1882 / 69 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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* aber nächst unserem erhabenen Kaiser und König verdanken wir so wie Ew. Durchlaucht die Erfolge des Königlichen Erlasses! Als die Fortschrittspartei und die ihr gleichgesinnten Libe⸗ ralen in der Sitzung vom 24. Januar d. Is. gegen denselben zum Angriff vorgingen, da haben Ew. Durchlaucht mit staatsmännischen, arne ger Worten dieselben siegreich zurückgewiesen und das in feind⸗ licher Rede künstlich gesponnene Gewebe, welches unserem Volke das Licht trüben mußte, mit starker Hand zerrissen. Hierfür Ew. Durchlaucht unsern 5 Dank auszusprechen, drängt es uns vor Allem bei unserem ersten diesjährigen Zusammensein; der Versicherung aber möchten wir noch gleich⸗ zeitig Ausdruck verleihen, daß auch wir mit dankbarem Herzen gegen unser geliebtes Herrscherhaus stets nach Kräften bestrebt sein werden, den fortschrittlichen Parteigelüsten und liheralen Verirrungen muthig entgegenzutreten. Ein fremdländisches Schattenkönigthum soll in deutschen Landen keinen Boden finden; in dem Kampfe dagegen wer— den auch wir nicht zurückstehen. . Der konservative Verein zu Rosenberg i. / Westpr. ö . A.: Der Vorstand. Gez. v. Brünneck, Vorsitzender. v. Borcke. v. Wussow. Schmeling. ;

Darauf ist an den Vorsitzenden des Vereins, Landrath

a. D. von Brünneck, folgende Antwort ergangen: Berlin, den 15. März 1882. Aus der Adresse des konservativen Vereins zu Rosenberg habe ich gern ersehen, daß die Gesinnungen, denen ich in der Reichstags⸗ sitzung vom 24. Januar d. J. Ausdruck gegeben habe, die Zustimmung des Vereins finden. Ew. Hochwohlgeboren und Ihren Herren Auf⸗ traggebern danke ich verbindlichst für den Ausdruck Ihres Einver—⸗ ständnisses. gez. v. Bismarck.

Der „Staats-Anzeiger für Württemberg“ vom 18. d. M. schreibt:

Einige Blätter, welche mit allen Mitteln gegen den Monopol⸗ entwurf Stimmung zu machen suchen, stellen die Behauptung auf, daß über das Tabagckmonopol selbst, wie bezüglich der Verwendung der Erträgnisse desselben, unter, den Bundesregierungen der größte Zwiespalt herrsche. Wer die Dinge etwas aufmerksamer verfolgt, dem braucht nicht erst gesagt zu werden, daß die Angelegenheit noch gar nicht in das Stadium der Verhandlung im Bundesrath eingetreten ist, womit auch die Fabel von einem früheren Widerspruch und späteren Zustimmen der württembergischen Regierung zu dem Monopolentwurfe unter Bedingungen und Vorbehalten in ihr Nichts zurückfällt. Die württembergischen Regierung hat, so viel wir wissen, bis jetzt eine Er⸗ klärung über den Entwurf überhaupt nicht abgegeben. Eine bedauer— liche Abweichung von der Wahrheit lassen sich aber jene Blätter zu Schulden kommen, wenn sie aus der Kaiserlichen Botschaft vom 17 November v. J. herauszulesen vorgeben, daß dort die Er— trägnisse des Tabackmonopols ausschließlich für die Armen in An— spruch genommen seien. Es heißt dort in dem Passus, der sich auf das Monopol bezieht: „Auch die weitere Durchfübrung der in den letzten Jahren begonnenen Steuerreform weist auf die Eröffnung er— giebiger Einnahmequellen durch indirekte Reichssteuern hin, um die Regierungen in den Stand zu setzen, dafür drückende direkte Landessteuern abzuschaffen und die Gemeinden von Armen⸗ und Schullasten, von Zuschlägen zu Grund⸗ und Personal—⸗ steuern und von anderen drückenden direkten Abgaben zu entlasten. Der sicherste Weg hierzu liegt nach den in den benachbarten Ländern gemachten Erfahrungen in der Einführung des Tabackmono⸗ pols, über welche wir die Entscheidung der gesetzgebenden Körper des Neiches herbeizuführen beabsichtigen. Hierdurch und demnächst durch Wiederherstellung unserer Anträge auf stärkere Besteuerung der Ge⸗ tränke sollen nicht finanzielle Ueberschüsse erstrebt werden, sondern die Umwandlung der bestehenden direkten Staats⸗ und Gemeinde⸗ lasten in weniger drückende indirekte Reichssteuern. Diese Be⸗ strebungen sind nicht nur von Fiskalischen, sondern auch von reak— tionären Hintergedanken frei. Ihre Wirkung auf politischem Gebiete wird allein die sein, daß wir den kommenden Generationen das neu⸗ entstandene Reich gefestigt durch gemeinsame und ergiebige Finanzen hinter- lassen“ Es scheint in der That auf Seiten der Monopolgegner die Spekulation auf das kurze Gedächtniß der Zuhörer nicht verschmäht zu werden.

Die „Essener Zeitung“ theilt einen ausführlichen Auszug aus einem Berichte mit, welchen der Ober⸗Bürgermeister Hache in der Stadtverordnetensitzung vom 17. d. M. über den Stand und die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten im letzten Geschäftsjahre erstattet hat. Einleitend schickte der Vor⸗ tragende allgemeine Bemerkungen über die Geschäftslage auf industriellem Gebiet voraus, denen wir nach dem erwähnten Organe Folgendes entnehmen:

Unser wirthschaftliches Leben hat sich entgegen den zum Beginn des Jahres 1881 mit Grund gehegten Befürchtungen einer im All— n,. zufriedenstellenden Besserung zu erfreuen gehabt. Auf den

eiden Hauptgebieten desselben, der Cisen⸗ und Kohlenindustrie, hat eine fortdauernde rege Thätigkeit geherrscht, und, wenn auch die Preise der Produkte, insbesondere die Preise der Kohlen, diejenige Steigerung nicht erfahren haben, welche theils zur Ausgleichung der Jahre lang gebrachten Opfer der Arbeitgeber, theils zur durchschlagenden Besserung der Lage der Arbeitnehmer nothwendig erzielt werden müssen, so ist doch in der anhaltend wachsenden Arbeitsgelegenheit und in der auf längere Zeit , Thätigkeit der Hauptwerke unserer Industrie ein un— verkennbarer Fortschritt gegen das vorige Jahr zu konstatiren, und der Ausdruck der Hoffnung auf nachhaltige, wenn auch nur allmäh⸗— lich sichthar werdende Besserung als ein berechtiger zu bezeichnen.

