1882 / 7 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Zugleich werden die in der 25. beziehungsweise 26. und 28. Verloosung gezogenen, aber bis jetzt noch nicht eingelösten Prioritäts⸗Obligationen Nr. 1703 bezw. 672 und 191 485 527 547 1473 und 1843 hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung derselben bereits seit dem 1. Juli des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Berlin, den 3. Januar 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern den General der Infanterie z. D. von Stülpnagel und hörten den Vortrag des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte dem Gottesdienste im Dome bei.

Beide Kaiserliche Majestäten ertheilten dem General Chanzy auf seiner Durchreise eine Audienz und dinirten bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin.

Heute nahmen Se. Majestät der Kaiser die Vorträge des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski sowie des General-Lieutenants von Albedyll entgegen und empfingen den zur Gesandtschaft in München kommandirten Oberst⸗ Lieutenant von Panewitz vom 1. Garde⸗-Regiment z. F.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich gestern Vormittag 10 Uhr in Ver⸗ tretung Sr. Majestät des Kaisers und Königs zum Festgottes⸗ dienst aus Anlaß des 50 jährigen Bestehens der Stiftung „Luisen⸗Andenken“ nach der Luisen-Kirche in Charlottenburg.

Um 12 Uhr besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Mar— garethe die Matinée im Königlichen Opernhause zum Besten der beim Brande des Ring⸗Theaters in Wien Geschädigten.

Später empfingen Ihre Kaiserlichen Hoheiten den bis⸗ 3 Botschafter Frankreichs in St. Petersburg, General hanzy.

Um 5 Uhr erschienen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten zum Diner bei den Kronprinzlichen Herrschaften.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz besuchte am Abend das erste Brahms⸗-Konzert in der Singakademie.

Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 1881 beschlossen, daß die zur Abstempelung der Formulare zu Schlußnoten ec. bestimmten Stempel (§. Za. des Reichsstempelabgaben-Gesetzes vom 1. Juli v. J. und Ziffer 9 der Ausführungsvorschriften zu diesem Gesetz in Zukunft in der Art herzustellen sind, daß in dem Abdruck die Bezeichnung „eichs-Stempelabgabe“, der Werthbetrag und das Unterscheidungszeichen in rother Schrist auf weißem Grunde hervortreten, daß indessen die gegen⸗ wärtig in Gebrauch befindlichen Stempel für solche Papier⸗ sorten, auf welchen sich mit denselben ein deutlicher und dauer— ere, Abdruck herstellen läßt, auch ferner verwendet werden

rfen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen.

In der heutigen (20.) Sitzung des Reichstages, welcher der Reichskanzler Fürst von Bismarck, die Staats⸗Minister von Stosch und von Boetticher und mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath sowie Kommissarien desselben beiwohnten, stattete der Präsident zunächst dem Hause seinen Glückwunsch zum neuen Jahre ab. Sodann ward ein Schreiben des Reichskanzlers verlesen, in welchem dem Hause Mittheilung gemacht wird von der Ernennung der Mitglieder des Bundesrathes für die Reichstagsbaukommission.

Das Haus trat darauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die zweite Berathung der allgemeinen Rechnung über den Reichshaushalt für das Jahr 1877178, auf Grund des Berichts der Rechnungskommission. Der Abg. Lipke sprach den Wunsch aus, daß der Rechnungs— hof und die Havariekommission wie früher an dem Grundsatze festhalten möchten, daß die Kommandanten von Schiffen fuͤr Havariekosten zum Ersatz herangezogen werden sollten, wenn ihnen die Schuld an dem Unfall zur Last gelegt werden lönne. Doch wünsche er die Angelegen⸗ heit nicht auf gesetzlichem Wege geregelt zu sehen. Der Staats-Minister von Stosch äußerte dagegen, daß wenn der Reichstag sich auf den Standpunkt des Rechnungshofes stellen wolle, eine gesetzliche Regelung allerdings nöthig fei. Der Abg. Kayser beantragte, die Position zu streichen. Das Haus genehmigte jedoch die Position und erledigte die übrigen Rechnungen uͤber den Staatshaushalts⸗-Etats pro 1877178 ohne Debatte.

Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die Zweite Berathung der Uebersichten der Reichs-Ausgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1880 81, auf Grund des Berichts der Rechnungskommission. Die Vorlage wurde ohne Debatte erledigt. Den dritten Gegenstand der Tagesordnung bildete die zweite Berathung der Rechnung der Kasse der Ober⸗ Rechnungskammer für das Etatsjahr 1878/79 und 1879,80 nebst den dazu gehörigen Nachweisungen über die Einnahme und Ausgabe an Schreibmaterialien und Druckformularen, bezüglich desjenigen Theils der Rechnung zur Decharge, welcher die Reichsverwaltung betrifft. Auch diese Vorlage wurde auf Grund des mündlichen Berichts der Rechnungskommission genehmigt.

Beim Schlusse des Blattes ging das Haus zur Be⸗ rathung der Interpellation des Abg. Br. Freiherrn von Hert⸗ ling über.

In Folge des Zollanschlusses der Unterelbe sind im Grenzbezirk auf der Unterelbe selbst, den angeschlossenen Elbinseln sowie in den zu den Hauptamtsbezirken Harburg und Stade gehörigen Theilen des Grenzbezirks der Trang⸗

portkontrole bis auf weiteres unterworfen: 1) roher und gebrannter Kaffee, 2) Tabakblätter, Tabak⸗ stengel und Tabakfabrikate, 3) Zucker und Syrup,

1 Zeugwaaren, ganz oder theilweise aus Baumwolle, zolle oder Seide, 5) getrocknete Südfrüchte, 6) Salz,

bezüglich jeder der vorgenannten Waaren in Mengen von mehr als 3 kg für jeden Transport. Soweit Waaren der vorbe⸗ zeichneten Art zu dem Proviant der aus See eingehenden oder in See ausgehenden Schiffe gehören, sind sie von der Trans⸗ portkontrole befreit. Der Transport kontrolepflichtiger Waaren auf der Unterelbe wird von der im 5. 122 des Vereins⸗Zoll⸗ gesetzes vorgesehenen Beschränkung des Waarentransports auf die im §. 21 ebendaselbst bezeichnete Tageszeit ausgenommen. Die Hauptämter der Unterelbe sind ermächtigt, bei vorhandenem Bedürfniß zu genehmigen, daß in den Fällen des 5. 121 des Vereins⸗Zollgesetzes Waaren auch an solchen Stellen aus⸗ und eingeladen werden dürfen, welche zu Ladungsplätzen nicht all⸗ gemein bestimmt sind.

Nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 24. Oktober v. J., ist die Vorschrift des 5. 136 Ziffer 5 Litt. d. des Zollgesetzes vom 1. Juli 1869, betr. Kontrebande, nicht blos auf den Fall, wo Jemand während des Transports von den Aufsichtsbeamten betroffen wird, eingeschränkt, sondern bezieht sich auch auf den Fall, wo nachweislich ein Transport im Grenzgebiet ohne Legitimationsschein stattgefunden hat.

Bei der Anfechtung eines Kaufs wegen Be— truges hat nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Hülfssenats, vom 5. November v. J., der Käufer den Nach⸗ weis zu erbringen, daß er durch die falsche Vorspiegelung zu dem Kaufe verleitet worden. Dieser Nachweis ist dadurch er⸗ bracht, daß der Richter auf Grund der gemachten Feststellungen darüber zu entscheiden vermag, ob nach der konkreten Sachlage die Vorspiegelung geeignet war, die Annahme, der Käufer sei durch sie zum Abschluß des Kaufes verleitet, zu begründen.

Nachdem der seitherige Kaiserliche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich nieder⸗ ländischen Hofe, Freiherr von Canitz und Dallwitz, von diesem Posten abberufen und in den Ruhestand getreten ist, werden die Geschäfte der Gesandtschaft einstweilen von dem Legations-Rath von Schmidthals als interimistischem Ge— schäftsträger wahrgenommen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath Kastner und Ober-Regierungs⸗ Rath Herrmann sind hier angekommen.

Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohen— lohe-⸗Ingelfingen, General-Lieutenant à la suite der Armee und General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs, ist auf einige Tage hier angekommen.

S. M. Kanonenboot „Wolf“, 4 Geschütze, Komman— 6. Korvetten⸗Kapitän Strauch, ist am 27. November pr. in anton, ; S. M. Kanonenboot „Iltis“, 4 Geschütze, Kommandant Kapitän⸗Lieutenant Klausa, an demselben Tage in Shanghai eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 7. Januar. (Cöln. Ztg.) Die auf den 5. d. M. angesetzte Abreise des Großherzogs ist auf Montag, den 9g. Januar, verschoben worden, an welchem Tage der Großherzog und die Großherzogin Mittags 12 Uhr Baden verlassen werden, um am 10. Januar, Nachmittags 3 Uhr, in Cannes einzutreffen. Wie man hört, besteht bei den Herrschaften die Absicht, dem Aufenthalt in Cannes noch eine Villeggiatur in Pegli folgen zu lassen.

7. Januar. (W. T. B.) Der Zweiten Kammer ist eine Gesetzuorlage über den Bau der Höllenthalbahn von Freiburg nach Neustaht auf Staatskosten zugegangen. Die Bahn soll als eingeleisige Normalspurbahn gebaut und als Sekundärbahn betrieben werden. Voraussetzung ist, daß das zu der Bahn erforderliche Terrain unentgeltlich her— gegeben und daß zu den Staatsunkosten von den am Bahn— bau interessirten Ortschafsten ein Zuschuß von 500 000 MS ge— leistet werde.

Hessen. Aus dem Großherzogthum Hessen schreibt man der „Cöln. Ztg.“ unterm 4. Januar: Gestern fand in Frankfurt eine aus den verschiedenen Landestheilen Hessens und aus Frankfurt selbst sehr zahlreich besuchte Versammlung statt behufs Berathung der Maßregeln, welche geeignet seien, gegenüber den destruktiven Tendenzen der Gegenwart auf religiösem, politischem und sozialem Gebiete die Pflege der kon servativen Interessen zu fördern. Die Theilnehmer, etwa hundert an der Zahl, faßten nach längerer Verhandlung, in welcher die Nothwendigkeit einer festen Gliederung an— erkannt wurde, einstimmig den Beschluß, die Gründung kon— servativer Lokalvereine anzustreben, welche, durch geeignete Mittelpunkte miteinander in Verbindung stehend, sich das Ziel steckten, Verfechter des Christenthums, der Monarchie und der ehrlichen Arbeit zu sein. Als Vereinsorgan wurde der zu Frankfurt erscheinende „Deutsche Volkefreund“ bestätigt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Januar. Die ge⸗ meinsamen Minister-Konferenzen haben gestern ihren Abschluß gefunden. Wie der „Budapest. Corr.“ von hier tele— graphirt wird, wurden bei die sen Berathungen auch die Un— ruhen in der Kriwoschje und verschiedene Verwaltungs— maßregeln für Bosnien und die Herzegowina erörtert. Der Beschluß, die Assentirung in Dalmatien überall rücksichtslos

durchzuführen und in Bosnien das neue Wehrgesetz faktisch ins Leben treten zu lassen, würden unbe— dingt ausgeführt werden. Um aber eventuellen Un— ruhen in der Kriwoschje vorzubeugen und überhaupt

die öffentliche Sicherheit in jenen Bergen zu gewährleisten, seien militärische Maßregeln vorhergesehen, welche eine Garantie dafür bieten, daß die Oberhoheit des Staates im Süden der Monarchie ihre volle Anerkennung finde. „Groß können,“ sagt die „B. C.“, „diese militärischen Vorkehrungen schon in Folge der Beschaffenheit des Terrains nicht sein, aber um wirkungsvoller operiren zu können, werden Truppentheile auch nach der Herzegowina dislocirt werden, um im Nothfalle auch von dort aus gegen die Kriwoschje vorzudringen. Das gemein⸗ same Kriegs⸗-Ministerium soll hierbei auch vom österreichischen Landesvertheidigungs⸗Ministerium krästig unterstützt werden.“ Die Kosten dieser Operation werden der genannten Quelle zufolge von der Regierung gering veranschlagt und deshalb auch auf eigene Verantwortung der Regierungen bestritten und beschaffen werden; die Nohwendigkeit, von den Parlamenten einen außerordentlichen Kredit zu fordern, liege nicht vor.

