n. für den Deutschen Reichs⸗ und . Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central-⸗Handelke⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aentscheu Neichns⸗ Anzeigers und Königlich Preußischen taats-Anzeigera:
* um Deffentlicher Anzeiger. t n, nehmen an: die Annonten⸗Expeditione des
6. Industrielle Etablissements, Fabriken Jnvalidendaut., Rudolf Mosse, Haag senste n und Grosshandel. & Vogler, G. L. Danube & To., E. Schlott? b. Verschiedene Bekanntmachangen. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
1. Stsckbrief ee und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
Berlin 8wW., Wilhelm ⸗Straße Rr. 32. XR
3. Verkäufe, Verpachtungen. Zubmissionen ete 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * n. 8. w. Von 8Fentlichen Papieren.
mee
J. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. In der Börsen · g. Familien- Nachrichten. beilage. X
Anuoncen-GSnureanux. *
—
Subhastationen, Aufgebote, Bor⸗ ladungen u. dergl.
kot Oeffentliche Zustellung.
Das Handlungshaus Koch, Bantelmann K Paasch zu Buckau⸗Magdeburg, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt, Justizrath Lehr in Siegen, klagt gegen den Taufmann Robert Reichling zu Siegen wegen einer Waarenforderung, mit dem Antrage, . den Verklag— ten zur Zahlung von 387 ƽ sammt 6 0 Zinsen seit dem 13. Oktober 1880 kostenpflichtig zu ver⸗ urtheilen und das Erkenntniß für vorläufig voll— streckbar zu erklären“, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Wönigliche Kammer für Handelssachen zu Siegen, Sitzungszimmer Nr g, auf
den 18. März 18382, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Siegen, den 7. Januar 1882.
Zehrlaut, Gerichtsschreiber der Königlichen Kammer für Handelssachen.
leois! Oeffentliche Zustellung.
Nr. 505. Der Kaufmann L. Kirschbaum zu Al— bersweiler bei Landau, vertreten durch Rechtsanmalt Dr. Rosenfeld dahier, klagt gegen die Firma Strasser und König zu Budapest, unter Berufung auf §. 24 der C. P. O. hinsichtlich der Begründung des dies⸗ seitigen Gerichtsstandes wegen Nichterfüllung eines der beklagten Firma Seitens der Klägerin ertheilten Auftrags mit dem Antrag auf Rückgabe der vom Kläger der Beklagten zur Erfüllunng des Auftrags im Jahre 1876 übersandten 1000 Stück gut erhäal— tener theils leinener Säcke oder auf Zahlung des Werths dieser Säcke im Betrag von 1060 4, ferner auf Rücknahme der dem Kläger im November 1879 übersandten 17 Bündel Säcke, weil diese weder an Qualität noch Quantität den seiner Zeit der Be⸗ klagten behändigten entsprachen, sowie auf Zahlung der durch die Lagerung dieser 17 Bündel Säcke ent⸗ standenen Lagerkosten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf
den 3. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mannheim, den 6. Januar 1882. Gerichtsschreiberei des Großherzoglichen Landgerichts.
Frech.
Oeffentliche Zustellung.
Nr. 385. In Sachen des Schreinermeisters Jo— hann Adam Müller in Mannheim, Klägers, ver— treten durch Rechtsanwalt Selb in Mannheim, gegen Carl Mündel, Maurer von Mannheim, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, Beklagten, ist anderweiter Termin vor dem Großh. Landgerichte zu Mannheim auf
Mittwoch, den 29. März 1882, Vormittags 9 Uhr,
bestimmt, zu welchem der Beklagte mit Bezug auf die hereits bewirkte Zustellung der Klageschrift vom 11. Oktober 1881 (. . Journal vom 19. und 24. Oktober, Karlsruher Zeitung vom 19. und 22. Oktober, Deutscher Reichs-Anzeiger vom 20. Oktober 1881, sowie Anschlag an diesseitiger Gerichtstafel vom 21. Oktober iss) durch den klägerischen Rechtsanwalt hiermit geladen wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefe Ladung bekannt gemacht.
Mannheim, den 6. Januar 1882.
Die Gerichtsschreiberei des Gr. Landgerichts. Dr. Loeb.
2048
25 ies! Bekanntmachung.
