gerichtlich zur Verantwortung gezogen worden. Gegenwärtig herrsche Ruhe und Ordnung, die Regierung habe demnach keine Veranlassung, außerordentliche Maßregeln zu ergreifen. Sollten wider Erwarten neue Ausschreitungen vor⸗ kommen, so werde die Regierung die Strenge des Gesetzes walten lassen. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung begründete Friedmann seinen Antrag auf Schutz der Staatsbürger gegen Verunglimpfungen durch die Journale. Der Redner hob hervor, daß in Frankreich der Schutz der Regierung ein sehr ausgiebiger und der Schutz der Bürger ein sehr bedeutender sei. Die große Mehrzahl der österreichischen Staatsangehörigen hätte dagegen nicht die Mög— lichkeit, der kaum faßbaren Diffamation mit einer nur that— sächlichen Berichtigung wirksam zu begegnen. Es bliebe kaum ein ordentlicher Mensch mehr übrig, der nicht durch ein Jour⸗ nal beschimpst worden sei, derart, daß sich Jedermann dar— über freue, daß er nicht allein beschimpft worden sei. So sei in der Bevölkerung ein Gefühl der Mißgunst und Schaden freude entstanden. Die Folge davon sei, daß die Regierung, mag sie liberal, klerikal, konservativ oder feudal sein, das naturgemäße Objekt des Hasses Seitens der Bevölkerung werde, resp. das unmittelbare Objekt der Freude, wenn sie durch die Journalistik verunglimpft werde. So sei es dem Ministerium Auersperg, so dem Bürgerministerium ergangen und so werde es jedem Ministerium ergehen. Seitdem in Oester— reich das gegenwärtige Berichterstatterwesen bestehe, hätten sich die Besten von dem Vertheidigerstande zurückgezogen. Die gezahlten Summen, damit der Name des Vertheidigers nicht in die Blätter komme, die von unglücklichen Familien gezahi— ten Summen, welche ihren Namen nicht in die Zeitungen ge— bracht haben wollten, seien jo bedenkliche Handelsobjekte, daß man sie unter dem Schutz dieses Preßgesetzes nicht mehr sollte vervielfachen lassen. Nach einer Entgegnung Kopps wurde der Antrag Friedmann mit 151 gegen 55 Stünmen dem Straf— gesetzausschuß überwiesen.
— Amtliche Berichte: Aus Mostar vom 10. d.: Eine Compagnie Jäger stieß am 9. d. auf dem Wege nach Vratkovic auf 50 Insurgenten von der Bande des Kovacevic und trieb dieselben über die Grenze. Die Insurgenten verloren 2 Todte. Die österreichischen Truppen hatten einen Ver— wundeten. — Aus Cattaro vom 10. d.: Die dauernde Besetzung und theilweise Befestigung von Ledenice, Greben, UbalaJc und Orohovac ist angeordnet. Die Besetzung dieser Orte ist gestern von 3 Bataillonen mu einer halben Gebirgsbatterie unter Ueberwindung sehr bedeutender Terrainschwierigkeiten mit Energie und anerkennenswerther Ausdauer durchgeführt worden. Die im Hafen liegenden Kriegsschiffe unterstützten das Aufsteigen der Truppen wirksam durch Geschützfeuer. Der Verlust der Truppen betrug 2 Todte und 2 Sffiziere und 14 Mann ver— wundet. Bakoci Repaj ist gestern ohne Kampf besetzt worden. — Aus Serajewo vom 10. d. M.: Die aus Foca entsen— deten Rekognoszirungskolonnen, bestehend aus 2 Bataillonen mit 2 Geschützen und einem Bataillon mit 2 Geschützen trafen erstere bei Susjesno und letztere bei Soja Han auf Insur⸗ gententrupps von je 200 Mann und vertrieben dieselben nach halbstündigem Kampfe.
— Die „Polit. Corresp“ meldet in einem Schreiben aus Mostar vom 6. d.: Die hier einlaufenden Berichte der Be— hörden konstatiren, daß der montenegrinische Grenz⸗ kor don nunmehr begonnen habe, eine korrekte wirksame Thä— tigkeit zu entfalten. Die von der montenegrinischen Regie⸗ rung erlassene Instruktiion für den Kordon regele auf das Genaueste die Kontrole der Grenzpassage, und bestrafe jede Konnivenz mit den aufständischen Krivos— zianern und Herzegowinern, namentlich die Zuzüge von Freiwilligen, die Zustellung von Waffen, Munition Und Vebens— mitteln und die Aufnahme Flüchtiger. Ein montenegrinischer Kommandant, welcher die erlassenen Weisungen verletzt habe, sei mit Geld und Gefängniß bestraft worden. — Aus Pest wird der genannten Correspondenz gemeldet, daß dem u nga⸗
rischen Reichstage im Laufe der nächsten Woche ein all— gemeiner Zolltarifentwurf mit einem umfangreichen Motivenbericht unterbreitet werden würde. Die Verhandlung soll mit möglichster Beschleunigung erfolgen.
— 12. Februar. Das General⸗Kommando in Sera—⸗ jewo meldet vom 11.8. M, Abends 6 Uhr: Den in der Nacht zum 19. Februar westlich Susjesno lagernden 2 Bataillonen nebst ?2 Geschützen des Rekognoszirungskommandos aus Foca standen zwischen Dinicie und Budan 200 300 Insurgenten gegenüber. Diese Bande wurde am 10. Februar aus zwei starken Stellungen geworfen und bis gegen Mrezica zurückgedrängt. Verluste am 9. Februar ein Verwundeter, am 10. Februar 2 Verwundete. — Die gestern gemeldete zweite Kolonne marschirte von Brusna nach Cainica über Slatina und Josar⸗Karaula, da dort Insurgenten gemeldet waren, traf jedoch nur eine schwache Bande, welche bei dem Erscheinen der Truppen floh. Das Rekognoszirungskommando traf um 4 Uhr Nachmittags in Cajnica ein. Im oberen Zaleznicathale erhielten die In⸗ surgenten in der Nacht zum 10. Februar starke Zuzüge aus der Treskav ica⸗Planina, namentlich vom Vratlopasse her. Am 10. Februar, um 615. Uhr früh, stiegen sehr starke Ban⸗ den von den südwestlichen Höhen gegen Trnova herab. Von Trnova rückten denselben ein Bataillon des 51. Regiments und eine Compagnie des 62. Regiments entgegen. Es entspann sich ein bis 11. Uhr Nachmittags währendes Gefecht, welches mit der Flucht der Insurgenten auf Treskavica⸗Planina endete. Die Insurgenten ließen 20 Todte, darunter den Knez von Ledici, sowie zwei Bewohner von Trnova zurück, und schleppten etwa die doppelte Zahl von Verwundeten mit fort. Unsererseits 1 Unteroffizier todt, 4 Mann schwer ver⸗ wundet. Die Haltung der Truppen war vorzüglich. Am Abend traf Oberst Arlow mit dem zweiten Bataillon seines Regiments in Trnova ein und übernahm das Kommando der zur Gruppe Trnova gehörigen Truppen.