Weiterhin handelt der Bericht von den Arbeitslöhnen und konstatirt, daß nach amtlichen Feststellungen die Arbeitslöhne nur eine minimale Aufbesserung 5 8 pro Schicht bei den Bergarbeitern, 10 und 15 pro Schicht bei den Fabrik— arbeitern erfahren hätten und wendet sich dann zu einer Zurückweisung agitatorischer Bestrebungen, welche, die Noth⸗ lage der Arbeiter benutzend, die Unzufriedenheit auf Kosten des guten Einvernehmens zwischen Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern schüren. Am Schluß dieser Ausführungen spricht der Bericht die Hoffnung aus, daß die systematisch in den letzten Monaten eingeleitete Agita⸗ tion an der gesunden, oft bewährten Einsicht unseres Arbeiterstandes und an dem ebenso bewährten Verständnisse der Arbeitgeber von der Wichtigkeit und Bedeutung ausreichender Fürsorge für den Arbeiter zerschellen werde. Trügen die Anzeichen nicht, so wird die begonnene eftiguns unseres wirthschaftlichen Lebens auf der Grundlage der ver—⸗ nderten Wirthschaftspolitik ves Reiches weitere Fortschritte machen, und, wenn auch langsam, so doch sicher der klingende Erfolg für alle Theile sich einstellen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits⸗—« amts sind in der 10. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorb en gemeldet: in Berlin 2556, in Breslau 38,0, in Königsberg 360, in Eöln 25,5, in Frankfurt a. N. 19,7, in Hannover 30,, in Cassel 27,4, in Magdeburg 23,2, in Stettin 146, in Altona 19,9), in Straßburg 36,i, in Metz 2257, in München 4445, in Nürnberg 30,3, in Augsburg 29,7, in Dres den 25,2, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 24,1, in Braunschweig 28,4, in Karlsruhe 27,0, in Hamburg 29,3, in Wien 35,8, in Budapest 43, 3, in Pra 42,3, in Triest 37,4 in Krakau 22,9, in Basel 36,2, in Brüssel 275,2, in Amsterdam 29.1, in Paris 1,8, in Kopen

agen 262, in Stockholm 26,9, in Ehꝛistianla 18,6, in St. Peters⸗ urg 409, in Warschau 35,3, in Odessa 28,5, in Rom —, in

ow 25,4, in Liverpool 2357, in Dublin 37,2, in Edinburg 22,1, in lexandria (Egvpten) 33,4. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗Jork 34,4, in Pbiladelphia 26, ', in Chicago 28,3, in St. Louis 15,84, in Cincinnati 186, in San Franzisko 29,8, in Kalkutta 28,3, in Bombay 29,5, in Madras 46,7.

Während der Berichtswoche waren an den deutschen Beobachtungs⸗ stationen westliche und südwestliche Windrichtungen, die in Berlin, Bremen und Cöln am 6, in Breslau und Konitz erst am 7. resp. 8. vorübergehend nach Nordwest, in Cöln nach Südost umliefen. Die Temperatur der Luft war eine ziemlich hohe und überstieg die nor⸗ male allgemein um mehrere Grade Celsius. Nachtfröste kamen nur in den ersten Tagen in München und, in der Mitte der Woche an den Nord und Oststationen vor. Niederschläge erfolgten in den ersten Tagen der Woche häufig, aber meist nicht sehr ergiebig. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Druck der Luft nahm am 6. Abends allgemein und rasch zu, das Barometer erreichte bald einen hohen Standpunkt, den es bis zum Schluß der Woche auch behauptete.

Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten Großstädte Europas haben sich in der Berichtswoche nur unwesentlich geändert. Im Allgemeinen hat die Sterblichkeit in den östlich und nördlich gelegeneren Städten etwas ab⸗ und in den südlich und westlich gelegeneren ein wenig zugenommen. Insbesondere waren es in den letzteren Gegenden wieder Erkrankungen der Lungen und Luftröhren, die ungemein häufig zum Tode führten. Die Theilnahme des Säug—⸗ lingsalters an der Sterblichkeit war eine gesteigerte. Von 10000 Leben- den starben (aufs Jahr berechnet) 93 Kinder unter 1 Jahr gegen 87 der Vorwoche (in Berlin 83 gegen 94). Die allgemeine Sterb⸗ lichkeit verhältnißzahl für die deutschen Städte sank (pro Mille und Jahr) auf 28,0 von 28,2 der vorhergegangenen Woche.

