Landtags Angelegenheiten.
Die J. Kommission des Herrenhauses für die Ge— schäftsordnung besteht aus den Herren: von Bernuth, Vorsitzen⸗ der. Graf von Brübl, Stellvertreter des Vorsitzenden. Adams, Schriftführer. von Wiedebach, Stellvertreter des Schriftsührers. von Simpson⸗Georgenburg. ESgaeling. Graf zu Lynar. Freiherr von Minnigerode. Dr. Baumstark. von Kröcher. von Rath. von Bandemer. Becker. Dr. Beseler., von Waldow und Reitzenstein.
Die I. Kom mission für die Petitionen besteht aus den 2 Dr. Sulzer, Vorsitzender. Dr. Wever, Stellvertreter des
orsitzenden. von Wiedebach, Schriftführer. von Schöning, Stell⸗ vertreter des Schriftführers. Graf von Radolin-Radosinski. Reichert. Doetsch. von Pfuel. Graf Udo zu Stolberg⸗Wernigerode. Graf ju Eulenburg. Fürst zu Putbus. Graf von Brühl. von Gruner. von Winterfeld. von Neumann.
III. Kommission für den Staats haushalts⸗Etat und Finanz-⸗Angelegenheiten. von Schuhmann, Vorsitzender. von Dechend, Stellvertreter des Vorsitzenden. von Pfuel, Schrift⸗ führer. Becker, Stellvertreter des Vorfitzenden. Freiherr von Boden⸗ hausen. Bürgers. Mölling. Graf von Zieten⸗ Schwerin. Dr. Baum⸗ stark. von Brand. Graf von der Schulenburg ⸗Angern. Freiherr Senfft von Pilsach. Dr. Stephan. Graf zur Lippe. Freiherr von Tettau.
7. Kommission für Justiz⸗ Angelegenheiten. von Bernuth, Vorsitzender. Graf zur Lippe, Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden. Adams, Schriftführer. von Schöning, Stellvertreter des Schriftführers. Graf von Schwerin. Br. Dernburg. Eggeling. von der Osten. Graf von Borcke. von Rath. Pr. Friedenthal. k Graf von der Schulenburg⸗Beetzendorf. Pr. Beseler. Dr. Wever.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von einem im Verlage von Heinrich Schmidt und Carl Günther in Leipzig erscheinenden neuen Prachtwerk: „Griechenland in Wort und Bild: eine Schilderung des hellenischen Königreiches von Amand von Schweiger-Lerchenfeld, (Mit ca. 200 Illu— strationen. In 20 Lieferungen à 13 Ae), liegt die erste Lieferung vor. Das Werk will dem Leser in großen, aber erschöpfenden Zügen ein Gemälde der hellenischen Welt (soweit sie mit dem heutigen Königreiche identisch ist) vorführen, und zwar vorwiegend, wie sie sich heute darstellt. Auf dieser reellen Unterlage soll dann die Er— innerung an das antike Leben ihre verschollenen Herrlichkeiten auf⸗— bauen, die Landschaften beleben, den Zusammenhang der Erscheinungen zwischen Ereigniß und Schauplatz herstellen und die Lücke zwischen Vorstellung und Wirklichkeit überbrücken. Es soll also in erster Linie das landschaftliche Element zur Geltung kommen. Die un— zähligen, von der Sage, Kultur und Geschichte verklärten, alten Orte sollen dem Leser bildlich zur Anschauung gebracht und hierbei geistig mit dem reichen Schmuck der Vergangenheit versehen werden. Auf diese Weise soll der Leser in diesem Werke kein antikes Denkmal, kein berühm⸗ tes Bauwerk, keine denkwürdige Stätte vermissen. Allen Bildern sollen vorzügliche Originalaufnahmen und Photographien zu Grunde liegen, Die erste Lieferung beginnt mit Athen und enthält folgende Äb⸗ bildungen: Der Pirgeus (Ansichten), Anficht von Athen, die Pro⸗ pyläen, der Tempel der Nike Apteros, der Areoyag, die Akropolis von Athen (2Ansichten), die Pnyr, das Kap Sunion, Athene⸗Tempel auf Kap Sunion, Sulioten aus der Umgegend von Athen. Der Ver— fasser schildert in lebhaften Farben den Piräus und die Akropolis. Die Ausstattung des Werkes ist ebenso vorzüglich wie die der an— deren von der Verlags handlung herausgegebenen Prachtwerke.
— Von Ferd. Raabess Nachf. Eugen Heinrich, dem Inhaber eines Antiquariats und einer Buchhandlung in Königs⸗— berg i. Ostpr. sind vor Kurzem 2 Verzeichnisse seines anti— duarischen Bücherlagers erschienen. Kat 57 enthält unter dem Titel „Außerdeutsche und außereuropäische Geschichte mit Ausschluß des Orients“ die 6. Abtheilung des Verzeich⸗ nisses der in dem genannten Antiquariat vorräthigen Bibliotheca historiea und führt 1566 Schriften auf, welche die Geschichte der Länder Europas, mit Ausschluß des Orients, sowie Amerika und Australien betreffen und unter folgende Rubriken vertheilt sind: z Frankreich (648 Nrn.), 2) Italien (202 Nrn.), 3) Spanien und Portugal (8 Nrn.), 3) Großbritannien (196 Nrn.), 4) Niederlande (99 Nrn.). 5) Dänemark, Schweden und Rorwegen (84 Nrn. im Ganzen); 6 Rußland, Polen, Griechenland, mit Einschluß von Rumänien, Bulgarien, Serbien und Montenegro (im Ganzen 229 Nrn.), 3) Amerika und Australien (160 Nrn.). In allen Abtheilungen dieser werthvollen Sammlung finden sich mehr oder weniger wichtige und interessante Werke aufgeführt, bei weitem am reichhaltigsten ist das Verzeichniß von Schriften über Frankreich. Viele derselben betreffen Napoleon J., Napoleon III. und Paris, andere die große französische Revolution, sowie andere Ereignisse der französischen Geschichte. Nächst Frankreich ist besonders die Literatur über Großbritannien werthvoll. Bei der Abtheilung über Rußland 2c. machen wir besonders auf die vielen Karten aufmerksam. — Der 2. Kat., Nr. Is, bringt unter der Ueber⸗ schrift: Bibliothek Nesselmann. Orientaliga. Sprache und Geschichte“ ein Verzeichniß der den Orient betreffenden Schriften aus der Bibliothek des vor einem Jahre verstorbenen Pro⸗ fessor der orientalischen Sprachen in Königsberg Nesselmann, die Eug. Heinrich an sich gebracht hat. Dieses Verzeichniß, im Ganzen 1367 Nummern um fassend, bietet eine höchst werthvolle Sammlung von vielen wichtigen, interessanten und zum Theil seltenen Werken über den Orient im Allgemeinen, seinè verschiedenen Landschaften, seine ver⸗ schiedenen Sprachen, die vielen Reisen, die von verschiebenen Forschern nach den verschiedenen Ländern des Drients zu verschiedenen Zeiten unternommen wurden, sowie über deren Geschichte, außerdem auch ziemlich viele aus den verschiedenen Sprachen des Orients übersetzte Werke, poetische und prosaische. Der Inhalt des Katalogs gruppirt sich nach folgenden Rubriken: 1) allgemeine und vergleichende Sprach⸗ wissenschaft, Polvglotten, Jeitschriften, der Srient im Allgemeinen (1990 Nummern im Ganjen); 2) Indien mit den Inseln, Sanskrit E48 Nummern im Ganzen); 3) Keilschrift, Zend, Persisch, Armenisch,
ssprisch iim Ganzen 71 Nummern); 4) Arabisch (148 Nummern); 5) das hebräische Volk (451 Nrn.): a. alt und neuhebräische Philo⸗ logie (15 Nrn.), b. die heiligen Schriften (73 Nrn.), C. alte und neue Literatur der Juden, sowie Archäologie, Ritus, Judenfrage (196 Nrn. im Ganzen), 4. Geschichte der Juden und das heilige Land (im Ganzen 62 Nrn.); 6) Aramässch, Chaldäisch, Syrisch, Samari⸗ tanisch, Pbönizisch, P⸗unisch, Maltesisch (im Ganzen 72 Nrn.); 7) die türkisch⸗ tartarisch mongolischen Völter (65 Nrn.); 8) China, Japan und Tibet (im Ganjen 146 Nrn.); 9 Egypten, Hierogliphen, Kopfisch im Ganzen 60 Nrn.); 106) Actbicpisch. Amharisch, Abessinien (im Ganjen 16 Nrn.); 11) das übrige Afrika 65 Nrn.); 12) orientalische Münzkunde (23 Nrn.); 13) Nachtrag (21 Nrn.)
