essirte, war auch die Postverwaltung darauf bedacht, die Verwendung möglich ̃ . Zunächst richtete die orddeutsche Postrerwaltung ihr Vestreben darauf, den neuen Karten auch über das deutsch⸗österreichische Gebiet hinaus im Verkehr mit x r Schon im Juli 1870 nahm das General⸗Postamt Veranlassung, über die Zulaffung der Post⸗ wenn auch vorerst gegen das mit den außerdeutschen
erselben möglichft nutzbringend zu gestalten.
anderen Staaten Eingang zu verschaffen.
karten im internationalen Verkehr, Porto für gewöhnliche Briefe,
verwaltungen eine Verständigung herbeizuführen. gaben der Anregung Deutschlands Folge. 1. Januar 1871 ab Postkarten
wegen, nach den Belgien hinzu.
Portugal Rumänien, der Vereinigten Staaten trat mit dem 1.
Schweiz, von Amerika Mai des
zwange. terungen in dem Postkartenverkehr folgten. gestattet, die Postkartenformulare auch
verwenden.
die Einführung von Antwortkarten. Publikum so beifällig aufgenommen, . in den
15. bis 20. Februar 1873 sich die Stückzahl der innerhalb des Reichs⸗ Post J ; Doppel karten auf 3293 Exemplare belief, was für das Jahr rund 240 590 Stück
Postgebiets zur Versendung gekommenen ergeben würde. Im Jahre
brauch an doppelten Postkarten 1121 392 Stück. Vom 1. für Postkarten innerhalb Deutschlands und im
1880 belief
schied der Entfernung auf 3 Sgr. festgesetzt.
1 Sgr. Hebung des Verkehrs bei. Anzahl von 24 952 986 Karten.
zuerst gungen
auch im
Verkehr mit brachte.
Ein weiterer bedeutender
Fast alle Staaten z Demgemãß konnten vom ) — mit brieflichen Mittheilungen nach Dänemark, Frankreich. Großbritannien, die Niederlande, Nor⸗ sicht auf
J gedachten Die Karten waren denselben Portosätzen wie die Briefe nach den betreffenden Ländern unterworfen und unterlagen dem Frankirungs⸗
Die Zulassung der Postkarten im Verkehr mit Italien er— solgte vom J. November 1575. Weitere Verbesserungen und Erleich⸗ Zunächst wurde vom 12. Oktober 1871 ab nachgegeben, die Vostkarten auch als Formulare zu Drucksachen zu benutzen. Vom 1. Januar 1872 ab wurde dann e zu Postvorschußsendungen zu Ferner erfolgte vom gleichen Zeitpunkte ab im deutschen Reichs⸗Postgebiet, sowie im Verkehr mit Bayern und Württemberg, Diese Karten
innerhalb Deutschlands auf Juli 1872 ab wurde die Gebühr d ; Verkehr Deutschland und Oesterreich-Ungarn, sowie Lu emburg, ohne Unter⸗ ntfe ostkarten mit Antwort, welche nur im inneren Verkehr Deutschlands zulässig waren, kosteten Die Ermäßigung der Postkartengebühr trug wesentlich zur . bei. Während im Jahre 1872 die Stückzahl der bei Postanstalten im deutschen Reichs ⸗ Postgebiete eingelieferten und, an Empfänger im Reichs-Postgebiete bestimmten Briefe auf 307 042999, die Zahl der Postkarten auf 7727 853 sich bezifferte, stieg dieselbe im Jahre 1873 auf 337 567 392 Briefe und auf dis ö ; Außer durch die Einführung mit Werthstempel versehener Formulare ist das Jahr 1873 in der Ge— schichte der deutschen Postkarte noch dadurch bemerkenswerth, daß es fremden Staaten Schritt
diesem Wege mit dem Abschlu Der in Bern zunächst zwischen
Post⸗ I. J
seine Münz⸗ Spanien und versendet werden.
. Jahres
heben, sofern derselbe sich au
tung erhob nach dem Inkra
jetzigen Rohrpostkarten zu 25 e
vom 1. Juni 1878 internationalen Postkarten über der Erde. Vertrage auf den einheitlichen gesetzt, wobei den Postverwaltunge in gewissen Fällen, in denen durch
n wurden vom fünf Tagen vom
sich der Ver⸗ porto zu erhöhen. Dänemark,
Norwegen,
Während von zwischen
Post die Postkarten nach für 10 FJ. Von den 73 Ländern besttzen, haben zur Zeit 44 geführt. Im Jahre 1879, Pariser Weltpost⸗-Vertrages, dem deutschen direkt, theils im Durchgange beför ostkarten auf 16 614 000 gegen Jahres, . mithin gegen das als 25 Millionen Stück. In den
Portoermäßi⸗ wurde auf
im Reichspost⸗Museum zu Berlin
Belgien, Dänemark, Egvpten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, den Viederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz, Spanien und der Türkei unkerm 9. Oftober 1874 ab? geschlossene und mit dem J. Juli 1875 — für Frankreich vom
anuar 1875 ab — in Kraft getretene Allgemeine Postvereing- vertrag setzte bekanntlich das Vereinsporto für 15 Gramm schweren Brief auf 25 Cts. fest, maßregel jedem Lande das . oder höheren oder niedrigeren, als den
nicht weniger als 20 Ets. stellte. Im Anschluß hieran war das Porto für Postkarten, unter entsprechender Abrundung der Bruchtheile, auf die Hälfte des Briefpertosatzes festgesetzt.
