1882 / 17 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 20 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 20. Januar. Im weiteren Ver— Sitzung setzte der Neichstag on den Abgg. Dr. Buhl und Ge⸗ ntwurss, betreffend die Entschä⸗ fallversicherung Der Abg. Löwe wies als Mitantrag⸗ wort darauf hin, daß man alle Ver⸗ anlassung habe, der liberalen Seite für ihr Vorgehen dankbar daß der Antrag gestellt sei, um große f die liberale Seite zu zieben, erkläre er da die Erweiterung der Hastpflicht bereits im Programm der Fortschrittspartei stehe, und da die Partei stets de Gelegenheit wahrgenommen habe, diesen Theil des Pro⸗ Er halte die Materie für genügend

hegen zu können, daß ein solcher nächsten Session zu Stande kommen werde. Eine Volksvertretung habe nicht die Pflicht, der Re— gierung einen in allen Details ausgearbeiteten Gefe sie habe vielmehr ihre Pflicht erfüllt, wenn rfe die Grundsätze niederlege, nach denen Die Zurüdweisung als Industrieller Arheiterkreisen der Staatszuschuß Wenn gesagt werde, es sei Unglücksfällen halten sollten, während doch den ren bei Eisenbahnunfällen eine solche vewährt werde, so erwidere er, daß der Passagier in diefer Beziehung willen los und in keiner Weise in der Lage sei, zur Verhütung des Unglücks etwas beizutragen, während der Arbeiter in der d eine Einwirkung auf seine eigene Sicherheit habe. f habe eine Sicherstellung einzutreten; habe nur der kompetente Richter zu ent⸗ Es habe also eine gemeinsame Berathung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern keinen Zwe erheblicher Fortschritt gegen das bisherige Gesetz,

daß bei der Feststellung der Ent⸗ nach der Schuld des Arbeiters ge—

Wie richtig dieser Grun helle schon daraus, daß selbst die Versicherung jetzt auf den Nachweis verzichteten, ob ein Ver Die Bedenken des Abg. Ackermann Sicherheit der Aktiengesellschafte vielmehr das größte Interesse a würde sich freuen, wenn die Regierung nach Annahme des Antrages ihre Kraft auf Bildung genosfenschaftlicher Verbände ch den Entwurf, daß tsanstalten und ohne die formelle Ausarbeitung

hoffe er, die Sache nicht

Laufe der gestrigen (2 die erste Berathung des v nossen eingebrachten Gesetze digung bei Unfällen und die Un der Arbeiter fort.

steller in seinem Schluß

Den Vorwurf, Massen des Volks au für absolut hinsällig,

gramms durchzuführen. geklärt, um die Hoffnung Gesetzentwurf in der

entgegenzubringen, sie in einem Entwu sie eine Materie geregelt sehen wolle.

des Staatszuschusses sei getadelt worden könne er aber versichern, daß in als Almosen betrachtet werde. angemessen, nicht stets die volle Rente er

daß die Arbeiter

Nach dem vorgelegten Entwur über Streitigkeiten

Es sei ein wenn der Antrag vorschlage, schädigung fragt werden solle. dsatz sei, er— ogesellschaften schulden vorliege gegen die n weise er zurück, man habe n ihrer Erhaltung.

oder nicht.

konzentriren würde. Bewiesen sei' dur man bei dieser Frage auch ohne Staa Staatszuschuß auskommen könne,

sei nun Sache der Regierung, die, auf die lange Bank schiebe diese so überaus wichtige

n, sondern in nächster Zeit für taterie geeignete Vorschläge machen

Der Antrag wurde hierauf einer Kommission von 21 itgliedern überwiesen.

Es folgte darauf die des Entwurfs eines Gesetz Berufsstatistik, sowie die im Jahre 1882, und des En Neichstage vorliegenden Ent

Fortsetzung der zweiten Berathung betreffend die Erhebung einer Vornahme einer Viehzählung twurfs einer Ergänzung des dem wurfs des Reichshaushalts-Etats jahr 1882,83, auf Grund des mündlichen Be— II. Kommission. Die Berathung begann mit §. 2 missionsbeschlüssen lautet: Die statistischen Aufnahmen w bewirkt. Die Lieferung der erforde die Verarbeitung des Urmaterials Landesregierungen übernommen Landesregierungen durch die formulare und durch die Nosten werden vom R stellenden Satze vergütet. fürwortung des Referenten, Abg. Freiherr von e dieser Paragraph ohne Debatte nach dem Ve⸗ lusse der Kommission angenommen.

Zu 5. 2 war von der Kommi

für das Etats richts der V welcher nach den Kom—

erden von den Landesregierungen rlichen Erhebungsformulare und erfolgt, soweit dies nicht von den wird, von Reichswegen. leferung der erforderlichen Erhebungs—⸗ Bearbeitung des Urmaterials erwachsenden

eiche nach einem vom Bundesrathe festzu—

Göler, wurd ssion folgender 8. 2a. zu⸗

Die vorzulegenden Fragen dürfen sich, abgesehen von dem onen, und Familienstande und der Religion, rufsberhältnisse und sonstige regelm Jedes Eindringen in die V ist ausgeschlossen.

Nachdem dieser Paragraph 24. vom Referenten ergriff der Bevollmächtigte zum Bun⸗ r von Boetticher, das Wort: lich bei der Berathung des §. 1 der Regierung vorlage beabsichtigte Zustimmung des Hauses es uns einem solchen hl nicht versagt sein werde, als dies im Es ist mir damals nicht wider und ich durfte annehmen, daß in der That durch r. Viehjählung eine solche Beschränkung nicht im Ich habe das Bedürfniß, diesen Vorbehalt zum ju wiederholen, und ich werde sogleich sagen, aus welchem

. nur auf die Be⸗ äßige Erwerbtthätigkeit beziehen. zermögens⸗ und Einkommensverhaͤltnisse

me empfohlen war, desrath, Staats⸗Ministe Meine Herren! unter dem Eindruck, daß die nach Viehjählung mit der Berufsstatistik finden werde, den Vorbehalt ausgesprochen, d ablehnenden Beschluß gegenüber gleichwo auch den Viehbestand so weit festzustellen Emittelung des sprochen worden, die Ablehnung de Sinne gelegen hat

Ich habe neu

̃ Interesse der Berufes liegt.