. Januar. (W. T. B.) Der deutsche Botschafter in Paris, Fürst zu Hohenlohe, ist gestern hier zur Vermählung seines Sohnes mit der Prinzessin Ypsilanti eingetroffen.

7) Branntwein aller Art und Liqueure, 8 Wein, und zwar

ire Mittag wurde der Fürst von dem Kaiser in einer rivataudienz empfangen.

Großbritannien und Irland. Lon don, 9. Januar. (W. T. B.) Wie „Daily News“ erfährt, hätte sich das britische Kabinet geweigert, den Anspruch der Regierung der Vereinigten Staaten von Nordamerika auf Ausübung der ausschließlichen Kontrole über den Panama Kanal anzuerkennen, weil dies mit dem Völkerrecht im All⸗ gemeinen und mit dem Bulwer⸗Clayton Vertrag im Besonderen unvereinbar wäre. Lord Granville werde in einer Note die . darlegen, auf welchen diese Entschließung des Kabinets eruhe.

Frankreich. Paris, 8. Januar. (W. T. B.) Bei den heute stattgehabten Senatorenwahlen im Departement der Seine wurden im ersten Wahlgange Victor Hugo und Peyrat, im zweiten Wahlgange Tolain, Freycinet und La⸗ bordéère gewählt., Freycinet ist ferner in Montauban, Léon Say in Versailles gewählt. Die früheren Minister Caillaux und Talhouet sind nicht wiedergewählt worden.

Abends. (W. T. B.) Das Resultat der Sena⸗ torenwahlen liegt nunmehr vollständig vor: es sind 64 Republikaner und 15 Konservative gewählt worden; die Repu⸗ blikaner haben 22 Sitze gewonnen. Freycinet ist vier Mal gewählt worden. Der Senat wird fortan 207 republikanische und 93 konservative Mitglieder zählen.

Anläßlich des Jahrestages des Todes Blan quis begab sich heute eine aus etwa 300 Personen bestehende Menge in geordnetem Zuge und mit Kränzen über den Bastilleplatz und durch die Rue Roguette nach dem Fiedhof von Pere la Chaise. Wegen aufrührerischer Rufe, die aus dem Zuge ertönten, war die Polizei zu wiederholten Malen zum Einschreiten genöthigt; 23 Personen, darunter Louise Michel, Eudes und Cournet, wurden verhastet. Aus der Mitte der Menge fiel auch ein Pistolenschuß, der aber Nie⸗ mand traf; die Person desjenigen, der den Schuß abgefeuert hatte, ist nicht ermittelt worden. Um 5 Uhr Nachmittags war die Ruhe vollständig wiederhergestellt.

Italien. Rom, 9. Januar. (W. T. B.) Heute, am vierten Jahrestage des Todes Vietor Emanuels, bringen sämmtliche Journale dem Andenken des verstorbenen Königs gewidmete Artikel. Sämmtliche Vereine von Rom und ganz Italien werden sich in feierlichem Zuge, unter Voran— tritt der Munizipalität, nach dem Pantheon begeben und da— selbst Kränze auf dem Grabe Victor Emanuels niederlegen. Gestern Abend trafen die Veteranen von Piemont hier ein und wurden von der Munizipalität und einer großen Volks⸗ menge feierlich empfangen; heute werden die Neapolitaner er— wartet. Der König wird im Laufe des Vormittags ein Gebet am Grabe seines Vaters verrichten. Die offizielle Trauerfeier wird am 16. Januar stattfinden.

Türkei. Konstantinopel, 9. Januar. (W. T. B.) Ali Nizami Pascha und Reschid-Bey sind von ihrer Mission nach Berlin gestern hier wieder eingetroffen und haben sich direkt ins Palais begeben.

Afrika. Egypten. Aus London, 8. Januar, meldet „W. T. B.“: Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Kairo von heute: Der englische und der französische General— konsul erhielten gestern Abend auf telegraphischem Wege eine Kollektivnote ihrer Regierungen, in welcher erklärt wird, daß Frankreich und England, welche den Khedive auf den Thron erhoben hätten, entschlossen seien, die Autorität des⸗ selben wider jede Unordnung zu schützen und aufrechtzuerhal⸗ . Diese Note ist dem Khedive heute Nachmittag überreicht worden.

9. Januar. Nach einer weiteren Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Kairo ist die vom englischen und französischen Generalkonsul gestern Nachmittag überreichte Kollektipnote nicht blos gegen Störungen der inneren Ruhe, sondern hauptsächlich gegen irgendwelche weitere Einmischung der Pforte in egyptische Angelegenheiten gerichtet. Der Passus der Note, in welcher es heißt, daß England und Frankreich den Khedive auf dem Throne aufrechterhalten würden, erregt namentlich die Aufmerksamkeit. Der Khedive hat nach Ueber⸗ reichung der Note den beiden Generalkonsuln für die von deren Regierungen sowohl für seine Person, wie für die Wohlfahrt des Landes an den Tag gelegte Sorgfalt seinen wärmsten Dank ausgesprochen.

Zeitungsstimmen.

Die „Post“ meldet:

Die Vorstandschaft der „Gemäßigten Partei“ Münchens hatte an den Fürsten Reichskanzler folgende telegraphische Neujahrsadresse gesandt:

Seiner Durchlaucht dem Hrn. Reichskanzler Fürsten Bismarck. Berlin.

