1882 / 75 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

herabsinkenden Preise zu erklären. im Spätherbst 2 4 kostete, hat heute nur einen Preis von 27 . und Heu bester Qualität, welches im Spätherbst mit 3,50 A für den Centner bezahlt wurde, wird heute mit 2 M angeboten. In Folge Frühlingswetters

Das Schock Strob, welches hier Paris, 2. März. (W. T. B.). Das „‚Pariser Börsenblatt“

bringt folgende Depesche aus Rom: Da der neue Gouverneur der italienischen Nationalbank, Grillg, den Wunsch äußerte, mit sämmtlichen französischenglischen Syndikatsmitgliedeirn wegen der italienischen Anleihe zusammenzutreffen, so werden die Konferenzen

derselben zu Paris in der ersten Woche des kommenden Monats stattfinden.

und 200 m und den dabei erzeugten Gasdruck Kanone, deren Trefffähigkeit in zehn eine Entfernung von 9000 m in die freie Ebene geprüft werden soll. In derselben Cntfernung, 9000 demselben Ziel, freie Ebene, soll mit der 8 em Pivo in vier gewöhnlichen Granatschüssen der Versuch angest inwiefern es gelingt, die Wirkung des Rückstoßes bei der Piv Sodann soll mit der 15 em Pivot⸗Kanone

Entfernung von 2026 m in fünf gewöhnli . e n. hin das . ö 8 ie Gäste zu dem 2000 m entfernten rapnelziel gefahren, j mit dem 21 em Mörser beginnenden Ver enn n, . und die Geschoßwirkung bin kennen diesem Geschütz 5 Schüsse mit geladenen stählernen S 2 a,, 2 . ö ö. üsse mit geladenen stählernen Torpedogranaten auf eine h nung von 1100 m in die freie Ebene hinein, als I. 2 werden. Damit endigen die Schießversuche des ersten Tages. Um 3 Uhr Nachmittags führt der Ertrazug die Gäste nach Meppen

k zu messen Es folgt die 156 gewöhnlichen Grangtschüssen 96 hinein (als Ziel, m. und mit Federkanone

eingetretenen

sonstigen Jahren vier Wochen später nur Der Stand der Wintersaat läßt auf unserer Feldmark kaum etwas zu wünschen übrig. Der früh gesäete Roggen steht gut, theil⸗ weise üppig, der spät gesäete ist freilich im Wachsthum etwas zurück- geblieben, erholt sich jedoch sichtlich. In der Bestellung des Ackers hat der Landwirth im Vergleich zu sonstigen Jahren einen bedeuten

v Hülsenfrüchte, als Erbsen, Wicken ꝛc., sind hier bereits gesäet, auch wird man in nächster Zeit mit dem Säen von Sommergetreide und dem Pflanzen von Kartoffeln be⸗ ginnen. Wenn nun nicht Nachtfröste oder sonst ungünstige Witterungs⸗ verhältnisse eintreten, so berechtigt dies Jahr hinsichtlich der Vegetation zu den besten Erwartungen.

zu erwarten stand.

Verkehrs⸗Anstalten abzuschwãächen.

chen Granatschüssen nach T. B) Der

27. März. ( Dicrauf werden Vesta ; ist heute Vormittag m Alexandrien hier eingetroffen. Plym outh, 27. März. Postdampfer Gellert ist hier angekommen. York, 27. März.

Lloyddampfer ostindischen Ueberlandposft aus

(W. T. B.)

suche auf die Trefffähigkei den Vorsprung gewonnen. , d=. hraynels auf

und sodann 2

Der Hamburger

(W. T. B] m nach horizontalem Ziel,

Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elben und der Dampfer der National⸗ Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) Holland“ sind hier eingetroffen.

Gewerbe und Sandel.

. Commanditgesellschaft Lud. Löwe & Co. hat die Dividende pro 1881 auf S0 festgesetzt gegen 6 o½9 im vorangegangenen Jahre.

Nach dem Bericht der Direktion der Gelsenkirchener Bergwerks- Aktien⸗Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1881 ergab die Kohlenförderung einen Bruttogewinn von 16531 036 M6 ferner wurden erzielt an Nebeneinnahmen 10079 6, an Banquier⸗ und Effektenzinsen und Skonti 105 553 „M, an Miethserträgen aus einschließlich des Arbeiterwohnungen 2091. t zc., also im Ganzen ein Brutto⸗ von 1 845 5539 S Davon kommen für Verkaufs⸗ für Unkosten 43 155 46,

