1881 / 300 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Dec 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse des⸗ selben für das Seewesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Mit Rücksicht auf die Allerhöchsten Ordres vom 28. Dezember 1840 und vom 21. Mai 1860, denen zufolge das Arbeitsvomrdienst- Guthaben von Gefangenen nicht Gegen— stand der Beschlagnahme im Wege der Exekution ist und nur zur Deckung der Kosten behufs Wiederherstellung muthwilliger Beschädigungen durch die Gefangenen, nicht aber zur Deckung anderweiter Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, haben der Minister des Innern und der Kriegs⸗ Minister durch Cirkularverfügung vom 7. d. M., unter Ab⸗ änderung ihrer Verfügung vom 3. Dezember 1875, bestimmt, daß die Kosten, welche durch den Transport der in Arbeitshäusern detinirten militärpflichtigen Per— sonen nach dem Orte der Musterung und Aus— hebung erwachsen, zunächst aus dem Privatvermögen derselben und in Ermangelung eines solchen, aus den zur Disposition der betreffenden Civilbehörden stehenden polizeilichen Fonds (Kap. 95 Titel 4 des Etats für das Ministerium des Innern zu Diäten ꝛc. und zu sonstigen sächlichen Ausgaben im Interesse der Polizei) zu berichtigen sind.

Der Minister des ö hat sich mit den Maß— regeln, welche der Polizei⸗Präsident von Madai seit dem März d. J. zur Erhöhung der Sicherheit der hiesigen öffent⸗ lichen Theater und zum Schutze des die Theater besuchen⸗ den Publikums gegen Feuersgefahr ergriffen hat, überall ein—⸗ verstanden erklärt. Die getroffenen Anordnungen werden, so weit dies noch nicht geschehen ist, mit Entschiedenheit sofort durchgeführt werden.

An der Universität zu Breslau werden, wie der „Berl. Act.“ mittheilt, seit Beginn des laufenden Semesters Vor— lesungen über Eisenbahnrecht und Eisenbahn—⸗ transport- und Tarifwesen gehalten, deren unentgelt⸗ licher Besuch denjenigen Beamten der in Breslau domiziliren⸗ den Eisenbahnverwaltungen zusteht, welche in Bezug auf ihre Schulbildung sich das Zeugniß zur Berechtigung zum einjährig— freiwilligen Militärdienst erworben haben und von ihren Di— rektoren mit einer Legitimationskarte versehen sind. Es wird beabsichtigt, gleiche Einrichtungen an den Universitäten zu Berlin und Bonn zu treffen. Als Dozenten werden bezeichnet für Berlin: der Regierungs⸗Rath Reitzenstein von der König— lichen Eisenbahndirektion Frankfurt a. M., für Bonn: der Regierungs⸗Rath Todt von der Königlichen Direktion der DOberschlesischen Eisenbahn.

Die Strafhestimmung des Art. 249 Nr. 3 des Deut⸗ r Handelsgesetzbuchs, wonach die Mitglieder des Auf⸗ ichtsraths und des Vorstandes einer Aktiengesell— schaft mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft werden, wenn sie in ihren Darstellungen, in ihren Uebersichten über den Vermögensstand der Gesellschaft oder in den in der Generalversammlung gehaltenen Vorträgen wissentlich den Stand der Verhältnisse der Gesellschaft unwahr darstel— len oder verschleiern findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, J. Strafsenats, vom 7. November d. J., auch auf die von dem Vorstande dem Aussichtsrath gegenüber gemachten , Darstellungen über den Vermögensstand der Gesellschaft Anwendung, auch wenn diese Darstellungen zur Mittheilung an die Aktionäre oder an Dritte überhaupt nicht bestimmt gewesen und auch nicht zur Kenntniß Dritter gelangt sind.

Der Königliche Gesandte am Großherzoglich hessischen Hofe, von Alvensleben, hat Darmstadt mit kurzem Urlaub verlassen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich

bayerischer Ober⸗Regierungs⸗Rath Schmidtkonz und Groß⸗

rzoglich mecklenburg⸗schwerinscher Ober⸗Zoll⸗Direktor Olden⸗ urg sind von Berlin wieder abgereist.

Der General⸗Lieutenant Freiherr von Meerscheidt⸗ Hüllessem, Commandeur der 30. Division, ist mit Urlaub aus Metz hier eingetroffen.

Nach Beendigung des am 11. v. M. bei der Ar⸗ tillerie⸗Schießschule begonnenen II. Informations— Kur sus haben sich die zu demselben kommandirt gewesenen Offiziere der Feld⸗ und Fuß Artillerie wieder in ihre Garni⸗ sonen zurückbegeben.

Bayern. München, 21 Dezember. (W. T. B.) Die Abgeordnetenkammer berieth heute den Etat des Ministers des Innern. Bei dem Dispositionsfonds wies der Minister des Innern auf die Nothwendigkeit dieses Etatspostens hin, bemerkte dabei jedoch zugleich, daß er den Dispositionefonds nur dann genehmigt zu sehen wünsche, wenn derselbe auch den übrigen Ministern bewilligt werde. Der Disvositionssonds wurde darauf ohne weitere Debatte ab⸗ ieh, für die Bewilligung stimmten nur die Linke und 1

onservative, gegen dieselbe stimmte die gesammte Rechte.

Sachsen. Dresden, 21. Dezember. (Dr. J.) In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer gelangte der Etat der Zuschüsse, Departement der Finanzen, zur Schlußberathung. Die Kammer . hierbei die von der Regierung eingestellten Summen, abgesehen von einem Abstriche bei dem Kapitel „Hochbauwesen“, dem die Staatsregierung zugestimmt hatte, unverkürzt an. An den weiteren Gegenstand der Tagesorbnung, Beschwerde Karl Friedrich Seiferts und zweier Genossen zu Niederplanitz über ihre plötzliche Entlassung aus der Arbeit, knüpfte sich eine längere Debatte, während welcher ber Abg. Liebknecht den Antrag einbrachte: die Staatsregierung zu er— suchen, dieselbe möge dem Landtage noch in gegenwärtiger Session geeignete Vorschläge zur Reform des Knappschaste— kassenwesens unterbreiten. Die Aogg. Streit, Dr. Stephani, Starke und Grahl sprachen sich dahin aus, daß, den im vorigen Landtage laut gewordenen Wünschen nach einer Neform des , , . von der Regierung mit möglichster Beschleunigung Rechnung getragen werden möchte, und daß hierbei namentlich auf eine Abtrennung der zu lokalisirenden Krankenkassen von dem möglichst zu cen— tralisirenden Invalidenpensionskassenwesen Bedacht ge—⸗ nommen und letzteres unter eine gewisse siaatliche Kontrolle n werden möge. Der Staats-Minister von Nost r n. erklärte hierauf, daß die Regierung dem letztgenannten Vorschlage eingehende Erwägung geschentt

habe, aber zu dem Resultate gelangt sei, daß wenn man auf eine solche centralisirte Invalidenpensicnelasse zukomme, die Beiträge der Arbeiter und Arbeitgeber wesentlich erhöht, die

