Staates liegen könne, wenn über die Geschichte desselben möglichst weitgehende authentische Aufklärungen geboten wurden. Auch er wünsche, daß die Benutzung der Archive in einer Weise gestattet werde, wie sie bei den Bibliotheken üblich sei. Nur solle man nicht zu viel auf fremde Länder exem⸗ plifiziren. In Preußen enthielten die Archive nicht nur historisches Quellenmaterial, sie seien auch eine Art von Geschäftslokal, Registratur, mit einer Anzahl von Papieren und Schriststücken, die, ganz abgesehen von der Existenz der Sekretanda, nothwendig der öffentlichen Einsicht entzogen werden müßten. In Frankreich seien die Repertorien auf Beschluß des Nationalkonvents im Jahre 1793 geschaffen worden. Von großem praktischen Nutzen seien dieselben indessen nicht gewesen. Auch gehe nur in den seltensten Fällen der Vortheil aus der Offenlegung der Repertorien hervor, den der Vorredner angenommen. Es scheine, als ob er bei dieser Annahme zu sehr unter dem Eindruck des trefflichen Inven⸗ tars des Münsterschen Archivs gestanden habe. Bezüglich des Baues in Münster bemerke er, daß ein solcher bereits von der Regierung in Aussicht genommen sei.
Abg. Schmidt (Stettin) wünschte, daß mit den Publika⸗ tionen rascher vorgeschritten werde, und ersuchte um Auskunft darüber, welche Publikationen demnächst zu erwarten seien.
Der Abg. Kolberg fröhte an, worin der Grund für die Verzögerung der Herausgabe des Codex Borussicus zu suchen sei.
Der Regierungs⸗Kommissar wies nach, daß die Mahnung zu einem rascheren Tempo in den Publikationen unnöthig sei. Seit 1875 seien 20 Bände edirt woroen; augenblicklich befän⸗ den sich drei unter der Presse und drei weitere seien im Manu— skript vorhanden. Die Verzögerung der Herausgabe des Codex Borussicus habe seinen Grund lediglich in Zufällig— keiten, die auch die Regierung bedaure, die indessen schon ge⸗ hoben seien.
Der Abg. Freiherr von Heereman hob nochmals die Nothwendigkeit der Offenlegung der Repertorien hervor: er wünsche wenigstens ein Verzeichniß der mittelalterlichen Ur⸗ kunden. Nachdem der Regierungskommissar versprochen, diesen Wunsch in Erwägung zu ziehen, wurde die Diskussion ge— schlossen und der Etat der Staatsarchive genehmigt.
Beim Etat des Kriegs⸗Ministeriums erbat Abg. Zelle sich eine authentische Klarlegung des Unglücksfalls an der Invalidensäule.
Der Kriegs-⸗Minister von Vorfall, den er bedauere, militärischer Untersuchung sei. Er könne daher über die Schuldfrage ein Urtheil jetzt nicht abgeben, sondern nur konstatiren, daß der Posten thätlich angegriffen worden sei. Derselbe sei zwar der Haft entlassen und wieder in die Compagnie eingestellt worden, allein die Untersuchung gegen ihn gehe weiter fort. Er hoffe nicht, daß aus diesem Vorfall von irgend einer Seite des Hauses Anlaß genommen werde, den Soldaten der Mittel zu berauben, die ihm eine 3 des Zwecks, zu dem er auf Posten stehe, möglich mache.
Der Abg. Richter betonte, daß sich Angesichts dieses Vor⸗ falls die Frage erhebe, ob es nicht besser wäre, die Bewachung von Plätzen, wo Unfug zu erwarten sei, Polizeimannschaften mit weniger scharfen Instruktionen anzuvertrauen.
Bei Kap. 127 äußerte der Abg. von Ludwig den Wunsch, daß den Offizieren der Armee die Königlichen Kabinetsordres, in denen vor übermäßigem Luxus gewarnt werde, ins Ge⸗ dächtniß gerufen würden.
Der Kriegs-⸗Minister von Kameke versicherte, daß diese Allerhöchsten Verfügungen selbstverständlich nie außer Acht gelassen seien. Es seien in dieser Beziehung immer sorgfältige Beobachtungen angestellt worden, und zu seiner Freude könne er erklären, daß der Luxus in der Armee immer mehr in Ab⸗ nahme begriffen sei. Die Diskussion wurde hierauf geschlossen, und der Etat des Krieg s-Ministeriums genehmigt.
(Bei Schluß des Blattes begann die Berathung des Etats des Ministeriums des Innern.)
Kameke erklärte, daß der augenblicklich Gegenstand
— Der Kommunal-Landtag der Kurmark beschloß in seiner 6. Plenarversammlung am 18. d. M., mit Rücksicht auf die Verminderung der Versicherungssumme der Land⸗ feuersozietät in den letzten Jahren, eine Einschränkung der Prämien für Spritzen und Wasserwagen dahin, daß solche nicht mehr an die ersten 9, sondern nur an die ersten 3 ge⸗ zahlt werden sollen. Von drei Rekursgesuchen in Angelegen— heiten derselben Sozietät konnte nur eins berücksichtigt werden. Der Zuschuß zur Lebensversicherungsprämie wurde einem Beamten derselben Sozietät bewilligt, obwohl er bei einer anderen als der vorgeschriebenen Kasse Versicherung genommen hatte. Die Rechnungen der kurmärkischen Hülfskasse pro i880, welche der Landtag dechargirte, ergaben einen so günstigen Stand des ständischen Dispositionsfonds, daß aus demselben 12 Rettungshäusern resp. Asylen im Bezirke der Kurmark Beihülfen von zusammen 15 500 66 gewährt und zwei anderen in der Bildung begriffenen Wohlthätigkeits⸗ anstalten unter gewissen Bedingungen erhebliche Beihülfen für das nächste Jahr in Aussicht gestellt werden konnten.