Unter den Todesursachen haben von den Infektionskrankheiten Masern, Scharlach und typhöse Fieber abgenommen, die übrigen zeigten meist ein wenig verändertes Wer tommen aus deutschen Städten kamen auch etwas mehr Sterbefälle an Flecktyphus und Pocken zur Meldung. Masern herrschen in München, Barmen, Elberfeld, Bochum, Wien, Pest, Paris, Manchester, Kopenhagen noch in grö— ßerer Ausdehnung, in Berlin, Hamburg, London, Christiania haben sie nachgelassen. Scharlach bedingte in Dresden, Hannover, Bam⸗ berg, Barmen mehr, in Kiel, Nürnberg, München, Berlin, Frank- a. M., Wien weniger Todesfälle. Diphtherie zeigt sich in Berlin, München, Stuttgart, Dresden, Chemnitz. Hannover, Düsseldorf, Braunschweig, Pest, Prag, Paris, urin, St. Petersburg u. a. O. häufiger als Todesveranlassung, in Königsberg, Danzig, Stettin, Elbing, Hamburg, Cöln, Barmen, Wien hat die Zahl der Todesfälle etwas abgenommen. Unterleibstyphus zeigte sich in Wien häufiger, dagegen kamen mehr Sterbefälle an Fleck typhus zur Anzeige: aus deutschen Städten 6 (Thorn, Posen je 2, und Königsberg und Elbing je 1); ferner aus Amsterdam 4, aus St. Petersburg 25, aus Krakau und Warschau je 2, aus Saragossa 3, aus Pest, Valencia und Malaga je 1. Der Keuchhusten forderte besonders in London noch immer zahlreiche Opfer, sowie auch ent⸗ zündliche Erkrankungen der Lunge, besonders in München, Bochum, Wien und London viel Todesfälle veranlaßten. Darmkatarrhe der Kinder waren in Breslau, Hamburg, München, Berlin, Paris, St. Petersburg häufig Todesveranlassung. Pocken zeigten sich im All⸗ gemeinen etwas häufiger. Eine kleine Abnahme der durch sie be⸗ dingten Todesfälle war in Wien, Pest, London, Warschau ersichtlich, eine größere in Prag, Krakau. Gesteigert war die Zahl derselben in Paris und St. Petersburg, in deutschen Städten in Essen (D. Einzelne Pockentodesfälle kamen aus Cassel, Dortmund, Coblenz, Amsterdam, Brüssel, Edinburg. Christiania, Murcia zur Meldung. Im Januar traten Pocken in Madrid und Lissabon sehr zahlreich auf.

Ueber die Ergebnisse der Branntweinbesteuerung im Großherzogthum Hessen im Etatsjahr 1880 81 entnehmen wir den „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistik' folgende Angaben: Die Maischbottichsteuer, welche in dem Etatsjahr 1879380 um 43 538 6 höher war, als in demjenigen von 1878/79, hat im Etatsjahr 1880/81 gegen 1879/80 einen um den Betrag von 145 018,25 6 höheren Ertrag geliefert. Dieser abermalige bedeutende Mehrertrag ist vorzugsweise der reich lichen und guten Kartoffelernte des Jahres 1880 und den fortdauernd annebmbaren Branntweinpreisen zuzuschreiben, sowie weiter darin be⸗ gründet, daß mehrere landwirthschaftliche Brennereien, welche im Laufe des Jahrs 1879 in größere, mit den neuesten Apparaten ver— sebene, Betriebsanstalten umgewandelt wurden, neben den bereits be⸗ stehenden großen Brennereien fast das ganze Jahr 1880 im Betriebe ich befanden. An Kartoffeln kamen in dem Etatsjahr 1879/80 zur zerwendung 9 300 50h0 kg, in demjenigen von 1880 / 81 dagegen 18706 170 kg, mithin in letzterem mehr 9 396 670 kg. Während eine Verwendung von Frucht zur Branntweinbereitung . sich allein nicht stattgefunden hat, indem solche nur mit Kartoffeln zu⸗ sammen hierzu, benutzt, wurde, hat die Verwendung von Mais, sowohl für sich allein, und dies vorzugsweise in den Sommer monaten, als auch mit Kartoffeln vermischt, gegen das Vorjahr aber⸗ mals bedeutend zugenommen; denn es wurden im Etatsjahr 1879/80 1969 650 kg Mais gegen 2163 672 kg im Etatsjahr 1880/81, mithin in letzterem 194 922 kg mehr zur Branntweinbereitung ver wendet. Die Branntwein⸗Materialsteuer hat gegen das Vorjahr einen weiteren Rückgang von 11062 6 erfahren, welcher der gerin—⸗

gen Zwetschen⸗ und Weinernte des Jahres 1880 zuzuschreiben ist. In, allen größeren Brennereien ist die Methode des dickeren Ein maischens im Gebrauch. Vorherrschend ist die 3 tägige Gährungs— periode. Als Hefemittel wird der 36 stündige Grünmalzsatz verwen— det und die Fortführung der Hefe findet durch abgenommene und in besonderen Gefäßen aufbewahrte Mutterhefe statt. In einzelnen klei⸗ neren Betriebtanstalten wird Bierhefe als Ferment benutzt. Die⸗ selbe wird in der Regel der frischen Maische im Gährbottich direkt

zugesetzt. Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ueber den Sgatenstand im Kreife. Teltow wird der »Voss. Ztg. mitgetheilt: Der Winterroggen ist in Folge der zeit⸗ weise fast sommerlichen Temperatur so üppig im Wuchs begriffen, daß er an manchen Stellen bereits eine Höhe von 4 Zoll erreicht hat. Die Bestellung der Felder ist in vollstem Gange auch schon fast beendet. Die Erbsen (Schoten) sind bereits vor einigen Tagen gelegt; dasselbe geschieht jet mit den Frühkartoffeln. Die Knospen der Bäume, besonders der Obstbäume, und unter diesen wiederum die Kirschbäume, entfalten jetzt schon ihre Schuppen, und die grünen Blättchen drängen sich bereits hervor.

Gewerbe und Sandel.

Der Verwaltungsrath der Preußischen Cent ral⸗Boden⸗ credit ⸗Actiengesellschaft hat beschlossen, der General- Ver⸗ sammlung der Aktionäre die Vertheilung von 8 o/ Dividende pro 1881 vorzuschlagen; neben der statutmäßigen Erhöhung des Reserve⸗ fonds findet ein Reservevortrag auf neue Rechnung im Betrage von 382 822 M statt.

