1882 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

lich in Gegenden mit gemischt konfessioneller Bevölkerung kon⸗ fessionelle höhere Lehranstalten zu begründen. Man könne dies nicht thun, da man doch Schüler anderer Konfessionen nicht zurückweisen könne.

Der Antrag Franz wurde abgelehnt, der Titel bewilligt.

Zum Neubau eines Gymnasiums in Aachen-Burtscheid wurden 180 000 S verlangt. Die Budgetkommission bean⸗ tragte die Ablehnung dieser Position. Für die Bewilligung traten der Abg. Graf Clairon d'Haussonville und der Regie⸗ rungskommissar Geheime Reg.⸗Rath Bohtz ein. Der Abg. Janssen empfahl die Verwerfung.

Das Haus bewilligte die Forderung in Höhe von 178 000 M

Im Uebrigen wurden die sämmtlichen Titel des Extra— ordinariums ohne wesentliche Debatte genehmigt. Damit war die zweite Berathung des Etats des Ministeriums der geist— lichen 2c. Angelegenheiten erledigt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 123/ Uhr Abends auf Dienstag 11 Uhr.

Deutsches Handel s-Archiv. Zeitschrift für Handel und Gewerbe, herausgegeben im Reichs amt des Innern. Jahrgang 1882, März⸗Heft. Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung: Deutsches Reich; Gesetz, betreffend die Ausführung des Anschlusses der freien und Hansestadt Hamburg an das deutsche Zollgebiet. Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum. Statistische Gebühr für saures schwefelsaures Natron. Bestim— mungen über die Anerkennung der in russischen Schiffspapieren ent⸗ haltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen. Ermächtigung einiger Zollstellen zur Abfertigung verschiedener Artikel. Ermäch⸗ tigung weiterer Zollstellen zur zollfreien Ablassung von Mineralölen.

Tarifirung sogenannter Roßschilder. Verf ügung, die Verzollung von

Fleisch in Umschließung von mit Papier beklebten Weißblech büchsen betreffend. Tarifirung imitirter Ledertapeten. Uebersicht der Uebergangtsabgaben und Ausfuhrvergütungen, welche von Staaten, wo innere Steuern auf die . oder Zubereitung gewisser Erzeugnisse gelegt sind, erhoben werden. DOesterreich⸗Ungarn: Gesetz vom 28. Februar 1882 wegen vorläufiger Einführung von Zoll zuschlägen zu einigen Finanzzöllen. Italien: Verzollung von Taback. Großbritannien: Eingangszölle in Südaustralien auf dort bisher zollfreie Waaren. Aufhebung des Verbots der Einfuhr von Kartoffelkraut aus Deutschland. Dominikanische Republik: Erhöhung der Einfuhrzölle. Peru: Zollbehandlung der in den von Chile besetzten Gebietstheilen nationalisirten Waaren. Rumänien: Schießpulver Monopol. Spanien: Zollwesen der Insel Puerto⸗ Rico. Verzollung wesentlich gußeiserner Waagenständer. Frankreich: Kontrole der eingeführten Feuerwaffen. Eingangszollregime für die englischen Erzeugnisse. Frankreich und Niederlande: Verlängerung der Deklaration zwischen beiden Staaten vom 2. Februar 1882. Frankreich und Großbritannien: Weitere Verlängerung der Handels und Schiffahrtsverträge zwischen beiden Ländern. Frankreich und Schweiz: Weitere Verlängerung des Handelsvertrages zwischen beiden Ländern. Dänemark: Handels⸗ und Schiffahrtsgesetz für St. Croix. Verordnung, betreffend den Einfuhrzoll für Schiffe, Boote und Fahrzeuge auf den Dänisch⸗Westindischen Inseln. Argentinische Republik: Zollgesetz für das Jahr 1882. Berichte: Deutsches Reich: Frankfurt a. O. Cottbus. Forst i. L. Guben. Sommer⸗ feld. Schwiebus. Finsterwalde. Königsberg i. Pr. Memel. Siegen. Frefeld. Elberfeld. Oester⸗ reich Ungarn: Triest (Tarif des Oesterreichisch⸗Ungarischen Lloyd für Transporte nach Italien und der Levante). Rumänien: Handel mit dem Deutschen Reiche im Jahre 1880. Italien: Rom (Spezialhandel in den Jahren 1881 und 1880. Rußland: Ueber⸗ sicht des Schiffsverkehrs in Kronstadt bezw. St. Petersburg und der Ausfuhr von St, Petersburg im Jahre 1881. Import und Ex— portliste für 1. Januar bis 1. Dezember 1881, im Vergleich mit derselben Periode des Vorjahres 1880. Dänemark: Verkehr deut⸗

scher Schiffe in verschiedenen Häfen während des Jahres 1881.