Aus der Südmark des Reiches, vom Fuße seiner gewaltigen Grenzzinnen her, senden gut bayrisch und darum zugleich kerndeuisch gesinnte Männer an der Jahreswende Ew. Durchlaucht den wärmsten Dank für Ihre aufopfernden Bemühungen um die Sicherstellung des allseitig ersehnten Wiederaufschwungs unserer heimischen Industrie, unserer Landwirthschaft und unserer Gewerbe durch eine den be— stehenden Verhältnissen Rechnung tragende natisnale Wirthschafte— gesetzgebung.

Das Deutsche Reich, entstanden unter der hervorragenden Mit⸗— wirkung. Ew. Durchlaucht, und dauernd gefestigt auf der Grundlage der Gleichberechtigung aller seiner Stämme, bedarf eines Ausbaues im Innern, ebenbürtig dem Glanze und der Machtstellung nach Außen, und wie in politischer, so auch in wirthschaftlicher Hinsicht, ruhend auf der gleichmäßigen besonnenen Wahrung aller berechtigten Interessen.

Möge Ew. Durchlaucht unter Gottes Beistand auch für die kommenden Tage mit Gesundheit, Kraft und Ausdauer gerüstet sein, um in zielbewußtem staatsmännischen Walten, erhaben über alle schnöden kleinlichen Anfechtungen, dem deutschen Volke noch zu schaffen, was es mit Sehnen erharrt: „rationelle Grundlagen fur seine wirthschaftliche Erstarkung!“

München, den 31. Dezember 1881.

Die Vorstandschaft der „Gemäßigten Partei Münchens“.

Von dem Reichskanzler ist, wie die „Münchener Morgenzeitung“ mittheilt, darauf folgendes Antwort— schreiben eingelaufen:

Berlin, den 3. Januar 1882.

Es hat mir zur besonderen Freude gereicht, aus Ihrem Telegramm vom 31. d. M. zu ersehen, daß auch dort Anzeichen einer Wieder⸗ belebung der wirthschaftlichen Thätigkeit wahrnehmbar sind. Die Befestigung dieser Erfolge unserer Zollpolitik und die fortgesetzte öffentliche Diskussion derselben werden mit der Zeit dahin führen, die Absichten, welche die verbündeten Regierungen bei ihren wirthschaftlichen Reformen leiten, in das richtige Licht zu stellen. Auf diesem Wege hoffe ich, daß vielleicht langsam, aber sicher, die Wahrheit sich durch ihr eigenes Gewicht so weit Bahn brechen wird, daß Verleumdungen und

Lügen, wie sie bezüglich der Reformbestrebungen der verbündeten Re⸗

.Wohnsitzes und Gewerbes übertragbar sein.

gierungen bei den Wahlen in vielen Kreisen verbreitet worden sind, künftig keinen Glauben mehr finden werden. Euerer Wohlgeboren und allen an dem Telegramm 31. v. Mts. betheiligten Herren danke ich verbindlichst. von Bismarck.

Der Verein für deutsche Volkswirthschaft hat in seiner letzten Sitzung, wie der Berl. Aktionär“ mittheilt, folgende Resolutionen angenommen: . .

1) Individuelle Selbstthätigkeit und Selbständigkeit auf wirth⸗ schaftlichem Gebiete, soweit solche mit dem Staats- und Gemein⸗ wohle im Einklang bleiben, verbürgen am sichersten das wirthschaft⸗ liche Wohlbefinden des Einzelnen und der Nation. Es wird daher die Sicherung des Lebensunterhaltes für den Fall des Alters und der Invalidität im Allgemeinen der freien individuellen Fürsorge und Thätigkeit der Staatsbürger, ins besondere durch Betheiligung bei bewährten privaten Lebens. und Renten⸗Versicherungs⸗Instituten, bei Verbänden und Genossenschaften zu überlassen sein.

2) Die Errichtung obligatorischer öffentlicher Alters und In⸗ validen-Versorgungsverbände liegt gleichwohl für einen Theil der Staatsangehörigen im dringenden Interesse des individuellen und Gemeinwohls und ist geeignet, die öffentliche Armenpflege zu vervoll—⸗ kommnen und deren Lasten zu ermäßigen.

3) Die gedachte öffentliche Fürsorge soll alle Volksklassen und Personen berücksichtigen, deren Erwerbsgelegenheiten und Vermögens⸗ verhältnisse die eigene Thätigkeit und freiwillige Sparsamkeit zur selbständigen privaten Sicherung gegen obige Nothfälle von vornherein als wesentlich unzureichend erscheinen lassen. Die Versorgungsinsti⸗ tute werden daher nicht nur das Fabrikwesen, das Handwerk, sondern auch die Landwirthschaft, den Handel, das Bau⸗ und Transport— gewerbe Ac, soweit als nöthig, heranzuziehen haben.

4) Die Verbände sind zu organisiren auf der Grundlage der Selbskthaäͤtigkeit, Beitragspflicht, Arbeitsamkeit und Moralität der zu Versorgenden, unter organisirter Beihülfe der Arbeitgeber und des Reiches resp. des speziellen Staatsverbandes, beziehentlich seiner unteren Glieder, in Provinzen, Kreisen und Gemeinden.

Der freiwilligen Wohlthätigkeit ist bei diesen Verbänden breiter Raum zur Bethätigung unter Verleihung von Ehrenrechten zu sichern.

Die Pensionsberechtigungen sind bei schlechter Führung in den gesetzlich vorzusehenden Formen und Fällen ganz oder theilweise zu entziehen.

5) Die zu gewährenden Renten sind den verschiedenen Lebens und Erwerbs-Verhältnissen in den einzelnen Theilen und Volke klassen Deutschlands entsprechend verschieden zu bemessen und dürfen die Tendenz mäßiger Zuschüsse zum landesüblichen nothwendigen Lebens unterhalte nicht verleugnen. Sie sollen unter Berücksichtigung der bestehenden Gewerbeverfassung und Freizügigkeit, bei Wechsel des

vom

6) Die erforderlichen Mittel zu diesen Renten sind aufzubringen: a. Seitens der zu Versorgenden etwa bis zu 4 des Bedarfes; b. Seitens der Arbeitsgeber etwa bis zu s; e) Seitens des Reiches resp. Staatsverbandes bis zu z des Gesammtbetrages resp. zum er— forderlichen Restbetrage. Die Grundsätze der sogenannten Renten⸗ versicherung sind bei diesen Institutionen nicht als entscheidende zu beachten, vielmehr empfiehlt sich, die finanziellen Unterlagen der Knapp— schaftskassen reformatorisch zu berücksichtigen. .