Land⸗ und Forsiwirthschaft.
Mastvieb⸗-Ausstellung am 10. und II. in Berlin. In der am 5. Dezember unter Vorsitz des Kammerherrn von Behr⸗Schmoldow abgehaltenen Sitzung des Aus⸗ stellunge⸗Gomites wurde nach Erledigung geschaͤftlicher Angelegenheiten der Oekonomierath Hausburg, Direklor des städtischen Central⸗ Viebbofs, zum Mitgliede des Eomsitè gemäblt. Der Antrag Rievert, für die Lämmer unter 6 Monaten mehrere Unterabtbeilungen ein⸗ zurichten, wie für die älteren Schafe, wurde dahin erledigt, daß wie der Abtheilung Schweine auch derjenigen für Lämmer, mehrere gleichwerthige Preise zur Verfügung gestellt werden sollen, um die verschiedenen Kreujungen Southdown⸗ Kreuzung und Kreuzung anderer englischer Rassen) gleichartig beachten zu können. Um dag silberne Schaf als Ghrenpreia für Merinoschase auch fernerhin gewähren zu können, wirb der Staate Minister Dr.
Mai 1882
Lucius gebeten werden, neben dem jährlichen Staats zuschuß für Preise dem Comits auch einige Abgüsse der Beßmerschen Schafstatuette zur Verfügung zu stellen. Auf die Anfrage Noodt s, welche Stellung das Comitè zu einem er. hierselbst zu errichtenden Tattersall für deutsches Zuchtvieh (Pferde ausgenommen), wie derselbe von dem Geheimen Regierungs- Rath Professor Settegast in einem kürzlich im Klub der Landwirthe gehaltenen Vortrage gezeichnet sei, nehmen werde, wurde beschlossen, diese Idee der Preisrichterkommission der 8. Aus— stellung zu unterbreiten, um die Ansicht der zahlreich in derselben vertretenen Herren Züchter über diese Frage kennen zu lernen. In diese Preisrichterkommifsion wurden gewählt für die Abth. A. 125, Rindvieh, die Herren: von Boltenstern-Battlewo, Brehmer⸗Wehre, Leck Kerkow, Jank ⸗Dresden, Klopfer⸗Schänitz, Pepper⸗Amalienkof, Scharmer⸗Horstreihe, von Sydom⸗Baerfelde, Vielhaak⸗Segeletz; für Abth. A. 5— 7, Rindvieh, die Herren: Barchewitz⸗Märzdorf, Christiani⸗ Kerstenbruch, von Langermann⸗Erlenkamp⸗Lubin, Knust⸗Stendell, Koch⸗ Berlin, QAlde⸗Hamburg, Peters⸗Siedenbollentin, Pfaff⸗Roitzsch, Voigt⸗ Berlin, Witt ⸗Charlottenburg; für Abth. B. Schafe, die Herren: Gaudich⸗ Ilkendorf, von Homeyer Ranzin Mever⸗Briesmit. Nowack. Berlin Poehn— Gr. Borrek, Stolze⸗Markee, Waldeyer⸗Bökerhof; für Abth. Schweine ie Herren: Bergmann⸗Berlin, von Blücher⸗Jürgensdorf, Bohn⸗ Hamburg, von dem Borne⸗Berneuchen, d Heureuse⸗Schmetz dorf, Kutscher⸗Wobes de, Lübben⸗Sürwürden, Sponholz⸗Berkenbrügge, von Thünen-Tellow. Auch in diesem Jahre wird mit der Schau eine Üusstellung von Maschinen und Geräthen für die Landwirth— schaft und das Schlächtergewerbe verbunden sein, zu welcher die bedeu⸗ tendsten Firmen dieser Branchen bereits ihre Betheiligung zugefagt haben. Programm und Anmeldeformulare sind durch das Aus— stellungsbureau im Klub der Landwirthe, Berlin NW., Dorotheen— straße 95/96, zu beziehen. Die Anmeldungen müssen dafelbst bis zum 1. April bewirkt werden.
Gewerbe und Handel.
Ne w⸗Jork, 20. Januar. (W. T. B. Baum wollen Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 95 000 B., Aus— fuhr nach Großbaritannien 46666 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 16000 B., Vorrath 1 159 000 B.
Verkehrs⸗Anstalten.
New Jork, 19. Januar. (W. T. B.). Der Dampfer „Helvetia“ von der National- Dampffchiffs⸗-Compagnke (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
O 2. Januar. (B. T. B) Der Dampfer „Greece von der National⸗Dampfschiffs-Eompagnke (C. Messingsche Linie) ist hier angekommen.
Berlin, 21. Januar 1882.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei. der heute foꝛtgesetzten Ziehung der 4. Klasse 165. Königlich preußifcher Klafsenlstterie fielen:
1 Gewinn von 30 0600 6 auf Nr. 81 317.
1 Gewinn von 16 000 S6 auf Nr. 78 604.
ö. . Gewinne von 6000 S6 auf Nr. 37 579. 45 707. 62 837. 72 867.
