Basel⸗Landschaft. . 1) Wein . Obstwein, schweizerischen Ursprungs sind steuerfrei. . k 2) Wein nicht schweizerischen Ursprungs, in Fässern, 11 3) Kin nicht schweizerischen Ursprungs, in Flaschen 11 Wein nicht schweizerischen Ursprungs, per Liter 4) Branntwein, schweizerischen Ursprungs per Liter. 3 ö k ' e IJ Extrait d'Absynthe, Rum, in Fässern⸗——— 8 96 ö und Liköre in Flaschen per iter j
9) Bier, schweizerisches . . per Hektoliter ö . ,,, , ppenzell a. 2 24 ; , Appen eth R. beziehen keine Ohmgeldgehühr. St. Gallen
Graubünden.. 1) Bier, schweizerisches . per 100 Eg 2 ausländisches kJ 3) Branntwein, schweizerischer .. 4 ö ausländischerr 3 Liköre, schweizerischen Ursprungs, I 6) ö schweizerischen Ursprungs, J ö fremden Ursprungs, in kJ 8) ö fremden Ursprungs, in ,,, 80 9) Wein, gemeiner, fremden Ursprungs 40 1 in Fässern . 0 1 i
; . 14 50
15) Weinge ö 9 80
13 '! fremden ö JJ Bier, im Kanton gebraut, wird mit einer Steuer von
2.15 Fr. per 15011 belegt. ) Bemerkung. . Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr von 2 Fr. 40 Rp. per 100 kg.
Aargau.
1) Wein, Obstwein und Bier schweizerischen Ursprungs, in Fässern oder anderen ö
2) Wein, ausländischer, in Fässern oder H —
3) Obstwein, ausländischer, in Fässern oder gh, , ,, .
4) Bier, ausländisches, in Fässern oder an⸗ deren . J K
5) Gebrannte Wasser, schweizerischen Ur⸗ sprungs ö ö
ö ö fremden Ursprungs — Thurgau bezieht keine Ohmgeldgebühren. Tessin besteuert Getränke schweizerischen Ursprungs nicht. Us bezieht von ausländischen:
Fr. Rp.
per Liter —
1) Branntwein per 100 kg brutto l 3 Bier, Obstwein und Meth. 3) Wein aller Art und Wermuth 111 4) Liköre: Arak, Absynthe, Cognac, Kirschwasser ꝛc. in Issern ber Haschn·— 5) Wein aller Art in Flaschen k = 16 Waadt bezieht auf Getränke schweizerischen Ursprungs keine Ronsumgebühr; ausländische Getränke werden wie folgt besteuert:
Fr. Rp. 1) Bier in Fässern . per 100 kg brutto — 23 Wein in Fässernn ... 3 —
m *.
3) Wermuth in Fässern 4) Bier in Flaschen. . 55 Wein und Wermuth in 11 6) Branntwein und Kirschwasser 7) Likörweine in Fässern oder Flaschen?). kö 1 O ‚ 9) Liköre in Fässern oder 1 ö 12 k . 12 — Bemerkung. ᷣ ü Weine in Fässern aus dem deutschen Zollgebiet unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr von 3 Fr. per 100 kg.
Wallis. Getränke schweizerischen Ursprungs werden nicht be⸗ teuert. Auf ausländischen Getränken wird nachstehende Gebähr
zogen: Fr. Rp. 1) Wein und Bier in Fässern . per 100 Eg brutto 4 40 2) Branntwein, Liköre, Wein in Flaschen und andere geistige I ö J k ö
Neuenburg bezieht keine Ohmgeldgebühren.
Genf ebenfalls nicht, mit Ausnahme der Oktroigebühren der Städte Genf und Carouge. A. Auszug aus dem Oktroitarif der Stadt Genf.
Fr. Rp. 1) Wein aus dem Kanton Genf, aus den anderen Schweizer ⸗ kantonen und ab genferischen Liegenschaften in den Zonen von Savoyen und der Landschaft Ger per Hektoliter 2 33 11e e = 3 26 J . 4) Wein und Essig in Flaschen .... . . ,, asche 5) Essig und verdorkener Wein? ektoliter 3) Weindruse (vom 15. Sptbr. bis 31. März) . 7 wGom 1. April bis 15. Sptbr.) . ö , siasc er in Krügen oder in Flaschen per Krug oder Flasche — 1 6 29 115 Branntwein und Weingeist in Fäffern (für jeden Hek= toliter darin enthaltenen Alkohol 20 — 9 Likbre aller Art in Fässern . er Hektoliter 14 83 135 Branntwein und Liköre aller Art, in Flaschen von 11 Liter und weniger per Flasche . Weine in Fäss j . 3 — llgebi ĩ ne in ern auß dem deutschen Zollgebiete unterliegen ohne Unterschied einer Gebühr von 3 Fr. 25 Rp. 1 nm. Von der Weinernte an big zum 15. November wird die Gebühr ür den neuen, mit der Hefe eingeführten Wein im Verhältniß von Oß zu 109 berechnet.
it Alkohol angemachte Firnisse mit 456 ; gebalt bezahlen wie w 5 mit mehr alt Alkohol
— — — d —
an
B. Auszug aus dem Oktroitarif der Stadt Carouge.
Wein, schweizerischen Ursprungs. per Liter Wein, fremden Ursprungs. ... . . . 2 Obstwein J k B Liköre in Flaschen ... . Berlin, den 20. Dezember 1881.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
28
111118
2 2.2 S 8
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Regierungs-Rath Grafen von Unruh, vortragenden Rath im Ministerium des Königlichen Hauses, zum Geheimen Ober-Regierungs-Rath mit dem Range eines Rathes zweiter Klasse zu ernennen.