Höhe der Pensionen dagegen herabgesetzt werden müßte, da die jetzt bestehenden derartigen Kassen nicht in Betracht gezogen hätten einmal größere Unfälle, wie sie in Sachsen in der letzten Zeit leider zu beklagen gewesen seien, und weiter den Umstand, daß ein Werk erschöpft werden könne und alsdann für die über den Bestand des Werkes hinaus zu zahlenden Pensionen keine Mittel vorhanden seien. Bei der Umfänglichkeit der über diese Verhältnisse anzustellenden stati⸗ stischen Erörterungen erklärte sich der Minister außer Stande, schon dem gegenwärtigen Landtage über die Reform des Knappschaftskassenwesens eine Vorlage zu machen. Schließlich wurde der Antrag Liebknecht gegen die 4 Stimmen der sozial⸗ demokratischen Abgeordneten abgelehnt und ein Antrag des Abg. Starke: die Regierung um eine Vorlage zur Reform des Knappschaftskassenwesens für die nächste Session des Landtags zu ersuchen, einstimmig angenommen, weiter, dem Antrage der Deputation entsprechend, die vorliegende Petition, soweit sie sich auf den Erlaß einer Novelle zum Berggesetze bezieht, der Königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme überwiesen.

Mecklenburg. Sternberg, 18. Dezember. Am 2. d. I. hat in einer Plenarversammlung der Ritter⸗ schaft die Berathung der vom engeren Ausschuß wieder vor— gelegten Angelegenheit, betreffend die Civilehe und die Abänderung des Trauformulaxrs, stattgefunden. Wie die „Meckl. Anzeigen“ berichten, handelte es sich zuerst um die Frage, ob die bereits mehrmals an beide Landesherren gexich— tete Bitte um Unterstützung der auf Beseitigung der obliga— torischen Civilehe gerichteten Bestrebungen zu wiederholen sei. ., an. Berathung wurde einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

. Man ersuche den Engern Ausschuß von der Ritterschaft, unter Hinweis auf die anscheinend jetzt günstige Stimmung in Deutschland bezüglich der Aufhebung der obligatorischen Eivileheschließung bei beiden Hohen Regierungen thunlichst beschleunigte Mittheilung darüber zu erbitten, ob von Hochdenselben, eventuell welche Schritte geschehen seien, um die Reichsgesetzgebung zu der für dringend wünschenswerth erkannten Aufhebung der obligatiorischen Civileheschließung zu ver— anlassen, sowie welche Aussichten für den Erfolg dieser Bestrebungen vorhanden seien, unter dem Hinzufügen, daß der Engere Ausschuß für den Fall, daß die baldige Beseitigung der obligatorischen Civilehe nicht in sicherer Aussicht stehen sollte, beauftragt sei, mit erneuerten Anträgen wegen Wiederherstellung der Fassung des kirchenordnunge— mäßigen, Trauformulars hervorzugehen,“

Die Aufnahme des letzten Zusatzes in diesen Beschluß erfolgte übrigens erst nachträglich auf Grund der nun folgen⸗ den Berathung des zweiten Punktes, nämlich der Ab— änderung des Trauformulars. Diese Berathung wurde eingeleitet durch die nochmalige Verlesung des Beschlusses, welcher in Betreff dieser Angelegenheit auf dem vorigjährigen Landtage zu Malchin gefaßt worden war. Derselbe hatte näch— stehenden Wortlaut:

„Man beauftrage den Engern Ausschuß der Ritterschaft, bei beiden Landesherren vorzutragen, daß die Ritterschaft ihr Bedenken gegen die Weglassung der Worte „nehmen und“ in dem gesetz⸗ lichen Trauritual fallen lassen könnte, wenn die Eheschließung vor dem Standesbeamten beseitigt würde; die Ritterschaft behalte sich aber vor, falls die gegenwärtigen Bemühungen um Beseitigung der Civilehe nicht von baldigem Erfolge gekrönt sein sollten, ihre gestellten Anträge auf Wiederherstellung der gestrichenen Worte bei beiden Allerdurchlauchtigsten Landesherren zu wiederholen. Mann beauftrage den Engern Ausschuß von der Ritterschaft ferner, diese Angelegenheit auf nächstem Landtage wieder vorzulegen.“

Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig beschlossen:

„Es habe der Engere Ausschuß von der Ritterschaft für den Fall, daß die Hohen Regierungen die baldige Beseitigung der obliga⸗ torischen Civilehe nicht in Aussicht stellen sollten, bei beiden Hohen Regierungen die Wiederherstellung des Trauformulars in der Fassung der Kirchenordnung zu beantragen.“

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. Dezember. Die Thätigkeit der legislativen Körperschaften hat nun auch in der östlichen Reichshälfte eine Unterbrechung erfahren, indem das ungarische Abgeordnetenhaus seine Sitzungen bis zum 11. Januar vertagt hat. Einen der ersten Verband⸗ lungsgegenstände nach seinem Wiederzusammentritte dürste, der W. Abyst.“ zufolge, das Budget für 1882 bilden.

21. Dezember. (W. T. B.) Der Kaiser hat eine vierwöchentliche Schließung des Burg-Theaters wegen der Vornahme von Arbeiten zur Erhöhung der Sicherheit des Publikums angeordnet. Dem Hülss⸗Comité kommen auch aus dem Auslande Gesuche zu, welche auf das Prompteste erledigt werden. Die Kommission des Landesgerichts hat ihre Erhebungen im Ring⸗Theater auf Alles aus⸗ gedehnt, was auf die strafgerichtliche Untersuchung irgend⸗ wie von Einfluß sein könnte.

