1882 / 36 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

denjenigen entsprächen, welche schon der frühere Minister Graf Eulenburg vorgeschlagen habe. Damals habe das Haus die Uebergangsbestimmungen abgelehnt.

Vorschein? Selbstverwaltungsorgane Befugnisse die Landräthe, resp. durch die Regierungspräsidenten ausgeübt Das ganze System der Selbstverwaltung werde u gestoßen. Die wesentliche Grundlage einer gesunden Verwal— den Gemeindebehörden zusammenwirken sollten, sei hier ganz außer Acht gelassen. In Hannover habe man sich einstimmig geäußert, man möge die Staatsregierung mit der Kr mehr Erfahrung

nicht ein Jahr verflossen, und ö Verwaltungs organisation

kämen ssie 119 und

Thätigkeit

Staatsbehörden

ordnung nicht behelligen, gesammelt habe.

revisionsbedürftig rsuch machen, ob derselbe lei werde, als sein Vorgänger Graf Eulenburg. in die bestehenden Verhältnisse Man habe in Hannover 100 Aemter und 43 seilbständige Jetzt sollten 33 Aemter aufgehoben werden, und von den selbständigen Städten lasse man nur 6 als Kreisstädte bestehen. Also nicht nur die Verwaltung, sondern auch das Ver— hältniß von Stabt und Land werde voll Ü hne im Namen seiner Partei diese Uebergangsbestimmungen ab! ungsorganisationsgesetze über die Be— hörden diejenigen Bestimmungen eingeführt werden, welche an die Stelle des Kollegialsystems für die Abt und die Bureaus treten sollten. also aufgelöst und daneben eine andere Staatsbehörde, die Finanzdirektion eingeführt, welche Steuern, Domänen und Forsten verwalten sollte und diese würden vertheilt auf die sechs Re— heil der Kompetenzen der evangelischen übertragen Organisationsgesetz

eine Majorität finden Der Eingriff sei ein sehr starker.

tändig geändert.

Es sollten aus dem

ie Abtheilung des Innern Die Landdrosteien würden

gierungen, auf die auch ein katholischen Konsistori Hannover wichtigere Bestandtheil, reinen Staatsbehörden mit Selbstverwaltun meinschaftliche körperschaften mit Beamten des Staa keit von Selbstverwaltungskörperschaften als ständig in der Einführung zurück. ; irgendwie beschaffene Thätigkeit in öffer abgesehen

Verbindung gskörpern, Selbstverwaltungs⸗ die alleinige Thätig— solchen noch voll— solle der Kreisaus—

delegirten

Angelegenheiten verwaltung,

Kommunal⸗ als Beschlußbehörde, noch als Kreis— eine mitilere Instanz, das pt gar nicht eingeführt werden. irks⸗ und Prov rungs⸗ und

Verwaltungs⸗ An Stelle ialraths solle der Landrath, Nur in einzelnen Fällen In gewerbe—⸗

gericht überh

Ober⸗Präsident treten ein Interimistikum aufgenommen. polizeilichen Angelegenheiten, wo eine kollegiale erforderlich sei, trete an S s Vezirksraths der Regierungs— Präsident mit seinen Räthen ad hoc zu einem Kollegium zu— Andere Fälle betreffs der Aufsicht über das Kom— Beschwerden bedenklich. Ober⸗Verwaltungsgericht nebst anderen Bestimn . B. Beschwerden wegen Zwangsetatisirung überweisen. Das System der Selbstoerwaltungskörper verschwinde hier Bestimmungen. Die wesentliche Grundlage des Behördenorganismus im Or— ganisationsgesetze, wonach die Staatsbeamten gerade bei den wichtigsten Sachen mit den Laien zusammen wirken sollten, werde hier zurückgestellt. Barum mache man wieder diesen Ver— 1” abgelehnt sei? Man beschäf⸗ meinen Revision des Organisations— und deshalb wolle man in Hannover dies noch nicht einführen. Daneben sei noch ein anderer Grund. Der Eingriff der neuen Kreisordnung in die hannoverischen sei so bedeutend, daß es gewagt scheine auf einmal diefe ganze Um⸗ wandlung vorzunehmen. e man einstimmig den Wunsch ausgesprochen, man möchle onarchie nicht mit diesen Kreis- und Pro— ht feststände, wie es mit dem die Sache Gegentheil In welcher

munalwesen

polizeiliche fügungen

vorläufig in Folge interimistischen

da derselbe 1879

erhältnisse, sage man,

Im hannove rovinzial⸗Landtage den Landtag der M vinzialordnungen befassen, ehen Staatsorganisationegesetze sein f einmal ausgeführt wissen wollte, also ga von dem, was der Minister hier voraussetze. vor zwei rganisationsgesetz April vorigen Jahres ins Der Landtag solle in dem Augenblicke, ANUebergangsbestimmungen en, daß dieses von demselben Landtage beschlossene tionsgesetz einer grundlegenden Revision bedürftig freilich ein tiefgehender Streit gewesen, ob eine Vereinfachung im Verfahren der Behörden herbei—

monatelangen Berathungen

Leben getreten sei? annehme,

der Vorlage Ansprüchen gegenüber durchgesetzt l

damaligen Ministers entschieden, einister selbst in der Kommission

t ĩ vergangen, ein, daß das Gesetz einer Revision bedürfe, und daß man vor derselben in anderen Provinzen diese Be— stimmungen nicht einführen dürfe. vorstehenden Wahlen die gewünschte Majorität, aber demselben dtage die Revision zuzumuthen, sei griffe in die bestehenden Zustände Hannovers durch die beiden Vorlagen, namentlich durch die Kreisordnung, seien sehr ein— s Nicht blos die Verwal Verhältniß von Staßt und Land werde grundsätzlich geändert. Einen Ersatz für diese Eingriffe sollten diejenigen Institutionen elbstverwaltungasorgane mit dem ntenthum herstellten. Wenn dieser Ersatz fehle, dann verde der Uebergang ein viel schwierigerer sein. Er hoffe, daß die Mehrheit des Hauses davon abstehen solchen Uebergangsbestimmungen, die er Namens seiner Partei Er wünsche den Einführungstermin Bis dahin werde man Klar⸗

in und schon sollte man klar

Vielleicht ergäben die be⸗

och zu viel. Die Ein schneidend.

