1881 / 296 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

den Umweg um das Kap der guten Hoffnung nach Indien

Neidhardt⸗Berlin.

Berlin, Kollegiums der Kaufmannschaft, Berlin.

Kaiserlicher Admiralität erschienen: der Wirkliche Admiralitäts⸗Rath und vortragende Nath der Admiralität Hr. Perels, welcher zugleich das Nichterscheinen des Herrn Chefs der Admiralität Hrn. Generals der Infanterie und Staats⸗Ministers von Stosch Excellenz im Auf⸗ trage desselben entschuldigte.

des Gesgmmtrorstandez zunächst die Mittheilung, daß an die Stelle des verstorbenen Königlich württembergischen Gesandten Hrn. Frei⸗

Vereine vom rothen Kreuz der für heut entschuldigte Großherzoglich Gesammtvorstandes gewählt worden sei.

hung des dem Hrn. Schatzmeister eine Revision der Bestände der Stiftung vorgengmmen habe, und bemerkte, daß

unter stasutenmäßigem Verschlusse . hätten und das Vor⸗ bandensein der sich aus dem mitgetheilten Rechnungsabschluß ergeben den Dokumente, 283900 ½ in 46 nebst den dazu gehörenden Coupons festgestellt worden seien.

Bemerkung in den Einladungen zur heutigen Sitzung, daß die Rech⸗ nung des Jahtes 1881 nebst den dazu gehörenden Belägen 8 Tage vor der heutigen Sipung im Bureau des Centralcomités der Deut⸗ schen Vereine vom rothen Kreuz zugleich derjenigen der Stiftung zur Einsichtnahme und Prüfung der Herren Mitglieder des Ge⸗

insbesondere um den schnellen Transport von Truppen und Kriegsmaterial zu sichern und andere Länder an dem Genusse gleicher Facilitäten zu verhindern an⸗ wende. Der Unionspräsident sei der Ansicht, es sei ebenso billig, für die Unionsstaaten die absolute Neutrali⸗ sirung der von England zum Schutze seiner Besitzungen errichteten Fortifikationen zu fordern, als für England, von den Unionsstaaten für immer dieselben Rechte betreffs des Transportes durch das amerikanische Festland in Anspruch zu nehmen. Wie England von seinen Feinden in Kriegszeiten

verlange, so sordere die amerikanische Union die Reservirung des Panamakanals, damit ihre Feinde den Umweg um das Kap Horn machen müßten. Aber während die amerikanische Union ihr Recht zur Kontrole des Isthmus behaupte, biene sie gleichzeitig mittelst dieser Kontrole jene absolute Neutralisirung des Kanals gegenüber den europäischen Staaten an, die außer em nicht erreicht und nicht gesichert werde. Die verlangten Vertrags— abänderungen bezweckten nicht nur, die Unionsstaaten von un⸗ gleichen und ungerechten Verpflichtungen gegen England zu er⸗ lösen, sondern sollten auch Amerika gestatten, mit den anderen Staaten, die auf dem Isthmus Fuß zu fassen wünschten, auf der nämlichen Basis der Gerechtigkeit und der Unabhängigkeit zu ver⸗ handeln. Alle Artikel des Vertrages, welche den Unions⸗ staaten untersagten, den Kanal zu befestigen und dessen Kon⸗ trole gemeinschaftlich mit den Staaten, durch die der Kanal führe, auszuüben, müßten aufgehoben werden. Amexika habe nicht die Absicht, die Integrität der spanisch-⸗amerikanischen Nepubliken anzutasten, und werde in völligem Einvernehmen mit den Kanalländern handeln.

Die Repräsentantenkammer hat beschlossen, sich vom 21. d. bis zum 5 Januar zu vertagen.

teichstags⸗ Angelegenheiten.

Im 3. Breslauer Wahlbezirk (Wartenberg⸗Oels) ist bei der Nachwahl Hr. von Kardorff in Wabnitz (Deutsche Reichs⸗ , mit S044 Stimmen gegen den Rusticalbesitzer Gazcard in 36 haus (Secessionistz mit 6632 Stimmen, zum Mitgliede des Reichstages gewählt worden.

Gewerbe und Sandel.

Frankfurt a. M., 16. Dezember. In der gestrigen Meldung des W. T. B.“ mußte es heißen: Die Frankfurter Bank hat den Lombardzinsfuß auf 60½ erhöht. .

Elberfeld, 17. Dezember. (W. T. T. Die Einnahmen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn betrugen im Monat November 18815193424 M gegen 4 947 435 M im November 1880, mithin Mehr⸗ einnahme 245 989 16 Vom 1. Januar bis ult. November 54 111 1794, gegen 54 9ö8 820 M in dem gleichen Zeitraum des vorigen Jahres, mithin Mindereinnahme 847 641 M. Die Einnahmen der Ruhr⸗Sieg⸗ Eisenbahn inkl. Finnentrop⸗Olpe betrugen im Monat November 1881 392 442 ½ gegen 586 410 6 im Monat November 1880, mithin Mehreinnahme 6032 „M. Die Einnahmen der Bergisch-⸗Märkischen Eisenbahn und der Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn zusammen betrugen im Monat November 1881 5785 866 M gegen 5533 845 MSH. im Monat November 1880, mithin Mehreinnghme 252 021 A6. Die Einnahmen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn und, der Ruhr⸗Sieg⸗ Eisenbahn zusammen betrugen vom 1. Januar bis ult. November d. J. 60 147 661 6 gegen 60 993 302 S im Jahre 1880, mithin Mindereinnahme 845 641 .