Nach einer der „Pol. Corr.“ zugehenden Meldung sind die zwischen Oesterreich⸗Ungarn und Serbien schwebenden Verhandlungen, betreffend den Abschluß eines Schiffahrtsvertrages, bereits zum Abschlusse gediehen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 20. Dezember. Me, Corr.) Die trostlosen Zustände in Irland wollen ich noch immer nicht bessern. Das „Norent“⸗Manifest wird

fast überall durchgesührt t wer es wagt den Pachtzins zu be⸗

zahlen, verfällt bei nächster Gelegenheit unwiederbringlich der Rache des Vehmsgerichts, das ganz Irland in Banden hält. Mordthaten, Brandstiftungen und sonstige Gewaltthätigkeiten sind an der Tagesordnung. Der Dubliner Correspondent der „Times“ schreibt: „Bewaffnete Banden durchstreisen bei Nacht die Grasschaften Clare, Kerry und Tipperary, feuern Schüsse in die Häuser und schüchtern die Insassen so ein, daß sie sich sogar fürchten, der Polizei das Geschehene zu rapportiren. Die Organisation gegen die Pachtzahlung wird immer furchtharer, und es gilt eben so sehr als ein Verbrechen, die Hülfe des Land⸗ erichts in Anspruch zu nehmen, als den Pachtzins zu entrichten. ie Regierung bietet alle ihr zur Versügung stehenden Mittel zur Aufrechthaltung des Friedens und Wahrung der Eigenthums⸗ interessen auf. Den Gutsherren, die gezwungen sind, zur Eintreibung ihrer Pachtgelder zu extremen Maßregeln ihre Zuflucht zu nehmen, wird jede legitime Hülfe geleistet, und in der That können sie nur mit militärischem Beistande einen Theil ihrer Pachtgelder eintreiben. * in vielen Fällen wünschen die ehrlichen Pächter in dieser Weise zur Pacht⸗ ahlung gezwungen zu werden, da ihnen dann die ruinösen Folgen der freiwilligen Zahlung erspart bleiben ˖ Sir Charles Dilke, der noch immer auf seiner Be⸗ sitzung unweit Toulon weilt, hat das Auswärtige Amt in London benachrichtigt, daß der Wiederzusammentritt der englisch⸗französischen Kommission zur Erneuerun des Handelsvertrages zwischen England und gen n

wahrscheinlich am Ende der ersten Woche des JImuars er⸗ folgen werde.

Dem soeben veröffentlichten amtlichen Jahresberichte zu⸗ folge umfaßt die durchschnittliche Effektipstärke der regu⸗ lären britischen Armee 188 986 Mann, besteh end aus 17516 Mann Kavallerie, 33 643 Mann Artillerie, 5551 Mann Genietruppen und 132276 Mann Infanterie und Truppen anderer Waffengattungen. Von der Gesammtzahl stehen 20584 Mann in Irland und 97 099 in Indien und den Kolonien. Die Gesammtstärke der Reservestreitkräfte ist auf 444170 Mann angegeben.

Italien. Rom, 21. Dezember. (WB. T. B.) Der Ministerpräsident Depretis legte heute der Depu⸗ tirtenkammer den vom Senate modifizirten Wahlgesetz— entwurf vor und beantragte dessen dringliche Behandlung. Nach kurzer Debatte wurde der Entwurf derselben Kommission überwiesen, welche das erste Mal darüber berichtete.

22. Dezember. In der heutigen Sitzung des Senats verlangte bei Berathung des Budgets des Ministeriums des Außeren Caraccioli die Vorlage der Dokumente bezüglich der tunesischen Frage und wünschte gleichzeitig Aufklärungen in Betreff der Don aufrage. Der Minister des Auswärtigen, Mancini, erklärte: die Regierung habe ge— legentlich über die besonderen Abmachungen betreffs Tunis in Paris reklamirt. Italien habe sich sorg— fältig jedes Aktes enthalten, welcher als eine direkte oder indirekte Anerkennung des Bardo Vertrages angesehen werden könnte. England habe nach einigen Vorbehalten eine Haltung eingenommen, welche die stillschweigende Haltung des Vertrages vermuthen lassen könnte. Es wäre unschwer gewesen, mit Roustan zu verhandeln, wenn er nur Minister des Beys ge⸗ wesen wäre, bei seiner doppelten Eigenschaft als Minister des Beys und als Vertreter Frankreichs sei das indessen unmöglich gewesen. Die Verhandlungen wegen Entschädigung der Italiener in Sfax würden noch fortgesetzt. Die Veröffentlichung der betreffenden Schriftstücke sei unzweckmäßig, da die französische Regierung erklärt habe, daß sie demnächst Vorschläge in Be⸗ treff der tunesischen Frage machen werde. Die italienische Re⸗ gierung werde diese Vorschläge prüfen und unter allen Um— ständen die Würde und die Interessen Italiens wahren. Das Parlament solle zum Richter des Verhaltens der Regierung gemacht werden. Was die Donaufrage angehe, so sei durch den Berliner Vertrag bestimmt worden, daß das Reglement bezüglich der Schiffahrt auf der Donau zwischen Galatz und dem Eisernen Thore von der europäischen Donaukommission festzusetzen sei. Dies Reglement müsse auch eine Bestimmung darüber ent— halten, wer es auszuführen habe. Ihm (Maneini) scheine eine gemeinschaftliche Kontrole über die Ausführung durch den Geist des Berliner Vertrages vorgeschrieben zu sein.

Türkei. Konstantinopel, 19. Dezember. (Pest. L.) Die englische Regierung hat in Angelegenheit der griechisch⸗ türkischen Differenzen in der Postfrage ihre Ver— mittelung angeboten. Delegirte der Klöster auf dem Berge Athos sind hier nach Tiflis durchgereist, um vom Gouverneur vom Kaukasus die ihnen gehörigen Güter zu übernehmen, nachdem die russische Regierung den über diese Güter verhängten Sequester aufgehoben hat.

Rumänien. Bukarest, 21. Dezember. (W. T. B.) Der „Romanul“ zeigt die Abreise des Grafen Hoyos nach Wien an und bemerkt dabei: wir sind sicher, daß die Aufklärungen, welche Graf Hoyos in Wien geben wird, dazu beitragen werden, die herzlichsten Beziehungen zwischen Oester⸗ reich und Rumänien herzustellen.