Bekanntmachung.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß das neue Gymnasium in dem Stadttheil Moabit zu Ostern k. J. mit ben drei Klassen der Vorschule und mit fünf Gym⸗ nasialklassen (Sexta, Quinta, Quarta, Unter- und Ober⸗Tertia) eröffnet werden wird. Die Termine für die Anmeldung und Aufnahme von Schülern sowie den Tag der Eröffnung werden wir demnächst bekannt machen.
Berlin, den 19. Dezember 1881.
Königliches Provinzial⸗Schul-Kollegium: Herwig.
B el n nt machn ngen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.
Nachdem in Rothenbach, Kreis Landeshut, der Ausbruch der Rinderpest festgestellt worden ist, wird auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und der revidirten In— struktion vom 9. Juni 1873 und auf Grund des Gesetzes vom 11. März 1850 resp. des 8. 73, Gesetz vom 25. Juli 1880, und unter Hinweisung auf das Reichsgesetz vom 21. Mai 1878 Folgendes angeordnet:
1) In den Kreisen Landeshut und Bolkenhain ist Jeder, welcher zuverlässige Kunde davon erhalten hat, daß ein Stück Rindvieh an der Rinderpest erkrankt oder gefallen ist, ver— pflichtet, der Ortspolizeibehörde sofort Anzeige zu erstatten.
Sobald in einem Orte der genannten Kreise ein der Rinderpest verdächtiger Krankheits- oder Todesfall unter dem Rindvieh vorkommt, oder innerhalb 8 Tagen zwei Er— krankungs⸗ oder Todesfälle unter verdächtigen Erscheinungen in einem Viehstande sich ereignen, tritt ebenfalls die Anzeige— pflicht ein.
In Rothenbach erstreckt sich die Anzeigepflicht auf jeden Erkrankungssall von Rindvieh und anderen Wiederkäuern mit Ausschluß der Fälle nur äußerer Verletzungen.
Der Besitzer darf krankes Rindvieh nicht schlaͤchten oder tödten, gefallenes Rindvieh nicht verscharren oder anderweitig beseitigen, bevor die Natur der Krankheit festgestellt ist. Bis dahin sind todte Thiere so aufzubewahren, daß das Hinzu— kommen von Menschen und Thieren abgehalten wird.
2) Die Anwendung, der Verkauf und die Anempfehlung von Vorbauungs⸗ und Heilmitteln für die Rinderpest ist für die Kreise Landeshut und Bolkenhain verboten; zu den Vor— bauungemitteln sind Desinfektionsmittel nicht zu rechnen.
3) In jedem Orte der Kreise Landeshut und Bolkenhain ist sofort ein Viehrevisor zu bestellen, welcher ein genaues Register über den vorhandenen Rindviehbestand aufzunehmen hat und täglich jede Veränderung in dem Viehstande speziell bezeichnen muß.
Die Viehregister sind mindestens einmal wöchentlich von dem Ortsvorstande zu reoidiren.
Im Falle des Ankaufs eines Stückes Rindvieh ist zugleich anzugeben, aus welchem Orte dasselbe bezogen ist.
4) Die Abhaltung von Vieh⸗ und sonstigen Märkten, sowie größere Ansammlungen von Menschen und Thieren werden für die Kreise Landeshut und Bolkenhain untersagt; auch der Handel mit Vieh und der Transport des letzteren, sowie von Dünger, Rauhsutter, Stroh⸗ und anderen Streu⸗ materialien und von unausgevroschenen Garben ist verboten.
5) In Rothenbach müssen alle Hausthiere mit Ausnahme der Pferde, Maulthiere und Esel im Stalle behalten, bezw. eingesperrt werden. Werden sie frei umherlaufend betroffen, so sind sie einzusangen und zu schlachten, Hunde und Katzen aber zu tödten und zu verscharren. Fuhren dürfen nur mit Pferden, . oder Eseln gemacht werden.
6) Das Gehöft, in welchem die Rinderpest ausgebrochen, ist durch Wächter n an allen Ein⸗ und Ausgängen des Ortes sind Tafeln mit der Aufschrist „Rinderpest“ auf⸗ zustellen, und Wächter, welche die Beohachtung vorstehender Verhote zu überwachen haben. ;
Für den Ort Rothenbach tritt die relatioe Ortssperre ein (5. 21 der revidirten Instruftion). .
7) Die Verladung und der Transvort von Rindvieh und anderen Wiederkäuern ist für die Eisenbahnstationen Wittgen⸗ dorf, NRuhbank, Landeshut, Blasdorf, Liebau, Merzdorf, Jannowitz oerboten.
Liegnitz, den 11. Dezember 1881.
Der Regierungs⸗Präsident. Frhr. von Zedlitz.
