Posen, 6. März. (W. T. B) ;
Spiritus loco ohne Fass 44 50, pr. Märr 44,90. pr. April-Mai 45.80, pr. Juni 46, S), pr. Juli 7, 50. Gekündigt 25 100 Liter. — Behauptet.
Kreelan, 7. März. (W. T. B.)
Getreidem ar kt. Spiritus per 100 Liter 100 ,½ per März 44470. do. per April Mai 46,20, do. per Mai-Jquni 46.50. Weizen per März 21400). Roggen per März 161,009, do. per April-Mai 162,50. per Mai-Juni 163,0 . Rüböl loeo per März 55.235, per April-Mai 55, 0, per Mai-Juni 55, I5. Zink umsatzlos. — Wetter: Veränderlich.
( W. T. B.)
Cöln, 6. März.
Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,50, fremder loco 22,50, pr. März 22, 40. pr. Mai 22, 15, pr. Juli 21, 90. Roggen loco 19,590, pr. März 16,40, Pr. Mai 16,25, pr. Juli 16,10. Hafer loco 16,50. Rüböl loeo 30, 50, pr. Mai 28, 89, pr. Oktober 29, 00.
KREremen, 6. März. (W. T. B.)
Petroleum (Schlussbericht) Ruhig. Standard white loco 7.30. pr. April 7.45, pr. Mai 7,55, pr. Juni 7, 65, pr. August-De- zember 8, 15. Alles Brief.
Hantrßnrz, 6. März. (W. T. B.)
G etreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig. Roggen loco unverändert, auf Termine ruhig.
Weizen pr. April-Mai 218,00 Br., 217,00 Gd., pr. Mai-Juni 218,090 Br., 217,90 Gd. Roggen pr. April-Mai 160,90 Br., 159,00 Gd., pr. Mai-Juni 157, 00 Br., 156, 00 G44. Hafer und Gerste unverändert. Rüböl ruhig, loco 57, 00, pr. Mai 57.00. Spiritus matter, pr. Närz 39 Br., pr. April-Mai 394 Br., pr. Mai-Juni 39 Br., pr. Juli- August 397 Br. Kaffee fest, Umsatz 4000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loco 7,70 Br., 7,60 Gd., Pr. März 7, 55 Gd., pr. August-Dezember 8,0 Gd. — Wetter:
Windig.
Wien, 6. MNärz. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Frühjahr 12,28 Gd., 12,30 Br. Hafer pr. Frühjahr 8,32 Gd., 8,85 Br. Mais pr. Mai-Juni 7. 5ꝰ Gd. 7.57 Br.
Fest, 6. März. (W. T. B.)
Produktenmarkt. Weizen loco reservirt, auf Termine lustlos, pr. Frühjahr 12,12 Gd., 12,14 Br., pr. Herbst 10,80 Ed., 10, S8ᷣ Br. Hafer pr. Frübjahr 8.10 Gd., 8,12 Br. Mais pr. Mai-Juni 7, 31 Gd., 7, 3 Br. — Wetter: Prachtwetter.
Amsterdam, 6. März. (W. L. B.)
Bancazinn 67.
Amsterdam, 6. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Weizen auf Termine unverändert, pr. März 315. Roggen loco höher, auf Termine unver- ändert, pr März 187, pr. Mai 188. Raps pr. Frühjahr 350, pr. Herbst 358 Fl. Rüböl loco 323, pr. Mai 321, pr. Herbst 323.
Antwerpen, 6. Närz. (W. T. B.)
PFetroleum mar kt (Schlussbericht), Raffinirtes, Type weiss, loco 13 bez., 183 Br., pr. April 183 Br., pr. Mai isz bez. und Br., pr. September-Dezember 20 bez., 205 Br. Rest.
Antwerpen, 6. März. (W. B. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht) Weizen ruhig. Roggen lflau. Hafer vernachlässigt. Gerste unverändert.
London, 6. März. (W. T. B.)
An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. — Wetter: Milde.
Havannazucker Nr. 12 243. Fest.
London, 6. März. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht). Fremder Weizen ) bis 1 531. niedriger als vergangenen Montag. Mais fester, andere Getreidearten ruhig, unverändert.
Liverpool, 6. Mürz. (W. T. B.)
Baumwolle (8chlussbericht). Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Export 50090 B. Stetig. Brasilanisehe 15 d. theurer. Middl. amerikanische April-Mai-Lieterung 6is/3a, Mai- Juni- Lieferung 62 / in, Juni-Juli-Lieferung 6 /ν, Juli- August - Liefe-
KRradtord, 6. Narz. (N. T. B)
. Wolle stetig, ruhig, Garne ruig, nominell behauptet, Stofle ruhig. .
Paris, 6. März. (W. T. B)
Rohzucker 880 loco fest, 57, 00 à 57, 24. Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. März 65,50, pr. April 65, S0, pr. Mai · August 67, 12.
Paris, 6. März. (W. T. B.)
Prodnuktenmarkt. Weizen ruhig, per März 29, 50, per April 29,50, per Mai-Juni 29.50, per Mai-August 29, 00. Mehl 3 Marques rubig. per März 61,50, per April 6, So, per Mai- Juni 62, 00, per Mai-Aungust 6I. 75. Rüböl weichend, per März 68, 75, per April 69.00, per Mai-Aungust 71.09, per September-Dezember 72,50. Spiritus ruhig. per März 58.50, per April 59, 00, per Mai- August 60, 75, per September-Dezember 56,75.
