1882 / 46 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Feb 1882 18:00:01 GMT) scan diff

2 * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.

Preuß. Staats⸗ Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

* 2

; Srste Beilage

Deffentlicher Anzeiger. e ö ,. ö f ch eig zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

L. Steckbriefe und Untersnehungs- Sachen. 2. Sabhastationsn,. Aufgebote, Vorledungen n. dergl.

Inserate nebmen an: die Annoncen⸗Erpeditlonen de Jnuvalidendanl /,, Rudolf Mosse, Sa asensteln & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte⸗ Büttner & Winter, sowie alle übrigen größerer

5. Industrielle Etablissementa, Fabriken und Grosskandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen

Ars Jeutschen Reichs Anzeigers und Königlich KRreußischen Ataats - Anzeigers:

Berlin 8V., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

*

rezister nimmt an: die Königliche Expedition

4. Verloosung, Amortisation, Zinszaklung

* a. 3. w. von öffentlichen Papierev.

3. Ter käusfe, Vera ehtungen, Sabmiasionen ete. 7. Literarigche Anzeigen.

8. Theater- Anxeigen. In der Börsen- S8. Familien- Ns chrichten. beilage. *.

Annonce en⸗Bure aux.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

18666

Steckbriefs⸗Erledignng. Der unterm 13. Ja—⸗ nuar 1882 in actis J IV. d. Z32,79 hinter den am 26. August 18438 in Groß⸗Sieber, Kreis Satzig, geborenen Arbeiter Wilhelm August Albert Werth erlassene Steckbrief wird hiermit zurückge⸗ nommen. Berlin, 16. Februar 1382. Königliche Staatsanwaltschaft I.

8665 Steckbrief.

Gegen den früheren Polizeiserganten Wilhelm Bublies aus Stolp, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Majestäts« und verläum— derischer Beleidigung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Stolp abzuliefern. J. 141.81. Stolp, den 15. Februar 1882. Königliche Staatzanwaltschaft.

SDubhastation en, Aufgebote, Vo r⸗ ladungen u. dergl.

lad 8152 Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Kürschner Dietrich, Marie Frie— derike, geborene Butthof zu Halle a. S., vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Göcking zu Halle, klagt gegen ihren Ehemann, den Kürschner und J Heinrich Eduard Dietrich, zur eit in unbekannter Abwesenheit lebend, wegen bös— willigen Verlassens mit dem Antrage auf Ehe— trennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civil— kammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf den 1. Junis) 1882, Vormittags 9 Uhr, mit Fer Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halle a. / S., den 15. Februar 1882. Wagner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

) Nicht 16. Mai, wie in Nr. 44 d. Bl. ab— gedruckt ist.

8566

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Sachen betreffend den Zwangsverkauf des dem Schiffer Johann Hoops zu Mojenhören⸗Grünendeich ge⸗ hörenden Everschiffes „Germania“

ö soll der auf Antrag der Wittwe Metta Michelsen, geb. Ropers, zu Jork, vom 27. Januar 1882 in Pfand genommene, dem Schuldner, Schiffer Johann Hoops zu Mojenhören-Grünendeich gehörende Gig— ever „Germania“, erbaut von Eichenholz mit einem Mast im Jahre 1874, an Nettoraumgehalt groß 68,2 Kubik⸗Meter oder 24,97 Brit. Register⸗Tons, beheimathet zu Grünendeich, Unterscheidungssignal . M. R. P.,, liegend z. 3. auf der Schiffswerfte des Schiffsbaumeisters Claus Sietas zu Grünen— deich am Lühedeich, mit dem sämmtlichen vorhan— denen Inventar, unter welchem sich befinden:

ein 12 Fuß langes Boot mit 1 Riemen, 2 Anker, 1 Wurfanker, 2 Ankerketten (30 und 45 Faden), 2 Fock⸗ und 2 große Segel, 1 Klü⸗ ver, 1 Jager, 1 Breitfock, 1 Toppsegel, 2 schwere und 2 leichte Trossen von Stroh, sämmtliches Tauwerk komplet, sämmtliche Ge—⸗ räthschaften, sowie Haken, Bäume, jedoch nur 1 Riemen, 2 Signallaternen, 1 Kugellaterne, LKompas, 1 Nebelhorn und Glocke, 2 eiserne Oefen, kompletes Kochgeräth und 1 Flagge, in dem auf Sonnabend den 15. April 1882, 10 Uhr Morgens, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter— mine öffentlich meistbietend verkauft werden, zu welchem Kaufliebhaber damit vorgeladen werden. Alle, welche an dem vorbenannten Everschiffe Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, sideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins— besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, insbesondere auch die Schiffs— gläubiger nach 5§5§. 757 flg. des Allg. Deutschen Handelsgesetzbuchs, werden aufgefordert, diefe Rechte in dem obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver⸗ warnen, daß in dem Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Ever schiffes verloren geht. Jork, den 17. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. II. gez. Erxleben. Beglaubigt und veroffentlicht: Vu ck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

K ; Der jum Armenrechte zugelassene Schreinergeselle

M110

Wilhelm Eberhard hierselbst hat das Aufgebot eines Depositenscheines über eine bei der Düsseldorfer Gewerbebank unter dem 3. Juni 1875 im Betrage von 570 Mark gemachten Einlage (Sparbuch Vi. Fol. 389) beantragt.

