1882 / 30 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Kexlin, J. Febraar 1882. Narkt preise nach Ermitt. des R. Pol Pras.

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Rog Roggen Rogg eas Gerste gute Sorts. Esrste mittel Soris. gerate geringe Sorte Hafer gute Sorte Hafer mittel Zorts. Heafsr geringe Serte Ficht- Stroh K , Er bs eu . Speisehohnezꝑ, weise uns en Kartoffein Kind fleisen on der Ceris 1 Cülogr. Ranehsisch 1 Cilogr. Seh weinaldeisck 1 Kilogr. KRaldleiseh 1 Rilogr. Hammaelfleisch 1 KRilogz. Butter 1 KRücgrsr.. Eier 60 Stuck... Karpfen pr. Kilogr.. als zander Herhte Barseks gehleie Bleis Krebzs pr. Schock.. ö KRenrkim, 2. Fetruar. RIIIehRe Preiefzztszatiks kz von Getreids, Reh! Gel, Eetrolen k dd kRpIEItaS3 Woinen Gekünd. Gt.

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los unveründert, Termins höher. Fändigangspreid M per 100) RKllogr. Loc 205 - 238 6 nach Qual., acuh imme nd 3. Ber digen Monst —, er Februar- RHäraz ker Kärz-AErili —, per April- Hai 226,5 -= 227 - 226, 75 bez., per. Mei-Juni und per Jnni-Juli 227 bez, per Juli-Angust per Angust-Sept. —, per Sept. -Oktbr. —.

Koggen loco ungerändert, Termine höher. Tüändigungszreis ss per 100) Kilo. Qual.,

per Juni-quli 167 - 167,5 beæ.

Gerste flan. Per 1007 Kilogz. 20 M nach GQusl.

Hafer loco flan, TSsrwine höher. Cändigoengapreit s per 1000 Kisjer. Loco 145—- i73 A na ral. diegen Kentt per März-April —, per April- Mai 144.5 nom., ner Mai-Jupi 145 145,5 bez., per Juni zuli 146,5 147 bez.

Mais loco unverändert. greia it;. per 14600 Kilogr. Legsk KReztd —, per April Kai —, Jer Kai-Juni —.

Rrbsen per 1M KHilogrard. Koshwaare 171-220 Ss Fatterwanare 150 - 170 e nach Quel.

Reggenmekl fest,. ger. tr. Eündigungnrr. 6, ger 160 BRäüsgr. Nr. G Grü U ner 1060 Tilozgr. Uunderatenart ine. daek. dicken Neunst 24,05 24,109 , per Febrnar-Närz 23,85 23, 90 νς, per Hiärz- April per April. Ms 23 70 - 73,75 . per, Hai-duni 23, 3-— 23 40 t, per Juni-Juli 25, g- 23, 20 (, Juli -Angust 22, 70 - 22,75 Ml⸗

Delzaater per IDM) Kilogramm. 6, Winterzs g , rüäbzen 6

Enäböl höher.

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Frozze gr Kleine

Gekündigt Gtr.

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Gekürdigt Ctr. Kändignung wen 150 —- 154 M6 n. Gnal, per

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. Gehündigt (Gtr. Kündicanganr. (H. per 0 Kilogr. Loed mit Haza ohus Fans 6,5 M66, nun dien sn Korat und per Februar März. 56 6, per März-April —. per April. Kei 56.5 bez.. per Mai-Juni 56, 8 s6, per Juni Juli per September--Or tober 57, (t.

Leinöl par 190 Kilog;. loco ohne Fang , Lieferanz —.

Eetrolssm fest. Ratdnirtes (Standerd white) z. et Baar in Forzren von 1090 Ctr. Gekün igt Ctr igen gaprein S rer 10) KRKilogranm Loc 24,7 A6, nor Renat, per Februar-März, per März-April und per April-hlai bez., per September-0Oktoher 25.4 bez.

Spiritus etwas fester. Gek. 30000 Liter. Kündigungspreis 458,7 M per 109 Liter à 100 ,. 10000 Titer ς., Loco mit Fass —, per diesen Menat und per Februar Närz 48,6— 487 bez,

126 4 4 4 2 Theater.

Kõnigliehe Schauspiele. Freitag: Opern⸗ haus. 30. Vorstellung. Der Templer und dle Jüdin. Große romantische Oper in 3 ÄAb— theilungen, nach Walter Scotts Noman: „IJvanhoe“, von A. W. Wohlbrück. Musik von H. Marschner. * Tanz ven P. Taglioni. (Frl. Horina, Fr. v. Voggen!· Zum 41. .: huber, Hr. W. Müller, Hr. Fricke, Hr. Betz, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 33. Vorstellung. Das Stiftungs⸗ 5 Schwank in 3 Alten von G. von Moser.

nfang 7 Uhr.

Sonnabend: Opernhaug. 3. Vorstellung. Robert der Tenfel. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen von Scribe und Delarlgne, übertragen von Th. Hell. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Lebmann, Frl. Pollack, Hr. Fricke, Hr. Niemann.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 34. Vorstellung. Auf Höchstes Verlangen: Die Mäuber. Trauerspiel in 5 Äkten on Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Nallner- Theater. Der Joursix. .

priedrich - Nilhie luv kdtieches Theater.

