1882 / 53 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Land⸗ und Forstwirthschaft.

Karlsruhe, 20. Februar. (Karlsr. Ztg.) Die vorjährige Ernte im Großherzogthum Baden ist nach den Berichten der Groß⸗ herzoglichen Bezirksämter über deren Ausfall im Ganzen als eine mittelmäßige oder durchschnittliche zu betrachten. Als solche erscheint sie darnach auch für die meisten einzelnen Kulturgruppen, indem die Erträge an Getreide, Wein. Obst und Handelsgewächsen im Ganzen nicht nennenswerth vom Mittel abweichen. Zwischen der Kartoffel ernte, die einen guten Ertrag lieferte, und der Futterernte, welche in allen Theilen (Futterkräuter, Stroh« und Futter⸗ hackfrüchte) um eine Stufe hinter dem Durchschnitt zurückblieb, hat ein gewisser Ausgleich stattgefunden. Auch die einzelnen Fruchtarten haben meistens durchschnittliche oder dem Durchschnitt nahe kommende Erträge geliefert. Die vorläufigen Angaben über den Ausfall der Ernte, so weit sie zu Anfang September eingebracht war, also wesentlich an Getreide, Wiesenheun und Ackerfutterkräutern, führten zu ähnlichen Ergebnissen. Die Ernte— erträge von Bezirk zu Bezirk waren vielfach sehr ungleich. Diese Erscheinung zeigt sich auch in den definitiven Ergebnissen bei den meisten Fruchtarten. Immerhin läßt sich erkennen, daß die Gegenden der Baar und des Schwarzwaldes im Ganzen eine bessere Ernte gemacht haben als die übrigen Landesgegenden (abgesehen von den vereinzelten Bezirken Konstanz, Karlsruhe, Bruchsal, Eberbach und Tauberbischofsheim, welche gleichfalls gut oder ziemlich gut geerntet haben). während sonst in der Rheinebene und im Baulande die Ernte im Ganzen am wenigsten befriedigend ausgefallen ist.

Gewerbe und Handel.

Nach einer Veröffentlichung in der Beilage des in Neapel er⸗ scheinenden „Foglio periodieò della Regia Preféttura“ vom 17. Fe- bruar sollen von der Direktion der Waffenfabrik zu Torre An⸗ nunziata, bezw. der Schiffsbau-Direktion zu Neapel fol— gende Lieferungen im Submissionswege vergeben werden:

1) ein Posten Gußstahl im Werthe von 13 515 Lire,

2 ein Posten Stahl und Gußstahl in Stangen im Werthe von 11125 Lire,

3) Material für Flintenläufe im Werthe von 27500 Lire,

4) ein Posten von verschiedenen Metallen im Werthe von 21 Sol, & Lire.

Die Submission auf die ersten drei Posten findet am 6. März um 11 Uhr Vormittags in der Waffenfabrik zu Torre Annunziata, die Submission auf den vierten Posten am 8. März, Mittags 12 Uhr, in der Schiffsbau⸗Direktion zu Neapel statt. Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle zu erfahren.

Der Cours für die jetzt hier zahlbaren Oesterreichischen Silbercoupons ist auf 170 für 100 Fl. österr. Silber erhöht worden. /

Nach der Bilanz der Berliner Brodfabrik-⸗Aktien⸗ gesellschaft für das Jahr 1881 beziffert sich der im vorigen Jahre erzielte Bruttogewinn (inkl. 1509 S Uebertrag aus 1880) auf S0 480 S6J. Davon werden auf Gebäude 11 100 46, auf Mühlen und Dampfmaschinen 16167 S, auf Utensilien 2707 „, auf Pferde 724 M abgeschrieben; die Dividende von Ho absorbirt 45 000 , die Tantième des Aufsichtsrathes beziffert sich auf 4500 „M, und 283 S½ς werden auf neue Rechnung vorgetragen. Unter den Aktiven figuriren die Bestände in Roggen, Mehl, Kleie, Kohlen ꝛc. mit 239 283 S6, Wechsel mit 11 314 ½, Effekten mit 10573 6. Die ausstehenden Forderungen inkl. Bankier⸗Guthaben bezifferten sich ultimo Dezember auf 291 555 (S6, denen 104 646 „S. Kreditoren gegenüber standen. Der Kassenbestand betrug 36 179 .

Der Aufsichtsrath der Aktiengesellschsaft für Wagenbau, vorm. Jos. Neuß, hat die für das Jahr 1881 zu vertheilende Dividende auf oo festgesetzt.

Der Rechnungsabschlͤiß der Kammgarnspinnerei in Leipzig pro 1881 ergiebt einen Gewinn von 484 546 6, wovon die Aktionäre zunächst 40,9 ordentliche Dividende erhalten mit 90 000 ; es bleibt alsdann ein Gewinnüberschuß von 394 546 M6. Derselbe soll nach Beschluß des Aufsichtsrathes wie folgt vertheilt werden: 100ͤ für den Aufsichtsrath und das Unterstützungsconto; 10,½ für den Vorstand und Gratifikationen für die Beamten und Arbeiter; Ab— schreibung auf Maschinenconto 1095 637 Die Aktionäre erhalten eine weitere außerordentliche Dividende von g/ g mit 210 000 M. Die Gesammtdipidende beziffert sich demnach auf 130 /.

Frankfurt a. M., 1. März. (Oelbericht von Wirth & Co.) In Amerika war nicht viel Leben im Petroleumgeschäft. Die Produktion scheint zwar im Rückgang zu sein Die Abnahme ist aber so gering, daß sie den Markt nicht dauernd zu heben vermochte. Der ergiebigste Oelbezirk des Bradford Distrikt hatte seinen Höhe⸗ punkt im Mai 1881 erreicht, wo er mit 10018 Quellen 71 562 Faß Del pro Tag lieferte. Im Januar 1882 dagegen produzirte er mit 11566 Quellen nur 56 391 Faß pro Tag. Die Abnahme des Ver⸗ brauchs wirkt natürlich ebenfalls drückend auf den Markt. United Certificates gingen daher auf 83 Cents pro Faß herunter. Raffinirtes folgte aber nicht nach, es gelang vielmehr, durch mäßiges Angebot den Preis zu halten; die gegenwärtige Notirung ist laut Kabel⸗ telegramm 738 Cents pro Gallone. Das Geschäft in Lubricating Oils (Schmierölen) ist etwas stiller geworden. Für gute Winteröle ist immer Nachfrage, aber sie fehlen fast ganz. Oele von geringerem cold test finden nur langsam Käufer.

