1882 / 16 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 19 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Die erste Nummer der Zeitung bat folgenden Inbalt: Der Amazonen⸗Klub, Erjäblung von Jeb. r. Dewall. Die Heroen Tes RVebellenkrieges von J. Scheibert, Major. Feldmarschall Graf ron Moltke. Das Adlerschießen beim 1. Garde⸗Rgt. z. F. Reiter⸗

bilder von Oberst Käbler. Die modernen Ordonnanz⸗Präzisions— Waffen von Weygand, Major. Strategisch⸗taktische Aufgaben. Das bavperische Armee⸗Muscum. Truppenübungen in Bayern. Die K. K. österr. und ungar. Infanterie. Moderne Pagen—⸗ streiche von Emile Erhard. Die Wachparade, Ballade von FT. v. Köppen. Militärische Mittheilungen. Milit.Miterar. Neuigkeiten. Prachtwerke und Kunstblätter. Renn- und Jagd⸗ port u. s. w. An Illustrationen bringt die vorliegende Nummer:

Titelblatt und Vignetten, entworfen von Prof. Ludw. Burger. Feldmarschall Graf von Moltke, Originalzeichnung von Prof. A. von Werner. Das Adlerschießen beim 1. Garde⸗Regiment z. F., ge⸗ zeichnet von Georg Krickel (Potsdam). Husarenbild von Th. Rocholl (Düsseldors). Das bayerische Armee⸗Museum von H. Kauf⸗ mann (München). Bilder aus den Truppenübungen in Bayern von Heinrich Lang (München). Die K. K. österreichische und ungarische Infanterie von Prof. Ludw. Burger. Illustrationen zu Moderne Pagenstreiche“ von Georg Krickel. Die Wachparade von H. Lüders (aus Fr. v. Köppens Balladenbuch). Aus unserer humoristischen Mappe.

Von der mit Abbildungen und Karten reich illustrirten neuen Auflage von Brockhaus' „Konversations-Lexikon“ ist so— eben das 10. Heft erschienen. Mithin liegen bereits 10 Hefte oder 2 Drittel des 1. Bandes des erwähnten Werkes vor. Ueberall tritt das erfolgreiche Streben der Brockhausschen Verlagshandlung zu Tage, das Werk sowohl seinem Inhalt nach mit dem heutigen Stande des Wissens in Einklang zu bringen, als auch dessen äußere Ausstattung dem fortgeschrittenen Geschmack der Gegenwart anzupassen. In letzterer Hinficht ist der gleichmäßig klare Druck auf dem weißen und dauerhaften Papiere lobend zu erwähnen. Nicht minder vortheilhaft in die Augen fallend ist die artistische Ausführung der werthvollen Illustrationen. Die Hefte 6— 10 bringen, außer meh⸗ reren in den Text gedruckten Figuren in Holzschnitt, 6 Bilder— tafeln; die Affen der Neuen Welt, die Affen der Alten Welt, Algen, Angelfischerei. Amerikanische Menschenstämme, Appreturmaschinen, und 4 kolorirte Landkarten: Uebersicht der Alpen in Höhenstufen, Süd— afrika und Madagaskar, das alte Aegypten, Algerien und Tunesin. Der Text ist bis zum Artikel „Angelfischerei“ fortgeführt. Unter den

größeren und den durch Abbildungen erläuterten Artikeln be— finden, sich namentlich viele aus den Gebieten der Na— turwissenschaft und der Technik, wie Alaun, Albumin,

Algen, Alkohol, Alpenpflanzen, Aluminium, Amalgamation, Am- moniak, Ammoniten, Amphibien, Analyse. Interessante Biographien bieten die Artikel Alexander III., Kgiser von Rußland, und Alexander J., Fürst von Bulgarien. Zu den wichtigeren geographischen und ethno— graphijchen Artikeln gehören: Albanien, Alexandria, Algerien, Alpen, Amerikg, Amsterdam. Aber auch aus allen anderen Wissensfächern

ließen sich hervorragende Artikel namhaft machen.

Gewerbe und Handel.

Nach der Bilanz der hiesigen Getreide-Makler-Bank für die am 31. Dezember beendete erste Geschäftsperiode von 7 Mo⸗ naten hatte das Kassa⸗Konto ultimo Dezember einen Bestand von 39 744 ½ι½ü; das Effekten⸗Konto bezifferte sich auf 1 623 667 S, das Courtage-Konto (inzwischen eingegangen) auf 39 805 S6, das Pro— dukten-Termin⸗Konto auf 158 4855 S, und Debitoren waren im

Betrage von 9163 4 vorhanden. Letzteren standen für 145 191 6 Kreditoren gegenüber. Im Gewinn- und Verlust—

Konto figurirt der Antheil der Bank an verdienten Courtagen mit 174 120 6; an Zinsen wurden 54818 S verdient. Der erzielte Reingewinn beziffert sich auf 140 906 ½. Davon erhasten die Aktonäre eine Dividende von 129, pro rata temporis mit 105 900 ; dem Reservefonds werden 15 295 4 überwiesen und zu Tantiemen 20 122 6 verwendet, so daß 189 6 auf das neue Ge— schäftsjahr als Gewinn vorzutragen bleiben. Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 18. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer

des Norddeutschen Lloyd „Mosel ist hier eingetroffen.

Berlin, 19. Januar 1882.

Cöln a. Rh., 19. Januar, 1 Uhr 5 Min. srüh. (Tel.) Die Englische Post vom 18. Januar früh, planmäßig in Verviers um 8 Uhr 12 Min. Abends, ist ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in Belgien.

Abhängigkeit der Blitzschläge von der Bodenbeschaffen⸗ heit. (Stat. Corr.) Die in den lippeschen Staatsforsten auf Veran— lassung des Forstmeisters Feye seit 1874 regelmäßig angestellten Auf— zeichnungen der Gewitter und der Blitz schläge, welche in Hrn Häpke (Beiträge zur Physiographie der Gewitter) einen ersten Bearbeiter gefunden haben, sühren zu einigen interessanten Folgerungen, welche für die Fortbildung der Gewitterlehre nicht minder, wie für prak— tische wirthschaftliche Zwecke von Wichtigkeit sind.

