1882 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 17 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Vormittag 1116 Uhr den Dber⸗Bürgermeister Hr. von Forckenbeck sowie den Stadt⸗ baurath Blankenstein und Nachmittags 412 Uhr den Ritt⸗ . 36 von Pückler vom 1. Schlesischen Husaren⸗-Regi⸗ ment Nr. 4.

Abends wohnte Höchstderselbe mit Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin sowie Ihren Hoheiten dem Erbprinzen und der Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen der Soirée bei Ihren Majestäten bei.

In der unter dem Vorsitze des Staatz⸗-Ministers von Boeslticher am 16. März abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde den Entwürfen von Gesetzen für Elsaß⸗-Lothringen, betreffend die Fähigkeit zu dem Amte eines Notars und die Licenzgebühren für den Kleinverkauf von geistigen Getränken, in der Fassung, welche diese Entwürfe durch die Beschlüsse des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen erhalten haben, die Zustimmung ertheilt. Ein auf Gewährung von Ruhegehalt gerichteter Antrag wurde zur demnächstigen Plenarberathung gestellt, ein Antrag wegen Aufnahme der Nitrocellulose⸗ und Kunstwollefabriken in das Verzeichniß der enehmigungspflichtigen Gewerbeanlagen dagegen dem zu⸗ tändigen Ausschusse zur Vorberathung überwiesen. Gemäß den Anträgen der Ausschüsse beschloß die Versammlung ferner, die Eingaben von Privaten, betreffend Ermäßigung des Eingangszolls für Holzpapierstofß, die Zollbehandlung von Emballagen aus Jutegeweben, die Nacherhebung von Zoll für eine Sendung Petroleum, die zwangsweise Einführung des Gewichts beim Handel mit Früchten, die Bezeichnung des Inhalts der Weinflaschen und die Bewilligung einer Pension, ablehnend zu bescheiden. Ueber die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von i ,, für 1880/81, über die allgemeine Rechnung über den andes⸗ haushalt von Elsaß⸗Lothringen für 1877 sowie über den Be⸗ richt der Reichsschulden⸗Kommission wurde gemäß den Anträgen der Ausschüsse Beschluß gefaßt. Schließlich überwies die Ver⸗ sammlung mehrere Eingaben von Privaten an die zuständigen Ausschüsse zur Vorberathung.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen ( 10.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident, Herzog von Ratibor, um 11 Uhr 25 Mi⸗ nuten, eröffnete, und welcher der Finanz⸗-Minister Bitter, der Minister der öffentlichen Arbeiten und mehrere Regierungs⸗ kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß das Mitglied des Hauses, Fürst Bismarck, sein heutiges Aus⸗ bleiben von der Sitzung durch Krankheit entschuldigt habe und daß das Präsidium am 22. d. Mts. von Sr. Majestät dem Kaiser und Könige werde empfangen werben, um Allerhöchst— demselben die Glückwünsche des Herrenhauses darzubringen. Ferner theilte der Präsident mit, daß der Minister der öffentlichen Arbeiten die Mitglieder zu einer Fahrt auf der Stadtbahn für die nächsten Tage eingeladen habe und daß die Mitglieder des Hauses Prinz Biron von Curland und Herr von Below in der Zeit seit der letzten Sitzung gestorben seien Auf den Vorschlag des Präsidenten erhob sich die Ver⸗ . um das Andenken derselben zu ehren, von den

ätzen. .

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung, deren erster Gegenstand der mündliche Bericht der Kommission für Eisen⸗ bahnangelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Verwendung der Jahresüberschüsse der Verwal— tung der Eisenbahngangelegenheiten, war. Der Refe— rent der Kommission, Fürst von Hatzfeldt⸗Trachenberg, beantragte Namens der Kommission, dem Gesetzentwurfe in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Hustimmung zu ertheilen. Freiherr Senfft von Pilfach befürwortete, diesen Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen, da der Kommissionsbericht noch nicht, der Geschäftsordnung gemäß, 3 Tage lang in den Händen der Mitglieder sei. Dieser Antrag fand jedoch im Hause keine Unterstützung. In der General⸗ diskussion wies zunächst der Referent, Fürst von Hatzfeldt, darauf hin, daß das Abgeordnetenhaus das Gesetz Über die . der Eisenbahnen von der dritten Berathung so lange abgesetzt habe, bis das Herrenhaus sich über diese Vorlage schlüssig gemacht habe. Dies sei der Grund, weshalb vas Herrenhaus jetzt schleunig die Vorlage berathen müsse, die Wiederherstellung des. vom Abgeordnetenhause gestrichenen Reservefonds, der schließlich doch nur eine fiktive Bedeutung habe, sei von keiner Seite wieder angeregt worden und die Kommission empfehle die unveränderte Annahme.

Herr Theune erklärte sich gegen diesen Antrag, da dies Gesetz die erforderlichen Garantien nicht gewähre und der Eisenbahnverwaltung nur unnöthige Fesseln auferlege. Wenn die erzielten Ueberschüsse zur Deckung der Zinsen der Kapital⸗ schuld nicht ausreichten, werde immer der Seckel der Steuer— zahler dafür eintreten müssen und bei großen Ueberschüssen mangele der Verwaltung die freie Bewegung. Er habe so— wohl zu der obersten Eisenbahnverwaltung, als auch zu der finanziellen Leitung das größte Vertrauen und werde deshalb gegen das Gesetz stimmen.

Der Finanz⸗Minister Bitter bat, unter längerer Dar— legung der Tendenz der Vorlage um Annahme des Gesetzes, welches die Fortsetzung der Verstaatlichung gewährleiste und das . Prinzip der Amortisation der gesammten Eisenbahn—

chuld ausspreche.