Kerlin, 6. Närz. ((Bericht über Provisionen von Gebr. Gause). Butter: Die Kauflust war in der vergangenen Woche im Allgemeinen lebhafter, doch bleibt die Stimmung angesichts des frühzeitigen Frühlingswetters schwankend und sind höhers Preise, welche sich insbesondere für Mittelsorten geltend machen, recht schwer durehzuholen. Bei feinen und feinsten Qualitäten hindern ausser den höheren Notirungen die vielseitig zich zeigen- den Uebelstände, dass die Qualitäten an irgend welchem Neben- geschmack leiden. Feine u. feinste mecklenburger, ostpreussische, Vorpommersche n. priegnitzer Butter IJ. Qualitäten 125 —- 132 A, II. Qualitäten 115 - 125 M, feine Amts- und Pächterbutter 115 — 128 MS, pommersche 95— 98 S, Netzbrücher Niederunger 93 - 97 4, preussische, litthauer 990 - 88 S, thüringer, hessische 105 — 110 ƽ6, bayerische Sennbutter 115-118 S½, bayerische Laundputter go - 95 , schlesische 93 - 100 AÆ , böhmische, mäh- rische 99 — 95 MS, galizische 85— 90 M, bayerische Schmelzbutter 100 M, Margarinbutter 55 — 65 M je nach Gualität. — Schmalz. Das Geschäft gestaltete sich in der vergangenen Woche zeitweise etwas lebhafter, was wohl zum Theil in den besseren Berichten des New-Vorker Marktes seine Begründung hat. Tendenz schwan- kend. Nortirungen: Armour 63 S, Fairbank 60 d, prima Hamburger Stadtschmalz 61 , Wilcox 61 M6, Cassard 60 ,. — Speck. Backs 54 4, Short-Clear 52 SM, Long-Clear 5 AM in Originalkisten und Gewicht, geräuchert 60 - Sz S — Pflaum en- mus, schlesisches 17 A, türkisches 19 - 22 A6.
Ausweis über den Verkehr anr dem Kerliwer Schlachtvichmarkt des gtüctischem Central-Vien- Hofs vom G. Märr 1882. Auftrieb und Marktpreise nach dem Schlachtgewicht. (Vom Königlichen Polizei-Präsidium.)
Rinder. Auftrieb 3131 Stück. (Durchsehnittspreis für 100 kg): I. Qualität 108 - 14 ½., II. Qualität 90—- 96 SS, 1II. Qualität 70 - 76 Aυι, IV. Qualität 60 - 68 At.
Sehweine. Auftrieb 7962 Stück. (Durchsehnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 108 - 110 M., Bakony 114 — 116 S6, Landschweine: a. Gute 104 - 106 , b. geringere 100-102 Æ ν, Russen 90-102 .
Kälber. Auftrieb 1637 Stück. (Durehschnittspreis für 1 kg) I. Qualität 1,04 - 1, 16 6. II. Qualität O, 80 - 0, d96 cs
Sehafe. Auftrieb 12 751 Stück. (Durchschnittspreis für 189): . Qualität 1,04 - I, 12 66, II. Qualität O, So— 96 M, III. Quali- tät — 41.
KEisenbahn-KEinmahmen. Märkisoh-Posener Eisenbahn. Im Februar 1882 251 066 M. ( 15244 M). bis ult. Februar 1882 516014 MÆ (4 50 885 M). Böbmisohe Westbahn. Im Februar 1883 258 183 „ ( 17155 406), bis ult. Februar 1882 585 747 AÆ (— 17073 A6). Marienburg - Mlawkaer Eisenbahn. Im Februar 1882 Februar 524 677 Me
Genexralrersammlungen. Braunsohweigisohe Oredlt Anstalt. Ord. Gen. Vers. zu Braunschweig.
Vaterlãndisohe Hagel - Versloherungs des ellsohast in Elberfeld. Ord. Gen. Vers. zu Elberfeld. National · Vis h · Versioherungs / des ellsohast in Cassel. Ord. Gen- Vers. zu Cassel.
Magdeburger Bergwerks- Aktien Gesellsohaft. Ord. Gen. Vers. zu Magdeburg.
Wetterbericht vom 7. Närz 1882. 8 Uhr Morgens.
Barometer auf
. O Gr. nu. d. Nesres- Stationen. spiegel reduxz. in
NHillimeteor.
MNMullaghmore 756 Aberdeen. 755 Christiansund 754 Kopenhagen. 762 Moskau .. 751
Cork, Queens-
Temperatur Wind. Wetter. in o Gelsins
50 CG —4 R. bedeckt 12 Schnee 2 wolkig —5 halb bed. 0 wolkig 1
— M0 O =*
763 770 769 767 768 Swinemünde. 765 Neufahr wass. 760 754
773 Münster... 776 Karlsruhe.. 772 Wiesbaden. 774 München.. 771 Leipzig ... 770 Berlin .... 767 Wien .... 768 Breslau ... 767
Ile d'Aix . 772 Triest .... 765
Regen) Regen halb bed. wolkig wolkig halb bed.) heiter?) halb. bed. wolkenlos wolkig wolkenl. ) wolkenl. 5) bedeckt wolkig halb bed. ) bedeckt wolkenlos
wolkenlos halb bed.
—— d O-
:
3 — —
— — d — dd do k dẽ de = O = = = d de
85 O t & & & t- & Qs & & ee o,
* * —
*
ID Seegang mässig. ) Nachts steife Regen- und Schneeböen. 3) Abends Regen. Reif. s) Nachts Reif. “) Nachm. Regen.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 druppen gecrdnet: 1) Nordeuropa, 2) Rlistenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittek- europa südlieh dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 — leicht, 3 S sehwach, 4 — mässig, 5 — frisch, 6 — stark, 7 — steif, 8 — stürmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sturm, 12 — Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Während die Depression im Norden langsam dem Weissen Meere sieh nähert und im südlichen Ostseegebiete noch starke bis stürmische nordwestliche Winde erzeugt, ist im Nordwesten eins nene Depression erschienen, bei deren Annäherung auf den Hebriden das Barometer in den letzten 12 Stunden um 13 mm gefallen und über Irland und Schottland steife südliche Winde mit Niederschlägen eingetreten sind. Leber Centraleéuropa hat die Bewölkung abgenommen und herrscht jetzt meist trockenes, hei- teres und ausser in dem nördlichen Küstengebiete ruhiges Wetter. Ueber Deutschland und dem Ostseegebiete ist starke Abkühlung erfolgt. jedoch dürfte bei auffrischenden südwestlichen Winden zunächst für Westdeutschland wieder Erwärmung zu erwarten
rung 651 / ga d. Glasgow, 6. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed! numbers warrants 47 47 8h. 9 d.