t Aemter, auch das

bieten, die die Verbindung d

werde, das Haus mit

ablehne, zu behelligen. auf den 1. April 1885 angesetzt. heit darüber haben, ob sür eine solche Revision eine Mehrheit sich finden würde oder nicht. Man wünsche in Hannover, daß das zusammenwirken der Staatsbean wie in den alten Provinzen, und wenn die Verbindung in den zwei Jahren, wie er hoffe, geschaffen werde, dann möge alordnung einführen, aber nicht

und Laien so geregelt

man die Kreis⸗ und Provim

Hierauf ergriff der Vize⸗Präsident des

aats⸗Ministeriums, n von Puttk

ner das Wort:

Staatsregie

Minister des Inner Meine Ver

hat, daß diese Voꝗrlage dem Provinziallandtag der Provinz zur Begutach⸗ tung vorgelegt worden ist. Ich würde ja auf diesen Punkt, da er zwischen uns erledigt ist, weiter einzugehen keine Veranlassung haben, wenn Hr. von Bennigsen nicht als eine gewisse selbstverständliche Konsequenz der Thatsache, daß wir den hannöverischen Provinzial⸗-Landtag befragt haben, es hingestellt hätte. daß nun auch die Provinzial-Landtage der anderen neuen und westlichen Provinzen, bei denen die Kreisordnung noch bevorsteht, in derselben Weise befragt werden würden. Meine Herren, ich halte das für etwas ganz selbstverständliches und einfach aus dem Prinzip hervorgehendes, aus welchem mein Vorschlag sich entwickelt hat, die sämmtlichen Provinzial-⸗Landtage zu hören. Ich kann ja nicht leugnen, daß es mir schwer ge— worden ist, bei diesem Punkt einen von dem Standpunkt meines Amtsvorgängers abweichenden Standpunkt einzunehmen, da ich der Meinung bin, daß in allen wichtigen politischen und administra— tiven Fragen die Kontinuität der Anschauungen der Staatsregierung doch immerhin auch eine sehr wichtige Sache ist, aber wenn ich auch ge— wiß auf den Standpunkt stehe, daß die Provinzial⸗Landtage ein staatsrechtliches jus quaesitum auf Anhörung bei solchen schließlich doch nicht blos provinzielle Gesichtspunkte, fondern auch allgemein organifatorische Fragen enthaltenden Gesetzen nicht haben, fo bin ich andererseits ganz entschieden der Meinung, daß man sich über diese etwaigen staatsrechtlichen Bedenken in folchen Fällen hinweg⸗ setzen muß und daß man sich einfach zu halten hat an das praktisch Richtige. Ich bin der Meinung, daß, wenn es sich um die Ein— führung so wichtiger, umfangreicher und wie der Hr. Abg. von Bennigsen xichtig hervorgehoben hat ungeheure Ver— änderungen des bestehenden Zustandes enthaltenden Gesetze in den einzelnen Provinzen handelt, man einfache politische Pflicht erfüllt, wenn man diejenigen Organe hört, welche den Körper vertreten, den die Sache, am nächsten angeht. Ich werde also hier die Erklärung abgeben können, daß die Staatsregierung bereit und entschlossen ist, bei dem weiteren Fortschreiten und der Entwickelung der Frage die Einführung der Verwaltungsgesetzgebung in den westlichen und neuen Provinzen auch die Provinzial-Landtage der übrigen Provinzen in der— selben oder ähnlichen Weise zu hören, wie dies bei dem Provinzial— Landtag in Hannover geschehen ist.

Nun hat ferner der Hr. Abg. von Bennigsen zu meiner Befrie— digung konstatirt, daß im Großen und Ganzen die Vorlage, wie wir sie geboten haben, abgesehen von den nachher noch zu 'erörternden

Uebergangsbestimmungen, eine freundliche Aufnahme bei dem Provin—

zial-Landtage gefunden hat. Das ist für mich eine sehr wichtige Sache, denn ich darf darauf die Hoffnung bauen, daß auch in den übrigen Provinzen, wenn wir nur zweckmäßige Vorschläge bringen, ein ähnliches Entgegenkommen uns nicht fehlen wird. Freilich wird nun meine in dieser doppelten Beziehung ausgesprochene Befriedigung über den bisherigen Verlauf der Dinge erheblich gedämpft durch diese Schlußerklärung oder vielmehr ich muß weiter gehen durch den ablehnenden Standpunkt, der sich durch die Erklärungen des Hrn. von Bennigsen zog, denn ohne die Uebergangsparagraphen 119 und 120 werden wir, wie ich nachher noch auszuführen gedenke, kaum auskommen können.

Wenn sodann der Hr. Abg. von Bennigsen seine Stellung zur Sache in Verbindung gebracht hat mit der Frage der allgemeinen Nevisionsbedürftigkeit der bisher bestehenden Verwaltungsgesetzgebung, so wird das hohe Haus bei dem allgemeinen Intereffe, das diefe Frage doch hat, mir gestatten, hierüber zunächft einige Worte zu sagen und dann überzuleiten auf die Konsequenzen, die ich meinerseits aus dem Standpunkt, den ich in dieser Beziehung einzunehmen habe, für die Einführung der Kreisordnung in der Provinz Hannover ziehen muß.