Auf Antrag der Firma Frz. Wilh. Jobnen Sohn in Burtscheid wird zum Zwecke der Kraftloserklä—⸗ rung eines von genannter Firma auf die Herren Schößler u. Koch in Weimar gezogenen, von diesen acceptirten und am 10. Dezember 1881 fälligen Wechsels über 320 0, dessen Verlust glaubhaft ge— macht worden ist, Aufgebotstermin auf
den 13. Juli 1882, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.
Der Inhaber des bezeichneten Wechsels wird auf— gefordert, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraft— loserklärung des Wechsels erfolgen wird.
Weimar, am 22. Dezember 1881.
Großherzogl. S. Amtsgericht. Krahmer.
[2152 Oeffentliche Zustellung.
Die Wittwe und Erben des Polizeidistriktskom— missarius und Forstkassenrendanten Gustav Schmidt in Alt Ukta, vertreten durch den Rechtsanwalt Weber hier, klagen gegen die früheren Grundbesitzer Michael und Regine, geb. Wittulski, Lochmannschen Cheleute unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage:
die Beklagten zu verurtheilen, den Klägern das Grundstück Alt Utta Bl. 21 vor dem zuständigen Grundbuchrichter aufzulassen und das üÜrtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären
216 2 8 le Oeffentliche Zustellung. Der Peter Derr, der Alte, Ackerer, zu Klein⸗ rederchingen wohnend und Kons., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vohsen, klagt gegen die früher in Saarburg wohnende Barbara Derr, ohne Ge⸗ werbe, Ehefrau von Johann Kriegel, nunmehr ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Kons., mit dem Antrage: auf Theilung der Nachlassenschaften der zu Klein⸗ rederchingen verlebten Eheleute Adam Derr und Johannetta Wagner, und laden die Beklagte zur mündlichen Verhand—⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd unter Ab⸗ kürzung der Einlassungsfrist auf 2 Wochen, auf den 8. März 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemiind, den 10. Januar 1882. Der Obersekretär: Erren.
Oeffentliche Zustellung.
Der Rentmeister Heinrich Prein zu Callenhardt klagt gegen den Maurer Franz Keuthen aus Callen—⸗ hardt, jetzt in Amerieg, wegen rückständiger Zinsen mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 33 MS und lader den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— ö vor das Königliche Amtsgericht zu Rüthen au
den 28. März 1882, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rüthen, den 28. Dezember 1881.
Sauerland,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
2163 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Dienstknechts Friedrich Harling, Anna, geb. Heitmann, zu Bremen, vertreten durch den Rechtsanwalt L. Müller zu Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Dienstknecht Friedrich Harling aus Oyten, zuletzt in Lehe, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Verden JJ auf den 4. April 1882, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Verden, den 11. Januar 1882.
Dingel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts, vom
2. Januar 1882, ist sür kraftlos erklärt:
Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom
3. Januar 1866 nebst annektirtem Hypotheken— buchsauszuge vom 4. desselben Monats und Jahres, laut welcher 1000 Thaler Darlehn nebst 4 Prozent Zinsen auf dem Einhufengute Nr. 83 zu Sitzenroda nebst Zubehör Band II. Seite 311! des Grundbuchs von Sitzenroda, Abtheilung II. Nr. 19, für die städtische Spar⸗ kasse zu Torgau eingetragen sind.
Torgau, den 6. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht.