Am zweiten und letzten Tage, Donnerstag, 20. März, bri 3 Uhr Vormittags der Extrazug die K ! . Bahnhofe nach dem Schießplatz (Entfernung eg. 2000 93 . . der en n, von 2026 m werden zuerst zehn Schüsse mit Panzergranaten und so—= dann zehn Schüsse mit gewöhnlichen Granaten nach einer geh eck ben w Der Zweck des Versuchs ist auch hier wieder die Trefffähigkeit der Kanonen und, die Geschoßgeschwindigkeiten auf 105, 300 und 2000 m und den dabei erzeugten Gasdruck zu prüfen. Es deren Trefffähigkeit auf eine Ent— uerst mit fünf Panzergranatschüssen und en Granatschüssen in die freie Ebene hinein, s Aus dem 21 em Mörser, welcher r eihe, kommt, werden guf eine Entfernung von 1900 m nach einer Batterie, als Ziel, zuerst fünf Schüsse mit gewöhnlichen geladenen Granaten aus Stahl und sodann fünf Schüsse mit stählernen Shrapnels abgegeben werden, fähigkeit, anderentheils um die Geschoßwirkung zu prüfen. die 15. em Panzerkanone, deren Trefffähigkeit und. System zuerst auf eine Entfernung von 2026 m mit zehn gewöhnlichen Grangt— schüssen nach einer Holzscheibe, als Ziel, hin und hernach auf eine Entfernung von 1960 m in zehn Schüssen mit gewöhnlichen geladenen Granaten nach einer Batterie, als Ziel, hin erprobt werden soll. Die Gäste werden nach diesem Versuche abermals vom Ziel zum Ge— schützstand gefahren, um die Wirkungen zu beobachten, welche die 15 em Kanone gegen einen Panzer hervorzubringen vermag. Zuerst wird aus der Kanone auf eine Entfernung von 150 m nach Panzerziel mit 7 * 7. Platte unter 90 Grad Auftreffwinkel mit einer Panzergrangte geschossen und zuletzt auf dieselbe Entfernung mit einer stählernen Panzergranate nach einem Panzerziel mit Szölliger Platte, unter 55 Grad Auftreffwinkel Auch das Ende der Ver—⸗ suche an diesem Tage ist auf 3 Uhr Nachmittags festgesetzt, wo die Gäste nach Meppen zurückfahren werden.

Verwaltungsrath

Berlin, 28. März 1832 ruppschen Gäste wieder vom 3 . .

Der erste Kongreß deutscher Kynologen, von den Ver⸗ einen Hektor⸗Berlin', „Nimrod⸗Schlesien', Nimrod⸗Oppeln“ und dem „Deutschen Jagdklub“ einberufen, ist heute im Hotel Askanischer

f hierselbst eröffnet worden. Als Berathungsgegenstände sind in orschlag gebracht: die Angelegenheiten des deutschen Hundbuchs, die Feststellung der wesentlichen Gesichtspunkte für lokale und inter nationale Preissuchen und eine Besprechung der deutschen Gesetz⸗ gebung über den Hund. Für die Bildung eines Verbandes der selbst— ständigen kynologischen Vereine wird folgende Punktation proponirt kynologischen ö ; erfahrungs⸗ gemäß allein nicht durchführen und erreichen kann, so treten die selbst⸗ ständigen kynologischen Vereine gleichberechtigt zu einem Verbande Es ist nothwendig, für die Gesetzgebung über den Hund zur Vertretung der kynologischen Interessen eine mit Autorität aus⸗ gestattete Instanz zu schaffen, eine anerkannte Gemeinschaft für ein brauchbares „Deutsches Hundbuch' zu bilden und größere Preis⸗ suchen und Ausstellungen gegenseitig zu unterstützen und zu regeln. Jeder selbständige Verein, welcher Proben seiner Leistungsfähigkeit Vereinsleben in den Verband aufgenommen werden. Ausschuß gebildet, zu dem jeder Verein 2 Vertreter delegirt. Tentralausschuß tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten kann die Abgabe der Stim⸗ men auch schriftlich eingeholt werden. Der Kongreß, der zu seinem Vorsitzenden den Prof. Metvzdorf⸗Breslau und zu Vorsitzenden der 4 genannten Vereine ernannte, wohnten außerdem Vertreter des deutschen Hühnerhund⸗Prüfungsklubs und des nord⸗ deutschen Hetzklubs bei. Man bofft noch heute die Verhandlungen zu beschließen.

Essen, 27. März. Probeschießen auf Meppen ist nunmehr festgestellt. Mittwoch, 29. März, um Uhr Vormittags. zwei Tage bestimmt.

egonnen. Auf eine Entfernung

abgegeben werden.

1767 901 4. Reservevortrages

folgt die 30 em Kanone, fernung von 9000 m dann mit fünf gewöhnli als Ziel, fe nun an die?

aus 1880

sonstige Provisionen 52015 6, ; i Bergfschäden 27 020 „M, für Reugeld aus einem Kohlengeschäft 3006 6, für vertragsmäßige Zahlung zufolge der Förderkonvention pro 1881 17 131 46, 5000 S, für zweifelhafte Forderungen 15 858 ½ und Abschreibungen NI 471 46, zusammen 471 617 1, so daß nach Abzug eines pro 1882 zurückzustellenden Reservevortrages von 229 185 . ein Reingewinn von 1 144737 4 übrig bleibt, welcher wie folgt zur Vertheilung gelangt: 100 zum Reservefonds 114479 M, 5 06 Di⸗ vidende von 13 506 000 S. 6760 000 S, von dem Restgewinn 20 Superdividende mit 337 500 , Tantieme des Verwaltungraths 17 7634160 Die Gesammtförderung betrug 744 925 t gegen 7269265 t in 1880, also mehr 2.58 0½; davon entfielen auf Rhein⸗Elbe 392 110 t gegen 380192 t in 1880 und auf Alma 352 815 t gegen 345 970 t in 1880. Der Absatz im verflossenen Jahre beziffert sich in Summa auf 718629 1. Der Erlös für die abgesetzten Quantitäten betrug netto 6,03 e pro 100 Kilo⸗-Tonne und zeigt eine Aufbesserung von 246 6ο0 Der Durchschnittslohn der gesammten Belegschaft (ausschließlich aller Beamten) blieb fast unverändert und betrug 3.02 1 auf den Kopf des Arbeiters, und für die verfahrene Schicht, dagegen ist der durchschnittliche Jahresverdienst auf den Kopf des Arbeiters auf 899,45 „MS gegen 876,42 M in 1880 gestiegen. Internationalen Bank in Hamburg machen bekannt, daß an die Aktionäre dieses Justituts noch eine Schlußquote von /io o/ oder 26 50 3 per Aktie zur Die Zahlung erfolgt gegen Auslieferung der Aktien vom 31. März er. ab im Büregu der Bank in H Die bisher an die Aktionäre erfolgten Rückzahlungen betragen 11109, so daß das Gesammtergebniß der Liquidation, welche am 24. Juli beschlossen wurde, sich auf 1168/io 0 beziffert.

