1882 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

der Reichskanzler selbst. Im Reichstage durch die Aede gegen den Fortschrittsring und durch die Anschuldigungen gegen den Richterstand. Die Fortschrittspartei sei nicht in der Lage, Polizei und Gensd'armen aufzubieten, sondern die Kandidaten hielten sich nicht für zu vornehm, um sich selbst in den kleinsten Orten den Wäblern vorzustellen. Aber was die Kneipen betreffe, möge sich der Vorredner doch bei dem Abg. Stöcker erkundigen, es wäre interessant, zu er⸗ fahren, wer die großen Wirthshausfestlichkeiten am 2. Sep⸗ tember und 18. Oktober v. J bezahlt habe. Da habe ein 6 Unbekannter dahinter gestanden. Wenn man geheime

onds habe und keine Auskunft vorliege, woher diese Hundert⸗ tausende gekommen seien in dieser Wahlagitation, so müsse diese Frage aufgeworfen werden. Er müffe übrigens doch zur Ehre der Konservativen bemerken, daß sie in den Mitthei— lungen des Wahlvereins der Deutsch⸗Konfervativen den Abg. Stöcker allerdings zart desavouirt hätten. Der Abg. Kro— patscheck verwechsele Kämpfe, die sich auf dem Boden des Ge— setzes vollzogen hätten, mit Kämpfen revolutionärer Art, die unter Auflehnung gegen das geltende Recht geschehen seien. Indem der Abg. Kropatscheck sie gleichstelle, komme der selbe dazu, zu sagen, daß auch die Revolutionäre sich nicht darüber beklagen könnten, daß das Pulver und Blei, mit dem sie nieder⸗ gehalten würden, zum Theil aus ihren Steuern bezahlt werde. Was die Aeußerung des Abg. Kropatscheck über die dreifarbige Kokarde betreffe, so vergesse man doch nicht, daß in jenem Jahre auch die preußische Armee jene Kokarde getragen habe. Wenn man in der Zeit soweit zurückgehe, so möge man doch auch einmal die Aeußerungen des Fürsten Bismarck citiren, in welcher derselbe die Politik von Olmütz eine glorreiche genannt und die Zerstörung der großen Städte empfohlen habe. Der Abg. Stöcker wolle ihm imputiren, er habe die Geistlichen Erb— schleicher genannt und habe dabei ein Zeitungsblatt in der Hand gehabt. Er (Redner) habe im Reichstag gesagt: Es gebe gute und schlechte Menschen in jeder Religionspartel und jedem Stande, und eben so gebe es gute und schlechte Menschen bei den Geist⸗ lichen, und wenn man Alles, was einzelne Geistliche begangen hätten, zusammenstellen wollte, so konnte man daraus auch ein Verhrecheralbum zusammenstellen. Er frage, sei es nach einer derartigen Erklärung loyal, auf diesen Fall zurückzu⸗ kommen und ohne jene Reichstagsrede vor sich zu haben, einen Auszug aus einem Zeitungsblatt zu geben, den er bereits als unbegründet zurückgewiesen? Nicht die Debatte habe ihn erregt, sondern die Art, wie dieselbe geführt werde. Man bekämpfe nicht die Ansichten der Fortschrittspartei, son⸗ dern die Ansichten, die man derselben unterlege, durch künst— liche Interpretationen und halbe Citate. Aehnlich sei es mit dem, was in. Bezug auf ihn und die Militärverhältnisse gesagt worden. Die Liberalen seien angeklagt, durch die neuen Gesetze die wirthschaftlichen Mißstände herbeigeführt zu haben. Dagegen habe er in einer Reichstagsrede hervorgehoben, daß der wahre Grund in der Kriegsperiode, die Preußen durch⸗

gemacht habe, und in dem Sustand des bewaffneten Friedens liege. Da habe er auch die Ziffer genannt, die Preußen der Krieg gekostet habe, aber nicht um zu sagen, Preußen brauche überhaupt kein stehendes Heer. Der Kriegs⸗-Minister wisse, daß er, wenn auch in mancher Beziehung anderer An— sicht, viele Millionen anstandslos bewilligt habe. Auch hier sei also das Citat des Abg. Stöcker geeignet, ihm eine andere Ansicht unterzuschieben, als er sie vertrete. Der Abg. Stöcker sage ferner, er (Redner) habe Hödel einen Muster⸗ knaben christlicher Regulative genannt. Wie sei der wirk—⸗ liche Sachverhalt? Im Reichstag sei das Sozialistengesetz be⸗ rathen; man habe gesagt, diese Attentate seien die Folge des modernen Unterrichtswesens. Darauf habe er zur Vertretung der Regierung gesagt: diese Buben, diese Attentäter gehörten nach ihrem Lebensalter in eine Zeit, wo noch ein anderes Unterrichtssystem bestanden habe, und zur Bekräftigung dieser Ausführung habe hier der Geheimrath Schneider gesagt, wenn man die neuen Schulregulative wegen Hödel angegriffen habe, so müsse er mittheilen, daß der Minister einen besonderen Kommissar eingesetzt habe, um Hödel zu examiniren und es sei festgestellt, daß derselbe in Bezug

