essirte, war auch die Postverwaltung darauf bedacht, die Verwendung erselben möglichst nutzbringend zu gestalten. Zunächst richtete die Rorddeutsche Pestreiwaltung ihr Vestreben darauf, den neuen Karten auch über das deutsch⸗österreichische Gebiet hinaus im Verkehr mit anderen Staaten Eingang zu verschaffen. Schon im Juli 1870 nahm das General⸗Postamt Veranlassung, über die Zulassung der Post— karten im internationalen Verkehr, wenn auch vorerst gegen das Porto für gewöhnliche Briefe, mit den außerdeutschen Post⸗ verwaltungen eine Verständigung herbeizuführe i. Fast alle Staaten gaben der Anregung Deutschlands Folge. Demgemäß konnten vom 1. Januar 1871 ab Postkarten mit brieflichen Mittheilungen nach Dänemark, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Nor—⸗ wegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz, Spanien und nach den Vereinigten Staaten von Amerika versendet werden. Belgien trat mit dem 1. Mai des gedachten Jahres hinzu. Die Karten waren denselben Portosätzen wie die Briefe nach den betreffenden Ländern unterworfen und unterlagen dem Frankirungs⸗ zwange. Die Zulassung der Postkarten im Verkehr mit Italien er⸗ folgte vom 1. November 18735. Weitere Verbesserungen und Erleich⸗ terungen in dem Postkartenverkehr folgten. Zunächst wurde vom 12. Oktober 1871 ab nachgegeben, die Vostlarten auch als Formulare zu Drucksachen zu benutzen. Vom 1. Januar 1872 ab wurde dann gestattet, die Postkartenformulare auch zu Postvorschußsendungen zu verwenden. Ferner erfolgte vom gleichen Zeitpunkte ab im deutschen Reichs⸗Postgebiet, sowie im Verkehr mit Bapern und Württemberg, die Einführung von Antwortkarten. Diese Karten wurden vom Publikum so beifällig aufgenommen, . in den fünf Tagen vom 15. bis 20. Februar 1873 sich die Stückzahl der innerhalb des Reichs⸗ Postgebiets zur Versendung gekommenen Doppelkarten auf 3293 Exemplare belief, was für das Jahr rund 240 000 Stück ergeben würde. Im Jahre 1880 belief sich der Ver—⸗ brauch an doppelten Postkarten innerhalb Deutschlands auf 1121399 Stück. Vom 1. Juli 1872 ab wurde die Gebühr für Postkarten innerhalb Deutschlands und im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn, sowie Luxemburg, ohne Unter— schied der Entfernung auf 3 Sgr. festgesetzt. Postkarten mit Antwort, welche nur im inneren Verkehr Deutschlands zulässig waren, kosteten 1 Sgr. Die Ermäßigung der Postkartengebühr trug wesentlich zur Hebung des Verkehrs bei. Während im Jahre 1872 die Stückzahl der bei Postanstalten im deutschen Reichs ⸗Postgebiete eingelieferten und an Empfänger im Reichs⸗Postgebiete bestimmten Briefe auf 307 0420909, die Zahl der Postkarten auf 7727 833 sich bezifferte, stieg dieselbe im Jahre 1873 auf 337 567 392 Briefe und auf die Anzahl von 24 952986 Karten. Außer durch die Einführung mit Werthstempel versehener Formulare ist das Jahr 1873 in der Ge⸗ schichte der deutschen Postkarte noch dadurch bemerkenswerth, daß es zuerst auch im Verkehr mit fremden Staaten Portoermäßi⸗ gungen brachte. Ein weiterer bedeutender Schritt wurde auf
diesem Wege mit dem Akbschluß des Berner Vertrages gemacht. Der in Bern zunächst zwischen Deutschland, Oesterreich Ungarn, Belgien, Dänemark, Egvpten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Den Niederlanden, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz, Spanien und der Türkei unterm 9. Oktober 1874 ab⸗ geschlossene und mit dem 1. Juli 1875 — für Frankreich vom J. Januar 18735 ab — in Kraft getretene Allgemeine Postvereins⸗ vertrag setzte bekanntlich das Vereinsporto für den einfachen bis 15 Gramm schweren Brief auf 25 Cts. fest, wobei als Uebergangs⸗ maßregel jedem Lande das Recht zugestanden wurde, mit Rück⸗ sicht auf seine Münz⸗ oder sonstigen Verhältnisse, einen höheren oder niedrigeren, als den bezeichneten Portosatz zu er— heben, sofern derselbe sich auf nicht mehr als 32 und auf nicht weniger als 20 Cts. stellte. Im Anschluß hieran war das Porto für Postkarten, unter entsprechender Abrundung der Bruchtheile, auf die Hälfte des Briesportosatzes festgesetzt. Die deutsche Postverwal⸗ tung erhob nach dem Inkrafttreten des Vertrags für Postkarten nach dem gesammten Vereinsgebiet 10 3; dagegen verblieb es im Wechsel⸗ verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn, sowie mit Luxemburg, da dieser Verkehr durch die Vereinsbestimmungen nicht berührt wurde, bei dem bisherigen billigeren Satze von 4 Sgr. Die jetzigen Rohrpostkarten zu 235 4 erschienen nach Eröffnung der Rohr⸗ post in Berlin im Monat Dezember 1876. Der Westpostvertrag vom 1. Juni 1878 erweiterte