7) Durch Reichsgesetz sind die Normativbedingungen für die Errichtung dieser Versorgungsinstitute festzustellen, und dabei wie bei der gesetzlichen Armenpflege obligatorisch zu bestimmen, daß solche innerhalb jedes deutschen Staates und seiner unteren Organisationen zur allgemeinen Ausführung gelangen. Knappschaften, Korporationen und Genossenschaften, sowie Gemeinden, welche die Zwecke dieser Institutionen dauernd zu erfüllen als geeignet befunden werden, ist die selbständige normativgemäße Errichtung solcher Versorgungs— institute unter Genuß aller administrativen und materiellen Privi⸗ legien gestattet. Insoweit derartige spezielle Versorgungsinstitute nicht Platz greifen, liegt die gesetzlich geordnete Verpflichtung zur Ein— richtung und Organisation derselben den Provinzial verbänden resp. Einzelstaaten, unter Leitung, Kontrole und materieller Beihülfe des Reiches ob. K

8) Die Versorgungsinstitute genießen die Privilegien der Armen⸗

pflege und Mündel, mit dem Rechte administrativer Exekution. Sie bilden thunlichst eine Reichsgemeinschaft unter Garantie und Kontrole des Reiches. . 9) Die Geschäftsführung ist nach den Prinzipien lokaler dezen— tralisirter Selbstverwaltung durch die Betheiligten, unter Kontrole der bezüglichen Staats- und Reichsorgane einzurichten. Für Streit⸗ fälle sind Schiedsgerichte unter Zuziehung der Verbands-⸗Interessenten zu konstituiren. ; . . .

16) Der Verein für deutsche Volkswirthschaft, bekennt seine lebhafte Theilnahme für die thunlichst baldige Ausführung der hier verhandelten großen und nothwendigen sozialen Reform: ist Willens, solche nach besten Kräften zu fördern; kann aber in Anbetracht der noch schwebenden, sehr erheblichen Streitpunkte über die maßgebenden Grundsätze nur ein äußerst vorsichtiges, durch statistische Unter— suchungen und allseitige öffentliche Diskussionen vorbereitetes legis⸗ latives Vorgehen empfehlen.

Im „Schwäbischen Merkur“ lesen wir:

Von einem Korrespondenten in der französischen Provinz werden wir darauf aufmerksam gemacht, daß, während in Deutschland jede politische Einflußnahme der Regierung auf ihre Beamten liberalerseits strengstens verurtheilt werde (siehe die Reichstagsverhandlungen am 15. Dezember), in Frankreich der zum Minister⸗-Präsidenten gewordene radikale Führer Gambetta seine Thätigkeit damit anfange, die Zügel gegen die Be⸗ amten straffer anzuziehen, so straff, wie man es kaum unter der Herrschaft Napoleons gesehen habe. In diesen Tagen, so fährt der Korrespondent fort, kommt gar eine Verfügung zur Oeffentlichkeit, die es rundweg sagt, wer als bezahlter Beamter der Regierung ehr⸗ lich sein will, muß die Regierung unterstützen! In seinem Erlaß vom 27. Dezember an die Finanzdirektoren sagt der Unter⸗Staats⸗ secretär Lelievre u. a. wörtlich:

„Die Beamten begreifen, daß welcher Art immer ihre eigenen Ansichten sein mögen, nichts in ihrem Thun oder Reden eine Feind⸗ seligkeit gegen die Regierung im geringsten verrathen darf. Zur Ach⸗ tung gegen die Regierung, der sie dienen, angehalten, müssen sie ferner das Beispiel dieser Achtung auch der Bevölkerung geben, unter welcher sie wohnen. Gegen dieses Gesetz sich zu verfehlen, gegen diese Re⸗ gierung, in deren Namen sie amtiren, Opposition hervorzurufen oder zu ermuthigen, wäre in der That mehr als ein Insubordinationsver— gehen. Ein solches Benehmen wäre ein schweres Vergehen gegen die allergewöhnlichste Rechtschaffenheit und würde deshalb sofortige und strengez Ahndung rechtfertigen!“

Der Korrespondent schließt: Was sagen die deutschen Radikalen zu diesem Regierungsausdruck ihrer französischen Gesinnungsgenossen? Daß sie nichts damit zu thun haben, ja, das ist eine der bequemen Ausreden, die nichts beweisen; aber soviel kann als sicher angenommen werden, daß, falls sie je an das Regierungsruder gelangten, sie in demokratischer Weise das obige Beispiel nachahmen und gewiß viel straffer handeln würden, als sie jetzt der Regierung in sittlicher Ent— rüstung vorzuwerfen für gut finden.“

Die „Neue Zürcher Ztg.“ schreibt in Anknüpfung an den bereits erwähnten Aufsatz in der „Deutschen Rund⸗ schau“ über die Verstaatlichung der preußischen Eisenbahnen:

Und die Zahl der Gegner verschwindet täglich; denn von den Befürchtungen, welche man s. 3. dem großen Plane der Verstaagt⸗ lichung entgegenbrachte, haben sich wenige verwirklicht, während die Anhänger des Staatsbahnprinzips Thatsachen dafür sprechen lassen können, daß sie die wahren Propheten gewesen sind. Es fehlt gegenwärtig in Deutschland der Opposition gegen den Staatsbahngedanken an der nöthigen Zuversicht; sie vermag nicht mehr der Erscheinung als Ganzem gegenüberzutreten, sondern beschränkt sich auf die Kritik ver⸗ einzelter Vorkommnisse, die gerügt zu werden verdienen, aber mit dem System der Staatsbahnen nicht in nothwendigem Zusammen⸗