Großbritannien: Peterhead (Jahresbericht für 1881). Newport (Jahresbericht für 1381). Schweden und Norwegen; Gothenburg (Verkehr deutscher Schiffe in 1881). Grimstad (Handelsbericht für 1881). Italien: Civitavecchia (Schiffsverkehr). Niederlande: Ant⸗ werpen (Verkehr dentscher Schiffe im Jahre 1881. Venezuela: Laguaira (Schiffsverkeh rauf der Rhede von Laguaira im Jahre 1881). Türkei: Smyrna (Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1881). Zweiter Theil. Konsulatsberichte: J. Ostasien. Singapore: Jahres⸗ bericht für 1880. IV. Osteuropa. Odessa: Getreidehandel und Schiffahrt im Jahre 1881. Narva: Handel mit dem Auslande im Jahre 1881. Windau: Jabresbericht für 1881. Nikolajeff: Jahresbericht für 1881. Pernau: Handelsbericht für 18381. Giurgevo: Jahresbericht für 1881. V. Südeuropa. St. Ubes: Jahresbericht für 1881. Fayal (Azorische Inseln): Jahresbericht für 1881. Marseille: Jahresbericht für 1880. Gibraltar: Jahresbericht für 1881. VI. Westeuropa. Manchester: Bericht über das Baumwoll⸗Fabrikationsgeschäfst des Jahres 1881. Plymouth: Jahresbericht für 1881. VII. Nord⸗ europa. Kopenhagen: Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1881. Svaneke: Verkehr mit Deutschland im Jahre 1881. Horsens: Jahresbericht für 1881. Fanö: Verkehr des Hafens von Esbjerg im Jahre 1381. VöIII. Nordamerika. St. John (Neu⸗— braunschweig): Jahresbericht für 1881. Chatham, Miramichi (Neubraunschweig): Jahresbericht für 1881. St. Johns (Neufundland): Handelsbericht für 1881. Mexiko: Der Import⸗ handel Mexikos; erster Theil ITX. Westindien und Mittelamerika. Retalhulen (Guatemala): Jahresbericht für 1880. Leon (Nicara⸗ gua): Jahresbericht für 138. X. Südamerika. Buenos⸗Ayres: Auswärtiger Handel der Argentinischen Republik im Jahre 1886. XII. Australien und Polynesien. Sidney: Handel, Schiffahrt und wirthschaftliche Verhältnisse Tasmaniens. Australische Statistik für 1880. Port Adelaide: Schiffahrtsverhältnisse in Südaustralien. Brisbane: Jahresbericht für 13880.

Nr. 11 des Ju stiz⸗Ministerial-Blatts hat folgenden Inhalt: Entstehung der juristischen Prüfungen und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preußen.

2

J nf erate für den Deutschen Reichs und Föngs. / Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Yeutschen Reich Anzeigers und Königlich KUrenßischen Ktaants-⸗ Anzeigers; Berlin 8wW., Wilhzelm⸗Straße Rr. 32. R *

ffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriefe und Untersdechungs-Sachen.

2. SZubhastationen, Aufgebote, Vorladungen 41. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Gubmissiouen ete,

4. Verlosung, Amortisation, Zinsgzaklung a. 8. w. von öffentlichen Papieren.

5. ( und Grosshandel. ö Literarische Anzeigen.

9. Familien-KNachrichten.

Industrielle Etablissements, Fabriken Verschiedene Bekanntmachungen.

Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilng s. 2 33

23 3

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditlonen des

„Invalidendant“, Rudslf Mosse, Ha asenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Bnrraux.

——

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. M 69.

Berlin, Dienstag, den 21. März

122.

Aichtamtlich es.

Protokoll der fünften Sitzung des permanenten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths.

Berlin, den 13. März 1882.

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden, Staats⸗Minister von Boetticher, um 11½ Uhr eröffnet.

Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Innern Bosse und der Ge— heime Regierungs⸗Rath Bödiker.

Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt zur Einsicht aus.

Die Hrrn. Neubauer und Dr. Jansen nehmen wieder an den Verhandlungen Theil.

Zur Tagesordnung schlägt der Vorsitzende vor, die Be— rathung über Artikel L des Gesetzentwurfs, betreffend Abände⸗ rung der Gewerbeordnung, bis nach Beendigung der Berathung der übrigen Theile des Entwurfs auszusetzen, und die Ver— sammlung erklärt sich damit einverstanden.

Zu Artikel 2 J. des Entwurfs (85. 33a.) erhebt der Kor— referent, Hr. Kochhann, Bedenken gegen die Bestimmung im 2. Absatz unter Nr. 3, wonach die Erlaubniß versagt werden soll, wenn der den Verhältnissen des Gemeindebezirks ent— sprechenden Anzahl von Personen bereits Erlaubniß ertheilt ist, indem er darauf hinweist, daß es außerordentlich schwierig sei, die Bedürfnißfrage zu entscheiden, wie sich dies auch schon bei den Schankkonzessionen heraus— gestellt habe. Im Allgemeinen könne man annehmen, daß die freie Konkurrenz dem Uebermaß derartiger Unter— nehmungen vorbeugen werde. Es sei zu wünschen, daß letztere überhaupt beseitigt würden, der Entwurf überlasse jedoch die Zulassung derselben lediglich der Willkür der untergeordneten Polizeiorgane, und nach den Erfahrungen, welche man bisher in dieser Richtung in Berlin gemacht habe, sei dies nicht als der richtige Weg zu betrachten, um eine strenge Handhabung

nehmungen nicht bedürftig; denn ein öffentliches Interesse sei für dieselben nicht geltend zu machen, auch handele es sich nicht um die Sicherung großer Vermögensobjekte, wie bei⸗ spielsweise bei der Konzessionirung von Fabriken. Es seien wesentlich sitten⸗ und sicherheitspolizeiliche Fragen, um die es sich handele, und es verdiene daher den Vorzug, die Ver⸗ antwortlichkeit der zur Wahrnehmung der öffentlichen Wohl⸗ fahrt berufenen regiminellen Behörde zu überlassen, zumal . Dingen erforderlich sei, die Sache in scharfer Hand zu halten.

Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung über §. 33 a. wird Absatz 1 desselben ohne Widerspruch angenommen. Im Absatz 2 wird auf Antrag des Hrn. Heimendahl hinter: „die Erlaubniß ist“ das Wort „nur“ gestrichen und mit dieser Mo⸗ difikation der Absatz selbst angenommen. Gegen Absatz 3, 4 und 5 erhebt sich kein Widerspruch, und der Vorsitzende kon— statirt die Annahme derselben. Ebenso wird Absatz 6 unter Verwerfung des Kochhannschen Streichungsantrags angenommen. Nr. II. des Arlikels 2 findet darauf ebenfalls widerspruchslose Annahme und endlich wird der ganze Artikel 2 in der aus Obigem sich ergebenden gar ng angenommen.