— Nach §. 21 des Reichspreßgesetzes sind, wenn der In⸗ halt einer Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung begründet: 1) der verantwortliche Redacteur, 2) der Verleger, 3) der Drucker, 4) der Verbreiter, soweit sie nicht als Thäter oder Theilnehmer zu bestrafen sind, wegen Fahr— lässigkeit zu bestrafen. Die Bestrafung bleibt jedoch für jede der benannten Personen ausgeschlossen, wenn sie den Ver⸗ sasser oder Einsender resp. den Vormann nachweist. In Vezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Stras⸗ senat, durch Urtheil vom 23. Dezember v. J. ausgesprochen, daß die Verantwortlichkeit der im 5. 21 genannten Personen in jedem Falle ausgeschlossen ist, in welchem der Vormann, wenn auch ohne Nachweisung des Nachmannes bestraft wer⸗ den kann.
— Ein von einem Gemeinschuldner zum Nachtheil der übrigen Konkursgläubiger begünstigter Gläubiger ist zwar nach der Reicht⸗Konkursordnung nicht deshalb strafbar, weil er sich von dem Gemeinschuldner Befriedigung hat gewähren lassen, wohl aber ist er, nach einem Urtheil des Reichs⸗
erichts, III. Strafsenats, vom 21. Dezember v. J, wegen Instiftung zu der von dem Gemeinschuldner dadurch began⸗ genen Strasthat zu bestrafen, wenn er vorsätzlich den Kridar zu seiner Begünstigung vor den übrigen Gläubigern durch irgend welche Mittel bestimmt hat.
— Der General -Lieutenant Freiherr von Schleinitz, Commandeur der 12. Division, ist mit Urlaub aus Neisse hier angelonmen.
Bayern. München, M Februar. (W. T. B.) Die
von der heutigen Münchener Morgenzeitung“ gebrachte Nach⸗ richt über die Genehmigung eines Entlassungsgesuchs des Kultus⸗Ministers von Lutz kann nach an kompetentester und authentischster Stelle eingezogenen Erkundigungen als völlig unbegründet bezeichnet werden. Der Kultus⸗Minister hat weder ein Entlassungsgesuch eingereicht, noch auch die Ge— nehmigung eines solchen erhalten.
Sachsen. Dresden, 20. Februar. (Dr. J.) In der Ersten Kammer begründete heute vor Eintritt in die Tagesordnung Sekretär Graf Könneritz eine von ihm einge⸗ brachte Interpellation, in welcher derselbe, „ohne der Frage näher zu treten, ob die Vivisektion wissenschaftlich zu entbehren sei oder nicht, die Staatsregierung um Auskunft ersuchte, ob sie in der Lage gewesen, amtlich über erstere zu kognosziren, und ob im Bejahungsfalle namentlich Fürsorge getroffen sei, 1) daß die Vivisektion auf die unerläßlichen und nur unter Aufsicht dazu autorisirter Organe vorzunehmenden Fälle beschränkt bleibe, und 2) daß alle von der Wissenschaft gebo— tenen Hülfsmittel angewendet werden, um die Leiden des als Forschungsobjekt dienenden Thieres zu mildern.“ Der Staats⸗Minister Dr. von Gerber beantwortete diese Inter⸗ pellation und bejahte die erste Frage. Es hätten im Jahre 1880 und 1881 amtliche Verhandlungen deshalb stattgefunden, und zwar nicht blos Verhandlungen des Kultus— Ministeriums mit den in seinem Departement befind⸗ lichen Anstalten, sondern auch Verhandlungen ähnlicher Art des Ministeriums des Innern und endlich Verhandlungen zwischen diesen beiden Ministerien. Die Vivxisektion werde, was die dem Departement des Kultus⸗Ministeriums ange— hörenden Anstalten betrifft, hauptsächlich in dem physiologi⸗ schen und pathologisch⸗anatomischen Institut der Universität betrieben, und zwar unter der Leitung, Autorisation und Verantwortung der daselbst bestellten Direktoren. Was die Frage betreffe, ob sie nur in unerläßlichen Fällen ausgeübt werde, so glaube er annehmen zu dürfen, daß auch dies der Fall sei, aber freilich müsse die Bestimmung dieser Grenze doch immer dem fachmännischen Urtheil der Direktoren über⸗ lassen bleiben. Die letzte Frage glaube er unbedenklich beja⸗ hen zu können, auch wenn ihm nicht bei Anlaß jener er⸗ wähnten Verhandlungen ausdrückliche Zusicherungen bezüglich dieses Punktes gemacht worden wären. Der Minister verlas sodann eine Stelle aus einer Verordnung, die in dieser Angelegenheit vor einem Jahre ergangen ist. Das Ministerium theile also den Standpunkt sowohl des Interpellanten als des letzten Redners. Die Kammer erledigte sodann den Etat des Justiz-Ministeriums im Wesentlichen nach den Beschlüssen der zweiten Kammer; nur genehmigte sie den von dieser abgelehnten Titel Dispositionsquantum zu persönlichen Zulagen an richterliche Beamte in einer Gehalts— klasse unter 6000 6 zur Ausgleichung des mit Versetzungen verbundenen dauernden Mehraufwands und zu Funktions— zulagen, gemäß dem Antrage ihrer Deputation.
Die Zweite Kammer fuhr in der Etatsberathung fort. Zu dem Kapitel Chaussee⸗ und Brückengelder beschloß die Kammer auf Antrag der Majorität der Deputation, gegen den Widerspruch der Staatsregierung, mit 389 gegen 32 Stimmen, die Aufhehung der Chaussee und Brückengelder von der nächsten Etatsperiode ab zu beantragen. Zu den Einnahmen aus der Einkommensteuer heantragte die Minorität der De⸗ putation, in der jetzigen Etatsperiode die beiden untersten Klassen der Einkommensteuerpflichtigen von der Einkommen⸗ teuer frei zu lassen und der Regierung für den nächsten Landtag die Verlegung einer abgeänderten Einkommensteuer— skala im Sinne einer bez. weiteren Entlastung der unteren und mittleren Einkommenstufen zur Erwägung zu geben.
Baden. Karlsruhe, 20. Februar. (W. T. B.) Nach dem heute veröffentlichten Bulletin ist der Gesundheitszustand des Großherzogs fortdauernd gut. Die Brauchfähigkeit des Sehorgans nimmt regelmäßig zu, immerhin werden noch Wochen zur gänzlichen Beseitigung des Augenleidens nöthig sein. Sobald der Zustand der Augen die Vewegung in freier Lust gestattet, ist, da die Körperkräfte zunehmen und Schlaf genügend vorhanden ist, der baldige Eintritt der vollen Ge— sundheit zu erwarten.
