1882 / 56 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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wurfs nicht zu gewärtigen. Erhöhe man aber die vorgeschlagenen Preise, was sich als nothwendig herausstellen werde, so sei der Vorschlag des Hrn. Krüger vorzuziehen. Am verderb⸗ lichsten würde es sein, dem Vorschlag des Hrn. Brockhoff zu folgen und zunächst noch 2 bis 3 Jahre abzuwarten, ehe man eine endgültige Entscheidung trifft.

Indem Hr. Heimendahl der letzten Bemerkung beitritt, spricht er seine Zweifel darüber aus, ob jetzt eine Volksver⸗ tretung das Monopol bewilligen würde auch nach der in den Erläuterungen gegebenen Belehrung über Wege und Ziele dieser Neuerung. Bedenklich sei auch der tiese Eingrif in Privatrechts verhältnisse, den die Einführung des Monopols mit sich bringt. Den Händlern in Bremen scheine keine Ent— schädigung gewährt werden zu sollen. Redner empfiehlt die eingehende Prüfung der amerikanischen Fabrikatsteuer in der Spezialdiskussion.

Hr. Schöpplenberg hält eine Steigerung der Preise unter dem Monopol für sicher, und die Kalkulationen der „Erläu⸗ terungen“ für unrichtig. Der Konsum werde zurückgehen, des— halb eine Verminderung der Arbeiter unvermeidlich sein. Wenn positive Vorschläge gewünscht würden, so schlage er eine Spiritussteuer vor. Er warnt vor der Konsequenz der vorge⸗ schlagenen Monopolisirung; werde diese bewilligt, so werde die Regierung bald nicht bei der Monopolisirung des Tabaks allein stehen bleiben.

Hr. Rosenbaum steht im Allgemeinen auf dem Heimen⸗ dahlschen Standpunkt; er ist für eine ausgiebige Besteuerung des Tabaks, würde sich aher zum Monopol erst dann ent— schließen können, wenn ihm die Unmöglichkeit nachgewiesen ist, auf einem anderen Wege zum Ziel zu kom— men. Redner ist überhaupt ein Gegner staatlichen Gewerbe⸗ betriebs, erachtet aber den Uebergang der Tabakindustrie auf den Staat um so bedenklicher, als bei derselben 600 000 Menschen betheiligt seien, welche alle mehr oder weniger geschädigt wer— den würden. Um nur auf zwei Punkte hinzuweisen, so wür— den die zahlreichen Tabaksläden, von denen etwa 1000 in Berlin, 180 in Breslau sich befinden, werthlos werden, da sie kaum wieder zu vermiethen sein dürften, und es würde somit eine Verminderung des Werths der Häuser eintreten, in welchen jene Läden befindlich seien. Zweitens würden die kleinen Materialwaarenhandlungen, welche, durch die Ver—

hr e m were ne benachtheiligt hauptsächlich durch den Veffrieß yon Taßäk ihr Dasein fristen, zu Grunde gehen, wenn ihnen nun auch diese Erwerbsquelle genommen werde.

Bremen sei jedenfalls besonders zu berücksichtigen, da diese Stadt durch ihren großartigen Tabaktransport dem über— seeischen Transport auch für andere Zweige des deutschen Handels die Wege gewiesen habe, und das Vaterland hierfür zu Dank verpflichtet sei.

Hr. Hessel konstatirt, daß nach seinen Informationen auch in den Kreisen der Betheiligten allgemein anerkannt werde, daß der Tabak eine höhere Heranziehung für die Be— friedigung finanzieller Bedürfnisse gestatte. Letztere seien aber unzweifelhaft vorhanden, da in naher Zukunst von den Kom⸗ munen größere Mitttel würden gebraucht werden, deren Auf— bringung auf dem bisherigen Wege unmöglich sei. Wenn man keinen besseren Weg wisse, so würde man zum Monopol seine Zuflucht nehmen müssen. In Arbeiterkreisen habe man sich mit demselben ausgesöhnt, da gegenwärtig die Bedingungen, unter welchen Arbeit bei Privatunternehmern zu haben sei, ungünstig wären und eine Besserung aus dem Monopol zu doffeg [cis duch Jie Fabrikanten seien nicht mehr durchweg

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Dewrrerier set, Teöänn Staatsregierung gerade jetzt mit ihrer Absicht, das Monopol einzuführen, hervortrete, denn ihren Gegnern würden hierdurch Waffen in die Hand gege⸗ ben, welche sie sicherlich im Wahlkampf gegen die Regierung brauchen würden.

Hr. Brockhoff wünscht ausdrücklich zu betonen, daß er bei seinen obigen Erklärungen nicht das eigene, sondern lediglich das Interesse seiner Heimath im Auge gehabt habe. Duis— burg sei vorwiegend Fabrikort und ziehe erhebliche kommu—⸗ nale Einnahmen von den dort wohnenden Fabrikbesitzern und deren Beamten. Wenn die Etablissements in Staatshände übergegangen, würden die bisherigen Fabrikbesitzer sich einen anderen Wohnort wählen, und dadurch müsse die Stadt Nach⸗ theile erleiden. Demnächst kommt Redner auf seine früheren Ausführungen zurück und hält dieselben aufrecht.