Zu Artikel 3 (5. 35 sind folgende Anträge eingegangen:

I) von Hrn. Kochhann:

2 Absatz 1 hinter „untersagt werden“ wie folgt zu assen: „wenn der Betreffende wegen Vergehen oder Ver— brechen gegen das Eigenthum oder gegen die Sitt— lichkeit verurtheilt worden ist“;

2) von Hrn. Heimendahl:

im Absatz 1 statt „Unzuverlässigkeit des Gewerbe—

treibenden in Bezug diesen Gewerbebetrieb“ zu sagen: „Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden im Ge— schäftsbetrieb“;

3) von Hrn. Wolff: .

im ersten, zweiten und vierten Absatz statt „kann unter— sagt werden“ zu setzen:

Handel trieben.

Das gänzliche Verbot des Handels mit Garnabfällen sei un⸗ möglich; es gebe noch viele andere Artikel, bei denen Hehlerei in großem Umfange betrieben und durch den Kleinhandel be⸗ günstigt werde.

Der Regierungskommissar erachtet ebenfalls ein solches Verbot nicht für ausführbar. Man habe es nicht nur mit der Großindustrie zu thun, sondern es werde viel Garn auch von kleinen Leuten verwebt, welche zur Verwerthung der Ab⸗ fälle den Kleinhandel nicht entbehren könnten.

Hr. Graf Henckel von Donnersmarck weist zur Begrün⸗ dung seines Antrags auf die große Verbreitung hin, welche in den Bergwerksbezirken Oberschlesiens der Handel mit Dynamit in Folge der Art und Weise der Berechnung der Schichtlöhne gefunden habe. Große Mengen von Dynamit gelangten in dieser Weise in die Hände Tausender von Ar⸗ beitern, welche damit bald äußerst unvorsichtig umgingen, bald So würden bei öffentlichen Vergnügungen häufig Dynamitpatronen zur Explosion gebracht und es seien dadurch schon zahlreiche Todesfälle herbeigeführt worden. Der Vertrieb des Dynamits erfolge zum größten Theil im Klein⸗ handel, und es sei dringend erwüͤnscht, letzteren zu beschränken.

Hr. von Tiele-Winkler schließt sich diesen Ausführungen an und bemerkt zur Begründung seines Antrags, daß derselbe dem Diebstahl und der Hehlerei vorbeugen solle.

Hr. Hessel weist auf die großen Mißstände hin, welche der Handel mit Garnabfällen und Dräumen für die reellen Ge⸗ schäfte nach sich ziehe, und erklärt es für sehr erwünscht, wenn man diesen Handel . Beschränkungen unterwerfe.

Hr. Heimendahl glaubt, daß die von ihm vorgeschlagene Fassung des Absatzes 1 ausreichen werde, um den bei dem Handel mit Garnabfällen hervorgetretenen Mißständen mit Erfolg zu begegnen. Viel lasse sich in dieser Beziehung durch die Selbsthülfe der Fabrikanten erreichen, wie die in England und Frankreich und neuerdings auch in Crefeld gemachten Er⸗ fahrungen bewiesen hätten. .

Nachdem noch die Referenten Herren Dr. Jansen und

8) 4 ö ö. . . ⸗— . , ie. ,, ö. Urkunden wie dieselbe von jedem Schäfereiberechtigten der die Aufforderung, spätestens in dem au e . . ; Gemeinde Tiftlingerode bogen wird, Donnerstug, den F. November 1882, ö Der Referent, Hr. Dr. Jansen, wendet hiergegen ein,

9) 3,58 a Hausgarten „Im Dorfe“, Kartenblatt 5, Vorm. ) Uhr, Sitzungssgal 4, = daß die Konkurrenz keineswegs, dem Ueberhandnehmen

3. Bahren Nbthlr. S. M. nebst 400 Zinsen; Parzelle 177, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem solcher Unternehmungen steuere; im Gegentheil habe die

& hl mehr 6) A. die von den obrigkeitlich bestellten Vormün⸗ EI. Westeröder Flur Königl. Amtsgerichte Nürnberg anzumelden und die ö Erfahrung gelehrt, daß bei freier Konkurrenz so weit

Im Ramen des Königs! dern des Jochim Schoel, Besitzers der Krugkathe 10 243830 a Acker „Am Nesseltöder Wege“ und Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos— ö wie irgend möglich gegangen werde. Auch Hr. Heimen—

Auf d 26 Beik der erkennt das König⸗ in Krummbek, Bauervogt Peter Dehnke in Wilhelm Nolte zu Westerode, Kartenblatt 9, erklärung der Urkunden erfolgen würde. dahl schließt sich dem' an und führt aus, daß die Praxis

ö un . . ei ö 4 ai ö. . Fahren, und Hufner Claus Lamp in Krummbek, Parzelle 74, Nürnberg, den 7. März 1882. . geführt habe, die Berücksichtigung . Vedürfn frage

iche Amtsgericht zu Schönberg i. H. durch der a. an den Kaufmann Adam Jessien in Schön“ 11) il,75 a Acker „Am Nesselröder Wege“ an Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. hin ge n 9. 9] 9

Amtsrichter Loeck daselbst ; erforderlich erscheinen zu lassen, und Hr. Kiepert weist darauf

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ 1830 auf dem Folig der Hufe Nr. 1 in Höhn⸗ ladungen u. dergl. dorf, Bd. D. Seite 9290 des Probsteier

Verkündet Schuld⸗ und Pfandprotokolls protokollirte am 15. Februar 1882 Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 160

des Gesetzes zu sichern. „ift zu uͤhtersagen“;

4) von Hrn. von Tiele⸗Winkler: im zweiten Absatz am Schluß hinzuzufügen: „Rübenkerne, Kleesamen, Raps und dergleichen“; 5) von Hrn. Grafen Henckel von Donnersmarck: an derselben Stelle hinzuzufügen: „sowie der Handel mit Dynamit und ähnlichen Sprengstoffen“.