Jeder, welcher an diesem Depositenscheine irgend wie Anrecht zu haben vermeint, wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 24. Juni 1882, Bormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Stube Nr. 9, hiesigen Justizgebäudes, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die ÜUrkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. l

Düsseldorf, den 15. Dezember 1851.

Königliches Amtsgericht. III. (gez) Günther.

I85ß 7]! Aufgebot. Der seit dem Jahre 1871 verschollene Arbeiter?

spätestens in dem auf den

Zimmer Nr. 26, vor dem gerichte anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗

ausgeschlossen und die Post selbst wuͤrde gelöscht werden.

die Eintragung des auf den Namen von Johannes

bruar 1846 zu Pommerensdorf, zuletzt in Scheune aufhältlich, Sohn des am 25. März 1868 zu Stet⸗ tin verstorbenen Arbeiters, früheren Fuhrmanns resp. Schachtmeisters Wilhelm Boese und dessen ebenfalls verstorbener Ehefrau, Marie -Louise, geb. Heine, wird hiermit aufgefordert, sich bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte vor oder in dem auf den 20. Dezember 1882, Bormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, vor dem Amtsrichter Bergmann, bestimmten Termine schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden und daselbst weitere Anweifung zu erwarten, widrigenfalls die Todeserklärung des ö auf Antrag durch Urtheil ausgesprochen wird. Das Aufgebotsverfahren ist von dem Bruder des Verschollenen, dem Schiffszimmermann Wilhelm Boese aus Grabow a. / O., Langestraße Nr. 87, be⸗ antragt worden. Stettin, den 14. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. S582] In Sachen . des Goldarbeiters Johann Hund zu Vreden, jetzt dem Aufenthaltsorte nach unbekannt, Klägers, gegen den Kaufmann Magnus Barbet zu Vreden, Beklagten, ö wegen Herausgabe von Werkzeugen ist, nach Beendi⸗ gung der Beweisaufnahme, zur mündlichen Ver— handlung Termin auf den 31. März 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird. dieses bekannt gemacht. Vreden, den 10. Februar 1882. Lübbert, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(8563 RNachstehendes Ausschlußurtheil, verkündet am 13. Februar 1882, Referendarius Joswich, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Preuß'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht Xi. zu Danzig durch den Amtsgerichtsrath Aßmann für Recht, daß der Theodor Reinhold Viert sowie dessen Rechts— nachfolger mit ihrem Ansprüchen auf die Hypothe⸗ kenpost von 755. Thalern 19 Sgr. 9 Pf. Antheil des Theodor Reinhold Viert an den 4533 Thalern 23 Sgr. 8 Pf., welche von dem für den Hofbesitzer Alexander Viert und dessen Ehefrau Ottilie, geb. Schwanke auf dem Grundstücke Neuenhuben Nr. 6 in Abtheilung III. Nr. 6 eingetragenen Kauf— gelderrest von 5450 Thalern für die sechs mino— rennen Geschwister Viert umgeschrieben sind, aus— zuschließen. Von Rechts Wegen Danzig, den 13. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. XI.

(gez) Aßmann, wird hierdurch bekannt gemacht. Danzig, den 16. Februar 1882.

Grzegorzewski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts XI.

185811 Kaiserliches Landgericht Straßburg.

Kath. Walter, Ehefrau des Ackerers Michael

Walter. Beide zu Ingenheim wohnend, vertreten

durch Rechtsanwalt Schneegans, klagt gegen ihren genannten Ehemann wegen Gütertrennung mit dem Antrage: Das Gericht wolle die Gütertrennung zwischen den Parteien aussprechen, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Rechte vor Notar North zu Dettweiler verweisen und die Kosten dem Beklagten zur Last legen.

Zur mündlichen Verhandlung ist die Sitzung der

2. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts dahier

vom 30. März 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Straßburg, den 18. Februar 1882. Der Landgerichts⸗Sekretär: Birlo.

S586 Bekanntmachung. Die Eheleute Bergmann Heinrich Lietschulte und Anna Catharina Wilhelmine, geb. Wenninghoff, in Barop, haben behufs Löschung der unten bezeich— neten, angeblich getilgten Hypothekenpost deren Auf⸗ gebot beantragt: 25 Thaler 14 Sgr. 11 Pf., welche zufolge Protokolls vom 14. April isis das bei der Schicht und Theilung fortgesetzte Muttergut der beiden noch minorennen Kinder der Che⸗ frau des H. Flottmann aus erster Che, a. der Elies. Wenninghoff und b. des Casp. Diedr. Wenningboff, betragen und bierhin versichert sind. ingetragen ex decreto vom 1. Februar 820. Die der Person oder dem Aufenthalt nach unbe— kannten Inhaber dieser Hypothekenpost, sowie deren Erben, gessionarien oder die sonst in ihre Rechte ge—= treten sind, werden aufgefordert, ihre Ansprüche

1. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr, unterzeichneten Amts⸗

falls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post würden

Dortmund, den 19. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.

