1882 / 70 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

lies! Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Wilhelm Pohland zu Leipzig,

zu Gera, klagt gegen den Kaufmann Fmil Müller, früher in Gera,

Aufenthalts, wegen einer a⸗

vertreten durch Rechtsanwalt Friedemann

jetzt unbekannten forderung im Betrage von 412 M nebst Zinsen von zu 6e, vom Verhandlungstermine an erechnet mit dem Antrage, den Beklagten zur 369k

zu verurtheilen und das

zu Gera, Fürstenthum Reuß j. ., auf den 23. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 16. März 1882. ; Seifarth, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.

Ilzcꝑ*bᷣ Deffentliche Zustellung. Die unverehelichte Ida Braatz zu Schwedt und deren am 25. April 1881 geborenes Kind, Vornamens Elsbeth Martha Ida, Letzteres vertreten durch feinen Vormund Kaufmann Hahn zu Schwedt a. Oder, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hänisch hier, Köpnickerstraße 76, klagen gegen den seinem Auf⸗— enthaltsorte nach unbekannten Schuhmacher Gustav Feder, zuletzt wohnhaft zu Berli, Naunynstraße 25, im Keller bei Herms, wegen Ansprüche aus einer außerehelichen Schwängerung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Anerkennung der Vaterschaft an dem am 25. April 1881 von der Klägerin geborenen Kinde Vornamens Elsbeth Martha Ida, Zahlung von 30 M Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochen⸗ kosten an die Klägerin und an monatlichen AÄlimenten für das vorgedachte Kind von dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 9 MS, und zwar zur sofortigen Zahlung der rückständigen und Entrichtung der fälligen in vierteljãhrl ichen Vorausbezahlungen, auch auf vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht J. zu Berlin, Abtheilung 35, Ildenstraße 58, 2 Treppen, Zimmer 26, auf den 22. Mai 1882, ,, 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zuste ung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. ; . Guiard, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts J. Berlin.

13427 Oeffentliche Zustellung. Der ehemalige Buchhalter Herrmann Segall zu Königsberg, klagt gegen den Kaufmann Leon eidperin unbekannten Aufenthalts wegen tändigen Gehalts für die Monate Januar und Februar 1882 und wegen Entschädigung für die von Beklagten ohne Grund nicht eingehaltene dreimonatliche Kün⸗ digungsfrist aus seinem Dienstverhältniß als Buch⸗ halter des Beklagten mit dem Antrage: den Beklag⸗ ten zu verurtheilen an ihm, den Kläger: a. 186,0 ½ι rückständigen Gehalt für die Monate Januar und Februar 1882 und b. 10000 6 Ton der, dem Kläger zustehenden Entschädigungsforderung für ohne Grund nicht eingehaltene Kündi⸗ gungsfrist von im Ganzen 285 MM zusammen also „286,70 e zu zahlen, das Urtheil auch für vorlq̃ufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Bellagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts— streits vor das Königliche Amtsgericht XII. zu Königsberg i. Pr. auf den 17. Mai 1882, Vormittags 9) Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg, den 16. März 1852. : Roßbach, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts XII.

u . Aufgebot.

Nachdem die Königliche Finanz -Direktion zu Hannover, vertreten durch den Oberförster Hesse zu Zienitz, von dem Abbauer Johann Heinrich Beh⸗ rens ju Prepom die bbauerstelle Rr. 3) zu Breese a. / d. Göhrde, bestehend aus den Karten⸗ blatt , Parzelle Nr. 55, 56 und 57 aufgeführten ha 906 a 67 am großen Grundstücken nebst darauf befindlichen Gebäuden und Zubehör laut Kauf— kontrakts de dato Vannover. 3. Mar; 15352 er

Dannenberg. I5. Mãrz dss worben und Erlaß eines Aufgebots beantragt hat, werden alle Diejenigen, welche an dem Tauschobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommiffarif che Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche am

Montag, den 15. Mai 1882, . Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichts tube anzumelden, unter der Verwarnung, daß für die sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zu dem neuen Erwerber ver⸗ loren geht.

r,, 18. März 1882.

Königliches Amtsgericht. II. gez. Wil helm.

rehm, Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts. (13435 Aufgebot. Die Anna Leivermann, Ehefrau Müllers Keller⸗ mann im Kspl. Legden, der Johann August Leiver⸗ mann zu Chieggo in Nordamerika und die Maria Catharing Elisabeth Leivermann, Ehefrau Zellers

ung von 412 6 nebst wechselmäßigen Zinsen dadon zu Goso, vom Verhandlungstermine an gerechnet, kostenpflichtig Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des gemeinschaftlichen Landgerichts

13267)

schreiberei

falls die wird.

lIi3422

hat das Eisenbahn

beantragt. dert, spaͤte

den 2. ihre Recht

13449

auf F. W.

Berlin,

daselbst weitere Anwei

Der Handelsmann

100 Thaler nebst Coupons Die Inhaber der

tober 1880, acceptirt, für kraftlos

Königliches Amtsgericht J., Abtheilung 55.

schriftlich oder persönlich zu melden und

veisung zu erwarten, widrigen⸗ Todeserklärung des Leivermann erfolgen

Ahaus, den 18.