16 Gewinne von 3000 1½ auf Nr. 983. 2193. 2458. 4807. S762. 9828. 10 141. 10 876. 10916. 11440. 12 380. 14038. 18 300. 18440. 19974. 20 336. 23 121. 24251. 30009. 31494. 31 649. 34 247. 35 197. 35 447. 41 772. 44308. 49 471. 50 805. 50 878. 57 931. 58 911. 60 944. 61 375. 62538. 68767. 72148. 74 865. 76 219. 80 736. 80 929. 82 537. S2 608. S3 659. S5 021. 89 O42. 91 744.
46 Gewinne von 1500 auf Nr. 1400. 3210. 3641. 5741. 6355. 6721. 14 327. 15511. 15 522. 19 802. 22 367. 24215. 24 390. 25171. 25 295. 27416. 27 639. 32409. 33 944. 401155. 40277. 42012. 44 365. 46536. 48 331. 18 552. 50 560. 51 005. 51 637. 5264 6. 52 757. 59 226, 60 521. 71 135. 72179. 72779. 73 208. 73 605. 75739. 80 839. S5 566. 86 977. 89 839. 90 130. 92188. 941935.
2 Gewinne von 600 S auf Nr. 3856. 5554. 7412. 10164. 12190. 12207. 13126. 13 184. 14417. 14496. 14 950. 14985. 15062. 16319. 16 949. 17430. 17527. 17612. 17796. 19478. 20457. 21 378. 21 606. 217605. 22550. 25 878. 31 951. 33 067. 34445. 39 812. 42098. 42129. 42 649. 43191. 48 204. 52 340. 52 997. 56 405. 56 726. 57 302. 58 203. 63 444. 64 060. 65 570. 66 523. 67 395. 71 811. 74 213. 75020. 75 829. 76038. 77 835. 79 480. 81 831. 82433. 83 779. 83785. 84 547. S84 578. S5 258. 86 031. 86 526. 87 534. 88 504. 89 163. 89 293. 90 406. 91179. 91 958. 93 279. 93683.
Die bisherigen Nachrichten über den ntergang der Jean⸗ nette“ werden in dem geographischen Monatsbericht des Januarhefts von PetermannsMittheilun gen“ wie folgt zusammengefaßt: Die Jeannette wurde am 23. Juni 1881 in 756“ n. Br. und 1570 östl. V v. Gr. von Eismaffen eingeschlofsen und zerdrückt. Die Mannschaft verließ das Schiff auf zwei Kuttern und einem Walfisch—⸗ boot; sie wendete sich der sibirischen Küste zu und hatte, theilweise mit Hülfe von Schlitten, eine gute Reise bis 50 Meilen nordweftlich von dem Lena⸗Delta, wo die Fahrzeuge durch Stürme und Nebel von einander getrennt wurden. Das Walsischboo mit den Offizieren G. W. Melville, J. W. Dannenhauer, R. L. Newcomb nb acht Matrosen gelangte am 26. September an das Kap Barkin, die nordästliche Landspitze des Leng- Deltas, und am 29. September in, die östliche oder Bykoweki'sche Mündung der Lena, wo es bei einem Dorfe nichtrufsischer Eingeborener von Eis aufgehalten wurde. Ingenieur Melville setzte sich, sobald die Eisdecke des Flusses ge— slossen war, mit dem Kommandanten von Bulun, der nördlichsten Ortschaft an der Leng, in Verbindung, und döeser schickte sogleich die nöthige Hülfe; auch befand sich die Besatzung des Walfischbootes bei guter Gesundheit, sodaß man sie als Geborgene betrachten kann. Am 19. November kamen ferner zwei Matrosen des ersten Kutters nach Bulun mit der Nachricht, daß derfelbe an der nördlichen Mündung der Lena gelandet sei und sich die Bemannung in sehr traurigem Zu⸗ stande befinde: es fehle ihr an dem Nöthigsten; mehrere Personen hätten erfrorene Glieder und schwebten in großer Gefahr. An Bord dieses Kutters waren der Führer der Jeannette, Lieutenant de Long, die Offiziere Dr. Ambler, J. J. Colisns und neun Matrosen. Zu ihrer Unterstützung ist, ebenfalls von Bulun aus, eine Expedition abgegangen. Von dem zweiten Kutter, auf dem sich Lieutenant h. W. Chipr mit dem Giepiloten W. Dunbar und sechs Matteo be⸗ fand, fehlt jede Nachricht. — Die Telegramme geben noch keine Andeu⸗ tung über den Cours der Jeannette‘ und wo sie die beiden Winter ugebracht hat, Daraug aber, daß auf Wrangelland und! an der Tschußtschenküste keine Spur von ihr zu sinden war, geht mit Wahr scheinlichkeit hervor, daß sie Wrangelland im Norden umfuhr, also die Insularität desselben zuerst ermittelte. Die Stelle, wo sie zu Grunde ging, liegt nordöstlich von den neusibsrischen Inseln. Trotz der beiden Ueberwinterungen waren noch alle 31ñ᷑ Mann am Leben, als sie verlassen wurde. Auch darf man noch nicht alle Hoffnung auf die Rettung der 8 Personen auf dem zweiten Kuster sinsen lassen; es werden keine Anstrengungen und Kosten gescheut, um sie aufzusuchen, für den Fall, daß sie an einem Punkte der siblrischen Küst⸗ gelandet sein sollten.
Nach einem Telegramm aus Wasbington sind Lieutenant
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der Monate März zu Hanau, April zu Darmstadt, Mai Juni zu Mannheim,
vereine zu Baden⸗Baden,
des Rheinischen Kunstvereins, Geheimen Ober⸗Baurath zu Darmstadt, bereitwilligst mitgetheilt werden.
Theater die neueste Operette von Johann Strauß:
Chaos, das sie geschaffen haben, ersten Aufführungen des lustigen Krieges nach Berlin gekommen, dadurch auf das Höchste gespannt. Werk des berühmten
schmeicheln,
sich geschickt auf das Feld beschränkt, welches herrscht und i schimmerndes, farbenprächtiges wiegenden, schwebenden Tanzes rückend mit unaufhörlichen luftigen und leichten Melodien, deren Ueberzahl freilich manchmal durch Gleichförmigkeit ermüdend wirkt. Ansicht erreicht der lustige Krieg jedoch trotz allen Melodienreichthums
die Aufführung Liedern wiederholt werden, wie das Antrittslied Sebastigno's mit dem
Der Schlußsatz Beifall Publikums Hauptrolle, Violetta“, hatte Frl. Kopka übernommen; die Dame hat eine frische hübsche Stimme, die auch bedeutend erstarkt ist seit ihrem
Sicherheit und Gewandtheit, doch Uebermuth einer Soubrette.