Herr Mevissen erklärte sich mit den Grundzügen der Vor⸗ lage einverstanden, gab aber zu erwägen, ob nicht in den , , . auch ausländische Staatspapiere zu legen eien.

Nach einer kurzen Bemerkung des Freiherrn Senfft von . gegen die Vorlage wurde die Here isn jh ge⸗

en.

In der Spezialdiskussion wies bei 8. 1 Graf zur Lippe auf die Thatsache hin, daß durch das Gesetz ein . gan zur Tilgung der Staatsschulden geschaffen werde. Er halte dies zwar für bedenklich, werde jedoch keinen Antrag deshalb stellen. Nachdem die Staats⸗Minister Bitter und Maybach in Betreff dieses Fonds beruhigende Erklärungen gegeben hatten, wurde die Debatte geschlossen und 8. 1, ebenso auch nach kur⸗ zer Diskussion 5. 2 und die übrigen Paragraphen des Gesetzes und schließlich das ganze Gesetz angenommen. !

Es folgte als zweiter Gegenstand der Tagesordnung die

Hause zu gewährende vertragsmäßige Abfindung. Der Referent Herr Beseler beantragte, dem Gesetzentwurf in der vom Abgeordnetenhause beschlossenen Fassung unverändert zuzustimmen. Das Haus trat diesem Antrage ohne weitere Diskussion bei. Schluß der Sitzung ü Uhr. Nächste Sitzung Montag, 27. März.

In der heutigen (36.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. An⸗ gelegenheiten von Goßler nebst mehreren Kommissarien bei⸗ wohnten, machte der Präsident dem Hause zunächst die Mit⸗ theilung, daß von dem Minister der Finanzen, dem Minister des Innern und dem Minister der geistlichen ꝛ:c. Angelegenheiten das Verwendungsgesetz eingegangen sei. Sodann suchte der Präsident die Erlaubniß nach, Sr. Majestät zu dem bevor⸗ . Geburtstage die Glückwünsche des Hauses zu über⸗ ringen.

Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung, die Fort⸗ setzung der zweiten Berathung des Entwurss des Staats⸗ haushalts-Etats für 1882,83, und zwar: Ministe rium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Hierzu lagen Anträge vor, die einzelne Titel des Etats finanziell tangirten. Der Präsident sprach deshalb den Wunsch aus, diese Titel mit⸗ sammt den Anträgen der Budgetkommission zu überweisen. Nachdem der Abg. Dr. Lieber die Erwartung ausgedrückt hatte, daß es den betreffenden Antragstellern gestattet sein würde, in der Budgetkommission die Motive für ihre Anträge klar zu legen, und der Präsident diese Erwartung als selbstverständlich bezeichnet hatte, trat das Haus dem Vorschlage des Präsi⸗ denten bei.

Bei Kap. 120 Tit. 6b. (Dispositionsfonds für die Ein⸗ führung der revidirten Lehrpläne an den höheren Lehr⸗—

kommission unter ausführlichem Hinweis auf die Folgen dieser Abänderung auch in finanzieller Beziehung sür den Titel ein. Der Abg. Dr. Perger bedauerte, daß durch eine Reform, wie sie in der Denkschrift vertreten sei, eine vollkommene Vermischung der realistischen und humanistischen Bildungselemente erzeugt und dadurch der rein humanistische Charakter der Gymnasien, den jeder erhalten wissen möchte, vollkommen beseitigt werde. Die Erläuterungen, dievon der Regierung gegeben worden, ließen vollkommene Unklarheit darüber, wie sich die beabsichtigte Re⸗ form in der Praxis gestalten würde. Auch ihr Einfluß auf die Finanzen des Staats und derj nigen Kommunen, die höheren Lehranstalten unterhalten, sei nicht abzusehen. Er bitte ,, für dieses Jahr den Fonds noch nicht bewilligen zu wollen. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath

Pr. Bonitz erklärte, daß die beahsichtigte Reform nicht ein Werk des Augenblicks sei, sondern daß an derselben ununterbrochen seit 1372 gearbeitet werde. Die so entstandenen Reformpläne seien im Oktober v fs. den einzelnen Provinzialbehörden zur Begutachtung zuges ut worden. Die Bemerkungen, die hier gemacht worden, föen herücksichtigt, aber an den Grund⸗ lagen der Regierutegspläne nirgend gerüttelt worden. Man habe aus einer Beeitigung des griechischen Skriptums bei dem Abiturientenertzmen auf eine Beseitigung oder Beschrän⸗ kung des humanisten hen Elements schließen wollen. Das sei keineswegs der Fall⸗ Auch früher habe ein s olches Skriptum nicht bestanden, ohne daß die Leistungen im Griechischen geringer gewesen seien. Man beabsichtige, jttzt ein größeres Gewicht auf die Lektüre zu legen, die bisher etwas zu sehr vernachlässigt worden sei. Die Vorurtheile gegen die Realschule feien unge⸗ recht. Man übersehe, daß sich der Charakter gerade dieser Anstalten in den letzten Jahrzehnten sehr geändert habe, sowie daß die Erwerbung höherer Bildung nicht mehr allein von der Kenntniß alter Sprachen abhängig sei. Die heutigen Real⸗ schulen trügen einen vollkommen veränderten Charakter, einmal darum, weil die Behauptung nicht mehr zutreffend sei, daß man mit Latein allein durch die Welt komme, wurde sodann, weil der Sprachunterricht an den Realschulen nicht mehr nach Art der Maitres und Gouvernanten, sondern in wissenschaft⸗ licher Weise wie auf den Gymnasien ertheilt werde. Zum Schluß wendete sich der Regierungskommissar gegen die finan— ziellen Bedenken, die gegen die Reform geltend gemacht wor— den seien, und die er als unbegründet nachwies. Der Abg. Schmidt (Sagan) drückte seine Uebereinstim⸗ mung mit den Reformplänen der Regierung aus und trat für eine volle Gleichberechtigung der Realschul- und Gymna—⸗ sial-⸗Abiturienten ein. Der Abg. Sarrazin beklagte, daß die Jugend auf den Schulen in lateinischer und griechischer Grammatik auf- und untergehe; das komme daher, weil man in Preußen unter den Lehrern zuviel Spezialisten habe. Auf den großen Streit zwischen Gymnasium und Realschule wolle er sich hier nicht einlassen, sondern nur eine praktische Frage berühren, ob die Regierung beabsichtige, auch den lateinlosen Schulen mit neunjährigem Lehrkursus die Berechtigung für das Bergfach, Forstfach und die Post zu ertheilen. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Wehrenpfennig trat der Behauptung entgegen, daß die Regierung durch Begünstigung der Realschulen zu übertriebe— nen Hoffnungen hinsichtlich der Berechtigung dieser Schulen , gegeben . h z