Meine Herren! Das halte ich für ganz selbstverständlich, daß die politischen Grundgedanken, welche durch die allseitige Ueberein— stimmung der gesetzgebenden Faktoren in Bezug auf Selbstverwaltung sowohl auf kommunalem, wie auf obrigkeitlichem Gebiete in Preußen und anderen deutschen Staaten gelegt sind, daß diese unter allen Umständen unberändert festgehalten werden müssen. Ich bin der Meinung, daß die Kreisordnung vom Jahre 1872, welche diese Frage in der Lokalinstanz, wenn ich so sagen darf, zu regeln unternahm, ein sehr gelungenes und auch populär gewordenes Werk ist; ich mag ja da verschiedenen Ansichten begegnen, meine, auf Erfahrung und

Studium gegründete Ueberzeugung ist das. Was dagegen den Ausbau in der Bezirksinstanz betrifft, so kann ich nicht leugnen, daß ich von Anfang an diejenigen Herren, welche einen von mir er— statteten und publizirten Bericht in dieser Beziehung eines Blickes gewürdigt haben, werden das auch schon wissen daß ich von Anfang an auf dem Standpunkt mich befunden habe, daß der Aufbau der Selbstverwaltungsbehörden in der Bezirksinstanz uns nicht in dem Maße gelungen ist, wie der Unterbau in der Kreisordnung. Die abstrakte und dem wirklichen Leben nicht entsprechende Trennung zwischen Verwaltungsstreit⸗ und Verwaltungsbeschlußfachen und die

ö

darauf basirende Nothwendigkeit der formalen Trennung der Bezirks« behörden in Verwaltungsgericht! und Verwaltungsbefchlußbehörd hat meines Erachtens eine sehr starke Inkonvenienz zu Folge gehab nämlich, vor allem eine bedenkliche Unübersichtlichkeit der Instanzen u starke 3 ; s

9

gewi abgeschlossen haben, den Versuch zu machen, eine dem wirklichen

praktischen Lebensbedürfniß entsprechende Vereinfachung in diesem komplizirten Systeme herbeizuführen kann ich mich in diesem Augen blicke nur im Allgemeinen dahin äußern, einen solchen Versuch halte ich für durchaus angezeigt. Wenn es sich hier nur darum handelte, daß wir ein nicht nur theoretisch in sich abgeschlossenes, fondern auch bereits über den ganzen räumlichen

gebreitetes St

bungssystem so weit zu respektiren, um ohne Noth an dessen Aenderung zu gehen. Aber wie liegt die Sache? Es handelt fich darum, ein System, an dessen Zweckmäßigkeit doch jedenfalls erheb liche Bedenken obwalten, zu übertragen auf die Hälfte der Monarchie, wo es noch nicht gilt. Da frage ich nun Hrn. von Bennigfe , Hand aufs Herz, kann er aus seiner Heimathsprovinz bezeugen, daß man so weit man eben die Sache in ihrer Art aus Erfahrung kennt daß man dort sich danach sehnt, die unveränderte Annahme des ganzen Komplexes der Selbstverwaltungsgesetzgebung verwirklicht zu sehen? Kann Hr. von Bennigsen Garantien geben, daß in den übrigen neuen und in den westlichen Provinzen ähnliche Wünsche wegen der Einführung der unveränderten Verwaltungsg 'tzgebung be⸗ stehen? Nach den der Staatsregierung vorliegenden Informationen bestehen dagegen nicht nur erhebliche Zweifel, sondern gestatten Sie das Wort auszusprechen, ich selbst ja nicht so weit gehen es besteht dagegen eine weit verbreitete Ab neigung, eine bange Furcht davor. Wenn Sie sich die Mühe geben, mit denjenigen Herren über diese Frage sich zu besprechen, welche in obrigkeitlichen Aemtern in den neuen und in den westlichen Provin⸗ zen stehen, und die damit den Beruf haben, sich auch theoretssch mit diesen Fragen zu beschäftigen, dann, so fürchte ich, werden Sse fast einstimmig die Antwort erhalten: um Gotteswillen, überlegt Tuch dle Sache noch einmal, prüft gründlich, ob ihr nicht die auf diesem Ge— biete schon vorhandene Organisation an der Hand der Erfahrung erst revidiren wollt, und dann kommt uns mit dem Gedanken, das ganze Sypstem auch auf uns zu übertragen und damit ein neues Band zu schaffen, das uns auch in Beziehung auf Rechtsschutz und Rechts— lontrole auf dem Gebiete der Verwaltung und des öffentlichen Rechts mit dem großen Körper der Monarchie enger verknüpft. Meine Herren, ich gehe in diese Materie gegenwärtig nicht welter ein, aber das sei doch noch gestattet von Bennigsen nicht ganz im Klaren, ob er nicht doch eiwas anderes gesagt hat, als er selbst sagen wollte ich habe die Versicherung abzugeben, daß ja selbstverständlich hier ein Provisorium sich in eminentester Bedeutung vor Ihnen entwickelt; es ist in keiner Weise

die Absicht auch nur in irgend einer der Bestimmungen der 55. 119 deminntis der Provinz Hannover auf irgend eine längere Zeitdauer herbeiführen zu wollen. Wenn Hr. von Bennigsen sagt, die durchgreifende Veränderung, welche uns die Kreisordnung bringt, die Aufhebung der Trennung von Stadt und Land, wird uns Kompensation für diese Aenderungen nur in der freudigen ienelements auf dem Gebiet der lichen Selbstverwaltung, so bin ich der Allerletzte, der das stellt, im Gegentheil, ich bin auch der Meinung, daß, wer überhaupt einen Werth auf die obrigkeitliche Selbstverwaltung legt, die Ueberzengung th einem Land s kommunalen

( Vertretung ich will es so nennen, drei Stände: und Landgemeinden

im Landtage der Beibehaltung Großgrundbesi ablehnend würde verhalten müssen. on aus dem Grunde, weil is unitas“ in der preußischen Monarchie zuf diesem Gebiete uns nicht dazu entschlief welche sich viel zu weit von dem einheitlichen Gedanken in eußischen Monarchie entfernt.