Als zweites Abonnements⸗-Concert brachte die
Berlin: „Algrich“ von A. Fitger, ponirt von Georg Vierling. —
nanische Volkskraft. Basilika St. Peters. den Barbaren vernommen
Alarichs Gestalt Dämon zwischen hat in Rom auflodernden Lebenslust Platz gemacht. Clytia wird ein üppiges Gastmahl gefeiert. jährige Greisin Sibylla Tiburtina tritt in
Alarich, sich
menes Heldenbild
klar zum Bewußtsein; so in die Schönh
e Soli bilden Alarich (Bariton),
hiesigen Concertsaale gern gehörte aber kräftige Altstimme und singt ohne die Besondere Anerkennung verdient die Wabl der Solisten
Sing · Akademie; Orn. Professor Blumner, dem Direktor der Akademie, aber gebührt
angewiesen worben, in Jakutsk zu bleiben, um uchungen nach der noch fehlenden Mannschaft zu unterstützen
periodischen Austellungen
des Rheinische reins für das Jahr 1882 werden ö
stattfinden während n — zu Magin; Juli zu Heidelberg, August zu Karlruhe, Sep. B., Oktober zu Baden ⸗ Baden. Die Kunst⸗ z Karlsruhe und Heidelberg, veranstalten während des ganzen Jahres permanente Ausstellungen. vird durch die einzelnen Kunstvereine oder den Präsidenten
Dr. Müller
Freiburg i.
Donnerstag giebt das Friedrich⸗Wilhelmstädt ische Der lustige
Das Libretto ist von den Herren F. Zell und R. Genée ver—
nicht gerade bedeutend. Mit Mühe erkennt man aus dem
die leitende Handlung heraus. Zu den ist der Komponist von Wien und die Erwartung des Publikums war In der That erregte dieses ᷣ Walzerkomponisten auch an dem bend der Vorstellung ungeheuren Beifall. Die gefälligen
die in überaus großer Zahl unser Ohr um—⸗ nehmen Herz und Sinn gefangen. Mit Anmuth ie reihen die Weisen sich aneinander. Der Komponist hat dem er immer seine Lorbeeren
verdankte. Wie ein
durch das Tonstück, die Sinne be—
Nach unserer onisten früheres Werk, Die Fledermaus nicht. — Was betrifft, so mußten viele von den reizenden
Der Klügere giebt nach!“ und auch sein Sololied im zweiten des zweiten Aktes fand ebenfalls und wurde auf den lebhaften Wunsch des wiederholt. — Die Darstellung der weiblichen
2
aus Berlin. Frl. Kopka spielte und sang ihre Rolle mit
fehlt ihr hier und da der launige l ubret Frl. Erdösy war in Gesang und Spiel eine Else', die ihre Partie wirkungsvoll gestaltete. Frl.
Schmidt zeichnete sich wie immer durch ihren drastischen Humor aus. Eine
mische Figur hatte Hr. Wellhof aus dem Tul zenzüchter Baltha⸗
sar geschaffen; Hr. Swoboda fand als Sebastiano mehrfach Gelegenheit, seine übermüthige Laune, verbunden mit feinem Vortrage, zur Gel— tung zu bringen. häufigen Hervorrufes nach jedem Aktschluß. noch der farbenprächtigen Dekorationen und
Der Komponist und die Darsteller erfreuten sich Am Schluß haben wir der malerischen Kostüme g zu thun.
m Wilhelm-Theater findet am Montag bereits die
38. Aufführung der Posse „Ueber Land und Meer“ statt.
Gesellschaft der gestrigen Abend als Novität für für Soli, Chor und Orchester kom— Zwei Typen stehen sich in diesem Römerthum und die jugendlich trotzige Die erste Scene versetzt uns vor die alte Das Volk hat die Kunde von den heranziehen⸗ und strömt mit einem Bußgesange dem zweiten Scene dringt uns das Volks⸗ entgegen. Siegesfreudig preifen sie das
um dessentwillen sie ihre kalte nor— verlassen haben. Aus diesem Getümmel hebt hervor, die von einem unwiderstehlichen Zerstörung Roms getrieben wird. In⸗ die fromme Zerknirschung einer baechantisch In der Villa der Römerin Die sagenhafte tausend⸗ . den Kreis der trunkenen um sie zu neuer Sendung vorzubereiten; ehe aber
kademie hierselbst am
enüber: das welke
, Gothen nd Italien, imath
zur
Römer,
doch diese Mahnung begriffen, stürmen die Gothen die Porta
Der Sieg der von
germanischen Kraft schließ
ani den ersten der Majestät
der ewigen Stadt ergriffen, nicht überwinden, das Signal zur Zerstörung Gothen und Römer stimmen 'ein gemeinschaftliches 1. Elytia sieht in Alarich zum ersten Male ein vollkom⸗ und wird von Haß und liebender Bewunderung er⸗ Gothen stürzen aber in die Cäfarenpasäfte und sammeln denen Tafeln zu einem ungeheueren Trinkgelage. Schließlich auf den Polstern und dem Estrich; dem schlafenden Alarich
aber singen die Wassergeister des Busento (in Lied von seiner kurzen
bahn und seinem baldigen Ende. Alarsch springt auf und .
Gothen zum Weiterziehen an; er fühlt, daß die einzelnen
Menschen wie die Völker nur als Werkzeuge in der Hand des Herren gebraucht werden zu Zwecken,
1. Ken, die ihnen selbst ein ewiges Geheimniß ganze Weltgeschichte aber wird mit Aufgang und Nieder
gang ein großer Vymnus zur Ehre Gottes. Was die Komposition dieser Dichtung selbe durchweg durch die Wahrheit der Gimpfindunz angemuthet.
anbelangt, so hat uns die— Am 1 kommen die Chöre zur Geltung; in denselben bringt der durch prächtige Tonmalerei die verschiedenen Situationen den Chören: Nr. 4, dse Gothen, eit Italiens schildernd, Nr. 9h der Erstürmung der Porta tr. 11 dem Tedeum, Nr. 12 dem Trinkchor bei dem Trink Gothen, Nr. 14 dem Chor der Wassergeister des Busento. Glytia (Sopran), Sibylla unter diesen sind die Gesänge des Älarich der Frauensoli zurũckstehen. — Die
1èwirksamsten die Partien
Vorführung des Werks war eine den Traditionen der Sing ⸗Akademie entsprechende.
Der Chor löste seine Aufgabe in jeglicher Beziehung in Weise: da war Fülle des Tones und Schlagfertigkeit der eise. Prãchtig namentlich klang der große Trinkchor der Män⸗ (Nr. 12). Die Soli waren besetzt durch die Damen Frl.