Kochhann sich über die einzelnen Anträge geäußert, wird zur Abstimmung geschritten.

Zu Absatz J wird der Antrag Kochhann abgelehnt, die An⸗ träge Heimendahl und Wolff aber, sowie demnächst der Absatz 1 selbst in der durch diese Anträge sich ergebenden Fassung an⸗ genommen.

Zu Absatz 2 wird der Antrag von Tiele⸗Winkler ab⸗ gelehnt, die Anträge Graf Henckel und Wolff dagegen ange—

13 180

öni Amtsri z für Recht: Der Königl. Amtsrichter

I) der zwischen dem Hufner Peter Stoltenberg in Höhndorf und den Kindern erster Ehe desselben mit der am 11. August 1798 verstorbenen Beek, geb. Stoltenberg, resp. den obrigkeitlich bestellten Vormündern der Letzteren am 9. Dezember 1799 errichtete Erbvergleich, aus welchem auf dem Folio der Hufe Nr. 4 in Höhndorf Bd. D. Seite 941 des Probsteier Schuld⸗ und Pfand⸗ protokolles am 8. März 1806 die Erbtheile der vier unmündigen Kinder der Verftorbenen, Na— mens: Jochim, Asmus, Beek und Marx Ge— schwister Stoltenberg von je 400 Mark v. Cour. nebst 4 9eυσ, Zinsen von der Mündigkeit der Mündel, protokollirt worden, die von dem Käthner Hinrich Arp in Stein an seine Schwester Elsch, verh. Dittmer in Stein am 19. August 1843 ausgestellte, unterm 6. Ok tober 1816 auf dem Folio der Kathe Nr. 23 in Stein im Probsteier Schuld- und Pfand⸗ protokoll Bd. E. p. 1222 protokollirte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 37 Mark 91 f. Gour. 4 Zinsen, welche Summen zufolge Bescheinigung des Hans Dittmer in Stein, d. d. Schönberg, den 16. Dezember 1844 in⸗ haltlich der an demselben Tage nach der ver⸗ storbenen Ehefrau des Letzteren, Elsch Dittmer, den Vormündern der Kinder derselben auf ihr Erbtheil angewiesen ist,

3) die von dem Bauervogt Hans Stoltenberg in Bendfeld

a. an den Pächter der Pastorat-Ländereien Jo⸗ hann Christoph Voigt zu Giekau am 21. Ja⸗ nuar 1835 ausgestellte, am 28. Januar 1835 auf dem Folio der sub Nr. 1 in Bendfeld

,,. 9 866 werden für kraftlos erklärt, und wird die Delirung belegznen Bauetvogtshufe Vd; b. Site; der protokollirten Urkunden im Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokoll betreffenden Orts bewirkt werden.

des Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles protokollirte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 100 Thlr. v. gr. Cour. oder 160 Rbthlr. S. M. nebst 40ͤ Zinsen,

„an den Tischler Hinrich Stoltenberg aus Krummbek, gegenwärtig zu Schönberg, am 29. Dezember 1835 ausgestellte, am 24. April 1836 auf dem Folio der Bauervogtshufe

Nr. 1 in Bendfeld Bd. E. Seite 3 des Ii3156

Verkaufsanzeige u. Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungssachen des Pechfabrikanten

; 40 . Karl Siebert zu Lindau, Klägers, die von dem Hufner Peter Süverkrübbe in wirth Johannes Kellner zu Tiftlingerode, Beklagten, ö . wegen Forderung, steht zum öffentlich meistbietenden a. an den Krüger Peter Stoltenberg in Bend⸗ Verkaufe der dem Beklagten abgepfändeten, unter 1818 ausgestellte, am Artikel Nr. 7 bezw. 232 der Grundsteuer⸗Mutterrolle 2. Januar 1819 auf dem Felio der Hufe des Gemeindebezirks Tiftlingerode bezw. Westerode Nr. 3 in Höhndorf Bd. D. Seite 927 des eingetragenen Grundparzellen, nämlich:

Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles protokollirte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 1000 Mark v. Cour. oder 53533 Rbthlr. S. M. nebst 4 06½ Zinsen,

Höhndorf feld am 7. März

Probsteier Schuld und Pfandprotokolles

protokollirte Schuld und Pfandverschreibung

über 53 Rbthlr. S. M. nebst 4 Zinsen, „an den Stellmacher Claus Klindt in a.

dorf am 10. Mai / 28. Juni 1823 ausgest

am 3. Juli 1823 auf dem Fęlio der Hufe

an den Branntweinbrenner Krusemark in

an den Einwohner Claus Horst zu Fahren

die von dem Käthner Claus Schoel in Krumm⸗

Pahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

I) 10,58 a und 10,59 a Acker ‚Oben am Sichtalke“ an Ernst Napp und von Hellmold, Karten⸗ blatt 1, Parzelle 49,

ellte, 2) 11,91 a Acker „Auf dem Teichhofe“ an Joachim

Zwingmann und Ludwig Wüstefeld, Karten

berg am 21. November 1831 ausgestellte, am 26. November 1831 auf dem Polio der in Krummbek belegenen Krugkathe mit Zubehör, Bd. D. Seite 858 des Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles protokollirte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 4 Mark 15. v. Cour. gleich 146 Rbthlr. 77 bf. S. M. zu 4 0ͤν Zinsen,