ch e ja nun zu,

nur aus einseitigen Quellen geschöpst habe. D Frage, ob diese Reform vorgenommen werden solle oder nicht, dem Provinzial⸗Landtage gestellt wäre, so würde eine enorme Majorität erklärt haben, man wolle beibehalten, was man besitze. Er sei überzeugt, daß die Einführung der Kreisordnung destruktiv wirken müsse, und für Hannover lange Zeit eine Quelle von Unzufriedenheit bilden werde, er werde darum, so lange er könne, dahin wirken, daß den Hannoveranern ihre bisherige Verwaltung erhalten bleibe. Hannover die Sache ansähen, wisse er nicht. die Erfahrung gemacht, daß Beamte sehr leicht zu Neu— ordnungen geneigt seien, omnibus novationibus intenti schon mit Rücksicht auf das bessere Avancement. Bezug auf die Provinzial⸗Landschaft bestehe, sei im Jahre Vertrauensmänner geschaffen und, so sehr er auch die Diktatur bedauere, s die Ordnung der Pro⸗

as Landesdirektorium,

w 2. Denn, wenn die J thum Arenberg⸗Meppen, Provinzial⸗Landtage systematische .

angebotenen Basis einverstanden erklärt. in aller Bescheidenheit ablehnen, daß mir

Informationen

Wir können

the Also ich möchte es diesen Dingen der Grundsatz:

8 der Vorwurf gemacht zahrhunderte

? noten in necessari schwer, und wir sehen eine

zen, eine Organisation zu⸗ formation hernehmen?

sich einverstanden Organen der Provinz!

Doch, womit ja der Hr. Abg. Windthorst den konstituirten ist geschehen, und ich kann doch unmög⸗ lich annehmen, daß der ganze hannöversche Provinzial⸗Landtag vom ersten bis letzten Mitgliede sich unter einer großartigen Täuschung und Illusion befunden hat, indem er diese Fragen, die ihm vorgelegt Sinne beantwortet hat. sagt. dieser Entwurf sollte nur für die Provinz Hannover eine Uniform man doch besser thun möge, zu warten. Dieser Vorwurf ist in der That doch recht hart und sehr wenig gerecht. Wenn ich mir die Vorlage der hannöverschen Kreisordnung durch— gehe und mir vergegenwärtige, wie zahlreich die Rücksichten sind, welche in diesem Entwurfe auf die Eigenthümlichkeiten der Provinz Hannover gerade genommen sind, so wird, glaube ich, die Behauptung ungerechtfertigt

hannöversche

giebigen Mitwirkung d . und habe das auf meiner Reise z Hannover von vielen sehr provinzkundigen und mit warmen nan ihre Heimath hängenden Männern gehört, daß man auch noch bedeutende daß der Provinzia Uebergewicht

Wie die Beamten in . Aber er habe eilen muß, daß, wenn man

eile so durchgreifende Aenderungen seiner ganzen bis— politischen Verwaltung anderen Seite dieses hohe Gut der obrigkeitlichen ltung in demselben Maße zu Theil werden muß, wie es n den alten Provinzen bereits der Fall ist. st ja auch gar keine Rede Theil der Provinz Hannover vorenthalten lediglich um die Frage: ist

Besorgnisse der Beziehung andtag gestatten Sie mir den Ausdruck Landgemeinden glaube das nicht. hervorgehoben, Großgrundbesitzes

sind, in bejahendem Der Herr Abgeordnete

sogenanntes zuschneiden, Bauernparl 2 ; Aber, meine Herren, es auch nur irgend einen zu wollen, es handelt sich die Einführung der Kreigordnung heute oder vom 1. April 1883 ein fo wesentliches Interesse für Staat und Provinz, daß wir für eine kurze Zeit eine Reihe dann unentbehrlicher Uebergangsbestimmungen uns gefallen lassen wol es demnächst eintretenden Zeitpunktes, wo die ganze Organisations⸗ gesetzgebung auf die Provinz übertragen werden kann. handelt es sich ich möchte nicht zu lang werden, wir werden das in, der Kommission noch gründlich erörtern, aber wenn ich mit ein paar Worten auf den 5. 119 eingehen kann, denn? Er führt zunächst in der Provinz und natürlich definitiv ĩ lche sich mit der er Kreis- und Bezirks—

Hannover a . ? J besitzt, wie n alten Provinzen, so ist doch zu, hoffen, daß der Gemeinsin

. Ho ss en, j neir anerkennen, die Erinnerung an frühere gemeinschaftliche Arbeit auf dieser

vinzial⸗Landschaft nicht mißlungen sei. an dessen Spitze der Abg. von Bennigsen stehe, habe so gut funktionirt, daß man in Hannover allgemein damit zufrieden sei und, er sollte meinen, in neuerworbenen Provinzen hätte man ein hesonderes Interesse daran, Zustände zu erhalten, über die Zufriedenheit bestehe. endlich uniformirt werde. Unzufriedenheit erregen könne

Kreisordnung len, in der Erwartung der alten Landestheile s man zu viel Rücksicht auf Hannover genommen wenn die Diskussion sich verlängert hätte, so würden wir diesem der Rechten möchte also glauben, daß es nicht richtig ist, hier gegen die Regie⸗ rung den Vorwurf zu erheben, als wenn sie gar zu sehr mit der Schere der Uniform die

