1882 / 22 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Jan 1882 18:00:01 GMT) scan diff

. .

den Regierungsbezirk Tafel Hannover;

für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz durch den Be⸗

zirks⸗Eisenbahnrath zu CEöln;

für den Regierungsbezirk Wiesbaden und die Stadt Frankfur

a. M. durch den Bezirks Eisenkahnrath zu

6 Zuziehung von Sachverst Dem Minister der öffentlichen Arbeite geeigneten Fallen Spezʒial⸗Sachverständige b Auskunftertheilung zuzuzie hen.

§. 12.

Ausschuß.

Aus seiner Mitte bestellt der Landes⸗EKisenbahnr Ausschuß zur Vorbereitung seiner Berathungen.

8 3 T. 8.

Zusammensetzung des Ausschusses.

Der Ausschuß besteht:

1) aus dem Vorsitzenden des Lander⸗-Eisenbahnrathes und dessen

Stellvertreter (5. 10 Litt. a); aus zwei Ministerial-Kommissarien 3X aus je zwei Mitgliedern der Häus zwei Stellvertretern (§. 10 Litt. c.); ) aus vier, Seitens der Bezirks⸗Eisen

Eisenbahnrath gewählten Mitgliedern und vier Stellvertretern (8. 10

Titt. d). §. 14.

Zuständigkeit des Landes-Eisenbahnrathes.

Dem Landes⸗Eisenbahnrathe sind zur Aeußerung vorzulegen: . I) die dem Entwurf des Stagatshaushaltsetats beizufügende Ueber⸗ sicht der Normal⸗Transportgebühren für Personen und Güter;

2 die Allgemeinen Bestimmungen über (Tarifvorschriften);

3) die Anordnungen wegen Zulassung oder Versagung von Aus— nahme⸗ und Differenzialtarifen (unregelmäßig gebildeten Tarifen); Aenderungen Bahnpolizei⸗Reglements, foweit sie nicht technische Bestimmungen be—

4) Anträge auf allgemeine

treffen.

Auch hat der Landes-Eisenbahnrath in allen

öffentliche Verkehrswesen der Eisenbahnen

Verlangen des Ministers der öffentlichen Ar erstatten.

Der Landes⸗-Eisenbahnrath kann in Angelegenheiten der vorbe—

zeichneten Art auch selbständig Anträge an

lichen Arbeiten richten und von diesem Auskunft verlangen.

§. 16.

Berufung des Landes⸗Eisenbahnrathes. wird von dem Minister der öffent⸗

Der Landes⸗Eisenbahnrath lichen Arbeiten nach Bedürfniß, mindestens Berlin berufen.

Die Tagesordnung für die Sitzungen

9

Gegenstände der im 8. 14 bezeichneten Art umfaßt, ist mindestens acht Tage vorher von dem Vorsitzenden zur öffentlichen Kenntniß

zu bringen. §. 16. Berufung des Ausschusses in eil In eiligen Fällen kann mit Ausnahme

und 2 bezeichneten Angelegenheiten der Ausschuß (5. 12) von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zur Aeußerung aufgefordert werden. Eine solche kann auch im Wege schriftlicher Umfrage eingeholt

werden.

8 17.

Nachträgliche Mittheilung vorläufiger Anordnungen der Staats— regierung an den Landes⸗Eisenbahnrath und Ausschuß. Die von der Staatsregierung bei Gefahr im Verjuge ohne vor—

herige Anhörung des Landes⸗Eisenbahnrathes Angelegenheiten der im 5. 14 bezeichneten

nächsten Zusammentreffen mitzutheilen. §. 18. Geschäftsordnung.

8

. Geschäftsgang in den Sitzungen des Landes ⸗Eisenbahnrathes wird durch ein von dem Staats- Ministerium zu genehmigendes Re⸗

gulativ geordnet.

Der Ausschuß regelt seine Geschäftsordnung selbständig.

§. 19.

Vorerhebungen.

Erachtet der Landes⸗Eisenbahnrath oder der Ausschuß Vor⸗

erhebungen für erforderlich,

ingen d so erfolgen diesel der öffentlichen Arbeiten.

§. 20.

Mittheilung der Verhandlungen des Landes⸗Eisenbahnrathes an den

Landtag.

Die Verhandlungen des Landes-Eisenbahnrathes werden von dem unter Beifügung einer übersicht⸗ und der darauf getroffenen Ent—

Minister der öffentlichen Arbeiten lichen Darstellung des Ergebnisses scheidungen ebenso wie die Normgl⸗Transpor und Güter dem Landtage regelmäßig mitgethe

8. 21.

Freie Fahrt der Mitglieder des Landes⸗ und der Bezirké⸗Eisenbahnräthe—

Die Mitglieder des Landes -Eisenbahnrathes und der Bezirks⸗

Eisenbahnräthe erhalten behufs Theil nab me

Fahrt in beliebiger Wagenklasse für die Reis rte der Sitzungen. §. 22.

Erlöschen der Mitgliedschaft im Bezirka-⸗Eisenbahnrathe und

Landes ⸗Eisenbahnrathe.

Jeder in der Person eines Mitgliedes rathes, sowie eines durch die Bezirks ⸗Eisenbah liedes des Landes ⸗Eisenbahnrathes (8. 10 Lit

tand, durch welchen dasselbe zur Bekleidung öffentlicher Aemter dauernd der auf Zeit unfähig wird, ebenso wie die Eröffnung des Konkurses ermögen solcher Mitglieder, hat das Erlöschen der Mit⸗

über das gliedschaft zur Folge.

Scheidet aus dieser Veranlassung oder durch Tod oder Verzicht ein Mitglied vor Ablauf der Periode, für welche dasselbe gewählt ist,

aus, so ist von derjenigen Körperschaft, welche glied gewählt hat, zu wählen.

§ę. 23.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 18583 in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhãn beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben

af, sind dem Ausschusse und dem Landes⸗Eisenbahnrathe bei dem

für den Rest der Periode

für die Provinzen Hannover und Schleswig Holstein, sowie für durch den Bezirks ⸗Cisenbahnrath zu

Frankfurt a. M.;

ändigen. n bleibt es v

G. 10 Litt. b.);

er des Landtags nebst je

bahnräthe in den Landes—⸗

die Anwendung der Tarife

der Betriebs⸗ und

wichtigeren, das berührenden Fragen auf beiten sein Gutachten zu

den Minister der öffent⸗

aber vierteljährlich, nach

in so weit dieselbe

igen Fällen. der im 5. 14 Ziffer 1

oder des Ausschusses in Art getroffenen Anord—⸗

ben durch den Minister

tgebühren für Personen ilt.