das Geltungsbereich der internationalen Postkarten über den größten Theil aller Länder der Erde. Das Porto für die Weltpostkarten wurde im Pariser Vertrage auf den einheitlichen niedrigen Satz von 10 Ctsö. fest— gesetzt, wobei den Postverwaltungen allerdings überlassen worden ist, in gewissen Fällen, in denen durch die Beförderung unverhältnißmäßig hohe Kosten erwachsen, die gedachte Taxe durch ein mäßiges Zuschlags⸗ porto zu erhöhen. Während von den europäischen Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen, Oesterreich⸗Ungarn, Portugal, Schweden und Spanien von dieser Berechtigung Gebrauch gemacht haben, versendet die deutsche Post die Postkarten nach sämmtlichen Vereinsländern ohne Zuschlag für 10 . Von den 73 Ländern der Erde, welche eigene Postkarten besitzen, haben zur Zeit 44 besondere Weltpostkarten ein—⸗ geführt. Im Jahre 1879, nach dem Inkrafttreten des Pariser Weltpost⸗Vertrages, stieg die Anzahl der zwischen dem deutschen Reichspost⸗ Gebiete und anderen Ländern, theils direkt, theils im Durchgänge beförderten, gewöhnlichen und doppelten
ostkarten auf 16 614000 gegen 14 0566000 des voraufgegangenen Jahres, erfuhr mithin gegen das Vorjahr eine Zunahme um mehr als 29. Millionen Stück. In den meisten der 73 Länder, in welchen gegenwärtig Postkarten eingeführt sind, haben die ursprünglichen For— mulare im Laufe der Zeit mehrfache Aenderungen erfahren. Die im Reichspost⸗Museum zu Berlin befindliche Sammlung von Post—
karten enthält zur Zeit 418 verschiedene Arten aller seit Einführung der Postkarten amtlich ausgegebenen Formulare. Die Zahl der in allen Ländern der Erde im Jahre 1879 beförderten Postkarten läßt sich nach dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen auf rund 765 Millionen aunehmen. Von dieser bedeutenden Summe entfällt ein Fünftel auf die im Reichs⸗Postgebiete zur Einlieferung gelangten Postkarten.
An der Humboldt-Akademie beginnen morgen, Mittwoch Abends 89 Uhr), die Unterhaltungseyklen: Litteratura italiana, Sign. Asinelli Siro, und; die Rechtsverhältnisse des städtischen Grund⸗ besißes, J. Miethsrechte, Rechtsanwalt Dr. C. Friedmann (Halbeyklus). Am Donnerstag (86 — 9 Uhr) beginnen die Vorlesungen: Akustik, Ober⸗ lehrer Thurlin, und deutsche Kulturgeschichte 16148— 1748, Lic. Dr. Fr. Kirchner. Sämmtliche Vorträge finden für Herren und Damen (Georgenstraße 390/31) statt. Jeder erste Vortrag eines Cyklus ist auch ohne Hoöͤrerkarte zugänglich.
In der Permanenten Kunstausstellung des Vereins Berliner Küxnstler ist von heute ab ein anderes Gemälde, eine Gebirgslandschaft von Doré, und ein großes Schlachtenbild (Schlacht bei Champigny) von F. Faber du Faur, einem jüngeren Bruder des Württembergischen Mllitärbevollmächtigten, zu sehen.
—
In der Taubenstraße (Nr. 3 haben am Sonntag die Herren Emil Ph, Meyer u. Co. eine mit Kunsthandlung verbundene Kunst— Ausstellung eröffnet, welche außer vielen kleineren Werken nam— hafter Künstler zwei Kolossalgemälde: „Die klugen und die thörichten Jungfrauen“ von Carl von Piloty und ‚Die ÄUnkunft der Seelen in. der Unterwelt? von Georg Papperitz, zur Anschauung bringt. Wir kommen auf diese Bilder, welche wohl geeignet sind, das Interesse des kunstliebenden Publikums der Hauptstadt zu erregen, noch ein— gehend zurück.
Die Arendsschen Stenogrgphen-Vereine haben sich vereinigt und ertheilen nunmehr auch brieflichen Unterricht. Anmel dungen sind an Hrn. Matschenz, Berlin 8w., Möckernstraße 1042. zu richten und sind hierbei gleichzeitig 9 M6 zur Deckung der Unkosten und für das Lehrbuch einzusenden.
* ö . Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
des Atutscheu Rrichs-Anzeigers und Königlich Errußischen Ätaals- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Rr. 32. 353 *
Deffentlicher Anzeiger.
register nim mt an: die stönigliche Expedition Steckbriefe nad Vntersachangs-Sachen. 5. Industrielle Etablissement, Fabrikex
3ubhastationen, Aufgebote, Vorladungen .
u. dergl.
3. Jerkünfe, Verpachtungen. Sühmissionen et
4. Verloosung, Amortisation, Zinszaklung N. 8. R. von sKFontlichen Eapieren.
und Grosshandel. Titerarische Anzeigen.
Farail ien - Nachrichten.
—
Verschiedene Bekanntmachrngen.
Theater- Anzeigen. In der Börsen · beilage. 5 8.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Gypeditionen dez „Juvalidendauk“, Rudolf Mosse, Hansenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., G. Schlette, Büttner & Winter, sowle alle übrigen größeren Annosncen⸗Sureanx.
ubhastattonen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen n. dergl.
1s! Oeffentliche Zustellung.
