derselben, sowie bezüglich der Rohtabackhändler getrennt zur Ab⸗ stimmung gebracht, in allen Theilen aber abgelehnt.
Der Antrag Delius wird durch die Abstimmung über den Graf Henckelschen Antrag für erledigt erklärt.
Der Antrag Kiepert wird, soweit er eine andere Fest— setzung der Normaljahre bezweckt, angenommen, soweit er die Aufstellung einer Skala für die Tabackfabrikanten ent⸗ hält, abgelehnt.
Der Antrag Kochhann, welcher sich auf die Feststellung der Normaljahre bezieht, wird durch die tbeilweise Annahme des Kiepertschen Antrags für erledigt erklärt.
Der Antrag Kochhann auf Streichung der letzten Sätze von den Worten: „jedoch mit der Maßgabe“ an wird an— genommen.
Demnächst wird der zweite Absatz 5. C6 der Vorlage in der aus diesen Abstimmungen sich ergebenden Fassung mit allen gegen eine Stimme angenommen, Absatz 3, zu welchem keine Anträge gestellt sind, in der Fassung der Vorlage gleichfalls.
Zum vierten Absatz wird der Antrag Leyendecker auf Streichung des Schlußsatzes abgelehnt, der Absatz selbst in der Fassung der Vorlage angenommen.
Der modifizirte Zusatzantrag Paetsch wird abgelehnt, ebenso der Zusatzantrag Heimendahl, nachdem dessen Ver— häliniß zur Baareschen Resolution klargestellt worden war.
Der 5§. 66 wird demnächst in folgender Fassung an⸗ genommen.
Mit Rücksicht auf den Verlust oder die Schmä— lerung der bisherigen Erwerbsthätigkeit erhalten die Tabacksabrikanten, welche ihre Fabriken nicht an die Monopolverwaltung verkaufen, und die Rohtaback— händler eine Personalentschädigung unter der Voraus⸗ setzung, daß sie das Geschäft mindestens während 4 Jahren, vom Tage der Publikation dieses Gesetzes rückwärts gerechnet, unausgesetzt betrieben und aus—⸗ schließlich oder überwiegend aus demselben ihren Er— werb gezogen haben. Der Anspruch auf Personal— entschädigung ist bis zum Ende Juli 1883 bei der Ortsbehörde einzubringen.
Die Personalentschädigung besteht für die Taback— fabrikanten in dem Fünsfachen, für Rohtabackhändler in dem Zweifachen des durchschnittlichen Reingewinnes, welchen Geschäfte, die mindestens 7 Jahre hindurch be⸗ trieben sind, in den Jahren 1876 bis 1882, und Ge⸗ schäfte, welche noch nicht 7 Jahre hindurch betrieben sind, in den Jahren 1878 bis 1882, in beiden Fällen jedoch mit Ausschluß des besten und des schlechtesten Jahres, erzielt haben.
Als Reingewinn gilt die Bruttoeinnahme aus dem Geschäft, nach Abzug der Geschäftskosten und fünf— prozentiger Zinsen des Anlage⸗ und Betriebskapitals. Soweit buchmäßige Nachweise hierüber nicht vorliegen, tritt sachverständige Schätzung ein. Bei den Rohta back— händlern, welche Rohtaback nach dem Auslande ver— kauft haben, bleibt der dadurch bedingte Theil des Reingewinns außer Ansatz.
Mehrere Geschäftsinhaber gelten als ein Inhaber, mehrere Fabrik⸗ oder Handelsbetriebe desselben Inhabers als ein Betrieb. Die im Zollausland belegenen Ge⸗ schästsetablissements bleiben außer Berücksichtigung.
Demnächst wird die Diskussion über die Resolution Baare und Genossen eröffnet.
Hr. von Schenck hat gegen den Inhalt derselben zwar nichts einzuwenden, glaubt aber, daß sie einen politischen Charakter trage, mit der rein wirthschaftlichen Stellung des Volkswirthschaftsraths nicht vereinbar und daher von dem letzteren nicht zu beschließen sei.
Hr. Baare legt dar, daß die Resolution nur den wieder— holt in den Verhandlungen zum Ausdruck gebrachten Wünschen Ausdruck geben solle, es möchten die Hansestädte in derselben Weise berücksichtigt werden, wie das Monopolgebiet. Nachdem der Regierungskommissar, Hr. Dr. von Mayr, sich dahin aus— gesprochen hatte, daß gegen den Inhalt der Resolution zwar nichts einzuwenden, die Form derselben aber bedenklich sei, und nachdem Hr. Mevissen erklärt hatte, man beabsichtige nur, der Regierung zur Erwägung zu geben, ob nicht schon jetzt über den Eintritt Bremens in das Monopolgebiet — womit der Eintritt in das Zollgebiet nicht gleichbedeutend sei — in Verhandlung zu treten sein möchte, der Zweck der Resolution sei also keineswegs ein politischer, sondern ein „technischer“, wird die letztere in solgender abgeänderter Fassung:
„Der Volkswirthschaftsrath geht bei seinen Abstim—
mungen über den Entwurf des Gesetzes, betreffend das
Reichstabackmonopol, von der Voraussetzung aus, daß
die Reichsregierung die Entschädigung für die bei Ein—
führung des Monopols im Zollausland, jedoch inner— halb des Deutschen Reiches, belegenen Geschäfts— etablissements bei Gelegenheit der Verhandlungen her— beiführen wird, welche über den Eintritt jener Bezirke in das Monopolgebiet geführt werden“,
nahezu einstimmig angenommen.