Nachdem auch in Nieder⸗Wernersdorf, ,
Kreises, Erkrankungen an der Rinderpest stattgesunden haben, und da die örtlichen Verhältnisse in Rothenbach dort strengere Absperrung nothwendig machen, wird meine Polizeiverordnung 2 estrigen age hierdurch wie folgt verändert und er⸗ weitert:
1) Alles, was in der Polizeiverordnung vom 11. d. M. unter Nr. 1, 2, 3 und 4 sür die Kreise Landeshut und Bol⸗ kenhain vorgeschrieben und verboten ist, wird hierdurch auch
a. für den die Städte Hirschberg und Schmiedeberg und die Amtsbezirke 1 big 10 und 19 kig 23 umfassenden Theil des hir chberger Kreises,
. für den ganzen Schönauer Kreis und
c. für den an den Bolkenhainer und Schönauer Kreis grenzenden, von der Eisenbahn und der Jauer-⸗Hirschberger Chaussee begrenzten Theil des Kreises Jauer und die Ortschaft Pombsen dieses Kreises verordnet und verboten.
2) Die besondere für Rothenbach in Nr. 1, 5 und 6 der Polizeiverordnung vom 11. d. M. gegebenen Vorschristen gelten auch für Nieder⸗Wernersdorf.
3) Für den verseuchten Theil des Ortes Rothenbach wird die absolute Sperre (§. 23 der revidirten Instruktion), für Nieder⸗Wernersdorf die relative Ortssperre hierdurch verfügt.
4) Für alle Stationen der schlesischen Gebirgsbahn mit Ausnahme von Lauban und Görlitz und sür die Stationen Jauer und Brechelshof der Breslau-Freiburger Bahn ist die Verladung und der Transport von Rindvieh und anderen Wiederkäuern verboten.
Diese und die durch dieselbe erweiterte Polizeiverordnung.
vom 11. d. Mts. tritt mit ihrer Publikation zugleich in Kraft. Liegnitz, den 12. Dezember 1881. Der Regierungs⸗Präsident. Frhr. von Zedlitz.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 21. Dezember. Se. Majestät der
Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Chefs. des Civil-Kabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wil— mowski entgegen.
Beide Kaiserliche Majestäten hörten gestern Nach- mittag in einem kleinen Kreise von geladenen Gästen einige Gesangsvorträge der Madame Albany.
Heute findet im Königlichen Palais ein Diner statt.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm im Laufe des gestrigen Vormiitags mili— tärische Meldungen entgegen und ertheilte dem Regierungs⸗ Vizepräsidenten von Sommerfeld sowie dem Königlichen Ge— sandten in Darmstadt, von Alvensleben, und dem Kammer— junker von Rheden-Rheden Audienz.
— Das Enteignungsrecht ist dem Kreise Warten— berg im Regierungsbezirk Breslau, welcher den Bau einer Chaussee von der Militsch-Wartenberger Kreisgrenze bei Goschütz⸗Neudorf bis zum Bahnhofe Ober⸗Stradam beschlossen hat, für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke unter dem 14. November 1881 Allerhöchst verliehen worden. Zu⸗ gleich ist Allerhöchst genehmigt, daß die dem Chausseegeldtarise vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. .
Den Gemeinden Dorst feld, Marten, Oespel, Kley und Lütgendortmund im Landkreise Dortmund des Regierungs⸗ bezirks Arnsberg ist für die von ihnen erbaute Chaussee von Dorstfeld über Bahnhof Marten und Lütgendortmund nach der Witten-Castroper Provinzielchaussee gegen Uebernahme der künfigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des 1½ fachen Betrages des Chaussꝛegeldes nach den Bestimmungen des Chaussee— geldtariffß vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiun— gen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgesührten Bestimmungen — unter dem 7. Dezember 1881 Allerhöchst verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Be⸗ stimmun zen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die ge— dachte Straße zur Anwendung kommen.
Das Ueberfahrtsgeld bei der Fähranstalt über den Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal zwischen dem Etablissement Albrechts hof in der Kolonie Plötzensee, Re⸗
iernngsbezirks Potsdam, und dem gegenüberliegenden Ufer, owie das Brückengeld für die Benutzung der Prinz Wil⸗ helm⸗Brücke über die Saale bei Calbe, im Kreise Calbe, NRegierungsbezirks Magdeburg, sind durch Tarise geregelt worden, welche unter dem 14. November 1881 beziehentlich unter dem 30. November 1881 Allerhöchst vollzogen worden sind.
— Durch Allerhöchste Ordre vom 15. d. M. ist bestimmt worden, daß I) von den in den Beurlaubtenstand übertretenden Mannschaften des aktiven Dienststandes eine nach dem Bedarf im Mobilmachungsfall zu bemessende Zahl als Unteroffizier⸗Aspiranten ausgebildet und dem⸗ nächst als solche entlassen wird, und daß Y) nach erneuter Dailegung ihrer Oualifikation bei Gelegenheit von Uebungen und sonstigen Einberufungen ihre Ernennung zum Unter⸗ ossizier sowie nach mehrjahriger treuer D fel im Veur⸗ lauhbtenstande ihre Beförderung zum Vize⸗Feldwebel bezw. Vize⸗-Wachtmeister des Leurlaubtenstandes erfolgen darf.
— Am 1. April 1882 wird das Lauenburgische Jäger-Bataillon Nr. 9 von Hagenau nach Ratzeburg zurückverlegt werden; gleich reit wird zu demselben Termin das Hessische Jäger-Bataillon Nr. 11 — unter aleich⸗ zeitigem Uebertritt in den Verband des XV. Armee⸗Corps — von Marburg nach Hagenau und das 2. Bataillon Hessischen Füsilier⸗Regiments Nr. 80 von Fulda nach Marburg verlegt werden.