Lütjenburg am 25. November 1831 aus—⸗ gestellte, am 4. Dezember 1831 auf dem Folio der zu Krummbek belegenen Krugkathe mit Zubehör, Bd. D. Seite 858 des Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles protokollirte Schuld und Pfandverschreibung über 120 Mark 15f. v. Cour. gleich 645 Rbthlr. S. M. nebst 4 Zinsen,

am 20. April 1833 ausgestellte, am 2. No⸗ vember 1833 auf dem Folio der zu Krummbek belegenen Krugkathe mit Zubehör, Bd. D. Seite 858 des Probsteier Schuld⸗ und Pfand⸗ protokolls protokollirte Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung über 100 Mark v. Cour. gleich 535 Rbthlr. S. M. nebst P /9 Zinsen,

bek an den Hufner Claus Lamp senr, in Krummbek am 16. März 1849 ausgestellten, am 5. Juni 1549 auf dem Folio der Kathe Nr. 19 in Krummbek Bd. D. Seite 859 des Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles pro⸗ tokollirten beiden Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bungen:

a. über 200 Mark v. Cour. nebst 4 Zinsen,

b. über 170 Mark v. Cour. nebft 45. Jinsen,

Von Rechts gez. Lo eck. Veröffentlicht: en

Wegen.

wider den Gast⸗

H. Tiftlingeröder Flur

Magistrat Duderstadt Lande belegen, Karten⸗ blatt 9, Parzelle 76, Termin auf Sonnabend, den 6. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr, . an hiesiger Gerichtsstelle an, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an obigen Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, Pfand, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, hiermit auf— gefordert, solche Ansprüche und Rechte in jenem Termine geltend zu machen, und die darüber sprechen⸗ den Urkunden vorzulegen, unter der Verwarnung, daß die sich nicht Meldenden den neuen Erwerbern 6 ihrer Rechte verlustig erkannt werden ollen.

Der demnächstige Ausschlußbescheid wird nur durch Anheften an hiesige Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Duderstadt, den 13. März 1882.

Königliches Amtsgericht. J. Wasserfall. (13169 Aufgebot. ö

Das Aufgebot folgender Grundbuchurkunden ist beantragt:

1) über die Post von 100 Thaler nebst Zinsen für den Rentier Carl Hoffstädt zu Bergen eingetragen Abtheilung III. Nr. 8 Band V. Blatt 27 Grundbuchs von Garz (Grundstück Wallstraße 66, Eigenthümer Kaufmann Domm zu Garz) und Abtheilung III. Nr. 5 Band V. Blatt 228 Grundbuchs von Garz (Grundstück Hunnenstraße 153, Eigenthümer Böttcher Lud⸗ wig Schmalz zu Garz) Seitens des Eigen thümers. . über die Post von 100 Thaler nebst Zinsen für den minderjährigen, jetzt großjährigen Büdner Heinrich Roeder, früher zu Kl. Zicker, jetzt zu Kl. Hagen, eingetragen Abtheilung III. Nr. 2 Band 1. Blatt 13 Grundbuchs von Gr. Zicker (Büdnerstelle des Lootsen Martin Kliesow zu , Nr. 14 daselbst) Seitens des Gläu⸗

igers.

Unter Aufhebung des durch Aufgebot vom 28. Fe⸗ bruar d. Is. zu 2 und 3 angeordneten Aufgebots⸗ termins wird, übrigens unter Bezugnahme auf die dort ausgesprochene Verwarnung, ein neuer Aufgebote⸗ termin auf .

den 6. Juli 1882, Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle, Terminszimmer Nr. 1,

anberaumt.

Bergen a. Rügen, den 14. März 1882.

Königliches Amtsgericht. IV.

n . Aufgebot.

Auf Antrag der Bauerseheleute Andreas und

( . S.) Fleischmann. Zur Beglaubigung: Der geschäftsleitende Königl. Sekretär: Hacker.

Bekanntmachung im Aufgebotsverfahren. Beschluß. Das Königliche Amtsgericht Volkach beschließt: In der Erwägung,

I) daß am 18. August vor. Is. Friedrich Nunn, als Kurator über den landesabwesenden ledigen Michel Pohli von Kolitzheim, am 20. Februar d. J. der Bäckergeselle Michel Ulsamer von Oettershausen als einziger gesetzlicher Erbe seiner landesabwesenden Brüder Peter und Georg Ulsamer von Oetters⸗ hausen, am 13. März d. J. der Oekonom Adam Heim von Stadelschwarzach, als Kurator des landes abwesenden Valentin Frank von Stadelschwarzach. unter dem Vorbringen, daß über das Leben ihrer genannten Kuranden bezw. Brüder seit mehr als 10 Jahren keine Kunde vorhanden ist, den Antrag stellten, es wolle das Aufgebotsverfahren gegen ihre Kuranden bezw. Brüder beschlossen und dieselben nach durchgeführtem Verfahren für todt erklärt werden, .

2) daß das Vorbringen der Antragsteller ihren Antrag rechtfertigt, das

Aufgebot gegen den ledigen Michel Pohli von Kolitzheim, gegen Peter und Georg Ulsamer von Oettershausen, gegen Valentin Frank von Stadelschwarzach, und er⸗

läßt die . Aufforderung,

1) an Michel Pohli, Peter und Georg Ulsamer, Valentin Frank, spätestens im Aufgebots⸗ termine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden, an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle Diejenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mit⸗ theilung hierüber bei Gericht zu machen,

und bestimmt den Aufgebotstermin auf den 14. Februar 1883, früh 9 Uhr, gemäß S5 S824, 826 der R. C. P. O. Art. 103, 106 117 des bayr. Ausf.⸗Ges. zu derselben. Volkach, den 17. März 1882. Königliches Amtsgericht.