Dessgu, 15. Dezember. Der Anh. St.“ Anz.“ schreibt: Die durch die Magdeb. Itg.' verbreitete Nachricht, daß das Herzogliche Salzwerk Leopoldshall für 30 Millionen Mark an ein Ber⸗ liner Konsortium verkauft sei, entbehrt, nach von uns eingezogenen Informationen, jeglicher Begründung.

New⸗HYork, 16. Dezember. (W. T. B.) Baumwollen⸗ Wochenbericht. Zuführen in allen Unionshäfen 235 000 B., Aus⸗ fuhr nach Großbritannien 89 9009 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 47000 B., Vorrath 1077000 B.

Berlin, 17. Dezember 1881.

Verhandelt Berlin, den 109. Dezember 1881, im Ge⸗ schäftslokale des Deutschen Centraleomités vom rothen Kreuz, Abends G6i/ Uhr.

Zu der auf heute anberaumten, , mn, . öffentlichen Sitzung des Gesammtvorstandes der ‚Deutschen Marine⸗ Stiftung 1878 waren am 1. d. M. an sämmtliche Mitglieder desselben, sowie an diejenigen des geschäftsführenden Ausschufses be—⸗ sondere Einladungen ergangen.

Es hatten sich eingefunden:

A. Vom Gesammtvorstande.

1) der Vorsitzende desselben, Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath und Senats⸗Präsident von Holleben Berlin, zugleich in der Eigenschaft des statutenmäßigen Substituten der Herren

Oskar Ruperti⸗Hamburg, und Handels kammer Vorsitzender W. Seibel ⸗Kiel.

2) Hr. Rudolph Mosse Berlin.

Entschuldigungen waren eingegangen von den genannten beiden Herren Ruperti und Seidel, ferner vom Hrn. Kommerzien⸗Rath Pinkus⸗Berlin und dem Großherzoglich hessischen Gesandten Hrn. Dr.

B. Vom geschäfts führenden Augschuß.

1) Der Vorsitzende desselben, Hr. Regierungs Rath Haß⸗Berlin, 2) der Schatzmeister der Stiftung, Hr. Kommerzien⸗Rath Veit⸗ 3) Hr. Kaufmann Heinrich Kochhann, Mitglied des Aeltesten—⸗

Weiter war auf Einladung des Vorsitzenden Seitens der

Nachdem die Situng eröffnet worden, machte der Vorsitzende

berr von Sxitzemberg Seitens des Centralcomiteès der Deutschen bessische Gesandte Hr. Dr. Neidhardt Berlin zum Mitgliede des

Sodann konstatirte der Vorsitzende, daß er gestern unter Zuzie: rn. Vorsitzenden des geschäfte führenden Ausschusses bei

ich hierbei die Wertbpapiere

stpreußischen Pfandbriefen,

Ferner konstatirte derselbe unter Bezugnabme auf die desfallsige

Hierauf erstattete der Hr. Regierungs⸗Rath Haß, Vorsitzender des geschäftsfübrenden Ausschusses, den Geschäftsbericht pro 1881, und trug im Anschluß hieran der Schatzmeister Hr. Tommerzien⸗Rath Veit den Rechnungsabschluß pro 1881 vor. Beide Vorträge sind als Anlagen diesem Protokolle beigefügt. ö

Es wurde sodann zunächst der Antrag des geschäftsführenden Ausschusses zur Debatte gestellt, welcher dahin geht:

sofern nicht schon jetzt besondere Monita gegen die Rechnung er⸗ hoben werden sollen, zu beschließen, daß die Rechnung nebst Be⸗ lägen noch weitere 8 Tage zur Einsicht der Mitglieder des Ge⸗ sammtvorstandes in dem Bureau der Stiftung aufliegen soll, und daß wenn innerhalb dieser Frist von keinem Mitgliede Einwen⸗ dungen bei dem Vorsitzenden des Gesammtvorstandes angemeldet sein würden, die Rechnung pro 1881 als dechargirt anzusehen sei.“

Der Vorfitzende richtete an die Mitglieder des Gesammtvor⸗ standes die Frage, ob nicht vielmehr die Revision der Rechnung und Beläge durch zu wählende Revisoren beliebt werde? eine solche Re⸗ vision wurde aber von keiner Seite beantragt, vielmehr allseitig dem vom dem geschäftsführenden Ausschusse vorgeschlagenen, auch in den Vorjahren beobachteten Verfahren zugestimmt und der Antrag des Ausschusses hiernach zum Beschlusse erhoben.

Hierauf trat der Gesammtvorstand in Berathung über den Schluß⸗ antrag des vorgetragenen Berichts, dahin lautend: ;

„Der Gesammtvorstand der Stiftung wolle sich mit den ge⸗ machten Vorschlägen, den Ausgabe⸗Etat, pro 18823 betreffend, ein⸗ verstanden erklären und den geschäftsführenden Ausschuß ermäch⸗ tigen, die zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Beträge, sofern sie nicht aus den Zinsen des Effektenbestandes der Stiftung oder etwa eingehenden außerordentlichen Zuwendungen bestritten werden können, durch Versilberung der nöthigen Effekten zu beschaffen.“

Auch dieser Antrag fand von keiner Seite Widerspruch, derselbe wurde vielmehr einstimmig angenommen und vom Vorsitzenden sür zum Beschlusse erhoben erklärt.

Hiermit war die Tagesordnung erschöpft .

. Da auf die desfallsige Frage des Vorsitzenden von keiner Seite ein weiterer Antrag zu stellen, noch eine sonstige Bemerkung zu machen war, so wurde, nachdem die Versammlung den unterzeichneten Vorsitzenden beauftragt hatte, das Protokoll über die heutige Sitzung aufzunehmen, die letztere geschlossen um 7 Uhr.

