, . e . ö
*..
bier nicht zu erörtern sind, genöthigt war, Se. Majestät um seinen Abschied zu bitten und in das Priratleben zu treten. Damals trat er wiederum als Kandidat für das Abgeordnetenbaus auf und es ist nicht richtig, wenn gesagt wird, ich hätte als Landrath gegen ibn persönlich agitirt, — das verbat mir schon meine Pietät, — sondern ich habe, soweit mein geringer Einfluß reichte, dahin gestrebt, ein Kompromiß mit ihm zu schließen dahin, daß er und seine Freunde, die der konservativen Partei von damals viel näher standen als daß jetzt vielfach geglaubt wird, die Hand reichten mit der Wirkung, daß die Konservativen ihn wählten und er dann mit seinen Freunden vereint mit den Konservativen gegen die fort⸗— schrittlichen Abgeordneten stimmte. Dag, meine Herren, ist die ganz einfache Geschichte der damaligen Episode, und ich habe sie erzählt, weil ich der Meinung bin, daß ich gar keine Ursache habe mich zu schämen. ;
Ich könnte nun wobl schließen, meine Herren, aber vielleicht ist s mir doch gestattet, mit ein paar Worten auf die gestrige Debatte zurückzukommen. 3 .
Hr. von Bennigsen bat mit der Autorität, die ich ihm meiner⸗ seits sehr gern einräume, die Regierung daran gemahnt — ich denke, es war am Schluß seiner Rede —, wie nöthig es sei, den Beamten stand zu schützen vor einer Herunterdrückung seiner Autorität, seines moralischen und politischen Standpunktes. Ich kann versichern, daß keine Sorge der Regierung näher liegt und ihr wichtiger erscheint, wie gerade diese. Es ist ja richtig, daß durch die politische Wan⸗ delung, die wir in Preußen in den letzten 30 Jahren erfahren haben, auch durch die neueste, auch vom Hrn. Abg. von Bennigsen an— gedeutete Reformgesetzgebung, die Stellung der administrativen Beamten eine sehr viel schwierigere, sehr viel komplizirtere und sehr viel mehr Rücksichten auferlegende geworden ist.
Ich will dabei nur beiläufig sagen, wenn von dem Herrn Ah: geordneten bemerkt wurde, die Landräthe seien jetzt in einer quasi richterlichen Stellung, so kann ich den Wunsch nicht unterdrücken, daß, wenn Hr. von Bennigsen sehr mit Recht hieraus die Noth= wendigkeit größerer Zurückhaltigkeit für die Landräthe folgerte, auch eine andere Kategorie von Beamten sich dies doch recht ernst möchte gesagt sein lassen. .
Aber ich erkenne ja vollkommen an, die politische Lage des Beamtenstandes ist jetzt eine schwierigere, und man sollte nichts thun, um diese Schwierigkeit von irgend einer Seite zu vermehren. Aber, wenn der Hr. Abg. von Bennigsen mit einem gewissen tragischen Pathos dies vortrug, so will ich nur daran erinnern, wenn von irgend einer Seite jemals die Art an die Wurzel dieses Baumes gelegt worden ist, so war es die liberale Seite. (Dho! links.) Ja, ich will Ihnen das gleich zeigen. Denken Sie doch einmal an die Zeit, wo im preußischen Abgeordnetenhause — wie ich glaube, sehr mit Unrecht, denn die Sache lag gar nicht so weit — die Meinung ver⸗ breitet war, man stünde der damaligen Staatsregierung außer— ordentlich nahe, man könne Allesg von ihr erreichen. Ich erinnere an 1861, wie stellte sich dem die liberale Majorität des damaligen Abgeordnetenhauses der Beamtenfrage gegenüber? Es sitzen hier im Hause Herren, die mich kontroliren können, ob ich den damaligen Vorgängen richtig solge und sie richtig reproduzire. Damals, meine Herren, hieß es bei zwei verschiedenen Gelegenheiten, bei der Be— sprechung einer Petition und dann, was viel wichtiger ist, bei der Besprechung einer Adresse an Se. Majestät: fort mit den reaktionären Beamten! — und zwar, meine Herren, nicht blos mit den der That, sondern auch der Gesinnung nach reaktionären Beamten; das ergeben die Diskussionen des Hauses und namentlich zeigen es die Be— sprechungen der leitenden liberalen Blätter über diese Dinge ganz unwiderleglich. Wie hieß es in der damaligen Adresse? Ich will den ganzen Passus, der sich auf die Beamtenfrage bezieht, nicht vorlesen, sondern nur den allereklatantesten Theil:
Wie wir demzufolge mit freudiger Zustimmung die Männer begrüßen, mit denen Ew. Königliche Majestät den Thron umgeben haben, so hegen wir auch das Vertrauen, daß Ew. Königlichen Majestät Regierung bestrebt sein wird, die nothwendige Einheit in der Verwaltung immer mehr zu befestigen, in deren wesentlichem Interesse es liegen muß, ihre Anordnungen durch solche Organe ausgeführt zu sehen, welche dem Regierungssystem ihre volle und aufrichtige Unterstützung darbieten. (Sehr richtig! auf allen Seiten des Hauses.)