— Nach einer Meldung des „Wiener Tageblatt“ aus Ragusa hat der Avisodampser „Thurn und Taxis“ zwischen Megli und Boasik ein italienisches Trabakel aufge⸗ bracht, welches Lebensmittel und 240 Martinigewehre den Insurgenten zuführen wollte. Das Trabakel ist mit der ita— lienischen Bemannung nach Castelnuovo gehracht worden.
— 13. Februar. Die „Presse“ läßt sich aus Cettinje vom 11. d. M. melden, der am 12. erscheinende „Glas Czer⸗ nagorca“ werde eine offizielle Kundgebung des Fürsten brin— gen, worin derselbe seine Rückkehr mit den Ereignissen in der Krivoscie motivire und den Ministern die strikteste Ne utra⸗ lität zur Pflicht machen werde, so lange Oesterreich die inter⸗ nationalen Grundprinzipien freundnachbarlichst respektire. Da die Ereignisse jedoch auch für flüchtige Unschuldige Armuth und Elend zur Folge haben würden, habe der Fürst zugleich
angeordnet, daß für diese Brüder der Montenegriner Sorge getragen werde.
Großbritannien und Irland. London, 10. Februar. (Allg. Corr.) Dem Parlament sind soeben weitere amt⸗ liche Schrift stücke über die Pa namakanal-Frage unter— breitet worden. In einer vom 7. Januar datirten Depesche an Mr. West, den britischen Vertreter in Washington, beant⸗ wortet Lord Granville die Argumente des früheren Staats⸗ sekretärs Mr. Blaine zu Gunsten einer Revision des Clayton— Bulwer⸗Vertrages. Er bemerkt u. A.: „Indem Ihrer Majestät Regierung den Umfang, in welchem die Vereinigten Staaten an irgend einem Kanal, der über die Landenge von Panama her— gestellt wird, sich interessirt fühlen müssen, im vollsten Grade anerkennt, würde sie ihre Pflicht vernachlässigen, wenn sie verfehlte hervorzuheben, daß Großbritannien große Kolonial⸗ besitzungen nicht minder als große kommerzielle Interessen hat, welche alle Mittel für einen ungehinderten und schnellen Zutritt vom Atlantischen Ozean nach dem nördlichen und südlichen Stillen Meere ebenfalls zu einem Gegen— stande von größter Wichtigkeit machen... . Sie ist der Mei—⸗ nung, daß ein solcher Kanal wie der Wasserweg zwischen zwei großen Ozeanen sowie zwischen ganz Europa und dem östlichen Asien ein Werk ist, das nicht blos die Vereinigten Staaten oder das amerikanische Festland, sondern die ganze zivilisirte Welt angeht. Dies ist eine Ansicht, welche im 6. Artikel des Vertrages von 1850 Ausdruck findet. Ihrer Majestät Regierung ist eben so sehr wie die Vereinigten Staaten darauf bedacht, daß, während alle Nationen ihren gehörigen Antheil an den von dem Unternehmen zu erwartenden Vortheilen genießen sollten, kein einziges Land einen über— wiegenden Einfluß oder eine Kontrole über einen solchen Ver— bindungsweg erwerben sollte, und sie wird keine Erörterung beanstanden oder ablehnen, die den Zweck hat, eine allgemeine internationale Grundlage seines universalen und unbeschränk— ten Gebrauchs zu sichern. . . Ihrer Majestät Regierung wird sich freuen zu sehen, daß die Vereinigten Staaten wie— derum die Initiative in einer an die Mächte zu richtenden Einladung ergreifen, und vorbereitet sein, sich an derselben zu betheiligen oder sie in der Weise zu unterstützen, welche am geeignetsten und bequemsten erscheint, vorausgesetzt, daß dieselbe nicht irgendwie mit dem Clayton⸗Bulwer⸗Vertrag in Widerspruch geräth.“
Frankreich. Paris, 10. Februar. (Fr. Corr.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret des Prä⸗ sidenten der Republik, welches die von dem letzten Mi⸗ nisterium in der Kultusabtheilung vorgenommenen Aen— derungen aufhebt, die Oberaufsicht über bie kirchlichen Ge⸗ bäude den schönen Künsten entzieht, um sie wieder mit den Kulten zu vereinigen, die alte Direktion der Kulte wieder ein— . und den Staatsrath Flourens an die Spitze derselben ellt.
— 11. Februar. (W. T. B.) Der „Temps“ schreibt: heute beschäftige sich Europa virtuell mit der egyptischen Frage, und die einzige mögliche Lösung sei eine Kollektiv— Intervention Europas, welche jede Einmischung der Armee des Sultans ausschließe. Der „Temps“ fügt hinzu: Egypten den Prätentionen der Türkei zu äberlassen, wäre ein Verbrechen
gegen die Civilisation.
— 12. Februar. (W. T. B.) Der radikale Deputirte Talandier hatte mit dem Conseils⸗ Präsidenten de Freycinet eine Unterredung über die Ausweisung des Nihilisten La vroff. Hr. de Freyeinet erklärte, der Aus⸗ weisung sei schon durch das vorige Kabinet zugestinnnt worden.
Türkei. Kon stantinopel, 12. Februar. V. T. V) Das „Reutersche Bureau“ meldet: Die Pforte hat den Mächten in einer Note angezeigt, sie habe den K hedive dahin instruirt, die internationalen Verträge zu beohachten und die Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten.
— 13 Februar. (W. T. B.) Wie versichert wird, hat die Pforte am 9. d. ein Rundschreiben an ihre Ver— treter im Auslande gerichtet, in welchem sie ihrer Be— friedigung über die Auftlärungen Frankreichs und Englands bezüglich Egyptens und über das Einverständniß der Mächte betreffs der Anerkennung der Souveränetät des Sultans über Egypten Ausdruck giebt. — Die österreichischen Lloyddampfer „Austria“ und „Jupiter“ sind gestern mit 1406 Mann In⸗ fanterie, sowie Kavallerie, Artillerie und M unit ion nach Yemen abgegangen. Die „Austria“ geht direkt nach Hodeida, der „Jupiter“ macht die gewöhnliche Fahrt an der syrischen Küste, nimmt dort weiter?“ Truppen ein und geht dann nach Kunfuda in Yemen.