Zu 8§. 67 fragt Hr. Hessel an, ob von der Personal— ,, Diejenigen ausgeschlossen sein sollten, welche ge⸗ nöthigt gewesen seien, in den letzten 5 Jahren ihr Geschäft vorübergehend aufzugeben, dasselbe aber demnächst wieder Über— nommen hätten, worauf Hr. Regierungskommissar Dr. von Mayr antwortet, daß vorübergehende, durch Krankheit oder aus ähnlichen Ursachen hervorgerufene kurze Unterbrechungen im Geschäftsbetrieb nicht in Betracht gezogen werden würden.
Zu diesem Paragraphen sind folgende Anträge ein— gegangen:
I) von Hrn. Kamien:
in Alineag A die Worte „oder die Annahme eines ihrer
bisherigen Dienststellung angemessenen Postens der be—
zeichneten Art ohne ausreichenden Grund ablehnen“ zu streichen,
2) von Hrn. Delius:
in Alinea 3 Zeile 2 statt,Fünffachen“ zu setzen „Sechs⸗
fachen“, und ebendort Zeile 4 statt „Doppelten zu
setzen „Dreifachen“,
3) von Hrn. Krüger:
a. in Alinea 1 hinter Nr. 3 einzufügen:
„4) Tabackpflanzer, welche nach 5.7 vom Tabackbau
ausgeschlossen werden,
b. in Alinea 3 Zeile 5 hinter dem Wort „Reingewinns“
einzuschieben;
„für die Tabackpflanzer in dem doppelten durchschnitt⸗
lichen Minderertrag aus der Ernte“,
„Die Personalvergütung für die Händler mit Tabackfabrikaten wird erst nach 3 Monaten ausgezahlt, um ihren Gläubigern aus dem bisher betriebenen Tabackgeschäft Gelegenheit ö. geben, sich für ihre For⸗ derungen auf gesetzlichem Wege aus derselben Zahlung zu verschaffen.
Diejenigen Händler mit Tabackfabrikaten, welche eine Stelle als Tabackoerschleißer erhalten, müssen den Nachweis liefern, daß sie ihre Gläubiger aus dem bisher betriebenen Tabackgeschäft befriedigt haben.“
Hr. Schöpplenberg motivirt seinen Antrag mit dem Hin⸗ weis darauf, daß den Großhändlern Gelegenheit gegeben werden müsse, für ihre Ausstände bei Kleinhändlern, ehe die letzteren ihr Geschäft aufgeben, aus den denselben zugestan⸗ denen Vergütungen sich bezahlt zu machen. Es sei die Be⸗ fürchtung begründet, daß solche Ausstände, welche ja von der Monopolverwaltung nicht übernommen würden, verloren gehen möchten, wenn die gelieferte Waare für dieselben nicht mehr hafte und nicht dafür gesorgt werde, daß die den letzteren gezahlte Vergütung den Gläubigern verhaftet bleibe.
Hr. Vorderbrügge wendet sich gegen den Antrag Kamien. Würde man die Arbeiter für das Aufgeben ihrer jetzigen Stellung auch dann entschädigen, wenn sie sich weigerten, eine geeignete anderweite Beschäftigung anzunehmen, so sei mit Sicherheit zu erwarten, daß die Monopolverwaltung keine Arbeiter erhalte. Denn die letzteren würden die Vergütung hinnehmen und von dem erhaltenen Kapital, ohne zu arbeiten, so lange zehren, bis dasselbe verbraucht sei.
Hr. Delius führt zur Begründung seines Antrags aus, daß diejenigen Arbeiter und Händler, welche von der Regie⸗ verwaltung nicht übernommen werden könnten — um solche Leute handele es sich hier vorzugsweise — recht reichlich ent— schädigt werden müßten. Die Annahme seines Antrags werde Befriedigung und Beruhigung in weiten Kreisen hervorrufen.
Hr. Kamien ist der Ansicht, daß es weniger auf die Höhe der Entschädigung ankomme, als darauf, daß Niemand gezwungen werden dürfe, wider seinen Willen in einem ihm nicht zusagen⸗ den Betriebe zu arbeiten. Erzwungene Arbeit könne dem Arbeitgeber nichts nützen. Die Befürchtungen des Vorredners Vorderbrügge theile er nicht; er glaube vielmehr, daß nur Wenige den Uebertritt in die staatlichen Werkstätten ablehnen würden. Er besorge, daß die unteren Behörden in der Beur⸗ theilung dessen, was als ausreichender Grund zur Verweige— rung des Uebertritts anzusehen sei, einseitig urtheilen würden.