Unter der Ueberschrift „Deutscher Schiffsbau“ bringt die „Cölnische Zeitung“ einen Artikel, in dem es heißt: Vor einigen Tagen, am 28. Dezember v. T, ist auf der bekannten Privatwerft Vulcan“ in der alten Seestadt Stettin das erste große Panzerschiff einer fremden Nation (von 7000 t) vom Stapel gelaufen. Wir begrüßen dieses Ereigniß mit besonderer Freude als ein bedeut⸗ sames Zeichen des Vertrauens in unsere heimische Industrie, wie es bisher in der Spezialität des Schiffsbaues noch nicht in uns gesetzt worden ist. Vor kaum 10 Jahren war unsere Kriegsmarine und auch unsere Han⸗ delsmarine, um wirksamer Erfolge für Neubauten größerer Panzer⸗ schiffe und Handelsdampfer gewiß zu sein, noch genöthigt, sich an das Ausland zu wenden. Die Privatwerften Englands und Frankreichs mußten von uns Deutschen zur Lieferung des Schiffsmaterials für die Vertheidigung unserer Küsten und für die großen Handels⸗ unternehmungen Hamburgs, Bremens und deren Postlinien heran— gezogen werden. Viele Millionen wurden dadurch dem Heimathlande entzogen und flossen in die Taschen fremder e,.

Da faßte die Marineverwaltung den kühnen Entschluß, sich von der fremden Industrie unabhängig zu machen, und wenige Jahre später zeigten schon deutscher Fleiß und deutsche Tüchtigkeit, daß wir im Schiffbau den andern größern Nationen ebenbürtig sind

und mit ihnen wetteifern können. Die Heimischen Privat⸗ werften leisteten Vorzügliches im modernen Schiffbau, und in kurzer Zeit wurde durch hartnäckiges Festhalten an dem

Grundsatze „deutsche Schiffe! „deutsches Material“ bewiesen, daß wir ohne jede fremde Hülfe eine Kriegsflotte mit allen ihren komplizirten Waffen und die größten Schiffe für Handelszwecke selbst n erbat nn Tanne,, . Mit dem Bau der Panzerkorvette Ting Juen“ hat Deutsch— land sich einen Platz auf dem Weltmarkte für den Bau der größten Eisenschiffe errungen. Bedenkt man die Summen, welche giese Kolosse Kosten (viele Millionen für jedes einzelne Schiff), so kann es nur freudig berühren, daß Dentschland in die Konkurrenz im Schiffbau mit andern Nationen eingetreten ist.

Die Nr. 1 des Central-⸗-Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Bekanntmachung, betreffend Rinder⸗ pest. Zoll- und Steuerwesen: Abänderung der Stempel zur Ab⸗ stempelung der Formulare für Schlußnoten 2c.; Transportkontrole in Folge Zollanschlusses der Uuterelbe; Veränderungen in der Organisa⸗ tion der Zollverwaltung in den Provinzen Hannover und Schleswig Holstein in Folge Anschlusses der Unterelbe an das Zollgebiet. Post- und Telegraphenwesen: Abänderung der Vollzugsbestimmungen zum Eisenbahn-Postgesetze. Konsulatwesen: Entlassung; Ermäch— tigung eines Konsulatsbeamten zur Abhörung von Zeugen und zur Abnahme von Eiden. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Statistische Nachrichten.

Die Nordd. Allgem. Ztg.“ bringt, eine Zusammen⸗ stellung der in den Jahren 1872 1889 im Eisenerzbau, Hochofen betrieb und der Eisenverarbeitung (Gießerei, Walzwerke, Stahl⸗ werke ꝛc.) beschäftigten Arbeitskräfte im Deutschen Reiche und Luxem⸗

burg. Es waren thätig im:

k fen, Eisenverarbeitung Eisen. Hochofen (Gießerei, Walz“, Summa.

erzbau. betrieb. Stahlwerke c) T77J De, f ii, , di 77 1555 39451 28,129 116257 183 37 13 3s; g, ing 14, 833 157 6 , s 161,95 1876 29,206 18,556 99.668 144,430 18557 253576 1563186 . 139.158 1878 27,745 16,202 92, 026 135 973 1879 30, 92 17,386 96,956 144,534 1850 35 8 14 21.117 106.968 163.359

Altenburg, 6. Januar. (Leipz. Ztg.) Zu Anfang 18890 sind bei den 13 Sparkassen des hiesigen Landes im Ganzen 43 561 Einleger mit einem Bestande von 9479 264 M und am Ende 1880 45481 Einleger mit 10484 912 M Bestand vorhanden gewesen, es hat demnach ein Zuwachs der Einleger von 1920 und des Bestandes um 1005 658 stattgefunden. Das Gesammtvermögen sämmtlicher Sparkassen hat Ende 1880 betragen 247 384 M baarer Kassenbestand, 10 634 255 ½6 verzinslich angelegte oder ausgeliehene Kapitalien und 401 125 606. Reservefonds. Die Sparkasse zu Altenburg hat Ende 1880 16216 Einleger mit 3786 878 6. Betrag der Einlagen gehabt und ihr Vermögen hat in 83 454 S0 barer Kassenbestand, 3 940 298 6 verzinslich angelegten oder ausgeliehenen Kapitalien und 192 665 . Reservefonds bestanden.

Kunst, Wißssenschaft und Literatur.

