empfänger und Leute mit sonstigem Nebenerwerb nehmen müssen. Tausende von Existenzen, die jetzt durch die aus—⸗ schließliche Beschäftigung mit dem Tabackhandel möglich ge⸗ wesen, würden vernichtet werden.
Hr. Baare ist erfreut, daß diejenigen Mitglieder, die wie
r. Leyendecker bisher die Ertrags fähigkeit des Monopols in
weifel gezogen hätten, heute schon mit der Möglichkeit sich beschäftigien, daß das Monopol größere Einnahmen bringen werde, als der Entwurf in Aussicht nehme. Die von Hrn. Leyendecker befürwortete Kontingentirung könne er aber duͤrch= aus nicht empfehlen. Etwaige hohen. Erträge des Monopols würden zu weiterer Entlastung der Einzelstaaten und Kom— munen die zweckmäßigste Verwendung finden. — Hinsichtlich der bemängelten Höhe der Verschleißgebühren sei zu beachten, daß die Händler gegenwärtig sehr viel mehr Geschäftsunkosten zu tragen hätten, als dem— nächst nöthig sein werde. Eine Erhöhung der Ver⸗ schleißprozente könne man jedenfalls der Zukunft überlassen. — Die Frage der Befreiung der Monopolverwaltung von den Kommunallasten anlangend, müsse er den Vorrednern im All⸗ gemeinen beipflichten.
Hr. Kade spricht sich gegen den Antrag (Leyendecker) auf Kontingentirung aus, dessen Konsequenzen man heute nicht übersehen könne. Ein Uebergewinn werde aber auch für lange Zeit nicht zu erwarten sein. Nicht nur wegen der Ver⸗ theuerung der Fabrikate, sondern auch wegen der Ver— ringerung der Verkaufsstellen sei ein Rückgang des Konsums zu erwarten.
Hr. Wolff glaubt wiederholt, gegenüber Hrn. Kade, klar stellen zu wollen, daß eine Vertheuerung der Fabrikate und somit auch eine Verminderung des Konsums unter der Monopol⸗ verwaltung nicht zu erwarten sei. Der Staat sei, wie er Hrn. Kochhann erwidere, eher in der Lage, finanzielle Rücksichten in den Hintergrund treten zu lassen als die Privatindustrie. Der Zweck dieser sei lediglich der Erwerb, während die Monopol⸗ bezw. Staatsverwaltung ein großes Interesse daran habe, auch das allgemeine wirthschaftliche Interesse zu berücksichtigen.
r. Schöpplenberg kann die Anficht des Hrn. Kochhann betreffs der Richtigkeit der Kalkulationen des Entwurfs durch⸗ aus nicht theilen. Dieselben seien schon deshalb nicht zutref⸗ fend, weil sie nicht genügend den Geschmack des norddeutschen Publikums berücksichtigt hätten, das viel verwöhnter sei, als anscheinend der elsasser Raucher. Auch in Bezug auf die an⸗ gesetzten Löhne werde man eine starke Enttäuschung erfahren. Der Entwurf rechne mit einem Dekaloverlust von 5 Prozent beim Rauchtaback. Bei einem Taback, wie er hier geraucht werde, müße man ein solches von 10 Prozent annehmen. Die Straßburger Tabackmanufaktur habe mit ihren Fabrikaten in Norddeutschland ja auch nicht den er⸗ warteten Erfolg geabt. Er könne an den Ertrag von 165 Millionen nicht glauben und rathe, wenn man denn ein⸗ mal das Monopol wolle, von vornherein höhere Preise an⸗ zusetzen. — Wenn der Entwurf übrigens an einigen Stellen zu niedrig gerechnet habe, so rechne er anderen zu hoch. Einen Kautaback stelle man in Berlin um 6 6 billiger her, als im Entwurf angenommen. — Der von ihm gestellte Antrag sei eine berechtigte Forderung, wolle man den Fabrikanten ihr Geschäft ohne ausreichende Vergütung nehmen, so möge man ihnen wenigstens den Eingang ihrer Guthaben bei den kleinen Händlern gewährleisten. Uebrigens werde man bei Normirung. der Verschleißgebühren auf 16 Proz. keine zuverlässigen Per⸗ sonen für dieses Geschäft gewinnen, sondern nur die Zahl derjenigen Existenzen vermehren, die zu viel zum Verhungern, zu wenig zum Leben hätten.
Der Regierungskommissar Hr. Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr bemerkt unter Hinweis auf seine bezüglichen Aus⸗ ing in der Generaldebatte, daß im Wesentlichen die⸗ elben Personen, die sich gegenwärtig aus dem Taback verschleiß ernährten, dies auch in Zukunft, und zwar in derselben Weise thun würden wie jetzt. Wo der Tabackverschleiß allein dem Betreffenden eine genügende Einnahme nicht gewähre, werde der Händler selbstredend ein Nebengeschäft treiben können und treiben, gerade so wie dies gegenwärtig schon der Fall sei. Der Verschleißgewinn von 10 Proz. erscheine jedenfalls hinreichend. Unter dem französischen Monopol sei derselbe niedriger. Zu be⸗ achten sei noch, daß die Leute unter der Herrschaft des Monopols bei Beschränkung der Händler auf eine bestimmte Zahl kein solches Risiko liefen wie jetzt, daß sie nicht nöthig hätten, wie heute, hinsichtlich des Lokales besonderen Aufwand zu treiben. Bei der Prüfung der moralischen Qualifikation der als Ver⸗ schleißer anzustellenden Personen werde natürlich auch die Frage zu berücksichtigen sein, ob dieselben ihren Zahlungs— verbindlichkeiten genügt hätten. Dieses Moment aber nach dem Antrage Schöpplenberg besonders hervorzuheben, möchte doch kein Anlaß vorliegen. — Wenn man sich bezüglich der Frage der Kommunalbesteuerung nicht auf den Standpunkt des Entwurfs und der Motive stellen wolle, die als selbstverständlich betrachteten, daß das Reich an einer Besteuerung der Kommunen freizu⸗ lassen sei, so werde es doch nicht zweckmäßig sein, bei dieser speziellen Veranlassung eine besondere Bestimmung über die Besteuerung des Fiskus durch die Gemeinden , , Vielmehr werde es sich empfehlen, die bezügliche Bestimmung des Entwurfs einfach zu streichen und entweder die betreffen den gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Geltung kommen zu lassen oder die Frage der Besteuerung von ald m Betrieben anderweitig generell zu regeln. Den Antrag Leyendecker anlangend, rathe er, dem zukünftigen Gesetzgeber nicht vorgreifen zu wollen. Sollte aber die von * Leyendecker beantragte Bestimmung Aufnahme in das
esetz finden, so sei er (Redner) überzeugt, daß der künftige Gesetzgeber sie beseitigen und es er ehen werde, statt die eintretenden Mehrerträge zum Anlaß einer Herabsetzung der Fabrikatpreise zu nehmen, dieselben an die Einzelstaaten zu zweckmäßigerer Verwendung abzuführen.