Hr. Baagre führt demgegenüber aus, daß nach der Vor⸗ lage gegen Niemand ein Zwang ausgeübt werden solle; aber wer ohne Grund nicht übertreten wolle, dürfe auch keine Vergütung sür diese grundlose Weigerung erhalten. Nachdem Hr. Leyendecker konstatirt hatte, daß unter die Bestimmung des 8. 67 auch die Arbeiterinnen fallen würden, bestätigt dies der Regierungskommissar, Hr. Dr. von Mayr, und er— klärt, die Annahme des Antrags Kamien würde in der ersten Zeit nach Einführung des Monopols die Arbeit thatsächlich unmöglich machen, weil die Arbeiter nicht übertreten, sondern müßig das erhaltene Geld verzehren würden. Die Regie müsse sich dann neue Arbeiter heranbilden und könne die alten Arbeiter, wenn dieselben nach Verbrauch des Geldes sich wieder um die gewohnte Arbeit bewerben würden, nicht mehr brauchen, so daß Letztere gerade in Folge des Kamien⸗ schen Antrags erwerblos werden würden. Was die Anträge Schöpplenberg anbelange, so sei der erste entbehrlich, weil die Vergütung nicht gleich nach der Einführung des Monopols, sondern erst nach Beendigung der erforderlichen Er— mittelungen werde ausgezahlt werden, und es dem Gläubiger inzwischen unbenommen sei, die zu erwar— tende Vergütung mit Beschlag zu belegen; der zweite Antrag könne immerhin thatsächlich bei Vergebung der Verschleißstellen beachtet werden, doch sei es unthunlich, den— selben als bindende Vorschrift in das Gesetz aufzunehmen. Die Krügerschen Anträge schienen nicht hierher zu passen; man solle sich mit der nach 8. 68 in Aussicht gestellten Unter— stützung begnügen. Es sei nicht angängig, jedem, auch dem größeren Besitzer, welcher vorübergehend Taback gebaut habe, für das Verbot, denselben zu Monopolzwecken weiter zu bauen, eine Vergütung zuzugestehen, auch könne die finanzielle Tragweite des Antrages nicht ermessen werden. Der milde Sinn, welcher sich in dem Antrag Delius ausspreche, sei nicht ohne Berechtigung; doch werde man auch hier dem Prinzip, das im 5. 66 Ausdruck gefunden, treu bleiben müssen.
Hr. Krüger vermag der Ansicht des Herrn Regierungs— kommissars, daß seine Anträge in §. 67 nicht hineinpassen, nicht beizutreten, und führt näher aus, daß es sich nur um diejenigen Tabackpflanzer handele, welche nach 8.7 aus— geschlossen seien, sowie um denjenigen Minderertrag, welchen sie in Folge dieses Verbots erlitten. Eine nach Ermessen der Behörde zu gewährende Unterstützung im Rahmen des §. 68 sei nicht ausreichend, da diesen Tabackpflanzern ebenso ein Recht auf Vergütung zustehen müsse, wie den Tabackhändlern und Tabackarbeitern.
Hr. Schöpplenberg kommt auf seinen Antrag zurück und bittet um dessen Annahme, selbst wenn derselbe etwas Ueber— flüssiges enthalten möchte. Bei der großen Menge des muth— maßlichen Verlustes an Ausständen (er rechne 25 Prozent) würde die Annahme seiner Anträge in den betheiligten Kreisen Beruhigung erwecken.
Hr. von Risselmann tritt den Ausführungen des Vorredners Krügers bei, da nur solche Tabackpflanzer gemeint seien, welche ihren Haupterwerb aus dem Tabackbau gezogen hätten, und es unbillig sein würde, gerade diese Leute von der Vergütung auszuschließen. Nachdem Hr. Regierungskommissar Br. von Mayr den Vorschlag gemacht, man solle einen entsprechenden besonderen Zusatz zu 5. 68 formiren, Hr. von Risselmann diesem Vorschlaz unter Hinweisung auf die obligatorische Vorschrift des 8. 67 und die fakultative Bestimmung des §. 68 entgegengetreten war, Hr. Kade darauf hingewiesen hatte, daß Tabackpflanzer durch die Annahme des Antrags von Rissel⸗ mann zu 5. 65 als entschädigungsberechtigt anerkannt und deshalb die Krügerschen Anträge zweckmäßig seien, und der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr erklärt hatte, daß er unter den von den Vorrednern geltend gemachten Umständen und Voraussetzungen gegen die Annahme des Antrags nichts einzuwenden habe, wird die Diskussion geschlossen.
Nachdem der . Referent das Schlußwort gesprochen und in demselben besonders r, w, hatte, daß materiell die Anträge Schöpplenberg im Allgemeinen auf Zustimmung zu rechnen hätten, daß dieselben jedoch nicht in den Rahmen des Gesetzes passen, wird zur Abstimmung geschritten.
4 Von Hrn. Schöpplenberg: Hinter das dritte Alinea folgende Absätze zuzusetzen:
abgelehnt, das Alinea demnächst in der Fassung der Vorlage angenommen.
Zu Alinea 3 wird der Antrag Delius abgelehnt, der Antrag Krüger dagegen angenommen, ebenso das ganze Alinea in der so modifizirten Fassung.
Die Zusatzanträge Schöpplenberg werden abgelehnt, der ganze 8. 67 demnächst in der veränderten Fassung angenom⸗ men, ebenso 8. 68 ohne Diskusion in der Fassung der Re— gierungs vorlage. .
Zu §. 69 liegt ein Antrag des Hrn. Schöpplenberg vor: in Alinea 1 die Worte „unter Ausschluß des Rechts⸗ weges“ zu streichen.
Nachdem der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr unter Hinweis auf die gestern geführte Diskussion den An⸗ trag, der hier noch weniger zweckmäßig sei wie in 5. 63, be— kämpft, Hr. Schöpplenberg denselben mit Hinweis darauf, daß man eine Enteignung vornehme, vertheidigt hatte, befürwortet Hr. Leyendecker denselben unter Hinweis auf seine früheren Ausführungen, da der Rechtsweg in solchen Fällen prinzipiell offen gehalten werden müsse.