Geschehen wie oben.

von Holleben, Vorsitzender des Gesammtvorstandes.

Der Gesammtvorstand der Deutschen Marine⸗Stiftung 1878“ hat in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1880 den geschäftsführenden Ausschuß der Stiftung ermächtigt, den Wittwen der auf Sr. Majestät Panzerschiff „Großer Kurfürst“ Verunglückten sowie der sonstigen bisher aus Stiftungsfonds mit Pensionen bedachten Hinter⸗ bliebenen Pensionsbeträge wie sie für das Jahr 1889 aus den Stiftungsfonds zur Erhebung gekommen sind in gleicher i: auch für das Jahr 1881 zu überweisen, sofern in jedem einzelnen Falle der amtliche Nachweis geführt worden ist, daß die Fortgewähr der Pension geboten erscheine.

Der Gesammtbetrag für diese Ausgaben wurde von dem Gesammt⸗ vorstande auf 22 105 (0 festgesetzt.

Gonform der von dem Gesammtvorstande der Stiftung ertheilten Ermächtigung wurden für das jetzt abgelaufene Geschäftsjahr 1881 von dem geschäftsführenden Ausschuß Pensionen ausgeworfen,

a. für 11 Wittwen mit je 300 M, für eine Wittwe mit 120 4. und eine Mutter mit 500 S6, die beiden letzterwähnten Pensionen um deswillen mit erhöhtem Betrage, weil die beiden Hinterbliebenen in dem Verunglückten ihren einzigen Ernährer verloren haben, und in Folge der nicht amtlichen Stellung des Letzteren aus Staatsfonds ,,, nicht erhalten, während solche den sämmtlichen übrigen Wittwen in mehr oder weniger erheblichen Beträgen zugebilligt worden sind; 8

D. für fonstige Hinterbliebene der Verunglückten und zwar eine Pension von 250 „, 18 Pensionen in Höhe von je 150 „, 109 Pen- sionen in Höhe von je 120 6, 17 Pensionen in Höhe von je 106 , 2 Pensionen von je 60 A6 und endlich eine Pension von 50 .

Es sind nach dieser Zusammenstellung die Hinterbliebenen von 151 Verunglückten mit Pensionen im Gesammtbetrage von 21 670 .. bedacht worden.

Gegen die von dem Gesammtvorstande festgesetzte Summe von 22105 ist sonach ein Betrag von 435 M erspartz worden; diese Differenz ist vorzugsweise darauf zur sckzuführen, daß im Laufe des Geschäftsjahres die Nutznießerin einer Pension im Betrage von 300 „, die Wittwe eines Verunglückten, durch Abschluß einer neuen Ehe aus der Zahl der Pensionäre ausschied, während ein anderer er e. verstorben ist. In beiden . ist die Zahlung der ezüglichen Pension pro II. Semester in Fortfall gekommen.

An die Ausgaben für 7 im Gesammtbetrage von 21 670 M schließen sich die Ausgaben für die Verwaltungs⸗ d. an mit 566 M6 27 3 gegen 485 6 25 3 des Vor⸗ jahres. Die Erhöhung dieses Postens um 81 6 2 ist durch eine größere Beschaffung von Schreibmaterialien und Formularen hervor⸗ gerufen, n, den nächstfolgenden Geschäftsjahren zu Gute kom⸗ men wird.

Der Gesammtausgabe der Stiftung für das abgelaufene Ge⸗ alte ah im Betrage von 22 236 6 27 4 stehen an Einnahmen gegenüber:

1) außerordentliche Zuwendungen im Betrage von 22 6 33 5,

Y Zinsen und Konvertirungsprämie der der Stiftung gehörigen

Effekten im Betrage von 15 973 M 55 , in Summa 15995 88 F; es sind somit die laufenden Einnahmen gegen die Ausgaben um 6240 S6 39 zurückgeblieben. Zur Ausgleichung dieser Diffe⸗ renz ist es erforderlich gewesen, von dem Effeftenbestande der Stif⸗ tung 600) M Ostpreußische Pfandbriefe zu veräußern, die einen Er⸗ lös von 6037 M 69 erbracht haben, während bei dem Bankhause der aft als Vorschuß der Betrag von 202 4 79 entnom⸗ men ist. Der Effektenbestand der Stistung, welcher bei Ablauf des Ge⸗ schästs jahres 1880 289 900 Æ 41 * Ostpreußische Pfandbriefe be⸗ trug, ist durch die vorgenommene Veräußerung von 6000 M dieses Effektes auf 283 900 MS herabgemindert worden.

Gleichzeitig muß an 663 Stelle berichtet werden, daß die bereits im Vorjahre in Aussicht gestellte NTonvertirung der 4 9so Dit er i hen Pfandbriefe in ige gleicher Gat⸗ tung sich im Laufe des Jahres vollzogen hat, und daß der geschäftsführende Ausschuß mit Bejug auf die ihm in der Sitzung des Gesammtvorstandes vom 17. Dezember 1880 ertheilte Ermäch⸗ tigung den Umtausch unter Annahme der Jonvertirungsprämie vor- genommen hat, ohne von der ihm ferner ertheilten Ermächtigung Ge- brauch zu machen, an. Stelle der Ostpreußischen Pfandbriefe andere pupillarisch sichere Effekten anukaufen. Die Lage des Geldmarktes ließ eine derartige Operation nicht als geeignet erscheinen, ob zwar die Stistung durch die Herabminderung des Zinsfußes von 4 ½ auf 4 Me bei dem jetzigen Bestande von 283 999 6 Ostpreußischer Pfand⸗ briefe, einen jahrlichen Zinsausfall von 1419 M 50 * erleidet.