; 1882. Königliches Amtsgericht.

obligation V. Emi

stens im Aufgebotstermin

Oktober d. J., Vormittags 9 Uhr, e anzumelden

Königliches Amtsgericht. gez. Koch. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Lich, k. A.

Bekanntmachung.

Durch verkündetes Ausschlußurtheil ist der Wechsel über 400 e 88 3 vom 20. Mai 1886 per 20. Ok⸗

Jacob Link in Tuttlingen in Berlin und von diesem

gezogen von Schieck erklärt worden. den 15. März 1882.

Isaac Schönemann zu Sontra Aufgebot der 5eigen Warschau⸗Wiener ssion Nr. 27.727 über 1 bis jum 1. Juli 1883

Obligation werden aufgefor⸗

. in und die Obligation vorzu—⸗

legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derfelben

nebst Coupons erfolgen wird . Sontra, am 10. März 1882.

liös! Belanntmachung.

gebracht: I) Zum 1. Januar 1881 gekündigt:

427 à 600 41 2) Zum 1. April 1881 gekündigt:

A 300 M 3) Zum 1. Januar 1882 ausgeloost: V. Emission Litt. B.

C. Nr. 1962 à 500 M.

aufgehört. Barmen, den 17. März 1882. Der Ober⸗Bürgermeister: Wegner.

13420

den Inhaber lautender

ten Anleihescheinen sind nachstehende, nämlich:

hierdurch bekannt gemacht wird. Flensburg, den 16. Januar 1882. Der Magistrat.

Der am Movius h

gelöscht worden. Nienburg, den 21. März 1882.

16. d. M. ieselbst ist in de

Königliches Amtsgericht Frank. .

verstorbene Rechtsanwalt r Rechtsanwaltsliste heute

W. Toosbüy. 13419

vom 8. November v. J. sind am 9g. d.

Bataillons

Kochapparat meistbietend

13262

tember d.

licher Subm

zusehen. Schriftlich Bezeichnung

Berlin, d Königliche

13270

im diesseitigen Bureau Stresow 6/7 angesetzt.

Leistungsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten portofrei und versiegelt, mit entsprechender Auf⸗ schrift versehen, bis zu dem genannten Zeitpunkt hierher einreichen. Die Bedingungen liegen im Bureau der Kaserne B., Stube Nr. 4, zu Ruhleben, können auch gegen Erstattung der schriftlich bezogen werden.

Spandau,

stellung der Brücken und Durchlässe der Strecke Nbnik Loslau (Goos 15) C. soll ö. Wege der öffentlichen Submifsion verdungen werden. berechnungen sind täglich während der Bureaustunden im hiesigen Baubureau einzusehen, Bedingungen, sowie die Submifsionsformulare gegen Erstattung von 60 3 Kopialien, einzusenden sind, daselbst entnommen werden.

Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: Submissien auf Maurerarbeiten der Brücken und Durchlässe der Strecke Rybnik-Lozslau Eoos II.) portofrei bis spätestens Mittwoch, den 12. April 1882, Vorm. 10 Uhr, an das obenbezeichnete selben in Gegenwart mittenten eröffnet werden. licher Gebote, Offerten wird vorbehalten.

Die

Rybnik, den Der

Verkaufe, Verp achtungen,

Am Dienstag, den 28. YMiärz er., sollen hinter dem Kammergebäude des

Stück als unbrauchbar

Kommando des Garde-Train Bataillons.

Der Bedarf kohlen für die 3 123 009 Ctr. anzunehmen ist, soll im Wege öffent⸗

Die Bedingungen sind in der Königlichen Por— zellan⸗Manufaktur beim Oberinspektor Taubert ein⸗

29. d. Mts., Mittags 12 Uhr, der unterzeichneten Direktion angenommen.

Die Lieferung der für die Militär⸗Schießschule für die Zeit vom 1. April 1882 bis 1883 erforderlichen 1) Scheibenbilder, Scheibenpapier und Pappe, 2) Kantholz, Bretter ꝛc. sollen im Wege der öffentlichen Submission ver⸗ dungen werden, und ist hierzu ein Termin auf Montag,

Königliche Militär ⸗Schiesischule.

Oberschlesische Eisenbahn. Die Auf etc ey s )

Submissisnen ꝛc.

Verkauf. früh gu r,

. ge n, in Berlin, Köpnickerstraße Nr. 1865, 47 ausrangirte Kameradschafts⸗

e aus verzinntem Eisenblech öffentlich verkauft werden.

Steinkohlen⸗Lieferung.

an besten oberschlesischen Stitck⸗= Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗ welcher erfahrungsmäßig auf ca.

ission vergeben werden.

harte, , e versiegelte Gebote mit der äußeren „Kehlenlieferung werden bis zum unter der Adresse en 20. März 1882. Cantine 2. Porzellan · Manufaktur⸗Direktion.

Taubert, Oberinspektor.

Vekanntmachung.

ult. März

den 3. April

2 Vormittags 11 Ühr,

zur Einsichtnahme aus, opialien ab⸗

den 20. März 1882.

taurergrbeiten zur Her—

Bedingungen, Pläne und Maffen⸗

auch können die

welche portofrei

Bureau einzureichen, wo die der etwa erschienenen Sub— werden. Die Ablehnung ssämmt⸗ sowie die freie Auswahl unker den

19. März 1882. Regierungs Baumeister Bens.

ern Baumeister, Kspls. Asbeck, haben beantragt, daß ihr am 20. Oktober 1841 geborener Bruder Bernard Joseph Anton Teivermann aus Hauling⸗ ort, Kspls. Legden, welcher im Jahre 1868 nach Amerika ausgewandert und verschollen sein soll, für todt erklärt werde.