Eisenbahnrathes

an den Sitzungen freie en nach und von dem

des Bezirke Eisenbahn⸗ nräthe gewählten Mit- t. d.) eintretende Um-

das ausscheidende Mit⸗ ein neues Mitglied

digen Unterschrift mit

orbehalten, in

ath einen ständigen

Statistische Nachrichten.

7 Posen 1, Sachsen 18, Bremen,

Schleswig⸗Holstein 1,

Braunschweig 10, Mecklenburg⸗Schwerin 4, Hamburg und Württemberg je 8 13 Reuß jüngere Linie,

Desterreich 9, Rußland 12, Belgien 2, . Türkei und die Schweiz je 1 4, Amerika 1: Summa 242.

redigirt im Bureau des Justiz⸗Ministeriums. 1882. R

weiterung gegen seine Vorgänger erfahren. gegen dieselbe geblieben.

schäftigt. n bestimmnungen, die Zusammenset

Schiedsrichter und Schiedsmänner besprochen. gegnen wir einer Besetzung der Justizbehörden, und zwar Justiz⸗Ministerium, die Justizprüfungskommisfion Landesgerichte zur Darstellung. Der lich eine Uebersicht der Gerichtsbehörden und des personals, ein Ortschaftsregister ren. Lehranstalten sowie ein Namenregister Jahrbuch genannten Beamten. Was gerichtsbezirk betrifft, so sei noch erwähnt, daß der—⸗ selbe die Provinz Brandenburg mit 3 383 560 Gerichtseingesessenen, 9 Land- und 101 Amtsgerichte umfaßt. Das etatsmäßige Richter⸗ personal besteht bei dem Kammergericht aus L Präsidenten, 9 Senats präsidenten und 49 Räthen, bei den Landgerichten aus 9 Präsidenten, 28 Direktoren und 126 Landrichtern (von welchen 112 den Charakter Landgerichts-Rath führen), bei den Amtsgerichten aus 331 Amts—⸗ richtern ('on welchen 166 den Charakter Amtegerichts⸗Rath führen). Für die Handelskammern find 32 Handelsrichter und 32 Stell⸗ vertreter bestimmt. Als Beamte der Staatsanwaltschaft fungiren Ober Staatsanwalt, 9 erste Staatsanwälte und 20 Staatsanwälte. Die Zahl der Rechtsanwälte und Notare beträgt im Ganzen 296 in Berlin allein sind 156 thätig.

Die Londoner „Allg. Corr.“ theilt folgende statistische Notiz mit: Die Produktion von Edelmetaflen in den Ver? einigten Staaten von Amerika, Britisch-Columbia und der Westküste von Mexiko belief sich in iss] auf 31 869 986 Dollars Gold und 45077 829 Dollars Silber. Die Minen in Nevada weisen eine Abnahme auf, die in Utah, Colorado und Arizona eine Zunahme, und die Bergwerke in Kalifornien eine Zunahme in Silber und eine Abnahme in Gold.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von „Unser Jahrhundert“, von Otto von Leixner (Verlag von Engelborn in Stuttgart) liegen die Lieferungen 35 und I6 vor, in denen der Verfasser die neuere Literatur (vornehmlich Börne, Heine, Laube, Gutzkow, Bettina von Arnim, Jeremias Goltpelf,

Anastasius Grün, Lenau, Hoff mann von Fallersleben, Herwegh, Freiligrath, Freytag, dann Beranger, Victor Hugo, de Musset,

George Sand, Sue, Scribe u. A.) behandelt.

d. 6 Seri! Zahlreiche Porträts der Dichter schmücken die Lieferungen.

Gewerbe und Handel.

Nach einer aus Moskau hierher gelangten Mittheilung haben die dortigen Bankgeschäfte S. . Blioch K Comp. sowie Krapotkin L Comp. ihre Zahlungen eingestellt. Der Inhaber der ersteren Firma, S. Blioch, soll mit einem Defizit von 400 000 Rbl. nach anderen Angaben 700 000 Rbl. flüchtig geworden sein.

Anmtlichen Nachrichten zufolge ist im Gouvernement Wa rschau die Rinderpest neuerdings in den Dörfern Kobialki und Niedzialki ausgebrochen, dagegen in den Dörfern Potrzebna Y), Grabie⸗polskie **) und Ludwikow **), Kreis Gostynin, nunmehr erloschen.

Dortmund, 23. Januar. (Ess. Ztg.) Auf dem Eisen⸗ markt herrscht kei fester Haltung der Preise und reger Nachfrage eine zuversichtliche Stimmung. Die Eisfenwerke aller Branchen sind sämmtlich gut besetzt, und die fortwährend einlaufenden Bestellungen bieten eine Gewähr, daß die Beschäftigung derselben sobald keine Verminderung erfährt, um so mehr, da die Nachrichten aus allen eisenindustriellen Distrikten, auch des Auslandes, günstig lauten. Die Dochofenwerke sind noch immer sehr stark engagirt, und sie haben meist ihre gesammte Produktion für das erste Semester d. J. ver⸗ kauft, bei einigen sind auch schon Abschlüsse für das dritte Suartal d. J. perfekt geworden. In Bessemereisen können die heimischen Hütten den Bedarf der Stahlwerke nicht ganz decken, und haben letztere daher in letzter Zeit ziemlich bedeutende Posten aus England bezogen. Spiegeleisen geht dagegen noch immer stark zum Export. Die Roh⸗ eisenpreise sind unverändert geblieben, doch verfolgen dieselben steigende Tendenz. Auch in Walzeisen werden die kürzlich berauf⸗ gesetzten Notirungen mit Festigkeit behauptet und dürfte demnãächst eine weitere Erhöhung derselben erfolgen, da sie im Verhältniß zu Roheisen noch immer zu niedrig stehen. Unter den Walzwerk⸗ fabrikaten sind besonders Stabeisen, Fagoneisen und Bleche am stärksten begehrt und sind die betreffenden Werke darin immerfort so sehr mit Aufträgen überhäuft, daß sie die Lieferfristen nicht einzubal⸗ ten vermögen und neue Abschlüsse nur bei Bewilligung 2 3 monat- licher Fristen kontrabiren. In Waljdraht steigt der Bedarf ebenfalls noch immerfort, so daß verschiedene der betreffenden Werke zur Crweiterung ihrer Anlagen übergehen, um die Produktion ent— sprechend der Nachfrage erhöhen zu lönnen. Die Stahlwerke sind nach wie vor voll besetzt und die vorliegenden wie regelmäßig neu einlaufenden Ordres sichern ihnen hinreichende Beschãftigung für längere Jest. Die Brücenbauanstalten haben in der letzten Zeit einen erheblichen Zu⸗ wachs an Aufträgen erhalten und sind daher meist gut beschästigt; einige sogar, wie der früher Harkortsche Brückenbau in Duisburg, sehr reichlich. Auch die Maschinenfabriken, Kessesschmieden und Gieße⸗ reien sind durchweg vollauf mit Bestellungen versehen. Auf dem Kohlenmar kt ist andauernd ein sehr reger Verkehr zu verzeichnen, der denjenigen in der entjsprechenden Zeit des Vorsahres weit über— trifft, indem in der ersten Hälfte des laufenden Monats an jedem Tage durchschnittlich 1505 Ladungen à 1090 Gtr. an Kohlen und Koke mehr versandt worden sind, als in der ersten Hälfte des Monats Januar 1881, was um so mehr ins Gewicht fällt, als das Geschãft