8568

Nachdem:

1) der Dienstknecht Paul Wagner,

2) die Ehefrau des Caspar Simon jun.,, Doro⸗ thea, geb. Michelsdorf, Beide aus Seligenthal,

den Rekognitionsscheine, wird für kraftlos erklärt.

Bl. 28 Nr. 2 Wiese im Malmersbach 34 Ar 97 CG M., unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Seligenthal beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 3. Mai 1882, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widrigen falls nach Ablauf dieser Frist, der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird, und der die ihm obliegende An⸗ meldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Änmel⸗

dung eingetragen sind, verliert. Schmalkalden, am 8. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. Sebold.

8579 Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Zurhellen vertretene geschäftslose Emmg te Kloot zu Vohwinkel, Ehefrau des geschäftslosen Albert Gerwin daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Errungenschaftsgemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Mai e., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs— saale der J. Civilkammer des Königlichen Land— gerichts zu Elberfeld anberaumt. Sch u ster,

Gerichtsschreiber der J. C.-K. des Königl. Landgerichts.

8580 Bekanntmachung. Die durch Rechtsanwalt Hünerbein vertretene, zum Armenrechte zugelassene Bertha, geb. Eimer, zu Elberfeld, Ehefrau des Wirthes Carl Geiger daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land— gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten bestehende gesetzliche .

mit Wirkung vom Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 22. Maj er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld

anberaumt. ; Schuster, Gerichtsschreiber der J. C. K. des Königl. Landgerichts.

8675 Oeffentliche Ladung. Rechte an dem auf den Namen des Heinrich Beil katastrirten, in der Gemarkung von Bottendorf be⸗ legenen Grundstück Bl. 5 Nr. 31 Wiese im Hel⸗ mersdörfer Grund 26 Ar 46 Qu.⸗M. sind bis zum 12. April 18832 bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Be⸗ sitzer Dienstknecht Johann Heinrich Finger Adams Sohn zu Bottendorf als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grundvermögen er— wirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrech: gegenüber Denjenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der oben gesetzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Frankenberg, am 15. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht.

Calaminus.

Ehemanne

S562] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Frau Eleonore Elisabetha

Schwann, geb. Preiß, Ww. dahier, Schulstraße 3.

erkennt das Königliche Amtsgericht IV. zu Frank—

furt a. M. durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. von

Welling für Recht: Die Ausfertigung des zweiten Ueberbesserungs⸗ Insatzes über 400 Fl. 685 M 71 3 auf Litt. A. Nr. 179 zu Gunsten der Antrag— stellerin, Eleonore Elisabetha Schwann, geb. Preiß, Ww. von hier, und zu Lasten der Jo— hann Heinrich Hitzelschen Eheleute dahier, wird für kraftlos erklärt.

Frankfurt a. M., den 31. Januar 1882.

Königliches Amtsgericht. IV.

3559 Im Namen des Fönigs! Verkündet am 15. Februar 1882. gez. Dittrich, Referendar als Gerichtsschreiber. In der Leyenthal'schen Aufgebotssache

F. 72'/81,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau

durch den Amtsrichter Dr. Weil für Recht: 1) das Hypothekeninstrument über die im Grund buch der Nicolai⸗Vorstadt von Breslau. Band V. Blatt 185 des Grundstücks Nr. 2, Nicalaistadt⸗ graben, bezw. der davon abgezweigten Trennstücke Band XI. Blatt 11, 21, 31, 41 desselben Grund⸗ buchs in Abtheilung III. Nr. 3, für Fräulein Wil⸗ helmine v. Falkowska eingetragene Darlehnsforderung von 1000 Thlrn, bestehend aus einer Ausfertigung der Verhandlung vom 12. Februar 1851 und dem das Grundstück Nr. 2 Nicolaistadtgraben betreffen

XVII.

2) die Kosten des Verfahrens werden dem An⸗ tragsteller zur Last gelegt. Breslau, den 15. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. gez. Weil, Beglaubigt:

Hrimm's Kindern katastrirten, in der Gemarkung

Frauz Gustav Adolph Boese, geboren am 6. Fe—

von Seligenthal belegenen Grundeigenthums, als:

Nemitz, Gerichteschreiber.

S561] Im Namen des Königs! In Sachen,

betreffend das Aufgebot des Hypotheken · Instru ments über die auf dem Grundbuchblatte Nr. 47 Groß i in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragene

ost,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Poln. Wartenberg durch den Amtsrichter Grüttner:

Das Hypotheken⸗Instrument über die auf dem Grundstücke Nr. 47 Groß Tabor in Abtheilung III. unter Nr. 3 aus der gerichtlichen Urkunde) vom 28. April 1869 an demselben Tage ursprünglich für den Mathias Latislaw eingetragene und demnãchst auf den Geschäftsführer Reinhold Wuttke zu Wan— tenberg umgeschriebene, zu 55/0 verzinsliche Forde⸗ rung von 35 Thlrn. 17 Sgr. 8 Pf. rückständigen Kauf⸗ resp. Erbegeldern wird für kraftlos erklärt Die Kosten des Verfahrens werden den Antrag⸗ stellern auferlegt.

Poln. Wartenberg, den 16. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht. gez. Grüttner.

