spruch auf Glockengeläute verleihe. Wenn der Bischof zur Be⸗ schwichtigung der Gemüther hätte etwas beitragen können, so würde derselbe es gethan haben. Daß dies nicht geschehen, be⸗ weise, daß nichts zu beschwichtigen gewesen sei.
Das Kapitel wurde bewilligt.
Ueber Kap. 95 Tit. 1 (Geheime Ausgaben im Inter⸗ esse der Polizei) wurde auf Antrag des Abg. Dr. Langerhans besonders abgestimmt; der Titel wurde mit großer Majorität
Bei Kap. 95 Tit. 6 (Zuschüsse an die Kommunalverbände zu den Kosten der Unterbringung verwahrloster Kinder) wies der Abg. Jungck auf die Nothwendigkeit der Vermehrung der Besserungsanstalten hin. Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. März 1878 sollten Kinder unter 12 Jahren, die verbrecherischer Handlungen überführt seien, Besserungsan⸗ stalten, Privatvereinen oder Privatfamilien zur Erziehung überwiesen werden. Die Zahl der bestehenden Anstalten reiche nicht aus für diesen Zweck. Die Ueberweisung der Kinder an Privatfamilien aber habe vielfach zu Unzulänglich⸗ keiten geführt, deshalb müsse hier von dem Staate bald eine Remedur getroffen werden.
Der Regierungskommissar Geh. Ober-Reg.⸗Rath Illing bemerkte, auch der Regierung sei es nicht entgangen, daß durch das Gesetz von 1878 die Privatvereine und Familien zu sehr in Anspruch genommen würden und darum staatliche Hülfe nöthig sei. Im Ministerium des Innern sei man bereits be— schäftigt, Materialien für diese Frage anzusammeln. Es komme dabei in erster Linie darauf an, festzustellen, wie groß die Zahl der Kinder sei, die untergebracht werden sollten. Die Regie⸗ rung werde es an nichts fehlen lassen, die Sache so rasch wie möglich zu fördern, sie habe auch jetzt schon zum Besten der Kinder alles gethan, was in ihrer Macht gestanden habe. Ueber 3500 Kinder seien seit 1878 in Privatfamilien unter⸗ gebracht worden. Da indessen die alten Verbrecher dem Staate noch zu große Kosten auferlegten, so würden noch einige Jahre vergehen, ehe Besserungsanstalten im Sinne . §5§. 56 und 57 des Gesetzes von 1878 geschaffen werden önnten.
Der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch begreift nicht, warum die Errichtung von Besserungsanstalten noch länger hinausgeschoben werden solle. Der Kostenpunkt könne nicht in Frage kommen, da an den Zuchthäusern erspart werde, was für derartige Er— ziehungsanstäalten ausgegeben werde. Er bitte die Regierung, dafür Sorge tragen zu wollen, daß man Kinder, die zu Hause keine gute Erziehung erhalten könnten, von Staatswegen unterbringe.
Der Abg. Dr. Brüel glaubte, daß die Mühe, die man auf die Erziehung verwahrloster Kinder verwende, vereitelt werde, weil man sich nicht genügend darum kümmere, was nach dem Ende der Erziehung aus den Kindern werde. Man begnüge sich damit, ihnen eine Stellung zu verschaffen, unter— lasse es aber, sie dem Einfluß ihrer Eltern zu entziehen, die gewöhnlich geflissentlich zu verderben suchten, was die Zwangs—⸗ erziehung gut gemacht habe. Redner stellte es darum der Re⸗ gierung anheim, zu erwägen, ob es nicht gut sei, die Kinder
nach Beendigung der Erziehung unter Vormundschaft zu
aner r mm-
383 Damit werde der Zweck des Gesetzes ohne Kosten ge⸗ ichert. Der Abg. Zelle wandte sich gegen die Behauptung des Re⸗ gierungskommissars, daß die alten Verbrecher zu viel kosteten und darum die Errichtung von Besserungsanstalten noch hinausgeschoben werden müsse. Die jungen Verbrecher würden die alten unter solchen Umständen beständig vermehren, und eine Kalamität bestehe weiter, die auf allen Seiten des Hauses tief beklagt werde.
Der Abg. Dr. Franz bedauerte, daß die katholischen An⸗ stalten aufgehoben seien, die speziell der Erziehung verwahr⸗ loster Kinder gewidmet seien. Es sei von Interesse, wenn im nächsten Jahre von der Regierung eine Mittheilung darüber gemacht werde, wie viel von den Kindern, die seit 1878 in Zwangserziehung gegeben seien, Anstalten und wieviel Privat— vereinen überwiesen seien. Dem Minister danke er, daß er die kirchlichen Behörden wieder bei der Erziehung solcher Kin⸗ der zu Rathe gezogen habe.
Kap. 95 wurde bewilligt.
Zu Kap. 96 Strafanstalts-⸗Verwaltung 8 983 351 6) berührte der Abg. Rickert die Frage der Gefängnißarbeit. Er frage den Minister, ob derselbe die versprochene Mittheilung über die Maßregeln machen könne, die zum Schutze der freien Arbeit getroffen sein?
Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗-Regierungs⸗-Rath Illing erklärte, daß die Konkurrenz der Strafanstaltsarbeit mit der freien Arbeit nicht gänzlich beiseitigt werden könne. Indessen sei bestimmt worden, daß die Sträflinge vorzugsweise mit Arbeiten beschäftigt werden sollten, die Gegenstand der Fabrikthätigkeit geworden seien. Wo Handarbeiten auch in den Strafanstalten angefertigt würden, sei zum Schutze der freien Arbeit eine Reihe beschränkender Bestimmungen auf⸗— gestellt worden.
Der Abg. Dr. Lieber brachte die Verhältnisse der Strafanstalt in Diez (Nassau) zur Sprache, in welcher eine Marmorfabrik betrieben werde. Dieselbe sei früher im Regiebetrieb gewesen und hätte der Privatindustrie keine Konkurrenz gemacht. Nun sei aber der Regiebetrieb in einen Verdingbetrieb um— gewandelt, wodurch die Privatindustrie arg geschädigt werde. Die Umwandlung sei freihändig geschehen, ohne daß die Privatindustriellen eine Ahnung davon gehabt hätten. In einer Beschwerde der letzteren an den Handels⸗Minister heiße es, daß die Uebergabe der Fabrik mit Ausschluß der Oeffentlichkeit ersolgt sei und daß der Pächter für Benutzung der Fabrikräume, sowie der Maschinen keine Pacht bezahle und außerdem noch freie Beleuchtung und Beheizung der Ar—⸗ beitsräume, als auch die Berechtigung habe, geschulte Arbeiter aus anderen Strafanstalten bei seinem Betrieb mit heranzu⸗ ziehen. Diese überaus günstigen Pachtbedingungen seien geradezu vernichtend für die Privatindustrie. Es werde aber
dadurch auch der Staat, da die Marmorbrüche in der Lahn— gegend sehr werthvoll seien, indirekt geschädigt. Von einem weiteren Einschreiten des Ministers verlaute nichts, wiewohl die beschwerdeführenden Privatindustriellen
nachgewiesen hätten, daß vom ersten Jahre des neuen Zustands ab ihr Vetrieb um 30 Proz, zurückgegangen sei. Allein noch
ein anderer Gesichtspunkt sei hierbei zu berücksichtigen, nämlich der der Strafvollstreckung. Es werde behauptet, daß die Sträf⸗ linge, wenn sie über ihr Pensum hinaus Dienste leisteten, dafür Freibier, Brod, Wurst ꝛc. erhielten, ferner sollten die⸗ selben mit freien Arbeitern in ungehindertem Verkehr stehen und würden nicht blos in den Fabrikräumen, sondern auch außerhalb verwendet. Dies stehe im schreiendsten Widerspruch mit einer wohlgeordneten Straf⸗ rechtspflege. Er richte an den Minister die Bitte, der Sache gründlich näher zu treten, aber seine Entscheidung nicht auf Grund des Berichts der Strafanstaltsdirektios zu treffen, der doch am Ende nur der Bericht des Pächters sei.
Der Abg. Strosser bemerkte, daß, wenn diese Ungehörig⸗ keiten wirklich vorgekommen sein sollten, dieselben den von der Regierung gegebenen Bestimmungen entgegenständen. Er wolle bei der vorgerückten Stunde nicht mehr auf die Einzel⸗ heiten eingehen.
Der Regierungskommissar entgegnete, die Regierung habe bei der Uebernahme von Nassau die vollständig eingerichtete Fabrik vorgefunden, sie habe aber sehr bald die Erfahrung gemacht, daß der Staat eine Industrie nicht selbst mit Vor⸗ theil leiten könne, die Bestellungen hätten abgenommen, an Stelle der Ersparnisse seien immer größere Ausfälle getreten. Es sei daher der Regierung sehr erwünscht gewesen, einen geeigneten Pächter zu finden. Die Pachtbedingungen seien freilich günstig, aber der Pächter habe mehrere Posten zu bezahlen, die der Abg. Lieber nicht erwähnt habe, z. B. die Gehälter für die Beamten, die Kosten eines noth⸗ wendig gewesenen Baues, überdies habe derselbe die Maschinen zu verhältnißmäßig hohem Preise übernehmen müssen. Eine Submission habe allerdings nicht stattgefunden, weil es sich hier um die Disposition über ein Etablissement gehandelt habe, welches der Regierung erhalten werden sollte. Ueber⸗ dies habe die Regierung in dem Pächter einen Mann ge⸗ funden, der die nöthigen Garantien zu bieten im Stande sei. Sie habe Alles gethan, um allen bösen Folgen vor— zubeugen. Wenn die vom Abg. Lieber erwähnten Nichts— würdigkeiten wirklich vorgekommen sein sollten, wovon er noch nicht überzeugt sei, so bitte er, das nöthige Material der Re⸗ zierung zur Verfügung zu stellen, damit die strengste Unter⸗ . eingeleitet werden könne.
Die Diskussion wurde geschlossen und Kap. 96 genehmigt, desgl. Kap. 97 für Wohlthätigkeitszwecke 1 158 791 Se, ebenso Kap. 98, Allgemeine Ausgaben 144 9004 6, ebenso das Extra— Ordinarium 1 599 869 S6 ohne Diskussion.