auf die Erfüllung der alten Schulregulative, in Bezug auf

Katechismus, auf Auswendigkönnen von Gesangbuchliedern nichts zu wünschen übrig gelassen habe. Das sei der einfache Sachverhalt, den er in Versammlungen vorgetragen habe, wo man die neueren Schulen in Verbindung habe bringen wollen mit den Attentaten und so derartiges aus dem Zusammen⸗ hange gexissen entstellt wiedergegeben habe als Angriff auf das Christenthum, die Religion oder den Glauben. Die ganzen Reden des Abg. Stöcker seien immer dieselben, ob derselbe sie hier oder in der Tonhalle halte. Einmal gehöre zum dritten Theil seiner Rede dasjenige, was derselbe das andere Mal im Anfang gebracht hahe, und zum Schluß fehle nie die allgemeine Aufforderung zum Frieden. Was die Beziehungen auf das Ausland betreffe wolle man wirklich ausländische Blätter maßgebend sein lassen? Diese hätten so wenig Verständniß für die inneren Verhältnisse Deutschlands verrathen, daß man gut thue, sich in dieser Beziehung nicht auf ausländssche Beziehungen zu ' be— rufen. Wolle man das aber, dann lese man doch, was die österreichische und englische Presse über den Erlaß vom 4. Ja⸗ nuar sage. Ferner lese man doch, wie man im Auslande über die Judenhetze urtheile. Hüte man sich, irgendwie Oel in dieses Feuer zu gießen, hüte man sich, diese Flammen zu schüren, eine Bewegung, die die niedrigsten Leidenschaften wachrufe, die allen guten Menschen zum Rergerniß und allen schlechten und bösen ö. Freude gereiche. Und wenn diese Bewegung aufhören sollte und dann auch vielleicht der Abg. Stöcker als politischer Mann wieder ebenso bedeutungslos werden würde, wie derselbe vordem gewesen sei so werde die Sittlichkeit und die Religiosität im deutschen Volke wahrlich dadurch keinen Schaden erleiden.

Der Abg. Hobrecht gab nochmals dem vorgestern vom

Abg. von Yennigsen geltend gemachten Standpunkte Ausdruck. Seine Partei habe keine Veranlassung, die geheimen Gelder der Regierung nicht zu bewilligen. Er erkenne an, wie es der Minister ausgeführt habe, daß keine Regierung der Mittel entbehren könne, um die Verdächtigungen unwirksam zu machen, die in der Presse gegen sie erhoben würden. Allerdings könͤne er die Art und Weise, mit der man gegenwärtig zum Theil die in Rede stehenden Gelder verwendet habe, nicht gut heißen. Vor Allein könne er unmöglich den Ton der „Provinzial⸗Correspondenz“ billigen. Es sollte doch amtlich vermieden werden, einer Partei von der Bedeutung der Fort— schrittspartei Königstreue und Patriotismus abzusprechen. Seine Partei sei für die Bewilligung der Fonds, um so mehr, als sie durch deren Ablehnung kaum eine wesentliche Aenderung herbeiführen würde; aber er und seine politischen Freunde lehnten es ab, die Abstimmung hierüber als ein Vertrauenz— oder Mißtrauensvotum zu betrachten.

Die Diskussion wurde hierauf geschlossen. Es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen:

Der Abg. von Meyer (Ärnswalde) bemerkte, er habe ge⸗ glaubt, den ganzen Gegenstand, als einen in die Karnevals— zeit gehörigen, lediglich humoristisch behandeln zu sollen.

Der Abg. Dr. Windthorst entgegnete dem Abg. Rickert, daß er seine Aeußerung über die zukünftige Ministerschaft des Letzteren keineswegs ironisch gemeint habe.

Der Abg. Stöcker bemerkte, es thue ihm leid, daß der Abg. Richter schon wieder Veranlassung genommen habe, ihn (den Redner) im Lichte der Wahrheit zu zeigen. Er sei an diese bengalische Beleuchtung schon so gewöhnt, daß er sich auf diesen Punkt nicht mehr einlassen könne. Wenn der Abg. Richter über die konservativen Feste geäußert habe, daß da⸗ hinter noch ein größerer Unbekannter stehe, so fei das einfach ein Irrthum. Wenn der Abg. Richter meine, daß man in England fich allgemein abfällig über die Judenfrage ausge— sprochen, so könne er (Redner) zahlreiche Belege aus der eng— lischen Presse mittheilen, in denen seiner Auffassung der Judenfrage beigepflichtet werde.

Der Abg. Dr. Virchow erklärte, seitdem er mit seinem Eintritt in den preußischen Staatsdienst dem König von Preußen den Eid der Treue geleistet und zugleich die Ver⸗ fassung beschworen habe, sei er sich nicht bewußt, jemals seine eidlich übernommenen Verpflichtungen gebrochen zu haben. Man möge ihn daher endlich mit dem Vorwurf republikanischer Gesinnung verschonen.

.Der Antrag Rickert (auf Ueberweisung der Position an die Budgetkommission) wurde abgelehnt.

In namentlicher Abstimmung wurde die Position 248 gegen 73 Stimmen genehmigt.

Hierauf vertagte das Haus die weitere Debatte 4 / Uhr auf Dienstag 11 Uhr.

mit

um

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und Grosshandel.