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 1. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Mosel ' ist hier eingetroffen.

Berlin, 2. März 1882.

Die Gesellschaft für Kirchenrechtswissenschaft in Göttingen zählte nach dem in der Sitzung vom 25. Oktober v. J. von dem Vorsitzenden, Geheimen Justiz⸗Rath Dr. Dove erstatteten ersten Jahresbericht bereits 33 heimische und 64 auswärtige Mit glieder. Die Gesellschaft wurde durch eine am 14. November 1880 von den Professoren des Kirchenrechts in Göttingen, den Geheimen Justiz⸗Räthen Dr. O. Mejer und Dr. R. Dove, dem Professor der Geschichte Dr. jur. et phil. R. Pauli und den Professoren der Theo— logie, Konsistorial⸗Räthen Dr. theol. Wagenmann und Dr. theol. A. Ritschl erlassene Einladung begründet und ist dazu bestimmt, einen Sammelpunkt für Bestrebungen im Gebiete des Kirchenrechts, des kanonischen Rechts, des Kirchenstaatsrechts, des Eherechts und ihrer Geschichte zu bilden und des wissenschaftlichen Austausches mit den verwandten Disziplinen, insbesondere der Theologie, Geschichte und Jurisprudenz zu pflegen“. Unter jenen einheimischen Mitgliedern befinden sich 12 Theologen, 16 Juristen, 5. Historiker (darunter 21 Universitätslehrer, 6 juristische Praktiker und 4 Geistliche). Durch die Erwählung auswärtiger Mitglieder war der Vorstand bestrebt, der Gesellschaft die Betheiligung einer Reihe namhafter Rechts gelehrter zu sichern, welche in ihren Schriftwerke besonders auch das Kirchenrecht bezw. das kanonische Recht, das Kirchenstaats— recht. das Eherecht und ihre Geschichte erfolgreich bearbeitet haben; demnächst einige Gelehrte, welche, außerhalb der akademischen Lehr⸗ thätigkeit stehend, das Fach des Kirchenrechts wissenschaftlich gepflegt haben, in dankbarer Anerkennung ihrer Verdienste um die Wissen⸗ schaft der Gesellschaft als Mitglieder zu gewinnen; endlich solchen Vertretern Ler verwandten Disziplinen, insbesondere der Kirchen⸗ geschichte und Geschichte, aus deren Werken auch die historische Kirchen⸗ rechtswissenschaft besonders reichen Gewinn gezogen hat, den Dank auszudrücken, den sie sich auch um diesen Zweig gelehrter Forschung erworben haben.“ Der Jahresbericht erkennt mit lebhaftem Danke