Der Bernard Joseph Anton Leivermann, sowie die von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbnehmer werden deshalb aufgefordert, sich vor oder in dem auf den

2. Januar 1883. Morgens 9) Uhr,

am hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 3, anbe⸗ raumten Termine, spätestend aber bis zum Erlaß

i342]

Prioritäts⸗O

am 14. April d. J., , 91 Uhr,

in unserer Hauptkasse auf dem Görk

hierselbst statt. ö Berlin, den 17. März 1882.

Ber ie diesjähri

des Urtheils bei dem Gericht oder der Gerichts⸗

WVerloo ung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen

bligationen

Papieren.

lin Görlitzer Eisenbahn. ge Ausloosung der zu amortisirenden unserer Gesellschaft findet

tzer Bahnhofe

Kommerzicnrath A. Herrmann, und zu Mitgliedern sind gewählt

Tschuschke,

was mit Bezug auf 5§. 9 macht wird.

13416

sämmtlichen noch im Umlauf befindlichen, Grund des Statuts vom

kasse hier, und zwar:

70 bis 100.

177, 179 bis 204, 206 bis 212, 214 bis 238, 230 bis 267, 269 bis 284, 286 bis 298. Litt. C. Nr. 301 bis 333, 335 bis 340, 342 bis 346, 348 bis. 880, 382 bis 402, 404 bis 425, 427 his 434, 436 bis 481, 4835 bis 4565, 488 bis 50s, 510 bis 537, 539 bis 564, 566 bis 573, 575 bis 583, 585 bis 655. Litt. D. Nr. 851 bis 889, 891 bis 917, 919, gz, 922 bis 975, 977 bis 980, 982 bis gs6, 288 bis 1904, 10906 bis 10931, 1033 bis 1042, 1044 bis 1051, 1053 bis 10658, 1060 bis 1069, 1071 bis 1120. Litt. E. Nr. 1151 bis 1155, 1157 bis 1161, 1163 bis 1181, 1184 bis 1213, 1215 bis 1227, 1229 bis 1250 ausgeloost worden. Die Rückzahlung des Nennwerths der ausgeloosten Schuldscheine, soweit dieselben nicht gegen Schuld— scheine der neuen 40 Stadt-⸗Anleihe umgetauscht resp. zum Umtausch rechtzeitig angemeldet worden sind, erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab gegen Rück— gabe derselben und der dazu gehörigen Zinsleisten und Zinsabschnitte 7— 20 bei der Stadtkasse hier. Mit diesem Tage hört die Verzinfung der betref⸗ fenden Schuldscheine auf, während die Verzinsung der früher ausgeloosten, bis jetzt zur Einlöfung nicht präsentirten Schuldscheine der Stadtkasse: Litt. A. Nr. 69 und Litt. D. Nr. 1005 bereits aufgehört hat. Ohrdruff, den 10. März 1882. Der Stadtrath. Strenge.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die, Kreiswundarztstelle des Kreises Buck mit einem jährlichen Gehalte von 606 M. ist er⸗ ledigt. Qualifieirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenlaufs innerhalb 6 Wochen bei uns melden. Posen, den 17. März 1882. Königliche Regierung Ab⸗ theilung des Innern. Liman.

Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Posen. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrathes der Pro⸗ vinzial⸗Actien⸗ Bank des Großherzogthums Posen ist der Unterzeichnete, zu seinem Stellvertreter der

13418

worden die Herren: Samuel Auerbach Carl Kaskel, G. Kronthal, Justizrath Baron v. Winterfeld und Sz. Wolff, des Statuts bekannt ge—

Posen, den 16. März 1882.

Bielefeld,

Ohr druffer 4 J Stadt⸗Anleihe.

In Gemäßheit der stadträthlichen Bekanntmachung M. die auf 21. Dezember 1875 aus⸗ gegebenen 4lprozentigen Schuldscheine der Stadt⸗

Litt. A. Nr. 1, 3 bis 39, 41 bis 56, 58 bis 68, Litt, B. Nr. 101 bis 1094, 106 bis 141, 143 bis

Von den gekündigten bezw. ausgeloosten Barmer Stadtobligationen sind noch nicht zur Cinföfung

J. Emission Litt. B. Nr. 103 und 422 bis

IV. Emission Litt. A. Nr. 13562 a 1500 4A g. n on biz 1103

Nr. 1756 1876 und 1912 à 1000 90

Die Verzinsung hal mit dem Einlösungstermine

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 2. Juli 1880 wegen Ausfertigung auf

Anleihescheine der Stadt Flensburg zum Betrage von 5060 066. ausgestell⸗

Buchstabe 0. Nr. 1— 39 einschließlich, lautend

. . je auf 200 1 7800 MM. nebst zugehörigen Zinsscheinen getilgt worden, welches

den Büchern der Gese

13417 Kommandit⸗ Geseilscha

Die Herren Kommanditiste

Vormittags 10

in das SHotel de Rome,

stände pro 1851; ber 1881

sichtsrathes. Berlin, den 20. März 1882.