J. Literarische Anzeigen. S. Theater- Anzeigen. g. Familien · Nachrichten.

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. S502

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Uhrmacher Wilhelm Wehrmann von Deyn— hausen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls, auf Grund eines von dem unter— zeichneten Amtsgerichte erlassenen Haftbefehls, ver⸗ hängt worden. Es wird ersucht, denselben zu ver—⸗ haften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu' Oeyn— hausen abzuliefern. Oeynhausen, den 15. Feßruar 1882. Königliches Amtsgericht. Heschrelbung Alter 40 Jahre, Größe 1,66 m, Statur schmächtig, Haare blond, Stirn frei, Bart, blonder Vollbart, 1 Augenbrauen blond, Augen blaugrau, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn spitz, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Re n dere stennzeichen: X-Bein, rechtes Bein rumm.

haft daselbst, Jähnig,

18429

Beschluß. Nachstehend bezeichnete Personen: I) der Töpfer Engelhard Reinhold Hoffmann, ge⸗ boren 1. Oltober 1844 zu Bunzlau, juleht in Bunz⸗ lau, 2) der Knecht Lonis Werner, geboren 17. Ro— vember 1845 zu Martinwaldau, Kreis Bunzlau, zu⸗ letzt in Berneburg, Regierungsbezirk Cassel, 3) der Vöpfer August Schneider, geboren 2j. Februar 1844 zu Telendorf. Kreis Bunzlau, zuleßt in Gerg⸗ dorf am Quais, Kreis Bunzlau, 4) der Steinmetz Julius Robert Spörke, geboren 24. Jandar 1845 zu Dresden, zuletzt in Breslau, 5) der Nnecht Franz Wollar, geboren 2. April 1843 zu Klein Kreutsch, Kreis Fraustadt, zuletzt in Ulleredorf am Bober, Kreis Bunzlau, sämmtlich zur Zeit unbekannten Aufenthaltsorts, werden beschuldigt, als Webrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 5 Strafgesetz buch. Dieselben werden auf Anordnung des Vöniglichen Amtsgerichts hierselbst auf den 26. Juni 1882. Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht, Schöffensaal, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeß⸗ ordnung von dem Königlichen Bejirkgcommando zu KGörlitz ausgestellten Erklärung verurteilt werden. Vunzlau, den 16. Fehruar 1882. Wiegner, Ge— richteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

load Die nachstehend genannten Personen: 1) Haussohn

haben. Strafgesetzbuchs. des Königlichen

3487

Pahl, hat mich

bekannt ist.

18. September 1853 zu Gersten, zuletzt wohnhaft in Hollenstedt, 6) HVautsohn Heinrich Lindemann, geb. 16. April 1852 zu Steinwedel, zuletzt wohnhaft in Fürstenau, 7) Raseur Bernhard Hermann Hemmel⸗ garn, geb. 4. Juli 1855 zu Fürstengu, zuletzt wohn⸗ 8) Fabrikarbeiter Friedrich August geb. 1. April 1847 zu Großenhain, zuletzt wohnhaft in Fürstenau, 9) Schuster Johann Heinrich Joseph Börger, geb. 13. September 1851 zu Volt⸗ lage, zuletzt wohnhaft daselbst, 10 Pferdeknecht Jobann Diedrich Niemeyer, geb. 4. September 18414 zu Hollenstedt, zuletzt wohnhaft in Lütkeberge, HDufschmied Bernhard Wilhelm Krüm elmann, geb. 14. März 1851 zu Berge, zuletzt wohnhaft da⸗ selbst, 12) Pferdeknecht Mauritz Glose, geb. I5. Ok tober 1854 zu Vinte, zuletzt wohnhaft daselbst jetzt sämmtlich unbekannten Aufenthalts welche binreichend verdächtig erscheinen: zu Rr. 1 —7 als beurlaubte Reservisten, zu Nr. S IJals beurlaubte Wehrmänner, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, zu Nr. 12 als Ersatzreservist erster Klasse ausgewan— dert zu sein, ohne von wanderung der Militärbehörde Anzeige Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des d. R. Diesel ben werden auf Anordnung Amtsgerichts hierselbst auf Sonn“ abend den 8. April 1882, Vormittags 10 ühr, vor das Königliche Schöffengericht dahler zur Haupt⸗ verhandlung geladen. bleiben werden dieselben der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Be⸗ zirks · Tommando zu Lingen ausgestellten Erklärungen derurtheilt werden. Fürstenau, den 25. Januar 186. Went, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

) i am 1. Juni v. J. lassen, so daß mir deren Aufenthalt bis jetzt un=

r Die sämmtlichen Polizei. und Orts behörden ersuche ich ort meiner Ebefrau ju ermitteln und mich in Kennt= niß setzen zu wollen, und zwar in der Weise, daß ich im Stande sein werde, richtliches Rückkehrmandat zu erlassen. Oslowo bei Lasfowißz. 5. Februar 1882. Augnst Block,

5. Indugtrielle Etablissements, Fabriken 5. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen- beilage. (

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank , Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowle alle übrigen größeren Anansucen⸗Bureaux.

*

aus dem Kaufkontrakt vom 2.

8452

21. Januar

ursprünglich auf

seiner bevorstehenden Aus= erstattet zu

tragen sind,

Bei, unentschuldigtem Äus, für kraftlos erllärt, und

auf Grund der nach 5. 472

Aufruf. Meine Ehefrau Wilhelmine Block, geborene

hausen,

böswillig ver⸗

ganz ergebenst, den Aufentkalts- Brakel, den 17. Februar 1882.

gegen dieselbe ein ge⸗ 13499)

Im Namen des

Käthner. In Sachen

Dermann Bernhard Sodt II., geb. 189. Juli 1855 ju Sellrup, zuletzt wohnhaft daselbst. 2) Rcerer Jo⸗ bann Bernhard Limbertaz, geb. 8. September 1853 zn Schale zuletzt wohnhaft zu Selsrup, 3 Knecht Johann Heinrich Hermann Schweer, geb. 2j. Roö⸗ vember 1853 zu Höckel, zuletzf wohnbaft in Voltlage 4) Knecht Bernhard Albers, geb. 7. August 85 u Schmagotorf, zuletzt wohnbaft in Merzen 5) Haus schn Johann Glemenzg Sarrmann, geb.