— Wird der von dem Absender einer Postanweisung nicht ausgefüllte Abschnitt der Postanweisung (worauf der Absender in der Regel die angewiesene Summe und seinen Namen vermerkt) von einem Anderen in rechtswidriger Ab⸗ sicht, um davon zum Zwecke der Täuschung Gebrauch zu machen, sälschlich ausgefüllt, so ist dieser nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 26. Oktober d. J., wegen Urkünden fälschung zu bestrafen.
— Der Königlich Bayerische Gesandte am r Aller⸗ en Hose, Graf von Lerchenfeld⸗Köfering, hat
rlin mit kurzem Uclaub verlassen. Während seiner Ab— wesenheit fungirt als * ** Geschäftsträger der Lega⸗ tions⸗Sekretär Freiherr von Podewils.
— S. M. S. „El isab eth“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Hollmann, ist am 19. d. Mts. in Monte⸗ video eingetroffen und beabsichtigte am 27. d. Mt. die Weiter⸗ reise fortzusetzen.
Kiel, 20. Dezember. Für das Jahr 1882 ist, der „Kieler Ztg.“ zufolge, die Indienststellung nachstehender Schiffe und Fahrzeuge der Kaiserlichen Marine in Aussicht genommen: Im Frühjahr 1832: Korvette „Arcona“ als Wachtschiff im Kieler Hafen und vom 15. März bis eventuell 15. Juli zur Ausbildung von Maschinenpersonal der Ostseestation; Korvette „Gazelle“ vom 15. März bis eventuell 15. Juli zur Ausbildung von Maschinenpersonal der Nordseestation; Fregatte „Niobe“ zur Ausbildung von Kadetten; Korvette „Nymphe“, Briggs „Undine“ und „Musquito“ zur Ausbildung von Schiffssungen; Kanonenboot „Hay“ resp. „Fuchs“ als Tender des Artillerieschiffs „Mars“; Kanonen— boot „Cyclop“ zur Ueberwachung und zum Schutz der Nord⸗ seefischerei; Kanonenboot „Hyagene“ behufs Entsendung nach der australischen Station zur Ablösung des Aviso „Möwe“; Kanonenboot „Albatroß“ zur Entsendung nach der ostameri— kanischen Station; Kanonenboot „Drache“ zu Vermessungs— zwecken. Das Uebungsgeschwader, bestehend aus den Panzer— fregatten „Friedrich Carl“ (Flaggschiff), „Kronprinz“, „Fried⸗ rich der Große“, „Preußen“, Aviso „Grille“ tritt im Mai zusammen. Ferner Korvette „Blücher“ und Torpedofahrzeug „Ulan“ zu Torpedo⸗Uebungszwecken. Im Herbst 1882: Korvette „Olga“ behufs Entsendung nach der ostameri— kanischen Station; Korvette „Leipzig“ als Seekadetten-Schul— schiff zur Entsendung auf die ostasigtische Station zur Ab— lösung der Korvette „Elisabeth“. Mitte Juni 1882 gehen die Ablösungstransporte für die in den chinesischen Gewässern dauernd stationirten Kanonenboote „Wolf“ und „Iltis“, und Anfang September der Ablösungstransport für den im Mittelmeer dauernd stationirten Aviso „Loreley“ nach Galatz ab.
Sachsen. Dresden, 20. Dezember. (Dr. J.) In der Ersten Kammer gelangte heute zunächst der Bericht der vier— ten Deputation über das Königliche Dekret, die mit der Or— ganisation der Bezirksverbände gemachten Erfahrungen be— treffend, zur Verhandlung. Referent von Finck beantragte Namens der Deputation, zur Zeit bei der ihr von Seiten der Regierung zugegangenen Darlegung der bezüglichen Verhält— nisse Beruhigung zu fassen. Nach längerer Debatte, während welcher Rittergutsbesitzer Seiler für die Ausscheidung der Städte mit über 25 000 Seelen aus den Bezirksverbanden aussprach und einen diesbezüglichen Antrag stellte, der Staats— Minister von Nostitz⸗Wallwitz aber gegen diesen Antrag sich aussprach, trat die Kammer unter Ablehnung des Antrags Seiler dem Deputationsantrage bei.
