1882 / 41 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

stoff aus dem Stickstoff der Luft salpetrige Säure gebildet wird, eine Orydation, welche nach den sorgfältigen Versuchen von Carins durch Os nicht, ebenso wenig dureh andere orydirend wirkende Agentien mit Ausnahme von Ou ausgeführt werden kann. Die beiden kräftigsten Oxydationsmittel, welche wir kennen. Or und Or, zeigen daher folgende bis jetzt bekannte

Untersehiede: Oi oxydirt O2 zu Os, Ha0 zu He O2 und den Stick-

stoff der Luft zu salpetriger und Salpetersäure, während Os bei der Einwirkung auf reines Wasser nicht Ha oO bildet und den Stick- stoff der Luft nicht zu oxęydiren vermag. Rems enund Sonthworth haben ferner beobachtet, dass Ozon (03) bei gewöhnlicher Tempe- ratur das Kohlenoxyd nicht zu Kohlensäure (00) zu oxysiren

vermag; Baum ann bestätigt diese Behauptung und zeigt durch

einwandslose Versuche, dass andererseits durch Or bei gewoh licher Temperatur Kohlenoxyd zu Kohlensäure oxydirt wird.

U-

Dr. med. Len der (Berlin, Potsdamerstrasse 132 und Kissingen, urhausstrasse 1591).

———

83 XR In serate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

——

Deffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central -⸗Handels⸗ In validendaul / Nudolf Ytosse, Haasenflein

register nimmt an: die Königliche Expedition L. Steckbriefe und Untersachungs-Szachen.

Industrielle Etablissements, Fabriken

Nrenhischen sStaats-Anzeigers: Berlin 8wW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

E

des Aentschen Reichs- Anzeigers und Königlich

2. Subbastationen, Anfgebote, n. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

n. 8. w, von öffentlichen Papieren.

Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

5 6

9. Familien- Nachrichten.

und Grosshandel. TNerschie dene Bekanntmachungen. läterarische Anzeigen. Theater- Anzeigen. In der Börsen-

beilage.

KR

& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

7422 Aufgebot.

Der Joseph Lieb, Sohn der Eheleute Bäcker i Lieb und der Ida Maria, geb. Goetz, von ettingen in . welcher am 235. Septem⸗ ettingen geboren, ist im Jahre 1821

nach Paderborn verzogen und hat dort seinen letzten bekannten Wohnsitz gehabt. In den Sterberegistern für die Stadt Paderborn ist derselbe nicht ver⸗ zeichnet, wohl aber findet sich in dem K er Joseph Lieb zweimal verheirathet gewesen ist und seine zweite Frau Elisabeth, geb. Amediek, am 13. Januar 1874 als Wittwe kinderlos zu Paderborn

ber 1797 zu

der Dompfarre zu Paderborn vermerkt, daß

verstorben ist.

ä Auf Antrag des Franz Jochum zu Hettingen als Vormundes der ahwesenden Erben des für kodt er⸗ klärten Anton Lieb, Bruders des Joseph Lieb, wird

der Joseph Lieb resp. dessen Erben und Erbnehmer

hierdurch aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 1. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumten Termine zu melden, wiedrigenfalls der Jo— seph Lieb für todt erklärt und sein Nachlaß den sich legitimirenden nächsten Erben ausgeantwortet wer— den wird. Paderborn, den 8. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. Naendrup. Aufgebot.

Die Wittwe Johann Bernard Gottfried Emme— rich, Antonia, geb. Ninck, zu Stadtlohn, hat das Aufgebot von dem auf den Namen des Johann Bernard Emmerich eingetragenen Zwölftheile der Grundstücke der Kat. Gem. Gescher Flur 11 Nr. 3401 a., Wiese, groß 44 Qu.⸗PMtr. und Nr. 342,1 d., Hofraum und Wohnhaus Nr. l58, groß 84 Qu. Mtr, beantragt.

s werden daher alle Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die vorbezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 16. September 1882, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten AÄuf— gebotstermine anzumelden, widrigenfalls fie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen werben und die Besitztitelberichtigung für die Antragstellerin er⸗

folgen wird. Coesfeld, den 3. Februar 1882. . Königliches Amtsgericht.

* Cern, ,

] . Im Namen Seiner Majestät 9 . von Bayern! rtheil: Todeßterklärung der Magdalena Rauch, ab⸗ wesend von Miltenberg. Entscheid: J. Magdalena Rauch, abwesend von Miltenberg, wird für todt erklärt. II. Die Kosten des Verfahrens sind aus deren Vermögen zu entnehmen. Königliches Amtsgericht. Simon, K. O. A. R. Verkündet am ersten Februar 1882. Heß, stellvertr. Ger. Schreiber. Zur Beglaubigung. Miltenberg, den 13. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber: Lang, Sektr.

7411 In Sachen des Lederhändlers J. Kiefer zu Staß⸗ furth, Klägers, wider den Schuhmgcher und Neuanbauer Carl Hülsing in Wahrstedt, Beklagten, e, , ee g, k wegen Forderung, wird zufolge Beschlusses vom heutigen Tage der zur Zwangsversteigerung des Neuanbauerwesens Rr. ass. 50 zu Wahrstedt auf den 22. April 1882 zu Wahrstedt anberaumte Termin wieder aufgehoben. Vorsfelde, den 4. Februar 1882. Herzogliches Amtsgericht. (gez. A. Ludewig.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. Oberförsterei Steinförde.

Holzverkauf.

Am Mittwoch, den 22. Februar, von Vor— mittags 10 Uhr an, sollen im Gastbofe des Herrn Tiburtius zu Fürstenberg in Mecklenburg nach⸗ stehende Hölzer öffentlich meistbietend gegen Baar⸗ zahlung verkauft werden.

1) Begang Droegen. J Nutzenden: 14 Eichen, 17 Buchen, 73 Kiefern. Raummeter: 5 Cichen⸗Kloben, 195 BuchenKloben, 32 Knüppel, 82 Kiefern- Kloben, 10 Knüppel. 2) Begang Schoenhorn. Nutzenden: 81 Eichen, 8 Kahnkniee, 13 Buchen, ; 1Azspe, 263 Kiefern (starke Schneidehölzer). Raummeter: 2 Eichen ⸗Nutzholz, 332 Kloben, 99 Knüppel. 158 Buchen-Kloben, 81 Knüppel, 257 Kiefern ·˖ Kloben, 59 Knüppel, ca. 100 Raum meter Stubbenbolj. 3) Begang . 440 Kiefern ⸗Nutzenden, 586 Kloben, 120 Knüppel. 9 Begang Steinfoͤrde. Nutzenden: 15 Eichen, 1 Buche, 41 Kiefern. Raummeter: 2 Gichen⸗Nutzholj. 18 Kloben, 22 Knüppel, 89 Buchen ⸗Kloben, 20 Knüppel, 416 Kiefern loben, 112 Knüppel, ca. 255 Fuder 6 und 10) Raummeter Stubben⸗ oli.

2 ,.

7387

J

5) Begang Priepert. . 248 Kiefern Nutzenden, 345 Raummeter Kloben, 138 Knüppel. . Abschriften der Verkaufslisten können von dem Revierjäger Kort hieselbst bezogen werden. Steinförde, am 11. Februar 1882. Der Oberförster. Frhr. von Hamm erstein.

7410 . Am Mittwoch, den 22. Februar, sollen im Willschen Gasthofe in Mirow, von Morgens 10 Uhr ab, aus der Oberförsterei Mirow, und zwar: . Begang Canow Jagen 2 250 Stück, ö v 7 , 250 200 403 19 430 653 n nn 270 n 500 n Kiefern⸗Bau⸗ und Schneidehölzer versteigert werden. ö auf Verkaufslisten werden baldigst er⸗ eten. Mirom, den 12. Februar 1882. Der Oberförster F. Scharenberg.

Wesenberg Zwenzow Mirow Peetsch

2 2 3 2 23

1

7409 Am Freitag, den 24. Februar, von Morgens 95 Uhr an, sollen im bisher Bürvenig'schen Lokale zu Strelitz öffentlich meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden: . L. Aus der Oberförsterei Strelitz: N Begänge Godendorf, Drewin und Strelitz: O0 Stück kiefern Schneide⸗ und Bauholz. 2) Begang Fürstensee: 300 Stück desgleichen.

3) Begang Innung: 170 * z

ck, größtentheils Bauholz.

4 Begang Goldenbaum:

100 Stück, größtentheils Schneideholz.

5) Begang Dabelow:

150 Stück desgleichen.

L. Aus der Oberförsterei Wildpark:

Begang Serrahn:

Die resp. Unterförster und Revierjä speziellen Nachweis der ö. rechtzeitige Beste er

Strelitz und Nenstrelitz, den 13. Februar 1882. Oberförster Wentzel. Forstmeister von Kamptz.

Eisenbahn - Direktionsbezirk Berlin. Sub⸗ mission auf Lieferung von Werkstattsmaterialien pro Droguen, diverse Lacke, and, Leinöl, Waterproof⸗

Blattgold, Seife, Spiritus, Leder, Glas, Holzkohlen, Stuhlrohr, sowie und Seilerwlcaren ) Febr J., Vormitt. Uhr, in unserem Geschäftslokal hierselbst, Köthener⸗ straße Nr. 8/9. Offerten sind f

1882/83, und Schmirgel, Schmirgelleinw sirniß, Pappe, Gummiwaaren Manufaktur Donnerstag, den 23. Februar d.

160

der ma

zureichen.

stellgeldes unter Be den Artikels empfangen werden.

10.

Submission auf Werkstatts⸗Materialien. Die für die Werkstäͤtten des Bezirkes pro 1882,83 erforderlichen nächstehenden Materialien als: Gruppe Erz. : Meter Wollen, Leder⸗, Seidenwaaren, Filz, Cocosdecken, Plüsch,

680 Stück kiefern Schneide⸗

ung Verkaufslisten igen.

zwar: Farben,

Posamentier⸗

Aufschrift versehen terialien“

Februar 1882. Materialien⸗Burcau.

und Bauholz. 1 ger, mit dem ölzer beauftragt, werden

4

rankirt, versiegelt und mit Submission auf Werkstatts⸗ bis zu obigem Termin an uns ein— Bedingungen können bei uns eingesehen oder gegen Baareinsendung von 1 ς und des Be— zeichnung des zu offeriren—⸗ Berlin, den

diesseitigen Direktions⸗

Segel⸗Leinen, Posamente, tuche, Waldwolle. guen, Glas-, Gummiwagren, Farben,

Hanf ⸗Schläuche, Wa

mission beschafft werden. und Bedarfsnachweisungen liegen im Materialien Büreau,

gegen franco Einsendung von 1 M für jede G

n Termine am 28. Februar er., an das oben bezeichnete Büreau Magdeburg, den 9. Februar 1882. Eisenbahn⸗Direktion.

Bekanntmachung. Für die Kaiserliche zu Wilhelmshaven, Danzig und Kiel soll

blechen, Eisenplatten, Bandeisen, GCckeisen, eisen, Rundeisen, Vierkanteisen, Blechnieten, nieten, Stahlblech, Kupferhautplatten, Kupfer Platten, Rundkupfer, Vierkantkupfer, Kupferhautnägeln, Zinkblech, Blei in Platten, schafft werden. Die mit der Aufschrift: rung von Eisen, dem am 1. März 1882, Nachmittags

Offerten „Submission auf

Termin einzureichen.

Stuttgart Anzeigers sowie in der Registratur der Verwaltun

werden. Kiel, den 13. Februar 1882. Werft, Verwaltungsabtheilung.

cht⸗

Gruppe IV.: Produkte, Drö— : Oele, Lacke, Pappe, Schmirgel, Firnisse sollen in öffentlicher Suh Die Lieferungsbedingungen diesseitigen Füurstenwallstraße Nr. 10 hier⸗ selbst, zur Einsicht aus, können auch von demselben ru

bejogen werden. Offerten sind mit der uff Offerte auf Werkstatts⸗ Materialien bis zum Vormittags 19 Ühr, einzusenden. Königliche

ft:

Werften ĩ der für das Etatsjahr 1882.83 vorliegende Bedarf an Eisen⸗ Flach⸗ Faß⸗

in

Flach kupfer, versch. Kupferrohren, Weißblech, ; Bleiblech, Blei in Röhren, Messingblech und Jellow⸗Metall be— sind versiegelt l Liefe⸗ Knpfer, Blei ꝛc.“ bis zu 3 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumten : Die besonderen Bedingungen liegen in der Expedition des viermal wöchentlich in erscheinenden allgemeinen Submissions—=

z

Abtheilung zur Einsicht aus und können auf porko— freien Antrag gegen Einsendung von 3 M Kosten von der Registratur der Kaiserlichen Werft bezogen Kaiserliche

7403]

Einnahme.

„HEorussina“, SHagelversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit. H. Gewinn- und Verlust-Conto für das Rechnungsjahr vom 1. Januar 1881 bis 31. Dezember 1881.

Ausgabe.

l) Gewinn⸗-Uebertrag aus dem Vorjahre 2) Reserve⸗Ueberträge aus dem Vorjahre: a. für noch nicht verdiente Prämie vacat b. für noch nicht regulirte Schäden und für festgestellte, aber noch nicht abgeho⸗ bene Entschädigungen (Schäden⸗Reserve) Vacat, C. vorausbezahlte noch nicht verdiente Zinsen vVacat 3) Prämien⸗Einnahme für 32356911 4 Ver— sicherungs⸗ Summe: a. Prämie: a. für direkt geschlossene Versicherungen S. für übernommene Rückversicherungen

Vacat

b. Nachschuß⸗Prämien: a. für direkt geschlossene Versicherungen Vacat 5. für übernommene Rückversicherungen Vacat,

4) Nebenleistungen der Versicherten: a. Legegelder. ; b. Eintrittgelder C. Polizegebühren d. anderweit.

Vacat vacat Vacat

5 Zinsen abzüglich der verausgabten Zinsen .. 6 Vventueller Coursgewinn auf Werthpapie re ꝛc. Vacat

7) Sonstige Einnahmen. vacat

.

201 S893 7

73 28 726 r

sicherer:

kosten.

201 93 77 C. ̃

. 1709539, 1 433 8

Rückversicherer:

9) Gewinn

Activa.

D . Eilan z

Rückversicherungs · Prämie ö 2) Eingegangene aber noch nicht verdiente Prämie abzüglich des Antheils der

Entschädigungen einschließlich der Regulirungs⸗ ö kosten, abzüglich des Antheils für Rückver⸗ 1

. a. für regulirte Schäden.... hiervon 16472 Æ 95 3 Regulirungs—

b. für nech nicht regulirte Schäden und für sestgestellte, aber noch nicht abgehobene Entschädigungen reservirt

Vorausbezahlte noch nicht verdiente Zinsen Zum Reservefonds,. Abschreibungen auf:

a. Immobilien. b. Inventar. d i Werthpapiere (wegen Coursverlust)

d. Forderungen. Verwaltungskosten abzüglich des Antheils der

a. Provisionen der Agenten. b. Sonstige Verwaltungskosten.

8) Sonstige Ausgaben

, , . Vacat,

Rückversicherer vacat

172 06513

Vacat 172 065

vVacat vVacat

vacat

vacat vacat

; 22 19622 ; 37 19476 2087

233 744

.

13

98

1 02

Passivn.

I) Forderungen an? die Garantiefonds ⸗Zeichner wegen nicht

gedeckter Obligos ..

2) Sonstige Forderungen: a. . der Versicherten. b. Ausstände bei den Agenten.

C. Guthaben bei Bankinstituten wegen' niedergelegter

Gelder

d. im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sie antheilig

auf das laufende Jahr treffen. e. anderweit. . Kassenbestand . r a. Hypotheken und Grundschulden b. 1 C. Wechsel ö d. anderweit.

Bruttowerth der Grundstücke. Inventar: a. Möbeln und Hausrath. b. Sonstiges Inventar

Noch zu deckende Organisationekosten.

s) Drucksachen.

Vorstehende Bilanz und Gewinn und Verlust⸗Conto habe i auf Gegenseitigkeit verglichen und mit denselben

Berlin, den 23. Januar 1882.

Für den Borstand: Freiberr von MHammoerstein.

2 53

06 * baar

Vacuat

5899 49 507148 30370

Vacat X. Vacat

71337 34

1806 3800 ͤ 25 753 64

Der gerichtlich vereidete Bücherrevisor. Erust Mierstedt.

für das Rechnungsjahr vom nl. Januar 1881 bis 31. Dezember 1881.

Betrag des Garantiefonds .... Reserve⸗Ueberträge für das nächste Jahr von w ib Ovpotbeken und Grundschulden, sowie sonstige in Geld zu schätzende Laste 355 ) Senstige Passiva .... Reservefonds. . Speziglreserven. 1 b. Sonstige Verwendung des Gewinnes inn. Rebertraa auf das nächste Rechnungs⸗ 1 wd

5 2 vacat

vVacat, Vacat Vacat, vacat,

vVacat vuacat,

1

23 666

3

Die Direction. Ren.

3 ch mit den Handlungsbüchern der hiesigen Borussia“, Hagelversicherunges⸗Gesellschast in NUebereinstimmung gefunden.

Be

Aas Abonnement beträgt 4 4A 50 3 für das Vierte ljahr.

Insertlonspreis für den Ranm einer Aruwzeil 30

M 41.

* 3

* * 9 8 . 3. .

Berlin, Donnerstag,

Aue Rost ⸗Austalten uehmen Gestellung an;

ö

für Berlin außer den Host-Austalten auch die Expe⸗

dition: 8w. Wilhelmstr. Rr. 82.

den 16. Februar, Abends.

1

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyt:

dem Vermessungs-Revisor Koch zu Cassel den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Direktor der Provinzial— Taubstummen⸗Anstalt zu Posen, Matuszewski, den König⸗ lichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem herrschaftlichen Kunst⸗ gärtner Kurzmann zu Trebichow im Kreise Crossen, dem Gefangnenwärter a. D. Keil zu Suhl im Kreise Schleufingen und dem Waldarbeiter Hans Hüttmann zu Billencamp im Kreise Herzogthum Lauenburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Allerhöchstihrem General ß la suite, dem General Major Grafen von Waldersee, General-Quartiermeister der Armee, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ehren— Großkreuzes mit Schwertern am Ringe des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst-⸗Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu ertheilen.

Königreich Prenßen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Oberlehrer und katholischen Religiöns— lehrer an der Realschule in Neisse, Dr. theol. Arthur König zum ordentlichen Professor in der katholisch-theologischen Fa⸗ kultät der Universität in Breslau zu ernennen. .

Bekanntmachung

der Ministerialerklärung vom 26. August 1881, betreffen? die Aufhebung der zwischen der König— lich preußischen und der Königlich württember⸗ gischen , , . getroffenen Uebereinkunft vom 27. September 6 K 1 Se em ber 1864 w der . Jagd-, Feld⸗ und Fischereifrevel in den beider—⸗ seitigen Grenzgebieten. Ministerialerklärnung.

Im Hinblick auf die am 1. Oktober 1879 in Kraft ge⸗ tretenen Reichsjustizgesetze ist zwischen der Königlich preußischen und der Königlich württembergischen Regierung ein Einver— ständniß darüber erzielt worden, daß die zwischen den König— . d Warttemb t 27. September reichen Preußen un zürttemberg unterm . 1664 abgeschlossene Uebereinkunft wegen Bestrafung der Forst⸗ Jagd, Feld⸗ und Fischereifrevel in den beiderseitigen Grenz— gebieten als außer Wirksamkeit getreten anzusehen sei.

Zur Urkund dessen ist die gegenwärtige Ministerial— erklärung ausgestellt worden, um gegen eine entsprechende Erklärung des Königlich württembergischen Ministeriums der Aus wärtigen Angelegenheiten ausgewechselt zu werden.

Berlin, den 26. August 1881. —ͤ

Der Königliche preußische Minister der Auswärtigen

Angelegenheiten. In Vertretung: (L. 8.) Busch.

Vorstehende Ministerialerklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung des Königlich württem— bergischen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenbeiten vom 26. April 18851 ausgewechselt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Berlin, den 9. Februar 1882.

Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten. In Vertretung: Busch.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Hoheit die Herzogin Anna Elisabeth Auguste Alexandrine don Mecklenburg-Schwerin die Trauer auf acht Tage an.

Berlin, den 16. Februar 1882.

Der Dber⸗Ceremonienmeister: Graf Stillfried.

Privileg ium egen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt ˖ Anleihefcheine der Stadt Halberstadt, Regierungs⸗ bezirk Magdeburg, im Betrage von i sd 05 t, vom 25. Januar 1882.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen c.

Nachdem der Magistrat der Stadt Halberstadt in Uebereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, die jut Ab- . anderer bereits vorhandener städtischer Schulden und zur

treitung verschiedener außerordentlicher städtischer Bedůrfnisse,

namentlich zur Errichtung einer Wasserleitung und Kanalisation erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag des Magistrats: . zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Glaͤubiger unkündbare Anleihefcheine im Betrage von 1500 000 M ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der. Gläubiger, noch der Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 505000 M, in Buchstaben: Eine Million fünf⸗ hunderttausend Mark, welche in folgenden Abschnitten: 650 Stück 1000 6 650 000 M 1300 n 500 MS 650 000 M. 10600 A 200 S 200 000

jusammen 1 006060 4

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen, und nach dem festgestellten Tilgungsplane mit— telst Verloosung vom 1. Oktober 1885 ab mit wenigstens Einem und, einem halben Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten , zu tilgen sind, durch gegen⸗ wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen, und jwar mit der Maßgabe, daß die Aue gabe der Anleihescheine in Höhe des Betrages von 217 000 4 jur Ausführung eines Kanalisi⸗ rungsprojekt so lange ausgesetzt bleibt, bis ein solches Projekt definitiv feftgestellt ist.

Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertra⸗ gung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staafes nicht übernommen. ;

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. ;

Gegeben Berlin, dei. 25. Fanugr 1882. *

(L. 8.) Wilhelm.

von Puttkamer. Bitter. Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Anleiheschein der Stadtgemeinde Halberstadt, .. te Ausgabe Buchstabe über . . . . Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 25. Januar 1882 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magde⸗ burg vom .. ten 1882 Nr. ... Seite... und Gesetz⸗ Sammlung für 1882 Seite . . . laufende Nr. . ).

Auf Grund der Beschlüsse der Stadtbehörden zu Halberstadt vom 3. März und 8. November 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 1500 000 M, bekennt sich der Magistrat zu Halberstadt Namens der Stadtgemeinde durch diesen, für jeden Inhaber gültigen, Seitens des Gläubigers unkündbaren Anleiheschein zu einer Darlehnsschuld von ... Mark, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1 500000 4 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren i883 bis spätestens 1917 ein schließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigftens Einem und einem halben Prozent des Kapitales jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Dis Ausloosung geschieht in dem Monate Februar jeden Jahres. Den Stadtbebörden kseht jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungestock zu verftärken oder guch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal iu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungestocke zu.