22. Dezember. (W. T. B.) Die Abreise des öster⸗ reichischen Gesandten, Grafen Hoyos, nach Wien soll heute erfolgen; während der Dauer der Abwesenheit des. Grafen wird Legations-Rath Salzberg die Gesandtschafts⸗ geschäfte leiten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 22. Dezember. (W. T. B) Wie der „Regierungsanzeiger“ meldet, hat die Uebersiedelung der Bewohner von Kuldscha nach dem Gebiete von Semiredschje begonnen. Die in der Bevölkerung bisher bestandenen Befürchtungen hätten auf⸗ gehört, und es sei Hoffnung auf ungestörte Uebergabe des Ill⸗Thales vorhanden. Der General Friede ist beauftragt worden, die Bevölkerung über die Sachlage aufzuklären.

Dänemark. Kopenhagen, 19. Dezember. (Hamb. Corr) Der Finanz⸗Minister unterbreitete heut, dem Landsthing verschiedene Steuergesetze, zunächst einen Gesetzentwurf, betreffend Zoll⸗ und Schiffsabgaben. Der Minister erklärte bei Ueberreichung dieser Vorlage: der Hauptzweck sei vor Allem, die Einfuhr der wichtigsten Roh⸗ stoffe und der für die Bevölkerung nothwendigsten Ver⸗ brauchsgegenstände zu erleichtern und sodann, den jetzigen Zolltarif zu vereinfachen. Alsdann habe er besonders Rücksicht auf das Interesse der Staatskasse nehmen müssen, so daß die neuen Gesetze die Staatseinnahmen nicht wesentlich reduciren. Die Kompensation habe, um eine ge⸗ nügende zu sein, auf anderen Gebieten als auf dem des Zolles auf Luxuswaaren gesucht werden müssen; es habe daher eine Erhöhung der Branntweinsabgaben und eine Biersteuer bean⸗ tragt werden müssen. Ferner habe er Rücksicht darauf nehmen müssen, daß der jetzige Schutz des Handwerks und der Industrie nicht beschränkt werde. Alsdann ging der Minister zu einigen Hauptpunkten des Gesetzentwurfes über. Es sei beant agt, den Zoll auf Steinkohlen aufzuheben und auf Holz und Steinkohlen ö reduziren, was dem Staat 1 383 000 Kronen kosten würde. Was odann die Verbrauchsgegenstände betreffe, so werde die Staatskasse durch die Aufhebung des Zolles auf Salz ca. 384 000 Kronen, auf Reis ca. 380 000 Kronen, auf Cichorienwurzel 73 0090 Kronen und auf Oele (Petroleum) 452 0090 Kronen u. s. w., zusammen eine Einnahme von 1384 000 Kronen einbüßen. Andererseits würde die beantragte Erhöhung des Zolles auf Wein und Tabak u. s. w. der Staatskasse eine Mehreinnahme von zu⸗ sammen 1 690 000 Kronen sichern; falls sodann der Ertrag der Branntweint⸗ und Biersteuer in Anschlag gebracht werde, so würden die Zollerhöhungen und neuen Steuern die beantrag⸗ ten Zollermäßigungen ungefähr auswiegen. Endlich wird bean⸗ tragt, die Schiffsabgaben, welche jetzt ca. 800 009 Kronen jährlich eintragen, auf die Hälfte zu reduziren. Schließlich erklärte der Finanz⸗Minister, daß er alle drei Gesetzentwürse, nämlich den Gesetzentwurf betreffend Zoll⸗ und Schifssabgaben, den Gesetzentwurj hetreffend Erhöhung der Branntweinabgaben und den Gesetzentwurf, betreffend Einführung einer Biersteuer, welche beiden letzteren er ebenfalls dem Thing unterbreitete, als von einander unzertrennlich betrachte, so daß der eine Entwurf nur gleichzeitig mit den beiden anderen in Kraft

treten könne. Nach Entgegennahme der drei Vorlagen ver⸗ tagte das Landsthing sich bis zum 6. Januar.

Amerika. Washington, 21. Dezember. (W. T. B.) Der Senat hat eine Resolution angenommen, durch welche der Schatzsekretär Fol ger um Mittheilungen ersucht wird über die von Frankreich und Deutschland auf ameri⸗ kanische und englische Manufakturwaaren gelegten Zölle und über die Lohnsätze der Arbeiter in diesen Ländern.

Afrika. Egypten. Wie dem Reuterschen Bureau aus Kairo vom i9. ds. gemeldet wird, haben im Sudan abermals ernste Ruhestörungen stattgefunden. Der salsche Prophet, der schon vor einiger Zeit die öffentliche Aufmerk— samkeit auf sich lenkte, hat an der Spitze von 1500 Mann eine 350 Mann starke egyptische Truppenabtheilung, welche der Gouverneur von Fashoda gegen ihn führte, gänzlich ver⸗ nichtet. Der Gouverneur des Sudan, welcher behauptet, daß die Expedition gegen seinen Befehl unternommen wurde, hat ein dringliches Gesuch um Verstärkungen nach Kairo ge— sandt. Der Kriegs-Minister heabsichtigt, das Schwarze Regi⸗ ment unter dem Kommando von Abdellah Bey, welches nach der Militär⸗Emeute in Kairo nach Damiette übersiedelt wurde, nach dem Sudan zu entsenden. Der Minister hegt das Ver⸗ trauen, daß das Regiment dem Marschbefehle Folge leisten werde. Man halte für wahrscheinlich, daß der General— Gouverneur des Sudan seines Postens enthoben werden wird.

Seitungsstimmen.

