1882 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

ordern, und ein weiterer Gönner, welcher ebenfalls ungenannt zu leiben wünscht, hat die Summe von 1000. zu Gunsten der Samm⸗ lung von Abgüssen mittelalterlicher Skulpturen bestimmt. Zu dem selben Zweck sind von zwei Nürnberger Bürgern Beträge von je 300 M angewiesen worden. Ihre Betheiligung an dem Saale der landes fürstlichen Stãdte haben angemeldet: Apolda, Barth, Buchbolz, Folberg, Hirschberg i. Schl, Lauban, Sagan und Sangerhausen. Der neue Saal für die Kupferstichsammlung ist soweit beendet, daß er wieder der Oeffentlichkeit zugängig gemacht werden konnte. Neichen und kostbaren Zuwachs hat die Bibliothek erfahren, seit die zur Stolbergschen Sammlung gehörigen Bücher, über 460 Bände und darunter seltene Prachtwerke, angekommen sind. Ferner hat sie aus Berlin einige kostbare Prachtwerke zum Geschenk erhalten. Auch das Archiv hatte sich reicher Munificenz zu erfreuen, denn ihm sind mehrere werthvolle Urkunden überwiesen worden, unter denen sich eine solche vom Kaiser Friedrich J. aus dem 8. Jahre nach der Zer—⸗ störung Mailands (1162) und eine andere von Heinrich VI. befinden. Das Handelsmuseum hat nunmehr insoweit feste Gestalt ge⸗ wonnen, als im Laufe des verflossenen Jahres hat ein Saal erbaut werden können, in welchem die in vieler Hinsicht interessanten Samm⸗ lungen Aufstellung erhalten konnten. Dieselben sind durch einen Gang mit denjenigen des Museums verbunden und am 4. Dezember dem Publikum eröffnet worden. Die Zeichnungen von Antheilscheinen für das Handelsmuseum wie von Jahresbeiträgen für das Gesammt⸗ museum sind in erfreulicher Zunahme. ;

Mit der Dezember-Nummer 1881 des Museums,- Organs, des Anzeigers für Kunde der deutschen Vorzeit“, schließt der XXViII. Jahrgang dieser Zeitschrift. Die letzte Nummer bringt an der Spitze die 13. Fortsetzung der . Beiträge aus dem germanischen Museum zur Geschichte der Bewaffnung im Mittelalter“, welche sich mit den verschiedenartigen Formen der Hellebarten beschäftigt und durch zwei Tafeln sowie Abbildungen im Texte illustirt ist. Ferner enthält die Nummer einen kulturgeschichtlich interessanten Aufsatz von Theodor Distel in Dresden; über Spielsachen für die Kinder des KWurfürsten August von Sachsen, sowie Mittheilungen aus der ältesten Bunzlauer Stadtrechnung und zur Geschichte der Minnelieder Hein— richs von Breslau, von Pr. Ewald Wernicke in Bunzlau.

Der Verein zur Beförderung des Gartenbaues in den preußischen Stgaten hatte gestern im oberen Saale der Passage seine 2. Winterausstellung veranstaltet. Der im Vorjahr zum ersten Male unternommene Versuch, in einer Winterausstellung zu zeigen, daß Deutschland durch seine eigenen Kulturen in der Lage ist, der ge⸗ fürchteten durch die Blumen-Importation vom Süden her bewirkten Konkurrenz entgegenzutreten, hatte damals einen so erfreulichen Erfolg gehabt, daß allseltig der Wunsch nach einer Wiederholung desselben laut geworden war. Die gestrige Ausstellung wich in ihrer Tendenz insofern von der vorigen ab, als sie sich, auf solche Pflanzengattungen be⸗ schränkte, in der ganz speziell die südländsche Konkurrenz bisher fühl⸗ bar war, deren Kultur zu heben man daher ganz besonders für nöthig erachtet hatte. Es waren in Folge dessen von vornherein unsere mit

Recht wohltenommirten und vom Auslande nicht übertroffenen Mai⸗ blumen · Hvazintben⸗, Tulpen⸗ und ähnlichen Kulturen ausgeschlossen und das Hauptgewicht auf blühende Rosen, Nelken, Veilchen und Gehölzgattungen, die sich zum Frühtreiben eignen, gelegt worden. Hohe Preise waren besonders für Rosen ausgesetzt worden, in deren Zucht uns noch immer vor Allem Paris und Hamburg den Rang streitig zu machen suchen. Nach Hamburg an den Handel sgsrtner Spieß in Lockstedt bei Hamburg ist denn auch der erste Preis, die goldene Vereinsmedaille für abgeschnittene Rosen gefallen. Blühende Rosen in Töpfen hatte in ganz vortrefflichen Sortimen⸗ ten unser altbewährter Rosenzüchter Wendt ausgestellt; mit Recht gebührte ihm der zweite Preis. Nach ihm verdienen Witzel⸗Weißensee und Oberaärtner Held, der Verwalter der Schloß⸗ gärtnerei Reuthen, Erwähnung, In der Kultur der Nelken besaß Berlin in früheren Jahren einen wohlverdienten Ruf; seit den 60er Jah⸗ ren hatte jedoch die Nelkenzucht fast gänzlich aufgehört. Um so mehr überraschten Pflanzen, wie sie Janiecki und Lackner-Steglitz zur Aus—= stellung brachten. Beiden Ausstellern wurde nach Gebühr die große silberne Medaille zu Theil. Die Veilchenzucht, die früher in erster Reihe in der äußeren Umgebung Potsdams gepflegt wurde, hat jetzt bei den Pankower, Gärtnern eine neue Kulturstätte gefunden. Auf der Aut⸗ stellung zeigte uns namentlich Kerkow⸗Pankow prächtige Kollektionen der letztgenannten Blumen. Auch Becker⸗Lockstedt und Rathke Danzig hatten schön blühende Veilchen ausgestellt. In getriebenen Gehölzen excellirte diesmal wieder der mit der großen silbernen Medaille aus—Q— gezeichnete Allardt⸗Schöneberg, formenreicht und fwͤrbenpräch— lige Orchideen, die dem Aussteller den gleichen Preis ein— brachten, hatte Kuntze, in Firma J. G. Schmidt, Begonien, Amaryllis u, dgl. Hofgärtner Nietner⸗-Charlottenburg, der als Leiter eines Königlichen Gartens jedoch außer Konkurs bleiben mußte, reich— blühenden Flieder. durch einen Chrenpreis ausgezeichnet, Wendt⸗ Hasenhaide, und frisch getriebene Gemüse die gräflich Schaffgottsche Gärtnerei in Koppitz zur Ausstellung gehracht; auch die letzteren wur⸗ den gleich den blühenden Pflanzen des Obergärtners Krüger (Justiz- Ministerium) und der Firma Peter Smitt & Co. Hamburg mit Preifen bedacht. Der Besuch der nur einen Tag geöffneten Ausstellung war ein sehr reger.

