/ 83 5 8 18 w
Sr. Herz empfiehlt den ersten Theil des Antrages, da die Tabacke der Regel nach nicht eingeführt sein mu gen, um die Regie zu schädigen; den zweiten Theil des Antrags be⸗ fürworte er nicht, da zu viel unbrauchbare Maschinen ver⸗ alteter Systeme vorgeführt werden würden.
Der Regierung kommissar Hr. Dr. von Mayr führt aus, daß sachverständige Schätzung der bessere Weg zur allseitigen loyalen Ermittelung des wahren derzeitigen Verkaufswerths der Vorräthe sei, welcher mit dem Einkaufspreis keineswegs . brauche und insbesondere höher sein könne wie dieser. Man solle die Fakturen den Experten vorlegen und werde dadurch großen Einfluß auf ihr Gutachten ge— winnen. Anläufe, die man von jetzt an mache, würden übri⸗ ö durch die Rücksicht auf das Monopol beeinflußt
n.
Der zweite Theil des Antrags dagegen sei implicite in der Vorlage enthalten und daher nicht . n nn
Hr. Brockhoff führt aus, daß der Antrag Schöpplenberg hauptsächlich einer Berücksichtigung der bei der Einführung der Vorräthe bezahlten Steuer und des Zinsverlustes bezwecke, worauf der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr ent⸗ gegnet, daß die Steuer ein Moment des Werthes sei und bei der Abschätzung von der Kommission berücksichtigt werden
müsse.
Hr. Wolff hält den den Anträgen zu Grunde liegenden
Gedanken für gut, glaubt auch, daß das im ersten Absatz stehende Wort „zweifellos“ etwaige Bedenken beseitigen könne. Hr. von lathustus würde für den ersten Antrag stimmen können, wenn er eine Möglichkeit absehen könnte, die dem Fabrikanten dann zustehende Befugniß zu beseitigen, solche Tabacke, welche er billig eingekauft hat, zur Schätzung zu bringen, diejenigen aber, für welche er seiner Zeit mehr bezahlt hat, als sie nach den Konjunkturen zur Zeit der Ueber— nahme werth sind, nach den Falturen abzugeben.
3 Dietze schließt sich den Ausführungen des Vorredners, betreffend den ersten Theil des Antrages Schöpplenberg, an und bezeichnet den zweiten Theil desselben mit Rücksicht darauf für bedenklich, daß derselbe die Interessenten dazu verführen könne, ungerechtfertigte Ansprüche auf Ersatz für abgenutzte und unhrauchbar gewordene Maschinen und Geräthe zu erheben
Nachdem Hr. Schöpplenberg seinen Antrag durch den Hinweis darauf vertheidigt hat, daß derselbe nur den Ersatz des wahren Werthes der noch im Betrieb befindlichen Maschinen und Werkzeuge bezwecke, und daß nur der nachweitzbare Ein⸗ kaufspreis der vorhandenen Vorräthe ersetzt werden solle, tritt auch Hr. Vorderbrügge für die Nr. 2 des Schöpplenbergschen Antrages ein, indem er hervorhebt, daß Maschinen und Werk— zeuge bei der Tabackfabrikation eine ganz untergeordnete Rolle sppielten und deshalb die Annahme des in Rede stehenden Antrages eine wesentliche Steigerung der Entschäbigungen nicht nach sich ziehen könne, wird der Antrag Schöpplenberg Nr. abgelehnt, die Nr. 2 dagegen angenommen.
Sodann werden die 8§8§. 61 und 62 der Vorlage ange— nommen.
Zum 5. ö. .
im zweiten Alinea die Worte „endgültig und mi ⸗
schluß des Rechtsweges“ zu kin, ⸗ . und begründet diesen Antrag durch eine kurze Rekapitulation der bezüglichen Verhandlungen im permanenten Ausschuß (siehe S. 128 unter 131 der Protokolle⸗. Nachdem der Regie— rungskommissar Hr. Unter⸗-Staatssekretär von Mayr und der Referent auch ihrerseits auf die betreffenden Beschlüsse des per⸗ manenten Ausschusses verwiesen, Hr. Schöpplenberg dagegen für die Zulassung des Rechtsweges bei Fesistellung des Preifes der von der Monopolverwaltung zu übernehmenden Gegen— stände eingetreten ist, wird der Antrag Leydendecker abgelehnt und werden sodann die 5§§. 63, 64 und 65 angenommen.