Der RNechnungbabschluß der Süddeutschen Bodeneredit⸗ bank, pro 1881 ergiebt einen Gewinn von 2041787 M gegen 2218 751 M im Vorjahre. Die Berechnung der Reservedotirung und der Tantièmenbezüge hat nach Abzug des Vorjahrssaldo aus L565 069 4M zu geschehen. Es werden 5. oso der Reserve Überwiesen mit 89331 S (1880 S5 502 M) und nach Abzug der Tantièmen mit, 8 419 M (1880 110529 0 6) eine Dividende von 7 an die Aktionäre vertheilt, welche 1 428 000 A6 erfordert. In den drei Vor⸗ jahren waren 8 oo vertheilt worden, aber auf nur 19,2 Millionen Kapital, während diezmal für das letzte Quartal bereits die vollen 24 Millionen partizipirten. Der vorzutragende Gewinn beträgt 3261 , die gestundeten Provisionen, die als Provisionsreserve vor⸗ getragen werden, 432 775 M.

Dresden, 2. März. (W. T. B.) Die heutige General⸗ versammlung der säch sischen Bank war von 45 Aktionären be⸗ sucht, welche 6787 Aktien mit 660 Stimmen vertraten. Der Jahres abschluß und die vorgeschlagene Vertheilung einer Dividende von 5g, welche von morgen a Rählbar ist, wurden einstimmig geneh⸗ migt und die ausscheidenden Verwaltungsrathsmitglieder ö

Turin 29,9, in Bukarest —, in Madrid 61,5, in London 24,9), in Glas⸗

Paris, 20. März. (W. T. B.) Das „Pariser Börsenblatt“ entnimmt dem morgen erscheinenden Emissionsprojekt der Bank Nouvelle Union“, daß das Kapital von 30 Mill. Fres, bis zum 10. August voll eingezahlt werden soll; die Verwaltung ist berechtigt, eventuell eine Erhöhung des Kapitals bis zu 50 Millionen zu ver— fügen. Der ehemalige Subdirektor der Union generale, Ghesquière, ist Direktor der Nouvelle Union. Die Subskripti⸗on auf die Aktien erfolgt in Paris und Lyon bis zum 5. April al pari.

Verkehrs Anstalten.

Plym outh, 20. März. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer . Silesig ist bier eingetroffen.

St. Petersburg, 20. März. (W. T. B.) Wie die Neue Zeit“ meldet, ist die Eröffnung des neuen Kanals zur Ver⸗ bindung mit der See, welcher für Fahrzeuge bis zu 145 Fuß Tief— gang angelegt ist, zum diesjährigen Beginn der Schiffahrt in Aus⸗ sicht genommen.

New⸗York, 2). März. (W. T. B.) Der Dampfer des. Norddeutschen Lloyd „Mosel ist hier eingetroffen.

Berlin, 21. März 1882. Verein für Geschichte der Mark Brandenburg.

von Professor Conrad in Halle als Geschenk eingesandten Arbeit über den Konsum an nothwendigen Nahrungsmitteln in Berlin vor

feste Zahlen zu gewinnen und den Nachweis zu führen, daß die Be⸗— völkerung der Hauptstadt, namentlich die niederen Stände, gegen⸗ wärtig besser genährt sind als vor 100 Jahren. Darauf sprach der Referendar Holtze über die Illustrationen in des 5 . Annales Marchiae Brandenburgicae (Frankfurt a n

dar; der Knecht, welcher mit seinem Pfunde nicht gewuchert hat, ent⸗ gegnet dem ihn tadelnden Herrn: Ich fürchtete mich vor dir, denn ich wußte, daß du ein harter Mann bist. Wir haben es hier somit mit dem Buchdruckerzeichen Hartmanns zu thun, und das Zeichen ist trefflich gewählt, denn, wenn man der Erzählung Seidels Glauben

die Marchia, 250 Fl. geboten, da Angelus aber 3 0 forderte, zer⸗ das Werk dem Hartmann anbot, wollte dieser ihr nur 200 Fl. dafür

versuchte er noch 50 Fl. abzuhandeln, so daß dieselbe das Manufkript im Jahre 10601 verbrannte. Der folgende Holzschnitt, das große Kurfürstliche Wappen darstellend, ist eine Kopie einer Illustration zu der 1572 bei Eichhorn in Frankfurt a. O. gedruckten Augsburgischen

Seite 2 gegebene Bild ist in der Form 11 anderen im Werke beige⸗ gebenen Illustrationen durchaus verwandt; diese 12 Bilder stammen

aus dem alten und dem neuen Testamente dar. S. 2 (im Ganzen dreimal vorkommend) Thurmbau zu Babel, S. 3 unten (im Ganzen