l . ifttreten des Vertrags für Postkarten nach dem gesammten Vereinsgebiet 10 z; dagegen verblieb es im Wechsel⸗ verkehr zwischen Deutschland und Luxemburg, da dieser Verkehr durch die Vereinsbestimmungen nicht berührt wurde, bei dem bisherigen billigeren Satze von z Sgr. Die
post in Berlin im Monat Dezember 1876. Der Weltpostvertrag erweiterte das
Das Porto für die Weltpoftkarten
hohe Kosten erwachsen, die gedachte Taxe durch ein mäßiges Zuschlags⸗
rankreich, Großbritannien,
e esterreich⸗ Ungarn, Portugal, don dieser Berechtigung Gebrauch gemacht haben, versendet die deutsche ämmtlichen Vereinsländern ohne Zuschlag
stieg die Reichs post⸗ Gebiete
gegenwärtig Postkarten eingeführt sind, haben die ursprünglichen For⸗ mulgre im Laufe der Zeit mehrfache Aenderungen erfahren.
ß des Berner Vertrages gemacht. Deutschland, DOesterreich ˖ Ungarn,
Postkarten.
den einfachen bis est, wobei als Uebergangs⸗ jugestanden wurde, mit Rück— sonstigen Verhältnisse, einen bezeichneten Portosatz zu er⸗ f nicht mehr als 32 und auf
. r. Kirchner. Die deutsche Postverwal⸗ .
DOesterreich⸗Ungarn, sowie mit
rschienen nach EGröffnung der Rohr⸗
is Geltungsbereich der den größten Theil aller Länder zeltp wurde im Pariser niedrigen Satz von 10 Cts. fest= nä allerdings überlassen worden ist, die Beförderung unverhältnißmäßig
den europaäͤischen Ländern Belgien, Italien, die Niederlande, Schweden und Spanien
Aus stellung
der Erde, welche eigene Postkarten besondere Weltpostkarten ein— nach dem Inkrafttreten des Anzahl der zwischen und anderen Ländern, theils derten, gewöhnlichen und doppelten 14096000 des voraufgegangenen Vorjahr eine Zunahme um mehr meisten der 73 Länder, in welchen
gehend zurück.
Aer Die befindliche Sammlung von Post—
Georgenstraße 30/31) statt. auch ohne Höͤrerkarte zugänglich.
karten enthält zur Zeit 418 verschiedene Arten aller seit Einfü tu der Postlarten amtlich ausgegebenen Formulare. 3 allen Ländern der Erde im Jahre 1879 beförderten Posttarten lãỹt sich nach dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen auf rund 709 illionen aunehmen.
Fünftel auf die im Reichs⸗-Postgebiete zur Einlieferung gelangten
Die Zahl der in
Von dieser bedeutenden Summe entfällt ein
An der Hum boldt-Akademie beginnen morgen, Mittwo Abend 8— 9 Uhr), die Unterhaltungseyklen: Litteratnra . Sign. Asinelli Siro, und: die Rechtsverhältnisse des städtischen Grund besitzes, J. Miethsrechte, Rechtsanwalt Dr. E. Friedmann (Halbeyklus) Am Donnerstag (36— 9 Uhr) beginnen die Vorlefungen: Akustik, Ober / lehrer Thurlin, und deutsche Kulturgeschichte 1618 — 1748, Lic. Dr.
Sämmtliche Vorträge finden für Herren und Damen Jeder erste Vortrag eines Cyklus ist
In der Permanenten Kunstausstellun es Verei Berliner Künstler ist ! k Gebirgslandschaft von Doré, und ein großes Schlachtenbild (Schlacht bei Champigny) von F. . Württembergischen Mllit rbevollmächtigten, zu sehen.
von heute ab ein anderes Gemälde, eine
aber du Faur, einem jüngeren Bruder dez
——
In der Taubenstraße (Nr. 34) haben am Sonntag die Herren Emil Ph. Meyer u. Co. eine mit Kunsthandlung verbal hen Kunst⸗
eröffnet, welche außer vielen kleineren Werken nam—
after Künstler zwei Kolossalgemälde: „Die klugen und die thörichten Jungfrauen“ von Carl von Piloty und „Die Ankunft der Seelen in der Unterwelt! von Georg Papperitz, zur Anschauung bringt. kommen auf diese Bilder, welche .
des kunstliebenden Publikums der Haupkstadt zu erregen, noch ein—
ꝛ Wir l geeignet sind, das Interesse
Die Arendsschen Stenogrgphen-Vereine haben sich vereinigt und ertheilen nunmehr auch brieflichen Unterricht. n e . ö Berlin 8SW., zu richten und sind hierbei gleichzeitig 9 „S zur Deckung der Unkosten und für das Lehrbuch einzufenden. 1
Möckernstraße 1042.
HUrrußischen Ätaals-Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm ⸗Straße Rr. 3.
53
3 . Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Tönt
Preuß. Staatsz⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
register nimmt an: die gtönigliche Expedition des Nrutscheu Rrichs-Anzeigers und Königlich
Ito ckhrief ee ned Untersachwmugs-Sachen. Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen
u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Siuhrilssionen et Vorloosung, Amortisation, Zinszahlung
* 1. 8. w. von ögentlichen Papieren.
—
— — —
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etahliss snients, Fabriken und Grosshandel.