Redner macht sodann darauf aufmerksam, daß der Ent— wurf keine Bestimmungen über den Zahlungsmodus enthalte. Für Arbeiter würden aber daraus, daß ihnen eine relativ sehr hohe Summe auf einmal überwiesen werde, Gefahren erwachsen, weil sie der Versuchung, dieselbe unwirthschaftlich oder leichtsinnig zu verwenden, nicht immer widerstehen und dadurch jedes Vortheils der Vergütung verlustig gehen würden. Es möchte sich empfehlen, die Zahlung an Arbeiter in deren Interesse in Jahresrathen, etwa in der doppelten Zahl der Multiplikatoren derart erfolgen zu lassen, daß der 5 fache Be⸗ trag in 10, der A/ fache Betrag in 5 Jahresterminen mit Zinsen zu 4 Proz. gezahlt werde. Ausnahmen könnten zuge— lassen werden, wenn die Gemeindebehörde fie befürworte. Er werde, da die Zeit jetzt zu weit vorgerückt fei, diesen Gedanken erst im Plenum weiter ausführen, dann auch erörtern, ob derselbe durch ein Amendement zu der Vorlage, oder durch eine Resolution zum Ausdruck zu bringen sein möchte.
Der Regierungskommissar Hr. Dr., von Mayr trat den Ausführungen des Vorredners Schöpplenberg mit dem Hinweis darauf, daß der mögliche Nachtheil nicht die Besitzer jetziger Läden, sondern solche Leute treffen würde, die demnaͤchst Läden nicht mehr einrichten könnten, und den Ausführungen des Vorredners Leyendecker mit der Bemerkung entgegen, daß eine solche Bevormundung bedenklich und die Frage bei der geringen Zahl der Arbeiter, welche nicht übernommen und deshalb J werden, von geringer praktischer Bedeu⸗
ung sei.
Nachdem Hr. Heimendahl sich dahin ausgesprochen hatte, daß die von dem Vorredner Leyendecker geltend gemachten Bedenken eine gesetzliche Abhülfe wohl nicht zulassen würden, im Uebrigen aber erst das Plenum sich mit einer dahin zielenden Resolution zu befassen haben würde, wird die Diskussion ge⸗ schlossen, und nachdem der Referent das Schlußwort gesprochen, der Antrag Schöpplenberg abgelehnt, 8. 69, sowie demnächst §8. 70 in der Fassung der Vorlage angenommen.
Demnächst wird der ganze Gesetzentwurf, so wie er aus den Berathungen des permanenten Ausschusses hervorgegangen ist, mit 14 gegen 9 von 23 anwesenden Stimmen angenom⸗ nien. Gegen den Enwurf stimmen die Hrrn. Kade, Kamien, Kochhann Krüger, Kosmack, Heimendahl, Leyendecker, Paetsch, Schöpplenberg; für den Entwurf die Hrrn. Baare, Delius, Graf Henckel von Donnersmarck, Hessel, Kiepert, Kruschinski, von Nathusius, von Risselmann, von Ruffer, von Schenck— Kawentschin, Spengler, von Tiele⸗Winkler, Vorderbrügge, Wolff, Außerdem hatte Hr. von Rath, welcher genöthigt gewesen war, die Sitzung vorher zu verlassen, den Hrn. von Nathusius schriftlich beauf⸗ tragt, die Erklärung abzugeben, daß er für den Entwurf stimme. Den Hrrn. Heimendahl und Kosmack wurde ge— stattet, die nachstehenden schriftlichen, ihre ablehnende Haltung motivirenden Erklärungen abzugeben.
Hr. Heimendahl: Den Vortheilen, welche nach der Vor⸗ lage das Monopol durch seine hohen Erträge für die Finanzen des Reiches dem Reiche gewähren soll, stehen so große Schädigungen von Staatsangehörigen, so große Nachkheile für Handel und Industrie gegenüber, daß ich trotz der in Aussicht genommenen Entschädigungen die Einführung des Monopols nicht anrathen kann.
Mit den Zielen der Staatsregierung bei der Vorlage einverstanden, halte ich es im Interesse des Reichs für geboten, vorher die Einführung einer Tabackfabrikatsteuer, welche nach der von durchaus sachverständiger Seite geäußerten Ansicht steuertechnich ausführbar ist, die annähernd gleichen Erträge für die Staatskasse zu liefern im Stande sein wird, um die Wahrung der Interessen des Ackerbaues, der Industrie und des Handels in Aussicht nimmt, in Erwägung zu ziehen.
Hr. Kosmack: Ich stimme gegen das Monopol, weil ich dasselbe an und für sich nicht wünsche, und weil ich die Hoff— 6 der Staatsregierung auf das Ergebniß desselben nicht theile.
Indem ich auch den Taback als ein günstiges Steuer—⸗ objekt ansehe, bin ich der Ansicht, daß derselbe alein die vom Staate in Aussicht genommene Summe nicht aufbringen kann, daß die letztere aber durch eine Erhöhung der gegenwärtigen Gewichtssteuer auf das Doppelte und durch eine Schanksteuer zu erzielen ist.
Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist schließlich von den Hrrn. Hessel, Vorderbrügge, Spengler und Kruschinski noch folgende Resolution beantragt worden:
i Volkswirthschaftsrath empfiehlt der Monopolver⸗ waltung:
Bei Vergebung der Verschleißstellen in erster Reihe
diejenigen Fabrikanten, welche ihre Fabrikate selbst ganz
oder theilweise im Detail an die Konsumenten ver⸗ kaufen, zu berücksichtigen.
Dieselbe wird nach kurzer, durch Hrn. Hessel gesprochener Begründung angenommen.