Ihrer Kommission gefaßt worden ist, läßt erhältnisse und derjenigen Ver⸗

mäßige Erwerbsthätigleit beziehen,

Der §. 2a, wie er in zwar die Aufnahme aller hältnisse, welche sich auf die regeln Er schreibt aber im zweiten S

„Jedes Eindringen in die Vermö hältnisse ist ausgeschlossen.“

Nun, meine Herren, spieleweise die Aufnahme d sitzers ist, oder wie Vermögens verbältnisse um mich korrekter auszudrücken, man Ich wünsche aber ausdrücklich sicht des hohen Hauses aufzuerlegen.

gens und Einkommensver⸗

kann man die Auffassung haben, daß bei⸗ arüber, wie groß der Viebstand eines Be— iel Bodenfläche er besitzt, ein Eindringen in die Ich meine, man kann, oder, unte diese Auffassung haben. zu fonstatiren, daß dies nicht die Ab= ist, der Berufestatistik eine folche Schranke

Meine Herren, es ist der Beschluß der Besorgniß hervorgeg Presse begegnet, daß veranlagung benutzt werden könne. Erklärung abzugeben, daß diese Bes verbündeten Regierungen i stalt annehmen wird. Erwerbethätigkeit der B uns bei dieser Fesistellung gelegt werden, und deshalb den ich neulich aus mit man nicht nacht sang der Wirthschaf

in sich schließt.

der Kommission offenbar aus angen, der man ja auch hier und da in der die Berufestatistik auch zu Zwecken der Steuer⸗ Ich halte mich für ermächtigt, die orgniß durch keine Maßregel der g sinden oder Ge⸗ die Feststellung der te Sie bitten, d

rgend welche Unterstützun Jas wir wollen, ist allein evölkerung und ich möch keine nicht sachlich gebotenen Fessein habe ich mir erlaubt, die hier zu §. 2a. zu w zer sagen fann, wenn eine Frage nach dem Um- t oder nach der Art der Wirthschaft, nach dem

en Vorbebalt,

gesprochen babe ederholen, da⸗

Viehstande, gestellt wird, das sei ein Eindringen in die Vermõgens⸗ verhaltnisse, welches durch den 8. Za. ausgeschlossen ist.

Tritt das hohe Haus dieser meiner Auffassung bei, so habe ich gegen den Paragraphen nichts zu erinnern, andernfalls würde ich allerdings bitten müssen, ibn abzulehnen.

Der Abg. von Koeller erklärte, die konservatioe Partei habe bereits bei der ersten Berathung zu der Vorlage Stel⸗ lung genommen. Wenn die Konservativen auch nicht die für Staatsbeamte, Amtsvorsteher, ja selbst Ortsschulzen entstehen⸗ den Schwierigkeiten verkennten, welche denselben bei Aus— sührung dieses Gesetzes entstehen würden, so hätten sie demselben doch zugestimmt, weil sie darum den ersten Schritt zu dem Ziele erblickten, die Lage der weniger Bemittelten und Armen zu bessern. Seine Partei sei mit 8. 2a. des Entwurfs einverstanden und wolle die per⸗ sönlichen Verhältnisse festgestellt wissen. Es gebe eine Menge Leute, welche eine Frage Über ihren Beruf sehr schwer würden beantworten können, ein großer Theil würde den Beruf ver— heimlichen, er meine die Landstreicher und Vagabonden. Die große Armee dieser Plage im Lande sestzustellen, würde ihm von großem Werthe sein, er glaube sogar, daß diese Feststel⸗ lung Veranlassung dazu geben lönne, gegen dieses Uebel einzuschreiten. Hier in Berlin lägen die Verhältnisse anders, als auf dem Lande, dort sei das Vagabondenthum viel fühl⸗ barer als in den großen Städten, wo sich die Vagabonden zwar entwickelten, nach solcher Entwickelung aber bas Land über— schwemmten. Er glaube, daß es rathsam wäre, in den Fragebogen eine Notiz des Inhalts aufzunehmen, daß die Ortsbehörden solche Personen, die wegen Bettelns und Landstreichens ge⸗ richtlich bestraft seien, als Vagabonden bezeichnen sollten. Es werde von Interesse auch für die redlichen Arbeiter sein, zu wissen, wie viel Leute im Lande existirten, welche das Recht verwirkt hätten, mit ihnen in gleiche Kategorie gestellt zu werden. Wer auf dem Lande bekannt sei, werde ferner wissen, wie einschneidend die Feststellung der Kulturverhält— nisse, der Bodenfläche u. s. w. sein könne sür den Besitzstand. Nach der Erklärung des Regierungsvertreters greife die Be⸗ antwortung solcher Fragen in keine Steuerfragen ein, und seine Partei habe deshalb nichts dagegen, wenn mit der Be— rufsstatistik auch diese Verhältnisse einer Erörterung unter— zogen würden.

