1882 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Jeien. Im Herrenhause bat die Frage, sowohl in der Kommission als im Plenum eine sehr gründliche und ausführliche Erörterung gefun⸗ Den, die Kommission hat sich mit überwiegender Mehrheit und das lenum mit ebenso überwiegender Mehrheit in dem Sinne ausge⸗ Prochen. in dem auch jetzt die Kommission des hohen Hauses ihre Zeschlüsse ng hat. Danach könnte man wohl annehmen, daß in dieser Uecbereinstimmung von drei so wesentlichen Faktoren der Gesetz⸗ Fin g 93 6 . reren, immerhin g. bedeutendes räjudiz dafür zu finden sei, daß die Regierung auf dem richtigen Wege sich befunden habe. . 24

Nun will ich ausdrücklich wiederholen, was ja auch von den Vor—⸗ rednern anerkannt worden ist, daß es der Staatsregierung bei der Vertheilung dieser Gesetze zunächst an das Herrenhaus nicht entfernt in den Sinn gekommen ist, den Prärogativen des hohen Hauses in Bezug auf die n nn e e ge nn, hin vorgreifen zu wollen. Es ist nicht entfernt die Absicht gewesen, zierbei dem Hause der Abgeordneten diejenigen Rechte entziehen oder gegen diejenigen Rechte verstoßen zu wollen, die ihnen verfassungsmãßig zufte hen und es ist für die Regierung eine große Befriedigung, daß auch Diejenigen, die früher anderer Ansicht gewesen sind, wenigstens a haben, daß eine solche Verletzung vorliege, sich überzeugt haben, daß das nicht ver Fall ist. Wir können aber auch nicht anerkennen, daß, wenn man auch die bons sides der Regie⸗ rung zugiebt, man doch das Vorgehen der Regierung tadeln muß. Der Abg. Klotz hat erklärt, Finanzgesetze seien solche, welche eine dauernde Belastung der Staats kasse herbeiführen. Ja, das ist eben eine sehr weitgehende Definition, die, wie wir Alle uns überzeugt baben, den Begriff des Finanzgesetzes nicht entfernt erschöpfen kann.

Der Abg. Kieschke hat erklärt, daß Zweck und Tragweite der Gesetze in finanzieller Beziehung darüber entschieden, ob ein Finanj—⸗ . vorliege oder nicht. Er hat auch hinzugefügt, daß die direkte

eeinflussung der Finanzen eine solche sei, welche dem Gesetz den. Charakter gebe. Nun hat der Hr. Abg. Klotz ferner bemerkt, es handele sich hier im Sinne des Ärt. 62 der Ver—= fassung um ein solches Gesetz, welches eine Belastung des Landes mit Steuern herbeiführe. Art,. i00 der Verfassung sagt: „Steuern und Abgaben für die Staatskasse dürfen nur, soweit fie in den Staatz haushalt -⸗Etat aufgenommen oder durch besondere Gesetze angeordnet sind, erhoben werden“. Er ist also der Meinung, daß die 3 (0, welche die Beamten nach dem Vorschlag der Regierung von ihrem Gehalt als Beitrag ju den Kosten der Wittwen? und Waisenverpflegung zu zahlen haben, eine Steuer sei. Der Meinung ist die Königliche Staatsregierung nicht. Ein Steuer gesetz liegt deshalb nicht vor, weil der Prozentsatz von dem Dienst— einkommen, um den es sich hier handelt, nicht für allgemeine Staats- zwecke erhoben wird, auch nicht von allen Staatsangehörigen nach gleichmäßigen Grundsätzen, sondern nur von einer gewissen Klasse zu einem bestimmten Zwecke. Das ist etwas ganz Anderes, als eine Steuer im Sinne der Verfassung. Nun hat der Abg. Kieschke unter besonderer Bezugnahme auf

den Inhalt der Gesetze erklärt, daß beide Gesetze nach der allge⸗

meinen Anschauung ihren Schwerpunkt in der Finanzfrage finden. Das möchte ich doch meinerseits nicht für richtig halten. Das eine 266 das Pensionsgesetz, ist nach unserer Auffassung im eminente— sten Sinne des Wortes ein politisches Gesetz. Die Pension, die Dabei gegeben wird, ist eine Zugabe, die wir fuͤr nothwendig halten, um Bestimmungen, die wir im Interesse des Dienstes und Landes für nöthig halten, nicht zu hart, nicht jzum Nachtheil der Be—⸗ amten sich entwickeln zu lassen. In dem Pensionggesetz kommt es vor Allem darauf an, daß die Regierung die Macht erhalte, wo sie es für nothwendig hält, Personen, die ihren Dienst nicht mehr leisten können, aus diesem zu entfernen, ohne ihnen in Beziehung auf die Pensionsverhältnisse zu nahe treten zu müssen. Hier handelt es sich nicht wesentlich um Dienstpragmatik, die ja der Abg. Kieschke als Schlagwort hingestellt hat. Es ist das aber, glaube ich, in diesem Sinne jedenfalls kein Schlagwort; die Dienstpragmatit für uns erfordert, daß wir über den Beamten— körper, soweit er im Interesse des Landes zur Disposition stehen muß, soweit verfügen können, daß wir von jedem Einzelnen dasjenige fordern, was er nach seiner ganzen Leistungsfähigkeit, nach der körper⸗ lichen wie geistigen Kapazität dem Staate leiften kann. Wir wissen . erfahrungsmäßig, daß es eine Menge von Beamten giebt, bei denen dies nicht mehr der Fall ist. Wir wollen den verdienten Beamten, die ihre Kräfte dem Staat alle Zeit gewidmet haben, nicht entfernt zu nahe treten. Deshalb ist, um das auszu leichen, zu gleicher Zeit die Pension in einem so erheblichen Maße . worden, wie die beiden ersten Paragraphen des Gesetzeß dies ergeben. Aber der Hint e wer ant der Sache liegt für uns wenigstens der Herr zorredner wird es wohl anders angesehen haben in dieser Be—⸗ stimmung, die uns das Recht giebt, unter Umständen einzuschreiten und den Beamten nöthigenfalls auch gegen seinen Willen aus dem Dienst zu entfernen.