L. 8.) Michel.

ur Beglaubigung: . Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts:

Der K. Sekretär

Starck.

13987 Bekanntmachung. ; Bei der unterzeichneten Verwaltung sollen im Wege der Submission ; ca. 30000 kg Gußeisen in unbrauchbarer Mu⸗

13111

Nr. 3 in Höhndorf Bd. D. Seite 927 des Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles protokollirte Schuld und Pfandverschreibung über 160 Rbthlr. S. M, nebst 40g Zinsen, 5) die von dem Hufner Claus Steffen in Höhndorf a. an den Halbhufner Hans Lage zu Schönberg tut. noie. Hans Vöge in Höhndorf am 6. Februar 1821 ausgestellte, am 8. April 1823 auf dem Foo der Hufe Nr.! in Höhn⸗ dorf Bd. D. Seite 919 des Probsteier Schuld⸗ und Pfandprotokolles protokollirte Schuld⸗ und Pfandverschreibung über 531½ Rbthlr. S. M. nebst 4 9/a . an den Krüger Rohrberg in Stoltenberg am 5. Januar 1830 ausgestellte, am 28. Februar

zelle Sl,

blatt 3, Parzelle 149,

meister Wüstefeld und Franz Nacke, Karten⸗ blatt 5, Parzelle 80,

4) 0,94 a Garten daselbst ! an vorigen Nachbgren und vorigem Grundstücke, Kartenblatt 5, Par

5) 13,27 a und 135,27 a Acker Am Pferdeberge“ an Ludwig Napp und Karl Wüstefeld, Karten⸗ blatt 5, Parzelle 91,

6) 8,65 a Acker ‚Am Pferdeberge“ an Adolf Napp und Schullande, Kartenblatt 5, Parzelle 105, en, I) 671 a Hofraum „Im Dorfe“, Kartenblatt ö, Parzelle 176 mit allen darauf stehenden Ge—

bänlichkeiten,

Pauptbank in zu 30 verzinslich, zu 3 * verzinslich, zu 30oso verzinslich,

zu 2 Yo verzinslich, das Aufgebotsverfahren eröffnet.

Kunigunde Dietz in Schwarzenbach, Königl. Amts— gerichts lite f wurde bezüglich der auf den Namen 3) 28,17 a Acker „Am Pferdeberge“ an Lauer der Kunigunde Dietz, gebornen Link, als Gläubige⸗ rin, lautenden, derselben bei dem am 28. September verkauft werden. v. J. im Dietz'schen Anwesen stattgehabten Brande den zu Verlust gegangenen Schuldscheine der Königl. April 1882, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen türnberg, ausgestellt: ; t I) am 7. Oktbr. 1880 über 200 S Nr. 21230, wohin auch die Offerten vorher einzusenden sind.

2) am 11. Dezbr. 1880 über 250 M Nr. 23328, 3) am 16. Nobbr. 1880 über 120 ½ Nr. 22396, ) am 12. August 1881 über 200 M Nr. 1462,

w er gg nition, diverse andere Metalle, sowie 2 unbrauchbare Panzerplatten

Bureau Am Kupfergraben Nr. 8 anberaumt,

Die Bedingungen liegen während der Dienst⸗ stunden an den Wochentagen im vorbezeichneten Bureau zur Einsicht aus und können event. gegen

Berlin, den 15. März 1882. Königliche Depot⸗Verwaltung der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission.

Termin hierzu ist auf Donnerstag, den 13.

Erstattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden.

hin, wie es bei der Gastwirthschaft zu großen Unzuträglich⸗ keiten geführt habe, daß man von der Prüfung der Bedürfniß⸗ frage Abstand genommen habe; man sei daher später wieder darauf zurückgekommen.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs⸗Rath Bödiker, tritt für die Beibehaltung der Nr. 3 der Vorlage ein, indem er hervorhebt, daß thatsächlich in den größeren deutschen Staaten die Erörterung der Bedürfnißfrage statt⸗ finde, so namentlich in Bayern. Auch in Berlin werde in dieser Weise verfahren, und zwar mit solcher Strenge, daß ganze Kategorien von Unternehmungen der in Rede stehenden Art gar nicht mehr konzessionirt würden.

Im weiteren Verlauf der Berathung wendet sich Hr. Kochhann gegen die Bestimmung am Schluß des 5§. 33a, wo— nach gegen die auf Grund dieser Paragraphen erlassenen Ver— fügungen nur die Beschwerde an die unmittelbar vorgesetzte Behörde stattfinden soll, und beantragt Streichung dieses Ab⸗ satzes. Es sei dies eine ganz neue Bestimmung und durch- breche unser ganzes bisheriges Gewerbe- Verwaltungsrecht. Bisher habe gegen die Versagung einer derartigen Erlaubniß der Rekurs gemäß §8§. 20 und 21 der Gewerbeordnung statt⸗ gefunden, und es seien daher in den Kreisordnungs⸗Provinzen die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung über diese Fragen berufen gewesen; dies Verfahren habe sich durchaus bewährt und es liege kein Grund vor, davon abzugehen. Vor Allem aber sei es bedenklich, die Entscheidung lediglich in die Hand der untergeordneten Polizeibehörden zu legen, wie der Ent— wurf es thue. Daß die Verwaltungsgerichte weniger streng verfahren würden, als die Polizeibehörden, sei nicht anzu⸗ nehmen, vielmehr könne erwartet werden, daß man das Uebel gerade dadurch an der Wurzel treffe, daß man die Organe der Selbstverwaltung damit befasse. ;

An den Antrag des Hrn. Kochhann knüpft sich eine längere Diskussion, an der sich außer dem Antragsteller namentlich die Herren Wolff, Heimendahl, Kiepert, Kade, Graf Henckel von Donnersmarck, von Risselmann und Dr. Jansen betheiligen.