Die Caroline Sophie Singrün, ohne Gewerbe, Ehefrau von Paul Krone, früher Proviantamts— assistent, sie zu Leipzig wohnend, zum Armenrechte
Aufenthaltsort, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die Civilkammer J. Abth. des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar
auf den 23. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ II447 richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Jansen,
Landgerichts⸗Sekretär.
1397 Oeffentliche Zustellnng. Vorladung zum mündlichen Verfahren in Sachen bei des Civil⸗Ingenieur Richard Lüders zu Görlitz, Klägers, wider den Fabrikbesitzer G. Benda jan. rüher in Kattowitz resp. Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, Verklagten, wegen Feststellung einer Forderung von 678 MM. 25 9.
Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Ver⸗ handlung der Sache vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Beuthen O. /S. auf den 31. März 1882, Vormittags 9! Uhr, mit der Aufforderung geladen, in dem gedachten Termine in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht versehenen Stellvertreter aus der Zahl der beim hiesigen Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwälte zu erscheinen und den Aufruf und die dem— nächstige Verhandlung der Sache zu gewärtigen, widrigenfalls nach dem Antrage des Gegners ent⸗ weder die Akten auf Kosten des Verklagten zurück gelegt, oder wegen Ungehorsams zu seinem Nach—
zu haben.
3) die auf das Haus Nr. 61 hierselbst und ver⸗ [1581] schiedene Grundgüter des Bürgers H. Höffel⸗ mann hierselbst für den Kamerarius Sünkler am 29. Februar 1828 zweiten Orts laut Ur⸗
Auf Antrag der unverchelichten Nähterin Emma
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Dehmelt zu Neisse und ihres Bruders, des Sattler— gehülfen Fritz Dehmelt zu Grottkau wird deren
Vater, der frühere Gutebesitzer Louis Dehmelt aus 1406
Riegersdorf, welcher im Jahre 1865 nach Amerika
ausgewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im
Aufgebotstermine
am 2. November 1882, Vormittags 11 Uhr,
dem unterzeichneten
widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Strehlen, den 2. Januar 1882. Königliches Amtsgericht.
[14171 Kaiserliches Landgericht Mülhausen 1. E. Ladung zur Hauptverhandlung
Bekanntmachung über Vermögensbeschlagnahme.
‚Nachstehend verzeichnete Personen werden beschul⸗ digt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Ein— * dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen . Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten 1450
tritte in den Di
Vergehen gegen 8. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Ger ul Dieselben werden auf . Königliche den 25. Februar 1362, Vormittags 9 Uhr,
über S6 113,33, C 7233,
0 113,22,
Cordemann.
g liz z,
für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 5. Januar 1882.
— —
Aufgebot.
Urtheilsauszug.
1881 wurde die zwischen
und
gemacht. Metz, den 5. Januar 1882.
Metzger.
zeichneten Richter für Recht:
Vekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten Gerichts blalte der dem Guisbesitzer Oskar Zirpel gehörigen vom 30. Dezember 1881, ist der Depotschein der Erbscholtisei Steinkirche Nr. 2 aus der Schusd— kunde vom 22. Februar 1828 und am 15. Fe ö . ö . 8. . d J T 22. Februar 182 Fe⸗ te — über die deponi ier Berli z emselb age, vorn t bruar 1833 fünften Orts eingetragenen Dar⸗ Sparkassenbücher: k lehne zu 2) Thlr. und 53 Thlr. zugelassen, vertreten durch Rechtsanwalt Hr. Ruland, Ansprüche nicht angemeldet sind, so sind durch Aus— klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher zu schlußurtheil vom 20. . M. die Urkunden für kraft⸗ Folmar wohnend, jetzt obne bekannten Wohn, und los und die Eintragungen für erloschen erklärt. Horn, den 2. Januar 1882.
Fürstlich Lippisches Amtsgericht.
Nr. 141198, eingetragen für Heinrich Rehage, t. 141199, eingetragen für Klara Rehage, über . 141200, eingetragen für Elise Rehage, über
. 141201, eingetragen für Marie Rehage, über Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 5öö.
Durch Versäumnißurtheil der J. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz vom 28. Dezember den Eheleuten Elis ) Maertian, Näherin, und Wilhelm Landfritz, Bau— Gerichte zu melden, techniker, Beide zu Diedenhofen wohnhaft, bestandene den Parteien bestehenden Gütergemeinschaft. Zur
Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage, . dem J. November 1881, für aufgelöst erklärt und verordnet, daß dieselben fortan in getrennten Gü— tern leben sollen. Die Parteien wurden zur Aus— einandersetzung ihrer Ansprüche vor Notar Feilzer in Diedenhofen verwiesen, und der Beklagte verur— theilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Gemäß Ausf.⸗-Ges. vom 8. Juli 1879 bekannt
1 Im Namen des Königs! In der e n Aufgebotssache erkennt das Amtsgericht zu Strehlen durch den unter—
kirche in Abtheilung III. Nr. 5 auf dem Grundbuch.
urkunde vom 11. Oktober 1847 zufolge Verfügung
2) die sonstigen Rechtsnachfolger der Hypotheken gläubigerin Anna Rosina Pilz, geb. Opitz, mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypo— thekenpost auszuschließen, .
3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Guts—Q— besitzer Oskar Zirpel zu Steinkirche aufzuer— legen.
Königliches Amtsgericht. Martini. Verkündet am 28. Dezember 1881. Thiel, Referendar, als Gerichtsschreiber.