Der Abg. Frohme bemerkte, um den an eine umfassende Berufsstatistik gestellten Anforderungen allseitig gerecht zu werden, seien die genauesten Erhebungen auch auf die Haus— industrie zu erstrecken. Es sei eine weit verbreitete Erscheinung, daß Fabrikanten ihre Rohmaterialien ihren Arbeitern zur Verarbeitung außer dem Hause überließen. Schon in den Be— richten der Fabrikinspektoren sei wiederholt darauf hingewiesen worden, daß in vielen Fabriken nicht die nöthige Rücksicht auf gesunde, passende Fabrikräume genommen werde. Die Gesetz⸗ gebung, solle prüfen, wie und wovon das Volk sich ernähre. Deshalb dürfte auch auf folgende Fragen Rücksicht zu nehmen sein: 1) Seien die Personen außer in der Fabrik auch im Hause beschäftigt? 2) Arbeiteten dieselben besonders in den zur Arbeit bestimmten Räumen und wie seien diese beschaffen? Oder benutzten sie ihre eigenen Wohnräume? 3) Leiste die Frau dem Manne bei ber Arbeit Hülfe? Vor Allem sei die Erhebung einer möglichst genauen Lohnstatistik wünschenswerth. Die statistische Feststellung des Vagabonden⸗ thums könne leicht zu Unhilligkeiten führen. Es gebe viele tausende ehrlicher und tüchtiger Arbeiter, die nicht durch eigene Schuld zu Vagabonden geworden seien, die nur der Hunger und die schlechte Geschästslage dazu getrieben habe, auf den Landstraßen von Ort zu Ort zu wandern und die Mildthätig⸗ keit Anderer anzurufen.

Der Abg. Dr. Franz erklärte, daß man für eine Gesetz⸗ gebung sorgen solle, die es dem Arbeiter möglich mache, von seiner Arbeit zu leben. Suche man einer Wiederkehr eines Nothstandes, wie man ihn im vorigen und in diesem Jahre in Schlesien gesehen habe, auf loyalem Wege möglichst vor⸗ zubeugen. Er erwarte, daß die Berufsstatistik, wenn auch nicht viel, so doch in etwas nützen werde, könne aber dennoch dem 5. a., von dem man noch) gar nicht wisse, wie sich der Bundesrath ihm gegenüber stellen werde, feine Zustimmung nicht geben. Im Interesse der ländlichen Bevölkerung müsse eine Viehzählung, wie er meine, mit der Berufsstatistik ver⸗ bunden sein, jedoch nur insoweit, als sie zur Kenntniß der Verhältnisse der ländlichen Bevölkerung unumgänglich noth⸗ wendig sei. Schließlich würde allerdings hieraus wohl auch eine vollständige Viehzählung werden. Auch würde er sich freuen, wenn von der Reichsregierung die ftiste Versicherung gegeben werden würde, daß die Berufsstatistik von den Be⸗ börden nicht zu Steuer- und Polizeizwecken benutzt wer⸗ den solle.

Der Abg. Dirichlet legte dem Staats⸗Minister von Boetticher gegenüber Verwahrung dagegen ein, daß eine Re— stitution der Viehzählung versuchkt werde. Die Viehzählung sei im 8. 1 keineswegs unter dieser und jener Vorausseßung, sondern überhaupt und an sich gestrichen worden.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher, wie folgt, das Wort:

Wenn ich nicht gleich auf die Bemerkungen des Hrn. Abg. Franz erwidert habe, so geschah dies lediglich mit Rücksicht darauf, daß nach dem Hrn. Abg. Franz der Hr. Abg. Dirichlet zum Worte kommen sollte, und ich von ihm erwarten konnte, daß er auch noch einige Be⸗ merkungen zu meinen Ausfübrrngen machen würde, es dann aber zweckmäßiger sein würde, die Bemerkungen beider Herren zusammen zu betrachten. Dies ist der einfache Grund.

Meine Herren! Ich habe vorhin von der Aufnahme des Viehbestandes zum Zwecke der Berufsstatistik nur beispielsweise gesprochen. Ich habe bei meinen Ausführungen überhaupt im Auge gehabt, daß die Fassung des §. 2a., wie er aus der Kommission hervorgegangen ist, ausschließen könnte jede Frage über den Bestand irgend eines Besitzobjektes, also z. B. abgesehen von dem Viehbesitz, den ein Landwirih hat, unter anderen auch die Frage, ob ein Gewerbebetreibender mit Maschinen arbeitet oder nicht, oder mit wie viel Ma⸗ schinen er arbeitet. Ist., das Ihre Absicht, wollen Sie in dieser Beziehung gar keine Aufnabmne zulassen, auch nicht so weit, als wir es im Interesse der Feststellung des Berufs halten, ja dann allerdings würde ich dringend bitten müssen, den 5§. 22. ab⸗ julehnen. Meinen Sie aber mit der Fassung nur dag, daß jedes Eindringen in die Einkommengrerhältnssse und die Vermögen gzverbält⸗ nisse in dem Sinne ausgeschlossen sein soll, daß nicht etwa die Auf⸗ nahme so gestaltet wird, wie sie gestaltet werden müßte, um benutzt werden ju können zur Cinschäßung in irgend wesche Steuer, so tre ich dieser Auffassung vollständig bei. denn ich habe vorher die bundige Erklärung abgegeben, das eine auf solche Benutzung gerichtete Absicht die verbündeten Regierungen nicht haben.

Meine Herren! Es handelt sich bier in der That darum, sich recht klar darüber zu werden: wie weit dürfen wir in Bezug auf die Feststellung der Frageformulare geben, dürfen wir überhaupt keine Fragen stellen nach den Besitzwerkältaissen, nach der Art des Be⸗ triebes, wie er sich auf die Besitzverbältnisse gründet, oder soll ung das gestattet sein? Die Beantwortung im ersten Sinne würde in

der That eine Beschränkung der Berufkstatistik enthalten, die d Ueberzeugung nach nicht zur vollen Ausnutzung der Aufnahm⸗ und die der Berufsstatistik einen wesentlichen Theil ihres V nehmen wird.

Der Abg. Dr. Barth bemerkte, man thue nicht gut,! man die Erwartungen auf die Berufsstatistik zu hoch sp Eine Verbesserung der Lage des Volkes wünschten Parteien, die Berufsstatistik allein sühre sie aber nicht he

Der Abg. Dr. Paasche hielt dafür, daß auch die then und gelegentliche Ermittelung des Viehstandes besser bliebe. Im Uebrigen könne er die Annahme des §. 24 empfehlen.