Verschiedene Bekannt machrngen.
JLäterarische Anzeigen.
IL heater- Anzeigen. In der Börsen -
Larail ien · Nachrichten. beilage. 5
Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Gxpeditionen des „Juvalidendsuk“, Rudolf Mosse, Hansensteln K Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowle alle übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureaux.
*
Sunbhaftatlonen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen n. dergl.
9581 *
üs! Oeffentliche Zustellung. Die Caroline Sophie Singrün, ohne Gewerbe, Ehefrau von Paul Krone, früher Proviantamts— assistent, sie zu Leipzig wohnend, zum Armenrechte zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu Colmar wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Civilkammer J. Abth. des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 23. März 1882, Vormittags 9 Uyr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Jansen,
Landgerichts⸗Sekretär.
—
1397 Oeffentliche Zustellung.
Vorladung zum mündlichen Verfahren in Sachen des Civil-Ingenieur Richard Lüders zu Görlitz, Klägers, wider den Fabrikbesitzer G. Benda jan. üher in Kattowitz resp. Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, Verklagten,
366 Feststellung einer Forderung von 678 M
290 *
Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Ver— handlung der Sache vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O. /S. auf den 31. März 1882, Vormittags 9!) Uhr, mit der Aufforderung geladen, in dem gedachten Termine in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht . Stellvertreter aus der Zahl der beim hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte zu erscheinen und den Auftuf und die dem— nächstige Verhandlung der Sache zu gewärtigen, widrigenfalls nach dem Antrage des Gegners ent⸗ weder die Akten auf Kosten des Verklagten zurück— gelegt, oder wegen Ungehorsams zu seinem Nach— theile verfahren und was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden wird.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Ladung bekannt gemacht.
Beuthen O. /S., den 3. Januar 1882.
Kaluba, Gerichteschreiber des Königlichen Landgerichts.
1404
Korn. Da an die in der Bekanntmachung vom
* * v. J. bezeichneten Urkunden und Ingrossate,
nämlich:
1) die guf das Klöppingsche Kolonat Nr. 2 zu Holjhausen am 25. Apiil 1837 — 59. Dris für Marie Klöpping daselbst laut Urkunde vom 25. Axril 187 eingetragenen 216 Thir., die auf das Kochsche Kolonat Nr. 43 zu Mein berg am 23. Juni 1814 laut Urkunde von dem— selben Tage zweiten Orts für den Richter Pi⸗ derit zu Blomberg eingetragenen 40 Thlr. und die am 17. Juli 1815 daselbst dritten Orts
ir Lie Kochschen Erben zu Detinold auf Grund
86 Yetrets vom 24. Juni 1815 eingetragenen
wohnend und zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend.
che relti wird bekannt gemacht, daß durch Be⸗ schluß der Trichts dahier vom 27. Dejember 1851 das im nm . Neiche befindliche oben 3M Q M mit Beschlag belegt worden ist.
) die auf das Haus Nr. 61 hierselbst und ver- schiedene Grundgüter des Bürgers H. Höffel⸗ mann hierselbst für den Kamerarius Sünkler am 29. Februar 1828 zweiten Orts laut Ur— kunde vom 22. Februar 1828 und am 15. Fe⸗ bruar 1833 fünften Orts eingetragenen Dar— lehne zu 29) Thlr. und 53 Thlr.
Ansprüche nicht angemeldet sind, so sind durch Aus⸗ schlußurtheil vom 20. v. M, die Urkunden für kraft⸗ los und die Eintragungen für erloschen erklärt.
Horn, den 2. Januar 1882.
Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Cordemann.
—
(1447 Aufgebot.
Auf Antrag der unverchelichten Nähterin Emma Dehmelt zu Neisse und ihres Bruders, des Sattler— gehülfen Fritz Dehmelt zu Grottkau wird deren Vater, der frühere Gutsbesitzer Louis Dehmelt aus Riegersdorf, welcher im Jahre 1865 nach Amerika gusgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 2. November 1882, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Strehlen, den 2. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht.
[14171 Kaiserliches Landgericht Mülhausen i. E. Ladung zur han kuer bandtung un
Bekanntmachung über Vermögensbeschlagnahme. Nachstehend verzeichnete Personen werden beschul⸗ digt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein⸗ tꝛitte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben.
Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden auf
den 25. Februar 1882, Vormittags 9 Unr, vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen, Hoffnungsgasse, zur Hauptverhand⸗ lung geladen.
Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die— selben auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von der mit der Kontrolle der Wehr— Fflichtigen beauftragten Behörde über die der An— klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden, nämlich:
1) Alphons August Ehrhardt, geboren am 7. Ok— tober 1835 zu Mühlbach, Kreis Colmar, 2) Joseph Casy, geboren am 22. April 1859 zu
Arjenheim, Kreis Colmar,
Beide zuletzt im Landgerichtsbezirke Mülhausen
Strafkammer des Kaiserlichen Land
find Vermögen der genannten Wehrpflichtigen bis zur Höhe von
Mülhansen i. / E., den J. Januar 1883. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Veit.
ibre Rechte auf die Hypothekenpost von 4009 Thlr.