Ebenso wurden eine Anzahl von Titeln des Ordinariums der Forstverwaltung und der Staatsarchive, der Gestüte und der landwirthschastlichen Verwaltung auf Antrag der Budget⸗ kommission aus dem Ordinarium in das Extraord inarium versetzt, da sie vorwiegend Neubauten beträfen. Eine Debatte ergab sich hierbei nicht.
Der Etat der Lotterieverwaltung wurde ohne Diskussion in Einnahme und Ausgabe bewilligt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mitt
woch 1 Uhr.
*
Inserate für den Deutschen Reichs- und Köntglé Preuß. Staatß⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition
der Nenutschen Nrichs⸗ Anzeigers und Königlich
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Sts ekhriefe und Untersuehnngz- Sachen. 5. . Fuhhastationen, n. dergl.
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J. Literarische Anzeigen.
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& Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunsueen⸗BSurennxy.
zx.
Verloos ung, Amortisation, insazahlung
* ü. 3. w. Von ö gentlichen Papieren.
3. Theater-Anzsigen. Fanil ien-Nachrichten.
In der Börsen- beilags. *
X
— —
Subhastationen, Aufgebute, Vor⸗ ladungeu n. dergl.
Il8465]. Deffentliche Zustellung.
Christian Link, Oeler von Aldingen, vertreten durch Rechtsanwalt Saurer hier, klagt gegen den Johann Baptist Schöller, Gypser, zu Delkhafen, angeblich in Amerika, wegen einer Forderung aus Cession, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreck= bares Urtheil den Beklagten zur Zahlung von 297 M6 50 43 nebst 59/0 Zinsen aus 200 M seit II. November 1881 unter Kostenlast zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht zu Spaichingen auf
Mittwoch, den 26. April 1882,
; Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.
Spaichingen, den 16. Februar 1882.
. Find,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
9862 ö Zwangs versteigerungsproclam.
Nachdem der Rentner Heinrich Peter Möhl in Hamburg, vertreten durch den Rechtäanwalt, Justiz— rath Wiggers in Rendsburg, unter dem 21.21. De⸗ zember 1881 auf Grund vollstreckbaren Urtheils des unterzeichneten Gerichts vom 12. Dezember 1881 wegen Zinsrückstandes von 87 ½ 50 * aus einer protokollirten Obligation vom 22. Februar 1881 beantragt hat, den Zwangsverkauf des im Schuld⸗ und Pfandprotokoll für das Gut Pohlsee auf Fol. 1 verzeichneten Mühlen und Wirthschaftsgeweses Mannhagen e. pert. der Wittwe Henriette Bischoff, geb. Schütt, zu Mannhagen anzuordnen, und diesem Antrage durch Beschluß vom untengesetzten Tage stattgegeben ist, werden hiermit Alle und Jede, welche an das gedachte Mühlen, und Wirthschafts⸗ gewese nebst Zubehör dingliche oder bevorrechtigte Ansprüche irgend wescher Art zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubi⸗ ger aufgefordert, solche Ansprüche binnen sechs Wochen anzumelden, widrigenfalls der anspruchs— freie Verkauf des Mühlen⸗ und Wirthschaftsgeweses nebst Zubehör erfolgen wird.
Termin des Verkaufs wird anberaumt auf
Dienstag, den 7. März 1882,
] Vormittags 19 Uhr,
bei Gastwirth Trennt zu Mannhagen.
ie Verkaufsbedingungen sind in der hiesigen Gerichts schreiherei einzusehen, auch gegen Entrichtung der Schreibgebühren abschriftlich von dort zu be⸗ zieben.
Nortorf, den 5. Januar 1882.
Königliches Amtsgericht.
—
. ; ö lost]! Verkaufs ⸗-Anzeige nebst Aufgebot. Aktenz. K. 94/95.
Die dem abwesenden Buchhalter Johannes Runde gehörigen Grundstücke hier:
a. Bürgerwesen Nr. 16 Werderstraße, Areal 3, 11 a und Gebäude, Fol. 623 des Hypethekenbuchs für Nordfeld,
. Parzelle an der Werderstraße Nr. 403,94 ꝛc.,
Kartenblatt 9 der Grundsteuermutterrolle von 5,11 a, Fol. 805 desselben Hypothekenbuchs, sollen auf Antrag des Oekonomen Heinrich Biester in List zwangsweise in dem dazu auf
Mittwoch, den 12. April d. J., Morgens 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Hallerstraße Nr. 1 II., Zimmer Nr. 138, anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. .
Zahlungsfähige Kaufliebhaber werden damit ein— geladen.
Alle, welche daran Eigenthums⸗, Näher ⸗ lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand! und sonstige dingliche Rechte, inebesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.
dannover, den 17. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung 4. ö Erdmann.
Vorstehende Ladung wird auf Anordnung des vor— bezeichneten Gerichts dem Schuldner Runde, dessen zeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffent⸗ lich zugestellt. .
Hannover, den 17. Februar 1882.
. Effenberger,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,
Abtheilung 4.
lzosso] Aufgebot.
Der Kesselschmied Brehmer in Stargard in Pom⸗ mern hat das Aufgebot des am 15. April 1876 ausgefertigten Hypothekenbriefes der Pommerschen Hypotheken⸗Aktienbank in Coeslin Litt. B. Nr. 23 975 über 309 S6 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. September 1885, Vormittags 10 Uyr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Coeslin, den 20. ö. 1881. Königliches Amtsgericht. III. Abthl. Brose.