Ich gehe auf die zuletzt von dem Herrn Abgeordneten berührte Frage der Zusammensetzung des Provinzial-⸗Landtages ein. Ich habe mir schon erlaubt, sie in Kürze zu beleuchten und will rheben: wenn der Hr. Abg. Windthorst mit vollem Recht sagt, daß in den Kreisordnungsprovinzen der große Grundbesitz eine viel stärkere Basis und einen stärkeren Einfluß in vie in Hannover, dann folgt doch meines Er⸗ achtens aus diesem ganz richtigen Satz das Gegentheil von dem, was er hin⸗ sichtlich der Zusammensetzung des Provinzial⸗Landtages verlangt, nämlich übertriebenen Bevorzugung des früheren Standes der Ritterschaft in der Vertretung der Provinzial⸗Landtage. die Kreisordnungsprovinzen es müssen, daß bei ihnen

ich glaube, Einfach darum

Man sage, es seit Zeit, daß Er glaube, daß die Uniform nur guter Staat

zunächst nur r liegt nun alle s die Sache so, und das ist eine Ver—

f Provinzialordnung der alten Pro— daß, während in den alten Provinzen jeder Kreis für sich ehrzahl von Abgeordneten zum also die Gar

che behandelt hätte. Organisationsges

Konstituirung der Behörden beschäftigen, behörden; das ist also keine Uebergangsbestimmung, sondern ein defini⸗ tiver Zustand, der geschaffen wird und dort eine Abänderung natürlich nicht erfahren wird.

Die weiteren Bestimmungen des Organisationsgesetzes, welche der . 119 einführt, also namentlich §. 65, 65, 66, 57, 68, 71, &, 87, was bedeuten sie? Sie sollen der Provinz dafür, daß sie füt eine kurze Uebergangsperiode in Folge der Aufhebung der Kollegial⸗ gialen Rechtsschutzes entbehrt, eine gewähren, indem zunächst der 8. 63 ein— geführt wird, welcher den Rechtsschutz gegen polizeiliche Verfügungen das Ober⸗Verwaltungsgericht Beschwerde Zwangsbefugnisse

1 ringen , eine M zugeschnitten ö Landtage wählt, Funktionirten valtungsorgane in Hannover so, daß Unordnung entstehe? Sei die finanzielle, die politische Verwaltung mangelhaft oder der Einfluß der Regierung auf die Beamten gefährdet? Hier sei der Amtshauptmann von Gifhorn, könne, daß man in Hannover recht gut mit der alten Ord— nung der Dinge auskommen könne. habe mit den Reformen keine Eile.

zu Gunsten derselben angeführt habe, beruhe auf falschen Selbst der Militär⸗Gouverneur von Hanno— darüber gewesen,

die Ver⸗ nicht weiter

iteresse nur das Eine hier noch h zur Geltung

Ausnahmemaß der ihm bezeugen der Bevölkerung habe,

Provinzial ⸗Lar . ist, nämlich die, in die Hände des Provinzial-Landtags und für das erste Mal in die Hände des Ober⸗-Präsidenten gelegte Fakultät mehrere s größeren Wahlverbänden auch ges zelnen Kreise zusammenzulegen und dadurch die Möglichkeit geschaffen, daß der Vorstand und die Einsicht der Wählerschaft sich über Aus⸗ f Interessen vereinigt.

die Hoffnung,

Deshalb sage er, es

instanz der Landdrosteien Alles, was der Minister

die Unthunlichkeit Kompensation, Aequivale

den Willen der ein— haben gefallen der Großgrundbesitz, der fruher die völlige Präponderanz in der provinzialständischen Vertretung hatte, jetzt die Gewalt zu theilen hat mit den Stadt- und Landgemeinden, so gilt das doch a fortigri von Hannover, wo der Großgrundbesitz, wenn er auch gewiß an Intelligenz und sozialer Stellung im Einzelnen sich messen kann mit dem in den alten Provinzen, in seiner Gefammtheit doch keineswegs die hervorragende Stellung inne hat, wie es dort der Fall ist.

Der Hr. Abg. Wirdthorst hat gemeint, wenn ich nicht stitut der Amtsvorsteher erobern kann, dann verwerfe ich diese ganze ipieller Natur, die er zur Begrün⸗ dung dessen mit so großer Entschiedenheit ausgesprochen

sympathisch, 8 auch der Meinung, an und für sich betrachtet, daß das Amtsvorsteher die eigentliche Wurzel der lokalen Selbstverwaltung bildet, vorausgesetzt, daß die Elemente darin ausreichend vorhanden sind. Aber, meine Herren, die andere Frage ist doch die, wie soll ich mich verhalten, wenn die Vertretung einer ganzen Provinz mir ein erhältnisse sind nicht so geartet, daß wir das im Großen und Ganzen erforderliche Personenmaterial für die Amts⸗ vorsteher aufbringen können, sollte ich denn dem Hrn. Abg. Wind⸗ horst, der für die entgegengesetzte Seite eintritt mehr Glauben schenken Das wäre doch eine vollkommene Un— Wenn die Verhältnisse der Provinz Hannover nach über⸗ wiegendem Gutachten der Provinzial⸗ und Lokalvertretung so geartet Amtsvorsteher

Informationen. im Zweifel stehende Verwaltung mustergültig sei. kommenheit, die Steuern gingen gut ein, wozu also neue Wenn der Provinzial-Landtag dieselben nicht kurz von der Hand gewiesen habe, so liege der Grund daß demselben nicht die Frage so vorgelegt sei, ob überhaupt organisirt werden solle oder nicht. derselbe sicher mit Nein geantwortet haben. Die Herren aus Westfalen und den Rheinlanden möchte zu beachten, daß das Kleid, das hier zugeschnit— Sie dürften sich dem Wahn,

höchste Berufungsinstanz . 96 ö Sie arbeite mit Voll— waltungsbehörden,

bis zu 100 Thalern gehen, eing eine Bestimmung,

Kreisinstanz rden auf 150 40, also auch Uebergangs⸗ muß, wenn die

Organisationen? ü keineswegs in dem Sinne bestimmung ist, daß sie wieder abgeschafft werden Kreisordnung in Hannover eingeführt ist; im Gegentheil, von diesem Organifation vollkommen

werde mich in diesem Augenblick über die Provinzialordnung nicht weiter verbreiten und schließe nur mit der Bitte ich glaube, der Antrag ist noch nicht gestellt —, zu überweisen.