in Pauebrandkohlen diesmal weit binter dem lin der letztbezeichneten Zeit zurücksteht.

eonf. R. A. Nr. 291 de 1881.

Im Winter semester 1881. 82 studiren an der vereinigten Fried⸗ ich Un inet si tät Salle- Witten berg, mit Cinschluß ker aq tes) lichJmmatrikulirten und 26 Hospitanten, 242 Landwirthe von Be— t ruf. Davon gehören an: dem Königreich Preußen: Provinzen: Sachsen

S3, Schlesien 28, Hannver 13, Ostpreußen 11, Brandenburg 11, Pom⸗ mern 8, Westpreußen 7, Westfalen 7, Hessen⸗Nassau 7, Rheinprovinz zusammen 153; dem Königreich Anhalt, Lippe Detmold, . ü Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, ei den Berathungen behufs Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Weimar je 7 12, B

Schaumburg, Mecklenburg -⸗Strelitz, Oldenburg und Hessen je 1 5, Dänemark, Schweden, die

avern, Lippe⸗

Jahrbuch der preußischen Gerichtsverfassung, 15. Jahrgang. Berlin von Deckers Verlag, Marquardt & Schenck. 273 Bg. 8o0. geh Preis 6 S Der vorliegende am 9. Januar ce. abgeschlossene Jahrgang des offiziellen Jahrbuchs hat theilweise eine tertliche Er— Die Eintheilung ist da— Sein Inhalt zerfällt nach wie vor iin! drei Theile, deren erster wieder vier Unterabschnitte aufweist und sich mit einer allgemeinen Darstellung der Gexichtsverfassung in Preußen be⸗

Nur werden unter ftetem Hinweis auf die einschlägigen Legal⸗ tzzung der mit der Ausübung der sordent⸗ lichen Gerichtsbarkest betrauten Behörden, der besonderen Gerichte, Dis⸗ ziplinarbehörden und der mit gerichtlicher Organisation versehenen Verwaltungsbehörden erörtert und in einem Anhang das Institut der Im zweiten Theil be— eingehenden Behandlung der Einrichtung und gelangen hier: das und die Ober⸗ dritte Theil umfaßt schließ— Beamten⸗ mit Bezeichnung der vorhan— denen Gerichtsbehörden nebst Angabe der Servisklasse und der höhe⸗ aller in dem speziell den Kammer⸗

Wien, 25. Januar. (W. T. B.)

Ruhe sehe man die Stimmung werde immer zuversichtlicher. Wendung Anschaffungen des großen Publikums zu den Banken statt. Liverpool, 24. Januar. (W. T. B.) Heute

L. waren 14 000 Ballen angeboten, 3606 Die Preise auktion. Glasgow, 24. Januar. von Roheisen während der letzten Woche 4608 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. Paris, 24. Januar. (W. T. B.) Eine Note der

die erforderlichen Dispositionen getroffen habe, um daß die nächste Liquidation sich vollziehe.

Paris, 25. Januar.

gegeben wurden, zur Verfügung gestellt. New-⸗York, 23. Januar [W. T. H. fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen

nent 12 000, do. von

Kalifornien 110 000 QOrtrs.

und Oregon

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 24. Januar. (W. T. B.) Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Rhein“ ist hier eingetroffen.

Berlin, 25. Januar 1882. Preußische Klassenlotterje. (Ohne Gewähr.) ei, der heute foꝛtgesetzten Ziehung der 4. KRiasse 165. Königlich preußifcher Klassenlotterie fielen: 1 Gewinn von 15 000 ½½ auf Nr. 10 132.

4 Gewinne von 6000 6 auf Nr. 44 459. 70 523. 8y 021. 94 723.

32 Gewinne von

Bei Her

*

3009 66 auf Nr. 3714. 5071. 87275.

12 081. 12 904. 16406. 18 30 18 811, 5 188. 36 910. 34 827. 39 030. 41 162. 43 805. 46 626. 46 918. 48018. 52 689. 59 844. 60 223. 64 2659. 70 010. 70 763. 70 977. 5 252. 75 897. 77 190. 84 50ol. 90 581. 9g0 753. 91 959. 93 616.

44 Gewinne von 1500 IS auf Nr. 610. 4203. 9073. 12 806. 18 681. 17 738. 18 608. 18997. 7 734. 20206. 23 542. 25 024. 25 130. 26 33 30 481. 30618. 32679. 33 979. 34169. 35 302. 365 696. 36 451. 37 741. 39 . 39 783. 47 079. 48611. 51 724. 52 019. 52281. 54 209. 62 448. 67 929. 73 676. 74 955. 75 810. 77 512. 80 813. 81 337. 86 250. 87 799. 960 456. 91 187. 92157.