9855 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Johann Feller, Catharina, geb. Schultz, zu Thielen, vertreten durch den Rechtsanwalt Stamp zu Friedrichstadt, klagt gegen ihren genann⸗ ten Ehemann, unbekannten Aufenthalts, wegen bös⸗ licher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und den Be— klagten in die Kosten des Prozesses zu verur— theilen. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf den 23. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Flensburg, den 21. Februar 1882. Krüger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 9854] Oeffentliche , , Der Häusler Heinrich Christian Juhl zu Friedrich—⸗ stadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Stamp zu Friedrichstadt, klagt gegen seine Ehefrau Anna Marla Margaretha Juhl, geb. Groth, unbekannten Auf— enthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen ihm und seiner Ehefrau bestehende Ehe zu trennen und die Beklagte zu verurtheilen, die Kosten zu tragen resp. zu erstatten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Flensburg auf den 23. Mai 18382, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Flensburg, den 23. Februar 1882. 2 Krüger, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
los g) ö
Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, in Braunschweig und der Gemeinde hoh geiß, welche glaubhaft gemacht haben, daß sie die in das Grundbuch nicht eingetragenen, südlich und nördlich von Hohegeiß belegenen Triften zu 114218 Hektar, hegrenzt von der Feldgemarkung Hohegeiß, den Forstorten Hohegeißberg und Lampertsberg, sowie der Preußischen Landesgrenze, als Miteigen⸗ thümer besitzen, werden alle Diesenigen, wesche an Diesen Grundstücken Rechte zu haben vermeinen, in Gemãßheit des 8 23 der Grundbuchordnung ge⸗ laden, solche spätesteng in dem auf
den 15. April 1882, Morgens 190 Uhr,
* —— —— — —
vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Aufgebots⸗ termine anzumelden, unter der Androhung des Rechts- nachtheils, daß nach Ablauf der Frist die Antrag⸗ steller als Eigenthümer in das Grundbuch einge— tragen werden sollen, und daß der die Anmeldung Unterlassende sein Recht gegen Dritte, die im red⸗— lichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die fraglichen Grundstücke erworben haben, nicht mehr geltend machen können. Walkenried, den 15. Februar 1882. Herzogliches Amtsgericht. gez. Raabe. Zur Beglaubigung: Becker, Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.
9860 Bekanntmachung.
Durch Versäumnißurtheil der Civilkammer des hiesigen Kais. Landgerichts vom 7. dss. M. ist zwischen den Eheleuten Joseph Reyser, Müller und Marianne, geb. Schmidt, in Bergbieten, die Güter⸗ trennung ausgesprochen.
Zabern, den A. Februar 1882.
Der Landgerichtssekretär. Hörkens.
9845 Bekanntmachung. Die Regulirung des Nachlasses des Johann Wörs— dörfer (Daas) von Hahn betr.
Die hier bekannten Miterben des verstorbenen RNubrikaten haben am 21. April 1881 bei dem unterzeichneten Gerichte den Antrag auf gerichtliche Nachlaßregulirung gestellt mit der Bestimmung, die zu diesem Nachlaß gehörigen Immobilien abibei⸗ lungshalber freiwillig zu versteigern.
Die unbekannten Miterben:
Joseph Wörsdörfer von Hahn und Anna Maria Wörsdörfer, Ehefrau des Mathias Ronde von Niederahr, werden deshalb aufgefordert, binnen 30 Tagen vom Erscheinen dieses mündlich oder schriftlich hierauf sich zu erklären, widrigenfalls sie bei Regulirung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden. Wallmerod, den 25. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. Gieße.
9865 Bekanntmachung.
Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 28. Januar 1882 ist die zwischen den Eheleuten Bierbrauer Friedrich Ludwig Dürr zu Barmen und der geschäfts⸗ losen Henriette, geb. Proll, daselbst, bisher bestan⸗ dene, in Gemäßbeit der Artikel 1530 bis 1535 des Bürgerlichen Gesetzbuchg beschränkte Gütergemein⸗ schaft, mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustel⸗ lung, dem 5. Dezember 1881, für aufgelöst erklärt
worden. Der Landgerichts Sekretär: Jansen.
23 Oeffentliche Zustellung. 1. Frau Hulda Jaeschke, geb. Etolcie wok, zu Osterode in Ostpreußen, vertreten durch den Justiz- rath Heilbron hier, klagt gegen ihren, in unbe⸗ kannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den frühe⸗ ren Kaufmann, späteren Arbeiter Adolph Jaeschke, früher gleichfalls hier, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das jwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihn kosten⸗ pflichtig zu verurtheilen, der Klägerin als Ehe—⸗ scheidungsstrafe den vierten Theil seines Ver⸗ mögens herauszugeben, .
und ladet den Beklagten zur mündlichen. Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer
des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin
auf den 17. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten
Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 22. Februar 1882.
Buchwald, —
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.
Civilkammer 13.
