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auffordert, die auf dem deutschen Markte den Käufer vergeblich suchen würden. Umsomehr ist es daher bei uns die Aufgabe einer verständigen Produktion, immer wieder zu zeigen, daß Kunstindustrie und Lurus⸗ industrie keineswegs identische Begriffe sind, und nicht das geringste Verdienst der Manufaktur ist es, daß sie diesen Gesichtspunkt als maßgebend zu betrachten scheint. Nicht die brillante Einzelleistung ist es, die in der Ausstellung in erster Linie das Auge auf sich zieht, sondern man begegnet vielmehr ansehnlichen Reihen in Erfindung und Ausführung gleichmäßig gediegener Arbeiten, die mehr oder minder dem Besitz eines Jeden zugänglich und damit am meisten dazu augethan sind, einer durchgreifenden Veredlung des Geschmacks zu dienen, das künstlerisch Vollendete in immer weitere Kreise einzuführen, die Anforderungen, die der Konsument zu stellen gewohnt ist, mehr und mehr zu steigern und gerade durch die so sich naturgemäß ergebende Einwirkung auf die Gesammtproduktion eine Aufgabe zu erfüllen, die nur eine Er schiefe Auffassung als eine dem Staatsinstitut nicht anstehende Konkurrenz betrachten kann, — um in demselben Athem von der Manufaktur wieder zu fordern, daß sie die leitende Stellung, welche sie doch auf keinem anderen Wege zu erreichen vermöchte, als ihre eigentliche Be⸗ stimmung ansehen solle. Man kann nicht gleichzeitig von ihr ver⸗ langen, daß sie den Geschmack des Publikums hebe, und ihr ver— bieten, demselben zu verkaufen!
Nach mannigfachen Verirrungen in der Formengebung wie in der Dekoration des Porzellans, die bei dem allgemeinen Verfall unserer Kunstindustrie auch ihr nicht erspart blieben, ist die Manufaktur jetzt wieder von Neuem auf die trefflichen Modelle aus ihrer Blüthezeit im vorigen Jahrhundert zurückgegangen. Die aus ihr überlieferten, dem Material gemäßen Formen hat man in selbständiger Weise weiterzubilden und gleichzeitig auch in der Bemalung, wieder die echt dekorative Haltung und die graziöse und duftige Leichtig⸗ keit der Farhen zu erzielen gesucht, die der Natur des zu schmückenden Materials entspricht. In Geschirr und Geräth der ver— schiedensten Art begegnet uns wieder eine Frische und Sicherheit der Behandlung, die sich nirgends mehr durch das einst herrschende nüch⸗ terne Schema der auch dem Porzellan aufgezwängten „klassischen“ Formen gebunden fühlt. Daneben erfreuen wir uns wieder an so reizenden und zierlichen Gebilden, wie es die mit leichten Blumen— festons geschmückten Ostereier sind, und auch in einer Gruppe von Porzellanfiguren treten uns von Neuem die alten, einst als styllos verachteten, heut aber in den Originalen doppelt geschätzten Modelle ent⸗ gegen. Mit Freude begrüßt man dabei die gelungenen. Versuche der Herstellung einer Glasur in so dünner und zarter Schicht, daß jede Feinheit der Form durch sie hindurch ungetrübt zur Geltung gelangt, und da, wo zur Glasur die Bemalung hinzutritt, einen so leichten, transparenten Farhenauftrag, daß der feine und leuchtende Glanz des Porzellans durch ihn, statt verdeckt zu werden, in seinem eigenartigen Reiz nur noch gesteigert wird. .
Noch bemerkenswerther aber als dieser wiedererlangte alte Besitz sind die völlig neuen Errungenschaften in technischer sowohl wie in künstlerischer Hinsicht. Die Erwartungen, die durch die ersten, vor nicht langer Zeit hervorgetretenen Proben erweckt wurden, finden wir hier in erfreulichster Weise erfüllt, und was vor noch nicht Jahres: frist als Versuch das Interesse fesselte, erscheint jetzt bereits mit sicherer Hand in die regelmäßige Fabrikation übergeführt.