in Jerusalem durch Nehemia, S. 7 (22 mal) Sonne stehe still zu Gibeon und Mond im Thale Ajalon, S. 9 (1ĩmah Geburt Christi. S. 9 (4mah Theilung des Heeres durch Gideon, S. 12 David und Abigail (2mal), S. 16 oben (mal) Salbung Salomos, S. 18 (19mal) Flucht der Syrer, S. 25 oben Emal) Eli's Tod und Fortnahme der Bundes⸗ lade, S. 127 (1Lmal) David und Abisai vor Sauls Lager. Zur Illustration jeder vorkommenden Schlacht hat der Sieg Gideons und die Flucht der Syrer dienen müssen; die jüdische Abigail erscheint bald als Thusneldan, bald als christliche der König David dem entsprechend dort als Germanikus, hier als lüͤsterner Bojar. S. 183 ist eine Belagerung, bei welcher Kanonen auftreten, durch ein auffallend schlecht gezeichnetes Bild dar— gestellt, das im Ganzen 11mal wiederkehrt. Ebenso schlecht gezeichnet und offenbar einer älteren Chronik entlehnt sind der einmal auftretende Stadtbau und der Smal wiederkehrende Ritterkampf. Für die Darstellung jedes Klosters genügt ein und derselbe Holzschnitt. Obwohl der Ver—= leger einen Holzschnitt von Frankfurt a. O. mit der Carthause besaß, verwandte er doch nicht diesen zur Illustration des Klosters Carthaus, sondern jenes typische Kirchen und Klosterbild, welches eine Ansicht der Marienkirche zu Iran furt a. O. von Norden gesehen ist. Ebenso stereotyp sind bei Angelus das Bischofsbild (28mal vorkommend) und die drei bischöflichen Wappen, mit gekreuzten Bischefsstäben mit dem Kreuze für Havelberg (Nmal) mit ge— kreuzten Schlüsseln für Brandenburg (17mal) und mit gekreuzten Speeren mit dem Sterne für Lebus (25mal vorkommend). Der markgräfliche Adler erscheint 33mal und das kleine brandenburgische Wappen, welches dem großen Friedrichschen nachgebildet ist, jweimal. Offenbar aus Kalendern, deren Herstellung seit Thurneisser einen Aufschwung in der Mark genommen hatte, entlehnt sind die Abbildungen der Himmelszeichen; gmal erscheint eine große, 1Imal eine kleine Mondfinsterniß, 19mal eine große, 10mal eine kleine Sonnenfinsterniß; ein Fackelkomet zeigt sich dreimal und ein gewöhnlicher Komet 33mal. Das Seite 438. abgebildete Scheusal und die 6 nur je 1mal vorkommenden Abbil⸗ dungen des Kaisers Karls des Großen, des Rolandes zu Branden⸗ burg und der Götzen Sol, Crodo, Todute und Triglaf sind nicht für das Buch gefertigt worden, denn dem widerspricht die Thatsache, daß die Beschreibung des Angelus sich nur höchst ungenau mit den Abbil⸗ dungen deckt. Rechnet man die 14 nur JImal und die 2 2mal be⸗ nutzten Holzstöcke ab, so haben 20 Holzstöcke zur Herstellung von 290 Bildern hinreichen müssen.

Paris, 20. März. (W. T. B.). Nach einer Meldung aus Algier ist in dem dortigen National Theater heute früh 3 Uhr Feuer ausgebrochen und das Theater total, niedergebrannt. Ein Verlust an Menschenleben ist glücklicherweise nicht zu beklagen.

In der Sin g- Akademie giebt am Donnerstag die Pianistin Ii. Isabella Louris ein Concert mit Orchester (Berliner Sinfonie⸗ Kapelle unter Direktion des Hrn. G. Janke) und unter Mitwirkung des Königl. FKammermusikers (Violinist) Hrn. J. Struß. Auf dem Programm stehen folgende Piercen: Concert für Pianoforte, in Es-dur von F. Liszt, Pastorgle und Capriccio von Searlatti⸗Tausig, Etude in g-moll und Mazurka von Chopin, Spinnerlied aus dem „Fliegenden Holländer“ von Wagner-Liszt, Concert für Violine in A-moll von F. Struß, Toccgta und Fuge von Bach Tausig, Polonaise in A-dur von H. Wieniawski und Andante spiaoato und Polonaise in Es- dur von Chopin. Billets zu 4, 3 und 2 M sind in der Sing⸗Akademie bei Hrn. Schaeff zu haben.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck! W. Elsner. Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage),

außerdem ein Verzeichniß der durch die Bekanntmachung der Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden vom 15. März 1882 gekündigten Schuldverschreibungen der Staats⸗Anleihen vom Jahre 1860, 1852 nnd 1853.

Berlin:

wiedergewählt.

6 G9.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 2A. März

1882.

Sitzung vom 15. März 1882. Der Verein beschäftigte sich mit der

hundert Jahren und in der Gegenwart.! Durch geschickte Benutzung des schwierigen Materials ist es dem Verfasser gelungen, ziemlich

Hartmann. 1598. Fol.) Der kleine Holzschnitt auf dem Titelblatte stellt die Parabel von den anvertrauten Pfunden

schenken darf, hat Hartmann dem Angelus für dessen größeres Werk, schlug sich das Geschäft. Als nun nach Angelus Tode dessen Wittwe geben, und als die Wittwe endlich um diesen Preis abschließen wollte,

Lontession in, Folio, zu der ein Formschneider und Kupferstecher Franz Friedrich (Zeichen FE. FN die Zeichnung geliefert hatte, ebenso erscheint es in der 1581 bei Eichhorn gedruckten formula concordiae. Das auf

aus einer Bilderbibel. Sie stellen im Einzelnen folgende 11 Scenen

3 mal) ziegelstreichende Juden in Egvpten, S. 4 (6 mal) Bau des Kuhthores

Jungfrau, und«

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein— fuhr über die Reichsgrenze.

Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betreffend die Maß—⸗ regeln gegen die Rinderpest, wird unter Aufhebung der dies⸗ seitigen landespolizeilichen Anordnung vom 8. April vorigen Jahres (Amtsblatt für 1881 Seite 128,131) von dem unter⸗ zeichneten Königlichen Regierungs-Präsidenten sür den Um⸗ fang des Regierungsbezirks Gumbinnen bis auf Weiteres hierdurch Folgendes verordnet:

Einfuhrverbote und Beschränkungen.

§. 1. Die Ein, und Durchfuhr von lebendem Rindvieh, sowie von lebenden Schafen und Ziegen aus Rußland ist verboten.

§. 2. Die Ein- und Durchfuhr aller von Rindvieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile in frischem Zustande und von Dünger aus Rußland (mit Ausnahme von Butter, Milch und Käse) ist verboten. .

Die Ein- und Durchfuhr der nachbenannten, von Rind⸗ vieh, Schafen und Ziegen stammenden Theile und Er—

eugnisse:

21 ö trockene oder gesalzene Häute und Därme, geschmolzener Talg in Gefäßen oder Blöcken, . vollkommen lufttrockene und von Weichtheilen befreite

Knochen, Hörner und Klauen,

Knochenmehl, .