S500] Aus zu

Arnsdorf

Subhastation en, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

ans dem Ausschlußnrtheil.

* * . 27. Januar 6 sind die unbefannten Inhaber und sonstigen Berechtigten a der im Grundbuche von = . vom 4. September 1832 Nr. 1 Abtheilung III. Nr. 8S übertragenen

I) die Hypothekenurkunde über die

Nr. 5 des Grundbuchs vo Arnsdorf Nr. V er deer. ; es ron

eingetragenen und anf

Hopothek von 1060 Thaler Erbabfindung für die Geschwister Regine, Charlotte und George Straube September 1831, woran den Christian und Marie Straube'schen Ehe⸗ leuten der Zinsengenuß zustehen soll, mit ihren An⸗ sprüchen auf diese Post ausgeschlossen und dieselbe für getilgt und löschungsfähig erklärt. Gerdanen, den 8. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.

Bekanntmachung. Durch Urtheile biesigen Gerichts vom 8. und 17. . Februar 1882 sind folgende Urkunden resp. Post:

a. vom J. Mar; 1867, woraus für den Kauf⸗

mann Moses Sutheim zu Brakel 130 Thlr.

Kourant Darlehn nebst 5 s,, Zinsen und Kosten

dem Grundbuchblatte der Wittwe Wilhelm Büse, Vol.? Fol. 238 des Grundbuchs von Hembsen eingetragen sind;

. * r,. . 1810, woraus für den Soistmann David Flechtheim zu Brakel 137 Thlr. Rütz ; Darlehn nebst fe ursprünglich auf dem Heinriette Florentine, geb * und es en. Ehefrau Grundbuchblatte des Carl Michels ju Hembsen, Abtheilung II. Rr. 5 Rechtsnachfolgers des Heinrich Lange, Vol. ] r Fol. 3 des Grundbuchs von Hembfen einge—⸗

e. bejüglich der Post ad 100 Thaler Judikat, Kosten und Darlebn nebst Zinsen und Kosten Aus der Urkunde vom 7. Januar 1830 für den Jacob Ostheim zu Brakel, protestativisch ein⸗ getragen auf dem Grundbuchblatte des Heinrich Klare zu Hembsen, Vol. 1 Fol. 15 des Grund bucht von Hembsen auf dem Grundstücke Flur 15 Nr. 279 der Katastralgemeinde von Btuch⸗

dahin für Recht erkannt, daß Alle, welche an diese Post aut irgend einem Rechtagrunde ÄAnsprüche zu machen haben, mit diesen Ansprüchen auszuschließen und die Post im Grundbuche zu söschen.

Königliches Amtsgericht.

Verkündet am 21. Januar 1882. Albath, Gerichteschreiber. Ausschluß Urtheil. önigs!

betreffend das Schankathsche Aufgebot des Hypo⸗ tbekenbriefa über die in Abtheilung 1II. Nr. 5 auf ZJorkeninken Nr. L eingetragene Forderung hat das Ronigliche Amtsgericht ju Wehlau durch den Amtg⸗ richter Falckenthal für Recht erkannt:

Abtheilung IIl. Nr. 3 Grundbuch Zorkeninken Nr. ] für die drei Geschwister Jobann Cduard, Louise Albertine und Johanne Brachhaus eingetragene Post von 187 Thalern 21 Sgr. 3 Pf. und

R

*

Ausstattung, gebildet aus dem Hppothekenschein

dem Eintragungsvermerke Abtheilung 111

Nr. 5 und dem unterm 27. November 1849 be-

stätigten gerichtlichen Erbrezeß vom 17. Novem-

ber 1849 wird für kraftlos erklärt;

die Kesten des Aufgebotsverfahtens hat der

Eigenthümer Adolf Schankath zu tragen.

Wehlan, den 21. Januar 1882.

sönigliches Amtsgericht. Falckenthal.

2)

ls 685! Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Aufgebot verloren ge⸗ gangener Hypothekenurkunden, haf das Amtsgericht in Bromberg durch den Amtsgerichts. Rath Mentz

für Recht erkannt: daß die, Hypgtheken Urkunde über 500 Thlr. = 1500 A6 rückständige Kaufgelder, eingetragen aus . * . 21 15. Juni und 28. Sep⸗ ember 1861 am 17. September 1863 Ncer- 4 . nber 1863 für den Acker lt. in Dtz Trusce in in ! 9 des dem Besitz s Schulz gehörigen Grundstücks Dt. Ker kt . gebildet aus dem Hypothekenbriefe, beflehend aus dem Ingrossations vermerke d. d. Bromberg, den 3. Oktober 1863, dem gerichtlichen Kaufkontrakte

15. Juni d. d. Bromberg, 28. Ser tember 1861 und dem

Hvpothelenbuchs Aug uge vom 17. September 1863 sür kraftlos zu erklären und die Koflen des Auf— gebotsverfahrens dem Besitzer iu Schulz in Dt. Kruschin aufzuerlegen.

Von Rechts Wegen.