das allseitige Entgegenkommen an, welches die Wahlen gefunden haben, gleichwie er mit Genugthnung von den zahlreichen ermuthigen⸗ den Aeußerungen der Theilnahme an den Bestrebungen spricht, welche die Erklärungen der Annahme der Mitgliedschaft be—⸗ gleiteten. Von den beigetretenen 64 auswaͤrtigen Mit⸗ gliedern sind 10 Theologen, 40 Juristen und 14 Historiker. Nach Ländern gehören von diesen Herren 52 dem Deutschen Reiche, der österreichisch⸗ungarischen Monarchie, 2 Großbritannien, und je einer Frankreich, der Schweiz und Rußland (Ostseeprovinzen) an. 49 auswärtige Mitglieder waren zur Zeit ihrer Wahl Lehrer an Universitäten bezw. theologischen Seminarien. Speziell genannt seien: der Königlich sächsische Kultus⸗Minister Dr. von Gerber und der Wirkliche Geheime Rath und ehemalige Präsi⸗ dent des evangelischen Ober⸗Kirchenraths zu Berlin, Dr. Hermann. Ihnen reihen sich an ein Konsistorial-Präsident und frühere Üniversitätslehrer, zu denen noch ein früherer Regens und Professor des Klerikalseminars zu Pelplin tritt. 3 auswärtige Mitglieder ge⸗ hören der Verwaltung der Archive Deutschlands und Frankreichs an. Ein katholischer Stiftspropst, ein anglikanischer Domherr und 2evan⸗ gelische Prälaten (1 in Württemberg, 1 in Siebenbürgen) sind unter den auswärtigen Mitgliedern, desgleichen ein englischer Lord, ein Mitglied des Senats der französischen Republik; auch von den Mit— gliedern aus dem Deutschen Reich und Oesterreich⸗Ungarn gehören verschiedene kraft Amts (wie der Kanzler der Universität Gießen), oder kraft landesherrlicher Ernennung auf Lebenszeit, oder kraft Wahl parlamentarischen Körperschaften an. Auch einzelne der staat— lichen, Justiz. und Kultusverwaltung, den Kirchenregierun— gen, dem Richter⸗ und dem Anwaltstande angehörige Gelehrte finden sich bereits unter den auswärtigen Mitgliedern der Gesellschaft. Die statutenmäßigen vier Plenarsitzungen des ersten Geschäfts⸗ jahres wurden am 20. Dezember 1880, am 7. März, 309. Mai und 18. Juli 1881 gehalten. Vorträge haben gehalten die Geh. Justiz⸗ Räthe Dr. Mejer und Dr. Dove, Professor Dr. Pauli, Dr. Bern⸗ heim, die Konsistorial⸗Räthe D. Ritschl und D. Wagenmann; von den von auswärts eingegangenen wissenschaftlichen Mittheilungen sind na⸗ mentlich Abhandlungen des Geh. Justiz⸗ Raths Dr. von Schulte und des Professor Dr. Thaner, sowie von Professor Dr. Loersch und Professor Dr. Winkelmann eingesandte Urkunden besprochen worden. Vorträge und Mittheilungen sind in dem Organ der Gesellschaft, der „Zeitschrift für Kirchenrecht“ zum Abdruck gelangt, oder wenigstens auszüglich in den „Nachrichten von der Gesellschaft für Kirchenrechtswissenschaft“ (welchen auch die vorstehenden Mittheilungen entnommen sind) ver⸗ öffentlicht worden. Andere von den auswärtigen Mitgliedern v. Scheurl, Martens, Bierling, K. Köhler, Kahl, Friedrich, Stölzel eingesandte Abhandlungen und Beiträge sind theils in dem ersten Bande der neuen Folge der Zeitschrift veröffentlicht worden, theils gelangen sie im zweiten Bande zum Abdruck. Der aus den Eingangs genannten fünf Universitätslehrern bestehende Vorstand hat 6 Sitzungen gehalten: am 10. und 14. November, 6. Dezember 1880, am 21. April, 12. August und 18. Oktober 1881. Von der „Zeitschrift für Kirchenrecht“ wurde, seltdem die Gesellschaft ins Leben getreten, nicht nur das Schlußheft des XV. Bandes der älteren Reihe ausgegeben, sondern es ist im Jahre 1881 außerdem der vollständige erste Band der neuen Folge (Band XVI.) erschienen und das erste Heft des zweiten Bandes N. F. (Bd. XVII.) vor Jahresschluß ausgegeben worden. Von den die Sitzungsberichte enthaltenden „Nachrichten von der Ge— sellschaft für Kirchenrechtswissenschaft zu Göttingen“, welche in der Zeitschrift enthalten sind, wird ein Separat⸗ abdruck nur für Zwecke der Gesellschaft, nicht für den Buch⸗ handel, hergestellt. Es ist dafür gesorgt, daß über die Sitzungen unverzüglich durch die Zeitschrift vorläufige Mittheilungen gegeben werden. Die „Zeitschrift für Kirchenrecht“, herausgegeben von dem Geh. Justiz⸗Rath, Prof. Dr. Dove und dem Geh. Hofrath Prof. Dr. Friedberg (Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Freiburg i. B. und Tübingen. Preis jährl. 19 „MS) ist eine wissen⸗ schaftliche Zeitschrift für Kirchenrecht, kanonisches Recht, Kirchen— staatsrecht, Eherecht und ihre Geschichte. Bereits in ihrer älteren Reihe bot die „Zeitschrift für Kirchenrecht“ zugleich eine reiche Samm⸗ lung von Gesetzen, urkundlichem Material und Aktenstücken dar, deren Benutzung bei den Arbeiten der Gesetzgebung, bei der Recht⸗ sprechung und Verwaltung fast ebenso unentbehrlich ist, wie für das Studium der Kirchen⸗ und Staatengeschichte unserer Zeit; auch in ihrer neuen Folge schließt sie ein Archiv für Gesetzgebung und Praxis, eine Sammlung offizieller Aktenstücke zur Kirchen und kirchen—⸗ politischen Geschichte der neueren Zeit ein. Den Inhalt der Zeit⸗ schrift bilden: 1) Größere Abhandlungen; 2) kleinere wissen⸗ schaftliche Mittheilungen, auch von kirchenrechtlich und rechtsgeschicht⸗ lich interessanten Urkunden; 3) Rechtsquellen: Staats⸗ und Kirchen⸗ gesetze, in der neuen Folge auch die bedeutendsten päpstlichen Kon— stitutionen; bei wichtigeren Gesetzen werden auch die Materialien mitgetheilt; 4) offizielle Aktenstücke in Beziehung auf die neuere Entwickelung des Verhältnisses von Staat und Kirchen, der Kirchen verfassung und des kirchlichen Rechtslebens; 5) die einschlagende Rechtsprechung der ordentlichen und besonderen Gerichte, mit vor⸗ züglicher Berücksichtigung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts; 6) die Nachrichten über die Gesellschaft; 7) Literatur des Kirchen rechts mit Berücksichtigung der angrenzenden Disziplinen. Die Zeit— schrift will keiner Partei, sondern allein der Wissenschaft dienen. Wenn dieselbe in ihrer neuen Folge, Dank der Unterstützung der ausgezeichneten theologischen und historischen Kräfte, welche für die Gesellschaft gewonnen wurden, den wissenschaftlichen Austausch mit den dem Kirchenrecht angrenzenden Disziplinen, wovon bereits der jetzt vollendet vorliegende Band des Organs Zeugniß giebt, leb— hafter zu pflegen in den Stand gesetzt ist, so wird dies nur dazu dienen, die kirchenrechtlichen Studien selbst noch fruchtbarer zu machen. Der Jahretbericht hat ferner ju melden, daß die Fachbibliothek der Gesellschaft bereits 281 Nummern aufzuweisen hatte, endlich aber die erfreuliche Mittheilung zu machen, daß ein anonym bleiben wollender vormaliger Studiosus juris der Georgia Augusta, welche den hundert— jährigen Geburtstag Karl Friedrich Eichhorns am 20. November v. J. feierlich beging, zur Unterstützung der wissenschaftlichen Zwecke der Gesellschaft ihrem Vorsitzenden die Summe von 500 6 übersandt hat. Die Summe ist mit Zustimmung desselben als erster Beitrag zu einem „Karl Friedrich Eichhornfonds“ zur Förderung der wissen⸗ schaftlichen Bestrebungen der Gesellschaft zinsbar belegt. Der Bericht schließt mit den Worten: Wir haben als Ergebniß der bisherigen Entwickelung unserer Gesellschaft ermuthigende Anfänge zu verzeichnen. Unser Provisorium, das sich seinem Ende zuneigt, hat unsere Hoff⸗ nungen übertroffen. Der neugewählte Vorstand der Gesellschaft hat sich am 27. November 1881 konstituirt und für die Zeit bis zum 10. November 1883 zum Vorsitzenden den Geh. Rath Dove, zu dessen Stellvertreter den Geh. Rath Mejer und zum Schriftführer den Kons.⸗Rath Wagenmann gewählt. Außerdem gehören zum Vorstande Professor Pauli und Kons.⸗Rath Ritschl.