Der Cours für die jetzt hier zahlbaren Oesterreichischen Silbercoupons ist von 169,50 auf 170 „M für 100 Fl. Oesterr. Silber erhöht worden. .

Wien, 27. März. (W. T. B.) Einer Mittheilung der „Pol. Corr.“ aus Belgrad zufolge hat der Ministerrath beschlossen, dem von dem Finanz⸗Minister Mijatovies abgeschlossenen Uebereinkommen mit dem Konsortium Banque d'escompte-Länderhank bei⸗ zutreten und mit demselben den Vertrag wegen Fortführung des ferbischen Bahnbaues demnächst zum Abschlusse zu bringen.

T 0

estellt werden soll.

zur Arbeiter⸗Unterstützungskasse

einestheils ĩ = chließlich an zusammen. sstheils um die Treff

Beisitzern die gegen das Vorjahr.

Die Liquidatoren (Ess. Ztg.) Das Programm für das große

dem Kruppschen Schießplatze London, 27. März. Die Schießversuche beginnen am Ihre Dauer ist auf Zur Verwendung kommen 6 Geschütze, und zwar die 309 em Kanone, die 15 em Kanone, die 8 em Pivot⸗Feder⸗ Kanone, die 15 em Pivot⸗Feder⸗Kanone, der 21 em Mörser und die 15 em Panzerkanone.

Am Mittwoch, 29. März, bringt um 9 Uhr Vormittags ein Extrazug die Kruppschen Gäste vom Meppener Bahnhofe nach dem Um 9 Uhr wird sodann auf 2026 m Entfernung der erste Schießversuch mit der 305 em Das Ladungsgeschoß besteht zunächst aus der Panzer⸗ granate und sodann aus der gewöhnlichen Granate. eine Holzscheibe.

; W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus Athlone ist das dortige in dem zur Grafschaft Roscommon gehörenden Stadttheil gelegene Magistratsgebäude gestern durch eine Dynamitexvplosion fast ganz zerstört worden. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen. heber der Explosion verlautet nichts.

Vertheilung gelangt.

Alsterthor 21. Ueber die Ur⸗

Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater 68. Aufführung der Operette wie derum durch die Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl ausgezeichnet.

ungefähr 2000 m entfernten Schießorte. „Der lustige Krieg“ Kanone gemacht. . . Das Ziel ist : Dieser Schießversuch, welcher 5 Mal mit jeder der beiden Geschoßarten wiederholt wird, bezweckt ebensowohl die Trefffähig⸗

keit der Kanone zu prüfen, wie die Geschoßgeschwindigkeiten auf 100, 360

Die Sing Akademie bringt am Freitag, den 31., Abends 64 Uhr, die Passionsmusik von Joh. Seb. Bach zur Aufführung

Deffentlicher Anzeiger.

l. Steckbriefe und Untersuehungs-Sachen 2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen

ener- für den Deutschen Reichs⸗ und Sonn *f Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Nrutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigerg: Berlin 8W., Wilhelm⸗Strase Nr. 32.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen · Sureaux.

Industrielle Etablisesments, und Grosshandel.

G6. Verschiedene hekanntmachungen.

literarische Anzeigen.

Theater- Anzeigen.

& Vogler,

3. Verkäufe, Ver achtungen, Submissionen ete. Amortisation, Zinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

4. Verloosung, In der Börsen-

Subhastation en, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Landgericht Hamburg. Oeffentliche

Hans Peter Heinrich Albers, Kläger, ju Ham⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oscar Her ne Ehefrau Maria Louise Friederi ichholz, unbekannten Aufenthaltes, Be⸗ klagte, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Verpflichtung der Beklagten, innerhalb einer gerichtsseitig zu bestimmenden Frist zum Kläger zu— rückzukehren, Zwecks Wiederaufnabme des ehelichen Lebens, widrigenfalls aber die Ehe der Parteien vom und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts (Rathhaus) auf den 5. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 28. März 1882.

Wisch mann, Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer I.

teressenten mit ihrem Anrechte an diese Forderung oder an das darüber gebildete Hypothekendokument ausgeschlossen. Altdamm, den 23. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Majorowitz.

Bekanntmachung.

mtli auf Grund Privilegiums v 2. Mai 1867 Gesetz⸗ Sammlung für 1867 Seite 1184 emittirten 5 oũsigen Braunsberger Stadt Obligationen werden 1. Juli 1882 zur Rückzahlung gekündigt. Wir fordern die Obligationen⸗Inhaber hierdurch auf, die Geldbeträge der gekündigten Obligationen von dem gedachten Termine an bei unserer Stadt— Daupt kasse in Empfang zu nehmen. Mit, den behufs Empfangnahme einzureichenden Schuldverschreibungen dazu gehörigen Talons und Coupons Die Verzinsun 1. Juli 1882 auf. Braunsberg, den 27. März 1882. Der Magistrat.

Auf Antrag der Eigenthümerin, verwittweten Frau Dr. Steiner aus Obersitzko, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Samter für Recht:

Das über die Post Obersitzko Nr. 187, Ab⸗ theilung III. Nr. 2 gebildete und über 212 Tha⸗ ler 18 Silbergroschen 1 Pfennig nebst 5'o Zin⸗ sen lautende Zweigdokument wird für kraftlos

Sämmtliche ustellung.

klagt gegen Albers, geb.