Hr. Dietze hat früher gegen das Monopol die Bedenken gehabt, ob durch dasselbe die erhofften großen Einnahmen wür— den erzielt werden können, ob die Entschädigungsfrage sich in befriedigender Weise werde regeln lassen, und ob die durch die gegnerische Presse mit so großer Sicherheit aufgestellte Be⸗ hauptung, daß der dem kleinen Mann unentbehrliche Tabak erheblich vertheuert werden würde, begründet sein möchte. Die Vorlage, gegen deren Ausführungen bisher nichts Durch— schlagendes beigebracht worden sei, hat den Redner vorbehalt— lich genaueren Studiums von jenen Bedenken zurückgebracht.

Wenn übrigens jetzt als seibstverständlich hingestellt werde, daß die Tabakfabrikanten eine hohe Entschüdigung Fr bean— spruchen hätten, so könne er sich nicht versagen, darauf hin— zuweisen, daß man in früheren ähnlichen Fällen an eine Ent⸗ schädigung der durch Maßnahmen der Gesetzgebung benach⸗ theiligten Besitzer nicht gedacht habe; durch das im Jahre 184 erlassene Verbot, die Kartoffeln zur Spiritusbrennerei zu be— nutzen, seien die Brennexeibesitzer, ohne eine Entschädigung zu erhalten, erheblich benachtheiligt worden, auch habe Niemand sich um die Landwirthe bekümmert, als der Schutzzoll auf Wolle aufgehoben wurde, während doch der Werth der Schäfe— reien in Folge dessen bedeutend sank und damit der Wohlstand mancher Landwirthe vernichtet wurde.

Hr. Delius führt aus, daß man im Lande Minden-Ra⸗ vensberg, einem Bezirke mit großer Tabaksindustrie, lebhafte Abneigung gegen das Monopol habe, von demselben wirth⸗— schaftliche und soziale Schäden befürchte und insbesondere be⸗ sorge, daß die auf dem Lande zerstreute sogenannte Haus⸗ industrie leiden werde. Aus dem Studium Ter Vorlage und ihrer Motive aber habe Rednür die wnse-räebersmmmmen = Ta ; jene Bedenken fallen gelassen werden müßten, und so werde er mit dem Porbehalt, daß die Hausindustrie nicht geschädigt werde, wenn auch schweren Herzens für das Monopol ein⸗ treten, wenn ihm nicht ein anderer Modus zur Beschaffung des für erforderlich erachteten Betrages nachgewiesen werde. Man habe in dieser Beziehung auf die Möglichkeit einer n nn Besteuerung des Tabaks hingewiesen. Dieser Weg cheine ihm ganz ungeeignet. Man würde dadurch statt eines Mono⸗

aa m pol iste⸗ ien, ,. der Kostspicligkeit der Waare würden die kleineren und mittleren Geschäfte den Betrieb ein⸗ stellen müssen oder, durch die Konkurrenz der großen Firmen lahm⸗ gelegt, langsam bahin iechen und zwar ohne die Entschä⸗

digung zu erhalten, welche bei Einführung des Monopols ihnen zugestanden worden. KReinenfalls dürfe man die definitive Entschließung noch länger hinausschieben; die jetzt bestehende Unklarheit sei der denkbar schlimmste Zustand und müsse aufhören.

Hr. Burghardt hält es für unmöglich, daß man 100 Millionen aus dem Monopol erzielen werde, wenn man in der Praxis so verfahre, wie die Motive in Aussicht nehmen, und wenn die Entschädigungen richtig bemessen würden. Es sei zu befürchten, daß man nach Einführung des Monopols in der Praxis höhere Preise für die Fabrikate fordern werde. Redner erklärt sich für einen Anhänger des Systems der indirekten Steuern unter Beibehaltung mäßiger direkter Steuern, würde sich auch für die Fabrikat⸗ oder die erhöhte Tabaksteuer erwärmen, kann aber dem Monopol nicht zustim⸗ men. Zur Erhaltung unserer Wehrkraft seien die Mittel auch ohne stärkere Heranziehung des Tabaks vorhanden.

Hr. von Risselmann glaubt, daß bei derjenigen Einrich— tung, welche nach der Vorlage beabsichtigt sei, den Arbeitern ein großer Schaden nicht zugefügt werden könne, und der den Fabrikanten erwachsende Schaden werde vergütet werden. In dieser Form könne man dem Monopol um so mehr zustimmen, als nicht erfindlich sei, auf welchem anderen Wege die er⸗ forderlichen Geldmittel zu beschaffen seien. Insbesondere sei es wohl nicht möglich, die Flächensteuer derart zu erhöhen, daß sie die erforderlichen Erträge liefere. Es erscheine ihm sehr wohl denkbar, daß der Staat auf dem in Aussicht ge— nommenen Wege, und ohne denselben in der Praxis verlassen zu müssen, die angenommene Summe erzielen werde, da er eben die Vortheile übernehme und der Gesammtheit zu gut kommen lasse, welche bisher dem Handel zugeflossen wären.

Im Lande sei man über die Absichten der Regierung nicht orientirt, man befürchte ein Monopol nach französischem Vorbild und halte ein solches nicht für zweckmäßig. Die Re— gierung möge dafür sorgen, daß die Vorlage und ihre Be— gründung ausreichend bekannt werde; dann würde die öffent— liche Meinung sich ändern und die Bevölkerung sich beruhigen.