Anhalt. Dessau, 19. Dezember. (Mgdb. Itg.) Nach eingeholter Genehmigung des Herzogs soll die Landes— synode zu einer außerordentlichen Sitzung auf den 9. Ja—⸗ nuar berufen werden. Die Dauer der Sitzung ist auf drei Wochen bestimmt. An Vorlagen werden der Synode neben eini— gen kleineren, minder wichtigen Gegenständen folgende zugehen: I) der Entwurf einer Landesagende, 2) eine Verordnung wegen Vereinigung der bisher getrennten Pfarrbesoldungskassen, 3) eine Emeritirungsordnung für die Geistlichen, 4) eine Ordnung der Gehaltsverhältnisse der Geistlichen des Landes, 5) eine Verordnung über Aufhebung des Beichtgeldes sowie der Gebühren für kirchliche Atteste, 6) der Entwurf eines Ge— setzes über Einrichtung neuer Parochien, Aufhebung jetzt be— stehender sowie Veränderung in den Grenzen bestehender Parochien.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser erschien heute Vormittag im Hofburgtheater, um auch hier, wie gestern in der Hofoper, sich zu überzeugen, daß alle Verfügungen getroffen sind, um Gefahr von den Theaterbesuchern fernzuhalten. Am Eingange des Theaters er— warteten den Kaiser Oberst-Hosmeister Prinz zu Hohenlohe, Graf Taaffe, Freiher von Possinger, General-Intendant Baron Hof— mann, Direktor Wilbrandt und der Vizebürgermeister Uhl. Der Kaiser besichtigte die Räumlichkeiten, schritt die Bühne und den Zuschauerraum ab, ordnete die Vermehrung und Erwei— terung der Ausgänge, den Bau einer Stiege und die Ab⸗— schaffung der beiden letzten Sitzreihen der vierten Galerie an. Die Besichtigung nahm längere Zeit in Anspruch. In den nächsten Tagen tritt in der Hostheater⸗Intendanz eine Kom⸗ mission zusammen, um sich über alle Aenderungen im Opern⸗ und Burgtheater schlüssig zu machen.
— 21. Dezember. (W. T. B.) Das Herrenhaus nahm die Vorlage, betreffend den Veredlungsverkehr mit dem deutschen Zollgebiet ohne Debatte an und vertagte sich hierauf auf unbestimmte Zeit.
Pest, 20 Dezember. Im Finanzausschusse des Unter⸗ hauses erklärte heute der Finanz⸗Minister, er beab⸗ sichtige von dem Defizit von 26 201 667 Fl. 316, Millionen durch neue Einnahmen aus den bereits vorgelegten Gesetz⸗ entwürfen und den Rest von 23 Millionen durch die Ansgabe von Papierrente zu decken.
Schweiz. Bern, 19. Dezember. (Bund.) Die Ver⸗ theilung der Devartements sür das Jahr 1882 ist folgende: Politisches Departement: Chef: Bundes⸗Präsident Bavier. Stellvertreter: Vize⸗Präsident Ruchonnet. Departe⸗ ment des Innern: Chef: Bundesrath Schenk. Stellvertreter: Bundesrath Droz. Justiz⸗ und Polizeidepartement: Chef: Vize⸗Präsident Ruchonnet. Stellvertreter: Bundesrath Welti. Militärdepartement: Chef: Bundesrath Hertenstein. Stell⸗ vertreter: Bundesrath Hammer. Finanz. und Zolldeparte⸗ ment: Chef: Bundesrath Hammer. Stellvertreter: Bundes⸗ rath Hertenstein. Handels⸗ und Landwirthschastsdepartement: Chef: Bundesrath Droz. Stellvertreter: Bundesrath Schenk. Post⸗ und Eisenbahndepartement: Chef: Bundesrath Welti. Stellvertreter: Bundes⸗-Präsident Bavier.
Italien. Rom, 21. Dezember. (WB. T. B.) Das gien zur Vertheilung gelangte Grünbuch enthalt 302 chriftstücke über die türkisch⸗griechische Frage. Die Sammlung beginnt mit einer türkischen Note vom 27. Juli 1880 und schließt mit der Finalalte der Grenzbestimmungs—⸗ Kommission vom 28. November 1851. Der wesentliche In⸗ halt des Schristwechsels dürste sich in den beiden solgenden Dokumenten resumiren: In einer vom J. Dezember d. J. datirten Depesche an den italienischen Gesandten in Athen wird ein geschichtlicher Ueberblick über den Streit⸗ fall in der 13. Sitzung des Berliner Kongresses gegeben, in welcher die Bevollmächtigten Italiens und Frankreichs die Anregung gaben, Hie sorte einzu⸗ laden, sich mit Griechenland direkt über die Berichtigung der Grenze ins Einvernehmen zu setzen bis zur schließlichen Grenzregulirungsakte. Italien habe eigens einen mit der Derllichkeit wohlvertrauten Konsularbeamten nach Epirus ge⸗
sandt, welcher nach genauer B. sichtigung des Landes eine Denkschrift verfaßt und eine mit der heute endgültig sanktio⸗ nirten fast dentische Grenztrace vorgeschlagen habe. Der Minister des Aeußeren hebt in dieser Depesche ferner hervor: Italien könne sich rühmen, im Verlaufe der Verhandlungen niemals von der gerechten, unparteiischen und wesentlich friedlichen Richtschnur abgewichen zu sein, welche das Ge⸗ heimniß des Erfolges bildete. „Wir waren bei dem Be— mühen, eine Lösung des Zwistes herbeizuführen von einem doppelten Gefühle geleitet, von dem in ganz Europa, namentlich aber in Italien, so lebhaft gehegten Wunsche auf Erhaltung des Friedens und dann von der traditionellen, fast instinktiven Zuneigung Italiens für die Schwesternation. Wir haben uns vom ersten Anbeginn die weise Idee an— geeignet — und wir sind derselben stets treu geblieben — welche