2186
2045 Vekanntmachung. - Nachbezeichnete bei uns anhängige Auseinander— setzungs⸗Sachen werden unter Bezugnahme auf die Bestimmungen im §. 24 der Gemeinheitstheilungs⸗ ordnung vom 5. April 1869, 8. 24 des Erbtkeihregu⸗ lirungsgesetzes von demselben Tage, 5§. 18 des Äb— lösungsgesetzes vom 15. Februar 1872, §§. 11 bis 15 des Ausführungegesetzes zur Gemeinheitstheilungs⸗ ordnung vom 7. Juni 1821, 85. 25 bis 27 der Ver⸗ ordnung vom 30. Juni 18354, §§. 109 und 110 des Ablösungsgesetzes vom 2. Mär; 1850 (efr. §§. 38 bis 41, 144 bis 148, 160 und 161 der von uns herausgegebenen Zusammenstellung vom 1. Sktober 18690) auch §. 1 Absatz 3 und 8. 28 des Gesetzes vom 18. Februar 1880 und die §§. 186 und 187 der Deutschen Civil-Prozeß⸗Ordnung hierdurch öffent⸗ lich bekannt gemacht und alle noch nicht zugezogenen und unbekannten, mittelbar oder unmittelbar Be— theiligten, welche ein Interesse bei denselben zu haben vermeinen, aufgefordert, innerhalb fünf Wochen vom Tage der letzten Einrückung dieser Bekanntmachung au gerechnet, bei dem Kommissarius der Sachen, Regierungs⸗Assessor Hellweg hierselbst, oder bei uns, spätestens aber in dem auf Montgz, den 20. März 1882, ; ĩ Vormittags 19 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Rheinstraße 15 hierselbst, vor dem Regierungs-Supernumerar Reichert anbe—⸗ raumten Termine mit ihren Ansprüchen sich zu mel⸗ den, widrigenfalls sie die Auseinandersetzung selbst gegen sich, gelten lassen müssen und mit keinen späͤ— teren Cinwwendungen dagegen werden gebört werden: 1) Ablösung der den Gemeinden Bergebersbach und Straßebersbach inkl. Neuhütte im Dillkreise in der Gemarkung Rittershausen zustehenden Weide⸗ berechtigung,
und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht, II., zu Sensburg auf den 18. April 1882, V. M. 10 Uwr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auezug der Klage bekannt gemacht. GGCzarnieecki, Sekretär, Gerichteschreiber des Königlichen Amts zerihts. II.
Ablösung der von den Hausbesitzern zu Eisem⸗ roth, Tringenstein,. Wallenfels, Oberndorf und Uebernthal im Dillkreise an die evangelische Pfarrei in Eisemroth zu entrichtenden Hafer⸗ absaben,
Ablösung der an die katholische Pfarrei und Küsterei in Rotzenhahn im Oberwesterwaldkreise von den Hausbesitzern der Kirchspielsgemeinden
4) Ablösung der der Freiin Marie von Schütz⸗ Bechtolsheim zu Camberg obliegenden Kirchen= ö. von Montabaur im Unterwesterwald— reise,
5) Ablösung der dem Förster zu Wied obliegenden Verpflichtung zur baulichen Unterhaltung des Pfarrhauses zu Villmar im Oberlahnkreise, Ablösung der mit den nachbenannten Häusern zu Kirberg im Unterlahnkreise als: I) dem Dranischen Hofhause, 2) dem Usingen'schen Amthaus, 3) dem Strobel'schen Haus, 4) dem Rudi'schen Haus, 5) dem von Specht'schen ane, 6) dem Rentmeister Henk's Haus, 7 dem
kaisers Amtshaus verbundenen und gegenüber 1 Gemeinde Kirberg zustehenden Holzberech— igungen, Ablösung des der Gemeinde Niederhofheim im Landkreise Wiesbaben in der Gemarkung Kelk— heim des Obertaunuskreises zustehenden Hütungs— rechts.
Wiesbaden, den 6. Januar 1882.
Känigliche Regierung, Abtheilung des Innern. Mollier.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 1965
Am Montag, d. 23. Januar, von Morgens W. Uhr an sollen im Bürwenig'schen Lokale zu Strelißz öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden:
L. Aus der Oberförsterei Strelitz. I) Begänge Godendorf, Drewin und Strelitz. 100 Stück liefern Schneide- und Bauholz. 2) Begang Fürstensee. 350 Stück dergleichen. 3) Begang Goldenbaum. 200 Stück dergleichen. 4 Begang Dabelow. 150 Stück dergleichen. EI. Aus der Oberförsterei Wildpark. I) Begang Serrahn. 355 Stück kiefern Schneide⸗ und Bauholz, 100 birkene Nutzenden. 2) Begang Dianenhof. 154 Stück kiefern Schneideholz. 3) Begang Herzwolde. 40 Stück dergleichen, 10 Stück eichen Nutzholz.
Die resp. Unterförster und Revierjäger, mit dem speziellen Nachweis der Hölzer beauftragt, werden auf rechtzeitige Bestellung Verkaufslisten vom 20. d. M. an abgeben.
Strelitz und Neustrelitz, den 10. Januar 1882. Ober förster Wentzel. Forstmeister von Kamptz.
(1982 Oberschlesische Eisenbahn.