Zum 8. 66 beantragt Hr. Brockhoff:
a. in Alinen L die Worte „ausschließlich“ und „oder über⸗
wiegend“, sowie das Wort „ihren“ zu streichen, und
b. daselbst das Wort „Ortsbehörde“ durch „Monopolver—
; fuel ag zu . un rt zur Begründung an, daß es eine unbilli ä enthalten würde, wenn solche Personen, , n , fabrikation oder den Tabackhandel neben anderen Gewerben betrieben hätten, von einer Entschädigung ausgeschlossen wer⸗ den sollten, weshalb der Antrag auf Personalentschadigung bei der Ortsbehörde angebracht werden solle, da doch die Mo- , , über die Entschädigung zu befinden haben
Hr. Schöpplenberg beantragt:
. 2 16 siahn . die Personalentschädigung besteht für die Taback— fabrikanten in dem Zehnfachen, für fz. 2 händler in dem Vierfachen ihres durchschnittlichen Rieingewinns während der Jahre 1869 bis inkl. 1878 mit Ausscheidung des niedrigsten und höchsten Jahres, jedoch mit der Maßgabe, daß für Geschäfte, welch noch nicht zehn Jahre hindurch betrieben worden , nur die Hälfte der bezeichneten Sätze gewährt Für diese wird der Reingewinn der Jahre i Bestehens mit Ausschluß der Jahre 10865 n . bei Berechnung ihrer Enischädigung zu Grunde Hr. ,. ns im zweiten atz die Worte 7 Jahre i Jahre die Zahlen 1876 bis 1882 in 6 viregh K
1875 bis 1883 in 758 bis 8. zu ändern.
k ,
n dem ersten Alinea, zweit ĩ ei 1 wor!) n e. ö. zweite und dritte Zeile, folgen de „welche ihre Fabriken nicht an di i. cht an die Monopolverwaltung as zweite Alinea wie solgt zu fassen: „Die Personalentschädigung . f a) für diejenigen, welche ihr Geschäft mindeftens 4Jahre betrieben haben, sofern es Fabrikanten sind, in dem gwei⸗ bis fünffachen Betrage ihres durchschnittlichen Reingewinns und zwar derart, daß die Hälfte der Jahre den Multiplikator bildet und mithin bei Fahr amm Betriebe der 2fache Betrag,
„A2Isa fache, M6 7 nn, rf,
b, 31/2 In 8 9, 14 ö 1 1 39 ö nf, * 41½ 9 121 des Durchschniits-Reingewinns in Ansaß lommt.
VI nn, 9, Oo 6 o, *
Wenn es Rohtabackhändler sind, so kommt bei einem Betriebe von mindestens 5 und nicht über 19 Jahre der U, fache, für einen Betrieb von länger als 10 Jahren der 2 fache Betrag des durchschnitt⸗ lichen Reingewinns in Anrechnung. Der durch⸗ schnittliche Reingewinn wird berechnet für Geschäfte von mindestens siebenjähriger Dauer aus den Jahren 1876 bis 1881 und für Geschäfte, welche noch nicht sieben Jahre betrieben sind, aus den Jahren 1877 bis 1882, in beiden Fällen jedoch mit Ausschluß des besten und des schlechtesten Jahres“
3) In dem vierten Alinea den Schlußsatz zu streichen: „Die im Zollauslande belegenen Geschäftsetablissements bleiben außer Berücksichtigung.“
Auch zur Begründung dieser Anträge verweist der Antrag⸗
steller auf die Verhandlungen des permanenten Ausschusses. Hr. Kalle will bei der Berechnung des durchschnitilichen Reingewinns gemäß §. 66 Alinea 2 die Jahre 1882 und auch 1881 nicht mit in Betracht gezogen wissen, weil die Bilanzen dieser Jahre noch nicht feststehen und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen sei, daß die Bilanzen hier und da mit Rück⸗ sicht auf die bei Einführung des Monopols zu erwartenden Entschädigungen günstiger gestaltet würden, als es den that⸗ sächlichen Verhältnissen entspreche. Ferner wünscht Redner Auskunft darüber, ob bei der Berechnung der für die Bewilli⸗ gung der Entschädigungen maßgebenden Dauer des Geschäfts⸗ , e, , ᷣᷣ, ö. Geschäfts durch den eitigen Inhaber oder die Dauer des Bestehen er Fi ausschlaggebend sein werde. k
Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr beantwortet zunächst die letztere Anfrage dahin, daß die Zeit des Bestehens der Firma entscheidend sein werde. Den Antrag Brockhoff ad b. bezeichnet Redner als nicht gerechtfertigt. Bei Annahme desselben würde eine Entschädigung auch von solchen Personen gefordert werden können, bei denen die Beschäftigung mit der Tabackindustrie kein Element ihres dauernden Erwerbs bilde, oder die sich nur gelegentlich versuchsweise mit diesem In⸗ dustriezweige heschäftigt hätten. Dies sei aber jedenfalls nicht angemessen. In einzelnen Fällen, in denen die Bestimmungen des Entwurfs zu Härten führten, könne im Wege der Unter⸗ stützung gemäß 5. 68 geholfen werden. — Nach der Absicht des Entwurfs solle die Ortsbehörde nur die Anmeldestelle für die Entschädigungsansprüche bilden, wie deshalb zweckmäßig erscheine, wei die Behörden der Monopolverwaltung in vielen Fällen nicht so einfach zu erreichen sein würden. — Der An— trag Leyendecker zu Alineag 1 des §. 66 berühre, wie schon früher hervorgehoben, keine Prinzipienfrage, sondern lediglich eine Uilitätsfrage. Dieser Punkt erscheine durch die Verhand⸗ lungen im Ausschuß genügend aufgeklärt.