Goslar, 5. Januar. Die Malereien im Saale unseres Kaiserhauses sind in dem vergangenen Jahre nach Kräften ge— fördert worden. Professor Wislicenus und die Maler Weinack und Strecker durften, Dank der milden Witterung, ihrer Arbeit bis in die Weihnachtswoche hinein nachgehen. Das großartige Mittelhild, welches die Kaiserproklamation in Versailles darstellt, kann man jetzt als fast beendet betrachten. Eben so ist die herrliche Deckenmalerei bis zum Mittelbogen fertig gestellt. An der Westseite prangt über den Arkaden Dornröschens liebliche Darstellung. Die Ausstattung des Mittelbogens wird erst nach vorhergegangener Berathung in Angriff genommen werden. Zum Frühling kehren die Künstler hierher zurück.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(Stat. Corr.) Weizen⸗ und Roggenernte Frankreichs im Jahre 1881. Nach einer im Amtsblatt der französischen Re⸗ publik veröffentlichten Zusammenstellung der Präfektenberichte ergiebt sich für die Ernte an Weizen, Menggetreide und Roggen im Jahre 1881 Folgendes:

für ganz Frankreich Roggen

Weizen Menggetreide

bestellte Fläche.. ba 70564036 406657 1834848 Erntemenge überhaupt. hl 95637 510 6327 148 23575 857 ö auf dem Hektar, 3,56 15,56 12, 85 Erntemenge (nach Gewicht). t 7323536 465 155 1701953 Durchschnittsgewicht pro bl. kg 76,57 73,51 72, 19

Gewerbe und Handel.

Die Regierung von Neu⸗Süd-⸗Wales (Australien) hat zur Verhütung der Einschleppung der Reblaus unterm 15. November v. J. ein Gesetz erlassen, durch welches die Einfuhr von Reben, Rebschößlingen und Weintrauben in die Kolonie bis zum 1. Januar 1886 verboten wird. Ueber das Vorkommen von Erdöl, Bergtheer und Asphalt in Württemberg schreibt das „Gewerbeblatt aus W.“: Das Erdöl ist ein Zersetzungsprodukt organischer Substanzen, das sich an der Luft zu Bergtheer und schließlich zu Asphalt verdickt. Es findet sich als Imprägnation poröser, zelliger oder erdiger Ge—⸗ teine, wie im Brandschiefer, Oelschiefer, Sandstein, kommt aber auch im Kalke, und zwar vorzugsweise im tertiären Kalke, vor. An der Luft entwickelt sich aus den imprägnirten Gesteinen Kohlensäure auf Kosten ihres Bitumengehalts; die Gesteine verlieren dabei ihre dunkle Farbe, sie bleichen und werden bitumenärmer. Bis jetzt kennt man in Württemberg das Vorkommen von Erdöl

in dem schwarzen Jura (e), dem Posidonienschiefer, in weitester Ver⸗ breitung und findet auch dessen Ausbeutung und Verwendung zur Schieferölbereitung und als Brennstoff bereits seit Jahren statt. Dagegen ist das Vorkommen von Bergtheer und Apsphalt im tertiären Kalke Württembergs bis jetzt vornehmlich in der Gegend

noch keine namhafte geworden. Bekannt ist dieses Vorkommen aller⸗ dings schon längere Zeit, wie die von Hrn. Professor Dr. von Quen⸗ stedt verfaßten Begleitworte zu Blatt 41 (Ehingen) des geognostischen Atlasses Württembergs und die Ausstellung von asphalthaltigen Stufen im K. Naturalienkabinet in Stuttgart durch Hrn. Professor Dr. Fraas beweisen, aber zu einer Gewinnung von Bergtheer und Asphalt in größerem Maßstabe in der Gegend von Ehingen ist es bis jetzt noch nicht gekommen. Erst in allerneuester Zeit hat man bei Ehingen angefangen, die asphalthaltigen Kalksteine zum Kalkbrennen zu verwenden und ihren Asphaltgehalt dabei als Brennstoff zu verwerthen.

Die Königliche Centralstelle für Gewerbe und Handel hat sich nun veranlaßt gesehen, die Gegend von Ehingen speziell untersuchen zu lassen, um sich über Art und gewerbliche Bedeutung des dortigen Vorkommens von Bergtheer und Asphalt weitere Kenntnisse zu verschaffen. Diese Untersuchung ist wesentlich gefördert worden durch das große Interesse, welches der Vorstand der Real⸗ und Fortbildungsschule in Ehingen, Herr Reallehrer Gaus, an der⸗ selben genommen hat. Ihr Ergebniß ist folgendes: Die bei Ehingen aufgeschlossenen Fundpunkte des Bergtheer⸗ und Asphalt⸗ vorkommens liegen im tertiären (miocaenen) Landschneckenkalke und sind stellenweise durch Spalten in den unter ihm liegenden Plattenkalk (Jura ) niedergedrungen. Letzterer überlagert den klüfte⸗ reichen Massenkalk (Jura e) und dieser den wohlgeschichteten Delta⸗ kalk (Jura Y), auf welchem durch den Massenkalk etwa noch nieder⸗ ziehender Bergtheer oder flüssig gewordener Asphalt seinen Abschluß niederwärts finden würde, um eventuell nach dem allgemeinen Ver⸗ flächen der jurassischen Schichten von NW gegen S0 abzuziehen.

Die bis jetzt bekannten, wahrscheinlich leicht sich vermehrenden Punkte des Vorkommens von Bergtheer und Asphalt in der Umgegend von Ehingen sind folgende:

I) bei der Wiesmühle nächst Ehingen;

2) im Kalkbruche beim Schiff;

3) in einem Keller gegenüber der Wiesmühle;

4) in der Kiesgrube beim Spitale der Stadt Ehingen;

5) im Bruche rechts von dem „Büchele“, hier reichliche Asphalt⸗ ausscheidungen im Tertiär und den oberen Plattenkalkschichten (Jura) aufweisend;

6) bei Stetten; hier soll ein s. 3. Erdöl tragendes Wasser in der Zeit des Eisenbahnbaues verschwunden sein; mit Asphalt impräg⸗ nirter Kalk kommt häufig vor;

7) bei Berg, in reichlichen Ausscheidungen und aus dem Land⸗ schneckenkalk in den Plattenkalk niederziehend wie bei dem „Büchele“. Von diesen 7 Fundpunkten sind Stufen auf der Centralstelle für Gewerbe und Handel aufgelegt. In deren Laboratorium sind Stufen vom „Büchele“ bei Ehingen und zur Vergleichung auch von Lobsann und Schwabweiler im Elsaß auf ihren Bitumengehalt untersucht worden. Hiebei hat sich ergeben, daß

a. schwarzes, mit Asphalt reich“

nirtes Tertiärgestein von Lobsann.

b. ein lichtgrau gewordener, weil Jahre lang

an der Luft gelegener ‚Erdölsanb“ von Schwabweiler w enthält;

e. vermischte, nicht ganz reine Stufen vom

„Büchele“ bei Ehingen ergaben d. glänzende, mit Asphalt lackartig überzogene Stufen gleichfalls vom „Büchele' ergaben 12,9 960 Bitumen.