19824 Oeffentliche Zustellung.
Die Eva Dorotheg Bott, geb. Ellinger, in Stutt⸗ gart, Ehefrau des Wilhelm Bott, Zimmermanns, zuletzt hier wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Winter in Stuttgart, klagt gegen ihren Chemann Wilhelm Bott, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Ehescheidung, mit dem Antrage: die Civilkammer wolle erkennen, daß die am 19. Juni 1879 in Stutt- gart zwischen den Partieen geschlossene Ehe wegen böslicher Verlassung von Seiten des Ebemanns zu scheiden sei und der Beklagte die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen habe, und ladet den Beklagen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf
Freitag, den 19. Mai 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausjug der Klage bekannt gemacht.
Stuttgart, den 25. Februar 1882.
Sax, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
98221 J Oeffentliche Zustellung mit Ladung.
Zum Kal. Landgerichte Frankenthal, Kammer für Civilsachen, hat Maria Anna Sattel, ohne Gewerbe, Ehefrau von Peter Bach, Ackerer, früher in Schiffer⸗ stadt, dermalen ohne bekannten Wohn und Aufent— haltsort abwesend, sie in Schifferstadt wohnhaft, Klägerin, für welche der kgl. Advoreat-⸗Anwalt Ott⸗ mar Müller in Frankenthal als Prozeßbevoll⸗ mächtigter aufgeftellt ist, gegen den genannten Peter Bach, Ackerer, früher in Schifferstadt, dermalen ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, Beklagter, Gütertrennungsklage erhoben mit folgen dem Antrage:
Es gefalle dem kal. Landgerichte, die Güter— trennung zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne auszusprechen, zu erkennen, daß der Klägerin der alleinige Genuß und die freie Verwaltung ihres gegenwärtigen und künftigen Vermögens zustehe, den Beklagten zu verurtheilen, der Klägerin ihr Ver⸗ mögen, soweit solches ersatzfähig, mit Zinsen vom Tage der Klage an auszuantworten, und sie für etwaige Ersatzansprüche zu befriedigen, einen kgl. Notär mit Liquidation und Belieferung des ersatz— fähigen Vermögens der Klägerin zu beauftragen, das k9gl. Amtsgericht Speyer um Ernennung, Beeidigung und Einweisung eines Sachverständigen zu ersuchen, falls ein solcher für etwaige Abschätzungen nöthig werden sollte, endlich dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen und das ergehende Urtheil ohne Sicher heitsleistung als vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Zugleich wird der Beklagte in die zur mündlichen Verhandlung dieser Klage bestimmte Sitzung des kgl. Landgerichts zu Frankenthal, Kammer für Civil⸗ sachen, vom vierundzwanzigsten Mai nächsthin, Vormittags neun Uhr, vorgeladen, mit der Auf⸗— forderung, einen am Prozeßgerichte zugelassenen Rechtsanwalt aufzustellen und durch diesen die Klage beantworten zu lassen.
Behufs Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung an den abwesenden Beklagten wird Vor— stehendes bekannt gegeben.
Frankenthal, den 1. März 1882.
Kgl. Landgerichtsschreiberei. Denig, Ober⸗Sekrelär.
19821 Oeffentliche Zustellung.
Kgl. Amtsgericht München ., Abtheilung A.
für Civilsachen.
In Sachen der Dienstmags Anna Weiß in Milbertshofen gegen den Schreiner Friedrich Neu⸗ feld, früher hier, nun unbekannten Aufenthalts, wird Letzterer zur mündlichen Verhandlung über den llägerischen Antrag auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 40 S für die Mo—⸗ nate August und September 1881 verfallenen Ali⸗ mente für das von der Klägerin am 6. August 1881 außerehelich geborene Kind „Friedrich‘, dann 20 0 Kindbettkostenentschädigung — in die öffentliche Sitzung des obengenannten Gerichts vom
Dienstaß, den 25. April 1882, Vormittags 8 Uhr, — Sitzungszimmer Nr. is — nach erfolgter Be willigung der öffentlichen Zustellung geladen.
München, den 26. Februar 1882.
Der geschäftsleitende kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
losan Zwangs verkaufs · Prollam.
Auf Antrag der Wittwe Agnes Feddersen, geb. Treimer, in Flensburg, ist wider den Landmann Hans Jessen Hockernup in Hönschnap wegen einer protokollirten Forderung von 1125 6, nebst Zinsen und Kosten, der Zwangsverkauf der dem Letzteren gehörigen Salbhufenstelle in Hönschnap verfügt.
Demnach werden Alle, welche an diese Halbhufen⸗ stelle nicht protokollirte Ansprüche zu haben ver meinen, hiedurch aufgefordert, dieselben bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses bis spätestens zu dem hie—⸗ durch auf
Mittwoch, den 3. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr,
im Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermin hieselbst anzumelden. ; . Zuzßleich wird Termin zum öffentlichen meist⸗ bietenden Verkaufe der Halbhufenstelle biedurch auf Mittwoch, den 10. Mai d. J., Nachmittags 5 Uhr, an Ort und Stelle angesetzt. . Die Verkaufsbedingungen sind hieselbst ausgelegt. Flensburg, den 23. Februar 18582. Königliches Amtsgericht, II. Abtheilung. Brinkmann.