Da
—
zalb zu entfernen, weil seine Gesinnung mir nicht gefällt, ich halte
nich an seine Handlungen. Was sagte die liberale Presse zu dieser
sehr edlen und staatsmaͤnnischen Auffassung des Grafen Schwerin? Die
»Nationalzeitung“ vom 16. Januar 1861 während der Adreß—⸗
debatte sagt:
Wie hat das Ministerium diese Frage bis jetzt beurtheilt, und was ist unter seiner Verantwortlichkeit zu verstehen? Die letztere ist ein Wort ohne Inhalt, das Urtheil des Ministers des Innern aber lautete dahin, daß er nicht nac Ansichten, sondern nach Hand⸗ lungen der Beamten frage; die hohlste Antithese, die sich in diesem Falle erdenken läßt. Wir zählen diese Angelegenheit zu denen, welche in dieser Session in der vordersten Reihe stehen; wenn sie nicht endlich erledigt wird, so giebt es noch immer kein gesichertes Fortschreiten auf der Bahn. Den Ministern werden die Abgeord—⸗ neten zu beweisen und unwiderleglich zu verdeutlichen haben,
— das war eine schöne Sprache — daß Handlungen und Gesinnungen kein Gegensatz,
— hören Sie dag ein wenig aufmerksam an, meine Herren, — sondern eins sind; in der Adresse wird wenigstens ein Zeugniß dafür abzulegen sein, daß die Gegenwart noch nicht überall die Organe hat, deren sie bedarf.
Also, meine Herren, wenn irgendwie die Rede davon ist, daß man bedacht sein möge, den preußischen Beamtenstand intakt zu er—⸗ halten und nicht die Wurzeln seiner Existenz zu untergraben, dann bitte ich die Herren, vor allem die liberale Partei, sich jene Vorgänge von 1861 vor Augen zu halten.
Der Hr. Abg. Richter hat nun die ganze Veranlassung zu dem Allerhöchsten Erlasse vom 4. Januar in der allerabenteuerlichsten Weise zugestutzt, er sagt: was kann die Veranlassung sein? die un— gebeure Schwäche der Regierung, und leider hat auch der Hr. Abg. von Bennigsen, wenn auch in vorsichtiger und humaner Weise — verzeihen Sie mir den Ausdruck — ihm dabei sekundirt, indem er sagte, man würde nicht zu solchen Schritten greifen, wenn die Regierung sich nicht unter dem Eindruck einer Niederlage fühlte, die sie t unangenehm berühre, und deren Wirkung sie jetzt möglichst ab⸗ schwächen wollte. Nun, der Hr. Abg. Richter scheint wirklich in
t Illusion sich zu befinden, daß der Umstand, daß die vereinigte Orpositionspartei ein paar Dutzend Mandate gewonnen habe, auf die Regierung einen ganz ungemein niederschmetternden Eindruck ge⸗ macht habe. (Ruf: Ja, ja — Ach nein, Hr. Richter, ez ist gerade umgekehrt; die Regierung wird — da seien Sie ganz unbesorgt, und er liegt auch schließlich in Ihrem eigenen Interesse — trotzdem, der jetzt, wie ich anerkenne, sehr verstärkten oprositionellen Richtung gegenüber, die Zügel der Regierung ganz ruhig und sicher in der
Hand behalten, und wird die weitere Entwickelung der zukunft überlassen. Aber wenn nun gesagt wird, es fei ja
eine ganz besondere Niederlage zu verdecken, so muß
ick gesteben, wenn ich auf die jetzt dem Abschluß nabe Session des Reichstags binsebe, so kann ich gar nicht finden, was irgendwie eine solche Andeutung auch nur rechtsertigte. Meine Herren, die Session
i sehr befriedigend verlaufen, (bört! bört!) wir werden doch Poffent⸗
lich den Etat bewilligt bekommen, nicht wahr, Hr. Richter? Das
nebme ich doch an, das wäre schon recht erfreulich, denn es ist nicht immer so, daß man sich über den Etat so leicht geeinigt hätte. — Also den Etat werden wir bewilligt bekommen. (Zuruf: Jedesmal) — Gott sei Dank, bis jetzt jedesmal! — Die Borlagen, welche die Regierung gebracht hat, — ich will nur die wichtigsten nennen — die Berufsstatistik und vor allem die Hamburger Vorlage, bekunden die nicht einen glänzenden Sieg der Regierungspolitik? Wollen Sie denn das als ein besonderes Symptom der Schwäche der Bismarckschen Regierungserfolge hinstellen, wenn, nachdem vor wenigen Monaten ein förmliches Zornesfeuer in Deutschland angezündet worden, über das Attentat gegen die Selbständigkeit des Staates Hamburg, nun mit einemmal Alles herrlich und in Freuden verläuft, der Reichstag 40 Millionen bewilligt, um dem Hamburger Staat zu Hülfe zu kommen, und schließlich doch Jedermann eingestehen muß: die Politik war richtig und wir geben nun das Geld dazu, um sie auszuführen. Also ich kann in dieser Beziehung von einem — ich will es mit diesem mäßigen Ausdruck bezeichnen — unerfreulichen Verlauf der Session in keiner Weise sprechen.