Der Regierungskommissar, Geheime Regierungs-Rath Bödiker, führt aus, die Gewerbeordnung enthalte bisher über die in dem 8. 332. Absatz 1 bezeichneten Gewerbebetriebe keine ausreichende Bestimmung, und es habe daher die Landesgesetz⸗ gebung bezw. die Verwaltung mit Polizeiverordnungen ein⸗ treten müssen. Der Entwurf bezwecke, in dem letzten Alinea des 5. 334. das in den 5§§. 20, 21 der Gewerbeordnung vor— gesehene Rekursverfahren für diesen Fall auszuschließen, weil es sich für die bezeichneten Angelegenheiten schon mit Rücksicht darauf, daß es ein öffentliches sei und daß die Oeffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden könne, nicht eigene. Die bloße Streichung des bezüglichen Absatzes werde übrigens keineswegs zur Folge haben, daß das Rekurs⸗ verfahren aus §§. 20, 21 der Gewerbeordnung eintrete. Viel⸗ mehr werde dadurch eine Lücke im Gesetze entstehen, welche durch die Landesgesetzgebung ausgefüllt werden müsse. Uebrigens sei zu berücksichtigen, daß es sich um ein Reichsgesetz handele, dessen Geltung ich über ganz Deutschland erstrecken werde. Die Organisation der Behörden sei aber in den einzelnen Staaten so verschieden, daß man nicht zu j auf die beson⸗ deren Einrichtungen Preußens und insbesondere der Kreis⸗ ordnungs⸗Provinzen Rücksicht nehmen il. In letzteren finde übrigens auch jetzt in den fraglichen Fällen nicht, wie Hr. . anzunehmen scheine, ein Rekursverfahren vor den Verwaltungsgerichten, sondern lediglich die Beschwerde an die vorgesetzte Behörde statt. Auch werde durch den Entwurf der Landesgesetzgebung nicht präjudizirt, da sie zu bestimmen hahe welche Behörde als die unmittelbar vorgesetzte zu gelten abe. Eines besonderen Schutzes seien die fraglichen Unter⸗

Außerdem beantragt

6) Hr. Kade zu Absatz 3 folgenden Zusatz zu ö „Den Auktiongtoren, welche nicht von Behörden an⸗ gestellt sind, ist untersagt, Immobilien zu versteigern“.

Der Referent Hr. Dr. 5 pricht sich für unveränderte Annahme des Entwurfs aus, auch der Korreferent Hr. Koch⸗ hann erklärt sich mit dem Entwurf im Allgemeinen einver⸗ standen, führt jedoch zur Begründung seines Abänderungs— vorschlags aus, der Begriff der Unzuverlässigkeit sei zu ö. bar und besser durch eine konkretere Bestimmung, nämlich 29 Verurtheilung wegen gewisser strafbarer Handlungen zu ersetzen.

Hr. Wolff glaubt, daß das Institut der Winkelkonsulenten ganz zu entbehren sei und daß man auf die Beseitigung der⸗ selben Bedacht nehmen müsse. Daher empfehle es sich, die Untersuchung des Gewerbebetriebes in dem im Entwurf vor— gesehenen Falle obligatorisch zu machen. Ueberlasse man es den Unterbehörden, ob sie einschreiten wollen oder nicht, so werde nicht viel geholfen sein. Ebenso sei es erwünscht, den Handel mit Garnabfällen ganz zu verbieten, da derselbe den Diebstahl der Arbeiter gegen die Fabrikanten und die Hehlerei befördere. Die Untersagung des Gewerbebetriebes nur im Falle strafgerichtlicher Verurtheilung zuzulassen, sei nicht ge⸗ nügend; ehe ein Gewerbetreibender bestraft werde, könne er viel Unheil angerichtet haben.

Hr. Kade findet den Ausdruck „Unzuverlässigkeit“ zu dehnbar, erachtet aber den Kochhannschen Antrag für zu eng, und schlägt vor, die Untersagung auch gegen diejenigen ein⸗ treten zu lassen, welche sich wegen der bezeichneten Handlungen in Untersuchung befinden. Der Handel mit Garnabfällen sei zwar unleugbar mit großen Unzuträglichkeiten verknüpft, könne aber nicht ganz verboten werden. .