4968 Aufgebot.
Auf Antrag
a. des Administrators Reinhold Rexhausen aus Gamissowvy.
b. der verehelichten Schneidermeister Homann, geb. Wilke, aus Colberg und der unverehelichten Marie Wilke von hier und
c. des Bäckermeisters Carl Manke von hier werden: a. das auf den Namen Carl. Röstel über
93.60 Mark lautende Belgarder Kreisspar⸗ kassenbuch Nr. 4085, die unbekannten Eigenthümer des hierselbst auf der neuen Vorstadt belegenen, im Grund⸗ buch der Belgarder Gärten unter Band J. Blatt Nr. 16 verzeichneten Grundstücks, das über die im Grundbuch der Belgarder Scheunen in Band II. Blatt Nr. 129 Seite 82 in Abtheilung III. Nr. 10 für den Bäckermeister Carl Manke eingetragene Post von 750 Thalern lautende Hypotheken⸗ dokument, hiermit aufgeboten. ö Der etwaige Inhaber des gu. Sparkassenbuchs, sowie die unbekannten Eigenthümer des qu. Garten—⸗ grundstücks und der etwaige Inhaber des Hypo⸗ thekendokuments werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. September 1882, V. M. 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermin ihre Ansprüche anzumelden, die In⸗ haber des Sparkassenbuchs resp. des Hypotheken—⸗ dokuments werden zugleich aufgefordert, das qu. Sparkassenbuch resp. Hypothekendokument vorzulegen. Erfolgen Anmeldungen nicht, so wird Kraftloser⸗ klärung des Sparkassenbuchs sowie des Hypotheken⸗ dokuments erfolgen und betreffs des Grundstücks werden die Ausbleibenden mit ihren Eigenthumsan⸗ sprüchen ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Belgard, den 14. Januar 1882. Königliches Amtsgericht.
lobasl Aufgebot.
Der Kaufmann Herr Bernhard Sandbank, In— haber der Firma: Bernhard Sandbank un. Co. in Leipzig, hat das Aufgebot eines von J. Spayer zu Bottuschan an die Ordre von M. Schlesinger ausgestellten, von J. Wittner u. Co. in Leipzig acceptirten und von M. Schlesinger an den üntragsteller girirten Wechsels. d. . Bottuschan, den 1. März 1881 über 4900 06, zahlbar den 5. Juni 1881, beantragt. Der In— haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 119, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Leipzig, den 24. Februar 1383.
Kor igliches Amtsgericht. Abtheilung II. Steinberger. Krebs.
825 Das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Cipilsachen, hat am 22. Februar 1882 folgendes Aufgebot erlassen:
Der Kaufmann J. Nenon, Firma „J. Lutz“ in München hat im Dezember 1881 den nachbezeich⸗ neten Wechsel an die Adresse des Johann Baptist Wild in Furth im Wald auf die Post gegeben:
München, 2. Dezember 1881. Am 2. März 1882 zablen Sie gegen diesen z Prima⸗Wechsel an die Ordre meiner Eigenen die Summe von Sechshondert Achtzig Mark Werth in Rechnung. Herrn J. Lutz in München.“
Dieser Wechsel ist indessen nicht zu J. B. Wild gelangt und ging sonach verloren. Auf Antrag des k. Advokaten Lohrer von hier, als Bevollmächtigten der Firma J. Lutz, wird sonach der Inhaber dieses Wechsels aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin
11. September 1882, Morgeus 9 Uhr, seine Rechte bei hiesigem Gerichte, im Geschäfts—⸗ zimmer Nr. 1911 anzumelden und den Wechsel vor— zulegen, widrigenfalls er für kraftlos erklärt wird.
München, den 27. Februar 1882.
er geschäftsleitende k. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
9812
Die in Sachen, betreffend die Zwangeversteigerung der dem Handelsmanne Völter zu Schwerin gehöri⸗ gen Erbvachthufe Nr. 3 zu Alt⸗Zachun auf den 18. April und 9. Mai d. J. angesetzten Termine sinden nicht statt.
Hagenom, den 27. Februar 1882.
Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: F. C. H. Pöhl, A. ⸗Ger.⸗Altuar.
lesen! Bekanntmachung.
In dem am 16. November 1881 publizirten Testamente des Rentiers Joachim Hartwig 1 Peters sind die Kinder seines verstorbenen
ruders, des Arbeitsmanns Johann Peters, als Erben benannt.
Dies wird den Betheiligten hiermit öffentlich be⸗ kannt gemacht.
Berlin, den 29. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.
18433 — Zu dem Nachlasse der am 13. Mai 1881 bieselbst und zwar, so viel bekannt ist, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen unverebelichten Caroline Glisabeth (Glisabeth
Magdalene Carolina) von Hertzberg, Tochter des Herrn Christian Ludwig von Hertzberg und dessen Ehefrau Johanna, geb. Coulon, welche Beide bereits verstorben sind, hat sich als nächste Intestaterbin gemeldet — deren Schwester, das Fräulein Catharina
Amalia von Hertzberg hieselbst. . und zur Vervollständigung ihrer Erblegitimation zwecks Erlangung des Erbenzeugnisses die Erkennung eines Erbschaftsproklams beantragt. 3 Beim Vorhandensein der gesetzlichen Erfordernisse werden daher alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß der ge⸗ nannten Caroline Elisabeth (alias Elisabeth Magda⸗ lena Carolina) von Hertzberg, als die Extrahentin, zu haben vermeinen, hiedurch peremtorisch geladen, solche ibre Erbrechte in dem auf
Sonnabend, den 29. April d. J., Mittags 12 Uhr,
im Waisengerichte anberaumten Termine gehörig begründet und bescheinigt anzumelden unter dem ein⸗ für allemal angedrohten Rechtsnachtheile, daß die Extrahentin oder die sich Meldenden und Legitimi⸗ renden für die rechten Erben werden angenommen werden, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach der Präklusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Hanblungen und Dis— positionen Derjenigen, welche in die Erbschaft ge⸗ allen. anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein ollen.