Dieses Erkenntniß ist am 10. Februar 1882 ver—

kündet worden

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Es soll den 7. März er. im Deutschen Hause zu Peitz nachstehendes Holz aus hiesiger Sber— försterei; Belauf Kleinsee, Totalität 166 rm Jich. Scheit Anbruch, 79 rm Knüppel, 236 rm Kief. Scheit, 74 rm Knüppel; Belauf Schönhöhe, Tota— lität 610. rm Cich, Schelt Anbruch, 1290 rin Knüppel, 2 rm Reis I., 144 rm Kief. Scheit, 88 rm Knüppel, 12 rm Reis 1, Jag. 247, 258, 259 Schläge) 1043 rm Eich. Scheit, 182 rm Knüppel, 168 1m Reis J, 114 rm Kief. Scheit, 27 rm Reis J., 24 rm Reis III., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung, Vor— mittags um 10 Uhr, verkauft werden. Tauer, den 18. Februar 1882. Der Oberförster. Winkler.

Es soll den 3. März er. im Deuischen Hause zu Peitz nachstehendes Holz aus hiesiger Oberförsterei ELAus dem Einschlage pro 1881, Belauf Kleinfee, Jag. 76, 219 und 21, 54 rm Kief. Scheit und 132 rm Knüppel, Belauf Schönhöhe, Jag. 23 IGöß rm Reis trockene Stangenhaufen, Belauf Dolk, Jag. 103, 666 rm Kief. Scheit. II. Aus dem Einschlage pro 1882. Belauf Kleinsee, Jag. 127, 500 rm Reis (Stangenhaufen), Belauf Großsee, Jag. 32 und S5, 43 rm Kief. Scheit, 258 rm Knüppel, 1553 rm Reis SStangenhaufen), Totalität 124 rm Kief. Scheit, rm Knüppel, 110 rm Reis J., Belauf Tauer, Jag. 6 und 266, 45 rm Knüppel, 1179 rm Reis (Stangenhaufen), Totalität 11 rm Scheit, 19 rm Knüppel, Belauf Dolk, Jag. 193 1378 rm Reis, Totalität 26 rn Scheit, 4 rm Knüppel, Belauf Dubrau, Jag. 158 5 rm Birken Scheit, 2 rm Reis J.,, 66 rm Kief. Scheit, 2 rm Reis J., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung Vormittags um 10 Uhr verkauft werden. Tauer, den 18. Februar 1882. Der Oberförster: Winkler.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗- und 6 Hütten⸗Verein.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand unserer Gesellschaft fortan aus den Herren Direktor A. Haarmann zu Osnabrück und Direktor Th. Holste zur Georgs-Marienhütte besteht. Jedes der genannten Mitglieder ist berechtigt, die Firma unserer Gesellschaft allein zu zeichnen. Die Stellvertretung des Vorstandes haben wir den Herren Maschinendirektor C. Kummerfeld und Vorstandssekretär C. Ahrens gemeinschaftlich über— tragen. Hannover, den 20. Februar 1882. Der Verwaltungsrath des Georgs-⸗Marien⸗Bergwerks- und Hütten⸗Vereins. H. Müller, Dr.

Aktiengesellschaft Eisen⸗ und Stahl⸗ S666! werk zu Osnabrück.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Vorstand unserer Gesellschaft fortan aus den Herren Direktor A. Haarmann zu Osnabrüc und Direktor Th. Holste zur Georgs⸗Marienhütte besteht. Jedes der genannten Mitglieder ist berechtigt, die Firma unserer Gesellschaft allein zu zeichnen. In Beziehung auf die Stellvertretung des standes ist eine Aenderung nicht eingetreten. Hamburg, den 20. Februar 1883. Der Verwaltungsrath

der Aktiengesellschaft Eisen und Stahlwerk

zu Osnabrück. J. Wessel hoeft.

Vor⸗

868

sbsr Bekanntmachung.

Alle Diejenigen, welche glauben an den Nachlaß

des versterbenen Fleischermeisters Karl Schnierl

aus Posen noch Ansprüche zu haben, wollen sich

bis spätestens zum 1. Mai 1882 melden beim

Wurstfabrikanten Heinrich Schnierl in Posen, Breslauerstraße Nr. 14.

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verlag der Erpedision Ke sseh. Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsen Beilage).

Ach.

Berlin, Mittwoch, den 22. Februar

Aichtamtlich es.

Preußen. Berlin, 22. Februar. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (5.) Sitzung des Herrenhaufes erklärten sich noch die Herren Graf Zieten⸗Schwerin und Dr. Dernburg für den Kommissionsantrag zu 8. 24 des Ge— setzes über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten und die Herren Freiherr von Patow (Magdeburg) und Graf zur Lippe gegen diesen Antrag. Letzterer gab dem Finanz⸗Minister Bitter Veranlassung zu einer kurzen Replik. Dann wurbe die Dis—⸗ kussion geschlossen und nachdem der Referent Herr Dr. Dernburg die Debatte resumirt, der Antrag der Kommission verworfen und der 5. 24 in der Fassung der Regierungsvorlage ange— nommen.

Hiernächst trat das Haus in die Berathung des Berichts der 1X. Kommission über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab⸗ änderung des Pensionsgefetzes vom 27. März 1872.