Hr. Albrecht ist Gegner des Monopols, weil dasselbe eine Menge Existenzen bedrohe, die bisher von der Tabakindustrie gelebt hätten, und 5—606 000 Menschen wider ihren Willen in eine andere Lebensstellung dränge.

Uebrigens werde das Monopol auch die erhofften Erträge nicht bringen. Solche Gewaltmaßregeln, wie sie vom Staate früher vorgenommen seien, und wozu auch die Einführung der Grund— steuer gerechnet werden müsse, seien ein Unrecht gewesen; einer Wiederholung solchen Unrechts dürfe man sich jetzt nicht schuldig machen und darum halte er es für erforderlich, die seines Erachtens nicht ausreichend bemessenen Entschädigungen zu erhöhen. Dadurch aber werde sich der Ertrag des Monopols wesentlich vermindern, und die Summe, die dann noch allen— falls zu erzielen wäre, sei auch wohl auf anderem Wege, z. B. durch das amerikanische Steuersystem, zu erhalten, wenn dasselbe auch umständlich sein möchte.

Hr. Reichsfreiherr von Landsberg-Steinfurt hat die dem Volkswirthschaftsrath vorgelegte Frage dahin aufgefaßt, daß derselbe seine Ansicht über das Monopol überhaupt aussprechen, nicht aber sich darüber auslassen soll, auf welchem Wege 160 Millionen zu beschaffen seien. Denn wäre letzteres gemeint, so würde doch in erster Reihe zu prüfen sein, zu welchem Zweck diese Summe verwendet werden solle, und eine Erörterung hierüber müsse die Regierung offenbar zu vermeiden wünschen. Die in den Motiven ausgesprochene Hinweisung auf die ihm unsympa— thische Unsall- und Invalidenversicherung sei nicht dazu ange— than, ihn dem Monopol günstiger zu stimmen, gegen welches er soziale und politische Bedenken habe. In letzterer Beziehung besorge er eine Vermehrung der Staatsallmacht, in ersterer wünsche er die bei solchem Projekt unvermeidliche Verschiebung der Gewerbs- und Handelsinteressen zu vermeiden. Uebrigens vermöge er auch ein dringendes Bedürfniß für das Monopol nicht anzuerkennen, da der Tabak auch wohl auf andere Weise in der erforderlichen Höhe zur Steuer herangezogen werden könne. Es würde sich empfehlen, wenn der Volks⸗ wirthschaftsrath die Wege, wie letzteres zu bewirken sei, erör—⸗ tern möchte.

Hr. Leuschner will kurz darauf hinweisen, daß der Hauptgewinn, den der Staat bei dem Monopol machen wird, derjenige ist, den gegenwärtig der Zwischen⸗ handel zieht, und der sei sehr bedeutend. Eine Schädigung der Arbeiter könne nicht eintreten, weil der Staat bei dem Uebergang zum Monopol darauf angewiesen sei, an die durch die Privatindustrie geschaffenen Verhältnisse sich anzulehnen und die von der letzteren herangebildeten Arbeiter zu über⸗ nehmen, da er ja ohne Handarbeit nicht auskommen könne, n, Maschinen, welche die letztere ersetzen möchten, nicht bestehen.

Hr. Hagen glaubt, daß die politische und die wirthschaft⸗ liche Seite der hier vorliegenden Fragen nicht von einander zu trennen seien, und befürchtet einen Irrthum in den Auf⸗ Ferre ses Enmwarfsz da es thatsächlich unmöglich sei, daß

Preise erhöhen, dann werde der Konsum nachlassen, man könne dann nicht mehr so viel Arbeiter be— schäftigen, und so seien Mißstände unvermeidlich. In

den wenigen Fabriken, die der Staat anlegen werde, könne die Hausindustrie keine Verwendung finden. Die Entschädigung aber, welche man gewähren wolle, sei nur eine fiktive: das Kapital werde bald verbraucht sein, und der Vorschlan, die Abgefundenen möchten eine andere Beschäftigung suchen, sei nicht auszuführen. Aber auch die Landwirthschaft habe Nach⸗ theil aus dem Monopol zu erwarten, weil kleine Flächen zum Anbau von Tabak nicht würden zugelassen werden. Wenn der Staat Bedürfnisse zu decken habe, so möge er nicht das Monopol, sondern eine höhere Besteuerung des Tabaks und des Spiritus anstreben.

Hr. Kamien ist Gegner des Monopols, weil seiner An⸗ sicht nach der Staat nicht Arbeitgeber sein sollte. In staat⸗ lichen Betrieben seien die Arbeiter ungünstig gestellt, wie sich schon daraus ergebe, daß in den vom Staate betriebenen Werk⸗ stätten Arbeiter, die über 40 Jahre alt seien, nicht mehr an— genommen würden, und ein Gleiches auch von der Monopol⸗ verwaltung zu erwarten stehe.