(Direktion: Julius Fritzsche) Freitag: um 16. Male mit neuer Auzsstattung: Der lu tige Krieg. Operette in 3 Akten von Zell und Gene. Musik von Johann Strauß.

Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

*

Ctz. RKun- ien

94 *

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v. Weinzier.

Theaters.

Freitag: Zum 21. M.:

9 Uhr.

ntrèe:

Residenz- Theater. Direktion: G. Neumann. Freitag; den 3. Februar, bleibt das Theater wegen der nöthigen Vorbereitungen zu Odette geschlossen.

Sonnabend, den 4. Februar: Zum ersten Male: Odette. Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou. (Odette: Frau Charlotte Frohn, Kaiseri.

0 0 Q , 0 D

8. * ö. 3 1 Latisnzt-7henter. Weinbergswetz 6 und 7. Freitag: Geschlossen.

Rilhelra-Thenter. Freitag: Drittes Gast— spiel des Frl. Clara Bonné vom Krollschen Theater. Mit neuen Gesangseinlagen: Ueber Land und Meer. Gesang und Evolutionen in 3 Akten von Bruno Zappert und Hugo Busse.

Germanin- Theater. Freitag: Uebers Grab hinaus.

Relle- Allinnce- Theater. semble · Gastspiel 3. 80. Male: mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und O. Justinus. Musik von G. Michalis. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Kyritz =- Phritz.

Bötteher's instr. Soire im Stadt -Thea—

ter, Lindenstr. 43. 1) Ober⸗Italiens La nd schastspr acht.

) MNordamerita' s natur in Urwaldsscenen, Prärie⸗ und Wald Wasserstürzen, Grotten und Seen.

Soiree lfantastique.

6n 2.16, 1 M 5 3, Violin⸗Concert des Virtuosen E. Waßmann.

Concert- Haus.

Sof · Musildirektors Herrn Freitag: Wagner ⸗Abend.

per März-April —, per April-Hai 49,7 —- 49, 9— 49,8 bez., pr. Mai- Juni 499 - 0 bez., per Juni-Juli 50,9 - 5l bea. per Juli- August 52 - 51,8 - 51,9 bez., per August - September 52.3 - 2,5 52,4 beæ.

Spiritus pr. 100 Liter a 100 10 C00 Liter ( loco ohne

Fass 47.8 bex.

Weizenmehl. No. 00 3200 - 30 50, No. O0 29, 50 —- 28. 50, No. 0 n. 1 28, 0 27.50. Eoggenmehl. No. O0 25,B75 - 24,75, No. O u. 1 24.25 23425 bez. per 160 Kilogramm brutto incl. Sack. Reine

Marken über Notiz bez. ( XV. T. B.)

Cöln, 1. Eebruar.

Getreidenarkt. Weizen hiesiger leo A 50 emder loc. 23 50, pr. März 23.35. pr. Nai 23, 19 Roggen loco -O 50. u är 17.50, pr. Nai 1720. Hafer loco 1650 Rühl loco 3023 pr. Hai 29, 30, gr. Oktober 29 30.

KBæeaen, 1. Tebruar. (77. T. B.)

Petrelenm (Szeklassbericht. Fester Stzn dart bits 1lũ9et 7. 10 ber, per. Harz 7,30 bez. n. Br., per April 7,40 bez. u. Br, pr. Mai 7.50 bez, pr. Angnst-Degember S, Z5 Br.

Hamkharzg, J. Februar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco und auf Termins ruhig. Eeggen loco und ant Termine ruhig.

Reigen r,. Arril-Ksi 237,0 Br., 2-600 ad. pz. Mai-Juni 27.0 Pr., 226.90 G4. Noggen Er. April-hHKai 165, O0 Fi. 164.00 G4. Er. Mai- Juni 162, 5 Br. 161,06 Ga. Nafer sest. Geraete matt Räböl ruhig, loes 57 5. Er. Mai FS O00. Syizitus NHärz-April 40 Br., pr. Arril-

still, pr. Febraar 40 Br, vr. Hai 40 Br., gr. Mai-Juni 40 Br. Kaffee abwartend, geringer Um- satz. Petrelsna ruhig, Standard white loc 7,35 Br., 7.10 G4.

pe. Februsr 7, 19 G4d., pr. August Dezember 8,0 G4. Wetter:

Schön.

Wien, 1 Februar. (G. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 12,65 Gd., Br. Hafer pr. Frühjahr S, 62 Gd., 8, 65 Br. 7, 60 Gd., 7, 63 Br.

Eest, 1. Februar. (K. T. B.)

PrGdukrsaMerkt. Weizen loo ruhig, auf Termine fester, sehlusslos, per Frübjahr 12.42 Gd., 12.45 Br., pr. Hlerbst 11,23 Gd, 1.27 Br. Hafer per Früjahr 8,590 G4., 8, 52 Br. Hais pr. Mai- Juni 7.42 G64. 7,45 Br. Wetter: Sehön.

Akaster dara, 1. Februar. (B. F B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen auf Termine un verändert. oggen loco und auf Termine unverändert, pr. März 204, pr. Mai 198. Raps pr. Frübjahr 360 Fl. Rüröl loco 334, pr. Frübjahre 33k.

Amęgtercdam, 1. Februar. (V. T. B.)

6

Bancazinn 66.

Ar sterdasn, 1. Febrnar.