Der Referent Herr Dr. Dernbuͤrg empfahl im Namen der Kommission, der Gesetzesvorlage die verfasfungsmäßige Zu⸗ stimmung zu ertheilen, jedoch in dem Artikel J. die Bestim— mung zu streichen, welche an Stelle des §. 30 des Pensions— gesetzes vom 27. März 1872 gesetzt werden soll. Diese Be— stimmung lautet:

Sucht ein nicht richterlicher Beamter, welcher das vierzigste Dienstjahr vollendet hat, seine Versetzung in den Ruhestand nicht nach, fo kann dieselbe unter Beobachtung der Vorfchriften der §§. 20. ff. dieses Gesetzes in der nämlichen Weise verfügt werden, wie wenn der Beamte seeine Pensionirung selbst beantragt hätte.“

In der sich hieran anknüpfenden Diskussion erklärten sich die Herren Graf zur Lippe, von Winterfeldt, Struckmann und von Bernuth gegen die! Bestimmung; in derselben liege eine erhebliche Härte gegen die Beamten, indem fie dieselben der Gewalt der Departementschefs überantworte. Gerade den älteren Beamten gegenüber sollte man eine größere Rücksicht obwalten lassen. Der Finanz⸗Minister Bitter nahm wieder⸗ holt. Veranlassung, diese Bedenken zu widerlegen und die Nothwendigkeit ker Aenderung der bisherigen Be— stimmungen des Gesetzes darzulegen und die Annahme der Regierungsvorlage zu empfehlen. Bei der Abstimmung wurde schließlich der Antrag der Kommission bei Namensauftuf mit 41 gegen 36 Stimmen abgelehnt, die Fassung der Regierungs⸗ vorlage wiederhergestellt und mit dieser das ganze Gesetz an— genommen. .

Um 4½“ Uhr wurde die Sitzung vertagt.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen (16.) Sitzung setze das Haus der Abgeordneten die zweite Berathung des Staatshaushalts-Etats für das Etatejahr 1882ñ63 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Innern (Kap. 31 der Einnahme) fort. Bei Tit. 3 (Erlös aus dem Verkauf der Veröffentlichungen des Statistischen Bureaus 12 990 S) bat der Abg. Sombart, für den Fall der nach dem Rücktritt des jetzigen Leiters des vreußischen Statistischen Bureaus erfolgenden Vereinigung dieses Buregus mit dem statistischen Amt des Reiches im Interesse einer besseren und ühersichtlichen Statistik für die Landwirth— schaft in den 12 Provinzen am Negierungssitze besondere statistische Abtheilungen zu errichten. Diese Provinzialstationen müßten dann ihr Augenmerk vornehmlich auf die Ausführung der Wünsche des Neichetags bei Gelegenheit der Debatte über die Viehzählung lenken, und könnten sehr segensreich wirken. Er für seine Person glaube, daß der Reichskanzler diese Wünsche ebensowenig berücksichtigen werde, wie diejenigen in Bezug auf die Forststatistik, auf welche man schon Jahre lang ver— geblich warte. Eine Waldstatistik sei aber zur Vervollstän⸗ digung einer allgemeinen Anbaustatistik durchaus nothwendig, und er bitte auch heut wieder, baldmöglichst eine solche vor⸗ zunehmen. . U .

Der Abg. Schmidt (Stettin) erllärte, das preußische stati⸗ stische Bureau, dessen Leiter sich europäischen Rufes erfreue und dessen Urtheil auch bei statistischen Kongressen maßgebend sei, habe sich bis jetzt so bewährt, daß kein Grund zu einer solchen Dezentralisation vorliege. Dieselbe sei schon früher versucht, aber bald wieder ausgegeben worden. Uebrigens müßte eine solche Theilung doch auch in den anderen Staaten eintreten. Hoffentlich bleibe Preußen der jetzige Leiter des statistischen Buregus noch lange erhalten. .

Der Abg. Kieschke bemerkte, eine Vereinigung des statisti⸗ schen Amts des Reiches mit dem preußischen Bureau würde der Statistik nicht nützlich sein, weil die Mittheilung der statistischen Ergebnisse wegen der Eigenthümlichkeit der bundes⸗ staatlichen Verhältnisse nicht rechtzeitig genug ersolgen könne. Schon jetzt erfolgten die statistischen Publikationen zu spät. Was helfe es für den praktischen Zweck, wenn nach einem oder 11/ Jahren ein großes für das Publikum schwer ver⸗ ständliches Werk erscheine. Es sei nicht zu verlangen, daß, wie in Amerika, Frankreich und England, vierteljährliche oder gar monatliche Zusammenstellungen erfolgten, aber es müßten wenigstens die Hauptresultate der Handelsstatistik schnell zu⸗ sammengestellt und veröffentlicht werden.

Der Regierungskommissar Ministerial⸗ Direktor Herrfurth erwiderte, ob bei einer persönlichen Veränderung im preu— ßischen statistischen Bureau eine organische Verbindung dessel⸗ ben mit dem Reichsamt eintreten solle, darüber seien i lungen bisher nicht eingeleitet, Er glaube aber schon erklären zu lönnen, daß eine Decentralisation nicht in Nussicht genom⸗ men sei, da die bisherige Organisation sich vollkommen bewährt habe. Dieselbe ermögliche in viel rascherer, sichererer, zuver⸗ lässigerer und billigerer Weise die Resultate als ein anderer Weg und trage auch zur Entlastung der Lokalbehörden bei, welche ohnehin schon mancherlei Zusammensiellungen zu machen hätten. Die Klage über die zu langsame Mittheilung der Statistik sei unbegründet. Es erscheine seit einiger Zeit in regelmäßiger Zeiifolge eine statistische rr engen des Bureaus, in welchem in übersichtlicher Weise alle Re ultate sosort zur allgemeinen Kenntniß gebracht würden.