8446 Nr. 1562. Michael Pfeil Wwe. in Elsenz besitz auf Elsenzer Gemarlung die & n fiche! . Nr. 2039 u. 2944 2 Ar 99 Meter Weinberg im Hahnen, neben sich selbst und Johann Kern, hat hiefür keinen Grundbucht eintrag. Auf Antrag der Klägerin werden alle Diejenigen, welche an jenen Grundstücken in den Grund⸗ und Pfandbũchern nicht eingetragene, auch sonst nicht bekannte ding⸗ liche, eder auf einem Stammgutg. oder Familien- Jutsverband beruhende Rechte zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, den 12. April d. J., Vorm. 8 Uyr, bestimmten Termin anzumelden, wsori enfalls die

nicht angemeldeten Ansprüche für erlo chen erklärt werden würden.

Eppingen, 11. Februar 1882. . Beck Gerichteschreiber des Gr. Amtsgerichte.

8464 Oeffentliche Zustellung. * Johann Henn, Tagelöhner zu Coblenz, in eigenm Namen und als Hauptvormund der mit selne verlebten Ehefrau Barbarg, geb. Schmitz, er⸗ jeugtn, noch minorennen Tochter Anna Maria Dem, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Richter,

khgt gegen I) die Eheleute Heinrich Ar, Maurer, und Anna Maria, geb. Schmitz, zu Nickenig woh⸗ ned, ?) Nikolaus Schmitz, Cigarrenmacher, ohne behnnten Wohn und Aufenthaltsort, 3) Anton Shmitz, Schuhmacher, früher zu Nickenig wohnend, demalen Militärgefangener im Festungsgefängniß zu Cöln, 4 Eheleute Heinrich Vogel, Obersteiger ud Maria, geb. Schmitz, Beide zu Alten⸗Essen whnend, Verklagte,

wegen Theilung, mit dem Antrage auf Theilung: J der Gütergemeinschaft, welche jwischen den zu tickenig verlebten Eheleuten Jakob Schmitz und wa, geb. Baldes, bestanden hat in der Weise, daß avon die eine Hälfte auf den Nachlaß des Mannes, on der anderen Hälfte, soweit Immobiliar, zu je s der minorennen Klägerin und jedem der 4 Be— klagten, dagegen soweit Mobiliar, zu je 1/3 der zwi⸗ schen dem Kläger und seiner verstorbenen Ehefrau bestandenen Gütergemeinschaft und jedem der 4 übri- gen Beklagten zugewiesen werde; 2) des Nachlasses des verlebten 2c. Jakob Schmitz in der Weise, daß hiervon der minorennen Klägerin, sowie den 4 Be⸗ klagten je 163 zufalle; .

die Parteien zur Bildung der Masse, gegenseitigen Berechnung und Auseinandersetzung vor den König lichen Notar zu Andernach zu verweisen, zur Ab— schätung der Immobilien und Begutachtung deren Naturaltheil⸗ oder Untheilbarkeit Sachverständige zu ernennen und die Kosten auf die Masse zu werfen

und ladet den Beklagten Nikolaus Schmitz zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Töniglichen Landgerichts zu Coblenz auf den 28. April 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Coblenz, den 16. Februar 1882.

Stroh, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

56] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Nachstehender Auszug: „»Zum K. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer. Klageschrist für Caroline Wagner, in Pirmasens wohnhaft, gewerb⸗ lose Ehefrau von Friedrich Breith, Metzger, früher in Pirmasens wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn— und Aufenthaltsort abwesend, Klägerin, vertreten durch den in Zweibrücken wohnenden Rechtsanwalt König,

gegen ihren vorgenannten Ehemann, Beklagten,

wegen Gütertrennung.

Der Beklagte Friedrich Breith, obgenannt, wird andurch vor das K. Landgericht Zweibrücken, Civil⸗ kammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Vertretung daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits anberaumten Termin zu erscheinen hat, um antragen zu hören:

Es gefalle dem K. Landgerichte, Civilkammer, die Vermögensabsonderung zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne, dem Beklagten, auszusprechen, mit dem Belieferungsgeschäfte den K. Notär Schelf in Pirmasens zu committiren, das K. Amtsgericht Pirmasens um Ernennung und Beeidigung eines Sachverständigen zu ersuchen, welcher die nöthigen Abschätzungen vorzunehmen hat, auch dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und daz ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären

wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver⸗ bandlung der Sache Termin auf den 4. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ist, dem ohne be⸗ kannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesenden Be⸗ klagten Friedrich Breith, obgenannt, hiermit öffent lich zugestellt.

Zweibrücken, den 17. Februar 1882. Die Gerichtaschreiberei des Königlichen Landgerichts. Pullmann,

K. Sekretär.

kae! Oeffentliche Zustellung.

Die Näherin Josephine Mehr, Ehefrau von 7 Willy in Altthann wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dümmler, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Gypser Peter Willy, früher in Altthann, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts- ort abwesend, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehescheidung zwischen ihr und ihrem genannten Chemanne auszusprechen und dem letzteren die Pro⸗ zeßkosten zur Last zu legen und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts ju Mülhausen i. E. auf den 27. April 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stahl, .

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

än Zmangsverkaufsanzeige und Llufgebot.