Die Gesammtrechnung pro 1881, die einzelnen Einnahme und Ausgabeposten umfassend, die gleichjeitig über den Vermögensstand der Stiftung näheren Aufschluß giebt, ist . festgestellt und belegt, von dem Herrn Schatzmeister der Stiftung gelegt worden, und wird von demselben in der heutigen Sitzung noch jur speniellen Be⸗ rathung gestellt werden. Nachdem die Rechnung dem in der Sitzung vom 13. Dejember 1879 gefaßten Beschlusse entsprechend 8 Tage vor dem Zusammentritte des Gesammtporstandes zur Einsicht der Mit⸗ glieder desselben in dem Bureau der Stiftung aufgelegen, auch den Miitgiicbern cine summarische Nechnungsüber sicht zur Sriensirung übersandt worden, stellt der geschästsführende Ausschuß den Antrag, sofern nicht schon jetzt besondere Moniten gegen die Rechnung er⸗ hoben werden sollten, daß bezüglich Ertheilung der Decharge dle bereits

ammtrorstandes ausgelegen hätten. 1

im vorigen Jahre beliebte 2 auch für dieses Jahr beibehalten wird, dahingehend, daß die Rechnung nebst Belägen noch weitere acht

Frist an keinem Mitgliede Einwendungen bei dem Vorsitzenden des esammtvorstandes angemeldet sind, die Rechnung pro 1881 alz dechargirt anzusehen ist.

Uebergehend zu der Festsetzung des Ausgabeetats für das Ge⸗ schäftsjahr 1882, , . der geschäftsführende Ausschuß, gestützt auf die vorliegenden Erfahrungen, für diesen Etat dieselben Prin= zipien zur Anwendung zu bringen, die bereits für die Jahre 1879, 1880 und 1881 Platz gegriffen haben, mithin den Wittwen und ein⸗ zelnen Müttern der Verunglückten die in den Vorjahren von ihnen bejogenen Jahrespensionen, sowie den sonstigen bisher aus Stiftungs⸗ fonds mit Pensionen bedachten Hinterbliebenen diejenigen Pensiong⸗ beträge, die für das Jahr 1881 bewilligt waren, auch für das Jahr 1882 zu bewilligen, sofern in jedem einzelnen Falle der amtliche Nachweis geführt wird, daß die Fortgewähr geboten ist.

Hiernach würden für das Jahr 1882 auszuwerfen sein:

a. an Wittwen ꝛc. Pensionen 4400 AM. gegen 4850 MS des lau⸗ fenden Jahres. Die motivirt, daß für das Jahr 1882 zwei Pensionen im Betrage von je 300 M in Fortfall kommen, weil die eine Nutznießerin in der ersten Hälfte des Jahres 1881 eine neue Ehe eingegangen ist, wäh⸗ rend die zweite im Begriffe steht sich wieder zu verheirathen. Diese beiden Pensionen, von denen im Jahre 1881 die erstere zur Hälfte, die zweite noch in ganzer Höhe bezogen ist, fallen sonach fernerhin nicht mehr den Stiftungsfonds zur Last;

b. an Pensionen für sonstige Hinterbliebene der für das Jahr

Jahres verstorhen ist, also 16745 M gegen 16 820 M des laufenden Jahres, oder für die Positionen a. und b. zusammen 21 145 46 gegen 21 670 MS im Jahre 1881. .

1882 ist bis zum heutigen Tage bei 129 Pensionären nachgewiesen worden, während mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen mit Sicherheit zu erwarten steht, daß dieser Nachweis bis zu Ende des laufenden Jahres resp. im Beginn det nächsten Jahres auch hei der eh en Anzahl derjenigen Personen erbracht werden wird, die im Jahre 1881 Pensionen bezogen haben.

Der geschäftsführende Ausschuß beantragt, daß der Gesammt⸗ vorstand der Stiftung sich mit den von ihm gemachten Vorschlägen, den Ausgabe⸗Etat pro 1882 betreffend, einverstanden erklärt, und ihn gleichzeitig ermächtigt, die zur Deckung der Ausgaben erforderlichen Beträge, sofern sie nicht aus den Zinsen des Effektenbestandes der Stiftung oder etwa eingehenden außerordentlichen Zuwendungen be⸗ stritten werden können, durch Versilberung der nöthigen Effekten zu beschaffen.

Berlin, den 10. Dezember 1881.

Der geschäftsführende Ausschuß der . Deutschen 1878.“ aß.

Rechnungs-⸗Abschluß der „Deutschen Marine⸗ Stiftung“ 1878 für das Jahr 1881.

Einnahme. Ausgabe. . I) Im Laufe des Jahres 1) Pensionen an eingegangene extra Wittwen der Ver⸗ ordinäre Zuwendungen 22,33 unglückten . 4 850, 2) Zinsen und Konver⸗ 2) Pensionen an tirungsprämie der sonstige Hinter⸗ Effekten 15 9079. 585 bliebene der Ver⸗ 3) Erlös verkaufter Ef⸗ unglückten. . . 16 820. rette zz ö 6 037,60 3) Verwaltungskosten 566,27 z S6. Ost⸗ Sun me,, preußischer Pfand⸗ Summa... 22 236,27 Hir 4) Vorschuß bei R. War⸗ schauer C Comp̃.. 2022 Summa. . 22 236,27

Der Effektenbestand der Stiftung, welcher sich bei Abschluß des vorigjährigen Geschäftsjahres ausweislich der gelegten Rechnung auf Ostpreußische 4960/9 Pfandbriefe im Nominalbetrage von 289 900 belief, beträgt bei Absichluß des Verwaltungsjahres 1881 (eonf. Nr. 3 der Einnahme) 4, Ostpreußische Pfandbriefe 283 900 6

Berlin, den 3. Deiember 1881. z 5 Der geschäfts führende Ausschuß der Deutschen Marine⸗Stiftung 18787.