Numänien. Bukarest, 12. Februar. (W. T. B.) In Folge mehrtägiger heftiger Kopfschmerzen der Königin ist der Berliner Spezialist Br. Lucae hierherberufen Derselbe konsultirte gestern Vormittag mit den Hofärzten und kon— statirte bei seiner zweiten Visite am Abend eine leichte Besserung.
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Rußland und Polen. St. Peters bu rg, 11. Februar. (W. T. B.) Wie der „Golos“ erfährt, genehmigte der Finanz-⸗Minister das Gesuch der Städte Ro stow, Feo⸗ dosia und Eupatoria, ihnen das Recht zuzugestehen, von allen aus ihren Häsen in das Ausland gehenden Waaren eine außergewöhnliche Abgabe zu erheben.
— 12. Februar. (W. T. B.) Nach dem heute Morgen veröffentlichten Bulletin über das Befinden der Gro ß für stin Maria Paulowna betrug die Körpertemperatur gestern 39, der Puls 96— 100. Der Appetit war gering, und der Schwächezustand dauert fort.
— 13. Februar. (W. T. B.) Die Aerzte konstatiren nach dem im „Regierungsanzeiger“ veröffentlichten Bulletin keine Besserung in dem Zustande der Gro ßfürstin Maria Paulowna. Der mitteist Opiums erzeugte Schlaf hielt bis 5 Uhr Abends an. Die Nacht verlief schlaflos. Temperatur 39,6 Grad; Pulsschläge 108 bis 120. Der Appetit ist man⸗ gelhaft, die Schwäche hat zugenommen.
Fürst Suwaroff ist gestern Abend gestorben.
Schweden und Norwegen. Christianig, 11. Fe— bruar. (W. T. B) Der Kronprinz und die Kron— pränzessin sind heute Nachmittag 31 Uhr hier eingetroffen und auf dem sestlich geschmückten Bahnhoͤse vom Bürgermeister, den Stadtverordneten und den Spitzen der Behörden begrüßt worden. Vom Bahnhofe begaben sich die Kronprinzlichen Herrschaften in einem sechsspännigen Galawagen nach dem Schlosse. Auf dem Wege dorthin hatten das Militär und die verschiedenen Korporationen mit zahlreichen Fahnen Chaine gebildet. Die Straßen waren reich geschmückt und von einer dichten Menschenmenge besetzt,
welche das Kronprinzliche Paar mit enthusiastischen Kundgebungen begrüßte. Im Schlosse wurden der Kron— prinz und die Kronprinzessin von dem König und der Königin empfangen. Unmittelbar nach der Ankunft erfolgte die Vorstellung der höchsten Staatsbeamten. Für den Abend ist eine Illumination in Aussicht genommen, zu welcher groß⸗ artige Vorbereitungen getroffen sind. Am Montag sindet eine Festvorstellung im Theater und ein Fackelzug statt.
— 12. Februar, Morgens. (W. T. B.) Der Kron— prinz und die Kronprinzessin unternahmen gestern Abend eine Umfahrt durch die auf das Glänzendste illuminirten Straßen der Stadt. Ueberall wurden dieselben von der dicht⸗ gedrängten Bevölkerung mit freudigen Kundgebungen begrüßt.
Dänemark. Kopenhagen, 109. Februar. (Hamb. Torr.) Die erste Lesung des privaten Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Errichtung einer allgemeinen Altersversorgungsanstalt, wurde heute im Folkething fortgesetzt. Der Minister des Innern eröffnete die heutige Debatte und kritisirte die ein— zelnen Bestimmungen des Entwurfs, dessen Tendenz er im Ganzen billigte. Die Hauptschwierigkeit für die Altersversor— gung liege nach seiner Ansicht darin, daß die ärmeren Klassen der Bevölkerung nicht geneigt seien, selbst ein Opfer für ihre Altersversorgung zu bringen.
Zeitungsstimmen.
Die „Norddeutsche Allg. Ztg.“ meldet aus Aachen, 9. Februar:
Der Verein der Grund- und Hausbesitzer von Aachen und Burt— scheid richtete vor Kurzem eine Pesttion, betr. die Verminderung der Grund⸗ und Gebäudesteuer, sowohl an die Mitglieder des Staats— Ministeriums wie an beide Häuser des Landtags und fügte der Bitt— schrift an den Präsidenten des Staats-Ministeriums Fürsten v. Bis⸗ marck zugleich ein Begleitschreiben bei, in dem es u. A. heißt:
»Die in der Anlage enthaltene Bittschrift liefert den Beweis, daß
der hierorts ansässige Hausbesitzer bei Voraussetzung einer normalen Belastung seines Eigenthums ca. 40 6½ feines Einkommens auf direkte Steuern verwenden muß und dem aus andern Quellen fließenden Einkommen gegenüber 15 fach besteuert erscheint. Unsere Bitte geht daher dahin, Ew. Durchlaucht möge dahin wirken, daß die Grund und Hausbesitzer aus der Lage befreit werden, die Steuern der Nicht⸗ grundbesitzer decken zu müssen. Wir beehren uns noch darauf hinzuweisen, daß die stets steigende Einschätzung und Gemeindeumlage die Häuferwerthe von einem veränderlichen Elemente abhängig macht, ein Umstand, welcher dem Wesen des Grundbesitzes zuwider läuft. Die Grund und Gebäudesteuer hat den Charakter einer hypothekarischen Last, welche dem Staate bezw. der Gemeinde nicht einmal zu Gute kommt Auf diese Weise werden Kapitalien, welche sich nach Milliarden be— ziffern, einfach vernichtet. Wir sind daher der Ansicht, daß das jetzt herrschende System geradezu die Verarmung der Nation besördert“
Die Petenten erhielten darauf, wie wir aus dem „Echo der Gegenwart ersehen, folgendes Antwortschreiben:
„Berlin, 27. Januar 1882.
Dem Verein der Grund- und Hausbesitzer von Aachen und Burt— scheid theile ich ergebenst mit, daß ich die mir übersandte Vorstellung, d. d. Aachen im Dezember v. J., dem Königlichen Staats-Ministerium
D .
* 18 ro 3 88484 . donnerndes dreifaches Voch aus⸗
Zeitung
zur Berathung zugehen lassen werde.