Julius Vorsitzender.

stehend Stimmrecht drei Tage vor Nr. 6 a., zu deponiren oder dort bank erfolgte Deponirung von, lautenden Aktien

nehmen.

Namen eingetragen stehen. Berlin, den 20. März 1882.

Drew ke. * (13398)

Chemische Fabrik

Acti vn. Immobilien und Mobilien. Pferde, Wagen, Geschirre, Heu und Hafer. Mobilien, in Cassabestand . Wechselbestand Effektenbestand k Rohmaterial, fertige und halb⸗ JJ .,, Brennmaterial, Ballons, Bött⸗ cherei, Zimmer⸗ und Maurer- material, Blei, Eisen ꝛc. . Vorausbejahlte Versicherungs⸗ prämie J

Res erve lagernd

Lestmann &

Nr. 44 45 hierselbst, eingeladen. Den Gegenstand der Tagesordnun 1) der Geschäftsbericht der Gesellschaftsvor⸗

Berliner Pferdeeisenbahn⸗ Gesellschaft

ft auf Actien Co. n der vorgenannten

Kommandit⸗Gesellschaft auf Aktien werden hierdurch zur ordentlichen Generaluersammlung auf Mittwoch, den 18. April er.

Uhr, Charlottenstraße

bilden:

2) die Vorlegung der Bilanz pro 31. Dezem⸗ : zur event. Decharge⸗Ertheilung; 3) Die Wahl von zwei Mitgliedern des Auf⸗

Der Aufsichtsrath: relling.

Gemäß 5§. 11 der Stafuten ersuchen wir diejeni⸗ gen Herren Kommanditisten, welche in der vor— ausgeschriebenen Generalversammlung ihr

ausüben wollen, ihre Aktien spätestens vor der Generalversammlung bei den Herren Gebrüder Grelling hierselbst, Pariser Platz

die, bei der Reichs⸗ auf ihren Namen

J. e . nachzuweisen und die Bescheinigung über die Niederlegung der Aktien in Empfang zu

Gemäß Artikel 183 des Handelsgesetzbuches sind nur diejenigen Kommanditisten stimmberechtigt, deren Aktien im Aktienbuche der Gesellschaft auf ihren

Die persönlich haftenden Gesellschafter. J. Lestmann.

Büsing.

Buckau,

Aktien ⸗Gefellschaft in Magdeburg. Bilanz ultimo Dezember 1881. ö

„6 774,110. 21

8, 955. 75 6464. 93 18,825. 89 524,194. 46 36,731. 70 491,384. 14

518,408. 07

65, 930. 59 8877. 20

Passiva. Aktien Kapital ö Reservefonds .. QHypothekenschulden. Obligationen. Creditoren..

Laufende Aecepte. J Dispositionsfonds für Unter⸗ stützungen nnd Pensionen

Dividende pro 1881 ö Mi et gbaehoene Dividende pro

Vortrag auf Gewinn und Ver⸗ lusteonto pro 1882...

S. 2, 453, 382. G04

MS. 1,260, 000. 126, 00. 67,500. 420,000. 323,356. 12 11,274. 90

26,527. 69 214,200.

. 900. ' 4123. 33

Magdeburg, den 31. Dezember

Der Vorstand: Otto Lienekampf. .J.

Die Uebereinstimmung vorstehen

Magdeburg,

Die Revisoren: Paul Baumann. Juliuz

Aussichtsrathe auf 170 oder

s

cheines Nr. XIII. erhoben werden. Der Vorstand:

Annuß.

Otto Lienekampf⸗

Direktion.

4 Wahl der Revisionskommission.

Hamburg, den 15. März 1882.

Die Direktion.

Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben trittskarten und numerirte Wahlzettel, auf denen die des 25. und 27

Arts hier,

r t Stimmenzah März d. J. bei den Herren Notaren Dr. Große Bäckerstraße Nr. 13, in Emvpfang zu nehmen.

Cilste ordentliche General⸗Versammlung

Hypothelen⸗Bankt in

Mittwoch, den 29. März 1882, Nachmittags 21 Uhr, im Waarensaale der Börsenhasle, hier.

; . . 1) Bericht der Direktion über das am 31. Dezember 1881 abgelaufene II. Sem 2 Bericht der Revisions⸗Kommission und Ertheilung der Decharge an Au

2) Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsichtsrathes an Stelle des Ausscheidenden.

Hypotheken⸗Bank in Hamburg.

Die Direktion.

s ss s 1851.

Dan nien. der Bilanz mit

llschaft bescheinigen, den 21. März 1882.

Michaslis.

Chemische Fabrik Buckau, Aktiengesellschaft in Magdeburg.

. Dividenden⸗Auszahlung. Die Dividende für das Jahr 188 ist von unserm

Einundfünfzig Mark für jede Aktie festgesetzt worden und kann 1. Juni d. J Nr. 1 h

statutengemäß vom ab in unserm Comptoir, Carlstraße ierselbst, gegen Einlieferung des Dividenden-

Magdeburg, den 21. März 18532.