Haß. Veit.

Die Ausstellung indischer Kunstgegenstände zu Berlin, 1881. Beschrieben von Sir George Birdwood, Mitglied des Kaiserlich indischen Bureaus ꝛe. Uebersetzt von John W. Mollett. Mit 55 Abbildungen in Holjschnitt. London. Druch und Verlag von R. Clay Sons and Taylor. (Preis 3 6 In Kommission bei A. Asher u. Co. in Berlin. Das vorstehend genannte Werk enthält eine Beschreibung der prachtvollen indischen Ausstellung, welche seit Eröffnung des Neubaus des Kunstgewerbemuseums in dem Lichthofe desselben zu sehen ist. Dieselbe ist auf den Wunsch der Direktoren unseres Kunst— Gewerbemuseums zu Stande gekommen, welchem bereitwillig ent: gegenkommend, die Lorda of the Committee of Couneil on Education (Erziehungöausschuß des Geheimen Raths) eine Auswahl der schönsten und charakteristischsten Gegenstände indischen Kunst⸗ und Gewerhefleißes aus dem SouthKensington= Museum in London zusammenstellen ließen. Viele Gegenstände aus der Sammlung Ihrer Majestät der Königin Victoria im Schlosse Windsor sind mit Allerhöchster Genehmigung damit vereinigt und ferner noch die umfassende Sammlung des Lord Lytton hinzugekommen. Das vortrefflich auegestattete Werk, welches eine große Anzahl der präch⸗ tigsten Stücke in sorgfältigen Abbildungen vor Augen führt, ist von Sir George Birdwood im Auftrage der obgenannten Lords verfaßt und Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hobeit der Kronprinzessin gewidmet. Es enthält in Anknüpfung an die Schilderungen der Hauptstücke auch belebrende Abschnitte über die Art der Herstellung der besprochenen Objekte und mannigfaltige, von sorgfältigen ethnographischen Studien zeugende kulturhisterische Seitenblicke auf Leben und Treiben des indischen Volkes. Eine beigegebene Karte von Indien unterstützt die Darstellung. Für das eingehendere Studium der reichen bochinter= essanten Schätze indischen Gewerbfleißes, welche bei der Eröffnung des Kunstgewerbe⸗Museums so großes Au ffehen erregten und noch mehrere Monate e fut bleiben werden, dürfte dieses Handbuch als Führer unentbehrlich sein.

Paris, 16. Dezember. (W. T. B.) Der Polizeipäfekt bat bis zur Ausführung der im Interesse der öffentlichen Sicherheit für nothwendig erachteten Aenderungen dem Publifum den Eintritt in das Theater Dejazet untersagt; wie verlautet, stehen die näm- lichen Maßregeln in Bezug auf die Theater Palais⸗Ropal, Gymnase, Athene und . dramatiqueß bevor. Für die beim Tbeaterbrande in Wien Verunglückten und ihre Hinterbliebene hat der Munizipal⸗ rath 5000 Fr. votirt.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Gypedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage), außerdem ein Verzeichniß der zum 1. Juli 1882 gekündigten

Berlin:

Taze zur Einsicht jedes Mitgliedes des Cejammtvorstandes in den

Schuldverschreibungen der Preußiscen Staats ⸗Anleihe von 1868 A.

Bureau der Stiftung aufliegen soll, und daß, wenn innerhalb dieser

Herabminderung dieses Postens wird dadurch

18581 verausgabte Betrag von 16 820 4 abzüglich einer Pension von 160 , deren Nutznießer, nachdem er die pro J. Semester des Jahres. 1881 fällige Pension bezogen, vor Beginn der zweiten Hälfte dieses

Die Nothwendigkeit für die Fortgewährung der Pensionen pro

M 296.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 17. Dezemher

E *8s3 1.

Berlin, im Dezember 1881.