Sowohl diesen beiden, als auch der Miethssteuer steht der Ein— keinem Verhältniß stehen; sie sind daher meines Erachtens auch nicht
ö gründet ist, so wird sich eine solche doch erst dann beschaffen lassen, wachsen sein werden, daß der Staatshaushalt jene drückenderen preußischen Staatsministerium und auch die Mehrzahl der verbündeten
Erfreut über diese Antwort veranstaltete der Vorstand des oben— versammlung, in welcher zunächst die oben angeführten Schreiben des wurde. Alsbald wurde folgende telegraphische Dankadresse beschlossen:
ü Durchlaucht Schreiben vom 27. erste und Bestrebungen und wirthschaftlichen Führer der Nation. en
Ded
— Aus Handelskreisen ist derselben eine Zu⸗ stik' treffende Bemerkungen aus anderen Blättern über die Metho
Es scheint mir, daß noch ein viertes Moment, und zwar das
ng über Hamburg und Bremen! den Chinesen und Japanesen geht fast
Ich halte meinerselts die darin ausgesprochenen Klagen bezüglich der Grund- und Gebäudesteuer für berechtigt.
wand entgegen, daß sie zu der Leistungsfähigkeit der Steuerzahler in geeignet, bei der Repartitien von Zuschlägen als Maßstab zu dienen.
So sehr nun aber auch das Bedürfniß nach einer Abhülfe be⸗ wenn die Einnahmen des Staats durch eine entsprechende Vermehrung
der Ei h 3 des Reichs aus der indirekter Bestener! sow em . der innahmen des Meichs aus der Indtiretten Besteuerung soweit ge⸗ Steuern entbehren kann.
„Daß, sobald diese Vorbedingung erfüllt ist, den berechtigten Wünschen der Grund- und Gebäudebesitzer entsprochen werden wird, glaube ich um so mehr annehmen zu dürfen, als meine Kollegen im Regierungen mit mir von der Nothwendigkeit einer Remedur über— zeugt sind. v. Bismarck.“ genannten Vereins am Sonnabend, den 4. d. Mts., eine General— Vereins und des Reichskanzlers verlesen wurden, welch letzteres beson—⸗ ders von der Versammlung mit stürmischem Applaus aufgenommen
Die eben tagende Generalversammlung des unterzeichneten Ver— eins erblickt in Ew. Januar die u wünschenswertheste Anerkennung ihrer bethätigt ihren Dank in einem dreifachen Hoch auf den politischen und Zugleich wurde demselben ein gebracht! schrist zugegangen, in welcher es heißt: In Ihrer Nr. 62 wurden zum Kapitel „Mißbrauch der der fortschrittlichen Presse, die zunehmende Auswanderung dem neuen Zollverein zur Last zu legen, mitgetheilt. hinzugefügt werden muß, und das ist das Ziel der Aus— zum freihändlerischen England Zulu⸗Kaffern icht zu Auswanderer. Nein, es ist das gelobte tzzolls, sind
rdamerita.
Und weshalb geht der Zug de weise nach der Burg des Hochschutzzolls und findet sein Auskommen? Weil in den Vereinigten Staaten unter dem Schutze der nationalen Arbeit eine kulturelle Entwickelung durch großartige Vermehrung der
ĩ ermöglicht ist, die wieder Millionen und Millionen gesichertes Auskommen liefert. So werden auch die jetzt in Aussicht stehenden Schienenwege in den bisher schwer zugänglichen Gegenden Preußens Wunder bewirken, und Millionen wieder ein Auskommen hier bei uns finden, welches bisher einfach nicht vorhanden war. Und daf diese Bahnen jetzt gebaut werden können und gebaut werden, das haben wir lediglich der Verstaatlichung der vorhandenen zu verdanken, denn diese waren bei uns im großen Ganzen nicht geneigt, weniger ergiebige Bahnen zu bauen, und konnten dieses auch nicht, weih die Privatbahn nicht an den durch sie verursachten indirekten Vortheilen wie der Staat betheiligt ist, vielmehr sich ledig⸗ lich mit den Einnahmen aus dem Bahnbetriebe begnügen muß.
— Der „Börsen⸗Cour.“ bespricht die von dem Sta⸗ listischen Amte veröffentlichten Ausweise über den deutschen Waarenhandel im Jahre 1881, indem er bemerkt:
Auf allen Gebieten gewerblicher Thätigkeit zeigt sich eine durch Steigerung der Einfuhr von Rohstoffen dokumentirte Erweiterung der Produktion, und die gleichzeitige Vermehrung des Exports von Fabrikaten läßt erkennen, daß unsere Gewerbe wenigstens auf den ausländischen Märkten im vergangenen Jahre flotten Absatz gefunden haben. Ob gleichzeitig auch der innere Markt an Konsumtionskraft ge⸗
wonnen hat, läßt sich aus den Handelsausweisen allein allerdings nicht
naor u r 5 vorzu ge
1 5) ö 53 Menschen ein
Bahnen
beurtheilen, aber der fast durchweg eingetretene Rückgang der Ein— fuhr in den wichtigsten Erzeugnissen giebt die Gewähr, daß jedenfalls die ausländische Konkurrenz wieder ein gut Stück weiter vom deut⸗ schen Markte verdrängt worden ist. Daß wir dies lediglich der Zoll⸗ reform des Jahres 1879 zu verdanken haben, wird von Niemand be⸗ stritten werden können, zumal aus den meisten gewerblichen Kreisen Berichte über eine erfreuliche Steigerung des Abfatzes auch auf dem inneren Marfte vorliegen und unter diesen Verhaäͤltnifsen die aus— lãndische Konkurrenz von Rechtswegen nicht hätte nachlassen, sondern weiter erstarken müssen. Wenden wir uns nun zu den einzelnen Gewerbs— jweigen, so ist es allseitig bekannt, daß die Eisenindustrie im ver— gangenen Jahre wesentliche Fortschritte zum Besseren gemacht hat. Die Einfuhr fremder Eisenfabrikate ist gegen das Vorjahr, wenn wir von Roheisen absehen, wieder ein wenig zurückgegangen und zeigt jetzt nur noch minimale Ziffern, die gegenüber der fortgefetzt steigenden Ausfuhr gar nicht in Betracht kommen können. In Roheisen hat dies— mal wieder die Ausfuhr den Import um nahe an fausend Tonnen über— stiegen. Abgesehen hiervon haben die bedeutendsten Exporte in