Nachdem Hr. Brockhoff noch für seinen Antrag a. ein⸗ getreten ist, indem er bemerkt, daß den Personen, welche ein Tabaclgeschãft neben anderen Geschäften trieben, ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu gewähren sei, und eine Ver⸗ weisung auf den Weg der Unterstützung nicht befriedigen könne, Hr. Kade auch für den Antrag Brockhoff sub b. sich ausgesprochen hat, wird dieser Antrag a. angenommen, der Antrag b. aber abgelehnt. Gleichfalls abgelehnt wird der An—⸗ trag Leyendecker ad 1. Das Alinea 1 des §. 66 wird sodann mit der durch den angenommenen Antrag gegebenen Modifi⸗ kation angenommen. garn cr Leyendecker zieht sodann seine Anträge ad 2 und 3
K , . Hr. Kiepert: ei Bemessung der Entschädigungen nach 8. 6 Skala zu beobachten: . ,
Dauer des Geschäftes: 4 und 5 Jahre 6 und 7 Jahre 3! / fach, 8 und 9 Jahre 4a fach,
. Jahre und darüber 5 fach.
Hr. Kiepert begründet seinen obigen Antrag, betreffend anderweitige Bestimmung der Normaljahre mit dem Hinweis auf den schon von Hrn. Kalle hervorgehobenen Umstand, daß die Bilanz für das Jahr 1882 noch nicht festgestellt sei. In Bezug auf seinen zweiten Antrag wegen Einführung einer gleitenden Skala für die Bemessung der Entschädigungen beruft er sich darauf, daß ein gleicher Antrag bei der Berathung im Ausschuß vielen Anklang gefunden habe, der nur um eine Stimme in der Minorität geblieben, auch von den Vertretern der Staatsregierung gunstig aufgenommen worden sei. Eine Modifikation des betreffenden Beschlusses des permanenten Ausschusses, welcher auf einem Antrage des Hrn. Kochhann beruhe, sei jedenfalls insofern nothwendig, als es nicht angängig erscheine, Geschäften, welche erst 4 Jahre bestanden hätten, eine Entschädigung zum 5fachen des jähr— ,, zu gewähren.
r. Kochhann befürwortet den Antrag Kiepert, betreff Feststellung der den Entschädigungen zu . zu lac Normaljahre, erklärt sich im Uebrigen aber mit Entschieden⸗ heit für die Aufrechthaltung der Beschlüsse des permanenten Ausschusses in Betreff gleichmäßiger Zuwendung einer Ent— schüdigung zum fachen Betrage des jährlichen Reingewinns an alle Fabrikanten, also auch an diejenigen, deren Geschäfte noch nicht 19 Jahre beständen. Die Entschädigungen dieser Personen würden schon deshalb erheblich hinter denen der n melt ern n, da e nen z die Geschäfte
er ersten Jahre ihres Be it vi inger ö hre ih stehens mit viel geringerem Hr. Kosmack wendet sich unter Wiederholung sein e , . der e, , , : r im Entwurf in h ⸗ i . f ussicht gestellten Ent⸗
r. Schöpplenberg glaubt dagegen vom Standpunk Rechts eine volle Entschädigung der Laber e e f 3 gut in Anspruch nehmen zu können, wie z. B. nach den Be— stimmungen der Gewerbeordnung anderen Gewerbetreibenden für den Fall der Untersagung ihres Gewerbebetriebes zu⸗ gesichert werde. Wenn er vorgeschlagen habe, die Entschädi⸗ . nach dem durchschnittlichen Reingewinn der Jahre 1869 is 1878 zu bemessen, so sei das keine . da unter diesen Jahren keines einen solchen Gewinn ab⸗ n,, 66 i . vor 1868, mit welchem
ie Beunruhigun er ; ie i . 5 . higung Tabackindustrie ihren . Hr. Kalle erklärt, daß er für den Antrag Schö stimmen werde, da er eine coulante Jul r gn e rr e, essen für die Pflicht des Staates ansehe. Redner meint sodann noch auf einen Widerspruch in den Zahlen des Entwurfs auf⸗
Entschädigung: Aa fach,
merksam machen zu sollen, den er darin findet, daß der Ent— wurf die Privatindustrie mit einem Kapita r, m m fin
glaube abfinden zu können, während er den Gewi Monopolverwaltung, der doch auf der Grundlage * * herigen Ertrages der Privatindustrie berechnet werde auf I69 Millionen jährlich annehme, sowie darin, daß die Ver! schleißkosten der Privatindustrie auf 20 Proz., die der Mono ol verwaltung auf 10 Proz. veranschlagt würden. 96 Hr. Riemann ist an sich kein Gegner des Monopols, wird dem Entwurf aber nur zustimmen können, wenn die Ent⸗ schädigungen der Interessenten ausreichend, und zwar hoher als vorgesehen bemessen werden. Der Ueberschuß, auf den die Monopolverwaltung rechne, sei doch der Verdienst, welchen die
Privatindustrie haben würde, wenn sie fortexistiren könnte.