Ueber die Berathungen und Beschlüsse des permanenten n fer soll dem Plenum mündlicher Bericht erstattet werden.
Die nächste Sitzung des permanenten Ausschussus wird auf Montag, den 13. d. M., Vormittags 11 Uhr, anberaumt und auf die Tagesordnung die Spezialberathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, gesetzt.
Alinea 1 wird mit dem Antrag Krüger angenommen. Zu Alinea 2 wird der Antrag Kamien gegen 1 Stimme
zum Hauptm. u. Battr. Chef, Dahlmann,
W 64.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 15. März
1882.
Personalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. Mär. Elsner v. Gro⸗ now, Sec. Lt. vom Kür, Regt. Nr. 3, von dem Kommando als Insp. Offtz. bei der Kriegsschule in Neisse entbunden. Wolters⸗ dorff, Sec. Lt, vom Drag. Regt. Nr. 4, als Insp. Offiz. zur Kriegsfchule in Neisse kommandirt. v. Werder II., Pr. Lt. à la suite des Garde⸗Füs. Regts., von dem Kommando als Adjut. bei der 1. Garde⸗Inf. Brig. entbunden. v. Loewenfeld, Pr. Lt. vom J. Garde⸗Regt. z. F., als Adjut. zur 1. Garde⸗Inf. Brig., Frhr. v. Starck, Sec. Lt., vom Garde⸗Gren. Regt. Nr. 1, zur Dienst⸗ leist. bei dem Drag. Regt. Nr. 24 vom 1. April er. ab auf ein Jahr kommandirt. v. Kotze, Pr. Lt. vom 1. Garde⸗-Ulan. Regt., à la suite des Regts. gestellt. v. Livonius, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 3 zum Pr. Lt. befördert. Weise, Hauptm. und. Platzmajor in Spandau, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 61 ertheilt und à la suite des gen. Regts. zu führen. v. Berg, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 12, Ala suite des Regts. gestellt. Kühn ast, Hauptm. 4. D., komman⸗ dirt zur Dienstleist, bei dem Bez. Kommando des Res, Landw. Regts. Nr. 35, früher Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 20, ein Patent feiner Charge verliehen. v. Schönberg, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 10, A la. suite des Regts. gestellt. Mo ßner, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 8, à la suits des Regts.
estellt. Tscherny J., Seg. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 56, zum Ih Lt. befördert. Graf v. Sg urma—⸗Jeltsch, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 7, à la suite des Regts. gestellt. Neydecker, Major vom Füs. Regt. Nr. 40, zum etatsmäß. Stabszoffiz, ernannt, Nau, Major, aggreg. dem Füs. Regt. Nr. 40, in dieses Regt. einrangirt. v. Wrochem, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 89, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, Wohlfahrt, See. Lt. vom dems. Regt., zum Pr. Lt., Bichler, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, zum Pr. Lt., v. Beeren, Pr. Lt. vom Füs. Regt. Nr. T3, zum Hauptm. und Comp. Chef, von dem Knesebeck, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 79, zum Pr. Lt., Burckhardt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, zum Hauptm. und Comp. Chef, Krüger, Sec. Tt. von dems. Regt.,, kommandirt zur Unteroff. Schule in Potsdam, zum Pr. Lt. befördert. v. Petersdorff, Oberst-Lt. zur Disp., zum Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74 ernannt. v. Hei ster, Major vom Inf. Regt. Nr. 82, zum etatsmäß. Stabs⸗ offiz. ernannt. v. Einem, Major, aggreg. dem Inf. Regt. Nr, 82, in dieses Regt. einrangirt., Frhr. v. Eynatten, See, Lt. vom Inf. Regt. Nr. 8z, zum Pr. Lt. befördert. v. Arnim, Sec. Lt. vom 6 Regt. Nr. 97, auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Ulan. Regt. Nr. 15 kommandirt. Dalmer, Sec. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 24, à la suite des Regts. gestellt. v. Kutz⸗ leben, Hauptm. vom Füs. Regt. Nr. 80, zum Comp.. Chef ernannt. Job st, Pr. Lt. la suite des Füs. Regts. Nr. 40, in das Füs. Regt. Nr. S0 einrangirt. v. Schmidt, Rittm., aggreg. dem Ulan. Regt. Nr. 6, als Escadr. Chef in das Regt. einrangirt. Goltz, Major zur Disp., zum Bez. Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. 86 ernannt. Schmidt, Major vom Inf. Regt. Nr. 62, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 128 versetzt. West⸗ phal, Major vom Inf. Regt. Nr. 62, zum etatsmäßigen Stabsoffiz. ernannt. v. Kleist, Hauptm., bisher Comp. Chef von dems, Regt., zum überzähligen Major, Foitzick, Pr. Lt. von dems. Regt., zum
auptm. und Comp. Chef, Cogho, Sec. Lt. von dems. Regt., zum
r. Lt, Wenzel, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 111, zum Pr. Lt., Becks, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 25, zum Hauptm. und Comp. Ehef, Reinhart II.,. Sec. Lt. von dems. Regt. zum Pr. Lt., be⸗ fördert. v Koschützki⸗Larisch, Sec. Lt, vom Ulan, Regt. Nr. 16, à la suite des Regts. gestellt. Braunstein, Sec. Lt. vom Jäger⸗ Bat. Nr. 8, zur ien ffting bei dem Feld⸗Art. Regt, Nr. 26 auf ein Jahr köommandirt. v. Kalinows ki, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 6, unter Stellung àz la suite dieses Regts, zum Commandeur der 17. Inf. Brig. v. Thompson , Oberst, beauftragt mit der Führung der 38. Inf. Brig. unter Belassung à la suite des Füs. Regts. Nr. 80, zum Command. der 38. Inf. Brig., v. Schultzendorff, Qberst vom Inf. Regt. Nr. 49, zum Comman⸗ deur des Gren. Regts. Nr. 6, v. Ja rotz ky, Oberst, beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 48, zum Commandeur dieses Regts. ernannt. v. Struensee, Oberst, beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 81, zum Commandeur dieses Regts., v. Oppen, Major vom Inf. Regt. Nr. 49, zum etatsmäßigen Stabsoffizier ernannt. Graetz, Hauptm. und Comp. Chef, vom Inf. Regt. Nr. 52, unter Be⸗ förderung zum überzähl. Major, in das Inf. Regt. Nr. 49 versetzt. Berkun, Pr. Lt. vom Inf. Regt Nr. 52, zum Hauptm. und Comp. Chef befördert. Stute J., Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, in das Inf. Regt. Nr. 52 versetzt. Rudeloff, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 69, zum Pr. Lt. befördert. v. Möller, Oberst vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 47, Graf Finck von Finckenstein, Oberst, beauftr. mit