Der Regierungskommissar Hr. Regierungsrath Dr. Roller bekämpft die von dem Herrn Schöpplenberg gegen die Kal⸗ kulationen des Entwurfs erhobenen Einwendungen, indem er , , daß hinsichtlich der Frage der Rentabilität ledig— ich die Gefammtkalkulgtion in Beilage L. der dein Eniwurfe beigegebenen Denkschrift berücksi tigt werden könne. Die mitgetheilten. Spezialberechnungen seien nur Probe⸗ kalkulationen, die lediglich auf Durchschnittszahlen basirt seien. So sei der bemängelte Ansatz von 5i , Proz. Dekalo beim Rauchtaback ein bloßer wir G m e, Man wisse sehr wohl, daß das Dekalo bei vielen Sorten sich höher stelle. Es sei aber auch häufig niedriger, betrage in Straßburg z. B. für einzelne Tabacke nur 4 Proz. Der Ansatz für Löhne sei ebenfalls lediglich k und mit 577 „6 bekanntlich höher bemessen, als ihn die Taback-Enquetekommission an⸗ genommen habe. Daß bei diesem Satze nicht blos Löhne
t..
sondern auch solche für Mädchen und u Grunde gelegt seien, sei schon früher Aus den Speziallalkulationen dürfe keines⸗ auf die Gesammtrechnung gezogen werden. hält es auch im Interesse des Gesetzentwurfes em Bedürfnisse der Geineinden auf Besteue⸗ g gebührend Rechnung getragen Antrag Graf H auf hinweisen, daß eine Ver⸗ der Monopolverwaltung gar wenn man die hohen, bei dem fallenden Geschäftsuntosten berücksichtige, Tabackindustrie erwüchsen (Reisende, Rekla⸗ — Redner spricht wiederholt seine Freude über sonders einen günstigen Er⸗
Landtags Angelegenheiten.
hlbezirk (Stadtkreis Wiesbaden) en beförderten Dr. Petri i Rath Hugo Reusch, Fortschritt, mit 136 Fortschritt, mit 12 und Graf Moltke, konservativ, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten ge⸗
ür sieben neue Senatorenstellen für zwei neue Meisterateliervo sammen 12000 6 neb Wohnungsgeld)⸗ . zur Unterhaltung der für einen ordentli
2800 Æ nebst 540 Remuneration für
abtheilung. Remuneration
Direktoriums d
erwachsener Arbeiter, jugendliche Arbeiter z bemerkt worden. falls ein Schluß
Hr. Mevissen für geboten, daß d rung der Monopolverwaltun werde und befürwortet den
Hr. Hessel will nochmals dar theuerung der Fabrikate unter nicht erwartet werden könne, Staats betriebe welche der Privat mationen ꝛc den Entwur
e Soo nm,. e eher (Gehalt zu⸗ st zweimal 9090 M. —
daher vom Etatsjahr 1883 Etat zu behandeln fein.
Verselbständigun
Durchführung der Lehrz ⸗ heilweise Modifikatio ertheilung der Lehrer und d Direktor der An die dermali Kunstschule, zur Aneignung all tischen Erwer die zweite eingerichtet
S4 ab unter einem besonderen Titel im
der Anstalt ist zugleich auf eine iele derselben Bedacht genommen, n des Unterrichtssystems, sowie der er Schüler hervorruft. stalt vorgelegte Reorganifations ge Eintheilung des Instituts in mit Seminar für Zeichenlehre Femeiner künstlerischer Vorbildung bsthätigkeit bestimmte g als Vorschule, ] Durch diese Uebereinstimmung mit and andererseits die
von 250 - 309 M pro sind neu zu beschaffen: für zehn Klassen Fonds für Extra
ährliche Wochenstunde unverändert bleiben, zunehmender Lehrkräfte eine Erhöhung der wie für Lehrmittel.
chtszwecke bei Durchführung
rch eigene Mehreinnahmen
emunerationen neu an zum bisher gültigen Satze und stunden und Assistenzunterricht so Der gesammte Mehrbedarf für Unterri ; n beläuft sich auf iervon werden gedeckt du nstalt an Schulgeld. w! en Staatsfonds flüssig zu machen 10 00.