Der Hauptmann a. D. Rud. Lutter zu Charlottenburg hat für die heraldische Ausstellung als Manusfript Ahnentafeln des Königlich preußischen Hauses, gestellt auf Se. Kaiserliche und König— liche Hohelt den Kronprinzen Friedrich Wilhelm‘ angemeldet. Es ist ein elegant gebundener Band in Atlantenform und enthält, gegen 300 Ahnentafeln, welche versuchen soweit Quellen zugänglich waren und die sichere genealogische Ueberlieferung nicht schwieg die Ahnenzahl des Ahnenführers auf die Zahl 65536 (d. h. 64 X 32 C 32) zu bringen.

Im Wallner-Theater ging am Sonnabend ein neues vier aktigeẽs Lustspiel von Hugo Bürger: „Der Jourfix“ mit gutem Er—⸗ folge zum ersten Male in Szene. Es tadelt in den beiden ersten Akten mit leisem Spott die Sucht, eine Menge vornehmer oder be—

rühmter Leute, die keinen bemerklichen Antheil an den Gasigebern

nehmen, um sich zu versammeln. In den beiden folgenden Aufzügen wird

eine kleine Liebescpisode, die sich auf dem Jourfir angesponnen hat, weiter

entwickelt und zu glücklichem Ausgang geführt. Das Stück führt uns

ein liebenswürdiges Familienbild vor Augen, wie uns ein ähnliches

in Dr. Claus. und Lustspielen gleichen Genres schon öfter geboten morden ist, aber es fehlt demselben ein starker dramatischer Puls schlaa und eine durchgehende einheitliche Handlung. Von dem freundlichen Hintergrunde des Familienlebens heben sich jedoch viele anmuthige, die Handlung arabeskenartig umrahmende Episoden ah, so daß der Eindruck des Wohlgefälligen die Oberhand gewinnt, Die Menschen, die Bürger hier zeichnet, baben alle einen guten Charakter; die dunkleren Seiten des menschlichen Herzens treten vollständig zurück. Ein etwas problematisches Gemüth zeichnet der Dichter in der Person der jungen Hedwig, die ein seltsames Gemisch von Beschränktheit und Geist darstellt. Das Stück gewann um seiner vielen humorvollen Situationen und witzigen Wendungen willen den vollen Beifall des Publikums, das den Dichter nach jedem der drei letzten Akte wiederholt hervorrief. Die Besetzung war eine so vorzüglich, wie man es im Wallner⸗ Theater gewöhnt ist. Hr. Lebrun gab den einfachen Rentier Buch holz, der die für seinen Bildungegrad passenden Vergnügungen liebt, mit großer Naturwahrheit. Hr, Engels hrachte die Nolle dez Bo⸗ tuschanu⸗, eines Rumänen, vorzüglich zur Geltung. Maske und Spiel hielten sich das Gleichgewicht; er verstand nicht nur so komisch zu wirken, wie wir es an ihm gewöhnt sind, sondern er gab diesmal auch eine wehmuthsvolle Scene der Rührung mit überraschender Voll⸗ endung. Frl. Schwarz brachte die Hedwig mit Geschick und Anmuth zur Darstellung. Außerdem sind noch als tüchtige Leistungen die der Herren, Kadelburg und Blenke und des Frl. Meyer hervorzuheben. Daß vollständig ausverkaufte Haus befand (ich fortwährend in ani⸗ mirter Stimmung und drückte auch den Darstellern durch reichen Beifall seinen Dank aus.

Im Vietoria Theater hat am Sonnabend Hr. Otto Devrient, Ehrenmitglied des Großherzoglichen Hoftheaters in Wei⸗ mar, ein Gastspiel eröffnet. Zur Aufführung kam „Hamlet“ in der Bearbeitung des Gastes, welcher die Titelrolle in geistvoller, fein pointirter Weise und mit vielen originellen Nüancen zur Darstellung brachte. Von den Mitgliedern der Bühne verdienen Frl. Honnef als „Ophelia“ und Hr. Door als „König Claudius“ Hervorhebung.

Das 2. Abonnements⸗-Konzert in der Sing Akademie findet am Freitag, den 20. d. M., Abends 7 Uhr, statt. Zur Aufführung gelangt G. Vierlings „Alarich“. Eintrittskarten zu 4 M. (Loge 3 A6, Balkon 2 AM) sind bei dem Hauswart zu haben. .

Im Konzerthause wird heute Hr. Hofmusikdireklor Bilse, vielfach ausgesprochenen Wünschen entgegenkommend, das Septett von L. van Beethoven in nachstehender Besetzung wiederholen: 11 Violinen, 8 Violen, 6 Celli, 5 Contrabässe, Clarinette, Fagott und Waldhorn. Morgen findet wieder ein Virtuosenabend statt, und am Mittwoch wird Hr. Bilse u. A. die Sinfonie Nr. II. in D-dur

von L. van Beethoven zur Aufführung bringen.

D = .

ö für den Deutschen Reichs⸗ und Feng Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition dez Arutschen Reichz Anzeigers und Königlich Preußischen taats-Anzeigerz:

Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. * X

1. Steckbriefe und Untortzuchnungs-Sachaa.

2. Zubbastationen, Aufgebote, Vorladunz en n. dergl.

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D g ) 8 * Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Cxpeditionen dea

vnd Grosshandtl.

7. Literarische Anzeigen. ¶heater- Anzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

Industrielle Etablissements, Fabriken Vers ckiedene Bekanntmachangen.,

In der Börsen- heoilage.

„Int validendank“, Rudolf Mosse, Haasensteln

& Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,

Büttner C Winter, sowie alle übrigen größerrn Annoncen Bnreaux.