,

.

K ///

Bekanntmachung.

Das über die auf dem Grundstück Band J. Blatt Grundbuchs von Dolgelin für Marie Karoline eingetragene Post von 1000 Thlr., sowie einer Aus—⸗ stattung, bestehend aus:

einer freien Hochzeit oder. einem Ehren zweien einspännigen Betten, einem Kleiderspind oder

2 ? aus der Erbtheilungs-Verhandlung vom 10. April 1843 und dem Hypothekenschein vom 18. September 1843 gebildete Hvpothekendokument wird für kraftlos

Samter, den 21. März 1882. Königliches Amtsgericht.

521. Bekanntmachung. „Die Lieferung nachstehender Vetriebsmaterialien für die diesseitige Fabrik pro 1882.83:

I) pptr. 1309 kg Talg, Maschinenöl, S850 Terpentinbol, . rohes Rüböl, soll im Wege der öffentlichen Submission an den Mindestfordernden vergeben werden und ist hierzu ein Termin auf Dienstag, den 25. April d. J., Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau an

r .

lung III. Nr.

e

des Kapitals sind auch die ( zurückzuliefern. ö der Obligationen hört mit dem

Bande zu trennen,

zu Hamburg

= 7 r , = me

Geraer Bank.

Die heutige Generalversammlung unserer Aktionäre hat die Dividende für das Geschäftsjahr 1881 auf

l sestgestellt. Der fäll gelangt daher von heute ab mit

5 X 2 * Seel om n 3 Proben, je 5 kg, sind bis spätestens den 11. April Königliches Amtsgericht. d. J. an die unterzeichnete Direktion einzusenden. Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau und rpedition des Deutschen Submissions⸗An⸗ zur Einsichtnahme während der Bureaustunden aus, können auch gegen Einsendung von 1 S für ad 1 und 2 bis 4 getrennt abschrift⸗ lich von hier aus bezogen werden. Spandau, den 24. März 1882.

önigliche Direktion der Gewehrfabrikt.

Prozent x ; pa mme . Diridendenschein Nr. 26 Die unbekannten Rechtsnachfolger der verstorbenen Hvvot helengläubigerin Karoline sind mit ihren Ansprüchen auf die 24 Sgr. 3 Pf., eingetragen in Abtbeilung III. unter Nr. 3 b. auf Kreidelwitz Nr. 75, heute auggeschlossen

Glogan, den 14 März 1882. Königliches Amtsgericht. III.

Bekanntmachung.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Maurer Martin Siewert aus Neuhardenberg und dessen un⸗ bekannte Rechtenachfolger werden mit ihren An⸗ rüchen auf die auf dem Grundstück Band J. Blatt r. I5 des Grundbuches von Neuhardenberg, Ab⸗ theilung II. Nr. Ha. aus dem Erbrezeß 26. Juni 1860 für den Maurer Martin Siewert zu Neuhardenberg eingetragene und zu 400 verzinsliche Hvpothekenpost von 300 Thlrn. ausgeschlossen.

Seelow, 24. März 1882.

Königliches Amtagericht.

zeigers in Berlin

Gera bei unserer Casse,

ost von 28 Thlr. Berlin bei der Bank für Handel und In

bei unseren Filialen

Bekanntmachung. Das unterzeichnete Regiment ist mit Beschaffung

a. 55 Stück Helmen fanterie (incl. Schuppenketten und Cocarde, jedoch obne Adler) beauftragt. Versiegelte Submissions⸗ Dfferten mit der Aufschrift: Submission au nd bis 12. April er, Vormittags ortofrei an das Regiment einzusenden. Die Lie⸗ erungs⸗Bedingungen liegen im Bureau, Kaserne in der Logenstraße. Stube Nr. 90, zur Einsicht aus, auch können dieselben abschriftlich gegen Einsendung von 50 J Copialien bezogen werden.

Frankfurt a. O., den 25. Marz 1882.

Königliches Leib⸗Grengdier⸗ Regiment Nr. 8. Graf von Finkenstein.

zur Einlösung. Gera, 27. März 1882. Die Direktion.

r ö für Landwehr ⸗In⸗ Auf Antrag des GEigenthümers Albert Maschke .

aus Klein Gav erkennt das Königliche Amtsgericht

zu Samter für Recht: Da über die Post Klein Gav 29, Abthei⸗ lung III., Nr. 3, gebildete und auf 53 Thaler 21 Silbergroschen 6 Pfennig neb 1 Thaler 27 Silbergroschen 6 P lautende Hypotheken · Do lument wird los erklärt.

Samter, den 24. März 1882. Königliches Amtegericht.

Bekanntmachung. .

Das Hppotbelkendokument über die im Grund⸗ buche von Kwowethal Band II. III. Nr. 2 aus der Schuldyverschreibung Kunstgartner eingetragenen

Redacteur: Riedel.

Berlin: Verla der Ewedition (Kesseh. ruck: W. Elsner.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

Seite 85 in Ab⸗ t Zinsen und

George Schneider 300 M ist durch Urtbeil des Königlichen Amts⸗ erichts zu Alt⸗Damm lvom 2. Februar 1882 für raftlos erklärt und sind sämmtliche unbekannte In⸗

ju Finkenwalde

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

3 25.

Berlin, Dienstag, den 28. März

I8S2X.