(C 335 09 . ah. 4 d. bis
307 682 S6 ( 210455 M), bis ult.
Dux-Bodenbaoher Hisendahn. Im Febrnar 1882 137 240 FI. C w 80 Fl bis ult. Hebrnar 1852 286 60M El Cb 15320 FI.
sein.
In Uleaborg wurde Nordlicht beobachtet.
Deutsche Seewarte.
1 2
Theat e r.
HKönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern-
haus. 62. Vorstellung. Neu einstudirt: Alceste.
Oper in 3 Abtheilungen. Musik vom Ritter Gluck.
Ballet von Paul Taglioni. In Seene gesetzt vom
Direktor v. Strantz. (Hr. Niemann) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 66. Vorstellung. Die Jour⸗ nalisten. Lustspiel in 4 Akten von Gustav Freytag. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 63. Vorstellung. Hans Heiling. Romantische Oper in 3 Abtheilungen mit einem Vorspiel von Eduard Devrient. Musik von Heinrich Marschner. (Frl. Lehmann, Frl. Feet Hr. Betz, Hr. W. Müller.) Anfang
r.
Schauspielhaus. 67. Vorstellung. Zum 1. M.: Das Dokument. Schauspiel in 3 Akten von Wil⸗ helmine Gräfin Wickenburg⸗Almasy. In Scene gesetzt vom Direktor Deetz. ö Besetzung. Eudocia, Wittwe des Kaisers Con—⸗
stantin X., Ducas und Regentin des griechischen
Reiches, Frl. Schwartz. Tiphilin, Patriarch von
Constantinopel, Hr. Berndal. Diogenes Roma⸗
nus, Hr. Juegelt. Bardas, Neffe des Patriarchen,
Qr Müller. Marzia, seine Base, Frl. Meyer.
Der Groß ⸗Logothet, Hr. Hellmuth⸗ räm. Ho⸗
noria, Ehrendame der Kaiserin, Fr. Breitbach.
Senatoren, Hrn. Abmeyer, Taubert, Landwehr.
Ein Diener, Hr. Berthold.
5 Schluß: Zum 1. Male; Kleine Mißver⸗
tändnisse. Schwank in 1 Akt, nach dem Engli—
schen von Alexander Bergen. In Scene gesetzt vom
Direktor Deetz.
Besetzung: Baron Kurfeld, Hr. Oberländer. elene, 66 Tochter, Frl. Haacke. Geydorf, anquier, Hr. Schwing. Carl. Geydorf, sein
Sohn,. Hr. Müller. Baron i Haus⸗
hofmeister, Hr. Krause. Salzmann, r. Vollmer.
Johann, Bedienter, Anng, Stubenmädchen im
Hause des Barons, Hr. Will, Frl. Golmick. Anfang 7 Uhr.
Mallner-Theater. Mittwoch: Zum 5. Male:
Unsere Frauen. Lustspiel in 5 Akten von v. Moser und Franz v. Schönthan.
Jietoria-Theater. (Direktion: Emil Hahm. n, . Oper. Mittwoch (Novität): NRu as.
Friedrich- Milhelmstüdtisches Theater. Mittwoch: Zum 49. Male: Der lustige strieg. Dyerette in 3 Akten. Musik von J. Strauß.
Donnerstag: Zum 50. Male: Der lustige Krieg.
Residenz-Thenter. Direktion: G. Neumann.
Mittwoch: 3. Gastspiel des Hrn. Eugen Stägemann, vom Stadttheater in Frankfurt a/ M., Gastspiei
der Frau Charlotte Frohn und des Frl. Elise Bach. Odette.
Krolls Theater. Gemälde⸗-Ausstellung von W. Wereschagin, täglich von 1— ) Uhr. Eintritts—⸗ geld 40 .
Vational- Theater. Weinbergsweg 6 und 7.
Mittwoch: Novität! 96 1. Male: Duelle. Schau⸗ spiel in 3 Akten von Emil Arter. Kasseneröffnung 6, Anfang 74 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Germania- Theater. Mittwoch: Extra⸗-Vor⸗
stellung. Zum 26. Male (Novität): Carmen. Gro⸗
es Ausstattungs⸗Schauspiel in 4 Akten und 5 Ta⸗ leauxr mit Gesang aus dem Leben der Zigeuner von G. Braun. Musik von Liste.
Milhelm-Ihenter. Chausseestraße Nr. 25/26.
Mittwoch: Mit gänzlich neuer Ausstattung und mit neuen Couplets von Dr. E. Jacobson versehen: Zum 4. Male: 509 000 Teufel. Ausstattungs⸗ posse mit Gesang in 3 Akten und 6 Tableaux. (Frl. Clara Bonne als Gast.)
Belle- Alliance- Theater. Mittwoch: En—
semble ⸗ Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters. Zum 113. Male: styritz -Pyritz. peß mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und S. Justinus. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Bötteher's instr. Soirée im Stadt Thea
ter, Lindenstraße 43. Täglich von 7 bis 10 Uhr.
1) Nordamerikas grandiose Landschaftsnatur in Urwaldsszenen, Prärie⸗ und Waldbränden, Wasser⸗ stürzen, Grotten und Seen.
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Concert-aus. Concert des Kgl. P Hof⸗Musikdirektors Herrn Bilse. Mittwoch, Abend; 7 Uhr: Sinfonie ⸗Coneert.