Ebenso ist es mit dem Wittwen⸗ und Waisengesetz. Das Re⸗ liktengesetz hat vor allen Dingen, den Zweck, . . die Zu⸗ versicht zu geben, daß, wenn sie einmal abgerufen werden, ihre Hinter⸗ bliebenen nicht ohne Weiteres der Noth, der Sorge anheimfallen. Wir wollen die Beamten so gestellt sehen, daß sie in voller Freudig. keit, voller Kraft, voller Hingebung ihren Dienst leisten

können, ohne durch zu große Sorgen für die Ihrigen abgehalten zu sein, ihn so freudig und so ganz zu thun, wie wir es zu unserer großen Befriedigung von der übergroßen Mehrzahl der Beamten sehen, und täglich erfahren. Aber wir sind ihnen auch schuldig, dafür zu sorgen, daß sie ihrerseits in der Lage sind, für den . daß ihnen ein Unglück zustößt, bis in den lebten Augenblick inein mit Vertrauen an das Loog der Ihren denken zu können. Das ist eine Frage, die nicht auf finanzpolitischem Gebiet, die auf dem Gebiet des inneren Staatsrechts, auf dem Gebiet recht eigentlich der sogenannten Dienstpragmatik steht. Nach dieser Richtung hin können wir die beiden Gesetze nach wiederholter wie Sie versichert sein kõnnen sorgfältiger n, n, . Erwägun 35 für Finanzgesetze ansehen, und sind sehr befriedigt davon, da . Tommi ssion ich auf denselben Standpunkt gestellt hat, wie au e Kommission des Herrenhnuses und das Plenum des Herrenhaufes. ö . diesen Umständen sehe ich keine Not wendigkeit ein, für das bgeordnetenhaus, eine Verwahrung gegen die Regierung einzulegen, wie der Hr. Abg. Klotz in diesem feinen Antrag vorgeschlagen. Wir 86 nach wie vor der Meinung, daß wir alle Gesetze, . wir nach gewissenhafter Prüfung für Finanzgesetze erklären werden und erklären mässen, dem Abgeordnetenhaus zuerst vorlegen werden. Wir werden alle diese Fragen von Fall zu Fall auf das sorgfältigste erledigen; aber wir können nicht im Großen und Ganzen einen Begriff statuiren, den die Wiffenschaft und die sorgfältigsten Untersuchungen, die ja Ihre eigene Kommifsion angestellt Hat, nicht zu definiren vermögen. Der Begriff des Finanzgesetzes im Sinne der Verfassung ist ein solcher, der sich nur aus dem einzelnen HGesetz, was vorgelegt werden soll, herleiten läßt. Wenn der Hr. Abg. Klo vorhin auf die Gisenbahngesetze jurückgegangen ist, wenn er der einung gewesen ist, daß die Eisenbahn · Ankaufgesetze nicht ein Ii ref seien, weil sie nur das Eigenthum für den Staat zu erwerben estinmt seien, so möchte ich dabei bemerken, daß erade der Ankauf der Eisenbahnen ein so ungeheueres Kapital er⸗ ordert, Sie wissen ja Alle, mit welchen Zahlen wir in dieser Hin— icht zu rechnen a n daß wir, wenn wir auch nicht der gin, ind, daß die Eisenbahngesetze nur finanzielle Fragen behandeln, denn 3 ehandeln in der Hauptfache Perkehrsftagen, und daß ich nicht gewagt en würde, dem anderen Hause diese Gesetze juerst vorzulegen, weil die Belastung des Landes mit Schulden, die wir vorschlagen mußten, im eminentesten Sinne des Wortes sie zu Finanzgesetzen stempelt. Ich stütze mich dabei ganz besonders auf die Verfassung: bie Auf⸗ nahme von . Staat findet nur auf Grund des Ge—⸗ setzes statt. Dag ist eine Bestimmung, die in Tit. 8 von den nenen steht und die uns ganz genau den Weg gewiesen hat, den wir e K . zu betreten hatten. 8 lann ich nur er⸗ klären, daß wir diese beiden vorliegenden Gesetze nicht für Finanz⸗ e. im Sinne der Verfasfung halten, daß wir sie mit den ewußtsein dieser Auffassung bem Herrenhause vorgelegt haben, und

daß wir uns in jedem einzelnen Falle und zwar von Fall zu 9 darüber klar machen werden, ob ein Finanigesetz im Sinne der Ver fassuns vorliegt, oder nicht. In dem Falle, daß ein en ge. vorliegen . werden wir dasselbe ohne Zweifel dem bohen Hause zuerst vor⸗

Nach diesen Erklärungen, glaube ich, kann die Regierung ihrer⸗ seits es nicht für war r eg halten, daß noch ,. des Abgeordnetenhauses gegen das Verfahren der Regierung müssen wir es doch auffasfen eingelegt wird.

Der Abg. Köhler erklärte, die Wahrung der verfassungs—⸗ mäßigen Rechte des Hauses liege ihm nicht minder am Her⸗ zen als dem Abg. Klotz. Da es nun, wie es sich gezeigt habe, sehr schwer sei, zu entscheiden, was ein Finanzgesztz sei, so lasse er die Frage in diefem Falle unentschieden, und bitte den Antrag Klotz mit der von ihm beantragten Aenderung anzunehmen, da damit in genügender Weise die Rechte des Hauses gewahrt würden.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er könne die beiden Gesetze nicht als Finanzgesetze ansehen, und da an der bona des der Regierung kein Zweifel bestehe, so halte er es für das Richtige, nach dem Vorschlage ber Kommission über den Antrag Virchow zur Tagesordnung überzugehen.

Die Debatte über die Vorfrage wurde geschlossen.

Der Abg; Klotz erklärte sich mit dem Amendement Oetker⸗ Köhler einverstanden; der so gestaltete Antrag Klotz wurde abgelehnt, der Antrag der Kommission angenommen.