Auf den neun Oberförstereien des 29 Quadratmeilen großen Fürstenthums Lippe⸗Detmold wurden beobachtet: durchschnittlich

1874 15 Gewitter 1878 ö 28 Gewitter ö . K,, ö , . 1

1877 ö .

so daß im Tjährigen Mittel jährlich 32 Gewitter vorkamen. Wie

wenig Bedeutung jedoch einem solchen Mitielwerthe am besten aus der Thatsache hervor, daß z. B. der Oberförsterei Lopshorn in Falkenhagen aber nur 14, also genau ein Viertel jener Gewitter notirt wurden. Ein großer Theil dieser Gewitter sind somit ganz lokale Erscheinungen.

Die an Bäumen der Wälder konstatirten Blitz schläge sich auf die einzelnen Jahre, wie folgt: vom Blitz getroffene von

zukommt, geht im Jahre 1879 auf

vertheilen

einem Blitzschlag

Jal Blitz schlãge . nr Jahr Blitzschlage Bãume beschãdigt 1 14 1. 1409 11 12 17 142 1 28 37 1,32 K 37 12 1,14 11 21 22 1,405 1 29 10 1439 1880... 58 67 1,19 zusammen 197 239 1,11

lassen also eine Zunahme der Blitz gefahr in den letzten Jahren, wie sie auch für die Gebäude einzelner Gegenden Deutschlands nachge⸗ wiesen ist, deutlich erkennen. Die in den letzten drei Jahren 1878 89 hinzugefügte Unterscheidung der vom Blitz getroffenen Bäume ergab: 77 Gichen, 14 Buchen, 4 andere Laubbölier und 34 Nadelhöl jer, sowie cinen Fall, wo gleichzeitig eine iche und eine Buche vom Blitz beschädigt wurden. Aus diesen Angaben könnte ein genauer AÜusdruck für die Blitzgefabr der einzelnen Baumarten abgeleitet werden, wenn die Baumjabl jeder Gruppe derselben bekannt wäre. Werden dafür die mit ihnen bestandenen Flächen substituirt, so ergiebt sich folgende

Uebersicht: * Projent Prozent s ge, ,, . Flache schaden Eichenbestand 1880 105 . Vuchenbestand 15315) 165 1 Nadel holj Bestand 3230 1850 26 Rest. 260 1,5 3 ; I ; 69 auß der die Blitzgesabr für die Eiche 103 5, J, für die Buche O, 16, für die Nadelbölser 1,5, für übrige Laubböljer 20

sich ergiebt; oder aber, ist die Blitzgefahr der Buche 1, so ist die der Giche 34, die der anderen Laubhölzer 12 und die der Nadelhölzer 9.

Der alten Sage, daß die Buche rom Blitz gefeit sei, liegt also etwas Wahres zu Grunde, und wenn die alten Deutschen die Eiche als Sitz des Donnergottes verehrten, so mag dies vielleicht auch darin seinen Grund haben, daß die beständig im Freien Lebenden die Beobachtung machten, daß die Eiche mit Vorliebe vom Donnerkeile getroffen werde.

Die etwa 18 09990 ha großen Forsten des Fürstenthums vertheilen sich mit den Blitzschäden der 7 Jahre 1874 80 auf folgende Boden⸗ arten:

rz Prozent Prozent jn iaöleckt. , e, der Bh. i n Pertar Fläche schäden g Kalkboden 4735 26,0 3 0, 11 Keupermergel. 5640 31,0 10 0, 32 Thonboden. 3160 1 13 0, 75 n men J 1,61 Lehmboden... 2280 173 71 420

Die Zahlen der letzten Spalte sind durch Dipision derjenigen der dritten durch die der zweiten erhalten worden. Sie lehren eine ähnliche Verschiedenheit der Blitzgefahr der Bodenarten wie die der Baumarten, welche auf jenen stehen. Wird die Blitzgefahr für Kalk⸗— boden gleich 1 gesetzt, so ist dieselbe für Keupermergel nahezu 3, Thon⸗ boden nahezu 7, Sand 14,5 und Lehmboden 38.

Gegenden mit vorherrschendem Kalkboden sind daher hinsichtlich der Blitzgefahr viel günstiger gestellt, als solche mit schwerem Lehm boden. Ob diese und ähnliche Konsequenzen nicht vielleicht die Be⸗ rücksichtigung der Versicherungsgesellschaften verdienen denn die Blitzgefahr für Gebäude hängt zweifelsohne auch vom Untergrunde ab möge hier nur angedeutet werden; jedenfalls wird fortan bei Untersuchungen über die Vertheilung und Verbreitung der Gewitter und Blitzschläge in einem Lande dessen geologische Karte zu Rathe gezogen werden müssen.

Alle diese Beobachtungen und Folgerungen entbehren zwar, wie wir hinzuzufügen nicht unterlassen dürfen, der Bestätigung durch aus— gedehnte Forschungen; aber sie deuten wenigstens die Richtung an, wohin letztere zu steuern haben. Namentlich den forstlich-meteorolo⸗ gischen Stationen empfehlen sie sich als ein sehr beachtungswerther Zuwachs ihres Arbeitsfeldes.

Die Afrikanische Gesellschaft in Deutschland hat wiederum die Freude gehabt, einen ihrer Forschungsreisenden in der Heimath begrüßen zu können. Hr. Dr. Buchner ist nach einer drei— jährigen Abwesenheit und nach Vollendung einer ebenso schwierigen wie erfolgreichen Reise am vergangenen Freitag nach Berlin zurück— gekehrt. Dem jungen Gelehrten war es freilich nicht vergönnt, fe inen großartigen Plan, von der Westküste über die Lundastaaten hinaus bis an den Congo und von hier nach der Ostküste vorzudringen, ganz auszuführen. Derselbe wurde vielmehr durch die Eiferfucht des Muata Jamwo in den Lundastaaten festgehalten und fchließ— lich sogar gezwungen, nach der Weftküste zurückzukehren, so daß seine Reiseroute ven der früher von Dr. Pogge genommenen, wenig verschieden ist. Da Hr. Dr. Buchner jedoch durch mehrjährige Studien sich für die Afrikaforschung gründ⸗ lich vorbereitet und seine Studien auf die verschiedenen Zweige der Naturwissenschaft ausgedehnt hatte, so ist sein Erfolg ein ganz be— sonders glänzender mid wird nicht nur der Kartographie zu Gute kommen, sondern auch unsere Kenntnisse von der Geologie, Botanik und Zoologie des äquatorialen Afrika wesentlich erweitern. Um so mehr ist es aus diesem Grunde aber auch zu bedauern, daß ein Theil der werthvollen Sammlungen des Reisenden in Folge der Collision zweier Dampfer im Kangl zu Grunde gegangen ist.