Dann will ich zum Schluß nur noch das Eine sagen — der Hr. Abg. Hänel deutete ja darauf auch schon hin: es soll nun durch— aus dieser, wie ich sage, sehr imposanten monarchischen Manifestation gegenüber, die der Allerhöchste Erlaß vom 4. Januar enthält, nach lief verborgenen Ursachen dafür gesucht werden, und da ist man bei der Hand, weil irgend eine obskure Correspondenz von Konflikten spricht: der Konflikt ist es, die Regierung will einen Konflikt, deshalb wird jetzt die ganze Regierungsmaschinerie in die größte Spannung versetzt und man bereitet sich auf die verhängnißvollsten Krisen vor, meine Herren, ich kann ja hier nur das wiederholen — mit sehr viel schwächeren Kräften — was der Herr Reichskanzler gestern ausführte: gerade im Gegentheil, dieser Allerhöchste Erlaß bietet Ihnen die sichere Gewähr gegen jeden Konflikt, denn indem er mit Entschiedenheit und Scharfe — ich meine nur Schärfe nicht des Ausdrucks, nicht des Sinnes — die Königlichen und monarchischen Rechte hervorhebt und genau die Grenzlinie zieht, bis zu welcher der König seine Rechte geltend machen will, und indem die Regierung mit der peinlichsten Gewissenbaftigkeit dieses ausführt, so liegt darin indirekt auf der andern Seite die vollste Gewähr, daß mit derselben Gewissenhaftigkeit auch die Rechte der Landesvertretung in jedem Stadium unserer Verhandlungen werden geachtet und geschätzt werden. .
Meine Herren, es giebt jetzt so Viele unter uns, die, von einem gewissen Pessimismus beseelt, nichts wie schwarze Reaktionswolken am Himmel sehen. Meine Herren, ich kann Sie versichern, es giebt andere Wolken am europäischen Wolkenhimmel als diese, für die allerdings manchem unter uns das Erkennungsvermögen zu mangeln scheint. Aber das kann ich Ihnen sagen, wenn diese Wolken sich einstmals über uns entladen sollten, was Gott verhüte, dann wird die deutsche Nation erkennen, was sie an der preußischen Monarchie hat, an einer Mon— archie, die, auf ihrer geheiligten Rechtsordnung ruhend, auch die Mittel ergreifen kann, um die Nation gegen schwere Schädigungen und Gefahren zu schützen. Und wenn diese großen europäischen Krisen einstmals über uns hereinbrechen werden, dann werden Sie erkennen, daß die preußische Monarchie der Hort der Ordnung und der Freiheit zugleich ist.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der hier verhandelte Gegenstand gehöre seiner Meinung nach nicht in den Reichs— tag, sondern vor das preußische Abgeordnetenhaus, weil die Grundsätze, auf welche der Erlaß sich stütze, ihren Ursprung in der preußischen Geschichte, in den preußischen Traditionen hätten; diese Verhandlungen, hier geführt, würden den Reichs⸗ tag in nicht erwünschte Bahnen leiten; deshalb hätten er und seine politischen Freunde beschlossen, bei diesen Verhandlungen Zuschauer zu bleiben; daneben könne seine Partei sich ja nur freuen, wenn nunmehr die Parteien, die dem Centrum so geschlossen . hätten, sich über die Grundsätze unterhielten, die dem Centrum gegenüber entwe⸗ der ignorirt oder bestritten seien. Die Wahlen während des Kulturkampfes hätten seiner Partei so reiches Material gege⸗ ben, daß sie wohl nachweisen könne, daß die Beamten weit hinausgeschritten seien über die vom Minister gesteckten Grenzen. Daneben habe seine Partei es erlebt, daß aus der Mitte der nationalliberalen Partei und unter deren Beifall der damalige Abg. Dr. Wehrenpfennig die preußische Regie— rung aufgefordert habe, die Beamten, die die Gesinnung des Centrums hätten, zu entfernen. Die Mahnung desselben sei leider nicht ohne Erfolg gewesen, und seien preußische Beamte der damaligen Zeit im Reichstag gewesen, die entfernt worden seien in Folge dieser Interpellation, die jener Abgeordnete wiederholt ausgesprochen habe, unter dem lauten Beifall der nationalliberalen Partei. Nun seien die National— liberalen unter dem Abg. von Bennigsen etwas anderer Mei⸗ nung geworden. Die feste Hervorhebung des monarchischen Prinzips in dem Erlaß habe ihm sehr wohl gethan, denn nur ein starker monarchischer Arm könne die heutige Gesellschaft beschützen. Sollten die Worte des Erlasses das sagen, was der Minister gesagt habe, so wäre es vielleicht besser, diese seine Worte niederzuschreiben. Uebrigens sei diese Frage theoretisch absolut gar nicht zu lösen. Es werde immer auf die Gewissen⸗ haftigkeit und den Takt der Beamten und der lei⸗ tenden Regierung ankommen. Gehe man weiter, so komme man in unendlich schwierige konstitutionelle Fragen und gar leicht zu dem Satz, es seien mit jedem Ministerwechsel und mit jedem Systemwechsel sämmtliche Beamten zu wechseln, wie man das ja in anderen Staaten erlebt habe. Er forsche nicht nach, was den Erlaß veranlaßt habe, weil er weder Lust habe, Wunden auszureißen, noch diejenigen schon heute zu bezeichnen, die dem Centrum noch bevor⸗— stehen. Die Betonung des monarchischen Prinzips sei jeden falls nicht unzweckmäßig, denn sie sei immer zeitgemäß, und nicht allein im Parlament seien Vorkommnisse, welche das monarchische Prinzip ein klein wenig zurückuschieben geeignet seien. (Rufe links: Wo denn? Denke man ein wenig nach. (Große Heiterkeit Sein Schweigen breche er aus solgen⸗ dem Grunde: Es seien gestern und heute Enthüllungen und Anschauungen zu Tage gefördert, welche für den Geschichtsschreiber interessant sein würden und zu den Ausführungen, die er zu dieser Zeitgeschichte viel⸗ leicht anfügen wollte, ihm ein sehr werthvoller Beitrag. Aber die Herren sollten doch nicht vergessen, daß im Reichs⸗ tage nicht nur Preußen säßen, sondern Männer aus ganz Deutschland, die dieser Geschichte praktisch und theoretisch durch⸗ aus anders gegenüberständen, wie die Herren aus Preußen. Wollte er nun diese Geschichte und ihre Motive von jenem Standpunkte aus darlegen, so würden die altpreußischen Her⸗ ren wahrscheinlich sehr bald viel Lärm machen. Seine Partei mache leinen Lärm, aber sie protestire gegen ein solches Be⸗ ginnen und erkläre hautement, daß es mindestens sehr wenig zart gewesen sei, in dieser Weise gegenüber Andersdenkenden sich zu äußern. Durch solche Reminiszenzen werde die innere Einigkeit in Deutschland nicht gestärkt. Das möchten sich die Herren gesagt sein lassen, die gestern und heute gesprochen hätten.