Demnächst ergriff der Staats-Minister von Boettz das Wort:

Meine Herren! Ich muß mich wirklich allen Ernstes dagegen wahren, als ob es meine Absicht fein könnte, durch eine Hinten etwas einzuführen, was das Haus abgelehnt hat; davon ist nin mehr die Rede und ich werds das nie thun, mag der Beschluʒ bequem oder unbequem sein. Ich will auch keine Viehzählung. dem das Haus sie abgelehnt hat, aber ich habe das Interes Berufestatistik im Auge. Dies Interesse aber kann gerade dn hinweisen, auch Fragen zu thun, die sich streng genommen an Vermögenverhältnisse beziehen, weil von der Beantwortung! Fragen vielfach die Qualifikation des Berufs abhängt. lann zum Beispiel in casu sehr zweifelhaft sein, 90 Jemand als einen Landwirth ansehen kann, der eine f Bodenfläche besitzt, wenn ich nicht weiß, ob] wie viel Vieh er darauf hält. Wenn ich ihn in die Kategorh Landwirthe verweisen will, kann es unter Umständen sehr intern für den Statistiker sein, zu fragen, wie viel Haupt Vieh halt Mann auf dieser Fläche? Ebenso kann es sehr interessant sein gewerblichen Betrieben festzustellen: wird blos mit der Hand gearh⸗ wird mit Maschinen gearbeitet u. s. w. u. s. w. Solche In könnte man ich bin ja vorhin belehrt worden, daß man daß kann, sondern nur könnte das könnte man als ein Eindringen die Vermögensverhältnisse ansehen, welches der 8. 2 verbietet, nun bin ich dem Herrn Vorredner sehr dankbar, daß er mir y hat, es sei nicht die Meinung der Kommission gewesen, eine Fessel anzulegen, wie ich sie darin finden würde, wenn wir überhaupt gen nach gewissen Vermögensobjekten nicht stellen dürften, sondern den Schwerpunkt des Beschluffes auf dem Wort „eindringen“ liege, und darunter so viel als ergründen“ verstanden werden soll. Ift daz Meinung der Kommission gewesen, dann bin ich ganz zufrf Uebrigens mache ich darauf aufmerksam, daß, wenn dies nicht Meinung der Kommission . sein, sondern dieselbe beabsich haben sollte, ein absolutes Verbot der Einstellung von Fragen! Vermögensobjekten auszusprechen, sie selbst dadurch in Widersyn mit einer Resolution getreten sein würde, die sie unter Nummer; vorschlägt, nämlich zu fragen:

wie groß die im landwirthschaftlichen Betriebe ben Bodenfläche ist, . 2) ob die Gewerbetreibenden hauptsächlich für eigene Rechn direkt für die Konsumenten oder für Magazine und Fahr arbeiten, denn, wenn dies keine Frage nach dem Vermögens objekt ist, h kenne ich keine.

Der Abg. von Ludwig schloß sich den Ausführungen! Stagats⸗Ministers an. In dem Verlangen des Abg. von Kol stecke ein gesunder Kern. Auch er halte eine ziffermäßige s stellung des Vagabondenthums für höchst wünschenswerth. diese Art Leute indessen schwerlich in den Häusern aufzufind seien, so würde sich die Vexanstaltung einer großen Re durch das ganze Land empfehlen. .

Der Abg. Kochhann (Landsberg) hielt die vorliegn Gelegenheit zur Erreichung des von den Vorrednern gedach Zweckes nicht für günslig und widersprach der Absicht, Sommer eine Viehzählung vorzunehmen.

Der Abg. Dr. Hirsch bedauerte es, daß, nachdem die K mission nach eingehendster Erörterung sich für die Streich der Viehzählung entschieden, doch wiederum auf dieselbe zur zugehen versucht werde. Man möge doch nicht Alles i thun wollen, sondern auch der Zukunft etwas ühh assen.

Der Abg. von Wedell⸗Malchow bedauerte die Streichn der Viehzählung, er werde indessen von jedem Antrage Wiederherstellung derselben Abstand nehmen, nachdem er durch Erkundigungen auf den verschiedensten Seiten Hauses überzeugt habe, daß damit nichts zu erreichen se würde. Für völlig unrichtig halte er dagegen die aus? Streichung gezogene Konsequenz, daß nun jede Nachfrager dem Viehstande untersagt sein folle. Ein Bild der landwin schaftlichen Beschäftigung der Einzelnen, des Grades, in welch sie an der Landwirthschaft betheiligt seien, lasse sich gar m ohne Lenntniß des Viehstandes gewinnen. Außerdent auch die in der Resolution von der Kommission beantra— Erhebung des Umfangs der im landwirthschafilichen Betri⸗ benutzten Bodenfläche absolut keinen Zweck, wenn nicht dan eine Viehzählung verbunden würde.

Der Abg. Tirichlet fand, daß es ganz verzweifelten einer Unterstützung der Steuerveranlagung aussehe, we man bei der Berufsstatistik sich so, wie es der Minister gedeutet habe, über die allgemeine Situation eines Landwir insormiren wolle. Das habe die Kommission auch bewoge Alles, was nur an irgend welche anderen Erhebungen in Ermittelungen erinnern könne, aus dem Gesetz zu streich⸗ Trotzdem würde nichts dagegen einzuwenden sein, wenn f die Regierung in einzelnen Fällen über besondere Verhältm informiren wolle, z. B. über die Frage, ob ein Besitzthn spannfähig sei oder nicht. Front machen müsse man m gegen jeden Versuch, die Viehjählung wieder durch irgend enn Hinterthür in das Gesetz zu bringen.