1581] Vekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Gerichts dom 30. Dezember 1881 ist der Depotschein der Reichs hauptbank zu Berlin Nr. 65020 vom 13. Sep— tember 187573 über die deponirten vier Bersiner Erne , der, Nr. 198, eingetragen für Heinrich Rehage, über M. 113,23, ; t ö Kö Nr. 141199, eingetragen für Klara Rehage, über pn 72 z, . 141200, eingetragen für Elise Rehage, über i 6 ö . 141201, eingetragen sür Marie Rehage, über . ii 9 gen s ie Rehage, über für kraftlos erklaͤrt worden. Berlin, den 5. Januar 1882. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 55.
1406 Urtheilsauszug.
Durch Versäumnißurtheil der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 28. Dezember 1381 wurde die zwischen den Eheleuten Elise Maertian, Näherin, und Wilhelm Landfritz, Bau⸗ techniker, Beide zu Diedenbofen wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage, dem J. November 1881, für aufgelöst erklärt und verordnet, daß dieselben fortan in getrennten Gü— tern leben sollen. Die Parteien wurden zur Aus⸗ einandersetzung ihrer Ansprüche vor Notar Feiljer in Diedenhofen verwiesen, und der Beklagte verur⸗ theilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Gemäß Ausf.-Ges. vom 8. Juli 1879 bekannt gemacht.
Metz, den 5. Januar 1882. Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
1150 Im Namen des Königs!
In der r,. Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Strehlen durch den unter— zeichneten Richter J für Recht: daß I) nachbenannten Personen
a. der verwittweten Oberamtmann Pilz, Agnes
Sophie Theodore, geb. Graewe, zu Franken⸗ stein, w e en n,, b. dem Oberamtmann Karl Pil zu Schweidnitz, e. der verwittweten Frau Johanne Dorothea Bienewald, geb. Pilz, zu Berlin, d. der verwitiweten Kaufmann Wolf, Johanne Eleongre, geb. Pilj, zu Frankenstein,
dem Ober -⸗Postkommissar Rudolph Plischke
zu Wiesbaden, der verehelichten Regimentsschreiber Clara Mathilde Elisabeth Menzel, geb. Sahm, zu Breslau,
dem Karl Georg Eugen Rudolph Sahm zu Neisse,
dem Karl Friedrich Breslau,
i., dem Kaufmann Paul Rudolph Sahm zu
Breslau, „ der Marie Pauline Glisabeth Sahm zu
Breslau
Alexander Sahm zu
Thlr. 5 Gr. 3 Pf,
Darlehn, eingetragen für die verwittwete Erbscholti⸗ seibesitzer Anna Rosina Pilj, geb. Opitz, zu Stein⸗
kirche in Abtheilung III. Nr. 5 auf dem Grundbuch— blalte der dem Gutsbesitzer Oskar Zirpel gehörigen Erbscholtisei Steinkirche Nr. 2 aus der Schusd— urkunde vom 11. Oktober 1847 zufolge Verfügung von demselben Tage, vorzubehalten,
2 die sonstigen Rechtsnachfolger der Hypotheken— gläubigerin Anna Rosina Pilz, geb. Opitz, mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Sypo⸗ thekenpost auszuschließen, —
3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Guts besitzer Oskar Zirpel zu Steinkirche außjuer— legen.
Königliches Amtsgericht. Martini. Verkündet am 28. Dezember 1881. Thiel, Referendar, als Gerichtsschreiber.
1439 Bekanntmachung.
Die Ehefrau Elie Victor Jourdain, Caroline, . geb. Buck, zu Dettweiler, vertreten durch Rechts ⸗
anwalt Fetter zu Zabern, klagt gegen deren Ehe. mann, den Krämer Elie Victor Jourdain, zu Dett⸗
* 9
weiler mit dem Antrage auf Trennung der zwischen
den Parteien bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites ist die Sitzung der givilkammer des Kaiserlichen Land ⸗ gerichtz zu Zabern vom S. März 1882, Vormit, tags 19 Uhr, bestimmt. ö . SBörkens, Landg. Sekret, ö. Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
1411 Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land⸗ gerichts, II. Civilkammer, zu Cõln vom 15. Dezember 1881 wurde die zwischen den Eheleuten Schreiner Johann Hubert Flatten und dessen Ehefrau Franziska, geb. Wichterich, ohne Geschäft, Beide in Cöln wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemein— schaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königl. Notar Hilgers zu Cöln verwiesen. . Breuer, ; ö Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
—
1403 ͤ 9 Antrag dez früheren 1/16 Hufners in Seedorf, jetzigen Verlehnspächters Hans Hinrich Langmaach in Schülp . . erkennt das Königliche Amtsgericht in Nortorf für Recht: z . Die Obligation des Käthners Claus Delfs an Carsten Bock über 50 Thlr. R. M., jetzt 112 0 60 41, protokollirt am 21. November 1795 im Guts Emkendorf'ser Schuld- und Pfandprotokoll Fol. IV. pag. 60 wird für
kraftlos erklärt. V. R. W. gej. Schwartz. Veröffentlicht: Mansfeld, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Redacteur: Riedel.
Druck: W. Elsner. Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
Anmel
—
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 8.
Berlin, Dienstag, den 10. Januar
1882.
Deu tsches Reich.
Uebersicht der in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1881 stattgehabten Ausprägungen von Reichs-Gold⸗ und Silbermünzen.
1) Im Monat Dezember Goldmünzen
Silber münzen
Doppel⸗ Kronen
Halbe
1881 sind geprägt wor⸗ Kronen
den in:
Kronen
Hiervon auf
Pri ( pris rech Markftice Martsticke Martsticte
t. x Ab.