Schienen, Draht, Schmiedeeisen und groben Eifenwaaren statt— gefunden; auch in feinen Eisenwaaren ist jedoch trotz der angeblichen Gefährdung der Kleineisenindustrie durch den Zolltarif eine Ver— mehrung der Ausfuhr nachgewiesen. Für die Textilindustrie ist zunächst zu konstatiren, daß die Einfuhr von Rohstoffen gegen das Vorjahr in allen Branchen beträchtlich zugenommen hat und somit auf eine entsprechende Steigerung der Produktion zu schließen ist. Bei Baumwolle beträgt der rechnungsmäßige Mehrverbrauch 5500 6 bei Flachs und Hanf 8000 1, bei Jute 1160 t, bei Seide 3000 Doppelcentner, bei Wolle 11000 t. Allerdings ist hierbei der Ausfall der heimischen Produktion in Flachs, Hanf und Wolle nicht berücksichtigt, doch dürfte auch trotz der vermeintlichen Verminderung derselben in 1381 ein Mehrverbrauch dieser Rohstoffe stattgefunden haben. Die Garne zeigen im Allgemeinen eine Steigerung der Ein— fuhr und einen Rückgang der Ausfuhr. Wenn dies auch an und für sich nicht bedauernswerth ist, da hieraus nur folgen kann, daß der innere Markt wieder mehr Textilfabrikate konfumirt als früher, so wird doch nicht zu bezweifeln sein, daß die Zollreform des Jahres 1379 gerade hinsichtlich der Garne nicht ausreichend gewesen ist. In Geweben ist die Einfuhr im Allgemeinen hinter dem Vorjahre zurück⸗ geblieben, während der Export fast durchgängig eine wesentliche Zu⸗ nahme aufweist. Ausgenommen ist hierin jedoch immer die Leinen— industrie, wo bekanntlich in Folge der unauskömmlichen Eingangszölle die Einfuhr von Monat zu Monat steigt und die Ausfuhr in ähn— lichem Verhältniß zurückgeht. Eine sehr erfreuliche Entwicke— lung haben nach den Handelsausweisen die chemischen Industrien genommen. Der Export ihrer werthvollsten Fabrikate ist fortdauernd im Steigen begriffen. Wir erwähnen als die bedeutsamsten: Anilin⸗ und andere Theerfarben, Chlorkalium, Knochenkohle, Weinsteinsäure, Schwefelsäure, Superphosphate, Bleiweis, Zündhölzer, Alaun ꝛc., in allen diesen Produkten beträgt die Erportsteigerung 6 und mehr Prozent. Aehnliche Ergebnisse lassen sich von der Glasindustrie, der Papierindustrie und der Thonindustrie berichten. Ueberall, bei wenn auch mäßigem Rückgange der Einfuhr, eine entschiedene Steigerung des Exports, die hin und wieder 50 und mehr Prozent erreicht. Auch die anderen Metallindustrien, die Kupfer⸗, die Blei- und die Zink⸗ industrie zeigen gleiche Resultate; und in der Lederindustrie ist neben größerer Exportsteigerung in sogenannten Portefeuille“ und feinen Lederwaaren, eine starke Zunahme des Imports namentlich in Halb fabrikaten zu konstatiren, auch mit eine Folge davon, das man den Zoll auf Sohl⸗ und anderes Leder zu gering be— messen hat. Was schließlich die Land- und Forstwirthschaft anlangt, so gewähren die Handelsausweise hierin kein ganz so günstiges Bild. Der Getreideimport hat sich zwar im Gan— zen in den Grenzen des Vorjahres gehalten und ist sogar in Roggen glücklicherweise beträchlich zuruͤckgegangen, aber gleichzeitig bat auch die Kartoffelausfuhr wesenklich nachgelassen und sehr bedenklich ißt außerdem der fortgesetzte Rückgang des Mehlerports, dem man über kurz oder lang durch Rückzölle wird aufhelfen müssen. Bedauerns— werth ist auch die Abnahme unserer Holzausfuhr bei steigendem Im⸗ vort europäischer Hölzer. Hier dürfte eine Reform der Frachttarife wohl am Platze sein.
3 2
S2 II BC 595. 5 Xandtags-Angelegenheiten.
Die XIII. Kommission des Abgeordnetenhauses zur Vor— berathung des Entwurfs einer Kreisordnung für die Pro— vinz Hannover und des Entwurfs eines Gesetzes über die Ein— führung der Provinzialordnung in der Provinz Han— nover hat sich, wie folgt, konstituirt: R. v. Bennigsen, Landes— direktor, Vorsitzender. v. Liebermann, Bezirksverwaltungsgerichts— direktor. Stellvertreter des Vorsitzenden. Dr. Lieber, Privatmann, Schriftführer. Ludowieg, Bürgermeister, Schriftführer. Born, Bür germeister, Schriftfübrer. v. Rehdiger, Majoratsbesitzer. v. Meyer, (Arnswalde), Landrath. v. Zitzewitz, Rittergutsbesitzer. Graf Har— rach, Landrath a. D. Dr. Brüel, Geheimer Regierungs⸗Rath a. Boediker, Landgerichts⸗Rath. Kaufmann, Ober-Bürgermeister a. Freiherr v. Droste⸗Hülshoff, Landrath z. D. Freiherr v. Schorlemer— Meyer (Hoya), Rittergutsbesitzer. Berling,
y Landrat a 7 1111 1 — ö — 11Yü Ramana; . Vziembows
Dell, 2 ULULllb d. a, m Landrath a. Bw. Otto, * CS vSanaon kor ö 92 . Spangenberg,
bostmeister, Kammer⸗Rath. v. v j 941 96 Ober-⸗Regierungs⸗Rath. Rath.
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Snoteorm Fin §rys 2 8 . 96 ordneten sind Erl n zu Kap. 120
eL d — 82 853 vor⸗ ; dieselben lauten: ehreinrichtung unserer ien beruht in ihren jetzt geltenden Bestimmungen auf der mfassenden Revision, welche in nd fünfziger Jahren vorbereitet, Verfügung vom 12. Januar 1856 zur Ausführung
st; die Lehreinrichtung der Realschulen ist durch die
( ber 1859 erlassene Unterrichts- und Prüfungs⸗
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welche i gesammelt sind, u erneuter Erwägung der . vie richtungen als bewährt zu erachten sind und iner Aenderung bedürfen. Die Konferenz von
welcher der damalige Unterrichtsminister mit
Unterrichtsverwaltung oder der unmittelbaren
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wohl durch ihre eigenen, der fffentlichkeit übergebene lungen, als insbesondere Verwerthung in d Kreisen der an dieser Frage Betheiligten wesentlich dazu!