An dem Genossenschaftsfeste (Herrenabend) der Berliner Bühnen, welches am 18. März im Central⸗Skating—⸗ Rink stattfindet, werden wieder die hervorragendsten Mitglieder der beiden Hofbübnen sowie der größeren Privattheater mitwirken. Es sollen dem Publikum an diesem Abend außergewöhnliche Ueber— 2 geboten werden. Der Eintrittspreis ist auf 5 M fest⸗ gesetzt.

Lieutenant Dannenhauer von der Jeannette“ wird, wie man dem „Golos“ unterm 14. 26. Februar telegraphisch meldet, da die Aerzte ihm wegen seines Augenleidens die Fortsetzung der Veise nach St. Petersburg nicht gestatten, bis zum Sommer in Irkutsk bleiben, während die übrigen, zugleich mit ihm geretteten Personen bald nach St. Petersburg abreisen werden.

Im Victoria⸗Theater kommt heute Der Troubadour“ in der bekannten vortrefflichen Besetzung Turolla, Pasqua, Verger und Signoretti nochmals zur Aufführung. Morgen bleibt das Theater geschlossen, und am Sonnabend findet dann die erste Aufführung von Don Fasquale“ statt, in welcher Oper Sgr. Aristide Fiorini, der Baßbuffo der Gesellschaft, welcher zu den tuͤchtigsten Künstlern seines Genres zählen soll, zum ersten Male auftreten wird. Den Dottore Malatesta singt Sgr. Napoleone Verger, und da die Norina von Sgra. Malvezzi, dem Pagen aus „un Ballo in masehera“ und die Liebhaberpartie von Sgr. Corsi creirt wird, so dürfte dies gewiß eine der interessantesten Vorstellungen der Stagione werden. Diesc geht übrigens bereits am 24. d. M. zu Ende.

Wetterbericht vom 2. März 1882. 8 Uhr Morgens.

Barometer auf O Gr. u. d. Neeres- spiegel reduz. in Millimeter. Mullaghmore 738 / 4 Regen Aberdeen .. 739 080 8 bedeckti) Christiansund 7568 4 wolkenlos Copenhagen. 748 bedeckt Stockholm.. 756 2 bedeckt Haparanda 753 4 wolkenlos Moskau ... 757 1L bedeckt

Cork, Queens- G 744 5 wolkig?) . 751 bedeckt Helder... 744 bedeckt Hamburg. 748 wolkig?) Swinemünde. 750 wolkig Neufahr wass 7H1 halb bed.) 751 bedeckt, 753 Münster.. 748 Karlsruhe .. 755 Wiesbaden. 752 München.. 758 Leipzig... 753 ,, 751 ,,,, 756 Breslau.. 753 ne l. 756 ,, 756 2 wolkenlos ,, 759 still Nebel

Temperatur Wind. Wetter. in O Celsius 50 C0. —4 R.

Stationen.

bedecktè) bedeckt Regen?) heiter wolkig

ö P

o d de X , d do w Oo , a do do do S o

I Seegang sehr hoch.) Seegang wässig. H) Gestern Regenschauer. 4) Nachts Schlacken. 5) Nachts Schneefall. ' Gestern Regen. I) Gestern Regen mit Graupeln. 9) Gestern

egen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen. 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die kichtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 - leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 = frisch, 6 stark, 7 steif, 8 stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm. 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Das gestern erwähnte Minimum ist sehr langsam nordost-— wärts nach Südschottland fortgeschritten, umgeben von stellen- weise stürmischer Luftbewegung und regnerischem Wetter. Bei warmem, trübem und zu Niederschlägen geneigtem, nur im Süden theilweise heiterem Wetter sind über Centraléuropa südliche und südwestliche Winde wieder vorherrschend geworden, die auf der Westhälfte mässig bis stark, sonst nur schwach auftreten. Am Skagerrack dagegen wehen bei Frostwetter und Schneegestsber stürmische nördliche und östliche Winde. In Deutschland ist im Norden die Temperatur gestiegen, im Südwesten gesunken. Die strenge Kälte über dem mittleren und nördlichen Ostseegebiete dauert fort.

Dentsekhe Seewarte.

HKerlin, 1. März 1882. Marktpreise nach Ermitt. des K. Pol-Präs

Höchste ] Fiedrigsie Preise. per 100 Kilogr. U, w , (6 el, 23 20 23 m tele, 21 80 Weliren geringe orte 9 619 ö 60 H . 670 Roggen geringe Sorte. w 3 J 9 80 ge, 3 50 gl, 3 20 R . k 3 J 5 50 166ę ' ' 25 1 3240 Erbsen K 3 Speisebohnen, weisse Linsen Kartoffeln Rindfleisch von der Keule 1 Kilogr. . Bauchfleisch 1 Kilogr. . Schweinefleisch 1 Kilogr. Kalbfleisch 1 Kilogr.. Hoammelfleisch 1 Kilogr. . Butter 1 Kilogr. . Eier 60 Stück Karpfen per Kilogr.. Anale ö. zander 2 Hechte ö Barsche . Schleie 9 Bleie ö, ; Krebse per Schock,

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Redacteur: Riedel.

Verlag der Crpeditlon (Cesse ch. Druck W. El g ner— Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

M 53.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 2. März

1832.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (283. Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die Berathung des Antrages des Abg. Knebel ein, betreffend die Untersuchung über die Lage des Kleinbauernstandes der Rheinprovinz. Der Antrag des Abg. Knebel lautete: .

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, .

ö . Untersuchung über die Lage des Kseinbauernstandes der Rheinprovinz anzustellen, welche sich vornehmlich erstrecken würde auf ;

I) dessen Verschuldung und deren Anwachsen; . 2) die Gründe der Zunahme der Verschuldung, soweit solche

konstatirt wird; . ̃ stz die Mißstände der Befriedigung des ländlichen Kredits; 4 die Schäden des noch bestehenden Flurzwanges; . 5 die Ünwirthschaftlichkeit der zerstreut belegenen und immer

i etheilten Parzellen; ; ö . ehe tf dr rr n, der Stroheinstreu und die Möglichkeit der Schaffung von Ersatzmitteln; . ö .