1439 Bekanntmachung.
Die Ehefrau Elie Victor Jourdain, Caroline, geb. Buck, zu Dettweiler, vertreten durch Rechts anwalt Fetter zu Zabern, klagt gegen deren Ehe— mann, den Krämer Elie Vietor Jourdain, zu Dett— weiler mit dem Antrage auf Trennung der zwischen
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites ist die Sitzung der Civilkammer des Kaiserlichen Land— gerichts zu Zabern vom 8. März 1882, Vormit⸗ tags 10 Uhr, bestimmt. SHSörkens, Landg.-Sekret., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
141 Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land— gerichts, II. Civilkammer, zu Cöln vom 15. Dezember
Der Landgerichts⸗Sekretär: 1881 wurde die zwischen den Eheleuten Schreiner
Johann Hubert Flatten und dessen Ehefrau Franziska, geb. Wichterich, ohne Geschäft, Beide in Cöln wohnhaft, bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königl. Notar Hilgers zu Cöln verwiesen.
theile verfahren und was den Rechten nach daraus folgt, im Erkenntnisse gegen ihn ausgesprochen werden wird. :
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Ladung bekannt gemacht.
Beuthen O. / S., den 3. Januar 1882.
Kaluba, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1404
Korn. Da an die in der Bekanntmachung vom 7. Juni v. J. bezeichneten Urkunden und Ingrossate, nämlich:
I) die auf das Klöppingsche Kolonat Nr. 2 zu Holzhausen am 25. April 1837 — 19. Orts für Marie Klöpping daselbst laut Urkunde vom 25. April 1897 eingetragenen 216 Thlr., die auf das Kochsche Kolonat Nr. 43 zu Mein⸗ berg am 23. Juni 1814 laut Urkunde von dem⸗ selhen Tage zweiten Orts für den Richter Pi⸗ derit zu Blomberg eingetragenen 40 Thlr. und
die an 17. Juli 1815 daselbst dritten Orts sür gie Kochschen Erben zu Detinold auf Grund
des Yekrets vom 24. Juni 1815 eingetragenen
* 7 2 — 1 1
vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen, Hoffnungsgasse, zur Hauptverhand- lung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden die⸗ selben auf Grund der nach 5§. 472 der Straf— prozeßordnung von der mit der Kontrolle der Wehr⸗ pflichtigen beauftragten Behörde über die der An⸗ klage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden, nämlich: 1) Alphons August Ehrhardt, geboren am 7. Ok⸗ tober 1855 zu Mühlbach, Kreis Colmar, 2) Joseph Casy, geboren am 22. April 1859 zu Arzenheim, Kreis Colmar, Beide zuletzt im Landgerichtsbezirke Mülhausen wohnend und zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß durch Be—⸗ schluß der Strafkammer des Kaiserlichen Land— gerichts dahier vom 27. Dezember 1881 das im Dentschen Reiche befindliche Vermögen der oben genannten Wehrpflichtigen bis zur Höhe von 300M mit Beschlag belegt worden ist. Mülkansen i. / E., den 3. Januar 1882. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt:
daß I) nachbenannten Personen a. der verwittweten Oberamtmann Pilz, Agnes Sophie Theodore, geb. Graewe, zu Franken⸗ stein, = e e, . dem Oberamtmann Karl Pilz zu Schweidnitz, „ der verwittweten Frau Johanne Dorothea Bienewald, geb. Pilz, zu Berlin, der verwittweten Kaufmann Wolf, Johanne Eleondgre, geb. Pilz, zu Frankenstein, dem Ober⸗Postkommissar Rudolph Pplischke zu Wiesbaden, der verehelichten Regimentsschreiber Clara Mathilde Elisabeth Menzel, geb. Sahm, zu Breslau, dem Karl Georg Eugen Rudolph Sahm zu Neisse, dem Karl Friedrich Alexander Sahm zu Breslau, i. dem Kaufmann Paul Rudolph Sahm zu Breslau, . der Marie Pauline Elisabeth Sahm zu Breslau ihre Rechte auf die Hypothekenpost von 4000 Thlr.
29 Thlr. 5 Gr. 3 Pf,
Veit.
Darlehn, eingetragen für die verwittwete Erbscholti⸗ seibesitzer Anna Rosina Pil;, geb. Opitz, zu Stein
Breuer, . Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
1403 ͤ g Antrag des früheren 1,16 Hufners in Seedorf, jetzigen Verlehnspächters Hans Hinrich Langmaack in Schülp . ; erkennt das Königliche Amtsgericht in Nortorf für Recht: ? Die Obligation des Käthners Claus Delfs an Carsten Bock über 50 Thlr. R. M., jetzt 112 . 50 A6, protokollirt am 21. November 1795 im Guts Emkendorfser Schuld⸗ und Pfandprotokoll Fol. IV. pag. 60 wird für kraftlos erklärt. . gez. Schwartz. Veröffentlicht: Mansfeld, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Redacteur: Riedel.
Berlin: Versag der Expedition Keffeh. Druck: W. El s ner. Vier Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
M6
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. S.
Berlin, Dienstag, den 10. Januar
S832.
Deutsches Reich. Uebersicht
der in den deutschen Münzstätten bis Ende Dezember 1881 stattgehabten Ausprägungen von Reichs⸗Gold⸗ und ⸗Silbermünzen.
1) Im Monat Dezember k
Silber münzen
Halbe
1881 sind geprägt wor⸗ Doppel⸗ Kronen
Kronen Kronen
Hiervon auf
ö. pri tze. Markfticke Markftacke Marffticte
t. ; 46.