9 Deutsches Reich. Nach weisung . der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. April bis zum Schlusse des Monats November 1881. 9 . 3. 3. J. ö. ö. ; ö. innahme in dem⸗ Cx Einnahme ierzu Ei selben Zeitraume In 1881 e ; im Monate Hierin Einnahme Zusammen. ꝛ; Post⸗ = . in den Vormonaten. des Vorjahres mehr Ober⸗Post⸗Direktions⸗Bezirke November. e n . . . * Ul. 3 16. 3 46 3 16. 1. Im Reichs⸗Postgebiete. 9 3. . zni . 14 847 20 80 690 50 104537 70 911 . h ö. JJ 3557 1459 15 zi 23 353 4 2 3835 86 4 33883 55 3 San s , i Jo. 29 33 22 35 S5 333 81 4 234 25 3 3*n w 656 35 25 434 3ä64 59 oh j5z6 6 M186 435 15 4 51 339 5 ö 39335 56 20 o39 36 25 656 23 s6 45 235 45 J 545i 36 I 354 3h 16715 709 3 83s 15 4145 4 J 6356 9 33 zi öh 5 435 36 85 336 33 4 1185 3 3 inn as 33 354d , s, , t , B = s 3 1361 165 i 185 15 z 156 26 35 5n7 39 4 2435 5d . 31735 26 31 175 86 24 3563 23 645 25 4 1767 655 11633 169 04 66 114 8533 60 z i561 15 4 1893136 1 . 5833 3 z 35 4h r 8363 4 z gs 36 4 63 is ö 3335353 i G3 35 16 333 39 13 335 33 4 36015 655 . ö 15653 16 15 353 15 135 855 25 135 655 35 3246 35 d 36435 16 14 85 35 330 3465 15 si 6 35 3461 356 1g . , i 10151 45 55 185 96 35518 36 74 587 70 4 1355 55 13 r d 6735. 45 16 745 66 4551 066 15 555 165 4 18574 65 J 5656 6 Hi is zo , , , g , = s, ih H He fer . 2141 12147 56 1428353 55 14 597 80 364 46 , . 514 19 35 316 36 4131 1 6565 351 4 335 76 . 16366 16 155 335 18 1 3 B , ges B T 9051 k 3331 * 23 634 3h 6 B 5 3 6 . 66 J .). 26 868 16 155 664 356 211 732 50 233 5758 15 21845 56 5 6 . 14313 26 zz o/ * 113 i 235 16 7065 26 2394 d 7685 50 495648 25 56 736 385 59 338 65 3601 80 ,,,, ii; 239353 836 36 737 36 33 133 36 ö , 1 35) d i z6 863 33 213 i563 = 23 653 35 2566 49 5609 14135 3 J 1851 19 14598 65 16 479 785 169221 41 25 k 12556 16 5 3363 93 453 16 se 5656 35 4 641 53 3 k re 63 239 235 597 277 867 535 250315 35 T 25253 15 k 6336 83 s 4s 35 s si 33 147 , d , zz ig k , h 6 333 3 Laß d 4 sss 15 . s, ö 16153 5 3, in gh 30 33 , R 155 4 J 1663 50 13710 40 15 374 36 15 M5 29 345 19 J 1151 46 25 Hos ] 36 z6 573 16 36 8s; 365 265 536 JJ 7255 76 32 577 66 zg 67 36 57 5667 76 4 2254 60 d 18 5655 95 121 5604 15 14 514 16 144 3533 85 1518 35 JJ 3 ohh 33 45 35 13 34 ss 43 533 133 533 T üsz; 66 (. ö j G. 17 604 36 117 426 25 135 9 1 15 138 67 76 4 6355 45 ö ö. . 33 9 6 686 i 638 3 , 36316 8 ö D J Fs FS. ö s - YFößsér FSI dVSödss ssö/s dd ö k 35 g n 3. 91 2 * 56 seß 13] * 305 zz 33 4 8 o, ch 1 d 15 855 86 125 63M 40 1a5 5864 26 111 363 3661 * 2230 36 2 ueber amt i ü ifi i

Haupt⸗Buchhalterei des Reichsschatz⸗Amts.

Königreich Preußen.

M inisterium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

(Normal ⸗) Statut für die t⸗ und Bewässerungsgenossenschaft ö zu N. N. im Kreise X.

§. 1.

ie in den beigefügten beglaubigten Katasterauszügen. aufge— fahr a cg hen ümer 9 dafelbst näher bezeichneten Grundstücke in den 6 . N. N. werden zu einen Genossenschaft ver⸗ einigt, um den Ertrag dieser Grundstücke nach Maßgabe des mit den zugehörigen beglaubigten Karten angeschlossenen Meliorationsplans des (,, , Bauinspektors ꝛc.) X. durch Ent und ů verbessern. . 2 e m. J Projekts, welche im Laufe der Ausführung ch als erforderlich herausstellen, können vom Genossenschaftsausschusse N. werden. Der e ge , 3 der Genehmigung des rreis- ) Ausschlusses (der Regierung]. 1 drt ge inn n, . sind diejenigen Genossen zu hören, deren Grundstücke durch die veränderte Anlage berührt werden.

§. 2. Die Genossenschaft führt den Namen XN. X. und hat ihren Sitz in X. §. 3.

je Kosten der Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaft⸗ nge d 26 .. von der Genossenschast getragen. Dagegen bleibt der Umbau, die Besamung und sonstige Unterhaltung der einzelnen Wiesenpatzellen, die Anlage und Unterhaltung der Grãben innerhalb der ö und die Vorrichtung zur Einleitung des Wassers in die Grundstücke den betreffenden Eigenthümern überlassen. Dieselben sind jedoch gehalten, den jm Interesse der ganzen Meliora⸗ tion 2 Anordnungen des Vorstehers Folge zu leisten.

§. 4. .

der im Projekte und im §. 3 vorgesehenen gut en , ob, Binnen⸗Ent⸗ und Bewaͤsserungẽ⸗ Anlagen innerhalb des Meliorationsgebietes, welche nur durch Jufammenwirken mehrerer Grundbesitzer ausführbar sind, zu ver⸗ mitteln und igen alt 12 36 , ,

ältni dem Kreis⸗ adt.) Au

. int u W stn der dabei betheillgten Grundbesitzer durch

uber e e grun derartiger Anlagen, die, soweit erforderlich,

in regelmäßige Schau zu nehmen sind, untersteht der Aufsicht des Vorstehers. 6

ĩ lichen Anlagen werden unter Leitung des von * , , 8 in der Re r n etiam n die ö nach Bestimmung des

Ausschusses in Akkord gegeben werden. §. 6.

aältniß, in welchem die einzelnen Genossen zu den an e e , haben, richtet sich nach dem für die

en Genossen aus den Genossenschaftsanlagen erwach senden ortheil. ;

ur Festsetzung dieses Beitragsverhältnisses wird ein Kataster aufgestellt, in . die einzelnen Grundstücke speziell aufgeführt werden. Nach Verhältniß des ihnen aus der Melioration erwachsenden Vortheils werden dieselben in (drei) Klassen getheilt und zwar so, daß ein Hektar der dritten Klasse mit dem einfachen, ein Hektar der zweilen Klasse mit dem zweifachen und ein Hektar der ersten Klasse mit dem dreifachen Beitrage heranzuziehen ist.