In Sachen des Böttchers Johann Adam Chr. Krüger in Schleswig, Glaͤubigers,

P gegen . die Ehefrau des Gärtners Stolley, bier, früher ver wittweten Andresen, und deren Kinder früherer Ehe, Schuldner 26 ist wegen einer dem ersteren zustehenden Zins. orderung von 35 M auf ein vrotokollirtes Kapital von 700 , in das in der Stadt Schleswig im III. Quartier sub Rr. 102 belegene verpfandete ewese von dem unterzeichneten Gericht die Jwangs⸗ vollstreckung angeordnet und Termin zum öffentlichen

Verkauf auf den 3. Mal 1882, ; Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumt.

Hofraum mit einem jährlichen Nutzungswerth von 210 * 14 5. Mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger werden alle Diejenigen, welche dinaliche Ansprüche, insbesondere auch nach dem Gesetz vom 2. Mai 1873 als privilegirt anerkannte Forderungen an die genannten Immobilien ju haben vermeinen, aufge- fordert, solche unter Vorlegung der die Rechte be⸗ gründenden Urkunden bis spätestens in dem angesetzten Verkaufstermin bei Vermeidung des Rechtsnachtheils anzumelden, daß im Nichtanmeldungsfalle der Aus⸗ schluß durch Urtheil erfolgen und das gedachte Ge⸗ wese dem Käufer anspruchsfrei wird zugeschlagen werden. Die Verkaufsbedingungen liegen 14 Tage vor dem Termin in der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Ein— sicht aus. Schleswig, den 14. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht, Abth. II.

Dr. Leppel.

84410 Aufgebot. Auf den Antrag des Korbmachers Daniel Thiele von Wolfhagen werden der Christoph Hobel von Philippinendorf oder dessen etwa vorhandenen Leibes⸗ erben aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, in das Sitz ungs⸗ zimmer des unterzeichneten Amtsgerichts angesetzten Aufgebotstermine entweder persoͤnlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen bezw. ihre Ansprüche und Rechte in diesem Termine anzumelden, widri—⸗ genfalls der Christoph Hobel für todt erklärt, und wegen Verabfolgung seines Vermögens an seine präaͤsumtiven Rechtsnachfolger das Weitere verfügt werden wird. Wolfhagen, den 11. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht,

Kersting.

18447 Aufgebot.

Der Holzhändler Bernh. Loh zu Nordhorn hat das Aufgebot bezüglich der am 4. Oktober 1878 von den Eheleuten Neubauer Johann Borggreve und Euphemia Adelheid, geb. Elsmann, zu Neu— Bakelde zu Gunsten des Holjihändlers Bernh. Loh zu Nordhorn über 400 M ausgestellten Schuld und Pfandverschreibung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 18. September 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Neuenhans, den 16. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.

8496 Aufgebot 4

Am 13. Januar 1873 ist bei der hiesigen Spar⸗ kasse ein Kapital von 250 Thlr. eingelegt und darüber ein Sparkassen· (Quittungs⸗) Buch aus⸗ gestellt, welches im Hauptbuche der Lingenschen Spar⸗ und Leihkasse Fol. 105 zub Nr. 1 ein⸗ getragen ist. .

Dies Kapital ist geflossen aus den disponiblen Beständen des Aktiovermögens des Konkurses über den Nachlaß der Wittwe des weil. Schlachter meisters Georg Frank, Eleonore, geb. Elberg, zu Lingen, welcher Konkurs durch die finale Distribution vom 17. April 1874 seinen völligen Abschluß ge⸗ funden hat.

Eingelegt ist das Kapital durch den damaligen Konkurskurator, weil. Rath zum Sande in Lingen, und würden jetzt dessen Erben darüber zu disponiren berechtigt sein, wenn nicht der 2c. Rath zum Sande selbst noch bei Lebzeiten darüber anderweit verfügt hat, was nicht ju ermitteln gewesen ist. Das Spar⸗ kassenbuch selbst befindet sich zur Zeit nicht im Nachlaß des weil. Raths um Sande und wird auf bis jetzt nicht aufgeklärte Weise verloren ge— gangen sein.

Unter Versicherung, daß trotz aller angewandter Mühe das betreffende Sparkassenbuch nicht hat bherbeigeschafft werden können, hat der Sanitätsrath zum Sande hieselbst für sich und seine Miterben das öffentliche Aufgebot dieser Urkunde zum Zwecke der Mortifikation derselben beantragt.

In Stattgabe dieses Antrages werden alle Die⸗ jenigen, welche jenes Sparkassenbuch besitzen oder daraus Ansprüche erheben, hiemittelst edictaliter ge⸗ laden, dieselben spätestens in dem auf

Donnerstag, den 18. April d. Is. Morgens 11 Uhr, vor hiesigem Königlichen Amtegerichte angesetzten Termine so gewiß anzumelden, als im Nicht— anmeldungsfalle die vermißte Urkunde für ungültig und wirkungelos erklärt (mortificirt) werden soll.

Lingen, den 17. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung J. gej. Cramer. Ausgefertigt:

Schmidt, Sekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Lingen.

1 Aufgebot.

Auf Antrag des Bergmanns Frie drich Hermann Saßmann und des Eisendrehers Friedrich Karl zu Kredenbach wird biermit das Aufgebot der im Grundbuch von Kredenbach eingetragenen Grundstücke:

Fl. III. Nr. 317, Feldgarten, O3 a 44 4m 40 dem, Fl. III. Nr. 379, Auf m Born, Wiese O07 dem erlassen. Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werden zu dem auf

den 19. Inni er., Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine mit der Aufforderung vorgeladen, ibre Ansprüche und Rechte spätestens in demselben geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf die Grundstücke vräkludirt werden, und ihnen deshalb ein ewiges

Still schweigen auferlegt wird. Hilchenbach, den 3. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.

Oessentliche Zustellung. In Sachen

der Milchfrau Mathilde Tarweid, geborenen Schlieter,

zu Paul Narmund, Klägerin, vertreten durch den

Rechtsanwalt Brinkmann zu Tilsit, gegen ibren Gbe.

mann, den Arbeiter Martin Tarweld aus Paul

S6 qm

877

Das Verkaufgobjeft besteht aus Wohnhaus und

aufgebalten bat, dessen jetziger Aufentbaltsort aber unbekannt ist, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist nach Beendigung der Beweisaufnahme zur münd⸗ lichen Verhandlung Termin auf den 20. April 1882, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Tilsit, Zimmer Nr. 39. bestimmt. Der Beklagte, Arbeiter Martin Tarweid, wird zu diesem Termine geladen und aufgefordert, einen beim Land⸗ gericht Tilsit zugelassenen Anwalt zu bestellen. Tilsit, den 9. Februar 1882.

Petraschewitz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(8145 Oeffentliche Ladung. Der Kaufmann Philipp Schoenfeld zu Wulf— latzke hat gegen den Schauspieler Johann Braun, dessen Aufenthalt unbekannt ist, aus dem angeblich von diesem acceptirten Wechsel vom 20. Februar 1881 auf Zahlung von 75 nebst 60 Verzugs⸗ zinsen seit dem 1. Juni 1881 vor hiesigem Amts⸗ gerichte Klage angestellt. Wir haben zum Zwecke der Verhandlung der Sache Termin auf den 13. April er., V. M. 10 Uhr, in unserem Geschäftsraum Nr. 5 anberaumt. Neustettin, den 14. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht III.

Ansinn.

8461 Oeffentliche Zustellung. .

Der Fuhrunternehmer Bein. . zu Linden, vertreten durch den Rechtsanwalt Hutmacher in Hat— tingen, klagt gegen die Eheleute Gärtner Wendehorst zu Bochum, wegen Miethszins, mit dem Antrage auf Zahlung von 198 S. nebst 5 o Zinsen seit 1. Mai 1881, und ladet die Beklagten zur münd—⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Bochum, Zimmer 19, auf

den 10. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

elz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

S480 Oeffentliche Znstellung. Die verehelichte Tagearbeiter Kunert, Ernestine, geb. Winkler, in Ober⸗Peilau J., vertreten durch den Justiz⸗Rath Haack zu Reichenbach, klagt gegen ihren Ehemann Tagearbeiter August Kunert, zuletzt in Wättrisch, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe, denselben für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I7. Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Schweidnitz auf den 6. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Junger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 8454 Aufgebot. ; ö. Auf Antrag des Lagerplatzverwalters Joseph Gieler zu Werdohl als Benefizialerben des am 17. April 1881 verstorbenen Landwirtbs Franz Gieler zu Wer dohl werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtniß nehmer des Letzteren aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermin den 26. April 1883, Vormittags 109 Uhr, anzumelden, widrigenfalls die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer, welche ihre Ansprüche nicht an2 gemeldet haben, gegen die Benifizialerben ihre An⸗ sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedi⸗ gung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Altena i. W., 15. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. 18497 Der Portier Anton Michel in Nürnberg hat das Aufgebot des Prämienpfandbriefs der Deutschen Hvypotbekenbank Ser. 3584 Nr. 2 im Nominalwerth von 100 Thlr. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1885, früh 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Meiningen, 3. Februar 1882. Herzogl. Amtsgericht, Abth. II. Bernhard. 8501] In Sachen Anna Katbaring Ernst, ledig, von Bablingen, vertreten durch Agent Ziller in Emmendingen, gegen Unbekannte, 33. dingliche Rechte an Liegenschaften betr. Nr. 29082. Das Großh. Amtsgericht Kenzingen hat durch Ausschlußurtheil vom Heutigen entschieden: Alle dem Aufgebot vom 17. Dezember v. J. zu- wider an der dort erwäbnten Liegenschaft nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte werden für erloschen erklärt. Kenzingen, 16. Februar 1882. Adler, . Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts.

18429 Ausschluß · Urtheil. .

Alle Diejenigen, welche auf die Hypothek über die auf der Häuslerstelle Nr. 64 Langwasser Abtbei⸗ lung III. Nr. 6 für Balthasar Bever aus dem Raufkontrakte vom 1. Mai 1855 eingetragenen 34 Thaler 11 Sgr. 3 Pf. Kaufgelder Anspruch zu erbeben haben, werden mit ihren Ansprüchen aug⸗ geschlossen.

Greiffenberg i. Schl., den 16. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

1839

r Vas

Bekanntmachung. Königl. Amtsgericht Regen bat unterm 153. Februar J. Je. auf das Gesuch des hiesigen Rechtsanwaltes Baier für den Gütler Paul Pfeffer in Unternaglbach nachstehendes Aufgebot erlassen:

Im Hvpothekenbuche für Kirchberg Band 1II.