Breidenstein, Fürstliche Lammersangerin und Frl. Finkelstein, Großber⸗
opernsängerin aus Darmstadt, sowie durth den Kammersaͤnger Der Letztere sowohl wie auch Frl. Breidenstein sind im 2 und bewährte Künstler; neu war Sängerin aus Darmstadt. Dieselbe besint eine weiche, e einer Bühnensängerin stenden Mängel Tremulirens, offenen ze.
hinsichtlich
des
der
t besonderes Lob für die energische und sichere igen Chors und des Orchesters, dessen Part die kapelle mit bekannter Tüchtiakein ausfũhrte.
Leitung Berliner
Berlin!
Dannenbauer und die anderen Offiziere der „Jeanneste“ vom
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Glanen Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).
er mit Sicherheit be⸗ Band zieht sich der Rythmus des
M HS.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnnhend, den 21. Januar
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 21. Januar. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (30.) Sitzung setzte der Reichstag die zweite Berathung des Eniwurfes eines Gesetzes, betreffend den Beitrag des Reiches zu den Kosten des An— schlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet auf Grund des Berichtes der VI. Kommission mit der Diskussion über 5. 1 sort. Nach dem Abg. von Kleist⸗Retzow ergriff der Bevollmächtigte zum Bundes rath, Staats-Minister Bitter, wie folgt, das Wort:
Meine Herren! Ich halte es für nothwendig, den sehr bestimmten und präzisen Aeußerungen des Hrn. Abg. Hänel gegenüber von diese m Platze aus, die ebenso bestimmt entgegenftehenden Anschauungen, welche bei den verbündeten Regierungen bis jetzt in Geltung gewefen sind, und, wie ich glaube, auch in Geltung bleiben werden, zu betonen.
Der Abg. Hänel hat damit begonnen, daß er mit den Vor— schlägen, die von Seiten der verbündeten Regierungen in Uebereinkunft mit Hamburg gemacht worden seien, materiell im Ganzen einver— standen sei, daß er keinen Kompetenzflreit erheben wolle, daß er auch als juristische Deduktion den Zusatz zu 5. 1 nicht betrachket wissen wolle, daß er aber doch glaube, gegenüber der Stellung, welche die verbündeten Regierungen in dieser Angelegenheit und im Hause einge⸗ nommen haben, einen Eingriff in die Rechte des Reichstags zu finden. Er hat behauptet, daß die verbündeten Regierungen in Aus— übung ihres Verordnungsrechts, ich will nicht sagen ge⸗ mißbraucht, aber doch in einer Weise gebraucht hätten, die den Kompetenzen des Reichstags gegenüber nach seiner Auffassung nicht zu rechtfertigen seien. Er hat die Kompetenzfrage als eine ein—⸗ seitig gelöste bezeichnet, und hat geglaubt, daß dadurch eine Ver⸗ fassungsfrage in die Berathung des, hohen Hauses hineingeworfen werden solle. Er ist ferner der Meinung gewesen, daß die Art und Weise, wie die Hamburger Frage von vornherein behandelt worden sei, zunächst eine Pression auf die freie Entschließung Hamburgs, demnächst aber auch eine Pression auf den Reichstag habe einschließen sollen und, er hat nachher ausdrücklich hinzugesetzt, daß er darin eine gewisse Methode finde. Das erinnert mich an' dasjenige, was ein anderer der Rerren von jener Seite (links) des Hauses neulich als ein gewisses System im Aufsuchen oder zur Herbeiführung von Kon— flikten bezeichnet hat. .
Demgegenüber möchte ich doch — ich werde auf die einzelnen Punkte noch weiter zurückkommen — erklären, daß die Pression, von der der Hr. Abg. Hänel gesprochen hat, soweit sie auf Hamburg hätte stattfinden sollen, niemals zum Ausdruck gekommen ist. Es ist aller dings richtig, daß der Herr Reichskanzler erklärt hat, er fühle sich vollkommen berechtigt, aber auch verpflichtet, in Dingen von dieser be— deutenden und großen Wichtigkeit, die er im Interesse des deutschen Vater⸗ landes für nöthig halte, auch zu Pressions mitteln zu schreiten. Von dieser Pression ist aber doch nur gesprochen worden; von einer wirklichen Pression kann wohl nicht die Rede sein, noch weniger von. einer Pression, die auf die Berathungen des hohen Hauses hätte Einfluß haben können; wenigstens nach meiner Auffaffung der Verhältnisse haben die verbündeten Regierungen nicht daran gedacht, eine Pression ausüben zu wollen, und zwar aus dem Grunde, weil sie geglaubt haben, sich ganz vollständig und ohne Vorbehalt auf dem Boden des ihnen zustehenden Rechts zu befinden. Sie waren gar nicht darüber im Zweifel, daß sie ihrerseits in dieser Frage so verfahren konnten und mußten, wie sie es gethan haben, und sie sind keineswegs in der Lage gewesen, voraussetzen zu können, daß durch ihre Handlungsweise irgendwie eine Pression auf den Reichstag geübt und dadurch — wenn ich es mit einem scharfen Ausdruck bezeichnen soll — ein Ver fassungs⸗ konflikt hervorgerufen werden könne. Ich muß also nach diefer Seite hin die Stellung der verbündeten Regierungen wahren.
Der. Bundesrath ist allerdings, wenn Sie es so betrachten wollen, einseitig in Bezug auf das Regulativ, über welches in der Hauptsache nach jetzt die Diskussion eingeleitet ist, und zwar via macti vorgegangen, aber nicht . weil er irgend wie der Mei- nung, gewesen., wäre, daß er damit, eine Grenze überschritte, die ihm verfassungs und kompetenzmäßig nicht zustehe, sondern lediglich deshalb, weil er sich bewußt gewesen ist, sich auf dem Boden der Verfassung, auf dem Boden der Reichsgesetze und auf. dem Boden derjenigen Bestimmungen und Vorgänge zu befinden, die ihn bis jetzt in hinreichendem Maße zu seinem Vorgehen berechtigt haben und immer berechtigen werden. ⸗ ö.
Der Hr. Abg Hänel erklärt zwar, daß durch dieses Vorgehen des Bundesraths ein Vorgang geschaffen werde, daß, wenn diese vollendete Thatsache einmal bestehe, was sehr schwer werden würde, in ähnlichen Fällen dem Bundesrath gegenüber beschränkend in den Weg zu treten; aber ich werde Ihnen nachweisen, daß dieser Fall keineswegs ein ver⸗ einzelter ist, sondern daß der Bundes rath sich jetzt ebenso wie bisher guf dem Boden der Verfassung und Zollgesetze bewegt hat, wie er es in dieser vorliegenden Frage gethan. Wenn der Hr. Abg. Hänel dabei hinzugesetzt hat: wenn das Haus sich zu einer solchen Aner⸗ kennung in einer oder der anderen Weise herbeilassen wollte, würde der Bundesrath als S ieger hervor⸗ gehen, so muß ich bemerlen, daß der Bundesrath feineswegs die Absicht hat, sich mit irgend einem Lorbeerkranz dabei schmücken zu wollen, wohl aber das Bewußtsein haben wird, daß er seine Pflicht erfüllt und dasjenige gethan habe, was er im öffentlichen Interesse, im Interesse des Reichs und des Vaterlandes thun mußte; — als Sieger wird er sich dabei nicht betrachten, sondern lediglich als einen Organismus, der seine Pflicht erfüllt hat. .