2E

ESubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

loste] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Burmeister zu Reinberg bei Treptow a/ Toll., vertreten durch den Justizrath Brasche zu Anclam, klagt gegen den Händler Carl Burmeister, frücker zu Treptow a. / Toll., jetzt in Amerika, wegen 750 Mark und Zinsen, mit dem Antrage den Beklagten zu verurtheilen, an die Klägerin 756 Mark nebst 5o /o Zinsen seit dem 7. Dezember 1881 zu zahlen und ihm die Kosten des Prozesses sowie des Mahnverfahrens aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald auf den 14. April 1882, Vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ö

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Laasch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

12626 Oeffentliche Zustellung. Der Jacob Hollinger, Wirth und Bäcler, zu Neunkirchen wohnhaft, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Brüggemann zu Saarbrücken, klagt gegen den Franz Dudenhöfer, früher Fuhr⸗ mann, zu Neunkirchen wohnend, seit Anfang August 1881 ohne bekannten Aufenthaltsort, angeblich nach Amerika ausgewandert, auf Auflösung eines Kauf— vertrages, mit folgendem Antrage: „Geruhe Königl. Landgericht, den Kaufrertrag zwischen den Parteien vom 15. März 1877, ge⸗

2641 klagt

2650

40 e und 60½ Zins vom 4. September 1881 und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Schwetzingen auf ;

den 20. Februar 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schwetzingen, 11. Januar 1882.

N Gerichtsschreiber des Gro

Oeffentliche Zustellung.

Die ledige Elisabetha Kerberger zu Molsberg egen den ledigen Jacob Zersaß von Walimerod, das dermalen unbekannt wo? abwesend, wegen Alimenten⸗ forderung, mit dem Antrage auf Erstattung von 2. 10 Fl. 17 M 14 Kindhettskosten, b. Zah⸗ lung einer Alimentation von jährlich 22 Fl. oder 37 6. 71 , vierteljährlich pränumerando zahlbar vom 15. Juni 1881 an bis zum Eintritt des Kindes in das 16. Lebensjahr und Tragung der Kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu 5. V.: Wallmerod auf

den 7. März 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wallmerod, den 31. Dezember 1881.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Gustas Weill handelnd als d Schwiegervaters Isaae Levy, klagt gegen den Pen⸗

2s31]

Alt⸗Englershütte

; nebst 6bso Zinsen,

ß herzoglichen Amtsgerichtẽ. gat

Englershütte

los zu erklären,

Schütza,

2646

X 2 6 . 3 5 Thomas, Auf den Antrag des Häuslers

zu Benfeld,

Walf erlebten gangen ist, aufgefordert,

F 6 ei eds 2 Erbe seines zu gebots . Termine

Bekauntmachung. . Nachstehendes, am 14. Dezember 1881 verkündetes Urtheil wird seinem wesentlichen Inhalte nach: Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot des Hypothekendokumentes über die auf Schoeneck Blatt 54 Abtheilung III Nr. 1 für den Hofbesitzer Michael Klatt in umgeschriebenen

das Königliche Amtsgericht zu Schoeneck durch den Amtsrichter Wolff für Recht erkannt, daß Hypothekendokument Schoeneck Blatt 54 Abtheilung III. Nr. 1 für den Hofbesitzer Michael Klatt aus Alt⸗ umgeschriebene Darlehnsforde⸗ rung von 100 Thlr. nebst Zinsen für kraft—⸗

hierdurch öffentlich bekannt gemacht.

Schoeneck, den 1. Janugr 1882. .

Der Gerichtsschreiber des Wöniglichen Amtsgerichts. Cx M

Gerichts⸗Assistent.

Aufgebot.

Thadaeus Kern zu Walzen und des Einliegers Josef Kern zu Frieder dorf wird deren Bruder, der Maurer Franz Kern, welcher im Jahre 1868 seinen letzten Wobnsitz Walzen verlassen hat und nach Russisch⸗Polen ge⸗ sich spätestens im Auf⸗

für das Etatsjahr 1882,83, und zwar vom 1. April 1882 bis dahin 1883: a. circa 100 Kg. Weizen—⸗ Beutelmehl, 65 000 Kg. Roggen⸗Beutelmehl (von

Graupen, 90 Kg. Perlgraupen, 7500 Kg. Gersten⸗

100 Thlr.

400 Kg. ungebrannten Kaffee, 5000

JI. Sorte, Semmel,

über die auf S800 Kg. Natron; b.

richtstroh; e.

Garn Nr. 6 Mule, kalten Kiepe gefärbt —, schinenflachsgarn Nr. 25. 50 Kg.

flachtgarn Nr. 25, Indigoblau, in der kalten Kiepe

Die Königliche Strafanstalt in Rhein bedarf

50 Kg. Roggen 42,5 Kg. Mehl), 3000 Kg. ordinäre

graupengrütze, 120 Kg. Hafergrütze, 100 Kg. Hirsen⸗ grütze, 2200 Kg. Reis, 2000 Kg. weiße Bohnen, S000 Kg. weiße Erbsen, 4000 Kg. graue Erbsen, nge! Kg. Salz, 1000 Ltr. Essigsprit, 500 Kg. raff. Rüböl, 5000 Kg. doppelt raff. Petroleum, 1500 Kg. grüne Seife circa 12090 Kg. 125 000 Kg. Kartoffeln, 4000 Kg. Rind⸗ fleisch, 9o) Kg. geräucherten event. ungeräucherten Speck, 1100 Kg. Schweinen resp. Hammelfleisch, 800 Kg. Rindernierentalg 150 Kg. Butter, 560 Kg. Pfeffer, 40 Kg. Gewürz, 20 Kg. Lorbeerlaub, 40 Kg. Feld lümmel, 5500 Ltr. Bier, 20 009 Kg. Roggen cirea 500 Kg. rohes baumwollenes Garn Nr. 10 Water, 1060 Kg. rohes baumwollenes Garn Nr. 12 Water, 109 Kg. rohes baumwollenes Garn Nr. 8 Mule, 400 Kg. dunkelcatechubraun ge⸗ färbtes baumwollenes Garn Nr. 6 Water (4drähtig), 200 Kg. dunkelcatechubraun gefärbtes baumwollenes 169 Kg. baumwollenes Garn Nr. 10 Water, Indigoblau, mitteldunkel in der 3090 Kg. gebleichtes Ma⸗ schinenflachsgarn Nr. 18, 50 Kg. gebleichtes Ma—

