1882 / 67 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Ilꝛbꝛol

Aufgebot.

Im Grund des früher dem Landwirth Johann . Groß⸗Katz belegenen, im Grundbuche Blatt 30 verzeichneten Grundstückes stand III. Abth. Nr. 1 für die verehelichte Dorothea Louise von Malottli, geborne Behm, eine Vermerkung zur Erhaltung des Rechts einer Hypothek , Bei der nothwendigen Subhastation des Pfandgrundstücks ist diese Post in Höhe von 1855,51 S zur Hebung ge⸗

Wilkowski gehörigen, zu

Forderung von 70 0 Thlr. eingetragen.

langt und beim Mangel eines legitimirten Glaͤubi⸗

gers zu einer Louise von Malottki'schen Spezial masse

genommen worden. Auf den Antrag des den unbe⸗ kannten Betheiligten zum Kurator bestellten Rechts⸗ anwalts Schiplak in Neustadt werden alle Die⸗ jenigen, welche an diese Spezialmasse Ansprüche gel⸗

tend machen wollen, aufgefordert, dieselben spätestens

in dem Termin am 30. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle bei Vermeidung der Prä⸗ klusion anzumelden. Zoppot, den 8. März 1882. Königliches Amtsgericht.

2. . Aufgebot. Nach Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Scheinfeld vom Heutigen ergeht auf Antrag der Erbberechtigten der seit mehr als vierzig Jahren landesabwesenden ledigen Christina Dorothea Besserer von Burg⸗ haslach, für die aus dem Nachlasse der ledigen Gast⸗ wirthstochter Maria Christine Besserer in Wesel ausweislich der Verhandlungen des Kgl. preuß. Amtsgerichts Wesel ein. Erbtheil von ungefähr 1000 M angefallen ist, hiermit die Aufforderung: a. an die Verschollenen, spätestens im Aufgebots⸗ termine, nämlich am Samstag, den 30. Dez. 1882, Vormittags 9 Uhr, persönlich oder schriftlich bei Gericht sich an⸗ ö widrigenfalls sie für todt erklärt wird, b. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, C. an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilungen hierüber bei Gericht zu machen.

Scheinfeld, am 9. März 1882.

Der geschäftsleitende Sekretär des Königlichen

Amtsgerichts allda: Ot to. 12678 Aufgebot.

Im Grundbuche des Grundstücks Sendowo, jetzt Treufelde Nr. 8, haften in Abth. III. Nr. 4 für den Wirths sohn Ephraim Hegemann 16509 M nebst 5 0 Zinsen seit dem 1. Januar 1856. Diese Post ist mittels gerichtlichen Vertrages vom 16. April 1864 den Schulz August und Wilhelmine Daust— schen Eheleuten zum Eigenthum abgetreten worden und nach deren beider Tode der alleinigen Erbin des zuletzt verstorbenen August Daust, namlich dessen hinterbliebenen Wittwe Pauline Daust, geb. Kietz⸗ mann, bezahlt, und ist darüber von dieser löschung⸗ fähig quittirt worden. Die Löschung der Post kann aber nicht erfolgen, weil das über die Post gebildete Hypothekendokument unter den August Daustschen Nachlaßakten angeblich nicht aufzufinden ist. Auf Antrag der zur Herausgabe des Dokuments ver— pflichteten Wittwe Pauline Daust, geborenen Kietz⸗ mann, wird der Inhaber der Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mogilno, den 13. März 1882.

Königliches Amtsgericht.

[12824 Der auf den 13. April d. J, anberaumte Termin zum Verkauf des Kuhlmann'schen m. Vollmer'schen

Porto⸗ und Selbstkosten werden den Präsentanten der Talons antheilig in Rechnung gestellt und sind gegen Empfang der Couponsbogen zu berichtigen.

Submission vergeben werden. Offerten, mit bezüg⸗ licher Aufschrift versehen, sind bis Mittwoch, den 5. April er., Vormittags 11 Uhr, an den Unter- zeichneten frankirt einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben in Gegenwart etwa erschienener Submittenten stattfinden wird. Die Submissiong⸗ Bedingungen nebst den betreffenden Zeichnungen liegen auf hiestgem Abtheilungs- Bureau zur Einsicht aus, auch können erstere nebst Massen ⸗Vertheilungs⸗ Profil gegen franco Einsendung von 5 S von dort bezogen werden. Suhl, den 15. März 1882. Der Abtheilungs⸗Banmeister. Richard.

Es soll den 24. d. M. von Vormittags 10 Uhr ab im Zedlerschen Gasthause tr ns nachstehendes Holz: Belauf Drabendorf Jagen 40 ea. 41 Stück Kiefern Bauholz V. Klasse, Belauf Alt⸗ Golm Jagen 110 ea. 56 Stück Kiefern Bauhol; W Klasse, Belauf Kersdorf Jagen 219 ca. 1256 Stück Kiefern Bauholz IV. und. V. Klasse und 70 Stück Kiefern Stangen J. 110 Stück II. Klasse, letztere Bauhölzer eignen sich besonders zum Grubenbau und lagern unweit des Bahnhofs Briesen i. M., im Wege der Lizitation öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden. Neubrück, den 15. Marz 1882. Der Oberförster.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Oberschlesische Eisenbahn.

