1882 / 67 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

O 3 * ——

Stettin, 16. März. (W. T. B.) 3

Getreidemarkt. Weizen fest, loeo 210,00 bis 220. Q, pr. April Mai 221,909), pr. Mai-Juni 220 00. Roggen ruhig, loco 159,90 bis 161,00, pr. April-Mai 160, 50, pr. Mai-Juni 15890). REhbsen pr. April-Mai 260, 00, pr. September - Oktober 261, C0. Fühl stil, 109 Kilogr. pr. April-Hai 56, 0), pr. September 9ktober 56,20. Spiritus unverändert, loco 43,70, pr. April. Nai 45,79. pr. Juni-Juli 47, 0. Petroleum pr. März 7,50.

Posen, 16. Närz. (W. T. B.) . ;

Spiritus loco ohne Fass 43,70, 8. März 44,00, pr. April. Mai 44.91. pr. Juni 45.90, pr. Jnli 46, 60. Fest.

KEreslan, 17. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 1000,99 per Märx 44,20. do. per Aptil-Mai 45,20, do. per Mai-Juni 45,50. Weizen per März 214.99. Roggen per März 160,00, do. per April-Mai 16050. per Mai-Juni 161,50. Rüböl loco per März 55, 0M, per April- Mai 55,00, per Mai-Jquni 55,5. Zink umsatzlos. Wetter: Schön.

Cöln, 16. März. (MW. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,50, fremder loco 22.50, pr. März 22, 5, pr. Mai 21,90, pr. Juli 21, S). Roggen loco 19,50, pr. März 16,35, Ppr. Mai 16,90, pr. Juli 15, 85. Hafer loco 16,5»). Rüböl loco 30.50, pr. Mai 28, 90, pr. Oktober 28,90.

Kremen, 16. März. (W. T. B)

Fetrolenm. (Schlussbericht). Matt. Standard white loco 7. 10 bex, pr. April 7, 25 Br., pr. Mai 7, 35 Br., pr. Juni 7, 45 Br., pr. Aukust-Dezember S, 00 Br.

Hambhnrg, 16. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loFeo fester, ant Termine ruhig. Roggen loco und auf Termine ruhig. ;

Weizen pr. April-Mai 216,00 Br., 215,00 G4d., Pr. Mai- uni 215,90 Br., 215, 09 Gd. Roggen pr. April-Mai 158,00 Br., 157.00 Gd., pr. Mai- Juni 155,00 Br., 154,00 G4. Hafer still. Gerste matt. RKübsl ruhig, loco 57, ), pr. Mai 57, 00h. Spiritus matt, pr. Märag 38 Br., pr. April Mai 38 Br., pr. Mai-Juni 38 Br., pr. Juli-August 9 Br. Kaffee fest, Umsatz 4000 Sack. Petroleum geschüftslos, Standard white loc 7,65 Br., 755 Gd. pr. März 7, 45 Gd., pr. August-Dezember 8, 10 Gd. Wetter: Schön.

Wien, 16. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Erähjahr 12,17 Gd. 12,20 Br. Hafer pr. Frühjahr S, 26 Gd., 8,27 Br. Mais pr. Mai-Juni 7.52 Gd., 7, 55 Br.

Fest, 16. Mürz. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco reservirt, auf Termine lustlos, pr. Frühjahr 11.92 Gd. 11,95 Br., pr. Herbst 10,57 Gd. 10.60 Br. Hafer pr. Frühjahr 7.90 Gd., 7, 985 Br. Mais pr. Mai- Juni 7, 18 Gd., 7T, 22 Br. Kohlraps pr. August-September 133. Wetter: Pracht voll.

Antwerpen, 16. März. (W. T. B.)

Fetroleumm arkt (Schlussbericht). Raffinirtes. Type weiss, loco 173 bez. u. Br, pr. April 18 Br., pr. Mai 18 Br., pr. Sep- tember-Dezember 20 Br. Ruhig.

Antwerpen, 16. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen ruhig. Roggen weichend. Hafer vernachlässigt. Gerste flau.

Amsterdam, 16. März. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. März 316, Roggen pr. März 186, pr. Mai 181.

Amster dann, 165. März. (W. T. B.)

Bancazinn 673.

London, 16. März. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Wetter: Schön. Havannazucker Nr. 12 24. Stetig.

Liverpool, 16. März. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 12000 B., davon für Spekulation und Erhgort 1000 B. Fest. Middl. amerikanische April-Mai-Lieferung Ges / z, Mai- Juni - Lieferung 6is / is, Juni-Juli- Lieferung 63, Juli-August-Lieferung 61s /ig, August-September- Lieferung 66s/ss, September-Oktober-Eieferung 6is is d.