Im 2. Wiesbadener Wa ist für den zum Senats-⸗Präsident der Landesbank⸗ gegen Dr. Petri,
wählt worden.
beiden neuen Meisterateliers chen Lehrer der Komposition an für Musik (Gehaltsdurchschnitt „S6 Wohnungsgeldꝰ) ... den Vorsteher der Kompositions—
welche eine t mien gt dare , der Reorganisatio eine allgemeine r, und B., eine g neben der prak— e — dahin zu ändern, daß die erste als Kunstgewerb—
Umgestaltung soll einer⸗ zielverwandten An⸗ vermieden wer⸗ Absolvirung des Unterrichts dem Grunde lag, weil für die 1 Eramen der einjährige Kurfus künftig der zweijährige anzuordnen ammenhange hiermit soll die bisher fast unver⸗ e Mischung der verschiedenartigen Schülerkategorien örderlichere Regelung des Lehrganges in den ein— e eine angemessenere Zeiteintheilung erzielt werden.
sedoch eine theilweise Neuordnung der Lehrer— g der Lehrerkräfte selbst. Während fungirenden ordentlichen Lehrer der emunerationen nach den bisherigen Einheitssätzen
mr,
5. Industrielle Rtablissementa, Fabriken und Grosshandel.
8. Verschiedene Bek
Literarische Anze
Theater -· Anzeigen.
g. Familien- Nachrichten.
Dem Hause der Ab osition 5 und kademie der Künste zu Institute) des Entwurfs zum Staa treffend die Durchführung des definitiven Stat Reorganisation der Kunstschule, vorgelegt worden.
geordneten sind folgende Erläuterungen zur 6 des Mehrbedarfs bei Kapitel 137 Titel 37 Berlin und die damit verbundenen Etat für 1882/83, be⸗ uts der Akademie der
sich im Ganzen wie folgt erordentlicher Lehrkräfte und Hülfs⸗ tenzunterricht und Extrastu
Die Erfordernisse erläutern a. zur Remunerirung au lehrer, sowie für Assi . Etatsmäßig find hierzu vorhanden?
es fehlen mithin. zur Erhöhung des Fonds Vermehrung der Bibliothek von Lehrmitteln auf 4005 zur Erhöhung des Fonds ventars auf 1000 „S jährlich J ii; Hiervon finden Deckung durch Mehreinnahmen bleiben zu beschaffen Bemerkung 6 pro 1882/83 bei Kap. 122
jeweiligen Vorsigenden des er Hochschule für Mufik . 56
tshaushalts⸗ nden werden
32 800 4 19000. d zur Unterhaltung un sowie zur Anschaffung m nn,, erhaltung des In⸗
zusammen 27 540 6.
durch entsprechende Absetzung bei dem Titel Etats Deckung finden können,
26 200 erkschule in igenen Direktor steht untergebracht ist, aus sich durch ihre über⸗ sie in wesentlichen Stücken bemuseums theilt und mit t der Königlichen Akademie durch einen äußerlichen Zu— tor des Instituts auch ferner nie verbleibt. Dieselbe wird
stalten herb
isherigen Abtheilung A. aus orbereitung der Zeichenlehrer zum Geltung hatte, an dessen Stelle sein wird. Im Zus— meidliche zweckwidrig beseitigt und eine f zelnen Stufen sowi
Dies erfordert besoldungen und die Besoldungen d Anstalt sowie die
Künste und die mein“ des Akademie⸗ D scheidung der Königlichen Kunst⸗ und Gew , welche bereits seit Jahren unter einem e und seit 1879 in einem selbständigen Gebäude sammtakademie rechtfertigt che Aufgabe, welche
aus, von dem er be folg für die Arbeiter erwartet. Der Vorsitzende ma des Grafen Henckel selben in Aus
Erläuterungen
und 6 des Mehrbedarfs bei Kapitel 122 Titel 37 ünste zu Berlin und die damit ver des Entwurfs zum Staatshaushalts⸗-Etat fü
Bei der Vorbereitung des dur 1875 genehmigten und in Wirksam der Königlichen Akademie der Kün ausgesprochen worden, dasselbe wendung einer Revision zu un zwischen gemachten Erfahrungen Berücksi Diese Revision ist in der Ärt eingeleite
zu Position 5
cht gegen den Abänderungsantrag Ukademinie der K
zum 5§. 27 Alinea 3 geltend, die in dem⸗ sicht genommene besondere gesetzliche Regelung age der Kommunalbesteuerung könne nicht im Wege eichsgesetzgebung erfolgen, weil das Reich hierfür nicht kompetent sei, müsse vielmehr der Landesgesetzgebung vor⸗ behalten bleiben. Da diese aber durch die Aufnahme der vorgeschlagenen Bestimmung in das Gesetz nicht gezwungen werden könne, in der fraglichen Richtung vorzugehen, so er— scheine der Zusatz nicht korrekt. tragstellers werde jedoch durch die Streichung der Worte: „oder Kommunen“ im Wesentlichen entsprochen werden, da dann die landesgesetzlichen Bestimmungen über die Besteue—⸗ rung des Fiskus durch die Kommunen zur Anwendung kommen würden. Vielleicht werde aber auch die Absicht des sser durch eine entsprechende Resolution zum t werden. chhann mobifizirt nunmehr seinen obigen Antrag dahin, daß das ganze Alineg 3 des §. 27 zu streichen sei. Hr. Graf Henckel von Donnersmarck zieht seinen obigen Antrag zurück und beantragt statt dessen: Der Volkswirthschaftsrath wolle beschließen:
es für angemessen zu erklären, daß den Kommunen
allgemein die Befugniß verliehen wird, die Monopol— steuern nach demselben Maß⸗ etriebe heranzuziehen.
undenen Institute r 1882/83. ͤ ö
chAllerhöchsten Erlaß vom 6. April keit gesetzten provisorischen Statuts ste zu Berlin ist die Voraussetzung werde nach längerer praktischer An= ein, bei welcher die in— htigung zu finden hätten. t worden, daß allen Ver⸗ hrorganen der Königlichen Akademie der Künste Ge— werde, sich zur Sache zu äußern.