Aus der Entziehung dieses Verdienstes erwachfe i . Recht auf entsprechende ber e len, hse ihr auch ein Hr. Brockhoff tritt mit Entschiedenheit für den Antrag
Sch öpplenberg ein, der den Fabrikanten die Hälfte einer vollen
Lntsckädigung geben wolle, Es sei unausbleibli ̃ Monopolverwaltung ihre Preife erheblich erhöhe. ch, daß die
ausreichende Entschägigungen gewähren. Der Regierungskommissar Hr. Unter⸗Staatssekretär Dr.
von Mayr bezieht sich im Allgemeinen auf die eingehende
Behandlung, welche die Entschädigungsfrage im Ausschuß er—
fahren habe, und will hier der Versammlung nur noch ein-
mal nahe legen, daß es sich nicht blos darum handele, den
Tabackindustriellen mit voller Hand zu geben, sondern auch
darum, aus der Tasche der Steuerzahler zu nehmen könne nur wiederholt darauf hinweisen, wie ö die o
ausbezahlung des fünfjährigen Geschästsgewinnes neben der
Gewährung vollständiger Entschädigung für alle Anlagen und Vorräthe die Fabrikanten denn doch in eine recht gü h Lage versetzt würden. 3 J
verwaltung stelle den Verdienst dar, der unter andern Um— ständen ben bestehenden Fabriken zu Theil geworden an
Der Berechnung des Gewinnes der Monopolverwaltung sei
zwar die von der Privatindustrie gegenwärti erge
Fabrikationsmenge zu Grunde gelegt. . 3 . tung sei aber eben in der Lage, diese Menge mit größerem Gewinn herzustellen. Dadurch werde das gerade gelöst, weshalb das Monopol trotz der zu zahlenden hohen Entschädigungen immer noch einen beträcht⸗ lichen Ertrag abwerfen werde. Der geringere Anschlag der
Verschleißkosten erkläre sich zur Genüge daraus, daß der Ver⸗
schleißer unter Monopolverwaltung nicht mehr zu Aufwen⸗ dungen veranlaßt werde, welche jetzt mit Rücksicht auf die unbeschränkte Konkurrenz erforderlich gemacht würden. — Redner erklärt endlich seine Zustimmung zu den Kiepertschen Anträgen. Namentlich entspreche der Antrag, betreffend die
Bemessung der Entschädigungen nach einer steigenden Skala, den Intentionen des Entwurfs besser als der bezügliche Be-
schluß des permanenten Ausschusses. Hr. Delius erklärt sich gegen diesen Antrag Kieperts und
würde eher eine umgekehrte Skala für gerechtfertigt halten welche für die jüngeren Geschäfte, die durch 1 i ern,
des Monopols viel härter getroffen würden, eine guͤnstigere Entschädigung ermöglichen werde. Die Hir n , in
Rücksicht auf die Steuerzahler besonders niedrig zu halten,
hält Redner deshalb nicht für nothwendig, weil den Steuer⸗
zahlern nichts genommen, vielmehr nur der Vortheil beschränkt werden solle, den dieselben durch das Monopol erlangen
ö Hess
r. Hessel bittet gleichfalls im Interesse der jüngeren Geschäfte, es bei dem Beschlusse des permanenten . bewenden zu lassen. Er (Redner) sei zu Beginn der Bera— thungen der Ansicht gewesen, daß die in Aussicht gestellten Entschädigungen überhaupt einer Steigerung bedürften, von dieser Ansicht sei er jedoch mit Rücksicht darauf zurückgekom⸗ men, daß ein Theil der Fabrikanten selbst sich gegen wesent⸗ liche Erhöhungen der, Entschädigungen erklärt hätten, weil. eine bedeutende Steigerung des für Entschädigungen zu verwendenden Gesammtbetrages die Einführung des Monopols gefährden könne.
Hr. von Rath bezeichnet unter Wiederholung der betref—
fenden im permanenten Ausschuß gegebenen Ausführungen die den Fabrikanten und Händlern in Aussicht gestellten Ent⸗ schädigungen als vollständig ausreichende. Nachdem Hr. Schöpplenberg seinen Antrag nochmals be⸗ sürwortet und namentlich hervorgehoben, daß die nach der Vorlage zu erwartenden Entschädigungen kaum den Ausfall declen würden, welchen die Fabrikanten und Händler nach Einführung des Monopols an ihren Buchforderungen erleiden würden, wird zur Abstimmung geschritten.