Wolle und Haare, wenn sie in Säcken verpackt sind,

Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein pulverisirt

sind oder zu Pulver gerieben werden können und voll— kommen geruchlos sind, ;

g. vollständig durchgepökeltes Fleisch, ist gestattet. . . .

Auch die Ein- und Durchfuhr von Lumpen, wenn sie in Säcken verpackt sind, ist erlaubt. ; .

Die Einfuhr ist jedoch nur vermittelst der Eisenbahn über Eydtkuhnen und Prostken und auf den bei Eydtkuhnen, bei Klein⸗Prostken, bei Laugßargen, bei Schirwindt und bei Mierunsken die Landesgrenze überschreitenden, Zollstraßen und erst dann e laubt, nachdem durch Prüfung die vorgeschrie⸗ benen Eigenschaften festgestellt sind. Diese Prüfung erfolgt kostenfrei und zwar bei dem Eingange vermittelst der Eisen⸗ bahn über Endtkuhnen und Prostken auf dem Bahnhofe durch die jeweiligen Vorstände der daselbst befindlichen Zollabferti⸗ gungsstellen und bei dem Eingange auf den genannten Zoll⸗ straßen bei den Nebenzollämtern J. zu Eydtkuhnen, Klein⸗ Proftken, Laugßargen, Schirwindt und Mierunsken durch die dortigen Zolleinnehmer oder deren Vertreter. ö.

8. 3. Diejenigen Rinder, Schafe und Ziegen, sowie die— jenigen thierischen und sonstigen Stoffe, welche entgegen den vorstehenden Verboten Über die Landesgrenze geführt und hierbei in Beschlag genommen werden, sind sofort unter poli⸗ zeilicher Aufsicht zu ködten, beziehungsweise zu vernichten, zum Gebrauch unschädlich zu machen und zu vergraben.

Transport von Rind vieh auf Eisenbahnen.

§. 4. Der Transport von Rindvieh auf, Eisen bahnen unterliegt zunächst der Beschränkung, daß die Verladung innerhalb der nachbenannten Kreise nur auf folgenden Sta⸗ tionen und an bestimmten Tagen erfolgen darf:

im Kreise Darkehmen,

auf Station Darkehmen, ö

im Kreise Goldap,

auf Station Goldap, .

im Kreise Gumbinnen, auf Station Gumbinnen, im Kreise Heydekrug, auf Station Heydekrug, t 6. im Kreise Insterburg, ö auf den Stationen Insterburg, Norkitten und Grünheide, im Kreise Lötzen, ö

auf den Stationen Lötzen, Widminnen und Stürlack, im Kreise Lyck,

auf den Stationen Lyck und Prostken-Saltzwedell, im Kreise Oletzko,

auf den Stationen Marggrabowa und Kowahlen, im Kreise Ragnit,

auf Station Szillen,

im Kreise Stallupönen, auf den Stationen Stallupönen und Eydtkuhnen,

im Kreise Tilsit, auf Station Tilsit. ̃ ö

Die Verladetage für jede Station werden für die ein⸗

zelnen Kreise durch die Kreisblätter bekannt gemacht werden.

8. 5. Die Zulassung von Rindvieh zum Eisenbahn⸗

transport von den vorbezeichneten Stationen aus ist den nachfolgenden Bedingungen unterworfen: .

a. der Versender bedarf eines Erlaubnißscheines desjenigen Landraths, in dessen Kreis das Vieh seinen Standort hat. In diesem Erlaubnißschein, welcher eine Gültig⸗ keitsdauer von höchstens zehn Tagen haben darf, inner⸗ halb welcher die Verladung bewirkt sein muß, ist die Verladestation, die Stückzahl und ein genaues Signa⸗ lement der zu versendenden Thiere anzugeben und zu bescheinigen, daß diese Thiere während der letzten 4 Wochen ununterbrochen im Kreise gestanden haben;

ferner ist eine Vescheinigung des zuständigen Thier⸗ arztes darüber erforderlich, daß die zu versendenden Thiere am Tage der Verladung und zwar von diesen selbst untersucht und einer ansteckenden Krankheit nicht verdächtig befunden worden sind; .

c. endlich eine Bescheinigung des Stationsvorstandes über den Verladungsort. .

Die Bescheinigung zu a., b. und e,. erfolgt kostenfrei, in

einmaliger Ausfertigung nach dem unter J. beigefügten For⸗ mular und bleibt im Besitze des Begleiters.

Wenn Vieh zur Verladung kommen soll, welches nicht

(auf Märkten 2c. von Händlern 26 so ist zu dem landräth⸗ lichen Erlaubnißscheine (ad a.) das unter II. hier beigefügte Formular zu benutzen. In dieses die einzelnen Stücke Vieh, das Signalement desselben, den Namen und den Wohnort 2c. der bisherigen Besitzer einzutragen, ist Sache des Versen⸗ ders; der Landrath prüft die Richtigkeit dieser Angaben auf Grund der ihm vorzulegenden, eventl. mit der Bescheinigung der Zulässigkeit der Verladung auf der Eisenbahn (efr. 8. 8) versehenen Ursprungsatteste, vollzieht und ertheilt sodann den Erlaubnißschein, falls Bedenken der Er— theilung nicht entgegenstehen. . Der Landrath und der Vorstand der Verladestation führen über die Versendung Kontrolregister. Die Ursprungsatteste, §. 16 folgende, deren Ueberreichung bei Nachsuchung der Er⸗ laubnißscheine erforderlich ist, verbleiben im Besitze des Land⸗ raths. hedie für jeden Kreis als zuständig zu betrachtenden be⸗ amteten Thierärzte werden durch die Kreisblätter bekannt ge— macht werden. ; Verladungen auf anderen als den vorbezeichneten Sta⸗ tionen oder an anderen, als den festgesetzten Tagen bedürfen der Genehmigung des Negierungs⸗Präsidenten, Die Kosten ö ,, Untersuchung trägt in diesem Falle der erlader. 8. 6. Kälber unter 4 Monaten (bis zur hervortretenden Hornentwickelung) dürfen auf allen Bahnstationen ohne irgend welche Beschränkung verladen werden. .

