1882 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

auf jeder Seite zwei Sitze mit Schreibpulten für Refe⸗ renten.

. Schreibtische und Stehplätze für sechs Stenographen vor der Rednerbühne.

Von den gegen den Saalraum durch eine Barriere abgetrennten Stenographentischen sollen die Steno⸗ graphen auf kurzem Wege nach dem im unteren Geschosse gelegenen Stenographensaale gelangen können, ohne den Sitzungssaal selbst durchschreiten zu müssen.

Zu jeder Seite der Tribüne für das Präsidium Tische mit 24 Plätzen für die Mitglieder und Kommissare des Bundesraths.

Es wird besonderer Werth darauf gelegt, daß von allen, auch den entferntesten Plätzen dieser Tische, die Redner auf der Tribüne und unten im Saale gut ver— standen werden können.

Ein Tisch zum Niederlegen von Dokumenten. ;

Eine Loge mit 12 Fauteuils für den Kaiserlichen Hof und die verbündeten Fürsten; dazu ein Salon, ein Vorzimmer und eine Toilette.

Diese Räume müssen rechts von dem Präsidenten⸗ stuhl (nicht im Rücken desselben) liegen und durch einen Zugang, getrennt von den übrigen Zugängen, zu erreichen sein.

Eine oder zwei Logen mit zusammen 24 Fauteuils für das diplomatische Corps, dazu ein Vorzimmer und eine Toilette.

Eine Loge zur Disposition der Mitglieder des Bundes⸗

raths mit etwa 40 Sitzplätzen.

Eine Loge zur Disposition der Abgeordneten

mit etwa 80 Sitzplätzen.

. Eine Loge für die Mitglieder der deutschen Landtage

mit etwa 30 Sitzplätzen.

Eine Loge zur Disposition der Behörden

mit etwa 60 Sitzplätzen. n. Zwei reservirte Logen mit etwa je 30 Sitzplätzen. Logen für das Publikum mit zusammen etwa 150 Sitzplätzen.

Die Logen unter i. bis o. müssen Vorräume mit ausreichenden Garderoben erhalten.

Logen für die Vertreter der Presse mit zusammen 80 Sitzplätzen, von denen 60 Plätze verschließbare Schreibpulte erhalten.

Die Logen unter i. bis p. müssen durch Zugänge, ge—

trennt von allen übrigen Zugängen, zu erreichen sein.

Von allen Logen aus muß der Sitzungssaal gut über⸗— sehen, von den Logen unter p. müssen die Redner besonders gut verstanden werden können.

Es wird anheimgestellt, einige Logen mäßig, nicht über 1m weit, vor die Saalwände vorspringen zu lassen.

Die Logeneingänge sind gegen das Eindringen von Zug— luft zu schüßen; Nothausgänge sind vorzusehen.

B. Räume, welche im Niveau des Saalbodens liegen.

1) Eine Halle (Foyer) für die Abgeordneten, in unmittel— barem Anschluß an den Sitzungssaal, etwa 500 qm Grund— äche. f diese Halle soll bei vorkommenden Festlichkeiten sowie bei ausnahmsweise großen Kommissionsberathungen benutzt werden können. Auf eine reichere architektonische Durchbildung der Halle ist Bedant zu nehmen. 2) Ein Arbeitszimmer des Reichstags-Präsidenten 3) Ein Sprechzimmer desselben ; 4) Ein Vorzimmer desselben ; 5) Zwei Zimmer der Schristsührer je 40 qm. Die Zimmer unter 2 bis 5 sind in der Nähe des Sitzungssaales so anzuordnen, daß sie auf kurzem Wege von der Tribüne des Präsidenten aus sich erreichen lassen. 6) Ein Arbeitszimmer des Reichskanzlers 7) Ein Sprechzimmer desselben 40 qm. 8) Ein Vorzimmer desselben wd 9) Zwei Geschästszimmer für die Chefs der Reichsämter je 40 4m. 10) Ein gemeinschaftliches Vorzimmer 20 qm. Die Zimmer unter 6 bis 10 sind in der Nähe des Sitzungssaales so anzuordnen, daß sie auf kurzem Wege von den Tischen des Bundesraths aus sich erreichen lassen. 11) Zwei Sprechzimmer für die Mitglieder und Kom— min , men e 460 qm. 12) Ein Sitzungssaal sür den Bundesrath, nicht zu ent— fernt vom Sitzungssaal des Reichstags I80 bis 200 qm. Der Saal soll reichliches hohes Seitenlicht oder berlicht erhalten. In dem Saale ist ein 1B25 m breiter Sitzungstisch mit 60 Fauteuilsitzen anzuordnen. 13) Ein Vorsaal zu diesem Sitzungssaal 80 bis 100 qm. 14) Zwei Säle für die Ausschußsitzungen des Bundes— raths in der Nähe des Sitzungssaales S0 und 40 ꝗm. 15) Eine Garderobe für den Bundesrath. 40 4m. Die Räume unter 6 bis 15 müssen durch einen Zugang, getrennt von allen übrigen Zugängen, zu erreichen sein. 16) Für die Restauration ein Saal mit drei Nebenzimmern w zusammen 400 qm. 17) Ein oder zwei Lesesäle für Tagesliteratur . 250 qm. 18) Zwei Schreibsäle K zusammen 150 qm. 19) Mindestens zwei helle Garderobenräume für die Garderobe von 400 Abgeordneten im Ganzen. Die Räume unter 16 bis 19 müssen in möglichst be⸗ guemer Verbindung mit dem Sitzungssaale und der Halle stehen. C. Räume, welche nach ihrer Zusammengehörigkeit auf die verschiedenen Geschosse angemessen ver— theilt sind: 1) Sechs theils kleinere, theils größere Sprechzimmer für die Abgeordneten zusammen . Der größere Theil dieser Zimmer ist in der Nähe des Sitzungssaales oder der Halle, möglichst im Niveau derselben, so anzuordnen, daß die Zimmer auch von den Zugängen des Publikums aus leicht sich erreichen lassen. 2) Vier Toilettenzimmer für die Abgeordneten je 3) Sechs Sitzungssäle für die Abtheilungen und Kommissionen des Reichatags für je 60 Personen je 130 bis 150 qm. 4) Zwei Sitzungssäle für die Abtheilungen und Kommis⸗ sionen Gugleich für die Fraktionen) des Neichstags für je 150 he e je 300 4m.