Fünfzig⸗ Zwanzig⸗ fennig⸗ Pfennig⸗ stücke stücke
s0. ; Mt. .
Fünf
Zwei⸗ Gin⸗
Versin. 8 303 340 Dresden. Stuttgart. Karlsruhe
Darmstadt Hamburg .
8 303 340 ö .
74 250 ö. 71600 — 107 989 —
Summe 1 2) Vorher waren geprägt
= . 8 303 340 — — — — — 455 479 350 27 969 925 434 492 960 71 653 99510 026 942 163 601 386 71 486 552 — 35 717922 80
924 465 —
3) Gesammt⸗Ausprägunk 38 ĩ , 411420 314720 5260
4 Hiervon wieder eingezogen
i dio iss T7 J ?? do 35s s 5 Tos? G G es GG Tor bes S5 ass 3653s - B 7 T 6G S5
3315 35415 2585 1331 50 5 s -
5) Bleiben 1238 899 6205s 164 6302] G64 665
1762 028 915 M.
n s W b ss r , e , , , ö ü n ; 6h Id 5g 3], 55 J
Aichtamltliches.
Preußen. Berlin, 106. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (E20) Sitzung trat der Reichs—⸗ tag in die Berathung folgender Interpellation des Abg. Dr. Frhr. von Hertling ein: . ̃
An den Herrn Reichskanzler erlaube ich mir die Anfrage zu n: ⸗ i,, es in der Absicht der verbündeten Regierungen in ihrer Fürsorge für das Wohl der arbeitenden Klassen die bestehende Fa— brikgesetzgebung einer weiteren Ausbildung zu unterziehen, ins— besondere in der Richtung, daß . . die Sonntagsarbeit thunlichst beseitigt, die Frauenarbeit weiter eingeschränkt und eine übermäßige Ausdehnung der Arbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter verhindert werde, daß erner
pr r Vorschriften über die im Sinne des §. 120 Abs. 3 der
Gewerbeordnung in den gewerblichen Anlagen vorzunehmenden Schutzmaßregeln erlassen, und die mit der Fabrikinspektion beauftragten Beamten mit umfassenderen Befugnissen aus— gestattet werden? .
Nachdem auf Anfrage des Präsidenten der Reichskanzler sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit er— klärt hatte, erhielt das Wort zur Begründung derselben der Abg. Dr. Frhr. von Hertling. Die Allerhöchste Botschaft habe der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die sozialen Schäden des wirthschaftlichen Lebens Deutschlands nicht durch einseitige Repression zu heilen seien, sondern nur durch posttive Maß⸗ regeln. Mit solchen befaßt zu werden, habe der Reichstag war in dieser Session keine Aussicht; dennoch habe seine (des
edners) Partei geglaubt, die an den Reichstag gerichtete Mahnung nicht unbeantwortet lassen und die Stellung des Centrums zu jenen allgemeinen Zielen bezeichnen zu sollen. Er habe die Form der Interpellation gewählt, weil ein for— mulirter Gesetzentwurf jetzt kaum einen Ersolg versprechen würde, und weil er nicht damit den erst in der Vorbereitung begriffenen Maßregeln der Regierung habe gegenübertreten wollen. So sei es ihm richtiger erschienen, die Aufmerksamkeit der Regierung für jetzt nur auf gewisse Punkte von besonderer Vedeutung zu richten. Alle wüßten, wo der tiefste Grund der Arbeiterfrage zu suchen sei: darin, daß bei aller rechtlichen Freiheit des Arbeitsvertrages der einzelne Arbeiter thatsächlich so gut wie gar keinen Einfluß auf die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses habe, daß derselbe die Arbeit annehmen müsse, wo derselbe sie finde, zu hohem oder niedrigem Lohn, in schlechten oder guten Räumen, unter gesundheitsgefähr⸗ lichen oder gesundheitsschädlichen Umständen. Täglich stehe der Arbeiter in den Fluktuationen des Weltmarkts, täglich müsse derselbe seine Arbeitskraft losschlagen, weil die Noth ihn zwinge. Die Mahnungen an den Arbeiter, zu sparen, seien da, wo sich seine Sparsamkeit nicht an feste Organisationen anlehne, fast durchgehends ohne nennenswerthen Er⸗ folg geblieben. Selten werde sich der Lohn des Arbeiters doch über das Maß seines Lebensbedarfs erheben. Auch setze die Mahnung zur Sparsamkeit bei dem Arbeiter eine mora— lische Höhe voraus, in der demselben der Arbeitgeber häufig genug nicht voranleuchte. Schließlich zehrten Krisen, Lohn⸗ erniedrigungen 2c. die vorhandenen Ersparnisse immer wieder auf. Ueber alle diese Erscheinungen und deren Folgen herrsche wohl heutzutage Uebereinstimmung; auch verhehle man sich nirgend die enormen Schwierigkeiten einer wirksamen Abhülse. An radikalen Vorschlägen habe es freilich nicht gefehlt; den Vorschlägen vom kommunistischen Zukunftsstaat hätten aber die Massen weniger deshalb angehangen, weil jene praktisch aus⸗ führbar gewesen, als weil sie überhaupt eine Besserung ihrer materiellen Lage versprochen hätten. Auch wo man nicht so weit gehe, überschätze man nicht selten die Tragweite staatlicher Eingriffe und unterschätze die daraus drohenden Gefahren. Die Geschichte zeige keine Form des öffentlichen Lebens, die in sich selbst die Garantien für die Wohlfahrt der Unter⸗ thanen enthalte; sie warne vielmehr vor einem zu weit gehenden Eingreifen des Staates in die wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse, da der Staat, wo derselbe an die Stelle der indi— viduellen Erwerbsthätigkeit getreten sei, die Erschütterungen, deren Verhinderung derselbe intendirt habe, eher gefördert habe. Damit sei aber nicht gesagt, daß der Staat auf diesem Gebiete nichts thun solle. Das Centrum habe die Doktrin des Gehenlassens stets verworfen. Die allzugroße Ueberschätzung der Produktion habe zwar eine An⸗ häufung ungeheurer Reichthümner in den Händen Weniger zu Wege gebracht, dagegen eine Vernach⸗ lässigung der höheren Ziele der Menschheit bewirkt. Im Interesse der Letzteren sollten Staat und Gesetzgebung auch auf das wirthschaftliche Leben einwirken. Der Staat müsse insbesondere erstens dem Einzelnen und den mancherlei freien sozialen Gebilden Luft und Raum für die Realisirung ihrer eigenartigen Zwecke schaffen, zweitens einander widerstreitende Interessen im Sinne der distributiven Gerechtigkeit aus⸗ gleichen. Im Punkte der Arbeiterversicherung habe das
Centrum deshalb vollkommen auf dem Boden des Versiche⸗ rungszwanges gestanden, und seine Partei ziehe auch nach der Seite der Alters- und der Wittwen- und der Waisenversiche— rung die Konsequenzen dieses Standpunktes. Insbesondere verlange das Centrum aber schon jetzt: wirksameren Schutz der wichtigsten eigenen Rechte der arbeitenden Bevölkerung, Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, Schutz für das Heiligthum der Familie. Diese Forderungen habe das Centrum seit Jahren vertreten, besonders auch 1878 bei Gelegenheit der Reform der Gewerbeordnung. Hoffentlich finde das Centrum dafür jetzt geneigtere Ohren als damals. Der erste Punkt sei der der thunlichsten Beseitigung der Sonn— tagsarbeit, die unter dem Gesichtspunkt sittlicher Religiosität geboten sei. Das deuische Volk habe als ein christliches ein Recht auf Sonntagsheiligung. Der §. 105 der Gewerbeord— nung habe seinen Zweck nicht erreicht, derselbe müsse durch eine strengere gesetzliche Vorschrift ersetzt werden. Die Arbeiter einer Zuckerfabrik am Rhein seien, wenn sie sich geweigert hätten, des Sonntags zu arbeiten, von dem Fabrikherrn in hohe Geldstrafen genommen; 30 ebendort beschäftigte Ge⸗ fangene aus einer nahe belegenen Strafanstalt seien dagegen vor der Sonntagsarbeit durch den Einspruch des Direktors jener Anstalt bewahrt. Hier könne nur ein allgemeines Verbot helfen. Was den zweiten Punkt betreffe, so sei das letzte Ziel des Centrums: völlige Beseitigung der verheiratheten Frauen aus den — Seine Partei fordere dies in Interesse der Familie, des Frund⸗ und Ecksteins des gesellschastlichen Lebens. Vergegen⸗ wärtige man sich die unglücklichen Zustände, die für eine Ar⸗ beiterfamilie entständen, wenn Mann und Frau in der Fabrik arbeiteten. Wie müßte da die Erziehung der Kinder vernach⸗ lässigt werden? Kinderkrippen und Kinderbewahranstalten seien nur ein unzureichender Ersatz, und glücklich noch die Orte, wo solche sich fänden. Häufig herrsche die Unsitte, daß die verheiratheten Frauen ihre Säuglinge mit in die Fabriken brächten und sie während der Arbeitszeit in einem Winkel auf einem Haufen Lumpen liegen ließen. Der Ausfall in den Ein⸗ nahmen der Arbeiterfamilie, der durch den Wegfall der Frauen⸗ arbeit entstehe, sei nicht so bedeutend, wie man glaube; derselbe verschwinde gegenüber den dadurch bewirkten Vortheilen. Min— destens erscheine aber für verheirathete Frauen eine Maximal⸗ arbeitszeit von 10 Stunden geboten; ferner sei der Schutz der Wöchnerinnen umfassender als jetzt zu gestalten, auch sei alle Nachtarbeit zu verbieten. Schwieriger sei die Regelung der Maximalarbeitszeit für erwachsene männliche Arbeiter. Die Erfahrungen in der Schweiz seien vielleicht noch zu neu, um allgemein gültige Schlüsse zu ermöglichen. Er wisse wohl, daß nicht für alle Arbeiter die Verkürzung der Arbeits⸗ zeit eine wirkliche Wohlthat sein würde: eine sehr kurze Arbeitszeit fordere intellektuell und moralisch hoch stehende Arbeiter, welche wüßten, was sie mit der freien Zeit anfangen sollten. Es liege indessen in der Kompetenz des Staates, daß gewissen extremen und zu weit gehenden Ausbeutungs— versuchen der Menschenkrast entgegengetreten werde. In ge⸗ wissen Bezirken der Textilindustrie, namentlich da, wo aus⸗ ländische Konkurrenz einwirke, sei die Arbeitszeit fast durch⸗ gängig eine 144 bis 15stündige, was von den Arbeitern als eine tiese Schädigung ihres Wohles, als eine Entwür⸗ digung empfunden werde. In einer mittelrheinischen Fabrik stadt hätten sich die Fabrikanten selbst zur Innehaltung einer wölfstündigen Arbeitszeit verbunden — eine Vereinbarung, ie indessen sehr bald wieder in Vergessenheit gerathen sei. Große