Hr. Dr. Buchner wird in der nächsten Sitzung der Gesellschaft für Erdkunde über die Ergebnisse seiner Reise Bericht erstatten.

Zu Anfang vorigen Jahres ging durch die Zeitungen die Nach— richt, daß ein mit afrikanischen Reisen bereits vertrauter, über be— trächtliche Mittel verfügender Holländer, Juan Maria Schuver aus Amsterdam, von Kairo nach Süden abgereist sei mit dem großartigen Plane, ganz Afrika von Nord nach Süd bis zum Kap der guten Hoffnung zu durchwandern. Bald darauf setzte sich derselbe mit der Redaktion von Petermanns Mittheilungen in Verbindung, und, in Faädassi angelangt, sandte er den ersten Bericht über seine Reise, welcher in dem soeben ausgegebenen Januarheft der genannten Zeitschrift unter dem Titel ‚Von Cairo nach Fädassi, 1. Januar bis 12. Juli 18812 abgedruckt ist. Der Reisende gedenkt sich längere Zeit in Fädassi, das ihm als ausgezeichnete Station erscheint, aufzu— halten und nur langsam vorwärts zu gehen. Er verspricht, eine Karte des Berta⸗Landes südlich von Beni⸗Shongul; ferner sind Positions— bestimmungen und andere karthographische Arbeiten, sowie Mittheilungen über die Beschaffenheit des Bodens, über die Sprachen und über die all— gemeinen Verhältnisse der Stämme zu einander von ihm zu erwarten. In einem weiteren Aufsatze werden die Polarfahrten des Jahres 1881 besprochen. Nachdem die Unternehmungen im europäischen Eis—⸗ meer und die Fahrten im Karischen Meere rekapitulirt worden, wird die Expedition des Kapitäns Hooper mit dem amerikanischen Zoll— schiff Corwin“ (der schon im Jahre 1880 in den Gewässern nördlich von der Beringsstraße Umschau gehalten) zur Aufsuchung der Jeannette“ und seine Landung auf Wrangelland beschrieben, welches von ihm am 12. August für die Vereinigten Staaten in Besitz genommen und New⸗Columbia getauft worden ist. Zu dem gleichen Zweck wie der Corwin“ war bekanntlich der Rodgers“ unter Kapitän Berry aus Francisco ausgelaufen, mit der speziellen Instruktion. Wrangelland nach etwaigen Spuren der seit 2 Jahren vermißten Expedition zu durchforschen. Dies ge— schah in so gründlicher Weise durch einzelne Booterpeditionen, daß nur wenige Punkte der Insel (denn als solche ergab sie sich) ununter sucht geblieben sind, freilich für die eigentliche Aufgabe ohne Erfolg. Indessen ist durch diese Forschungen einem langjährigen Streite ein Ende gemacht, gleichzeitig di

6 San

aber auch die Ansicht zerstört worden, als ob die Küste des Wrangellandes eine gute Basis für ein weiteres Vordringen nach Norden bieten könnte. Die Kurse der beiden Dampfer sind auf einer beigegebenen Karte eingetragen,

welche auch die erste kleine, nach einer Skizje der Offiziere des „Rod gers entworfene Karte der Insel Wrangelland vor Augen führt.

Derselke Artikel enthält ferner Mittheilungen über die vom ameri— kanischen Signal Office ausgesandten Expedisionen behufs Errichtung von Stationen innerhalb des Polarkreises, welche mit der Beobachtung der pbysikalisch meteorologischen Erscheinungen nach Werprechtschem Plane betraut werden sollen, nämlich Lieutenant Greeleyés Beobach— tungestation in der Lady ⸗Franklin⸗Bay und Lieutenant Ray's Station auf Point Barrow, der Nordspitze des amerikanischen Konsinents. Endlich wird über die Fahrt des Wallfischfängers Arctie“ unter Ka—⸗ pitän Adams und die von ibm ermittelten Nachrichten in Betreff der

leßten Schicksale einiger Gefährten Franklins somwie über Bore's gerlante Exredition nach dem Südpolargebiet berichtet.

Hinsichtlich dieser italienischen antarktischen Unternebmung erfahren wir, daß Lieutenant Bove sich im September nach Buenos Aires be— gehen hat, um, mit einer Kemmission von italicnischen Gelchrten als wissenschaftlicher Leiter, an einer Expedition theil unchmen, welche von der argentinischen Regierung cusgesandt wird, um Studien zur Be—= leuchtung und Betonung der atlantischen Küste von Patagonien und Feuerland vorzunehmen, Guano und Salpeterlager, günstige Fischerci⸗ Plätze ꝛc. aufzusuchen. Die der Erpeditien zur Verfügung gestellten Schiffe, das Kanonenboot Uruguay und die Korvette (abo de Hernos“ stehen unter dem Kommando des Oberst Lieutenants der Marine R. Blango und sollten etwa Mitte November in Ser gehen. Die wissenschaftlichen Sammlungen werden jzwischen der argentinischen Regierung und der italienischen Kommission gefoeilt. Vom Fener⸗ lande aug will Bove auf cinem gecharterten Walsischsänger den Ver—= such machen, über den Polarkreis vorzudringen. Die italseniscen Gelehrten haben sich am 3. Oftober in Genug eingeschiffi. Daran

reibt sich ein Aufsap, welcher nach Berichten russischer Blätter das Leeben der nach Sibirlen Verbannten schiltert, und welter eine zusammen⸗