Hr. Baare sieht bei dem Monopol den großen politischen Vortheil, daß durch dasselbe dem Deutschen Reich ein sester Zusammenhalt gegeben werde. Redner charakterisirt sobann die bezahlte fortschrittliche Presse, welche durch Behauptungen, wie die, daß das Pfund Rauchtabak demnächst 5 0 kosten

solle, während es nach den Motiven für 50 soll verkauft werden, im Volk Stimmung gegen das Monopol gemacht und

man Dm i ligen Craehnissen gelangen könng. Würde die erwarte Triff zielt, sJ— werde vman dis

die Gemüther verwirrt habe. Der Zwischenhandel, welcher allerdings den größten Gewinn aus der Tabakindustrie habe, sei keineswegs ein so solides und berechtigtes Zwischen⸗

glied zwischen der Großindustrie und dem Konsu⸗ menten, daß dasselbe unter allen Umständen erhalten bleiben müsse; dieser Zwischenhandel betreibe vielmehr

gerade mit Tabak arge Schwindelgeschäfte und finde über⸗ haupt seine treffendste Verurtheilung darin, daß die fort⸗ schrittlichen Schuültze-Delitzschen Konfumvereine ihre Spitze gegen denselben kehren. Es sei also gar nicht zu bedauern, wenn der Staat den von dem Zwischenhandel gezogenen Ge— winn selbst ziehen, d. h. der Gesammtheit zukommen Uassen wolle, und da selbst reelle Kleinhändler ihren Nutzen auf 30 bis 40 Proz. veranschlügen, so sei es nicht auffallend, daß der Staat die Fabrikate zu denselben Preisen liefern wolle, welche sie gegenwärtig haben, und doch den veranschlagten Gewinn, ja auch noch andere Ersparnisse stecken, zu machen gedenke.

Redner begrüßt es mit Freuden, daß die Gegner des Projekts ein so warmes Interesse für die in der Tabak—⸗ industrie beschäftigten Arbeiter an den Tag legen. Es sei dies ein Fortschritt gegen die Auffassung, welche von jener Seite bei Aufhebung der Eisenzölle vertreten wurde, indem man damals es für unerheblich erklärte, daß die Eisenindustriellen würden Arbeiter entlassen müssen, wodurch letztcee brodlos würden. Damals habe man die Arbeiter ihrem Schicksal überlassen, obwohl es sich damals sogar um eine Begünstigung des Auslandes auf ihre Kosten gehandelt habe. Redner selbst habe nach wie vor ein warmes Interesse für die Arbeiter; die Befürchtungen, die man für sie hege, seien aber übertrieben, da von den 80 000 Arbeitern, die überhaupt in der Tabakindustrie verwendet würden, doch weit⸗ aus mehr als 15— 20 000 in den Staatsbetrieb übergehen, also nicht 60 000 brodlos werden würden, wie ein Vorredner gemeint habe. Man solle doch den Ausführungen der Motive es Entwurfs Glauben schenken.

„Gegen, den Vorredner Kamien bemerke er, daß der Staat allerdings in der Regel nicht Unternehmer sein solle; es gäbe aber doch Ausnahmen, wie die Post- und Telegraphenverwal— tung. Daß der Staat Arbeiter in jedem Alter nehmen solle, könne man nicht vorschreiben: der Staat sei keine Versorgungs— anstalt für Invaliden der Arbeit, und wenn Arbeiter ihre besten Jahre in der Privatindustrie verbracht hätten, so sei es angezeigt, sie auch dort zu belassen. Immerhin aber werde die Monopolverwaltung die thunlichste Rücksicht auf ältere Arbeiter nehmen, und im Uebrigen nicht so thöricht sein, durch schlechte Fabrikate den Konsum herunterzudrücken, so daß auch die Befürchtung dereinstiger Arbeiterentlassungen aus— geschlossen sei.

Für Bremen habe Redner allerdings lebhaftes Interesse,

aber die Benachtheiligung dieser Stadt werde weder wesentlich noch von Dauer sein, da die Monopolverwaltung sicherlich nicht unterlassen werde, dort steuerfreie Niederlagen sür den Handel mit Tabak nach dem Auslande zu errichten. Die Hansestädte aber von der Entschädigung auszuschließen, wie von der Re—⸗ gierung heabsichtigt werde, halte er nicht für richtig, da der aufzuwendende Mehrbetrag zu gering sei, als daß derselbe eine solche Härte aufwiegen könnte. Die vom Vorredner Hagen befürchtete Schädigung des inländischen Tabakbaues erscheine ausgeschlossen, weil der Entwurf auch in dieser Beziehung ausreichende Fürsorge treffe und vielmehr die Hebung des Tabakbaues anstrebe.