Maschinen⸗ mitteldunkel gefärbt 400 Kg. rohes Werggarn Nr. 14, 20 Kg. schwarzen Zwirn, 20 Kg. grauen Zwirn mittelstarker Sorte, 100 Paar halbhohe fahllederne Weiberschuhe, 156

thätigt vor Notar Wüst, für aufgelöst zu erklären, demgemäß auszusprechen, daß die in der Klage bezeichnete Parzelle Neunkirchener Bannes Flur 1 Nr. 13858 aus 302 in Hollen gärten, Wiese 84 Ruthen oder 11 Are 91 Meter, frei von allen aus der Person des Beklagten herrührenden Lasten und Dienstbarfeiten in das

GEigenthum des Klägers zurückfällt; festzustellen, daß der Verklagte zum Früchte⸗ ersatz und zum Schadenersatz, deren Liquidation vorbehalten wird, verpflichtet ist, dem Kläger zu beurkunden, daß er die auf den Kauf erhal⸗ tenen 30) S auf den Früchteersatz, den Schadenersatz und die Kosten zu verrechnen und

den Rest herauszugeben bereit ist; dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1I. Civil kammer des Köni il. Landgerichts zu Saarbrücken in die öffent⸗ liche Sitzung vom 19. April 1882, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ( Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Au Zzzug der Klage hiermit bekannt gema ht.

Saarbrücen, den Jg. Januar 1882. ; oster, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

sionär Joseph Burg, früher zu Mollkirch, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Ausenthaltsort abwesend, aus zwei Darlehen aus früheren Jahren mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung zur Zahlung von 216 mit Zinsen vom Klagetage und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Oberehnbeim auf den 23. März 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rodenkirchen, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

lass Aufgebot.

Der Schornsteinfegermeister Heinrich Edwin Homp zu Königsberg i. Pr. hat das Aufgebot des angeb— lich verloren engen, Depositalscheins der Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft . Germania“ zu Stet⸗ tin vom 2. August 1870, nach welchem der ꝛc. Homp die Police der Germania Nr. 20 649 vom 3. März 1867 über 1099 Thaler als Unterpfand für ein demselben gewährtes Darlehn von 88 Thalern gege⸗ ben hat, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä—⸗ testens in dem auf den 10. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr,

2639 Oeffentliche Zustellung.

Nr. 498. Der Spengler Josef Scotz zu Neckar⸗ hausen klagt gegen den Philiyp Koch, ledig, von Edingen, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Dar⸗ lehen vom 4. September 1881, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Äuf⸗

den 16. November 1882, Vormittags 10 Uhr, hei dem unterzeichneten Gericht, im Schöffensaale, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ folgen wird. Ober⸗Glogau, 8. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Koschek, Gerichts schreiber.

2659 Bekanntmachung.

Durch rechtskräftiges Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 30. No⸗ vember 1881 ist die zwischen den zu Lützel⸗Coblenz wohnenden Eheleuten Johann Henrich, Wirth und Anna, geb. Nolden bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 13. Januar 1882.

Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

26601 Bekanntmachung.

Durch Urtheil der 1J. Civiltammer des Könglichen Landgerichts zu Elberfeld vom 16. Dezember 1881 ist die zwiscken den Eheleuten Klempner Julius Hoh— mann zu Barmen und der Eleonore, geb. Simon, daselbst, bisher bestandene gesetzliche Gütergemein⸗

Paar fahllederne Pantoffeln, beide auf Rand genäht, mit starken mastrichter Sohlen. 2 Fleck mit eisernen doppelten Reihenstiften à 27 Cm. innerer Länge. Mit der Lieferung des Schuhwerks sind auch die Reraraturen an demselben verbunden. Bewerber wollen deshalb ihrer Offerte zugleich den Preis für die Reparatur pro Lopf und Jahr (Durchschnitts⸗ stärke) beifügen. Die Lieferung der Gegenstände ad a. und h. wird nach vorangegangener Submission resp. Lizitation, die Lieferung der Gegenstände ad e. nach vorangegangener Submission vergeben, und sind den Offerten ad a. und e. Proben beizufügen. Die mit der Aufschrift: „Submisston für die Liefe⸗ rung der Wirthschaftsbedürfuniffe pro 1382/85 versehenen Offerten sind portofrei an die unterzeich⸗ nete Direltion bis zum 80. Januar d. J., Vor⸗ mittags 10 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung der Offerten und die Lizitation der ad a. und h. aufgeführten Gegenstände erfolgen wird. Später eingehende Offerten, sowie Nachgebote bleiben unberücksichtigt. Die Bedingungen sind in der hiesigen Registratur einzusehen, oder gegen Erstat⸗ tung der Kopialien von C5 A6 zu erfordern. Die Ertheilung des Zuschlages ist von der Genehmigung der vorgesetzten Königlichen Regierung abhängig. Mhein, den 12. Januar 1882. Direktion der Königlichen Strafanstalt.

Redactenr: Riedel.

eboté termine seine Rechte anzumelden und die Ur— kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 12. Januar 1882. Das Königliche Amtegericht.

s

schaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezu⸗ stellung, dem 12. Oktober 1881, fur aufgelösk er⸗ klärt worden. Der Landgerichts ⸗Secretair. Jansen.

Berlin: Verlag der Ervedition (Kesseh. Druck: W. El ner.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsen⸗Beilage). (61)

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K

1 13.

324 r ste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Slaats⸗Anzeige

Berlin, Montag, den 16. Jannar

I.

Aichtamtliches.

Preuften. Berlin, 16. Januar. n der vor⸗ gestrigen (25.) Sitzung des e ted! wurde die zweite Berathung des Reichshaushalts-Ekats für das Etatsjahr 1882.ñ33 mit der Die kussion des der Kommission wiederholt zur Berathung überwiesenen Titel i (Zölle) Kap. 1 der Einnahmen (Anlage XVI. Zölle und Verbrauchs⸗ steuern) Fortgesetzt. Dieses Kapitel war durch die Berathung am Freitag bis auf den Kostenbeitrag von 200 000 60 für den Zollanschluß der Unterelbe erledigt. Der Referent Abg. von Wedell-Malchow berichtete über den Titel Zölle und zwar über den in demselben durch den Wegfall der Kaiserlichen Hauptzollämter in Hamburg finanziell zum Ausdruck kommen— den Zollanschluß der Unterelbe. Derselbe empfahl Namens der Kommission den Titel zu bewilligen, ohne der Rechts—⸗ frage des Zollanschlusses dadurch zu präjudiziren.