Liverpool, 16. Mära. (W. L. B) (Offizielle Notirungen)

Upland— good ordinary 66, Upland low middl. 6g, Upland middl. inis, Mobile middl. 6ihis, Orieans good ordin. 65is, Orseans low middl, Su / ig, Orleans middl. 63, Orleans middl. fair 73, Pernam fair 7, Maceio fair 7, Maranham fair 7i /i, Egyptian brown middl. St, Egyptian hromn fair 63, Egyptian brown good fair 77, Egyp- tian white fair 7, Egyptian white good fait 7, Dholleräah good middl. 33, Dhollerah middl. fair 48, Dhollerah fair 45/16, Dhollerah good fair 47. Dhollerah good 57iz, Omra fair 4, Omra good fair 4l5sis, Omra good 5? /is, Scinde fair 38, Bengal fair 33. Bengal good fair Ls. Madras LTinnerellö fair ifi, Madras Tinne-

Telly good fair 57 / is, Madras Western fair 43, Madras Western good fair 41/16. J

Slasg om, 15. Nära. (V. T. B)

Roheisen. Mixed numbers warrants 49 sb. bis 49 sb. 154.

Rradisord, 16. Närz. (W. T. B.)

Wollgeschäft etwas lebhafter. Preise unverändert, wollene Garne für den Export etwas mehr gefragt, in wollenen Stoffen ziemlich gutes Geschätt.

New- Kork, 16. März. (W. T. B.)

Waarenberieht. Baumwolle in New-Vork 12/16, do. in New-Orleans 12. Petroleum in New-Tork 73 Gd. do. in Philadelphia 73 Gd, rohes Petroleum 6, do. Pipe sine Gertificates D. 81 C. Mehl 4 D. 75 9. Rother Winterweizen loco 1 D. 365 9. do. pr. März 1 D. 349 C., do. pr. April 1 D. 353 C., do. pr. Mai 1 D. 353 C. Mais (old mixed) 76 C. Zucker (fair refining Muscovados) 73. Kaffee (Rio-) 93. Schmalz (Marke Wilco) IISsis, do. Fairbanks 111, do. Rohe G Brothers 11. Speck (short clear) 9t C. Getreidefracht 23.

Kerlin, 16. März. (Wochenbericht über Eisen, Kohlen und Metalle von M. Loewenberg, vereidetem Makler und gericht- lichem Taxator) Preise verstehen sich pro 100 kg bei grösseren Posten frei hier. Der Metallmarkt ist ruhig, die Preise sind wenig verändert, aber fest. Roheisen:; Der Glasgower Markt befestigt sich mehr und mehr, Verschiffungseisen notirt Höher, ebenso erhelten sich Warrants, Middlesbrongheisen ist steigend. Hier sind die Läger ziemlich gerüumt und halten für den Rest, Verkäufer ihre Preise aufrecht; es notiren auf Lieferung gute und beste Marken schoöttisches Roheisen 50 à 8-40, englisshes 6.40 à 6,75 und deutsches Giessereieisen 8, 0 à 8,70, Hisenbahn- schienen zum Verwalzen 7, 60 à 7.89). Walzeisen 15,50 à 15,75. Kupfer besser, engl. und amerikan. 140, 00 à 145, 09. Mansfelder 144004145090. Zinn stetig, Banka 230, 60 à 231,60, prima engl. Lammzinn 234,00 à 235,00. Zink ruhig., schles. Hättenzink 35.05 35,50. Blei unverändert, 30, 09 à 365,50). Kohlen und Koks ruhig, Sechmiedekohlen bis 63, (0 pro 40 hl, Schmelakoks 2,46 à 2,60 pro 100 Eg.