Die heute von der niederländischen Handelsgesell- s ahaft abgehaltene Kaffeeauktion über 96 394 Ballen Java-, 47 B. Padang-, 1042 B. Palembang und 2046 B. Macassar- affe ist wie folgt abgelaufen. Es wurden angeboten: 1229 B. Java Ereanger gelblich bis blank Taxe 363 ü 42, Ablauf 364 à 431, 361 B. do. gelblich bis blank Taxe 358 à 363, Ablauf 35 à 37, 827 B. Palembang gelb Tare 57 à 40, Ablauf 39 à 41, 843 B. Macassar blank gelb Taxe 35, Ablauf 355 à 374, 982 B. Java blank Taze 345 à 36. Ablauf 345 à 364. 7513 B., do. blass bis blassgrünlich Taxe 30 à 329, Ablauf 2943 à 32, 3883 B. do. grüul. Taxe 31 à 35, Ablauf 294 à 325. 1653 B. do. Havanna-Art grünl. LTaxs 305 à 31, Ablauf 29 à 293. 9475 B. do. Tagal grün Taxe 325 à 34. Ablauf 315 à 333, 26 125 B. do. Malang grün n. grünl. Faxe 31 è 335, Ablauf 2539 à 301, à9g80 B do. Proholingo grün Taxe 323 38, Ablauf 294 à 341, S692 B. do. Solo grürl. Taxe 31 ä-3zl4, Ablauf 238 à 234, 7771 B. do. Westind. Bereitg. Taxe 34 à 42, Ablauf 311 à 473. 2744 B. do. gran ordinär una Triage Taxe 15 ù 30, Ablauf 114 à 303, 323 B Diverse Sorten —, 4068 B. Beschädigte und Diverse —.

Amsterdam, J. Februar. (W. T. B.)

Die heute von der niederländischen Handelsgesell- sehaft abgehaltene Kaffeanktidon eröffnete für Nr. I zu 344. Rr. 2 354 36, Rr. 12 356 à 364, Nr. 15 383, Nr. 16 2895 a 25, Nr. 17 28 29, Nr. 18 29 a 29t.

Kat ergen, 1. Febraat. (W. T. B.)

Petrolen mnaꝶgERt. (S8chlunebericht. Raffnirtes, T

loco 18 bez. u. Br, ur, Nära 184 Br., pr. April ] pr. Ss otember-Dezember 20 Er. Weichead.

London, 1. Februar. (W. LT. B.)

Getreidemark t. (Schlussbericht. Fremde Zufubren seit letztem Montag: Weizen 38 240, Gersts 24 820, Hafer 27 230 Erts.

Weizen geschäftslos, Hafer und Mais fester.

Lenden, J. Febrnar. (V. T. B.)

An der Rhnte angeboten 8 Weizenlsdangen. Wetter: 235. Flau.

12, 57 . Mals pr. Nai-Juni

p w Siss. 83

2 L.,

Prachtvoll. Havannarucker Nr. 12. 27

Liver Ggk, 1. Februar. (V. T. 15.)

Banmwelis (5chlneshsrieht Umsatz S000 B., davon für Spekulation und Export 1000 B. Stetig. Middl. amerikanische März- April- Lieferung 6lVis, April-Mai-Lieferung 6t, Mai-Juni-Liefernng 6lz / ie. Juni-( Juli Lieternng 6*/ zn, Juli-Auguert-Lief rung *,

Angust-September-Lieferung / is d.

Glas ont, 1 E brusr.

Roheisen. Mixed numbers warrantͥ 49 sh. 78 4. p 49 sh. 19 4. K

Leith, J. Febrnar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Mehl und Weizen nominell unverndert Hafer und Gerste billiger. Wetter: Schön. ;

Earn, 1. Februar. (W. T. B.

Rohzneker S8 loco ruhig, 55,25 a 55,50 Were smr Zaeksr fest, Rr. 3 pr. 100 kg pr. Februar 64.0, pr är E450 pr. März-April 64,80. pr. Nai-August 66.25.

KEaris, 1. Februar. (W. LT. B.)

Eroduktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Februar 31.25 Er. Hära gl ä, pr. Mära-Juni 31,30. pr. Hai-Rnenst 39 5 Mehl 9 Marques fest, pr. Februar 65,69. pr. Mär 65 y Pr. März - Juni 65, 60, pr. Nai - Angust 66, 00. Rüböl steigen kLr. Februar 72.50, pr. März 753 25, pr. lärvn- April 74, 56. pr. Ilan August 74,60. Er. September-Dezeimber 74, 509. Spiritus behauptet 7 5825, pr. März b, pr. Nai-Juni C60, pr. Nai-Augug

JC.

Ker -ork, 1. Februar. (W. T. B.)

Waarsnbericht. Baumwolle in New-Tork 12, ao. in Nem-rleans 118. Petroleum in New-Vork 74 Gd, do. in Ehila- delyhia 78 Gd, rohes Petrolenm 64, do. Fipe Iine Certiseaten . D. 87 C. Hehl 5 D. 40 GC. Rother Winterweizen loco 1 9 453 C., do. pr. lanfenden Nonat 1 D. 443 C., do. pr. März 1 p Ut C, do. pr. April 1 D. 48ę5 G9. Mais (old mixed 70 6 Zucker fair rening Muscovados) 7. Kaffees (Rio- 9. gehmalz. (Harke Wileox) 115, do. Fairbanks 118, do. Robe & Brothezs 117/16. Speck (short clear) 9g C. Getrèeidefracht 4.