Delyannis vor dem europäischen Areopag in der Sitzung vom 29. Juni formulirte, daß abgesehen von den idealen Strebungen des Hellenismus das einzig praktische Pro— gramm in der Annektirung der Grenzgegenden an Griechenland bestehe“. In der Depesche wird schließlich der Wunsch aus gedrückt, daß Griechenland immer gute Beziehungen zur Türkei unterhalten möge, und konstatirt, daß der König Georg und die griechische Regierung sich um ihr Vaterland wohl— verdient gemacht hätten, indem sie dies Ziel ohne Blut— vergießen erreichten. — In einer zweiten Depesche von dem— selben Tage theilt der Minister des Auswärtigen, Mancini, dem italienischen Botschafter zu Konstantinopel, Grafen Corti, die vorstehende Depesche mit und erläutert dieselbe, indem er den Antheil Italiens an dem gemeinsamen Werk der Mächte betont und namentlich darauf hinweist, daß Italien von Anfang an und immerfort eine friedliche und dauerhafte Lösung der Frage im Auge gehabt habe. Maneini gedenkt sodann mit Anerkennung der Loyalität und Festigkeit, welche die Pforte Angesichts des einmüthigen Willens der europäischen Mächte bewiesen habe. Diese Eigenschaften bezeugten unbestreit— bar ihre Lebenskrast. Mancini drückt sein Vertrauen in die Vollendung des Werkes der Reorganisation der Türkei aus und bemerkt, die Pforte könne nunmehr alle Kräfte diesem Werke der Wiederherstellung widmen, welches allein geeignet sei, das Gebäude zu befestigen, „in welchem wir werthvolle Elemente des Friedens und Konservatismus für Europa er⸗ blicken“. Der Minister des Auswärtigen beauftragt zum Schluß den Grasen Corti, der Pforte von der aufrichtigen Genugthuung Mittheilung zu machen, welche Italien über die skrupulöse Innehaltung aller Zusagen der Pforte empfunden habe, und derselben zugleich den Wunsch auszusprechen, der Psorte bei allen Anlässen die Freundschaft und Sympathie Italiens beweisen zu können.
Der Senat genehmigte gestern in geheimer Abstimmung mit 197 gegen 142 Stimmen das Wahlreformgesetz, das nunmehr wegen der an demselben vorgenommenen Abände— rungen der Deputirtenkammer nach den Ferien zur nochmaligen Berathung zugehen wird.
Der General-Sekretär des auswärtigen Amtes, Baron Blane, hat der Kommission zur Vorberathung des Auslieferungs-Gesetzentwurfs eine Denkschrift übergeben, in welcher nachgewiesen wird, daß Personen, welche sich des Mordes oder der Mitschuld am Morde, sei derselbe an Souveränen, Staats-Oberhäuptern oder anderen Personen begangen, schuldig machen, niemals das Asylrecht genießen können, daß vielmehr in diesen Fällen stets die Auslieferung der Uebelthäter zugestanden werden müsse.
Der Kom munal-Rath von Rom votirte zum Besten der Hinterbliebenen der beim Ring-Theaterbrande in Wien Verunglückten 5000 Francs.
Türkei. Konstantinopel, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Sultan hat heute den Irade erlassen, durch welchen das Abkommen mit den sremden Bondholders sank— tionirt wird.
Numänien. Bu karest, 20. Dezember. (W. T. V.) In der Deputirtenkammer erklärte heute auf die An⸗ schuldigung Jonescu's, daß die Regierung an den Landes⸗ grenzen keine Quarantänemaßregeln getroffen habe, der Minister-Präsident Bratiano, die Quarantäneanstalten seien im Gegentheil sehr vollkommen eingerichtet, die Kammer möge eine Kommission wählen und diese sich an Ort und Stelle davon überzeugen. Dem Antrage des Minister-Präsi⸗ denten gemäß wurde eine Kommission gewählt.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 20. Dezember. (W. T. B.) Der italienische Botschafter, Ritter Nigra, ist heute hier eingetroffen.
Dänemark. Kopenhagen, 17. Dezember. (Hamb. Corr. Der die Erweiterung des Hafens von Frede rikshavn betceffende Gesetzentwurf stand heute zur ersten Berathung im Fol kething und gab Anlaß zu einer ziem⸗ lich weitschweifigen Debatte, die dadurch einen hochpolitischen Charakter erhielt, daß der Führer der Radikalen, Berg, in dieser Vorlage einen Versuch erblicken wollte, das Budget zu zerstücken, weshalb er beantragte, den Entwurf an die Budget⸗ kommission zu verweisen, damit diese sie wiederum ins Budget hin⸗ einbringen könnte. Außer dem Minister des Innern sprachen eine ganze Anzahl Redner gegen Berg, und zwei Mitglieder der moderaten Linken, Graf Holstein⸗Ledreborg und Nyholm, benutzten gleichzeitig die Gelegenheit, sich gegen die Berasche Obstruktionspolitik zu erklären. Ein von Nyholm gestellter Antrag, die Vorlage an eine aus 11 Mitgliedern bestehende Kommission zu verweisen, wurde mit 50 gegen 34 Stimmen angenommen. Die Rechte stimmte für diesen Antrag der mo— deraten Linken, die Radikalen gegen denselben.
Amerika. Washington, 20. Dezember. (W. T. B.) Der Präsident Arthur hat Howe zum Staatt⸗ sekretär des Postwesens ernannt, und der Senat die r . hestätigt. — Der Kongreß wird sich morgen ver⸗ agen.