zeitraubenden Porarbeiten haben in einem alle ge Porschläge, berücksichtigenden beziehungsweise modifiz lichen Berichte und vollständigem Rev Akademie der Künste ihren Abschlu spezieller Prüfung dieses gesammten Materials ist der definitiven Statuts unter Beibehaltung der als zr zuerkennenden Abänderungsvorschläge
Die Grundlage der durch das provisorische
Organisation wird darin im wesentlichen unveränd Königliche Akademie der Kün als ein den bildenden Kün institut zu wirken. 1 Senats hervorgehende Präsident, der in denden Künste und für die Musik getheilte Sen nische Kunstbehörde und neben demselben sst Sektionen gegliederte Genossenschaft der ordentl Akademie konstituirt, welche sich durch K deren Mitte der größere Theil der Senatoren durch Wah geht. Es verbleiben ferner im Verbande der Gesammtaka akademischen Kunstlehranstalten,
dem Verbande der Ge wiegend kunstgewerbli mit der Unterrichtzanstalt des Kunstgewer diesem in nähere Beziehung bringt als mi der Künste, zu welcher sie künftig nur da sammenhang behalten soll, daß dem Direk Sitz und Stimme im Senat der Akaden
15 2090 4
eine Verme WJ er gegenwartig zum Entwurfe des Staatshaushalts⸗-Et Tit. 37 ausgebracht sind.
waltungs⸗ und Le legenheit gegeben
Den Intentionen des An⸗
Die bezüglichen ltend gemachten irenden gutacht⸗ urf des Senats der Auf Grund Entwurf eines veckmäßig an⸗ ausgearbeitet worden.
Statut geschaffene ert gelassen. ste behält hiernach fernerhin die Aufgabe sten und der Musik gewidmetes Gesammt⸗ steht der aus der Wahl des zwei Sektionen, für die bil⸗ at fungirt als tech⸗ die ebenfalls in zwei ichen Mitglieder der ooptation ergänzt und aus
83 aserate für den Deutschen Reicht⸗ und Konig Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central⸗-Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Reichs- Anzeigers und Königlimh Nreußischen taats-⸗Anzeigerz: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. B82.
Inserate nehmen an: dle Annoncen ⸗ Expeditionen des „Juvalidendauk , Nudolf Mosse, hHaasensteln K Vogler, G. 8. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Aunoncen⸗Bureaux.
Antragstellers be Ausdruck gebrach
L. Steckbriefe und Untersnehnngs- Sachen.
2. Jubhastationen, Anfg bote, Vorladungen
. ä . anntmachungen.
5. Ver künfte, Verpachtun gen. Submission en ete
14. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung J. 8. w. von öctentlichen Papieren.
Aufgebot.
Es haben durch Kauf erworben: I) von der Vormun Tochter des weil. Elia
In dsr Ehrzeu-
An ihrer Spitze
Y die Elisabeth Siebert,
8) der Ludwig Siebert,
9) die Fatharing Elisabeth Siebert, ad 5 bis 9 zu Oberzwehren, ad 7 bis 9 vertreten durch ihren väterlichen Gewalt— haber, den Tagelöhner Conrad Sicbert zu
ß Johann Heinrich Hose, . Sohn des Ackermanns Jo⸗ ann Christian Hose, vor vielen Jahren seine . verlassen hat und seitdem ver⸗ ollen ist. Darauf gestützt und als muthmaßlich einzige und schollenen haben sie Eröffnung ns behufs Todeserklärung be⸗
die Kaufgelder der Wiese mit 300 M. besage Kaufs zu, bezahlen. Von dieser P bleiben 396 Th C. auf der Häusler burg Abtheilung III.
Subhastation en, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
uss Zwangs⸗Versteigerung.
Das dem Kaufmann Franz Carl Theodor Schatz in Berlin gehörige, in Brakau, Kreis Marien werder, belegene, im Grundbuche Band J. Blatt 1 verzeichnete Gut Brakau soll ;
am 8. Mai er., Vormitta an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer der Zwangsvollstreckung versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
am 9. Mai er., Vormittags 12 Uhr, ebendaselbst verkündet werden.
Es beträgt das Gesammtmaaß der der Grundsteuer unterliegenden Flächen des Grundstücks 75 ha. 9 a 30 am der Reinertrag, nach welchem das Grund— stück zur Grundsteuer veranlagt worden 2610 6 6 3 und der Nutzungswerth, nach welchem das Grund stück zur Gebäudesteuer veranlagt worden 1206 M.
Der das Grundstück betreffende Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts und andere dasselbe angehende Nachweisungen können in der Gerichtsschreiberei J. eingesehen werden.
Alle. Diejenigen, welche Figenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Real⸗ rechte geltend zu machen haben, werden hiermit auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermine anzumelden.
Marienwerder, den 2. März, ;
Königliches Amtsgericht J.
fabriken zu den Kommunal
stabe wie ähnliche Privatb
Der ursprüngliche Antrag des Hrn. Graf Henckel von Donnersmarck wird von Hrn. Baare mit der Begründung wieder aufgenommen, daß er eine Regelung der Frage durch Reichsgesetz für wünschenswerth und nicht für ausgeschlossen
Hr. von Nathusius bemerkt, daß mit der Annahme des ursprünglichen Antrages Kochhann die Angelegenheit für Preußen vollständig erledigt erscheine. Hinsichtlich des An⸗ trages Schöpplenberg bemerkt er, daß er die Stellung eines Antrages mit ähnlicher Tendenz bei Berathung des die Ent⸗ rd free regelnden Theiles des Entwurfs beabsich⸗ tigt habe.
Der Antrag Schöpplenberg wird hierauf zurückgezogen.