71 Gewinne von 600 auf Nr. 278. 7043. 8504. 11119. 14 093. 16439. 176665. 18924. 22737. 22 830. 23 467. 23 669. 24 370. 24 383. 25 050. 25 301. 26 686. 26773. 29 045. 29 364. 30 619. 31 164. 31 607. 382 432. 33 807. 35 192. 36 784. 38 083. 38 276. 38 537. 39973. 41 309. 41 943. 42696. 45 150. 49 271. 50 342. 50 448. 52 763. 53 635. 54 202. 57 O64. 61 064. 63 036. 64 057. 66 756. 66 887. 71 254. 73 142. 75 825. 76 096. 77 438. 77 625. 79 110. 79 663. 79 751. 80 591. 80992. 81 572. 82 594. 82 849. 84 804. 85 028. S5 540. 87 725. 88 208. 88 497. 89277. 89 589. 89 947. 90298.

Berichtigung. In dem gestrigen Bericht steht: 22 371 mit 1500 6, muß heißen: 22 971 mit 1500 6; 32 607 mit 1500 66, muß heißen: 33 607 mit 1500 „6; 27 078 mit 600 (ο, muß heißen: 27 098 mit 600 S

In Folge der Aufforderung des Königlichen Polizei⸗Präsidenten von Madai vom 10. v. M. sind an Beiträgen für die durch den Brand des Ring⸗Theaters in Wien Geschädigten ferner eingegangen 253592 und 121 Fl. österr,, dazu laut Be⸗ kanntmachung vom 17. Dejember 4448, 8) S6 und 4 Fl. österr. (nicht 3 Fl.), zusammen 6981,A 72 MS und 125 Fl. österr, welche der K. . oösterr. ungar. Botschaft hier übersandt worden sind. Die Sammlung ist hiermit geschlossen und spricht der Herr Polizei ⸗Präsident Allen, welche seiner Aufforderung so bereitwillig entfprochen haben, seinen verbindlichsten Dank aus.

Aus Weggis wird dem „Luzerner Tagblatt“ geschrieben: Wenn auch die Nebel im Herbst und Winter in unserer Gegend eine gewöhnliche Erscheinung sind, so müssen dieselben in diesem Winter wegen ihrer langen Dauer, Dichtigkeit und fast gänzlichen Unbeweg— lichkeit als ungewöhnlich bezeichnet werden. In der Höhe von circa 50) Fuß über dem See beginnt die unten scharf begrenzte Nebellage

und erstreckt sich bis auf einen Trittheil der Höhe des Rigi, ber wärts der Kreußkapelle, somit in einer Mächtigkeit von ra 1009 Fuß

so undurchdringlich, daß man nur auf wenige Schritte sieht. Alle Bäume, Sträucher und Gräser sind schwer beladen von der prächtigsten Reif⸗ krystallisation, so zierlich und schön, daß keine Künftlerband es nach⸗ zubilden nur versucht werden möchte. Ein wunderschönes Winter— landschaftsbild! Plötzlich, wie der Taucher aus dem See, ritt der Bergsteiger am Rigi, auf einem Dritttheil der Höhe, aus dem Nebel⸗ meer heraus in lachenden Sonnenschein und schaut den tiefblauen, schleierlosen Himmel. Wie unten der See, ebenso glatt und beweg⸗ lich ist die Oberfläche dieses luftigen Rebelmeers' Der Anblick der Berge und Hochthäler ist wunderbar, die Luft mild und warm. Blumen und Knospen treiben, und der freundliche Lenz will wohl seinen Einzug auf dem Berge cher halten, als im Thal. Fremde besuchten dieser Tage den Rigi und fanden sich reichlich belohnt

Port Vendres, 2. Januar. (W. T. B.) Heute Abend um 5 Uhr fand in der hiesigen Dynamit⸗ und Patronenfabrik eine Erplosion statt, wobei 16 Personen verunglückten. Der da⸗ durch entstandene Brand wurde alsbald begrenzt und wurden Maß⸗ regeln ergriffen, um nachträgliche Explosionen zu verhindern.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Ressel). Druck: W. Elgner.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

Berlin

N eonf. R. A. Nr. 2864 4. 15858.

Die Morgenblätter konsta= tiren die Rückkehr geordneter Zustände an der Börse und die Wiederherstellung des früheren geregelten Geschaftsganges. Mit

der weiteren Entwickelung der Dinge entgegen, und de Es sei eine entschledene zum Besseren eingetreten, vorzugsweise fänden fortgesetzt

. ; r. ( wurde die hiesige Wollauktion unter ziemlich lebbafter Konkurrenz eröffnet;

ge 3000 Ballen wurden verkauft. erreichten ungefähr die Schlußpreise der November“

(W. T. B.) Die Verschiffungen betrugen 7742 gegen

. Agence Havas“ theilt mit, daß die Compagnie der Agents de change n zu ermöglichen, unter den gewöhnlichen Bedingungen

. (W. T. B.) Die Bank von Frank— reich hat dem Lyoner Platze bedeutende Mittel gegen Pfänder ersten Ranges, welche von ersten Finanz- und Handelshäͤufern Lyons her⸗

Weizenverschif⸗

. der Ver⸗ einigten Staaten nach England 46 000 do. nach dem Konti⸗

nach England

zum Deutschen Reichs⸗An

M 22.

Ersfste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 25. Januar

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

E88 S2.

Aichtamtliches.

Prenßen. Berlin, 25. Januar. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (33.) Sitz ung setzte der Reichstag die dritte Berathung des Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Ftststellung des Reichs haushalts⸗Etats für das Etatsiahr 15882,‚83, auf Grund der in zweiter Berathung ge— faßten Beschlüsse fort. In der Generaldiskussion ergriff nach dem Abg. Dr. Hänel der Reichskanzler Fürst von Bismarck wie folgt, das Wort:

Der Herr Vorredner ist, wie ich höre, im Anfang. seiner Rede zweifelhaft gewesen über seine Legitimation, hier im Reichstage einen Erlaß des Königs von Preußen, an seine Minister gerichtet. zu be- sprechen. Ich muß ihm überlassen, sich mit jeiner Legitimation Als Reichstagzabgeordneter abzusinden. Ich, bestreite sie nicht. Die meinige ist mir ganz zweifellos. Wenn ich, hier als Reichskanzler und nur als solcker existirte, so wäre ich vielleicht zweifelhaft, aber ich muß da eine Fiktion der Verfassung gegenüber ist es eine Fiktion berichtigen: der Reichskanzler so ot er hir gengunt wird, ist eigentlich hier gar nicht anwesen Nach Artikel 9 der Verfafsung haben die Mitglieder des Bundesraths und nur diese, resp. die vom Bundesrath ernannten Kommissarien das Recht, hier zu erscheinen und jeder Zeit gehört zu werden, um die Ansichten ihr en Re⸗ gierung so steht es in der Verfassung zu vertreten. Ich bin also vollständig berechtigt, wenn ich die Ansicht meiner Regierung über den von mir ken r n tn, ö. ,, vertretenen Er—=