Der Antrag Schöpplenberg und der Antrag Kiepert, be— treffend die Berechnung der Entschädigungen nach einer steigen⸗ den Skala werden abgelehnt, der Antrag Kiepert, betreffend anderweitige Feststellung der für die Berechnung der Ent— schädigung maßgebenden Normaljahre dagegen angenommen.
Demnächst wird der 8. 66 in der von dem permanenten Ausschuß beschlossenen Fassung mit der durch die Annahmen des Kiepertschen Antrages gegebenen Modifikation vorge— nommen.
Zum 5§. 67 weist Hr. Kamien auf den Widerspruch in den Angaben des Hrn. Hagen und der Vertreter der Staats— regierung bezüglich der Zahl der in der Tahackindustrie gegen⸗ wärtig beschäftigten Arbeiter hin. Da die Verhaltnisse, in dieser Beziehung jedenfalls nicht vollständig klargestellt seien, so sei die Möglichkeit nicht eingeschlosen, daß die Monopol⸗ verwaltung zunächst eine größere Zahl an Arbeitern über⸗ nehmen, demnächst aber, weil sie derselben nicht bedürfe, zu Entlassungen schreiten werde. Auch für diesen Fall würde nach Ansicht des Redners eine Entschädigung der betreffenden Arbeiter nothwendig erscheinen. Er bitte um Mittheilung der Auffassung der Staatsregierung bezüglich dieses Punktes.
(Schluß in der Dritten Beilage.)
. w Mit Rück⸗ sicht hierauf könne sie den Interessenten auch ohne .
Es sei nicht richtig, wenn verschiedene Vorredner annehmen, der veranschlagte Gewinn der ,.
Räthsel.
98 2
Dritte Beilage
Berlin, Sonnabend, den 25. März
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staals⸗Anzeiger. 73.
1882.
— 2 —
— — (Schluß aus der Zweiten Beilage.)
Der Regierungskommissar, Hr. Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr bezeichnet die Voraussetzungen des Vorredners als zutreffend, und weist im Uebrigen wiederholt darauf hin, daß, wenn gegenwärtig eine größere Anzahl von Arbeitern in der Tabackindustrie beschästigt seien, als der Entwurf annehme, selbstredend auch eine entsprechend größere Zahl bei der Mo⸗ nopol verwaltung Verwendung finden werde.
Derselbe Redner bemerkt endlich auf eine Anfrage des Hrn. Krüger, wie weit der Begriff des technischen Hülfs⸗ personals (8. 67 Nr, 1 zu fassen sei, z B. ob Buchhalter oder solche Personen, welche früher als Tabackreisende thätig ge⸗ wesen und später Stellungen in den Fabriken zur Beaussichti⸗ gung des übrigen Personals übernähmen, als entschädigungs⸗ berechtigt anzusehen seien, daß die Entscheidung im Wesent⸗ lichen von den Verhältnissen des konkreten Falles abhängen werde. Das rein kaufmännische Personal habe selbstredend keinen Anspruch auf Entschädigung, wodurch jedoch nicht aus⸗ geschlossen werde, auch diesem unter besonderen Umständen sinterstützungen gemäß 5§. 68 zukommen zu lassen. Solche Personen, welche ihre technischen Kenntnisse und Erfahrungen in den bekleideten Stellungen verwertheten, wie in dem vom Vorredner hervorgehobenen Spezialfall anzunehmen sei, würden als entschädigungsberechtigt anzusehen sein.
Hierauf werden die 8§. 57 bis 70 angenommen.
Es ist sodann die ausgesetzte Abstimmung über den 5. 1 der Vorlage nachzuholen.
Hr. Hagen beantragt namentliche Abstimmung. Der Antrag findet die nach 5. 6 der Geschäftsordnung erforderliche Unterstützung.
In namentlicher Abstimmung wird sodann, nachdem Hr. Dietze zur Heschäftsordnung bemerkt hat, er sei von dem durch dringende Veranlassung am Erscheinen in der heutigen Sitzung verhinderten Hrn. Leuschner ermächtigt, zu erklären, daß der⸗ i seine Stimme für den §. 1 der Vorlage und demnächst ür das ganze Gesetz abgegeben haben würde, wenn er bei der Abstimmung' hätte zugegen sein können, der §. 1 des Gesetz— entwurfs mit 33 gegen 32 Stimmen abgelehnt.
Gegen den 8. 1 stimmen die Herren Albrecht, Biörnsen, Brockhoff, Burghardt, Clauditz, Cramer, Ernst, Fritsche, Hagen, Heimendahl, Herz, Jaffé, Kade, Kalle, Kamien, Kauff⸗ mann, Kochhann, Kozmack, Kroos, Krüger, Freiherr von Landsberg, Leyendecker, Lobeck, Meyer, Neubauer, Paetsch, Riemann, Rosenbaum, Sartori, Schöpplenberg, Trieloff, Wegmann, Zimmermann.