Gegeben im Waisengerichte Nostock, den 14. Fe⸗
bruar 1882. Anton Moeller, Sekr.
9830 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Kreissparkassen⸗Rendanten Reiff zu Altenkirchen, als Vertreter der Kreisspar⸗ kasse Altenkirchen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Altenkirchen
für Recht:
die Hypothekenurkunde vom 17. Juli 1873, lautend über die Vol. J. Fol. 315 Nr. 530 des Hypothekenbuchs der Landschultheißerei Alten⸗ kirchen zu Lasten des Carl Schneider aus Oberingelbach, jetzt zu Bourtscheidt und zu Gunsten der Kreissparkasse des Kreises Alten— kirchen über 170 Thaler eingetragene Post, wird für kraftlos erklärt. Altenkirchen, den 15. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.
9832 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Stettin zu Cöslin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Belgard durch den Amtsrichter Gaede am 18. Mai 1881 für Recht:
Das Hypothekeninstrument über 150 Thaler 2 Sgr. 9 Pf. — eingetragen auf dem Bauer⸗ hofe Pumlow Nr. 4 — betreffend ein Ausge⸗ lübde, welches der Bauer Heinrich Wilhelm Ferdinand Maaß dem Carl August Hermann, der Albertine Henriette und dem Johann Friedrich Wilhelm, Geschwistern Maaß, zu gleichen Theilen von je 50 Thalern verschuldete und wovon unter dem 8. November 1853 der Antbeil des Carl August Hermann Maaß mit 50 Thlr. 11 Pf. gelöscht ist, so daß die Post noch auf 106 Thlr. 1 Sgr. 10 Pf. validirt, wird für kraftlos erklärt.
Belgard, den 18. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. Im Namen des Königs! In der Sttoschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht II. Berlin durch den Amts⸗ gerichtsRath Klamroth
für Recht:
1) die Hypothekenurkunde über 250 Thlr., einge⸗ tragen aus der Schuldurkunde vom 9. Dezember 1840 für den Bauer Johann Gottlieb Otto in Abthei⸗ lung III. Nr. 10 des dem Kaufmann Gustav Asch zu Beelitz gehörigen, im Grundbuche von Schulzen— dorf Band J. Blatt Nr. 12 verzeichneten Grundstücks wird für kraftlos erklärt.
9833
9829 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Erben Wittwe Ludwig Erd⸗ nüß zu Altenkirchen erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Altenkirchen
für Recht: die Urkunde vom 20. September 1869, lautend über die Vol. J. Fol. 39 Nr. 117 des Hvpotheken⸗ buchs der Stadtschultheißerei Altenkirchen zu Lasten des Philipp Herchet zu Altenkirchen und zu Gunsten des Ludwig Erdnüß zu Altenkirchen über 100 Thlr. eingetragene Post, wird für kraftlos erklärt. Altenkirchen, den 3. November 1881. Königliches Amtsgericht.
Ilo818 Veschluß. ö
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft hierselbst vom 1. Februar 1882 und in Folge Requisitionsschreibens des Königl. Corps⸗-Gerichts des 8. Armee⸗Corps vom 21. Januar 1882, wonach der Pionier Peter Josef Richarz, der JI. Compagnie Rheinischen Pionier⸗Bataillons Nr. 8, — geboren am 7. Mai 1859 zu Remagen, katholich, im Civil⸗ verhältniß Schiffer, — entwichen und gegen welchen wegen Fahnenflucht die Contumacialuntersuchung anhängig ist, — wird das im Dentschen Reiche befindliche Vermögen des genannten Peter Josef Richarz zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Belaufe von 3100 4 (in Buchstaben Dreitausend einhundert Mark) für den Fiskus mit Beschlag belegt.
Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger zu veröffentlichen.
Coblenz, den 15. Februar 1882.
Königliches Landgericht. II. Strafkammer. gez. Clav6s. v. Bouhaben. Haack. Elenz. Beglaubigt: Coblenz, den 18. Februar 1882. Dahmen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
859] Sekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Zurhellen vertretene, ge⸗ schäftslose Bertha Pschorr zu Elberfeld, Ehefrau des Maklers Gustav Schults daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die jwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft mit Wirkung seit der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. 2 ; ; Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 24. Mai e., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungs⸗ saale der J. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Elberfeld anberaumt.
96er, . Gerichtsschreiber der J. C.K. des Königl. Landgerichts.
9858] Bekanntmachung.
Die durch Rechtsanwalt Dr. Berthold vertretene Anna Maria, geb. Brüggen, zu Elberfeld, Ehefrau des Bauunternehmers Franz Wilhelm Anton Fuchs daselbst, hat gegen diesen beim Königlichen Land gerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende Gütergemeinschaft mit Wir⸗ kung seit dem Tage der Klagebehändigung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 15. Mai er., Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der J. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld
anberaumt. J Schu ster, . Gerichtsschreiber der J. C. K. des Königl. Landgerichts.