ier nach Artikel 9 der Verfassung vertrete. j ö hee r 6 der. Verfassung werden die Mitglieder des Bundes raths, die also allein berechtigt sind, hier zu erscheinen, , „»Bundesgliedern“' ernannt, der Reichskanzler aber wird von St. Ma⸗ jestät dem Kaiser ernannt, und der Kaiser gehört nicht. zu den bei der Eintheilung der Ernennung der Bundesrathsmitglieder aufge⸗ führten Bundesgliedern. Der Kaiser Al solcher ist im Bundergth nicht stimmführend vertreten. Der Reichskanzler hat den Vorsitz, aber wenn es Se. Majestät der Kaiser nicht ür gut indet einen der preußischen Bevollmächtigten im Bundesrath. zum Reichs kanzler zu ernennen, weil vielleicht Keiner derselben ihm dazu geeis et scheint, dann ist es sehr fraglich, oh der Reichskanzler hier das Ver. gnügen haben kann, wenn es eins ist, vor Ihnen zu reden. Ich hin also hier und spreche, hier in meiner SFigenschaft als Königlich preußischer Bevollmächtigter. Als solcher ist meine n ., nicht zweifelhaft; im Gegentheil, ich ergreife, mit Vergnügen die: Gelegen⸗ heit, die Ansichten meiner Regierung hier nuszu sprechen. Ich würde nicht den Muth gehabt haben, meinerseits hier die Initiative dazu zu ergreifen, nachdem sie aber ergriffen ist, so bin ich dafür ö;

Der Erlaß hat in keiner Weise den Zweck, neues Recht zu schaffen, steht auch in keiner Verbindung mit egen ,, . sichten auf Konflikt. Wenn der Derr Vorredner von 1 66 Könige von Bayern sprach, der Frieden mit seinem Volke ö en wollte, so hat den der jetzt, regierende König von Preußen ö Maße. Er hat nur mit einigen Fraktionen des Landtags nie yt en vollen Frieden, wie er es wünschte, aber doch auch leingn Konf. ikt; und einen Konflikt , . 6. fromme Wünsche i onflikt, den werden Sie nicht haben. ; H der Herr, Vorredner das an Wiener Blätter D und an was für Wiener Blätter! an solche, die in franzs sichem. Solde stehen anknüpft, so sollte man solche Anteritãten in diesen Räumen doch überhaupt nicht zitiren; gegen den Konflikt übernehme ich die Garantie, meine Herren! ja, auch selbst, wenn er von, anf rer Seite gesucht werden sollte Si werden ihn nicht finden Aber, wenn der Erlaß kein neues Recht hat affen wollen, so hat er den Zweck, wie aus seinem Inhalt ja bervor⸗ geht, die Verdunkelung des bestehenden Rechtes zu verhüten, die konstitutionellen Legenden zu bekämpfen, velche sich wie wucherische Schlingpflanzen an den ganz klaren ,, . der preußischen Verfassungsurkunde legen, als ob es noch andere quellen für uns gäbe außer dem preußischen geschriebenen Rechte, als ob die zufällig in anderen Ländern bestehenden Traxitionen der Verfassungen auf irgend welche Gültigkeit bei uns in Preußen An⸗ spruch hätten. Das Ergebniß dieser de enden bildung, die wir ja im vollsten Umfange in wucherischer Ueppigkeit in der Rede des Herrn Vorredners hier vor uns haben entstehen sehen, geht in der letzten Konsequenz dahin, daß eben in Preußen der König jwar regiere, im Sinne des französischen regner wir, nach richtigen preußischen Deaditionen, unterscheiden Beides nicht aber nicht regiere im Sinne des französischen gouverner, sondern daß die aktive Bethati⸗ gung der Regierungsgewalt in den Händen einer ministeriellen Ne; gierung wäre, die neben dem Könige steht und, wenn sie ganz lorre t und in Ordnung ist nach dem Sinne des Vorredner, getrassen wird von der Mehrheit eines oder beider Körper des zreußischen Landtags. Wie man sich nach französischen Begriffen eine solche Regierung denkt, finde ich in dem ausgezeichneten Werke von Taine ori- gine de la France eontemporaine“ gesagt, nach velchem der König der Girondins „serait une esrèce de president honoraire de la répnblique, anqnel ils donneraient un conseil exéentif Lommè par I Assemblèée, est. A-dire par enx - msmes ). .

Das ist ungefähr das konstitutionelle Ideal der ministeriellen Regierung, die dem selbstregierenden König von Preußen gegenüber gestellt werden könnte, und die dann allerdinge, gestũtzt auf eine chere und wohlgeschulte Majorität, sehr wohl im Stande wäre, das Ideal zu realisiren, was beispielsweise der Abg. Mommsen in seinen Wahl⸗ reden als ein Schreckbild bezeichnete, nämlich den ministeriellen Ab—⸗ solutismus, neben welchem unser Königthum verschwinden würde zu der Rolle schattenhafter Erbkönige, die, wenn man einen neuen Minister braucht, aus den Coulissen vorgeführt werden und unter⸗ schreiben und dann wieder verschwinden, nachdem sie auf diese Weise der landtäglichen Opposition ein neues Ziel zur Bekämpfung, eine neue Festung zur Belagerung, ein neues Ministerium mit anderen Worten angewiesen haben. Also diese konstitutio⸗ nelle Hausmeierek. die der. Abg. Mommsen mst einer für einen so angesehenen Geschichtsschreiber ungewöhnlichen Feind⸗ schaft gegen die Wabrheit mir vorwirft; ich kann nur annehmen, daß die Vertiefung in die Zeiten, die weitausend Jahre hinter uns liegen, diesem ausgezeichneten Gelehrten den Blick für die sonnenbeschienene Gegenwart vollständig getrübt hat, sonst hätte er unmöglich in Reden, die er gehalten hat, mir Schuld geben können, daß die ‚Reaktivirung des absoluten Regiments erstrebt werde, in der Rede: „Es gilt um die Zukunft des deutschen Ver⸗ fassungsstaates! Rettet, was noch gerettet werden kann! es gilt die Reaktivirung des absoluten Regiments.“ Es ist wirklich eine nationale Beschämung für mich, wenn ich einen so ausgezeichneten Gelehrten, der unseren Ruhm dem Ausland gegenüber als Historifer vertreten soll, bezüglich der Gegenwart so reden höre. Also dieseg Ministerregiment, diese Kanzlerdiktatur ist Ctwat, was gerade dann möglich wird, wenn Sie überhanpt das Ministerregiment an die Stelle des Königlichen Regiments setzen, wenn es Ihnen gelingt es wird Ihnen aber nicht gelingen, denn Sie haben gar keine Unterlage hinter sich, die preußische Verfassungsurkunde weiß davon gar nichts. Es ist das eine Urkunde, die, fürchte ich, viel zu wenig gelesen wird; viele Leute baben sie auf ibrem Tische liegen, seben sie aber niemalg an. Ich will nur den 1 Titel von dem Könige lesen; von den Ministern ist nur