Hiermit glaube ich auch schon angedeutet zu haben, wie ich über die Frage denke, daß in den Pressionen, die angeblich dem hoben HDause angethan sein sollen, irgendwie eine Methode sei. Eine Methode kann schon deshalb nicht vorhanden sein, weil der Bundegrath gar nicht darüber zweiselhaft gewesen ist, daß eine reine Frage der Kom peteng wie sie in der Verfassung begründet ist, vorliegt.
Ih möchte auf die Bemerkungen, die Hr. Hänel über das Ver⸗ bãltniß des Herrn Reichskanzlers zum Bunde rath und des Bundesraths zum Herrn Reiche kan zler gemacht hat, hier nicht eingeben; ich glaube, das würde dem Herrn Reichskanzler sowohl als dem Bunde gratb gegenũber ganz überflüssig und jedenfalls auch sehr wenig nützlich sein Der Bundestath ist allerdings, wie Hr, Hänel richtig bemerkte, dem Reichs. tag gegenüber unverantwortlich, aber daraus solgt nicht, daß er seine Verantwortlichkeit nicht ebenso fühlt wie jeder einielne und wie auch der Reichstag selbst Der Bundesrath bat in jedem Mitglied, das nach seinen Instruktionen bandeln muß, die volle Verantwertlichkeit für dae, was er thut, als ein gleichberechtigter Faktor der Gesetzgebung; man fann nicht bier aussprechen, daß gerade die Beschlüsse des Bundesrathe gewissermaßen er aequo et bono, je nachdem irgend ein gewisser Wille darauf cinwirken möchte, gefaßt werden, die Be⸗ schlüsse des Bundesraths beruhen auf der verantwortlichen Ueber- 1euqung Dersenigen, die dert ihre Stimme zu geben haben, und auf den Instruktsonen ihrer Regierungen, und diese Regierungen sind, wenn auch nicht der Bundesrath selbst, doch ihrerseits monarchisch
iedert. 2 ges le nger, weiß ich nicht. warum dieser ganzen Frage diese hohe velitische Bedeutung beigelegt wird, die ihr der Hr. Abg. Hänel bei ⸗ gelegt bat. Es handelt sich bier nicht um eine große Staateaktion, londern um ein Zelltegulatir, mit welchem Hr. Hänel, wie er aus- drüdlich aufgesprochen bat, im Ganzen und Großen einverstanden ist
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ES 2.
und von dem er anerkennt, daß, wenn es nicht erlassen wurde oder erlassen wäre, der Vertrag mit Hamburg überhaupt unaut führbar und in jedem Falle höchst schädlich und bedenklich sein würde.
Ich möchte also von allen diesen Fragen absehen, weil ich, wie ich schon neulich ausgesprochen habe, von der Verschärfung solcher Kon⸗ flikte und Ansichten, so wie von dem Herandrängen an Konflikte oder Verfassungsfragen mir keinen besonderen Vortheil versprechen kann, weder für das Ganze noch für das Einzelne. Die verbündeten Regierungen glauben ihrerseits in dieser ganzen Frage, wie Hr. von Kleist⸗Retzow ganz richtig an die Spitze seiner Erklärungen gestellt hat, eine Pflicht nationaler Politik erfüllt zu haben, welche vielleicht schon früher hätte in Gang gebracht werden sollen, welche aber jetzt sicher nicht zu spät kommt und, wie ich die Zuversicht hege, vom; hohen Hause auch getheilt wer⸗ den wird. Ich muß aber, da Hr. Hänel in dem Anfange seiner Bemerkungen auf seine gedruckte Erklärung im Bericht der Hambur⸗ ger Kommission zurückgegangen ist, doch noch einiges sagen Über die Details des Zollrechts, welche dem Bundesrath Veranlassung gegeben haben, seinerseits die Frage so zu ordnen, wie sie bisher geordnet worden ist. Das Material befindet sich der Hauptfache nach in der Zollordnung. j .
Ich gehe über Artikel 34 der Verfassung fort, darüber habe ich mich bereits wiederholt ausgesprochen und, kann dem nur beitreten, was hier vorhin gesagt worden ist, daß nämlich auch ohne die Ein⸗ schiebung des 8. 1 im ersten Absatz die ganze Frage in ruhiger und sicherer Weise ihren Fortgang genommen haben würde auf Grund der Vereinbarungen und der Verfassung. Die Frage des Zollregu— lativs hat den Sitz ihrer Materie in §§. 90 und 167 der Zollordnung, welche die Ausführung der Gesetze und Verordnungen betreffen, und über die Hafenordnungen bestimmen, vor allen Dingen, wie schon vorhin angeführt ist, in dem §. 54 des Zollgesetzes. Dieser 5. 54 lautet wörtlich: ;
„Auf kurzen durch das Vereinsgebiet führenden Straßen können nach Maßgabe der von der obersten Landes⸗Finanzbehörde zu treffenden Anordnungen bei der Abfertigung Erleichterungen ein— treten.“
Nun hat der Hr. Abg. Hänel in seiner Erklärung ausgeführt, daß die Erleichterungen, die in dem Zollregulativ für die Unterelbe ausgesprochen sind, keine Erleichterungen seien, sondern eine Auf— hebung des Abfertigungsverfahrens. — Im Großen und Ganzen werde ich es der Kürze wegen so ausdrücken können, Ich möchte doch darauf aufmerkam machen, daß dies eine kühne Interpretation des Regulativs selbst ist. Das Regulativ hat von vornherein keineswegs das Abfertigungsverfahren aufgehoben, es bat es nur nach einer Seite hin erleichtet, es hat ausdrücklich vorbehalten, daß nur die Schiffe, welche im Transit von Hamburg, Altona, Harburg nach der See und umgekehrt gehen, gewissen Erleichterungen unterworfen sind, daß im übrigen aber die Zollvorschriften für alle übrigen Schiffe be⸗ stehen bleiben, und es sind die Modalitäten sür Schiffe dieser Art ganz besonders angegeben. Aber ich muß doch noch besonders darauf hinweisen, was auch schon ausgesprochen worden ist, und ich glaube, es kann nicht oft genug wiederholt werden, wenn die entgegenstehende Auffassung so bestimmt betont ist, wie dies vor⸗ hin geschehen, daß die Bedingung der Führung der Zollflagge für die Schiffe, welche direkt transitiren, hier aufgestellt ist, die ist, daß ein Lootse an Bord genommen werden muß. Dieser Lootfe hat neben seiner Funklion als Schiffsführer ganz besonders die Verpflichtung, auf die er eidlich verpflichtet worden ist, auf die Beobachtung der Zollformalitäten, auf das Zollinteresse aufmerksam zu fein, er hat auch, die besondere Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß an einem Schiffe, welches nicht mit der Zollflagge und Zollleuchte zu gehen be⸗ rechtigt ist, keine Zollflagge und Zollleuchte führen darf; denn diese Schiffe sind den allgemeinen Zollmaßregeln unterworfen.