Der Abg. Dr. Seelig erklärte, das Centralbureau in Berlin stehe einzelnen Fragen der praltischen Verwaltung serner als ein Provinzialbureau, wie er aus eigener Er⸗

2

fahrung als früherer Leiter des statistischen Bureaus ür Schleswig⸗Holstein bestätigen könne.

Der Abg. Sombart erkannte die Schwierigkeit der Aus⸗ führung seines Vorschlages an, empfahl denselben aber wohl⸗ wollender Erwägung.

Tit. 1 sowie sämmtliche andere Titel der Einnahme wurden ohne Debatte unverändert bewilligt.

Im Kap. S5 der dauernden Ausgaben werden im Tit. 1 (Gehalt des Ministers 36 000 M) verlangt.

Bei diesem Titel erklärte der Abg. von Lyskowaki, die polnische Nation hänge fest an ihrer Nationalität, nicht nur wegen ihrer Lebensfähigkeit, sondern namentlich wegen des Druckes, den sie erleiden müsse. Druck erzeuge Gegendruck, und dieser Um⸗ stand stärke die Lebenskraft der polnischen Nation. Dieses Druckes

wegen, der in der letzten Zeit nur noch gewachsen sei, werde seine

Partei gegen den Titel stimmen. Er müsse an die neulichen Angriffe des Ministers gegen die Polen eine Beschwerde über die sich immer steigernde aggressive Haltung der Regierung knüpfen und er hoffe, daß nach Beendigung des Kulturkampfes

mit Hülfe der Parteien auch für die Polen bessere Zustände

eintreten würden.

Der Abg. Dr. Majunke klagte über Ungerechtigkeit der Polizeibehörden bei der Anmeldung der Versammlungen von Centrumsmännern und führte einen derartigen Fall in der Stadt Malmedy an. Im vorigen Jahre hätte in dieser Stadt eine Volksversammlung stattfinden sollen. Die polizeiliche Ge⸗

nehmigung sei nachgesucht und gewährt. Der Einberufer, welcher persönlich behindert gewesen sei, habe einen Andern mit der Er⸗ öffnung der Versammlung beauftragt Dieselbe sei jedoch aufgelöst,

weil sie nach Ansicht des Aufsichtsbeamten von dem Ein— berufer hätte eröffnet werden müssen. Dieses Verfahren sei

zwar von dem Kreislandrath für eine Ueberschreitung der

polizeilichen Befugnisse erklärt, wer ersetze aber der dortigen Bevölkerung ihre mannigfachen Opfer? Um solchen Fällen vorzubeugen, wäre es gut, wenn der Minister in einer Verfügung den Polizeiorganen die Kenntniß und Befol—

gung der gesetzlichen Vorschriften recht dringend ans Herz

legen möchte. Seine zweite Beschwerde betreffe das amtliche Inseratenwesen. Der Rickertschen, vom Hause mit großer Majorität angenommenen Resolution, wonach bei Distribution der amtlichen Inserate nicht die Tendenz, sondern die Ver— breitung der Zeitung in Betracht gezogen werden solle, scheine

von der Regierung in der Praxis nicht die geringste Folge

gegeben zu werden. Nach wie vor würden die gelesensten Blätter unberücksichtigt gelassen, während die wenig gelesenen Kreisblätter bedacht würden. Hoffentlich werde die Regierung von dieser Praxis bald abgehen.

Hierauf ergriff der Vize⸗Präsident des Staats⸗-Ministeriums von Puttkamer das Wort. (Wir werden die Rede morgen im Wortlaut bringen.)

Der Abg. Dr. Winbthorst erklärte, es könne Blätter geben, welche eine so destruktive Tendenz verfolgten, daß man ihnen die amtlichen Publikationen nicht mit auf den Weg geben dürfe; wenn man aber die Entscheidung hierüber der Ver— waltung überlasse, so sei es nicht anders möglich, als daß sich eine gewisse Willkür geltend mache. Er könne das dem Minister nachweisen. Er halte die „Kölnische Zeitung“ für eine der destruktivsten Zeitungen, die es überhaupt geben könne er wisse wohl, die „Kölnische Zei— tung“ werde es nicht anerkennen, und daß ihr großer Leserkreis es entweder leugne oder nicht begreife, es gebe eben gewisse Narkosen, die man einnähme, ohne es zu merken und doch würden ihr die Inserate in Hülle und Fülle über— wiesen. Der „Kölnischen Volkszeitung“ aber würden die In— serate nicht zugewendet. Er wolle nun nicht, daß der „Kölnischen Zeitung“ die Inserate entzogen würden, aber er verlange gleiches Wetter für Alle. Wolle man nicht die In⸗ serate allen Blättern entziehen und ein eigenes amiliches Intelligenzblatt herausgeben, dessen Ueberschüsse recht gut sür

die Zwecke der Intelligenz verwendet werden könnten, so müsse

man aleiches Recht walten lassen.