Hierauf ergriff der Staats-Minister von Boettiche

Meine Herren! Ich kann nur wiederholen, daß es nicht?

das Wort:

Absicht ist, durch die Fragen, die man in Bezug auf die einzeln

Vermögentobjekte stellt, die Viebzählung durch eine Hinterthür wied

einzuführen. Ich glaube auch weiter versprechen zu können, daß mi

die Antworten auf die Fragen, die man etwa rücksichtlich des Via standes stellt, nicht viehstatistisch bearbeiten wird. Der Grun weshalb das Haus neulich die Viehstatistik in Verbindung mit d Berufsstatistik abgelebnt hat, ist ja der gewesen, daß man angenomme hat, die Berufsstatistik wird zu einer Jeit aufgemacht, wo eine Vg gleichung der Resultate der Viebstansstik mit den früberen jählungen nicht möglich oder wenigstens nicht praktisch ist. Wer ich nun jetzt erkläre, daß überhaupt eine Zusammenstellung gar nia beabsichtigt wird in Bejug auf den Viehstand, daß also eine Ven beitung der bei der Berufestatistik anzustellenden Ermittelungen üb

den Viehstand nicht stattfinden wird, so ist die Besorgniß damit g schwunden, und der Grund, der dag Haus bestimmt hat, die Vic zählung abzulehnen, vollständig respektirt. Aber, mein? Herren, da Verfahren, welcheß der Hr. Abg. Dirichlet fochen rer schlägt, es für zulässig zu erklären, daß in einzelnen Fälle⸗ in, denen eg von Interesse sein kann, für die Fest stellung der Art des Berufs eines Landwirtbs auch seinen Viehstan zu ermitteln, die Frage nach dem Vlebstand jwar gestellt werden dan dieselbe aber generell auszuschließen, dies Verfahren würde meine Erachteng ein unzweckmäßiges sein. Wer sols darüber entscheiden, o ein solcher Fall vorliegt oder nicht? Der Zähler der fann unt

Feststellung kommen, die do rakterisirung des Mannes

legenheit einer Viehzäh Unterscheidungen nach

keine Beschränkun Berufestatistit lie vollen Werth, de Ihnen bunden!

Der Abg. Dr. Baumbach machte darauf aufmerksam, daß er im Verein mit einigen seiner politischen Freunde für das Jahr 1883 eine Viehzählung in Verbindung mit einer land— wirthschaftlichen Betriebsstatistik im Wege im Falle der Annahme habe ja die Ne—

vorgeschlagen habe; ichtung volle Freiheit.

gierung fuͤr ihre Ermittelung in jeder R Demnächst nahm der Staats-Minister von Voetticher wie folgt das Wort: . Ich habe bereits neulich mir zu bemerken erlaubt, daß der Gedanke ahme der Viehzählung in diesem Jahr in Verbindung mit

einer Aufn ; 3 der Berufssstatistik wesentlich der theilweise recht

mäßigkeit damit daß, wenn im gezählt werden sollte, dies kaum der rechte wirthschaftliche Betriebsstatistik sein würde.

eine Aufnahme der landwirth besser zu einer anderen Ja

schäftigt, ich kann also nicht bestimmt sagen, ob Viehzählung vorgenommen und ob mit dieser Viehzählung eventuell die Aufnahme einer landwirthschaftlichen Betriebsstatiftik in Verbin— dung gebracht werden wird. .

§. a. wurde hierauf mit großer Majorität angenommen.

Umständen gar nicht auf die Zweifel und auf die Bedeutung der ch von großem Interesse ist für die Cha⸗ den er bei der Berufestatistik zu vernehmen hat. Also, meine Herren, ich glaube, das können wir nicht machen; wir müssen generell fragen. Aber auch hier ka niemals die Fragen auf das alles zu erftrecken haben werden, was bei Ge⸗ lung gefragt wird, daß namentlich also auch die Geschlecht, nach Alter und so weiter, nicht erfragt werden, sondern daß es sich nur darum handeln wird, zu thun, die für die Charakterisirung des Berufs In dieser Beziehung, meine Herren, bitte ich gen auf, wir könnten sonst übers Jahr Ihnen eine fern, von der Sie selbst sagen: sie hat nicht den n wir davon erwartet haben, und dann werden wir sagen: ja, meine Herren, Sie haben uns die Hände ge⸗

. f

seine Entstehung verdankt, die man

Regierungen gestellt hat, daß endlich wieder eine Vieh letzt im Jahre 1873 stattgefunden hat, angeordnet wer glaube deshalb, daß man ob nun gerade im ich ja natürlich nicht wissen aber in nicht zu f Aufnahme des Viehbestandes vorgehen wird. Ich Kenntniß bekommen von dem Vor zählung auch eine landwirth

dieses Vorschlages nicht beschäftigt; will ich nicht zurückhalten, Winter, insbesondere im

1

§. 3, welcher lautet:

Der Bundesrath bestimmt den Tag der statistischen Aufnahmen und erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vor—

schristen.

wurde ohne Debatte angenommen. . §. 4 lautet nach den Kommissionsbeschlüssen:

Wer die auf Grund dieses Gesetzes an ihn gerichteten Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder diejenigen Angaben zu machen verweigert, welche ihm nach diesem Gesetze und den zur Ausführung desselben eclassenen und bekannt gemachten Vorschriften G. 3) obliegen, ist mit Geldstrafe bis zu 30 M0 zu bestrafen. J

Hierzu beantragte der Abg. Meibauer einen Zusatz, dahin⸗ gehend: „Die Umwandlung der Geldstrafe in Freiheitsstrafe

nn ich bemerken, daß sich ja

von Bedeutung sind. Sie, legen Sie uns

der Resolution

dringenden Forderung von Seiten einzelner deutscher zählung, die zu⸗ Der den möge. Ich Jahre 1883, kann erner Frist mit der habe erst heute schlage, mit der demnächstigen Vieh—⸗ schaftliche Betriebsstatistik zu verbinden und habe ich mich genauer mit der Frage der Zulässigkeit und Zweck—= es ist mir aber, das. Bedenken aufgekommen,

Januar, Zeitpunkt für die land⸗ Ich würde glauben, daß schaftlichen Betriebsstatistik sebr viel hreszeit als im Winter erfolgt. Die ver—⸗ bündeten Regierungen haben sich indessen mit der Frage nicht be⸗ im Jahre 1883 die

den müssen. Berufsstatistik der Volkszählung.

stelle sich

vollkommen

bestimmungen me zweckmäßiger

solche Fragen limmur Kriminalstrafe

zurücschrecken lassen.

ditiren,

Kräfte werde dem

das deutsche Volk. . Bundeskommissar Bödiker

allerdings reichsgesetzliche

das Vieh

mühevollen Ehrenamtes so

übernommen hätten. Bei

nicht hierfür. Verlangen entsprechen, sollen. Zahlreiche und Ingenieuren . und erfolgreichster Weise

genannt werden könne.

schehen werde.