Es ist außerdem besonders darauf aufmerksam zu machen, daß ausdrücklich angeordnet ist und zwar in 5. 2: es kann die Be⸗ gleitung der Schiffe angebrdnet werden. Diefe Beglei⸗ tung ist, wenn sie zollseitig für nothwendig erachtet worden ist, nicht aufgehoben. Es ist ferner ebendaselbst festgestellt, daß alle diejenigen Schiffe mit Waaren, die den in See gehenden Schiffen zugeladen werden sollen, die Zollflagge zu führen haben, daß aber auch die Ueberwachung der Einladung angeordnet werden kann. Alle diese Fragen deuten bestimmt darauf hin, daß hiee nicht von ei ner Auf⸗ hebung des Abfertigungsverfahrens an sich, sondern von einer Erleichterung des Abladeverfahrens die Rede ist. Was be⸗ deutet denn das Aufziehen der Zollflagge? es bedeutet, daß die Schiffe in direktem Verkehr, ohne irgend sich anders als durch Naturereignisse gezwungen, auf der Elbe aufzuhalten, nach Hamburg transitiren wollen, und daß sie dann in Hamburg dekla⸗ riren und entladen können. Das ist eine Erleichterung, welche die Regierungen geglaubt haben, der Stadt Hamburg schuldig zu sein, erstens, weil es unter Umständen ganz unmöglich fein würde, daß die Zollbeamten an Bord gehen, wenn schweres Wetter auf der Außen⸗ elbe ist, und weil die Lootsen, welche in solchen Fällen sich dennoch auf die Schiffe begeben müssen, sehr wohl in der Lage sein werden, die Zollkontrole soweit zu üben, daß die Schiffe nicht abladen dürfen, daß nichts von den Schiffen ans Ufer gebracht werden kann. Es handelt sich also hier lediglich um ein Interesse des Verkehrs in Ueberein stimmung mit dem §. 54 der Zollordnung, um eine Erleichterung ä. Ansageverfahrens, keineswegs aber um irgend eine Aufhebung einer jollgesetzlichen Bestimmung in dem Sinne, wie es in der Er⸗ klärung des Hrn. Abg. De. Hänel ausgesprochen worden ist. ;
Andererseits sind aber noch ähnliche Fälle schon in weitem Maße vorgekommen. Ich erinnere an Bremen. Bremen liegt auch an einem Strom, der mit der Nordsee in Verbindung steht, der Weser, und auf der Unterweser transititen von Bremerhafen aus die Schiffe ganz frei nach Bremen hin, allerdings in einer anderen Weise. Die Weser ist nicht ein so mächtiger Strom wie die Elbe, sie kann keine See—= siffe ven irgend einer Bedeutung führen. Es müssen also die Waaren übergeladen werden in Leichterschiffe. Aber die Frage ändert sich da— durch gar nicht, denn auch diese Leichterschiffe transitiren auf. der Weser durch das Zollinland von beiden Seiten und sind nur gewissen Formalitäten unterworfen. Cs muß auch da eine Art. von Flagge gezeigt werden, die Schiffe werden unter Zollverschluß selent, bedürfen dann keiner Begleitung u. s. w. Alles dies ist im Jahre 1856 zwischen dem damaligen Zollverein und der freien Stadt Bremen vertragsmäßig geordnet worden. Man könnte ja freilich be—= haupten, ee läge hier ein Fall vor, der mit dem Fall auf der Ünter— elbe gar nicht in Verbindung steht, weil ein vertrage mäßiges Ver ⸗ hältniß vorhanden sei. Indessen ist im Jahre 1878 dieser Vertrag getündigt worden und im Jabre 1879 ist eine Kundgebung des Bundesratbs erfolgt, dabingebend, daß die früheren Verträge ihre Geltung im Wesentlichen bebalten sollen. Es sist also durch den Bundesrath auch dort in einer sehr ähnlichen Weise dasselbe Recht ausgeübt, was der Bundetrath jetzt in Bezug auf die Unterelbe aus⸗ zuüben geglaubt hat. z
Nun ist ja auch wiederholt davon gesprochen worden, daß der Ausdruck kurze Strecken die verbündeten Regierungen nicht bätte berechtigen können, eine selche Auenahmemaßregel im Erleichterungè— verfahren, wie der 8. 54 der Zollordnung dieg zulãßt. eintreten zu lassen. Man hat gesagt, „kurze Strecken“ selen jedenfalls Strecken von keiner solchen Länge, wie die Elbe von Hamburg bis Curbafen, und es müsse auch in dieser Beziehung darauf hingewiesen werden, daß der Bundeerath die Grenzen überschritten babe, die er nach der
ist keineswegs zuzugeben. Man wird anerkennen müssen, daß der Ausdruck kurze Strecken, der in die pflichtmäßige ,, . des Bundesraths nach der Zollordnung gelegt ist, nur subjektiv beurthei t werden kann nach den Anschauungen, die der Bundesrath über die ganzen Verhältnisse hat Wenn dies noch zweifelhaft sein sollte — in der Kommission we⸗ nigstens ist dies fast allgemein anerkannt worden, wenn auch nicht ganz ohne Widerspruch — es kommt im Wesentlichen ganz darauf an, was der Ausdruck: „kurze Strecke“ nicht absolut, sondern im Vergleich der Länge des gesammten Weges, um den es sich handelt, zu bedeuten hat. Die Weser, meine Herren, hat 435 Rm Länge von der Mündung bis nach dem ehemaligen hannoverischen Mündungsort. Das sind 56— 57 Meilen. Dem gegenüber ist eine Strecke von 8 Meilen, um die es sich bei Bremen handelt, jedenfalls eine kurze. Die Elbe hat eine Lände von Cuxhafen bis Schandau von 730 Km, das sind 96 Meilen, und dieser langen Straße gegenüber handelt es sich um eine Länge ven etwa 12 Meilen, also auch um eine kurze Strecke. Dem gegenüber hat der Bundesrath gar kein Bedenken gehabt und haben können, anzunehmen, daß es sich hier nur um eine kurze Strecke handeln könne und gehandelt habe, und ich muß also die Bedenken und den Widerspruch, die von Seiten des Hrn. Abg. Hänel in seine Er⸗ klärungen aufgenommen sind, für irrig halten.