Hr. Kochhann wünscht auch das Reich unabhängig von den Einzelstaaten zu machen. Das werde aber binnen wenigen Jahren von selbst eintreten, wenn man nur die Resultate der neuesten Steuergesetzgebung abwarten und die letztere durch stärkere Heran⸗ ziehung von Luxusartikeln fortbilden wolle, da es eine Ehrenpflicht der Reichen sei, die Staatslasten zu tragen. Das Monopol brauche man zu jenem Zweck nicht, und ohne Noth solle man nicht zu demselben schreiten, daß es zu viel Existenzen ver⸗ nichte, indem der Staat als Unternehmer, auch ohne es zu wollen, genöthigt sei, das Individuum besonders rauh und als kalter Geschäftsmann, nicht als Mensch zu behandeln. So werde das Monopol nicht nur für die Arbeiter bedeutsam sein, sondern seine einschneidende Wirkung auch in der Be— seitigung des Kleinbetriebs und in der Schädigung der Städte zeigen. Er frage, was diejenigen, zum Theil verlorenen Existenzen demnächst beginnen sollen, die sich den Zwischen⸗ handel in der Tabakindustrie nach schweren Schlägen und oft

nach Begehung von Verbrechen als letzte Zuflucht gewählt

hätten? So groß, wie man annehme, sei der Ver⸗ dienst der Zwischenhändler nicht; sie hätten aber jeden⸗ falls das für sich, daß sie die Erzeugnisse der in wenigen Orten konzentrirten Großindustrie über das Land verbreiten, wobei sie freilich eines größeren Nutzens bedürfen, um bestehen zu können. Die Grohßindustrie müsse sich, wenn sie billig produziren wolle, in großen Centren etabliren, und auch der Staat werde nicht umhin können, ihr darin nachzufolgen. Wenn der Staat also im Anfang auch die jetzigen Fabrikationsstätten der Groß und Kleinbetriebe beibehalten werde, weil er dort die von der Privatindustrie herangezogenen Arbeiter finde, so werde er, um billig zu pro⸗ duziren, doch bald sich diejenigen Stätten wählen, wo Schiff fahrts⸗, Eisenbahn⸗ und Lohnverhältnisse ihm am günstigsten seien, und werde sich dort einen eigenen Arbeiterstand heran— bilden. Durch diesen Wechsel würden die Cigarrenarbeiter, die meist schwächlich und deshalb zu anderen Verrichtungen untauglich seien, brodlos werden und ihrer Gemeinde zur Last fallen, wodurch deren Armenlast wiederum erheblich gesteigert werden müsse.

Redner erwähnt schließlich, daß auch er die Entschädigun⸗ gen recht ausreichend bemessen wolle, weil die früheren Gewalt⸗ maßregeln keinen bleibenden Erfolg gehabt hätten und deshalb zu bedauern seien.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 56.

Berlin, Montag, den 6. März

1882.

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(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Hr. Kosmack ist Gegner des Monopols und wünscht eine höhere Besteuerung des Tabaks. Er vermißt einen Hinweis auf den Ausfall an Steuern, der den Einzelstaaten bei dem Wegfall von Fabriken erwachsen wird. Nachdem Hr. Dietze gegen einige ÜUnterstellungen des Vorredners Kochhann pro⸗ teftirt und Hr. Wesenfeld konstatirt hatte, daß jeder Redner eine höhere Heranziehung des Tabaks gewünscht habe und die Ansichten nur über den Modus auseinandergingen, wes⸗ halb er den Regierungskommissar um Auskunft über die Gründe bitten möchte, welche zu einer Verwerfung der Fabrikat⸗ und der Flächensteuer geführt hätten, erhält der Regierungs⸗ kommissar Hr. Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr das Wort um zunächst auszusprechen, daß es der Regierung von Werth sei, alle Gesichtspunkte, die bei einer so wichtigen Materie interessiren, zur Sprache gebracht zu sehen, und daß er des⸗ halb die bisherxige Diskussion begrüße. Der Hr. Redner wen⸗ det sich demnächst gegen die von den einzelnen Vorrednern gemachten Ausstellungen, stellt dieselben unter Hinweis auf die Vorlage und deren Anlagen richtig und führt dabei im Wesentlichen Folgendes aus.

H . Vorredner Krüger empfohlene Flächensteuer habe den Vorzug, daß sie den Pflanzer in seinen Kulturen nicht behellige, und die lästige Nachsteuer (im Fall des Fehlens von Blättern sowie die Vernichtung der Stengel 2c. ent⸗ behrlich mache. Sie könne aber nur dann empfohlen werden, wenn die Steuer niedrig sei; denn sobald die letztere steige, treten die Schattenseiten zu sehr hervor. Die Flächen geben nämlich nicht überall das gleiche Produkt, das eine sei schwe— rer, das andere leichter: die Flächensteuer wirke also unge⸗ recht, und es stehe zu befürchten, daß bei ausgiebiger Aus— nutzung des Tabaks nach diesem Modus der Tabakbau ab⸗ nehmen würde, zumal der Landwirth die Steuer im Voraus verauslagen und von einem Händler sich abhängig machen müsse. Demgegenüber wünsche die Regierung eine Förderung des Tabakbaues, und diese könne am leichtesten eintreten, wenn durch das Monopol ein der gegenwärtigen freien Spe⸗ kulation entgegengesetztes „Assekuranzverhältniß“ zwischen Re⸗ gierung und Pflanzer in dem Sinne eingegangen würde, daß der Staat ein sicherer Abnehmer für bestimmten Ertrag zu bestimmten Preisen sei, zu welchem Zweck das Gesetz sogar Minimalgrenzen vorschreibe, welche von der Monopolverwal— tung eingehalten werden müssen. ö .