9849 Oeffentliche Zustellung. Der Handarbeiter Wilhelm Becker zu Dessau, vertreten durch den Rechtsanwalt Medicus, tlagt gegen seine Ehefrau, Marie, geb. Weil, daselbst, 3. Zt. in unbekannter Abwesenheit, wegen böslicher Verlassung mit, dem Antrage auf Ehescheidung und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Dessau auf den 11. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ; .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 21. Februar 1882.
Ma vländer, Kanzleirath. ; Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
lad Bekanntmachung.
In die Liste der Rechtsanwälte bei dem hiesigen Königlichen Landgerichte ist ferner eingetragen wor⸗ den: sub Nr. 29 Joseph Schweitzer in Elberfeld.
Elberfeld, den 27. Februar 1882.
Der Landgerichts⸗Präsident: gez. Paschen.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Holzverkanf. Am Donnerstag, den 16. März er, von Vormittags 9 Uhr ab, findet im Metzing'schen Gasthofe zu Ravensbrück der öffent⸗ liche meistbietende Verkauf nachstehend bezeichneter Hölier aus dem diesiährigen Einschlage der Ober⸗ örsterei Himmelpfort⸗Ost statt: Schutzbez. Beutel, Jagen 26 c.: cg. 50) kiefern Stämme, 22 rm buch. Scheite, 80 do. Stöcke, 469 kiefern Scheite, 760 Stöcke, 27 Reis. JI. Jagen 39 b.: c. 225 kief. Stämme, 301 Scheite, 7 Knüppel, 433 Stöcke, 8 Reis. J. Schutzbez. Tangersdorf, Jagen 1220.— ca. 726 liefern Stämme, 1196 rm kiefern Scheite, 188 do. Knüppel, 784 do. Stöcke, 234 do. Reis. J. Schutzbezirk Crams, Jagen 120 b.: ca. 83 kie⸗ fern Stämme, 839 rm Scheite, 211 do. Knüppel, 704 do. Stöcke, 66 do. Reis. JI. Jagen 89 p.: eg. 325 kief. Stämme, 523 rim kief. Ech ele, 94 do. Knüppel, 539 do. Stöcke, 81 do. Reis. J. Jagen 70 b.: ca. 290 ͤrm kief. Scheite, 40 do. Knüppel. 210 do. Stöcke, 10 do. Reis. I. Schutz beʒirl Woblitz. Jagen 213 a.: 202 kief. Stämme. 999 rm do. Scheite, 65 do. Knüppel, 446 do. Stöcke, 162 do. Reis. 1. Jagen 187 b.: 135 kief. Stämme, 291 rm do. Scheite, 54 do. Knüppel, 164 do. Stöcke, 49 do. Reis. JI. Jagen 174 c.: ca. 121 kief. Stämme, 250 rm do. Scheite, 55 do. Knüppel, 170 do. Stöcke, 40 do. Reisig J. Schutz bezirk Bredereiche, Jagen 229: eg. 22 eichen Stämme, 35 buchen Stämme, 1040 kiefern Stämme, S1 rm buchen Scheite, 62 do. Knüppel, 52 do. Stöcke, 25 do. Reis. JI. 6 rm birk. Scheite, 934 kiefern Scheite, 90 do. Knüppel, 879 do. Stöcke, 84 do. Reis. J. Totalität ca. 200 rm kiefern Scheite, 500 do. Knüppel. Der für diesen Tag ju Himmelpfort anberaumte Termin wird mit diesem vereinigt. Simmelpfort, den 26. Februar 1882. Der Ober⸗ förster.
Bekanntmachung.
Seit dem 5. Dezember 1876 lagern in der dies⸗ seitigen Königlichen Packhofs⸗Niederlage von einer unter der Adresse Süllmann C Comp. hierselbst eingegangenen Sendung noch 2 Fässer Wein, geiz. A. CG. 1 und 2 mit einem Bruttogewichte von 162.50 kg.
Wir fordern desbalb den bisher nicht ermittelten Besitzer des Niederlagescheines hierdurch auf, diese Fässer innerhalb 14 Tagen unter Vorlegung des betreffenden Unicat⸗Niederlagescheines und gegen Entrichtung der Zollgefälle nebst dem Lagergelde abjunehmen, widrigenfalls wir zur öffentlichen Ver⸗ steigerung derselben schreiten und mit dem Erlöse nach 8. 104 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 verfabren müßten.
Berlin, den 23. Februar 1882. 1 ö Königliches Haupt- Steuer Amt für auslän dische Gegenstände.
9691 Vekanntmachung.
Die Lieferung von circa 28 5090 Kg. Petroleum für die biesigen Garnison⸗Anstalten und Institute für das Etatsjahr 1882/83 soll im Wege der Sub⸗ mission verdungen werden, wozu ein Termin auf Tonnerstag, den 9. März er., Vormitt. 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale, Stresow⸗Kaserne Nr. 2, anberaumt worden ist. Die Bedingungen liegen da⸗ selbst zur Einsicht aus.
Spandau, den 28. Februar 1882.
Königliche Garnison Verwaltung.