Anmeldung innerhalb der in 5. 2 unter d. angegebenen Frist an den in §. 2c. genannten Grenzpunkten unter folgenden Bedingungen nachgelassen:
1 Durch Zeugniß der Polizeibehörde des Abgangsortes muß bescheinigt sein, daß die betreffenden Viehstücke zur Zeit des Abtriebes von dem Abgangsorte gesund gewesen sind und aus einem seuchenfreien Kronlande Oesterreich⸗Ungarns stammen, auch bis zum Abtrieb an dem betreffenden Orte mindestens 30 Tage hindurch gestanden haben. ;
2) Es muß ferner durch ein amtliches Zeugniß nachge⸗ wiesen werden, daß an dem . und in einem Um⸗ kreise desselben von 35 km die Rinderpest nicht herrscht.
3) Die amtlichen Fi unter 1 und 2 müssen von der, der ausstellenden Behörde nächst vorgesetzten politischen Behörde beglaubigt sein. .
4) Die Thiere dürfen vom Abgangsorte g und 2) aus bis an die sächsische Grenze nur durch seuchenfreie Gegenden befördert worden sein.
5) Die Thiere müssen an den betreffenden Grenzpunkten (8. 2 c durch einen sächsischen Veterinär⸗-Polizeibeamten untersucht werden und dürfen die Grenze nur dann passiren, wenn sie bei dieser Untersuchung gesund und krankheitsunver— dächtig befunden worden sind. Wenn bei gleichzeitiger Einfuhr mehrerer Stücke auch nur Eins davon krank oder krankheits⸗ verdächtig befunden wird, so ist der ganze Transport zu be⸗ anstanden.
Das Letztere hat auch dann zu erfolgen, wenn eines von den unter 1 und 2Qvorgeschriebenen Zeugnissen nicht oder nicht in gehöriger Form (Nr. 3) beigebracht oder, wenn konstatirt wird, daß der Vorschrift unter Nr. 4 zuwidergehandelt worden ist.
6) Sollen die Thiere durch Sachsen hindurch nach einem anderen deutschen Bundesstaate oder durch das ganze Deutsche Reich hindurch transportirt werden, so muß der Transport, und zwar ersteren Falls bis an den Bestimmungsort, letzteren Falls bis an die Grenze des Auslandes, in verschlossenen Eisenbahnwagen ohne Um⸗ und Ausladung erfolgen. An dem be⸗ treffenden Transportwagen muß ein in die Augen fallender Anschlag angebracht sein, der die Bestimmung der Wagen zur Durchfuhr durch Sachsen, bezw. durch das Reichsgebiet deutlich erkennen läßt.
III. Thierische Theile betreffend. ö
Die Ein⸗ und Durchfuhr aller Theile von Wiederkäuern in frischem Zustande (Fleisch, Häute ꝛc.) mit Ausnahme von Milch ist verboten.
Wolle und Haare dürfen nur dann eingelassen werden, wenn sie in Säcke verpackt sind, in welchen sie bis in diejeni⸗ gen Fabrikationsstätten, in welchen ihre bestimmungsgemäße Verarbeitung stattfinden soll, ohne Umpackung verbleiben müssen.
. Verkehr mit Butter und Käse, mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, Borsten, ge⸗ schmolzenem Talg in Gefäßen, sowie mit vollkammen luft⸗ trockenen, von Weichtheilen und Haaren befreiten Knochen, Hörnern und Klauen ist nicht beschränkt.
IV. Allgemeine Bestimmungen.
§. 9. Die strenge Aufsichtsführung darüber, daß die nach Vor⸗ stehendem in Bezug auf den Verkehr mit Vieh und thierischen Theilen getroffenen Bestimmungen genau beobachtet werden
und daß insbesondere bei Ausstellung der in 5. 2 unter b.
gedachten Zeugnisse mit größter Gewissenhaftigkeit verfahren, auch das eingebrachte Vieh nur als Nutz⸗ und Zuchtvieh ver⸗ wendet, bezw. daß dem Verbote in 8§. 5 nicht zuwider gehandelt werde, kommt den Ortspolizeibehörden und den Amtshaupt⸗ mannschaften zu und wird den genannten Behörden hierdurch noch zur besonderen Pflicht .
Die geordneten Gebühren für die veterinärpolizeiliche Untersuchung der einzubringenden Thiere sind mit der, dem betreffenden Thierarzte zukommenden Auslösung und der ihm zu gewährenden Vergütung für das Fortkommen, letztere beiden Gebührnisse jedoch von mehreren, gleichzeitig Ein⸗ führenden gemeinschaftlich, vorauszahlungsweise zu entrichten.
6
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach dem ö , vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗ gesetzblatt vom Jahre 1878, Seite 98) bestraft.
Dresden, den 22. Februar 1882.
Ministerjum des Innern. von Nostitz⸗Wallwitz.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 25. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vorirag des General⸗Lieutenants von Albedyll und nahmen in Gegenwart des Gouverneurs, Generals der Infanterie von Fransecky, und des Kommandanten, General⸗Majors von Winterfeld mili⸗ tärische Meldungen entgegen.