7) HJ der gemeinsamen Einrichtungen für die

achzucht des Viehes; .

ö 9 die geringen Erfolge des Wassergenossenschaftgesetzes.

IJ. Dem Landtage baldthunlichst von dem Ergebnisse der Un⸗ tersuchung, sowie von den behufs der Abhülfe zu treffenden Maß⸗ regeln Mittheilung zu machen.

Hierzu hatten die Abgg. Frhr. von Huene und Janssen folgenden Antrag gestellt: .

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, .

J. in geeigneter Weise eine Untersuchung über, die Lage des Grundbesitzes in den einzelnen Provinzen des preußischen Staates anzustellen, und zwar unter besonderer Berüchsichtigung des kleineren, bäuerlichen Grundbesitzes. Es wird festzustellen sein:

1 der Umfang der Verschuldung des Grundbesitzes,

2) die Gründe dieser Verschuldung,

I) die Belastung des Grundbesitzes mit Staats- und Kom— munalsteuern, Renten und sonstigen Auflagen, ö ö

4 die Zulänglichkeit der zur Deckung des Kreditbedürfnisses bestehenden Einrichtungen, ‚. ;

5) in wieweit bereits die in einzelnen Theilen der Monarchie durch verschiedene Umstände veranlaßte Theilung des Grundbesitzes die Gefahr der Unwirthschaftlichkeit desselben nahe gebracht hat.

II. Dem Landtage baldthunlichst von dem Ergebniß dieser Untersuchung Mittheilung zu machen.

Der Abg. Knebel befürwortete seinen Antrag. Zur Hebung des verschuldeten Bauernstandes der Rheinprovinz sei zunächst die Einführung einer Schuldenstatistik unerläßlich. Sie würde eine Art Barometer dafür abgeben, ob die Lage des Bauernstandes eine günstige, eine normale oder eine un⸗ günstige sei, sie würde dem Hause eine Ermahnung sein, das Interesse des Kleingrundbesißers mehr ins Auge zu fassen. Der Wunsch nach einer Schuldenstatistik sei hier im Hause schon früher laut geworden, leider habe der Minister das Haus nur mit einer Subhastations⸗ statistik vertröstet. Diese würde doch zu spät zur Kennt— niß des Hauses kommen, wenn es helfend eingreifen wolle. Das Hypothekenwesen der Rheinprovinz sei sehr mangelhaft, überall müsse der Personalkredit aushelfen. Die Aufnahme dieser Statistik könne in der Weise ausgeführt werden, daß Ortskommissionen ernannt würden, welche sowohl die gegen⸗ wärtigen Schulden, als auch deren Anwachsen in den letzten zehn Jahren festzustellen hätten. Es möchte ausreichen, wenn zu diesem Zwecke die Kreistage Distriktsver⸗ trauensmänner wählen würden. Wie ungünstig die Lage des rheinischen Grundbesitzes sei, beweise das Auswanderungsfieber, welches unter den dortigen Landleuten herrsche, weil letztere von ihrem bisherigen Erwerbe nicht mehr leben könnten. Während man im Osten einen seßhaften Bauernstand schaffen wolle, lasse man denselben im Westen zerfallen. Denn aus der Zerstückelung der Güter werde sich kein gesunder Bauernstand, sondern Latifundien entwickeln. Die Zersplitterung der Parzellen und ihre zerstreute Lage lasse kaum begreifen, wie bei derartigen Zuständen Ackerbau getrieben werden könne. Im Herrenhause sei neulich eine Gemeinde erwähnt, in der 24000 Parzellen vorhanden seien. Er selbst kenne eine Gemeinde, wo die größeren Bauerngüter eine Größe von 11 Hektaren mit 338 Parzellen hätten, die mittleren 1 Hektar mit 30 Parzellen und die kleinen Hektar mit 5 Parzellen. In Folge dessen müßten alle Besitzer die gleichen Früchte bauen, weil vor der Ernte Niemand zu seiner Parzelle mit dem Gespann gelangen könne, da ja zu derselben keine Wege führten. Das Mittel zur Abhülse dieses Uebelstandes sei die Verkoppelung. Diese sei aber in der Rheinprovinz nicht beliebt, dagegen sei ein Flurweggesetz populärer. Aber es sei überhaupt unmöglich, alle diese Parzellen durch einen Flurweg zugänglich zu machen, ohne zuviel Terrain brach liegen zu lassen. Da sich gegenwärtig die landwirthschaft⸗ lichen Vereine trotz ihres früheren Widerstandes in der Mehrzahl für das Verkoppelungsgesetz ausgesprochen hätten, so sei die Grundlage zum Erlaß dieses Gesetzes gegeben. Gegenwärtig rentire sich der Bau von Halmfrüchten in der Rheinprovinz überhaupt nicht mehr. Schon der größere Grundbesitz erhalte aus demselben keine Rente, viel weniger noch der kleine. Und doch sei man auf den Halmfruchtbau an⸗ gewiesen, weil als Streu für das Vieh meist Stroh ge⸗ braucht werde. Was den ländlichen Kredit betreffe, so sei zu bemerken, daß, während für alle anderen Stande der Kredit organisirt sei, es bei den Kleinbauern an einer solchen Organisation fehle, dieser sei vollständig einem Netz von Geld⸗ verleihern überlassen, welche in der Rheinprovinz unter ein⸗ ander die . nach Distriften eingetheilt hätten, um die gegenseitige Konkurrenz fernzuhalten. Nun frage es sich, ob zu diesem Zwecke genossenschastliche Darlehns⸗ oder kommunale Sparkassen angezeigter wären. Er entscheide sich für die letzteren. Denn die Sparkassen erfreuten sich einer intelligenteren Leitung, gewährten hilligeres Geld und könnten von der Regierung zu dem in Rede stehenden Zwecke leichter organisirt werden. Die Vorbedingung hierfür sei sreilich, daß sie nach unten genügend gegliedert würden und daß dem Bauer Gelegenheit gegeben werde, sich