Nachdem Hr. Hr. Jansen bemerkt, daß die fakultative

Zulassung der Untersagung des Gewerbebetriebes als aus⸗ reichend zu betrachten sei, um die schädlichen . vom Gewerbebetriebe auszuschließen, spricht sich Hr. Heimen⸗ dahl für die Beibehaltung des Kriteriums der Unzuverlaässigkeit aus, welches er noch dadurch verschärft zu sehen wünscht, daß statt „in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb“ ganz allgemein ge⸗ sagt werde, „im Geschäftsbetrieb“. Auch Hr. von Risselmann tritt für die bezeichnete Bestimmung der Vorlage ein, indem er an einem konkreten Falle nachzuweisen sucht, daß es in der rf nicht schwer sein werde, die Unzuverlässigkeit fest⸗ ustellen. Der Rgierungskommissar, Regierungs⸗Rath Bödiker, be⸗ merkt zu dem Antrag des Hrn. Kade, daß die Frage wegen der Befugniß der Auktionatoren zur Versteigerung von Im⸗ mobilien den Gegenstand eingehender Erörterungen gebildet habe; auf Grund der n sn Erhebungen sei man jedoch zu der Ueberzeugung gekommen, daß die bisher dadurch herbeigeführten Mißstände nicht von solcher Bedeutung seien, um ein gesetz⸗ geberisches Einschreiten geboten erscheinen zu lassen. Gegenüber dem Antrage des Hrn. Kochhann sei 3 hinzuweisen, daß der Begriff der Unzuwverlässigkeit in Bezug auf bestimmte Gewerbe⸗ betriebe bereits mehrfach in der Gewerbeordnung vorkomme; das Kriterium der gerichtlichen , feng sei nicht ausreichend, wie in den Motiven näher dargelegt sei. Gegen den Antrag des Hrn. Wolff, die Untersagung in den vorgesehenen Fällen obligatorisch zu machen, sei für die in den drei ersten Absätzen des Paragraphen behandelten Fällen nichts zu erinnern.

Hr. [. spricht gegen den letzterwähnten Antrag das Bedenken aus, daß man dadurch den Behörden eine Ver⸗ pflichtung auferlege, die sie nicht zu erfüllen vermöchten. Eine

enguere Definition der ,, eit sei erforderlich, weil onst der Denunziation Thür und Thor geöffnet sein würde.

nommen und ebenso der Absatz felbst mit den daraus folgenden Modifikationen.

Gegen Absatz 3 erhebt sich kein Widerspruch, und der Vorsitzende konstatirt die Annahme desselben. Dagegen wird der Zusatzantrag des Hrn. Kade abgelehnt.

, bsatz 4 findet mit der von Hrn. Wolff beantragten Ab⸗ änderung Annahme und ebenso Absatz 5, sowie demnächst der ganze 5. 35 in der aus den vorstehenden Beschlüssen sich ergebenden Heng

u §. liegt ein Antrag des Hrn. Kade vor:

im Absatz 2 die Worte „beständig oder doch in regel⸗

mäßiger Wiederkehr“ zu streichen.

Hr. Kochhann stellt den Antrag:

den Absatz 2 ganz zu streichen, und begründet denselben, indem er ausführt, daß die Ent⸗ scheidung, ob im einzelnen Falle eine gewerbliche Nieder⸗ lassung, als vorhanden anzunehmen sei, auch ohne die Vorschrift des Absatz 2 von den dazu berufenen Behörden ge⸗ fällt werden könne. Die Worte, deren Streichung Hr. Kade beantragt habe, seien zu unbestimmt, als daß sie einen Anhalt für die zu treffende Entscheidung geben könnten.

Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Regierungs⸗ Rath Bödiker, führt im Anschluß an die dem Entwurf bei⸗ gegebene Begründung aus, von welchen Gesichtspunkten die Vorlage ausgehe und daß der Absatz 2 insbesondere dazu diene, die Wanderlager, als nicht ständige gewerbliche Niederlassungen, von den Rechten ständiger er fr n, auszuschließen.

Hr. von Schenck schlägt eine andere Fassung des Absatzes 2 vor, sieht aber von einem formulirten Antrage ab, nachdem der Regierungskommissar die Fassung des Entwurfs verthei⸗ digt hatte; Hr. Heimendahl fragt an, ob im Absatz 2 des 8. 42 gefordert werde, daß der Gewerbetreibende in Badeorten u. dgl. stets dasselbe Geschäftslokal benutze, um der Vortheile des ständigen Gewerbebetriebes theilhaftig zu werden. Redner würde einer solchen Auffassung nicht beizu⸗ treten vermögen.

Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Rath Bödiker erwidert, die gestellte Frage könne nur nach den thatsächlichen Verhältnissen des einzelnen Falles entschieden werden. Erhalte ein Gewerbtreibender in einem Badeorte von der Badeverwal⸗ tung einen anderen Stand als im Vorjahre angewiesen, so werde das als Unterbrechung der „regelmäßigen Wiederkehr“ nicht anzusehen sein; anders werde die Entscheidung ausfallen, wenn sich ein Gewerbtreibender in einer großen Ortschaft einen anderen Stadttheil als im Vorjahre 33 um dort ganz neue Beziehungen anzuknüpfen. J ;

Der Vorsitzende konstatirt darauf ohne Widerspruch die Annahme des Absatzes 1, und nach Ablehnung des Antrags Kade wird auch . 2 unverändert angenommen.

Zu §. 42a. bemerkt Hr. Jansen als Referent, daß die 6. vorgeschlagene neue ,, . der Ausflüsse des tehenden Gewerbebetriebes nothwendig sei, damit nicht eine Art örtlich beschränkten Hausirgewerbes die allgemein be⸗ absichtigte Beselligung des letzteren für gewisse Handelsartikel illusorisch mache.

ge. Herren Wolff und Kochhann schlagen vor, in der Diskuüssion den 8. 56 der Vorlage vorweg zu nehmen, weil dort erst die Gegenstände festgesetzt würden, welche vom Hausir⸗

andel ausgeschlossen werden sollten. Hr. Wolff hält es nicht ür empfehlenswerth, den Landesregierungen die Be Hi einzuräumen, Ausnahmen vom Verbote des Absatz 1 im 8. Na. zuzulassen. . .

Nachdem der Regierungsommissar die Verschiedenheit der Verhältnisse beim Hausiren im ganzen Lande gegen dem Hausiren im Orte beleuchtet, wird der Antrag Wolff ab⸗

3