ür den §. 1 stimmen die Herren Baare, Bittmann, von Born, Delius, Dietze, Breithaupt, Glodny, Graf Henckel von Donnersmarck, von Herford, Hessel, Dr. Janssen, Kähding, Kennemann, Kiepert, Kruszinski, Lösewitz, Mevissen, von Nathusius, von Rath, Richter, von Risselmann, von Ruffer, Rust, von Schenck-Kawenischin, Schimmelpfennig, Spengler, von Tiele⸗Winckler, Vaupel, von Velsen, Vorder⸗ brügge, Wesenfeld, Wolff.
Hr. Kahlcke enthält sich der Abstimmung mit dem Be— merken, daß er wegen verspäteter Zustellung der Tages— ordnung erst heute zu den Berathungen habe erscheinen können und wegen seiner Unkenntniß der voraufgegangenen Verhandlungen außer Stande sei, sein Votum abzugeben,
Nicht anwesend sind die Herren von Below, Beyerle, Graf von Frankenberg, Frentzel⸗Beyme, Gamm, Freiherr von Hammerstein, Leuschner, de Neufville, Springmann.
Es ist sodann über die ganze Vorlage abzustimmen.
Auch hier beantragt Hr. Hagen namentliche Abstimmung.
Der Antrag wird ausreichend unterstützt.
In namentlicher Abstimmung wird hierauf die ganze Vor⸗ lage mit 33 gegen 31 Stimmen abgelehnt. n
Gegen die Vorlage stimmen die oben aufgeführten Mit⸗ glieder, welche gegen den 5. 1 gestimmt haben.
Für die Vorlage stimmen die oben aufgeführten Mit⸗ glieder, welche für den 5. 1 gestimmt haben, mit Aus⸗ nahme des Hrn. Richter, welcher den Saal inzwischen ver— lassen hat.
Hr. Kahlcke enthält sich aus den oben bereits angegebenen Motiven auch hier der Abstimmung.
Es ist sodann noch abzustimmen über die vom perma⸗ nenten Ausschuß beschlossenen und die während der zweiten Lesung im Plenum ferner beantragten Resolutionen. Die vom permanenten Ausschuß beschlossenen Resolutionen sinden sich in der Zusammenstellung der Beschlüsse desselben, Anlage zum Protokoll vom 11. März 1882, Seite 12.
3. Graf Henckel von Donnersmarck beantragt nament⸗ liche Abstimmung über die Resolution Nr, 1, welche lautet:
der Volkswirthschaftsrath wolle erklären: der Taback ist zum Zwecke der Durchführung der Reichsfinanzreform einer ausgiebigeren als der gegenwärtigen Besteuerung 9 unterwerfen.
Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird aus⸗ reichend unterstützt und wird sodann die obige Resolution in namentlicher Abstimmung mit 48 gegen 14 Stimmen an⸗ genommen.
Für die Resolution stimmen die Hrrn.: Albrecht, Baare, Bittmann, von Born, Clauditz, Cramer, Delius, Dietze, Ernst, Titsche Breithaupt, Glodny, Heimendahl, Graf Henckel von Donnertzmarck, von Herford, Herz, Hessel, Dr. Janssen, Kade, Kähding, Kahlcke, Kennemann, Kiepert, Kosmack, Kroos, Kruezingki, Frhr. von Landsberg, Leyendecker, Lösewitz, Me⸗
vissen, Meyer, von Nathusius, Neubauer, Riemann, von
Risselmann, Rosenbaum, von Ruffer, Rust, von Schenck⸗
Kawentschin, Schimmelfennig, Spengler, von Tiele⸗Winckler,
Vaupel, von Velsen, Vorderbrügge, Wesenfeld, Wolff,
Zimmermann. ö . ö. Gegen die Resolution stimmen die Hrrn.: Björnsen, rod e Burghardt, Hagen, Kalle, Kamien, Kochhann, Krüger, Lobeck, Paetsch, Sartori, Schöpplenberg, Trieloff, Wegmann. .
Nicht anwesend sind außer den oben bereits als fehlend . eführten Mitgliedern die Hrrn. Jaffé, Kauffmann, von
at
nachstehend aufgeführten Herren folgende Erklärungen zu Protokoll: Hr. Delius: In Erwägung, . ö 1) daß das Reich zur , r, der ihm ob⸗ liegenden vielfachen nationalwirthschaftlichen Aufgaben
großer Geldmittel bedarf, 3) daß dieselben auf dem Wege der direkten Be⸗
steuerung nicht beizubringen sein würden,
3) daß der Taback neben anderen (Börsensteuer, Getränksteuer) das geeignetste Objekt zur Erzielung großer Einnahmen für das Reich ist,
4) daß das Reichstabackmonopol als diejenige Besteuerungsform anerkannt werden muß, bei welcher die in Deutschland bestehenden Produktions⸗ und nn, am meisten geschont werden
önnen,
5) daß die jetzigen Interessenten der Privat⸗Taback⸗ industrie entweder in den Dienst der Monopolver⸗ waltung übergehen können oder thunlichst ausreichend entschädigt werden sollen⸗ .