persönlich und gründlich über die von ihm zu übernehmenden Bedingungen zu informiren. Endlich müßten auch über die Unzulänglichkeit der Einrichtung für die Nachzucht des Viehs, sowie über die mangelhaften Erfolge des Wassergenossen⸗ schaftsgesetzes Erhebungen gepflogen werden. Namentlich sei die Ausführung des letzterwähnten Gesetzes bei der großen Par⸗ zellenzersplitterung sehr in Frage gestellt. Der Antrag Huene unterscheide sich von dem seinigen dadurch, daß derselbe die Untersuchungen auf den ganzen Staat und den gesammten Grundbesitz ausdehnen wolle und die Punkte, welche nur lokale Bedeutung hätten, weglasse. Neu sei darin nur der einzige Punkt bezüglich der Belastung des Grundbesitzes mit Staats- und Kommunallasten, Renten und sonstigen Auflagen. Er sei damit einverstanden, ver nisse aber ungern das Verlan— gen nach Erhebungen über die Wassergenossenschaften und die Angelegenheiten lokaler Natur. Es würde sich empfehlen, ö. Anträge einer Kommission zur Vorberathung zu über— weisen.

Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschaft, Do— mänen und Forsten Dr. Lucius das Wort:

Meine Herren! Anträge wie der vorliegende des Herrn Abg. Knebel und des Herrn Baron von Huene können ja der Staats—⸗ regierung und insbesondere der landwirthschaftlichen Verwaltung nur willkommen sein, insofern sie Anregungen geben für die Fürsorge der⸗ jenigen Erwerbs- und Bevölkerungsklassen, die unserer besonderen Fürsorge anvertraut sind. Wenn ich also in verschiedenen Theilen glaube, den Ausführungen des Herrn Abg. Knebel und auch einem Theil des Inhalts seiner Anträge widersprechen zu müssen, so glaube ich doch, daß wir in dem Schlußergebniß uns verhältnißmäßig leicht verständigen und zusammenfinden werden. Ich habe allerdings, als ich zunächst den Antrag des Herrn Abg. Knebel gesehen habe, die Empfindung gehabt, daß eine gewisse Gefahr darin läge, einen be— stimmten Bezirk gewissermaßen als eine Nothstandsgegend zu be— zeichnen und ihn dadurch zu bestimmen, nicht nur eine Erörterung blos über die mögliche Verbesserung der Lage, sondern zugleich auch da die Er— wartung hervorzurufen, daß unmittelbar helfende Maßregeln angewendet werden können in der Hauptsache sind mir allerdings die Bedenken, die ich gehabt habe, widerlegt worden durch die Ausführungen des Hrn. Abg. Knebel. Trotzdem würde ich glauben, daß es zweckmäßig sein würde, diese Untersuchungen nicht auf einen zu engen Kreis zu beschränken, sondern ihnen, wenn sie stattfinden sollen, einen möglichst weiten Kreis zu geben. Es ist eine bekannte Thatsache daß sich nicht blos der kleine Bauernstand vielfach in einer mißlichen Lage hefindet, sondern wir können dasselbe auch sagen von dem mittleren, ja selbst auch von dem größeren Besitzer.

Wir können nicht zugeben, daß uns in gewissen Theilen der Rhein⸗ provinz diese Mißstände vorliegen, sondern wir müssen anerkennen, daß sich dieselben Zustände mutatis mutandis in verschiedenen Landes— theilen mehr oder weniger vorfinden. Diese Fragen haben aber auch bereits die Staatsregierung beschäftigt und beschäftigen sie zur Zeit. Allgemeine Untersuchungen über die Lage des landwirtbschaftlichen Gewerbes bilden ja den Mittelpunkt der jährlichen Berichte, die von den landwirthschaftlichen Vereinen eingehen Und die hier eine eingehende Beachtung und Prüfung finden. Insofern glaube ich auch, daß, wenn man die nächsten Berichte gerade auf diese Spezialität noch hinlenken würde, so weit überhaupt noch Unklarheit oder Mangel an Material hier existiren sollte, man das verhältnißmäßig leicht ergänzen könnte.

In dem ersten Punkte seines Antrages aber, der mit dem des Hrn. Abg. von Huene übereinstimmt, würde er meine lebhafte per— sönliche Unterstützung finden. Ich halte es allerdings für nöthig und wünschenswerth. daß eine Schuldenstatistik aufgenommen werde. In welcher Weise sie aufzunehmen ist, wird einer weiteren Erörterung zu unterziehen sein. Ich glaube, daß man den Rahmen dieser Untersuchung räumlich nicht zu weit wird ausdehnen dürfen, sondern daß, wenn man damit zu einem baldigen und schnellen Ziele kommen will, man sich in diesen Aufnahmen anlehnt an die Statistik, die bereits vorhanden ist. In dieser Beziehung finden Sie in dem dritten Band des bekannten Meitzenschen Werkes ausführliche Darlegungen über statistische Ermitt⸗ lungen, die in früheren Jahren in Bezug hierauf stattgefunden haben, und ich glaube, daß die weiteren Ermittelungen sich wesentlich an diese früberen Arbeiten anschließen müssen schon aus der Rücksicht, weil wir nur dann wirkliche Vergleichungspunkte gewinnen, wenn wir nach denselben Grundsätzen und in denselben Oertlichkeiten, wo früher Er⸗ mittelungen stattgefunden haben, diese jetzt erneuern, erweitern und fortsetzen bis auf die nächstliegende Zeit.