J. Dannien.

Hamhurg,

ester. fsichtsrath und

gegen Vorzeigung ihrer Aktien Ein—⸗ l vermerkt ist, in den Vormittagsstunden Stodfleth, Dr. Bartels und Dr. Des

Zweite Beilage zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 7O.

Berlin, Mittwoch, den 22. März

I8SGSZ.

Aichtamtliches.

rotokoll der siebenten Sitzung des permanenten ö Ausschusses des Volkswirthschaftsraths.

Berlin, den 15. März 1882.

Die Sitzung wird um 111½ Uhr durch den Vorsitzenden, Staats⸗Minister von Voetticher, eröffnet. . . Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Innern Hr. Bosse, der Ge— heime Ober⸗Regierungs-Rath Hr. Lohmann, der Geheime

Regierungs-Rath Hr. Magdeburg. .

Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt aus.

Die Mitglieder des permanenten Ausschusses, Herren Baare, Cramer, Kalle und von Nathusius treten anstatt der betref⸗ fenden Stellvertreter wieder ein. Ebenfalls anwesend ist Hr. Herz als Korreferent für den ersten Gegenstand der Tagesordnung. k in den ersten Gegenstand der Tages— ordnung, Berathung der Grundzüge für die gesetzliche Re— gelung der Krankenversicherung der Arbeiter, eingetreten. Eine nochmalige Generalbesprechung wird nicht beliebt.

Nachdem der Referent Hr. Baare mit Rücksicht auf die allen Anwesenden bekannten Verhandlungen des Plenums über die Vorlage auf einen einleitenden Vortrag verzichtet hat, theilt der Vorsitzende mit, daß Hr Vorderbrügge den An—

llt hat: .

ö. ö. . Nr. 2 der Vorlage am Schlusse die Worte 4und Lehrlinge“ zu streichen, dagegen nachstehenden Passus hinzuzufügen: „Lehrlinge können auf Verlangen an der Versicherung theilnehmen.“ .

Es wird sodann in die Spezialberathung eingetreten.

Zu l. . A. L bis 3

tragt Hr. Kalle zunächst noch .

ö 65 1 ö „Dampfschiffahrtsbetriebe“ die Worte „in landwirthschaftlichen Gewerben und maschinellen Nebenbetrieben“ einzuschalten,

und 2) ebendort hinter „Arbeiter“ die Worte folgen zu lassen „und Beamte, soweit letztere nicht ein sestes Gehalt von mindestens 300 „6 vierteljährzlich beziehen“.

Hr. Vorderbrügge erläutert seinen Antrag dahin, daß er die Möglichkeit offen gehalten zu sehen wünscht, die erkranken⸗ den Handwerkslehrlinge in ihren Familien zu verpflegen, während nach seiner Auffassung die Vorlage die obligatorische Unterbringung in Krankenhäuser beabsichtigt. Hierauf sei um so mehr Gewicht zu legen, als die Verhältnisse des Handwerks sich neuerdings dahin gebessert hätten, daß nicht mehr aus— schließlich Knaben aus den niedersten Ständen, sondern auch Söhne besser situirter Eltern als Handwerkslehrlinge ein⸗ treten. Den Wünschen derartiger Personen werde es aber entsprechen, die Lehrlinge in Krankheitsfällen im Kreise der Familie zu verpflegen. Fakultativ werde jedoch der Beitritt der Lehrlinge zu den Krankenkassen zuzulassen sein. ö

Hr. Wolff steht der Tendenz des Antrags Vorderbrügge im Allgemeinen sympathisch gegenüber, findet den Ausschluß der Lehrlinge von den Krankenkassen jedoch mit Rücksicht darauf bedenklich, daß nach den Grundzügen für die Regelung der Unfallversicherung erst nach dreizehnwöchentlicher Dauer der durch Unfall hervorgerufenen Erkrankungen eine Entschä⸗ digung aus der Unfallversicherungskasse eintrete. Während dieser dreizehnwöchenilichen Karenzzeit könnten die Eltern der Lehrlinge ohne die Hülfe von Krankenkassen doch leicht der⸗ artig durch die Kosten der Krankheit in Anspruch genommen werden, daß wieder ein Eintreten der allgemeinen Armenpflege

wendig werde. . , . fl spricht sich gegen den Antrag Vorderbrügge aus, der für die Verhältnisse in großen Städten nicht passe, wo viele aus den Provinzen stammende Lehrlinge Beschäftigung fänden, und es also nicht möglich sei, für dieselben in Krank— heitsfällen in der Weise zu sorgen, wie Hr. Vorderbrügge es

insche.

3 er Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗

Rath Lohmann, macht gegenüber dem Antrage Vorderbrügge

darauf ausmerksam, daß bie Lehrlinge nach der Bestimmung

sub III. A. 24. der Grundzüge nur in solchen Fällen gegen ihren Willen zum Eintritt in ein Krankenhaus würden veran⸗ laßt werden, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Pflege stelle, welche in der Familie nicht erfüllt werden könnten. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorlägen,

sei es den Lehrlingen unbenommen, statt der Verpflegung im

Krankenhause Zahlung der Krankenunterstützung gemäß

III. A. 1 zu fordern. Hrn. Hessel könne er bestätigen, daß es

für die Verhältnisse in den großen Städten nicht rathlich zr

scheine, die Zugehörigkeit zur Kasse in das Belieben der Ein⸗ zelnen zu stellen. Gegenüber dem Antrag Kalle Nr. J be⸗ merkt Redner, daß, soweit derselbe unter „landwirthschaftlichen

Gewerben“ stehende Gewerbe im Auge habe, in der Vorlage

sub J. A. 3 bereits das Erforderliche vorgesehen sei. Der Aus⸗

druck „landwirthschaftliche Nebenbetriebe“ würde einer näheren

Erörterung bedürfen.