Nachtheile, insbesondere für die Bergarbeiter, hätten die Ueberschichten im Gefolge gehabt; die dadurch erzielten Gewinne seien geradezu als Wuchergewinne anzusehen. Der zweite Theil seiner Interpellation betreffe die Maßregeln, die zum Schutz der Gesundheit der Arbeiter getroffen seien. Ein Erlaß sei angekündigt, in dem bestimmte Vorschriften in dieser Richtung aufgestellt werden sollten. Daß derselbe bis jetzt noch ausgeblieben 94 werde von den Fabrikinspektoren besonders be⸗ klagt, denen dadurch die Ausübung ihres Amtes erschwert und die Abstellung bestehender Schäden vielfach unmöglich gemacht würde. Es sel daher zu wünschen, daß die Sachverständigenkom⸗ missionen, die schon früher und auch jetzt, vor den Feiertagen, zusammengetreten seien, endlich zur Ausstellung bestimmter Vorschristen sür den Schutz der Arbeiter kommen möchten. Das Institut der Fabrikinspektoren, das seit 1878 auch auf das Reich übertragen sei, habe sich jetzt allgemeiner Anerken⸗ nung zu erfreuen. Selbst ehemalige Gegner desselben er— kennten an, daß man es sür die Durchführung der Fabril⸗ gesetzgebung nicht entbehren könne. Nun höre man die Fabrik⸗ inspektoren vielfach klagen, daß von der Ortspolizei und Orts⸗ behörden eine nur mangelhafte Revision der ihnen unterstehen⸗ den industriellen Unternehmungen vorgenommen würde, nicht weil es denselben an Bildung oder den nöthigen technischen Kenntnissen mangle, sondern weil sie nicht unabhängig genug seien. Hier sei auf dem Wege der Landesgesetz⸗
struktion für die Fabrikinspektoren getroffene , daß dieselben wegen mangelhafter Revisionen Geldstrafen nicht
verhängen dürften, geändert und endlich die Kompetenz
verhältnisse der Inspeltoren allgemein vom Reich regulirt
werden. Den hohen Werth einer Fortbildung der Fabrik⸗
gesetzgebung erkenne er an, aber dieselbe müßte Hand in Hand
gehen mit der Verwirklichung der Maßregeln, die durch die
Kaiserliche Botschaft angekündigt seien. Die wohlwollende
Intervention der Arbeitgeber solle durch die Fabrikgesetzgebung
nicht beseitigt werden. Auch das beste Gesetz sei für sich
allein unzureichend, soziale Schäden zu heilen. Das Meiste
aber sei in dieser Beziehung von der sittlichen Macht der Kirche
zu hoffen. Denn die Aufgabe der Kirche sei es, dem Arbeitgeber
, , daß derselbe in dem Arbeiter nicht nur einen
Faktor des Gewinnes, sondern ein ihm gleich gestelltes, gott⸗
ähnliches Geschöpf erkenne, den Arbeiter aber daran zu er⸗ innern, daß derselbe auch in seiner bescheidenen Stellung seine Menschenwürde hochhalten könne. Wo die Machtmittel des
Staats nicht mehr ausreichen, zeige sich die Kirche noch immer wirksam. Um so schmerzlicher werde es daher empfunden, daß die Kirche an ihrer Freiheit geschädigt worden, um so lauter die Forderung, daß diese Schädigung endlich aufhöre. Er hoffe, daß die Anregung, die er der Bundesregierung mit seinem Antrag gegeben, in dieser Richtung nicht ohne Nutzen bleiben werde. .
Hierauf ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Die Antwort, welche der Herr Interpellant als die ihm liebste bezeichnet hat, kann ich ihm nach meiner Ueberzeugung vorweg geben. Ich glaube, daß die Anregung eine für den Augenblick unnöthige war. Ich will nicht sagen, daß sie nicht eine dankenswerthe Unterstützung der Bestrebungen der Regierung gewesen wäre, aber als solche halte ich sie wesentlich verfrüht. Der Herr Interpellant selbst ist sich darüber klar gewesen, daß die verbündeten Regierungen verwandte Anträge zu den seinigen noch in diesem Jahre voraussichtlich ein⸗ bringen werden, er hat aber geglaubt, daß einige der von ihm ange⸗ regten Punkte unabhängig und vorweg erledigt werden könnten. Ich glaube im Gegentheil, daß sie nur in Verbindung mit den für das Frühjahr in Aussicht stehenden Vorlagen der verbündeten Regierungen sachgemäß erledigt werden können. Ich glaube, daß die meisten der Ziele, die der Herr Vorredner uns stellt, nur auf der Basis korporativer AÄssoziationen mit annähernder Sicherheit, ich will nicht sagen erreicht werden können, aber daß es nur auf dieser Basis möglich sein wird, ihnen soweit näherzutreten, wie es nach menschlicher Unvollkommenheit thunlich ist. Um diese Basis zu schaffen, steht uns noch mindestens ein arbeitsvolles Jahr, vielleicht mehr wie das bevor. Die Vorlage über die Berufsstatistik, welche Ihnen diese Session gebracht hat, ist die erste Grundlage davon, und es wäre mir lieber gewesen, diese Vorlage gefördert zu sehen, als eine Interpellation gestellt zu sehen, deren Beantwortung mir der Herr Vorredner dadurch erschwert hat, daß er sie selbst beantwortet hat, und zwar so, daß ich seiner Be⸗ antwortung so sehr viel kaum hinzuzufügen haben werde.