die allgemein gültigen Erfahrungen von den zufälligen Beobachtungen beschtänkter Bedeutung zu unterscheiden und die Gesichtspunkte und Frundsätze herauszuheben, welche bei einer Nevision der in Rede stehenden Lehreinrichtung einzuhalten sind. Die Centralverwaltung des Unterrichts hat seitdem unausgesetzt der Erwägung der Revision ihre Aufmerksamkeit zugewendet. Im Hinblick darauf, daß die fort— sc wauf den Unter
n Erfahrungen, rhundert
breitende Entwickelung der einzelnen Wissenschafte richt an den höheren Schulen einen wesentlichen Einfluß ausübt, hat es die Centralverwaltung für eine ihrer wesentlichsten Aufgaben erachtet, zwischen dem an der Schule einzuhaltenden Maße und den Forderungen der Wissenschaft einen bestimmten Unterschled aufrecht ju halten und darauf Bedacht zu nehmen, daß durch die Höhe der Lehrziele in den einzelnen Gegenständen, die Verbindung der Lehr objekte und dem Umfang der Lehraufgabe in den einzelnen Klassen kein Anlaß zu der Sorge vor einer Ueberbürdung unserer Jugend gegeben werde. Nachdem über den aus diesen Erwägungen hervor— Föangenen Revisions⸗Entwurf die gutachtlichen Aeußerungen der Provinzialbehörden gehört und verwerthet worden sind, steht die Centralverwaltung im Begriff, denselben zur Ausführung zu bringen. Bei dieser zur Einführung vorbereiteten Revision der Lehrpläne sind für die Unterrichtsverwaltung folgende Gesichtspunkte maßgebend gewesen.
6
Bei den lateinlosen höher da das Streben nach e Leh
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gesichert werden soll. e nach den vorbezeichneten Gesichtspunkten unternommene Re— vision der Lehrpläne führt an einigen Punkten zu dem Erforderniß einer mäßigen Erhöhung der für den Unterrichtsbetrieb der höheren Schulen aufzuwendenden Kosten.
An den preußischen höheren Schulen von neunjährigem Lehr⸗ kursus ist es gestattet, daß in den drei obersten Klassen je zwei, um einen Jahreskursus sich unterscheidende Schülergenerationen ungetrennt unterrichtet werden; eine Trennung dieser Klassen in se zwei auf⸗ steigende Klassen (Untertertig, Obertertia 2c.) wird erst dann erfordert, wenn die Gesammtfrequenz einer derselben eine bestimmte Maximal“ grenze überschreitet. Man kann nicht verkennen, daß in der Ver— einigung von so erheblich unterschiedenen Schülern nicht allein eine Erschwerung der Aufgabe des Unterrichts liegt, sondern auch eine unvermeidliche Beeinträchtigung des Erfolges sowohl für die ältere, als für die jüngere Generation der Klasse, und man wird nicht anstehen dürfen, der in den süddeutschen Staaten bestehenden Ein— richtung, welche solche Vereinigung unbedingt ausschließt, den Vorzug zuzuerkennen, aber die Rücksicht auf die Kostenersparung an minder frequenten Anstalten macht es unmöglich, die frag— liche Einrichtung allgemein abzustellen. Unzulässig aber ißt diese Vereinigung von zwei um einen Jahreskursus unter— schiedenen Schülergenerationen in solchen Lehrgängenständen, in welchen der Unterschied eines Lehrjahres einen so bedeutenden Unter— schied der Schüler begründet, daß ein gemeinsamer Unterricht nicht mit ausreichendem Erfolge ausführbar ist. Dies trifft nach der vor— bereiteten Revision der Lehrpläne die Tertig des Ghmnasiums im griechischen Unterrichte, da derselbe in dieser Klasse erst begonnen wird; es trifft aus etwas anderem Grunde die Sekunda der neunjährigen Realschulen mit oder ohne Latein im nafurwiffenschaftlichen Unter— richte, da nur auf das erste Jahr der Sekunda der naturbeschreibende Unterricht sich erstrecken, im zweiten dagegen der chemische beginnen soll. Schon nach den bisherigen Lehrplänen hätte aus demselben Grunde, welcher für das Griechische in der Gymnafialtertiag jetzt zur Geltung kommt, die Vereinigung von zwei erheblich unterschiedenen Schülergenerationen nicht gestattet werden sollen für das Englische in der Tertia der Realschulen und für die Mathematik in der Tertia der Gymnasien und der Realschulen, und die Trennung ist jedenfalls jetzt zu erfordern, um durch die Ermöglichung eines größeren Erfolges der Lehrstunden die Errreichung des Lehrzieles zu sichern und zugleich jede Gefahr einer Ueberbürdung der Schüler mit häuslicher Arbeit fern zu halten.
Die hiernach in Aussicht genommene Trennung der fraglichen Klassen nur für bestimmte Gegenstände erfordert eine ungleich geringere Erhöhung der Kosten, als durch eine pollständige Trennung derselben würde herbeigeführt werden; dieselbe trifft selbstverständlich nur die— jenigen Schulen, an welchen nicht bereits in Folge der Frequenz Unter— und Obertertia. Unter- und Obersekunda durchgängig und bleibend unterschiedene Klassen bilden.
Bei einer angestellten überschläglichen Berechnung der Kosten, welche an den mit ungetheilten Tertien (bezw. Sekunden) bestehenden höheren Schulen durch die erforderte partielle Trennung der Tertien (bezw. Sekun⸗ den erwachsen würden, sind die für die einzelnen Anstalten in Betracht kommenden speziellen Umstände, insbesondere ob die vermehrte Anzahl der Lektionen durch noch verfügbare Pflichtstunden der Lehrstellen ganz oder großentheils zu bestreiten ist, oder ob durch die hohe Frequenz der fraglichen Klassen die gänzliche Trennung derselben nach den allgemeinen Grundsätzen erfordert wird, in genaue Erwägung genommen worden.
Hiernach hat sich ergeben, daß für die in dem Staatshaushalts— etat für 1881/82 Bd. JI. Nr. 17, Beilage 8 unter A. und C. ver⸗ zeichneten Schulen ein Mehraufwand überhaupt nicht erfordert wird, daß ferner für die vom Staate zu unterhaltenden Anstalten unter B. da— selbst, der erforderliche Mehraufwand sich auf ea. 12 000 6 belaufen wird, und daß die in der Abtheilung D. aufgeführten, nichtstaatlichen Anstalten einen Mehraufwand von ea. 34 500 M erfordern werden, welcher mit Rücksicht darauf, daß er durch eine seitens der Staats regierung getroffene Einrichtung veranlaßt wird, im Falle der Leistungs unfähigkeit der unterhaltungspflichtigen Gemeinden und Fonds zum er— heblichen Theile, und zwar, wie vorläufig anzunehmen ist, zum halben Betrage mit 17000 auf Staatsfonds zu übernehmen sein wird.
Aus diesem Grunde hat die Staatsregierung in den Entwurf des Staatshaushaltsetats für 1882/83 unter Kapitel 120 Titel 6 eine Position von 29 000 6, im Sinne eines nach dem in jedem einzelnen Falle geprüften Bedarfs zu verwendenden Dispositionsfonds, aufgenommen.