Die Ausgabe der neuen, vom 1. April 1882 ab

laufenden Zinscoupons

zu den Prioritäts⸗Obligationen Litt. F.

6 Emission der Oberschlestschen Eisen⸗

ahn .

erfolgt täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Fest⸗

tage in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, vom 1. April 1882 ab

1) in. Breslau in unserem Zinscoupons⸗Aus⸗ reichungs⸗Bureau, sowie ferner durch Vermit⸗ telung unserer nachstehend bezeichneten auswär⸗

tetigen Zahlstellen:

2) in Stettin durch das Bankhaus Wm. Schlutow,

3) in Berlin durch die Disconto⸗Gesellschaft, die Bank für Handel und Industrie und S. Bleichröder,

4 in Gr. Glogau durch die Commandite des

Schlesischen Bankvereins,

5) in Dresden durch die Filiale der Leipziger Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt,

6) in Leipzig durch die Allgemeine Deutsche Cre⸗ dit⸗Anstalt,

I) in Magdeburg durch den Magdeburger Bank—

verein, Klincksieck, Schwanert u. Comp.,

s) in Hannover durch die Hannoversche Bank,

Min Hamburg durch die Norddeutsche Bank,

10 in Cöln durch den A. Schaaffhausenschen Bank⸗

verein,

1I) in Frankfurt a. M. durch das Bankhaus M.

A. von Rothschild u. Söhne,

12) in Darmstadt durch die Bank für Handel und

12665

12664

Rinn Gewerhemuseum zu Berlin, Königgrätzerstraße 120.

Unterrichts⸗Anstalt.

Die Ausgabe der Unterrichtskarten für da . . (vom 13. April bis 30. Juni 82)

ndet statt:

für die bisherigen Schüler am 23., 24. 25. März, für neue Schüler am 3. 4., 5. April J. Jahres von 8 bis 2 Uhr, im Burean des Direktors der Unterrichts⸗Anstalt.

Neue Schüler werden nur aufgenommen: für die Klassen der Vorschule Nr. 5 bis 9, für die Klassen der Kunst⸗Gewerbeschule Nr. IV., V., VI. VIII. und für die Kompositions⸗ und Fachklassen.

Die Kreiswundarztstelle des Kreises Wreschen, mit einem jährlichen Gehalte von 660 „, ist er⸗ ledigt, Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den

14. März 1882. Königliche Regierung, Abthei⸗ lung des Innern. Limann.

Landgräflich Hessische contess. ö Landesbank.

Die 27. ordentliase General⸗Bersammlung wird am 12. April d. Is., Nachmittags 5 Uhr, im Lotale der Landesbank zu Homburg v. d. Höhe stattfinden, und werden die Herren Aktionäre zur Theilnahme ergebenst eingeladen.

Gegzenstände der Verhandlung: J Allgemeiner Rechenschafts bericht. 2) Beschlußfassung wegen Vertheilung des Rein⸗ gewinns.

Die erforderlichen Eintrittskarten können nach

h 2 des §. 15 des Statuts bis zum 4. April

bei der Landgfl. Hess. conc. Landesbank zu Homburg v. d. Höhe oder bei Herrn von Erlanger & Söhne in Frank— furt 4. M. gegen Hinterlegung der Aktien in Empfang genommen werden. Homburg v. d. Höhe, den 17. März 1882. Der Aussichtsrath.

12792

bis 1891 inelusive nebst neuem Talon Die Ausgabe geschieht von heute a

in Hamburg Berlin

; sRrankfurt a. / Main ö arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses an nach erfolgter Einlieferung der Talons ausgehändigt. scheine wieder eingeliefert werden muß.

Hamburg, den 18. März 1882.

Commerz- und Disconto⸗Bank in Hamburg.

Bekanntmachung betreffs Auslieferung der Dividendenscheine für die Jahre 1882 u den Actien N. Emisston ö Bank. .

in Hamburg in unserem Fonds- und Depost-Bureau,

Berlin bei der Nationalbank für Deutschland,

. Irankfurt a. / Main bei Herrn B. H. Goldschmidt,

und es sind zu diesem Zwecke die alten Talons werktäglich von 9-12 Uhr Vormittags unter Beifügung eines einfach

ö! doppelt autgefertigten

den genannten Stellen einzuliefern. Die neuen

Dividendenscheine werden in Hamburg sogleich, in Berlin und Frankfurt a / Main dagegen einige Tage

An den beiden letzteren Orten wird dem Einreicher

eins der Nummernverzeichnisse abgestempelt zurückgegeben, das bei der Abnahme der neuen Dividenden“

Nach dem 15. April a. c. findet die Ausgabe derselben nur noch in Hamburg statt.

Die Dirertion.

2 U2s19

G00del

Generaldepot aller

zeigen hierdurch

und ausserhalb sofort auszuführen.

C Lraal,

natürl. Mineralbrunnen,

Kerlim W., Leipzigerstr. IG9. ergebenst an, dass bereits die ersten Sendungen diesjähriger Füllung eingetroffen sind Dieselben werden durch wöchentliche Lieferungen von den Quellen stets ergänzt. so dass wir in der Lage sind,

jeden Anftrag auf Brunnen, Pastillen, Quell- und Badesalze etc. nach hier

Betriebs- Einnahme.