Es folgte die Spezialdebarte über das Gesetz, betreffend die Abänderung des Pensionsgesetzes. Die Hauptbestimmungen desselben sind: 1) die Pension der Beamten soll in Zukunft nicht um 1s jährlich, sondern um 1,4 jährlich steigen, so daß dieselbe schon nach 40, statt früher nach 50 Jahren den Maximalbetrag von *, des Stelleneinkommens erreicht; Y sollen die Beamten nach vollendetem 40. Dienstjahr auch gegen ihren Willen in den Ruhestand versetzt werden können.

Der Abg. Helle erklärte sich für Nr. 1, aber gegen Nr. 2. Die neue Gesetzgebung habe schon die Stellung der Beamten in vielen Punkten herabgemindert, so z. B. die Stellung der Regierungs- Räthe dem Regierungs⸗Praͤsidenten gegenüber, so daß es nicht gerathen sei, in diesem Punkte noch etwas Wei⸗ teres zu thun. Außerdem sei es auch nicht gerathen, die älteren Beamten, welche die größere Erfahrung hätten, aus dem Amte zu entfernen. Man habe mit den jungen Strebern, namentlich auch in der Ausführung der Kulturkampfgesetze, keine guten Erfahrungen gemacht.

Der Finanz⸗-Minister Bitter legte das Hauptgewicht gerade auf die Bestimmungen über die unfreiwillige Pensionirung. Die Regierung müsse die Vollmacht haben, unfähige, altert , die den Verwaltungsdienst nur hinderten, zu

gen.

. Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch erklärte, daß prinzipielle Bedenken, namentlich die finanzielle Rückwirkung , . 66. ö. ., würden, gegen das Gesetz zu timmen. Die weitere Begründung seines Antrages sich e 9 dell n vor. 3 V

ie Kommission hatte eine neue Bestimmung eingefü th daß bei nicht richterlichen Beamten, a ee mfg, vollendet hätten, zur Pensionirung die Dienstunfähigkeit nicht nachgewiesen zu werden brauche. Vom Abg. br. Windthorst lag ein Antrag vor, die Worte nicht richterlichen zu streichen. Der Finanz⸗Minister Bitter erklärte sich damit einverstanden, ebenso der Abg. von Seydewitz.

Das Haus verwarf den Antrag Zelle, nahm dagegen den von Windthorst an und genehmigte mit dieser Modifikation das 6. Gesetz nach J der Kommission.

e eingegangenen Petitionen wurden dur i schlüsse für erledigt erklärt. , . uh ler uf vertagte sich das Haus um 5i / Uhr auf Montag

Protokoll der neunten Sitzung des Volkswirth⸗ schafts raths.

Berlin, den 21. März 1882.

Der Vorsitzende, Staats⸗Minister von i ü zie ern bern, fh s Boetticher, eröffnet

Wieder eingetreten sind die Herren Wegmann, Kenne— mann, Meyer und Frhr. von Landsberg. Für den Rest der Session ist entschuldigt Hr. Beyerle, von der ersten Hälfte der heutigen Sitzung dispensirt Hr. Kiepert.

Als Regierungskommissarien sind anwesend: der Direktor 9 ,, des . er. . der Unter⸗Staats sekretär Dr. ayr, der Geheime Regierungs⸗R Bocci der Regierungs⸗Rath Hr. hr. Rollin , siht 5 Protokoll der achten Plenarsitzung liegt zur Ein⸗

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Be— rathung des Gesetzentwurftz, 6 ö. eichstaback⸗ monopol.

Zu 8. 9 beantragt Hr. Krüger: Am Schluß zuzusetzen „nach Maßgabe des 8. 7.“

Nachdem Hr. Krüger diesen Antrag als Konsequenz des S8. bezeichnet und der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr denselben zwar für entbehrlich, aber für nicht bedenk⸗ lich erklärt hatte, falls mit demselben nur gesagt sein solle, daß innerhalh der Anbaubezirke das in 5. festgesetzte Ver⸗ hältniß gleichfalls zu berücksichtigen sei, wird 8. 9 mit dem Antrag Krüger angenommen.

Zu 8§. 10 beantragt Hr. Burghardt, dem Absatz 2 sol⸗ gende Fassung zu geben:

Die Anmeldungen solcher Personen, welchen wegen Zuwiderhandlung gegen dieses Gesetz der Tabackbau auf Zeit oder für immer untersagt ist, können von der Steuerbehörde zurückdgewiesen werden. Ein Rekurs hiergegen steht bei der Tabackbaukommission zu. An⸗ meldungen aus solchen Gemeinden, in welchen die insgesammt zum Tabackbau angenieldete Fläche für das betreffende Jahr zwei Hektar nicht erreicht, sind nicht zulässig. und Hr. Krüger:

6 4 Zeile 3 statt „drei Tagen“ zu setzen

en“. Nachdent der Reserent Hr. von Nathusius empfohlen hatte die Vorlage gegenüber dem Antrag ö fen g zu erhalten, und Hr. Krüger die Annahme seines Antrags befür— wortet hatte, weil die in der Vorlage enthaltene Frist von brei

Tagen zu kurz sei, erklärt der Re ierungskommisfar Hr. Dr. von Mayr, dem Antrag Krüger zustimmen zu können, sbwohi

die Frist von drei Tagen aus dem jetzt geltenden die Vorlage übernommen worden sei; ö . dagegen sei unannehmbar, weil die Steuerbehörde einen Pflanzer, dem die Befugniß zum Tabackbau durch Urtheil enommen sei, nicht gegen das Judikat zum Tabackbau zu⸗ assen könne. ö Bei der Abstimmung wird Alinea 1 der Vorlage ange⸗ nommen, ebenso Alineag 2, womit der Antrag Burghardt er⸗ ledigt ist, demnächst Alinea 3 und Alinea 4 mit denn Antrag Krüger, schließlich der ganze Paragraph mit der aus dem 36663 . ich . g en, ; wird mit den durch die Beschlüsse des perm Ausschusses herbeigeführten e, nnn, in . 2. §. 12 mit einer durch folgenden Antrag Krüger: Absatz 2 Zeile 5 statt drei Tagen“ zu setzen heul tetten ab err s chst ewirkten Abänderung, demnächst 5. 13 in der Fa Vorlage angenommen. dassung der

Zu §. 14 beantragt Hr. Krüger:

a. Absatz 1 anstatt „Blätterzahl“ zu sagen menge“ und hinter den Worten: „werhindliche Dekla= ration über die“ statt der in der Vorlage enthaltenen Worte zu setzen; „Gewichtsmenge einzureichen“

Absatz 2 die Worte „Glätterzahl“ (Haftmenge) zu streichen und dafür „Gewichtsmenge“ einzufetzen

Absatz 3 die Worte „Offenlegung des letzteren in der Gemeinde oder“ zu streichen.