der Füh⸗ rung des Gren. Regts. Nr. 8, v. Stülpnagel, Oberst, beauftr. mit der Führung des Garde ⸗Füs. Regts;, unter Belass. in ihrem Verhältniß als Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Graf v. Herzberg, Oberst⸗Lt., beauftr. mit der Führung des Inf. Regts. Nr. 91, zu Commgndeuren der betr. Regimenter, v. Finckh, Major vom Inf. Regt. Nr. S3, zum etatsmäßigen Stabs—⸗ offizier ernannt. Bauer, Hauptm. à la snite des Füs.. Regts. Nr. 86 und Militär -Lehrer bei dem Kadettenhause zu Oranienstein, unter Entbindung von diesem Verhältniß, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. S3 versetzt; derselbe verbleibt jedoch bis zum Schluß des gegenwärtigen Unterrichts⸗Kursus noch als kommandirt in seiner bisherigen Dienststellung. Zimmer II., Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 46, Pauen, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15, Ro dig, Sec. Lt. von der Res. des Garde-Gren. Regts. Nr. 2, als Sec. Lts. und Feldjäger in das Reit. Feldjäger⸗ Corps versetzt. Bräuer, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 15, Sec. Lt. von dems. Regt, zum Pr. Lt. befördert. Kindler v. Knobloch, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld ⸗Art. Regt. Nr. 15, unter Beförder, zum Major, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Feld-Art. Regt. Nr. 26 versetzt. Wint gens, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 22, unter Stellung z la zuite dieses Regts, zum etatsmäß. Mitglied der Art. Prüf. Kommission ernannt. Kaufmann, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 30, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als etatsmäß. Mitglied der Art. lf, Kommission, als Battr. Chef in das Feld⸗ Art. Regt. Nr. 22 versetzt. Gauda, Pr. Lt. vom 6g Regt. Nr. 1, jum Hauptm. und Comp. Chef, Schul tze, Sec, Lt. von dems. Regt., zum r Lt., Stein, Hauptm., vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 3, unter Belass. in seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom 6 in Küstrin und unter Stellung à la suite des Regts., zum
asor, Semmelroth, Pr. Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 3, zum . und Comp. Chef, Ballenberg. Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt.,, Kolb, Hauptm. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 10, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Platz in Rastatt, zum Major, Cramer, Sec. Lt. vom FuszArt. Bat. Nr. 14, zum Pr. Lt., befördert. v. Schweder, Major la suite des Garde Fuß- Art. Regts, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Platz in Danzig, als Bats.
Commandeur in das Fuß⸗A rt. Regt. Nr. 6, Freyberg, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 1, unter Beförder. zum Major, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11, versetzt. Appelmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2, unter Stellung à la suite des Regts., zum etatsmäß. Mitglied der Art. Prüf. Kommission, Schumann, Hauptm. und Comp, Chef vom Fuß-A1Art. Regt. Nr. 3, zum Art. Offiz. vom Platz in Neisse, ernannt. Thilem ann, Hauptm. und Comp. Chef von dems. Regt., in gleicher Eigenschaft in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2 versetzt. Glaesem er, Hauptm. àz la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 3, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als etatsmäß. Mitglied der Art. Prüf. Kommission, als Comp. Chef in das Regt. einrangirt. Schering, Major und Bats. Commandeur vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 19. unter Stellung à la suite des Regts. zum Art. Offiz. vom Platz in Danzig ernannt. Fischer, Pr. Lt. von dems. Regt.ͥ, unter Beförder. zum Hauptm. und Comp. Chef, in das Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14 ver⸗ setzt. Fischer, Major 3. la. suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 19, unter Entbind. von seinem Dienstverhältniß als Art. Offiz. vom Platz in Neisse, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Fuß-⸗Art. Regt. Nr. J versetzt. Hauptmann, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14, zum Art. Offiz. vom . in Rastatt ernannt. Anderheiden, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Bat. Nr. 14, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 10 versetzt. Eckardt, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 1 und Unter⸗Direktor der Art. Werkstatt in Danzig, Lindow, Hauptm. von der 1. Ingen. Insp. und Ingen. vom Platz in Kolberg, unter Versetzung zum Stabe des Ingen. Corps, zu Majors, Bamihl, Pr. Lt. von der 3. Ingen. Insp., zum Hauptm., von Förster, Sec. Lt. von der 2. Ingen. Insp., zum Pr. Lt., befördert. v. Wasserschle ben, Oberst⸗Lt. vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Platz in Wesel, zum Inspecteur der 8. Fest. Insp., Frhr. v. Eyß, Major vom Stabe des Ingen. Corps, zum Ingen. vom Platz in Wilhelmshaven, Korn, Hauptm. von der 7. Ingen. Insp., unter Versetzung zur 1. Ingen. Insp. zum Ingen. vom Platz in Feste Boyen, Wichert, Hauptm. von der 3. Ingen. Insp., unter Entbind. von seiner Stellung als Comp. Chef. im Pion. Bat. Nr. 11. und unter Versetzung zur 4. Ingen. Insp., zum Ing. vom Platz in Wesel, v. Po ellnätz, Hauptm. von der 3. Ing. Insp., zum Comp. Chef im Pion. Bat. Nr. 11, ernannt. rhr. von dem Bussche-Hünnefeld, Pr. Lt. vom Inf. Regt Nr. 15, dem Regt., unter Beförder. zum überzähl. Hauptm, aggregirt. Schmiedicke, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 56, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 58. Inf. Brig, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 15 versetzt. v. Pressentin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 42, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur 58. Inf. Brig. kommandirt. p. Schmidt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. Æ, Begemann, See. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, kommandirt als Erzieher bei der Haupt⸗ Kadettenanstalt, zu Pr. Lts. befördert. .