Frankfurt a. BI., 16. März. (Getreide- und Pro- duktenberieht von Joseph Strauss.) Seit dem letzten Bericht hatten wir sehr schöne Tage. Die jungen Saaten ent- wickeln sich herrlich und erscheinen kräftig und widerstandsfähig. ier hatte das Geschäft einen sehr ruhigen Verlauf und ausser den Art kKeln, in welchen sich stets der Konsum mehr oder weniger bewegt, wie Weizen, Hafer eté., war es wiederum nur der be- Scheiden auftretende Bedarf, der gelegentlich zu einigen Abschlüssen führte. Weizen verkehrt in rubiger Stimmung; besondere Ver- änderungen haben in keinem der Hauptmärkte stattgefunden; dieè Preise unterlagen nur kleinen Schwankungen, eins entschiedene Meinung für die eine oder andere Richtung besteht hier augen- blicklich eben so wenig wie an anderen Orten. Wir lassen: Weizen ah Umgegend 255 6, fremde Sorten, wie Bombay), California, Theodosia werden hier nicht verlangt; hübscher Kur- hessischer brachte schwerfällig 25— S6, Norddeutscher, feine Sorten fehlen und mittel Qualitäten nur unter Notiz ve rkäufsich. Roggen ist flan, da die Konsumfrage, ungeachtet des billigen Angebots, von einigen kleinen Parthieverkäufen abgesehen, nicht aus ihrer Reserve heraustritt; wir offeriren: Ja. französatchen à 20 ι, russische Sorten von 18 195 S, hübscher Pominial- Roggen ab Berlin 17,50 S6, norddeutscher Landroggen kalkulirt sich auf 20 S Vendenz schwach. Gerste ohne Handel, Ia. 20—-4 A0, mittel sehr schwer placirbar, 18 —19 A. gering 16 M6. Hafer ruhig und ohne nennenswertheè Umsätze; wirklich feine Gualitäten werden über Gours bezahlt; die Notiz bleibt La. IJ , mittel 16—- z) „e, gering 15 Mt. Stimmung fest. Hülsenfrüchte ohne Handel, für Wicken be- steht noch Frage und ist feinste Waare im Detail bis 21 S be- zahlt, in Partien von 200 Gentner kaum 20 . Gours. Bunter Mais kaum verlangt u. zu 153 6 oflerirt. Der Mehlmarpßt ist matt, die Bäckereien sind zum Kaufen nicht zu reizen. Milch- brod. und Brotmehl im Verband 68 S, insgeheim bis 57 . II. Sorte Brotmehl 28 M, ordinäre Weizenmehle zu 21 , übrig. Berliner Roggenmehl, O/L stark offerirt, 25 , Null allem 274 - 28 1460 Futterstéffe anhaltend fest. Raps ohne Handel, 297 303 s

KEisenbahn- Einnahmen. Nordhausen-Erfurter Eisenbahn. Im Februar e. 94 105 M6

= 6184 K bis ultimo Lebrnar er, 177 363 6 (K I0 255 0).

Weimar -deraer Eisenbahn. Im Februar 1882 44499 (C 992 A), bis ultimo Februar 188353 87 299 0 ( 7625 4). Generalrersammlungem.

23. Mürz Königsberger —— * Zeitung und Verlags-

druckerei, Gesellschaft auf Aotien. Or Gen. Vers.

in Königsberg.

M. Aktien - Gesellsohaft für öffentllohes Fuhrwesen. Ausserord. Gen. Vers. zu Berlin. Credlt-Bank von Donimirski, KRalkstein Iůuys- kowmski & Co., Thorn. Ord. Gen. Vers. in Thorn, Nãhmasohinenfabrik vorm. Frister & Rossmann, Aotien- Gesellsohaft. Ord. Gen. Vers. za Berlin. Asdania, ohemis ohe Fabrik zu Leopoldshall, Aotien- Gosollsohaft, vorm. F. R. Kiesel. Ord. Gen. Vers. zu Berlin. Deutsohe Local. und strassenbahn-desellsohaft. Ausserord. Gen.-Vers. zu Berlin. Ravensberger Spinnerei. Ord. Gen. Vers. in Bielefeld. Warsohauer Disoonto-Bank. Ord. Gen., Vers. in Warschau.

Wetterbericht vom 17. Närz 1882. 8S Uhr Morgens.

Barometer auf

O Er. n. d. Neeres- Stationen. ais er ern, n. Wind.

Millimeter. NMullaghmore 775 Aberdeen. 773 Christiansund 766 Kopenhagen. 766 Itockholm .. 759 Haparanda 747 Moskau .. 730

Cork, Queens-

Temperatur Wetter. in o Telsins ho C.- 4 R.

bedeckt 7 wolkenlos 6 bedeckt —2 halb bed wolkenl. i) wolkenlos Schnee

—— x O C dd

776 775 776 772 Hamburg. 774 Swinemünde. 768 Neufahr wass. 762 757 776 N Münster.. 776 WSW Karlsruhe. 776 N0O Wiesbaden 776 NW. München. 776 Leipzig ... 774 8 w Berlin .... 771 VW. Wien .... 772 W Breslau .. 771 Ww Ile d'Aix.. 774 0X0 wolkenlos Trieet. 774 still wolkenlos 13

H Gestern Sturm. ) Seegang mässig. 3) See ruhig. ) Nachm. Sturm. 5) Abends Sturm. 6) Reit.

Anm er kung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Rüstenzoae von Irland bis Ostprenssen, 8) Mittel- Suropa südlich dieser one, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost, eingehalten.

Skala für die Windstärke; 1 leiser Zug, 2 S leicht, 3 schwach, 4 mässig, 5 frisch, 6 stark, 7 gteit,

stürmisch, 9 Sturm, 10 starker Sturm, 11 hertigemr Sturm, 12 Orkan. Uebersicht der Witterung.