(WV. T. B.)

En destrie-Eörse zu Essen vom 30. Jannar- der Börsen- Commission.) Gewerksechaftlich Berg werke. a. in 10609 Kuxe eingetheilt: Altendorf Tiefhan 1200 G. Baaker Nulde 1475 G. Ver. Carolinenglück 1275 per Centrum 2800 B. Ver. Constantin der Grosse 5200 6G. Con 2150 B. Deutsche Kaiser 1600 bez. Ver. Dorstfeld 180) 6 Ewald 1450 bez. Friedrich der Grosse 1700 B. Fröhliche Morgen. sonne 2200) G. General Blumenthal 600 B. Graf Bismarck 2356 9 Graf Moltke 1500 B. Graf Schwerin 6090 6G. Ver. Hagenbeck 900 G. Ver. Hannibal 1250 6G. Ver. Hoffnung und Seer. Aak 350 G. Jnlins FEhilipp 1850 B. Königin Elfsabeth 3369 B König Ludwig 530 B, Lothringen 760 B. Neu-Iserlohn 3266 4 Nottekampshank 350 B. Orange 800 B. Schlägel Eisen, 1000 B. Vollmond 975 G. Westfalia 2000 beæ. Wilhelmine Victoria 250) B. b. In 16000 Kuxe eingetheilt: PTremonin 132 bez. c. in 128 Kuxe eingetheilt: Consolidation 83, 000 G. Ver. Sälzer u. Neuack 28.000 6. .

Bergwerks- Gesellschaften: Apleibecker Aktien- Verein für Berghan 97 G. Bochumer Bergwerks - Aktien- Gesellschaft 96 GG. Ver. Bonifacius 55 G. Borussia, Berghau-Aktien-Geselt. sehaft 91 6. Cölner Bergwerks- Verein 109 G. Dortmunder

teinkohlenBergwerk Luise Tiefbau 41 G. delsenkirchener Berg- werks-Aktien-Gesellschaft 1275 6. Harpener Berghan-Akti-n- Ge- sellschaft 129 d. Hibernia & Shamrock 86 G., Polland. Berg- bau. Aktien-Gesellschaft 73 q. König Wilhelm, Essener Berg. werks-V'erein 34 G. Neu- Essen, Berghau- Gesellschaft 200 6 Pluto. Bergban-Gesellschaft 68 6G. j Verschiedene Gesellschaften. zochumer Verein für Cöln-Müsener Bergwerks-

Bergbau u. Gussstahlfabrikation 79 G. Aktien-Verein 31 G6. Dortmunder Union g3 G. Essener Aktien- Bierbrauerei 80 . Essener Kredit- Anstalt 92 B. Gelsenkirchen-

und Wasserwerk 110 G. Hnrder Bergwerks-

Schalker Gas- und llüttenverein 63 G. Phönix. Aktien-Gesellschaft, für Berghan

Bericht betriebene

und Hüttenbetriéeb 84 G. Rheinisch-Westfülische Industrie 18 G.

Styrum, Aktien-Gesellschaft für REisenindustrie 47 6. bau-Aktien-Gesellschaft Union 70 G. Obligationen und Grundsehuldbriefe. Gussstahl 101 G. Bonifacius 102 . Consolidation Dannenbaum 199 B. Essener Aktien- Bierbrauerei Essener. Stadtobligatinen IV. Em. 995 bez. Ewald Friedrich der Grosse 1093 G. Fürst Hardenberg 102 6. 1075 06. Königin Elisabeth 1099 d. Königsborn 15 6. Krupp 109 g. Minister Stein 102 G. Schelker Gruben, und Hütten. Verein (au 110 rüchkæzahlbar) 107 . PFTremonia dot bez. und G Ver. Westfalia Hh bez. Wilnejmine Victorin g bas,“ Kohlen und Koke pro 1882 in grossen Pesten verschlossen Geschäfisgang still. .

Maschinen-

Bochnmer 1035 6. 190 pez.

102 6. Iollan(l

. Eisenbahn- Einnahmen. Pfälzische Fisenbahn. Im Dezember 1881 10943817 ( 25998 ), bis ult. Derbr. 1831 123759 637 M (— 314795 06. . Ken oralverazmmuMlnnkꝶgeri. 18. Febeuar. Jaterlandisohe Transport- Versloherungs - Aotlon-

geosellsohaft in Elberfeld. Auszerord. Gen. Ve. s. zu Elberfeld.

macher Stettin. Verehelicht:

Große Autztgttungkpoßg mit Üng (Berlinj. Drn. Kapitän Xi

(Drenow).

Musik von Victor

Carl CGolberg (Stettin). H

Zum 11. Male: burg).

Agnes Haupt mit Hrn. Referendar Hans Grütz⸗

icht: Hr. Ernst v. Kuhnheim 33 Gräfin Kanitz (Spanden Waldburg).

Ggboren: Fin Sohn: Hrn. Pfarrer Johannes digt

gębäoren: Ci— Hen. Pfarrer Johannes en mit Beschlag belegt. Büchsel (Rosenthal bei Wusterwitz N./M.) ogg 9 Fine Tochter; Hrn. Dr. med. F. Gentzen (Königsberg). Hrn. Premier Lieutenant v. Sper—

Gestor hen; Hr. Ober ⸗Landesgerichts⸗ Rath Pr.