1882 im Monat Februar M.

bis Ende Februar Mi. b. Mb. Mb

1881 im Monat Februar

1882 bis Ende Februar

bis Ende Februar

Industrie und 13) in Stuttgart durch die Württembergische Bank⸗ anstalt, vormals Pflaum u. Comp.

Die Talons, auf Grund deren die Ausgabe der neuen Coupons erfolgt, sind mit einem, die ein⸗ zelnen Talons in der Nummernfolge nachweisenden, vom Präsentanten mit Angabe des Standes und Wohnortes zu vollziehenden Verzeichnisse einzureichen. Formulare zu den Verzeichnissen werden bei den vor⸗ bezeichneten Ausgabestellen unentgeltlich verabfolgt. Schriftwechsel und Sendungen finden bei unserem Coupons⸗Ausreichungs · Bureau nicht statt. Die den auswärtigen Zahlstellen erwachsenden

Breslau, den 11. März 1882.

Personenverkehr Güterverkehr.. Extraordinarien. in 1882 Personenverkehr .

Güterverkehr Extraordinarien.

in 1882.

in 1882

721 562 3 484 778 355200

der Der gifa. nr ifa Eisenbahn.

1511280 7157689 10400

1409193 6 649 749 712200

695 418 3317020 356 100

102 987 507 940 1800

Summa 1561 540

mehr 193 002

i 39390 499 634 31800

. 6 GJ 608 227 b. der Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn inkl. Finnentrop⸗Rothemühle. J 84 470 37 927 1023516

63 600

S 771 142 608 227

4568 538 75 898 8 662 897370 126146 63 000 600

467 852 31500

Summa 5760 224 5151 764

wehr dh 947 Elberfeld, den 16. März 1882.

Summa

Königliche Direktion.

1171586 R , 2 946 135 408

e. der Bergisch⸗Märkischen und Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn zusammen.

o .

43 635

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

3 7s To is T T

4905817

9 807 320 743 635

Folonats Nr. 24 in Schieder ist wieder aufge— hoben worden. dior n 8. März 1882. Fürstlich Lippisches Amtsgericht. II.

(I2814

Bilanz

pro 1881.

gez. C. Melm. Zur Begl.: Schulze, Gerichtsschreiber.

A Ctira.

nne, e

12359 Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 14. März er. wird beschlossen:

daß: da der Angeklagte Albert Schmidt durch Er— fenntniß des Königlichen Landgerichts J., Straf— kammer II., vom 14. Mär; 1882, wegen Untreue zu vier () Jahren Gefängniß, 30600 Mn. Geldstrafe und Tragung der Kosten verurtheilt ist, da ferner derselbe flüchtig und sein Aufenthalt bisher nicht zu ermitteln gewesen, auch Haftbefehl geen n , . ö ö a ferner einzelne dem Angeklagten gehörige Ver⸗ mögensstücke nicht ermittelt sind, , das ganze im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten Kaufmann Albert Schmidt zur Beckung der Kosten und 2 1 2 der §§. 325, 326 r. P. O. m eschlag zu belegen. Berlin, den 16. März 1883. ; ö Königliches Landgericht J. Strafkammer II. gez. Markste in. Schmidt. Busch. Beglaubigt: Derstehender Beschs. Tech zietdurd zorstehender Beschluß wird hierdurch in Gemäß⸗ heit des §. 326 der R. Str. P. O. 3 Berlin, den 17. März 1882. Der Erste Staatganwalt am Königlichen Landgericht J.: v. Dreßler.

Berkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 12534

Submission auf Erd und Tunnelarbeiten. Die Arbeiten auf der Strecke von Stat. 538 4 65 bie RI 20 des Neubaues Erfurt⸗Grimmenthal⸗ Altschenhausen, bestehend in der Herstellung des 223 m langen Zella er Tunnels, veranschlagt zu rot. 16000016, und in rot 62 O0 ebm Boden bewegung incl. der erforderlichen Böschunge⸗ und Befestigungs⸗ Arbeiten, veranschlagt zu rot. 257 606 4, follen in

Fener · Versicherun gs⸗Pränumerando⸗Prämie. Unfall Versicherungs⸗Pränumerando⸗ Prämie

Gebäude:

Laut Bilanz pro 1858... Hierzu Neubauten bis ult. 188

Sp. 618,999. —. 282,946. 68.

6 * 144,900 Actien⸗Capital . Sypotheken Reservefondss . Dividenden⸗Conto

Abschreibungen bis ult. 18806.

S. 900, 946. 68. 345 885. 80.

bd / 060 Brutto Gewinn pro 1881

Mühle und Dampfmaschinen:

Laut Bilanz pro 1858... Hinzugekommen bis ult. 1881.

Men 162,481. 19. 267 496. 99.

Abschreibungen pro 1881 auf Gebäude

Abschreibungen bis ult. 1880.

rs IJ. 265, 356. 94.

auf Utensilien. ..

160,592 auf Pferde.

Utensilien, Wagen und Säcke:

Laut Bilanz pro 18585 .. ĩ Hinzugekommen bis ult. 1881

. coS0. 43,267. 93. S2 291. 64.

Dividende 5 */

Abschreibungen bis ult. 1880.

M 125,559. 57. 112023. 10.

Pferde:

mn Rn , r,, Hinzugekommen bis ult. 1881...

SM S, 199. —. MT.

Abschreibungen bis ult. 1880.

. 14.283.