Die Depression, welche gestern über Nordskandinavien lag, ist mit zunehmender Fefe rasch südostwärts nach dem Innern Russlands fortgeschritten und verursacht in Wechselwirkung mit dem hohen Luftdrucke, welcher über den britischen, Inseln, Frank- reich und Centralenropa lagert, im Ostseegebiete starke, stellen- weise stürmische, im nordileutschen Binnenlande meist, schwache Westliche Winde. Ueber Gentraleuropa, ausser an den Ostsee- küsten, ist das Wetter ruhig, trocken und meist wolkenlos. Die Temperatur ist über Norddeutschland meist gestiegen, im Süden wenig verändert. An der ostpreussischen Küste herrschte aàm Abend Weststurm, welcher in Königsberg eine fast orkanartige Stärke etreichte.

wolkig?) wolkenl. 3) wolkenlos heiter heiter wolkig heiter) bedeckt s) wolkenlos wolkenlos wolkenl. 6) wolkenlos wolkenlos wolkenlos heiter wolkenlos heiter

83

* O O N&u.0¶ꝙ/ do g E d QO = 00 σ0,

. m O ee R , = d = = E W O & .

Dent ehe Seewart e.

*

T hHeater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern-

haus. 2. Vorstellung. Johann von Paris. Oper in 2 Abtheilungen, nach dem Französischen des St. Just. Musik von Boieldieu. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Erl. Lehmann, Frl. Pollack, Frl. Driese, Hr. Betz, Hr. Ernst, Hr. Salomon) Zum Schluß: Gavotte. Tanz nach einer Melodie Ludwigs des Dreizehnten von Paul Taglioni, ausgeführt von den Frls. Schmidt, Trepplin, Bechtel, Hellwig, H. Sonntag, A. Sonntag, Wenzel, Altmann ꝛc. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 76. Vorstellung. Ein Sommer⸗ nachtstraum von Shakespeare, übersetzt von A. W. von Schlegel in 3 Akten. Musik von Felix Mendelssohn⸗Bartholdy. Tanz von Paul Taglöoni. Nach Tiecks dekorativer und kostümlicher Einrichtung neu in Scene gesetzt vom Direktor Deetz. (Puck: Frl. Stähle vom Stadt-Theater in Celle, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 73. Vorstellung. Fra Diavolo, oder; Das Gasthaus zu Terraeina. Oper in 3 Abtheilungen von Scribe, bearbeitet von C. Blum. Musik, von Auber. (Frl. Tagliana, Frl. Horing, Hr. Niemann, Hr. Salomon, Hr. W. Müller.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 77. Vorstellung. Die Räuber. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Uhr.

Mallner- Theater. Sonnabend: Zum 15. M.:

Unsere Frauen. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser und Franz v. Schönthan.

Friedrich-Nilhelmstädtisches Theater.

Sonnabend: Zum 59. Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater. Gemälde-Ausstellung von

W. Wereschagin, täglich von 1— 9 Uhr. Eintritts geld 40 8.

Residenz- Theater. Direktion: E. Neumann. Sonnabend: Vorletztes Gastspiel des Hrn. Eugen Stägemann, Gastspiel des Frl. Marle Schröder undl des Frl. Elise Bach. Sdette.

Sonntag: Letztes Gastspiel des Hrn. Stägemann, ö Gastspiel des Frl. Marie Schröder. Odette.

National- Theater. Weinbergsweg 6 und 7.

Sonnabend: 3 2. M.: Mazeppa. Trauerspiel in Akten von Rudolf. Gottschall. Musik von Ad. Wiedeke. Mit gänzlich neuer Ausftattung, Deko— it hen. Costumen 2c. Kasseneröffnung 6, Anfang . Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Germania- Theater. Sonnabend: 5. Gastspiel

des Balletmeisters Signor Severini und der Solo— tänzerin Signora Gusrber vom Theater Pergola in Florenz. Extra⸗Vorstellung. Zum 36. Male: Carmen. Im 1. und 4. Akt großes Ballet⸗Diver⸗ tissement.

Nilhelm- Theater. Chausseestraße Nr. 26 / 26

Sonnabend: Mit gänzlich neuer Ausstattung und mit neuen Couplets von Pr. E. Jacobson verfehen: 500 099 Teufel, Ausstattungsbosse mit Gefang in 3 Akten und 6 Tableaux. (Frl. Clara Bonne als Gast.)

Belle- Alliance- Theater. Sonnabend: Erstes Gastspiel des Frl. Ernestine Wegner und des Hrn. E. Meißner, sowie Ensemble⸗Gastspiel der Mitglie⸗ der vom Wallner⸗Theater. Zum ersten. Male: Der Mann im Monde. Posse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) von Ed. Jacobson. Mufik von G. Michaelis. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Billets zu diesen Vorstellungen sind Sonnabend r itt von 190—1 Uhr an der Theaterkasse zu

aben.