Die Lieferung von:
a. 10 Stück Güterzug⸗Lokomotiven mit 3 Achsen, von denen die hintere Laufachse ist, nebst Tendern und einem Satz Reserveachfen für die Lokomotiven,
15 Stück Güterzug⸗Lokomotiven mit 3 unter—
einander gekuppelten Achsen nebst Tendern
und einem Satz Reserveachsen für die Loko—
motiven und Tender soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift: „Offerte auf Lieferung von Lokomoliven“ ver— sehen bis zum Submissionstermine am Freitag, den 27. Januar d. J., Vormittags 12 Uhr, versiegelt und portofrei an das diesseitige maschinen⸗ technische Bureau hierselbst einzureichen, wo diesel⸗ ben in Gegenwart der persönlich erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. Später eingehende Offer⸗ ten bleiben unberücksichtigt. Die Lieferungs⸗Bedin— gungen nebst Zeichnungen liegen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus, auch können daselbst Ko— pien derselben gegen Erstattung der Kopialien von 5 M6 entnommen werden.
Breslau, den 10. Januar 1882. Königliche Direktion.
724 * 2 ** — 62 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. Die in den diesseitigen Werkstätten im Laufe des Jahres 1882 sich ergebenden Materialienabfälle, als: Eisenguß , Schmiedeeisene, Stabl⸗, Kupfer⸗ und Messingschrott, alte Radreifen, Abfälle von Leder, Gummi und Wagentuch, Glatscheibenstücke u. a. m. sollen in öffentlicher Submission verkauft werden. Offerten hierauf sind versiegelt, frankirt und mit der Aufschrift: „Offerte auf Ankauf alter Werk— stätten⸗Materialien pro 1882“ versehen, bis zum 18. Januar 1832 an unser maschinentechnisches Bureau hier einzureichen, woselbst die Eröffnung derselben am darauf folgenden Tage, Vormittags 11 Uhr, in Gegenwart der erschienenen Interessen fen erfolgen wird. Die Verkaufs⸗Bedingungen nebst Massen-Ver⸗ zeichniß sind bei dem Kanzlei, Vorsteher Peltz Fier— selbst einzusehen, können auch gegen Zahlung von 50 3 pro Exemplar von dem Genannten bezogen werden. Elberfeld, den 3. Januar 1882.
Königliche ECisenbahn- Direktion.
1967 Submission.
Für das Brandenburgische Pionier⸗Bataillon Nr. 3 sind zu beschaffen:
250 Paar Lederhandschuhe, ca. 400 m blaue Futter⸗ leinwand, 1150 in Futtercallicot, 3109 m Drillich, 1300 m Unterhosen⸗Callicot, 2 in schwarzes Leder⸗ tuch, 5m Steifleinen, 12 m Gummidrell, 30 m Futterboy, (0 m weiße Hosenleinwand, 550 m roth gestreifter, 20) m blaugestreifter Hemdencallicot zu 5 resp. 84 em Breite, 200 m silberne und 7 m goldene Tressen, 1 Garnitur silberne Kantillen, ferner ö m gelbe und rothe Nummerschnur, 5 Dtzd. brit.
zu entrichtenden Frucht⸗ und Geldabgaben,
Auszeichnun gs Knöpfe für Sergeanten, 6 Dizd. brit. und 1 Dtzd. tomb. desgl. für Gefreite, 66h Dꝛezd.
brit, und 6 Dtzd. tomb. Waffenrocks Knöp k 0 Dtzd. brit. und 2 Dtzd. tomb. i, ie Nummerknöpfe, 1330 Did. zinnerne Hosen⸗ und 386 Dtzd. kleine resp. große Hornknöpfe, 185 Dizd. Haken, 170 Dtzd. Oesen, 1250 m Unterhosenband, 10. Dtz d. Hosenschnallen, 419 Mützenkokarden für Feldwebel resp. Gemeine, 600 Dtzd. hölzerne Knopf⸗ formen, 590 Dtzd. Hemdenknöpfe.
Unternehmer wollen ihre Offerten verschlossen mit der Aufschrift:
„Submission auf Liefernug von
. Militär Effekten bis zum 28. Januar er., Nachmittags 2 Uhr, unter Beifügung von Proben an die unken genannte Kommission einfenden. Die Eröffnung der Offerten erfolgt zur genannten Zeit im Schulfaale Ter hie— sigen Brückenkopfskaserne. Die Bedingungen der Lieferung, mit welcher sich jeder Unternehmer schrift⸗ lich einverstanden zu erklären hat, liegen zur Ein- sicht im Büreau des obengenannten Bataillons aus, künnen auch gegen Erlegung von J M. Kopialien abschriftlich bezogen werden.