Von einem Industriellen erhält die „Nordd. Allg. Z.“

eine längere Zuschrist über „die deutsche Wirthschafts— reform“. Der Einsender der Zuschrift bemerkt zunächst, daß die deutsche Wirthschaftsreform von Vielen irrthümlich lediglich in der Zollreform allein gesucht werde. Es werde dabei übersehen, daß dieselbe neben der Zollreform in erster Linie die Steuerresorm, dann die der Gewerbegesetze, der Eisenbahnfrachttarife u. s. w. gleichfalls umfasse und umfassen müsse, um das ganze wirthschaftliche Leben und namentlich das Erwerbsleben des politisch wie wirthschaftlich neu geeinten Deutschen Reiches aus dem bis 1878 in „erschrecken⸗ dem Grade zunehmenden wirthschaftlichen Niedergange“ zu be— freien. Die Zuschrift fährt dann fort: Vergegenwärtigt man sich aber die verzweifelte Lage, in welcher 1878 schon alle Kreise des Besitzes und des Erwerbslebens in Deutsch⸗ land sich thatsächlich befanden, und berücksichtigt man andererseits, daß nur die Zollreform und auch diese nur zum ersten Abschluß ge⸗ kommen ist, aber auf ihre Richtigkeit in den einzelnen Theilen weder einer Revision unterworfen, noch in ihrer Einwirkung auf das Er⸗ werbsleben der ganzen Nation geprüft worden ist, so ergiebt sich für jeden objektiv Prüfenden, daß den Verhältnissen von 1878 jetzt Ende 1881 eine ganz gewaltige Besserung gegenübersteht, welche in ihrer Hauptsache als Wirkung der Zollreform nachgewiesen werden kann, wenn wir nur die einzelnen Positionen des Zolltarifs und die in dem betreffenden Zweige unseres Erwerbslebens vorhandenen damaligen und die jetzigen Zustände uns vergegenwärtigen.

Die „Tribüne“ bespricht Neumanns Ueber— sichten der Weltwirthschaft:

Um die wirthschaftlichen Zustände der eigenen Nation, ja auch nur des engen Kreises seiner Gemeinde verstehen zu lernen, bedarf heutzutage Jedermann einer statistischen Beobachtung, welche inter⸗ nationale Vergleiche anstellt und das große verwickelte Getriebe der Weltwirthschaft durchforscht. Als einen Führer bei der Vergleichung und Erforschung des materiellen Kulturlebens begegnen wir alljährlich den „Uebersichten der Weltwirthschaft“‘ von Prof. Neumann-Spallart, die soeben in dem Jahrgang 1880 im Verlag von Julius Meier in Stuttgart erschienen ind. Die Uebersichten enthalten, gestützt auf die neuesten offiziellen Quellen, eine gedrängte Darstellung des Ganges der wirthschaftlichen Ereignisse und belehren namentlich durch Ver— gleichung der Ernten, der gewerblichen Produktion, des Verbrauchs, des Geldwesens, der Verkehrsmittel und des Handels der hervor— ragenden Kulturvölker. Der Verfasser, welcher seit einem Jahrzehnt die Zahlen für seine Uebersichten immer nach gleichartigen Gesichts—⸗ punkten gesammelt hat, macht in dem neuesten Jahrgange zum ersten Male den Versuch, nicht nur einen Ueberblick der Erscheinungen zu geben, sondern auch Entwickelungsgesetze aus den Thatsachen abzu⸗ leiten und Messungen des Volkswohlstandes und der wirthschaftlichen Lage vorzunehmen. Der Leser wird aus den betreffenden inhalt⸗ reichen Abschnitten den innigen ursächlichen Zusammenhang der wirthschaftlichen Erscheinungen unter einander oder die Abhängigkeit des gesammten Kulturlebens der Gegenwart von der Weltwirthschaft nach verschiedenen Richtungen hin nachgewiesen oder wenigstens ange⸗ deutet finden. Von besonderem Interesse ist die Schilderung über den Verlauf der Weltkrisis, welche von 1874 1879 auf. der ganzen eivi⸗ lisirten Erde lattete: Die sämmtlichen Großindustrien der Welt er— fuhren von 1870 1873 eine Erweiterung, welche für diesen Zeitraum als Merkmal des günstigsten wirthschaftlichen Zustandes gelten durfte. Die Massengüter der Tertilindustrie und des Eisenhüttenwesens liefern dafür die deutlichsten Belege. Ueberall ist das Symptom des steigenden Wohlstandes in der Erweiterung der Produktion zu verfolgen. Da bricht die Krise des Jahres 1873 herein; die Wir— kungen äußern sich, indem von 1873—1879 in der Textilindustrie nur noch eine langsame absolute Zunahme und auch diese nur unter Umständen zu verzeichnen ist, welche ein Mißverhältniß bekunden; in der Eisenindustrie ist die Periede 1873 bis 18758 eine Zeit stetiger Ver— minderung der Produttion. Nachweise liegen aus allen Theilen der Erde vor. In den Hauptländern der Eisenproduktion waren zu Ende 1876 2537 Hochöfen vorhanden, mit welchen man im Stande ge⸗ wesen wäre, wenigstens 20 Millionen Tonnen Roheisen zu pro⸗ duziren; statt dessen waren aber schon damals nur 1329 Hoch— öfen im Betriebe und 1208 standen kalt; die Produktion aber betrug nur 280 Millionen Centner. Ebenso erleidet die Grundlage aller Massenproduktion, die Kohlenförderung, im Jahre 1878 einen ge— waltigen absoluten, in der ganzen Zeit nach der Krise aber im Ver—⸗ hältniß zur Bevölkerungszzunahme einen relativen Rückgang. Der Verfasser weist die Ausdehnung und die Stärke der Krisis speziell an der englischen Baumwollenindustrie nach, die 1876 und 1877 geradezu unrentabel, ja schlechter als dies wurde, und fährt dann fort: „Aehnliches gilt von der Wollmanufaktur, wo eine relatize Verminderung erfolgte, während für die Seiden⸗ und Leinen⸗Industeie eine absolute Abnahme der Er—⸗ zeugung direkt nachgewiesen ist. In der zweiten Hälfte von 1879 und im Jahre 1880 beginnen sich nun die Produktionsgrößen wieder in erfreulicher Weise zu heben. Vor Allem ist es die Kohlengewinnung, deren Zunahme in Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Belgien und insbesondere in Nordamerika (zon 52 Millionen Tons im Jabre 1878 auf 69 Millionen Tons im Jahre 188) als sicheres Symptom eines neu erwachenden wirthschaftlichen Lebens gelten darf.

Das „Kleine Journal“ macht in seinem Leitartikel Mittheilungen über die British North Borneo Com⸗ pany, der von der englischen Regierung das Privilegium ertheilt ist, große Ländergebiete an der Nordküste von Borneo, die ihr von den Sultanen von Borneo und Sulu gegen eine jährliche Zahlung von einigen tausend Dollars überlassen worden sind, mit oberherrlichen Berechtigungen in Besitz zu nehmen und nach allen Richtungen hin zu exploitiren.