Concert-Haus. Concert des Kgl. Bilso 9

Hof⸗Musikdirektors Herrn

Sonnabend, Abends 7 Uhr: Sinfonie ⸗Concert. L Theil. Ouverture z. Op. „Genofeva“ von Robert Schumann. Slavischer Tanz H-dur von Dvor⸗ chak. Variationen a. d. Septett von C van Beethoven (mit mehrfacher Besetzung der Streich- Instrumente). La jeunesse d'Ferenle, posme . Camille Saint-Saens. II. Theil.

infonie Nr. J. B-dur von Robert Schumann. a. Introduktion und Allegro, b. Larghetto, e. Molto

Üvace, d. Allegro animato e grazioso. III. Theil. Quverture zur Op. Leonore! (Nr. 3) von CL. van Beethoven. Die Ruhe, Solo für die Violine mit . von Gounod, vorgetragen von Hrn. oncertmeister Cesar Thomson. Introduzione (6cene d'amonr) e Valse aus dem Ballet-Diver— timento ‚Ein Karnevalsfest“ von Emil Hartmann. 2 Rauchen ist nur in den Nebensälen und auf dem Rang gestattet.

Familien- Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Weyhe mit Hrn. Lieute— nant zur See Wallmann (Quedlinburg —Wil—⸗ helmshaven. Frl. Lina v. Velsen mit Hrn. Pastor Hermann Rahlenbeck (Unõna Hohenlim— burg) Frl. Margarethe Walkenhorst mit Hrn. Lieutenant und Bezirks-Adjutanten Eugen Wiedemann (Burg —Stolp i. P.). Frl. Marie W mit Hrn. Realschullehrer Rudolf Edel (Schneidemühl = Jenkau bei Danzig).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. Eonrad (Gum— binnen). Eine Tochter: Hrn. Rechts- anwalt Dr. Loebell (Marburg).

Gestorben: Hr. Post⸗-Secretair a. D. Rudolf Steindamm (Berlin). Hr. Pfarrer emer. Moritz Rungius (Britz). Hr. StadthauptkassenRen⸗ dant Carl Lachmann (Prenzlau). Hr. In—⸗ genieur⸗Major a. D. Eduard Schnackenburg Jena): Hr. Alexander Ewald v. Below

(Hohendorf).

12514 Oeffentliche Ladung.

Der Lohgerber Karl Christof Gottlieb Fritzsche, geboren am 21. Februar 1849 zu Neustadt a. Orla, zuletzt daselbst aufhältlich, dessen jetziger Aufenthalt unbekannt ist, wird beschuldigt,

als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen 5. 3660 Nr. 3 des Straf⸗ gesetzbuchs.

Derselbe wird 9 Anordnung des Großherzogl. Amtsgerichts hierselbst auf Donnerstag,

den 27. April 1882, Vormittags 9g Uhr, vor das Großherzogl. Schöffengericht zu Reu⸗ stadt a / O., zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Commando zu Weimar augsgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Neustudt a. / O., den 15. März 1882.

G. Sattler, Gerichtsschreiber des Großherzogl. S. Amtsgerichts.

12502 ;

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land— gerichts, II. Civilkammer, zu Cöln vom F. Februar 1882 wurde die zwischen den Eheleuten Stephan Ostendorf, Kaufmann zu Cöln, und Anna, geborene Junggeburth, ohne besonderes Geschäft ebendaselst wohnhaft, bestandene eheliche Güuͤtergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertren« nung ausgesprochen und die Parteien zur Auseinan⸗ dersetzung und Liquidation vor den Königl. Notar Graffweg zu Cöln verwiesen.

. Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(12469 Bekanntmachung.

i Namen des Königs!

Auf den Antrag des Besitzers Joseph Lepak zu Karszyn,

vertreten durch den Justiz⸗Rath Fleck in Konitz, erkennt, das Königliche Amtsgericht zu Konitz, Abtheilung IV., durch den Amtsrichter Reu— mann

für Recht:

1) Das über diejenige Post von 100 Thalern, welche in der III. Abtheilung unter Nr. 5 des Grundstücks Karszyn Blatt 40. dessen einge⸗ tragener ECigenthümer der Besitzer Jofeph Lepak daselbst ist, für Joseph Jazdzewski ver⸗ zeichnet steht, gebildete Dokument wird kraft⸗ los erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem

Antragsteller zur Last. Von Rechts Wegen. Verkündet Konitz, 6 3 März 1882. o ch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IV.

(12474 Verkündet am 6. März 1882. Frost, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Auf Antrag der Ackerwirth Herrmann Warmbier⸗ schen Erben zu Carlsbach erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Lobsens durch den Amtsrichter Schlinzigk für Recht: die Dokumente, welche über die auf dem Grund⸗ stücke Carlsbach Nr. 20 in Abtheilung III. unter Nr. 3, 5, 12, 13, 15, 16, 17 und 18 eingetragenen Posten gebildet sind, werden für kraftlos erklärt. Lobsens, den 6. März 1882.