Der Abg. Lassen (auf der Journalistentribüne schwer ver⸗ ständlich) nahm, gestützt auf das Völkerrecht, für seine Lande⸗ leute das Recht in Anspruch, sich für diejenige Nation zu ent⸗ scheiden, welcher sie wirklich angehörten. Er bezweifle den Er⸗
folg des Erlasses, wenn man das Rechtsgefühl der Bürger durch Nichtbeachtung des internationalen Rechis mit Füßen träte; die Regierung in Nordschleswig stütze sich lediglich auf Gewalt und ignorire das Recht vollständig.
Der Abg. Dr. Virchow erklärte, diese Angelegenheit hier zur Erörterung zu ziehen sei der Reichstag um so mehr be⸗ rechtigt, als es sich darum handele, die Frage der Wahl⸗ freiheit zum Reichstage zu untersuchen. Er empfinde ja leb⸗ haft die großen Schwierigkeiten, die das verzwickte Rechts⸗ und Staatsverhältniß in Deutschland und den Einzelstaaten mit sich bringe; und die Erklärung des Kanzlers, daß er hier nicht als solcher, sondern als Vertreter der preußischen Re⸗ gierung erscheine, wie berechtigt sie sein möge, sei nur ge— eignet die Schwierigkeiten zu verstärken. Wie solle sich dann die Verantwortlichkeit realisiren, die doch der Reichskanzler trage, wenn derselbe als solcher nicht einmal hier Rede zu stehen habe. Der Kaiser habe doch eine wesentlich andere Stellung als der König von Preußen. Nach der Reichsver— fassung würden die Vorlagen nach Maßgabe der Beschlüsse des Bundesraths im Namen des Kaisers hier eingebracht. Gerade seine Partei habe sich seiner Zeit mit Entschieden⸗ heit gegen diese Beschränkung der Prärogative des Neichs— oberhauptes erklärt. Der offenbare Widerspruch zwischen dem Inhalt des Erlasses und den früheren Ausführungen des Ministers von Puttkamer sei durch die heutigen Erklärungen des Letzteren, in denen er nur einen Rück— zug erblicken könne, keineswegs beseitigt. Daß irgend ein Beamter, und wäre derselbe noch so amovibel, verpflichtet sein solle, seinen Stimmzettel so abzugeben, wie es seinem Vor— gesetzten gefalle, gehe doch weit über alle Grenzen des Zu— lässigen hinaus. Allerdings sei man in der Praxis oft über die Erklärungen des Kanzlers hinausgegangen. Man habe von konservativer Seite bei den letzten Wahlen mit großer Sorgfalt überwacht, ob auch die Beamten alle zur Wahl gekommen seien. Die Folge sei aber nur gewesen, daß in Berlin z. B. sehr viel weiße Zettel abge⸗ geben worden seien. Man habe das Verhalten in den sechsziger Jahren derselben zum Vorwurf gemacht. Habe seine Partei denn aber nicht seiner Zeit schon bei der kur— hessischen Frage die Aktion des preußischen Staates verlangt? Die schleswigsche Politik habe seine Partei nur da aufgenom— men, wo sie dieselbe gefunden habe. Wenn man es seiner Partei als einen Fehler anrechne, daß sie keine Annexions⸗ politik empfohlen hätte, so verstehe er nicht, wie gerade die zarteien, die sich mit Vorliebe monarchische nannten, die Be— seitigung berechtigter Fürstengeschlechter als besonderen Ruhmesakt für sich in Anspruch nehmen könnten. Auch daran wolle er erinnern, daß an demselben Abend, als die Kriegserklärung von 1866 bekannt geworden sei, sei eine Schaar von Männern, unter ihnen auch er (Redner) zusammengetreten seien, um der preußischen Armee mit Allem, was Privathülfe vermöchte, beizuspringen. Der Kanzler habe ihm den Vorwurf gemacht, er hätte in einer Rede die Ehr— erbietung gegen den König verletzt. Er wisse nicht, welche Rede derselbe im Sinne habe. Bei genauer Prüfung seiner hierbei in Betracht kommenden Reden könne er aber konstatiren, daß er nichts gefunden habe, was den Vorwurf rechtfertigen könnte. Wenn er einmal gesagt habe, eine Neihe von Gesetzesvorschlägen sei lediglich der Initiative des Reichskanzlers entsprungen, so habe er damit nur einem von letzterem selber geäußerten Gedanken Ausdruck verliehen. Es sei von seiner Partei gesagt worden, sie hätte eine Art Legende gemacht. Nun, das werde man seiner Partei doch wohl zugestehen müssen, daß man in Preußen eine konstitutionelle Verfassung habe! Und er habe die vollste Zuversicht, daß Se. Majestät die Bestimmungen derselben treu zur Durchführung bringen werde. Er für seine Person werde im Uebrigen stets dem Gedanken folgen, daß es nicht wünschenswerth sei, den Namen des Königs in diese Verhandlungen hineinzuziehen.