er Abg. Dr. Löwe (Bochum) erklärte, daß auch sein Wunsch dahin gehe, die realistisch und humanistische Bildung mit einander auszugleichen. Deshalb sei ihm der vom Abg. Schmidt (Sagan) vertretene Gedanke einer Einheitsschule durchaus sympathisch. Um dieses fil zu erreichen, empfehle es sich, dem lateinischen Unterricht möglichst weitgehende Konzessionen zu machen, da ihn das Leben gelehrt habe, welch bedeutendes erziehliches Moment gerade dieser Sprache innewohne. Habe die Realschule nach dieser Richtung hin ihren Lehrplan erweitert, so sehe er nicht ein, warum man nicht auch den Realschul⸗-Abiturienten bezüglich der Universitätsstudien größere Berechtigungen ein— räumen solle. Bei Schluß des Blattes nahm der Staats-Minister von Goßler das Wort.

Nach einem Spezialerlgß des Ministers des Innern, vom 11. Januar d. J, ist die Auffassung, wonach Beamten, welche zum Zwecke von Reisen innerhalb ihres Amts bezirks eine Pauschsumme für Reisekosten oder Unterhaltung von Fuhrwerk oder Pferden beziehen, bei Dienstreisen, die über die Grenze ihres Amtsbezirks hinausgehen, unter Umständen nur für die außerhalb des Amtsbezirks zurückgelegte Wegestrecke Tagegelder und Reisekosten zu gewähren seien, nicht zutreffend.

anstalten) trat der Abg. Dr. Kropatschek Namens der Budget-

anzuerkennen und von der vorgesetzten Behörde als solche be⸗ scheinigt ist und dabei der Beamte von seinem Wohnorte aus mindestens zwei Kilometer zurückgelegt hat, sind grund⸗ sätzlich dem Beamten nach Maßgabe der Bestimmungen im 8. 8 des Gesetzes vom 24. März 1873 die gesetzlichen Tage⸗ gelder und Reisekosten für die ganze Wegestrecke von seinem Wohnorte nach dem Reiseziel und zurück zu bewilligen, ohne Rücksicht darauf, ob die Ausdehnung der Reise über den Amtsbezirk hinaus von vorn herein in Aussicht genommen war oder sich erst bei Ausführung der bezüglichen Dienstgeschäfte als nothwendig herausgestellt hat, und ohne Rücksicht auf die Länge der außerhalb des Amtsbezirks zurück⸗ gelegten Reisestrecke.

In dem Falle, daß ein Beamter bei Gelegenheit einer solchen Reise andere Dienstgeschäfte innerhalb seines Amts⸗ bezirks abmacht, ist die auf die Erledigung dieser Geschäfte verwendete Zeit und ein zum Zwecke derselben etwa gemachter Umweg bei der Festsetzung der vorerwähnten Vergütung selbstverständlich nicht anzurechnen.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Januar 1882 auf deutschen Bahnen (aus⸗ schließlich der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf. 4 größeren Bahnen beziehungs⸗ weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 29 340,99 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 12338 Courier⸗ und Schnellzüge, 86 646 Personenzüge, 53 827 gemischte Züge und 83 412 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen: 1557 Courier⸗, Schnell⸗, Personen⸗ und gemischte Züge und 25 768 Güter⸗, Materialien⸗ und Arbeitszüge. Im Ganzen wurden 638 024 517 Achskilometer bewegt, von denen 183 760 853 auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeför⸗ derung entfallen. Es verspäteten von den 152311 fahrplan⸗ mäßigen Courier⸗, Schnell-, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 934 oder 0, H 19Ct., (gegen 2,46 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,46 pCt., im Vormonat). Von diesen Ver⸗ w jedoch 329 durch das Abwarten verspäteter Inschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 695 Verspätungen O,40p6t.) zur gast fallen (gegen 9, 8 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 146268 beförderten fahrplanmäßi⸗ gen Zügen mit Personenbeförderung 2916 oder 1,38 pCt., mithin G,98 pCt. mehr. In Folge der Verspätungen wurden 181 Anschlüsse versäumt (gegen 886 in demselben Monat des Vorjahres und 374 im Vormonat). Von den Verspätun— gen auf den eigenen Strecken entfallen auf die Königliche Eisenbahn-Direktion (rechtsrheinische) zu Cöln 121 mit 13, auf die Königliche Eisenbahn-Dirxektion (linksrheinische) zu Cöln 45 mit 51 Anschlußversäumnissen.