In dem Meitzenschen Werk finden Sie Angaben über Ermitte⸗ lungen, welche insbesondere die Hypothekenschulden betreffen, zunächst aus den Jahren 1805, 1811 und 1823. Die letzteren sind geordnet nach Ober ⸗LSandesgerichtsbezirken. Sie beziehen sich sowobl auf die städtischen Grundstücke als wie auf die Rittergüter und die bäuer— lichen Grundstücke und zwar in gesonderter Weise. Wenn ich nun einige Daten daraus anführen will, so geschieht es, um darzulegen, daß dieselben Fragen, die uns heute beschäftigen, in den verschiedensten Perioden auch die Staatsregierung beschäftigt haben, daß äbnliche Beunruhigungen auch früher vorhanden gewesen sind, daß man damals allerdings auch eine hohe Belastung mit Hypothekenschulden konstatirt hat und daß trotzdem und alledem wir doch immer auf dem Wege zur Besserung geblieben sind. Wenn Sie jetzt lesen, daß in dem Ober⸗Landesgerichtsbezirke Marienwerder von 1811 bis 1823 eine Vermehrung des Hypothekenschuldbetrages stattgefunden hat um 30/9 des ritterschaftlichen Gutsbesitzes, um 152*/ des städtischen Besitzes, so ist das an sich eine erschreckende Zahl; wenn Sie ebenso von demselben Bezirke lesen, daß die bäuerlichen Grundstücke eine Vermehrung des Hypothekenkredits und der Hppothekenschulden er— litten baben in 12 Jahren um 65“, so ist das auch eine enorme Steigerung. Marienwerder stand damals am höchsten. Demnächst kommt Cöslin mit einer ähnlichen Steigerung in 12 Jahren für den ritterlichen Besitz um 320½, für den bäuerlichen Besitz um G8'so. Dior dem hat die weitere Entwickelung der Dinge nicht zu einem Rückgange dieser Landestheile geführt, sondern wir können jedenfalls annehmen und sagen, daß heute die Zustände wahrscheinlich nicht ungünstiger sind in Bezug auf die Verschuldung, wie sie es damals auch ge⸗ wesen sind und zwar in einer Reihe von Jahren, die an landwirthschaftlichen Kalamitäten und niedrigen Preisen wie die 20 er Jahre ganz beson⸗ ders reich gewesen sind. Es hat dann später aus Anlaß der Land—⸗ tagsverhandlungen des Jahres 1857 über die Lage des landwirth- schaftlichen Kredits eine statistische Ermittelung stattgefunden, welche einmal die Mehrzahl der größeren Güter aus 6 Kreisen der Mon archie umfaßt, und jwar der Kreise Niederung, Konitz in Preußen, Lauenburg in PQheern, Wirsitz in Posen, Sternberg in Branden⸗ burg und Rybnik in Schlesien ünd jwar hinsichtlich ihres Werthes und ihrer Grundbuchbelastung und zwar rückgeeifend auf den Zustand der Jahre 1837, 1847, 1857. Ich würde glauben, daß eine erneute Er⸗ mittelung sich zweckmäßig gerade an diese Kreise anschließen könnte und daß man die Ermitielungen in der Weise erweiterte, daß man in den übrigen Provinzen auch Kreise aussuchte, die als tvpisch gelten könnten und auf diese zunächst eine Untersuchung anstellte auf die Höhe der Verschuldung. Ich spreche vorläufig blos nur von der Realverschuldung, nicht von den Personalschulden. In Beziehung auf diese letzterwähnte Ermitielung, die also 20 Jahre umfaßt, 1837 bis

1857, will ich die Zahlen nicht mittheilen, weil das in einer münd⸗ lichen Erörterung doch nicht haftet, sondern blos das Schuldergebniß, wie es aus dieser Ermittlung konstatirt ist: Es wird gesagt:

Im Allgemeinen erreichte also die Belastung mit Hypotheken in den Jahren 1837, 1347 und 1857 aber nur 66 0e des arbitrir⸗ ten wirklichen Werthes der fraglichen Güter, und es fand im Ganzen keine Steigerung der Belastung gegenüber dem Kauf⸗ und arbiträren Werthe ftatt. Wohl aber erhöhte sich mit diesem Werthe auch der Betrag der Schuldenbelastung inden 20 Jahren von 1837 bis 1857 auf ziemlich genau das Doppelte.

Eine weitere Ermittelung hat stattgefunden auf Grund land⸗ räthlicher Angaben für die Provinz Sachsen. Auch in Bezug hierauf würden also Vorgänge vorliegen, an die anknüpfend weitere Ermitte⸗ lungen von Vergleichspunkten nützlicher Art sich bieten.

Weitere Ermittelungen, welche die Frage der Verschuldung des Grundbesitzes klarstellen würden, würde die Fortführung der Statistik der stattgehabten Subhastationen sein. Auch diese Ermittelungen erstrecken sich blos bis zum Jahre 1867 insofern, als sie eine stati⸗ stische Bearbeitung gefunden haben. Seitdem haben im Justiz⸗Mi⸗ nisterialblatt blos jährliche Veröffentlichungen stattgefunden, in denen eine Trennung der verschiedenen Arten des ländlichen oder städtischen Klein, und Großgrundbesitzes nicht stattgefunden hat. Ich würde aber glauben, daß es moglich sein würde, auf diesen vorhandenen Materialien weitere werthvolle Resultate zu gewinnen. Allerdings ist es mir zweifelhaft denn diese Ermittelungen würden wesentlich nicht auf dem Gebiete meines Ressorts liegen inwieweit der Herr Justiz⸗Minister die Arbeitskräfte und die finanziellen Mittel hat, um diese Arbeiten anzustellen. Ich hege aber keinen Zweifel, daß, wenn man in der Richtung die Unterstüzung der Landesvertretung findet, sich in jedem Falle auch die Mittel und die Arbeits⸗ kräfte finden werden, um das, was man nach der Rücksicht für zweckmäßig erachtet, auch erörtern zu können. Ich würde also, gleichgültig, ob der Antrag des Hrn. Baron von Huene oder der An⸗ trag des Hrn. Abg. Knebel zur Annahme gelangt, in dieser Be— ziehung zusagen können, daß Seitens der Königlichen Staatsregierung die zweckmäßig erscheinenden Ermittelungen angestellt werden würden, daß zunächst kommissarische Berathungen stattfinden werden zwischen den betheiligten Ressorts und daß wir je nach den Ergebnissen der⸗ selben in verhältnißmäßig kurzer Zeit vielleicht zu Propositionen kommen könnten. In Bezug auf die rheinischen Verhältnisse sind allerdings die Ermittelungen der Hypothekenschulden ganz besonders schwierig, wie den Herren Abgeordneten und den anderen aus der Rhein⸗ provinz gebürtigen Herren ja bekannt ist, wegen der dortigen Hypo⸗ thekenverhältnisse, wegen des Systems der General- und gesetzlichen Hypotheken und endlich deswegen, weil Realfolien dort überhaupt fehlen. Man kann also in allen diesen Beziehungen sehr viel weniger auf dem Boden thatsächlicher Verhältnisse vorankommen, als wie ander⸗ wärts. Inwieweit und wie diese Schwierigkeiten zu lösen sein werden, das wird sich erst noch in weiteren Ermittlungen ergeben müssen. Die Gründe der Verschuldung anzugeben, würde verschiedentlich bei den Subhastationen bis zu einem gewissen Grade möglich sein; es wird auch bei den sonstigen Untersuchungen festzustellen sein, in— wieweit Erbtheilungen, schlechte Ernten, schlechte Wirthschaft oder dergleichen zur Verschuldung und Subhastation geführt hat. In die⸗ ser Beziehrng möchte ich hinweisen auf die Ermittlungen, die vor kurzer Zeit im Königreich Bayern stattgefunden haben, wo durch die Gemeindebehörden ein sehr ausführliches Material zusammengestellt ist, ein Material, ven dem ich aber doch hoffe, daß die Untersuchungen, die wir bei uns anstellen werden, ergeben werden, daß unsere Ver⸗ hältnisse noch wesentlich gesunder und geordneter sind, wie dort. Wenn Sie aus diesem Bericht lesen, daß es dort vorkommt, daß Grundstücke für 6 Kreuzer, Parzellen für 6 Kreuzer ver⸗ kauft werden, daß hypothefkarische Eintragungen stattfinden im Werthe von 6 Kreuzern, so glaube ich, ist das ein Niveau, auf dem bei uns die Grundbesitzzersplitterung und der Grundbesitz noch nicht angelangt ist. Daß das ein Zustand ist, der intollerabel ist, liegt auf der Hand.