Auf die Anfrage des Hrn. Kamien, wie hinsichtlich des Ansatzes von 577 „S als Jahreslohn der von der Monopol⸗ verwaltung beschäftigten Arbeiter verfahren sei, bemerkt der Regierungskommissar Hr. Regierungs⸗Rath Dr. Roller, daß dieser Satz, wie schon hervorgehoben, nur ein Gesammt⸗ durchschnittssatz sei, welcher als zutreffend für diejenigen Orte anzusehen sei, in welchen gegewärtig schon Tabackfabrikation in erheblichem Umfange existire. sich die Durchschnittslöhne für Berlin und andere große Städte er stellen werden, dagegen in kleineren Orten und besonders auf dem Lande erheblich niedriger.
Hr. Schöpplenberg bezeichnet es wiederholt als bedenklich, wenn die von dem Regierungskommissar als Durchschnitts— kalkulationen bezeichneten Berechnungen als Maßstab angesehen werden sollten. Hrn. Hessel erwidert Redner, daß gerade die Tabackbranche zahlreichen Arbeitern, und darunter dem klein⸗ sten Arbeiter die Gelegenheit zu sorgenfreier Existenz ge— geben habe. . .
Es wird sodann zur Abstimmung geschritten.
Der obige Antrag Delius wird angenommen und mit diesem Amendement des Alinea l, sodann ebenfalls das Alinea ?
§. 27 wird nach dem Antrage Koch⸗
(ursprünglich Graf Henckel), wird abgelehnt.
ost . Thlr. gelöscht und gr.,
stelle Nr. 40 zu Regens⸗
26 Thlr. Nr. 1 Vig. resol. vom 2. Mai
sitzer Gottfried Ellger für den g in Regensberg auf
dschaft für die minderjährige
s Ohlsen zu Cassebruch,
a. Hermann Renken daselbst, 21 a 18 4m Gras— hof, Art. Nr. 11, Kartenblatt 6, Parzelle 2 der Cassebrucher Grundsteuer⸗Mutterrolle,
. Diedrich Nührenberg daselbst, gs a 30 am und 77 a 34 m Kortekamp nebst 4a 164m Außendeich, Art. Nr. 115, Kartenblatt 4, Parzellen 59 und 60 und Kartenblatt 16 Parzelle 95 der Grundsteuer-Mutterrolle von Sandstedt;
2) der Rentier Ahrend Hüncken zu Hagen von dem Köthner Johann Hinrich Tienken zu Faffebruch dessen zu Dammhagen belegene unter Art. Nr. 46 der Grundsteuer⸗Mutterrolle eingetragene Stelle, Hausnummer 39 nebst Zubehör;
3) der Mandatar Appelkamp daselbst von dem Anerben Johann Wittland daselbst die Art. Nr. 78 der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Dammhagen ein⸗ getragenen Grundstücke „Alt Heerdemoor“ zu 69 a 32 4m, 55 a 86 4m und 15 a 97 4m, Karten⸗ blatt 5, Parzellen 23 und 24;
) Hermann Diedrich Bohlks in Sandstedt von Johann Pape zu Cassebruch das Art. Rr. I7 der Grundsteuer⸗Mutterrolle von Cassebruch eingetragene Grundstück, „ Cassebrucher Musmoor“, groß s7 a 39 4m, Driftsether Kartenblatt 14, Parzelle 35;
5) Martin Ahrensfeld zu Lehnstedt von der Vor— mundschaft für weiland Engeleke Seebeck zu Uthlede minderjährige Kinder den s. g. Wischacker im Wurth⸗ flether Felde zu 78 a 29 4m;
6) Ricklef Lünschen n Ahrens zu Langendammsmoor von dessen daselbst belegenem Grundstück ‚„Queben“, zu 5 ha 162 39 4m am südwestlichen Ende eine Fläche von 6 Morgen.
Auf Antrag der vorgenannten Käufer behuf Sicherung etwaiger unbekannter Ansprüche Dritter werden Alle, welche an den vorbeschriebenen Grundstücken Eigen⸗ thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver— meinen, hiermit aufgefordert, solche Ansprüche in
f
Mittwoch, den 19. April d. J., ; Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Zimmer Nr. 4, anbe— raumten Termine anzumelden, bei Vermeidung des Rechtsnachtheiles, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber das Recht ver— loren geht.
Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel veröffentlicht
Hagen, den 4. März 1882. Königliches Amtsgericht. Schreiber. K. Württ. Amts
Der Bauer Joseph
und zwar für die bildenden Künste Hochschule für, die bildenden Künste und die freien sterateliers, für die Musik die Königliche Hochschule schulen für musikalische Komposition, Kirchenmusik; dagegen ist aus später der bisher ebenfalls mit dem ichen Kunst⸗ und Gewerkschule
Die bisher gültigen Bestimmungen über die Wahl und die Amts— sidenten der Akademie sollen aufrecht erhalten werden, Geschäftsführung derselben einige in der Praxis be— unterstützt durch genauere ersten ständigen Sekretärs, die Konti⸗ g neben dem erwünschten Wechsel in der obersten zu sichern geeignet sind.