Der Abg. Pr. Möller (Königsberg) vertrat den Stand— punkt der Minorität in der Kommission. Es sei die Aufgabe des Richstages, sein verfassungsͥ mäßiges Recht gegen das einseitige Vorgehen des Reichskanzlers in der Anschlußftage zu wahren. Anstatt den Weg der Gesetzgebung zu betreten, ziehe man es vor, den Zollanschluß der Unterelbe als vollen dete Thatsache anzunehmen und den dafür nöthigen Posten der Volksvertretung zur Bewilligung vorzulegen. Dieses einseitige Vorgehen sei aber weder mit den Bestimmungen der Elb— schiffahrtsgkte, noch mit denje igen der Wiener Kongreßakte und der Reichs verfassung vereinbar. Die letztere räume dem Bundes rath nur die Befugniß ein, Verordnungen über die Ausführungen des Gesetzes zu treffen. Ein solches Reichs⸗ gesetz aber sei es gerade, was die Minorität verlange. Da indessen der Antrag der Kommission dieser Frage nicht präju⸗ dizire, so verzichte er bei dem Mangel an Aussicht auf Erfolg im Hause darauf, seinen in der Kommission bereits vorge— brachten Antrag zu wiederholen.

Der Abg. Meyer (Jena) erklärte, er könne die Rechts⸗ auffassung des Vorredners nicht theilen, ihm genüge die der Kommssion. Auch habe das Haus keine Veranlassung, den Nechtspunkt in dieser Frage so' sehr zu betonen, zumal die Beschlüsse der Hamburger Kommission noch nicht vorlägen, in ,, die Rechtsfrage hoffenilich ihre Erledigung finden

e.

Der Abg. Dr. Lasker enklärte, er sei verwundert, daß die Budget kommission keinen schristlichen Bericht abgestattet habe, da das Thema ein sehr schwieriges sei. Die Budgetfrage lasse hier nicht zu, sich an die an und für sich nur geringe Summe zu halten, es komme darauf an, die Rechte der Volksvertretung zu wahren. Er wünsche, daß der Streit durch Anerkennung der Grenze, wie sie jetzt an der Unterelbe eingerichtet werde, beendigt werde, weil deren Verlegung keineswegs ein Akt des Druckes und der Vergewaltigung für Hamburg sein solle, son⸗ dern daß die Institution so eingerichtet werde, daß eine Belästi⸗ gung für den Handel daraus nicht erwachsen solle. Es könne also nur im materiellen Gesetzesinteresse liegen, daß der Zustand von allen gesetzgebenden Faktoren anerkannt sei. Er würde deshalb eine Bewilligung, welche ausdrücklich die Be⸗ seitigung der Frage konstatire, bei Weitem der Ungewißheit vorziehen, welche ohne jede Rechtsfolge hier ausgedrückt wer⸗ den solle. Anders verhalte es sich mit der zweiten Frage, ob der Bun desrath budgetmäßig berechtigt sei, von den Bestim⸗ mungen des Zollvertrages abzuweichen, wonach derselbe gewisse Pauschquanten bewilligen dürfe, die derselbe sich allein fest⸗ stelle, ob er abweichend von dieser Regel einen vollen Ersatz der entstehenden Kosten an einen einzelnen Staat dekretiren und demgemäß aus dem Pauschquantuni⸗Prinzip in eine Budget⸗ bewilligung und Feststellung durch den Reichstag eintreten könne. Aus den Ausführungen der Regierung gehe hervor, daß man in diesem Falle abweichend von der Pauschquantumbewilligung an Preußen den Ersatz der Kosten zugebilligt habe, weil die Veränderung im Interesse des ganzen Reichs geschehe. Das Hi eine budgetmãäßige Bewilligung, die nur vermittelst des Reichstags geschehen dürfe. Dadurch vergewaltige der Bundes— rath den. Neichstag, daß derselbe so in nicht gesetzmäßiger Weise seine Verpflichtung, das Budget vorzulegen, aushebe. Dagegen sei die Rechtsverwahrung am Platz. Von der bisher nicht übersehbaren Summe von Rechten, die dem Bundesrath aus den Zollverein sverträgen übertragen seien, habe derselbe einen Gebrauch gemacht, der ihn nicht befrie⸗ digen könne. Soweit Angelegenheiten des Zollvertrages in Betracht kämen, lebe man in einem Zustand, der mit den kon— stitutionellen Rechten nicht vereinbar sei. Es herrsche jetzt bei den Regierungen die Lust, ihre anscheinenden oder wirklichen Rechte soweit wie möglich auszudehnen, die Rechte des Reichs—⸗ tages aber zurückzudrängen. Das komme zwar nicht zum Ausdruck durch einzelne Mitglieder des Bundesraths, sondern nur durch die starke Hand des Reichskanzlers. Nun sei er (Gdiedner) aber Politiker genug, um in einer Zeit, in der die Parteien im Lande nur auf einen Konflikt zwischen Neichstag und Reichsregierung lauerten, nicht Verfassungs⸗ fragen anzuregen, ohne dazu gezwungen zu werden. Sollte es doch zum Konflikt kommen, so fei er Überzeugt, daß die liberale Seite des Hauses und auch die große Mehrheit nicht zurück⸗ schrecken werde, den selben aufzunehmen, aber der streitige Gegen— stand müsse dann klar verständlich für das ganze Volk sein. Das sei aber nicht der Fall in Betreff mit der vorliegenden Materie. Er meine, der ganze Streit werde durch den Veschluß, der hier zum Vudget gefaßt werde, bei Gelegenheit des Vertrages über den Beitrag sür den Zollanschluß von Hamburg erledigt werden. Er hahe also keinen Grund, gerade in Bezug auf diesen Punkt der Nechtsverwahrung der Budgetkommission beizutreten, dagegen i er der Meinung, daß bezüglich der budgetmäßigen Nechte des Reichstags die Verwahrung ausgesprochen werden müsse und es sollte ein sförmlicher Antrag eingebracht werden mit, dem Inhalt, wie ihn der Referent vorgeschlagen. Er hoffe dann, daß durch diese Nechtsverwahrung die zu weit ausgedehnte Ausübung der Befugnisse des Bundesraths ver— indert, wie auch das deutsche Zollwesen mit den verfassungs⸗ mäßigen Zuständen in Einklang gebracht werden lönne, und wünsche, daß in einer besseren Zukunft diese Angelegenheit

w *

1882.