Der Umstand, daß die farbige Ornamentirung des Porzellans zwar über eine reiche Skala von Tönen verfügte, daß von ihnen allen aber eigentlich nur das deshalb stets besonders beliebte Kobaltblau sich in der Malerei unter der Glasur völlig untrennbar mit, der Masse selber verbinden ließ, während die Verwendung der übrigen Farben auf die Malerei über der Glasur beschränkt blieb, und so die nicht durch die Glasurschicht geschützten, sondern auf diese aufgeschmolzenen Dekors im Laufe der Jahre mehr oder minder der Abnutzung aussetzte, mußte den Wunsch nahe— legen, hier eine Erweiterung der technischen Mittel zu erreichen; um so mehr, als die auf der Glasur ausgeführte Malerei in künstlerischer Hinsicht mit der Schwierigkeit zu kämpfen hat, daß die von ihr be— deckten Theile, insbesondere größere Fonds, weniger glänzend erscheinen als die nur glasirten Partieen. Schon seit Jahren sind daher die Porzellantechniker mit Erfolg bemüht, gefärbte Glasuren herzustellen. Was die Palette des Malers damit an Mannig— faltigkeit verliert, weil nur wenige Metalloxyde die Hitze des Scharffeuers, in welcher das Hartporzellan sich bildet, er⸗ tragen, das gewinnt sie auf der anderen Seite an der erhöhten Leucht⸗ kraft der Farben, mit welcher sich eine unübertreffliche Weichheit und. Sättigung des Tons verbindet, und vor Allem dadurch, daß sich die Möglichkeit bietet, die Fläche vollständig zu decken, ohne die Wirkung der natürlichen Vorzüge des Porzellans — die durchscheinende Klar— heit und den krystallinischen Glanz der Masse, durch die es alle übri⸗ gen keramischen Materialien übertrifft — zu beeinträchtigen.
Um nun mit diesen Glasuren eine mehrfarbige Zeichnung aus— zuführen, um mit ihnen zu „malen“, ist die Ausbildung eines beson⸗ deren Verfahrens erforderlich geworden, das seinerseits wieder den eigenartigen Charakter der mit ihm erzielten Dekorationen be— stimmt und von vornherein schon durch die Technik die Gewähr einer echt dekorativen Behandlung und einer zugleich reizvollen und echt dekorativen Wirkung in sich trägt. Das zu schmückende Gefäß wird mit der farbigen Glasur, die als Fond dienen soll, überzogen. Auf der getrockneten Schicht wird alsdann das betreffende Dessin aufgezeichnet und an den Stellen, die eine andere Färbung er— halten sollen, die Masse herausgeschabt, um durch eingetragene anders farbige Glasuren ersetzt zu werden. Nach erfolgtem Brande in scharfem Feuer kann hierauf endlich noch die Zeichnung durch Kon turirung der verschiedenen Flächen mit Goldlinien hervorgehoben und der Effekt durch eine nach Belieben ausgedehnte theilweise Bemalung mit anderen Farben, mit Gold und Platina, über der Glasfur in der mannigfachsten Weise gesteigert werden, wobei der mosaikartige Charakter des ursprünglichen Ornaments doch immer der wirkungs—⸗ volle Grundton bleibt, auf den das Ganze gestimmt erscheint.