ö

Die Einschätzung in diese (drei) Klassen erfolgt, durch zwei vom Genossenschaftsvorstande zu wählende Sachverständige unter Leitung des Vorstehert, welcher bei Meinungsverschiedenheiten den Ausschlag giebt. Rach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden, deren Bezirk dem Genossenschaftsgebiete ganz oder theilweise angehört und nach erfolgter Veröffentlichung dieser Bekanntmachung in den öffentlichen Blättern (3. 19) wird das Genossenschaftkataster vier Wochen lang zur n der Genossen in der Wohnung des Vorstehers ausgelegt. Abänderungsanträge müssen innerhalb dieser Frist schriftlich bei dem Genossenschafts⸗ vorsteher angebracht werden. Nach Ablauf der Frist hat der Genossenschaftsvorsteher die bei ihm schriftich eingegangenen Abänderungsanträge der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die letztere ernennt hierauf einen Kommissar, welcher unter 6 der Beschwerdeführer und eines Vertreters des Genossenschaftsvorstandes die erhobenen Reklamationen durch die von der Aufsichtsbehörde zu bezeichnenden Sachverständigen untersuchen läßt. Mit dem Ergebniß der Untersuchung werden die Beschwerdeführer und der Vertreter des Genossenschaftsvorstandes von dem Kommissar bekannt gemacht. Sind beide Theile mit dem Gutachten einverstanden, so wird das Kataster demgemäß festgestellt, andernfalls sind die Ver⸗ handlungen der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung einzureichen. Die bis zur Mittheilung des Ergebnisses der Untersuchung entstandenen Kosten sind in jedem Falle von der Genossenschaft zu tragen. Wird eine Entscheidung erforderlich, so e. die weiter erwachsenden Kosten dem unterliegenden Theile aufzuerlegen.

Sobald das Bedurfniß für eine Revision des e , . oder berichligten Katasters vorliegt, kann dieselbe von dem? inn be⸗ chlossen oder von der Aufsichtsbehörde angeordnet werden. Das Revi⸗ ie ge. richtet sich nach den für die Feststellung des Katasters gegebenen Vorschriften. ) ;

§. 8.

m Falle einer Parzellirung sind die Genossenschaftslasten auf die . verhälknißmäßig zu vertheilen. 55 Vertheilung ist von dem Vorstande nach Maßgabe des den einzelnen Trennstucken aus den Genossenschaftganlagen erwachsenden Vortheils zu bewirken.

a) Nach §. 66 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. April 1879 kann 1 der Genossen auch ein anderer Maßstab für die Vertheilung der Genossenschaftslasten . t werden. 13 olcher wird sich fur diejenigen Genossenscha tsbezirke, in welchen die

erhältnisse ber einzelnen Grundstücke nicht wesentlich von einander abweichen, der Flächeninhalt der betheiligten Grundstücke empfehlen. In 86 Falle sst der 5. 5 folgendermaßen zu fassen;

Ble Genoffenschaftslasten werden von den Genossen —— Maß⸗ gabe des Flächenraums der betheisigten Grundstücke aufgebracht.

Die biernach festzustellenden Beitragelisten sind von dem Genossen · schaflvorstande anzufertigen und nach vorgängiger öffentlicher Bekannt machung der Auslegung . 19) vier Wochen lang in der Wohnun

tehers zur Ein der Genossen auszulegen. Anträge au Fa, ,. Da d? sind an keine 366 gebunden.

Gegen die Festsetzung des Vorstandes ist innerhalb 21! Tagen die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zulässig. )

8 8. . Die Genossen sind verpflichtet, die Beiträge in den von dem Verstande festzusetzenden Terminen zur Genossenschaftskasse abzu⸗ führen. Bei versäumter Zahlung hat der Vorsteher die fälligen Beträge beizutreiben. §. 10.

Jeder Genosse hat sich die Einrichtung der nach dem Melio⸗ rationsplane in Aussicht genommenen Anlagen, diese Anlagen selbst und deren Unterhaltung, soweit sein Grundstück davon vorübergehend oder dauernd betroffen wird, gefallen zu lassen. . Darüber, ob und zu welchem Betrage dem einzelnen Genossen hierfür, unter Berücksichtigung der ihm aus der Anlage erwachsenden Vortheile, eine Entschädigung gebührt, entscheidet, falls sich ein Ge⸗ nosse mit dem Vorsteher nicht gütlich verständigen sollte, nach §. 19 zu bildende Schiedsgericht mit Ausschluß des Rechtsweges. 11

Bei Abstimmungen hat jeder beitragspflichtige Genosse min⸗ destens eine Stimme. Im Uebrigen richtet sich das Stimmverhält⸗ 1 nach dem Verhältnisse der Theilnahme an den Genossenschafts⸗ lasten, und zwar in der Weise, daß für je ..... Normal⸗Hektar beitragspflichtigen Grundbesitzes erster Klasse . . . . . Stimme ge⸗ rechnet wird.“) . -

Die Stimmliste ist demgemäß von dem Vorstande zu entwerfen und nach vorgängiger öffentlicher Bekanntmachung der Auslegung G. 19) 4 Wochen lang zur Einsicht der Genossen in der Wohnung des Vorstehers auszulegen. Anträge auf Berichtignng der Stimm⸗ liste sind an keine Frist gebunden.

§. 12.

Der Genossenschaftsvorstand besteht aus einem Vorsteher, welchem ein Ausschuß der Genossen von Gwei, vier, sechs) Mitglie⸗ dern zur Seite steht. . .