Königliches , Schlinzigk.

Denutscher Neichs⸗Anzeiger

und

öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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dition: 8. Wilhelmstr. Nr. 32.

M GX.

Berlin, Sonnabend,

E SG2X.

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Berlin, den 18. März 1882.

Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern beim Verlassen des Akademie⸗Gebäudes auf der untersten Treppenstufe ausgeglitten und haben durch den Fall eine leichte Kontusion des rechten Ellen hogens und nies sowie des linken Knöchels erfahren. Allerhöchstdieselben sind in Folge dessen veranlaßt, im Zimmer zu bleiben.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyt: dem katholischen Pfarrer und Dechanten Theissing zu Recklinghausen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem herrschaftlichen Ober⸗Inspektor Förster zu Polnisch⸗Fuhlbeck im Kreise Deutsch⸗Crone den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Polizei⸗Sergeanten a. D. Stengler zu

Naumburg a. S. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Prinzen Karl Maximilian von Lichnowsky die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Johanniter⸗Malteser-Ordens zu ertheilen.

Dentsches Reich.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden:

der bisherige Bankkassirer Kretschmer zum Bankren⸗ danten und zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankha upt⸗ stelle zu Mannheim; die bisherigen Buchhaltercei⸗Assiste nten Weiß zu Mannheim und Munckel zu Breslau zu Bank— kassirern.

Königreich Preußen. Staats⸗Ministerium.

Nachtrag

zu dem Regulative für den Geschäftsgang bei dem ; 30. Januar Ober-Verwaltungsgerichte vom *. April 186, betreffend die Zustellungen im Verwaltungsstreit—⸗ verfahren.

An die Stelle des 8. 25 des Regulativs vom A0; ö 1878 treten die nachstehenden Vorschriften: J

Soweit das Gesetz nicht ein Anderes bestimmt, erfolgen die von Seiten des Ober⸗Verwaltungsgerichtes zu bewirkenben Zustellungen entweder durch die Post oder durch damit beson— ders beauftragte Beamte. Die erstere Art der Zustellung bildet die Regel. .

Die Zustellungen für nicht prozeßfähige Personen erfolgen für dieselben an deren gesetzliche Vertreter.

Bei Behörden, Gemeinden und Korporationen, sowie bei Personenvercinen, welche als solche klagen oder verklagt werden können, genügt die Zustellung an die Vorsteher.

Bei mehreren gesetzlichen Vertretern, sowie bei mehreren Vorstehern genügt die Zustellung an einen derselben.

III.

Die Zustellung für einen Unteroffizier ober einen Ge— meinen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine erfolgt an den Chef der zunächst vorgesetzten Kommandobehörde (Chef der Compagnie, Escadron, Batterie u. s. w.).

IV.

Die Zustellung kann an den Bevollmächtigten und, wenn dieselbe durch den Betrieb eines Handelsgewerbes veranlaßt ist, an den Prokuristen erfolgen.

Bei mehreren Bevollmächtigten, sowie bei mehreren Pro— kuristen genugt die Zustellung an Einen derselben.

V.

Sind Streitgenossen vorhanden, so ist die Ausfertigung einer ergangenen Entscheidung der Regel nach nur Einem derselben zuzustellen. Die übrigen Theilnehmer sind alsdann e, unter Beifügung einer Abschrift des Tenors der

ntscheidung zu benachrichtigen. .

Bei Streitgenossen, welche Deputirte aus ihrer Mitte be⸗ stellt haben, erfolgt die Zustellung der ergehenden Entscheidungen, Bescheide und Verfügungen nur an Einen derselben.

VI.

Für die Ausführung der Zustellungen gelten die in 88. 165 bis

ebenen Vorschriften. iederlegung des zu Ortsbehörde oder bei

An Sonntagen und a, Feiertagen darf eine Zustellung nur auf besondere Anwejsung des Ober⸗-Verwal⸗ tungsgerichtes erfolgen. Die Verfügung, durch welche diese Anweisung ertheilt wird, ist bei der Zustellung auf Erfordern vorzuzeigen. Eine Zustellung, bei welcher diefe Bestimmungen nicht beobachtet sind, ist güllig, wenn die Annahme nicht ver— weigert ist. 3 J

Ueber die Zustellung ist eine Urkunde aufzunehmen; die⸗ selbe muß enthalten: . s

1) Ort und Zeit der Zustellung; .

2) die Bezeichnung des zuzustellenden Schriststückes;

3) die Bezeichnung der Person, ahn welche zugestellt werden soll; K

4 die Bezeichnung der Person, , zugestellt ist; in den Fällen der 85. 166, 168, 169 der utschen Civilprozeß⸗ ordnung die Angabe des Grundes, durch welchen die Zu— stellung an die bezeichnete Person gerechtfertigt wird; wenn nach 5. 167 a. a. O. verfahren ist, die Bemerkung, wie die darin enthaltenen Vorschriften nach Maßgabe der Nr. VI. dieses Regulativs befolgt sind; ö

5) im Falle der Verweigerung der Annahme, die Er⸗ wähnung, daß die Annahme verweigert und das zu übergebende Schriftstück am Orte der Zustellung zurücgelassen ist; .