. Absatz 4 die Worte nach der in ortsüblicher Weise erfolgten Bekanntmachung der Offenlegung des Re gisters beziehungsweise“ zu streichen.

Nachdem der Korreferent Hr. Schöpplenberg erklärt hatte er würde die Anträge a. und b. empfehlen, falls sie in steuer' technischer Beziehung zulässig seien, rechtfertigt Hr. Krüger die beiden ersten Anträge unter näherer Darlegung ' seiner in den Berathungen des permanenten Ausschusses gemachten Anfüh⸗ rungen. Das Blätterzählen sei bei den Millionen von Blät-= tern, die auf dem Felde und demnächst an Aufbewahrungs⸗ raume gezählt werden müßten, eine äußerst beschwerliche und kostspielige Maßnahme, schädige die Pflanzer aber auch direkt, indem bei der ersten Zählung auch nicht mit annähernder Sicherheit bestimmt werden könne, wie viel von den vorhan—

„Gewichtz⸗

nung gezogen werden würden; bei schlechter Witterung wurden zuweilen saͤmmtliche Blätter zu Grumpen, so daß der Planteur gar keine Blätter abliefern könne, mithin die ganze geschätzte Zahl vertreten müsse. Man sei daher im letzten Fahre in seiner Heimath zur Gewichtsschätzung übergegangen; dieselbe sei zwar auch unsicher, doch immerhin für die Pflanzer vor— theilhafter weil das Gewicht der ganzen Blättermenge ein— schließlich der Grumpen geschätzt werde. Viele Pflanzer neigten gegenwärtig dem Monopol zu, würden sich aber unbedingt gegen dasselbe erklären, wenn es bei der Blätterzählung ver⸗ bleiben sollte.

Der Regierungskommissar Dr. von Mayr führt aus, daß die von dem Vorredner aus den Verhältnissen seiner Gegend geschilderten Mißstände in dem größeren Theil Deutschlands nicht als solche empfunden würden. In 90 Proz. der Taback⸗ baubezirke würden vielmehr die Pflanzer sich schwer benach— theiligt fühlen, wenn an Stelle des Blätterzählens die Ge— wichtsschätzung eingeführt werden sollte. Es sei ganz unmög⸗ lich, das Gewicht, welches der Taback bei seiner Ablieferung dereinst haben werde, auf dem Felde auch nur annähernd richtig zu schätzen: die Differenzen betrügen bis zu 20 Proz. Diese Erfahrungen, welche man auf Grund des gegenwär⸗ tigen Tabacksteuergesetzes gemacht habe, könne man bei Ein⸗ führung des Monopols nicht zu Gunsten einzelner Gegenden ignoriren: höchstens könne es bei der Bestimmung des jetzigen Gesetzes, welches die Blätterzählung und die Gewichtsschäßung alternativ gestatte, belassen werden. Bei großer Häufung der Grumpen, insbesondere wenn einmal alle Blätter zu Grum— pen geworden sein sollten, in welchem Falle die Ernte aber, ganz vernichtet sei würde nach §. 15 der Vorlage Abhülfe möglich sein; auch in solchen Fällen sei die Gewichts⸗ schätzung noch ungünstiger wie die Blůͤtterzählung. Er könne beg nur empfehlen, es bei der Bestimmung der Vorlage zu elassen.

Hr. Kosmack empfiehlt, beide Systeme alternativ zuzu⸗ lassen. Nicht nur in Wesipreußen, sondern auch in Bran⸗ denburg und Pommern sei man für die Gewichtsschätzung, und letztere sei in Pommern bereits durchgeführt worden, nachdem sich die Blätterzählung als unpraktisch heraus— gestellt habe.

Hr. Krüger glaubt, daß nicht er, sondern daß der Regie⸗ rungkommissar das Interesse einer bestimmten Gegend auf Kosten der großen Mehrheit der Anbaubezirke fördern wolle. In Elsaß Lothringen möge man sich für das Blätterzählen entschieden haben: für die Gewichtsschätzung aber sei man nicht nur in den nordöstlichen Provinzen, . auch in Posen, zum Theil auch in Hessen und Baden. Die Grumpen, deren Schätzung selbst unter gewöhnlichen Verhaͤltnissen bis zu 10 Proz. differire, seien nicht immer unbrauchbar, na— mentlich dann nicht, wenn in Folge besonderer Witterungs— verhältnisse auch die oberen Blätter der Tabackstauden zu Grumpen geworden seien; in letzterem Fall könne man also nicht von einer Vernichtung der Ernte sprechen.