Dem Vorredner Leyendecker gegenüber sei darauf hinzu⸗ weisen, daß er die Höhe der erforderlichen Entschädigung zu überschätzen scheine: nicht alle bei der Tabakindustrie gegen— wärtig betheiligten Kapitalien seien zu entschädigen; eine große Zahl dieser Kapitalien könne sich aus der n n zurückziehen, z. B. durch Verkauf der vorhandenen Läger an den Staat. Eine eigentliche Expropriation stehe nicht in Frage: es sei etwas anderes, ein Vermögensobjekt einzuziehen, welches ohne Zuthun menschlicher Thätigkeit an und für sich schon Werth hat und Rente trägt, wie bei der Enteignung geschehe, und, wie hier, nach Ablauf einer gewissen Zeit die Ausübung einer Thätigkeit zu untersagen und den Betroffenen für eine Zwischenzeit bis zum Erwerb einer anderen Thätigkeit zu entschädigen. Die menschliche Thätigkeit sei kein dauerndes Eigenthumsobjekt, wie etwa Grund und Boden. Die in den Vor⸗ lagen vorgeschlagene Enischädigung sei eine vernünftige Ausein⸗

andersetzung zwischen Privat⸗ und Staats industrie. Man solle doch prüfen, ob die Industrie, wenn eine andere Besteuerung des Tabaks eintrete eine solche würde ja auch von den Geg— nern des Monopols zugestanben —, nicht weit schlechter stehe als bei dem Monopol, wo sie nach der Vorlage abgefunden werde. Man werde diese Frage sicherlich bejahen müssen. Finanziell könne wohl mit jedem Steuersystem etwas erreicht werden, aber wirthschaftlich schädige jedes System schwerer als das Monopol. Dies gelte ganz besonders für die Land— wirthschaft, welche unter dem finanziell wohl bequemsten englischen System, das den einheimischen Tabaksbau einfach verbiete, gewiß am meisten leide; es gelte aber auch für die Konsumenten, denen bei jedem andern System der Tabak vertheuert werden müsse, wo— gegen bei Einführung des Monopols durch Verwendung der Stengel für die Rauchtabake gerade für den kleinen Mann ein preiswerthes billiges Produkt geliefert werden könne.

Was die Bezugnahme auf die gegenwärtig über das Monopol herrschende Stimmung anbelange, so sei der Volks— wirthschaftsrath berufen, in wirthschaftlicher Beziehung be— lehrend und klärend auf die öffentliche Meinung zu wirken: eine Rückwirkung auf die politischen Körperschaften werde dann nicht ausbleiben.

Die von dem Vorredner Heimendahl gewünschte ameri— kanische Fabrikatsteuer sei von der Enquetekommission für unsere Verhältnisse mit Recht für ungeeignet erklärt, und zwar neben anderen Gründen auch deshalb, weil in Deutsch— land die dortigen sehr hohen Preise keinen Anklang finden würden, weil ferner dort nur einheimischer Tabak zu ver— steuern sei, indem der wenige von auswärts eingeführte Tabak mit hohen Luxussteuern belastet sei, und weil in Amerika hauptsächlich Kau⸗ und Rauchtabak verbraucht werde, der praktische Werth jenes Systems für die bei uns überwiegenden Cigarren aber auch in Amerika angezweifelt werde.

Dem Vorredner Rosenbaum gegenüber sei zu bemerken, daß der Tabakexport von Bremen nicht so sehr bedeutend sei, und daß Bremen auch unter der Monopolverwaltung als Transportstation dieselbe Stellung haben werde, die es gegen— wärtig ein nehme.

Dem Vorredner Burghardt gegenüber bemerkt der Herr Redner, daß die Privatindustrie ein sehr zersplittertes und schon darum viel größeres Betriebskapital brauche, wie der Staat, zumal sie Zölle und Steuern vorher zu entrichten habe; die 65 Prozent Gewinne der Fabrikanten und Händ— ler, welche die Motive annehmen, seien Brutto⸗ nicht Netto— gewinn; der letztere sei weit geringer, da die Unkosten einen sehr erheblichen Theil aufheben. Die Monopolverwaltung würde aber an derartigen Unkosten überhaupt nur 10 bis 12 Proz. Verschleißgebühren zu berechnen haben. .

Wenn der Vorredner Kochhann meine, der Staat greife mit rauher Hand in die Verhäͤltnisse der Privatindustrie ein, so sei demgegenüber zu behaupten, daß der Staat vielmehr sich sehr entgegenkommend beweise; er weise nur auf die in der Delbrückschen Denkschrift in Aussicht genommenen Ent— schädigungen hin, welche weit geringer seien (für Utensilien und Entschädigungen nur 1 600 000 Thlr.)

Gegen Freiherrn von Landsberg sei geltend fi machen, daß die Verwendung der verlangten Mittel sehr wohl besprochen werden könne und in den Motiven be—

sprochen worden sei. Es handle sich in erster Linie um die Entlastung der Einzelstaaten von den sie drückenden Steuern; die erzielten Summen sollten deshalb voll an die Einzelstaaten ausgezahlt werden. Die Unfallversicherung fei nur als ein Projekt erwähnt, dessen Durchführung gleich⸗ salls erhebliche Geldmittel erfordern werde; die letzteren können aber auf andere Weise beschafft werden.