Afrika. Egypten. Die „Agenzia Stefani“ meldet aus Kairo vom 26.: In Suez sand ein Militäraufruhr statt, wobei auch feindselige Absichten gegen das italienische Konsulat zu Tage traten, weil die Aufrührer die irrthimn⸗ liche Ansicht hegten, daß ein Italiener an der Ermorbung eines egyptischen Soldaten theilgenommen habe. Die Regie⸗ rung wurde telegraphisch um energische Maßregeln ersucht, die Ruhe in Suez ist augenblicklich wieder 4 — Der Kommandant des „Affondatore“ ist angewiesen worden, sich zur Verfügung des italienischen Generalkonsuls de Martino zu stellen. Nach einem zwischen dem letzteren und dem Sherif getroffenen Abkommen wird der italienische Konsul an der einzuleitenden Untersuchung theilnehmen.
Zeitungsstimmen.
Die „National-Zeitung“ bespricht in ihrem heutigen Leitartikel den Eintritt Hamburgs in den Zoll⸗— verein. Sie ist der Ueberzeugung, der Beschluß des Reichstags werde auf Bewilligung des geforderten Reichs— zuschusses von 40 Millionen Mark lauten, für welche die „Nat.-IZtg.“ sich vom ersten Augenblick an, nachdem durch die vollendete Thatsache dez Vertrages mit Hamburg die staats⸗ rechtlichen Fragen ihre praktische Bedeutung für den vorliegen⸗ den Fall verloren hatten, erklärt habe. Auf die Kommissions—⸗ beschlüsse eingehend, äußert sich der Artikel, wie solgt:
In der Kommission haben solche Fragen — theils die früheren vom Reichstag erörterten, theils andere — noch viel Zeit in An⸗ spruch genommen, und sie werden jedenfalls bei der Plenarrerhand⸗ lung abermals zur Erörterung kommen. Man kann nur wüuschen, daß es beiderseits im Sinne praktischer Politik geschehe. Weder ein Parlament noch eine Regierung ist dazu da, in der Art von Lehrbüchern des Staatsrechts solche Kontroversen grund⸗ sätzlich zu erörtern und zu lösen. Ist man in einer sachlichen Frage, bel welcher dieselben mit in Betracht zu ziehen sind, verschiedener Meinung, dann kann es allerdings kommen, daß derartige prinzipielle Erörterungen unvermeidlich werden, nämlich wenn, wie es seitens der Regierung in den früheren Stadien der Hamburger Angelegenheit geschah, der eine Theil bebufs Durchsetzung seines Willens in der Sache selbst auch das formale Recht des anderen Theils bestreitet Wiege⸗ fährlich es ist, in dieser Weise Verfassungsfragen aufzuwerfen, das hat Niemand besser dargelegt, als der Reichskanzler in der Depesche vom 6. Mai 1880 an die preußischen Gesandten bei den Bundesregierungen, worin er der von Hamburg im Bundes— rath gestellten Verfassungsfrage gegenüber ausführte: man müsse sich über die materielle Frage verständigen, um dadurch die staatsrechtliche überflüssig zu machen; stimme man über diese ab, so werde der unterliegende Theil der Meinung sein, daß gegen ihn die Verfassung verletzt worden, und ein derartiges Vorkommniß im Bundesrath abzuwenden, sei seit dem Bestehen desselben der Kanzler mit Erfolg bemüht gewesen. Ein wahrhaft staatsmännischer Stand⸗ punkt, von dem wir aber wünschen, daß er nicht blos im Verhältniß zu den Bundesregierungen, sondern auch in dem zum Reichstag maß⸗ gebend sein möge.
Der letztere wird ihn, wie die Angelegenheit jetzt liegt, auch seinerseits einnehmen können; denn da eine große, weit nach links reichende Majorität nicht blos mit dem Zollanschluß einverstanden, sondern auch bereit ist, die dafür geforderte Geldbewilligung auszu⸗
sprechen, so fehlt jeder Grund, die staatsrechtlichen Fragen auf die
Spitze zu treiben: weder um die prinzipielle Wahrung eines prinzipiell bestrittenen Verfassungsrechtes handelt es sich gegen— wärtig, noch um den Schutz Hamburgs in seiner Sonder— stellung gegen Angriffe, welche man nicht billigen konnte. Aber auch die meisten in der Kommission streitig gebliebenen Fragen scheinen uns von geringem Belang. Ob der Reichstag zu der Ein⸗ ziehung der Unterelbe in das Zollgebiet, mit der er jetzt sachlich einverstanden ist, seine Zustimmung ausdrücklich oder durch die Bewilligung der Kosten derselben im Etat giebt, ist einerlei. Ob die Bestimmungen die Aeußerlichkeiten des zollfreien Passirens vom und zu dem verbleibenden Freihafen gesetzlicher oder administrativer Natur sind, das kann auch unter eifrigen Wächtern der konstitutionellen Rechte des Reichstags zweifelhaft sein. Man kann unseres Erachtens hier auf die gesetzliche Feststellung, als auf die einer bloßen Ausführungs⸗ vorschrift, verzichten, sobald die Anwendbarkeit des die Existenz des Freihafens garantirenden Verfassungsartikels, wie die Kommission es vorschlägt, auf den neu abgegrenzten Freihafen gesetzlich anerkannt ist. Dem sich zu widersetzen, würde für die Regierung jeder Grund fehlen, denn in dem Anschlußprotokoll hat sie ihrerseits die künftige An⸗— wendbarkeit des Art. 34 bereits ausgesprochen.