Torgau, den 10. Januar 1882. Die Bekleidungs-Kommisston des Branden
burgischen Pionier ⸗Bataillous Nr. 3.
2188 Berlin Anhalter Eisenbahn⸗Aktien.
In Folge verschiedener Aufforderungen er klären
wir uns hierdurch bereit, in der auf: Montag, den 23. Januar er. einberufenen außerordentlichen General⸗Versammlung der Berlin Anhalter Eisenbahn-Gefellfchaft die kostenfreie Vertretung derjenigen Aktionäre zu über— nehmen, welche die von der Königlichen Staats—= Regierung gemachte Offerte, nämlich: adie Bahn gegen eine 6 e Rente, in 4060 Con- sols zahlbar, zu erwerben“ annehmen wollen.
Wir ersuchen zu diesem Zwecke die betreffenden Aktien — ohne Dividendenscheine — resp. Depot⸗ scheine der Reichsbank, letztere unter Hinzufügung einer beglaubigten Blanco⸗Vollmacht uns spätestens bis zum
20. Jannar a. C. einsenden zu wollen.
Der Umtausch der bei uns folgt im Annahmefalle s. Zt. durch unsere Vermittelung.
Berliner Handels⸗Hesellschaft.
deponirten Aktien er⸗ gleichfalls kostenfrei
Verschiedene Bekanntmachungen.
1968 Bekanntmachung. Vom 1. April d. J. ab soll im hiesigen Kreise zur Verwaltung der Provinzial- und der Kreis⸗
chausseen ein ; . Kreisbaumeister
angestellt werden.
Für denselben ist ein Gehalt von 2400 S6 und als Dienstaufwands⸗Entschädigung der Betrag von 1200 „ jährlich festgesetzt. Die übrigen Bedin⸗ gungen der Anstellung liegen in unserem Büregu zur Einsicht aus. Qualifizirte Baubeamte werden aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifügung ihrer Atteste uns bis zum 15. Februar d. Is. einzu⸗ reichen.
Gumbinnen, den 10. Januar 1882.
Der Kreisansschuß.
19691 Bekanntmachung.
Hülfskassen für Beamte der Deutschen Reichs— Post⸗ und Telegraphen Verwaltung (früher Bothe sche Kassen).
Nachdem zu den Beschlüssen der am 30. Jun 1881 abgehaltenen ordentlichen Generalversammlung der Kassenmitglieder nunmehr die staatliche Ge= nehmigung ertheilt worden ist, können innerhalb der nächsten sechs Monate auch diejenigen Be— amten und Unterbeamten der Reichs⸗Post⸗ und Te⸗ legraphen⸗Verwaltung, welche zwar laͤnger als fünf Jahre pensionsberechtigt angestellt sind, jedoch das vierzigste Lebensjahr noch nicht überschritten haben, in die Pensions⸗-Zuschußkasse aufgenommen
werden.
Aufnahmeanträge sind an den Kassenverwalter, Herrn Telegr. Direktionsrath z. D. Sarre hierselbst, 8W., Möckernstr. 73, zu richten, welcher auch For⸗ mulare zu dem beizubringenden Geburts- bezw. ärzt— lichen Atteste verabfolgt.
Mit dem 12. Inli d. J. geht der Termin für diese Anmeldungen zu Ende.
Berlin, den 13. Januar 1882.
Der Aufsichtsrath.
2055 Geschäfts⸗Uebersicht der Geraer Bank. Activna. Tassen⸗Bestände Wechsel Lombard. Effekten Debitoren.
511,799 2,497. 109 743, 695 6y 8. 26z3z
k 8105.15
Passiva.
Aktienkapital
Depositen .
Accepte
Kreditoren
Reservefond.
Delkredere⸗Konto w,,
Reserve für rückständige Banknoten.
Gera, 31. Dezember 1881.
Die Direktien.
6600 000 1B 791, 029 2, 332, 469 1,001,407 551, 186 55,000 7,870
Redacteur: Riedel.
Verlag der Gweditlon R effe h. Druck: W. Elsner.
Fünf Beilagen
Berlin:
(einschließlich Börsen⸗Beilage).
, , . , ,
d
M H.
Berlin, Freitag, den 13. Januar
1882.