2 Grundlagen. dafür seien ja in den trefflichen Ausführungen

Hrn. Delbrück gege ben.

. ergriff der Vevgllmächtigte zum Bundesrath Minister Bitter das Wort:

Meine Herren! Die Frage, die jetzt im Augenblick das hohe Haus beschäftigt, ist schon vielfach Gegenstand der Erörterung gewor⸗ den, und, ich glaube, daß es fehr schwer sein wird, era wn e! nach zieser Richtung hin mitzutheilen. Die Ansichten der verbündeten 5 und die Ansichten der Parteien in dem höhen Hause , reichlich durchgesprochen und haben sich ziemlich genau fest⸗

Eines möchte ich zunächst bemerken auf die Rede des Hrn. Abg Dr. Möller. Er sprach davon, daß die Kontinuität der jetzigen Verlage mit den Beschlüssen des Reichstages von früher her niht aufrecht erhalten sei, und daß sie aufrecht erhalten werden müsse Ich will dem speziellen Gedankengang des Herrn Abgeordneten nicht folgen, ich möchte aber doch bemerken, daß die verbündeten Regie⸗ rungen der Meinung gewesen sind, daß die Kontinuität in Bezug auf den linz gen Beschluß, der in dieser Frage von dem hohen Haufe gfftt norden ist, nämlich in Bezug auf, die Resolution, die auf n rag des Hrn, Abg. Dr. Windthorst (ingebracht wurde, in der Haupt sache aufrecht erhalten worden ist. Dieser Antrag ging dahin daß die verbündeten Regierungen mit der Verlegung der gollgren nicht. vorgehen möchten, che nicht mit Hamburg ein endgülliger An— schluß erfolgt sei. Nun könnte sich der Abg. Dr. Möller vielleicht darauf berufen und er hat es ja gethan daß der Abschluß der Hamburger Angelegenheit noch nicht end⸗ gültig erfolgt sei, weil das hohe Haus der Uebereinkunft mit Hamburg in dem Ihnen vorgelegten Gesetze noch nicht zugestimmt habe. Das habe ich ja anzuerkennen, in der Sache selbst aber sehe ich die Frage der. Konlinuitat doch anders an. Die Reichsregierung, der Herr Reichs lanzler und die verbündeten Regierungen find mi Hamburg in Verbindung getreten Über den Einkeitt dieser Stadt in den Zoll verband; Hamburg hat zugestimmt und dadurch ist nach Iluf⸗ fassung der verbündeten Regierungen diese Frage endgültig erledigt nicht die Frage der Kosten, sondern die Frage des Einschluffes don Hamburg in den Zollverein. Ich brauche wohl nicht auf alle die Deduktionen zurüchkzugehen, die schon reichlich genug gemacht worden sind und woanach im Aitikel 33 der Verfassung ausdrlcckli— wie es aue allseitig anerkannt ist, die Regel für solche Angelegenheiten giebt, daß Artikel 34 die Ausnahme aufstellt und die Beendigung der Aus⸗ nahme von dem Antrage der Hansestädte, hier von Dambürg, abhängig mngcht, und daß dem Bundehrath, demnächst die Berech tin n' nnn bestritten werden kann, den Anschluß zu vollziehen. Dieser Weg ist uf Antrag Hamburgs beschritten worden, und dadurch ist die ganze Sache, wie ja auch die fehr vielfach genannte Vrochtte des ehemaligen Ministers Delbrück anerkennt, vollständig der Verfassung gemqß er⸗ ledigt. Alle die Zollanschlüsse, die früher stattgefunden haben, haben auf diesem Wege stattgefunden, und es wäre zum ersten Male, baß ein Zollanschluß, wie der Hamburgs, nicht rechtsgültig erfolgt sein lle weil nicht ein besonderes Gesetz dafür erlassen worden ist. Ein Geset Karsnur nothwendig, um dein hohen Hause cine Ucbersicht üben die Verhältnisse und die Motive zu geben für die Bewilligung der Kosten, die der Anschluß nothwendig macht. Der Anschluß selber aber ist perfekt und würde nur dadurch rückgängig gemacht werden können und wieder erst rückgängig gemacht werden müssen, wenn das hohe Haus es ablehnen sollte, die Summe von 40 Millionen, welche Ihnen vorgeschlagen worden ist, zu bewilligen. . .