Nach Allerhöchster Bestimmung scheidet S. M. Korvette „Vineta“ bei der Ostseestation aus und gehört fortan zur Nordseestation.

Unter Abänderung der Allerhöchsten Ordre vom 24. April 1873 ist bestimmt worden, daß einem Maxine— zahhmeister, Unterzahlmeister oder Zahlmeister⸗ Aspiranten der Consens zur Verheirathung nur dann ertheilt werden darf, wenn er den Nachweis ein es sicher⸗ gestellten Einkommens führt, welches mit Einschluß seines Diensteinkommens mindestens 3000 „6 jährlich beträgt. Die Annahme bereits verheiratheter Individuen für die Zahl⸗ meisterlaufbahn soll von der Erfüllung dieser Bedingung ab⸗ hängig sein.

Die Bestimmung des §. 395, Theil 21, Tit. 1 des Preuß. Allgem. Landrechts, wonach der Vermiether wegen seines Zinses oder „anderer Forderungen“ auf die vom Miether in die gemietheten Räume eingebrachten Sachen und Effekten die Rechte eines Pfandgläubigens hat, findet, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Hülfs⸗ senats, vom 16. Februar d. J., keine Anwendung auf For⸗ derungen des Vermiethers gegen den Miether aus anderen, nicht aus dem Miethsverhältniß fließenden Verbindlichkeiten, z. B. Waarenforderungen, Darlehnen.

Die Kosten zum Bau einer Kirche sind nach §. 712, 720 Th. II. Tit. 11 des Preuß. Allg. Landrechts zu⸗ nächst aus dem Kirchenvermögen zu nehmen und nur in⸗ soweit dasselbe nicht hinreicht, vom Patron und den Ein⸗ gepfarrten zu tragen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Civilsenat, durch Urtheil vom 9. Februar d. J. ausgesprochen, daß der auf Zahlung eines Beitrages vom Kirchenvorstande verklagte Patron, welcher gel⸗ tend macht, daß das vorhandene Kirchenvermögen zu den Kosten des Baues hinreicht, diesen Einwand zu beweisen hat.

. . Das „Marine⸗Verord. Bl.“ enthält folgende Nach⸗ richten über Schiffsbewegungen (Das Datum vor dem Orte bedeutet Ankunft daselbst, nach dem Orte Abgang von dort.) S:. M. S. „Carola“ 2.3. Sidney 23/3. (Poststation: Sidney [Australien]):. S. M. S. „Elisabeth“ 23. /2. Callao 27/2. nach Yokohama. (Poststatiön: Yokohama.) S. M. Knbt. „Habicht“ 22/12. 81. Auckland. Sidney 9/3. Heimreise über Adelaide⸗Albany angetreten. (Poststation: Aden.) S. M. S. „Hertha“ 5/1. Nagasaki 165.1. 16.1. Kagoshima. (Poststation: Singapore.) S. M. Knbt. „Iltis“ 16.1. Amoy. (Poststation: Hongkong.) S. M. Av. „Loreley“ 22/12. SI. Konstantinopel. Letzte Nachricht von dort 7. 3. (Poststation: Konstantinopel.) S. M. S. „Luise“ 31.1. Puerto Cabello 9/2. 10.72. St. Anng (Curagao]. (Post⸗ station: Havanna.) S. M. Knbt. „Moewe“ 8.11. 81. Sidney. Letzte Nachricht von dort 21./1. (Poststation: Aden.) S. M. S. „Moltke“. Letzte Nachricht aus Val⸗ pariso 22.2. (Poststation: Panama.) S. M. S. „Stosch“ 19.1. Manila 22/1. 31. / 1. Ban gkok 5. 2. 11.2. Singa⸗ pore. (Poststation: Hongkong.) S. M. Schiff „Vineta“ Kiel 9. / 3. nach Wilhelmshaven. S. M. Knbt. „Wolf“ 7. /. Hongkong 165./1. zur Kreuzfahrt nach Ningpo, Nagasaki, Shantung⸗Promontory, Shanghay. (Poststation: Hongkong.)

Stettin, 16. März. Die heute um 11 Uhr eröffnete 4. Sitzung des 8. pommerschen Provinzigl⸗Land⸗ tages begann mit der Berathung des von der Königlichen Staatsregierung erforderten Gutachtens über die Reform der inneren Stgatsverwaltung. Nachdem der ernannte Referent, von Kleist-Retzow, die Veranlassung zu der dem Landtage emachten Vorlage in einem ne nd Vortrage erörtert, odann dargethan, daß es zweckmäßig sei, zunächst in die Berathung der ad B. von dem Minister gestellten Frage ein⸗

einmalige Schlußberathung über den Ges 6 b e⸗ treffend eine dem Herzoglich Glücksburgischen

Sofern die Ausdehnung einer solchen Reise über den Amtsbezirk hinaus als im dienstlichen Interesse nothwendig

zutreten und ferner nachzuweisen versucht hatte, wie es sich durchaus empfehle, den jetzt bestehenden, durch das Gesetz

geregelten Unterschied zwischen Beschluß⸗ und Streitverfahren

beizubehalten, gab derselbe ad B. sein nach einer kurzen Dis⸗ kuffion durch Streichung des Wortes „prinzipiell“ modificirtes Gutachen dahin ab: .