Deutsches Reich. Uuebersicht
über die von den Rübenzucker-Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rübenmengen, sowie über die Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Dezember 1351.
chen
Verwaltungs ⸗Bezirke.
der im Betrieb
befindli Rübenzucker⸗Fabriken.
Zahl
steuerte Rüben⸗
Einfuhr vom Zollauslande.
Au sfuhr nach dem Zolfguskande (mit und ohne Steuerrückvergütung).
Raffinirter Zucker
Ver⸗ aller Art
Rohzucker aller Art und Syrup
Melasse aller Art
Melasse aller Art
Raffinirter Zucker und Syrup
aller Art
auf auf Niederlagen.
Niederlagen. auf
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unmittelbar in den freien unmittelbar
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schen Unterherrschaften J
8) Provinz Schleswig⸗Holstein
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620 709 1226 569
13 997 264 203 265 TIöb 931
35 271
168 3411 434214 503 312
382 695 1466 86718 742 675
336 401 17. i05s571
1831933 9 552 00 910574
71442736 178 892
Zusammen August bis Dezember 1881
46 580 384
In demselben Zeitraum des Vorjahres —
554 843 464 485
1847278 5 497732
167015 74 827
469 485 351 301
960 196 44 824
50 627931
Abgeändert in Folge nachträglich eingegangener Berichtigungen.
Berlin, im Januar 1882.
Kaiserliches statistisches Amt.
1 819 562 26 185 411 1402749 29 341 O86
II 383 935 1089 466 7820 117 527 163
16ros 69s i394 30988,
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. Januar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (23.) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung des von dem Abg. Windthorst eingebrachten Gesetzentwurfs fort, betreffend die Aufhebung des Gesetzes über die Verhinderung der unbe⸗ fugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai 1874, fort. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, mit Unrecht habe der Minister gestern der Fortschrittspartei vorgeworfen, daß sie in Bezug auf die Unfallversicherung gleich dem Reichs⸗ kanzler ihren Standpunkt verändert habe. Im Gegentheil, der von der Fortschrittspartei unterstützte Antrag decke sich vollständig auch in Bezug auf die Zwangsversicherung mit seinem Antrage in der vorigen Session. Der Minister tadele also die Fortschrittspartei, ohne ihre Anträge zu kennen. Nicht die Aenderungen der Ansicht habe der Abg. Virchow gestern dem Reichskanzler vorgehalten, sondern den Umstand, daß, während der Kanzler seine An⸗ sichten wechsele, der Kanzler anderen, welche demselben in diesen Wandlungen nicht folgen könnten oder überhaupt andere Ansichten hätten, Fraktionsinteressen und dergleichen vorwerfe, während der Kanzler allein glaube, auf dem Standpunkt der salus publica zu stehen. Wenn nur der Reichskanzler den Ausspruch des Ministers von Boetticher beherzigen wolle, daß, wer in der Frage der Unfallversicherung nichts mehr glaube lernen zu können, noch nicht den Anfang im Verständniß ge⸗ macht habe; alsdann würde man den Gegnern der Kanzler⸗ projekte auch nicht so heftige Vorhaltungen machen können. Er (Redner) habe geglaubt, daß man vom Tische des Bundes⸗ raths nicht antworten wolle, weil der Reichskanzler wegen seiner Krankheit keine Instruktion ertheilt habe. Eine Be⸗ lehrung hätte sich der Minister von Voetticher doch auch durch die Lektion der stenographischen Berichte verschaffen können. Die Erklärung über die Stellung des Bundesraths, daß derselbe gehört werden müsse, ehe die Regierung ihre Stellung zu den Gesetzen nehme, sei neu. Der Minister habe sich mit einer gewissen Bonhomie auf den Standpunkt gestellt, sich hier be⸗ lehren lassen zu wollen. Derselbe habe dabei erklärt, daß er sich zu dem Antrage nicht äußern lönne, weil der Bundesrath 13 über denselben noch nicht schlüssig gemacht habe. Warte der Reichskanzler dann darauf, was der Bundesrath beschließe, so würde derselbe sich nur zum Sprachrohr des Bundesraths machen. Diese Stellung wäre anzuerkennen, wenn der Reichskanzler sie konsequent durchführen und nicht alle Augen⸗ blicke Fragen anregen würde ehne Autorisation des Bundes⸗ raths, ja ohne Autorisation Sr. Majestät des Kaisers, wie z. B. die Frage wegen Verlegung der Reichsregierung von Berlin — —
Der Präsident ersuchte den Redner doch bald zu dem An⸗ trage Windthorst zu kommen. . .