Danach also kann ich (s“ nicht anerkennen, daß hier die Kontinuität der Verhältnisse von der Regierung nicht gewahrt worden wäre. Wenn aber der Hr. Abg. Dr. Möller Veranlassung genommen hat, aus dieser Frage sich in Erinnerung an die Konflikte⸗ zeit zu ergehen, von einer bemerkenswerthen Rücksichtslofigkeit des Herrn Reichskanzlers gegen das hohe Haus zu sprechen und zu bemerken, daß alle diese Fragen in weiteren Folge zu einem Konflikt vorbereiten müßen, wenn er ausdrücklich sagt, es schiene ihm in solchen Konfliktsanfängen System zu sein, so muß ich doch sagen, daß ich ihm auf diesem Wege eineswegs folgen kann. Mir ist kein System bekannt, was zu einem Konflikte drängt und ich sehe auch nicht ein, warum dergleichen Beier! lungen,; die * meinem großen Vedauern auch der Hr. Abg. Lasker in den Vordergrund gedrängt hat, hier gemacht werden müssen, 9 enge , , können Aus dieser Frage wenigstens kann kein . 3. . einen Konflikt herbeizuführen, herleiten. Der Nea ch. Nonfli te zerbeizuführen, wird nicht von den verbündeten Vegierungen, ausgehen, ich hoffe, auch nicht von anderen Seiten. Denn ein. Bedürfniß daju wird wohl oon keiner Seite gefühlt werden und ich kann nur sehr dringend wünschen, daß die Ansichten die der Hr. Abg. Lasker ausgesprochen hat, daß der Konflikt so lange aufgeschoben werden möchte, bis eine greifbare Handhabe dazu vorliegt beruhen bleiben, daß aber auch die Bemerkungen über diese in Aus⸗ sicht stehenden Konflikte, die vielleicht hie und da gewünscht werden hier nicht weiter Platz greisen möchten. Denn daraus würde schwer⸗ lich etwas besonders Gutes für die Reichs verwaltung oder für das deutsche Volk zu erwarten sein. j 26. Nun hat Hr. Abg. Dr., Moller wiederholt darauf hingewiesen, daß die Elbschiffahrtsakte die Verlegung der Jollgrenze rechtlich un' möglich mache. Er hat keinen Antrag gestelit, und ich bin daher auch wicht in der Lage, die schon vielfach wiederholten Gründe gegen diese Ansicht noch einmal weitläuftig auseinanderzusetzen. Das Eine aber möchte ich doch ganz bestimmt bemerken, daß, wenn er sagt, §. 1 der Elbhschiffahrtsakte garantire die Freiheit des El bstrom s dies nicht richtig ist. In dem 78. J der glbschiffahrtsaki⸗ steht nur, daß die Schiffahrt auf der Elbe frei sein soll sür den Handel. Das eruht auf der Wiener Kongreßakte. Die Wiener Kongreßakte giebt überhaupt die Negeln an, auf weschen sich die Schiffahrtsordnungen des Rheins, der Weser und der Elbe aufgebaut haben. Im 5. 59 steht als allgemeine Regel dasselbe, was im 5. 1 der Elbschiffahrtgakte Platz gegriffen hat, dahin gehend, daß die großen Ströme in Bezug auf die Schiffahrt und den Handel für Jedermann frei sein sollen. Die ganze Elbfchiffahrtsakfe beschaͤftigt sich überhaupt nur mit den Glbiöllen, mit der Freikeit der Schiff fahrt als solcher, sie beschäftigt sich aber nicht mit den Handzöllen mit den eigentlichen Zöllen, wesche die Staatsregierungen an den Ufern zu erheben haben. Wenn das aber der Fall wäre so könnte das nur geschehen auf Grund von Beslimmunßen der Wiener Kongreß⸗ lte, Diese gehen aber einfach dahin, daß die Zollbeamfen zwar die Schiffahrt nicht durch Hindernisse belästigen, daf aber die Einrichtun⸗ Jen so getroffen werden sollen, daß die Regierungen in der Erhebung * Jolle nicht gehindert werden. Eg ist dies gusdrücklich gesagt in rt. 65; ich will der Einfachheit wegen die Disposition dieses Artilels deutsch vorlesen: Die Zölle der Uferstaaten werden nichts gemein haben mit den Schiff ahrtsabgaben (von denen die Elbschiffahrtsakte überhaupt nur handelt). Man wird durch reglementäte Bestimmungen verhindern daß die Dienstübung der Zollbeamten der Schiffahrt Hinderniffe bereite; aber man wird auch durch genane Beaufsichtigung der Ufer, jeden Versuch der Bewohner überwachen, mit Hülfe der Schiffer die Zölle zu hinterziehen also zu schmuggeln.

Hiernach, glaube ich, komme die Frage, ob die Elbe unantast- bar für die Jeilverwalinng sei, daß diese nach keiner Seite hin das Recht haben dürfe, ihre Interessen zu sichern, daß die Zollverwaltung auch nicht

gesetzgeberisch behandelt und verfassungsmäßig geordnet werde.

das Recht habe, an der Landesgrenze gegen das Aue land hier an der Nordsee

erwecken könnte, daß die A

eine Kontrole über den Eingang der Schiffe die in gehen, zu üben, wohl auf sich beruhen

das Zollinland

Wenn der Hr. Abg. Lasker sich darüber beschwert hat, daß der

unde rath die Zollverein vertrãge in einer Weise ar die Zollvereinsverkräge sind ja durch die Verfassung, sowe

16 beute und it sie nicht beson⸗

ders aufgehoben sind, als bestehend garantirt worden, daß die Regierungen

5

4 8 32 34 z 9. 5 1 n 2 . die sen Verträgen einen Gebrauch machen, wie er früher niemals in Anspruch genommen sei und daß sich daran die Unmöglichkeit flit ße

hier in dem hohen

Hause die Verträge richtig aufzufassen, ihre

, . s s richtige Ausführung zu überwachen und die Ansicht des hohen Haufes

zur Geliung zu bringen, so glaube ich, daß diese allge

meine Erklärung

nn . 969 ö * . wohl nicht Ansprnch darauf machen wird, speziell diskutirt zu werden,

denn das würde nur geschehen können

und an der Hand spezieller Anführungen. Aber we

an der Hand der Thatsachen

nn er in diesem

*

Falle auf die Bestim mungen der Tara verwiesen hat, wie fie ja gestern in diesem hohen Hause ausführlich verhandelt worden sind, so glaube

ich, daß gerade diese Diskussion gezeigt hat, daß, wo ein Interesse daran zeigt, gewisse Bestimmungen, die

verwaltung in die Oeffentlichkeit beengend eintreten,

das hohe Haus aus der Zoll⸗ einer ander⸗

wort ao Metr n Kt * . 2 j weitigen Betrachtung unterzogen zu sehen, daß gerade hier ein Fall

porliegt, der sür seine Auselnanderseß ung darauf aufmerksam, daß die wie ja auch gestern schon wiederholt ausgespro längerer Zeit Gegenstand der Berathung in

rathsausschüͤssen sind, und daß alle diese Fragen dort

rseg nicht paßt. Ich mache Bestimmungen Über die

Tara, chen ist, seit dem Bundes⸗ ihre Erledigung

finden werden, so weit überhaupt, die Erledigung stattfinden kann.

ohne daß daraus die Nothwendigkeit, wie es im vo geschehen ist, hergeleitet

rliegenden Falle

zu werden braucht, daß Konflikte vorliegen,

e, n her 6 ö ober in der Luft schweben, das hat mit der Tara in der That gar

nichts zu thun.