Hr. von Risselmann bestätigt, daß auch in seiner Gegend (Schwedt, eine ganz besonders große Abneigung gegen das Blätterzählen bestehe. Das Monopol habe in jener Gegend schon jetzt viele Anhänger, dieselben würden sich meh⸗ ren, wenn man die Gewichtsschätzung wenigstens fakultativ beibehalte. Er empfehle daher, es bel den Vorschriften des jetzt geltenden Gesetzes zu belassen.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr erklärt sich wiederholt mit dem letzteren Vorschlag einverstanden, wenn man glaube, daß die Vorlage die von derselben gewollte Verbesserung des gegenwärtigen Rechtszustandes nicht enthalte; es könne ja zugegeben werden, daß für einzelne Gegenden ein Bedürfniß für bie. Gewichtsschätzung vorhanden sein könne, ö das in vielen anderen Gegenden thatsächlich nicht der all sei. Nachdem Hr. Krüger sich gegen die alternative Zu⸗ assung beider Systeme erklärt hatte, da er die Blätterzählung ganz beseitigen wolle, und von der Gewichtsschätzung einen Nachtheil für die Monopolverwaltung nicht besorge, wird der Antrag Krüger a. und b. . dagegen solgender in⸗ zwischen eingebrachter Antrag bes Hrn. von Fisselmann: in S. 14 Absatz 1 und 2 nter „Blätterzahl“ einzu⸗ schieben oder der Gewichtsmenge“ und mit ihm Abfatz 1 und 2 des §. 14 angenommen.

Hr. Krüger begründet sodann seine Anträge c. und 4.

denen Blättern Grumpen werden und als solche nicht in Rech⸗

unter Wiederholung der Seite 108, 109 der Protokolle ge⸗ machten bezüglichen Anführungen.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr legt dar, daß die Vorlage den verschiedenen in Deutschland bestehenden Wünschen und Verhältnissen habe Rechnung tragen wollen und deshalb die in den Absätzen 3 und 4 aufgestellte Alternative nachlasse: er habe aber keine wesentlichen Bedenken gegen die Krügerschen Anträge, wenn man glaube, daß die Pffenlegung der Register durchweg weniger zweckmäßig sei als die Zustellung eines Auszugs. .

Hr. Dietze möchte es bei der Vorlage belassen, weil die Offenlegung des Registers Jedem die Möglichkeit gebe, auch die Einschätzung der Anderen einzusehen, und dabei sich zu überzeugen, ob die Einschätzung eine gleichmäßige sei oder nicht.

Der Referent Hr. von Nathusius ersucht in einem Schluß⸗ wort den Vorredner Krüger, nicht aus den Verhältnissen seiner engeren Heimath Schlüsse zu ziehen auf die Verhältnisse in anderen Theilen Deutschlands, und nicht letztere zu Gunsten jener zu benachtheiligen, Es würde der Versammlung dadurch sehr erschwert, für die Interessen der engeren von Krüger ver⸗ tretenen Gegend, so wie die Versammlung es wohl wünschen würde, einzutreten. Er empfehle die Vorlage, welche durch ihre alternative Bestimmung allen Verhältnissen Rechnung trage. ; Nachdem auch der Korreferent Hr. Schöpplenberg sich zu Gunsten der Vorlage ausgesprochen hatte, und die Diskussion geschlossen worden war, werden die Krügerschen Anträge é. und d. abgelehnt und, nachdem ein erst jetzt eingegangener Eventualantrag des Hrn. Krüger, welcher kumulativ die Offen⸗ legung des Registers neben der Uehersendung eines Auszugs aus demselben bezweckte, von dem Vorsitzenden mit Zustim— mung der Versammlung als nicht mehr zulässig zurückgewiesen worden war, die Absätze 3 und 4, sowie die Absätze 5 und 6 in der Fassung der Vorlage, schließlich der ganze §. 14 mit ven aus dem Antrag von Risselmann sich ergebenden Abände—⸗ rungen, deren Konsequenzen auch für die übrigen Paragraphen der Vorlage gezogen werden sollen, angenommen, ebenso mit dieser Maßgabe §. 15. .

Zu §. 16 beantragt Hr. Krüger: .

a. Absatz 1 Nr 2 hinter „Tabac darf“ ist einzuschalten: „ohne Genehmigung der Monopolverwaltung.“ b. Absatz 1 Nr. 3 ist zu streichen (selbst wenn §. 14 Ab⸗ satz 1 fällt).

c. Am Schluß des Absatzes 2 ist vor dem Wort „maß⸗ da die Bestimmungen nur als Reklame aufzufassen seien und

gebend“ einzuschalten: „mit dem Vorbehalt“ .

und hinter dem Wort „maßgebend“ zuzufügen: „daß die Büschelung bei besonders schweren Taback— sorten von der Monopolverwaltung ganz erlassen werden soll.“ .

Hr. Krüger rechtfertigt diese Anträge mit der Ausführung, daß er seine Abänderungswünsche auf das Geringste beschränkt zu haben glaube. Die Möglichkeit des Zwischenpflanzens sei für seine Gegend ganz besonders wichtig, die Festsetzung eines Endtermins für das Köpfen und Ausgeizen bei der großen Verschiedenheit der in Betracht kommenden Verhältnisse und bei der Gefahr, welche ein zu frühes oder zu spätes Köpfen und Ausgeizen für den Planteur mit sich bringe, nicht an⸗ gängig. Der dritte Vorschlng enthalte das Mindeste, was jur Vermeidung der bei der Büschelung schwerer Tabacke möglichen Benachtheiligung worüber er seine früheren Be⸗ merkungen aufrecht erhalte verlangt werden müsse.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr bezeichnet den Antrag a. als nicht bedenklich, und den Antrag b. als unannehmbar, weil die Blätterzählung fakultativ beibehalten und die Bestimmung für diese nicht entbehrlich, aber auch ungefährlich sei, da nicht ein und derselbe Termin für ganz verschiedene Verhältnisse werde eingeführt, sondern der Termin nach den Verhältnissen jeder Gegend verschieden werde fest— gesetzt werden. Dem Gedanken, welchen der Antrag c. ver⸗ solge, solle man eventuell durch eine Resolution Ausdruck geben, da eine solche Bestimmung in das Gesetz nicht hinein⸗ passe und mit ebensoviel Recht noch eine ganze Reihe anderer Gesichtspunkte für die demnächst zu erlassenden Ausführungs⸗ bestimmungen würden aufgestellt werden können. Nachdem Hr. Krüger mit dem Hinweis darauf, daß die Büschelung in einzelnen Gegenden schon jetzt als für schwere Tabacke unmög⸗ lich erlassen sei, seine Anträge nochmals befürwortet hatte, wird sein Antrag ad a. angenommen, ad b. und (. abgelehnt, §. 16 mit der aus der Abstimmung sich . Abände⸗ rung angenommen, und ebenso folgende Resolution, welche den Gedanken des soeben abgelehnten Antrags Krüger ad e. wiedergiebt:

Der Volkswirthschaftsrath spricht den Wunsch aus, daß in den Bestimmungen, welche vom Bundesrath und vom Reichstabackamt über das bei der Trocknung, Auf⸗ bewahrung, Sortirung und Verpackung des Tabacks anzuwendende Verfahren werden getroffen werden, die Büschelung bei besonders schweren Tabacksorten erlassen werden möge.