Fünf⸗
Zwanzig⸗
Pfennig⸗ stücke M0.
Ein⸗ Fünfzig⸗ Pfennig⸗ stücke 16 16. 13
Zwei⸗
Berlin. Dresden. Stuttgart.
8 303 340
, .
Darmstadt
e, ; —
8 303 340
67175 — 203 451 400000
74 250
71600 107 989
Summe 1. 2) Vorher waren geprägt
. . 8 303 340 — — en 455 479 350? 969 9254134 402 96071 653 Qo05si0l 026 42 1163 601 386 71 486 552 —
924 465
16
. ⸗ 35 717922
3) Gesammt⸗Ausprägun ĩ . 411420 314720 5260
4 Hiervon wieder eingezogen
311040 455 479 350 27 869 925 417 7s 365 , I 655 G siot' Ges 5 Ss or bs s5i 7U iss 5533s =
— 35 7ff 3665 3215 3546 23838 132450
ß
1762 028 915
1278 800 620blbd 164 63067 Gd 6665 —
L 6a Ss io Gs 3536 id 53s 463 7. G 77 5 Id iy d dʒ
TI dg 3 7. 5d 7e
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 19. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (20) Sitzung trat der Reichs—⸗ tag in die Berathung folgender Interpellation des Abg. Dr. Frhr. von Hertling ein: .
An den Herrn Reichskanzler erlaube ich mir die Anfrage zu n: ; 6 es in der Absicht der verbündeten Regierungen in ihrer Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen die bestehende Fa— zrikgesetzgebung einer weiteren Ausbildung zu unterziehen, ins⸗ besondere in der Richtung, daß 6 . . die Sonntagsarbeit thunlichst beseitigt, die Frauenarbeit weiter eingeschränkt und eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter verhindert werde, daß erner
spler sᷣ Vorschriften über die im Sinne des §. 120 Abs. 3 der
Gewerbeordnung in den gewerblichen Anlagen vorzunehmenden Schutzmaßregeln erlassen, und die mit der Fabrikinspektion beauftragten Beamten mit umfassenderen Befugnissen aus⸗— gestattet werden? . ö.
Nachdem auf Anfrage des Präsidenten der Reichskanzler sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit er— klärt hatte, erhielt das Wort zur Begründung derselben der Abg. Pr. Frhr. von Hertling. Die Allerhöchste Botschaft habe der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die sozialen Schäden des wirthschaftlichen Lebens Deutschlands nicht durch einseitige Repression zu heilen seien, sondern nur durch postiive Maß⸗ regeln. Mit solchen befaßt zu werden, habe der Reichstag war in dieser Session keine Aussicht; dennoch habe seine (des hirn nen Partei geglaubt, die an den Reichstag gerichtete Mahnung nicht unbeantwortet lassen und die Stellung des Centrums zu jenen allgemeinen Zielen bezeichnen zu sollen. Er habe die Form der Interpellation gewählt, weil ein for⸗ mulirter Gesetzentwurf jetzt kaum einen Erfolg versprechen würde, und weil er nicht damit den erst in der Vorbereitung begriffenen Maßregeln der Regierung habe gegenübertreten wollen. So sei es ihm richtiger erschienen, die Aufmerksamkeit der Regierung für jetzt nur auf gewisse Punkte von besonderer Vedeutung zu richten. Alle wüßten, wo der tiefste Grund der Arbeiterfrage zu suchen sei: darin, daß bei aller rechtlichen Freiheit des Arbeitsvertrages der einzelne Arbeiter thatsächlich so gut wie gar keinen Einfluß auf die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses habe, daß derselbe die Arbeit annehmen müsse, wo derselbe sie finde, zu hohem oder niedrigem Lohn, in schlechten oder guten Räumen, unter gesundheitsgefähr⸗ lichen oder gesundheitsschädlichen Umständen. Täglich stehe der Arbeiter in den Fluktuationen des Weltmarkts, täglich müsse derselbe seine Arbeitskraft losschlagen, weil die Noth ihn zwinge. Die Mahnungen an den Arbeiter, zu sparen, seien da, wo sich seine Sparsamkeit nicht an feste Organisationen anlehne, fast durchgehends ohne nennenswerthen Er⸗ folg geblieben. Selten werde sich der Lohn des Arbeiters doch über das Maß seines Lebensbedarfs erheben. Auch setze die Mahnung zur Sparsamkeit bei dem Arbeiter eine mora— lische Höhe voraus, in der demselben der Arbeitgeber häufig genug nicht voranleuchte. Schließlich zehrten Krisen, Lohn⸗ erniedrigungen ꝛc. die vorhandenen Ersparnisse immer wieder auf. Ueber alle diese Erscheinungen und deren Folgen herrsche wohl heutzutage Uebereinstimmung; auch verhehle man sich nirgend die enormen Schwierigkeiten einer wirksamen Abhülfe. An radikalen Vorschlägen habe es freilich nicht gefehlt; den Vorschlägen vom kommunistischen Zukunftsstaat hätten aber die Massen weniger deshalb angehangen, weil jene praktisch aus⸗ führbar gewesen, als weil sie überhaupt eine Besserung ihrer materiellen Lage versprochen hätten. Auch wo man nicht so weit gehe, überschätze man nicht selten die Tragweite staatlicher Eingriffe und unterschätze die daraus drohenden Gefahren. Die Geschichte zeige keine Form des öffentlichen Lebens, die in sich selbst die Garantien für die Wohlfahrt der Unter⸗ thanen enthalte; sie warne vielmehr vor einem zu weit gehenden Eingreifen des Staates in die wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse, da der Staat, wo derselbe an die Stelle der indi⸗ viduellen Erwerbethätigkeit getreten sei, die Erschütterungen, deren Verhinderung derselbe intendirt habe, eher gesördert habe. Damit sei aber nicht gesagt, daß der Staat auf diesem Gebiete nichts thun solle. Das Centrum habe die Doktrin des Gehenlassens stets verworfen. Die allzugroße Ueberschätzung der Produktion habe zwar eine An⸗ häufung ungeheurer Neichthümer in den Händen Weniger zu Wege gebracht, dagegen eine Vernach⸗ lässigung der höheren Ziele der Menschheit bewirkt. Im Interesse der Letzteren sollten Staat und Gesetzgebung auch auf das wirthschaftliche Leben einwirken. Der Staat müsse insbesondere erstens dem Einzelnen und den an rl, freien sozialen Gebilden Luft und Raum für die Realisirung ihrer eigenartigen Zwecke schaffen, zweitens einander widerstreitende Interessen im Sinne der distributiven Gerechtigkeit aus⸗ gleichen. Im Punkte der Arbeiterversicherung habe das
Centrum deshalb vollkommen auf dem Boden des Versiche⸗ rungszwanges gestanden, und seine Partei ziehe auch nach der Seite der Alters- und der Wittwen- und der Waisenversiche— rung die Konsequenzen dieses Standpunktes. Insbesondere verlange das Centrum aber schon jetzt: wirksameren Schutz der wichtigsten eigenen Rechte der arbeitenden Bevölkerung, Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, Schutz für das Heiligthum der Familie. Diese Forderungen habe das Centrum seit Jahren vertreten, besonders auch 1878 bei Gelegenheit der Reform der Gewerbeordnung. Hoffentlich finde das Centrum dafür jetzt geneigtere Ohren als damals. Der erste Punkt sei der der thunlichsten Beseitigung der Sonn— tagsarbeit, die unter dem Gesichtspunkt sittlicher Religiosität . sei. Das deuische Volk habe als ein christliches ein iecht auf Sonntagsheiligung. Der §. 105 der Gewerbeord⸗ nung dabe seinen Zweck nicht erreicht, derselbe müsse durch eine strengere gesetzliche Vorschrift ersetzt werden. Die Arbeiter einer Zuckerfabrik am Rhein seien, wenn sie sich geweigert hätten, des Sonntags zu arbeiten, von dem Fabrikherrn in hohe Geldstrafen genommen; 30 ebendort beschäftigte Ge⸗ fangene aus einer nahe belegenen Strafanstalt seien dagegen vor der Sonntagsarbeit durch den Einspruch des Direktors jener Anstalt bewahrt. Hier könne nur ein allgemeines Verbot helfen. Was den zweiten Punkt betreffe, so sei das letzte Ziel des Centrums: völlige Beseitigung der verheiratheten Frauen aus den . Seine Partei fordere dies ini Interesse der Familie, des Grund⸗ und Ecksteins des gesellschastlichen Lebens. Vergegen— wärtige man sich die unglücklichen Zustände, die für eine Ar⸗ beiterfamilie entständen, wenn Mann und Frau in der Fabrik arbeiteten. Wie müßte da die Erziehung der Kinder vernach⸗ lässigt werden? Kinderkrippen und Kinderbewahranstalten seien nur ein unzureichender Ersatz, und glücklich noch die Orte, wo solche sich fänden. Häufig herrsche die Unsitte, daß die verheiratheten Frauen ihre Säuglinge mit in die Fabriken brächten und sie während der Arbeitszeit in einem Winkel auf einem Haufen Lumpen liegen ließen. Der Ausfall in den Ein⸗ nahmen der Arbeiterfamilie, der durch den Wegfall der Frauen— arbeit entstehe, sei nicht so bedeutend, wie man glaube; derselbe verschwinde gegenüber den dadurch bewirkten Vortheilen. Min— destens erscheine aber für verheirathete Frauen eine Maximal⸗ arbeitszeit von 10 Stunden geboten; ferner sei der Schutz der Wöchnerinnen umfassender als jetzt zu gestalten, auch sei alle Nachtarbeit zu verbieten. Schwieriger sei die Regelung der Maximalarbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter. Die Erfahrungen in der Schweiz seien vielleicht noch zu neu, um allgemein gültige Schlüsse zu ermöglichen. Er wisse wohl, daß nicht für alle Arbeiter die Verkürzung der Arbeits⸗ zeit eine wirkliche Wohlthat sein würde: eine sehr kurze Arbeitszeit fordere intellektuell und moralisch hoch stehende Arbeiter, welche wüßten, was sie mit der freien Zeit anfangen sollten. Es liege inzessen in der Kompetenz des Staates, daß gewissen extremen und zu weit gehenden Ausbeutungs⸗ versuchen der Menschenkrast entgegengetreten werde. In ge⸗ wissen Bezirken der Textilindustrie, namentlich da, wo aus⸗ ländische Konkurrenz einwirke, sei die Arbeitszeit fast durch⸗ gängig eine 14 bis 15stündige, was von den Arbeitern als eine tiefe Schädigung ihres Wohles, als eine Entwür⸗ digung empfunden werde. In einer mittelrheinischen Fabrik— stadt han sich die Fabrikanten selbst zur Innehaltung einer wölfstündigen Arbeitszeit verbunden — eine Vereinbarung, ö indessen sehr bald wieder in Vergessenheit gerathen sei. Große Nachtheile, insbesondere für