Selbstverständlich ist es, daß auch ein gleichmäßig getönter ein⸗ farbiger Ueberzug mit einer jener Glasuren oder aber ein durch beab— sichtigtes oder zufälliges Verlaufen der Glasur marmorartig gefleckter Fond durch geschickte weitere Bemalung und Vergoldung zur Erzielung der pikantesten Effekte von unerschöpflicher Mannigfaltigkeit benutzt werden kann. Dazu aber tritt noch eine besonders interessante Er— weiterung des Verfahrens. Man überzieht das Gefäß nicht mit einer, sondern mit zwei — oder auch mit drei — Glasurschichten verschie⸗ dener Färbung, von denen jedoch nur der unteren eine gleichmäßige Deckung des Scherbens zufällt, während die obere so zusammengesetzt ist, daß sie im Brande gleichsam gerinnt und nun als ein Craquelè sich darstellt, durch dessen Aderungen die untergelegte Schicht hin durchscheint. Die Wirkung des so dekorirten Gefäßes läßt sich nur mit derjenigen des geschliffenen, verschiedenartig geaderten Halbedel steins vergleichen, mit dem es an Transparenz, sowie an Kraft und leuchtendem Glanz der bald schärfer sich von einander absetzenden, bald weich und flockig verschwimmenden Töne wetteifert. So dekorirte Blumentöpfe für Hyacinthen mit ihren Untersätzen, sowie runde, ovale und muschelförmige Schalen, die neben größeren Gefäßen in der Aus. stellung in reicher Auswahl und in Abstufungen von den leisesten bis zu den tiefsten Tönen sich präsentiren, zeigen dem Beschauer die fast unbegrenzte Fülle immer wieder neuer w von stets glei anziehender Wirkung, die auf diesem Wege zu erzielen und, wie ereits bemerkt worden ist, einer noch weitergehenden Bereicherung durch Bemalung und Vergoldung fähig sind. Bedeutend gesteigert wird die Wirkung dieser Dekorakionsweisen endlich noch durch Fassung der Schalen an u. s. w. in Bronze, wie dies einige gleichfalls ausgestellte proben e mn bn,
Einen nicht minder schönen Erfolg hat die Manufaktur in der Herstellung eines neuen, als „ Segerporzellan‘ bezeichneten Materials erreicht, das in der Masse wie in der Glasur dem japanischen Por⸗ jellan verwandt erscheint. Bei feinem, elfenbeinartigen Ton von größerer Trangzparenz als unser Hartporzellan, unterscheidet es sich von letzterem durch seine geringere Strengflüssigkeit. er geringere Feuergrad aber, der zu seinem Garbrennen erforderlich ist, hat wieder zur Folge, daß eine wesent⸗
lich reichere Zahl sowohl von Farben für die Unterglasurmalerei als von farbigen Glasuren zum Ueberzug des verglühten Scherbens verwendbar bleibt, so daß die malerische Dekoration sich in weniger enge Grenzen eingeschränkt sieht, als dies bei dem Hartporzellan der Fall ist. Nach den verschiedensten Seiten hin hat die Manufaktur aus diesen Eigenschaften der neuen Masse Nutzen gezogen. Mit dem zarten natürlichen Ton des Materials verbindet sich bald eine Bemalung in duftig leichten Farben zu einem Effekt von ausgesuchter Feinheit, bald wieder ein dichterer, in den Tönen tiefer gestimmter Farbenüber⸗ zug, der eine nicht weniger vornehme Wirkung erzielt. Unter den Farben, die hierbei zur Verwendung kommen, zeichnet sich vor allem das dem japanischen Kaga⸗ oder Kangaporzellan eigenthümliche Schar⸗ lachroth und ein anderes, sattes, ins Braune fallendes Roth aus, wie es uns ähnlich in der chinesischen Porzellanmalerei begegnet, dort aber stets mehr oder weniger flockig erscheint, während es hier in gleichmäßiger Klarheit die Flächen überzieht. Zu den eigentlichen Porzellanfarben tritt ferner der Auftrag durchscheinender, reliefartig aufgelegter Emaillen hinzu, die in China und. Japan für die Deko⸗ ration des Porzellans von altersher in Gebrauch sind und deren Auf— schmelzen jetzt auch bei dem neuen Segerporzellan gelungen ist.