2, Syd

Bestände in Wechseln. Bestände in Effecten. j an , , ,,. an Roggen, Mehl, Kleie, Kohlen ꝛc. zum Tages

d Pfandbrief ⸗Amortisations⸗Conto- Ausstehende Forderungen:

ebitoren inkl. Banquier⸗Guthaben ge ren .

S6 291,556. 26. 104546. 75.

11,314 10,573 36, 179

239, 283 6, 750

186, 909 51

Berlin, den 28. Januar 1882.

einem Loose ungetheilt im Wege der öffentlichen

zr 39 66 6

EP assi va.

Gewinn⸗Uebertrag aus 1686

auf Mühle und Dampf maschinen k .

Tanti eme für den Aufsichisrath nach §. 33 des Statuts Gewinn · Uebertrag auf Izs7 . ...

n 1569. 78.970. . i

S6. 11,109. 16, 167. 27M. ö. 724.

Die Dividende mit 30 6 pro Actie kann gegen Holzma

1 ss

1,370,930

Aushändigung des Dividendenscheines Nr. 4 Serie JI. nebst Specifi kation an unserẽ? Rssse rktgasse 15/16, vom 1. April cr. an erhoben werden. :

Der Alufsichtsrath der Berliner Brodfabrik Actien⸗Gesellschaft.

Julius Cunowm. A. Frentzel. Wilhelm Landwehr. Moritz Heilmann. A. Unger.

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

G7.

Berlin, Sonnabend, den 18. März

ESS2z.

Landtags⸗Angelegenheiten. Begründung

zu dem Entwurf eines Gesetzes,; betreffend die Ver— wendung der in Folge weiterer Reichssteuerreform an Preußen zu überweisenden Geldsummen,

(Fortsetzung und Schluß.)

§. 2.

Dieser Paragraph enthält den eigentlichen Kern des Gesetzes, in dem er die Verwendungszwecke feststellt und über die für dieselben . Mittel disponirt.

J. Erlaß der Klassensteuer der vier untersten Stufen.

Zunachst und unter Ausschluß aller anderweiten Verwendungen sollen die in 5§. 1 bezeichneten Geldsummen dazu dienen, die vier untersten Stufen der Klassensteuer stufenweise, von unten aufsteigend, außer Hebung zu setzen. Es wird also beabsichtigt, zuerst die unterste, sodann die zweite, die dritte und die vierte Stufe, soweit die in dem betreffenden Jahre vorhandenen Mittel hinreichen, von der Steuer⸗ zahlung zu entbinden.

Diese Maßregel war allen anderen Verwendungszwecken voran⸗ zustellen, weil mit der Ausbildung des indirekten Steuersystems abgesehen von der Beschaffung der erforderlichen Mittel zu Staats⸗ ausgaben vor Allem eine Erleichterung der direkten Steuerlast erstrebt wurde. Auf eine solche aber haben in erster Linie und vor— zugsweise diejenigen Klassen einen Anspruch, auf welche der Druck der direkten Steuern am empfindlichsten lastet.

Wenn dem direkten Steuersystem mit einer gewissen Berechtigung zum Vorwurf gemacht wird, daß dasselbe den Steuerzahler zwingt, ohne alle Rücksicht auf unvermeidliche und nicht vorherzusehende Aus— gaben, z. B. durch Krankheit oder sonstige Unglücksfälle eine bestimmte Summe zu einem bestimmten Termin zu entrichten, welche im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung exekutivisch beigetrieben wird, so trifft dieser Uebelstand gerade diejenigen Klassen am härtesten, welche, ohne im Besitze disponibler Kapitalien zu sein, von ihrem Verdienste nur den nothdürftigsten Lebensunterhalt bestreiten können. Für diese in den untersten Stufen der Personalsteuer veranlagten Censiten tritt daher das Bedürfuiß am dringendsten hervor, dieselben von der Entrichtung direkter Geldbeiträge zu den Staatslasten gänzlich zu befreien, und sich auf die mildere und weniger fühlbare Form der indirekten Be—⸗ steuerung zu beschränken. Einer von diesem Gesichtspunkte ausgehen⸗ den Steuerbefreiung gegenüber ist der Einwand nicht berechtigt, daß die Entbindung von der Steuerpflicht das Bewußtsein der Staats angehörigkeit beeinträchtige.