Heinrich Pancritius (Braunzberg). Hr. Geh. Regierunge⸗Rath August v. Derschau (Charlotten⸗

226 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den— selben möglicher Weise treffenden Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens, das im Deutschen Meiche besindliche Vermögen des Angeschul⸗

mit Frl.

Hagen, den 3M. Januar 1882. Konig li cces Antegericht.

Schreiber. eutenant Herbing

loö353]

In Sachen, betreffend die Zwangeversteigerung der um. Nachlaßkonkurse des wailand Tuchscheererz Ahlers gehörigen Grundstücke, steht zur Abnabme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über

r. Pfarrer emer.

Freitag: En⸗ des Wallner⸗ Kyritz - Pnyritz. Posse

der Mitglieder

5358 Belanntmachung. gegen den am 2. Juni 1807 zu Gisbert Vrindten, welcher vor 40 nächst nach Holland, dann nach

erklärung beantragt. Sonntag von 7 bis präcise ö Architektur und leise v. r 1 Mom. spätestens in dem auf den

grandiose 21. November 1882,

andschafts⸗ ränden,

Farbenmagie. MS und 50 3.

Torcert des Kgl. 311 8. BIl18C. en ,. In der Strafsache gegen Loßes aus Rechteln, welcher

so357

Rursische Hofsschauspfelerin: Böran gere: Fil. Glise Bach, vom Wiener Ring ⸗Theater; Graf Elermoni— Latour; Hr. Heinrich Kerpler, Königl. Bayr. Hof⸗ schauspielẽr, als Game) ; ;

Familien⸗ Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elvn Dodillet mit Hrn. Gymna—⸗ siallehrer Br. phil. Loren; (Gumbinnen. Fil.

2 Absicht, sich dem Eintritt

ju entziehen, ausgewandert zu sein,

Sinne des 5§. 318 der abwesend anzusehen ist,

auf Grin

Subhastationen, Aufztzebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

Der Pflasterer Hermann Lamerz

wandert und seitdem verschollen sein soll, die Todes—⸗

Der Abwesende und resp. dessen unbekannte Erben werden daher hiermit aufgefordert, sich vor oder

31. wer Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine per⸗ sönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfails der p. Vrinvten für todt erklärt und se gesetzlichen Erben überwiesen werden soll Emmerich, den 78. Jangar 1822. Königliches Amtegericht.

den Johann Christian r beschuldigt ist, in der in den Dienst des Heeres

den Theilungeplan, sowie zur Vornahme der Ver—

theilung Termin auf Montag, den 15. Februar,

Vormittags 11 Uhr, im Schöffengerichté faale an. Bützow, den 30. Januar 1883.

zu Elten hat Großher;iogliches Amtegericht.

Eiten geborenen 50 Jahren zu⸗ Amerika ausge⸗

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

53721 Belanntmachung.

Die Anlieferung von circa 6h ebm Eichen- und 240. ebm KiesernSchneidhols für die Königliche Stein koblengrube Friedrichsthal - Quierschled pro 1882,53 soll im Submissionswege vergeben werden.

Die Bedingungen können auf dem Bureau der Unterzeichneten eingesehen, sowie gegen Erftattung der Kopialgebühren in Abschrift bezogen werden.

Lieferungslustige wollen ihre Offerie bis Freitag, den 17. Februar er.,

= N Aachmittags 3 Uhr, versiegelt und mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Schneidhöljern“ versehen, portofrei auf dem. Bureau der Unterzeichneten einreichen, wo selbst dieselben alsdann in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.

Friedrichsthal. 30. Januar 1882.

in Vermögen den

Vergeben gegen

8.140 des Str. G. B., wird, da ber Angeklagte im ü Strafprozeß · Ordnung als ntönigliche Berginspettion. D der S6. 825,

1

werden.

j K 2

Deutscher Reichs

*

und

Anzeiger

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

——

Aas Abonnement beträgt 4 Æ 50 * für das Vierte lahr.

Insertionsprris für den Ranm einer Aruckzeile 80 5.

w ; *.

Alle Rost-Anstalten nehmen Krstellung au;

für Berlin außer den Post ⸗Anstalten auch die Ezxpe-

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

M 3G.

Berlin, Freitag,

mam m.

den 3. Februar, Abends.

1882.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Superintendenten und Oberpfarrer Petzholtz zu Potsdam, dem Pfarrer Titz zu Friedland im Kreise Walden⸗ burg, und dem Stadtrath und Stadtältesten Weiden hammer zu Eilenburg, im Kreise Delitzsch, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem evangelischen Schullehrer und Küster Baltzer zu Münchehofe im Kreise Beeskow-⸗Storkow den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen— zollern zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrath und Civil—⸗ Gouverneur von Kalisch, von Schabelsky, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern; sowie dem Kaiserlich russischen Hofrath von Petschenko, Chef der Kanzlei des Civil-Gouverneurs von Kalisch, und dem Betriebs⸗ chef der Großen russischen Eisenbahn-Gesellschaft, Nikitin zu St. Petersburg, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

2 D eutsches Reich.

In Leer wird, vom 23. d. M. mit einer Seesteuer⸗ manns⸗ und Seeschifferprüsung für große Fahrt begonnen

. . el b ai nn . 1 6 A u 8st ell 11 ng .. . Der Firma Unger, Schneider u. Co. in Gräfenthal ist von dem Melbourner Ausstellungs-Comité an Stelle der ihr ursprünglich irrthümlich für Spielwaaren verliehenen bronzenen Medaille nunmehr eine silberne Medaille für die ausgestellt gewesenen Porzellanwaaren verliehen worden. Berlin, den 31. Januar 1882. Der Reichskommissar für die Australischen Weltausstellungen: Reuleaux.