Der Abg. Nichter erklärte, er halte sich für berechtigt, das politische Prinzip, welches der Minister von Boetticher gestern hier aufgestellt habe, zu diskutiren. .
Der Präsident bemerkte, er habe auch nur einen Wunsch ausgesprochen. J . ö. .
Der Abg. Richter bedauerte, daß er diesem Wunsche nicht mehr entsprechen könne, als es die Sache zulasse. Seiner Zeit habe der Kanzler in diesem Hause das Projekt des Ta⸗
baksmonopols besprochen, zur Verwunderung des neben ihm sitzenden preußischen Ministers. Als im vorigen Jahre hier nach dem Stande dieses Projekts gefragt sei, habe der Minister von Boetticher wie heute erklärt, der Bundesrath habe sich darüber noch nicht schlüssig gemacht. Gleichwohl habe die Botschaft wieder das Tabaksmonopol als Grundlage hinge— stellt. In der neulichen Debatte aber habe der Staatssekretär Scholz wieder darauf verwiesen, daß dem Bundesrath noch keine Vorlage gemacht sei. Derart werde der gute Bundes⸗ rath als Coulisse diplomatisch verwerthet vom Kanzler und vorgeschoben, je nach dem der Kanzler etwas zur Sprache zu bringen wünsche, während der Kanzler, sonst ganz unab— hängig vom Bundesrath seine Ansichten proklamire. Alle irgendwie Zweifelhafte sollten nach dem Schweigen der Regierung über den Antrag der Aufhebung des Ge⸗ setzes vom Jahre 1874 zustimmen. Das Gesetz von 1874 gebe der Regierung Vollmachten, habe also nur insofern Werth, als die Regierung davon Gebrauch mache. Während die Regierung sich über die Fortdauer ihrer Vollmachten aber derart ausschweige — beim Sozialistengesetz habe sie die Nothwendigkeit solcher Vorlagen selbst betont, ohne daß auch nur ein solcher Antrag vorgelegen habe, — könne man als⸗ dann eine solche Vollmacht länger bestehen lassen? Die Regierung beweise die Nothwendigkeit der Fortdauer des Gesetzes in keiner Weise. Warum wolle man denn ein solches Ausnahmegesetz für Exekutionen bestehen lassen, welches noch über das Sozialistengesetz hinausgehe? Daß die An⸗ nahme des Antrages Windthorst der Regierung keinen Gefallen erzeige, beweise die Haltung der der Regierung besonders nahestehenden konservativen Parteimitglieder. Unter allen Parteien bestehe die Ansicht, daß das Gesetz nur im äußersten Nothfall angewendet werden müsse. Es liege in der Macht der Regierung, wie sie es handhaben wolle, deshalb müsse man gerade von der Regierung hören, ob sie diese Voll⸗ macht noch gebrauche. Schweige sie, so sei man berechtigt zu glauben, daß das Gesetz unnöthig sei. Ob man der Regierung durch die Unterstützung des Centrums einen Gefallen thue, sei mindestens zweifelhaft; sicher aber sei, daß man mit Annahme des Antrags den Handel der Regierung mit der Reichspartei resp. dem Abg. von Kardorff ver⸗ derbe, gegen Schutzzölle und sozialpolitische Konzes⸗— sionen kirchenpolitische Abschlagszahlungen zu gewähren und den Handel wolle er (Redner) allerdings verder⸗ ben! Man solle in öffentlichen Versammlungen nicht prokla⸗ miren, eine Revision der Maigesetze müsse ersolgen, denn das sehe zu sehr diktatorisch aus; soweit wie der Abg. von Forcken⸗ beck in Dels sei er nie gegangen. Nicht aus Liebe zu dem Abg. Windthorst oder zum Neichekanzler stimme seine Partei für Annahme des Antrages; wie er auch glaube, daß die zur Zeit bestehende Freundschaft zwischen dem Kanzler und dem Abg. Windthorst nicht langen Bestand haben werde. In Bezug auf die Revision der Maigesetze befinde er sich allerdings mit seinem Freunde Virchow auf demselben Standpuntt. Aufrecht er⸗ halten wolle seine Partei, was ihrem positiven Programm entspreche, abstreifen nur was die besondere Kampfmethode des Kanzlers in einer seiner (des Redners) Partei innerlich fremden Weise in die Gesetzgebung gebracht habe. Aufrecht erhalten wolle die Fortschrittspartei vor Allem die Freiheit des Indi⸗