6) daß jede Hinausschiebung der Entscheidung für die Tabackinteressenten von verderbhlichster Wirkung sein muß, da man immer wieder auf die Tabacksteuer in irgend einer Form zurückzukommen genöthigt sein wird, .
so erkläre ich mich, die niederen Gesichtspunkte dem
. Reichsinteresse unterordnend, für möglichst aldige Einführung des Reichstabackmongpols, trotzdem ich anerkenne und beklage, daß mit derselben viele Härten, Erwerbsstörungen und Eigenthumsverschiebungen vorübergehend verbunden sein werden.
Hr. von Ruffer: .
„Da ich die höhere Besteuerung des Tabacks für die
einzige richtige Vermehrung der direkten Steuern halte, die Her , teuer mir zwar als die zweckmäßigste er⸗ scheint, diese Art der Besteuerung aber weder bezw. den
des permanenten Ausschusses Monopol zuzustimmen.“
Hr. Riemann: „Ich habe nur deshalb meine Stimme gegen das
. 2
halte.“
richtig und in finanzieller Beziehung anderen B formen des Tabacks gegenüber für weniger vortheilhaft halten
permanenten Ausschuß abgegebene Erklärung, welche lautet:
Schädigungen von Staatsangehörigen, so große Na
Einführung des Monopols nicht anrathen kann.
fabrikatsteuer, welche nach
führbar ist, die annähernd gleichen Erträge für di
und des Handels in ziehen.“
Hr. Meyer (Celle): een „Ich habe die Ueberzeugung:
Möglichkeit bietet, ohne Vertheuerung des Produkte tabacksteuer oder die Fabrikatsteuer;
zu lassen; 3) daß eine wesentliche Erhöhun steuer oder die Einführung
Betriebskapitals) ruiniren würde (und in dieser
dann bald nur noch vom Großkapital würde betriebe werden können.
monopol vor den beiden anderen Besteuerungsformen de Vorzug hat.
stimmung zur die , , des Monopols gebieterisch erheischt.
überzeugt bin, so stimme ich gegen das onopol.“
Hr. Krüger:
men, weil
des zum 5. 8 von mir gestellten
Zustimmung gefunden hat, und
Zur Motivirung ihrer obigen Abstimmungen gaben die
Vertretern der Staatsregierung noch den größten Theil ussicht auf Annahme zu
haben schien, so hielt ich mich für verpflichtet, dem
Monopol abgegeben, weil ich die den Tabackinteressenten in Augsicht gestellten Entschädigungen für zu gering Die Hrrn. Leyendecker und Kosmack stimmen gegen das Tabackmondpol, weil sie dasselbe in sozialpolitischer ö
für höchst gefährlich, in wirthschaftlicher Beziehung für un⸗ esteuerungs⸗
Hr. Heimendahl wiederholt seine bei der Abstimmung im
„Den Vortheilen, welche nach der Vorlage das Monbpol durch seine hohen Erträge für die Finanzen des Reiches dem Reiche gewähren soll, stehen so gehe
theile für Handel und Industrie gegenüber, daß ich trotz der in Aussicht genommenen Entschädigungen die
Mit den Zielen der Staatsregierung bei der Vor⸗ lage einverstanden, halte ich es im Interesse des Neiches für geboten, vorher der Einführung einer Taback— der von durchaus sach⸗ verständiger Seite geäußerten Ansicht steuertechnisch aus⸗
Staatskasse zu leisten im Stande sein wird, und die Wahrung der Interessn des Ackerbaues, der Industrie Aussicht nimmt, in Erwägung zu
I) daß das Tabackmonopol bei guter Leitung die
für den Konsumenten ganz erheblich viel höhere Be⸗ träge für den Staat flüssig zu machen, als die Roh⸗
2) daß das Monopol die einzige Möglichkeit bietet, die Steuer mit dem Werthe des Produktes steigern
der Rohtaback⸗ der Fabrikatsteuer in kurzer Zeit die kleineren Betriebe (wegen des größeren
Falle ohne Entschädigung und daß diese Industrie Aus diesen Gründen anerkenne ich, daß das Taback⸗
Da aber die Einführung des Tabackm onopols bei unsern wirthschaftlichen Zuständen mit einer sehr scharf einschneidenden Verletzung der , . verbunden ist, kann ich meine Zu⸗
inführung des Monopols nur ertheilen, wenn
ich die Ueberzeugung gewonnen habe, daß das Staatsinteresse
a ich von dieser Nothwendigkeit zur Zeit noch nicht
„Ich habe mich veranlaßt gesehen, gegen den Gesetz⸗ entwurf, betreffend das Reichstabackmonopol, zu stim⸗
1) eine Abänderung des , ö 56 Antrages, betreffen
die Rormaͤrung der Seitens der Monopolverwaltung für den inländischen Taback zu zahlenden Preise, keine
2) die den Fabrikanten und Rohtabackhändlern durch den Gesetzentwurf in Aussicht gestellten Ent⸗ schädigungen nicht hoch genug bemessen sind. Für
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den Fall, daß es nicht möglich sein sollte, den Gesetz⸗ entwurf in den beiden hervorgehobenen Punkten meinen Wunschen entsprechend zu modifiziren, befür⸗ worte ich dre Wiedereinführung der im Jahre 1868 aufgehobenen Flächensteuer. Dieser Besteuerungs⸗ modus in Verbindung mit einer angemessenen Er⸗ höhung des Zolles für ausländischen Taback ist nach meiner Ansicht der einzige Weg, auf welchem dem Staat ohne Schädigung der ganzen Tabaclindustrie und unter gerechter Vertheilung der Steuer wesent⸗ lich erhöhte Einnahmen aus dem Taback zugeführt werden können. Die Einführung der Fabrikatsteuer ist nach meiner Anficht ebenso entschieden zu verwerfen, wie eine Er⸗ höhung der jetzt bestehenden Steuer.