assende Darstellung der Anfänge der Erschließung des Beckens, durch Stanley, die Missionare der Baptist und der Livingstene Inland Mission, Comber. Me. Call, Bentley, und Crudgington, sowie, den französischen Missionar Pater Augouard und den Reisenden Savorgnan de Brazza. Da durch Stanley s Verdienst die Möglichkeit geboten ist, ohne zu große Schwierigkeiten mit dem Innern in direkte Verbindung zu treten und auch Aussicht vorhanden ist, daß diese Verbindung er⸗ halten bleibt, so hat sich eine holländische Gesellschaft, welche in der Congo⸗Mündung einen lebhaften Handel treibt, entschlossen, ihre Faktoreien bis zum Stanley⸗Pool auszudehnen und bereits diejenigen Persönlichkeiten, welche durch langjährigen Aufenthalt am Unterlaufe Erfahrungen im Verkehr mit den Eingeborenen gesammelt haben bezeichnet, um am Stanley ⸗Pool, und nach Bedarf weiter stromauf⸗ wärts, Faktoreien zu gründen. Auch mehrere belgische Compagnien sind in der Bildung begriffen, um in direkte Handelsverbindungen mit dem Mittellaufe des Congo zu treten. Sehr interessant sind endlich die Mittheilungen über das urwüchsige Böllchen (der Karatschajer im Quellgebiet des Kuban im Kaukasus, nach G. Petrow im „Jahrbuch für das Kubangebiet für 1880.“ In dem geographischen Monatsbericht wird u. A. der nach mancherlei Mißgeschick doppelt erfreulichen neucren Erfolge der „Afrikani⸗ schen Gesellschaft in Deutschland“ gedacht und von ihren Früchten zunächst drei Karten erwähnt, deren jede für sich einen großen Er⸗ folg, bedeutet und einen höchst schätzbaren Beitrag zur Karte von Afrika liefert. Es, sind dies ) eine ausführliche Routenkarte von Dr. Oskar Lenz' Reise nach Timbuktu (in der Zeitschrift der Gesell⸗ schaft für Erdkunde veröffentlicht) 2) Pr. A. Steckers Aufnahme des Tanasces in Abessinien und 3) Robert Flegels Aufnahme des mitt⸗ leren Niger in der Karte seiner Reise nach Sokoto (letztere beide in den Mittheilungen der Afrikanischen Gesellschaft) Dem Januar— heft ist, eine große sorgfältigst ausgeführte geologische Karte von West⸗ afrika (Maßstab 1: 12 500 60, entworfen nach seinen in den Jahren 187477 und 1879— 81 unternommenen Reisen von Pr. Sskar Lenz, beigegeben, in welcher auch die Routen des Reisenden aus jener oben erwähnten Karte eingetragen sind. Der von dem Verfasser dazu ver⸗ faßte Text soll in einem späteren Hefte nachfolgen.

Congo

In der Generalversammlung des Vereins für deutsches Kunstgewerbe, am 11. Januar, erstattete der Vorstand über die Thätigkeit des Vereins im verflossenen Jahre Bericht. Derselbe kon— statirte, daß das Vereinsleben ein sehr reges und fruchtbringendes ge⸗ wesen ist. Der Stoff zu den Vorträgen floß reichlich, und auch an Vor⸗ lagen kunstgewerblicher Gegenstände, welche größtentheils aus dem Kreise der Mitglieder hervorgingen, war niemals Mangel. Zu den Vorträgen,

welche stets ziemlich zahlreich besucht waren, trugen Autoritäten auf Versammlungen fanden im

dem Gebiete des Kunstgewerbes bei.

Jahre 1881 siebenzehn statt. Die Zahl der Mitglieder hat sich um 47 vermehrt und beläuft sich gegenwärtig auf 535. Die“ Bibliothek des Vereins, welche den Mitgliedern jeden Mittwoch Abend geöffnet ist, wurde durch werthvolle Werke vermehrt und fleißig benutzt. Der Stand der Kasse ist ein erfreulicher. Die Jahresabrechnung ergiebt einen nicht unbedeutenden Ueberschuß. .

Glasgew, 18. Januar. (W. T. B.) Heute früh wurde ein der Archer, Linie, angehöriger Schiffs bauhbof durch Feuer voll- ständig zerstärt. Der Schaden wird auf 26 60660 Pfd. Sterl. geschätzt.

Bukarest, 19. Januar. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht um 3 Uhr brach in dem Circus Krembfer auf dem Boulevard Feuer aus. Trotz der Anstrengungen der Pompiers brannte der Cireus vollständig nieder. Vom Personal werden' zwei Männer und die erste Reiterin vermißt. 34 Pferde sind verbrannt.

Das Victoria-Theater bleibt morgen wegen der Ge— neral probe zu dem Calderon schen Schauspiel „Ueber allen Zauber Lieben welches am Sonnabend in glänzender Auẽstattung mit Hrn. Otto Devrient als Gast in Scene geht, geschlossen.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Beiheft zum Maxineverordnungsblatt. Nr. 34. Inhalt: Studie über die Einführung der Fischtorpedowaffe in ihrem Einflusse auf die Machtstellung der Marinen. Die Russischen Treuzer. Nachrichten von S. M. Schiffen und Fahrzeugen im Autlande. Nachrichten vermischten Inhalts: Artslleristisches. Torpedowesen. Vermischtes. Literarische Benachrichtigungen.

Handelspolitische Revue. 1X. Jahrg. Monateschrift für die gesammte VolkSwirthschaft. Herausgeber Josz— Wiener, Berlin⸗Wien. Die Januar⸗-Nummer 1882 enthält 12 Original Artikel, und zwar: Was wir wollen? Die Biemarckschen Pläne. Ein neues Aktiengesetz Ein Volkswirthschaftsrath in Oester— reich. Die Länderbank Debatte. Volkewirthschaftliche Revue. Das Assekuranziahr 1881 in Oesterreich. Die Verstaatlichung des Versicherungswesens in Deutschland. Die Unfallversicherung in praktischer Beleuchtung. Versicherung des kaufmännischen Kredits. Maritime⸗Bank. Interventions Bank. Ferner: Volkswirth⸗ schaftliche Literatur. Notizen Monats ausweise. Rechen⸗ schaftsberichte und Bilanzen. Correspondenz und An fündigungen.

Gewerbeblatt aus Württemberg, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel. Nr. 3. Inbalt: Versendung der aus Anlaß der Schulausstellung von iss! verwilligten Preise. Die Einführung von Lehrlingsprüfungen. Herstellung richtiger Leiste für den naturgemäßen Schuh. Er⸗ ꝑlosionssichere Brenner für Petroleumlampen. Neuer Kitt. Diagonal gelagertes Walkfaß mit Längsrippen im Innern für Gerbe— reien. Literatur. (Dr. G. Wincklers Handbuch zur Herstellung ron Metallüherzügen. Thätigkeit des Loboratoriums im Monat De zember 1881. Die Zahl der Besucher der Mustersammlungen. Zahl der ausgeliehenen Musterstücke, Zeichnungswerke und Lehrmittel im Musterlager. Frequenz der Bibliothek.