Aichtamtliches.

reußen. Berlin, 28. März. Im weiteren Ver⸗ lauft , (42) Sitzung setzte das Haus der Ab⸗ (ordneten die dritte Berathung des Entwurfs, dez taatshaushalts⸗-Stats für das Etatsjahr 1882/‚83 mit dem Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung dieses Etats, fort Bei dem Eiat des Abgeordnetenhauses rechtfertigte Kr äAbg. von Ludwig seine bei der zweiten Berathung dieses Etats über den . des Gesammtvorstandes gethanen Veußerungen, bezüglich deren der Abg. Stengel ihm bekannt⸗ fich vorgeworfen habe, daß er sich nicht auf dem Boden der von den Mitgliedern des Hauses be⸗ Iworenen Verfassung befände. Gegen diesen Vorwurf des Eidbruchs zu reagiren, könne man ihn nicht bewegen And gewiffenhaste Männer würden ihm darin beistimmen, daß keines seiner Worte eine solche Deutung veranlaßt habe. Mit Leichtigkeit habe man beim Kulturkampf einen Ver⸗ fassungsartikel beseitigt, ebenso gut könne er doch wohl die Firringerung der Zahl der Abgeordneten von 2 auf 1 für 00 005 nach dem Prinzip des Reichstages beantragen. Wenn hier 260 statt 400 sitzen würden, gäbe es im Saale mehr Platz und man brauche kein neues Haus. An der Stelle, wo er gesagt habe, nach seiner Meinung sei das Haus nicht werth, solche Ansprüche zu machen, verzeichne der stenographische Bericht große Unruhe“, es sei also wohl die schmerzlichste Stelle. Aber bieser Satz sei nicht plattweg, sondern konpitionell ausgesprochen, „wenn das Haus nicht dem Lande wahrheitsgetreue Berichte über

feine Verhandlungen zu verschaffen im Stande sei.“ Er glaube,

baß er recht auf dem Boden der Verfassung stehe, wenn er dahin strebe, dem Lande wahrheitsgetreue Berichte zu bieten. Da sei ein ganzer Cyklus von Gesetzen, Preßgesetz, Straf⸗ gesetz, alle verlangten wahrheitsgetreue Berichte, und die Be⸗ richte, die nicht wahrheitsgetreu seien, seien strafbar. Also, wie das etwas entsetzliches sei, wenn man wahrheitsgetreue Berichte verlange das könne er nicht als eine Verfassungs⸗ verletzung anerkennen, er müsse sich dagegen verwahren und bitte den Abg. Stengel, was er gesagt habe, zurückzunehmen, wie derselbe ihm das schon privatim versprochen habe.

Der Abg. Stengel sprach seine aufrichtige Freude dar⸗ über aus, daß der Abg. von Ludwig die Erklärung abgegeben

habe, daß derselbe auf dem Boden der beschworenen Verfassung

stehe. Wenn derselbe die Behauptung ausspreche, daß der stenographische Bericht vollständig mit dem, was er gesagt habe Übereinstimme, so sei er davon Überzeugt. Es sei aber ganz natürlich, daß der Abg. von Ludwig in seiner emphatischen Redeweise auf den Hörer einen etwas anderen Eindruck mache, als wenn man Lie betreffende Rede lese. Wenn man Aus⸗ drücke in einer Rede höre wie „Parlamentsschwindel“, „Abso⸗ lutismus“ u. A., so könne man sich doch nicht wundern, wenn solche Ausführungen auf den Hörer den Eindruck machten, daß der betreffende Redner nicht volle Achtung vor den⸗ jenigen Institutionen hahe, auf, Grund deren die Abgeord⸗ neten in diesem Hause sich befänden. Ihm sei es durchaus nicht in den Sinn gekommen, zu denken, daß der Abg. von Ludwig feinem auf die Verfassung geschworenen Eide untreu werden würde, sondern seine Ces Redners) Ansicht sei nur dahin gegangen, daß es dem Abg. von Ludwig nicht unlieb wäre, wenn gewisse Verfassungsbestimmungen abgeändert würden. Die Berichterstaitung niöge nicht immer wahrheitsgetreu sein, aber die Berichterstatter versähen in der That ihre sehr schweren Pflichten unter ganz außerordentlichen , . keiten, und hoffentlich werde es gerade in einem neuen * e moglich sein, bessere Einrichtungen zu treffen, die den Jour⸗ nalisten ihre schwere Pflicht, wahrheitsgetreue Sitzungsberichte zu geben, bedeutend erleichterten.

Der Vije⸗ Präsident Frhr. von Heereman hielt die Sache damit nun wohl für abgethan. : .

Der Abg. von Ludwig bemerkte, er sei damit vollständig einverstanden. Es sei der alte Beweis, daß der Prophet im Lande wenig gelte. In einer fremoländischen Zeitung sei zu lesen gewesen: wenn der alte Graukopf aus Glatz das Wort ergreife, befinde sich das Haus mitunter in dem Zustande einer nervösen jungen Dame, der ein Zahn ausgezogen wer⸗ den solle. ö

Der Etat wurde bewilligt. .