Zu §. 17 wird ein Antrag von Nathusius:

am Schluß die Worte hinzuzufügen: „und Anrechnung auf die Lieferung“

nach kur zer Befürwortung durch den Antragsteller und mit Zustimmung des Regierungskommissars angenommen, ebenso §8. 17 mit diesem Zusatz, 8. 18 in der Fassung der Vorlage, §. 19 in der Fassung, wie er aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervorgegangen ist, und mit dem dazu gestellten Antrag Krüger:

Absatz 3 Zeile 3 hinter „bestimmten Frist“ einzuschalten: „welche jedoch mindestens 1 Monat betragen muß“ nachdem der Antragsteller diesen Zusatz mit der Nothwendig⸗ keit, die Frist zur Ausfuhr geräumig zu bemessen, begründet, der Regierungskommissar zugestimmt, Hr. Leyendecker die Be⸗ schlüsse des permanenten i g f! für genügend erachtet hatte. Ebenso werden ohne Diskussion 8. 20, 5. 21, 5. 22

mit der von dem permanenten Ausschuß beschlossenen

Streichung, 8. 23, 8. 24, 5. 25 und 26, sowie dieselben aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervor⸗ gegangen sind, angenommen. ; .

Zu §. 27 bemerkt Hr. Breithaupt, man habe die Arbeiter durch verschiedenartige Mittel gegen das Monopol einzunehmen versucht. So habe man ihnen vorgespiegelt, die Cigarren würden demnächst in den Zuchthäusern angefertigt und die freien Cigarrenarbeiter dadurch entbehrlich werden. Er bitte, daß dies durch eine Aeußerung des Regierungskommissars ausdrücklich widerlegt werde.

Die in den Erläuterungen der Vorlage angenommenen

enen etwa den in Baden auf dem platten Lande gezahlten reisen.

In Cassel sei übrigens unter den Inhabern kleinerer, aber alter Geschäfte die Ueberzeugung verbreitet, daß sie durch die Einführung der Fabrikatsteuer würden vernichtet werden; man ziehe der letzteren das Monopol vor. Die Tabackarbeiter könnten, wenn sie wirklich zu einem Theil von der Regieverwaltung nicht sollten übernommen werden, in Handwerk und Industrie vollauf Verwendung und lohnenden Erwerb finden; man brauche dort noch viele Arbeitskräfte und beschäftige schon gegenwärtig mit gutem Erfolg und zu ihrer Zufriedenheit ehemalige Cigarrenarbeiter, welche wegen Arbeitsmangels aus ihrer bisherigen Beschäftigung aus— geschieden und zum Handwerk oder zu anderen Industrie zweigen übergegangen seien.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr erklärt darauf, daß es ihm nicht unbekannt sei, wie die Gegner das Monopol in jeder Weise und mit allen Mitteln zu diskre⸗ ditiren bestrebt seien. Er wisse aber dem Vorredner Dank für die Mittheilung jener Mähr von den Zuchthäusern, und könne nicht umhin, die letztere als eine böswillige Erfindung der gegnerischen Presse zu bezeichnen.

Die Durchschnittslöhne, welche die Vorlage in Ansatz bringe, seien nicht geographisch zu verstehen, sondern seien in Berücksichtigung dessen aufgestellt, daß man theils Männer, theils Frauen, theils jugendliche Arbeiter zu löhnen haben werde. Die geringeren Sorten Taback beabsichtige man aller⸗ dings im Allgemeinen an Orten anfertigen zu lassen, in denen billige Arbeitskräfte zu haben sein würden,

Hr. Hessel wünscht durch eine Resolution ausdrücklich her⸗ vorzuheben, daß die Cigarrenfabrikation nicht in die Zucht— häuser verlegt werden solle, um die Arbeiter, die sich hierdurch an ihrer Ehre gekränkt fühlen könnten, völlig zu beruhigen, steht hiervon jedoch ab, nachdem Hr. Vorderbrügge dem gegen⸗ über ausgeführt hatte, daß die Vorlage auch nicht den min— desten Anlaß zu der Annahme gebe, daß die Monopolverwal⸗ tung beabsichtigen könne, die heutigen freien Arbeiter aus den geeigneten Fabrikräumen in Zuchthäuser zu führen, und nach⸗ dem der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr diese letztere Auffassung als richtig bezeichnet hatte. 5. 7 wird demnächst angenommen. .

Zu §. 28 beantragt Hr. Schöpplenberg:

„den ganzen Paragraphen, eventuell mit Ausschluß des ersten 9er ee zu streichen“,

von der Monopolverwaltung nicht innegehalten werden könnten.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr verwahrt die Vorlage gegen diese Unterstellung des Vorredners: der Para⸗ graph enthalte keineswegs eine Reklame, sondern bindende Verpflichtungen und dadurch eine wichtige Garantie für die Konsumenten, nachdem die Vorlage an anderer Stelle ebenso wichtige Garantien dem Tabackpflanzer gegeben habe. Es könne daher auf den Antrag des Vorredners nicht eingegangen werden, wenngleich er an und für sich insofern etwas Verführerisches zu haben scheine, als er die Verwaltung von einer selbstübernommenen Be⸗ schränkung entbinden würde.