§. 7. Der die Verladung überwachende Thierarzt ist er⸗ mächtigt, die nach seinem pflichtmaßigen Ermessen der Ein⸗ schmuggelung verdächtigen Rinder von der Verladung und Versendung auf der Eisenbahn auszuschließen.

§. 8. Für Rindvieh, welches auf Märkte innerhalb des Regierungsbezirks zum Zwecke des Verkaufs aufgetrieben wird und in einem anderen Kreise als demjenigen des Marktorts seinen Standort hat, darf die Zulässigkeit der Verladung auf ber Eisenbahn von dem Landrath des Standorts im Voraus bescheinigt werden. Dieselbe ist in diesem Falle auf dem für das Rindvieh ausgestellten Ursprungsatteste zu vermerken; es darf demnächst der vorgeschriebene Erlaubnißschein von dem Landrathe des Marktorts ausgefertigt werden. Bleibt das Vieh unverkauft, so hat der Besitzer das Ursprungsattest binnen 24 Stunden nach der Rückkehr des Thieres dem Orts⸗ vorstande oder Viehrevisor, welcher dasselbe ausgestellt hat (58. 19), zur Berichtigung des Viehregisters zurückzureichen.

Hornbrandzeiche n.

3. 9. Jedes Rind, welches auf der Eisenbahn versendet werden soll, mit Ausnahme der Kälber unter 4 Monaten, ist mit einem Brandzeichen auf dem rechten Horn, bei dessen Fehlen, auf dem linken zu versehen. Fehlen beide Hörner, so kann auch das Brandzeichen fortfallen, jedoch ist dann die⸗ ser Mangel in dem Erlaubnißschein zu bemerken.

Das Brandzeichen muß den Anfangsbuchstaben des Kreises, aus welchem das Ring herstammt, sowie die Nummer angeben, unter welcher dasselbe in dem Erlaubnißschein be—⸗ zeichnet und aufgeführt ist. Das Brandzeichen desjenigen zur Verladung auf der Eisenbahn kommenden Viehes, welches in in den Kreisen Goldap, Gumbinnen, Insterburg, Johannis⸗ burg, Lötzen, Lyck, Sensburg und Stallupönen seinen Stand- ort hat, muß die beiden ersten Buchstaben dieser Kreise an⸗

eben. . ! Die Anbringung des Brandzeichens ist lediglich Sache des Versenders des Viehes; dasselbe kann dem Rinde unmit⸗ bar vor der Verladung aufgedrückt werden. Rindvieh⸗Kontrole.

8. 10. In den Grenzkreisen des Regierungsbezirks, also in den Kreisen Heydekrug, Tilsit, Ragnit, Pillkallen, Stallu—⸗ pönen, Goldap, Oletzko, Lyck und Johannisburg sind für jeden Guts- und Gemeindebezirk einschließlich der Städte Rindviehregister nach dem anliegenden Formular anzulegen. Die Formulare werden kostenfrei verabfolgt. .

5§. 11. Diese Register haben auf dem Lande die Orts—= und Gutsvorsteher in zwei Exemplaren aufzustellen und nach den folgenden Vorschriften zu führen; den. Amtsvorstehern, welche das zweite Exemplar verwahren, liegt die Prüfung und Feststellung der Negister oh. An Stelle der. Guts⸗ und Gemeindevorsteher können im Falle des Bedürfnisses ehren⸗ amtlich fungirende Viehrevisoren mit denselben Vefugnissen und Pflichten von den Landräthen bestellt werden. .

In den Städten erfolgt die Führung des Registers in nur einem Exemplare durch die Bürgermeister.

§. 12. In die Register ist nach Anleitung des Formu⸗ lars der gesammte Rindviehbestand eines jeden Vieh haltenden Besitzers einzutragen, desgleichen jeder Ab⸗ und Zugang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Raufert oder Erwerbers, insofern der Kauf oder die Erwerbung nicht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres, so ist dies gleich⸗ falls zu vermerken. . :

Ebenso ist in die Register einzutragen, wenn für das 1 Thier ein Ursprungsattest (ef. 5. 16 folgende) ausgestellt wird.

9 13. Jeder Rindvieh haltende Besitzer ist verpflichtet, alle Veränderungen innerhalb 24 Stunden dem Orts- oder Gutsvorsteher oder Viehrevisor zur Anzeige zu bringen. Dieser hat allwöchentlich dem Amtsvorsteher die Veränderungen zur Kenntniß zu e, . ,. das in seinem Besitze befind⸗

iche Register hiernach berichtigt. '. . jun e he,. 4 Wochen nach der Geburt anzu⸗ melden. .

In den Städten erfolgt die hiernach vorgeschriebene An⸗ zeige der Viehbesitzer bei dem Bürgermeister.

§. 14. Die Führung der Register von Seilen der Orts⸗ und Gutsvorsteher resp. der Revisoren auf dem Lande unter⸗ liegt der Ueberwachung durch die Amtsvorsteher, welche in diefer Thätigkeit durch die Gensd'armen des Bezirks nach Maßgabe der diesen darüber ertheilten Anweisung unterstützt werden. r

Die Grenz- und Kreisthierärzte sind zu außerordentlichen Revisionen der Viehregister in den Städten, wie auf dem

Die Grenzbeamten sind berechtigt, von den Viehregistern Einsicht zu nehmen und Revifionen abzuhalten.