Der Herr Vorredner hat die Schwierigkeiten und Schäden, von denen unsere Industrie und die Mitwirkung der Arbeiter an den⸗ selben begleitet ist, lebhaft und drastisch geschildert; er hat dadurch das Interesse der Regierung, die Sorgfalt, mit der die Regierung bemüht ist, diesen Schäden abzuhelfen, nicht steigern können, wenigstens die meinige nicht. Es ist, wie ich schon häufig wiederholt habe, die einzige Aufgabe, die mir die Nothwendigkeit, im Dienste zu bleiben, willkommen macht, und der Herr Vorredner kann in dieser Richtung meinen Eifer nicht stärker beleben. Ob durch die akademische Diskussion, in die wir nach der erheblichen Rednerliste, die ich vor mir liegen habe, eingehen werden, diese unsere Aufgabe gefördert werden wird, — ich glaube es und hoffe es, denn diese Aufgabe ge⸗ hört zu denen, die, je mehr sie diskutirt werden, je mehr sie von den Schlacken und den Vorurtheilen befreit werden, von den Irrthümern, die absichtlich oder unabsichtlich darüber verbreitet werden, um so mehr gewinnen und um so mehr Hoffnung auf Lösung bieten werden. Ich bin also in dieser Beziehung dem Herrn Vorredner dankbar, daß er über die Fragen, die wir bearbeiten, eine öffentliche Diskussion angeregt hat. (. 53
Wenn ich vor dem Feste den Wunsch geäußert hatte, diese Inter⸗ pellation selbst beantworten zu können, so bin ich dazu nicht veranlaßt worden durch das Bewußtsein, daß ich mehr darüber zu sagen hätte, als irgend ein Anderer sagen könnte, sondern gerade durch die Empfin⸗ dung, daß sich in dem jetzigen Stadium über diese Fragen nur wenig sagen läßt und daß das wenige wesentlich in der Kundgebung meiner persönlichen Ansichten besteht. Die verbündeten Regierungen sind bisher nicht in der Lage gewesen, sich schlüssig zu machen; sie warten dazu das Material ab, an dessen Vorbereitung wir gegenwärtig arbeiten. Ich bin nicht einmal in dem Falle, wie sonst wohl, im Namen des Kaisers bestimmte, schon Gestalt habende Ziele zu be⸗ zeichnen, da Se. Majestät der Kaiser in Fragen von der Wichtigkeit wie diese die definitiven Entschließungen nicht faßt bevor das Für und Wider sorgfältig und funditus erwogen ist. Die iel welche der Kaiserlichen Politik vorschweben, sind durch die Kaiserliche Botschaft gekennzeichnet. Es handelt sich nun aber um die Wege, auf welchen sie zu erreichen sind und die Wahl dieser Wege ist gleich wichtig wie die Festlegung des Zieles überhaupt, denn jeder Weg kann ein richtiger Weg sein, er kann auch ein Irrweg sein. Ich muß sagen: ich selbst bin meiner Ueberzeugung über die Wahl der Wege — über die Ziele bin ich mir ganz klar — aber der Wahl der Wege bin ich so un⸗ bedingt sicher nicht, daß ich Ihnen heute mit Bestimmtheit amtliche Andeutungen über das machen könnte, was ich hoffe etwa im Monat April dem Reichstage vorlegen zu können auf diesem Gebiete. Ich bin theils noch nicht mit mir darüber einig, theils nicht mehr in dem Maße, wie ich es früher war; noch nicht, weil ich der Belehrung bedarf. Ich bin nicht durch die Weihe der öffentlichen Wahl gegangen und bin deshalb auch nicht in der Lage, über alle Dinge der Welt eine feste unabänderliche Meinung rasch inpromptu zu haben, sondern ich überlege mir die Dinge selbst, und wie ich in manchem Konzept über wichtige Sachen viel streiche, Liel ändere, sie kassire und wieder neu arbeite, so ist es auch in diesen Fällen. Ich glaube nicht, es schon erreicht zu haben; ich glaube nicht, diese Dinge, die sich der menschlichen Beherrschung in demselben Maße entziehen, wie der Organismus des menschlichen Körpers der ärztlichen, so zu durchschauen, daß meine Meinung nicht der Belehrung und Aenderung unterworfen wäre. Ich sage dies in der Erinnerung daran, daß ich über die Unfallversicherung erst seit der Vorlage des vorigen Jahres die Ueberzeugung gewonnen habe, daß ohne korporative Unterlagen die Sache faktisch nicht ins Leben zu führen sein wird. Die bei der Vorlage vom vorigen Jahre uns vorschwebende, auf den ersten Anblick gewählte, — ich möchte sie bureaukratische Einrichtung nennen, hat mich als Geschäftsmann überführt, daß die Masse der Geschäftsnummern, die entstehen würden, für keine Centralbehörde zu bewältigen sein würde. Es ist also nothwendig eine Arbeitstheilung geboten, und zwar eine solche, die den Interessenten mit heranzieht, und welche den schließlichen Ersatz des Schadens kombinirt mit der
Aufgabe, den Schaden durch Aufsicht zu verhindern und einzuschränken.
gebung Abhülse zu treffen. Es müsse auch die in der In⸗ — ich meine also, eine Beziehung der Fibelk-⸗Jispektocꝛi — um