Die Generaldiskussion wurde hierauf geschlossen. Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen.
Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, schon gestern habe er die Be⸗ hauptung, er hätte irgend eine Andeutung gemacht, die auf die Person des Kanzlers einen Makel werfen könnte, als eine Unwahrheit erllärt; daß man heute wiederum darauf zurück⸗ gekommen sei, wundere ihn. Es scheine hier ein hohes Interesse obzuwalten, daß man fälschlicher Weise einen solchen persönlichen Angriff als vorhanden darstelle. Er kenne dieses Interesse. In seinem eignen persönlichen Interesse stelle er aber sest, daß er lediglich die objektive Wahrheit ausgesprochen habe, daß ein Minister, der die Person des Königs in die Debatte ziehe, dadurch seine Verantwortlichkeit mit der Unverantwortlichkeit des Königs decke. Daraus folge an sich nicht das Mindeste in Bezug auf die Charaktereigenschaften desselben. Ueberdies konstatire er kraft des stenographischen Berichts, daß er eine solche persönliche Beziehung auch nicht andeutungs⸗ weise gemacht, daß er den Namen irgend eines Staatsmannes nicht einmal genannt habe. Was heiße es denn, wenn heute der Minister des Innern die objek⸗ time Unwahrheit mit der Insinuation verbinde: Er (Redner) hätte irgend etwas abgeleugnet, was er gesagt habe? Diese Methode beweise ihm, daß man mit allen diesen Debatten Zwecke verfolge, die über seine Person hinausgingen. Das sei ein Mißbrauch seines Namens. Er erkläre hiermit, daß er zu allen gleichartigen Insinuationen von nun an einfach schweigen werde.
Hierauf ergriff ber Abg. von Puttkamer das Wort:
Meine Herren! Ich mache von meinem Rechte als Abgeordneter in diesem Augenblicke Gebrauch, lediglich in dem Wunsche, die De⸗ batte nicht wieder zu eröffnen. Ich bitte mich nicht mißzuversteben, und ich werde mich deshalb auch selbstwverständlich auf eine rein per— sönliche Erwiderung dessen beschränken, was der Hr. Abg. Hänel mir gegenüber eben ausgeführt bat.“
Inwieweit er es für gut hält, irgend etwas, was ich ihm gegen⸗ über, wie ich glaube, in nicht beleidigender Weise gesagt habe, al eine unwürdige Insinnation zu bejeichnen, überlasse ich gänzlich seinem Taktgefühle. Ich habe hier nur zu erklaren, wenn er sagt, man darf aus lediglich objektiv vorgetragenen Dingen keine subjektiven Schlüsse liehen, so kann ich das nicht anerkennen. Wenn in diesen objektiven Worten eine subjektive Beleidigung liegt und mit Nothwendigket gefunden werden muß, dann hat der Betreffende das Recht, sie auch in diesem Sinne aufjusassen, nicht nur das Recht, fondern auch die Pflicht gegen sich selbst. Mir gegenüber hat ja der Hr. Abg. Hänel so etwas nicht ausgesprochen, aber ich habe mich in Abwesenheit des Herrn Reichskanzlers für verpflichtet gehalten, ihn in Schutz zu nehmen, und ich habe auch — der Herr Abgeordnete möge mir das verzeihen — in seinen Worten allerdings einen Rückzug er⸗ blickt, den ich mit den Worten „si feeisti negan in ganz unversäng-⸗ licher Weise bezeichnet zu haben glaube.
Demnächst ging das Haus dem beim Beginn der Sitzung gefaßten Beschlusse gemäß, zu den Wahlprüfungen über.
Die Wahlen der Abag. von Bernuth (V⸗ßII. Magdeburg) und hr. Schulze⸗Delitzsch (II. Wiesbaden) wurden für gültig — he 4 ** 3 Schönaich⸗Carolath (VII. Frankfurt) und von Gehren (1II. Cassel) beanstandet, und die in wie weit die Wahlbeeinflussungen Privater d amtlichen, resp. gerichtlichen Erhebungen über die Protest⸗ : ; e ,
punkte beschlossen.
Die Wahl des Abg. Kochhann (Landsberg a. W) im zweiten Franksurter Wahlkreise beantragte die Kommission für
gültig zu erklären.
Der Abg. Frhr. von Unruhe⸗Bomst beantragte, die Bean⸗ slandung dieser Wahl auszusprechen, welche letztere von der
daß die Kommission über die
Der Abg. Richter (Hagen)
eingetreten sei.
Nach kurzer Debatte, an
Kommissien nur mit 6 gegen 6 Stimmen für gültig erklärt Abg. Frhr. von Unruhe⸗Bomst
worden sei.
Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt und der Kommis⸗
sionsantrag angenommen.
Die Wahl des Abg. Dr. Porsch (1X. Breslau) war von der Wahlprüfungs-Kommission für gültig erklärt worden.
Die Abgg. Kraecker und Genossen beantragten dagegen die Beanstandung, da in Folge der oberflächlichen Behandtung dieser Wahl durch die Kommission die Zweifel darüber keines wegs beseitigt seien, ob der konservative oder der sozial⸗ demokratische Gegenkandidat mit dem Pr. Porsch in die engere Im Uebrigen müsse er rügen,
Wahl hätte kommen müssen.
dam) empfahl die Kommission Vernehmung der Zeugen betre erklärte schließlich die Wahl des für gültig.