die Bergarbeiter, hätten die Ueberschichten im Gefolge gehabt; die dadurch erzielten Gewinne seien geradezu als Wuchergewinne anzusehen. Der zweite Theil seiner Interpellation betreffe die Maßregeln, die zum Schutz der Gesundheit der Arbeiter getroffen seien. Ein Erlaß sei angekündigt, in dem bestimmte Vorschriften in dieser Richtung aufgestellt werden sollten. Daß derselbe bis jetzt noch ausgeblieben 4 werde von den Fabrikinspektoren besonders be⸗ klagt, denen dadurch die Ausübung ihres Amtes erschwert und die Abstellung bestehender Schäden vielfach unmöglich gemacht würde. Es sel daher zu wünschen, daß die Sachverständigenkom⸗ missionen, die schon früher und auch jetzt, vor den Feiertagen, zusammengetreten seien, endlich zur Ausstellung bestimmter Vorschristen für den Schutz der Arbeiter kommen möchten. Das Institut der Fabrikinspektoren, das seit 1878 auch auf das Reich übertragen sei, habe sich jetzt allgemeiner Anerken⸗ nung zu erfreuen. Selbst ehemalige Gegner desselben er⸗ kennten an, daß man es sür die Durchführung der Fabrik gesetzgebung nicht entbehren könne. Nun höre man die Fabrik⸗ inspektoren vielfach klagen, daß von der Ortspolizei und Orts⸗ behörden eine nur mangelhafte Revision der ihnen unterstehen⸗ den industriellen Unternehmungen vorgenommen würde, nicht weil es denselben an Bildung oder den nöthigen technischen Kenntnissen mangle, sondern weil sie nicht unabhängig genug seien. Hier sei auf dem Wege der Landesgesetz— gebung Abhülfe zu treffen. Cc müsse auch die in der In⸗
struktion für die Fabrikinspektoren getroffene Vestimmung, daß dieselben wegen mangelhafter Revisionen Geldstrafen nicht verhängen dürften, geändert und endlich die Kompetenz— verhältnisse der Inspektoren allgemein vom Reich regulirt werden. Den hohen Werth einer Fortbildung der Fabrit⸗ gesetzgebung erkenne er an, aber dieselbe müßte Hand in Hand gehen mit der Verwirklichung der Maßregeln, die durch die Kaiserliche Botschaft angekündigt seien. Die wohlwollende Intervention der Arbeitgeber solle durch die Fabrikgesetzgebung nicht beseitigt werden. Auch das beste Gesetz sei für sich allein unzureichend, soziale Schäden zu heilen. Das Meiste aber sei in dieser Beziehung von der sittlichen Macht der Kirche zu hoffen. Denn die Aufgabe der Kirche sei es, dem Arbeitgeber , daß derselbe in dem Arbeiter nicht nur einen Faktor des Gewinnes, sondern ein ihm gleich gestelltes, gott⸗ ähnliches Geschöpf erkenne, den Arbeiter aber daran zu er⸗ innern, daß derselbe auch in seiner bescheidenen Stellung seine Menschenwürde hochhalten könne. Wo die Machtmittel des Staats nicht mehr ausreichen, zeige sich die Kirche noch immer wirksam. Um so schmerzlicher werde es daher empfunden, daß die Kirche an ihrer Freiheit geschädigt worden, um so lauter die Forderung, daß diese Schädigung endlich aufhöre. Er hoffe, daß die Anregung, die er der Bundesregierung mit seinem Antrag gegeben, in dieser Richtung nicht ohne Nutzen bleiben werde. .
Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Die Antwort, welche der Herr Interpellant als die ihm liebste bezeichnet hat, kann ich ihm nach meiner Ueberzeugung vorweg geben. Ich glaube, daß die Anregung eine für den Augenblick unnöthige war. Ich will nicht sagen, daß sie nicht eine dankenswerthe Unterstützung der Bestrebungen der Regierung gewesen wäre, aber als solche halte ich sie wesentlich verfrüht. Der Herr Interpellant selbst ist sich darüber klar gewesen, daß die verbündeten Regierungen verwandte Anträge zu den seinigen noch in diesem Jahre voraussichtlich ein⸗ bringen werden, er hat aber geglaubt, daß einige der von ihm ange⸗ regten Punkte unabhängig und vorweg erledigt werden könnten. Ich glaube im Gegentheil, daß sie nur in Verbindung mit den für das Frühjahr in Aussicht stehenden Vorlagen der verbündeten Regierungen sachgemäß erledigt werden können. Ich glaube, daß die meisten der Ziele, die der Herr Vorredner uns stellt, nur auf der Basis korporativer Assoziationen mit annähernder Sicherheit, ich will nicht sagen erreicht werden können, aber daß es nur auf dieser Basis möglich sein wird, ihnen soweit näherzutreten, wie es nach menschlicher Unvollkommenheit thunlich ist. Um diese Basis zu schaffen, steht uns noch mindestens ein arbeitsvolles Jahr, vielleicht mehr wie das bevor. Die Vorlage über die Berufsstatistik, welche Ihnen diese Session gebracht hat, ist die erste Grundlage davon, und es wäre mir fieber gewesen, diese Vorlage gefördert zu sehen, als eine Interpellation gestellt zu sehen, deren Beantwortung mir der Herr Vorredner dadurch erschwert hat, daß er sie selbst beantwortet hat, und zwar so, daß ich seiner Be⸗ antwortung so sehr viel kaum hinzuzufügen haben werde.