Dem 6 bemerkt Hr. Kalle, daß es ihm darauf ankomme, ausdrücklich hervorzuheben, wie die landwirthschaft⸗ lichen Gewerbe von dem Unfallversicherungszwange nicht aus⸗ geschlossen seien. Im Uebrigen wünscht er die Heranziehung des Betriebes von Maschinen, wie sie z. B. bei der Feld— arbeit ,,, würden (Dampspflügen,

äckselmaschinen u. dgl.).

a . , . glaubt in dieser Beziehung auf, die Schwie⸗

rigkeiten hinweisen zu sollen, welche bei der vorigjährigen Be⸗

rathung des Unfallversicherungsgesetzes hinsichtlich der Frage

der Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter gerade

mit Rücksicht darauf hätten anerkannt werden müssen, daß die

in Frage en n , , nicht ständig bei den betreffen⸗ ieben beschästigt würden. .

4 rr. ien she es nöthig sein werde, die Unfall⸗

versicherung für die bei den bereits bezeichneten Maschinen

beschäftigten Arbeiter obligatorisch zu machen. Für die Ver⸗ hältnisse in den westlichen Provinzen sei übrigens diese Mög— lichkeit auch von verschiedenen Seiten anerkannt worden.

Hr. von Nathusius macht darauf aufmerksam, daß, wie

auch in den vorigjährigen Verhandlungen anerkannt worden a n ei, 9 Heranziehung der landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter zu unterscheiden sein werde nach den Motoren der Ma⸗ schinen, und daß die Unfallversicherungspflicht zu beschränken sein werde auf die Arbeiter, welche bei den durch „elementare Kraft“ betriebenen Maschinen beschäftigt würden. . Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer. Ober-⸗Regie⸗ rungs-Rath Lohmann, ist der Ansicht, daß die Frage der Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter zu der Kran—⸗ kenversicherung noch größere Schwierigkeiten bereiten werde, als die der Ausdehnung der Unfallversicherung auf diese Arheiter. Bei letzterer handele es sich nur um eine Kollektiv— versicherung. Nachdem die Versicherung einer bestimmten An⸗ zahl Personen erfolgt, sei es gleichgültig, welches Individuum von dem Unfall betroffen werde. Bei der Krankenversicherung komme es dagegen darauf an, gerade die einzelnen Individuen zu versichern. Zu diesem Zwecke sei jeder einzelne Arbeiter persönlich anzumelden. Bei dem gewöhnlichen Wechsel in der Thätigkeit der Arbeiter werde es garnicht angängig sein, hin⸗ sichtlich der Krankenversicherung einen Unterschied zu machen zwischen den bei der Handhahung von Maschinen und den bei nicht maschinellen Betrieben beschäftigten Arbeitern. Es werde vielmehr die Versicherung aller Arbeiter oder doch gewisser Kategorien zu erfolgen haben. Sollte Seitens des Volks⸗ wirthschaftsraihs und namentlich Seitens der Vertreter der Landwirthschaft der bestimmte Wunsch auf Heranziehung der ländlichen Arbeiter in den Rahmen der Vorlage aus— gesprochen werden, so werde die bereits vielfach erörterte Frage selbstredend einer erneuten Prüfung unterzogen werden, Es werde dann aber wohl in der Weise ein Ausweg zu suchen sein, daß die Errichtung entsprechender Krankenkassen gemäß den Bestimmungen sub J. B. vorgesehen werde, so daß bie Entscheidung darüber, ob ein Zwang bezüglich der ländlichen Arbeiter auszuüben sei, in die Hand der Gemeinden gelegt werde. . .

. Den letzten Ausführungen pflichtet Hr. Kochhann bei, in⸗ dem er hervorhebt, daß andernfalls der Zwang auf alle länd⸗ lichen Arbeiter auszudehnen sein werde, dadurch aber Kosten entstehen würden, welche schwerlich . n ĩ ternehmungen getragen werden könnten. . 1 n win die Heranziehung der landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter zur Unfallsversicherung nicht auf den Betrieb von Dampfmaschinen beschränkt sehen, sondern hält die Ausdehnung auf solche Personen, welche Göpelwerke zu bedienen haben, für dringend erforderlich. Bei letztere seien die Gefahren ebenso groß, wie bei den mittelst Dampfes be— riebenen Maschinen. . . ö. Hr. von spricht sich mit Nachdruck gegen die Tendenz des Kalleschen Antrages wegen Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter aus unter Berufung auf die Gründe, aus denen er im vorigen Jahre gegen die, Deran⸗ ziehung der landwirthschaftlichen Betriebe sich erklärt habe. Eine solche Ausdehnung des Versicherungszwanges werde für seine Heimath (Westfalen) ganz unausführbar sein, da in den kleinen Landwirthschasten nur ganz vorübergehend Ma⸗ schinen verwendet würden. Deshalb würde auch bei einer fakultativen Ausdehnung auf die Landwirthschaft, wie sie von anderer Seite angeregt worden, von der Versicherung in seiner Heimath schwerlich viel Gebrauch gemacht werden; er habe aber gegen Aufnahme einer derartigen Bestimmung in