Der Abg. Tirichlet erklärte, es sei noch gar nicht lange her, daß ein hochstehender Beamter sich geäußert habe, dse Kreuz⸗Zeitung sei ein Blatt, das kein anständiger Mann lesen könne; ob dieser Zeitung aber die amtlichen Inserate genommen seien, wisse er nicht. Der Minister denke vom Publikum doch etwas gering, wenn derselbe dem Publikum nicht zutraue, daß es zu unterscheiden wisse zwischen dem, was auf der ersten und auf der vierten Seite eines Blattes stehe. Wollte seine Partei alle ihre Beschwerden vorbringen, so könnte man mehrere Sitzungen damit ausfüllen. Er beschränke sich auf einige Worte über das Verhältniß des Beamtenthums zur

nicht ein. Ein sehr wunder Punkt sei die Aus⸗ führung des Bestätigungsrechts. Der Kollege Kaufmann sei nicht als Bürgermeister bestätigt, derselbe sei vorher einem Examen unterworfen, ob er die Gesetze auch „gern“ aus⸗ fahren wolle. Aber derselbe sei doch wenigstens gefragt und man habe die Dehors gewahrt. Das hätte man jetzt nicht mehr nöthig. In Tilsit sei der einstimmig gewählte Stadt— rath Volkmann, ein sehr gemäßigt liberaler Mann, welchem man sogar eine Hinneigung zur Schu zöllnerei vorgeworfen habe, ohne Angabe irgend welcher Gründe nicht bestätigt. Wenn man demselben einen Vorwurf hätte machen wollen, so wäre es vielleicht der gewesen, daß er den Liberalen eine Ab⸗ schrist der Wählerlisten habe aussertigen lassen, derselbe hätte es auch für die Konservativen 7 wenn nicht Präsident Steinmann ein generelles Verbot solcher Mittheilung erlassen hätte. In Goldap sei Stadtrath Mielke, ein Spiritusfabri⸗ kant, ohne Angabe der Gründe und trotz der BVeschwerde der Stadtverordneten beim Minister nicht bestä igt. In Lyck sei der Rittergutsbesitzer Ahrends nach zehnjähri⸗ er Amtssührung im November 1879 einstimmig zum rern e n wieder gewählt worden. Erst am 27. Ok⸗ tober 1889 habe der Kreigausschuß die Nachricht erhalten, daß der Betreffende nicht bestaätigt sei. Während der Zwischenzeit hätte Ahrends als stell vertretender Landrath merkwürdige Ent⸗ deckungen in den Archiven gemacht. Eine Deputation von zwei Mitgliedern habe hierüber dem Ober⸗Präsidenten Vortrag gehalten, welcher umsassende Untersuchung versprochen hätte.

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Erst am 21. Juli 1881, nachdem noch eine schriftliche Eingabe eingereicht sei, sei die Antwort erfolgt, daß nichts Gra⸗ virendes vorliege. Inzwischen sei Ahrends wiedergewählt, aber nicht bestätigt. Derselbe habe sich beschwerdesührend an den Minister gewandt, sei aber von demselben keiner Ant⸗ wort gewürdigt. Gehe das so weiter, so käme man noch in die Zustände der Konfliktsperiode. Da habe ihn (den Nedner) ein Vetter, der als Assessor Stellvertreter eines Negierungs⸗ Raths gewesen sei, zu Weihnachten besuchen wollen. Dessen Vorgesetzten hätten es demselben aher widerrathen, damit er nicht seine Karriere verderbe. So weit sei man freilich noch nicht. Aber das gegenwärtige Verfahren mache ein Zusammenwirken von Beamten und Laien unmöglich. Halte man daher den Geist der Kreisordnung aufrecht und stelle man das Laienelement nicht auf eine zu harte Probe.

Demnächst nahm der Vize⸗Präfident des Staats⸗Ministe⸗ riums von Puttkamer, das Wort: (Wir werden diese Rede morgen in Wortlaut bringen).

Der Abg. Dirichlet entgegnete, er sei weder voreilig ver⸗ fahren, noch habe er die nöthige Schonung gegen Hrn. Ahrends aus den Augen gelassen, er habe sich zuvor mit demselben in Verbindung gesetzt, und Hr. Ahrends habe ihn ausdrück— lich autorisirt, die Sache hier zur Sprache zu bringen. Nachdem die Beschwerde des Hrn. Ahrends eingelaufen, hätte er es für richtig gehalten, daß dieselbe unter An— hörung des Hrn. Ahrends untersucht, oder die straftrechtliche Verfolgung gegen ihn eingeleitet würde. Er wiederhole es, Hr. Ahrends wünsche die Oeffentlichkeit in diesem Falle. Auf die Gründe hierfür habe er hingedeutet, indem er den Berlingschen Fall gestreift habe. Im Kreise Lyck seien alle die Denunzia—⸗ tionen, die sich gegen Ahrends gerichtet, hekannt gewesen, trotz—⸗ dem sei derselbe wieder zum Deputirten gewählt worden. Aber ein dreißigjähriges ehrenhaftes Handeln wiege gegen die Denunziationen „königstreuer“ dunkler Ehrenmänner nichts auf, wenn man ein liberaler Mann sei. Er glaube, daß der Ahrendsche Fall ganz denselben Ausgang nehmen werde, wie der des Kammer-Rath Berling; im Kreise Lyck theile man diese Ansicht überall.