40 ꝗm. 40 4m. 20 m

40 dm.

20 9m.

6) Einige kleinere Sprechzimmer in der Nähe der Näume unter 3 bis 5. J ĩ 7) Arbeitsräume sür die Vertreter der Presse mit zusam⸗ men 80 hellen Schreibplätzen, vertheilt auf mindestens 8 G Diese Arbeitsräume müssen in möglichst direkter Verbin⸗ dung mit den Logen der Presse stehen. 4 8) Ein Vorraum zum Aufenthalt der n, e. dm. 9) Ein Geschäftszimmer des Bureaudirektors 40 qm. 10) Ein Vorzimmer desselben . J 11) Ein zweites Vorzimmer desselben, für das k am. Das Zimmer unter 9 muß auf kurzem Wege von der Präsidententribüne und das Zimmer unter 11 von einem für das Publikum bestimmten Zugange aus zu erreichen sein. 12) Zwei Säle für die Registratur zusammen 200 qm. 13) Ein Kassenzimmeer. . 40 4m. 14) Ein Raum für die Kanzlei mit 15 hellen Schreib— plätzen. 15) Ein Zimmer zum Kollationiren 16) Zwei Räume zur Expedition

JJ der Drucksachen 40 und 100 qm. 17) Ein Zimmer sür den Botenmeister daneben 60 qm. 18) Ein Raum für 60 Kanzleidiener und Boten des k I00 ꝗm. 19) Ein Garderobenraum für dieselben K 20 Ein Raum für die Kanzleidiener des Bundesraths, in der Nähe des Aufganges zu den Sälen des Bundes— raths d 21) Ein helles Archiv mit besonderer Sicherung gegen außen und gegen Fuerte sahrer 209 qm. 22) Ein Raum zur Aufbewahrung der alten Akten 200 qm. 23) Die Bibliothek des Reichstags. Die Bibliothek soll eine Grundfläche von 1600 4m nicht überschreiten und eine Repositorien-Ansichtsfläche von min—⸗ destens 2500 4m darbieten. 24) Zwei Arbeitszimmer, für den Bibliothekar und dessen ö,, 60 und 40 qm. 25) Ein Lesezimmer für die Abgeordneten 60 dm. 26) Ein Schreibzimmer für dieselben 6 27) Ein Dienerraum, nahe bei dem Zimmer des Biblio— J, 594195 Die Räume unter 23 und 24, sowie die unter 24 bis 26 müssen unter einander in Verbindung stehen. D. Räume, welche im unteren Geschoß liegen. I) Zwei Säle für die Stenographen mit je 15 hellen ö,, 60. bis 80 qm. 2) Ein Saal zur Korrektur der stenopraphischen Au fzeich⸗ nungen mit 3 Schreibplätzen und mit Leseplätzen für die Ab— h,, j, 60 qm 3) An Vestibulen a. ein Vestibul für die Abgeordneten mit einem bedeckten Haupteingange; . ; b. eine Einfahrt nebst Vestibul für den Kaiserlichen Hof, die verbündeten Fürsten und das diplomatische Corps; „eine Einfahrt nebst Vestibul für den Bundesrath;

Es ist gestattet, statt der beiden Einfahrten unter b. und e. eine einzige, gemeinsame Einfahrt anzu— ordnen; ein Vestibul für das Publikum.

Bei der Anordnung der Vestibule ist davon aus— zugehen, daß die Zugänge für den regelmäßigen Ge— schäftsverkehr, der lokalen Verhältnisse wegen, nicht von der Seite des Königsplatzes genommen werden.

4) Ein Zimmer für die Post 5) Ein Zimmer für den Telegraphen K 6) NRaunl für Telephoneinrichtungen. . 40 bis 60 qm. Die Räume unter 4 bis 6 müssen in der Nöhe des Vestibuls 3 a. liegen. 7) Ein Billetbureau neben dem Vestibul 3 d., 8) Portierlogen an den Vestibulen, 9) Eine Wohnung für den Hausinspektor von 4 Stuben nebst Zubehör, 10 Drei Portierwohnungen nebst Zubehör, 1I) Zwei Wohnungen für Hausdiener oder Heizer, je 2 Stuben und Zubehör. E. Außerdem. 1) Wirthschaftsräume für den Restaurateur. 2) Räume zur Unterbringung einer Dampfmaschine mit Kessel haus. 3) Räume für Brennmaterial in der Nähe der Heiz— apparate und des Kesselhauses. 4) Räume für Utensilien. 5) Kleine Werkstätten für Haus⸗Handwerker. 6) Eine kleine Druckerei. 7) Wachtlokal für Polizei und Feuerwehr Allgemeine Bedingungen. Das Gebäude muß durchweg feuerfest konstruirt sein. Die Treppen für den Kaiserlichen Hof beziehungsweise den Bundesrath, sowie die Treppen für die Abgeordneten und endlich diejenigen für das Publikum sind vollständig von ein— ander zu trennen. Sie müssen von außen her auf möglichst kurzen und hellen Zugängen zu erreichen sein. ; Nebenausgänge für wirthschaftliche Zwecke und für den Dienstbetrieb sind vorzusehen.