Nach der Publikation in Nr. 42 des Gewerbeblatts aus Württem⸗ berg von 1881 gehören somit die bei Ehingen gefundenen und hier untersuchten Aspaltproben zu den technisch verwerthbaren und ist es indicirt, das Vorkommen von Bergtheer und Asphalt bei Ehingen ꝛ2c., überhaupt im tertiären Landschneckenkalke Württembergs weiter zu verfolgen.

Die ‚„Leipz. Ztg.“ berichtet von der Leipziger Neujahrs⸗ messe unter dem 6. Januar Folgendes: Das Ledergeschäft war in der diesmaligen Messe ziemlich ruhig. Der Bedarf blieb infolge der anhaltend trockenen Witterung der letzten Monate gegen die Vor⸗ jahre etwas zurück. Die Zufuhren waren normal. Der größte Theil der zum Verkauf gebrachten Waaren bestand aus geringen Sortimenten und schlechten Trocknungen. Diese an und für sich minderwerthige Waare zeigte denn auch einen schleppenden Verkehr und erlitt einen erheblichen Preisdruck. Gute, solide Sortimente bewahrten dagegen ihren reellen Werth. Sohlleder, Brandsohl⸗ und Vacheleder verriethen geringes Animo, und wurden bei Konzessionen, welche der meist mangelhasten Trocknung entsprachen, nur mühsam untergebracht. Ebenso blieb Fahlleder etwas vernachlässigt. Kips⸗ leder in allen Appreturen ging dagegen äußerst flott, und es wurden für diesen Artikel um 5—10 , erhöhte Preise bewilligt. Leider ist auch das Rohmaterial, ostindische Rohhäute, außerordentlich theuer, so daß den Produzenten nur geringe Chance bleibt, da die theuren Rohhäute jetzt zur Einarbeitung gelangen und nicht be⸗ stimmt vorauszusehen ist, ob nach vollendeter Gerbung das Leder noch zu gleich hohem Preis verkäuflich ist. Schaffelle blieben eben⸗ falls in hoher Konjunktur. Von maßgebendem Einfluß für die Fixirung der Preise im Ledergeschäft im Allgemeinen ist die Neu⸗ jahrsmesse nicht. In baumwollenen und halbwollenen Rock⸗ und Hosenstoffen ist das Geschäft zur Neujahrsmesse ge⸗ wöhnlich wenig belangreich, da die Grossisten ihre Ordres größten⸗ theils schon vorber geben, während die Ausschnitter mit dem Einkauf meist noch warten. Da in dieser Branche fortgesetzt Ordres fürs Ausland vorliegen, so sind die Fabriken zunächst noch ziemlich be⸗ schäftigt, wenn schon über gedrückte Preise vielfach geklagt wird.

Glasgow, 7. Januar. (W. T. B.) Die Vor räthe von Roh⸗ eisen in den Stores belaufen sich auf 628 500 Tons gegen 501 100 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betrieb befindlichen Hochöfen 165 gegen 118 im vorigen Jahre.

impräg⸗ . 13,3 Bitumen,

3,9 oo Bitumen,

16,2 0,½ Bitumen,

Berlin, 9. Januar 1882.

Die Strecke des am vorigen Sonnabend in unmittelbarer Nähe des Jagdschlosses Grunewald mit hohem Zeuge einge⸗ stellten Jag ens auf Damwild ergab für Se. Majestät den Kaiser und König 9 Schaufler, 17 Stück Damwild und 4 Dachse, für Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron⸗ prinzen 12 Schaufler, für Se. Königliche Hoheit den Prinzen Wilhelm 5 Schaufler und 24 Stück Damwild, für Se. König⸗ liche Hoheit den Prinzen Carl 7 Schaufler, 8 Stück Damwild und 1 Dachs, für Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Carl 4 Schaufler und 1090 Stück Damwild, für Se. Königliche Hoheit den Prinzen August von Württemberg 4 Schaufler, 13 Stück Damwild und 1 Fuchs, für Se. Hoheit den Erbprinzen von Anhalt 1 Schaufler und 6 Stück Damwild, für die übrige Jagdgesellschaft 2 Schaufler und 94 Stück Damwild, so daß das Gesammtresultat sich auf 44 Schaufler, 172 Stück Damwild, 5 Dachse und 1 Fuchs belief. Der Oberst⸗Jägermeister Fürst von Pleß leitete die Jagd unter Assistenz des Hof⸗Jägermeisters vom Dienst Frhrn. von Heintze, des Heer d e fn, von Alvensleben und des Forstmeisters von Blumen selbst.

Im Kupferstich⸗Kabinet der Königlichen Museen findet gegenwärtig eine Ausstellung der vorzüglichsten, im Jahre 1881 für die Sammlung erworbenen Kupferstiche Holzschnitte und Hand⸗ zeichnungen statt.

Unter den ersteren ist eine Passionsfolge von sieben Blättern mit der Jahreszahl 1446 besonders hervorzuheben: es sind dies die ältesten datirten deutschen eulen fk. die man kennt und zugleich das einzige bekannte Exemplar dieser Folge. Dieselbe wurde zusammen mit einigen anderen seltenen Stichen des fünfzehnten Jahrhunderts aus

hange stehen und auch den Privatbahnen nicht fremd sind.

von Ehingen in Oberschwaben nachgewiesen und seine Ausbeutung

der Sammlung Renouvier in Montpellier erworben. Unter den neu⸗