1) Die Unterscheidung der Gymnasien und Real⸗ schulen ist als sachlich begründet und durch die Erfahrung bewährt aufrecht zu Der von vereinzelten Stimmen befürwortete
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halten. Der Gedanke, für alle diejenigen jungen Leute, deren Lebensberuf wissen schaftliche Fachstudien auf einer Universität oder einer technischen Hochschule erfordert, eine einheitliche, die Aufgabe des Gymnasiums und der Realschule verschmelzende höhere Schule herzustellen, ist, wenigstens unter den gegenwärtigen Kulturverhältnissen, mit denen allein gerechnet werden darf, nicht ausführbar, ohne daß dadurch die geistige Entwicklung der Jugend auf das schwerste gefährdet würde. Dagegen hat die der Unterrichtsordnung von 1859 zu Grunde liegende Ueberzeugung, daß Realschulen o Latein nur als unvollständige, einer niederen Ordnung ange ge Lehranstalten zu betrachten seien, durch die weitere Entwickelung nicht Bestätigung gefunden; vielmehr haben Realschulen, welche bei gleicher D ie die Realschulen 1. Ordnung, die sprachliche ? ausschließlich auf moderne Kultursprache als Schulen allgemeiner e Erfahrung ist sowohl ußischen als eutschen Lehranstalten dieser gemacht. ; hat sich der in der Unterrichtsordnung von 1859 zur Geltung gelangte Gesichtspunkt, daß alle realistischen Lehr anstalten von geringerer Kursusdauer, als die der Gymnasien Realschulen Ordnung ist, im wesentlichen nur als die untere Ab theilung von Re „Ordnung betrachtet werden, Abschluß durch die Prima fehlt, vielmehr hat es sich Bedürfniß erwiese 5 für eine h errichtet wer e jahre der gerechnet Unterrichts einem bestimmten, t weiteren, allgemeinen Unterricht hinweis den als reif entlassenen Schülern zeugnisses vermitteln. Lateinlose höhere neten Art bestehen in dem außerpreußisch Zahl (mehr als fünfzig), in Preußen vorläusig noch in (neun), sind aber auf Grund ihrer Erfolge in unverkennbarer nahme begriffen. Die Unterricht mit der Revision
Auf⸗
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der Lehrpläne Gymnasien und die Real⸗ schulen 1. Ordnung zugleich Normal⸗Lehrpläne für die lateinlosen Realschulen von neunjähriger Lehrdauer und für die lateinlosen höheren Bürgerschulen von sechsjähriger Lehrdauer zu entwerfen und dadurch die gesammten Verhältnisse der höheren Schulen zu klarer Uebersicht zu bringen.
2) An den Gymnasien ist es seit der im Jahre 1856 getroffenen Aenderung des Lehrplanes als ein Uebelstand empfunden worden, daß in den drei Jahreskursen der untersten Klassen je eine neue fremde Sprache in den Unterricht eingeführt wird; in Serta die lateinische, in Quinta die französische, in Quarta die griechische. Indem überdies in Quarta der Beginn des mathematischen und des eigentlich historischen Unterrichts hinzutritt, so erklärt sich daraus, daß ein erheblicher Theil der Schüler einer längeren Dauer des Aufenthalts in Quarta bedarf oder die Quarta überhaupt nicht überschreitet.
sverwaltung hat sich hierdurch bestimmt gefunden, 1 1
Ferner läßt sich von dem naturbeschreibenden Unterricht an Gymnasien ein befriedigender Erfolg nicht erwarten, nachdem durch die Lehreinrichtung von 1856 derselbe in Quarta unterbrochen wird und selbst für Sexta und Quinta ein gänzliches Aufgeben dieses Unterrichts den Schulen gestattet ist.
Dazu kommt, daß überdies dem physikalischen Unterricht in Sekunda nur eine wöchentliche Lehrstunde zugewiesen ist. Die hieraus sich er⸗ gebende Beeinträchtigung der naturwissenschaftlichen Elementarbildung trifft vielleicht diejenigen, welche dem naturwissenschaftlichen oder einem damit zusammenhängenden Studium sich später widmen, noch nicht einmal so nachtheilig, als alle die anderen, deren Berufsstudium keinen Anlaß giebt zur Ausfüllung dieser Lücken.
Dem an erster Stelle bezeichneten Uebelstande läßt sich nicht da⸗ durch abhelfen, daß der Unterricht im Französischen, wie dies vor 1856 der Fall war, auf die Klassen von Tertia aufwärts beschränkt werde. Das Gymnasium ist allen seinen Schülern, nicht blos denen, welche etwa schon aus den mittleren Klassen abgehen, die zeitigere Einführung in diese, für unsere gesammten bürgerlichen und wissenschaftlichen Verhältnisse wichtige Sprache unbedingt schuldig.
Dagegen läßt sich der Beginn des griechischen Unterrichts, unter annähernder Beibehaltung der Gesammtzahl der ihm jetzt am Gym⸗ nasium gewidmeten Lehrstunden, auf Tertia aufschieben, ohne dadurch den Erfolg desselben zu beeinträchtigen, sofern dafür geforgt wird, daß in der grammatischen Seite des Unterrichts, gegenüber der Lektüre, das richtige Maß eingehalten wird.
Durch diese Aenderung wird nicht nur für die Entwickelung des naturbeschreibenden Unterrichts der erforderliche Raum beschafft, son⸗ dern es werden zugleich die Lehrpläne der Gymnasien und der Real⸗ schulen 1. Ordnung für die drei untersten Jahreskurse so angenähert,
daß bis zur Versetzung nach Untertertia der Uebergang von der einen Kategorie der Schulen zu der anderen unbehindert ist. Die daraus sich ergebende Folge, daß erst nach dreijährigem Schulbefuche die Entscheidung für Gymnasium oder Realschule J. Ordnung erforderlich ist, wird um so beachtenswerther erscheinen, wenn man in Betracht zieht, daß an 150 Orten nur gymnasiale, an 81 Orten nur realistische Anstalten mit lateinischem Unterrichte bestehen.