Auf die Anfrage des Hrn. Meyer, welche Größe und welches Format die Cigarren erhalten würden, erklärt der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr, daß man nicht be⸗ absichtige, ungewohnte und in Deutschland nicht verbreitete kleine Formate einzuführen. Wenn die Straßburger Taback⸗ manufakttur zum Theil kleine Formate herstelle, so . dies mit Rücksicht auf den französischen Geschmack, dem sie Rechnung tragen müsse. Ueber den Inhalt der Cigarre könne man aus der Begründung der Vorlage einen Ueberblick ge⸗ winnen. Auf die Frage des Hrn. Leyendecker, wie es sich mit dem Durchschnittsgewicht von 8000 Stück pro Centner verhalte, welches die Vorlage beabsichtige, erklärt der Regie rungskommissar Hr. Dr. Roller, daß das in der Vorlage an⸗ genommene Durchschnittsgewicht (3000 Stück Cigarren 1 Centner); einem für ganz Deutschland gegenwärtig aufzu⸗ stellenden Durchschnitt entsprechen werde. Im Jahre 1858 habe man in der Tabackenquete⸗Kommission allerdings 7000 Stück Cigarren auf einen Centner gerechnet, doch sei diese Annahme schon damals von dem Bremer Mitglied jener Kommission für zu niedrig erklärt, obwohl gerade in Bremen durchschnittlich größeres Format und größeres Gewicht ge⸗ wählt werde. Seither hätten sich die Verhältnisse in Deutsch⸗ land geändert.

Nachdem der Regierungskommissar Hr. Dr. Roller auf eine weitere Anfrage des Hrn. Kade über die Gestehungskosten der billigeren Tabacksorten, speziell des Rippentabacks, unter Berücksichtigung der gegenwärtig aufzubringenden Steuer Auskunft gegeben hatte, wird 5. 28 in der Fassung der Vor⸗ lage angenommen, wodurch der Antrag Schöpplenberg sich er⸗ ledigt. 5. 29 wird in der Fassung der Vorlage gleichfalls angenommen.

Zu §8. 30 beantragt Hr. Schöpplenberg:

hinter Alinea 2 nachstehende Sätze einzufügen: .

„Dieselben haben, bevor sie den Verschleiß über⸗ nehmen, sofern sie sich vorher mit dem Handel von Tabackfabrikaten beschäftigt haben, den Nachweis zu . daß sie ihre früheren Lieferanten befriedigt haben.

Die Personalvergütigung für die Händler mit Tabackfabrikaten wird erst nach 3 Monaten ausgezahlt, um ihren Gläubigern aus dem bisher betriebenen Tabackgeschäft Gelegenheit zu geben, sich für ihre For⸗ 32 if gesetzlichem Wege aus derselben zahlung zu verschaffen.“

Hr. Schöpplenberg begründet diesen Antrag in derselben Weise, wie auf Seite 153, 154 der Protokolle, worauf Hr. Dr. Janßen dem ersten Theil des Antrags mit dem Hinweis darauf entgegentritt, daß derselbe der Verwaltung eine mora⸗ lische Verantwortlichkeit auferlege, welche nicht gerechtfertigt sei, wogegen er den zweiten Theil des Antrags unter Aus⸗ behnun auch auf die Arbeiter für empfehlenswerth hält. Namentlich müsse man die letzteren davor bewahren, die Ent⸗ schädigungsgelder schnell und n n zu verthun.

r. Rosenbaum erbittet Auskunft, ob der Verschleiß nur in besonderen Trafiks, oder auch nebenher von anderen Ge⸗ schäftsleuten erfolgen solle, ob nur civilversorgungsberechtigte Personen bei der Vergebung der Verschleißstellen berücksichtigt werden sollen, und man ir Händler vorzugsweise be⸗ rücksichtigen werde, welche nach Aufgabe . jetzigen Taback⸗ er, e. keine oder nur geringe Entschädigung erhalten würden.