. a hierfür darin, einer Kommission

Die Staatsregierung wird sich mit allem Eifer an en Arbeiten betheiligen und hält an dem Wunsche und der Hoff— nung fest, daß wir zu einer Vereinbarung und zu einer Verständigung gelangen werden. .

Abg. von Liebermann erklärte, in der Regierung anerkennen, fortzuführen und auf die neuen und westlichen Provinzen aus— Dabei trete der Mißstand hervor, daß das Zu— vorigen Session nicht zu Stande kommen sei, es werde dadurch die Ueberführung der Reform Provinzen s mißbillige

die Vorlage e ,, die Absicht In diesem d Definitives. Einwendungen Uebergangsbestimmungen Kreisordnung. ür durchschlagend halten, und möchte doch den Hrn. Abg. von Ben— ssion diese Frage noch auf das gründ— vergegenwärtig n wir uns etwa wirklich darauf einließen, dem 9 . 1 1X J 4 * 2 12 6 * 2. Amendement dahingehend zuzustimmen, die Kreisordnung im Ganzen Einführungstern denjenigen Vorschrift Organisation

w würde, auch für sie rum nicht indifferent zeigen in damit den Interessen ihrer Provinzen nicht Abbruch thäten. Mit dem Abg. von Bennigsen sei er darüber einverstanden, daß nstitut der Kreisdeputirten erobern müsse, und mit dem Abg. Dirichlet, daß das Wesen der Selbstver⸗ waltung in den Amtsvorstehern beruhe. des Volks stehend das Selbstverwaltung, sofern man nur rung die richtige Auswahl treffen wolle. aus Hannover das Institut der Amtsvorsteher ablehnten, so bewiesen sie nur, daß sie zu bequem oder ganz in bureaukra⸗ tischen Anschauungen befangen seien, denn Hannover

. bestimmt sei. nigsen dringend bitten, in der uuf das zerwaltungtzreform 3, . Sie sich doch den Zustand, . man sich in Hannover das zbestimmungen nan sich in Hannover da April 1885 anzunehmen mit all : 9. stimmig erklärt ser ) en n westlichen Die elben stimmig erklärt, unser konservative Element der aus der seßhaften Bevölke— Wenn die Herren

verwaltungs herankommt, eine definitive Entschließung über gesetzgehung ersolgt ist, haftigkeit und Unfertig

konservative

; rganisations⸗ soll dann etwa die letztere in ihrer Mangel⸗ twa nur in den unmittelbar auf die Treisordnung bezüglichen Theilen auf Hannover übertragen w etzteren Falle würde ein vollkommen unhaltbarer Zustand ein— treten, indem wir Selbstverwaltungsbehörden einführen würden, die kaum wirkliche Kompetenz haben, denn die Zust Kreisordnung liegen, können doch nich um darauf ein ganzes System

einverstanden, daß der Versuch gemacht werden solle, die über Verwaltungsinstanzen umzu— unter der Wahrung der politischen Grundgedanken Eine solche ernsthafte Revision biete ten, als daß man irgend einen Zeitpunkt nennen könne, zu dem es möglich wäre auf Grund ltungsreform auf die westlichen Pro⸗ vinzen auszudehnen. Es frage sich also, solle man die Einführung auf unbestimmte Zeit sistiren oder mit provisorischen Institutionen sich behelfen. Partei nun ihre Bedenken nicht unterdrücken.

als dem Provinzal⸗Landtage?⸗ Kreis ausschuß möglichkeit. der Verwaltungsreform.

Elemente für aber viel zu große

vorhanden, es brauchten ja nicht immer Advokaten und Professoren zu Er komme nun zu der Provinzialordnung, die von Preußen oktroyirt sei. Er sage das für den Abg. von Meyer— Hannoveraner Der Minister sage, daß die Neuordnung, die hier geschaffen werden solle, einem Bedenken nicht unterliege, da auch so das ritterschaftliche Element in der Vertretung zur Geltung Kreisordnungsprovinzen Beweis sei nicht

Kreisordnung d igkeiten, die in der

für ausreichend erachtet werden, waltungsstreit⸗ und Beschluß— en zu gründen. Ich kann also nur dringend bitten, meine Herren, ß die Vorlage einer Kommission verden wird fundamental ablehnend in Bezug auf die

e der Sache für unent—

! und ich glaube der Revision die Ver

örden zu gründe, der Kreisordnung Arnswalde, mehr hören selbstverständlich nehme ich an,

erg. . B. Da könne zur gründlichen Vorberathung überwiesen die vorgeschlagene Art Das alte System habe sich in Hannover doch gut bewährt, es sei sehr fraglich, ob die neue genügend einleben werde, ng der Polizei durch den Landrath sich für hannoveri— sche Verhältnisse empfehle. einer Kommission berathen werden, deshalb beantrage er die eine Kommission von 21 Mit— gliedern, und seine Partei sei bereit, zur Erzielung eines positiven Resultats mitzuwirken.

Abg. Dirichlet betonte, die Angelegenheit habe eine über die Provinz Hannover hinausreichende deutung, wenn man auf die Motive und die Uebergangs—⸗ Aber auch die speziellen Bestimmungen Es würde sehr zu be—

die ich in dieser Lag t erhalten mögen und uns helfen, nd sicheren Einigung zu k

sgebung hervorgehen müßte. Die Absicht der Königlichen Staatsregierung ist die, den Provinzial⸗Land⸗ tagen der Kreisordnungsprovinzen, also derjenigen Provinzen, welche mit der Selbstverwaltungsgesetzgebung bereits versehen sind und in einigen Wochen zusammentreten for⸗ haben sich die haupt-

Veamtenordnung und ob die gemachten Erfahrungen

schlagend. Abgesehen Ritterschaft beruhe die ganze geschichtliche Entwicklung Han— novers darauf, daß der ritterschaftliche Besitz in allen öffent⸗ rhältnissen maßgebend sei. sei bei der ersten Wahl zum Provinzial-Landtag zwar das worden, aber Seine Ueberzeugung sei, daß durch Gesetz gesicherte Vertretung der Aristo⸗ Selbstverwaltung i sei, sie werde sonst einfach ein Instrument der Bureau⸗ konservativ, Provinzialordnung alles erreiche, was er als nothwendig bezeichnet habe. dem Abg. von Bennigsen stimme er dagegen, daß man Han⸗ nover die Organisation nur stückweise ĩ in den unteren Kreisen die Selbstverwaltung bestehe, in den oberen die Bureaukratie fortdauere. form fertig sei und er frage dann den Provinzial⸗Landtag, was man in Hannover von der alten Organisation beibehalten solle, und was nicht. Denn er sei gegen Vivisektion auch auf diesem Gebiete. Die Vorlage selhst bitte er einer Kommission zu überweisen.