Bei dem Etat des Staats⸗-⸗Ministeriums beschwerte sich der Abg. Dr. Majunke über die Handhabung des amt⸗ lichen Inferatenwesens. So erhalte die „Schlesische Volks. zeitung“, ein sehr weit verbreitetes Blatt, welches bei Doch und Niebrig, bei Kaufleuten wie Handwerkern, Fa— brikanten und Arbeltern gelesen. werde, keine amt⸗ lichen Inserate, während das viel jĩungere und wenig verbreitete, jedoch konservativeꝰ „Schlesische Morgen⸗ blatt“ als geeignet dazu von der Regierung, an⸗ gesehen werde, obgleich das letztere nicht einmal die Hälfte der Abonnenten der „Schlesischen Volkszeitung“ habe. Ebenfo stehe es mit dem „Düsseldorser Volksblatt., welches von allen amtlichen Inseraten gu tafschs n sei. Eine 2 Handhabung führe zu den größten Uebelständen, da in Folge dessen z. B. Auktionetermine mangels BVietungalustiger auf⸗ gehoben werden müßten. Es sei diese Ausschließung um so auffallender, als in Fulda dem „Fuldaer Blatt. solche In⸗ serate zugewiesen würden, und für diese ungleiche Behanz. lungsweise gar keine Gründe vorlagen, um so weniger, als die genannten Blatter zum Zustandekommen des Zolltarifs aufs Eifrigste mitgewirkt hätten. ̃

Der Abg. Bachem bedauerte, daß die Herren vom Staattz⸗ Ministerium nicht anwesend seien, um sich zu äußern. Be⸗ schwerden, welche Seitens eines Hauptvertreters der Centrumt⸗ partei bei der Regierung im Eöln-Mindener Besirk wegen Augschluffes eines Centrumaorganes von den amtlichen Inse⸗ raten direkt vorgebracht worden, seien unter O in weis auf den bekannten Staata⸗Ministerialbeschluß zurückgewiesen worden. Man brauche gar nicht mehr einzelne Falle auszu⸗ sühren, vielmehr stehe man einem allgemeinen System gegen⸗ über, nämlich die Centrumzorgane von den Inseraten auszu⸗ schließen. Diese ständen in dieser Beziehung oben an, dann erst folgten die Blätter der Forischrütspariel. Ein solches Aueschließungssystem müsse gebrochen werden, und wenn die

Staatsregierung es nicht aus Billigkeitsrücksichten abschaffe, so sollten doch Klugheitsrücksichten sie dazu veranlassen.

Der Etat wurde genehmigt. .

Beim Etat der Archivverwaltung bezeichnete der Regierungskommissar, Dir ktor Dr. von Syhel den Vorwurf mangelnden Entgegenkommens, . man seiner Zeit dem Vorstande des Coblenzer Archivs ge⸗ macht habe, als unbegründet. Es sei richtig, daß in dem Falle, den der Abg. von Heereman im Auge habe, das Verlangen des betreffenden Forschers abgelehnt sei, demselben Abschriften der zur Herausgabe des westfälischen Urkundenbuchs nöthigen Urkunden und literarische Nachweisungen zu geben, und daß man ihm vielmehr nur anheimgestellt habe, die bezüglichen Ur⸗ kunden seibst einzusehen. Jenes Verlangen sei aber mit den Kräften, die dem Archive zu Gebote ständen, nicht ver⸗ einbar; auch übersteige es die Anforderungen, die der Forscher sonst wohl an die Archivverwaltung stelle. Das Kopiren mittelalterlicher Urkunden sei an sich schon eine wissenschaftliche Arbeit, die nicht einem einfachen Schreiber übertragen werden könne. Er habe früher Jahre lang als Benutzer in sehr vielen Archiven, auch ausländischen, gearheitet, ohne daß es ihm indessen je in den Sinn gekommen sei, zu verlangen, daß derartige wissenschaftliche Recherchen, wie das Excerpiren und Abschreiben diplomatischer Urkunden, ihm von den Archiv—⸗ beamten abgenommen würden. .

Der Abg. Dr. Frhr. von Heereman erklärte, wie man dabei von einem musterhasten Entgegenkommen der preußischen könne, begreife er nicht. bleibe denn die wohlwollende Unterstützung, wenn dem Forscher, Falle gewissermaßen im öffentlichen Interesse gearbeitet habe, Auskunft über das Vorhandensein der bezüglichen Urkunden nicht habe ertheilt werden können, und man außerdem be⸗ rücksichtige, daß man die Einsicht der Repertorien versage? Wenn nicht einmal diese sich in volländigem Zustande befän⸗ den, was thäten die Archiobeamten dann überhaupt? Eine mustergültige Einrichtung der Archive könne er darin nicht

den der Abg. von Heere⸗

Archivperwaltung

der in dem qu.

Der Regierungskommissar erwiderte, das Letztere gebe er die Repertorien in den preußischen Archiven seien berall noch lange nicht so, wie sie sein müßten. D lässigung früherer Zeiten. Seine was die Liberalität in ivschätze betreffe, keinem könne er durchaus aufrecht er⸗

völlig zu;

liege aber an der Vernach Behauptung indessen, daß Preußen, der Zurdispositionsstellung seiner Arch europäischen Staate nachstehe,

Der Etat wurde bewilligt, ebenso ohne Debatte eine Reihe kleinerer Etats, die Etats der General= Ordenskommission, binets, der Ober-Rechnungskammer, des für höhere Verwaltungsbeamte, der

Gerichtshefes zur Entscheidung des Gesetzsammlungs-Amts in Berlin, des und Königlich Preußische Staats⸗Anzeigers, der Etat des des Finanz⸗Ministeriums.

des Geheimen Civilka Prüfungskommission Disziplinarhof , d Rompetenzkon fllt Deutschen Reichs⸗ der Zwecke der Landvermessung, Ministeriums des Auswärtigen und Beim Etat der Bauverwaltung beantragte der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch: Das Haus der In den Etat der Bauver maligen und außerordentlichen „Zum Grunderwerb und ju den Vorbereitungen schaffung eines Dienstgebäudes für die Regierung zu Breslau doõd Oo C0 . . Der Antragsteller befürwortete seinen Antrag. Die Si⸗ zweiten Lesung insofern geändert, Platz für den Bau eines Regie⸗ der Lessingplatz, den die Wolle die

Abgeordneten wolle beschließen: ;

waltung für 1842,83 unter den ein⸗ Ausgaben als Tit. S1 zu bewilligen: für die Be⸗

tuation habe sich seit der als nunmehr ein geeigneter rungsgebäudes zur Verfügung stehe; Stahtverwaltung für 300 000 46 abgetreten habe. lle inblick darauf dem Hause noch in der jetzigen achtragsetat machen, so werde er seinen An⸗ Andernfalls müsse er denselben, bei der chleuniger Abhülfe, zur Annahme

Regierung im Session einen trag zurückziehen. Ande dringlichen Nothwendigkeit s empfehlen.

ierauf ergriff der Finan Der Hert

Minister Bitter das Wort: orredner hat Ihnen mit Reglerung einen Bauplatz in Breglau gef das entspricht nicht ganz den Thatsachen.

wurde von uns der sogenannte Besyrechungen in Aussicht genommen. den Bau deg Regierun Injwischen den Platz zu verkaufen. J Male den Ankauf der Gebäude hat, sind wir nicht in de Injwischen der Magistrat von Breslau ihrerseits anderer Platz als der Lessingylatz, merk gerichlet hatten,

unden ba Im vorigen Jahre und jwar auf Ober · Burger · latz würden wir für in Vorschlag gebracht baben. ich damals geweigert, Haug zum jweiten der Immobiliengesellschaft abgelehnt noch einmal auf diese bat die Stadtverordnetenversammlung und sich doch überzeugt, daß ein auf den wir zuerst unser nicht vorhanden sei,

den Plaß angeboten eren Preis, als der Ober⸗

Lessingplatz zu Breslau, it dem dortigen

sadtverwaltung Nachdem nun das

Frage zurck ⸗˖ zukommen.

und zwar für einen um 20) 000 amal gefordert batte. . n anderer Platz angeboten worden, über sind, der aber, so viel wir wissen, so trum der Stadt ab liegt, daß wir nicht wird, auf ibn einzugehen. Er liegt wer zu erreichen sein. Ich glaube, r uns auch noch darüber infor Plaß verzichten. Was aber den Lessing- in 2 Vethagh 12. t, irgend einen anderen az in Breslau ju er. . ke e it bei uns noch nicht

Bũrgermeister d ferder Nun ist uns gleichzeitig ei den wir nicht ganz informirt weit von dem eigentlichen Centrum glauben, daß es überhaupt möͤglich seir senseit der Bahnhöfe und würde nur s wir werden von vorneh miren werden, auf diesen platz anbetriff . * Regi ard die und die Regierung würde 28 auf den Ankauf dieses Platzes einzugehen, der auch schon zugesichert ist, vorbehalilich vorbebaltlich der Zustimmung Nachtrageectat werden wir nicht vorl Grunde, weil ez unmöglich ist, jetzt alle die en, obne die wir einen

erein, wenn w

t, so befinden wir unt

geneigt 1 ustimmung des h der Sfaattzreglerung als solcher. en können, aus dem ne, Berechnungen und nigermaßen vollst e nicht wohl vorlegen können. dnung der Sache vorbehalten bis zum

Anschläge zu bescha Nachtragtetat dem müssen ung die etatamäßige Or Beginn der er,

geeigneten falls, nirten und dur

oben Haus

daß wir mteverwaltung in Breglau propo- ch einen mit den nötbigen Vorbehalten verseben

den unt von der

* Abg. von 1 dazu beitragen kann, der Reglerung die ittel dazu zu geben, so wird die Regierung sehr gern daiu bereit fein, diefes Mittel zu acceptiren, und demnächst den Vertrag mit der Stadt Breslau abzuschließen, insofern nicht inzwischen, was gar nicht zu erwarten ist, irgend ein anderer geeigneter Matz möglich gemacht , . 24 . alfo meinerfeits den Antrag des Hrn. Abg. von Uechtritz empfehlen. ;

Der Abg. Frhr. von Huene empfahl die Ablehnung des An⸗ trages, da das Haus durch denselben die Regierung geradezu nöthigen würde, Geld vom Lande zu nehmen, was mit den preußischen Finanztraditionen im Widerspruch stehe.

Der Abg. Hahn befürwortete, um die nun schon so lange schwebende Angelegenheit endlich zum Abschluß zu bringen, die Annahme des Antrages

Der Antrag wurde hierauf abgelehnt, und der Etat genehmigt. .