Dem Vorredner Hagen sei zu erwidern, daß die Preise der Fabrikate durch das Gesetz festgestellt werden sollten und dann auch nur durch Gesetz abgeändert werden könnten. Nur um dem sehr verschiedenen Geschmack des Publikums zu genügen, sei Vorsorge getroffen, daß neben den dort erwähn— ten Fabrikaten auch andere zu entsprechenden Preisen sollen hergestellt werden können. Die Zahl der in Aussicht ge⸗ nommenen Fabriken sei weit größer, als Hagen meine, auch sei von einer Schädigung der Landwirthschaft durch Ausschluß kleiner Flächen nicht die Rede.

Straßburger Tabakmanufaktur der Fall sei.

Hrn. Kosmack sei zuzugeben, daß die Einzelstaaten nach Aufhebung der Privatfabriken allerdings einen Ausfall an Gewerbesteuer erleiden, dagegen für ihre Einkommensteuer einen Zuwachs an steuerbarem Kapital erhalten würden. Diese Beträge seien übrigens zu unbedeutend, um hier in Betracht zu kommen.

Gegen die Ausführungen des Vorredners Kochhann sei schließlich zu bemerken, daß der Zwischenhandel allerdings ein bequemes und deshalb gesuchtes Geschäft sei, und wenn er auch wohl nur in sehr geringer Zahl die verlorenen Existenzen beschäftige, von denen Vorredner gesprochen, so sei es doch nicht sehr zu bedauern, wenn die Inhaber solcher Geschäste zu anderweiter produktiver Arbeit genöthigt würden. Die Pro⸗ phezeiungen über die künftige mögliche Umgestaltung der Monopolverwaltung seien hier nicht zu erörtern, zumal dazu ein Gesetz gehöre.

Nachdem Hr. Schöpplenberg noch erklärt hatte, der Fabrikatsteuer würde er bei ausgiebiger Bemessung der Ent⸗ schadigungen das Monopol vorziehen, wird ein inzwischen ein⸗ gegangener Antrag auf Vertagung angenommen. Nach einer persönlichen Bemerkung des Hrn. Kochhann, und nachdem ein Antrag, die morgen abzuhaltende Sitzung erst um 11 Uhr beginnen zu lassen, abgelehnt war, wird die nächste Plenar⸗ sitzung auf Sonnabend, den 4. März, Vormittags 10 Uhr, anberaumt und auf die Tagesordnung 1) die Fortsetzung der Generalbesprechung des Gesetzentwurfs, betreffend das Reichs⸗ tabakmonopol, 2 die Generalbesprechung der Grundzüge für 39 gesetzliche Regelung der Unfallversicherung der Arbeiter gesetzt.

Damit ist die Sitzung geschlossen.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition des Neutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich Preußischen Staatz-Anzerigers:

1. Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen. 2. Subbastationen, Aufgebote, u. dergl.

28 r n. re . ——— ĩ = . . ,, ntlicher Anzeiger. Inserate für den Deutschen Reichs, und Königl. Deffe ich 2 Eh z Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

. Vorladungen und Grosshandel.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.

„Invalidendank“. Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Büttucr & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaux.

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Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung * u. 8. w. Von öffentlichen Papieren.

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Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Müllergesellen Franz Nauditt aus Neuenburg in Westpr., welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung mit Begehung eines Verbrechens verhängt. Es wird ersucht, denselben ju verhaften und in das Gerichtsgefängniß hierselbst abzuliefern. Potsdam, den 27. Februar 1882. Königliche Staatsanwaltschast. Beschreibung. Alter, geb. den 17. Mai 1854. Größe 165 m. Statur kräftig, ge⸗ drungen. Haare ellen! Stirn niedrig. Bart, schwacher hellblonder Schnurrbart. Augenbrauen hellblond. Nase gewöhnlich. Mund gewöhnlich. Zähne vollständig, gelblich. Kinn oval. Gesicht oval. Ge⸗ sichtsfarbe blaß. Sprache deutsch.

10412 Steckbrief.

In der AUntersuchungssache c. a. Beißert & Genossen J. Ia. 36. 82. ist gegen den unten be⸗ schriebenen Handlungs⸗Kommis (Stadtreisenden) Paul Franz Hermann Nürnberg, geb. am 27. Juni 1857 zu Berlin, zuletzt hier Prinzenstr. 197 bei Hahn wohnhaft gewesen, welcher flüchtig ist, die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung, Ur— kundenfälschung und Betrugs verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amts⸗ gerichtsgefängniß des Ergreifungsorts abzuliefern. Berlin, den 24. Februar 1882. Königliche Staats⸗ anwaltschaft beim Landgericht J. (Unterschrift. Be⸗ schreibung. Alter 24 Jahre, Größe 1,57 m, Haare blond, Stirn hoch gewölbt, Bart, Schnurtr⸗ bart blond, sonst rasirt, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase gerade, Mund klein, Zähne vollständig, Kinn schmal, Gesicht klein, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: am rech⸗ ten Hüftkamm eine große Narbe, auf der Brust links mehrere kleine weiße Narben.