Mittags 1 Uhr f hiigten Se. Majestät den gegen⸗ wärtigen Offizier⸗Lehrkursus der Militär-Turnanstalt.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war gestern in der Prüfung im Kaiserin⸗Augusta⸗Gymnasium in Charlottenburg anwesend und besuchte hierauf die Kaiserin⸗ Augusta ⸗ Stiftung daselbst.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern früh 9, Uhr militärische Mel⸗ dungen entgegen, begab Sich mit dem 11 Uhr⸗Zuge nach Pots⸗ dam, speiste mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen 2 Prinzessin Wilhelm und kehrte um 4 Uhr hierher zurück.
Abends wohnte Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin söwie Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen⸗Pieiningen der italienischen Vorstellung im Victoria⸗Theater bei.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für — und Verkehr sowie der Augschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute
welche er nun zur Annahme empfehle.
— Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Herrenhauses und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Zweiten Beilage.
— In der heutigen (9. Sitzung des Herrenhauses, welcher bie Staats⸗Minister Dr. Lucius und Dr. Friedberg, sowie mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, und welche von dem Präsidenten Herzog von Ratibor um 11 Uhr 20 Minuten eröffnet wurde, trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren einziger Gegenstand die Berathung des Berichts der verstärkten Agrarkommission war über den Entwurf einer Landgüterordnung für die Provinz Westfalen, in Verbindung mit der auf Grund der Allerhöchsten Ermäch⸗ tigung vom 13. Februar er. gemachten Vorlage, betreffend die Ausdehnung dieser Landgüterordnung auf die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. d. Ruhr. — Die Kommission hat die Regierungsvorlage in mehreren Theilen abgeändert und empfahl dem Hause, die Vorlage in der abgeänderten Form anzunehmen.
Der Referent Freiherr von Landsberg leitete die Debatte ein, indem er einen geschichtlichen Ueberblick gab über die Ent— wickelung, welche diese Frage in legislativer Beziehung ge⸗ nommen, indem sie bereits wiederholt namentlich das Ab⸗ geordnetenhaus beschäftigt habe und gewissermaßen aus der Ini⸗ tiative des letzteren in Folge eines Antrages des Abg. Freiherrn von Schorlemer⸗Alst hervorgegangen sei. Der Gesetzentwurf sei hervorgerufen durch die eigenthümlichen Verhältnisse der länd⸗ lichen Bevölkerung Westfalens, durch welche diese Provinz sich von anderen Theilen der Monarchie wesentlich unterscheide. Eben diese eigenthümlichen Verhältnisse seien aber auch der Grund, weshalb der Gesetzentwurf nicht eine allgemeine Fassung habe erhalten können. Die Kommission habe aber dem Regierungs⸗ entwurfe nicht überall zustimmen können, und habe mit 12 gegen 2 Stimmen die vorgenommenen Aenderungen angenommen,
Der Minister der Landwirthschaft, Dr. Lucius, gab eine Erklärung ab über die Stellung, welche die Staatsregierung zu den Abänderungen der Kommission einnehme Soweit die Aen⸗ derungen redaktioneller Natur seien, könne die Staatsregierung denselben zustimmen. In Betreff der materiellen Aenderungen erklärte der Minister, daß er für sein Ressort den Abänderungen in 8. 19 zustimmen könne, sofern auch der Justiz-Minister eine zustimmende Erklärung abgebe. Auch der Aenderung in 8. 13 könne er beipflichten, dagegen bitte er, den Aenderungen in 8. 17 nicht zuzustimmen, da diese nach den Anschauungen der Staatsregierung ganz erhebliche Bedenken in sich schlössen. Auch einen zu diesem Paragraphen gestellten Unterantrag des Grafen von der Schulenburg⸗Beetzendorf bat der Minister abzulehnen.
Freiherr von Mirbach erkannte die Verdienste des Frei— herrn von Schorlemer⸗Alst um das Zustandekommen dieses Gesetzes an und bemerkte, er hatte gewünscht, daß auch in an— deren Provinzen diesem Gegenstande eine größere Aufmerk— samkeit zugewendet worden wäre. Er habe deshalb die Absicht gehabt, eine Resolution zu beantragen, in welcher die Staats— regierung ersucht werde, diejenigen gesetzlichen Formen herbeizu⸗ führen, welche geeignet seien, eine Zersplitterung des Grundbesitzes zu verhindern. Der Redner verwieß auf die Verschuldung des Grundbesitzes, namentlich des bäuerlichen, die zum großen Theile aber dem Erbmodus uschreiben sei, und uns schließlich in dieselben bäuerlichen . hineinführen müsse, die Professor Mommsen, dem man gewiß keine reaktionären Ideen zuschreiben könne, in seiner römischen Geschichte so treffend schildere. Das vorliegende Gesetz sei der erste Schritt zu einer Hebung des bäuerlichen Besitzes und zur Rege⸗ lung der Erbfolgeverhältnisse in dem klweineren Besitze im Allgemeinen. Denn die gegenwärtigen Verhältnisse in dem bäuerlichen Besitzstande sührten denselben immer mehr abwärts und schließlich der Sozialdemokratie zu. Er werde die angedeutete Resolution heute mit Rücksicht auf die ge— messene Zeit nicht einbringen, behalte sie sich jedoch für spätere Gelegenheit vor, bitte aber das Haus, der Vorlage zuzu⸗ stimmen. .