„Die Unterscheidung zwischen Verwaltungs⸗Streitsachen und Beschlußsachen im Sinne des jetzt geltenden Systems ist beizubehalten und demgemäß auch ein verschiedenes Verfahren in Streit bezw. Beschlußsachen geboten. Es erscheint nicht zweckmäßig, die Form des Verfahrens der Bestimmung der Parteien zu überlassen, oder von den Anträgen der Parteien abhängig zu machen.“ .

BDemnächst entwickelte der Korreferent, Justiz⸗Rath von Vahl welcher gleichzeitig das von dem Provinzial⸗Ausschusse gegebene Gutachten vertrat das von ihm abgegebene Gut⸗ achten und schloß sich sodann dem Votum des Referenten an, welches letztere demnächst in der vorstehenden Fassung angenommen wurde.

Demnächst trat man in die Berathung der Fragen ad C. a. und b. Nachdem der Referent von Kleist⸗Retzow die Gründe für die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit der Verschmelzung des Bezirkäverwaltungsgerichts mit dem Bezirksrathe unter dem Vorsitze des Regie rungs⸗Präsidenten, der Korreserent die gegen eine derartige Vereinigung sprechen⸗ den Momente in längerem Vortrage erörtert und hierbei nament⸗ lich darauf hingewiesen hatte, daß es die Kräfte des Regierungs⸗ Präsidenten übersteige, außer der ihm bereits in reichem Maße obliegenden Arbeitslast auch noch die Geschäfte der Leitung des Bezirksverwaltungsgerichts zu übernehmen, nahm der Sber⸗Präsident Freiherr von Münchhausen das Wort und führte wenn er auch die reichliche Arbeitslast der. Re⸗

ierungs-Präsidenten anerkannte aus, daß die Führung des

orsitzes in dem zu bildenden Bezirks ausschuß durch den Ne— gierungs⸗Präsidenten bei gutem Willen und gleicher Be⸗ sähigung doch wohl ausführbar sei namentlich dann, wenn die bereits länger Seitens der Königlichen Staats⸗ Regierung gehegte Absicht der angemessenen Verkleinerung der großen Regierungsbezirke zur Wirklichkeit werden sollte; daß aber ferner die Vereinigung der beiden Behörden zweifellos als eine Vereinfachung zu erachten und eine Ver⸗ schmelzung deshalb nicht nur für das Publikum, sondern auch für die Staatsregierung erwünscht sei, um die Verwaltungs⸗ behörden bezw. den Regierungs-Präsidenten mit den Ge⸗ schäften sowie der Praxis der Verwaltungsstreitbehörde stets in lebendigem Zusammenhange zu erhalten.

Nach längerer Diskussion über die verschiedenen Anträge des Referenten bezw. Correferenten, welche im Wesentlichen keine neuen Momente ergaben, wurde das Votum des Provinzialausschusses beziehungsweise des Korreferenten mit ziemlich erheblicher Majorität dahin angenommen:

„ad 0. 1. Bei Aufrechthaltung der eben hervorgehobenen Grundsätze ist es weder geboten noch angemessen, in Ab⸗ änderung bestehender Institutionen den Bezirksrath und, das Bezirks verwaltungsgericht zu einer Behörde zu verschmelzen.

Ein Wechsel im Vorsitz empfiehlt sich ev. nicht.

In gleicher Weise wurden demnächst die weiteren Fragen unter geringer Modisikation der Anträge des Referenten und Jorreferenten dahin beantwortet: .

ad C. 2. Die Frage ist zu verneinen. J

a4 P. 1. . Die in dem Entwurf eines Zuständigkeits— gesetzes de 1880, wie solches aus den Berathungen des Land⸗ tages hervorgegangen ist, enthaltenen Veränderungen des Instanzenzuges sind im Allgemeinen als zweckmäßig anzu— erkennen. .

b. Es empfiehlt sich, den in erster Instanz ergehenden Beschlüssen und Entscheidungen der Selbstverwaltungskollegien in weiteren Sachen wie bisher (z. B. bei Armenbeschwerden) Endgültigkeit beizulegen oder den Instanzenzug abzukürzen.

c. Eine aus praktischen Gründen dringend wünschens⸗ werthe nicht unwesentliche Vereinfachung würde eintreten, wenn die Ertheilung von Schankkonzessionen als Beschlußsache be⸗ handelt würde. Mindestens empfiehlt sich eine Kürzung des Instanzenzuges.

t ö kerl chm der Konzession würde unter allen Um⸗ ständen das Verwaltungs⸗Streitverfahren beizubehalten sein. ad b. 2. Es empfiehlt sich nicht, die Zulässigkeit der Berufung oder der Revxision von einem gewissen Werths⸗ minimum des Streitgegenstandes abhängig zu machen.

ad A. Das Bedürfniß zu einer Vereinfachung der durch das Gesetz vom 26. Juli 1880 ö. . mit dem Ver⸗

8. Juli . waltungsgerichts⸗Gesetze vom ) August Is86 und dem Zuständig

keitsgesetze gestalteten Organisation der, allgemeinen Landes⸗ verwaltung ist theilweise anzuerkennen.

Schleswig, 16. März. Heute, Nachmittags 31a Uhr, wurde die 15. Diät des Schleswig⸗Holsteinischen Provinzial-Landtages, in welcher in 13 Sitzungen J Vorlagen der Königlichen Staatsregierung, 8 Vorlagen des provinzialständischen Verwaltungs⸗ Ausschusses, Privat⸗ Propositionen sowie S4 Petitionen, mit Ausnahme von 2 den betreffenden Spezial⸗Ausschüssen überwiesenen, in 28 Be⸗ richten erledigt worden, und in welcher 6. Ausschüsse nieder⸗ gesetzt gewesen sind, von dem Ober⸗Präsidenten Steinmann mit nachstehenden Worten geschlossen:

ochgeehrte Herren! ö. .