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Putt⸗ kamer entgegnete, wenn der Abg. Dirichlet die Sache auf das politische Gebiet gespielt und behauptet habe, die Nicht⸗ bestätigung sei erfolgt, weil Hr. Ahrends liberal gewesen, so weise er das zurück. Dieselbe sei ausgesprochen nach einer objektinen Prüfung von Seiten des Ober⸗Präsidenten. Den Abg. Dirichlet mache er darauf aufmerksam, daß jetzt die Wiederwahl Ahrends nicht erfolgt sei. Er weise es auf das Entschiedenste zurück, in einer so schweren Sache unvorbereitet und ohne die Akten ein Urtheil zu fällen. Man könne doch unmöglich verlangen, daß er sich sämmtliche Akten des Ministeriums hierher nachfahren lasse. Der Abg. Dirichlet hätte zu ihm kommen können und privatim würde er demselben dann Mittheilungen gemacht haben. Aber hier im Hause lehne er es ab, die Gründe der Nichtbestätigung auszusprechen. Der Abg. Dirichlet spreche von strafrechtlicher Verfolgung. Das sei etwas zu scharf. Es gebe Delikte, die der Kompetenz des Staatsanwalts sich ent⸗ zögen und doch der Art seien, daß auf Grund derselben eine Nichtbestätigung erfolgen könne. .

Der Abg. Richter bemerkte, es würden sich weitere Titel ergeben, um auf diesen Fall näher zurückzukommen. Der Minister könne sich also über eine Ueberraschung in dieser Beziehung gar nicht beklagen. Wenn der Minister einfach gesagt hätte, die Gründe dieser Nichtbestätigung seien nicht politischer, sondern persönlicher Art, so würde derselbe seinem Standpunkt genügt haben. Statt dessen 6 der Minister erklärt, es seien Gründe, welche mit dem bürgerlichen Rufe des Mannes zusammenhingen. Damit habe der Minister diesem Manne einen Makel beigelegt, der viel schlimmer sei. Es müsse von dem Minister, wenn nicht jetzt, so doch später geradeheraus gesagt werden, das und das seien die Gründe, welche gegen den Mann vorgelägen hätten. Nicht um Privat⸗ personen zu genügen, sondern weil es auffällig sei, daß in einer Provinz mehrere solche Fälle der Nichtbestätigung vor⸗ gekommen seien, für die sich die Betreffenden in dem Kreise keine andere Erklärung geben könnten, als daß dieser oder jener politische Grund in Frage stehe, deshalb habe seine Partei den Fall hier vorgebracht. Es müsse festgestellt werden, daß nicht ein System politischer Maßregeln in der Bestäti⸗ gung oder Nichtdestätigung wieder Platz greife, das schließ⸗ lich wieder darauf hinguslaufe, eine ganze Kategorie von Personen, die einer Partei angehörten, von der Theil⸗

nahme an der Selbstverwaltung und von den Ehrenämtern Selbstoerwaltung. Auf den Fall Bennigsen-Förder gehe er

auszuschließen. Die Wählerlisten gehörten nicht zum Amts⸗ geheimniß; das Gesetz schreibe ihre Offenlegung vor. Daß die Abschristen der Wählerlisten allen Parteien zugängig ge— macht würden, liege im öffentlichen Interesse, weil es dadurch den Wählern ermöglicht werde, eine möglichst starke Wahl⸗ betheiligung herbeizuführen. Der Fall, welcher das Berliner Polizeiprasidium betreffe, verhalte sich so, daß das Präsidium überhaupt keine Abschrist der Listen mitgetheilt habe, sondern der Magistrat, und daß das Polizei⸗Präsidium nach der Wahl eine solche Abschrift amtlichen Untersuchungen zu Grunde gelegt habe ein Fall, der hier gar nicht in Frage stehe. Der Minister von Boetticher habe also auch gar keine Erklärung abgegeben, die irgend was mit dieser Frage zu thun habe. In Berlin sei es alter Brauch bei allen Wahlen, daß der Magistrat jeder Partei ohne Unterschied zu derselben Zeit gegen dieselben Ko⸗ pialien Abschristen der Wählerlinen gegeben hätte, damit eine reichere Wahlbetheiligung ermöglicht werde. Dieser Zweck der Abschristen sei um so wichtiger, je weniger in einer Stadt die persönliche Bekanntschaft schon allein auzreiche, den Kreis der ö kennen zu lernen. Wenn jetzt keine Abschriften mehr gegeben würden, so schade das in den großen Städten nur derjenigen Partei, die sich in der Minorität be⸗ sinde, also der konservativen Partei. Denn die in den großen Städten am meisten vertretene Partei habe auch am meisten Mitglieder unter den Wahlvorstehern, den Beamten, die mit den Wahlen selbst beauftragt seien. Er möchte bitten, noch einmal zu erwägen, ob das eine richtige Versügung sei, in der Weise