Hr. Regierungskommissar Dr. von Mayr entgegnet, daß die Tabackverschleißer Beamte der Monopolverwaltung seien, wodurch sich die Frage des Vorredners Brockhoff erledige. Bei der Vergebung der Verschleißstellen beabsichtige man, die jetzigen freien enen wie dies auch in der Resolution 5 vom per⸗ manenten Ausschuß empfohlen worden sei, zu berüclsichtigen und den Verschleiß auch als Nebengeschäft zu gestatten. Die Anträge Schöpplenberg seien vom permanenten Ausschuß mit Recht abgelehnt; dem, was er damals ausgeführt habe, wolle er nur noch hinzufügen, daß der Händler ja um so eher zu seinem Gelde kommen könne, je früher sein Schuldner in eine besoldete Stellung einrücke. Die Entschädigung in allen Fällen erst nach drei Monaten zahlen zu lassen, würde Härten mit sich bringen, da dieselbe gerade für die erste Zeit nach der Beendigung der bisherigen und vor Beginn einer neuen Be⸗ schäftigung den Unterhalt gewähren solle. Hr. Freiherr von Landsberg würde sich mit dem Monopol eher befreunden können, wenn Vorsorge getroffen werde, daß durch freie Vergebung der Verschleißstellen nicht, wie in Frank⸗ reich geschehe, vom Staat abhängige Existenzen geschaffen wür⸗ den, was den Servilismus fördere. Man solle die Stellen, wie in Oesterreich, meistbietend vergeben. Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr entgegnet, daß in Oesterreich nur besonders gute Verschleißstellen meist⸗ bietend vergeben würden. Die kleineren Stellen übertrage man aus freier Hand an versorgungsbedürftige, aber nicht pensionsberechtigte Personen. Aehnlich sei es in Frankreich. Wenn hier auch in Ausnahmefällen wohl mal nach Gunst verfahren sei und dadurch in einzelnen Fällen die von dem Vorredner angedeuteten Uebelstände hervorgerufen sein möch⸗ ten, so sei es doch die Regel, daß die große Zahl von Kom—⸗ munal⸗- und Staatsbeamten, welche dort auf Kündigung ohne Pensionsberechtigung, jedoch mit der stillschweigend ertheilten Aussicht auf eine Trafifstelle angestellt wären, mit den letzteren versorgt würden. In Deutschland lägen die Dinge aber ganz anders. Hier handele es sich für jetzt und in den nächsten Dezennien nur darum, das alte in das neue System über⸗ zuleiten, und die jetzt vorhandenen Verkäufer zu plaziren. Diese wohlwollende Absicht der Regierung würde durch Ein⸗ k meistbietender Vergebung der Stellen vereitelt werden. Hr. Schöpplenberg pflichtet dem bei, daß einstweilen ein anderes System, als das in der Vorlage angenommene, nicht zulässig sei, wünscht, daß denjenigen Händlern, welche nicht leich plazirt werden können, Anwarischaften auf demnächst 94 werdende Stellen ertheilt werden möchten, und glaubt, daß man Verschleißer, welche ja Beamte seien, ebenso gut erst nach Berichtigung ihrer Schulden anstellen könne, wie etwa die Offiziere. Jedenfalls könnten die Fakrikanten Sicher⸗ stellung verlangen. Hr. Herz tritt den Anträgen Schöpplenberg 4 Eine derartige Bevorzugung der Fabrikanten sei ohne Vor⸗ änge. Die von dem Antragsteller hervorgehobenen Uebel⸗ . e würden in gleicher Weise eintreten, wenn die Schuldner ihr Geschäft freiwillig aufgäben. Man weise schlechte Zahler nicht von der Börse, weil sie dann noch unsicherer würden. Wenn in Oesterreich eine Lizitirung der Verschleißstellen stattfinde, so müßten wobl die Revenüen derselben dort höher sein, als für uns in Aussicht stehe. Nachdem der Regierungs⸗ kommissar Hr. Dr. von Mayr auf die Frage des Vorredners, wie man sich das Verfahren bei Vergebung der Stellen denke, nochmals betont hatte, daß nur die jetzigen Händler placirt werden sollten, erklärt Hr. Vorderbrügge, er bedauere, daß der Vorredner Freiherr von Landsberg das Submissionsverfahren für die Vergebung der Verschleißstellen einführen wolle. Er bitte dies abzulehnen, da das heutige Suhbmissionsverfahren sich durchaus nicht bewährt, vielmehr schädlich gewirkt habe und revisionsbedürftig sei. Nachdem der Vorsitzende wegen anderweiter Dienstgeschäfte den Vorsitz an den Regierungskommissar Hrn. Bosse abge⸗ geben und Hr. Krüger die Schöpplenbergschen Anträge empfohlen hatte, denen man überhaupt mehr Beachtung schenken solle, befürwortet Hr. Freiherr von Landsberg, man möge den Landesregierungen die Direktive geben, nach Ueberwin⸗ dung der Uebergangszeit die Verschleißstellen in der Regel im Wege des Meistgebots zu vergeben, und nur etwa den vierten Theil für Civilversorgungs-Berechtigte oder sonstige Unter⸗ stützungsbedürftige zu reserviren. Man könne dem Nepotigt⸗ mus nur durch das österreichische System entgegenarbeiten. Der Referent Hr. von Nathusius drückt seine Sympathie für die den Schöpplenbergschen Anträgen zu Grunde liegenden Gedanken aus, hält die Anträge aber nicht für annehmbar. Dieselben werden darauf abgelehnt, dem Sinne nach aber durch Annahme folgender von Hrn. Krüger vorgeschlagenen Resolution zur Geltung gebracht: „Der Volkswirthschaftsrath empfiehlt der König⸗ lichen Staatsregierung, solchen Personen, welche sich mit dem Handel mit Tabackfabrikaten beschäftigt haben, einen Verschleiß von Regiefabrikaten erst dann zu über⸗ tragen, wenn sie ihre früheren Lieferanten mit ihren Forderungen aus der bestandenen Geschäftsverbindung befriedigt haben, sowie die Personalvergütung an die Händler mit Tabackfabrikaten erst nach 3 Monaten auszuzahlen.“ §. 30, 85. 31 bis 33, §. 34 in der Fassung, den er durch die Beschlüsse des permanenten Ausschusses erhalten hat, §. 35, 8. 36, 8. 57, 8. 58, §. 59 in der Fassung, wie er aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervorgegangen ist, §8. 60 werden angenommen. Zu 5§. 61 beantragt Hr. Schöpplenberg: Hinter Alineg 2 einzufügen: ö 1) Für Rohtabacke muß, 2 ihre Identität in Original⸗ Verpackung mit den in den Fakturen bezeichneten Ta⸗ backen zweifellos nachgewiesen wird, der . mit Hinzurechnung von Fracht, Steuer und 5 Prozent Verzugszinsen gewährt werden.

2) Die Maschinen, 2 und Geräthe zur Tabadk⸗ fair ri sind nach dem wirklichen Werthe, den sie ür den Betrieb haben, zu schätzen. .

Hr. Schöpplenberg begründet den Antrag damit, daß die angekauften Vorräthe nicht ausgeführt werden könnten, weil die Nachbarländer fast alle Monopgl hätten, nach Rußland aber Niemand gerne Geschäftsverbindungen eingehe, dort auch die Steuer zu hoch sei. Man werde also den Verkauf an die Regie wählen müssen, und da sei es hart, den eingekauften Taback. dessen Preis man nachweisen könne, erst schätzen lassen zu müssen. Eine richtige Taxe sei auch kaum zu erwarten, weil kein Sachverständiger so verschiedenartige Tabacke richtig

Akkordsätze halte man in Cassel selbst dann für Je. niedrig, wenn sie nur Durchschnittssätze sein sollten: die Ansätze ent⸗

r. Brockhoff wünscht Auskunft darüber, wie Absatz 6 mit Absatz 3 zu vereinigen sei.

schätzen lönne. Für die Maschinen ze, gelte im Allge⸗ meinen dasselbe. Nedner bittet um Annahme seiner Anträge.

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