Der Vorsteher und die Ausschußmitglieder bekleiden ein Ehrenamt.

Als Ersatz für Auslagen und Zeitversäumniß erhält jedoch der Vorsteher eine jährliche, von der Generalversammlung von (3) zu (G3) Jahren festzusetzende Entschädigung.

Im Behinderungsfalle wird der Vorsteher durch das an Lebens⸗ zeit älteste Ausschußmitglied vertreten.

Der Vorsteher und die Mitglieder des Ausschusses nebst (2) Stellvertretern werden von, der Generalversammlung auf (G3) Jahre, nach absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen ge—⸗ wählt. Die Wahl des Vorstehers bedarf der Bestätigung der Auf— sichtsbehörde. ö .

Wählbar ist jeder Genosse, welcher den Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte nicht durch rechtskräftiges Erkenntniß verloren hat. Die Wahl der Vorsteher⸗ und der , ,, wie der Stell⸗ vertreter erfolgt in getrennten Wahlhandlungen für jedes Mitglied. Wird im ersten Wahlgange eine absolute Stimmenmehrheit nicht erreicht, so erfolgt eine engere Wahl zwischen denjenigen beiden Per⸗ sonen, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmen⸗ gleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Loos.

Im Uebrigen gelten die Vorschriften für Gemeindewahlen.

Die erste Generalversammlung beruft der (Amtsvorsteher, Bür⸗ germeister, Kommissar des Kreisausschusses, Kommissar der Regie⸗ rung, Landdrostei ꝛc., die folgenden der Vorsteher.

; 5. 18.

Die Gewählten werden vom Kreislandrath durch Handschlag an Eidesstatt verpflichtet.

Zur Legitimation des Vorstehers und des Stellvertreters dient das vom Kreislandrath aufgenommene Verpflichtungsprotokoll.

Soll der Stellvertreter sich darüber ausweisen, daß der Fall der e, , e . eingetreten ist, so dient dazu ein Zeugniß des Kreis⸗ andraths.

Der Ausschuß hält seine Sitzungen unter Vorsitz des Vorstehers, der gleiches Stimmrecht hat wie die Ausschußmitglieder, und dessen Stimme im Falle der Stimmengleichheit entscheidet. J.

Zur Gültigkeit der gefaßten Beschlüsse ist es erforderlich, daß de, e, e Ausschußmitglieder unter Angabe der Gegenstände der

erhandlung geladen und daß mindestens zwei Drittel anwesend sind. Wer am Erscheinen verhindert ist, hat dies unverzüglich dem Vorsteher anzuzeigen. Dieser hat alsdann einen Stellvertreter zu laden. 81

Soweit nicht in diesem Statute einzelne Verwaltungsbefugnisse dem Ausschusse oder der Generalversammlung vorbehalten sind, hat der Vorsteher die selbständige Leitung und Verwaltung aller An⸗ gelegenheiten der Genossenschaft.

Inshesondere liegt ihm ob: . 3

2. die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach dem fest⸗ gestellten Meliorationsplan zu veranlassen und zu beaufsichtigen;

b. über die Unterhaltung der Anlagen, sowie über die Wässerung, die Grabenräumung, die Heuwerbung und die Hütung auf den Wiesen mit Zustimmung des Ausschußes die nöthigen Anordnungen zu treffen und die etwa erforderlichen Ausführungsvorschriften zu er⸗ lassen; .

; e. die vom Ausschusse festgesetzten Beiträge auszuschreiben und einzuziehen, die Zahlungen auf die Kasse anzuweisen und die Kassen⸗ verwaltung mindestens zweimal jährlich zu revidiren; .

d. die Voranschläge und Jahresrechnungen dem Ausschusse zur Festsetzung und Abnahme vorzulegen;

e. den Wiesenwärter und die sonstigen Unterbeamten der Ge⸗ nossenschaft zu beaufsichtigen, die Unterhaltung der Anlagen zu kontrollen und in den Monaten ..... . jeden Jahres unter Zustehung von (2 Ausschußmitgliedern die Wiesen⸗ und Grabenschau abzuhalten; . ;

: f. die . nach Außen zu vertreten, den Schriftwechsel für die Genossenschaft zu führen und die Urkunden derselben zu unter zeichnen. Zur Abschließung von Verträgen hat er die Genehmigung des Ausschusses e e nr Gültigkeit der Verträge ist diese

enehmigung nicht erforderlich; . .

2 ö 2 1 dieses Statuts und der Augführungsvorschriften (8. IIb.) von ihm angedrohten und festgesetzten Ordnungsstrafen, die den Betrag von 30 M jedoch nicht übersteigen dürfen, zur Genossen⸗ schaftskasse einzuziehen. 861

Die Verwaltung der Kasse führt ein Rechner welcher von dem Ausschusse auf... Jahre gewahlt und dessen Remuneration vom . sestgestellt wird. Die Aufsichts behörde kann jederzeit die Entlassung des Rechners wegen mangelhafter Dienstführung an⸗ ordnen.

) Sind die Genossenschaftelasten nach Maßgabe des Flächen . 98 betheiligten Grundstücke u de n, o tritt an die Stelle des jwelten Alinea des §. 7 folgende orschrift:

Im Falle einer Dan n sind die Genossenschaftslasten auf die Trennstücke nach dem Verbältnisse des Flächenraume durch den Genossen ee. . 243 y ö Mt. mm

ung des Vorstandes sind an keine ebun viele.] a 268 des Geseßeg vom 1. Aprll 1879 darf jedoch

kein osse mehr als 26 aller Stimmen vereinigen. Dm,