40 4m.

von je 2 Stuben

60 qm.

von Räumen in ausreichender Zahl, hell und geräumig an— zulegen.

bestimmt sind, wird großer Werth gelegt.

wärtig für den Reichstag benutzten Gebaudes beigefügt.)

Konkurrenz-Bedingungen.

An Entwurfszeichnungen werden verlangt:

U) ein Situationsplan im Maßstabe 1/0,

2) die Grundrisse sämmtlicher Geschosse im stabe 1 / cx.

inhalt deutlich einzuschreiben,

die zur vollständigen Klarlegung des Entwurfs erforderlichen

Klosets, Pissoirs und Waschvorrichtungen, letztere in be⸗ sonderen Räumen, sind in jedem Geschoß und bei jeder Gruppe

Auf möglichst direkte und zweckmäßige Tages beleuchtung sämmtlicher Räume, welche für den Verkehr und Aufenthalt

(Um den Geschäftsbetrieb des Reichstags einigermaßen zu veranschaulichen, sind drei Grundrißzeichnungen des gegen⸗

Maß⸗

In die Grundrißzeichnungen sind die Hauptmaße und in jeden einzelnen Naum die Zweckbestimmung sowie der Flächen—⸗

3) die beiden Längsansichten und eine Seitenansicht, sowie

4) zwei perspektivische Ansichten des Aeußern.

Für diese Ansichten sind a. der Austritt aus dem Brandenburger Thore, b. der Alsenplatz als Standorte zu nehmen. Bei der Konstruktion der Perspektive soll ein Grundriß im Maßstabe 1/9 benutzt und die Bildebene durch die dem Standorte zunächst befindliche Ecke des Reichstagsgebäudes gelegt werden. Im Interesse einer gleichmäßigen Beurtheilung der Ent⸗ würfe ist die strenge Einhaltung der vorstehenden Bedingun⸗ gen nothwendig. Alle nicht verlangten Zeichnungen bleiben von der Beurtheilung und Ausstellung ausgeschlossen. Bei⸗ zufügen ist ein Verzeichniß der einzelnen Zeichnungen, sowie ein Erläuterungsbericht, welcher in möglichster Kürze die ge⸗ wählten Anordnungen und Konstruktionen dargelegt. An der Konkurrenz können alle deutschen Architekten sich betheiligen. Die Entwürfe dürfen nur mit einem Motto ver sehen werden. Die Adresse des Verfassers ist in einem mit dem— selben Motto versehenen geschlossenen Couvert beizufügen. Die Einlieferung der Entwürfe an das Bureau dez Reichsamts des Innern, Wilhelmstraße Nr. 74 W, muß am Sonnabend, den 10. Juni 1882, Mittags 12 Uhr, erfolgt sein. Später eingelieferte Entwürfe sind unbedingt von der Konkurrenz ausgeschlossen. 9 die rechtzeitig eingelieferten Entwürfe wird Quittung ertheilt. Die Entwürfe gehen zunächst an die Jury zur Beurthei— lung und Entscheidung über die zuzuerkennenden Preise. Die Entscheidung wird durch den „Reichs-Anzeiger“ bekannt gemacht. Demnächst werden die Entwürfe öffentlich ausgestellt. Die Jury besteht aus den Mitgliedern der Kommission für zie Errichtung des Reichstagsgebäudes und acht an der Konkurrenz nicht betheiligten Sachverständigen.

Die Namen der Jurymitglieder werden binnen Kurzem durch den „Reichs-Anzeiger“ bekannt gemacht.

Für diejenigen beiden Entwürfe, welche nach dem Urtheile der Jury die gestellte Aufgabe am besten lösen, werden Zwei erste Preise von je 15 000 M Ferner werden Drei zweite Preise von je 10000 M und Fünf dritte Preise von je 3000 für die zunächst besten Entwürfe gezahit.

Gegen Zahlung der Preise werden die Entwürfe Eigen— thum des Reichs.

Außerdem bleibt vorbehalten, zehn durch die Jury be— stimmte Entwürfe für je 2000 66s anzukaufen ö

Die übrigen Entwürfe werden nach der öffentlichen Aus— stellung gegen Aushändigung der Quittung zurückgegeben oder den Versassern, auf Gefahr derselben, portofrei zurückgesandt.

Nur diejenigen Konkurrenten, welche alle Bedingungen des Programms innehalten, haben Anspruch auf Berücksich— tigung bei der Preisertheilung.

gezahlt.