viduums, die Freiheit der einzelnen Kirchengemeinden,
der niederen Geistlichkeit gegen die höhere. Nicht blos erhaltend, sondern erobernd wolle seine Partei in dieser Richtung auftreten, z. B. durch bürgerliche Ordnung des Be⸗ gräbnißwesens, durch größere Befreiung der Kirchengemeinden den Synoden und dem Episkopat gegenüber. Nicht wie der Abg. von Hammerstein meine, wolle der Abg. Virchom die Dogmen durch Staatsgesetze regeln, nur solle, wenn es sich um das Rechtsgebiet des Staates handele, die Selbständigkeit des Staates dadurch nicht behindert werden, daß eine Kirche etwas, was zum äußeren Rechtsgebiet gehöre, als in das Dogma fallend erkläre. Nicht die Glaubensfreiheit wolle der Abg. von Saucken in der vom Abg. von Hammerstein zitirten Rede antasten, sondern, wie es dort heiße, die Freiheit des Indivi⸗ duums gegen Priesterherrschaft und blinden Autoritätsglauben vertheidigen. Er wolle für die Anforderungen des Staates nicht Verhandlungen mit Rom beeinflussend wirken lassen, wie dies selbst der Abg. Hobrecht vertreten habe. Dieser falsche Weg habe 1878 seinen Anfang genommen. Wolle man im Staate auf die Anschauungen der katholischen Bevölkerung Rücksicht nehmen, so seien die Abgeordneten katholischer Wähler für seine Partei allein die legitimirten Vertreter. Für die For⸗ derung einer Gesandtschaft beim römischen Stuhl werde seine Partei keine Geldmittel, bewilligen. Was ihm hei der Kirchengesetzgebung innerlich fremd sei, sei Folgendes: Soweit sich eine Macht auf äußere Mittel stütze, könne man sie auch mit äußeren Mitteln wirksam bekämpfen, gegen die geistige, auf Ueberzeugungen beruhende Macht aber seien äußere Mittel unwirksam. Das verkenne der Reichs⸗ kanzler auf allen Gebieten der innern Politik. Im Oktober 1873 sei die Anregung zum Gesetz vom 4. Mai 1874 im Abgeordnetenhause zuerst zur Sprache gebracht, und er sei es gewesen, der dessen Tragweite damals scharf gekennzeichnet habe. Die vom Kanzler ausgehenden Maßregeln zur Besei⸗ tigung des Kulturkampfes seien es gerade, welche denselben vergiftet hätten; der Kampf sei für den Kanzler lediglich eine Machtfrage, für die Fortschrittspartei eine Kulturfrage. Niemand aus seiner Partei würde heute das Gesetz prolongiren. Je mehr die Gefahr wachse, daß das System diskretionärer Gewalten zu politischen Zwecken ausgenutzt werde, um so mehr müsse sich auch die Haltung des Reichstags diesem System gegenüber modifiziren. Die Verhältnisse, die Gesetzgebung seien anders geworden, die Maigesetzgebung sei revidirt worden, und das gerade an einer Stelle, zu deren Ausführung das Gesetz von 1874 nothwendig gewesen sei. Am meisten sei das Gesetz angewandt worden durch Ausweisung von Geistlichen, welche in vakanten Pfarreien einzelne Amtshandlungen vorgenommen hätten. Solche Vertretung habe gerade das Juligesetz von 1880 für erlaubt erklärt. Gerade hierdurch sei der Widerstand der Nichterfüllung der Anzeigepflicht dem Klerus auf das Aeußerste erleichtert und die praktische Bedeutung des Gesetzes von 1874 am meisten eingeschränkt worden. Das Gesetz habe nur die Vornahme positiver Amtshandlungen im Widerspruch mit den Maigesetzen verhindern wollen, nicht die Erfüllung der Anzeigepflicht erzwingen. Soweit es auf die Bischöfe an⸗ gewendet worden, hätten sich die Verhältnisse geändert. Der Reichskanzler habe am 3. November erklärt, daß er sich in den höflichsten und freundschaftlichsten Beziehungen zum gegenwärtigen Inhaber des päpstlichen Stuhles befinde. Man