ganz kurz in der Verfassung die Rede, wo

gesagt wird, daß sie ver⸗

antwortlich sein sollten und wie sie angefaßt werden sollen, wenn

sie das Mißfallen der Majoritãten sich zugezogen haben, Es heißt in Tit. 3 vom Könige Art. 43: »Die Person des Königs ist unverletzlich.“

Nun, das ist sie, Gott sei Dank, in Preußen immer gewesen,

und es hat außer einigen Verbrechern,

die dem Strafgesetz verfallen,

noch nicht Jemand es über sich gebracht, die Person des Königs zu be⸗

rühren, zu schädigen, kurz, seine Un derselben rechne ich auch, daß das K

Unverletzlichkeit zu mißachten. Zu önigliche Ansehen, die Königliche

Würde, die Ehre des Königs in Worten geschont wird überall, wo

der König erwähnt wird.

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erbietung sprechen und nicht in so unehrerbietiger Weise, wie es hier (Bewegung und Widerspruch Abg.

Die Minister des Königs sind verantwortlich. Nun, gut! Gewiß sind wir das, und ich schrecke vor dieser Verantwortlichkeit nicht zurück. Mein Name steht auch unter diesem Erlaß, und ich bin, ob—

in diesem Jahre vorgekommen ist. links.. Meine Herren, ich Dr. Virchow.

meine die Rede des Hrn.

Dieser Paragraph sagt meines Erachtens: in allen Diskussionen, wo vom Könige die Rede ist, wenn ich etwa, wie Luther die zehn Gebote in seinem Katechismus weiter aus⸗ spinnt, hier die feineren Konsequenzen ausführen soll, so heißt dies nach der Verfassung: Ihr sollt vom Könige nicht anders als in Ehr—

schon im Krankenrecht, heute erschienen, weil mein Name darunter

steht. Die Minister sind verantwortlich: ich kann mich verantwortlich machen für meine eigenen Handlungen und kann mich auch verantwort⸗ lich gemacht haben durch eine Bürgschaft, die ich übernehme für

Handlungen eines Anderen, und ich habe mich verantwortlich gemacht

auch für alle Handlungen meines Königs, die ich gegenzeichne, und

auch für die, welche ich nicht gegenzeichne, werde ich am letzten Ort

die Verantwortlichkeit gern übernehmen. Das ändert also gar nichts

am Königsrecht; die Regierungsakte, welche zu ihrer Gültigkeit der

Gegenzeichnung bedürfen, sie bleiben doch Regierungsakte des Königs.

Sie werden ja als solche hier in der Verfassung ausdrücklich be—

zeichnet:

J

Regierungsakte „des Königs“ bedürfen zu ihrer Gültigkeit

der Gegenzeichnung.“

Sind sie gegengezeichnet, werden sie dadurch etwa m ministerielle Alte? Ist der König dabei Nebensache und der Minister die Hanpt, sache, die ministerielle Unterschrift, die tief unten in der Ecke steht ? Ja, meine Herren, wie Sie das mit der weitgetriebenen Verehrung, die der Herr Vorredner für die Königliche Stellung hat, zusammen⸗ bringen wollen, daß Sie den Hauptaccent von den beiden Unter schrif⸗ ten, die unter einander stehen, wie unter diesem Erlaß, auf die Mi⸗ Es ist ganz erklärlich, wenn man sich denkt, daß in Ihrer Verehrung der König o hoch steht, und noch höher, bis in die Wolken hinein, wo ihn kein Mensch mebr merkt und kein Mensch mehr spürt, vor lauter Verehrung; nicht aus Herrschsucht stellen Sie ihn so hoch, nein, aus lauter Ver⸗ ehrung für das Königsthum, so daß er zuletzt, wie früher der geistliche Kaiser in Japan, alle Jahre einmal an einem hohen Festtage gezeigt wird von unten auf einem Gitter gehend, so daß man nur seine Auf diese Weise wird jedenfalls eine konstitu— tionelle Hausmeierei ausgebildet, noch mehr, als sie bei den Karo—

nisterunterschrift legen, verstehe ich nicht.

Sohlen sehen kann.

lingern mit ihren Schattenkönigen bestand; bei uns aber regiert der

König selbst, die Minister redigiren wohl, was der. König befohlen „Dem König allein“, sagt die Ver⸗

hat, aber sie regieren nicht.

fassung, „steht die vollziehende Gewalt zu', von den Ministern ist

gar nicht die Rede; 38 56a 8 * gen des Staatedienstes“,

beiden Kammern acceptirt,

stehende gesetzgebende Gewalt getheilt wurde; der König

schriebenes Recht; aber wenn dieses

Ministerium, das der König ernennen kann, etwa, wie ich früher einen Justitiar ernennen konnte und noch unter Umständen einen Pfarrer ernennen kann; ist er aber

einmal ernannt, so steht er mir gegenüber unabsetzbar, und unabsetzbar ist ein Minister, wenn er eine starke Majorität in einer Kammer gder gar in beiden Kammern oder im Reichstage hat und diese Majorität befriedigt mit Rechten und Konzessionen, die er dem König sich dem König gegenüber genau in der Lage befinden, wie ein Pfarrer, den ich vozirt babe, und der mir, nachdem ich ihn vozirt habe, das Leben so sauer macht wie

abgewinnt. Ein solcher Minister kan

möglich.