er, welche vor⸗ en; diese Maß⸗
.
.
6. uali⸗
h e verschieden besteuert wer⸗ . Maßregel würde aber
zulegen.“ Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die weiteren, vom permanenten Ausschuß beschlossenen Resolutionen, Anlage zum Protokoll vom 11. März 1832, Seite 12 Nr. 2 bis 6, nur noch eventuelle Bedeutung nämlich für den 2 aben, daß das Tabackmonopol, ungeachtet des ablehnenden Votums des Volkswirthschaftsraths, zur Einführung kommen sollte. Mit diesem Vorbehalt werden dieselben vom Plenum angenommen. Dagegen wird die von Hrn. Leyendecker beantragte Re⸗ solution folgenden Inhalts: ö Der Volkswirthschaftsrath giebt der Königlichen Staats⸗ regierung zur Erwägung anheim ( . ob nicht bei , , der e hlungeftssen für die an die technisch gebildeten Arbeiter zu leistenden Ver⸗ gütungen ein Zahlungsmodus Anwendung finden könnte, wonach die . Vergütung in 5. Jahren, die fache in 19 Jahren mit Zinsen zur Auszahlung käme; daß jedoch auf Befürwortung der betreffenden Gemeindebehörden auch Ausnahmen bezw. frühere Auszahlungen zugelassen werden könnten. Hr. Wesenfeld hat die nachstehende Resolution beantragt: Volkswirthschaftsrath wolle erklären: -
„Es erscheint billig, daher auch en, eine Entschädigung nach Analogie der S§. 64 beziehungs⸗ weise 68 denjenigen Fabrikanten und Arbeitern zu gewähren, welche ausschließlich oder doch überwiegend ECigarrenband fabriziren, insoweit dasselbe nach Ein⸗ führung des Monopols nicht mehr zur Verwendung kommen sollte. Die bei Eintritt des Monopols vor⸗ handenen, den üblichen Bestand nicht überschreitenden Vorräthe sind nach Analogie des 5§. 62 von der Monopolverwaltung zu übernehmen. Die Arbeiter empfangen eine Unterstützung behufs Umänderung ihrer Bandstühle zur Darstellung anderer Bänder.“
Der obigen Resolution erlaube ich mir die nachfolgenden Erwägungsgründe beizufügen: . In Barmen arbeiten circa 150 Bandstühle auf Cigarrenband für deutschen Konsum. Die Fabrikation wird voraussichtlich aufhören mit Einführung des Monopols. . Die Verwaltung wird Bänder nicht mehr verwenden, wie dies in Oesterreich, Frankreich, Italien auch nicht eschieht, da sie nicht, wie die freie Konkurrenz, ein nteresse daran hat, dem Fabrikat durch elegante Ver⸗ packung Eingang zu verschaffen. Sie wird sich die Er⸗ sparniß von eiwa Dreiviertel Millionen Mark nicht at gh, lassen. Jeder Bandstuhl produzirt jährlich für durchschnittlich 5 bis 6090 „M Cigarrenband.
Dieser — wird zurückgezogen. i
Durch die obigen Bestimmungen über die Vorlage find die bezüglichen Eingaben der Handelskammern zu Thorn und nh gn erledigt.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Der . beraumt die nächste h ng des Plenums des Volkswirthschaftsraths auf Donnerstag, den 23. März 1882, Vormittags 11 Uhr, an und setzt * die Tagesordnung:
I) die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung,
2) die zweite Lesung der Grundzüge für die gesetz⸗ liche Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter.