1882 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

den Elementen frei zu halten wissen, und besitze ein Reserve⸗ kapital von 4000 6 Es empfehle sich daher, die landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter von dem beabsichtigten Gesetz nicht ohne Weiteres auszuschließen, sondern denselben die Betheiligung an derartigen Einrichtungen wenigstens möglich zu machen.

Hr. von Tiele⸗Winkler erachtet einen gegen den Arbeit⸗ geber gerichteten Zwang zur Versicherung seiner Arbeiter auch für die landwirthschastlichen Betriebe, wenigstens in solchen Gegenden sür unerläßlich, in denen Landwirthschaft und In— dustrie unvermittelt neben einander beständen, und wo in Folge dessen die alten patriarchalischen Verhältnisse in der Landwirthschaft durchlöchert oder aufgehoben seien. Die Un— zufriedenheit der landwirthschaftlichen Arbeiter und ihre Ab— neigung gegen die Zahlung des Beitrags werde bald vorüber— gehen, zumal den letzteren thatsächlich der Arbeitgeber entrich⸗ ten müsse.

Für die bei Bauten beschäftigten Arbeiter sei der Ver⸗ sicherungszwang in erster Reihe nothwendig, und zwar auch für diejenigen aus der Zahl der gewöhnlichen Arbeiter ent⸗ nommenen Handlanger, welche von Landwirthen häufig gestellt werden müßten, und die bei ihrer Ungeübtheit Unglückssällen am ehesten ausgesetzt seien.

Hr. Meyer steht bezüglich der Karenzzeit auf dem Stand⸗ punkt des Vorredners Dr. Jansen und führt, unter Mitthei— lungen aus der Jahresrechnung einer größeren Krankenkasse, aus, daß die in der Vorlage in Aussicht genom⸗ menen Beiträge zu gering seien, wenn daraus alles bestritten werden solle, was verlangt werde. Die fakultative Erhöhung der Beiträge im Bedarfsfall werde dem nicht ab— helfen, da dieselbe zu sehr verklausulirt sei. Man möge die Grenzen für die Beiträge um so weniger eng ziehen, als es sich empfehle, daß den Krankenkassen auch die Verfolgung anderer ähnlicher Zwecke gestattet werde, z. B. die Unter⸗ stützung von Wittwen; das Hülfskassengesetz vom 7. April 1876 sei gerade deshalb so wenig praktisch geworden, weil es die Grenzen in jener Beziehung zu enge gezogen habe.

Redner befürwortete demnächst die Ausdehnung des Ent— wurfs auf die landwirthschaftlichen Gewerbe, weil die letzteren sonst ihre Arbeiter verlieren möchten, welche nur, um derartigen Kassen anzugehören, der Industrie sich zuwenden würden, und empfiehlt schließlich im Anschluß an die Ausführungen des Vorredners Leuschner, daß die Knappschaftskassen, sofern sie leistungsfähig seien, zur Bildung eigener Genossenschaften für die Unfallversicherung zugelassen werden möchten.

Hr. Leyendecker begrüßt mit Genugthuung die zahlreichen zweckmäßigen Bestimmungen dieser Vorlage und der Vorlage Über die Unfallversicherung, hält aber die 13wöchentliche Karenz⸗ zeit der letzteren, welche eine außerordentlich große Zahl von Unfällen den Krankenkassen aufbürden werde, für bedenklich, und verlangt Entlastung der letzteren Kassen, damit die Bei⸗ träge zu denselben nicht zu hoch werden. Es könnte eine Er— leichterung eintreten, wenn das Reich die für die Unfallver⸗ sicherung zu leistenden Beiträge auch für die den Kranken⸗ kassen zugewiesenen Unfälle zahlen möchte.

Hr. Kiepert bestreitet, daß die landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter zu industriellen Beschäftigungen blos um deswillen übergehen würden, weil sie dort Krankenkassen hätten. Die Landwirthe hielten eine Heranziehung ihrer Arbeiter zur Krankenversicherung im Prinzip für zweckmäßig, in der Praxis aber, namentlich für die östlichen Provinzen, nicht für ausführ⸗ bar, da die Lohnverhältnisse und die Naturalienlieferungen zu große Schwierigkeiten machen würden. Jedenfalls solle man eventuell zwischen den östlichen und den westlichen Pro⸗ vinzen einen Unterschied machen, und für die ersteren die Ein—⸗ richtung von Krankenkassen den Organen der Selbstverwaltung überlassen. Nachdem

Hr. Meyer die Nothwendigkeit einer kurzen Karenzzeit nochmals ausgeführt hatte, weist

Hr. von Risselmann darauf hin, daß in den östlichen Pro— vinzen die Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter auch um deswillen große Schwierigkeiten machen würde, weil zeitweis, z. B. während des Holzschlags und während der Ernte, eine große Zahl fremder Arbeiter beschäftigt werden müßten, die demnächst wieder fortzögen. Da der Landwirth sich nicht prin⸗ zipiell ablehnend zu der Frage verhalte, und die Ausführungen des Vorredners von Tiele⸗Winkler sür Gegenden, in denen Landwirthschaft und Industrie nahe nebeneinander beständen, zutreffend seien, empfehle er, die Heranziehung der landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter zur Krankenversicherung fakultativ zu ge— statten, aber nicht obligatorisch vorzuschreiben.

Hr. Baare würde die Vorlage, wenn die Beschränkungen des Arbeitgebers bezüglich der Verwaltung der Kasse nicht geändert werden, kaum für annehmbar erachten können. Eine kurze Karenzzeit von etwa drei Tagen sei nöthig, um die schlechten Elemente unter den Arbeitern an einem Mißbrauch der Einrichtungen zu hindern. In Fabrikkrankenkassen werde gegenwärtig für Unfälle sofort Entschädigung gezahlt.

Hr. Kochhann begrüßt die Vorlage als einen Fortschritt, erklärt sich im Prinzip für die Zwangsversicherung und empfiehlt, die Entscheidung darüber, ob in den östlichen Pro— vinzen die Landwirthschast heranzuziehen sei, den dortigen Provinzialorganen zu überlassen. Die Vielgestaltung des Ver⸗ sicherungswesens durch Annahme von fünf verschiedenen Arten von Kassen sei aber bedenklich: für große Gemeinden, insbe— sondere Berlin, solle man nur eine Kasse errichten, und der Gemeindebehörde die Organisirung des Hülfskassenwesens überlassen. In großen Gemeinwesen verschwänden die Unter— schiede zwischen den einzelnen Kassen mehr oder weniger: bestehende Ungleichheiten ließen sich durch einheitliche Regelung am besten ausgleichen, und die erhebliche Kostspieligkeit kleiner Kassen, welche oft 50 Prozent Verwaltungskosten hätten, wäre auf solche Weise am einfachsten zu beseitigen.

Hr. von Velsen kommt auf seine früheren Ausführungen in einzelnen Punkten nochmals zurück und macht noch auf die Krankheiten, welche durch eigenes grobes Verschulden entstehen, aufmerksam.

Hr. Breithaupt hält die Möglichkeit einer Ueberversiche— rung bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in mehreren Kassen für

ausgeschlossen, da die Arbeiter in dieser Beziehung einander kontroliren; bestätigt, daß sich eine dreitägige Karenzzeit in den- Fabriken bewährt habe und weist darauf hin, daß die Bestimmung bei VIII. B. 1 b. (S. 11) die fernere Lebens⸗ fähigkeit von Invalidenkassen sehr beeinträchtigen würde, weil dieselben ohne den Beitritt jüngerer zahlender Mitglieder nicht bestehen könnten. Redner wünscht zu dem Zweck die Aufnahme folgender Bestimmung zu VIII. B. (S. 11): Diejenigen bei Erlaß dieses Gesetzes bestehenden Fabrik⸗‚Invaliden⸗ und Wittwenkassen, deren Leistungs⸗

fähigkeit sich bewährt hat, verbleibt das ihnen etwa

zustehende Necht, den Beitritt jedes Arbeiters zu ver⸗ langen, welcher in dem betreffenden Etablissement in Arbeit steht und Mitglied von dessen Kranken—⸗

kasse ist. Seine Rechte gehen ihm beim Austritt aus

der Arbeitsstelle nicht verloren, sofern er die üblichen Btiträge fortsetzt und so lange Mitglied der Kasse gewesen ist, als zur Erlangung der bez. Rechte erfor— derlich ist. Ferner wünscht Redner zu D. 4 (S. 3) die Einfügung solgender Worte hinter „eingeschriebene Hülfskasse“: oder einer, von der Ortsbehörde als diesen gleich

stehend bezeichneten Krankenkasse, welche aus freier

Vereinigung hervorgegangen ist und sich als lebens⸗ fähig erwiesen hat.

Hr. Schimmelpfennig empfiehlt die Ausdehnung des Zwangs auf Lehrlinge, weil deren Eltern schon die erforder⸗ liche Unterstützung oft nicht gewähren könnten, erachtet bei III. A. 2 den Betrag von einem Drittel für zu gering und wünscht, daß die möglichen Erweiterungen der Unterstützungen von dem engeren Ausschuß mit besonderer Vorsicht festgestellt werden möchten, da z. B. bis zum vollen Tageslohn für die unfallversicherungspflichtigen Arbeiter von diesen beschlossen werden könnte, ohne daß die beitragspflichtigen Arbeitgeber dabei mitzusprechen hätten. Statt dessen wäre mehr eine Bestimmung zu empfehlen, nach welcher außerordentliche Unterstützungen von Kranken zulässig sein möchten.

Damit ist die Generalbesprechung der Vorlage beendet;

letztere wird dem permanenten Ausschuß überwiesen. Zu Reserenten werden die Herren Baare und Herz bestellt.