Gestern Mittag hatte das Kunstgewerbe-Museum die Ehre, in seinen neuen Räumen zum ersten Mal Ihre Majestäten den Kaiser und die Kaiserin begrüßen zu dürfen. Schon vor der Ankunft der Allerhöchsten Herrschaften war Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz erschienen. Zum Empfang der Majestäten hatten sich ferner die Staats⸗Minister von Boetticher und von Goßler, der Ministerial-⸗Direktor Greiff, der Generaldirektor der Königlichen Museen, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Schöne, der Direktor der ethnologischen Abtheilung der Königlichen Museen, Pro⸗ fessor Dr. Bastian, und der Direktorial-Assistent derselben, Dr. Voß, sowie die Direktoren des Kunstgewerbe⸗Museums, Grunow, Profesor Dr. Lessing und Professor Ewald versammelt. Von den Kaiserlichen Hofstaaten waren Graf Perponcher und Gräfin Driolla anwesend. Vachdem kurz vor 2 Uhr Se.. Majestät der Kaiser und bald darauf Ihre Majestät die Kaiserin eingetroffen waren, wurde auf einem Rundgang durch das von Besuchern dicht angefüllte Erdgeschoß des Museums zuerst die Ausstellung der Schliemannschen Sammlung trojanischer Alterthümer, sodann die Reihe der in der Ost- und West— front des Gebäudes belegenen Säle und schließlich der Lichthof mit der in ihm befindlichen indischen Ausstellung in Augenschein genom— men. Das Gebäude selber sowohl wie der Inhalt und die 6. stellung der reichen Sammlungen fanden hierbei wiederholt die le hafteste Anerkennung der Allerhöchsten Herrschaften, und Se. Majestät der Kaiser, Allerhöchstwelcher erst um 39 Uhr nach mehr als andert⸗ halbstündigem Verweilen, Ihrer Majestät der Kaiserin folgend, Aller⸗ höchstwelche Sich bereits vorher verabschiedet hatte, das Museum verließen, geruhten demselben einen baldigen wiederholten Besuch in Aussicht zu stellen.

Im Weißen Sgale des Fürstlich Radziwillschen Palais in der Wilhelmstraße ist heute Vormittag der Bazar eröffnet worden, dessen Ertrag zur Deckung der Kosten für den bereits in Benutzung genommenen Neubau dienen soll, durch den das Katholische Hed— wigs-Krankenhaus in die Lage versetzt wird, 20) Kranken gast⸗ liche Aufnahme und liebevolle Pflege zu gewähren. Reiche Gaben sind zum Besten des Bazars eingegangen. Allen voran hat auch hier wieder Ihre Majestät die Kaiserin opferfreudige Mildthärigkeit bewiesen. Geschmackvolle Stickereien jumeist religiöfen Inhalts, seltene Porzellane und kunstvolle Gemälde verdankt neben vielen anderen Sachen der Bazar der Huld Ihrer Majestãt. Zur Eröffnung des Bazars waren Ihre Raiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin persönlich er⸗ schienen. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz wählte Sich eine kostbare Vase aus. Höchstseine Erlauchte Gemahlin machte reiche Einkäufe. Um 114 Uhr erschien Ihre Majestät die Kaiserin, Allerhöchstwelche gleichfalls reiche Einkäufe machte. Der Bazar wird bis einschließlich Sonnabend geöffnet bleiben.

Bezüglich der aus englischen Zeitungen in die deutschen Blätter übergegangenen Nachricht, daß das in London für die h eraldische Ausstellung zu Berlin zusammengetretene Eomilè fich aufgelõst habe, hören wir aus sicherster Quelle, daß allerdings die von dem englischen Comits in Aussicht genommene Kollektiv A⸗usstellung nicht erfolgen wird, daß dagegen die Engländer als einzelne Anssteller sich betheiligen werden. Gine Anzahl von englischen Anmeldungen liegt bereits vor.

Im Palmenhause der Charlottenburger Flora steht augen⸗ blicklich die große Musa Ensete in Blüthe. Blume mißt nahezu einen halben Meter im Durchmesser und dürfte in etwa acht Tagen ihre größte Entfaltung erreicht haben.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Eypedition (Kessel). Druck! W. ElIgznen Vier Beilagen

Berlin

5) Acht Sitzungesale für se 50 Personen w

Durchschnitte im Maßstabe 1/0,

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

Die mächtige grüngelbsiche

zum Deutschen Reichs: Anz 298

Srste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 2. Fehruar

eiger und Königlich Preußischen Slaats⸗A Anzeiger.

1882.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. Februar. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (6) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten wurde der Jechenschastsbericht über die weirere Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation der preußischen Stagts— anleih en durch Kenntnißnahme für erledigt erklärt.