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. März. Schindler, Daesler, Pr. Lts. vom 3. Garde⸗Gren. Landw. Regt., zu Haupt⸗ leuten, Zindler, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 34, zum Pr. Lt. befördert. Schütze, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 3, als Res. Offiz. zum Gren. Regt. Nr. 4 versetzt. Schulz, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 21, zum Hauptm., Pa ech, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 48, Meurer, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 52, Bohne, Claus, von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, zu Pr. Lts. befördert. v. Woyna, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 56, als Res. Offiz. zum Garde-Füs. Regt. versetzt. Neu⸗ ling, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, in die Kategorie der Res. Offize. versetzt und als solcher dem Drag. Regt. Nr. 15 zugetheilt. v. Portatius, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 13, zum Pr. Lt., Großer, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 14, zum Pr. Lt, Dexmgnn, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, zum Pr. Lt., Dilthey, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, zum Hauptm., von den Hoff, Schlupp, Köhnen, See. Lts. von der Landw. Inf. dess. Bats., 8 Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. r. 65, Hammer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, zu Pr. Lts., Sckerl, Vollmar L, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 698, zu Hauptleuten, Graf v. Bernstorff, von Blücher, Frhr. v. Schröder, Sec, Lts. von der Res, des Drag. Regts. Nr. 17, v. Ewald, Ser. Lt, von der Res. des Drag. Regts. Nr. 20, Sa barth, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 79, Rube, Sec. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 13 zu Pr. Lts., v. Holtzendorff, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, zum Hauptm., Usener, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, zum Hauptm. be⸗ sördert. Stüber, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, ein Patent seiner Charge verliehen. Reinhardt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 98, zum Hauptm., Klinkhart II., Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, Klinkhart L, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, zu Pr. Lts, Wendriner, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, Ki esgen, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. der 1. Bats. Landw. Regts. Nr 28, zu Pr. Lts,, Till ich, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, zum Pr. Lt., Killisch, Götze, Sec. Ltg. von der Res. des Train Bats. Nr. 3, zu Pr. Lts, Osthaus, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, Claren, See. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Krichauff, Sec. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 86, zu Pr. Lts., befördert. :
t Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 11. März. v. Steins dorff, Gen. Major und Commandeur der 17. Inf. Brigade, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Penf. zur Disp. gestellt. v. Brauchitsch, Gen. Major und Commandeur der 16. Kav. Brigade, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gefuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. Rautenberg, Oherst à la suite des Kriegs⸗Ministeriums und Commandeur der 4. e, ., Brig, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, als Gen. Major mit Pension zur Disp. gestellt. v. Merkatz, Major a. D, zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 19, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gen. Regts. zur Disp. gestellt. v. Laurens, Sec. Lt. vom 2. Garde⸗Regt. z. F. ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. des 2. Garde⸗Landw. Regts. übergetreten. Fronhoefer, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 3 als Major mit Penf. nebst Aussicht auf Anstellung im Cipildienst und der Regts. Uniff, v. Germar, 2berst⸗Lt. vom Inf. Regt. Rr. 21, mit Penf. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Falow, Hauptm. zur Disp., zuletzt Comp. Chef im Füs. Regt. Nr. 37, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. dieses Regts. ertheilt. Wohlfart, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 23, aus geschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landw. Inf. übergetreten. Flach,
aupkm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 185, als Major mit . und der Regts. Uniform, v. Kennedy, Ser. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 11, der Abschied bewilligt. Frhr. v. Dobeneck,. Major vom Füs. Regt. Nr. 40, als Oberst⸗Lt. mit Pens. und der Unif. des
Arans, Sec. Lts.
Garde⸗Gren. Regts. Nr. 2. Kannenberg, Hauptm. und Comp.