Eine mik und . Zeit liegt hinter Ihnen. In drei⸗ zehn Plenar⸗ und einer langen Reihe von Ausschußsitzungen haben Sie die Aufgaben, welche sich Ihnen für Ihre dies jãhrige Session darboten, vollständig und in befriedigendster Weise gelöst:

Der Aufforderung der Königlichen Staatsregierung entsprechend, haben Sie sich einer eingehenden Begutachtung der hochwichtigen Entwürfe einer Kreis⸗ und einer Provinzialordnung für unsere Pro vinz unterzogen, und nicht minder ein Gutachten über die bezüglich der Vererbung ,,, für erforderlich zu erachtenden Gesetzes⸗

zriften abgegeben. . . . zin en für die provinzialständische Verwaltung für 1882583 ist von Ihnen festgestellt und darin in ausgiebiger Weise für die Bedürfniffe der ständischen Institute und des Wegewesens sowie fuͤr die Förderung der n nnen und sonstiger gemeinnütziger

essen Sorge getragen worden. . dit . gal eine Reihe von Privatpropositionen und von Pe⸗ titionen Erledigung e , und sind die erforderlichen Wahlen von

n vorgenommen worden. 8 6. allbewährter Leitung in so erfolgreicher Weise statt⸗ gefundenen Berathungen, meine Herren, waren von der ersten bis zur letzten Stunde getragen von dem schönen Patriotismus und der warmen Liebe zur engeren Heimath, welche dieselben zu jeder Zeit ausgezeichnet hat. Kein Mißton ist in dieselben hineingedrungen, und' ich bin überzeugt, daß Sie mit ebensoviel Bejriedigung auf Ihr Zusammenwirken zurückblicken, wie es mir zur Freude gereicht hat,

gebung an das Interesse des Staats und der Heimathprovinz den warmen Dank der Königlichen Staatsregierung ausspreche und indem ich Ihnen bei der Rückkehr in die Heimath die herzlichsten Wünsche für Ihr Wohlergehen mitgebe, erkläre ich im Namen Sr. Majestãt bes Königs den TV. Schleswig ⸗Holsteinischen Provinzial⸗Landtag für geschlossen.

Nach einem von dem Landtags⸗Miarschall, Grafen zu Rantzau, ausgebrachten dreimaligen Hoch auf Se. Maje stät den Kaiser und König trennte sich sodann die Ver⸗ sammlung.

Bayern. München, 16. März. (W. T. B.) Das Generalcomité des landwirthschaftlichen Vereins in Bayern hat sich mit 13 gegen 12 Stimmen für die Einführung des Tabackmonopols ausgesprochen]

Württemberg. Stuttgart, 14. März. Der „St.⸗A. f. WM meldet: Nach den aus Florenz eingetroffenen Nach⸗ richten ist der dortige Aufenthalt von sehr günstigem Einfluß auf das Befinden des Königs. Die Witterung ist fort⸗ während herrlich und der König macht täglich Vormittags einen Spaziergang und Nachmittags eine längere Fahrt in die Umgegend. Anläßlich des Allerhöchsten Geburtsfestes fandte der König von Italien den Ober⸗-Ceremonienmeister Grafen Panissera' zur Veglückwünschung nach Florenz; auch wurde bei diesem Anlasse von Sr. Majestät eins Deputation der daselbst befindlichen Württemberger empfangen.

Baden. Karlsruhe, 17. März. (W. T. B.) Die Erste Kammer nahm einen Antrag an, die Regierung zu erfuchen, in Erwägung zu ziehen, in welcher Weise eine Enquete über die Verschuldung der bäuerlichen Grundbesitzer angestellt werden könnte.

Elsasß⸗Lothringen. Straßburg, 16. März. (W. T. B.) Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Unter⸗ Elsaß hat den ihm vom Ministerium zur Begutachtung vor⸗ gelegten Gesetzentwurf über das Tabackmonopol berathen und? sich mit allen gegen zwei Stimmen für denselben aus— gesprochen. . Gegenüber den Behauptungen norddeutscher Blätter, daß selbst unter den Freunden des Tabackmonopols eine Andeu⸗ tung des Direkt rs der Straßburger Tabackmanu⸗ faktur im Volkswirthschaftsraths, ein Durchschnitts— lohn für die Tabackarbeiter von 528 6 jährlich sei völlig hinreichend, wenn man weibliche Arbeiter heranziehe, Sensation gemacht habe, konstatirt die „El saß-Lothrin—⸗ gische Zeitung“ daß diese Erklärung folgendermaßen ge⸗ lautet habe: ein Durchschnittslohn von 577 66 sei völlig hin⸗ reichend, wenn man weibliche und jugendliche Arbeiter mit be⸗ schäftige, wie dies bei der Durchschnittsberechnung der Löhne in Aussicht genommen sei, und wenn man ferner berüclsichtige, daß es sich bei der Durchschnittsberechnung nicht blos um Löhne in den größeren Städten, sondern auch um solche an kleineren Orten handele.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 16. März. (W. T. B.) Die „Polit. Corr.“ erhielt auf Anfrage von der montenegri⸗ nischen Regierung die telegraphische Antwort, daß die Ge⸗ rüchte über eine Mobilisirung montenegrinischer Truppen, sowie über Beschwerden, welche Montenegro dar⸗ über erhoben hätte, daß österreichische Granatkugeln während der letzten Gefechte in der Crivoscie auf montenegrinisches Gebiet herübergeflogen, pure Erfindungen seien. Ueber⸗ haupt seien die von dem überwiegenden Theile der Presse aus und über Montenegro veröffentlichten Nachrichten zumeist falsch und mit größter Vorsicht aufzunehmen.