Herr Dr. Dernburg wendete sich gegen das Prinzip des Höferechts, welches er für einen höchst bedenklichen und ver⸗ hängnißvollen Weg erachte. Auch er sei für Hebung des Bauernstandes, aber eine Erbfolgeordnung in dem Sinne der Ge⸗ schlossenheit der Höfe in Westfalen einzuführen, sei gleichsam ein Versuchsfeld für die Gesetzgebung geworden; man habe aber nicht immer glückliche Resultate erzielt. So sei z. B. das Gesetz vom 13. Juli 1836, trotzdem es ebenso wie die jetzige Vorlage aus den Berathungen des Provinzial-Landtages her⸗ vorgegangen sei, auf lebhafteen Widerspruch bei der Bevölkerung gestoßen, und jetzt wolle man das Prinzip des Höferechts auch in Westfalen einführen, wo von den Gerichten die Bedürfnißfrage garnicht bejaht sei. In Hannover sei eine Regelung der bäuerlichen Verhältnisse geboten gewesen, was in Westfalen nicht der Fall sei. Er halte das Gesetz für höchst bedenklich und könne sich mit dem— selben nicht einverstanden erklären, zumal es ihm auch für die Beschlußfassung noch nicht reif scheine.
Graf von Brühl erklärte sich für die Annahme des Ge— setzes. Die Bauern in Westfalen wüßten besser, wo sie der Schuh drücke, als der Herr Professor Dernburg. Er wünsche, daß das Höferecht auch auf alle anderen Provinzen ausgedehnt werde, und bitte das Haus, möglichst liberal zu sein, damit das so nothwendige Gesetz zu Stande komme. In Bezug auf §. 17 würde er geneigt sein, den Beschluß der Kommission sallen zu lassen, wenn die Regierung bei ihrer Weigerung beharren sollte, nur um das Gesetz zu Stande zu bringen.
Herr von Winterfeldt wendete sich ebenfalls gegen die Ausführungen des Herrn Dr. Dernburg. Er halte den von der Regierung jetzt eingeschlagenen Weg für den einzig richtigen und könne demselben ohne Be— denken zustimmen. Ueber den Rahmen des Gesetzes aber dürfe man nicht hinausgehen, namentlich in Be⸗ zug auf den 58. 17 nicht, da die Versicherungsprinzipien ge⸗ wissen gesetzlichen Bestimmungen unterlägen. Er bitte deshalb, §. 17 in der Regierungsvorlage, im übrigen aber das Gesetz nach den Anträgen der Kommission anzunehmen.
Herr von Rath erklärte sich für die Vorlage, bat, zu ge⸗ währen, was die Vorlage verlange, und bemerkte, er hoffe, daß es nur noch kurzer Zeit bedürfe, um die Prinzipien des 86 auch auf die übrigen Theile der Rheinprovinz aus— zudehnen.
Die Generaldiskussion wurde hiermit geschlossen und nachdem der Referent die Debatte resumirt hatte, trat das Haus in die Spezialdiskussion.
Den 8§. 1 beantragte die Kommission in folgender Fassung
Siß. ungen.
Landgut im Sinne dieses Gesetzes ist eine in der Landgüter⸗ rolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besitzung. In der Rolle kann jede in der Provinz Westfalen oder in einem der Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mülheim a. d. Ruhr belegene Besitzung eingetragen werden, welche zum Betriebe der Land⸗ oder egg, e, bestimmt und bei dem Grundsteuerkataster mit einem Reinertrage von mindestens fünf und siebzig Mark angesetzt ist.“
Herr von Bernuth beantragte, im zweiten Satze hinter dem Worte „bestimmt“ einzuschalten: mit einem Wohnhause versehen“.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath
Dr. Michelly bat, diesen Antrag abzulehnen, da durch die An⸗ nahme desselben eine große Anzahl von Grundstücken, so namentlich die Forstgrundstücke, ausgeschlossen würden. Der Antrag des Herrn von Bernuth wurde von dem Antragsteller und dem Herrn Dr. Beseler vertheidigt, von den Grafen von Brühl und von Zieten-Schwerin bekämpft. Bei der Abstimmung wurde dieser Antrag abgelehnt und der §. 1 in der Fassung der Kommission angenommen. Der 5. 2 wurde ohne Debatte unverändert in der Fassung der Regie⸗ rungsvorlage angenommen. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (20) Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗Mini⸗ steriums von Puttkamer, die Staats-Minister Maybach und Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, machte der Präsident dem Hause zunächst die Mittheilung, daß von dem Minister für Handel und Gewerbe, dem Finanz⸗Minister und dem Minister der öffentlichen Arbeiten eine Denkschrift, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1881 in den nothleidenden Bezirken Oberschlesiens, eingegangen sei.
Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Verwendung der Jahres⸗ überschüsse der Verwaltung der Eisenbahn-An— gelegenheiten. Zu §. 4, welcher lautet:
S. 4. ⸗
Die Staatseisenbahnkapitalschuld ist aus den Ueberschüssen der Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten, soweit diese reichen, all⸗ jährlich bis zur Höhe von P üY desjenigen Betrages zu tilgen, wel⸗ cher sich jeweilig aus der Zusammenrechnung der im 5. 2 Alinea 1 für den Zeitpunkt des 1. April 1880 festgestellten Staatseisenbahn⸗ kapitalschuld und der im 8. 2 Alinea 2 bezeichneten späteren Zu⸗ . derselben am Schlusse des betreffenden Rechnungsjahres ergiebt. ⸗
⸗ In wie weit über den Betrag von Pe hinaus eine weitere Tilgung stattfinden soll, bleibt der Bestimmung durch den Staats— haushalts⸗Etat vorbehalten.