Chef vom Inf. Regt. Nr. 70, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstel⸗
lung im Civildienst und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Bertram, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 67, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung in der Gens darmerie und der Regts. Unif. der Abschied bewilligt. v. Baer, Major zur Disp., von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 74, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Unif., entbunden. v. Petersdorf, Qberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 82, mit Pens. zur Disp. gestellt. Frhr. v. Wangen heim, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 80, als 4 mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., Frhr. v. Wrangel, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 14, als Major mit Pens. und der Unif. des 2. Garde⸗Drag. Regts., v. Rappard, Rittm. und Escadr. Chef vom Ulan. Regt. Nr. 6, mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Gericke, Oberst⸗Lt. z. Disp., von der Stellung als Bez. Commandeur des Res. Landw. Bats. Nr. S0, unter Verleihung des Charakters als Oberst und Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen seiner bisher. Unif., entbunden. Goltz, Major vom Inf. Regt. Nr. 128, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Schorlemm er, Oberst und Command. des Inf. Regts. Nr. 47, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pension und der Regts. Uniform zur. Disp. gestellt. Preuß, Sec, Lt. vom Ulan. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Res. Offizieren des Regts. übergetreten. Godbersen, Sec. Lt. und Feldjäger im Reit. eldjäger⸗Corps, ausgeschieden und als Sec. Lt. zu den beurlaubten
ffizieren der Landw. Kap. übergetreten. Ilgner, Oberst-Lt. und Bats. Commandeur im Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. v. Didtman, Oberst-Lt. vom Stahe des Ingen. Corps und. Ingen, vom Platz in Wilhelmshaven, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Disp. gestellt. v. No wag⸗Seeling, Major vom Stabe des Ingen. Corps und Ingen. vom Platz in Feste Boyen, mit Pens. und seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Chrzescinski, Sec. Lt. vom Train⸗Bat. Nr. 3, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Hus. Regts. Nr. 9 übergetreten.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 11. März. v. Al vensleben, Hauptm. vom 3. Garde⸗Landw. Regt., als Major mit der Unif, des J. Garde⸗Landw. Regts, Graf zu Dohng, Hauptm. von der Res. des 1. Garde⸗Regts. z. F., mit der Landw. Armee⸗Unif., vi Denzin, Pr. Lt. von der Res. des 2. Garde⸗Drag. Regts., als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Unif., v. Kun heim J., Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 41, Beerbohm, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 353, Wiegers, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., als Pr. Lt., Beck, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 3, als Pr. Lt., Krüpe, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt., Sieger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, Buechler, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., v. Wolszlegier, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, Bu tner, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 54, mit der Landw. Armee-Unif,, Schroeder, Px. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 3, als Rittm. mit seiner bisher. Unif,, der Abschied bewilligt. v. Blumenthal J., Ser. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 49 v. Osterroht, Pr. Lt. von der Res. des Hus. Regts. Nr. 9, mit der Landw. Armee⸗Unif,, Bothe, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 21, mit der Landw. Armee⸗Unif., der Abschied bewilligt. Seibertz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, aus allen Militärverhältnissen entlassen. Paech, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, mit der Landw. Armee⸗Unif., Griesbach, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 20, als Hauptm., Schwarze, Ser. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats., mit der Landw. Armee⸗Unif,, Puhlmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 60, Namslau, Pitsch, Pr. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, mit der Landw. Armee⸗Unif.,, Schröder, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Landw. Regts,, Lohde, Pr. Lt. von der Landw. Kav. dess. Landw. Regts., mit seiner bisher. Unif., v. Jäckel, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 24, mit der Landw. Armee⸗Unif., Becker, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., mit seiner bisher. Unif. Rintelen, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, als Major mit seiner bisher. Unif,, Riecke, Hauptm. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 27, Reinhardt, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 27, Barth, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 67, als Pr. Lt., Schlegel, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 72, Frhr. von Seherr-Thoß, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 47, als Ritim. mit der Landw. Armee⸗Unif., Kloß, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 19, mit der Landw. Armee⸗Unif., Fröhlich, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 59, v. Tacza⸗ nowski, Pr. Lt. von der Landw. Kavallerie dess. Bataillons, Lincke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Knoch, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 50, als Pr. Lt., v. Kul miz, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats. als Pr. Lt, Berg, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, als Hauptm, Gierich, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, als Hauptm., Lachmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, als Hauptm., v. Wittenburg, Pr. Lt. von der Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 62, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Unif, Mayer, Sec. Lt. von der Landw. Juf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 23, als Pr. Lt., v. Schmid, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 63, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., Trentin, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., Döbritz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, mit der Landw. Armee ⸗Unif., Ho esch, Sec. Lt. von der Landw. Kav. den 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, Noeggerath, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, mit der Landw. Armee⸗Unif., Aldenb rück, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, mit seiner bisher. Unif, Engels II. Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Landw. Regts., v. Seht JL, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, von Seht III., Sec. Tt. von der Landw. Inf. dess. Bats., Sch in cel Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Rr. 6, Vocke, Ser. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. I5, See ler, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Pfahl, Hauptm. von der Landw. Inf. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, als Major mit seiner bisher. Unif, Graf Moltke, Pr. Lt. von der Landw. Kav. deff. Bats, als Rittm, Starcke, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 2. Bats,. Landw. Regts. 77, als Pr. mit der Landw. Armee ⸗Unif. der Abschied bewilligt.
ugo J., Hugo II., Ser. Lts. von der Landw. Kav. dess. Bats., . — Fuchs, Beiler, Sec. Lts. von der Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 809, Forsboom, Sec. Lt. von der Landw. Kav. deff. Bats, Frauendienst, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗-Unif.,, Boeckling, See. It. von der Ref des Inf. Regts. Nr. 6s, Grunert, Pr. Et. von
der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 83, mit der Landw.
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