1 . *

Am Sclusse des Artikels heißt es dann:

Es ist damit wieder ein großes und fruchtbares Gebiet der deutschen Unternehmung entzogen, einzig und allein deshalb, weil das deutsche Volk noch immer auf unfruchtbaren Doctrinen versessen ist, und sich kein Beispiel an der Thatkraft der Engländer und Franzosen nimmt. Warum kann Deutschland nicht dieselben Wege gehen, die England 1 soeben wieder beschritten hat, warum kann es nicht auch solche Gesellschaften ins Leben rufen?

An Kapital, an Kräften und an Kenntnissen fehlt es dem deutschen Volk gewiß nicht; es fehlt ihm aber an Energie und Unter— nehmungsgeist, der durch unfruchtbare Theorien gelähmt ist.

Die „Schlesische Zeitung“ schreibt:

Im Hinblick auf das Projekt einer Altersversorgung der Arbeiter bemerken die Grenzboten“ in wesentlicher Uebereinstim⸗ mung mit unseren eigenen Ansichten bei Beantwortung der Frage, ob man mit diesem Plane nicht ein unübersehbares Gebiet betrete;

Wir werden das Gebiet übersehbar machen, indem wir es theilen. Die Altersversorgung kann nur stattfinden innerhalb bestimmter organi⸗ scher Verbände, sie kann nur stattfinden unter Erfüllung der korporativen Disziplin dieser Verbände, einer Disziplin, der wiederum nicht nur die Arbeiter, sondern auch die Unternehmer unterworfen sein müssen. Wenn die Unternehmer zur Altersversorgung gemeinsam mit den Ar⸗ beitern, abgesehen von jenen (niedrigst gelohnten) von der Eigenhülfe zu befreienden Klassen, beitragen sollen, so muß die Willkür des Ar— beiterkontrakts auf beiden Seiten beschränkt werden. Der Arbeiter, für dessen Alter er selbst und sein Arbeitsherr Leistungen gesammelt haben, ist nicht mehr das Marktobjekt, die Waare des heutigen, dem Ungefähr, wie das Sandhäufchen dem Wüstensturm preisgegebenen Proletariats. Der Plan der Altersversorgung hat zur ersten Voraussetzung die Legung der Grundsteine eines neuen Rechts zwischen Arbeiter und Arbeitsherrn, wie zwischen den Arbeitern untereinander. Aber und auch das wollen wir nicht verschweigen die Belastung der Unternehmungen mit neuen . setzt auch der Unternehmungs—⸗ willkür gewisse Schranken, bedingt auch ein neues Verhältniß der Wirthschaftspolitik zu den Unternehmungen. Darum, so vermuthen wir, hat Fürst Bismarck den Volkswirthschaftsrath herbeigezogen, weil solche Reformen nicht möglich sind, ohne Schritt für Schritt J zuzuziehen, zu gewinnen oder moralisch zu nöthigen.“

Nr. 30 des Armee⸗Verordnungs-Blatts hat folgenden Inhalt: Bestimmungen über die Beförderung der Unteroffiziere des Beurlaubtenstandes. Uniformabzeichen für Fahnenschmiede und Be⸗ schlagschmiede. Dislokation des Lauenburgischen Jäger-Bataillons Nr. 9, des Hessischen Jäger-Bataillons Nr. 11 und des 2. Bataillons ret Füsilier⸗Regiments Nr. 80. Dienstwohnungs⸗Angelegen⸗ zeiten. Die den Vertretern der Militärverwaltung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Konkursen zu ertheilenden Vollmachten. Abänderung des §. 76 der allgemeinen Geschäftsordnung für die Forti⸗ fikations⸗ und Artilleriebauten in den Festungen. Garnison-Bau— distrikte im Bereiche des X. Armee⸗Corps. Eisenbahnbeförderung von Militärtransporten und Militärpersonen 2c. mit Schnell- und Kurier⸗ c. Zügen. Berechnung der Umzugskosten. Vertheilung von 72 Exemplaren der Militärliteratur-Zeitung für das Jahr 1882.

Eröffnung einer neuen Eisenbahn. Anfertigung von Formularen.

Nr. 23 des Archivs für Post und Telegraphie, Beiheft zum Amtsblatt des Reichs⸗Postamts, herausgegeben im Auftrage des Reichs-⸗Postamts, hat folgenden Inhalt: Aktenstücke und Auf— sätze: Der Postanweisungsverkehr des deutschen Reichs-⸗Postgebietes mit dem Auslande. Die Ausstellung maritimer Gegenstände in Hamburg. Der Fernsprecher in Amerika vor Gericht. Monte⸗ negro (Schluß). Kleine Mittheilungen: Der Dampfbetrieb auf der Straßenbahn in Hamburg. Verbesserung der Postverbindungen nach Malta. Die Fortschritte der deutschen Lebensversicherungs⸗ anstalten im Jahre 1880. Literatur des Verkehrswesens: Die gal⸗ vanischen Elemente von Volta bis heute. Eine gemeinschaftliche Ab— handlung nach der „Traitè élémentaire de la pile électrique par Alfred Niaudet.. Deutsch bearbeitet und mit Zusätzen versehen von W. Ph. Hauck. Braunschweig 1881. J. Band 80, 269 Seiten mit Abbildungen. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Statistische Nachrichten.

Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Friedrich-Wilhelms-⸗Universität zu Berlin im Wintersemester 1881/82. A. Im Sommersemester 1881 sind immatrikulirt gewesen 3709. Davon sind abgegangen 1086. Es sind demnach geblieben 2623. Dozu sind in diesem Semester ge⸗— kommen 1798. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 4421. Die theologische Fakultät zählt: Preußen 330, Nichtpreußen 44; zusammen 374. Die juristische Fakultät zählt: Preußen 1207, Nichtpreußen 234; zusammen 1441. Die medi⸗ zinische Fakultät zählt: Preußen 540, Nichtpreußen 100; zusammen 640. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 1362, b. Preußen ohne Zeugniß der Reife 24, c. Nicht⸗ preußen 389, zusammen 1966; sind obige 4421. B. Außer diesen immatrikulirten Studirenden hören die Universitäts⸗Vorlesungen: 1) nicht immatrikulationsfähige Preußen und Nichtpreußen, welche von dem Rektor zum Hören der Vorlesungen zugelassen worden sind 155, 2) Studirende der militär⸗ärztlichen Bildungsanstalten 213, zusammen 363. CG. Zum Hören von Vorlesungen sind außer⸗ dem berechtigt: 1) Studirende der Technischen Hochschule 920, 2) Studirende der Berg⸗Akademie 92, 3) Stndirende der landwirth⸗ schaftlichen Hochschule, welche im Besitz des Berechtigungsscheins zum einjährigen Militärdienst sind 57, 4) Studirende der Akademie der Künste 50; zusammen 1119. Die Gesammtzahl der Berechtigten ist mithin 5908.

Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Georg⸗Augusts⸗Universität zu Göttin“ gen im Winter⸗Semester 1881182. Im vorigen Se⸗ mester sind immatrikulirt gewesen (1002 4 7—) 1009. Davon sind abgegangen 268. Es sind demnach geblieben 741. Hierzu sind in diesem Semester gekommen 330. Die Gesammtzahl der imma⸗ trikulirten Studirenden beträgt daher 1071. Die evangelisch⸗theolo⸗ gische Fakultät zählt Preußen 126, Nicht- Preußen 41, zusammen 167. Die juristische Fakultät zählt Preußen 141, Nicht⸗Preußen 49, zusammen 190. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 126, Nicht⸗Preußen 35, zusammen 161. Die philosophische Fakul⸗ tät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 369, v. Preußen ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Reglements vom 2. Juni 183 64, Preußen 433, . Nicht⸗Preußen 120, zusammen 553, Gesammt⸗ zahl 1071. Einzelne Vorlesungen besuchen außerdem noch 11. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 1082.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In Fortsetzung oder neuer Auflage liegen folgende Bücher juristi⸗ schen Inhalts vor:

Die Preußische Subhastations ordnung, die Deutschie Konkursordnung und die Deutsche Strafprozeßordnung für Amtsgerichte mit allen, noch geltenden älteren Bestimmungen und allen dazu ergangenen Ausführungs-⸗Gesetzen und -Bestimmungen Mit Parallelstellen und Erläuterungen aus den Entscheidungen des Reichsgerichts und des Kammergericht. Von Dr. F. Fidler, Amts⸗ richter. Der Amtsrichter in Preußen: 3. Lieferung. Pader⸗ born. Druck und Verlag von Ferdinand Schöningh. Preis 3 6 50. 3. Die vorliegende Lieferung behandelt: 1) Das Subhastations verfahren und zwar zunächst die Zwanggverstelgerung (notbwendige Subhastation) und dann die freiwillige Subhastation, 2) das Konkursverfahren nebst dem erbschaftlichen Liquidations« verfahren nach der Konkursordnung vom 19. Februar 1877 und die Anfechtung ven Rechtshandlungen außerhalb des Konkurses nach dem Gesetze, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuld⸗

ners außerhalb des Konkurses, vom 21. Juli 1879; 3) im 2. Kapitel die Strafsachen und zwar: a. das in der Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 geregelte Verfahren, und b. die besonderen Verfahrensarten außerhalb der Strafprozeßordnung, nämlich das Verfahren in Forstdiebstahlssachen und das Verfahren in Feld und Forstpolizeisachen. Das dritte Kapitel ist dem Verfahren vor den Rhe re ch ffehrtegerichten und vor den Elbzollgerichten gewidmet, und in einem Nachtrage ist das Reglement für die Gefängnisse der Justiz verwaltung zum Abdruck gekommen. Die 4. Lieferung des Werkes soll die freiwillige Gerichtsbarkeit umfassen.

In dritter Auflage liegt vor: Der Konkurs-Verwalter nach der deutschen Reichs-⸗Konkurs⸗Ordnung vom 10. Februar 1877. Bearbeitet von C. Krah, Amtsgerichts⸗ Rath in Braubach am Rhein. Neuwied und Leipzig, 1882. Heusers Verlag (Louis Henser) Preis 2 S6. 10 5. Der Inhalt des Buches ist in folgende siebzehn Kapitel gegliedert: Wahl und Ernennung des Konkursverwalters. Stellung des Konkursverwalters. Verantwortlichkeit des Konkursverwalters. Die Thätigkeit des Konkursverwalters in Betreff der Theilungs⸗ masse. Muster für das vom Konkursverwalter anzufertigende Inventar. Die Verwerthung der Masse. Die bei der Schulden— masse vorkommenden Gläubiger. Nicht oder nicht vollständig erfüllte Rechtsgeschäfte. Die vom Konkursverwalter zu bewirkende Vertheilung der Masse. Von dem Abschluß des Zwangsvergleichs (Akkordsꝰ). Das Konkursverfahren in einigen besonde— ren Fällen (gegen Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Handels⸗ gesellschaften, über einen Nachlaß und gegen Ausländer). Die Ver⸗ wendung von Stempel zu Wechseln. Die Stempelabgabe für Aktien, Werthpapiere, Schlußnoten ꝛc. Prozeßverfahren. Zuständigkeit der Gerichte. Arrestverfahren und einstweilige Verfügungen. Urkunden— prozeß und Wechselprozeß. Muster für die vom Konkursverwalter zu legende Schlußrechnung. Gerichtskostengesetz, vom 18. Juni 1878 und das Gesetz, betreffend die Abänderungen von Bestimmungen des Gerichtskostengesetzes vom 29. Juni 1881, bezüglich der zu erhe⸗ benden Gebühren 2c. der Gerichte. Tabelle über die Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Tabelle über die Gebühren im Konkursverfahren. Die Reichs⸗Konkursordaung mit Einführungs⸗— gesetz vom 10. Februar 1877. Tabelle zur Berechnung des Prozent—⸗ satzes. Sachregister zur deutschen Konkursordnung.

Gewerbe und Sandel.