Amtlich wird gemeldet: Seit dem 11. März hat in der Crivoscie kein Gefecht stattgefunden. Die Truppen richten sich in Crkvice, Zagvosdak, Goliorh, Velivrh, Napoda, Celina und Vratlo mit flüchtigen Befestigungen ein. Von Cemerno gus werden Grab, Zagorje und der oberste Theil des Narentathals beobachtet. Dort sind nirgends Insurgenten wahrgenommen worden; gleichwohl aber sind dort wie in der mittleren Herzegowina fast alle waffenfähigen Männer ab⸗ wesend. Dieselben rotten sich zusammen, um Raubzüge aus⸗ zuführen und zerstreuen sich, sobald Truppen anrücken. In jenen Gegenden ist die Herstellung von Wegen wegen Man⸗ gels an Arbeitern schwierig.

Großbritannien und Irland. London, 16. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unt. - hauses antwortete der Unter⸗-Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Northeote's: der Botschafter Lord Lyons in Paris habe keine Instruktion zur Wiederaufnahme der Unterhandlungen über den Handelsvertrag mit Frankreich, es sei aber mög⸗ lich, daß die von den Zeitungen erwähnte Unterredung zwischen Lord Lyons und dem Minister⸗Präsidenten de Freycinet darüber stattgefünden habe. Der Deputirte Smith kündigte an, er werde nach Ostern beantragen, daß es nothwendig sei, die irische Landakte zu ergänzen, um den irischen Pächtern die käufliche Erwerbung der Pachtgüter zu er⸗ leichteri. Im weiteren Verlaufe der Sitzung er⸗ widerte der Unter-Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Mac Ivers: der jüngst unterzeichnete Schiffahrtsver⸗ trag mit Frankreich stimme fast ganz mit dem alten Ver⸗ trage überein, mit Ausnahme einiger Artikel. Unter letzteren fei Lin Artikel, welcher bestimmt, daß die Unterthanen der kontrahirenden Parteien vom Militärdienst. von Requisitionen, Kriegskontributionen, Zwangsanleihen, Vorschüssen und an⸗ deren Kontributionen, welche unter Ausnahmezuständen er⸗ hoben werden, befreit sind, so lange diese Kontributionen nicht auf Grundbesitz erhoben werden. Trevelyan brachte das Marinebndget ein, dessen erste Position angenommen

wurde.

Frankreich. Paris, 16. März. (W. T. B.) Die Deputirten kammer hat die vom Senat bereits geneh⸗ migte Vorlage über die Militär verwaltung ange⸗ nommen. Von der zur Vorberathung des Antrags Boysset auf Aufhebung des Konkordats von der Kammer gewählten, aus 22 Mitgliedern bestehenden Kommission sind sämmtliche Mitglieder bis auf zwei Gegner des Antrags.

Eine Depesche des „Temps“ aus Tunis meldet: von den Militärbehörden sei beschlossen worden, alle von den Schotts in Südtunis nach der tripolitanischen Grenze führen⸗ den Zugänge vollständig zu schließen, man erwarte, daß diese Maßregel alle neuen Einfälle verhindern werde. Die von den Marodeurs geführten weittragenden Gewe re kämen aus Tripolis und würden durch einen Italiener, Namens Rossi, verkauft, der dieselben den Stämmen zuführe.

Tun is wurden Graf Sauen und der Kanzler des franzö⸗ sischen Konsulats, als sie in der Nacht vom 15. zum 16. d. M. in ihre Wohnungen zurückkehrten, von zwei , . angegriffen. Ein in der Nähe befindlicher

achtposten verhaftete die Angreifer und führte dieselben nach dem italienischen Konsulat, wo der Thatbestand festgestellt wurde. . (Cöln. Ztg) Der Ministerrath wird sich in nächster Jeit mit dem von der Kommission zur Nevision der Militärgesetze im Kriegs⸗Ministerium ausgearbeiteten Rekru⸗ tirungsgesetze beschäftigen. Die Grundlage dieses Gesetzes ist der dreijährige Dienst mit Disponibilität für die zwei folgenden Jahre. Nach dreijährigem aktiven Dienst können alle Bürger während der nächsten zwei Jahre wieder unter die Fahnen berufen werden, jedoch nur im Kriegsfalle, sodaß, wenn die Vertheidigung des Landes es erheischt, der Kriegs⸗ Minister fünf Klassen anstatt drei zu seiner Verfügung haben würde. Obgleich die Dienstpflicht für alle gilt, so zwingen die Bedürfnisse des Budgets den Staat doch, zwei Theile im jährlichen Kontingent beizubehalten. Der erste, der zahlreichere, wird drei Jahre, der zweite nur ein Jahr dienen; die beiden Theile werden durch Loosziehung bezeichnet. Eine Neuerung ist die, daß die ärztliche Untersuchung vor der Loos⸗ ziehung staatfinden soll, so daß die für den Dienst untaug⸗ lichen Leute vor Bildung der beiden Kontingente ausgeschieden werden und die Loosziehung nur tüchtige junge Leute be⸗ treffen wird. Junge Leute, welche sich den sogenannten libe⸗ ralen Professiönen widmen, werden in den zweiten Theil des Kontingents gestellt, das Volontariat mit Geldprämie aber wird vollständig aufgehoben werden. Zur Erleichterung der Rekrutirung der Unteroffiziere sollen Schulen gegründet wer⸗ den. Diese Vorlage soll am 20. März in der Kammer einge⸗ bracht werden.