6) die Bemerkung, daß das zuznstellende Schriftstück übergeben ist; . . 7) die Unterschrift des die Zustellung Yollziehenden Be⸗ amten. 6. '.

? ö 2. 7 Wird durch vie Post zugestelt, 3 Hal das Yber- Ver waltungsgericht einen durch sein Dienstsiegel verschlosfenen, mit der Adresse der Person, an welche zugestellt werden soll, versehenen und mit einer Geschäftsnummer bezeichneten Brief— umschlag, in welchem das zuzustellende Schriftstück enthalten ist, der Post mit dem Ersuchen zu übergeben, die Zustellung einem Postboten des Bestimmungsortes aufzutragen. Daß die Ueber⸗ gabe in der bezeichneten Art geschehen, ist zu den Akten zu bescheinigen. 4

Die Zustellung durch den Postboten erfolgt in Gemäßheit der Bestimmungen zu VI. Ueber die Zustellung ist von dem Postboten eine Urkunde aufzunehmen, welche den Bestimmun⸗ gen zu VIII. Nr. 1.3 bis 5,7 entsprechen und die Uebergabe des seinem Verschlusse, seiner Adresse und seiner Geschäfts—⸗ nummer nach bezeichneten Briefumschlages bezeugen muß.

Die Urkunde ist von dem Postboten der Postanstalt und von dieser dem Ober⸗Verwaltungsgerichte zu überliefern.

) 5. 165. Die Zustellungen können an jedem Orte erfolgen, wo die Person, welcher zugestellt werden soll, angetroffen wird. 3

Hat die Person an diesem Ort eine Wohnung oder ein Geschäfts⸗ lokal, so ist die außerhalb der Wohnung oder des Geschäftslokals an sie erfolgte Zustellung nur gültig, wenn die Annahme nicht ver⸗ weigert wird. 5

8§. 166. Wird die Person, welcher zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung nicht angetroffen, so kann die Zustellung in der Wohnung an einen zu der Familie gehörenden erwachsenen Hausgenossen oder an eine in der Familie dienende erwachsene Person erfolgen. .

Wird eine solche Person nicht angetroffen, so kann die Zu⸗ stellung an den in demselben Hause wohnenden Hauswirth oder d, . erfolgen, wenn diese zur Annahme des Schriftstücks bereit sind.

. Ist die Zustellung nach diesen Bestimmungen nicht aus⸗ führbar, so kann sie dadurch erfolgen, daß das zu übergebende Schriftstück auf der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts, in dessen Bezirke der Ort der Zustellung gelegen ist, oder an diesem Orte bei der Postanstalt oder dem Gemeindevorsteher oder dem Polizeivorsteher niedergelegt und die Niederlegung sowohl durch eine an der Thür der Wohnung zu befestigende schriftliche Anzeige, als auch, soweit thunlich, durch mündliche Mittheilung an zwei in der Nachbarschaft wohnende Personen bekannt gemacht wird. ö ;

8. 168. Für Gewerbtreibende, welche ein besonderes Geschäfts⸗ lokal haben, kann, wenn sie in dem Geschäftslokale nicht angetroffen werden, die Zustellung an einen darin anwesenden Gewerbegehülfen erfolgen.

r Wird ein Rechtsanwalt, welchem zugestellt werden soll, in seinem Geschäftslokale nicht angetroffen, so kann die Zustellung an einen darin anwesenden Gehülfen oder Schreiber erfolgen.

F. 169. Wird der gesetzliche Vertreter oder der Vorsteher einer Behörde, einer Gemeinde, einer Korporgtion oder eines Personen⸗ vereins, welchem zugestellt werden soll, in dem Geschäftslokale während der gewöhnlichen Geschäftestunden nicht angetroffen, oder ist er an der Annahme verhindert, so kann die Zustellung an einen an⸗ deren in dem Geschäftslokale anwesenden Beamten oder Bediensteten bewirkt werden. ;

Wird der geseßliche Vertreter oder der Vorsteher in seiner Wohnung nicht angetroffen, so finden die Bestimmungen der §§. 166, . nur Anwendung, wenn ein besonderes Geschäftslokal nicht vor

anden ist. ;

§. 170. Wird die Annahme der . ohne gesetzlichen

ö

XI.