Regulativ über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienst e. Vom 27. Januar 1882.

Auf Grund der 5§8§. 2, 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2I. Januar 1877 und des 5§. 16 des Gesetzes, betreffend Abänderungen der Gerichtsverfassung, vom 14. Juli 1871 (Gesetzbl. S. 165) werden über die juristischen Prüfungen und die Vorbereitung zum höheren Justizdienste unter Aufhebung des Regulativs vom 17. Februar 1872 (Gesetzbl. S. 127) nachstehende mit dem 1. Februar 1882 in Kraft tretende Bestimmungen erlassen.

J. Erste Prüfung. §. 1.

Die erste Prüfung wird vor einer bei dem Ober⸗Landesgerichte zu bildenden Prüfungskommission abgelegt, deren Vorsitzender und Mit— glieder von dem Ministerium für die Dauer von drei Jahren aus den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Beamten des Ober— Landesgerichts, sowie aus den Professoren der rechts und staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Universilãt Straßburg ernannt werden.

§. 2.

Die einzelnen Prüfungen sind von drei Mitgliedern der Prüfungs— kommission, einschließlich des Vorsitzenden derselben, vorzunehmen.

Dem Vorsitzenden steht die Bezeichnung der zur Theilnahme berufenen Mitglieder, sowie im Falle feiner Behinderung die Bezeich— nung seines Stellvertreters zu.

Bei der Bezeichnung der Mitglieder ist auf eine möglichst gleich—⸗ mäßige Betheiligung derselben Bedacht zu nehmen.

Bei ieder Prüfung soll ein Professor mitwirken.

Nimmt der Vorsitzende an der mündlichen Befragung nicht Theil, so hat er ein viertes Mitglied zuzuziehen.

Er wird, sofern nicht erhebliche Hinderungsgründe obwalten,

an jeder Prüfung Theil nehmen und bei der Beurtheilung ihres Er⸗

gebnisses mitwirken. 3.

Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche.

Den Gegenstand der Prüfung bilden die Disziplinen des öffent⸗ lichen und Privatrechts und der Rechtegeschichte, sowie die Grundlagen der Staatswissenschaften. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Kandidat sich die für seinen künftigen Beruf erforderliche allgemeine rechts und staatswissenschaftliche N 6 erworben habe.

Dem an den Präsidenten des Ober /LSandesgerichts und den Ober Staatsanwalt zu richtenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:

I) das von einem deutschen humanistischen Gymnasium ausgestell te Zeugniß der Reife zur Universität;

2) das Zeugniß über die Militärverhältnisse;

3) das Universitäts ⸗Abgangszeugniß; ) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf, in welch em insbesondere der Gang der Universitätsstudien darzulegen ist.

Das Gesuch und den Lebenslauf hat der Rechtskandidat eigen— händig zu schreiben.

§. 5. Nach Prüfung des Gesuchs sst die Zulassung oder Zurückweisung des Rechtskandidaten zu verfügen. Insbesondere ist ju erwägen, ob nach dem Universitäts⸗Abgangs⸗ jeugnisse oder sonstigen Zeugnissen das Vorhandensein eines vor⸗

schriftgemäßen Rechtsstudiums (5. 3 in Verbindung mit Ger. Verf. Ges. 5 2) anzunehmen ist.

Sind die in Gemäßheit des 8. 4 nachzuweisenden Voraussetzungen erfüllt, so kann die Zurückweisung jur mit Zustimmung des Ministeriums stattfinden.

S. 6.

Dem zugelassenen Rechtskandidaten ist eine rechtswissenschaftliche Aufgabe zur schriftlichen Bearbeitung von dem Vorfitzenden der Prüfungskommission zu übergeben. .

Der Kandidat kann wählen, ob die Aufgabe dem gemeinen Civil⸗ recht, dem Handelsrecht, dem Civilpro,trecht, dem Kirchenrecht oder dem Strafrecht angehören soll.

Für die Bearbeitung ist nach Ermessen des Vorsitzenden eine vier⸗ bis sechswöchige Frist zu gewähren, welche aus erheblichen Gründen bis zu zwei Monaten erstreckt werden kann. t

Eine den Gedankengang anzeigende Eintheilung muß der Arbeit vorausgeschickt werden. Am Schlusse der letzteren ist vom Kandidaten, unter Angabe der benutzten Quellen, zu bezeugen, daß er die Arbeit selbständig angefertigt habe.

5. 8.

Nach Begutachtung der Arbeit durch diejenigen Mitglieder der Kommissien, vor welchen die mündliche Prüfung abgelegt werden soll, wird der Kandidat zu dieser Prüfung berufen.

Die Prüfung ist nicht öffentlich. Zu einem Prüfungstermine können mehrere, jedoch nicht über sechs Rechtskandidaten berufen werden. z

Ueber den Ausfall der Prüfung und ob sie im Falle des Be⸗ stehens als „gut“ bestanden zu erachten sei, wird durch Stimmen— mehrheit nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung entschieden. R

Bei Stimmengleichheit- giebt die Stanze des Vorsitzenden den Ausschlag . cn . .