. die Spezialberathung des
Arbeitgeber zu flüchtig hinweggegangen sei.
resultat alterirt hätten, die Beanstandung für geboten, wo— gegen der Abg. Dr. Windthorst für den Kommissionsantrag
Der Abg. Liebknecht beantragte, die Sache an die Kom— mission zur nochmaligen Prüfung zurückzuverweisen.
von Kardorff, Frhr. von Minnigerode, fowie der Referent
Kraecker zurückgezogen, der inzwischen formell eingebrachte Antrag Richter (Hagen) auf Zurückverweisung in die Kom— mission abgelehnt, der Kommissionsantrag jedoch angenommen.
Bezüglich der Wahl des Abg. Prinzen Handjeri (X. Pots—⸗
Ohne Debatte trat das Haus diesen Vorschlägen bei und Abg. von Schalscha (IV. Oppeln)
Bei der vorgerückten Stunde schlug der Präsident vor, Etats nicht mehr zu beginnen, son—
unerhörten Beeinflussungen der
— . ledigen. hielt zur Aufklärung der Frage, s Wahl⸗
„Hubereitetes
welcher sich die Abgg. Kayser,
betheiligten, wurde der Antrag
Beanstandung und gerichtliche
weisen. Das
dern die auf der Tagesorbn
Die Firma Knauth u. Co. in daß das unter dem Namen „corned beef= bekannte, aus Amerika importirte Fleisch, welches Blechbüchsen versendet und bis zum Fleisch“ mit einem Eingangszoll von 12 190 kg belegt worden sei, im Laufe des Sommers 16851 auf einmal bei einzelnen, stehenden Zollstellen und zuletzt auch bei sächsischen Zollstellen als lackirte Waare mit 24 M pro 100 kEg verzollt worden sei, wenn die Blechbüchsen mit Eti 1
Die Kommission beantragte, diese Petition dem Reichs⸗ kanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. schloß demgemäß.
Die Firma §
Hierauf verta nerstag 11 Uhr.
ung stehenden Petitionen zu er⸗ Leipzig beklagte sich darüber, in hermetisch verschlossenen verflossenen Sommer als 6 pro
namentlich unter preußischer Verwaltung
quetten versehen gewesen seien. Das Haus be⸗
Deilmann und à Brassard zu Osnabrück bat
idung um Rückgewährung eines Zollbetrages von 4500 S, den sie ffs der Protestbeschwerden. für Marmorplatten hat zahlen müssen, während dieselben on f
zoll frei eingeführt worden seien. Die Kommission beantragte, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu über—
Haus trat dem Vorschlage bei. gte sich das Haus um 4½ Uhr auf Don—
*
KUreußischen Ktaatz -⸗Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.
E
* In serate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs-Anzeigera und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
u. dergl.
J 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. 8. ., von öffentlichen Papieren.
— — ———
—
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs-Erledignng. Der gegen die Wittwe Albertine Franziska Bertha Schönrock, geb. Hemp, wegen Diebstahls in den Akten 84. G. 1402. de 188 unter dem 24. Juni 1881 von dem König⸗ lichen Amtsgericht L, Abtheilung 84, erlassene Steck⸗ brief wird zurückgenommen. Berlin, den 21. Ja⸗ nuar 1882. Königliches Landgericht J. Der Unter⸗ suchungsrichter: Johl. 42931 Steckbriefs ⸗Erneuerung.
Der unterm 23. Juni v. J. gegen den am 26. Juni 1848 zu Marienwiese bei Landsberg a. W. ge— borenen Arbeiter, auch Dienstknecht, Johann Blae— sing, zuletzt hier und in Staßfurt in Arbeit, er— lassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Harzgerode, den 18. Januar 1882.
Herzoglich Anhaltisches Amtsgericht. Fok ke.
4299 Strafrechtspflege.
Nr. 1022. 3
gegen Rupert Heizmann von Vöhrenbach und dessen
Ehefran Theresia, geb. Rappenegger von da,
wegen betrügerischen Bankerutts.
Das Vermögen des Rupert Heizmann von Vöhrenbach wird hiemit gemäß §. 332 St. P. O. mit Beschlag belegt.
Villingen, 21. Januar 1882.
Gr. Amtsgericht. Könige. 4116
Ladung. 1) Der Schlächter August Pelka, am 1I. September 1852 zu Jacobswalde, Kreis Cosel, geboren. 2) der Tuchmacher Bernhard Hugo Pelka, am 7. Oktober 1850 zu Forste, Kreis Sorau, ge⸗ boren, Beide zuletzt in Spremberg wohnhaft ge⸗ wesen, deren Aufenthalt unbekannt ist und welchen zur Last gelegt wird, als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbebörde Anzeige erstattet zu haben — Uebertretung gegen 8. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs — werden auf Anordnung des Königlichen Amtegerichts hierselbst auf den 15. März 1882, Vormittags 11 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Spremberg, Zimmer Nr.), zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird jur Hauptver⸗ handlung geschritten werden. Spremberg, den 21. Januar 1882. Hauschulz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
lern] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Bäckermeisters Carl Friedrich Wilke, Auguste, geb. Schindelhauer zu Friesack, vertreten durch die Rechtsanwälte M. u. F. Loewen thal hieselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Väckermeister Carl Friedrich Wilke, zuletzt in
oömitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böa— licher Verlassung, mit dem Antrage, die zwischen dem Beklagten und der Klägerin bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden und ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Schwerin auf den 16. März 1882, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schwerin i. Meckl., den 4. Januar 1882.