Der Abg. Dr. Baumbach erklärte, trotz der Abschwãchung, welche dieser Paragraph durch die kommissarische Berathung erfahren habe, sei er der Ansicht, daß derselbe hätte beseitigt wer⸗ Dersel be sei weder nothwendig, noch nützlich. Die nur dar als ein Nun hätten gerade bei der Volkszählung gezeigt, entbehren

Zwangsstrafe, gebe er zu, allein dieselbe werde durch die jetzige Fassung des Paragraphen nicht beseitigt. bestimmungen seien auch nicht nützlich. machen wolle, werde sich durch die Strafbestimmungen nicht Dieselben seien aber dem Publikum die Unhefangenheit zu nehmen, die gerade bei solchen Aufnahmen nöthig seien, sowie die Zähler zu dis kre⸗ die sich den Aufgaben

immer freiwillig unterzogen hätten. Lande dadurch werde bezahlte Zähler engagiren müssen. also auch ihre finanzielle Seite. entweder ganz zu streichen oder wenigstens die Worte „und den zur Ausführung desselben erlassenen und bekannt gewor⸗ denen Vorschriften“ (5. 3) zu streichen. enthielten nur ein ungerechtfertigtes Mißtrauen svotum gegen

Geheime entgegnete, für die Strafbestimmungen liege aber darin, daß man es hier mit einer altbekannten Institution zu thun habe, die bereits in das Bewußtsein des Volks übergegangen sei. Trotzdem seien auch hier einzelne Verstösße vorgekommmen, welch den Widerspänstigen gegenüber nothwendig machten. Ein von so sachkundiger Seite herrührender Artikel der „Augsburger Allgemeinen Zeitung“ vom 10. d. M., konstatire ausdrücklich zahlreiche Fälle von Renitenz und Insulten, durch welche öfters schon gerade den tüchtigsten Zählern die Ausübung ihres

daß sie ein solches bei ähnlichem den berussstatistischen nahmen habe man es hier aber mit einer ganz neuen richtung zu thun, und da erscheine es sehr fraglich, ob man hier ein größeres Wohlwollen voraussetzen sollte, als bei der Volkszählung. Die Erfahrungen, die ganz kürzlich bei den unfallstalistischen Erhebungen gemacht worden seien, sprächen ĩ Die letzteren einem Korporationen von hätten dieselben in

vorliegende Material schon jetzt ein recht zufriedenstellendes Dennoch hätten einige Fabrikbeützer die Beantwortung der ganz harmlosen Fragen purs verweigert. Nichts bürge dafür, daß dies nicht auch und vielleicht in aus— gedehnterem Maße bei den berufsstatistischen Erhebungen ge—⸗ Ob hiergegen überall mit der executio Ad faciendum durchzudringen sei, sei nach den Ausführungen

Theil die Erfahrungen daß man die Straf⸗ be könne. Daß die sei als die polizeiliche

Aber die Straf⸗ Wer falsche Angaben

wohl geeignet,

der Volkszählung bisher Eine Neihe schätzbarer verloren gehen, man Die Sache habe Er bitte darum, den 5. 4

Die Strafbestimmungen

nicht erreichen Volkszählung

Regierungs-Rath tischer Natur,

Volkszählung habe man nicht, das wendig. Man

e eine executio ad faciendum

Da man billig, daß solle, stimmen.

sehr verleidet worden sei, Anlaß nicht wieder Auf⸗ Ein⸗

hätten guten

einem allgemeinen Zwecke dienen

Industriellen dankenswerthester gesördert, so daß das

11 Uhr.

Arbeiten dienen solle.

jweier Kommissionsmitglieder für deren Landestheile wenig⸗

.

stens zweifelhaft, und jedenfalls verdiene doch aber eine ein heitliche klare gesetzliche Strafvorschrift den Vorzug vor dem zweifelhaften partifularen Polizei⸗Exekutionsrecht. Nun sei aber bei allen statistischen Jufnahmen deren Vollständigkeit und Genauig⸗ keit die Vorbedingung ihres Werthes und ihrer Brauchbarkeit. Der Zweck dieser neuen Aufnahme könne nur erreicht werden bei vollständiger Genauigkeit, man verliere sonst Zeit und Geld. Aus diesem Grunde hätten auch alle Kulturstaaten bei Erhebungen dieser Art die Berechtigung von Strafbestimmungen an⸗ erkannt, so Belgien, Holland, Luxemburg, Spanien, Italien, Desterreich, Ungarn, Schweden, Staaten von Nordamerika, deren Strafandrohungen bis zu 10 099 Dollars bezw. 1 Jahr Gefängniß gingen. deutsche Staaten hätten bereits Strafandrohungen geschützt, Verordnungen vom Jahre 1879. Der Strasparagraph in der Fassung der Reg von jenen außerdeutschen Strafvorschriften; drohung von Haft und Geldstrafe entspreche dem System des Polizeistrafrechts, rechtfertige sich auch vollkommen durch den Zweck, den der Paragraph im Auge habe.