, , ; 6 6 Die beiden Herren Abgeordneten, die bisher gesprochen haben,

haben keine Anträge gestellt, und ich bin

irgend einem bestimmten Antrag entgegenzutreten.

daher nicht in der Lage,

Ich kann nur

erklären, daß die Bundesregierungen ihrerseits glauben, in ihrem

, w ,, , . ö n, Rechte in ihrer vollen Freiheit der Aktion 9 un sie daher hach keiner Seite die Intention

den Rechten des Reich tags irgendwie entgegenzutre

ewesen zu sein, haben konnten, ten. Mit dem,

was der Hr. Abg. Meyer (Jena) ausgesprochen, kann ich mich nur

einverstanden erklären. Der Abg. Büchtemann versicherte den

Finanz⸗Minister,

daß auf der linken Seite des Hauses ein Konflikt nicht ge—

wünscht werde; er habe aber wonnen, daß die Reichsregierung die Macht de Gewalt im Beamtenthum stärker anziehe, und

alle Ursache habe, seine Rechte zu wahren. Die betonte Kontinuität sei in ber That

allerdings die Ueberzeugung

r vollziehenden der Neichs tag vom Minister

nicht aufrecht erhalten.

Der Antrag sei erst dann zur Ausführung reif gewefen, als

auch der Reichstag seine Zustimmung gegeben habe.

es unxichtig, daß der Bundesrath über den A zu befinden habe. Derselbe sei nur berechtigt,

be. Auch sei uschluß allein Aussührungs⸗

verordnungen zu erlassen. Es komme auch heute noch darauf

an, ob die Elbschiffahrtsakte als zu Recht besteh sei. Daß die Alte nur die Zölle im Auge h zutreffend. .

Der Abg. Dr. trag ein:

Der Reichstag wolle erklären, daß die unverän gung des Titels Zölle kein Präjudiz ist I) für die 3aung dec Zollgrenze an Reichstags, 2) für das Budgetrecht des Reichstags der Nosten der Verlegung der Zollgrenze. .

Das Haus brach die Berathung hier ab, den Antrag des Abg. Kayser wegen Aufhebung Abg. Dietz zu verhandeln. Am gestrigen Tage Reichsamt des Innern aus gramm des württembergischen Justiz Ministeriu

„Auf Grund Mitlheilung Polizei ⸗Präsidiun Staatsanwaltschaft Stuttgart bei dem Untersuch Landgerichts Stuttgart Eröffnung der Voruntersuchu händler Goldhausen hier wegen Verbreitung eines strirten Volkskalenders für 1852 beantragt. Aus A

end anzusehen abe, sei nicht

Möller brachte darauf folgenden An⸗

derte Genehmi⸗ Frage der Ver⸗

der Unterelbe ohne Mitwirkung des

bei Festsetzung um zunächst der Hast des war an das

Stuttgart noch folgendes Tele—

ns gelangt:

is Berlin hat ungsrichter des ng gegen Buch⸗ verbotenen illu⸗ nlaß der vorge⸗

nommenen Haussuchung wurde statt des abgereisten Goldhaufen

dessen Geschästsnachfolger Abgeordneter kurzer Zeit hier sich aufhält, festgenommen und d Stuttgart vorgeführt, daft verfügt hat, davon. ausgebend, daß Dietz als Verbreitung einer verbotenen Druckschrift begriffen

Dietz, welcher seit ganz

em Amtsgericht

welches gegen denselben gestern vorläufige

in fortgesetzter und sonach als

zei Auaßß ines Nergefo 8 28 So; sal s 8 bei Ausübung eines Vergehens §. 19 des Sozialistengeseßes

ergriffen sei.“

Auf Grund dieser amtlichen Mittheilung un Erwägungen stellte die Geschäfts ordnungskommis Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen:

I) auf Grund des Art. 31 der Verfassung die

Dihrer eigenen sion folgenden

Aufhebung der

wider den Reichstagsabgeordneten J. in Stuttgart verhängten e

Untersuchungshaft und die Sistirung

8 Strafrerfahrens für die

Dauer der Sitzungsperiode des Reichstags zu erfordern;

2) dem Herrn Reichskanzler von diesem Beschli zu machen;

2 8 2 2 * . 3) den Herrn Reichskanzler aufzufordern, se Reichstage eine vollständig altenmäßige Darstellung

isse Mittheilung

iner Zeit dem der Gründe zu⸗

gehen zu lassen, welche zur Verhaftung des Abg. Dietz (Samburg)

geführt haben;

4) den Herrn Reichskanzler aufzufordern, di

rungen zu ersuchen, sämmtlichen Gerichten verfügung. aufzugeben, in allen Fällen, eines Reichstagsabgeordneten erfolgt,

ĩ durch in welchen dem Reichs

ie Bundesregie⸗ eine General⸗ die Verhaftung tags ⸗Prãsidium

davon unverweilt, auf dem kürzesten Wege und unter gedrängter Dar⸗

stellung der Gründe, Kenntniß zu geben. Auf Antrag über Nr. 1 und 2 und über 3 Die Nummern 1 und 2 wurden ohne Referat des Abg. Clauswitz genehmigt. Zu Nr. 3 nahm der Vevollmächtigte zum Staatssekretär des Neichs-Justizamts Pr, von

Debatte

wie folgt das Wort:

Meine Herren! Es ist Ihnen zu bekannt, welch

verbündeten Regierungen sich regelmäßig aufzuerlegen ge 36 wenn es sich um Anträge handelte, die aus dem Schoße det hohen auch heute

Hauses hervorgegangen sind. Ich würde davon Abstand nehmen, zu d

3 und 4 einige Bemerkungen zu machen, wenn

Wenngleich

darauf aufmerksam zu

des Abg. Frhrn. von Minnigerode wurde und 4 getrennt verhandelt.

nach kurzem

Vundegrath Schelling,

e Resetve die wöhnt gewesen

daher gern en Anträgen

und 1 ein 3 ich nicht befürch daß ein völliges Schweigen vom Bundesrathstisch aus lich ren, die nträge 3 und 4 gänglich unbedenklich seien. Anträgen , . vi ai * r , * , . une fn Antri . ** = el was den Antrag 3 anlangt, n daß es dem hohen Hause gewiß zustehen würde, des Herrn Reiche kanzlers in dem Falle zu erbitten, w

machen.

sich eine Aeußerung

enn irgend wie

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K