Elsaß⸗Lothringen. „Elsaß⸗Lothring. Ztg.“ wirft
Dieselbe wurde am 5. Dezember 1881 eröffnet und am 16. Fe⸗ bruar 1882 geschlossen, die dazwischen fallenden Weihnachtsferien betrugen etwas über zwei Wochen. In dieser Zeit fanden 390 Plenar⸗ sitzungen (davon 3 aus Vor⸗ und Nachmittagssitzungen bestehend) und etwa 80 Kommissionssitzungen der vier nach der Geschäftsordnung bestehenden ständigen Kommissionen sowie der drei für einzelne Vor— lagen gewählten Spezialkommissionen statt. An Vorlagen waren Seitens der Regierung folgende acht eingebracht worden:
1) der Landeshaushalts⸗Etat für das Etatsjahr 1882/83. Der⸗ selbe wurde mit unerheblichen Abänderungen im ganzen Umfange genehmigt;
2) die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen für das Etats⸗ jahr 1880,81 nebst einer Zusammenstellung der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Ausgaben. Die verlangte Decharge wurde ertheilt;
3) Die allgemeine Rechnung über den Landeshaushalts⸗Etat für das Jahr 1877. Die verlangte Decharge wurde ertheilt;
4) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die anderweitige Ein⸗ richtung der Verwaltung der direkten Steuern und der Kassenver⸗ waltung. Derselbe war einer Spezialkommission überwiesen worden,
die beantragte Aufhebung der Bezirkshauptkassen wurde genehmigt,
die Centralisation der Steuerdirektionen dagegen abgelehnt;
5) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Lizenzgebübren für den Kleinverkauf von geistigen Getränken. Derselbe war einer Spezial⸗ kommission überwiesen worden und wurde bis auf eine unter Zu⸗ stimmung der Regierung erfolgte Erweiterung des §. 1 unverändert angenommen;
7) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Bestellung von Amte kautionen in elsaß⸗lothringischer Rente. Derselbe gelangte ohne vorherige Vorberathung durch eine Kommission im Plenum unver⸗ ändert zur Annahme;
8) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gerichtskosten und die Gebühren der Gerichtsvollzieher. Derselbe wurde unverändert angenommen mit Ausnahme des §. 2, welcher ohne Widerspruch Seitens der Regierung gestrichen wurde;
9) der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Fähigkeit zu dem Amte eines Notars, derselbe gelangte, von einer redaktionellen Aende⸗ rung in §. 2 abgesehen, gleichfals unverändert zur Annahme.
Die im Laufe der Session eingebrachte Denkschrift, betreffend die Bereinigung des Grundsteuerkatasters in Elsaß⸗Lothringen, fand die Billigung des Landesausschusses, die im Etat vorgesehenen 100 000 zur Fortsetzung der Vereinigung wurden bewilligt.
Aus der Mitte der Versammlung sind folgende Initiativanträge eingebracht worden:
1) Antrag Kleinelaus und Genossen, betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Mutationsgebühren nach den
Straßburg, 17. Februar. Die folgenden Rückblick auf die neunte Session des Landesausschusses:
Sterbe fällen — wurde dem Vorschlage der für denselben eingesetzten Spezialkommission gemäß abgelehnt; z
2) Antrag Gunzert und Genossen, betreffend die Vorlegung von Gesetzentwürfen über die Fischerei und die Jagd⸗ und Fischerei⸗ polizei, wurde, soweit auf die Jagd⸗ und Fischereipolizei be⸗ züglich, angenommen, soweit, auf die Fischerei bezüglich, abgelehnt;
3) Antrag Gunzert und Genossen, betreffend die Fischerei, — wurde mit Rücksicht auf die bezüglich des vorgenannten Antrags ge⸗ faßten Beschlüsse zurückgezogen;
4) Antrag Freiherr Zorn v. Bulach (Sohn) und Genossen, betreffend die Organisation der Sparkassen, — wurde einstimmig angenommen;
5) Antrag Grad und Genossen, betreffend die Einrichtung eines meteorologischen Dienstes, — wurde der Regierung überwiesen mit dem Ersuchen, im nächsten Jahre bestimmte Mittheilungen bezüglich der Einrichtung eines über das ganze Land auszudehnenden meteorologi⸗ schen Dienstes zu machen. Außerdem aber wurden bei der dritten Lesung des Etats 5000 M in das Extraordinarium neu eingestellt zu meteorologischen Studien“;
6) Antrag Cam. Schlumberger und Genossen, betreffend die Beamten der Bezirksarchive, — wurde abgelehnt;
7) Antrag Winterer und Genossen, betreffend die Geschäfts—⸗ sprache des Landesausschusses, — wurde einstimmig angenommen;
8s) Antrag Grad und Gen., betreffend die endgültige Verfassung für Elsaß⸗Lothringen — wurde einstimmig angenommen;
9) Antrag Fuchs und Gen., betreffend das Verfahren in streitigen Enregistrementssachen — wurde mit großer Mehrheit ange— nommen;
16) Antrag Goguel und Gen., ur dritten Lesung des Etats), betreffend den Unterricht der französischen Sprache in den vier— und mehrklassigen Elementarschulen — wurde einstimmig ange— nommen; —
1I) Antrag Freiherr Zorn v. Bul ach, Vater, und Gen., ur dritten Lesung des Etats), betreffend die Schulzeit in den Land— gemeinden für die Monate Juni, Juli und August, — wurde an— genommen;
12) Antrag Antoine und Gen., (zur dritten Lesung des Etats), betreffend die Theatersubventionen — wurde nach einer die Antragsteller befriedigenden Erklärung seitens der Regierung zurück— gezogen;
13) Antrag Schneegans und Gen., betreffend die Bildung eines Staatsraths in Elsaß⸗Lothringen — wurde der Regierung über— wiesen zum Studium der Frage;
14) Antrag Baron v. Reinach und Gen., betreffend die Ab⸗ änderung der Geschäftsordnung — wurde zurückgezogen, wird indeß in der nächsten Session wieder eingebracht werden.
Außer diesen genannten Vorlagen und Initiativanträgen wurden die sämmtlichen eingegangenen Petitionen, 146 an der Zahl, erledigt; von diesen 146 Petitionen bezogen sich 80 auf die Lizenzsteuer.
Seitens der Kommission wurde außer über die Mehrzahl der Petitionen und einige weniger wichtige Etatspositionen stets schrift⸗ licher Bericht erstattet. Derartiger Kommissionsberichte liegen im Ganzen 25 vor, von welchen 19 auf die verschiedenen Theile des Etats entfallen, 5 auf die verschiedenen Gesetzentwürfe und 1 auf eine Petition, (betreffend die auf Werthpapieren lastenden Stempel- und Transmissionsgebühren).
Dieser Ueberblick über das vom Landesausschuß erledigte Arbeits— pensum bezeugt, daß von Seiten der einzelnen Mitglieder in der Aus⸗ übung ihres Mandats viel Fleiß und Eifer bethätigt worden ist. Auf einzelne im Laufe der Verhandlungen berührte Fragen wird viel⸗ leicht noch zurückzukommen sein, aber das Urtheil über das Gesammt⸗ ergebniß der Session darf wohl dahin zusammengefaßt werden, daß dasselbe ein durchaus befriedigendes ist, eine Auffassung, welche, wie wir wissen, auch in Kreisen des Laudesausschusses vollauf getheilt wird. Der Etat ist nach sehr gründlicher Durchberathung unter im Ganzen unerheblichen Abänderungen, mit welchen die Regierung sich einver⸗ standen erklären konnte, angenommen worden, ein gleiches Einver— ständniß wurde bei allen übrigen Vorlagen erzielt, bezüglich deren überhaupt Abänderungen in Frage kamen.
Dieses Gesammtergebniß ist um so mehr anzuerkennen, als bei der Eröffnung der Session der Wiederhall der Reichstags⸗Wahl— bewegung noch im Lande nachzitterte und die meisten Mitglieder unter dem durchaus erklärlichen Eindruck standen, welchen das Reichsgesetz vom 10. Juni v. J., betreffend die Geschäftssprache des Landesaus— schusses, bei ihnen hervorgerufen hatte.
Wenn dennoch die Session so in allseitig beftiedigender Weise abschloß, so ist damit ein neuer und unanfechtbarer Beweis nicht nur von der ruhig fortschreitenden Entwickelung Elsaß-Lothringens und der Konsolidirung seiner Verhältnisse erbracht, sondern auch von dem Einvernehmen, welches sich auf der Basis der materiellen Wohlfahrt des Landes zwischen der Verwaltung und der Volksvertretung fester und fester begründet. ;
In der Gestaltung, welche das Reichsgesetz vom 4. Juli 1879 dem Landesausschuß gegeben, hat derselbe drei Sessionen abgehalten. Alle Neuerungen im politischen Leben greifen tief in dasselbe hinein, rufen neue Auffassungen, mehr oder minder vorübergehende Stimmungen hervor. Die jetzt beendete neunte Session ist die letzte, welche unter Gebrauch der französischen Sprache stattfand, von der zehnten Session an wird der am 29. Oktober 1874 als Notabeln— versammlung eingesetzte und am 17. Juni 1875 zum ersten Male zusammengetretene Landesausschuß fortan öffentlich und in deutscher Sprache als deutsche Landesvertretung verhandeln.
Diese Entwickelung ist eine schrittweise gewesen. Der Einsetzung des Landesausschusses unter dem 29. Oktober 1874, welche in Form einer Ermächtigung an den Ober-Präsidenten erfolgte, schloß sich unter dem 2. Mai 1877 das bei dem damaligen ersten Besuche des Kaisers hier in Straßburg von Sr. Majestät vollzogene Gesetz an, welches dem Landesausschuß an Stelle des Charakters einer nur berathenden Versammlung beschließende Funktionen verlieh, und die Vereinbarung der Landesgesetze, wenn auch mit Vorbehalt, vom Reichstage auf den Landesausschuß übertrug. Nach weiteren zwei Jahren wurde durch das Gesetz vom 4. Juli 1879 die Zuständigkeit des Landesausschusses abermals ausgedehnt und seine Mitgliederzahl nahezu verdoppelt.
Mit der nächsten, zehnten, Session wird die Volksvertretung von Elsaß⸗Lothringen und damit das Land selbst eine neue Phase der Entwickelung beschreiten, nach dem Ausgang der eben beendeten Session darf diesem neuen Abschnitt mit vollster Zuversicht entgegengesehen werden. Die Geschichte des Landes wird es dereinst als ein historisch bedeutsames Datum verzeichnen, daß seine Vertretung am 16. Fe⸗ bruar 1882 zum letzten Male in französischer Sprache verhandelt hat. Die Wandlung hat sich freilich nicht vollziehen können, ohne nament⸗ lich Diejenigen tief zu berühren, denen es an Uebung und Fertigkeit in der deutschen Sprache gebricht; es war dies aber eine wesentliche Vorbedingung für die allseitig verlangte Gleichberechtigung des Landes in der Reihe der deutschen Bundesstaaten; es ist eben für einen Bundes⸗ staat nicht zulässig, daß die Volksvertretung eines seiner Glieder durch den Gebrauch einer fremden Sprache gleichsam als ein fremdes Parlament erscheine.
Eine kurze Spanne Zeit aber wird genügen, um die Schwierig keiten, welche dieser neue Uebergangsmoment darzubieten scheint, zu überwinden, und das Ergebniß der eben beendeten neunten Session dürfte wesentlich beitragen, diese Zuversicht auch im Lande selbst zu befestigen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Februar. (W. T. V.) Der Strafgesetzausschuß des Abgeordnetenhauses genehmigte den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung von Ausnahmegerichten in Dalmatien nach längerer Ge⸗ neral⸗ und Spezialdebatte mit einigen Amendements, nach welchen die Einführung von Militärgerichten als Ausnahme⸗ gerichte sür die drei Gerichtssprengel Spalato, Ragusa und Kattaro festgestellt wird. Gleichzeitig wird jedoch der Regie⸗
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mung anheimgestellt, in einzelnen Theilen dieser Sprengel einen Gebrauch von dieser Ermächtigung zu machen. Ferner sollen zu den der Militärgerichtsbarkeit unterworfenen Delik— ten auch Todtschlag und schwere körperliche Beschädizung ge⸗ zählt werden; die Wirksamkeit der Gesetze soll endlich auf die Delikte beschränkt werden, welche in Gebieten begangen sind, in denen die Ausnahmegerichte eingeführt find.
— Nach amtlichen Meldungen finden in den Vezirken von Gaczko, Konüce, Nevesinje und Stolac, sowie in Zubeci noch häufig Raubanfälle statt. — Am 17. d. M. hatte eine Infanterie⸗ und Gensd'armerie⸗Abtheilung bei Prjedor einen Zusammenstoß mit etwa 80 Insurgenten, letztere wurden mit einem Verluste von 10— 15 Todten zurück— getrieben. Die österreichischen Truppen hatten keine Verluste. Bei Ledenice und Stepen finden täglich Geplänkel mit einzelnen Insurgenten statt; bei einem solchen wurde am J5. d. Korporal Rimmerberger vom 14. Insanterie⸗Regiment schwer und am 18. d. Ober⸗Lieutenant Szathmary vom 3. Feld-Jäger⸗Bataillon leicht verwundet. Ueber sonstige Gefechte in der Crivoscje liegen keine Meldungen vor. Die Befestigungsarbeiten bei Ledenice, Stepen und Gre— ben, sowie die Herstellung von Wegen schreiten rasch fort. — Aus Trnowa wird die durch stärkere Patrouillen be⸗ stätigte Ansammlung von Insurgenten östlich vom Rogaisattel gemeldet. Am 18. d. ist Oberst Zamkauer mit 3 Bataillonen und 2 Geschützen über Crni () und Oberst Hotze mit 2 Ba— taillonen und 2 Geschützen über Sas vorgerückt. Die Kolonne Zambauers traf bei Cruscica auf Insurgenten und trieh die— selben nach kurzem Gefecht auseinander; die Truppen verloren 4 Verwundete, die Insurgenten ließen 5 Todte und 7 Ver⸗ wundete in den Händen der Truppen. Cruscica, aus dessen Häusern auf die Truppen geschossen worden war, ist zum größten Theil niedergebrannt.
Kattaro, 21. Februar. (W. T. B.) Die Ortsältesten von Ledenize, Orahovaz und den übrigen von Truppen be—⸗ setzten Ortschaften in der Krivoscie beschlossen, nach Zuze in Montenegro auszuwandern. Wie aus Risano gemeldet wird, rücken die Truppen unaufhaltbar gegen Ubli vor, wo in den nächsten Tagen ein entscheidender Schlag erwartet wird. Nach dem Falle von Ubli dürfte die Unterwerfung der Krivoscianer erfolgen.
Pest, 20. Februar. Im Unterhause erklärte in Be⸗ antwortung der Interpellation Hermanns, betreffend die Agi— tation des deutschen Schulvereins, der Minister⸗Präsident Tisza, es handele sich hier um eine lediglich auf privatem, sozialem Gebiete vorgehende Aktion, über welche eine amtliche Mittheilung unthunlich sei. Dieser Aktion gegenüber ist es der Regierung und unser Aller Aufgabe, allen Nationalitäten des Landes gegenüber Gesetze zu schaffen, welche gleichmäßig bezüglich aller Bürger vom Gesichtspunkte des Staatslebens geboten erscheinen und sich durch keinerlei Provokation hindern zu lassen, alle Nationalitäten fremder Zunge in ihren mit den Be— dingungen des Staatslebens nicht kontrastirenden Bestrebungen zu unterstuͤtzen. Eine weitere Aufgabe ist, die durch eine gewisse Frak⸗ tion Irregeführten aufzuklären nicht durch gehässige Polemiken, sondern durch Darlegung der Wahrheit. Dadurch wird es uns gelingen, zu erreichen, daß die Irregeführten, unter denen sich einzelne treffliche Männer befinden, sich mit Abscheu von den Irreführenden abwenden werden. Mittel zur Aufklärung seien gegeben durch die Oeffentlichkeit und durch das freundschaft— liche Verhältniß der Regierungsorgane der Staaten zu ein— ander. „Alles“, betonte der Minister, „beschränkt sich auf eine private, soziale Wirksamkeit. Möglich, daß es auch dort, gleich— wie hier Leute giebt, die es sich zur Aufgabe machen, das gute Verhältniß zwischen den Regierungen Oesterreich⸗Ungarns und des mächtigen Deutschlands zu lockern Arer ich bin über⸗ zeugt, daß, so gut dieses Vorgehen auf uns ohne Einfluß bleiben wird, es auch auf den großen Mann eindruckslos bleiben wird, welcher die Angelegenheiten jenes großen Staates leitet, dessen Freundschaft uns, wie ich glaube, unter den heu⸗ tigen Verhältnissen nicht ganz gleichziltig sein kann. Wir werden uns durch Nichts stören lassen, zu fordern, was jeder Staat von allen seinen Unterthanen fordern muß, wir werden uns durch keinerlei Provokation bewegen lassen, die von der ungarischen Politik stets eingehaltene Grenze zu überschreiten, nie einen Sohn dieses Vaterlandes wegen seiner Sprache oder Nationalität verfolgen“. Die Antwort des Minilers, welche wiederholt von Beifall und Zustimmung begleitet war, wurde einstimmig zur Kenntniß genommen.
Großbritannien und Irland. London, 21. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses erklärte der Staatssekretär des Aeußern Lord Granville: die Regierung werde sich weder an der Bildung noch an den Verhandlungen eines Spezialausschusses zur Untersuchung der Birkung der Landakte in Irland betheiligen Lord Salisbury wies darauf hin, daß eine solche Handlungs- weise der Regierung ernst unb beispiellos sei. Der Gegenstand wurde darauf verlassen.
Im Unterhause erklärte der Unter-Staatssekretär Dil ke auf eine Anfrage von Worms': die Frage wegen der Formalitäten, welche die Rußland besuchenden englischen rgeliten zu befolgen hätten, sei noch Gegenstand des Schriftwechsels mit Rußland. Die englischen Unterthanen üdischer Religion würden indessen den Schutz der englischen Negierung, zu dem sie berechtigt seien, besitzen, soweit dies mit den Vertragsverpflichtungen vereinbar sei. Der Premier Gladstone kündigte unter lautem anhaltenden Beifall an: er werde am nächsten Montag eine Resolution beantragen, dahingehend, daß eine parlamentarische Untersuchung hinsicht⸗ lich der Wirkung der irischen Landakte im gegenwär⸗ tigen Augenblicke nur dazu dienen könnte, die Landalte zu behindern, und daß solche Üntersuchung der guten Verwaltung Irlands nachtheilig fein müsse.
— 21. Februar, früh. (W. T. B.) Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen Unterhaussitzung beantragte der Premier Gladstone, in die Debatte über die Geschäfts— Adnung einzutreten. Es entstand hierauf eine stürmische Debatte, in welcher die Opposition diesen Antrag bekämpfte, da die Regierung diese von ihr früher für dringlich erklärte Frage jetzt am nächsten Montag durch eine andere Debatte unterbrechen wolle. Gladstone weigerte sich, jetzt die Gründe für den am Montag angekündigten Antrag anzugeben; derselbe sei aber für die Regierung Irlands von großer Bedeutung. Der ntrag Hladstone's wurde schließlich angenommen. Der Premier bean⸗ tragte hierauf die erste Resolution, durch welche der Debattenschluß eingeführt wird mit der Modifikation, daß, wenn weniger als 10 dagegen stimmen, mindestens 106 dafür stimmen . . damit der Schlußantrag zum Beschlusse erhoben werde. Lord Northcote erkannte die Nothwendigkeit an, die Obstrultion zu
nicht gewillt ist, dasselbe engherzigen
Anklang; er hob
begrenzen, erklärte aber dem Prinzip der „Cloture“ nicht zu⸗ stimmen zu können. In einem eingebrachten Amendement wurde der Debattenschluß durch die Majorität für unzulässig erklärt. Die weitere Berathung wurde schließlich vertagt.
. Frankreich. Paris, 21. Februar. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung Ma— riani's zum Gesandten in München.
Italien. Rom, 20. Februar. (W. T. B.) An⸗ läßlich des vierten Fahrestages seiner Erwählung empfing der Papst geute die Glückwünsche der kirchlichen sowie der Civil⸗ und Militärwürdenträger seines Hofstaats. — Der Gesundheitszustand des Papstes ist ein ziemlich guter.
Türkei. Konstantin opel, 20. Februar. (W. T. B.) Der Ball auf der deutschen Botschaft, der für gestern in Aussicht genommen war, wurde wegen des Ablebens der Gemahlin des belgischen Gesandten abgesagt. Die Mitglieder der außerordentlichen preußischen Gesandtschaft machten gestern den höchsten türkischen Würdenträgern ihre Vesuche und empfingen heute deren Gegenbesuche. Der Chef der Mission, Fürst Radziwill, erhielt vom Sultan den Osmanie⸗Orden erster Klasse, Prinz Reuß XVIII. den Medjidie⸗ Orden erster Klasse, den Majors von Bevernförde und von Below wurde der Medjidie⸗Orden zweiter Klasse und dem Lieutenant. Prinzen Radziwill der Medjidie⸗Orden dritter Klasse verliehen.
Rumänien. Bukarest, 20. Februar. (W. T. B.) Wie der „Romanul“ mittheilt, wird die Regierung den Kam— mern demnächst einen Gesetzentwurf vorlegen, nach welchem die Armee in 4 Armee⸗-Corps, 8 Divisionen und 16 Brigaden eingetheilt werden soll. — In der Deputirtenkammer inter— pellirte Jonescu die Regierung über die Maßregeln, welche getroffen seien, um die Auswanderung der jüdischen Bevölkerung zu fördern.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 20. Februar. (W. T. B.) Nach einer durch Aushang bei dem Hirte geilen, er⸗ folgten Bekanntmachung nehmen die Verhandlungen in dem polI: tischen Prozesse gegen Michael Trigonia, Nicolai Ssuchanoff und Genossen morgen unter dem Präsidium des Senator Dejer ihren Anfang. Angeklagt sind 21 Personen. Die Verhandlungen finden auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes vom 14. November 18651 unter Ausschluß der Oeffent⸗ lichkeit statt; nur Administrations- und Justizbeamten sowie n. . Verwandten der Angeklagten ist der Zutritt ge—
attet.
— 21. Februar. (W. T. B. Der „Regierungs—⸗ Anzeiger“ schreibt: In Folge der von dem General-Adju— tanten Skobeleff in Paxis an ihn besuchende Studenten gehaltenen Rede werden beunruhigende Gerüchte verbreitet, welche jeder Begründung entbehren. Dergleichen private Aeußerungen von Personen, welche Seitens der Regierung nicht dazu ermächtigt sind, können natürlich keinen Einfluß auf den allgemeinen Gang unserer äußeren Politik haben, noch unsere guten Beziehungen zu den Nachbarstaaten ändern, welche sowohl auf den freundschaftlichen Banden der gekrönten Häupter unter sich und dem klaren Verständniß der Interessen der Völker, als auch auf gegenseitiger strenger Ecfüllung der bestehenden Verträge begründet sind.
Afrika. Egypt en. Aus Paris, 21. d., meldet „W. T. B.“: Die „Républiqu frangaise“ publizitt ferner ein von den englisch⸗französischen Finanz-Con— troleuren in Kairo herrührendes, vom 6. d. M. da⸗ tirtes Schriststück, welches die gegenwärtige Prosperität Egyptens konstatirt, zugleich aber auch auf die stufen— weise Herabminderung und Untergrabung der Gewalt des Khedive hinweist. Die Finanzeontroleure Blignisres und Colvin erklären, die jetzige Lage acceptiren sei gleichbedeutend mit einer Vernichtung der Aktion der Finanzeontroleure, die vor den von der Kammer und von der Armee abhängigen Ministern ohnmächtig seien; die bis jetzt durchgeführten Re⸗ formen würden dadurch gefährdet.
Zeitungsstimmen.
Das „Deutsche Tageblatt“ erhält aus Württemberg die nachstehende, vom 15. d. M. datirte Correspondenz:
Die „Deutsche Partei! Württembergs hat, indem sie in ihrer letzten Versammlung den Ausführungen des Redacteurs Dr. Lang, lebhaft zustimmte, gezeigt, wie ein gesunder Liberalismus, dem das Gemeinwohl im Deutschen Reiche wahrhaft am Herzen liegt, Parteiinteressen hintanzusetzen. . Dr. Lang bekundete das klarste Verständniß für die hohen, patriotischen Ziele des Reichskanzlers und fand damit ungetheilten hervor, wie das Tabaksmonopol zu dem vorgesteckten Ziele führen werde, die Matrikularbeiiräge in Wegfall zu bringen und sogar noch Ueberschüsse an die Ein— zelstaaten zu vertheilen, wie das Ziel des kanzlerischen Programms unbestreitbar darauf hinausgehe, das Reich zu befestigen; er wies darauf hin, daß trotz einer nörgelnden Opposition doch in den 38 Sitzungen des Reichstages manches Ersprießliche geleistet worden sei, wie der Zollanschluß Hamburgs und das Gesetz über Berufsstatistik, die besonders werthvoll sei als die Basis des sozial⸗ politischen Programms.... Der Königliche Erlaß vom 4. Januar betone die Rechte der Krone dem Parlamentarismus gegenüber; Bismarck sei aus den Debatten glän— zend hervorgegangen und habe bewiesen, daß die Krone eine selbst⸗ ständige Macht neben dem Parlament sei r beide Faktoren seien zur Gesetzgebung nöthig; es sei ein Glück, daß nicht, wie in England und Italien, eine augenblickliche Mehrheit das ganze Regierungs system umwerfen könne. Der Deutschen Partei in Württemberg sei der Weg klar vorgezeichnet: Treue zu Kaiser, König und Reich! Die Deutsche Partei müsse dafür sorgen, daß die richtige Erkenntniß des Nothwendigen im Volke erstarke. Gebe Gott, daß man sich an dieser Manifestation der „Deutschen Partei! Württembergs im ganzen Deutschen Reiche ein Vorbild nehme, dann wird der innere Ausbau zum Heile des Reichs einen ungestörten Fortgang nehmen.
— Dem „Deutschen Handel sarchiv“ wird aus Braun⸗ schweig berichtet:
Auf die Jute⸗Industrie hat der neue Zolltarif auch im verflosse⸗ nen Jahre seinen wohlthätigen Einfluß ausgeübt. Die inländischen Jutefabriken erfreuen sich sämmtlich einer guten Prosperität, welche einige derselben zur weiteren Betriebsausdehnung veranlaßt hat und roraussichtlich auch zur Einrichtung weiterer gleicher Produktione⸗ stätten führen wird, soweit diese durch den heimischen Be— darf an Jute⸗Artikeln noch erforderlich erscheinen. Wäbrend des abgelaufenen Jahres fanden die Gespinnste und Gewebe der deutschen Jutefabriken immer mehr CGingang, und es war dadurch in den hierorts bestehenden Etablissements ebenso wie bei den übrigen gleichen deutschen Fabriken stets eine rege Nachfragei Der Verbrauch von Jute scheint durch die namentlich in den letzten
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Monaten des vergangenen Jahres eingetretene allgemeine Besserung
mehrerer Industriebranchen größere Dimensionen angenommen zu haben. Chemische Fabriken, Salzwerke und Mühlen stellen vermehrte Anforderungen von Jutesäcken für den Export ihrer Fabrikate. Ein sehr bedeutendes neues Absatzgebiet verspricht man sich von dem Zollanschlusse der beiden großen Nordseehäfen, zumal wenn die von den Jute⸗Industriellen beantragten Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung von Säcken inländischen Ursprungs für die Verpackung der in den Zollverein eingehenden Waaren zur Ausführung gelangen sollten. Einen weiteren Hebel für die Weiterentwickelung der deut⸗ schen Jute⸗Industrie erhofft man von einer direkten Dampferverbin⸗ dung zwischen den deutschen Nordseehäfen und Ostindien, durch welche eine von dem englischen Markte unabhängige Versorgung der heimi⸗ schen Fabriken mit dem Rohprodukte ermöglicht würde
Die Leistungsfähigkeit der diesseitigen Fabriken ist auch im ver⸗ flossenen Jahre wieder erheblich gestiegen, und zwar sind in demselben 12215 0900 Zollpfund Garne (gegen 11 660 000 in 1880), 9 686 000 m Gewebe (gegen 8 707 000 in 1880), 4 815 000 genähte Säcke (gegen 3 601 000 in 1880) fabrizirt worden.
Dem entsprechend hat sich auch die Zahl der Arbeiter in den hiesigen Etablissements erhöht, indem dieselbe durchschnittlich 1620 gegen 1400 —- 1500 im Vorjahre betrug.
— Der „Ledermarkt“ (Frankfurt a. M. schließt einen statistischen Artikel „Der Außenhandel der deutschen Leder— industrie im Jahre 1881“ mit folgenden Sätzen:
Aus der Gesammtstatistik, soweit sie die Lederindustrie betrifft, ergiebt sich
I) daß sich 1881 die Konsumkraft Deutschlands gehoben hat,
2) daß die Gerberei Deutschlans in keiner Beziehung im Räck— gange, die exportirenden Zweige derselben sogar bedeutend im Auf⸗ schwunge begriffen sind,
3) daß die deutsche Feinleder⸗ und Lederwaarenindustrie einen stetig steigenden Export erzielen,
4) daß die deutsche Leder⸗ und Lederwagrenindustrie für die Zu⸗ kunft nicht nur lebensfähig ist, sondern daß ihr sogar eine weitere Prosperität sicher vorherzusagen ist.
Wenn wir bereits zum Jahreswechsel in unserer Uebersicht, ent⸗ gegen verschiedenen anderen Berichten, den Geschäftsgang der deutschen Lederindustrie im Jahre 1881 als „etwas besser“ bezeichneten, so be⸗ weist obige Statistik zur Evidenz, daß dieser Ausdruck vollkommen zutreffend war.
— Von der Sieg, 12. Februar, wird der, Wiesbadener Ztg.“ gemeldet:
In der Montanindustrie geht es immer besser, auch sind die Löhne der Bergarbeiter erhöht worden. Der Eisenmarkt gewinnt fort⸗ während an Prosperität, die meisten Hochöfen haben Bestellungen für das ganze Jahr.
— Das „Chemnitzer Tageblatt“ enthält folgende Correspondenz aus Falkenstein, 16. Februar:
Ein Blick auf unsere Stadt, bez. auf die industrielle Thätigkeit unserer Bevölkerung, führt uns ein weit freundlicheres Bild vor die Augen, als dies in den vorhergehenden Jahren der Fall war. Wäh⸗ rend noch heute vor einem Jahre über allzu niedrige Löhne einerseits, über Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite zu klagen gerechte Ursache vorhanden war und viele arbeitende Hände auswärts Ver⸗ wendung suchen mußten, wollen jetzt die Arbeitskräfte kaum noch ausreichen. Durch den Aufschwung und die wesent⸗ liche Ausdehnung der Stickerei sind zahlreiche Weber von hier und der Umgegend dieser Branche zugeführt worden und erfreuen sich eines recht hübschen Verdienstes. Bie Aussichten für Stickerei sind nach wie vor recht günstig. Deshalb warten viele unserer Be⸗ wohner mit Sehnsucht auf den nahenden Frühling, um geeignete Räumlichkeiten zu schaffen und den Stickmaschinen ein weiteres Feld anbauen zu können. Es sind bereits auf das Frühjahr hinaus reich liche Bestellungen auf Stickmaschinen, ganz besonders an die sächsische Stickmaschinenfabrik in Kappel aufgegeben worden. Diese Fabrik kann ob⸗ gleich sie pro Woche 8 Stück zu liefern vermag, den zahlreichen Bestellun⸗ gen kaum genügen. Möchten die bei der Stickerei betheiligten In⸗ teressenten an ihrem Theile dazu beitragen, daß das gute Geschäft nicht durch unsolide Arbeit und Schleuderpreise Schaden erleidet. Die Löhne für die Gardinen, das Hauptfabrikat unserer Weber, haben zwar eine weitere Erhöhung bis jetzt nicht erfahren, doch hofft man, daß, da eine bedeutende Reduktion der Arbeit eingetreten ist und der kommende Frühling wiederum viele Arbeiter dem Webstuhl entzieht, auch bald eine fernerweite Steigerung der Löhne kommen muß. Die Kraft der Frauen und arbeitsfähigen Kinder findet jetzt hin⸗ reichend Verwendung bei der Gorl⸗ und Perlnäherei. Für diese Be— schäftigung, an der sich selbst kleine Kinder betheiligen können, werden durch das Lokalblatt unausgesetzt Arbeiter gesucht, und es sind die Aussichten für eine längere Dauer und reichliche Bestellung gleichfalls günstig. Ist nun auch der Verdienst hiermit nicht gerade glänzend, so ist doch in verschiedener Hinsicht diese Arbeit dem ‚„Gardinenbogen“ entschieden vorzuziehen. Diese von verschiedenen Seiten herein in unsere industriellen Verhältnisse dringenden Lichtblicke verfehlen nicht, ermuthigend und erhebend auf die hiesige Bevölkerung einzuwirken und die Geister zu neuen Thaten und zu fernerem Streben anzu⸗ spornen.
Die Nr. 7 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Befugnisse von Zoll⸗ und Steuerstellen. — Lonsulatwesen: Ernennung. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Januar 1882 — Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April 1881 bis Ende Januar 1882. Magrine und Schiffahrt: Bestimmungen über die Anerkennung der in russischen Schiffspavieren enthaltenen Vermessungsangaben in deut— schen Häfen. — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Nr. 3 des Marineverordnungsblatts hat folgenden Inhalt: Klassifizirung ꝛc. S. M. S. . Zieten. — Garnisonverwaltungs⸗ ordn aug. — Artillerie der Seekadettenschulschiffe. — Krankenproviant. — . Schmiermaterialienverbrauch. — Schnell⸗ und Kurierzüge. — Heimschaffung Reichsangehöriger. — Reisekosten. — Nachweifungen standgerichtlicher Untersuchungen. — Aenderungen an Bestimmungen ꝛc. im II. Halbjahr 1881. — Geschützzubebörkasten. — Sicherheitslampen an Bord. — Personalveränderungen. — Benachrichtigungen.
Das Februar⸗Heft (Jahrgang 1882) des Deutschen Handels- Archivs, Zeitschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichs amt des Innern, (Berlin, Ernst Siegfried Mittler C Sohn, Vnigliche Hofbuchhandlung) hat folgenden Inhalt: Gesetzgebung. Deutsches Reich: Errichtung gemischter Privat⸗Transitlager in Pillau und Konstanz. — Deutsches Reich und Niederlande: Bekanntmachung, betr. die Uebereinkunft mit den Niederlanden wegen gegenseitigen Schutzes der Waarenjeichen. — Deutsches Reich und Rumänien: Be— kanntmachung, betr. die Uebereinkunft mit Rumänien wegen gegen—⸗ seitigen Markenschutzes. — Spanien: Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Kartoffeln aus Deutschland. — Bedingungen zur Er— langung des Markenschutzes für ausländische Artikel. — Verzollung von Cylindern für Maschinen. — Spanien und Kolumbien: Friedens⸗ und Freundschaftsvertrag zwischen beiden Staaten. — Desterreich⸗ Ungarn: Verordnung des k. k. Handels⸗Ministeriums vom 15. Januar 1882, betreffend die Aufhebung des Artikels 10 der Verordnun) vom 20. Januar 1880 zur Vermeidung von Seeunfällen durch Zusammen⸗ stoß von Schiffen. — Abschaffung der Hafenlootsengebühr in Triest Frankreich: Andauer des Verbots der Ein- und Dorchfuhr von Rindvieh und Abgängen desselben aus Deutschland und Desterreich⸗ Ungarn. — Frankreich und Italien: Uebereinkunft in Betreff der Unterstützung hülfgbedürftiger Seeleute — Schweden und Norwegen: Vieheinfuhr nach Schweden. — Großbritannien: Bestimmun gen in Betreff der Löoschung von Pulver und anderen Erplosfvsloffen in Neu— Südwales. — Abänderung mehrerer Eingangszoölle in Neufceland. —
Portage: zl in den westafrikan. Besitzungen. — Trang baal- Republik: 9 x 22 * ö 2 — ꝰ . Neuer Einfuhrzolltarif. Niederlande: Rückgewährung der Jucker