Die Sparkasse. Volkawirthschaftliches Wochenblatt. Organ

des Verbandes der Sparkassen in Rheinland und Westfalen. Heraus geber: Dr. jur. Hevyden. Mitglied des Verbandsvorstandes. Nr. 5. ossen, 14. Januar 1882. Inhalt: Ueber Pfemigsparkassen.

Sparkassenwesen. Geld., Bank⸗ und Boͤrsen⸗Nachrichten.

Versicherungewesen. Literatur. Rechnungsabschluß der städtischen Sparkasse zu Duisburg am Schlusse des Jahres 1880. Mande burger Leben versicherungs⸗Gesellschaft. Sparkasse zu Hemberg.

Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben für das Geschästejabr 1889. Notizen über deutsches Papiergeld. Die wichtigsten Rechnungsmünzen und ihr Verhältniß zum deutschen Müntspstem. Coursbericht vom 6. bis 12. Januar. Bankausweise. tabelle.

Illustrirte Berliner Wochenschrift Der Bär“, Verlag von Gebrüder Paetel in Berlin W., redigirt von Emil Do⸗ minik. Preis vierteljährlich? 9 Nr. 16. Inhalt: Das Testa—⸗ ment, eine Novelle aus der Mark ron Ernst Brandt (Fortsetzung). August Orth, Königlicher Baurath (mit Portrait). Die Gesangen⸗ nehmung des Marschalls Viktor, dne de Bellnne, zu Arnswalde am 17. Januar 1807 von v. S. uß). Henriette Sontag von Ar⸗ nold Wellmer (Fortsetzung). Migzellen: König Friedrich Wilbelm J. auf dem Potsdamer Exerserplare (mit Illustration): alten griechischen Buttmann; Vor sunfzig Jahren; Bau des Reichetags⸗ gebäude; ꝛc. ꝛc. Brief und Fragekasten. Inserate.

Münz⸗

Moeornr Bom

Redacteur: Riedel. Verlag der Eypvedition (Kessel). Druck! W. Elaner Vier Beilagen (einschließlich Borsen · Beilage)

Berlin

M 16.

22

Erste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 19. Januar

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1882.

Aichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 19. Januar. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (28.) Sitzung begann der Reichstag die erste Berathung des von den Abgg. Dr. Buhl und Genossen ein⸗ gebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Entschädigung bei Unfällen und die Unfallversicherung der Ar— beiter. Der Abg. Dr. Lasker nahm im Namen der Antrag— steller das Wort, um die Prinzipien dieses Antrages darzu— Legen. Der vorliegende Antrag nehme einen hochwichtigen Platz unter den Verhandlungen des Reichstages ein; und hätten die Antragsteller erklärt, daß die Einbringung desselben nicht die Bedeutung einer Verpflichtung für jede Einzel— heit in der Gesetzgebung habe, sondern lediglich die einer Verständigung in Betreff der leitenden Grundsätze. Wenn die Regierung einen Entwurf einbringe, rechne sie in Betreff einzelner Bestimmungen auf die weitere Berathung und erkläre sich bereit, jede Belehrung anzunehmen. Dazu seien auch die Antragsteller bereit. In dem Gesetz von 1871 finde man keine eigentliche Substanz der Haft— pflicht, wie man sie heute verstehe. Der 8§. 1 behandele die— jenige Pflicht, welche aus dem Eisenbahnbetriebe entspringe, gleichviel ob den Bediensteten gegenüber oder den dritten Per sonen, welche in keinerlei Dienst- und Vertragsverhältniß stehen. Im §. 2 werde aber nur das allgemeine Recht in Anwendung gebracht auf einen besonderen Fall. Das Gesetz von 1871 sei nützlich in dem Sinne gewesen, in dem dasselbe für ganz Deutschland für diese bestimmte Materie einheitliches Recht geschaffen und außerdem auch für einzelne Länder den Rechtssatz festgestellt habe, daß der Arbeitgeber, der Unternehmer verhaftet sei für das Verschulden auch der von ihm angestellten und mit der Leitung betrauten Personen selbst in dem Falle, wenn derselbe bei der Auswahl der Personen sich ein Ver— schulden nicht zugezogen habe. Dennoch sei dieses Gesetz durch— aus verdienstlich gewesen, weil es die Idee der Verpflichtung für Unfälle durch den Unternehmer in Bewegung gebracht und zum Theil gelöst habe in Bezug auf Eisenbahnen, obschon da außerhald des Vertragsverhältnisses. Einige von den Abge— ordneten, u. A. auch er, hätten schon 1871 dieses Gesetz als ungenügend bezeichnet und den Versuch gemacht, die Folgen des §. J auszudehnen auf den ganzen Fabrik- und den maschi⸗ nellen Betrieb. Dies sei damals mißlungen. Seitdem aber hätten die Klagen im Publikum, namentlich unter den Arbeitnehmern, nicht aufgehört und auch nicht die Reform— bestrebungen des Reichstages. Fortgesetzt seien Antiäge ein— gebracht aus den verschiedenen Parteien des Hauses, in der Absicht, das Haftpflichtgesetz weiter fortzusetzen, namentlich es fortzusetzen zu Gunsten der Arbeitnehmer, und im wesentlichen sei immer davon ausgegangen, das Objekt auszudehnen, auf welches die Haftpflicht aus dem §. 1 des Gesetzes von 1871 sich beziehen solle, und ferner die Beweislast insofern für den Arbeitnehmer zu er⸗ leichtern, als dem Arbeitgeber oder dem Unternehmer aufgegeben werden solle, eine Schuld des Arbeitsnehmers oder des Ver— letzten nachzuweisen, so daß auch für den Zufall der Unter—⸗ nehmer zu haften habe. Diese Bestrebungen, welche wohl die Mehrheit des Hauses für sich gehabt hätten, seien nun im vorigen Jahre durch eine Vorlage der Regierung unterbrochen, welche ein völlig neues System adoptirt habe, und, wie er nicht leugnen könne, sehr viele nützliche und noch mehr glänzende Ideen in sich geschlossen habe, die jedoch bei weiterer Prüfung die Probe nicht hätten bestehen können. Man könne sie in zwei Hälften zerlegen: die eine habe in der That die Ideen für die Gesetzgebung produktiv bereichert; die zweite habe einer ungewissen Zukunft vorgegriffen, in das weite Meer sozialistischer Gesetzgebung hinausgesteuert, und habe zur saktischen Lösung der Frage nicht viel beige⸗ tragen, vielmehr ihre Lösung in eine viel weitere Zukunst hinausgerückt. Besonders seien zwei Punkte von der liberalen Seite einstimmig im vorigen Jahre bekämpft: die Idee einer einheitlichen Reichsanstalt, oder einer Mehrzahl von Staate⸗ anstalten, die monopolisirte Versicherungsanstalt, welche die freie Entwicklung des Versicherungswesens ganz und gar habe unterdrücken sollen; und der Staatszuschuß, an dem die Regierung mit kaum erklarlicher Tenazitãt festgehalten habe. Die große Mehrheit des Hauses habe vom Staatszuschuß nichts wissen wollen weder von dem beständigen, noch von dem vorübergehenden. In Vetreff der Monopolisirung der Versicherungsanstalten aber habe man in diesem Jahre die glänzendste Genug⸗ thuung erhalten, indem man aus dem Munde des Reichs⸗ lanzlers gehört habe, daß derselbe die Errichtung solcher Anstalten für gänzlich unpraktisch halte, und geradezu schädlich für die Entwickelung. Innerhalb 9 Monaten habe derselbe sich also selbst überzeugt, daß die Grundlage seiner Vorlage vom vorigen Jahre durchaus unhaltbar sei. Man werde sich hier also, wenigstens so lange der Neichekanzler seinen Einfluß behalten werde mit einer Vorlage, wie die vom vorigen Jahre gewesen sei, nicht wieder zu beschäftigen haben, so daß leider nichts weiter übrig bleibe, als daß man ein oder vielleicht zwei Jahre einer nütz⸗ * Reformbewegung für die Ausdehnung des Hastpflicht⸗ gesetzes verloren habe. Nun sollte es doch natürlich scheinen, zu der besser vorbereiteten und von der Mehrheit bereits acceplirten Grundlage zurückjukehren. Dies sei aber nicht der Fall, sondern der neue Vorschlag werde nur durch einen anderen neuen abgelöst, der womöglich noch weniger vor⸗ bereitet zu sein scheine, als der vom vorigen Jahre. Die Versicherung solle nämlich von gewissen Schöpfungen in die Hand genommen werden, die erst ins Leben gerusen werden sollten mit dem Beruf, das ganze Gebiet der sozialen Gesetz⸗ gebung in ihre Hand und Mitwirkung zu nehmen. Man wisse von alledem nur das Wort „korporative Verbände“, die nach den Andeutungen des Staatg⸗Ministers von Boetticher eine Hülse und ein Stützpunkt werden sollten, für die Vorlagen, betreffend die Unfallversicherung; diese Vorlage solle aber selbst unabhängig sein von der Veschasfenheit der korpo⸗ rativen Verbande, von denen ein deutliches Bild noch nicht