Bei dem Etat der Justizverwaltung bemerkte der Abg. von Luck, bei der zweiten Lesung des Etals habe der Abg. Richter den Staatsanwälten den schwerwiegenden Vorwurf gemacht, daß sie nur dann verfolgten, wenn es ihnen paßte, sie dienten dem herrschenden System. Die einfachste Widerlegung finde dieser Vor⸗ wurf in den gesetzlichen Bestimmungen. Das Anklage⸗ monopol bestehe demnach nur zum geringen Theile. Nach 5. 153 der Strafprozeßordnung sei der Staats⸗ anwalt verpflichtet, wegen verfolgbarer Handlungen ein⸗ zuschreiten, sofern ,, Anklagegründe vorlägen. Es fei also von vornherein ausgeschlossen, daß die Regierung von den Staatsanwälten fordern könnte, in dem einen Falle zu verfolgen, in dem anderen nicht. Was den neuen Wahl⸗ verein für Osthavelland betreffe, der nach einer Anzeige zu⸗ wider dem ,,, aus einem Haupt⸗ und einem Zweig⸗ verein bestehen solle, so habe sich ergeben, daß derselbe erst in der Entstehung begriffen gewesen sei, es liege also kein thatsächlicher Anhalt zur Verfolgung vor, Ganz in der⸗ selben Weise, ohne politische Parteirücksicht, sei auch hin⸗ sichtlich des sortschrittlichen Vereins „Waldeck“ verfahren worden. Es fei sogar in Potsdam auf Veranlassung des Staatsanwalts ein Plakat, gerichtet gegen einen fortschritt⸗ lichen Abgeordneten, welches in formeller Beziehung gegen das Preßgesetz verstoßen habe, beseitigt worden. In Beleidi⸗ gungssachen werde auch in Berlin die öffentliche Anklage nur erhoben, wenn der Betreffende in Bezug auf seinen Beruf be⸗ leidigt sei. Das sei in Berlin geschehen bei Stadtverordneten, so⸗ fern sie Ausschußmitglieder gewesen seien, und bei 5 Stadträthen. Der Abg. Stöcker habe nur hel eine Straf⸗ verfolgung erzielt, weil die Beleidigung sich auf sein Amt als Geistlicher bezogen habe. Bezüglich privater Beleidigun⸗ gen, obgleich dieselben zum Theil sehr schwer gewesen seien, sei der Äbg. Stöcker auf den Weg der Privatklage verwiesen worden. Nach allem diesem möchte er doch bitten, solche Vor⸗ würfe gegen eine ganze Klasse von Beamten, die pflichtmäßig und freudig ihr Amt verwalteten und die hier nicht antwor⸗ ten könnten, in solcher Allgemeinheit zu unterlassen. Wenn einzelne Verstöße vorkommen sollten, so würden sie der Rüge nicht entgehen. ö

Der Abg. von Zitzewitz erklärte, der Justiz⸗Minister habe anläßlich des bekannten Wittenberger Eidesverweigerungsfalles verfügt, daß es Niemandem verwehrt werden könne, der Eides⸗ formel je nach seinem Bekenntnisse eine Schlußformel hinzu⸗ zufügen, die ja im Sinne des Schwörenden noch eine Bekräf⸗ tigung seines Eides enthalte. Er danke dem Minister für diese wohlwollende Verfügung. Die Justizbehörden hätten sich aber leider nicht nach derselben gerichtet. Ihm selbst habe ein Richter, den er auf diese Verfügung verwiesen habe, die Hinzufügung der Schlusformel nur aus persönlicher Werthschätzung gestattet. Danach missse er annehmen, daß sich die Richter an jene Verfügung nicht gekehrt hätten. Hier müsse Wandel geschaffen werden. Man * in Preußen katholische, evangelische und auch jldische

ichter, und er könne nach Lage der Sache von einem üͤdischen Richter annehmen, daß derselbe sich nicht so ohne Weiteres seiner Auffassung (d—'es Ministers) anschließen würde. Er bitte den Minister, dieser Verfügung allgemeine Geltung zu geben. Sollte der Minister als Minister in vinenlis dazu nicht im Stande sein, so müßte diese Frage so bald als möglich gesetzlich geregelt werden.

Demnächst nahm der Justiz-Minister Dr. Friedberg das Wort:

Wenn dle Gesetzgebung mir die Möglichkeit gäbe, eine Verfügung in vem von dem 2 bgeordneten befürworteten Sinne mit ver⸗ bindlicher Kraft für die Richter zu r, so würde ich leinen Augenblick Anstand nehmen, dies ju thun; denn ich sbeile die Auffassung des Herrn Vorrednerg, daß ei nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen bat, hier irgendwie einen Gewissent jwang auf den Schwöorenden aus juũben, und ich fuͤge binzu, daß ein. verstaͤndiger Richter sich sebr wohl büten soll. Tuürch eine Worlinterpretafion der einschlagenden Gesetzes stelle ju einem solchen Gewissenzjwang zu kommen. Ich erkenne ferner an, daß die Weigerung eines Richiers, dem Schwörenden Ju gestatten, die Worte 12 sein belligeg Gwangeltum oder So wahr mir Gott belfe' durch Jesum * Ghriftum , der Formel, wie sie Das Gesetz vorgeschrieben bat. binzuzufügen, daß das eine Interpretation sist, die melner Ueberzeugung nach der Gesetzgeber bei seiner Satzung nicht gewollt hat und auch kein vernünftiger Gesetzgeber wollen kann. ;

Aber, meine Herren, ich bin allerdings ein Minister in vin- enlis' und jwar in vineulie Leg id, so daß meine Macht, bier zu belfen, eine ehr beschränkte ist. Als die beute bier behandelte Frage jum ersten Male an mich herantrat, als sich nämlich der Fall ereig⸗ nete, den der Derr Abgeordnete vorgetragen bat so ich mich allerdings berechtigt, um dem Aergerniß, durch Weigerung des Richters. meiner Meinung nach vorgerufen war, abrubelfen, daß ich den Staatganwalt ammwies, gemsssermazen im Interesse den Gesetzea, und ich h ĩ. Im Interesfe der Ger'sffens freibeit, denn auch damit ist die . freiheit beschränkt, wenn mir verboten ist, etwa ormel kinsujnfügen, was ich glaube nach meiner religiösen Ueber zeugung hinzufügen jn dürfen oder Ram, ju müssen, al ich sage, damalg wies ich den taatganwalt an,

ticheidung, des Amterichters Berufung einzulegen. legte 3 batte auch zur Cie * Land · ericht den Beschluß des Amtsgerichts aufbeb. t gte

trag gesicherten Plaß acqulriten können; und wenn der Antrag des

scht, sondern lch ließ die Ausfübrung, die . r 3 gemacht hatte, als Direktive, zur Einlegung