Der Herr Vorredner hat die Schwierigkeiten und Schäden, von denen unsere Industrie und die Mitwirkung der Arbeiter an den— selben begleitet ist, lebhaft und drastisch geschildert; er, hat dadurch das Interesse der Regierung, die Sorgfalt, mit der die Regierung bemüht ist, diesen Schäden abzuhelfen, nicht steigern können, wenigstens die meinige nicht. Es ist, wie ich schon häufig wiederholt habe, die einzige Aufgabe, die mir die Nothwendigkeit, im Dienste zu bleiben, willkommen macht, und der Herr Vorredner kann in dieser Nichtung meinen Eifer nicht stärker beleben. Ob durch die akademische Diskussion, in die wir nach der erheblichen Rednerliste, die ich vor mir liegen habe, eingehen werden, diese unsere Aufgahe gefördert werden wird, — ich glaube es und hoffe es, denn diese Aufgabe ge⸗ hört zu denen, die, je mehr sie diskutirt werden, je mehr sie von den Schlacken und den Vorurtheilen befreit werden, von den Irrthümern, die absichtlich oder unabsichtlich darüber verbreitet werden, um so mehr gewinnen und um so mehr Hoffnung auf Lösung bieten werden. Ich bin also in dieser Beziehung dem Herrn Vorredner dankbar, daß er über die Fragen, die wir bearbeiten, eine öffentliche Diskussion angeregt hat. ö .
Wenn ich vor dem Feste den Wunsch geäußert hatte, diese Inter⸗ pellation selbst beantworten zu können, so bin ich dazu nicht veranlaßt worden durch das Bewußtsein, daß ich mehr darüber zu sagen hätte, als irgend ein Anderer sagen könnte, sondern gerade durch die Empfin⸗ dung, daß sich in dem jetzigen Stadium über diese Fragen nur wenig sagen läßt und daß das wenige wesentlich in der Kundgebung meiner persönlichen Ansichten besteht. Die verbündeten Regierungen sind bisher nicht in der Lage gewesen, sich schlüssig, zu machen; sie warten dazu das Material ab, an dessen Vorbereitung wir gegenwärtig arbeiten. Ich bin nicht einmal in dem Falle, wie sonst wohl, im Namen des Kaisers bestimmte, schon Gestalt habende Ziele, zu be⸗ zeichnen, da Se. Majestät der Kaiser in Fragen von der Wichtigkeit wie diese die definitiven Entschließungen nicht faßt, bevor das Für und Wider sorgfältig und funditus erwogen ist. Die 56 welche der Kaiserlichen Politik vorschweben, sind durch die Kaiserliche Botschaft
ekennzeichnet. Es handelt sich nun aber um die Wege, auf welchen . zu erreichen sind, und die Wahl dieser Wege ist gleich wichtig wie die Festlegung des Zieles überhaupt, denn jeder Weg kann ein richtiger Weg sein, er kann auch ein Irrweg sein. Ich muß sagen: ich selbst bin meiner Ueberzeugung über die Wahl der Wege — über die Ziele bin ich mir ganz klar —ů aber der Wahl der Wege bin ich so un⸗ bedingt sicher nicht, daß ich Ihnen heute mit Bestimmtheit amtliche Andeutungen über das machen könnte, was ich hoffe etwa im Monat April dem Reichstage vorlegen zu können auf diesem Gebiete. Ich bin theils noch nicht mit mir darüber einig, theils nicht mehr in dem Maße, wie ich es früher war; noch nicht, weil ich der Belehrung bedarf. Ich bin nicht durch die Weihe der öffentlichen Wahl gegangen und bin deshalb auch nicht in der Lage, über alle Dinge der Welt eine feste unabänderliche Meinung rasch inpromptu zu haben, sondern ich überlege mir die Dinge selbst, und wie ich in manchem Konzept über wichtige Sachen viel streiche, viel ändere, sie kassire und wieder neu arbeite, so ist es auch in diesen Fällen. Ich glaube nicht, es schon erreicht zu haben; ich glaube nicht, diese Dinge, die sich der menschlichen Beherrschung in demselben Maße entziehen, wie der Organismus des menschlichen Körpers der ärztlichen, so zu durchschauen, daß meine Meinung nicht der Belehrung und Aenderung unterworfen wäre. Ich sage dies in der Erinnerung daran, daß ich über die Unfallversicherung erst seit der Vorlage des vorigen Jahres die Ueberzeugung gewonnen habe, daß ohne korporative Unterlagen die Sache faktisch nicht ins Leben zu führen sein wird. Die bei der Vorlage vom vorigen Jahre uns vorschwebende, auf den ersten Anblick gewählte, — ich möchte sie bureaukratische Einrichtung nennen, hat mich als Geschäftsmann überführt, daß die Masse der Geschäftsnummern, die entstehen würden, für keine gentralbehörde zu bewältigen sein würde. Es ist also nothwendig eine Arbeitstheilung geboten, und zwar eine solche, die den Jnteressenten mit heranzieht, und welche den schließlichen Ersatz des Schadens kombinirt mit der
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