Oberzwehren, haben glaubhaft gemacht, da
die akademische eb. am 28. Juni 1810,
akademischen Mei für Musik und di sowie das Königliche Institut für darzulegenden Gründen die Aussch Gesammtinstitut verbundenen Köni aus diesem Zusammenhange vorgese
1800 hat Be Häusler Gottfried Koeni Betrag von 39 F
,,. Reichsthaler Kaufgelder, Kaution ge⸗
sprüchen auf die betreffenden Posten und die etwa über diese
e freien Meister 9, im Wege
mit ihren An ausgeschlossen deten Hypotheken⸗Instrumente
nächste Erben des Ver
des Aufgebots verfahre Pesten gebil⸗
für kraftlos erklärt
Friedeberg a. Qu., den 27. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.
dauer des Prä jedoch wird die währte Modifik Fixirung der Befugnisse des nuität der Virwaltun Leitung der Akademie
Der akademischen Mitgliederverf schaft der ordentlichen Mitglieder de Antheil an der Zusammenfetzung des Senats ein
Der Senat der Akademie soll in seinen beiden Sektionen eine nicht unerhebliche Erweiterung dadurch erfahren, daß zum Zweck der hrnehmungen der letzten Jahre dringend erforderlichen währleistung ausgiebiger Vertretung der spezifisch künst⸗ teressen eine Vermehrung der Senatorenstellen von den Zeit im Etat ausgebrachten 33 auf 40 ins Auge gefaßt ist. Das bestehende Ziffernverhältniß zwischen den vermö ge ihres Amtes g dem Senate angehörigen und den durch Wahl chaft der Mitglieder zu berufenden Senatoren wird sich zu Gunsten der letzteren dergestalt ändern, neu zu begründenden Stellen der ersten Kategor sechs, nämlich 4 der Sektio Sektion für Musik angehören
Es werden daher der Leibeserben oder sonstige dert, in dem Termin
2c. Hose und seine etwaigen Rechtsnachfolger aufgefor⸗
am 27. Mai 1882, Vormittags 11 Uhr, vor untzerzeichneter Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 10, des Justizebäudes zu erscheinen und ihre Ansprüche auf das bisher kuratorisch verwaltete, etwa 1150 M. betragende Vermögen des Hose geltend zu machen, widrigenfalls der Johann Heinrich Hose für todt er— klärt und sein Vermögen an seine Intestaterben aus— gehändigt werden wird. Cassel, den 1. März 1882. Königliches kö Abtheilung 2.
ationen erfahren, welche,
65] Bekanntmachung.
Mit Beschluß des Kgl. Landgerichts München J. vom Heutigen wurde die öffentliche Maurers Alois Sterr dahi Advokaten und Rechtsanwalts den Bierwirth Hans Steyrer, nun unbekannten Aufenthalts, willigt, und ist zur Verhandlung über di die Sitzung der J. Civilkammer vom Mittwoch, den 31. Mai 1882,
ammlung — künftig „Genossen⸗ — soll ein größerer geräumt werden.
ustellung der Klage des vertreten durch Kgl. Lohrer dahier, gegen früher in Sendling, wegen Ford
r Akademie“
nach den Wa erhöhten Ge
Selbstverständlich sei, daß lerischen In
t — —
Ausschlußurtheil. Die Urkunde vom 53. M das Kolonat Wieneke Nr. Bauerrichter Friedrich Spieker Rr. 18 zu Mosebeck 200 Thlr. 61. Orts am 30. Juni 1866 eingetragen sind, wird für kraftlos erklärt. Detmold, den 3. März 1882. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. III.
gez. Eberhardt.
Für Ausfertigung:
Gerichtsschreiber.
oder durch Ernennun
aus der Genossens gte mit der Aufforderung
rechtzeitig einen bei diesseitigem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen und demselben seine Vertretung bei obiger Verhandlung zu über—⸗
Kläger behauptet, er habe für Beklagten rück⸗ ständige Bank;insen zu 1568 „M. 57 3 Funfzehn⸗ hundert Acht und Sechzig M Pfennige bezahlen müssen u
Hi i ; ai 1865, aus welcher auf , .
daß von den sieben 3 zu Brokhausen für den
ie eine, der letzten n für die bildenden Künste, zwei der
Das Institut der akademischen Meisterateliers ist einer Erweite⸗ rung in hohem Grade bedürftig, da bisher d in demselben gefunden hat angel abzuhelfen,
zu Indieck von
Aufgebot. Der Anbauer und Muͤhlenbesitzer August Witt—
neben zu Sibbesse hat den unterzeichneten Gerichten angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes⸗
ie Baukunst überhaupt Um diesem lebhaft sind neben den bereits bestehenden Bildhauer und Kupferstecher zwei weitere t genommen. Es darf erwartet werden, chtung fördernd auf die nothwendige gegenseitige Be— alb der akademischen Studien
ochschule für die bilden⸗ esentlichen nur zu dem selbständige Wirksamkeit unbeschadet der unverändert g in den Gesammtorganismus der Akademie zu rhältniß des Direktors zum Lehrerkolleglum be— cht wird unter anderen die jähr— bisher bestehenden enden Künste, zur nd die dienstliche rektor präziser ge⸗ hrerkollegiums auf die
ark Sieben und Fünfzig en und das ihm vom Beklag⸗ aufte Inventar im Werthe von 400 M½ B hundert Mark sei bereits vorher gepfändet gewesen
Ersatz von 1968 M 57 3, Neunzehnhundert Ächt und Sechzig Mark Sieben und München, den 9. Mär; 188
Der enn in, Dr frgerichteschreiber:
Ober⸗Sekretär.
keine Vertretun empfundenen ünf Ateliers für Maler, ür Architekten in Aussich daß diese Einri fruchtung der b einwirken werde.
Bei der Organisation der akademische den Künste sind neue Bestimmungen im Zwecke erforderlich, um die nothwendige der Anstalt im Bereich ihrer Aufgaben, bleibenden Einordnun chern und das Ve immter zu regeln. liche Prämiirung der Schüler, unter Mitwirkung der Sektion des Senats für die bild inneren Angelegenheit der Hochschule gemacht u Stellung der Unterbeamten des Instituts zum Di faßt, in letzterer Beziehung der Einfluß des Le Leitung der Schüler erweitert werden.