Stresow, Landgerichts⸗Sekretär,
Gerichtsschreiber des Großberzogl. Mecklenburg⸗
Swwerinschen Landgerichte.
11293 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Hyppolite Beydorff, Albertine Hen⸗ riette, geb. Hoffmann, jzu Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Traut in Zabern, klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann Hyppolite Heydorff, zuletzt Notariatsgebülfe zu Wasselnheim, jetzt obne bekann⸗ ten Wobnort, wegen böswilligen Verlassens, resp. schwerer Beleidigung und grober Mißhandlung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestebenden Ehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf
den 24. April 1882, Vormittags 10 Unr,
deffentlicher Anzeiger.
2. Subhastationen, Autgebote, Vorladungen
3. Jerkünfe, Verpachtungen, g8ubmissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
S. Theater-Anzeigen. In der Bors en- J. Familien- Nachrichten.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗ Expeditionen des „Invalibendank“, Rndolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Aunoncen⸗Bureaux.
K
— —
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausjug der Klage bekannt gemacht. . SHörkens, Landg. Sekr., Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
en! Deffentliche Zustellung.
Der Johann August Ostroske in Berlin, Rheinsbergerstraße 19, klagt im Urkundenprozeß gegen den Kaufmann Carl Anspach, zuletzt in Berlin, Friedrichstraße 18, wohnhaft, aus dem Schuldscheine vom 17. März 1878 wegen Zinsen für die Zeit vom 15. Dezember 1879 bis 15. Sep⸗ tember 1381 von einem Darlehne zum Restbetrage von 2700 6 mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 283 c. 50 und zu den Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Vönigliche Amtsgericht J. zu Berlin, Jüdenstraße 60, Saal 82 B. auf
den 16. März 1882, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt. Berlin, den 23. Januar 1882. Riceius, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J, Abtheilung 2.
14294 Oeffentliche Zustellung.
Die Direktion der Sparkasse zu Selsingen, ver— treten durch Mandatar Wesselhöft in Bremervörde, klagt gegen den Anbauer Heinrich Bielefeld aus Selsingen, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 35 Ä an rückständigen fünfprozentigen Zinsen auf ein Kapital von 450 „M pro 29. Mai 1830 bis dahin 1881 und auf ein Kapital von 250 ις pro 11. Oktober 1880 bis dahin 1881, so wie auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des ergehenden Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bremervörde auf
den 15. März 1882, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Bremervörde, den 24. Januar 1882.
; Hartmann,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtegerichtæ.
14271
Aufgebot eines Wechsels.
Der Zimmermann Wilhelm Reins zu Belgern hat behufs Amortisation das Aufgebot des von ihm unterm 19. Februar 1879 an eigene Ordre auf den Zimmermann Gustav Pausin zu DOranienburger Berg gezogenen, von diesem acceptirten, über 2460. lautenden, am 3. Juni 1879 jahlbaren Wechsels, dessen Rückseite Wilbelm Reins als Giranten auf— weist, beantragt.
Es wird deshalb der unbekannte Inhaber dieses Wechsels aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gericht auf den
2. Oktober 1882, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Oranienburg, 17. Januar 18582.
Königliches Amtsgericht. Dr. von Winterfeld.
Aufgebot. Auf Antrag des Königlichen Ober— landesgerichts zu Posen wird die von dem Gerschts— und Depositalkassen⸗Rendanten z. D. Johann Carl Gabel zu Rogasen bestellte Amtskaution von 3000 M zum Zwecke der demnächstigen Rückgabe an denselben hiermit aufgeboten. Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Ansprüche aus der Amtever= waltung des ꝛc. Gabel zu haben glauben, aufge⸗ sordert, diese syatestens in dem auf den 20. März d. J. Vormittags 11 Uhr, vor dem biesigen Amüiegerichte anberaumten Aufgebotatermine anzu— melden, widrigenfalls sie nach fruchtlesem Ablauf dez Termines ibrer Ansprüche an die Raution ver lustin geben und mit denselben lediglich an die PDerson des ꝛc. Gabel werden verwiesen werden.
— — .
(4275 . Aufgebot.
Der Arbeitsmann Johann Friedrich Wilhelm Hagelstein in Bergrade hat das Aufgeßot des Kontrabuchs der Mölln'er Sparkasse Fol. 945, aus⸗ gestellt auf den Schmied Joh. Joach. Friedr. Wil⸗ lers in Bergrade und lautend auf 450 M nebst Zinsen vom 1. Januar 1881 an, welches Testaments des Let
Auf⸗ en und die Ur⸗
D
draftloserklärung
len Verkaufs ⸗Anzeige nebst Edictalladung.
6 Sachen der. Ehefrau Brandtmann, Elis Friederike, geb. Boje, in Bleckede, Gläubigerin,
gegen den Schlachter Wilhelm Franz Heinrich Boje in Wustrow, Schuldner, ö
wegen J Forderung, sollen die dem Schuldner gehörigen, unter Art. 64 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Wustrow, Kartenbl. 2 Parz. Nr. R und 28 der Grundsteuergemarkungskarte von Wustrow verzeich⸗ neten Grundgüter mit den darauf befindlichen Ge— bäuden (Nr. 69 der Häuserliste von Wustrow, Nr. 30 der Gebäudesteuerrolle — Wohnhaus mit 2 Woh nungen und Nebengebäude) zwangsweise in dem dazu auf
Dienstag, den 28. März 1882. Mittags 12 Uhr,
allhier anberaumten Termine 6ffentlich versteigert werden.