Der „Repertorische Assekuranz-Almanach“ für das Jahr 1882 (XV. Band) ist wie gewöhnlich im Selbstverlage des Verfassers, Dr. A. F. Elsner in Berlin, erschienen. Die diesmalige Ausgabe des Almanachs, der sich seit Jahren nicht nur in den Kreisen der Fachmänner im Versicherungswesen als ein will⸗ kommenes Handbuch bewährt hat, sondern auch in weiteren kaufmännischen und solchen Kreisen, die an den Versicherungs—⸗ gesellschaften ein materielles Interesse haben, als infor⸗ mirendes Nachschlagebuch dauernder Anerkennung erfreut, unter⸗ scheidet sich in der Eintheilung des Stoffes und in der Be⸗ handlungsweise desselben nicht wesentlich von den früheren Jahr⸗ gängen. Auf dem Gebiete der Gesetzgebung hat nur das Deutsche Reich berücksichtigt werden können, wenn andere wichtigere Abthei⸗ lungen in gewohnter Gründlichkeit behandelt werden sollten. Das Inhaltsverzeichniß weist, wie in den Vorjahren, folgende Hauptüber⸗ schriften auf: Allgemeine Praetica, Spezielle Practica, Brandursachen, Medizinisches, Gesetzgebung (Deutschland). Ohne auf die zahlreichen ein⸗ zelnen Artikel näher einzugehen, wollen wir nur auf die beiden Ru⸗ briken Brandursachen und Medizinisches, denen der Verfasser diesmal einen größeren Raum zugebilligt hat, noch besonders hinweisen, da die in diesen Abschnitten behandelten Ge⸗ genstände ein ganz allgemeines Interesse beanspruchen dürfen.

Gestern Abend fand eine Sitzung des Verwaltungsraths der Berliner Handelsgesellschaft statt, in welcher die Ge— nehmigung zu dem an 1. Januar 1882 erfolgenden Eintritt des Hrn. Hermann Schwieger als dritter Geschäftsinhaber der Gesellschaft ertheilt wurde. Die sonstigen Mittheilungen an den Verwaltungs⸗ rath konstatirten insbesondere den günstigen Fortgang verschiedener Unternehmungen der Gesellschaft.

Die „Essener Zeitung“ bringt in ihrer Nummer vom 20. Dezember folgende Mittheilung „Vom Rhein“: Der Konsum deutscher Schaumweine ist in offenbarer Zunahme begriffen, seitdem die Fabrikanten das anerkennenswerthe Bestreben zeigen, das Vorurtheil gegen dieselben durch die Qualität, nicht durch niedrige Preise des Fabrikats zu bekämpfen. Der erhöhte Eingangszoll hat nur den Import kleinerer französischer Schaumweine ge⸗ hindert, die Einfuhr besserer Champagnermarken indeß kaum berührt; andererseits hat sich bei einigen rheinländischen Firmen, die früher fast ausschließlich mit dem Auslande arbeiteten, die Nach⸗ frage gerade nach den besseren deutschen Schaumweinen für inlän⸗ dischen Konsum seit Einführung des erhöhten Zolles beträchtlich ge⸗ hoben. Die Erfahrung hat gelehrt, daß das frähere Verfahren, das in⸗ ländische Fabrikat unter imitirtem französischen Namen in den Handel zu bringen, der deutschen Schaumweinfabrikation nur geschadet hat. Trotz⸗ dem und obgleich die Eingangszölle für die deutschen Schaumweine in den Hauptahsatzgebieten derselben, England, Rußland, Indien, Amerika und Australien ebenso hoch sind, wie auf französische Cham pagnerweine, ist es den Fabrikanten gelungen, dieselben im Auslande zu verdienter Anerkennung zu bringen. Sowohl in Australien als auf den Südseeinseln haben sich die deutschen Schaumweine den früher verloren gegangenen Markt wieder erobert. Die Gesammtproduktion von Schaumweinen im Regierungsbezirk Coblenz allein dürfte auf 6 700 000 Flaschen das Jahr zu schätzen sein. Die bei dieser Fabrikation beschäftigten Arbeiter, ungefhr 250 an Zahl, verdienen den Tag 21 —35 6

Die ‚New⸗NYVorker Hdls.⸗-Ztg.“ äußert sich in ihrer Nummer vom 10. d. Mts. über die Geschäftslage folzender⸗ maßen: Von der allgemeinen Geschäftslage ist zu wiederholen, daß dieselbe wegen der noch immer durch Svekulation gehemmten Ent— wickelung des Produktenerports sehr unbefriedigend ist. Die Ver⸗ schiffungen von Brodstoffen sind in dieser Woche zwar etwas größer gewesen als bisher, aber gegenüber den überall ange häuften Vor⸗ räthen ist ihr Umfang ganz unbedeutend. Die in fast allen anderen Branchen herrschende Stille ist, als eine um diese Jahreszeit ge⸗ wohnte Erscheinung, nicht beunruhigend. Das Geschäft am Waagren⸗ und Produktenmarkt bleibt ruhig. Am Brodstoffmarkt haben Weijen und Mais bei ziemlich lebhafter Spekulation im Werthe angezogen; die etwas lebhaftere Exportfrage, welche sich für erstere Getreideart in den letzten Tagen einstellte, ist auf Gerreidefrachten ohne Einfluß geblieben; dieselben waren ebenso still wie in der Vorwoche, und es wurde für volle Ladung nur ein Fahrzeug gechartert. Petroleumfrachten sind dagegen fest. Baum wolle in disponibler Waare wie im Termingeschäft hat bei verhältnißmäßig stillem Geschäft eine Einbuße erlitten. Für Rio Kaffees und west⸗ und ostindische Sorten war die Stimmung fest. Der Markt für Rohzucker verharrte in derselben leblosen Position wie in der Vorwoche. Terpentinöl sowie Harz verkehrten bei guter Exportfrage in fester Haltung. Raffinirtes Petroleum war eher etwas besser behauptet, aber sehr still. Am Hopfen markt nahm das Geschäft einen stillen Verlauf. Schmalz fand Seitens der Spe⸗ kulatien wie für Export nur wenig Beachtung, Schweinefleisch, Speck und Talg waren still und Rindfleisch fest. Der Import r rr Webstoffe beträgt für die heut beendete Woche 120 108 Doll. gegen 14068 078 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres.

Ver kehr g⸗Anstalten.

Dem Aeltesten⸗Kollegium ist von Seiten des Königlichen Eisenbahn ⸗Betriebsamts hierselbst u. d. 17. d. M. nachstebendes Schreiben zugegangen:

Die Rufuhren an Getreidesendungen haben in letter Zeit derartig zugengmmen, daß sowohl die Ladeßeleise als auch die Lagerräume zur Aufnahme weiterer Sendungen nicht ausreichen, wenn nicht Seitens der Interessenten durch schnellere Abfuhr Plan ge⸗ schaffen wird. Zur Vermeidung von Störungen im übrigen Verkehr sehen wir uns daher veranlaßt, die lagerzinsfreie Zeit für Getreide⸗ sendungen von heute ab bis auf Weiteres auf 3 Tage herabzusetzen.

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