Die Berfassung sagt: ‚Die Uebereinstimmung des Königs und

beider Kammern ist zu jedem Gesetze erforderlich. Dem Könige sowie jeder Kammer steht das Recht zu, Gesetze vorzuschlagen. Gesetze, die vom König einmal verworfen worden sind, können; ... nicht wieder eingebracht werden'“. Der Minister ist also ein in der Ver⸗ fassung kaum genannter Läckenbüßer; ob das nun in die lonstitu⸗ tionelle Theorie paßt oder nicht, ist mir vollständig gleichgültig, es steht dasz in der preußischen Verfassung, und ich kenne kein anderes Grundgesetz, nach dem in Preußen zu regieren und zu leben ist Se. Majestät der König von Preußen hat aber den Eindruck gehabt, daß diese Seine zweifellosen verfassungsmäßigen Verechtigungen einiger⸗ maßen verkannt zu werden anfingen, namentlich auch aus den letzten Diskussionen hier, und Er bat das Bedürfniß gehabt, das geltende Verfassungerecht so, wie wir Alle es beschworen haben, uch der König, neu in Erinnerung zu bringen in seiner ganzen nüchternen Nacktheit, frei von den Zuthaten legendärer Gebilde, die der Herr Vorredner uns vorgetragen hat, und daran ändert weder die Unxer— letzlichkeit noch die Verantwortlichkeit das Geringste. l Die preußischen Traditionen entsprechen auch vollständig den Be— stimmungen der Versassung, es ist von den preußischen Königen ihre Stellung niemals in erster Linie aus dem Gesichtepunkt der Rechte, sondern in erster Linie aus dem Gesichtepunkte der Pflichten auf⸗ gefaßt worden. Unsere Könige, bis zu den Kurfürsten zurück, haben nie geglaubt, daß sie fruges Lonsumers natis wären und u ihtem Vergnügen an der Spitze des Staates ständen, sondern sie haben das streng dienstliche Gefühl der Regentenflicht gehabt, wie Friedrich der Große es in seinem Auespruch bethätigt, daß er sich selbst für den ersten Diener des preußischen Staates erklärte. Diese Tradition ist in unseren Regenten, wie wir ja Alle wissen ich erjähle ja nichts Neues wir wissen, wie unser jeßiger Herrscher lebt und seine Zeit ausfüllt vom Morgen bis zum Abend —, in dem Maße lebendig, daß in der That bei uns in Preußen innerhalb des Ministeriums der Lönig befieblt und die Minister gehorchen, so lange sie glauben, die Veranwmortsichkeit tragen zu können. N innten sie das nicht mehr, so ist der Wechsel eines Ministers so sehr schwierig nicht: wir baben ja von Politikern jeder Art sehr reichliche Auswahl auf Lager (Geiter⸗ keit), und der König, wenn er nicht, Janz etwas Erjentrisches will, würde für Alleg, was seine gegenwärtigen Minister nicht kontra— signiren wellen, leicht andere Minister sinden, welche hereit sind, die Verantwortung dafür zu tragen. Es wird uns aber nichts Erzentri⸗

( 1 83 1656 1 . sches angesonnen, sondern in den festen, tiefen Geleisen, die die Politik Preußens im Deutschen Reich allein geben kann,

bestimmt Se. Majestät der König im Prinzip. Er bestimmt, wat 9. scheben soll, wie die preußischen Vertteter am Vundesrath danach instruirt werden sollen, bestimmt, daß danach die Vorlagen im . tag und im Reichstag gemacht werden sollen, nach der eigenen Ueber⸗

»der König besetzt alle Stellen in allen Zwei⸗ auch, da ist von Ministern nicht die Rede. „Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch, den nig und durch zwei Kammern ausgeübt.“ Ja, das preußische Volk hat die so daß die früher dem König allein zu— hat den Kammern zwei Drittel der Legislative abgetreten, das ist bei uns ge⸗ letzte Drittel noch auf ein

zeugung, und die Ausarbeitung, das Formale in der Sache ist Sache der Minister. Nun können ja Minister abweichender Meinung sein, dann findet ein Kompromiß statt, wie ich schon früher sagte, das konstitutionelle Lehen besteht aus Kompfromissen, und ein König, der einen Minister nicht ohne Weiteres entlassen will, konzedirt ihm wohl etwas, was er eigentlich, lieber nicht gewollt hätte. Noch häufiger aber kommt es vor, daß die Minister für eine Arbeit oder eine Schrift, die ibrer Meinung nach aus einem Guß und richtig war, die König liche Zustimmung nicht gewinnen können und sich dann fragen müssen: soll ich nun die ganze Sache fallen lassen? soll ich sie zu einer Kabinets frage machen, zurücktreten, oder es für das Vaterland und für den Dienst nützlicher finden, dem Königlichen Willen Konzessionen zu machen? Der Königliche Wille ist. und bleibt der allein ent scheidende. Der wirkliche, faktische Minister⸗Prãsident in. Preußen ist und bleibt Se; Majestaͤt der König. Ich, der vor Ihnen steht, habe meinen Kollegen gar nichts zu befehlen, ich habe sie nur zu bitten und ihnen Briefe zu schreiben, die sie nicht immer überzeugen; Das ist sehr angreifend, und ich thue es deshalb nicht immer, sondern wenn ich glaube, daß etwas geschehen muß, und ich kann es nicht durchsetzen, dann wende ich mich an den wirklichen Minister⸗Präsidenten, an Se. Majestät den König; finde ich da keinen Anklang, e lasse ich die Sache fallen; finde ich ihn, so kommt ein Königlicher Befehl, es so und so zu machen, und dann geschiehts, oder es folgt eine Kabinets⸗ krisis, die sich dann ruhig vollzieht. ;

Diese Regentenpflicht, die Freude an der Arbeit, wenn überhaupt eine Freude bei dem Regieren ist, wird nun von dem Könige von Preußen innerhalb der Schranken, welche die Verfassung gezogen hat, mit derselben Hingebung geübt und erfordert vielleicht noch eine größere Arbeit, weil die Schranken die Bewegung erschweren und der Raum, auf dem man sich bewegt. ein sehr viel engerer ist. Die Könige von Preußen waren im Vollbesitz der Macht, der gesetzgeben⸗ den wie jeder anderen, zu der Zeit, wo die Verfassung erlassen wurde. Die Herren, die mit mir, es werden wenige sein, in den Jahren 1849, 1850 und i851 an der Versassung gearbeitet haben, und die noch par⸗ lamentarisch thätig sind, die mit mir 1851 die Verfassung beschworen haben, wissen, wie fern uns damals die konstitutionelle Theorie der Majoritätsregierungen lag, und wie stark die Vorbehalte waren, die der Hochselige König bei der Beeidigung machte über die Möglich⸗ keit“, mit dieser Verfassung zu regieren. Es waren, wenn Sie es vom Gesichtspunkt des contract social betrachten wollen, wie dieser Vertrag geschlossen wurde, die Ansprüche der parlamentarischen Ein⸗ flüsse hinter dem heute vom Hrn. Abg. Dr. Hänel uns skizzirten Ideal damals noch sehr weit zurück.