Der Abg. L partei angehöre

England, die Vereinigten ; Aber auch ihre Volkszählungen durch so Bremen und Lübeck durch

ierunasvorlage sei ungleich milder, als manche die elektive An⸗

enzmann erklärte, trotzdem er der Fortschritts⸗

trete er bei diesem Gesetze sür die Straf— bestimmung ein, da ohne Zwang sich der Zweck des Gesetzes

lasse. Die Herufsstatistik lasse sich mit der

nicht vergleichen, denn diese sei rein theore—

während die Berufsstatistik legislatorischen Zuverlässigkeit sei also hier noth⸗ berufe sich immer auf die Erfahrungen bei

der Volkszählung, aber wer bürge dafür, daß die Resultate derselben so unbedingt richtig seien? Daß aus einer Oppo— sition gegen den Staat oder auch aus Frivolität bei derselben falsche Angaben gemacht seien, sei bekannt. Ihm sei es darum gleichgültig, ob die Aufnahme der Strafbes imnmungen als ein Mißtrauensvotum, wie der Abg. Baumbach sage, aufgefaßt werde oder nicht. Die Strafbestimmungen würden“ die auch nicht diskreditiren, sondern sie mit höherer Autorität berleißzen. hier ein Reichsgesetz schaffe, fo halte er es für nicht es den Landesgesetzen die Sühne für Vergehungen Dann halte er auch das Ämendement des Abg. Meibauer für unbillig; es sei vollkommen gerechtfertigt, daß, wer die Geldbuße nicht zu leisten vermöge, mit seinem Körper für sein Vergehen einstehe. Gesetz nichts verlange, was nicht ein Jeder ohne Beschwerden ausführen könnte.

Darauf wurde 8. 4 nach dem Kommissionsbeschlusse an⸗ genommen, der Antrag Meibauer abgelehnt.

Die Abstimmung über eine Reihe von Resolutionen zu dem Entwurf wurde der dritten Lesung vorbehalten.

Der Nachtragsetat, welcher die Kosten der Erhebung für das Jahr 1882 auf S852 000 (, beziffert, war in der Kom⸗ mission nicht beanstandet worden, das Haus beschloß ohne Debatte in demselben Sinne.

Hierauf vertragte sich dasselbe

Zähler

überlassen bleiben

gegen das Gesetz zu be⸗

Darin liege keine Härte, da das

um 4, Uhr auf Freitag

findet nicht statt.“

R

Hreußischen ataats-Anzeigern: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Rr. 82.

5

Inserate für den Deutschen Reichs- und Fon]

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-⸗Handelts⸗

register nimmt an: die Königliche Expeditlon des Neutschen ReichB-⸗Anzeigers und Königlich

1. Iteckbriefe nud Untersachungs-Sachen.

n. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * u. 8. w. von Sentlicken Papieren..

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

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; Watrief. Gegen den unten beschriebenen Ar beiter Carl Friedrich Brose aus Berlin, am 12. Dezember 1841 zu Santow geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in aectis J. J. e, verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ suchungsgefängniß zu Alt⸗Moabit abzuliefern. Ber— lin, den 7. Januar 1882. Königliche Staatsanwalt schaft beim Landgericht J. Beschreibung: Alter 41 Jahre, Größe 1,ů55 m. Statur unterseßt, Haare dunkelbraun, Stirn niedrig. Bart röthlichen Backen— bart, Kinn ausrasirt, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut. Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Spracht deutsch. Kleidung: schwarzer Lammgarnrock, dunkle Stoffhose, Weste, schwarzer Filzhut, Stiefel.

Steckbrief. Gegen den Taglöhner Heinrich Hänes aus Weimar bei Cassel, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Landgerichts Gefängniß zu Cassel abzuliesern, bei Nachricht hierher zu den Akten J. J. 120 51. Cassel, den 14. Januar 1882. Königliche Staats anwaltschaft. von Ditfurth. 13386 4 Der Restanrateur Julius Braasch, geboren den 1. Juli 1847 zu Bornhoved, Kreis Segeberg, dessen Aufenthalt unbekannt ist, und welchem zur Last gelegt wird, auf dem Rennplatz zu Weißensee am 26. Mai v. J. Bier feilgeboten zu haben, ob⸗ wohl geistige Getränke aller Art nach 8. 36 der Ge— werbeordnung vom Verkauf im Umherziehen ausge. schlossen sind, Uebertretung gegen §. 20 des Gesetzes vem 3. s7. 1876, wird auf Anordnung des Nöniglichen Amtagerichts II. hierselbst auf den 28. März 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffen gericht zu Alt⸗Moabit Nr. 11 und 12. Portal III. Zimmer Nr. 33, zur Dauptrerhandlung ge⸗ laden. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 17. Januar 1882. Drabner, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts 1I.

3383 5

ehentliche Ladunss. 1) Der Schen kwirth Wil⸗ belm Ghristian Anton Grunert, am 6. Dejember 1850 zu Celle, Kreis Celle, geren zuletzt in Celle wohnhaft, 2) der Arbeiter Gustav Adolph Ideler, am 21. Juli 1848 zu Seidenberg, Kreis Lauban, geboren, zuletzt in Alpern, Kreig Celle, wohnhaft, 3) der Tischlergeselle Julius Wilhelm Ducht, am

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

3. Terküunfo, Verpachtungen, Submissionen ete.

Seffentlicher Anzeiger-⸗

5. Industrielle Etablissementa, Fabriken und Grosshandel. 6. Jerschiedene Bekanntmachnngen. 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen-

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „Invalidendank !, Rndolf Mosse, Haasensteln & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

*

Annoncen Sureanx.

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S. Theater- Anzeigen. S. Familien- Nachrichten.. beilage. 1.

19. November 1858 zu Königsberg i. Pr. geboren, zuletzt in Eldingen, Kreis Celle, wobnhaft, werden beschuldigt: zu Nr. 1 und 2 als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, zu Nr. 3 als Ersatzrefervist erster Klasse aus⸗ gewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus⸗ wanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung des §. 360 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf Montag, den 27. März 1882, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst zur Haupt⸗ verhandlung hiermit unter der Warnung geladen, daß sie bei unentschuldigtem Ausbleiben auf Grund der nach 5. 1727 der Strasprozeßordnung von den Königlichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kommandos zu Celle vom 27. Oktober 1881 bezw. zu Königsberg vom J. November 1881 ausgestellten Erklärungen werden verurtheilt werden. Celle, den 12. Januar 1882. Gerichtsschreiberei Königlichen Amtegerichts. Nolte.