gegeben werden könne. Der Minister habe gestern das Gesetz

Über die Berufgstatistik für nothwendig erklärt, weil ohne dasselbe die korporativen Verbande, welche sodiale Fragen zu ordnen berufen sein sollten, nicht gut dargestellt und lonzipirt

werden könnten. Das Unfallversicherungsgesetz solle im We⸗ sentlichen auf ihnen beruhen, ihr Bild aber könne sich die Regierung noch nicht entwerfen. Dennoch sei die Regierung entschlossen, dieses Gesetz einzubringen, ehe noch die Berufs⸗ statistik abgeschlossen und das Material für die korporativen Verbände geschaffen sei, das heiße, das zukünftige Subjekt, der Träger aller Ausführungen des Gesetzes, welches dem Hause vorgelegt werden solle, brauche weder körperlich ge⸗ schaffen zu sein, noch auch nur im Bilde dargestellt zu werden, sondern es solle das Zutrauen wahrscheinlich zu der zukünfti— gen Entwickelung gehegt werden, es würden diese zu er— mittelnden Personen wahrscheinlich geeignet sein, diese Fragen, die ihnen aufgetragen werden sollten, zu lösen. Un⸗ möglich aber köäwnne man ein dringendes Reformbedürfniß

auf solche Gestaltungen hin hinausschieben. Um auf die Einzelheiten des vorliegenden Gesetzes zu kommen,