Die Tilgung ist derart zu bewirken, daß der zur Verfügung ,,. Betrag von der Staatseisenbahnkapitalschuld abgeschrie⸗
en Un
1) zur planmäßigen Amortisation der vom Staate für Eisen—⸗
bahnzwecke vor dem Jahre 1879 aufgenommenen oder vor und
nach diesem Zeitpunkte selbstschuldnerisch übernommenen oder zu übernehmenden Schulden, soweit letztere auf die Haupt—
. der Staatsschulden übergegangen sind oder über—
gehen,
demnächst zur Deckung der zu Staatsausgaben erforderlichen
Mittel, welche andernfalls durch Aufnahme neuer Anleihen be—
schafft werden müßten,
3) endlich zum Ankaufe von Staatsschuldverschreibungen verwendet wird.
beantragte der Abg. Grumbrecht, über Nr. 2 des Para— graphen besonders abzustimmen. Bei der Abstimmung wurde der Paragraph unverändert angenommen.
Zweiter Gegenstand der Tagesordnung war die dritte Berathung eines Gesetzes, betreffend die Umgestaltung des Kurmärkischen und des Neumärkischen Aemter⸗ kirchenfonds. Auch dieses Gesetz wurde ohne Debatte an— genommen. Ebenso in dritter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend eine Abänderung der Grundbuchordnung; der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Kirchenwesen im Jadegebiet; der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver— jährungsfristen bei öffentlichen Abgaben in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau, und der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Westpreußen und Brandenburg.
Es folgte die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts-Etats für 1882/83, und zwar: Ministerium des Innern. Der Abg. Stöcker führte aus, er begreife nicht, wie der Abg. Richter beständig von Hetzereien und Hetzpredigern rede. Allerdings gebe es keine Institution des öffentlichen Lebens, die der Abg. Richter nicht zum Gegenstand seiner Angriffe gemacht habe. Aber nicht die Angriffe Richters seien es allein, die er zurückweisen müsse, sondern Tendenzen, die sich in dem öffentlichen Leben der Hauptstadt gel⸗ tend gemacht hätten. Die Liberalen wollten Alles unter ihr Sezirmesser bringen, was im Himmel und auf Erden sei, nur die lieben Juden nicht. Jahre lang habe man gedulden, daß man sezirt werde. Nun, wo von christ⸗ licher Seite endlich einmal angefangen sei, Erwägungen dar— über anzustellen, wie man sich der drückenden Uebermacht er⸗ wehren könne, da schreie man über Intoleranz. An den Ausschreitungen seien die liberalen Blätter in erster Linie be⸗ theiligt, die durch agitatorische, beunruhigende Notizen geradezu zum Unfrieden, zum Aufruhr herausgefordert hätten; daß diese Funken gezündet, darüber könne man sich nicht wundern, denn Zündstoff sei genug in den Provinzen vorhanden. Man sage, die antijüdische Bewegung würde aufhören; das aber würde nur der Fall sein, wenn dieselbe ein Wahl⸗ sport gewesen wäre. Da aber, wo die Bewegung gegen notorische Uebelstände gerichtet sei, werde dieselbe andauern, bis diese Schäden abgestellt seien. Redner wies darauf hin, wie das Judenthum überwuchere im Handel und auch in der Wissenschast. In seinen letzten Zielen strebe das Judenthum nach einer Herrschaft, die unsere ganzen Kulturvvmrhältnisse um 2 Jahrtausende zurückschrauben würde. Dag sollten doch alle diejenigen bedenken, die jetzt immer von reaktionären Bestrebungen der Regierung sprächen. Man habe ihm vorgeworfen, er wisse nicht, wohin er mit seiner Bewegung kommen werde. Aber er habe ein klares Ziel vor Augen. Die Emanzipation der Juden werde er nicht bekämpfen, er wolle nur dem Zersetzen, dem Unterminiren der gesellschaftlichen Ordnung durch die Juden ein Ende machen. Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung involvire nicht auch die Befähigung zu allen Aemtern, es sei darum kein Widerspruch, wenn er für die Emanzipation und auch gegen das Judenthum im Lehramt und im richterlichen Berufe sei. Um auf diesen Punkten und in der Presse das Juden⸗ thum auf die ihm gebührende Stellung zurückzuweisen, sei
anzunehmen:
eine Agitation nöthig. Schon jetzt habe lief h gute Früchte
getragen. Redner schloß mit dafür sorgen möge, Veranlassung gebe. Der Abg. Dr. Virchow e Fortschrittspartei Der größere Theil der übrigens an die Adresse da könne
der er konstatiren,
wesen, wenn der Kultus⸗Minister oder der ihre Stellung zu der angeregten
Dies sei um so
daß die Bewegung noch nicht
schreitungen, wie sie sich zugetragen,
rufe auch er den Ministern wenn die Minister klar bezeichnet, könne diesen den, denn ein großer Theil dem Manne, danken habe, sage, er wolle keine Ausnahn Mittelalter, aber was sei e
seinen sogenannten Normativbestimmungen bezwecke?
Stöcker F . Brandraketen gewesen. Lehrer
was der Wahrheit gegen die jüdischen stalten habe der Abg. Stö friedens auch in diese Kreise
sich immer als Apostel des seiner Reden einige versöhnl pflege, aber in Wahrheit sei vollends in der heutigen sondern geradezu Rassenhaß ge
Abg.