Alle, welche daran Eigenthums«, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins besondere Servituten und Real— berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
Lüchow, den 17. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung J. Schmidt.
1276 *, Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Rechtsanwalis Dr. Teuscher u Sommerfeld hat das Königliche Amtsgericht zu
Sommerfeld, durch den Amtsrichter Oblmann, unterm 29. November 1881 für Recht erkannt:
Die über nachstehende Posten gebildeten Urkunden,
eingetragen im Grundbuche von:
1) Grabkow, Band J. Blatt 241 Nr. 41 Abth. In. Ur. 1 über 75 Thaler für den Ganzbauer Matthes Lancus zu Grablow,
Sommerfeld Band II. Blatt 121 Nr. 169 Abth. III. Nr. 5 über 30 Thaler rückstãndiges Kaufgeld für den Tuchscheergesellen Adolph Geistmeier zu Sommerfeld, aus den Verhand⸗ lungen vom 23. Juli und 8. Oktober 1864. Sommerfeld Band XII. Blatt 41 Nr. 6 Abtb. III. Nr. 8 über 160 Thaler für den Oekonom Philipp Dreßler zu Sachfendorf bei Gottbus, aus der gerichtlichen Obligation vom 20. November 1869.
werden für fraftlos erllärt und nur dem früheren
Gastwirth Johann Christian Rätzer zu Sommer
seld seine Rechte auf die unter Nr. J verzeichnete
Urfunde vorbebalten.
Sommerfeld, den 29. Nodember 18581. Königliches Amtsgericht.
4300) Aufgebot.
Nr. 258. Julius Seidler von Grafenbausen bat das Aufgebot nachstebend verzeichneter Liegenschaft auf der Gemarkung Rippolderied beantragt, nämlich: 2 Jauchert 7 Ruthen Wies in der Hofmaht
Mossasen, den 23. Januar 18827. Königliches Amts.
gericht.
neben Andreas Metzler und Fidel Albert von Grafenhausen.
in dem auf
Montag, den 13. März d. J., 10 Uhr, angeordneten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls die nicht angemeldeten Ansprüchezfür erloschen erklärt würden.
Bonndorf, den 6. Januar 1882. Gerichtsschreiberei des Gr. Amtsgerichts: Köhler.
14279] Im Namen des Königs!
In der Rogaczewskischen Aufgebotsfache von Pr. Damerau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann
für Recht:
I) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben werden mit ihren Anspruͤchen auf folgende, im Grundbuche von Pr. Damerau Nr. 2 in Abthl. 1II. Nr. 1, 2 und 8 einge⸗ tragenen Hypothekenposten:
a. 38 Thlr. 34 Gr. 9 Pf. der Besitzerwittwe Therese Bong, geb. Schlagowskf,
b. 48 Thlr. 58 Gr. 135 Pf. Vatererbtheile der 5 Christian Bongschen Minorennen, näm lich Anton, Joseph, Catharina, Johann und Rosalie, für einen Jeden 9 Thlr. 65 Gr. 137 Pf.
e. je 2 Thlr. 19 Gr. 83 Pf. Muttererbtheile des Michael und der Catharina Slomèki,
ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Verkündet am 17. Januar 1882.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtegerichts. J.
v. Studzienski.
4278 Im Namen des Königs!
In der Boͤhnkeschen Aufgebotssache von Stuhms⸗ dorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann
für Recht:
I) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldei haben, werden mit ihren Ansprüchen auf sol⸗ gende, im Grundbuche von Stuhmsdorf Nr. 44 Abth. III. Nr. 1 resp. Nr. 2 eingetragenen Hypothekenposten:
a. Thlr. 1 Pf. ererbter Antheil der Dorothea Ossowski,
b. 17 Thlr. 3 S heile der mino Jendrow ski
ausgeschlossen.
2) Die Nosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Verkündet am 17. Januar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts L: v. Studzienski.
gr. 75 Pf. mütterliche Erb⸗ zrennen Anna und Marianna
14280 Verkündet Breslau, den 18. Januar 1882. Grf. Matuschka, Referendar, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
In der Korn'schen Aufgebotesache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Amts= richter Dr. Weil für Recht:
I. Die Hypothekenurkunde über 1009 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen für das Aerarium der Kirche zu St. Elisabeth zu Breslau in Abtheilung III. Nr. i des dem Dr. med. Korn und dessen beiden minder⸗ sährigen Kindern Erich und Arthur, Geschwister Korn, gehörigen Grundstückes, Nr. 2 Karlsstraße, gebildet aus der Schuldurkunde vom 27. Dejember 1839, der gerichtlichen Vollmacht vom 23. Dejember 1839 und dem Hpothekenschein vom 3. Januar 1849 nebst Eintragungsvermerke von demselben Tage, wird für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller auferlegt. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Breslan, den 20. Januar 1882. Nemitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtagerichte.
un Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 16. d. Mte. ist der Hrpothekenbrief vom 1. Dejember 1876 mit ange⸗ hängter Schuldurkunde vom 29. November 18756 über 600) Abtheilung 1III. Nr. 19 des Grund⸗ buches von Grabow a. D. Band VIII. Blat 3M für kraftlos erklärt.
Stettin, den 25. Januar 1882.
Königliches Amtagericht
§a ak 88 kalk 83 Ri or derum wæela Gs ergeht deshalb die Aufforderung, em