so bemerke er, daß der wesentliche Charakter desselben sei, daß es sich nur mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschäftige, nicht mit Dritten. Der gegenwärtig vorgelegte Gesetzentwurf knüpfe an die bestehenden gesetzlichen Bestimmun⸗ gen an und suche aus diesen heraus diejenigen Verbesserungen zu schaffen, welche zur Befriedigung der allgemeinen Verhält— nisse und der Bedürfnisse der Industrie für erforderlich er⸗ achtet würden. Zunächst sei in dem Gesetz bestimmt, daß auf der Basis des allgemeinen bürgerlichen Rechts die Entschädigung von dem Unternehmer dem Ar— beitgeber gezahlt werde an den Arbeiter oder Beamten, der durch Unfall bei dem Betriebe bestimmter Unter— nehmungen getödtet oder körperlich verletzt worden sei. Der Reichskanzler habe feinen vorjährigen Plan gleichzeitig mit dem weitgreifenden Projekt verwirklichen wollen, das ge— sammte Versicherungswesen zu verstaatlichen. Der Gesetzent— wurf wolle also in Zukunst, nachzem die Normativbestim— mungen festgesetzt seien, den Unfallversicherungsbetrieb den Versicherungsgesellschaften überlassen, bis dahin aber dem Bundesrath die Entscheidung darüber überlassen, welche Ge— sellschaften zu diesen Betrieb zuzulassen seien. Die Antrag— steller glaubten in der Vorlage alle diejenigen Vorkehrungen getroffen zu haben, welche zur Sicherung der Arbeiter ersor— derlich seien in den Fällen des Unfalls und der Beschädigung, sowohl in allgemeiner Beziehung als auch in Bezug auf die Entschädigung der arbeitsunfähig gewordenen Arbeitnehmer, wie auch der Hinterbliebenen im Falle des Todes, sowohl was die Sicherheitsbestellung anlange, als auch in Bezug auf das weiter zu beobachtende Verfahren bei der Untersuchung des Thatbestandes und der Feststellung der Entschädigung und Geltend⸗ machung der Rechte. Er wolle zugeben, daß diese Bestimmun⸗ gen Vielen noch nicht genügten, er glaube aber, daß die in dem Gesetze getroffenen Bestimmungen den Erfahrungen ent— sprächen, welche seither auf diesem Gebiete gemacht seien. Er glaube, daß die Antragsteller mit ihrem Antrage einem dringenden Bedürfniß entsprochen hätten. Unter den Einwendungen, die er heute gelesen habe, finde sich auch der Einwand, daß dadurch, daß man die ge— sammte Last dem Arbeitgeber auferlegen wolle, die Möglich—⸗ keit einer vereinigten Versicherung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entzogen und dadurch die moralische Verbindung, die sich durch eine gemeinschaftliche Versicherung herstellen lasse, unmöglich gemacht werde. Das sei keineswegs richtig, denn nach dem vorliegenden Gesetzentwurf solle eben der Arbeiter nur bis zur Höhe der Zweidrittel entschädigt werden, seine Nachkommen im Maximum nur bis zur Hälfte; nicht verboten bleibe es aller— dings für. den Arbeitnehmer, sich auch eine höhere Entschädigung aus seinen eigenen Mitteln zu versichern, und wenn in der That die Neigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor— handen sein werde, eine solche Vereinigung herbeizuführen, so werde sie auch jetzt noch herbeizuführen sein. Es sei von allen Seiten anerkannt, daß ein wesentlicher Bestandtheil für die glückliche Wirkung des Gefetzes darin bestehen müsse, daß es ge⸗ linge, möglichst schnell das Sachverhältniß festzustellen und in der einfachsten Weise dem Arbeitnehmer zu seiner Entschädigung zu verhelfen, soviel wie möglich Prozesse auszuschließen. Durch diesen Gesetzentwurf werde die Sache soviel wie möglich ver⸗ einfacht und glaube er in der That, daß die Antragsteller ein Ver⸗ fahren angeboten hätten, das in den großen Grundzügen die schnellste und beste Art der Erledigung herbeiführe. Der Gedanke ser nämlich folgender; sobald einer der Unfalle sich ereigne, welcher überhaupt mehr Aufmerksamkeit verdiene, nicht einer bloßen Verletzung, der in einer kurzen Zeit etwa sich erledigt, müßte Anzeige gemacht werden. Sei der Unfall von etwas größerer Bedeutung, so werde derselbe dem Unfalls kommissar angezeigt. Die Antragsteller hätten den Ausdruck „Unfalls kommissar“, deren Einsetzung sie obligatorisch gemacht hätten, gewählt, nicht etwa, um damit zu bezeichnen, daß diese Person nicht zusammen allen dürfe mit dem Fahrikinspeltor. Der Fabrik⸗ inspeltor lönne zum Unfallskommissar ernannt werden; er sei nur der Meinung, daß wahrscheinlich das Geschäst der Unter— suchung eine so große Last mit sich führen könne, daß der Fabrilinspektor sie nicht bewältigen könne, und in diesem Falle derselbe loordinirt oder subordinirt, Unfalle⸗ kommissare zur Seite erhalten müsse, deren Aufgabe sein würde, sich mit diesen Untersuchungen zu beschästigen. Der⸗ selbe müsse die Einigung mit den betheiligten Parteien ver⸗ suchen und wenn diese Einigung nicht gelinge, so würde der⸗ selbe jedenfalls, insosern er überhaupt eine Einigung herbei⸗ sühren wolle, schon das Material zu einer Begutachtung des Falles vor sich haten, und derselbe werde ganz leicht mit seinem Gutachten dann die Sache abgeben können an den Amtsrichter, der dann nach einer formell auf dem Prozeßwege sich ergebenden Anhörung der Parteien im Wege des Dekrets die Höhe der Enischädigung sestsetze und diese Ent⸗ schädigung sei rechtsgültig für beide Parteien und nur an— greisbar init der Klage desjenigen, der sich nicht für befriedigt erkläre. Die Antragsteller seien der Ansicht, daß die ganze Prozedur in gemöhnlichen Fällen im Laufe von 8 bis 1 Tagen sich abwickeln könne, wenn der Amtgrichter seine Pflicht thue. Er glaube, daß man sehr wohl daran gethan hatten, einen solchen Antrag dem Hause zu unterbreiten. Das vorjährige Gesetz liege zerschmettert in Scherben.

Augsicht gestellt werde, schwebe in unerreichten Lüften. Wolle

Das Gesetz, welches in

man sich auf den Boden der Thatsachen stellen, so müsse man vorangehen und dem Hause ein materiell ausgeführtes Bild geben, wie die Antragsteller die Angelegenheiten ordnen wollten, wie sie in dem vollen Rechtsbewußztsein, daß den Ansprüchen der Arbeiter zur Zeit nicht Genüge ge⸗ schehe, sich nun die Regelung dieser Angelegenheit dächten. Die Frage der Unfallversicherung, so schwierig sie an und für sich sei, sei dennoch lösbar. Ebenso sei auch die Frage der Invalidenversorgung der Arbeiter lösbar, wenn aber der Gin diese Lösung in die Hand nehmen wolle, so könnte er dadurch leicht erhebliches Unheil anrichten; sie könne nur in Form der Genossenschaft geregelt werden, wenn die Arbeiter sich zu gemeinsamen Gesellschaften für diesen Zweck vereinig⸗

ten. Eine Regelung der Arbeiterfrage im inter⸗ nationalen Wege halte er für ganz unmöglich, sie könne nur auf nationalem Wege erzielt werden.

Sollte das Haus wünschen, den Entwurf einer Kommission zur Vorberathung zu überweisen, so würde er diesen Vorschlag mit Freuden begrüßen. Die Antragsteller legten dem Hause ihren Antrag vor als eine Einladung, auf dem positiven Boden der Verhältnisse über das Wohl der Arbeiter zu ver⸗ handeln und so die brennende soziale Frage zu lösen. Eine Gefahr für die Versicherung der Invalidität, wenn sie mit Staatshülfe geschehe, liege darin, daß die Fälle der Inva— lidität sich sehr häufen würden. Bei einer Arbeitsstockung vom Staate Hülfe zu erwarten, sei ein reines Phantasie— gebilde. Beim besten Willen wäre dieser nicht im Stande, alle Arbeitslosen, die Arbeit suchten, zu beschäftigen. Bei allen diesen Gesetzen könne nicht die Gesammtheit der arbeitenden Klassen, sondern nur eine bestimmte Kategorie berücksichtigt wer⸗ den; wolle man diesen aus dem Staatssäckel Hülfe zukommen lassen, so sei dies eine Ungerechtigkeit gegen die Gefammtheit der Steuerzahler. Nicht aus Oppositionslust, sondern ledig— lich aus den angeführten sachlichen Gründen sei er gegen jede Staatshülfe. Für jede Nation sei die erste Bedingung zu ihrem Wohl, die Arbeitskraft und den Arbeitswerth des ein— zelnen Individuums zu erhöhen. Die Staatshülfe thue das Gegentheil. Mache man also einen Versuch mit der Annahme des Antrages; er bitte bei der Berathung derselben um mög— lichst große Objektivität und Unparteilichkeit.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Geheinne Ober⸗-Regierungs-Rath Lohmann, das Wort:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat seinen Vortrag damit begonnen, den verbündeten Regierungen einen Vorwurf zu machen, daß sie nämlich durch die Einbringung des vorjährigen Gefetzentwurfs ein dringendes Reformbedüfniß (Unruhe, Glocke des Präsidenten.)