Provinzen sässig sei,

Diese Bedenken diese Landtage werden

mulirte Fragen vorzulegen des Inhalts: sächlichen Punkte der betreffenden Gesetzgebung bewährt, welche Ab⸗ änderungsvorschläge prinzipieller Natur sind Eurer Meinung nach nothwendig, um uns zu der erwünschnter zu verhelfen?

Provinzialordnung. Befriedigung Provinzial-Landtag angenommen r Zusammensetzung erheblichsten Meinungsverschiedenheiten nerkwürdigerweise, ohne daß durch irgend eine Kom— gewesen wäre, eine Majorität zusammenzubringen ondern ich glaube, mit einer Prinzipien der Regierung

k Verweisung der Vorlage e, einstimmig im z J In der Provinz Sachsen 6 ng ch. ; zereinfachung des Systems vinzial⸗Lan Ich werde mich deshalb hier abgesehen davon, daß ich offen gestanden, ein klar und definitiv abgeschlossenes Bild S hüten, durch Ausführung materiellen Fragen, zu Gunsten der Provinzial⸗Landtage im Voraus zu konstatiren, sondern ich wünsche, daß keit aus dem reichen Brunnen ihrer Erfahrung schöpfend, berathen Ich bin der Meinung, daß kein anderes Organ in der eziehung so berufen ist, wie gerade die Provinzi finden sich sämmtliche Männer der Provinz vereinigt, welche rganisationsgesetzgebung in Jahren beschäftigt haben, also der Amtsvorsteher, die Mitglieder der Provinzialräthe und Pro⸗ vinzialausschüsse. Diesen Männern Gelegenheit zu geben, in öffentlicher, zu führender Diskussion zu erwägen, Aenderungsvorschläge sie zu machen h Vorbedingung jeder Erwägung darüber, in welchem Umfange wir die Aenderung eintreten können und lassen müssen. erkenne ich ja und ich glaube, mit der Bemerkung, die ich hier zu rn. von Bennigsen große Schwierigkeit, änderung dieser Gesetzgebung verbunden ist, in vollem Maße an. Die Staatsregierung wird sich bemühen, stehenden Berathungen der Provinzial⸗Landtage ihr gewähren werden, das System der nothwendigen und wünschenswerthen Vereinfachung Vorschläge machen zu können. Aber, ob und namentlich eine zum befriedigenden Abschluß führende Ver⸗ schwierigen und komplizirten Gebiet sich wird vollziehen lassen, darüber kann ich auch nicht eine Andeutung machen. Ich kann eine Verantwortung dafür nicht übernehmen, daß bis zur nächsten Session oder bis zum 1. April 1885, welchen der Abg. von Termin für zur Einführung der Reform⸗ gesetzgebung in den neuen Provinzen bezeichnete, daß wir uns bis dahin auf So lange das nicht der Fall ist, muß es Zustande bleiben:

ritterschaftliche zweiten schon sei e

iche Element herangezogen

bination es z verweht. gegen den Gesetzentwurf der Regierung, s timmenmajorität sind die genommen worden.

Ich kann nun erklären, daf

allgemeine noch nicht habe

bestimmungen achte. für Hannover seien ihm bedenkich. dauern sein, wenn das Institut der Amtsvorsteher nicht ein— der Vorlage den östlichen Befürchtung zur Uebernahme finden würden, Auch das Institut der Kreisdepu⸗ tirten wünsche er der Provinz gesichert zu sehen, und darin stimme er mit dem Abg. von Ben bedauern sei es, Laß aus den Motiven Ausführungen des Ministers das Resultat abermaligen Revision her Grundsätze der Selbst⸗ stände als

Hannover Sie diese in völliger Unabhängig⸗ nun erk! ich mich in dieser Beziehung mit all Demjenigen wirklich einverstanden erklären kann, was Hr. von Bennig⸗ Einiges dem hinzufügen.

Als wir in den Kreisordnungsprovinzen an die Neubildung der Provinzial -Landtage herantraten, kann ich versichern, bei vielen konservativen Männern welche Physiognomie werden

und votiren. Motivirung unzutreffend,

sen uns gesagt

Meine Herren!

ch möchte n

Provinzen den Fragen der O die geeigneten der Selbstverwaltungsämter sie sich gefunden.

ebhafte Besorgniß geregt;

und während unsere Provinzial⸗

Bezirksräthe, Bezirksverwaltungsgerichte,

Man warte, bis die Re⸗ kontradiktorifch ob und welche zen, halte ich für nothwendige * fon 4 99 97 Beruf, Vermögen, soziale igsen überein. é sind, ihren Aufgaben gerecht zu werden?

v9 voir 819 en Zweisel, Dili

Intelligenz, Opferwilligkeit im

Nun, meine Herren, S sind ganz die⸗

sich ergebe ini s sich ergebe, einigermaßen

entgegentreten ich erkenne ja

die mit der Ab⸗

auch bei uns hervortreten, und, verwaltung liche Unpopularität der oberen niger in der Sache begründet, sondern beruhe zum Theil auf tniß und in den westlichen P eine gewisse Partei künstlich geschürte Unzufriedenheit. cht sehr bedenklich, daß ein einflußreiches Mitglied der rechten Seite des Hauses gesagt habe, die ganze Selbst— die praktischen Schwierigkeiten seien sicher nicht so bedeutend, wie der Minister Jedenfalls sei die neue Beunruhigung und Infragestellung der Verwaltungsreform eine sehr be— klagenswerthe Erscheinung.