Daß es so in Preußen ist, ist doch ein großes Glück. Bedenken Sie mal, wenn es anders wäre, dann wären wir ja gar nicht hier, ich hätte gar nicht den Vorzug, zu Ihnen, hier in diesem Saale zu reden, wir hätten gar keinen Deutschen Reichstag. Nehmen Sie mal an, daß Ten 1860 ab Se. Majestät, unser konstitutioneller König, die Konstistution nach den Hänelschen Grundsätzen ausgelegt hätte und bis zur Entlassung der Minister die ministerielle Politik,

also beispielsweise die auswärtige Politik. meiner beiden Vorgänger zur Ausführung gebracht, sich ihr gefügt hätte, und daß

Se. Majestät die Minister so eewählt hätte, wie die Majorität der Kammer, des Landtags es damals angezeigt erscheinen ließ, daß also der König seine Politik der Majoritätepolitit untergeordnet, die Hänelsche Legende ins praktische Leben geführt hätte, dann hätten wir zunächst keine reorganisirte Armee gehabt, das ist doch klar, denn die Herren im Parlament verstanden die politischen Möglichkeiten in Europa so wenig, daß sie sich darüber nicht klar waren, daß, wenn nan die deutsche Einbeit wollte, das Erste, was man dazu brauchte, eine starke preußische Armee war und die Unterschrift des Königs von Preußen. . ;

g eu e t dessen wurde dieser König von Preußen in seinem Versuch, diese Armee so stark zu bilden, daß er die deutsche Einheit nicht nur herstellen, sondern auch nachher in den zweifellos ferner zu führenden Kriegen weiter vertreten konnte, aufs Aeußerste bekãmpft. und wir hätten zunächst die Armeereorganifation gar nicht, wir hätten die Armeeorganisation behalten, die den tapfersten Soldaten das war der damalige Krisgs-Minister zur Qlmützer Zeit. doch veranlaßten, mir, als ich als Abgeordneter und Landwehroffizier einberufen, mich bei ihm meldete, zu sagen: wir können uns gar nicht schlagen, wir sind gar nicht in der Lage, wir haben erst in 1 Tagen 0 000 Mann zwischen Oder und Elbe, wir können die Oesterreicher gar nicht hindern, Berlin zu besetzen, wir müssen mobilisiren in zwei getrennten Lagern, das eine in Königsberg, das andere in Ceblen;, von da müssen wir unser Land und Hauptstadt wieder erobern; affo, ich »muß Sie bitten“ wenn Sie Einfluß auf Ihre Kollegen haben Sie haben Urlaub von Ihrem Regiment —: wiegeln Sie ab, was Sie können, wir können mit der Landwehr heute nicht schlagen, wir haben die Cadres von 159 9600 Mann in Baden stehen und, haben sie nicht zusammen. In derselben Verfassung wären wir militärisch bis heute geblieben, Denn es nach den Parlament ging. . V, zweite . wenn der König nicht in der Lage gewesen wäre, seine eigene Politik durchzusetzen, sendern die varlamen⸗ tarische, ministerielle, lenendare Politik, war, daß wir 1863 unter der Leitung des damaligen Vizepräsidenten des Abgesrdnetenhauses, Herrn Behrend aus Danzig, für die polnische Jasurrek. ion Partei nahmen gegen Rußland, daß wir die polnische Insurreltion ermuthigten ich erinnere Sie an den Antrag Donalies aus Ostpreußen und der gleichen, ich habe das im Gedãchtniß die sogenannte Seeschlange . lurz die Königliche Politik war, Rußland zu schanen, für lun tige Kriege, für große Zeiten. Die parlamentarische Politik war: mein Gott, da ist Lärm, da ist Aufstand, da ist Insurrektion, kurz und gut, da wird eine Regierung angegriffen, das erregt unsere Sym. pathie, und ohne weitere Ueberlegung wurde rarlamentarisch Jes Polska gesungen und damit vorwärts. Das war die Politik, die man dem König aufgezwungen haben würde, wenn er nicht seine eigene befolgt hätte.

Es würde weiter im Jahre 1864 in Bezug auf die Glbberzog. thümer Preußen sich, wenn es nach der Mehrbeit des Pꝛelaments damals ging, in den Dienst der Frankfurter Majerität gestellt haben. Ms war ja die damals im Abgeordnetenbause beruläre Politit. Wir würden also im Dienste dieser Frankfurter Maioritat wahr⸗ scheinlich eine Bundeserekution auf Grund der Bundesprotokolle mit preußischen Mitteln vollzogen haben. Lesen Sie doch die damaligen Verhandlungen, wie bin ich vilipendirt worden. weil es mir neben der. Bundeserekution gelungen war, Oesterreich für Jemeinsame Ope- rationen zu gewinnen. Wir hätten also Oesterreich den Kauf auf⸗ sagen, auf den gemeinschaftlichen Feldzug verzichten müssen und dafur die Bundeserekution vollziehen müssen, um dann ein gutes Jeugniß des Bundespräsidiums zu erhalten und den Bund zu werewigen. nach em wir für ibn gethan hätten, was wir konnten. Wir würden aber ohne Oesterreich viel wahrscheinlicher durch Eurepa, von dem euro⸗ päischen Seniorenkonvent gemaßregelt worden sein und uns bundes⸗ protokollarisch gefügt haben; wir würden eben ein zweites Olmütz erlebt haben. ö. , . . die Folgen gewesen, wenn damals varlamentarische Politik und nicht Königliche Politik getrieben wäre, wir würden dann wahrscheinlich, meine Herren, noch heute in der Eschenheimer Hasse festsitzen, und wenn ich auch nicht mehr Bundestaqgsgesandter sein würde, so wäre ein Anderer dort und würde meinen Instrul tionen semäß Grekutionen und Pretokolle beschließen und Sie Alle wären hier gar nicht verhaaden. Statt dessen bal der Känig an seiner