Ich sage, meine Herren, der Herr Vorredner hat den verbündeten Regierungen den Vorwurf gemacht, daß sie durch Cinbringung des vorjährigen Gesetzentwurfs die Befriedigung eines dringenden Reform bedürfnisses nicht gefördert, sondern nur hinausgeschoben hätten, und zwar dadurch, daß sie, anstatt an die bisherige Entwickelung der hier vorliegenden Materie anzuknüpfen, einen ganz neuen, ungenügend vor⸗ bereiteten und nicht durchdachten Entwurf vorgelegt hätten. Der Herr Vorredner hat dann, wenigstens dem Sinne nach, den von ihm und seinen Genossen eingebrachten Antrag als den Versuch be— zeichnet, nun wieder anzuknüpfen an die Entwickelung, die von den verbündeten Regierungen muthwillig verlassen worden sei und nunmehr die Aufgabe zu lösen, welche die verbündeten Re— gierungen billiger Weise schon längst hätten lösen sollen, da bereits auf allen Seiten des Hauses Einverständniß über die einzuschlagenden Wege geherrscht habe. Damit nimmt, wie mir scheint, der Herr An⸗ tragsteller für den Entwurf, welcher von ihm und seinen Freunden eingebracht ist. jedenfalls in Anspruch, daß er im Stande sei, nun wirklich jenes Reformbedürfniß zu befriedigen. Der Gesetzentwurf wird ja auch von dem Herrn Antragsteller dem Reichstage dargeboten mit dem Antrage, die verfassungsmäßige Zustimmung zu geben. Allerdings

hat der Herr. Vorredner befürwortet, daß im einzelnen über die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs diskutirt wer

„den könne, er hat in dieser Beziehung für den Gesetzentwurf dasselbe in Anspruch genommen, was auch die verbündeten Regierun⸗ gen bei Einbringung ihrer Vorlagen in Anspruch zu nehmen pflegen, daß sie nämlich nach empfangener Belehrung im Einzelnen Aenderungen eintreten lassen. Es muß hiernach aber doch angenommen werden, daß im Großen und Ganzen der Herr Vorredner und seine Mitantrag⸗ steller diesen Gesetzentwurf als ein brauchbares Mittel zur Befriedi⸗ gung des vorliegenden Reformbedürfnisses hinstellen.

Nun, meine Herren, will ich zunächst dem Einwand begegnen, daß der im vorigen Jahre eingebrachte Entwurf der verbündeten Re⸗ gierungen zur Förderung der Befriedigung des Reformbedürfnisses nichts gethan hätte und daß der jetzige Gesetzentwurf anknüpfe an die⸗

jenigen Bestrebungen, die vor Einbringung dieses Gesetzent⸗ wurfs auf die Befriedigung des Bedürfnisses gerichtet waren.

Meine Herren! Was sehen wir denn jetzt in dem Entwurf der Herren Antragsteller? Zwei ganz wichtige Prinzipien, die, so viel mir bekannt ist, vor dem Entwurf der verbündeten Regierungen über⸗ haupt, wenigstens in der Debatte dieses Hauses niemals aufgetaucht sind: das eine ist die Ermittelung der Entschädigungen und das an⸗ dere ist die Sicherung des Verletzten, daß seine Ansprüche auch wirk⸗ lich realisirt werden. Im Wesentlichen kommt der Inhalt des uns etzt vorliegenden Gesetzentwurfs lediglich darauf hinaus, daß der letzte Punkt in einer andern Weise geregelt wird, als von den verbündeien Regierungen versucht wurde. Nun, meine Herren, kommt es ja darauf, an, ob auf diesem Wege wirklich jenes Bedürfniß befriedigt werden kann, und namentlich, ob der Entwurf alles dasjenige regelt, was nothwendig geregelt werden muß, wenn auf diesem Wege das Ziel erreicht werden soll. Ich bin nun der Meinung, daß gerade die schwierigsten Fragen, die zu dem Ende zu lösen sind, von dem Gesetzentwurf überhaupt nicht in Angriff genommen werden, sondern dem zukünftigen Reichsgesetze, bejw. den Anstrengungen der verbündeten Regierungen im Bundes rathe überlassen werden, und so, meine Derren, würde ich glauben, den Herren Antragstellern denselben Vorwurf zurückgeben zu können, der soeben den verbündeten Regierungen gemacht ist, daß nämlich ein nicht genügend vorbereiteter und nicht genügend durchdachter Gesetz⸗ entwurf an das Haus gebracht ist. ; ö

Der Hert Vorredner hat allerdings einen sehr wesentlichen Unter⸗ schied zwischen dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurfe und dem der reibündeten Regierungen darin gefunden, daß der erstere nicht cinen unbedingten und direkten Versicherunge zwang ausspreche, sondern uur überbaupt die Sicherstellung des verletzten Arbeiters dafür, daß sein Anspruch auf Entschädiqung realisirt werden könne, in Auz⸗ sicht nehme. Wie aber diese Sicherstellung auf andere Weise als durch Versichetung gegeben werden soll, das, meine Herren, suche ich in dem Gesetzentwurf vergeblich, es ist eben nur gesagt, der Unter nebmer soll diese Sicherbeit, leisten; auf welche Welse er sie leisten soll, ju welchem Betrag er sie leisten und wie er den Nachweis fübren soll, daß er diese Sicher⸗ beit bestellt habe, das ist wiederum dem Bundegrath und