Der Abg. von Meyer⸗Arnswalde bemerkte, wenn er dem Hause alle seine Schmerzen über diesen Gegenstand mittheilen wollte, so müßte er über eine halbe Stunde sprechen; die Geduld des Hauses scheine ihm aber erschöpft und er bean trage daher den Schluß der Diskussion.

Der Schlußantrag wurde abgelehnt.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, mit einer gewissen Diskussion, Bennigsen

Vertreter von Indessen, da es in Hannover eine Reihe von Leuten gäbe, die in dieser Angelegenheit noch nicht zu Worte gekommen seien, so wolle er die Anschauungen derselben hier vortragen, so bedenklich das an sich auch sein möge. Dem Minister müsse er sagen, daß derselbe seine Informationen

nahm der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministe⸗ riums von Puttkamer, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Ich werde das Haus nur für wenige Augenblicke r einzelne Ausführungen des Abg. doch nicht gern so ganz ohne Erwiderung Zunächst habe ich meine Befriedigung darüber zu konstatiren, administrativen Zustand im Allgemeinen recht lobend geschilderk hat. so großer Befriedigung, als wir sonst doch manche recht herbe Kritik der jetzigen hannoverischen Verhältnisse aus seinem Munde gewohnt zohl sagen dürfen, daß s emühungen

das Zeugniß mancher waltungsinstanzen der Basis, Zusammen⸗ in Anspruch Dr. Windthorst möchte ie

nic eine durch inzial Landtage

sich von unserem alten ständischen Zustand ̃ „was jetzt für Hannover vor Repräsentation der Provinz ive Basis stützen, er freien Wahl der Kreistage.

zu konstruiren, demgemäß, eeschlagen wird. icht auf ständische, sondern Vertretung hervorg Meine Herren! Das hat,

daß er den der Provinz Hannover einbarung auf diesem auf korpora verwaltung

es geschildert habe. sind und wir uns doch

friedigenden Zustandes auf di Verwaltung zurückzuführen ist.

5 Bennigsen als den passenden

Hintergrund,

wirthschaftliche

als eine Vereinigung von Kreisen, und

den und vorherrschenden ?“

mittelung durch Ausgleichung finden sollen, deshalb kann man füglich n, daß, abgesehen von allen anderen politischen Prinzipien, es

die Provinz doch wesentlich eine ist, welche sich darstellt daß die in den Kreisen leben—⸗ ihre höhere Ver—

jetzigen preußischen Der Hr. Abg. Windihorst hat unsere Verwaltung in Hannover, vielleicht unfreiwillig, aber jedenfalls that— sächlich mit einem Lobe bedacht, welches ich sehr gern entgegennehme.

j andere Frage a Abgeordnete lobt mich einerseits, daß ich die Provinzial Landtage im All gemeinen in diesem Falle nur speziell den hannoverischen Provinzial⸗Land tag über die Frage der Einführung der Kreisordnung gehört habe, und in demselben Athemzuge sagt er mir, ich müßte auf ganz falsche Infor— mationen meine Vorschläge aufgebaut haben, in demselben Äugen— blicke, wo ich doch nachweisen kann, daß dieser Provinzial Landtag erschiedenheiten gespalten hat über diese Frage, nachdem er vielmehr einstimmig, einschließlich alle die—⸗ senigen Herren, von denen ich annehmen muß, daß sie die politischen Anhänger des Hrn. Abg. Windthorst sind, erklärt hat, daß er zu⸗ frieden sei mit den Grundlagen, auf welchen die Regierung die Kreis—⸗ ordnung für Hannover aufbauen will. denen ich annehmen muß, daß sie die Wähler des Hrn. Abg. Windt⸗ horst sind, beispielsweise die Vertreter der Landgemeinden im Herzog

ökonomische Gesammtheit die sem Gebiete einigen werden. if, allgemeinen en Kreis⸗ gut oder so neuen und westlichen Provinzen können wir es nicht einführen, sofern wir uns nicht ge⸗ ich nun auf den Kernpunkt, der unt Zweifel, wie soll es gehalten werden auf dem Gebiet der Kreis und der Provinzialordnung für die noch ausstehenden Provinzen in der Zwischenzeit! ist, meine Herreu, daß wir uns vor diesen namentlich der Zeit nach unübersehbar sind, befinden, dann enisteht für die Staatsregierung die sehr ernste Frage: sollen wir die noch Kreisordnung

Interessen in der Provinz ordnungsprovinzen mangelhaft zu bestehen, Provinzialordnug Kreiselement.

ja anzuerkennen, für Hannover aus der

heute beschäftigt Vertretung

selbe thun wir jetzt in Hannover. in dem Umstand, Initiative der preußischen Staatsregierung heraus eine neue Vertretung geschaffen worden ist, ein Moment liegt, welches zur Vorsicht mahnt in Bezug auf das Verlangen, jetzt schon wieder eine neue Basis der Vertretung zu schaffen. beibehalten

Wenn dem so

im Jahre 1867 Schwierigkeiten, die

Befangenheit blicke, l ͤ sich nicht etwa in große Meinun ob Letzterer der alleinige

. Provinzen . ; . ü J zäre. ; ö Aber daß die bisherige Hannover wäre

vollständig

Selbst diejenigen Herren, von und Provinziglordnung, bis wir uns über die allgemeinen Grun der übrigen Selbstverwaltungsorganisationen geeinigt haben?

Ich weiß ja sehr wohl, meine H

jeder Aenderung erren, und ich glaube einiger⸗