Die nächste Plenarsitzung wird auf Dienstag, den 7. März,

Vormittags 10 Uhr, anberaumt und als einziger Gegenstand auf die Tagesordnung gesetzt: die Generalbesprechung der Grundzüge für die gesetz⸗ liche Regelung der Unfallversicherung der Arbeiter. Ein Antrag, die Sitzung morgen erst um 11 Uhr beginnen zu lassen, war vorher abgelehnt worden. Der Herr Vorsitzende macht schließlich davon Mittheilung,

daß das Königliche Staats-Ministerium beschlossen habe, den

Mitgliedern des Volkswirthschaftsraths für die Reisen zwischen

Berlin und ihren Wohnorten freie Eisenbahnfahrt zu gewäh⸗—

ren, daß aber über die Form, in welcher dies zu geschehen haben werde, zunächst noch weitere Erörterungen schweben.

ear m mar,

—— K

3 * In serate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Nenlschen Reicha- Anzeigers und Königlich Rreußischen staatz-Anzeigers:

Berlin 8wW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ste. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung *. 2M u. 8. w, von öffentlichen Papieren. ͤ

er I

Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel.

5. 6. . Literarische Anzeigen. 5.

Familien-VNachrichten.

ö zee ger. Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Cxpeditlonen des

Industrielle Etablissements, Fabriken Verschiedene Bekanputmachungen.

Theater- Anzeige. In der Börsen- beilage. R K

„Invalidendant“, Rndolf Mosse, Haasenstein

& Voßler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaur.

Donnerstag, den 11. Mai 1882,

die Erhöhung des Krankengeldes

Subhastatisnen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen u. dergl.

[11166] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Reimer, Charlotte Albertine Friederike, geb. Krause, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Steinschneider hier, klagt gegen ibren in unbe— kannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den Cigarren arbeiter Bernhard Daniel Christian Reimer, früher gleichsalls hier, 2 böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung:

das Band der Ehe zu trennen, den Beklagten

auch für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf den 29. Juni 1882, Vormittags 107 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 2. März 1882.

Buchwald,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

Cirilkammer 13.

11054 Bekanntmachung und öffentliche Vorladung. Degenhardt . Degenhardt wegen Ehescheidung.

Der Kgl. Rechtsanwalt Ottmann dahier hat als Offizialanwalt des Bortenmachers Friedrich Degen⸗ hardt in Weißenburg am 5. pr. 17. Dezember 1881 gegen die Ehefrau des genannten Degenhardt, Namens Karolina, Klage wegen Ehescheidung bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Eichstätt er⸗ hoben und beantragt, zu erkennen:

Die Ehe der beiden Parteien werde dem Bande nach getrennt, die Beklagte als der allein schul⸗ dige Theil erklärt und verurtheilt, alle Prozeß⸗ kosten zu ersetzen.

Zugleich lud genannter Anwalt die Beklagte zu der behufs Verhandlung über die gestellte Klage beim Kgl. Landgerichte Eichstätt anzuberaumende öffentliche Sitzung und forderte dieselbe auf, bis zum Verhandlungstermine einen bei dem bezeichneten Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zum Zwecke ihrer Vertretung zu bestellen.

Wegen Unbekanntheit des Aufenthalts der Karo— lina Degenhardt beantragte klägerischer Offizial⸗ anwalt unterm 20.21. Dezember 1881, bezw. 3.4. Januar 1882 die öffentliche Zustellung der Klage und Vorladung der Beklagten zum Ver—

handlungstermine.

Durch Beschluß der Civilkammer II. des Prozeß gerichts vom 3. März 1882 wurde dem gestellten Antrage stattgegeben und vom Vorsitzenden unter r des zur Verhandlung der Sache bereits rüher festgesetzten Termins öffentliche Sitzung zum

wecke der Klagsvnerhandlung in der Civilkammer III. des Kgl. Landgerichts Eichstätt auf

Vormittags 9 Uhr, anberaumt, resp. vertagt.

Karolina Degenhardt wird daher zu diesem Ter⸗ mine unter Aufforderung zur Anwaltsbestellung mit dem Bemerken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke an der landgerichtlichen Amtstafel an—⸗ geheftet seien.

Eichstätt, 4. März 1882.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Eichstätt. Siebenlist, O. Sekr.

11164

In der Strafsache gegen den Kürassier Ignatz Keller des Rheinischen Kürassier⸗Regiments Nr. 8, geboren zu Birkesdorf am 12. Februar 1857, wegen Fahnenflucht, wird, da der Angeschuldigte Keller des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §5§. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höhe von 3000 M, in Buchstaben: Dreitausend Mark, in das bewegliche Vermögen des Angeschuldigten angeordnet. Durch Hinterlegung von 3000 M, in Buchstaben: Drei⸗ tausend Mark, wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen des Angeschuldigten mit e. belegt. Aachen, den 1. März 1882. Königliches Landgericht, Strafkammer. gez. Emundts. Winterschla⸗ den. Hermesdorff.

Verkäufe, Verpachtungen, Submssionen re.

Bekanntmachung. Am Freitag, den 17. März er., Vormittags 9 Uhr, ollen hei dem medizi⸗ nisch⸗chirurgischen m nn, ge hierselbst 1) 36 alte Fenster in Posten zu 6 Stück, 2) 1 alter Thorweg mit Beschlag ꝛc., 3) eine Partie alter Bauhölzer, Steinplatten und Eisentheile, alte ausrangirte Utensilien als Stüble, wollene Decken 2c, im Institutsgebäude, Friedrichstraße 139 bis 141, öffentlich meistbietend gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Die näheren Bedin gungen werden im Termin bekannt gemacht werden, auch ist die Besichtigung der zum Verkauf gestellten Gegenstände am 15. und 16. d. M., Vormittags 6 bis 12 Uhr gestattet. Berlin, den 6. März

(10817 Submission.

Der Bedarf pro 1882/83 an pptr.

7102 Meter graue Futterleinewand, 968 Meter blaue Futterleinewand, 3369 Meter rohen Futter⸗

beuteln, 64 Meter weißen Futterboy, 1688 Pr. Unter⸗ hosen von Cöper⸗-Callicot, 2078 Halsbinden, 2630 Hemden von hlaugestreiftem Callicot nach dem Schnitt neuester Ministerialprobe mit je 5 beinernen Durch steckknöpfen, 390 Paar Lederhandschuhe, 192 Schirm— mig, für Unteroffizier⸗Chargen, 625 Meter goldene Tressen, 8 Meter silberne Tressen, 6 Paar Cantillen, 36. Dutzend Sergeanten⸗Knöpfe, 52 Dutzend Ge⸗ freiten⸗Knöpfe, 189 Dutzend Taillen⸗-Knöpfe, 2041 Dutzend Waffenrock⸗ und Mantel⸗Knöpfe, 189 Dutzend Nummer⸗Knöpfe, 208 Dutzend versenkte Stiefeleisen nebst Nägel, 250 Mille verzinkte Sohlennägel,

soll im Submissionswege zur Beschaffung kommen und nach Maßgabe der Proben im Ganzen oder Einzelnen dem Mindestfordernden zur Lieferung über— tragen werden.

Probesendungen sind an die unterzeichnete Kom- mission bis zum 16. März d. Is. einzusenden.

Versiegelte Lieferungsofferten mit der Aufschrift: „Bekleidungs- Lieferung? nimmt die unterzeichnete Kommission bis zum 18. März d. Is., Bormittags 10 Uhr, franco entgegen.

Offerten, denen die von den Submittenten unter⸗ schriebenen Submissions⸗ und Lieserungs⸗Bedingun⸗ gen nicht beiliegen, bleiben unberücksichtigt. Letztere sind gegen Einsendung von 50 3 in Briefmarken von der unterzeichneten Kommission zu beziehen.

Glogau, den 6. März 1882.

Die Regiments⸗Bekleidungs⸗Kommission 4. Posenschen Infanterie Regiments Rr. 59.

Die Lieferung des Jahresbedarfs pro 1882/ 8.3 der Kaiserlichen Werft zu Wilhelmshaven an Hanf⸗ tauwerk aller Art soll im öffentlichen Ausgebot ver⸗ dungen werden, wozu ein Termin auf Montag, den 209. März, 11 Uhr Vormittags, im Ge— schäftszimmer der unterzeichneten Abtheilung anbe⸗ raumt ist. Die Bedingungen nebst Angebotschema, sowie eine überschlägliche Nachweisung des Bedarfs, liegen in der Registratur der unterzeichneten Ab— theilung, sowie in der Expedition dieses Blattes, zur Einsicht aus, können aber auch von der Regi stratur gegen Einsendung von 1 1,50 in baar oder in Marken abschriftlich mitgetheilt werden. Wil⸗ helmshaven, den 3. März 1882. Kaiserliche Werft, Verwaltungs / Abtheilung. Domeier.

Für die unterzeichnete Werft soll für 1882.ñ83 der Bedarf an eisernen, kupfernen und metallenen Nägeln, Nieten, Drahtnägeln und Drahtstiften in öffentlicher Submission beschafft werden. Reflek⸗ tanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Auf— schrift: „Submisston auf , von Nüä⸗ eln ꝛc.“ bis zu dem am 18. ärz 1882, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin einreichen. Die näbe⸗ ren Bedingungen liegen in der Expedition des vier⸗

callicot, 1627 Meter Jacken⸗Drillich, 2534 Meter

Hosen-Drillich. 25 Meter Gummidrell, 8 Meter Steifleinewand, 114 Meter Segelleinewand zu Brot⸗

mal wöchentlich in Stuttgart erscheinenden . meinen Submissions⸗-Anzeigers “, sowie in der Re—⸗ gistratur der Werft zur Einsicht aus und können

auf portofreien Antrag gegen Einsendung von

6G 1,00 Kosten von letzterer Kiel, den 7. März 1882. Verwaltungs⸗Abtheilung.

bezogen werden.

zu Wilhelmshaven für das Rechnungsjahr 1882/83 von J. 1000 kg Borar, 2000 kg Braunstein, 2000 kg Farbe, Theerfirniß, 600 kg Klauenfett, 1600 kg Schweinefett, 1200 kg Glycerin, 50 kg blausaurem Kali, 1000 kg Tischlerleim, 1300 kg Schwefelsäure, 6000 kg flüssigem Sikkativ, 500 kg Silberglätte, 70090 kg Soda, 2000 kg Spiritus vini, 25 000 1 Holztheer, 550 orange, 7500 St. Scheuersteinen und 4500 St. Putzsteinen, sowie ferner 1I. von 18 Repositorien nach Zeichnung soll in öffentlicher Verdingung ver⸗ geben werden, wozu ein Termin auf Donnerstag, den 23. März, Vormittags 1195 Uhr, im Ge⸗ schäftszimmer der unterzeichneten Behörde anberaumt ist. Die Bedingungen nebst Angebotschema liegen in der diesseitigen Registratur, sowie in der Expedi⸗ tion dieses Blattes, zur Einsicht aus, können aber

105818 Subhmission.

Die Lieferung pro 1882183 von 250 m grauer Futterleinwand, 10560 m Drillich zu Stallhosen, 650 m Jackendrillich, 50 m Futterkallikot, 1900 m Unter hosen⸗Köper, 1000 m Nollerborte, 1100 m Hosenband, 125 m goldene Kollertressen, 40 m gol⸗ dene Schwalbennester⸗Tressen, 194 Paar Lederhandschuhe, 180 Unteroffizierhemden, 1176 Mannschaftshemden, 93 Woylachs, 617 Kar⸗ dätschen, 1090 Striegeln, 75 Paar Schuppenketten, 285 , und 220 Paar hirschlederne Reit⸗ hosenbesätze, soll im Wege der öffentlichen Sub mission vergeben werden.

Bewährte Lieferanten wollen ihre Offerten zum Termin

den 25. März 1382, Vormittags 19 Uhr, versiegelt und portofrei mit der Aufschrift „Sub⸗ mission auf Lieferung von Bekleidungs ⸗A Ar⸗ tikein“ an die unterzeichnete Kommission einsenden.

Die Preisangaben sind in Buchstaben auszudrücken. Proben sind getrennt von der Preisofferte

bis zum 18. März 1882 einzusenden. Die Bedingungen liegen im diesseitigen Zahlmeisterbureau zur Einsicht aus, können auch ab— schristlich gegen Einsendung von 75 3 bezogen wer⸗ den. Die Submittenten haben vor dem Termin die Bedingungen zu unterschreiben, oder in den Offer= * ausdrücklich anzugeben, daß sie davon Kenntniß zaben.

Guhrau, den 5. März 1882.

Die Bekleidungs⸗Kommission des

Westpreußischen Kürassier Regiments Nr. 65.

Kaiserliche Werft,

Die Lieferung des Bedarfs der Kaiserlichen Werft

Pack Blattgold,

1022 Halsbinden,

zum Dentschen Reichs

M 59.

Zweite Beilage

Berlin, Donnersta

g, den 9. Mär;

⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1882.

des Aeutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich Preuhischen Staats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

* * Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition

l. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Tiaszahlung

*

K n. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Industrielle Etahlissements, Vorladungen

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen as. 7J. Literarische Anzeigen.

Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

S. Theater-Anzeigen. In der Börsen:

Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „JInvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte. Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

*

Annoncen⸗Bureaux.

*

g. Familien-Nachrichten. beilage.

Steckbriefe und untersuchun gs Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Buch⸗ halter Carl Gustav Schobeß, am 30. November 1853 in Wallhausen geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen versuchten Be⸗ truges in den Akten 84. G. 653. 82. J. IVa. 749. 81 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt⸗ Moabit Nr. 11112 (NW.) abzuliefern. Berlin, den 6. März 1882. Königliches Amtsgericht J. Abth. 84. Beschreibung: Alter 28 Jahre, Größe 1,58 m, Statur gedrungen, Haare schwarj, Stirn frei, Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne voll— ständig, Kinn gewöhnlich. Gesicht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Kleidung: graue Hosen, grauen Nock, graue Weste, kleinen schwarzen runden Hut, Stiefeletten.

112001 Offene Requisition. .

Der Schiffer Michael Düsterhöfft aus Posen, Kahn Mr. J. 3708 ist durch Erkenntniß des König⸗ lichen Schöffengerichts hierselbst vom 7. Februar 1882 zu einer Geldstrafe von 20 event. 4 Tagen Haft verurtheilt worden.

Es wird ersucht, die Geldstrafe beizutreiben event. den p. Düsterhöfft in das nächste Amtsgerichts⸗ Gefängniß abzuliefern und von dem Geschehenen . zu den Akten C. Nr. 50. 81. Nachricht zu geben.

Oranienburg, 6. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

11165 Oeffentliche Zustellung.

Am 1. 8. M. hat der Landwirth ö Straub I. von Straßbessenbach als Vormund des am 14. No⸗ vember vor. Is. unehelich gebornen, auf den Namen Lorenz getauften Kindes der ledigen Katharina Braun von dort gegen den Taglöhner Johann Straub 1II. von Straßbessenbach, zur Zeit unbekannt wo ab— wesend, Klage auf Anerkennung der Vaterschaft und Kindesnahrung erhoben und den Antrag gestellt:

denselben zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten Kinde, Leistung eines monatlichen Nahrungsbeitrags von 6 „S seit der Geburt des Kindes bis zu dessen zurückgelegtem 14ten Lebensjahre, sowie zur Tragung der Prozeß—⸗ kosten zu verurtheilen.

Zugleich ladet der Vertreter der Klagenden Kuratel 2c. Straub J. den Beklagten ꝛc. Straub II. zur mündlichen Verhandlung der Sache in die vom Kgl. Amtsgerichte Aschaffenburg auf

Freitag, den 5. Mai d. Is. , Vormittags 9 Uhr, anberaumte Sitzung, was andurch zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den genannten Beklagten bekannt gegeben wird. Aschaffenburg, 8. März 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. Fischer.

nes! Verkaufs⸗Anzeige nebst Ediktalladung.

In Sachen des Kaufmanns J. ten Welberg zu Nordhorn, Gläubigers,

gegen

den Colon J. N. Eckholt zu Bockholt, Schuldner, soll die dem Schuldner gehörige Kötterei Haus Nr. 41 zu Bockholt mit allem Zubehör zwangsweise in dem dazu auf

den 20. April 1882, Vormittags 11 Uhr, allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums⸗-, Näher⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ oder sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten oder Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor⸗ dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe.

Neuenhaus, den 28. Februar 1882.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung II.

10207 Oeffentliche Zustellung. Die Müllerfrau Johanna Marklein, geb. Will, zu Zinten, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Trantz von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Müller Hermann Marklein, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil kammer des Königlichen Landgerichts zu Braunsberg auf den 15. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunsberg, den . Februar 1882. reyer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

11208] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Margaretha, geb. Ledosquet, Ehefrau des Kaufmanns Franz Anton Koll, Beide zu Coblenz, vertreten durch Rechtsanwalt, Justizrath Adams, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Güter⸗ trennung, und ist Termin zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz auf den 5. Juni 1882, Vormittags 9g Uhr, bestimmt. —. Coblenz, den 6. März 1882.

Heinnicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

11212 Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des Gastwirths Theodor Henze zu Plötz ist durch Erlaß des Ausschlußurtheils beendet. Loebejün, den 4. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

ö 1 7

los] Zwangs verkaufs⸗Proklam. Auf Antrag der Wittwe Agnes Feddersen, geb. Treimer, in Flensburg, ist wider den Landmann Hans Jessen Hockerup in Hönschnap wegen einer protokollirten Forderung von 1125 , nebst Zinsen und Kosten, der Zwangsverkauf der dem Letzteren gehörigen Halbhufenstelle in Hönschnap verfügt.

Demnach werden Alle, welche an diese ,, stelle nicht protokollirte Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, hiedurch aufgefordert, dieselben hei Ver⸗ meidung des Ausschlusses bis spätestens zu dem hie⸗ durch auf .

Mittwoch, den 3. Mai d. J., Vormittags 19 Uhr,

im Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermin hieselbst anzumelden. (

Zugleich wird Termin zum öffentlichen meist⸗ bietenden Verkaufe der Halbhufenstelle hiedurch auf

Mittwoch, den 10. Mai d. J., Nachmittags 5 Uhr,

an Ort und Stelle angesetzt.

Die Verkaufsbedingungen sind hieselbst ausgelegt.

Flensburg, den 23. Februar 18382.

Königliches Amtsgericht, II. Abtheilung.

8

Brinkmann.

11044 Im Namen des Königs!

In der Wunderlich'schen Aufgebotssache von Boen⸗ hof, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stuhm durch den Amtsrichter Dr. Deutschmann,

für Recht:

1) Alle Diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, werden mit ihren Ansprüchen auf folgende im Grundbuche des Grundstücks Boenhof Nr. 36 Abtheilung III. Nr. 38 a. und b. eingetragenen Hypothekenposten: . ;

A. a. 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. mütterliches Erb⸗ theil der Catharina Dombrowska, b. 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. des Andreas Dom⸗

brows ki, .

c. 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. des Michael Dombrowski, .

d. 30 Thlr. 5 Sgr. 1 Pf. des Jocob Dom⸗ browski, ö ;

B. 66 Thlr. 20 Sgr. mütterliche Erbtheile der Marianna und Veronika Dombrowski, für eine Jede 33 Thlr. 10 Sgr.,

ausgeschlossen. l 2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

dem Antragsteller auferlegt. Verkündet den 21. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. I.: v. Studzienski.

11167 Amtsgericht , .

Auf Antrag von Johann Wilhelm August Lütge als Testamentsvolstrecker von Maria Mar⸗ garetha, geb. Suck, des Hans Jacob Jo anssen Wittwe und auf Antrag von Sophia Regina Johanssen wird ein Aufgebot dahin erlassen:

I. daß der am 4. Angust 1828 in Hamburg

geborene und seit dem Jahre 1856 verschollene Heinrich Siegmund Ludwig e le hie⸗ mit aufgefordert wird, sich spätestens in dem auf an, 27. November 1882, b ür B. vi. anberaumten Aufgebotstermine im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, immer Nr. 14 zu melden, unter dem Re tnach⸗ theil, daß er für todt werde erklärt werden, daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des genannten Verschollenen hiemit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem ob= bezeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und zwar Aus⸗ wärtige unter Bestellung eines hiesigen Zu— stellungsbevollmächtigten unter dem Rechts- nachtheil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens. .

Hamburg, den 6. März 1882.

Das Amtsgericht Hamburg, Civil · Abtheilung III. Zur Beglaubigung: r,, Dr., Gerichts⸗Sekretär.

11168 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag der hiesigen Rechtsanwälte Dr. S.

erlassen: . . daß Alle, welche an, die Fallitmassen von Gustav Adolph Dühring in Firma Düh⸗ ring & Bachmann sowie als persönlich haf⸗ tender Theilhaber der Commandit⸗Gesellschaft in Firma Dühring & Co. mit Ausnahme der bereits zu den Fallitakten angemeldeten Gläubiger Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Mittwoch, 26. April 1882, 10 Uhr V. M. , anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden, und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 2. März 1882. Das Amtsgericht Hamburg. Civil⸗Abtheilung . Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts ⸗Sekretär. 11169 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Johannes Heinrich Philipp Kemnitz als Testamentsvollstrecker von Johanna Maria Magdalena Meier, geb. Hintzmann, des Carl Heinrich Meier Wittwe, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. NR. L. und P. Oppen⸗ heimer, wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche dem widersprechen wollen, daß die im 8. ? des am 13. März 1878 errich⸗ teten, am 7. Oktober 1880 publizirten Testa⸗ mentes der am 20. September 1880 ver⸗ storbenen Johanna Maria Magdalena Meier, geb. Hintzmann, des Carl Heinrich Meier Wwe., dem Eduard Johannes Gaedcke für seine Lebenszeit ausgesetzten Zinsen eines Kapitals von 3000 4 dem auf diese Zinsen Anspruch erhebenden Johann Carl Bernhard Gaedeke welcher behauptet, daß er mit dem im 5§. 2 des obgedachten Testaments benannten Evnard Johannes Gaedcke gemeint sei ausbezahlt werden, oder welche sonst Anspruch auf Auszahlung dieser Zinsen erheben zu können vermeinen, hiermit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Sonnabend, 29. April 1882, 10 Uhr V. Y. anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, anzumelden und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtig⸗ ten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. März 1882. Das e, he,, Hamburg, Civil⸗Abtheilung V. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts ⸗Sekretär.

Zimmer Nr. 2,

10722 Aufgebot. .

Der Halbhufner Jürgen Schneede in Luhnstedt hat das Aufgebot des zwischen seinem Vater, dem früheren Halbhufner Hinrich Schneede in Luhn— stedt und ihm, dem Antragsteller, unter dem

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1 Ser nder 1872 errichteten, angeblich beim Brande seines Hauses, am 12. Juli v. J. verloren gegange⸗ nen Kaufkontrakts, aus welchem auf dem Polio seiner Stelle, Jevenstedt, Schuld! und Pfandprotokoll

lebenslängliches Verlehnt, sowie b. für dieselben 900 Rthlr. pr. Ct. 2700 M, ad b. zu 40/9 p. a. verzinslich und jährlich kündbar, protokollirt stehen, beantragt und den Verlust der Urkunde eidlich er— ärtet. ? Die etwaigen Inhaber der obengenannten Urkunde, sowie alle Diejenigen, welche etwa aus dem betreffen⸗ den Kaufkontrakt an den oben eingetragenen Posten Anspruch zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 16. Juni d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte an⸗ zumelden und die betreffende Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben (Amor— tisation) auf desfallsigen Antrag erfolgen wird. Rendsburg, den 25. Februar 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.

11043 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ erichts vom 18. Februar 1882 sind nachstehende Hol nen ; . 1) der Kaufvertrag d. d. Ammendorf, den 7. Juni 18652, ausgefertigt als Forderungs⸗Urkunde über 60 Thlr. rückständige Kaufgelder, zahlbar mit je 10 Thlr. an: . den Kellner Friedrich Carl Knote in Leipzig, den Maurer August Knote in Ammendorf, Caroline Knote, daselbst, ĩ 6 Knote, daselbst, Wilhelmine Knote, daselbst, f. Franz Knote, daselbst, j eingetragen auf den gegenwärtig der Wittwe gr geb. Zwarg zu Ammendorf gehörigen rundstücken, im Grundbuch von Ammendorf

I. Suppl. Band Fol. 221 a. für seine Eltern ein

vom 6. September 1852 mit angeheftetem Hypothekenschein vom 6. Septemher 1852;

2) der Kaufvertrag vom 1. Dezember 1855 mit angeheftetem Hypothekenbuchsauszuge vom 3. De⸗ zember 1855, ausgefertigt als Forderungs⸗ Dokument über die für Johann Ferdinand und die unverehelichte Wilhelmine, Geschwister Zorn zu Gutenberg auf den gegenwärtig dem Kossath Christian Friedrich Bernstein zu Gutenberg gehörigen Grundstücken Abthl. III. Nr. 8 des Grundbuchs von Gutenberg, Band J. Blatt 17 und Abthl. III. Nr. J des Grundbuchs von Raethern, Band J. Blatt 1, welche letztere gegenwärtig Band J. Blatt 17 des Grundbuchs von Gutenberg mit übertragen sind, zu Folge Verfügung vom 3. Dezember 1855 eingetragenen 800 Thlr, rückständige Kaufgelder;

3) die Schuldverschreibung des Schriftsetzers Jo⸗ hann Friedrich Louis Lerche zu Halle a. / S. vom 30. März 1859 mit Hypothekenbuchsauszug vom 28. April 1859 über 400 Thlr. Darlehns⸗ forderung des Bäckermeisters Ernst Carl Flem⸗ ming zu Halle a. /S. auf den gegenwärtig den Maurer Schatz'schen Eheleuten daselbst gehöri⸗ gen Grundstücken Band 29, Blatt 1062 a., des Grundbuchs von Halle a./S., Abthl. II, Nr. 5, zu Folge Verfügung vom 22. April 1859 und daselbst umgeschrieben für die Weber⸗ Sterbekasse zu Halle a. / S. zu Folge Verfügung vom 25. Oktober 1865;

4) die Schuldurkunde des Maurers Friedrich Albert Heinicke zu Niemberg vom 30. November 1865 mit Hypothekenbuchs⸗Auszug vom 3. Januar 1866 über die Band J. Nr. 39 des Grundbuchs von Niemberg Abthl. III. Nr. 10 für den Wagenschieber Paul Louis Thielecke zu Halle a. /S. zu Folge Verfügung vom 17. Dezember 1865 eingetragene Darlehnsforderung von 40 Thlr., auf welche zu Folge Verfügung vom 6. Januar 1866 für den Schneidermeister Louis Ettler zu Halle a. /S. ein Arrest auf Höhe von 39 Thlr. 1 Sgr. rechtskräftig erstrittene Forde⸗ rung eingetragen ist; .

5) der ,,, vom 14. Juni 1879 mit

angeheftetem Zuschlagsbescheid vom 30. Axril und , vom 21. Mai 1879, über die auf den dem Jormer Peter Mersch und dessen Ehefrau, geb. Meißner, ge⸗ hörigen Grundstücken im Grundbuch von Halle a. / S., Band 84, Blatt 3216, Abthl. III. Nr. 11, für Marie Helene und Johann Matthias Wen⸗ delin, Geschwister Igler zu Halle a. /S., zu Folge Verfügung vom 14. Juni 1879 eingetragenen 631 S 42 rückständige Kaufgelder, auf welche für die verehelichte Ruhmland, geb. Schroeder, zu Giebichenstein, zu Folge Verfü— gung vom 26. Juni 1879 ein Arrest in Höhe von 450 Mark notirt ist;

6) die Ausfertigung des Erbvergleichs über den Nachlaß des Kaufmanns Moritz Wilhelm Foerster zu Halle a. /S. vom 26. Januar 1846 mit an⸗ geheftetem Hypothekenschein vom 5. Februar 1846 resp. 1845, über die auf dem gegenwärtig dem Kaufmann Julius Kegel zu Halle a. /S. gehörigen Grundstuͤcke Nr. 1719 und 1720 des Grundbuchs von Halle a. / S., Abthl. III. Nr. 7 resp. 9 für Auguste Clara, Marie Louise, Anna Helene, Geschwister Foerster zufolge Verfügung vom 5. Februar 1845 eingetragenen 1118 Thlr. 22 Sgr. väterliche Erbegel der mit je 373 Thlr. 7 Sgr. 4 Pf. und sonstigen D g . nach Löschung des Antheils der Anna Helene Foerster noch gültig über den Antheil der Auguste

lara und Marie Louise Foerster;

7) die Schuld⸗ und Pfandverschreibung des Kauf⸗ manns Wilhelm Ernst Schmidt zu Halle a. /S. d. d. Wernigerode, den 1. März 1850 über die für den Branntweinbrenner Johann Schmidt zu Wernigerode, auf den gegenwärtig der Wittwe Schmidt, geb. Wolf, und den Geschwistern Schmidt zu Halle a. / S. gehörigen Grundstücken Band 45 Blatt. 1630 und 1631 des Grundbuchs von Halle a. /S. Abthl. III. Nr. 8 zufolge Ver- fügung vom 12. März 18650 eingetragenen Dar lehnsforderung von 3000 Thlrn;; .

8) der über den Nachlaß der Frau Kantor Stumpf, Marie Sophie EClisabeth, geb. Foerster zu Dieskau abgeschlossene Erbrezeß vom 19. Sep⸗ tember 1823 mit Hypothekenschein von dem selben Tage, ausgefertigt als Schuldurkunde über die auf den gegenwärtig dem Arbeiter August Kirchner und dessen Ehefrau Amalie geb, Franke zu Dieskau, gehörigen Grundstücken Nr. 44 des Grundbuchs von Dieskau, Abthl. II. Nr.! bis 7 für die Geschwister Stumpf:

N August Bernhard,

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riedrich Otto, riedrich Ernst, zouise Friederike, Carl August Wilhelm, 7. Louise Auguste zufolge Verfügung vom 19. September 1825

. Caroline,

.

Nr.

mit je 5 Thlr. eingetragene mütterliche Erbe. gelder, nach Löschung der 20 Thlr. zu 4, 5. 6 und 7, von 3 Thlr. zu 1, noch gültig über 2 Thlr. Erbegelderforderung des August Bern hard Stumpf und je 5 Thlr. Forderung der riederike Caroline und des Friedrich Dtto tumpf, für kraftlos erklärt. . Halle a. S., den 23. Februgr 1882.

Israel und Dr. C. J. Michahelles als curatores bonorum von Gustav ad af Dühring, in Firma

Nr. 77 Abthl. III. Nr. 4 zu Folge Verfügung

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VII.