Die ausgeloosten sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückjahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Belanntmachung erfolgt fechs, drei, jwei und einen Menat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Neichs⸗ und Preusjischen Staats-Anzeiger, dem Amtéhblatte der Königlichen Regierung zu Magdeburg, der Börsenzeitung in Berlin und dem Halberstädter Intelligenzblatte. Geht eines dleser Blätter ein, so wird an dessen Statt von den Stadtbehörden mit Geneh— migung des Königlichen Regierung ⸗Präsidenten zu Magdeburg ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Dk— tober, vom 1. Oktober 1881 ab, mit vier Prozent jährlich verzinset. Die Ausjablung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Vückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheines bei der Stadtbauptkasse zu Halberstadt und jwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeifstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe⸗ schein sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig⸗ keitstermine jurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbetrãge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erboben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen e . verjähren zu Gunsten der Siadt. Das Aufgebot und die

raftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine er folgt nach ee eh der §5§. S383 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichsgesetzblatt S. 83), bejiebungsweise nach §. 2 des Ausführungsgesetzes jur Deutschen Civilprojeßordnung vom 24. März 1879 (HGes. Samml. S. 2815)

Zinsscheine koͤnnen weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt wer= den. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjãhrungefrist bei dem Magistrat an⸗ meldet und den stattgebabten Besitz der Zintscheine durch Vor⸗ jeigung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach rn der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und

bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus—⸗ gezahlt werden. ; .

Mit diesem Anleiheschein sind bis zum Schlusse des Jahres halbjährige Zinsscheine ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Sie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Halberstädter Stadt⸗ Hauptlasse gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet das Gesammtvermögen und die Gesammteinnahme der Stadt.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter un serer Unterschrift ertheilt.

Halberstadt, den ..

(Siegel.)

Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines Magistratsmitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg.

Zinsschein . .. Reihe zu dem Anleihescheine der Stadtgemeinde Halberstadt. .. Ausgabe, Buchstabe .. . Nr. . ũ̃ 3 vier Prozent Zinsen

Halberstadt.

Halberstadt, den .. ten

Der Magistrat.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb Sier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Magdeburg. Anweisung zum Stadtanleiheschein der Stadtgemeinde Halberstadt ..

Buchstabe ... N über 6

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die.. . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18... bis 18 ... bei der Stadthauptkasse zu Halberstadt, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich auzweisenden Inhaber des Anleihescheins dagegen Widerspruch er—⸗ hoben wird.

Halberstadt, den .. .

Der Magistrat.

Anmerkung. Die Namensunterschriften unter den Zinsscheinen und Anweisungen können mit Lettern oder Faksimilestempein gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein und jede Anweisung mit der eigen⸗

händigen Unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Ausgabe,

Die Nummer 4 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. SS29 die Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 26. August 18581, betreffend die Aufhebung der zwischen der Königlich preußischen und der Königlich württembergischen Regierung getroffenen Uebereinkunft vom K 1864 g 89 14. Dezember ; wegen Bestrafung der Forst⸗, Jagd⸗, Feld⸗ und Fischerei⸗ frevel in den beiderseitigen Grenzgebieten; unter Nr. 8830 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Hannover. Vom 28. Januar 1882; und unter Nr. S831 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Vezirks des Amtsgerichts Luchow. Vom 3. Februar 1882. Berlin, den 16. Februar 1882. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Didden.

3. Plenarsitzung des Herrenhauses, Freitag, den 17. Februar 1882, Nachmittags 1 Uhr.

Tagesordnung:

Einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, be⸗ treffend eine Abänderung der Grundbuchordnung. Ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Umgestaltung des Kurmärkischen und Neumärkischen Aemter⸗ kirchenfonds. Einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend das Kirchenwesen im Jadegebiet. Ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Vereinigung der Fleckensgemeinde Moritzburg mit der Stadt⸗ gemeinde Hildesheim.