Die eingreifendste Veränderun Hochschule fuͤr Musik in Aussicht usammenfassun tehenden Abthe
Hannover zu bewilligenden Dar— lehns Hypothek mit seiner im Bezirke des unter—⸗ zeichneten Amtsgerichts zu Sibbesse unter Nr. 95 belegenen Anbauerstelle zu bestellen beabsichtige.
Dieselbe besteht:
a. aus den Gebäuden unter Hausnummer 93, 93 a. und b., ;
b. aus den Grundstücken, welche in den Grund steuer⸗Mutterrollen der Gemeinden Sibbesse, Möllensen und Westfeld unter dem Artiket Nrr. 79 und 153 zu 2.4369 ba Hofraum, Garten und Acker und 9.2577 ha Acker, unter dem Artikel Nr. 26 von Möllensen zu 1,5479 ha Acker und unter dem Artikel Nr. 93 von Westfeld zu O. 3366 ha Acker beschrieben
Nachdem der Provokant als verfügungsfähiger Eigenthümer des zu, verpfändenden Grundbesitzes ich vorläufig ausgewiesen
ezugnahme auf die 8§ę. 25 und 26 der Verordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle Diejenigen, welche an die be⸗ zeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Ober⸗Eigenthumsrechten, hypothekarischen und sonst bevorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗ Verhaftungen Belastungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Dienstag, den 2. Mai d. J., Morgens 19 Uhr, vor dem Amtsgerichte Elze, Abtheilung 1, und Donnerstag, den 4. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Alfeld, Abthei⸗ lung II., angesetzten Termine anzumelden.
Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch m Verhältnisse zu der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek verloren. ;
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll. .
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen t, denen über ihre Ansprüche von der Direction Landes kreditanstalt
ze und Alfeld, den 6. März 1882. Königliches Amtsgericht, J. und II. Baring. v. Greck.
kreditanstalt
des §. 27.
Das Alinea 3 des hann gestrichen.
Der Antrag des Hrn. Baare betreffend den Zusatz zum §. 27,
Die von dem Grafen Henckel von Donnersmarck bean— tragte Resolution wird angenommen.
Der Antrag Leyendecker zum §. 28 wird zurückgezogen und sodann der 5. 28 angenommen.
Ebenfalls angenommen werden die §§. 29, 30 und 31.
Sodann wird ein Antrag auf Vertagung angenommen. tzende beraumt die nächste Sitzung auf Freitag, den 10. März d. J., Vormittags 11 Uhr, an und setzt auf g die Fortsetzung der Spezialberathung des betreffend das Reichs⸗Tabackmonopol.
In einer Bemerkung zur Geschäftsordnung bittet sodann Hr. Baare die nachstehende schriftliche Erklärung, welche die auf den Seiten 37, 38 und 53 der Protokolle befindlichen Aeuße⸗ rungen ergänzen beziehungsweise berichtigen solle, koll zu nehmen.
Er bedauere, daß in Ermangelung stenographischer Auf— nahme die Sitzungsprotokolle wegen ihres naturgemäß knappen Inhalts Mißdeutungen außerhalb des Volkswirthschaftsraths welche dessen Ansehen zu schädigen geeignet sind, her, ausdrücklich zu konstatiren, daß er am 3. und am 4. bei der Generaldebatte, wie auf Seite 37 und 38 der Plenum den dringenden Wunsch im ausgesprochen habe, dieselben in Be⸗ schädigungsfrage dem Zollvereinsgebiet gleichzu⸗ Ansicht die Reichsregierung im e einmalige Mehrausgabe von
ildenden Künfte innerh Funn gen ünfzig Pfennige. Auf Antrag des Ackerwirths Joseph Drewes zu 2 Sandebeck wird der am 30. Mär; 1824 zu Sande⸗ beck geb. Kaspar Drewes, welcher vor über 26 Jah⸗ ren nach Amerika ausgewandert ist und noch 1866 in Napa in Kalifornien angetroffen worden, seitdem aber verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens in dem hier auf den 12. Dezember 1882, Vormittags 8 Uhr, anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls feine Todeserklärung erfolgen wird. Steinheim, 27. Februar 1882. Königliches Amtsgericht.
In ersterer Absi
e n, Johann Christoph Deuermever aus Ehringen, geb.
am 30. November 1809, welcher seit langen Jahren verschollen, hat sich auf Antrag des Leinwebers Jo= hann Christoph Dehnhardt in Wolfhagen und Gen.
am 13. Juli 1882, Vormitta dahier an Gerichtsstelle persönlich o Bepollmächtigten zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird. Volkmarsen, den 3. März 1882. Königliches Amtsgericht.
Der Vorsi
so werden unter 858 11 Uhr,
die Tagesordnun der durch einen
Gesetzentwurfs, g ist für die Königliche akademische
n Das Bedürfniß einer der Lehrgebiete der jetzt getrennt neben ikalische Komposition) at sich im Laufe der
ist eine Verfassung des genannten welche an die Stelle der bisherigen Ab— ende Tonkunst) eine einheitliche zu deren Aufgaben auch die Ausbildu
Bekanntmachung.