1. Theil. rm und Fuge von Joh. Seb. Bach, für Orchester bearbeitet von J. J. Abert.
Danse macabre von Camille Saint⸗Sasns. Adagio aus dem Septett von L. v. Beethoven (mit mehr⸗ facher Besetzung der Streichinstrumente). Ouverture zu „König Lear“ von Hector Berlioz. — 2. Theil. Sinfonie Nr. 3 A-moll (die Schottische) von Men⸗— delssohn⸗Bartholdy. a. Introduction und Allegro agitato, b. Scherzo assai vivace. e. Adagio canta- bile, d. Allegro guerriero und Einale maestoso. — 3. Tbeil. Ouverture zur Oper „Ver Freischütz' von C. M. v. Weber. Entr'⸗Akt (Gavotte) aus der Oper „Mignon“ von Ambr. Thomas. Ave Maria von Franz Schubert (instr, von Bilse). Krönungs⸗ marsch aus der Oper „Der Prophet“ von G. Meyerbeer.
Rauchen ist nur in den Nebensälen und II. Rang gestattet.
Freitag: Wagner ⸗Abend.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha v. Borck mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Freiherr v. Sternfeldt (Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Secondelieutenant Karl Freiherr v. Roeder⸗Diersburg (Karlsruhe). — Eine Tochter: Hrn. Premierlieutenant Buttel (Danzig). — Hrn. Realschullehrer Dr. Georg Hager (Breslau). — Hrn. Premier⸗ lieutenant a. D. Hans v. Lüneburg (Rittergut Uetze). — Hrn. Hauptmann v. Moltke (Char⸗ lottenburg).
Gestorben: Hr. Zahlmeister Ferdinand Verworn (Berlin). — Verw. Frau Masor v. Didron, geb. Steinhausen (Hannover). — Hr. Premier⸗ lieutenant a. D. Fritz Döring Geitz).
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lioläo Oeffentliche Zustellung.
Der Gastwirth Wilhelm Gerede zu Elbingerode, vertreten durch die Rechtsanwälte Kreis und Goedicke zu Halberstadt, klagt gegen den Baͤckermeister Bönecke, zuletzt zu Dessau wohnhaft gewesen, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen,
a. anzuerkennen, daß er dem Kläger durch einen mit demselben im März 1881 abgeschlossenen Vertrag mit dem Reihehause Nr. 232 Elbinge⸗ rode (Gasthof zur Stadt Hannover) auch die diesem Hause e dem Brennholijgerechtig⸗ keit mitverkauft habe,
darin zu willigen, daß das bei der Ablösung
dieser Brennholzberechtigung dem Hause Nr. 233 zu Elbingerode als Aequivalent gewährte Ab- lösungskapital von 2610 M nebst Zinsen an den Kläger auggezahlt werde, oder
dem Klaͤger seine, des Beklagten, Rechte aus
dem bezüglichen Ablösungsrezesse auf das Ab= lösungskapital nebst Zinsen zu cediren,
d. das ergehende Urtheil auch gegen Sicherheits. bestellung für vorläufig vollstreckbar zu erklären
und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
107301 Bekanntmachung.
Der Matrose Gustav Friedrich Wilhelm Kind, geboren den 11. April 1835 zu Stettin, ehelicher Sohn des am 1. Februar 1856 zu Stettin ver⸗ storbenen Kornmessers August Wilhelm Ernst Kind und dessen Ehefrau Marie Charlotte Henriette, geb. Wolter, ist durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Februar 1882 für todt erklärt.
Stettin, den 27. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht.
io se Bauarbeiten.
Die zum Auebau der ehemaligen Garnison⸗ Bäckerei in der kleinen Schulstraße zu einer Garnison⸗ Dampfwasch⸗Anstalt nebst Zubehör erforderlichen Arbeiten und Materialien und zwar:
Erd⸗ und Maurerarbeiten, veranschlagt zu 8158, 18 Steinmetzarbeiten inel. Material, 542,97 Zimmerarbeiten inel. Material 3499, 39 Dachdeckerarbeiten 931,68 Dammsetzerarbeiten 203079 Tischlerarbeiten. 969,79 Schlosserarbeiten . 3264,98 Anstreicherarbeiten 314,88 1 O 470,00 und die Herstellung eines 1 816090 , sowie die Lieferung von circa 82 ebm Bruchsteinen, 59 ebm ungelöschtem Weißkalk, 253 ebm Mauersand, 58 9M ausgesuchten rothen Ziegelsteinen, 6000 gelben Verblendsteinen und 103 O Hintermauerungziegeln sollen im Wege öffentlicher Suhmission am Freitag, den 17. März d. Is., Vormittags 19 Uhr, im Garnison-Verwaltungs⸗Bureau, Thränsberg Nr. 52153, verdungen werden.
Die Gültigkeit der bis dahin einzureichenden Offer⸗
ten, welche zu versiegeln und mit der Aufschrift: „Submission auf Erd⸗ und Manrerarbei⸗ ten ꝛc. oder Bruchstein⸗Lieferung ꝛc.“
zu versehen, wird von der Unterzeichnung der für
Unternehmer daselbst zur Einsicht ausliegenden Be
dingungen abhängig gemacht.
Magdeburß, den 2. Märj 1882.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
* 57.
wem.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 7. März
at e
1882.
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 7. März. Im weiteren Ver—
Laufe der gestrigen (27 Sitzung setzte das Haus der
Abgeordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion des Etats des Ju stiz-Ministeriums (dauernde Ausgaben Kap. 71 Tit. J Gehalt des Ministers 36 0090 (6) fort. Der Justiz-Minister Dr. Friedberg ent⸗ gegnete, er hahe bereits Maßregeln im Sinne des Abg. Dr. von Jagdzewski getroffen und sei mit dem Präsidenten des Ober Landesgerichts in Posen deshalb in Verbindung ge⸗— treten. Einzelne Beschwerden seien auf diesem Wege berests abgestellt worden. Sollte es nicht möglich sein, die Frage überhaupt im Verwaltungswege zu erledigen, so werde durch Verbindung mit dem auswärtigen Amt eine einfachere und sür die Gerichtseingesessenen günstigere Form in Bezug auf die Beglaubigungen herbeizuführen sein.
Der Abg. von Ludwig erklärte, früher sei es nur der Krieg gewesen, zu dessen Führung erstens Geld, zweitens Geld und drittens Geld gehörte; heute sei der Prozeß dem Kriege an die Seite getreten. Tas Kostenwesen habe eine unglaub— liche Höhe erreicht. Ihm sei ein Fall bekannt, in welchem eine arme sechszigjährige Frau wegen eines ihr von einem Nachbar fortgenommenen Korbes mit Gras im Werthe von 20 Pf. die Klage gegen den Nachbar angestrengt habe. Der Mann sei zwar vom Amtsvorsteher zu einer Strafe von 15 verurtheilt worden. Derselbe habe jedoch im Civilwege sein Eigenthumsrecht an diesem Grase geltend gemacht und habe den Prozeß gewonnen. Die arme Frau habe außer den Gerichtskosten, welche sie wegen in Anspruchnahme des Armenrechtes nicht habe zu zahlen brauchen, 140 S6 Anwaltgebühren zu zahlen. Diese seien auf ihr kleines, 30 — 40 Thlr. werthes Besitzthum eingetragen, welches nunmehr sub hastam kommen werde. Könnte der Justiz Minister dieser armen Frau ihr Besitzthum nicht erhalten, indem derselbe diese Kosten auf die eine oder die andere Art beseitige? Diese Höhe der Anwaltskosten rühre daher, daß in der Reichstagskommission fast nur Rechts⸗ anwälte gesessen hätten. Eine beklagenswerthe Thatsache sei es auch, daß Anwälte und Richter nach dem Aussterben der alten Patrimonialrichter nicht wüßten, wie es auf dem platten Lande aussehe. Es habe früher geheißen die Amtsrichter sollten auf dem Lande wohnen. Dieselben lebten aber ohne Konnex mit dem platten Lande immer noch in den Städten, sie begnügten sich auch nicht damit, sondern strebten immer nach Höherem. Eine Abhülfe könne nur geschaffen werden, wenn die Richter dauernd an einen Ort gefesselt würden.
Der Regierungskommissar Unter-Staatszsekretär Rindfleisch erwiderte, der erwähnte Fall liege doch wesentlich anders. Es handele sich um ein streitiges Stück Land, von welchem der Mann den Korb Gras genommen habe. Derselbe sei darauf von der Frau wegen Polizeikontravention denunzirt, habe dem Polizeianwalt gegenüber sein Eigenthumsrecht an dem Lande geltend gemacht und sei auf den Civilweg ver— wiesen. In dem Termin sei die alte hülflose Frau im Beistande eines Hrn. von Ludwig erschienen, voraussichtlich also des Vor— redners selbst. Es wäre ja anerkennenswerth, wenn jeder Grund- besitzer sich seiner Gutsangehörigen annähme. Der Abg. von Ludwig, der sonst ja ein so guter Avvokat sei, hätte sich aber seiner Klientin besser annehmen müssen. Wäre das Werth⸗ objekt jenes Streifen Landes nicht zu hoch angegeben worden, so wären die Kosten nicht so groß gewesen. Die Differenz zwischen den jetzigen und den früheren Kosten sei nicht bedeutend, zumal nachdem die Zustellungsgebühren in Wegfall gekommen seien. Daß die armen Leute unter diesen Kosten am meisten litten, sei unrichtig. Von dem gesetzlich erweiterten Armen— recht werde der umfassendste Gebrauch gemacht. Die Berüh⸗ rung der Richter mit dem platten Lande werde der Vorredner am besten dadurch sördern, wenn derselbe darauf hinwirke, daß die Justiz einen recht starken Zuzug aus den Kreisen der ländlichen Grundbesitzer bekomme. Daß die Amtsrichter auf den Dörfern oder in kleinen Städten nicht gern verweilten, . Jeder begreifen, der die Zustände in jenen Orten enne.
Der Abg. Günther (Fraustadt) hesprach die Aufhebung kleiner, nicht genügend beschästigter Amtsgerichte, sowie die Zuwendung von Ortschaften an solche, er wünsche eine Aende— rung des 5. 23 der Strafprozeßordnung, nach welchem be— stimmte richterliche Personen, welche in der Vorunterfuchung thätig gewesen seien, von der Hauptverhandlung ausgeschlossen seien; er beklage die republikanische Einrichtung der größeren Amtsgerichte, da die große Selbständigkeit der einzelnen Richter länige Weitläufigkeiten mit sich bringe, indem der Minister gezwungen sei, mit jedem Einzelnen zu verhandeln.
a Hierauf ergriff der Justiz⸗-Minister Dr. Friedberg das ort:
Der Herr Vorredner hat drei Punkte in seiner Ausführung her— vorgehoben. Ich will mich jeder längeren Auseinandersetzung ent— halten und einfach auf die drei Punkte anworten. Der erste betraf die Frage, ob nicht Amtsgerichte zum Theil eingezogen werden könn— ten, weil sie zu wenig beschäftigt seien. Darauf erwidere ich zu⸗ vörderst, daß er die Ausführungen, die vor einiger Zeit hier der Hr. Abg. von Rauchhaupt gemacht hat, nicht richtig aufgefaßt hat, wenn er meint, als ob der Herr Abgeordnete gesagt hätte, die Mehrzahl der Amtsrichter seien ungenügend beschäftigt. — Ich habe den Herrn Abgeordneten dahin vperstanden, daß einzelne Amtsgerichte wohl eine größere Dosis von Arbeit vertragen konnten. Da am 1. Oktober 1882 der Zeitraum abläuft, innerhalb dessen durch Königliche Ver— ordnung noch die Amtsgerichte, sowohl die Sitze als die Be— zirke derselben besätimmt werden können, so ist bereits vor längerer Zeit an, Gerichte und Vorstandsbegmte eine Verfügung des Justiz« Ministers ergangen, mit der Auflage, sich darüber auszusprechen, ob und welche n, , der bestehenden Organisation befürwortet werden müßten. In der betreffenden Verfügung heißt es in Bezug auf die Amtsgerichte:
Was, die Aufhebung bereits bestehender Amtsgerichte anlangt, so wird eine solche nur ganz ausnahmsweise in Frage kommen können; es würde sich in dieser Beziehung nur etwa um solche Fälle handeln können, in denen einerseits das betreffende Amtsgericht so gering beschäftigt ist, daß die Aufrechterhaltung desselben zweifellos als eine Verschwendung von Richterkräften erscheinen würde, und andererseits die Nachtheile, welche die betreffenden Gerichtseinge⸗ sessenen durch Aufheben des besonderen Gerichtssitzes e ge.
möchte, mit Rũcksicht auf die Nähe und leichte Erreichbarkeit be—
nachbarter Amtsgerichte nicht wesentlich ins Gewicht fallen können.
Ich glaube, meine Herren, Sie werden diefem Paffus in dem Ministerialreskript die Anerkennung nicht versagen, daß er außer— ordentlich vorsichtig und objektiv gehalten ist, und nichts destoweniger haben diese paar unschuldigen Worte einen wahren Sturm durch die ganze Monarchie verbreitet, denn wenn ich durch etwas seitdem heim⸗ gesucht ward, so kesteht es darin, daß ich von Einzelnen und von Deputationen aufgesucht werde, die mir den Wunsch ans Herz legen, nur um Gotteswillen nicht an Aufhebung des bestimmten Amtsgerichts denken zu wollen, denn, wenn ich das thun wollte, so würde damit ein großes Unglück über den betreffenden Ort und' den ganzen Bezirk kommen. Ich will auch gar kein Hehl hier daraus machen, daß ich fast immer geantwortet habe: mit meinem Willen soll kein Amts⸗ gericht aufgehoben werden, es müßten denn die Gründe für eine Auf hebung so zwingend sein, daß es in einen Eigensinn ausarten würde, wenn ich mich dagegen verhärten wollte. Nachdem wir diese ungeheure Reorganisatlon erst vor ein paar Jahren durch⸗ gemacht haben, glaube ö.. ist es assolut nothwendig, daß wir zu— nächst Ruhe, nicht nur in der Juftizgesetzgebung, sondern in specie in der Justizorganisation haben. Gerichtsorganisationen sind nicht mobile Dinge, die man heute so und morgen wieder so machen kann. Ich glaube, es ist richtiger, lieber einen Uebelstand eine Weile zu ertragen, als um einen kleinen Uebelstand abzuhelfen, den viel größeren des raschen Wechsels in der Organisation eintreten zu lassen.
Der zweite Gegenstand, den der Herr Vorredner hervorgehoben, bezog sich auf den 5. 23 der Strafprozeßordnung, nach welchem be— stimmte Richter nicht an den Verbandlungen des erkennenden Gerichts sollen Theil nehmen dürsen. Meine Herren! Das Bedauern über diesen Paragraphen theile ich, aber: est lex! wenn auch dura lex; die Frage ist reichs gesetzlich geordnet worden, und um das zu ändern, würden wir die Reichsgesetzgebung in Bewegung setzen müssen. Kommen wir wirklich mal an eine Abänderung' der Straf⸗ prozeßordnung überhaupt und würde ich noch dazu beizutragen in der Lage sein, dann gebe ich dem Herrn Abgeordneten die Zusage: dann würde der angeführte Paragraph einer der ersten sein, bei dem eine Abänderung verlangt werden würde. Er ist, glaube ich, aus einer etwas übergroßen Sorge für den Schutz des Angeklagten hervor— gegangen, indem man glaubte, daß Jemanden der an der Vorunter— suchung irgend welchen Antheil gehabt hätte, nicht mehr diejenige Unbefangenheit zutrauen dürfe, die nöthig sei, um ihn als erkennen— den Richter fungiren zu lassen. Der dritte Punkt ist der, daß nach der Ansicht des Herrn Abgeordneten unsere größeren Amtsgerichte eigentlich zu „republikanisch“, wie er sich ausdrückt, organisirt wären, das heißt mit anderen Worten, daß eine Reihe von Amtsrichter keinen Qberen, keinen Direktor haben. Da will ich nun daran erin— nern, daß in dem Gesetzentwurf zur Ausführung der Reichsgesetze, welche von der preußischen Staatsregierung dem hohen Hause und dem Herrenhause vorgelegt war, allerdings sich der Direktor für die Amtsrichter befand und die gesetzgebenden Versammlungen sind es, die diesen Direktor herausgeworfen haben, und wenn die Ämtsrichter⸗ verfassung „republikanisch‘ genannt werden kann, dann haben Sie die Verantwortung dafür, nicht die Regierung. Ich wünschte auch und bin leider vielfach in der Lage, es zu wünschen, daß ich bei großen Amtsgerichten slatt so und so viel unabhängigen souveränen Einzelrichter einen Direktor an deren Spitze hätte, an den ich mich halten könnte, und es würden manche Mißstände, glaube ich, aufhören, wenn eine solche Organisation mit einem Direktor an der Spitze vorhanden wäre. Ob ich es aber in Aussicht nehmen darf, diese Gesetzgebung, die ja sehr jungen Datums ist, nach der an— gedeuteten Richtung hin zu ändern, — eine solche Zusage zu geben, muß ich doch billig Bedenken tragen, und ich kann nur hoffen und wünschen, daß wir uns mit den Justizorganisationen, auch wo sie vielleicht unvollkommen sind, ja von Allen als solche anerkannt werden, so gut einzurichten suchen, wie es eben nach der Absicht und dem Wortlaut des Gesetzes möglich ist.
Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) erklärte, wenn der Abg. von Ludwig darauf hingewiesen habe, daß in der Reichsjustizkommission nur Advokaten gewesen seien, so sei das nicht richtig. Und außerdem könne man den Mitgliedern der Kommission doch nicht nachweisen, daß sie in ihrem eigenen Interesse gehandelt hätten. Er halte die Berufung gegen Urtheile in Strafsachen für nothwendig, da es außer— ordentlich gewagt sei, über Strafsachen ein für alle Mal ab— zuurtheilen. Ter Minister sollte da nach den verschiedensten Seiten hin Erhebungen anstellen lassen. Eine Ermäßigung der Prozeßgebühren sei freilich nothwendig, aber ebenso eine solche der außergerichtlichen Kosten. Ihm sei ein Fall bekannt, wo für die hypothekarische Eintragung von 300 6 14 46 50 3 Kosten bezahlt seien. Ferner sei die stets zunehmende Schreiberei namentlich an Handelsgerichten zu beklagen. Insbesondere sei das Ober-Landesgericht zu Cöln das Schmerzenskind der Gerichtsorganisation. Dort müßten jetzt Richter das selbst schreiben, was früher Advokaten und Gerichts— schreiber geschrieben hätten. Die Räthe seien im Nange her— untergksetzt, da sie nun den Amts- und Landrichtern gleich⸗ gestellt seien; aber auch an Gehalt hätten sie eingebüßt. Außer⸗ dem sei die Arbeitslast bedeutend gestiegen. Zu bedauern sei weiter, daß die Präsidenten der Gerichte lediglich Verwaltungs⸗ beamte seien. Die Ausgaben der Justiz seien um einige Mil⸗ lionen gestiegen, nicht in demselben Verhältniß aber die Ein⸗ nahmen. Wenn hier früher gesagt sei, daß an den bedeuten⸗ den Ausgaben die vortheilhaftere Stellung der Gerichts⸗ beamten Schuld trage, so sei das nicht richtig. Wenigstens hätten in der Rheinprovinz subalterne Beamte und Gerichtsvoll⸗ zieher kein höheres Einkommen als früher. Man nenne die Justizorganisation eine echt deutsche That, sie sei aber das Gegentheil davon, sie sei eine französische That. Dieses Cen⸗ tralisiren, Uniformiren und Kodifiziren habe Deutschland von Frankreich. Man hätte auf die Tradition mehr Nucksicht nehmen sollen. Er theile nicht die Sehnsucht nach einer einheitlichen Kodifizirung des gesammten Civilrechts, man solle die alten Vorzüge bestehen lassen und lieber Uebelstände tragen, als Alles auf einmal aufräumen, um eine Saat zu pflanzen, die so wenig nützliche Keime enthalten könne, als die Justiz⸗ organisation.
Demnächst nahm der Justiz-Minister Dr. Friedberg, wie folgt, das Wort: J
Meine Herren! Es wird wohl von dem Herrn Abgeordneten nicht 6 werden, wenn ich es ausspreche, daß mir wiederholt beim Zuhören seiner Ausführungen die Frage kam: gehört denn diese Aus— führung in das preußische Abgeordnetenhaus, oder ist es nicht viel= mehr eine Ausführung, die vielleicht im Reichstage am Orte gewesen wäre, als man die großen Reichsjustizgesetze dort berieth, an denen der Herr Abgeordnete selbst ja einen ö. Antheil genommen? Der Hert Abgeordnete hat die schwerste Frage der ganzen Justiz- gesetzgebung auf dem Gebiete des Stra fprozesses, nämlich die Frage, ob die Berufung beizubehalten oder abzuschaffen sei, hier erörtert,
und ich kann darauf nichts anderes antworten als: diese Frage ist im Reichtage mit eine der am meiflen bestrittenen gewesen, und egierungen und Reichstag sind zu der Ordnung in Bezug auf die Berufung ge⸗ kommen, wie sie jetzt in der Reichsstrafprozeßordnung niedergelegt ist; — und ich wiederhole, wir müssen uns wohl oder übel mit dieser Ordnung abfinden, denn sie ist eben Gesetz!
Der Herr Abgeordnete hat zweitens an einem Beispiele nach⸗ zuweisen gesucht, wie die neue Organisation nicht blos die Kosten im Prozeß. sondern auch die Koften außerhalb des Prozeffes erhöht habe, und hat dafür eine Rechnung für die Eintragung einer Hypothek angeführt; darauf möchte ich dem Herrn Abgeordneten doch erwidern: diese Kosten haben mit der Reichs⸗Justizgeseßzgebung und namentlich mit dem Reichs ko st en gesetz gar nichts zu schaffen, diese Kosten be⸗ ruhen vielmehr auf dem Tarif der Grundbuchordnung, die vor dem Reichskostengesetz gegeben ist, und die Klagen über die Höhe würde der Herr Abgeordnete schon damals ebenso haben anbringen können, ohne daß er sie auf die Reichs Justizgesetzgebung hätte abladen dürfen. . Nun hat der Herr Abgeordnete endlich, wie soll ich sagen, — einen Provinzialschmerzensschrei ausgestoßen, insofern er gemeint hat, gerade der Appellhof in Cöln wäre das „Schmerjenskind“ der ganzen Organisation, und er hat diese Klage damit erläutert, daß man die Mitglieder im Gehalte nicht verbessert, wohl aber im Nange sie habe heruntersteigen lassen.
Das Erstere ist richtig, sie sind nicht anders gestellt, wie alle anderen Ober⸗Landesgerichts⸗Räthe; daß man sie aber im Range habe heruntersteigen lassen, bestreite ich, man hat sie, wenn Sie wollen, im Range nicht erhöht, und es ist damit nur rücksichtlich ihrer dasselbe geschehen, was durch die ganze übrige Monarchie bei allen Appell⸗Räthen Rechtens wurde, ich sollte meinen, die Erhöhung ö Anderen darf doch nicht als eigene Zuräcksetzung empfunden
en.
Ferner wird geklagt, daß die Herren jetzt mehr zu schreiben hät⸗ ten, als früher. Das mag sein, ich kann das Maß dessen, was früher von ihnen an Schreiberei verlangt wurde, nicht beurtheilen, das aber vermag ich zu beurtheilen, daß die Ober⸗-Landesgerichts⸗ Räthe in Cöln nicht mehr zu schreiben haben, als sämmtliche Ober— Landesgerichts⸗Räthe in der ganzen übrigen Monarchie, und daß nach unserer großen Justizorganisation, die denn doch eine deutsche nationale That war; trotz der entgegenstehenden Ausführung des Herrn Abgeordneten — daß bei dieser großen Orga⸗ nisation man den Rheinländern nicht eine exemte Stellung in der Justiz lassen konnte, in einer Zeit, wo man eine Rechtseinheik durch ganz Deutschland einführen wollte, dafür glaube ich, brauche ich nicht noch weitere Ausführungen zu machen, sie n. eben preußische Richter, sie sind preußische Ober⸗Landesgerichts⸗ däthe und müssen das, was den Anderen recht ist, auch für fich billig halten.
Wenn nun über die Last der Arbeit geklagt wird, so kann ich da nur entgegnen, daß der Präsident des Ober⸗Landesgerichts, den der Herr Abgeordnete ja selbst als einen Mann ersten Ranges in der Justiz bezeichnet hat, mir erklärt hat, er brauche keine weiteren Kräfte, denn er könne sie gar nicht verwenden. Das, woran das Ober⸗Landesgericht in Cöln leidet, ist die Uebergangszeit mit den alten Sachen, und da ist es hauptsächlich der traurige Umstand, daß diese Sachen immer wieder und wieder vertagt werden und daß sie darum nicht zu demjenigen Zustand kommen, den wir in den alten Provinzen bereits Überall erreicht haben; da müssen die Herren zu⸗ nächst sich selbst helfen, dann werden sie zu den heut gehörten Klagen bald keine Veranlassung mehr haben.
Der Abg. Trimborn verlangte dringend die Reform des rheinischen Hypothekenrechts, die von allen Rechtsgelehrten im Rheinlande als nothwendig anerkannt werde. Der Notariats⸗ verein des Rheinlands habe im Jahre 1880 eine diesbezüg⸗ liche Eingabe an den Justiz-Minister gemacht, der Minister habe indessen ablehnend geantwortet und auf das demnächst erschei⸗ nende allgemeine deutsche Civilgesetz buch vertröstet. Jetzt aber hätten sich die Uebelstände bis zu einem unerträglichen Grade ge⸗ steigert, und es sei zu fürchten, daß, wenn nicht bald Hülfe gebracht werde, der gesammte Grundkredit im Rheinland ver⸗ loren gehen werde.
Der Regierungskommissar, Unter-Staatssekretär Rind⸗ fleisch erwiderte, wenn es bisher noch zweifelhast gewesen sei, ob das rheinische Hypothekenrecht mit seiner Reform noch warten solle, so sei dies nach einem Bericht des Ober-Landes⸗ gerichts in Cöln nicht mehr der Fall. Das Bedürfniß sei an⸗ erkannt und eine Vorlage werde vorbereitet; ob dieselbe aber ,. dieser Session werde vorgelegt wercen können, wisse er nicht.
Der Abg. Berger beklagte die Uebelstände der jetzigen Expropriationsordnung, dessen Bestimmungen gar zu dehnbar seien. Nur der Grund und Boden dürfte exproprürt werden, der wirklich für das öffentliche Interesse nothwendig sei. Es fei sehr zu wünschen, daß der Landtag hierüber eine Kontrole üben könnte, etwa in der Weise, daß ihm alljährlich ein Ver zeichniß der eingetretenen Expropriationen zur Prüfung vor⸗ gelegt würde. Es kämen hier gar zu häufig Ungerechtig⸗ keiten vor.
Der Abg. Schmidt (Stettin) klagte über das schlechte Papier, das zu den Standesregistern verwendet werde. Das⸗ selbe sei nicht dauerhaft und zu große Sparsamkeit hierin sei zu tadeln.
Der Regierungskommissar erklärte, ihm seien dies bezůg⸗ liche Klagen noch nicht zu Ohren gekommen, doch werde diese Anregung auf keinen unfruchtbaren Boden fallen.
Der Abg. Dr. Köhler (Göttingen) dankte dem Minister, daß er die vielfach in Hannover verbreiteten Besorgnisse wegen Einziehung von Amtsgerichten durch seine heutige Erklärung beseitigt habe; er bitte mit etwaigen neuen Organisationen auf diesem Gebiete bis zur Fertigstellung der Verwaltungs⸗ organisation zu warten. Redner bedauerte die allzugroße Langsamkeit in der Durchführung des Grundbuchwesens in Hannover, er bitte den Minister, durch Zuweisung von Kräften Abhülfe zu schaffen.
Der Regierungskommissar entgegnete, soweit hinsichtlich des he, n n, geholfen werden könne, werde geholfen werden.
Der Abg. Dr. Virchow kam auf den Fall Haarbaum zurück, wegen dessen er in letzter Zeit wiederholt von amt⸗ lichen Blättern, wie der „Saar⸗ und Bließzeitung“ und un⸗ abhängigen Organen, wie dem „Düsseldorser Anzeiger“, an⸗ gegriffen worden sei. Alle diese Urtheile beruhten aber auf einer ungenauen Kenntniß der Dinge. Man habe es immer so dargestellt, als ob das Gutachten zu einer Zeit abgegeben worden sei, als das Urtheil bereits gefällt gewesen sei. Das sei ein Irrthum. Er habe das Gutachten vorher erstattet, und der Unter Staatssekretär des Kultus-Ministeriums habe auch davon dem Vorsitzenden des Schwurgerichta Kenntniß gegeben. Er per⸗