Was die Feststellung der Steuerstufe anlangt, bis zu welcher die Gesammtverhältnisse der Steuerpflichtigen eine gänzliche Befreiung von der Klassensteuer rechtfertigen oder nothwendig erscheinen lassen, so kann die Einkommensteuer idealen Forderungen überhaupt nicht genügen und ist, es wegen der Verschiedenheit der in Betracht kommenden individuellen und örtlichen Verhältnisse, so wie wegen des schwankenden Tauschwerths des Geldes und der Unzulänglich⸗ keit der Veranlagungsmittel von vornherein ausgeschlossen, durch Normirung gewisser Einkommenstufen die Steuerkraft der einzelnen Censiten in einer unbedingt und allgemein zutreffenden Weise zu bemessen. Eben so wenig läßt sich selbstverständlich durch ziffermäßige Fixirung eines , Minimaleinkommens ein unter allen Umständen gleichmäßig wirkender Maßstab der Steuer⸗ befreiung aufstellen. Nichtsdestoweniger bleibt unter der gegebenen Voraussetzung der bestehenden Einkommenbesteuerung kein anderer Ausweg. Ueberdies führen alle sonst in Frage kommenden Unter—⸗ scheidungsmerkmale, wie Standes- oder soziale Klassen nach den bei der früheren klassenweisen Besteuerung gemachten Erfahrungen zu noch weniger befriedigenden Resultaten. Es kann sich daher nur darum handeln, eine relativ richtige und den Durchschnittsverhältnissen der Steuerpflichtigen einigermaßen entsprechende Minimalgrenze für den beabsichtigten Steuererlaß zu finden. Als eine solche glaubt die Staatsregierung 1200 6ς, das Maximaleinkommen der vierten Stufe, vorschlagen ju müssen. Wenn auch in den vier untersten Stufen manche Personen veranlagt sind, welchen die Aufbringung der bisherigen Steuersätze nicht zum Bedruck gereicht, so ist doch an⸗— zunehmen, daß ein Jahreseinkommen, welches, richtig eingeschätzt, sich nicht höher als auf 1200 M beläuft, bei den gegenwärtigen Lebens—⸗ mittelpreisen im Allgemeinen ein so knappes Auskommen gewährt, daß die zur direkten Steuerzahlung erforderlichen Baarbeträge nur unter Einschränkung wirthschaftlich nothwendiger Bedürfnisse zu er⸗ schwingen sind; wobei allerdings von der Voraussetzung ausgegangen wird, daß die bei den unbemittelteren Ständen üblichen, nicht zum unbedingt nothwendigsten Lebensunterhalte gehörigen Ausgaben für Getränke und Taback durch erhöhte Konsumabgaben getroffen und die Mittel zu dem beabsichtigten Steuererlaß im Wege entsprechender indirekter Abgaben gewonnen werden sollen.

Auch ist nicht außer Betracht zu lassen, daß die Einkommens⸗ verhältnisse der in der Regel vermögenslosen und auf ihren Arbeits⸗ verdienst angewiesenen Klassen so durchsichtig und offenkundig sind, daß eine dem wirklichen Einkommen entsprechende Veranlagung viel leichter ist, als bezüglich der höheren und häufig aus schwer zu taxirenden Quellen fließenden Einkommen und daher eine gewisse Un— , ,, in der Besteuerung zum Nachtheile der niederen

lassen nicht gänzlich zu vermeiden ist. ;

Viel empfindlicher als die Staatssteuern lasten allerdings in einem großen Theile der Monarchie die Kommunalzuschläge auf der in Rede stehenden Bevölkerungsklasse. Einen Beweis hierfür liefert die unverhältnißmäßig große Anzahl der Reklamationen und Rekurse, welche in solchen Kreisen, wo hohe Kommunalzuschläge erhoben wer⸗ den, auf die vier untersten Stufen fallen. Wenn auch der vorge⸗ schlagene Steuererlaß diesen Uebelstand nicht gänzlich zu heben ver⸗ mag, so erleichtert er doch die betreffenden Steuerpflichtigen und schafft ein denselben günstigeres und auch richtigeres Verhältniß der gesammten Staats und Kommunal⸗Einkommenbesteuerung im Ver⸗ gleich zu den höheren Einkommen. Die Behauptung, daß die Ge⸗ meinden diese Wirkung des Erlasses durch verschärfte Heranziehung der freizustellenden Stufen unge g machen könnten, läßt die hierzu erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörden außer Rechnung.

Der bei den vorjährigen Verhandlungen vielfach hervorgetretenen Ansicht, daß der Steuererlaß sich auf die beiden untersten Stufen zu beschränken hätte, kann nicht beigepflichtet werden, denn zu der dritten und vierten Stufe gehört eine , , große Anzahl von Haushaltungen, welche trotz des höheren Einkomngens in bedrängterer

age sind, als die vorwiegend in den beiden untersten Stufen steuern⸗

den, alleinstehenden Dienstboten, Gesellen und Tagelöhner. Dahin 6 eringere Handwerker, kleinbäuerliche Grundbesitzer, Unter⸗ eamte, . u. s. w.

Obgleich, wie später zu erörtern, die Steuerveranlagung auch be⸗ züglich der thatsächlich frei zu stellenden Stufen zunächst noch beizu . ist, wird doch schon die Außerhebungsetzung der in Rede tehenden Steuerfãtze nicht unwesentlich dazu beitragen, erhebliche

ängel der gegenwärtigen Klassensteuerveranlagung zu beseitigen und die Erhebung derselben zu vereinfachen. s

Die bisherige Befreiuung von Einkommen bis zu 420 hat in iber der bel einem so geringen Betrgge entscheidend ins Gewicht allenden örtlichen Nach nt der Preise der Lebensmittel sowie der Löhne des Gesindes und der Handarbeiter zu einer ungleichmäßi⸗

gen Behandlung dieser Klassen in den verschiedenen Theilen der Monarchie geführt.

Die beabsichtigte Erhöhung des der Steuer zu unterwerfenden Minimaleinkommens wird zwar ebenfalls keine ganz sichere und gleich⸗ mäßige Scheidelinie schaffen, aber schon wegen des höheren Betrages der in Frage kommenden Summe doch die bisher hervorgetretenen Uebelstände wesentlich mildern.

Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist der geplante Steuer⸗ erlaß für das . Die mit der Steuereinziehung verbundenen Schwierigkeiten, Kosten und Ausfälle, sowie die Nach theile, welche den Steuerpflichtigen durch Mahnungen, Pfändungen und Eigenthumgversteigerungen treffen, nehmen mit der Abnahme des besteuerten Einkommens sehr erheblich zu.

Die Wirkung des beabsichtigten Steuererlasses erhellt aus nach stehenden Zahlenangaben.

Nach den Ergebnissen der Klassensteuerveranlagung für das Jahr 1881/82 sind in den 4 unrein, der Klassensteuer

4 Steuerpflichtige, also 86,4 0½J aller zur Klassensteuer veranlagten Ein—⸗ zelnsteuernden und e e ,,, oder unter Hinzurechnung der Angehörigen besteuerter Haushaltungen etwa 58 der in den Klassensteuerrollen nachgewiesenen Gesammtbevölkerung veranlagt.

Sollte der vorliegende Gesetzentwurf rechtzeitig zur Annahme ge⸗ langen, so würde derselbe schon im künftigen Rechnungsjahre in Wirk samkeit treten und unter Abänderung der anderweiten Vorschläge im Etatsentwurf mit den aus den Reichsstempelabgaben disponiblen Mitteln im Betrage von 6654 300 js nicht allein die erste Stufe der Klassensteuer (Einkommen bis 660 S) außer Hebung gesetzt, son⸗ dern noch zwei Monatsraten der zweiten Stufe (Einkommen bis 900 m) erlassen werden können. Damit würden 54 0o aller Klassen⸗ steuerzahler, welche mit ihren Haushaltungsangehörigen eine Bevölke— rung von 8 bis 9 Millionen Köpfen repräsentiren, von der Steuer ganz frei gestellt werden und der Steuersatz der zweiten Stufe auf 3,36 „M pro Jahr reduzirt werden.

Da die beabsichtigten Steuererlasse nur nach Maßgabe der vom Reiche zu erwartenden Deckung des entsprechenden Einnahmeausfalles ausführbar sind, so mußte zur Zeit noch davon Abstand genommen werden, definitive Steuererlasse eintreten zu lassen und die fraglichen Steuerstufen gänzlich aufzuheben. Uebrigens kann auf die Ver⸗ anlagung der außer Hebung zu setzenden Stufen schon darum nicht verzichtet werden, weil die Kommunalverbände und namentlich solche mit vorherrschend unbemittelter Bevölkerung die Zuschläge zu der Klassensteuer der in Rede stehenden Stufen nicht entbehren können und die Veranlagung zur Klassensteuer als Grundlage für die Bildung der Abtheilungen bei der Wahl zum Hause der Abgeordneten dient und auch für Kommunalwahlen unentbehrlich ist.

Daß eine derartige in Bezug auf die Staatssteuer allerdings fingirte Einschätzung zu Mißständen Anlaß geben wird, kann nicht zugegeben werden. Wo keine Kommunalzuschläge erhoben werden, ist die Veranlagung allerdings abgesehen von den Wahlen, bezüglich deren die Interessenten ihre Rechte im Beschwerdewege geltend machen können ohne materielle Bedeutung, mithin aber auch gänzlich un— schädlich. Wo dagegen Kommunalzuschläge zur Erhebung kommen, werden die Gemeindeverwaltungen, welchen die Veranlagung über⸗ tragen ist, schon des eigenen Interesses wegen mit nicht weniger Sorgfalt verfahren, als bisher.

Daß in letzterem Falle das für die Staatssteuer vorgeschriebene formelle Verfahren aufrecht erhalten und die Veranlagung nicht ein⸗ seitig den betheiligten Verbänden überlassen wird, kann nur als ein Vorzug angesehen werden, da die staatliche Aufsicht und die Ent⸗ scheidung der Rechtsmittel durch außerhalb der interessirten Kreise stehende Organe den Censiten einen erhöhten Rechtsschutz gewährt und die Gleichmäßigkeit der Steuerveranlagung in den verschiedenen Theilen des Landes sichert.

Zu 5. 21.

II. Erleichterung der Schul⸗ und Kom munallasten.

Während der dem Landtage in der vorigjährigen Session vor gelegte Entwurf den nach Erlaß der vier untersten Stufen verbleiben⸗ den Rest der Klassensteuer den Kommunalverbänden überweisen wollte, verfügt 5. 2 der gegenwärtigen Vorlage über diesen Ueberschuß in der Weise, daß zwei Viertel desselben zur Erleichterung der Volksschul⸗ lasten, ein Viertel zur Ueberweisung der Grund und Gebäudesteuer bis zur Hälfte an Kommunalverbände und ein Viertel bis zum Be— trage von 25 Millionen Mark zur Aufbesserung der Beamtenbesol⸗ dungen verwandt werden sollen.

Mit der im Landtage in Anregung gebrachten unmittelbaren Ver—⸗ wendung von Mitteln zur Erleichterung der Volksschullasten mußte die beabsichtigte Ueberweisung der höheren Klassensteuerstufen in Weg- fall kommen. Die gleichzeitige Durchführung beider Maßregeln würde zu weitgehende Ansprüche an die vom Reiche zu erwartenden Mittel stellen. Die Klassensteuer der acht höheren Stufen aber mit der in Rede stehenden Zweckbestimmung zu überweisen, verbietet sich von selbst, da eine Vertheilung nach diesem Maßstabe gerade die bedürf⸗ tigsten Gemeinden benachtheiligen würde, in welchen die höheren Stufen im Verhältnisse zu den niederen schwach vertreten sind.

Was das für die verschiedenen Verwendungen festgesetzte Theilungsverhältniß anlangt, so sollen die nach Erreichung des vor allen anderen Maßregeln durchzuführenden Steuererlasses verbleibenden Summen jwar gleichzeitig zu allen sub II. gedachten Zwecken ver⸗ wandt werden; jedoch sind für die Erleichterung der Volksschullasten zwei und für die Üeberweisung der Grund! und Gebäudesteuer und die Erhöhung der Besoldungen nur je ein Viertel bestimmt. Dabei wurde von der Erwägung ausgegangen, daß keinem der in Rede stehenden Bedürfnisse ein unbedingter Vorrang vor dem anderen ein— zuräumen sei, daß jedoch für Volksschulzwecke ein höherer Antheil zu beanspruchen sei, weil diese Verwendung sich als ein besonders geeignetes Mittel darstellt, um eine drückende und alle Gemeinden, sei es als solche oder als besondere Schulverbände, treffende Last zu erleichtern. . .

Indem die zu gewährende Dotation in erster Linie zur Aufhebung des Schulgeldes bestimmt ist (eonf. S.ö M, wird zugleich eine den Un bemittelten verbältnißmäßig hart treffende Auflage beseitigt und dem Artikel 25 der n , . 98 . geleistet.

u 5. a. . Dotation der Schulverbände.

Der bereits bei Berathung des unterm 21. Dezember 1880 vor⸗ elegten Entwurfes eines n, , , angeregte, in der Ver⸗ ö,, des Abgeordnetenhauses vom 4. Fehruar 1 S1 weiter aus⸗ geführte Gedanke, der Verwendung eines Theiles der in Rede stehen⸗ den Mittel zur Erleichterung der Volksschullasten unter . der Schulgelderhebung hat je länger je mehr Beachtung und Zustim⸗ mung gefunden. .

Mögen auch die Meinungen über die Art der praktischen Ver⸗ wirklichung desselben auseinandergehen, so kommt Noch fast in allen bezüglichen Kundgebungen, in Petitionen und in der Presse die gemein—⸗ same Klage darüber . Ausdruck, daß die Gemeinden oder Schul⸗ verbände durch die ihnen obliegende Schulunterhaltungslast, welche vielfach die Kräfte der Verpflichteten bis zur Grenze ihrer Leistungs · kraft in Anspruch nehme oder selbst überschreite, überbürdet seien, owie das auf diese 2 Eltiot Verlangen der Erleichterung der

olksschulunterhaltungslast durch Gewährung umfassenderer und reich⸗ licherer Staatshülfe für das Volksschulwesen.

Dieses Verlangen erscheint nicht unberechtigt, da nicht in Abrede

zu stellen ist, daß die Leistungen für die Unterhaltung der Volksschulen in der That zu den besonders drückenden öffentlichen Lasten gehören, und zwar sowohl hinsichtlich ihrer Höhe und ihres Umfanges an und für sich, als hinsichtlich des . welches in Folge ver⸗ . Ursachen vielfach zwischen dem Maße der nothwendigen

nforderungen für die Schule und der individuellen Befähigung der Bevölkerung zu den erforderlichen Leistungen besteht.

In Folge eines gemeinschaftlichen Erlasses der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen vom 16. April 1879 haben für das Jahr 1878 statistische k über die öffentlichen Volksschulen in Preußen und die zur Unter⸗ haltung derselben erforderlichen persönlichen und Gesammtaufwendun⸗ gen stattgefunden.

Deren Ergebnisse sind im Auftrage des Ministers der geist⸗ lichen zc. Angelegenheiten im Königlichen statistischen Bureau zusam⸗ mengestellt, als Ergänzungsheft X. zur Zeitschrift des Königlichen statistischen Büreaus erschienen und werden den beiden Häusern des Landtages in Separatabdrücken zugestellt werden.

Aus dieser Statistik, welche außer den eigentlichen Volksschulen auch die neben denselben bestehenden Mittelschulen und höheren Mäd⸗ chenschulen umfaßt, ergiebt sich; daß im Jahre 1878 bezw. im drei⸗ jährigen Durchschnitt aus 1876578 für die eigentlichen öffentlichen Volksschulen allein (also ausschließlich Mittelschulen und höhere

Mädchenschulen) betragen haben . . die persönlichen die sächlichen

die Gesammtaufwendungen Schulunterhaltungskosten . im . 9h 592 013 M0 67 401 253 Sp 28 190 760 und zwar in den Städten .. 38 617931 , 27 688 020 , 19 999 911 . auf dem Lande... 56 974 082 39 713 233 17 260 849 . Bleiben bei Berechnung der gesammten Volksschulunterhaltungs⸗ kosten die Beiträge der Gemeinden 2c. zu den Elementarlehrerwittwen⸗ und Waisenkassen im Gesammtbetrage pro 1878 von 697 654 . außer Betracht, so beziffern sich die Gesammtaufwendungen für die Unterhaltung der Volksschulen pro 1878 auf sachlich ãchliche

überhaupt: davon persönliche im Staate 94 894 359 4. 66703 599 S 28 190 760 AM. und zwar 10 929 911

in den Städten . . 38 386 700 27 456789 , auf dem Lande. . . 56 507 669, 39 246 819 17 260 849 . Im Einzelnen betrugen A. die persönlichen Aufwendungen a) Stelleneinkommen der in den auf dem vollbeschäftigten Lehr im Staate Städten Lande J 59 233 682 4 25 276 725 46 33 g56 957 4 wovon 7 596 117 ö,, Seitens des Staates als jederzeit widerrufliche Beihülfen zu den Be⸗ soldungen der Lehrer und Lehrerinnen gewährt wurden.

in den auf dem b) Persönliche und Dienst! im Staate Städten Lande alterszulagen aus Staatsfonds 3742 965 jÿ6. 603 605 S. 3 139 360 46. 1909352.

e) Remunerationen für ülfslehrkräfte . 82l 8323 1687 57.

en⸗ 13817600 , 754 636 , 1062964

d) Ruhegehalt w,, wovon etwa 255 700 ƽς Seitens des Staates ohne rechtliche Ver⸗ pflichtung als Zuschüsse gewährt wurden. ö Summa A. 66 763 599 66 27 456 789 A6 39 246 810 A

B. die sächlichen Aufwendungen im Staate in den Städten auf dem Lande 28 190 760 ½ 10929 911 S 17260 849 4M dazu Summa A. 66 703 599 27456 739 39 246 810

insgesammt gd Sod4 359 6 38 386 700 M 56 507 659 0

Von dem Gesammtstelleneinkommen der vollbeschäftigten Lehrkräfte (s. oben A unter a.) kommen aus den eigenen Einkünften des vor⸗ handenen Schul⸗, Kirchen⸗ und Stiftungsvermögens auf

im Staate in den Städten auf dem Lande 7528 767 S6. 1041 066 A 6 487 701 4. ; Bringt man diese Beträge von den oben unter A, a. bis d. nachgewiesenen persönlichen Aufwendungen . im Staate in den Städten auf dem Lande 66 703 599 6 27 456789 M 39 246 810 6 in Abzug, so berechnen sich die Leistungen zur Aufbringung der per sönlichen Unterhaltungskosten der Volksschulen in 1878 auf im Staate in den Städten auf dem Lande

59 174 832 M 26 415723 4 32 759 109 M

Allerdings können vorstehende statistische Aufstellungen nicht auf absolute Genauigkeit Anspruch machen, da das Material, auf welchem sie beruhen, trotz der darauf verwandten Sorgfalt an manchen Fehlern leidet, deren Korrektur ohne neue zeitraubende Ermittelungen unthunlich ist. Namentlich muß bemerkt werden, daß die in fer gebrachten eigenen Einkünfte aus Schul⸗, Kirchen- und Stiftungsver⸗ mögen thatsächlich nicht ausschließlich zu den d, de, . auf⸗ wendungen, sondern auch vielfach zu sächlichen Ausgaben verwendet werden. Da aber ersterer Verwendungszweck jedenfalls bei weitem überwiegt und für eine Sonderung der dem einen und dem andern Zwecke gewidmeten Beträge jeder Anhalt fehlt, so hat die Aufstellung nur in vorstehender Weise gegeben werden können. ;

Nach dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1878/79 (Gesetz⸗Samml. 1878 S. 21 ff.) betrug in dem genannten Steuerjahre das gesammte Sollaufkommen an direkten Staatssteuern (ohne Eisenbahnabgabe) 149 142 000 M Es verhielten sich also die gesammten Volksschulunterhaltungskosten im Betrage von 95 592 013 zum gesammten Soll der direkten Staatssteuern wie 6.09 zu 10 und zwar davon die persönlichen Schulunterhaltungskosten wie 45,19 zu 100, die sächlichen wie 18,90 zu 100.

Legt man der Vergleichung nur das Sollaufkommen an klassi⸗ sizirter Einkommensteuer und Klassensteuer mit 72 270 90 1 jum Grunde, so verhalten sich in dem gedachten Steuerjahre die fein ten Volksschulunterhaltungskosten zu dem gesammten Soll dieser

ersonalstaatssteuern wie 132,27 zu 100, und zwar davon die persön · ichen Volksschulunterhaltungskosten wie 93,25 zu 100, die sächlichen wie 39901 zu 100. ö ;

Schätzt man die Bevölkerung des preußischen Staates im Jahre 1878 auf rund 26 647 5600 Einwohner, so entfielen auf den Kopf der Bevßlkerung an direkten Staatssteuern überhaupt?. . ca. 5,59 an klassiftzirter Einkommensteuer und Klassensteuer . an Volksschul⸗Unterhaltungskosten. . 8 davon persönliche. 253.

ann,

Es ergiebt deutung der

bieraus ohne Weiteres die große finanzielle Be—⸗ ch Dieselben erfordern durchgehend eine 2. ltußtaßig, starke enn der Leistungz⸗ kräfte der Verpflichteten und der Druck dieser enn wird um so stärker, ö gerlnger die individuelle Leistungs ö. der Ver-

ichteten 9 tir, dem Ergebniß der Veranlagung für Steuer kr 1680381 entftelen von der klassifizirten Einkommensteuer, er Klassensteuer, der Grund und Gebäudesteuer und der Gewerbe⸗ steuer von den stehenden Gewerben unter Hinzurechnung der direkten