Ich kann hiernach den Zusatzantrag zu §. 1, der heute von Hrn. Abg. Hänel eingebracht ist, nicht für begründet erachten, um fo we— niger, als er nichts Anderes sagt, als was in den Vorverhandlungen mit den Hamburger Behörden und durch die. Bevxoll⸗ mächtigten des Bundesraths schon seinen prägnanten Aus⸗ druck gefunden hätte. Ich kann nur die dringende Bitte aussprechen, daß dieser Zufatzparagraph nicht angenommen werden möchte. Er scheint mir keine Nothwendigkeit zu enthalten. Er scheint mir aber höchst bedenklich in Bezug auf die Verwickelungen, die sich daraus für das Gesetz etwa würden ergeben können.
Ich möchte im Allgemeinen noch bemerken, daß die Bundes⸗ regierungen sich, wie sie geglaubt haben, und wie sie auch jetzt noch glauben, auf einem ganz positiven Boden befinden, auf einem Boden, auf dem sie dasjenige geblaubt haben thun zu müssen, was sie gethan haben. Sie haben das nicht gethan, um ohne Noth— wendigkeit neue Verhältnisse zu schaffen. neue Ordnungen herzustellen, nicht etwa, um dem Reichstage gegenüber irgend eine Position sich zu schaffen, das brauchen fie in der That nicht, sondern nur die Bestimmungen der Verfassung, so weit sie noch nicht vollständig ausgeführt, zu erweitern und ihrer endgültigen Ausführung näher zu bringen, und zwar in keinem anderen Interesse, als in dem des Deutschen Reiches, in dem des deutschen Vaterlandes und seiner gesammten Stellung, seiner Würde und seiner Größe, und iwar vor allen Dingen in der Erfüllung einer Pflicht für den nationalen Gedanken, der in dieser ganzen Frage die erste und dringendste Aufgabe für die verbündeten Regierungen war, und der, wie ich glaube, der Hauptgesichtspunkt sein wird, nach dem die hohe Versammlung diese ganze Frage mit Beseitigung aller unbedeutenden Nebenfragen beurtheilen wird. .
Der Abg. Pfafferott erklärte, in der revidirten Elbschiff⸗ fahrtsakte vermöge er nicht eine große nationale oder gar ideale Handlung, wie der Abg. v. Kleist, zu erblicken, sie ent⸗ halte nichts als die Bedrohung der Selbständigkeit Hamburgs. Der 5. 1 der Vorlage könne das eingeschränkte Freihafengebiet Hamburgs ebensowenig garantiren, als der §. 34 der Ver⸗ fassung die Einschränkung selbst hätte verhindern können. Heute sei hier erst wieder gesagt, daß eine Pression auf Ham⸗ burg in keiner Weise ausgeübt sei. Sei denn die Einbeziehung der Unterelbe in das Zollgebiet etwas anderes als eine Pression? Die Selbständigkeit Hamburgs sei mit diesem Akt gebrochen, und der Eintritt der Hansestadt selbst in den Zoll⸗ verband nothwendig gemacht. Trotzdem bedeute derselbe nicht die Herstellung eines einheitlichen Zollgebietes. Der Art. 34 der Verfassung lasse zwei Möglichkeiten offen: entweder bleibe
amburg, wie zuvor, mit seinem ganzen Gebiet außerhalb des , . oder es trete mit allen seinen Territorien in dasselbe ein. Durch diese Vorlage werde nur ein künstlicher, unngtürlicher Zustand geschaffen. Er bitte aus diesem Grunde die Vorlage abzulehnen.
Der Abg. Frhr. Langwerth von Simmern bemerkte, die Sache habe sür ihn eine doppelte Seite: eine rechtliche und eine söderative. Der Reichskanzler habe erklärt, daß die Er⸗ fahrungen in der Hamburger Angelegenheit für ihn von ganz besonderem Gewichte gewesen seien. Das treffe genau den Punkt, der ihm seit dem 8. und 10. Mai 1880 stets vor der Seele gestanden habe. Es sei damals doch einmal ein Moment gewesen, wo sehr verschiedene Parteien sich in dem Eintreten für das Recht und zwar auch für die Sonderrechte eines einzelnen Staates vereinigt hätten. Man dürfe den Anlauf, den man damals genommen, nicht muthlos aufgeben und gerade der Konservatismus sollte das Recht und die eigene Würde achten. Er versiehe es wenigstens nicht, wie man sich auf der Rechten des Hauses darüber freuen könne, daß die Regierung in dem Augenblick, wo der Reichstag Hamburg zu Hülfe habe kommen wollen, einen Vertrag mit diesem abgeschlossen habe, der dem Reichstage den Boden unter den Füßen entzogen habe. Er gehe von durchaus konservativen Gesichtspunkten aus; dennoch sei er gegen die Vorlage auch als Föderalist. Der Abg. von Kleist habe gesagt, das Reich sei eine einheitliche Persönlichkeit, und derselbe habe damit doch vor Allem sein Votum begründet, — da habe man die republique une et indixrisible der französischen Revolution. Näher auf die Einzelnheiten einzugehen, sei er nicht Fachmann genuß. Das aber sei ihm vollständig klar, daß die ganze Sache in der Lust schwebe, wenn nicht die Freiheit der Unterelbe garantirt werde. Auch fürchte er, daß das künftige Freihafengebiet zu klein, von viel zu dünner Taille sein werde, um lebenefähig zu sein, und daß der Hamburger Handel trotz allem in mannigfacher Weise ge⸗ hemmt und geschädigt werden würde. .
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er stehe auf dem Standpunkte, daß keine Politik anders gedeihen könne, als dadurch, daß sie fich auf dem Rechtsboden halte. Eine Politik, welche sich von demselben entferne, müsse unwiderbringlich mit Allem, was sien geschaffen habe, untergehen. Es sei ein großes nationales Interesse, Damhurg in seiner Selbständig⸗ leit zu erhalten. Gerade weil er Föderalist sei und unter die Kategorie derer einbengriffen werde, die man für Partikula⸗ risten erkläre, sei er für diese Vorlage. Mit Sorgfalt habe er im Vorjahr die Schritte beobachtet, welche die Negierung Hamburg gegenüber unternommen hätte und sie auf ihre Be⸗ rechtigung bin geyrüft. Wenn er die Ueberzeugung ihrer Unrechtmäßigkeit erlangt habe, so habe er stetz dagegen Front
Ausführung der Zollordnung nur hätte innehalten dürfen. Auch dies
gemacht, obwohl ihm das von gewisser Seite oft recht Übel