Die Prüfungskommission hat nach beendigter Prüfung zu den Akten zu bemerken: die Aufgabe für die schriftliche Arbeit und das Ergebniß der Begutachtung der letzteren; die Gegenstände der münd⸗ lichen Prüfung; das 1 der Prüfung.

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, wird von der Prüfungs⸗ kommission für die Zeit von mindestens 6 Monaten behufs besserer Vorbereitung zurückgewiesen.

Genügt die schriftliche Arbeit nach dem einstimmigen Urtheile der begutachtenden Mitglieder der Kommission (8§. 8), so kann die wiederholte Prüfung auf eine mündliche beschränkt werden.

Wer die wiederholte Prüfung nicht besteht, ist von dem Eintritt in den Vorbereitungsdienst e, ,.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält von dem Vorsitzenden

der Prüfungskommission ein Befähigungszeugniß, worin eintretenden⸗

falls zu bemerken ist, daß die Prüf fn „gut“ bestanden sei. 8. 13.

Will der Geprüfte in die Vorbereitung für den höheren Justiz— dienst eintreten, so hat er unter Vorlegung des Befähigungszeugnisses bei dem Ober⸗Landesgerichts⸗Präsidenten und dem Ober⸗Staatsanwalt um seine Ernennung zum Referendar nachzusuchen.

Zur Ablehnung des Gesuches bedarf es der Zustimmung Ministeriums.

Il. Praktischer Vorbereitungsdienst. §. 14.

Der Vorbereitungsdienst beginnt mit dem Tage der von dem Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsidenten und dem Ober⸗Staatsanwalt anzu⸗ ordnenden Vereidigung und dauert drei und ein halbes Jahr.

Während dieses Zeitraumes sind die Referendare zunächst zwei und ein halbes Jahr im Justizdienste, und zwar mindestens neun Monate bei einem Amtsgericht, sodann mindestens ein Jahr bei einem Landgericht einschließlich der Staatsanwaltschaft und weiter mindestens sechs Monate bei einem Rechtsanwalt, endlich ein Jahr im Ver— waltungsdienste und jwar nach näherer Anordnung des zuständigen Bezirks-Präsidenten bei einer Kreisdirektion und beim Bezirkspräsidium zu beschäftigen. ;

Die gleichzeitige Beschäftigung in mehreren Zweigen des Vor bereitungsdienstes, sowie die Verlegung der Beschäftigung im Ver⸗ waltungedienste in einen früheren Zeitraum des Vorbereitungsdienstes kann unter besonderen Umständen von dem Ministerium gestattet werden.

Desgleichen kann von dem Ober ˖ Landesgerichts⸗Präsidenten und dem Ober⸗Staatsanwalt eine Abweichung von der vorgeschriebenen Folgeordnung des Justizdienstes nachgegeben werden.

Für Referendare, deren Universitätsstudium mindestens drei und ein halbes Jahr betragen hat, kann der Vorbereitungsdienst durch das Ministerium auf drei Jahre herabgesetzt werden.

§. 15.

Die Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungsdienstes der Referendare liegt den Präsidenten der Landgerichte und den Ersten Staatsanwälten bei diesen Gerichten ob.

Der Ober Landesgerichts ⸗Präsident und der Ober⸗Staatsanwalt be⸗ halten die Oberaufsicht. Dieselben haben im Anfang eines jeden Jahres dem Ministerium ein Verzeichniß einzureichen, in welchem die einzelnen Referendare, unter kurzer Angabe des Ganges der Vor⸗ bereitung, aufzuführen sind.

Besondere Beaufsichtigung liegt den Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten ob, welchen die Referendare zur Beschäftigung überwiesen sind. Dieselben haben zugleich mit der Beendigung der Beschäftigung ein Zeugniß über das dienstliche und außerdienstliche Verhalten, sowie über die Leistungen der Referendare ausjustellen und dem Landgerichts-Präsidenten und Ersten Staatsanwalt zu übermitteln.

Für die Dauer der Beschäftigung der Referendare im Ver⸗ waltungsdienste gebührt deren Beaufsichtigung dem zuständigen Bezirke⸗ Prãäsirenten.

Die Kreisdirektoren und die Mitglieder des Bezirkzpräsidiums, bei welchen die Referendare beschäftigt werden, legen die von ihnen

des

ausgestellten Zeugnisse dem Bezirks⸗Präsidenten vor, welcher sie mit seiner gutachtlichen Aeußerung dem Präsidenten des Ober⸗Landes⸗ gerichts und dem Ober⸗Staatsanwalt zusendet.

§. 16.

Die mit der Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Personen haben vor Allem zu beachten, daß die wissenschaftliche und praktische Ausbildung der Referendare der ausschließliche Zweck des Vorbereitungs⸗ dienstes, demgemäß also eine jede, durch diesen Zweck nicht gerecht⸗ fertigte, auf Aushülfe und Erleichterung der Beamken gerichtete Thätig⸗ keit der Referendare zu vermeiden ist.

Sie werden, soweit die Rücksicht auf die gebotene allgemeine Ausbildung dieses gestattet, die Anlagen und Wünsche der ihrer Leitung anvertrauten Referendare in Betracht ziehen.