esetz nichts zu erinnern. . 99 . in, bei dem Widerspruch der Vertreter der gend el iich einer obligatorischen Ausdehnung . Versicherung auf die ländlichen Arbeiter nicht das Wort reden zu sollen, kann aber noch weniger befürworten, daß es den einzelnen Landwirthen, wie in der Plenar— berathung von einer Seite vorgeschlagen worden, überlassen werde, ob und wie weit sie ihre Arbeiter versichern wollen, da dann von der Versicherung nur für die in den gefährlich⸗ sten Positionen befindlichen Personen werde Gebrauch gemacht und hierdurch die Unfall⸗ beziehungsweise Kranken versicherungs⸗ kassen in unberechtigter Weise würden ausgenutzt werden. Er gebe zu erwägen, ob es sich nicht empfehlen werde, Unfall⸗ versicherungs⸗Genossenschaften für alle ländlichen Arbeiter, einschließlich der Knechte und Mägde, beziehungsweise als nothwendige Konsequenz entsprechende Krankenkassen zu bilden. Derartige Institute . jedenfalls mit ganz minimen Prä— tien unterhalten werden können. . ö Hr. a. zieht den oben sub Nr. 1 aufgeführten Antrag 9 Dietze spricht sich gegen die zwangsweise Heranziehung der ländlichen Arbeiter zur Kranken versicherung aus, die, ab⸗ gesehen von allen anderen triftigen Gründen, schon wegen der entstehenden Kosten unausführbar sei, bezeichnet dagegen die obligatorische Ausdehnung der Unfallversicherung auf die bei

Maschinen beschäftigten ländlichen Arbeiter als dringend erwünscht, Das Bedürfniß sei in der Landwirthschaft besonders groß, weil sich beim Betriebe der landwirthschaftlichen Maschinen verhältniß⸗ mäßig mehr Unfälle ereigneten, als in den Fabriken. Auf die von Hrn. von Ruffer befürwortete Heranziehung des Be⸗ triebes von Göpelwerken lege er keinen Werth, da diese Werke, wo sie noch gebraucht würden, meistens nicht von Ar⸗ beitern, sondern von den Familienangehörigen der betreffenden kleinen Landwirthe oder von diesen selbst bedient würden.

Hr. Wolff steht hinsichtlich der Ausdehnung der Versiche⸗ rung der ländlichen Arbeiter im Allgemeinen auf den von

Hrn. Barre oben bezeichneten Standpunkt und spricht sich namentlich gegen die betreffenden Ausführungen des Hrn. von Landsberg aus. Es könne kaum gerechtfertigt erscheinen, wenigstens nicht in solchen Gegenden, in welchen Landwirth⸗ schaft und Industrie neben einander betrieben werden, wenn erstere von der Bildung von Krankenkassen für ihre Arbeiter Abstand nehme, während die Industrie zur Einrichtung so cher Kassen gezwungen werde. Es ir. dann ja das Miß⸗ verhältniß, daß die erkrankenden ländlichen Arbeiter der Armen⸗ pflege anheimfielen und die Industrie auf diese Weise ge⸗ nöthigt werde, auch noch für diese Arbeiter aus ihren Mitteln bei Aufbringung der Gemeindelasten Beiträge zu leisten.

r. Kiepert tritt den Ausführungen des Vorredners mit dem . darauf entgegen, daß die Landwirthe vielfach in