Es folgte die erste Berathung der Uebersicht von den Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres vom 1. April 1880s811. Der Abg. hr. Hammacher erklärte, er beabsichtige nicht, schon heute eine Diskussion über den reichen Inhalt der Uebersicht hier anzuregen, halte sich aber für verpflichtet, auf zwei Einnahmetitel die ÄAuf⸗ merksamkeit selbst zu lenken, weil dieselben in einem engen Zusammenhange mit dem in erster Lesung durchberathenen Etat ständen und wesentlich zur Beurtheilung desselben“ bei— getragen hätten. Das seien die beiden Titel der Verwaltung der indirekten Steuern und zwar der Titel „Stempelsteuer“ und „gerichtliche Kosten und Strafen.“ Wie aus der vor— liegenden Uebersicht hervorgehe, hätten sich auch in dem hier in Betracht kommenden Geschäftsjahr die Einnahmen aus der Stempelsteuer um mehr als 5 Millionen gegen den Voranschlag vermindert und es seien die Einnahmen aus der Stempelsteuer unter dem Titel „Gerichtskosten“ um mehr als 2 Millionen gegen den Voranschlag in die Höhe gegangen. Hieraus werde nun vielfach der Schluß gezogen, daß die wirk= liche Verwendung von Stempeln nachgelassen und die Ein— nahmen aus den Gerichtskosten sich vermehrt hätten. Beide Annahmen seien unrichtig und könnten aus dem gegenwärtigen finanziellen Resultate der Uebersicht nicht gewonnen werden, und zwar aus folgenden Gründen nicht. Es würden unter dem Titel der Stempelsteuereinnahmen nur diejenigen Einnahmen verbucht, die die Verwaltung der indirekten Steuern aus dem Verkauf von Stempelmarken und beziehungsweise Stempelbogen einnehme. Nun werde aber bei einem sehr namhaften Theile des Geschästsverkehrs in Preußen, der seinen Ausdruck finde in den gesetzlich vorgeschriebenen For⸗ meln der Eigenthumsübertragung, der Stempel verrechnet unter dem Titel der Gerichtefosten. In dem hier in Betracht kommenden Jahre hätten allein die Stempel, die im Zu— sammenhang mit den Auflassungserklärungen bei den Grundbuchrichtern zu bezahlen gewesen seien, mehr als 7000009 c ausgemacht. Es sei deshalb nichts weniger als auffallend, daß man unter dem Titel „Stempel⸗ einnahmen“ fortwährende Herabminderungen der Einnahmen beobachte. Er würde auf diesen Punkt weniger Gewicht legen, wenn derselbe nicht nach mehreren Richtungen hin zu Miß⸗ deutungen Veranlassung gegeben hätte. Es sel hiernach also ab⸗ solut ausgeschlossen, daß man aus einer Verminderung der Ein— nahmen sich ein Urtheil bilden dürfe auf die Vermin— derung des Geschäftsverkehrs im Lande. Noch in der chen beendeten Budgetdebatte sei von einer Seite darauf hingewiesen worden, um zu zeigen, daß jene Behauptung, das Geschäft in Preußen sei in einer steigenden Richtung begriffen, widerlegt würde durch die verminderten Ein' nahmen aus den Stempelgebühren. Wie gesagt, die Voraus— setzung treffe nicht zu; aber eine wirkliche Herabminderung der Stempeleinnahmen stehe im Zusammenhang mit einer reichsgerichtlichen Entscheidung vom vorigen Jahre, die auch in Zukunft ihre nachtheiligen Wirkungen auf die Einnahmen aus der Stempelsteuer äußern werde. Während früher in solchen Fällen, wo bei der Gründung der Aktiengesellschaften die Einlagen nicht in Baar, sondern durch Einbringung von Objekten erfolgt fei, und nach Anordnung der Stempelbehörde ein einprozentiger Stempel erhoben würde, sei nunmehr durch Reichsgerichtsurtheil vom Januar vorigen Jahres, wenn er nicht irre, festgestellt, daß diese Erhebung nicht im Gesetz begründet sei. In Folge dessen habe in dem hier vorliegen⸗ den Geschästejahr die preußische Verwaltung mehr als 200 000 ς an Aktiengesellschasten in Rheinland und West— falen zurückzahlen müssen; und wo gegenwärtig und in Zu— kunft die Bildung von Aktiengesellschaften vor sich gehe, würden abweichend von der srüheren Praxis der Stempel⸗ verwaltung die Stempel nicht mehr zur Erhebung ge— langen können. Weiter habe die Finanzverwaltung geglaubt, daß bei den sogenannten Auflassungserklärungen Hinter⸗ gehungen und Benachtheiligungen der Staatakasse vielfach erfolgt seien, indem das Objekt, für welches bei der Auflassung der Stempel zu kassiren sei, zu gering angerechnet werde. Diese Frage sei bereits in der vorjährigen Rechnungs⸗ kommission zur Sprache gelangt und es mehreren Mitgliedern derselben aus ihren eigenen Wahr⸗ nehmungen sestgestellt, daß diese Annahme der Vertreter der Koͤniglichen Staatsregierung leider auf sich begründe. Wenn nämlich die Auflassung und in Folge dessen die Umschreibhung eines Grundstückes vor sich gehe, ohne daß der Eigenthumsübertragung ein formell abgeschlosse⸗ ner Vertrag zu Grunde liege, so hätten bekanntlich die Pacis— enten den Betrag des Vertraggobjekts anzugeben, und fofern das Geschäft ohne weitere rechtliche Wirkung Jug um Zug perfekt geworden sei, also z. B. beim Kauf die Zählung statt— gefunden habe, sei es erklärlich, daß dann von einem Theile

der Bevölkerung, der in solchen Dingen leicht zu denken pflege, anlagen seither angenommenen Grundsaätzen entsprechend, überall von

dem Interesse des Fiskus entgegengehandelt werde. Dergleichen lasse sich nicht ganz verhüten. Über er meine, es liege im

nte er Finanzverwaltung, daß durch den Justiz⸗Minister Ghau n ͤ 61in. Interesse der J nanzvermalt a daß g den Justiß- Min iulässig erachteten Umfange abhängig gemacht worden.

dasür Sorge getragen würde, daß festgestellt werde, in welchem

Umfange die Stempelbenachtheiligung bei dergleichen Geschästen

vor sich gehe. Ferner halte er es für nothwendig, daß eine verschärste Kontrolle und Revision der Auflassungsgeschäfte bei der Justizverwaltung unter dem Gesichtꝛapunlte der Inter⸗ essen des Staates vor ich gehe. Wenn also sämmtliche Schlüsse aus der Verminderung der Stempelabgaben falsch seien, so könne er andererseite anführen, daß die Schlüsse, die aus der Vermehrung der Gerichtekosten als aus einer Konsequenz des Gerichtakostengesetzes gezogen seien, ebensalls nicht be ben da unter diesen ja auch die Einnahmen aus dem Stempel angeführt seien. Er beantrage, die Uebersicht

der Nechnungekommission zu Üüberweisen.

ei damals von

Wahrheit

Das Haus beschloß demgemäß.

In erster Berathung genehmigte das Haus ohne Debatte den Entwurf eines Gefetzes, betreffend die Ablösung der an die Stadt Berlin für Uebernahme der fiska⸗ lischen Straßen- und Brückenbaulast in Berlin zu zahlenden Rente; ebenso in erster und zweiter Berathung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Ver— ordnung über die Bildung und den Geschäftskreis ines evangel isch-reformirten Konsistorii in der Stadt Frankfurt a. M. vom 8. Februar 1820, sowie des organischen Gesetzes vom 5. Februar 1857 über Abänderung einiger die evangelisch-⸗lutherische Kirchenverfassung berührenden Bestimmungen der Konstitutions Ergänzungsakie der Stadt Frankfurt a./M.

Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Naf— sauischen Centralkirchenfonds und der Nassaui⸗ schen evangelischen Pfarrwittwen— und Waisen⸗ kasse auf die vormals hessischen Theile des Konsistorial— bezirks Wies baden.

Der Abg. Bork erklärte, bereits in der vorigen Session habe dieser Entwurf dem hohen Hause vorgelegen. Auf den Antrag des Abg. Dr. Petri sei der Entwurf damals an Tine be⸗ sondere Kommission von 7 Mitgliedern verwiesen. Diese Kommission habe wegen Schluß der Session nicht mehr zur Durchberathung des Entwurfs kommen können. Die Gründe, welche damals für die Verweifung an eine Kommission ge— sprochen hätten, sprächen auch heute dafür. Er beantrage des— halb, den Entwurf an eine Kommission von 7 Mitgliedern zu verweisen.

Der Abg. Schreiber schloß sich diesem Antrage mit Rück—⸗ sicht auf die eigenthümlichen nassauischtn Verhältnisse an.

Das Haus beschloß demgemäß.

Damit war die Tagesordnung erledigt.

49 ö vertagte sich das Haus um 3 Uhr auf Freitag .

Landtags⸗ Angelegenheiten.

Die Begründung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend die Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes (s. Nr. 28 des „Reichs-A Anzeigers“) lautet:

In dem porstehenden Gesetzentwurf sind die Mittel für eine im Verkehrsinteresse und im Interesse der Betriebssicherheit für noth⸗ wendig erachtete Erweiterung, Vervollständigung und bessere Ausrüstung der Staatsbahnen und der für Rechnung des Staates verwalteten Privatbahnen vorgesehen.

Bon den im 5§. 1 unter Nr. 1

zur Ausführung empfohlenen Cisenbahnen bildet die als Vollbahn auszubauende, ungefähr 17 Kilometer lange Linie ad 1 Eichicht⸗ Probstzella⸗Bayerisch⸗Meiningensche Landesgrenze) die nothwendige und bereits von der Gesellschaft in Aussicht genommene Ergänzung des Thüringischen Eisenbahnunternehmens, durch deren Ausführung die seiner Zeit unter Zinsgarantie der betheiligten Staaten hergestellte Bahn von Gera nach Eichicht die naturgemäße Fortsetzung und den Anschluß an das Bayerische Cifenbahnnetz erhalten würde. Mit dem Erwerbe des Thüringischen Eisenbahnunternehmens fällt die Herstellung dieser Verbindung dem Staate als Aufgabe zu, welcher hierdurch in den Besitz einer neuen, für den Verkehr mit dem süd⸗ westlichen Deutschland wichtigen Durchgangsroute gelangt.

Nähere Darlegungen über das Projekt sind in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privat⸗ bahnen für den Staat, enthalten.

Die Anlagekosten der Bahn sind auf 5000009 M veranschlagt, zu deren Deckung in erster Neihe diejenigen Entschädigungen im Be— trage von 700 009 bezw. 128 0)0 6 Verwendung finden sollen, zu deren Zahlung sich die Herzoglich sachsen-⸗ meiningensche und die Fürstlich schwarzburg⸗rudslstädtische NRegierung in den, dem eben— genannten Gesetzentwurf beigefügten Verträgen vom 12. bezw. 14. No⸗ vember 1881, betreffend den Uebergang der dem Herzogthum Sachsen⸗ Meiningen bezw. dem Fürstenthum Schwarzburg⸗Rudolstadt an dem Thüringischen Eisenbahnunternehmen zustchenden finanziellen Betheiligung auf den Preußischen Staat, verpflichtet haben. Der als— dann noch aufjubringende Restbetrag mit 4172 005 ½ würde aus den Beständen derjenigen Fonds zu entnehmen sein, welche mit dem Uebergange der in jenem Gesetzentwurf bezeichneten Privateisenbahn⸗ unternehmungen auf den Staat letzterem anheimfallen.

Die übrigen im §. 1 unter Nr. 1 aufgenommenen Linien sollen nach den für Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung maßgebenden Grundsätzen gebaut und betrieben werden. Dieselben sind Mel lorafions bahnen, deren Herstellung für die Erschließung der betreffenden, mit Schienenverbindungen bisher noch nicht bedachten Landestheile und die Be⸗ lebung der wirbschaftlichen und industriellen Thätigkeit ihrer Bewohner in Uebereinstimmung mit den Anträgen der Provinzialbehörden als be— sonders förderlich erkannt und Mangels geeigneter Privat · Unter⸗ nehmer für Rechnung des Staates unter der Voraussetzung ent⸗ sprechender Betheiligung der Lokalinteressenten in Aussicht genommen ist. Die einzelnen Linien bilden theils die Fortsetzung bejw. Ergänzung der durch die Gesetze vom 7. und 9. März i880 Gesetz · Sammlung S. 157, 169) und 25. Februar 1881 (GesetzSammi. S. 33) zur Ausführung genehmigten Unternehmungen, theils gehören sie Projekten an, durch welche die Wohlthaten des wichtigen Kinmunikationsmittels neuen, in jenen Geseßen nicht berücksichtigten Verkehrsgebieten zuge⸗ wendet werden sollen.

Der staatgseitige Aushau dieser Bahnen ist, den für die Heran⸗ ziehung der Interessenten zu den Nosten derartiger Meliorationg⸗

der unentgeltlichen und lastenfreien Hergäbe des erforderlichen Terrains und der Einräumung des Rechts auf unentgeltliche Mitbenutzung der Chausseen und öffentlichen Wege in dem von der Aufsichts behörde für Ebenso sind auch für die Bemessung der, abweichend biervon, in Aussicht ge⸗ nommenen geringeren beiw. größeren Belastung der bei dem Bau der Linien ad §. 1 Nr. 1. 13, 14 und 17 bejw. 5— 9. 11, 12, 15 und 16 des Gesetzentwurfes betheiligten Interessenten diejenigen Rück⸗ sichten maßgebend gewesen, aus welchen in den betreffenden Fallen der erwäbnten früheren Gesetze einerseits staatliche Beiülfen zu den Grunderwerbskosten einzelner Lienien gewährf, andererfeits Baarju— schüsse von den Interessenten neben der unentgeltlichen Terrainhergabe verlangt worden sind.

Es entspricht daher insbesondere auch die bei dem Bau der Meleliorationbahnen im Westerwald (¶Westerburg⸗ Hachenburg) und in der Eifel, (prüm⸗-St. Vith⸗Montjole⸗Nothe Erde Aachen] bezw. Malmedy), sowie der Linie Wabern⸗Wildungen 6 1 Ne I. 18 14 bejw. 12, Lit. A, B. und C. g. des Gesetzentwurfes) vorausgesetzte

Betheiligung der Interessenten denjenigen Anforderungen, welche bereits früher unter ähnlichen Verhältnissen an die Interessenten der durch die Gesetze vom 25. Februar 1881 (§. 1 Nr. J 16, Lit. A. b. e. und Lit. B.) und vom 7. Marz 1880 G8. 1b. Lit. B. und C.) zur Ausführung genehmigten Unternehmungen, deren Fortfetzung bezw. Ergänzung ersktere bilden, gestellt worden sind.

Der zu den Grunderwerbskosten der Linie Ahrweiler⸗Adenau (8. 1 Nr. J. 17 des Gesetzentwurfes) abweichend hiervon auf zwei Drittel ihrer anschlagsmäßigen Höhe bemessene staatsseitige Zuschuß erscheint ebenso, wie die von den Interessenten der beiden Übrigen in der Eifel projektirten Verbindungsbahnen von Raeren nach Eupen und von Walheim nach Stolberg (§. 4 Rr. J. 15 und 16 des Gesetz⸗ entwurfrs) in größerem Umfange verlangte Betheiligung an den Bau— kosten derselben durch die besonderen, in der w Denkschrift des Näheren erö

Die Erfüll Ausbau der ein

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h alle in Betracht 2X

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aM Wenngleich über die künftige Rentabilität der zu bauenden Meliorationsbahnen ein sicheres Urtheil zur Zeit nicht abgegeben werden kann, so muß nach dem Ergebniß der in dieser Beziehung an—⸗ gestellten Ermittelungen doch zugegeß en werden, daß die direkten Er⸗ trägnisse der meisten Linien eine volle Verzinsung des Anlagekapitals zunächst wohl kaum ermöglichen werden. Insbesondere werden von den im 8. 1 Unter J. 2, 14 16 bes Gesetzentwurfs bezeichneten Linien nennenswerthe Ueberschüsse vorerst wohl nicht zu erwarten sein, wogegen, die Bahnen ad Nr. J. 3, 4, 10, 13 und 17 voraussichtlich schon während der ersten Betriebsjahre einen mäßigen, und die Bahnen ad Nr. J. 5— 9, 11 und 12 voraussichtlich schon bald einen erheb⸗ licheren Betrag zu der Verzinsung der stagtsfeitig aufgewendeten An⸗ lagekosten liefern und zum Theil sogar eine nahezu volle Verzinsung der letzteren zulassen werden. Ez ist indeß auch hierbei zu berück— sichtigen, daß es sich um Meliorgtionsanlagen handelt, deren Vor⸗ theile nicht sowohl in den unmittelbaren Erträgnissen als vielmehr in der Hebung des Wohlstandes und der Steuerkraft der betreffenden Landestheile und in der besseren Alimentirung der anschließenden fiskalischen Haupthahnstrecken zu suchen sind.

ö Vie in der Eifel projektirten Meliorationsbahnen Prüm -St. Vith⸗Montjoie⸗Rothe Erde (Aachen) bew. Malmedy, Eupen und Stolberg (8. 1 Nr. J. 14— 16 des Gesetzentwurfes) würden im Falle ihrer demnaͤchstigen Fortsetzung in südlicher Richtung zum Anschluß an das Luxemburgische Eisenbahnnetz, deren Herstellung nach den näheren Darlegungen der bereits oben erwähnten Denkschrift wohl nur als eine Frage der Zeit anzusehen fein dürfte, einen erheblichen Verkehrszuwachs erhalten und voraussichtlich schon binnen Kurzem eine nahezu ausreichende Verzinsung der aufgewendeten Kosten er— möglichen.

Die Länge der zur Ausführung empfohlenen Lokalbahnen (5. 1 Nr. J. 17 des Gesetzentwurfes), über deren Richtung und Be⸗ deutung für die Entwickelung der durchschnittenen Gebiete die (in der Anlage beigefügten) Denkschriften das Nähere ergeben, beträgt rund 238 km; das nach Abzug der den Interessenten zur Last fallenden Beiträge staatsseitig aufzuwendende Anlagekapital ist auf 46 814 000.0 veranschlagt.

Zur Deckung des letzteren stehen, nachdem über die Bestände der in Folge der Gesetze vom 26. Dezember 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 635) und 14. Februar 1880 (GesetzSamml. S 20) auf den Staaß über⸗ gegangenen Gesellschaftsfonds zu Gunsten der durch die Gesetze vom 9. März bezw. 18. Dezember 1880 (Gesetz Samml. S. 165, 377) und 25. Februar 1881 (GesetzSamml. S. 32) genehmigten Melio⸗ rationsbahnen disponirt und außerdem die Vernichtung der diesen Fonds angehörenden hochverzinslichen Prioritätsobligationen der Rheinischen, Magdeburg-Halberstädter und Berlin⸗Potẽ dam ·Magde⸗ burger Eisenbahngesellschast im Betrage von 15 756 609 Mark ange⸗ ordnet worden, ebenfalls zunächst die dem Staate mit dem weiteren Erwerb von Privateisenbahnen zufallenden, bereits oben erwähnten Gesellschaftsfonds zur Verfügung.

Dieselben beziffern sich, vorbehaltlich desmnitiver Feststellung, nach Abrechnung derjenigen Beträge, über welche bercits in dem Gesetzent⸗ wurf, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, anderweit disponirt worden, auf die Gefammtfumme von 24 5385 668 6 50 3, so daß nach Abzug des nach den obigen Aus— führungen für die Fortsetzung der Linie Gera-Eichicht aufzubringenden Restbetrages von 4177005 S für den Bau der projeltirten Meliorationsbahnen noch 20213 668 . 230 * rerfügbar bleiben.

Im Uebrigen ist aus den bereits in der Begründung zu dem Geseß vom 25. Februar 1881 (GesetzSamml. S. 33), betreffend die Herstellung mehrerer Eisenbaghnen untergeordneter Bedeutung, erörterten Rücksichten (Nr. 75 der Drucksachen des Hauses der Abgeordneten 1380531 S. 9) eine Verwerthung jener dem Staate auheimnfallenden Effekten auch im vorliegenden Falle nur insoweit in Aussicht ge⸗ nommen, als dieselben ohne Nachtheil für die Staatskasse flüssig ge⸗ macht werden können.

Der biernach noch zu deckende Nesibetrag soll durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen beschafft werden.

Die für die Herstellung der vorhezeichneten Bahnen nachgesuchte Kreditbewilligung wird daber durch Tie Annahme des mehrfach er— wähnten Geseßentwurfes, betreffend den weiteren Erwerb von Privat⸗ eisenbahnen für den Staat, bedingt, da im Falle der Nichtannahme desselben einerseits die Voraussetzungen für den staatsseitigen Ausbau der Fortsetzung der Linie Gera -Eichicht entfallen, andererseis dem Staate die Möglichkeit genommen sein würde, die ihm mit dem Er⸗ werbe der betreffenden Privatbahnen zufallenden Fonds zur Deckung der für die projektirlen Bauausführungen erforderlichen Mitlel mit heranzuziehen.

Im 5. 1 unter Nr. II., II. und IV. des Gesetzentwurfes sind die Mittel zur Deckung der Ausgaben für cine Reihe zur Ver—= vollständigung und besseren Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes in Aussicht genommener Bauausführungen und Beschaffungen vorgesehen. Dieselben haben sich als nothwendig erwiesen, da die vorhandenen Anlagen und Betriebsmittel durch die in stetiger Zunahme begriffene Verkehrsentwickelung bis zur äußersten Grenze ihrer Leistungsfaͤhigkeit in Anspruch sengmmen sind und die im Verkehrsinteresse wie im Interesse der Betriebesicherheit gleich dringliche Erhöhung der letzteren nur durch eine angemessene Erweiterung und Umgestaltung der vor⸗ handenen Anlagen, sewig durch eine enisprechende Vermehrung der Transportmittel herbeigefübrt werden kann.

Ein erheblicher Betrag der hierfür bestimmten Summe entfällt auf die Umgestaltung größerer Bahnhofsanlagen der wefllichen Staatz— und für Rechnung des Staates verwalteten Privatbahnen, deren Äus⸗ führung sich im Interesse einer einbeitlichen und wirthschaftlichen Verkehrs und Betriebsleltung als besonders dringlich herausgestellt