10m ͤ Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Han⸗ delsmann Friedrich Wilhelm Lonis Stroh

korb, geboren am 29. März 1852 ju Schöneberg,

Kreis Havelberg, welcher sich verborgen hält, soll eine durch vollstreckbares Urtheil des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin vom 27. Mai 1851 er— kannte Gefängnißstrafe von sechs Wochen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß des Ergreifungs⸗ ortes abzuliefern. Berlin, den 25. Februar 1882. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J. Beschreibung: Alter 29 Jahre, Größe 164 em, Statur kräftig, fettleibig, Haare hellblond, Stirn boch, breit, Bart, Schnurr⸗ und Backenbart roth, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Zähne vollständig. Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund. Sprache deutsch. Be sondere Kennzeichen: Auf der Stirn links eine oberflächliche weiße Narbe, desgleichen eine in linker Brustseite. Auf der Brust gelbe Hautverfärbung.

Der am 24. Oktober 1881 gegen den Handels⸗ mann Wilhelm Fuchs aus Cöln a. Rh. erlassene Steckbrief wird erneuert. Fulda, am 22. Februar 1882. Königliches Amtsgericht. III. gez. Weiß. Wird veröffentlicht: Fulda, am 22. Februar 1882. Müller, Gerichtsschreiber Königl. Amisgerichts. III.

Der von dem ehemaligen Königlichen Kreisgerichte zu Sprottau am 20. Mai 1878 gegen Carl Julius Paul Tannert aus Ober ⸗Leschen, Kreis Sprottau,

erlassene Steckbrief wird hiermit erueuert. Glogau, den 1. März 1882. Der Königliche Erste Staatsanwalt.

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Der Handlungs⸗Kommis Gustav Adolf Märler, am 2. März 1854 in Berlinchen geboren, zuletzt daselbst wohnbaft gewesen, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist der Landwehr ohne Er⸗ laubniß ausgewandert zu sein, ohne, von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf den 11. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr,

S. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

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JI. Familien- Nachrichten. beilage. R

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vor das Königliche Schöffengericht zu Berlinchen

jur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschul⸗ digtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strasprozeßordnung von dem König⸗ lichen Bezirks⸗Kommando zu Cüstrin ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Berlinchen, den 8. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

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t Nachstehende Wehrpflichtige: 1) der Carl Friedrich Albert Berndt, am 21. August 1859 zu Padderow geboren, zuletzt in Daberkow wohnhaft, 2) der Wilhelm Cark Gustav Eichert, am 12. September 1860 ju Busow geboren, zuletzt in Busow wohn⸗ haft, 3) der Wilhelm Johann Carl Glawe, am 8. Dejember 1860 zu Neuendorf a. geboren, zuletzt in Neuendorf a. wohnhaft, 4) der August Carl Wil—⸗ helm Heyden, am 20. Dezember 1860 zu Granzow geboren, zuletzt in Krusenfelde wohnhaft, 5) der Seemann Johann Carl Wilhelm Kostbar, am 22. Januar 1858 zu Anelam geboren, zuletzt in An⸗ clam wohnhaft, 6) der Matrose Emil Carl Heinrich Köhler, am 5. Februar 1859 zu Anelam geboren, zuletzt in Anclam wohnhaft, 7) der Wilhelm Carl Friedrich Ladwig, am 28. Juni 1860 zu Kl. Below geboren, zuletzt in Kl. Below wohnhaft, 8) der Seefahrer August Carl Otto Passow, am 19. Oktober 1858 zu Anelam geboren, zuletzt in Anelam wohnhaft, 9) der Carl Eduard Friedrich Schmidt, am 28. Oktober 1860 zu Anclam geboren, zuletzt in Anclam wohnhaft, 10) der Johann Otto August Schünemann, am 1. August 1860 zu Leopolds⸗ hagen geboren, zuletzt in Leopoldshagen wohnhaft, il) der Litterat Wilhelm Alfred Wallroth, am 19. September 1854 zu Anelam geboren, zuletzt in Anclam wohnhaft, werden beschuldigt: als Wehr— pflichtige in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver⸗ lassen und nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1

1882, Vormittags 91 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landrath zu Anelam der mit der Kontrole der Wehr⸗ pflichtigen beauftragten Behörde, über die der An⸗ klage ju Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklarung vom 27. August 1881 verurtheilt werden. Durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Greifswald vom 17. September 1881 ist das Vermögen der Angeklagten, so⸗ weit solches sich im Deutschen Reiche befindet, in Gemäßheit des §. 140 St. G. B., 5. 326 St. P. O. jur Deckung der die Angeklagten möglicher⸗ weise treffenden höchsten Geldstrafe sowie der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt. Greifswald, 9. Februar 1882. Königliche Staatsanwaltschaft.

Dubhastation en, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

gag . a. Aufgebot.

Der Hüfner Ernst Möbius zu Rade hat das Auf⸗ gebot der Ausfertigung des Illatenbekenntnisses vom 29. Dezember 1857, des Hypothetenbuchsauszugs und Eintragungsvermerks vom 30. Dejember 1857, als Urkunde über die im Grundbuche von Jessen Band Kö. Blatt 213 in der III. Abtheilung unter Nr. 2 für die verehelichte Wilhelmine Plenz, geb. Plenz, in Rade eingetragenen 800 Thaler (— 2400 60 Ein⸗ bringen beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Juni 1882. Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen und die Post ge⸗ löscht werden wird.

Jesfen, den 20. Februar 1882.

Königliches Amtegericht.