Durch das am 27. Februar 1882 verkündete Aus⸗ schlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts ist: I7. November
II. Mary i535 über 10 Thlr. nebst Hof Zinsen, einge—
tragen für das Kirchen-Aerarium Wiesa auf der Häuslerstelle Nr. 35 zu Carls⸗ berg in Abtheilung II. Nr. 1, für kraftlos erklärt und es sind ferner die Inhaber der nachstehend bezeichneten Hypo— thekenposten:
a. auf der Häuslerstelle Nr. 66 zu Kunzen—⸗ Abtheilung II. Nr. 1 Jigore resoluti vom 30. Mai 1776 restirt Besitzer Hans Chr. Müller das sämmtliche Kaufgeld per 30 S an Verkäufer Hans Chr. Scholz und praestirt vigore Kaufs demselben das Ausgedinge Abtheilung III. Nr. 1, Vigore resolnti vom 1. April isl2 restirt Käufer Gottlieb Müller mit Uebernahme der 30 66 Kaufgeldrest die 423 Thlr. Kaufgeld b. Häuslerstelle Rabishau Abtheilung III. Nr. 1 426 Thlr. 20 Sgr. Vig. resol. vom 30. No⸗ übernimmt Käufer Linke vorstehend intabulirtes Kapital per 30 Thlr. für das Minoriten⸗Convent in Neu⸗ markt als Kaufgeldrest und restirt mit diesem die Hauskaufgelder à 500 M hiernächst auch
zericht Blaubeuren.
alter und die Wittwe des Gallus Merkle von Herrlingen haben das Aufgebot des am 29. April 1851 für ein verzinsliches Kapital von 400 Fl. von Joseph Nägele, Tagelöhner von Herrlingen, gegen Johann Georg Schaller, Weber von Klingenstein, ausgestellten Pfandscheins, nachdem e Schuld bezahlt ist, der Pfandschein aber vermißt wird, behufs Amortisation desselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 23. September 1882,
Vormittags 11 Uhr,
zeichneten Gerichte anberaumten Auf— seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ widrigenfalls die Kraftloserklärung
genommen. organischen
einander be ung A. (für mu und Abtheilung B. (für ausübende Tonkunst)
Zeit immer dringlicher herausgestellt.
Zur Erreichung dieses Zweckes im Plane, theilung B. (für ausüb für Musik setzt Komposition gehören soll. jetzt bestehenden drei Orchesterinstrumente und Klavier musikalische Komposition erforderlich. theilungen nebst dem zweiten ständi der Senatssektion für Musik angeh rativen Be ; en, das unter wechs Mitglieder die artistischen Angel Mitglieder der bisherigen Abthe tion), welche als solche in We höhere Ausbildung der dazu be der musikalischen Komposition dieselben an dem entsprechenden theiligen und aus ihter Mitte d Abtheilung zu berufen.
Die Durchführung der im Obi tungen und Umgestaltungen, demie zum Ausdru her im Etat ausge Gesammtakademie be 5 bei Kapitel 1
zum Proko⸗ Eigenthums⸗
1) das Hypothekeninstrument vom
Bekanntmachung. ste der bei dem Königlichen Landgericht gelassenen Rechts anwälte ist der Rechtsanwalt Bruno Bodlaender, wohn⸗ haft zu Berlin, heute eingetragen worden. Berlin, den 6. März 1882. Königliches Landgericht Berlin J.
Ansprüchen dochschule — ng in der zufolge wird die Ergänzung der en (Abtheil ungen) I) durch eine vierte ie Vorsteher dieser vier en Sekretär der Akademie, welcher r ört und mit erweiterten admini⸗ fuguissen auszustatten ist, sollen das Direktorium der elndem Vorsitz seiner künstlerischen egenheiten der Hochschule leitet. Die ilung A. (für musikali fall kommt, werden a ähigten und vorgebildeten Schüler in übernehmen, und es ist vorbehalten, Unterricht in der Hochschule zu be⸗ en Vorsteher der betreffenden neuen
Berlin J. zu
hervorrufen Er bitte da Hauptklass Protokolle angedeutet, im Interesse der Hansestädte treff der Ent stellen, und
vor dem unter ebotstermine unde vorzulegen, der Urkunde erfol Blaubeuren, den 19. März 1882. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts:
; k dorf. 4. E. B. Der Rechtsanwalt Julius Rosenberg hierselbst
ist jur. Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte zu Magdeburg zugelassen und in die bei demselben geführte Rechtsanwaltsliste eingetragen. Magdeburg, den 9. März 1882. Königliches Landgericht.
daß nach seiner Interesse der Gerechtigkeit ein 59 Millionen Mark, die à 4½ Proz. Verzinsung und Amor— tisation eine jährliche Mehrausgabe von 2 125 5000 6 erfor⸗ dern würde, nicht scheuen dürfe. Er bitte ferner zu konsta⸗ er in der Plenarverhandlung vom vierten nicht tabackhändler für sei nicht nöthig“, Walzwerken und welche beim Eingehen der jene Lagerräume
überhaupt, che Komposi⸗ s Meister die
tiren, daß gesagt habe: „Eine Entschädigung der Ro das in den Geschästslokalen steckende Kapita sondern, „daß im Vergleich zu den Hochöfen, Hammerwerken der Eisenindustrie, letzteren zu nichts anderem brauchb auch noch zu anderen Lagerzwecken dienen könnten“.
Beschluß. Folgende Personen:
I) die Ehefrau des Giese Schaub, Anna Ca— tharina, geb. Cranz,
2) zie Wittwe des Martin Riedemann, Anna
EFlisabeth, geb. Cranz,
3) der Wagner Johannes Hose zu Obe
4 der Arbeitsmann Jonas
5) die Anna Gertrude Siebe
6) die Anna Catharina Siebert,
Be kanntmachun
Der Rechtsanwalt, Justizrath selbst ist gestorben und in der Liste der bei dem zugelassenen Rechte⸗
en dargelegten neuen Einrich- e , hier⸗
wie sie im definitiven Statut der Aka⸗ ck gelangen sollen, bedingen eine Erhöhung der bis⸗ iß, soweit es die emerkung unter anzen auf 26 200 4A,
annoverschen Certifikate
tellt worden. Landgerichte
vember 1797 unter zeichneten anwalte gelöscht. ; Münster, den 8. März 1882.
Königliches Landgericht.
worfenen Mittel. Das Erforder trifft, berechnet sich gemäß der 22 Titel 37 des Etats im
welche sich folgendermaßen zusammensetzen:
ose zu Wehlheiden,