ausgedehntem Maße aus eigenen Mitteln für ihre erkrankten e, sorgten. Einen allgemeinen Zwang zur r,, von Krankenkassen für die landwirthschaftlichen Arbeiter wi 1 Redner nicht eingeführt sehen, hält dagegen nicht für ausge⸗ schlossen, daß, wo sich ein Bedürfniß heraus telle sür n. Bezirke, etwa durch Beschluß des Kreisausschusses, obligato⸗ rische Krankenkassen auch für die Landwirthschast ge cha fen werden. Derartige Vereinigungen seien jetzt schon an einzel nen Stellen mit Erfolg gebildet, wie Redner an einem ve ziellen Falle näher nachweist, Ueberall würden solche Ein⸗ richtungen aber nicht ausführbar sein, und namentlich in dünnbewohnten Distrikten nicht, wo wegen der erforderlichen weiten Reisen die Kosten der ärztlichen Hülfe außerordentlich hohe sein würden. Ein Bedürfniß für die Heranziehung der bei landwirthschaftlichen Maschinen thätigen Arbeiter zur Unfallversicherung sei anzuerkennen. Dasselbe werde schon da⸗ durch belegt, daß die Landwirthschast bereits jetzt in erheh⸗ lichem Umfange bei den bestehenden Unfallversicherungsgesell⸗ schaften ihre Arbeiter versichert habe, und zwar nicht . bezüglich solcher Fälle, welche unter das Haftpflichtgesetz fielen, sondern auch für solche Krankheiten, die aus anderweitigen en herrührten. . . ,,, . auf die schwierige Lage aufmerksam, in welche die Landwirthschaft mit Rücksicht auf die . Unfallversicherung vorgesehene 13wöchige Karenzzeit gerathen werde, wenn sie zur ÜUnfallversicherung herangezogen würde, ohne daß in derselben Weise, wie dies im Uebrigen a fe, für eine Krankenversicherung Sorge getragen werde. ie Landwirthe würden hierdurch in die Lage gerathen, die gun. Last während dieser Karenzzeit allein tragen zu müssen. ; 3 frage sich aber, ob sie dazu allgemein im Stande sein werden. Wenn die Bildung von Krankenkassen auf dem sub J. B. der Grundzüge vorgesehenen Wege in Aussicht zu nehmen 1. so gebe er anheim, ob nicht zweckmäßig an Stelle einer Rege ung durch Ortsstatut eine solche durch Statut des Kreisausschusses u wählen sein werde. . . . Vorsitzende theit mit, daß Hr. Dr. Janßen den An⸗ ingebracht habe: . . . ö. . Grundzüge hinter „Hausindustrie“ einzu⸗ schalten: „5) für die ö Land⸗ und Forstwirthschaft tändig beschästigten Arbeiter.!“ . . 9 H 3 auch seinerseits auf die Lücke hin, welche entstehen würde, wenn für die landwirthschaftlichen Arbeiter nicht durch zwangsweise Einrichtung von Kranken⸗ kassen gesorgt werde, und ist geneigt, dem Antrage Jansen uzustimmen. 3 ö von Nathusius begrüßt diesen Antrag gleichfalls als einen zweckmäßigen Ausweg, da durch die vorgeschlagene Be⸗ stimmung die Entscheidung der Frage, welche Arbeiter ö Versicherungspflicht zu unterwerfen seien, in den Speziallfa iesen werde. , der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Aber⸗ Regierungs⸗Rath Lohmann, auf eine Anfrage des Hrn. Vorder⸗ brügge noch bemerkt hat, daß die Höhe des den versicherten Lehrlingen in einer Quote des ortsüblichen Tagelohnes zu bewilligenden Krankengeldes sich nach der Bestimmung ö. III. . 3 Alinea 3 regele. C,der Betrag des ort - üblichen Tagelohnes wird nach Anhörung der Gemein de—= behörde von der höheren Verwaltungs behörde festgesetzt. Die Festsetzung findet für männliche und weibliche, für jugendliche und , 246 , statt“), wird ige Antrag Vorderbrügge zurückgezogen. ö 6 Kalle go r , seinen obigen Antrag dahin, daß der⸗ lautet: , . J. A. I hinter Arbeiter einzufügen: . „und Beamte, soweit letztere nicht ein festes Gehalt von mehr als demjenigen Betrage heziehen, welcher 6 saximalbetrag des versicherungspflichtigen Jahresarheits= verdienstes in das Unfallversicherungsgesetz wird einge⸗ tellt werden.“ Dit ach werden die Bestimmungen sub J. A. I bis 3 it diesem Zusatzantrage angenommen. . n. Lin g . 2 , n. der Bestimmungen sub J. B., sowie des hierzu gestellten Antrages Janßen erdffnet. Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ diath Lohmann befürwortet, in diesem Antrage das Vort ständig“ zu streichen, da es zweckmäßig dem Ortsstatut üiber⸗ lassen bleibe, den Kreis der Arbeiter, für welche die Kranken⸗ kasse zu eirichten sei, näher zu begrenzen. Die letzte Bemerkung des Hrn. Kochhann erledigt Redner durch die Mitl⸗ theilung, daß beabsichtigt werde, in dem Gesetz die . sub B. im Eingange wie folgt zu fassen: „durch rt statut (gemäß 5§. 142 der Gewerbeordnung) oder durch verfassungs⸗ mäßigen Beschluß eines größeren Kommunalverbandes, 2 soweit auf diese Weise einem herantretenden Bedürfnisse ni t abgeholfen wird, durch Anordnung der höheren , r, e. behörde kann der Zwang zur Krankenversicherung abgewende n.“ * * . Dr. Janßen neden seinen . hierauf dahin, ort sständig“ gestrichen wird. ö . 1 he es hr. * Henckel von Donnersmarck für richtiger, daß schon im ee Anhalt dafür gegeben, wie der Kreis der versicherungspflichtigen Arbeiter zu ,. ö. und stellt nunmehr seinerseits zum Antrage Jansen den Unter⸗

, Wort „ständig“ vor „beschäftigten“ einzuschalten. Hr. Dietze macht darauf aufmerksam, daß in d. Heimath unter „ständigen Arbeitern“ nur solche 6 en würden, welche sich kontraktlich verpflichteten, ein Jahr in i iben. . Arbe ug h glaubt, der Erlaß einer gesetzlichen Bestimmung nach Maßgabe des Antrages Janßen werde den Erfolg haben, daß in folchen Bezirken, in welchen Landwirthschaft und Industrie neben einander betrieben werden, die Gemeinden die en n Heranziehung auch der ländlichen Arbeiter herbei⸗

br mn ier ge desselben Redners, weshalb sub B. J. Bildung

von Krankenkassen nur für Handlungsgehülsen und Lehrlinge

: ülfen und Lehrlinge in Apotheken, und nicht 8. 49 Chun und Lehrlinge vorgesehen sei, wird