Jede stattgefundene Revision ist im Register zu ver⸗ merken. ; . ö 58. 15. In allen Guts⸗ und Gemeindebezirken, einschließlich der Städte, in welchen Rindviehregister geführt werden, sind von den dort angesessenen Schläͤchtern und Viehhändlern Viehbücher zu führen, in welche jedes von ihnen angekaufte, zum Schlachten bestimmte oder in ihren Stall eingestellte Rind von ihnen einzutragen ist. Binnen 24 Stunden nach bewirkter Einstellung in einem Revisionsbezirk ist dem Ortsvorsteher oder Viehrevisor, bezw. Bürgermeister unter Ueberreichung der Ursprungsatteste oder . Legitimationspapiere davon Anzeige zu machen, ebenso ist ihm in derselben Frist die er⸗ folgte Schlachtung oder der Wiederverkauf anzuzeigen,.

Diese Viehbücher unterliegen ebenfalls der Revision der im §. 14 bezeichneten Beamten.

Ursprungsatteste.

Transport von Rindvieh auf Landwegen.

8. 16. Innerhalb der in 8§. 10 genannten Kreise, in welchen nach vorstehenden Bestimmungen Rindviehregister vor⸗ zulegen sind, muß Jeder, welcher Rindvieh (ausschließlich von Kälbern unter 4 Monaten bis zur hervortretenden Hornbil⸗ dung) über die Grenze einer Stadt-, Guts⸗ oder Dorffeld⸗ mark treibt, ein nach dem Formular 1V. ausgefertigtes Ur⸗ sprungsattest mit sich führen, also auch dann, wenn Rindvieh von außerhalb jener Kreise in dieselben eintritt. Ein Ur⸗ sprungsattest ist nicht erforderlich, wenn innerhalb 5 km Entfernung Vieh aus der Ortschaft, in welcher es seinen gewöhnlichen Standort hat, zu Arbeits⸗, Züchtungs⸗ oder Weidezwecken getrieben oder geführt wird. Die letztere Bestimmung kann für gewisse Ortschaften bezw. Distrikte jederzeit außer Kraft gesetzt werden, sofern das öffentliche Interesse dies erheischt. . .

Die Ursprungsatteste, welche kostenfrei auszufertigen, von den Ortsvorstehern oder Viehrevisoren, bezw. Bürgermeistern zu entwerfen Und mit Siegel und Unterschrift zu versehen find, werden, soweit sie sich auf Vieh aus ländlichen Ort⸗ schasten beziehen, durch die Amtsvborsteher ihrem ganzen In⸗ halte nach mit Siegel und Unterschrift bestätigt. Den Letz⸗ teren ist vorbehalten, in einzelnen Fällen vor der Bestätigung die Vorprüfung durch den Gensd'armen zu verlangen.

Die von ehrenamtlich fungirenden Viehrevisoren auszu⸗ stellenden Ursprungsatteste sind mit dem Siegel des Its⸗ vorstandes ihres Wohnorts zu versehen.

Die Formulare zu den Ursprungsattesten werden kosten⸗ frei verabfolgt und unterliegen hinsichtlich ihrer Verwendung der Kontrole der vorgesetzten Behörde. .

8. 17. Für Rindvieh, welches auf Märkte aufgetrieben wird, sind im ganzen Umfange des Regierungsbezirks Ursprungsatteste erforderlich und zwar auch dann, wenn das⸗ selbe am Markt zugleich seinen Standort hat. Auch die For⸗ mulare zu diesen Ursprungsattesten werden kostenfrei ge⸗ liefert. . §. 18. Die Ursprungsatteste sind unter Angabe des Transports und Zwecks und mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 8 Tagen auszustellen. Dieselben können bis zur Gültigkeitsdauer von 8 Monaten und unter der Form von Kollektivattesten ertheilt werden, wenn das. Rindvieh zu Arbeits⸗, Züchtungs und Weidezwecken über die im 5. 16 be⸗ zeichnete Entfernung hinaus über die Grenzen einer Stadt⸗, Guts⸗ oder Dorffeldmark geführt wird.

8. 19. Im Falle des Ankaufes eines Rindes und deffen Einstellung in einen Revisionsbezirk, sowie des beabsichtigten, aber unterbliebenen Verkaufes auf Märkten (8. 8) muß das ausgestellte Ursprungsattest innerhalb 24 Stunden nach dem Ankaufe oder der Rückkehr des Thieres dem Ortsvor⸗ steher oder Revisor, bezw. Bürgermeister zur Berichtigung des Viehregisters ausgehändigt oder zurückgegeben werden. Diese haben die Atteste sorgfältig aufzubewahren. bis der Grenz⸗Thierarzt über dieselben Verfügung trifft. Die Atteste sind nur dann gültig, wenn die darin bezeichnete Frist nicht abgelaufen ist.

! §. 9. Zur Nachtzeit und zwar in den Monaten Oktober bis einschließlich März von Abends 9 Uhr bis früh 5 Uhr und den übrigen Monaten von Abends 11 Uhr bis früh 3 Uhr ist in den Kreisen, in welchen die Rindviehkontrole eingeführt ist, jeder Transport von Rindvieh über die Feld⸗ markgrenze auf Landwegen verboten. ö

Die Landräthe sind befugt, in einzelnen Fällen von die⸗ sem Verbote zu dispensiren. ö

§. 21. Alle vorstehend den Amtsvorstehern übertragenen dienstlichen Geschäfte liegen in den Städten den städtischen Polizeibehörden ob. ;

Vorstehende Anordnung tritt mit dem 1. April d. J. in Kraft. Zuwiderhandlungen unterliegen den Bestimmungen des 5§. 328 des Strafgesetzbuches und des Reichs⸗Gesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 96).

Gumbinnen, den 13. März 1882.

Der Königliche Regierungs⸗Präsident: Steinmann.

Formular 1. en sn nn, Nr. . Dem aus Kreis wird die Eeknuhniß ertheilt, die nachstehend bezeichneten Stück Rind⸗

vieh, welche in dem Viehregister von unter Nr. eingetragen sind, und zwar:

ier i 8 Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen nach ien e nern n n , sowie das Hornbrandzeichen q einzutragen.)

einem Besitzer gehört, sondern zusammen gekauft worden ist

platten Lande berechtigt.

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