(Bei, Schluß des Blattes nahnr der Vize Präsi Staats⸗Ministeriums von uit! dnn de . des
soeben erschienene, herausgebene „Amtliche Liste der Schiffe der deutschen
— Die
Kriegs- und Handelsma
scheidungs-Signalen für 1882“ (Berlin, Druck und
Verlag von G. Reimer, 1882,
Anhang zum internationalen Signalbuche, welches unter dem Titel „Signalbuch für die Kauffahrteischiffe aller Nationen“
im Juni 1870 vom Reichskanz
Das. Signalhuch gewährt den Schiffen die Möglichkeit,
durch Signale sich zu erken
ö ö sowie auch dann auszutauschen, wenn die signalisirenden ĩ ö schiedener Sprachen sich bedienen. ,,,
Zu diesem Zwecke enthält das Signalbuch eine große An⸗ zahl sowohl vollständiger Sätze, als auch zur Verbindung mit einander geeigneter Satztheile, . Sylben, Buchstaben und Zahlen, je 2. 3 oder 4 der 18 Signalbuchstaben J k, ,, nnn, bezeichnet sind.
d, w, L, W, R, F, H, Solcher Gruppen, deren jede Buchstaben enthält, als alle Signalbuchstaben (B0, BD,
(BObF, BCOhbG, BCoDH, Bob. Alle 306 Gruppen von
4. Signalbuchstaben die ersten dienen zur Bezeichnung der in nen Sätze, Satztheile,
der Schiffe der Kriegsmarinen von Bob bis WVrs zur Handelsmarinen in der
Jedem Staate Vertheilung auf sügung.
stehen alle
Flagge niemals.
Die Vertheilung der U einzelnen Schiffe wird durch
verschiedenen Staaten bewirkt. schiffe wird gleich bei der Ein
ein solches Unterscheidungssignal zugetheilt und in
Schiffs-Certifikate vermerkt. deutscher Flagge sährt, auch beim Wechsel seines Heima behörde unverändert bei.
Die nach der systematischen Reihefolge signale geordnete Liste ergiebt nun, signale den einzelnen Schiffen
Handelsmarine beigelegt worden
Für die Schiffe anderer Staaten, welche luch ebenfalls angenommen haben,
handen.
Die Art und Weise, wie die Unterscheidungssignale zu
signalisiren sind, ergiebt sich enthaltenen Abschnitte über
Signalbuches“. Will ein Schiff
einer Signalstation u. s. w. zu erkennen außer seinem Unterscheidungssignale stets auch seine National agge zeigen, da, wie oben erwähnt,
Flaggen vielfach dasselbe Unters
Ein Schiff, welches das anderen Schiffes wahrnimmt, Heimathshafen,
so wird es sich Behufs späterer F die Nationalität und das Um aben.
Alljährlich erscheinen neue und im Laufe jedes selben.
uuf — In Vetreff der Absertig undesrath in Nachstehendes beschlossen:
Im Falle eines örtlichen Verkehrsbedürfnisses können die
Direstivbe hörden den Bezirkssse 'rtheilen, bei der Abfertigung Steuervergütung nach Bayern,
daß nicht ihre Presse zu Ausschreitungen
zur Verfügung stände, sei nicht vorhanden. Ausführungen
Minister gerichtet gewesen, und
i mehr erwünscht, als ja die Abg. Stöcker und der Beifall seiner Parteigenossen klar gezeigt,
dem man die Einheit des Vaterlandes zu ver⸗ einen Dienst zu erweisen.
Friedens hin,
i er Apostel des Unfrledens, und Rede habe er nicht nur Klassen⸗,
übrigen, giebt es 306 von je 2 staben BRF, BG, 1896 von je 5 Signalbuchstaben (BoD, BBoF, BGG, Bol u. s. w. bis WVI) und 73 440 von je 4 Signalbuchstaben
2 Signalbuchstaben, alle 4896 Gruppen von 3 Signalbuchstaben und von den Gruppen von
Wörter u. s. w.
Von den uͤbrigen Gruppen von 4 Signalbuchstaben sind die 14409 Gruppen von G6B6 .
: . Der Art bestimmt, daß jedem Kriegs- und beziehunge weise Kauffahrteischiffe eins dieser (1440 4 53 0409 — 54 480 Signale als Unterscheidungssignal zuzutheilen ist.
1a die Schiffe seiner Flagge igu Schiffe von verschiedenen Flaggen vielfach dasselbe Unterscheidungssignal, Schiffe unter derselben
So lange das Schiff unter behält es dieses Unterscheidungssignal
„Einrichtung und Gebrauch des
g Ladungsfähigkeit und Dampfkraft aus der betreffenden Liste sofort ersehen.
Jahres drei bis vier Nachträge zu der—
Steuervergütung ausgehenden Bieres hat der seiner Sitzung vom 14.
der Aufforderung, daß die Linke
rwiderte, eine Presse, die der
des Abg. Stöcker sei
daß es ihm erwünscht ge—⸗ . Justiz⸗Minister Frage klar gelegt hätten.
Rede des
zu Ende, und ähnliche Aus— ; zu befürchten seien. Da ein videant consules zu. Nur ihre Auffassung der Frage Gefahren vorgebeugt Ywer— der Verführten habe geglaubt
Der Abg. Stöcker iegesetze, keine Rückkehr zu dem s denn weiter, was er mit Das, seien in Agitation
unken genannt, Mit der
an den höheren Lehran— cker das Element des Un— hineingetragen. Derselbe stelle i weil er am Schlusse iche Bemerkungen zu machen
predigt.
im Reichsamt des Innern
rine mit ihren Unter—
Preis Kart. 1 6) bildet den
leranit herausgegeben ist.
nen zu geben und sonstige
mit Signalstationen,
einzelner Wörter, Namen, welche durch Gruppen von
anders geordnete oder andere
u. s. w. bis WV)
*
Nu. s. w. bis WFS).