3) An den Realschulen 1. Ordnung entsprechen in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Erfolge des lateinischen Unter⸗ richts weder dem Maße der auf denselben verwendeten Zeit noch ins⸗ besondere der Bedeutung, welche diesem Unterrichte in der gesammten Lehreinrichtung dieser Anstalten zugewiesen ist. Der Mangel aus⸗ reichenden Erfolges trifft vorzugsweise oder ausschließlich die obersten Klassen und wird nach dem Ühereinstimmenden Urtheile der Fach⸗ kammer dem Umstande zugeschrieben, daß in diesen Klassen die Zahl der lateinischen Lehrstunden auf ein zu geringes Maß herabgesetzt ist. Andererseits hat auf dem naturwissenschaftlichen Gebiete die Aus—⸗ dehnung des naturbeschreibenden Unterrichts bis in die obersten Klassen den kaum zu vermeidenden Anlaß gegeben, die der Schule gestellte Aufgabe zu überschreiten und in theoretische Hypothesen ein⸗ zugehen, deren Erwägung dem Fachstudium auf einer Hochschule über⸗ lassen bleiben muß. Die hiermit verbundene Zersplitterung des naturwissenschaftlichen Interesses in den obersten Klassen auf drei Ge⸗ biete, Naturbeschreibung, Phpsik und Chemie ist entschieden nach— theilig, so daß der Erfolg nicht dem Aufwande an Zeit entspricht. Durch eine veränderte Abgrenzung und Anordnung wird es möglich, dem naturwissenschaftlichen Unterrichte bei einer nur wenig ver— minderten Stundenzahl die gebührende Bedeutung in vollem Maße zu erhalten und zugleich dem lateinischen Unterrichte die unerläßliche Verstärkung zu verschaffen.
4 Die lateinlosen Realschulen von neunjähri⸗ ger Lehrdauer haben sich im Wesentlichen selbstständig ent⸗ wickelt, ohne daß im Voraus ein Normalplan für die Stundenzahl und für die in den einzelnen Gegenständen zu erreichenden Lehrziele vorgezeichnet war. In Folge hiervon sind sie nicht frei von der Ge⸗ fahr geblieben, durch eine überwiegende Hingebung an die mathe⸗ matisch⸗naturwissenschaftliche Seite des Unterrichts den Charakter von Fachschulen anzunehmen. Dieser Gefahr vorzubeugen liegt im dringenden Interesse dieser Schulen, denn nur insoweit dieselben den thatsächlichen Beweis liefern, daß auch unter Beschränkung auf moderne Sprachen der,. Aufgabe der sprachlich- formalen und der ethischen Bildung vollständig Genüge geschieht, sind dieselben fähig, als Schulen allgemeiner Bildung neben den Gymnasien und den Realschulen 1. Ordnung zu gelten.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
R Dunn Dos Sitzung des 8 L
In der Landes⸗Dekonomie-Kollegiums vom 19. d. Mts. stand als erster Gegenstand auf der Tages⸗ ordnung die Notirung der Schlachtviehpreise nach Lebend⸗ gewicht an Stelle von Schlachtgewicht. Nach län Diskussion wurde beschlossen, folgendes Gutachten abzugeben: J. „D bedeutenderen preußischen Schlachtviehmärkten Preise nach „Schlachtgewicht“ entspricht den ⸗ züchtenden Landwirthe nicht und wird von den Produzenten umsomehr als ein Uebelstand empfunden, je allgemeiner sich auf den Wirth— schaftshöfen der Handel nach Lebendgewicht eingebürgert hat. Das Kollegium hält daher für geboten, daß in Zukunft die Schlachtviehpreise auf den preußischen Markten allgemein nach sebendgewicht notirt werden, ?) die Ermittelung und Veröffentli
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? 5 8 nil iber dieser Prei e überall amtlicher
„Die auf den übliche Notirung der
= cc . 14 Interessen der vieh⸗
unter der Autorität Organe gesche Härtnereibesitzer Schmidt (in Firma: Schmidt u. Harre in Erfurt) prach hierauf über den jetzigen Stand der Reblausfrage in Deutschland und die neuerlich revidirte internationale
onvention von Bern. . — ;
In der Sitzung vom 11. et en ersten Gegenstand yrdnu folgender ga des Frhrn. v. Hammer⸗ e 11
Rebla Us
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der agesordnung 9 stein (Loxten bei Osnabrück) und Genossen: Königliches Landes⸗Oeko⸗ nomie⸗Kollegium hält es für richtig, daß die den Domänenpächtern auferlegte Bedingung: in drei Jahren auf demselben Felde nur ein⸗ mal Zuckerrüben zu bauen, dahin abgeändert wird, daß zur Durch⸗ führung einer rationellen Fruchtwechselwirthschaft den Pächtern gestattet erde, in sechs Jahren zweimal Zuckerrüben auf demselben Felde zu bauen. er Antrag gelangte mit dem Zusatzamendement, wonach es am usse des Antrages heißt: „so jedoch, daß niemals zwei Zucker⸗ iten unmittelbar aufeinander folgen“, einstimmig zur Annahme. „r Otterborg (Frankfurt a. M.) befürwortete hierauf fol⸗ Vereins nassauischer Land⸗ und Forstwirthe: Oekonomie⸗Kollegium beschließt, an den Herrn Minister ie Bitte zu richten, mit dem Königlichen Ministe rbeiten über die Herabsetzung der Trans⸗
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Bewilligung eines Ausnahmetarifs Stalldünger den Königlichen Staatseisenbahnen iquidation zu treten und die Herabminderung auf ähnliche wie in Württemberg hochgeneigtest zu befürworten“. „Antrag wurde mit Hinweglassung der Schlußworte: „und die abminderung“ u. s. w. angenommen. — Rittergutsbesitzer Frbr. zon Hammerstein (Loxten b. Osnabrück) referirte hierauf über folgen⸗ den Antrag des Vereins nassauischer Land⸗ und Forstwirthe: Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle den Entwurf eines einheit⸗ lichen Währschaftsgesetzes für den Viehhandel im Deut⸗ schen Reiche nach dem neuesten Standpunkte der Thierheilkunde in den Kreis der Erwägung ziehen, respektive bei
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dem Fürsten Reichs⸗
dieser höchst wichtigen Angelegenheit eingeleitet werden. — längerer De⸗ batte gelangte folgende motivirte Tagesordnung zur Annahme: In Erwägung, daß mit Einführung eines einheitlichen Privatrechtes— im Gebiete des Deutschen Reiches auch das Recht der Gewãhrleistung beim Viehhandel einheitlich geregelt werden wird, sicherem Vernehmen zufolge, sogar schon ein Entwurf, welcher dies Rechtsgebiet ordnet, vorliegt, in Erwägung ferner, daß die Frage, nach welchen Grund⸗ sätzen dies Rechtsgebiet zweckmäßig zu ordnen sei, im Landes⸗Oeko⸗ nomie ⸗ Kollegium bereits 1870, im deutschen Landwirthschaftsrath
— * R. Nach
1875 und zu gleicher Zeit im deutschen Veterinärrath eingehend be⸗