Vor der Schlußabstimmung in der Kommission haben einzelne Mitglieder ihr Votum für die Geldbewilligung mit dem gegen die Freihafenstellung der Hansestädte bestehenden „Vorurtheil“ begründet, dem man nicht widerstehen könne; andere haben erklärt, daß man Vorurtheile bekämpfen, nicht sich ihnen unterwerfen müsse. Wir glauben, daß die Ansicht, in dieser Frage wirke hauptsächlich ein Vorurtheil, selbst ein solches ist, erzeugt durch die erbitternde Art, wie die Angelegenheit in den letzten Jahren betrieben wor⸗ den. Sie stellt sich wesentlich anders dar, sobald man diese Zwischenfälle auf sich beruhen läßt und seine Aufmerksamkeit den Erörterungen zuwendet, welche vor dem Jahre 1878 sowohl in Hamburg und Bremen, als im übrigen Deutschland dar⸗ über stattgefunden haben. In den beiden Hansestädten hat so wenig, wie in der dritten, in Lübeck, das seinen Anschluß viel früher vollzog, jemals ein Zweifel darüber bestanden, daß große Klassen der Bevöl⸗ kerung unter der Stellung außerhalb des Zollgebietes schweren Schaden litten. Eigentlich sollte man hierüber gar kein Wort verlieren müssen: es versteht sich durchaus von selbst, daß es nicht anders sein konnte, wenn große Städte, die natürlichen Verkehrsmittel⸗ punkte der benachbarten Gebiete, von diesen durch eine Zollgrenze abgeschlossen waren. Was insbesondere Hamburg betrifft, so war diese Lage schrittweise beschwerlicher geworden, je vollständiger die ihm benachbarten deutschen Landestheile dem Zoll⸗ verein beitralen. Zahlreiche Geschäftsbetriebe wurden ganz oder wheil⸗ weise von Hamburg fort ins Jollgebiet verlegt, andere, deren Unter⸗ nehmer dazu die Mittel nicht besaßen, gingen zu Grunde. Und eine neue Erschütterung dieser Art mußte von jeder Aenderung des deutschen Zolltarifs erwartet werden, wie denn auch die von 1879 so wirkte. Vor diesem Jahre war aber eigen lich niemals bezweifelt worden, daß ein: Reform, wie die jetzt beabsichtigte, — die Einbeziehung der Stadt mit ihrer Bevölkerung in das Zollgebiet unter Ausscheidung eines Stückes der Elbe als „Freihafen“ — alle Interessen befriedigen könnte, sowohl die auf den freien Verkehr mit Deutschland an⸗ gewiesenen, als die des internationalen Zwischenhandels, welcher aller⸗ dings eines gewissen zollfreien Gebietes unbedingt bedarf. Man bebte nur vermöge der Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Ausführung immer wieder vor dem entscheidenden Entschluß zurück, der nunmehr gefaßt ist
Aber nicht bles vom Standpunkte Hamburgs und Bremens und ihrer unmittelbaren Umgebung aus ist es kein Vorurtheil, daß der Zollanschluß heilsam wirken werde; auch für das übrige Deutschland läßt sich das mit Recht erwarten. Wir haben niemals bestritten, daß die srezifisch schutz3llnerische Agitation gegen die Sonderstellung der Hansestädte zum Theil auf Einbildungen beruht; es mag sein, daß die großen Hamburger Exportlager deutscher Waaren, in welchen danach fünftig die transstlantischen Käufer sich mit deutschen, satt mit englischen Erzeugnissen versehen werden, zum Theil Phantasie⸗ gebilde dleiben werden; aber die übliche Beweisführung, daß dies durchweg sich so verhalten werde, daß die Verhältnisse des deutschen Exports völlig unverändert bleiben würden, geht zu weit. Wenn die Behauptung, daß heut zu Tage aller Export nur auf der Fabrikation nach Proben beruhe, vollständig richtig wäre, dann hätte der Großhandel eine sehr viel geringere Bedeutung, als er thatsächlich besitzt. Es ist auch eine Thatsache, daß schon 1867 unmittelbar nach der Begründung des Norddeutschen Bundes aus der Mitte der damals fast durchweg freikändlerisch gesinnten Industrie im Interesse ihres Exportes Petitionen um Einschluß Hamburgs und Bremens in das Zollgebiet an die Regierung gerichlet wurden. Eg ist eine noch bedeutsamere Thatsache, daß der Praäsident und eine An⸗ jabl. Mitglieder der Hamburger Handelskammer, also gewiß berufene Sachverständige, von einer Informationsreise, welche 1 im September d. J. in die rheinisch ˖ westiälischen Industriebezirke unternommen hatten, mit dem Eindruck zurück⸗ kehrten, daß Hamburg allerdings mehr, als big jetzt, sich mit dem Export deutscher Industrie⸗Erzeugnisse beschäftigen könne; sie haben das öffentlich erklärt. Ez ist eben unleugbar, daß die lang⸗ jährige Stellung der beiden größten deutschen Häfen auferbarlb des deutschen Zollgebietes ganz naturgemäß den Blick der Hamburger und Bremer Kaufleute einigermaßen vom dentschen Binnenlande ab⸗