Die Präsidenten und Direktoren der Landgerichte insbesondere werden Sorge tragen, daß die Referendare m . an den Sitzungen theilnehmen, die von ihnen bearbeiteten Sachen mündlich vortragen, ihre Ansichten in freier Rede entwickeln, auch bei der Verhandlung anderer als der von ihnen bearbeiteten Sachen in geeigneter Weise zur Aeußerung ihrer Ansicht veranlaßt werden.

§. 17.

Werden Referendare mit der zeitweiligen Wahrnehmung richter⸗ licher Geschäfte oder mit der Vertretung eines Rechtsanwalts be⸗ auftragt, oder werden ihnen die Geschäfte eines Amtsanwalts über⸗ tragen, so ist diese Beschäftigung zunächst auf die entsprechenden Zweige des Vorbereitungsdienstes in Anrechnung zu bringen.

Dieselbe kann zum Theil auch auf andere Zweige des Vor⸗ bereitungsdienstes angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber steht dem Ministerium zu. .

Die Zeit, während welcher ein Referendar in Folge von Krank⸗ heit, Beurlaubung, Einziehung zu militärischen Dienstleistungen oder aus anderen Gründen dem Vorbereitungsdienst entzogen war, ist auf

die vorgeschriebene Dauer des Vorbereitungsdienstes in Anrechnung zu

bringen, wenn dieselbe während eines Jahres den Zeitraum von acht Wochen nicht übersteigt. ;

War der Referendar über acht Wochen dem Vorbereitungsdienst entzogen, so kann eine Anrechnung der überschießenden Zeit nur mit Genehmigung des Ministeriums erfolgen.

§. 19.

Der Referendar hat ein Geschäftsverzeichniß zu führen, in wel⸗ chem eine Uebersicht seiner Thätigkeit, unter Hervorhebung der ein⸗ zelnen bedeutenderen Geschäfte, zu geben ist.

Dasselbe ist allmonatlich der mit der besonderen Leitung des Vorbereitungsdienstes betrauten Person zu übergeben und von dieser zum Zeichen genommener Einsicht mit einem Vermerke zu versehen.

III. Zweite oder Staatsprüfung. §. 20.

Die zweite Prüfung wird vor der Staatsprüfungskommission ab⸗ gelegt, deren Präsident und Mitglieder vom Ministerium für die Dauer von drei Jahren ernannt werden.

Eines der Mitglieder wird zum Stellvertreter des Präsidenten bestimmt.

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§. A. Die einzelnen Prüfungen sind von vier Mitgliedern der Kom⸗ mission, einschließlich des Präsidenten, vorzunehmen. Die Bezeichnung der zur Theilnahme berufenen Mitglieder erfolgt durch den Präsidenten. ka jeder Prüfung soll ein höherer Verwaltungsbeamter mit⸗ wirken. Auf den Präsidenten findet die Vorschrift im 5. 2 Abs. 6 An⸗ wendung. §. 22.

Die Staatsprüfung ist eine schriftliche und eine mündliche und soll einen wesentlich praktischen Charakter an sich tragen. Den Gegenstand der Prüfung bildet das geltende öffentliche und Privatrecht. 6

Das Gesuch um Zulassung zur Staatsprüfung ist an den Ober vandesgerichts ⸗Präsidenten und den Ober⸗ Staatsanwalt zu richten und bei dem Landgerichts i den gmn und dem Ersten Staatsanwalt einzureichen, welche dasselbe mit ihrem Berichte vor—⸗ legen.

In dem Gesuche ist nachzuweisen, daß der Referendar seiner Militärpflicht genügt habe oder vom Militärdienste ganz oder theil-⸗ weise befreit sei. Dem Gesuche ist das Geschäftsverzeichniß beizu⸗ fügen.

§. 24.

Die Prüfung der Referendare, welche den vorgeschriebenen Be⸗ dingungen genügt haben, ist von dem Ober ⸗Landesgerichts⸗Präsi⸗ denten und dem Ober Staatsanwalt mittels gutachtlichen Berichts über die vorschriftsgemäße Vorbereitung des Referendars und unter Uebersendung der Dienstakten beim Ministerium zu beantragen.

§. 265.

Der Auftrag zur Prüfung wird der Staats⸗Prüfungskommission

vom Ministerium ertheilt. J 5. 26.

Die schriftliche Prüfung hat eine rechtswissenschaftliche Arbeit und eine Relation aus Prozeßakten zum Gegenstande.

Die Aufgabe zu ersterer kann, sofern Bedenken nicht entgegen⸗ steben, dem Referendar im letzten Vierteljahre der Vorbereitungszeit ertheilt werden.

§. 2.

4 Der Präsident der Kommission bat dem f Prüfung zugelassenen Referendar die Aufgabe zur rechtswissenschaftlichen Arbeit und nach deren Ablieferung Prozeßakten behufs Anfertigung einer schriftlichen Relation mitzutheilen. . ;

Jede der beiden Arbeiten ist binnen einer sechswöchigen Frist, welche aus erbeblichen Gründen vom Präsidenten bis zu zwei Mo⸗ naten erstreckt werden kann, abzuliefern.

Ven dem Referendar ist, unter Angabe der benutzten Quellen, am Schlusse der Arbeiten ju bejeugen, daß er dieselben selbständig angefertigt habe.