Narmund, welcher sich sodann in Szabern ⸗Wittlo

lers Paul Pfeffer von Unternaglbach seit 27. August 1842 zu Gunsten des Austräglers Christof Weber von Unternaglbach ein Zehrpfennig von 450 FI. 771343 S und ein Austrag im Jahresanschlage von 40 Fl. 68,57 M eingetragen. Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber dieser Zebrpfennigs- und Aus⸗ tragsforderung, beziehungsweise nach den zur Be⸗ willigung der Löschung Berechtigten und Verpflich⸗ teten bisher erfolglos geblieben und vom Tage der letzten auf diesen Eintrag sich beziehenden Handlung mehr als 30 Jahre verstrichen sind, werden auf Antrag des Anwesensbesitzers Paul Pfeffer, nach dessen Angabe der Zehrpfennig überdies vollständig bezablt ist, auch Austragsrückstände nicht bestehen, Diejenigen, welche auf genannten Zehrpfennig und Austrag ein Recht zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens aber an dem auf Dienstag, den 29. Ananust 1882, Vormittags 9 Uhr, dahier im Sitzungssaale anberaumten Aufgebots⸗ termine anzumelden, widrigenfalls der Zehrpfennig und Austrag für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht werden würde. Regen, den 18. Februar 1882. Gerichtsschreiberei am Königlichen Amtsgericht Regen. Eichinger, K. Sekretär. 8495 BSekanntmachung. . In Sachen der Kuragtel über Theresia Streber von Stocksried gegen Fischer, Johann, Inwohner von Kleinwinklern, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimentation, ist auf Donnerstag, den 27. April 18829B, Vormittags 8 Uhr, t kbei dem kal. Amtsgerichte Neunburg vorm Wald Termin bestimmt, zu welchem Johann Fischer ge⸗ laden wird. Klägerseits wird beantragt. den Beklagten zur An⸗ erkennung der Vaterschaft, Zahlung einer jährlichen Alimentation von 46 S, des Schulgeldes, der Leichenkosten, der Tauf⸗ und Kindbettkosten, sowie der Prozeßkosten zu verurtheilen.

Rennburg vorm Wald, am 15. Februar 1882. Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts Neunburg vorm Wald.

Renner,

k. Sekretär.

84581 In , Aufgebote von Hypotheken⸗ posten ö hat das unterzeichnete Gericht am 11. Februar 1882 erkannt:

J. die etwaigen Berechtigten an

a. der Blatt 140 Wiese Abtheilung III. Nr. 1 für Franz Joseph Kiesler eingetragenen Restpost von 30 Thlr. Muttergut, übertra⸗ gen auf Blatt 252 Wiese, .

b. der Blatt 14 Deutsch ⸗Probnitz Abtheilung III. Nr. 5 für Libor Kaising zu Ober⸗Glogau eingetragenen Restpost von 100 Thlr. Kauf⸗ geld für Samengetreide ,

werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten

ausgeschlossen;

II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den

Antragstellern je zur Hälfte auferlegt.

Renstadt O. / S., den 11. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. Ausschluß⸗⸗Urtheil. Verkündet am 8. Februar 1882. Referendar Cremer, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das von dem Colonen Schulze Elvert zu Kspl. Lüdinghausen beantragte Aufgebot einer angeblich getilgten Hypothekenpost, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lüdinghausen durch den Gerichtsassessor Niesert für Recht:

J. Alle diejenigen, welche an der im Grundbuche von Kirchspiel Lüdinghausen Bd. 4 Bl. 283 Abth. III. Nr. 12 auf das Colonat Schulze Elvert Nr. 7 eat. in Elvert, Kspls. Lüdinghausen, aus der Urkunde vom 17. April 1857 zu Gunsten des Peter Josef Heyne zu Ascheberg eingetragenen Hypotheken⸗ vost von 1290 Thlrn. berechtigt sind, werden mit ihren Ansprüchen an diese Post ausgeschlossen;

II. diese Post ist im Grundbuch zu löschen;

III. die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts Wegen.

8458 Bekanntmachung. .

Durch Beschluß der Abtheilung J. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar vom 16. Februar 1882 wurde die zwischen den Eheleuten Theresia Rich, obne Gewerbe, Ehefrau des Krämers Martin Kohler, in Gebweiler wohnend, zum Armen⸗ rechte zugelassen, und ihrem genannten Ehemanne bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung vor den Kaiserlichen Notar Krieger in Gebweiler verwiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Ehemann Kohler zur Last gelegt. ;

Der Landgerichte ⸗Sekretär: Jansen.

8486 Bekanntmachung.

Die aus der Schuldverschreibung vom 22. Dezember 1841, dem Eintragungsvermerke und Hvpethekenschein vom 30. Dezember 1841, dem Löschungskonsense vom 218 gsi ver Gefstson 4. Oktober 5. September 1851, der Cession vom u Gem 1851, dem Umschreibungsvermerke und neuen Oypo⸗ tbekenschein vom 27. November 1851 und dem Theil umschreibungsvermerk vom 5. Mai 1853 bestebende Hypothekenurkunde über die auf Blatt 16 Diier⸗ sowitz in Abtheilung III. Nr. 1 haftende und auf Blatt 840 übertragene Darlehnspost von 200 Thlr., welche ursprünglich für das General⸗Depofitorium des Gerichts amts Noschowitz eingetragen war, später auf die Julius und Pauline Tert'schen Ebeleute zu Krzizanowitz und demnächst in Ansehung des Antheils des Julius Terk auf dessen 5 Kinder Anna, Marie, Julius, Olga und Clara umgeschrieben worden, ist durch das beut verkündete Urtheil des unterzeichneten Gerichts für kraftlos erklärt worden.

Cosel, den 16. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung V. gez. Mav.

Seite 415 und 446 ist auf dem Anwesen des Güt⸗