Subhastation en, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 13368 Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Emma Auguste Metzner, geb. Wagner in Kändler, vertreten durch Rechtzanwalt Hösel in Chemnitz, klagt gegen ihren Chemann, den Handarbeiter Karl August. Eduard Metzner aus Neudorf bei Annaberg, zuletzt in Pleisa, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böglicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestebenden Ehe und ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitg vor die III. Civilkammer des Königlichen Land—⸗ gerichts zu Chemnitz ; auf den 18. April 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dein gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 23

Zum Zwecke der vom Gericht bewilligten öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. .

Chemnitz, den 18. Januar 1882.

Akt. Fischer, ;

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte,

Civilammer III.

13379 Oeffentliche Zustellung. 5

Die Margareiha Bauer, Wittwo von Jobann Broncard, obne Stand, ju Metz, vertreten durch NRechttanwalt Dr. Müller zu Metz, klagt gegen den Kaufmann Hirtz⸗ Richard, früher zu Busendorf, jetzt angeblich zu Paris, jedech ebne näber bekannten Aufentbaltsort, wegen gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Jab lung von 3144 Æ nebst Gu Zinsen seit der Alage⸗

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Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil“

kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz

auf den 39. März 1882, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lichtenthaeler,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

(3373)

Verlauf In seige und Aufgebot.

In Sachen des Mandatars Axpelkamp in Hagen, Gläubigers, wider Hinrich Schnibbe in Dorshagen, Schuldner, soll die dem Letzteren abgepfändete Anbau⸗ stelle Nr. A in Dorshagen, bestehend aus einem Wohnhause nebst 1 Hektar 3 Ar 9 Qu.M. Weide— land, Garten und Hofraum in dem auf

Mittwoch, den 22. Februar 1882, Morgens 19 Uhr, . an hiesiger Gerichtsstelle anstebenden Termine öffent⸗ lich meistbietend verkauft werden.

Kauflustige werden dazu hiermit geladen. .

Zugleich werden Alle, welche an dem Grundbesitz Eigenthums-, Näher, lehnrechtliche, fideltommissa⸗ rische, Pfand und andere dingliche Rechte, insg⸗ besendere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Nechte in dem Termine anzumelden, widrigenfalls ihr Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber der Grundstücke verloren geht.

Hagen, den 10. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. Schreiber.

nana an Aufgebot.

Dingliche, nicht eingefragene Ansprüche an das guf. Antrag des Konkurgverwalterg zum Jwangsver kauf gestellte Grundstück des Hökers G. Möller in Westermoor sind bei Vermeidung des Verlustes und des anspruchsfreien Verkaufs spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. März 1882, um 11 Unr Vormittags, anberaumten Aufgebots termin beim unterzeichneten Gericht anzumelden.

Kellinghusen, 17. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht.

l3372 Aufgebot. Die unverehelichte Miaria Schulte von Helling⸗ bausen, jetzt ju Overhagen, bat das Aufgebot einer von der Sparkassenverwaltung zu Livrystadt aus · gestellten, über die Jurücknblung von 3 18 * lautenden und sich auf das Sparkassenbuch Nr. 17, 928 über 93 M 48 5 beilebenden Bescheinigung vom

zustellung. und ladet den Beflagten zur mündlichen! 14. Mai 1875, wonach auch dag Sparfassenbuch

gegen Rückgabe der erwähnten Bescheinigung wieder in Empfang genommen werden kann, beantragt.

Der Inhaber der Urkunde vom 14. Mai 1878 wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. September 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur—= kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Lippstadt, den 31. Dezember 18581.

Das Königliche Amtsgericht. 3377 Urtheils⸗ Auszug.

Das Königliche Amtsgericht zu Recklinghausen hat durch Urtheil vom 5. November er. die Kraft⸗ loserklärung der gerichtlichen Urkunden vom 23. Ok⸗ tober und 14. November 1850 nebst angeheftetem Hypothekenschein, aus welcher Band 1. Blatt 97 Abth. III. Nr. 4 des Grundbuchs von Suderwick für die Anna Maria Gertrud Hülsmann ein Kapital von 225 Thlr., und zwar 365 Thlr. Abfin= dung und 195 Thlr. Kaution für richtige Abliefe⸗ rung der Naturalabfindung ex decreto vom 10. De— zember 1850 eingetragen steht, ausgesprochen.

Nedlinghausen, den 13. Dezember 18581.

Der Gerichtsschreiber: Schorlemmer.

3384 Ausschluß Urtheil.

Durch Erkenntniß des Königlichen Amtsgerichte zu Buer vom 17. Desember 1881 sind alle Die⸗ jenigen, welche als Rechtsnachfolger des Taglöhnerg Christian Wolfstetter aus Horst Ansprüche auf das für letzteren im Grundbuche von Gladbeck, Band X. Blatt 19 Abth. III. Nr. I aus der Obligation vom 13. Juli 1814 eingetragene Darlehnskapital ad 190 Rthlr. Cley., sowie das daselbst Abth. II. Nr.! für denselben eingetragene Necht zur antichretischer Benutzung von 11 Scheffel Ackerland für obige 10909 Rthlr. Clev. zu haben vermeinen, mit ihren des fallsigen Ansprüchen ausgeschlossen.

Bner, den 17. Dezember 1851.

Manmann,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 13353 ö 8

Durch Urtheil der 2. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu TDüsselderf ram 30. Deiember 188 ist mwischen den Eheleuten Ludwig Schmitz, Schrei. ner, und Josephine, geb. Beckers, Beide zu Grefeld. die Gütertrennung mit Wirkung vom 3. November 1881 an ausgesprochen worden.

Düsseldorf, den 29. Januar 1882.

Dolz, Gerichtsschreiber des Asniglichen Landgerichte.

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