In den Fällen der 55. 182 bis 184 ) der Deutschen Cinilprozeßordnung erfolgt die Zustellung in der dort vor⸗ geschriebenen Weise. ; ;

Eine in einem anderen deutschen Staate zu bewirkende Zustellung erfolgt, sofern sie nicht nach den mit diesem be⸗ stehenden Vereinbarungen durch die Post ausführbar ist, mit⸗ telst Ersuchens der zuständigen Behörde desselben.

Die Zustellung wird durch das schriftliche Zeugniß der ersuchten Behörden oder Beamten, daß die Zustellung erfolgt sei, nachgewiesen. ; .

Ist der Aufenthalt einer Partei unbekannt, so kann die 3 nn an dieselbe durch Anheftung des zuzustellenden chriftstückes an der zu Aushängen des Ober-Verwaltungs⸗ , bestimmten Stelle erfolgen. Die Zustellung gilt als ewirkt, wenn seit der Anheftung zwei Wochen verstrichen sind. Auf die Gültigkeit der Zustellung hat es keinen Ein⸗ fluß, wenn das Schriftstück von dem Orte der Anheftung zu früh entfernt wird.

Enthält das zuzustellende Schriftstück eine Ladung, so kann angeordnet werden, daß außerdem die ein⸗ oder mehr⸗ malige Einrückung eines Auszuges des Schriftstückes in die Seitens des Ober⸗Verwaltungsgerichtes zu bestimmenden Blätter zu erfolgen habe. ; . .

In dem Auszuge des Schriftstückes müssen die Parteien, der Gegenstand des Streites, der Antrag, der Zweck der Ladung und die Zeit, zu welcher der Geladene vor dem Ober⸗ Verwaltungsgerichte . soll, bezeichnet werden.

Die Ladung gilt in diesem Falle als an dem Tage zu⸗ gestellt, an welchem seit der letzten Einrückung des Auszuges in die öffentlichen Blätter ein Monat verstrichen ist, sofern nicht durch das Ober⸗Verwaltungsgericht der Ablauf einer

er in ei

XIII.

Ob auch in anderen als solchen Fällen, in welchen eine Frist in Frage steht, oder es sich um Zustellung einer Ent⸗ scheidung, einer Ladung oder eines Schriftstückes handelt, an dessen Empfang sich gesetzlich oder richterlich bestimmte Folgen knüpfen, und demzufolge eine Zustellungsurkunde zu den Akten zu bringen ist, eine Zustellung (Benachrichtigung, Mit⸗ theilung) unter Beobachtung der Vorschriften zu J. bis XII. bewirkt werden soll, bleibt der Anordnung des Ober⸗Verwal⸗ tungsgerichtes im einzelnen Falle vorbehalten.

Der vorstehende, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichte ent⸗ worfene Nachtrag zu dem Regulative für den Geschästsgang

30. Januar bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte vom 2 April 1878

wird hiermit auf Grund des 8§. 30 des Gesetzes vom , 2. August 1880 gi. Berlin, den 22. September 1881. Königliches Staats⸗Ministerium.

G. von Kameke. Maybach. Bitter. von Puttkamer. Dr. Lucius. Dr. Friedberg. von Boetticher. von Goßler.

Finanz⸗Ministerium.

Bekanntmachung.

Die Strafvollstreckungskosten, welche bei den von der Ver⸗ waltung des Innern ressortirenden Gefängnißanstalten hin⸗ sichtlich der zur Verbüßung gerichtlich erkannter Strafen ein⸗ gelieferten, nicht als unvermögend anerkannten Gefangenen entstehen, einschließlich der etwa durch Vorbereitung der öffent⸗ lichen Klage entstandenen Kosten, werden, insoweit die Ver⸗ pflegung solcher Gefangenen der preußischen Staatsverwaltung zur Last fällt, vom 1. April d. J. ab nicht weiter von den betreffenden Gefängnißanstalten, sondern von den hierzu für

) S. 182. Eine im Auslande zu bewirkende Zustellung erfolgt mittels Ersuchens der zuständigen Behörde des fremden Staate oder des in diesem Staate residirenden Konsuls oder Gesandten des Reichs.

§. 183. Zustellungen an Deutsche, welche das Recht der

Exterritorialität genießen, erfolgen, wenn dieselben zur Mission des Reichs gehören, mittels Ersuchens des Reichskanzlers; wenn dieselben zur Mission eines Bundesstaates gehören, mittels Ersuchens des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten dieses Bundesstaates.

ustellungen an die Vorsteher der Reichskonsulate erfolgen mittels Ersuchens des Reichskanzlers.

F. 181. Zustellungen an Personen, welche zu einem im Aus-

lande befindlichen oder zu einem mobilen Truppentheile oder zur

Besatzung eines in Dienst gestellten Kriegsfahrzeuzes gehören, können

Grund verweigert, s ist das zu übergebende Schriftstück am Orte der Zustellung zurückzulassen.

mittels Ersuchens der vorgesetzten KLommandobehörde erfolgen.