Griechenland. At hen, 16. März. . In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde von dem Minister⸗-Präsidenten Trikupis das Programm des neuen Ministeriums verlesen. In demselben heißt es: das neue Ministerium finde die Zustände im Orient nicht ohne Gefahren und müsse sich auf Veränderungen ge⸗ faßt machen. Die Hauptaufgabe der Regierung sei, eine friedliche Politik zu befolgen, indem sie freundschaftliche Beziehungen zu allen Staaten, vor Allem mit der Türkei zu unterhalten suche und sich mit allen Kräften der Reorganisation der Finanzen des Landes sowie seines Heeres und seiner Marine zu widmen. Das Kabinet werde der Kammer u. A. einen Gesetzentwurf vorlegen, nach welchem die für die alten Provinzen des Landes gültigen Gesetze und die zwischen diesen und den auswärtigen Mächten abge⸗ schlofsene Konvention auch für die neu erworbenen Provinzen Gesetzeskrast erlangen sollen.

Rumänien. Bukarest, 158. März. (W. T. B) Die Mitglieder der auf der Rückreise von Konstantinopel hier ein⸗ getroffenen außerordentlichen preußischen Gesandt⸗ schaft wurden heute Mittag von dem Könige in Audienz empfangen und zu derselben in Hofwagen von ihrem Ab⸗ steigequartier abgeholt. Am Nachmittag inspizirte der König mit seinen Gästen ein Jäger-Bataillon; heute Abend findet zu Ehren derselben ein Galadiner von ca. 40 Gedecken im König⸗ lichen Palais statt. .

17. März. (W. T. B.)) Das amtliche Blatt ver⸗ öffentlicht ein Königliches Dekret, durch welches ein allgemeiner Garnisonwechsel der Regimenter an⸗ geordnet wird. Veranlassung dazu ist die in Folge des an⸗ strengenden Dienstes in der Dobrudscha nothwendig gewor⸗ dene Ablöfung der daselbst stationirten Truppen.

Serbien. Belgrad, 16. März. (W. T. B) Das Regierungsblatt veröffentlicht die von dem Könige an Die verschiedenen Höfe gerichteten Danktelegramme anläßlich der Anerkennung des Königreichs Serbien, sowie die hier ein⸗ gegangenen Beglückwünschungstelegramme der Sou⸗ veräne von Oesterreich-⸗Ungarn, Deutschland, Italien und Rumänien, in welchen den wohlwollendsten und herzlichsten Gesinnungen der Freundschaft für den König von Serbien Ausdruck gegehen wird. In dem Telegramme des Kaisers Wilhelm heißt es außerdem, das Königreich Serbien bilde eine Garantie mehr für den Frieden Europas. In Folge der Drohung der Radikalen, die Skupschtina zu verlassen, falls die Regierung nicht heute Auskunst über das Parifer Arrangement ertheile, erschien der Finanz⸗Minister heute in der Skupschtina nicht. . .

17. März. (W. T. B) Einund fünfzig der radi⸗ kalen Partei angehörige Deputirte haben ihre Man⸗ date niedergelegt. Die Regierung ordnete Neuwahlen an und vertagte die Skupschtina bis zur Kompletirung derselben.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. März. (W. T. B.) Der Reichstag hat heute den Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag mit Frantreich nach zweitägiger Berathung mit 197 gegen 112 Stimmen angenommen.

Amerika. (Allg. Corr) Bei New⸗Orleans ist nach telegraphischen Berichten aus New⸗York, 14. März, der Mississippi etwas im Fallen. Zwischen New⸗Orleans und Baton Rouge sind hunderte von Menschen beschäftigt, die Deiche zu verstärken. Auch aus Memphis wird berichtet, daß das Wasser fällt und die Eisenbahnverbindung dahin wieder aufgenommen ist, aber im Großen und Ganzen ist die Ueber⸗ schwemmung noch nicht im Rückgange und ihre Ausdehnung ist kolossal. Ein Dampfer, der von St. Louis in New⸗ Srleans angekommen ist, berichtet, daß von Cairo abwartz das Neberschwemmungsgebiet eine Breite von 30 40 engl. Meilen hat. Alle Deiche mit Ausnahme einer Strecke von 60 Meilen ober- und unterhalb Neu⸗Vicksburg sind weggewaschen. Bei Vicksburg droht der Strom sich ein anderes Bett zu graben. Die von der Ueberschwemmung Heimgesuchten werden nach Bericht des Regierungsbeamten? bis zum Mai durch Staat⸗ hülfe ernährt werden müssen.

Zeitungsstimmen.

Aus Levern (Kr. Lübbecke), 14. März, meldet die „Neue Preuß. Ztg.“ . . j ö 4 . des Präses beschloß der hiesige konserpative Land- verein, an den Fürsten Def gh 26 Eee. der Bildung des zerei Hierauf ist folgendes reiben eingegangen: K Berlin, 109. März 6

Aus dem gefälligen Schreiben vom 2. März habe ich gern ersehen, daß die Konservativen dafelbst die Organisation ihrer Partei in An⸗

lben Theil nehmen zu dürfen. . 3. er, . für die von Neuem bethätigte treue Hin—

= 17. März. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus

griff genommen haben; ich würde mich freuen, wenn dieses Beispiel in