18 960 (Bo9DF bis G6bWy) das Signalbuch aufgenomme—
bis GWV zur Bezeichnung ind die letzten 53 010 Gruppen Bezeichnung der Schiffe der
Unterscheidungssignale behufs zur freien Ver— führen daher
tterscheidungssignale auf die die zuständigen Behörden der Jedem deutschen Kauffahrtei⸗ tragung in das Schiffsregister seinem
thshafens oder seiner JRiegister—
der Unterscheidungs⸗ welche Unterscheidungs— der deutschen Kriegs- und sind.
t. das Signal⸗ sind ähnliche Listen vor—
aus dem in dem Signalbuche
sich einem anderen Schiffe, geben, so muß es : Schiffe verschiedener cheidungssignal führen. Unterscheidungssignal eines kann sodann dessen Namen, „Besitzt es die Liste nicht, eststellung oder Weitermeldung erscheidungssignal zu merken
Ausgaben dieser Schiffeliste
ung des mit dem Anspruch Februar d. J.
uerstellen die Ermächtigung des mit dem Anspruch auf
Elsaß⸗Lothringen auszuführenden Bieres sofern der Trans nicht mittels der Eisenbahn stattfindet, 6 der Her err des Bieres zum Zwecke der Revision und Verschlußanlegung unter nachstehenden Bedingungen abzusehen:
I) Der Brauer hat über das auszuführende Bier minde⸗ stens einen halben Tag vor der Absendung desselben der Be— zirkssteuerstelle eine Anmeldung in zwei Exemplaren zur Visirung und Eintragung in das Anmelderegiser einzureichen und den Biertransport stets von einem Exemplar der amtlich visirten Ausfuhranmeldung begleiten zu lassen.
27. Den Steuerbeamten steyt jederzeit die Befugniß zu die Richtigkeit der Anmeldung, sowie die Erfüllung der vor⸗ schriftsmäßigen Bedingungen der Steuervergütung durch Re⸗ vision der Biersendungen zu kontroliren.
3) Behufs Feststellung der Steuervergütung hat der Brauer eine der Ausfuhranmeldung beizufügen de Beschei⸗ nigung der Steuerstelle des Bestimmungsortes über den Ein— gang des Bieres, sowie eine Quittung über die davon ent— richtete Uebergangsabgabe beizubringen, und es wird der Ve— rechnung der Steuervergütung diejenige Biermenge, von wel— 9 ö , . worden ist, falls aber
eses Quantum größer ist, als das angemel— 3 letztere zu Grunde gelegt. . J
— Nach einem Spezialbescheide des Ministers des Inner und des Ministers der geistlichen 2c. J on zember v. J., ist es für die Anwendbarkeit der Bestimmungen in 8. 4 der Stähte-Ordnung vom 30. Mai 1853 über die Be— freiung der Elementar-Schullehrer von den direkten persön⸗ lichen Gemeindeabgaben unerheblich, ob die betreffende Schul⸗ anstalt vor oder nach Verkündigung der Gemeinde⸗Srdnung vom 11. März 1850 errichtet worden ist. Was dagegen die Feststellung des Begriffs der )lementar-Schullehrer im Sinne des 5. 4 der Städte⸗Ordnung anlange, so sei bereits in früheren Ver— fügungen ausgesprochen worden, daß das Reskript vom' 25. August 1865 nicht den Zweck habe, den Begriff der Elementarschulen in Bezug auf die Anwendbarkeit der gesetz⸗ lichen Bestimmungen üher' die Kommunalsteuer Exemtion der Elementar- Schullehrer zu definiren. Nach den zur Zeit des Erlasses der betreffenden Gemein deverfassungsgesetze maß⸗ gebend gewesenen Bestimmungen könnten, zumal die Vorschrift n . . Städte-⸗Ordnung ein strikte zu interpretirendes Kommunalsteuer⸗ Privilegium enthalte, als Elementar-Schullehrer im Sinne * des §. 4 a. a. O. nur die an den eigentlichen Volksschulen angestellten Leyrer angesehen werden. Dagegen seien Lehrer an Schulen, welche, obschon nicht mit der Berechtigung zu Entlassungsprüfungen versehen, doch ihrem ganzen Endzwecke nach über der Stufe der obligatorischen Volksschule stehen, in Bezug auf die Kommunalsteuerpflicht als Elementar⸗Schul⸗ lehrer im Sinne des 8. 4 4. a. S. nicht zu betrachten. Ob die betreffenden Schulanstalten der Aussicht der Regierung oder des Pro vinzial⸗Schulkollegiums unterstellt sind, sei für die , der bezeichneten Gesetzesbestimmungen ohne Be⸗— E ‚
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Großherzoglich olden burgische Geheime Staatsrath Sel kin an n? 'iü 3 Berlin abgereist. h In ist von
. „Elisabet h“, 19 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Hollmann, ist am 23. Februͤar cr. in Callao eingetroffen und beabsichtigte am 27. dess. Mts. die Reise nach Yokohama fortzufetzen.