Der Abg. Knebel hat dann in dem dritten Theil seines Antrags hingewiesen auf die vorhandenen Mißstände der Befriedigung des ländlichen Kredits. Meine Herren, in Bezug hierauf liegen gerade auch wieder in den Hypothekenverhältnissen für die Rheinprovinz die besonderen Erschwernisse.

Wenn in den rechtsrheinischen Provinzen durch die Landschaften und ähnliche Institute es möglich gewesen ist, einmal unkündbare niedrig verzinsliche Darlehne, die in langen Perioden erst amortisirt werden, zu etabliren, so steht der Uebertragung auf das linke Rhein⸗ ufer auch wieder das System des dortigen Immobilienrechts entgegen und ich fehe also keine Möglichkeit der Löoͤsung dieser Verhältnisse, ehe nicht diese anders geordnet sind. Es wird aber dafür auch nicht ein Proxrisorium zu schaffen sein, soweit ich juristisch belehrt bin, sondern es wird erst der Erlaß des deutschen Civilgesetbuchs die Hindernisse heben, die es unmöglich machen, die Grundkreditverhält⸗ nisse am linken Rheinufer neu zu regeln. Es wird also der Rege⸗ lung, der Erleichterung des Realkredits in diesen spezifischen Verhält⸗ nissen nach wie vor dauernd ein Hinderniß entgegenstehen. Was nun die Erörterungen betrifft, die sich beziehen auf eine Verbesserung des ländlichen Personalkredits, so ist das eine Frage, die über die ganze Monarchie wobl gleichartig sich erstreckt und über die ja zwar die Meinungen vielfach auseinandergehen, für die aber die aktive Abhülfe allerdings recht große Schwierigkeiten bietet. Wenn wir auf der einen Seite es als wünschenswerth bezeichnen müssen, die Kreditfähig⸗ keit des ländlichen Grundbesitzers zu erhöhen, nicht blos den Real, sondern auch den Personalkredit, so sind wir damit nachgerade wieder

anf dem schwierigsten Gebiet des Kreditwesens angelangt. Meines Erachtens haben wir ebensoviel Anlaß, einem leichtsinnigen Schulden⸗ machen vorzubeugen, als wir umgekehrt das Nehmen soliden Kredits zu erleichtern suchen müssen. Dieselben Fragen haben uns ja beschäf⸗ tigt theils in den Erörterungen über das Nothstandsgesetz für Ober⸗ schlesien und alle die Gesichtspunkte, die damals entwickelt worden sind, werden auch heute noch für Behandlung dieser Sache zutreffend und gültig sein. Ich sehe allerdings auch die wabrscheinliche Lösung dieser Frage eine absolute definitive Lösung dafür giebt es über⸗ haupt nicht die praktisch mögliche Lösung auf dem genossenschaft⸗ lichen Gebiet ob man die Reifeysenschen Darlehnskassen, ob man die Schulze ⸗Delitzschen Kassen, dem einen oder dem anderen System den Vorjug giebt, ob man die Sparkassen weiter entwickelt und benutzt als Kreditinstitute, ob man die Provinzialhülfekassen in die Lage setzt, ahn jch wie in Schleien geschehen ist durch unverzinsliche Darlehen Seitens . Staates, alles das sind offene Fragen und jedes einzelne dieser Mittel kann anwendbar erscheinen ünd ist durchführbar bis zu einem gewissen Grade, wenn man die Mitwirkung der intelligenten Bevöl- kerungöschicht dafür gewinnt, im Dienste des Gemeindewesens und des Gemeindenutzens. Gerade auch die Broschüre des Hrn. Knebel giebt einen erfreulichen Beleg für diese Regsamkeit, daß eben nur durch die Mitwirkung der besitzenden gebildeten Klassen es möglich sein wird, hier mit der Zeit eine langsame Besserung der Kreditverhält⸗ nisse zu schaffen. Man wird allerdings nach dem Prinzip eren ver= walten müssen, daß man nicht Dividenden herauswirthschaftet, sendern daß die Kossen lediglich gemeinnützige Zwecke verfolgen, daß sie aller- dings einen soliden Kredit gewähren zum niedrigst möglichen Zine⸗ fuße und sich lediglich damit begnügen, n die Geschafts⸗

unkosten zu verdienen und zu erwerben. Das scheint mir