Bayern. München, 23. Februar. der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten verlas der Minister des Innern, Frhr. von Feilitzsch, eine Botschaft des Königs, durch welche die Dauer der gegenwaͤrti⸗ gen Landtagssession bis zum 31. März verlängert wird. Das Haus trat sodann in die Berathung des Etats der Straßen⸗ Brücken⸗ und Wasserbauten ein Ein Antrag des Frhrn. von Hafenbrädl auf Abstrich von 243,000 ½ bei den Straßenbauten wurde nach langer Debatte abgelehnt, da— gegen das Postulat für eine steinerne Brücke über den Inn zwischen Simbach und Braunau, gegen den Ausschußantrag mit ?1 gegen 57 Stimmen angenommen. Im Uiehrigen wurde der Etat der Straßen- und Brückenbaufen nach den Ausschußanträgen erledigt. ö Augzburg, 25. Februar. (W. T. B.) Die „Allgem. Zeitung“ meldet: Das an den Minister⸗Präfidenten von Lutz gerichtete Handschreiben des Königs betont daß der König stels die Kirche geschützt habe und beschützen werke; er erblicke in der Pflege des religiösen Sinnes des Volkes die Grundlage für die Ordnung, und diese sei die Hauptaufgabe der Regierung. Die Regierung müsse aber die Bestrebungen, dem Rechte der Krone entgegenzutreten, zurück⸗ drängen. Schließlich spricht der König Hrn. von Lutz und sämmtlichen Räthen der Krone seine Allerhöchste Anerkennung ür ihr bisheriges Verhalten aus, sowie das Vertrauen daß sie unter allen Schwierigkeiten fest ausharren werden.
Sachsen. Dresden, 24. Februar. (Dr. J) Die 3 weite Kammer bewilligte heute auf Antrag ihrer Finanz—⸗ deputation die Einstellung des neuerdings erst definitio fest⸗ gesetzten Matrikularbeitrags in Höhe von 5 598 007 ( statt der ursprünglich dafür ausgeworfenen 5 6214 998 (, geneh⸗ migte weiter mehrere nachträglich vorgelegte Postulate des außerordentlichen Staatsbudgeis auf die Jahre 1878 und 1879 sowie des ordentlichen Staats haushalis⸗ Etats auf die Jahre 1880 und 1881 und ertheilte ihre Zustimmung zum Ankaufe der Palais-Kaserne durch die Königliche Immobiliar— Brandversicherungs-Anstalt, unter dem Vorbehalte des Rückkaufsrechtes, gegen den Kauspreis von 175 665 6 und die gufgewendeten Ausbaukosten. Eine längere Debatte knüpfte sich an den infolge des abweichenden Beschlusses der Ersten Famnner nochmals zu berathenden Titel 17 des Kap. 49 des Etats der Zuschüsse, Dispositionsquantum zu persönlichen Zu⸗ lagen an richterliche Beamte in Höhe von 12000 Die Kammer beschloß in namentlicher Abstimmung mit 460 gegen 28 Stimmen, ihren früher gefaßten Beschluß aufrecht zu er— halten und ,, das von der jenseitigen Kammer ge⸗ nehmigte Dispositionsquantum abzulehnen.
Mecklenburg. Schwerin, 23. Februar. ĩ „Meckl. Anzeigen“ melden: Nachdem die rb. r, l lichen Fer rschaften nach der Ankunft in Palermo im vorigen Mongt zunächst in einem Hotel Wohnung genommen sind Döchstdieselben dann in die Villa Belmonte in Aquasanta bei Palermo übergesiedelt, welche ihnen von dem Vesitzer, Fürsten
(Allg. Ztg.) In
Württemberg, Baden oder
Pandolsini in zuvorkommendster Weise zur Verfügung gesiellt wurde. Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog mea hn
Kaiserliche Hoheit die Frau Erbgroßherzogin und Prinzessin⸗ Tochter erfreuen sich des besten He ne Prinzessin
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. Februar. (W Das Abgeordnetenhaus berieth in . k. den Gesetzentwurf, betreffend die Erhöhung der Finanz⸗ zölle und setzte die Berathung in einer Abendsitzung fort. Schließlich wurde unter Ablehnung des Minoritätsantrages auf Uebergang zur Tagesordnung mit 153 gegen 146 Stim⸗ men beschlossen, in die Spezialberathung einzutreten, in welcher der Gesetzentwurf unverändert angenommen wurde. Im Laufe der Debatte wurde ein lebhafter Zwischenfall
dadurch hervorgerufen, daß die Triester Abgeordneten erklärten,
sie würden in Erwartung der Erfüllung der Wünsche Tri
ü ung riests für den Gesetzentwurf stimmen. Der Handels⸗Minister . die Unterstellungen zurück, als könnte die Regierung für irgend etwas Gebotenes Versprechungen gemacht haben.
Großbritannien und Irland. London, 24 ⸗ bruar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des . hauses empfahlen Lord Lansdowne und Tord Derby, die Untersuchung bezüglich der irischen Landakte zu ver⸗ tagen. Lord Salisbury erklärte: der Antrag des Premiers gGladstone habe die Lage wesentlich verändert; es dürfe kein Beispiel dafür gegeben werden, daß das Unterhaus die Hand⸗ lungen des Oberhauses revidire; er könne daher in eine Ver— tagung der Untersuchung nicht willigen. Der Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erwiderte; der Antrag Gladstones sei kein Tadelsvotum gegen das Oberhaus und bezwecke lediglich, eine Stockung in der Wirksamkeit der Land— alte zu verhindern und die daraus für Irland hervorgehenden Gefahren abzuwenden. Die Mitglieder des Untersuchungs⸗ ausschusses wurden hierauf ohne weitere Abstimmung vom
in kö
Im Unterhause theilte der Unter-Staatssekretä Dilke mit, daß, wenn die französischen Kammern 3 . gemachte Vorlage wegen Behandlung der englischen nach Frank⸗ reich eingeführten Produkte auf dem Fuße der meistbegünstigten ation annähmen, der jetzige Handelsvertrag mit Frankreich bis zum 15. Mai d. J. verlängert werden andernfalls aber schon mit nächstem Dienstag der allgemeine Tarif für England in Wirksamkeit treten würde.
Frankreich. Marseille, 2c. Februar. (W T. B) 3
Besso ges durchzogen gestern und vorgestern 3 von 3d . benarbeitern mit rothen Fahnen, die Marseillaise singend verschiedene Quartiere, ihre Kameraden zur Einstellung der Arbei zwingend. . Die Fabriken, in welchen sie arbeiteten, wurden von den Ruhestörern mit Steinwürfen angegriffen und besetzt. Aus Nimes sind Truppen requirirt, welche mit aufgepflanztem Bajonnet durch die verschiedenen Quartiere patroulliren. Die ö . 6 1 Sonntag beschlossen, nach⸗
zariser Sozialistenführer Fourniere di i durch Brandreden aufgewiegelt . ö. .
Türkei. Konstantinopel, 24. Februar. (W. T. Die Mitglieder der ,,,, 34 Ges andts chaft besuchten heute, nachdem der feierliche Ritt des Sultans nach der Moschee Medjedje stattgefunden hatte Nachmittags das Schloß Bejlerbey in Skutari. ;
Rußland und Polen. St. Peters bur 24. Fe (W. T. B.) Am 27. d. beginnen mehrtägige ,,, der in und um St. Petersburg liegenden Gardetruppen und des Donschen Kosaken⸗Regiments; diese Uebungen dauern bis zum 24. März. — Der Gedanke, ein besonderes Steppen⸗ Gouvernement zu bilden, ist, wie es heißt, aufgegeben worden: das Gouvernement Westsibirien soll mit dem Semi' retschenskschen Gebiete vereinigt fortbestehen. — Eine gestern in Moskau stattgehabte Versammlung der hervor⸗ ragendsten dortigen Kaufleute, welcher General Annenkoff und Fürst Chilkoff beiwohnten, sprach sich für die eminente Nütz⸗ lichkeit der Fortführung der transkaspischen Eisen—
bahn aus.
. Februar. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pétersbourg“ erklärt es für unrichtig, daß die in der „Nouvelle Revue publizirten Briefe über die aus wärtige Politik Bestrebungen einer ganzen Gruppe, deren Seele Hr. von Giers wäre, darstellen. Daffel he Blatt meldet serner, daß der General⸗-Konsul Hitrowo keinerlei Deputation empfangen und keine Rede gehalten habe, welche in irgend einer Weise zu den Bemerkungen Anlaß hatte geben lönnen, mit denen sich die auswärtige Presse seit einigen Tagen beschäftige. ͤ
25. Februar. (W. T. B.) Der Stadthau tman von Odessa, Staatsrath Tucholka, ist an Stelle des inn Rath Katschalow zum Direktor des Zolldepartements ernannt worden. Katschalow wurde dem Finanz⸗Minister zur Versügung gestellt. General⸗Major Lantz ist zum Militäragenten in London ernannt worden.
Amerika. Washington, 24. Februar. (W. T. B. Der Präsident hat den früheren Senator Ein kin? k Richter beim höchsten Gerichtshof und den früheren Senator Sargent zum Gesandten in Berlin ernannt.
Das Repräsentantenhaus hat eine Resolution angenommen, welche den Rechtsausschuß beauftragt, die Insi⸗ nugtionen zu prüfen, nach welchen Gesandten der Ver⸗ einigten Staaten sich auf eine unzulässige Weise an den Geschäften in Peru betheiligt oder dafür interessirt hätten, und nach welchen mehrere dies bezügliche Dokumente dem Staats⸗Departement vorenthalten worden wären.
Zeitungsstimmen.
Aus der Grafschast Schaumburg wird der Allg. Ztg.“ geschrieben:
Der neu gegründete konservative den Reichskanzler folgende Adresse
Ew. Durchlaucht
melden wir in ebrfurchtsvoller Ergebenheit die Gründung eines konservativen Volkevereins in Rinteln. Auch an anderen Drien un⸗ serer Grafschaft geht man mit der Gründung von Lokalvercinen vor um die konservativen Elemente durch eine seste Organisation wirksam ju entfalten. Unseres Kaisers landesväterliche Fürsorge für die Bedũrfnisse unseres Volkes öffnet die Herzen auch hier im Hessenlande, und Ew. Durchlaucht aufopfernde Hingebung im Dienste des Vaterlandes be lebt und stärkt zu thatkräftigem Handeln.
Gestatten Ew. Durchlaucht, daß treugesinnte Herzen aus der
„Nord deutsch.
Volksverein zu Rinteln hat an gerichtet:
Grafschaft Schaumburg ihren tief empfundenen Dank aussprechen