Des Weiteren gesellen sich zu diesen neuen technischen Errungen⸗ schaften, deren jede zugleich einen künstlerischen Gewinn darstellt, noch andere Versuche und Bemühungen, deren erste Proben gleichfalls sichere Resultate erwarten lassen. Mit Erfolg hat man u. A. den Versuch gemacht, die Malerei zwischen zwei Glasurschichten einzu⸗ fügen u. dgl. m. Vor allem aber ist auch der Anfänge einer künstlerisch veredelten Steingutfabrikation zu gedenken, deren ausgestellteProben, in der Masse dem altbekannten, für den täglichen Gebrauch bestimmten Stein⸗ gutgeschirr ähnlich, sich von diesem durch härtere (und dabei ausnahmslos bleifreie) Glasuren unterscheiden. In der Dekoration weisen sie in tech— nischer wie in künstlerischer Hinsicht die verschiedenartigste Behandlung
auf. Neben ornamentalen, an die Motive persischer Fliesen erinnern⸗
den Musterungen finden sich — so auf einer Anzahl größerer Cache— pots — dekorativ gehaltene Malereien von durchaus individuellem Gepräge der Erfindung und Ausführung, die in ihrer Art nicht minder glücklich wirken. Die einen wie die anderen Proben aber liefern den Beweis einer außerordentlich vielseitigen Verwendbarkeit des in diesem „Hartsteingut?! gewonnenen Materials.
Wie bexeits bemerkt, sind die Erfolge, deren die Manufaktur sich rühmen darf, einem glücklichen Zusammenwirken von künstlerischer und von wissenschaftlicher Seite her zu verdanken. Neben den Che— mikern Dr. Sarnow und Dr. Heinecke ist bei den gemachten Fort— schritten namentlich die chemisch⸗technische Versuchsanstalt, deren Ein— richtung sich bestens bewährt hat, und der sie leitende Dr. Seger be— theiligt, dem die Herstellung der nach ihm benannten Porzellanmasse und des Hartsteinguts sowie der hier und dort verwendbaren Glasuren und Farben gelang, während die künstlerische Ausbildung der verschiedenen Verfahrungsweisen und zugleich die spezielle Angabe einer Reihe der feinsten und wirkungsvollsten Dekors vornehmlich dem seltenen Talent des Professors Wassili Timm zugeschrieben werden muß. Neben diesen Männern und den bewährten älteren Kräften der Ma— nufaktur, dem Modellmeister Mantel und dem Malereivorsteher Looschen, hat aber die obere artistische Leitung des Instituts, welche endlich von der technischen und allgemeinen Leitung getrennt und dem Professor Sußmann-Hellborn übertragen worden ist, von hier und dort her auch die begabten jüngeren Künstler zu finden und heran— zuziehen gewußt, ohne welche eine stetige Weiterentwickelung der vielversprechenden Anfänge nicht gesichert sein würde. Man ver— spürt in den ausgestellten Arbeiten etwas von der gemeinsamen Freude des Schaffens, die nur das Bewußtsein verleiht, innerhalb eines größeren Ganzen nach festbestimmtem Ziel und Zweck in stetigem Fortschreiten thätig zu sein und man darf den ferneren Leistungen der Manufaktur mit noch gesteigerten Erwar— tungen entgegensehen. Soweit sie dazu neuer und größerer Mittel bedarf, werden ihr dieselben nicht versagt bleiben, nach⸗ dem das Interesse des Publikums, der Staatsregierung und des Land— tags, dem kürzlich auch der Abgeordnete Reichensperger im Abgeord— netenhause Ausdruck verliehen hat, sich dem Institut wieder zugewandt hab en. Hat es doch glänzend bewiesen, daß es die ihm gewährten Mittel zu gebrauchen versteht! Die Zukunft wird zeigen, daß die Pflege der Königlichen Porzellanmanufaktur gleichbedeutend ist mit der Pflege eines der wichtigsten Zweige unseres kunstindustriellen Schaffens.
Nationaldank für Veteranen.
Den gesteigerten Anforderungen gegenüber, welche bezüglich der Unterstützung von Veteranen und insbesondere der Wittwen verstor— bener Veteranen an die Stiftung gestellt werden, sind die Geldmittel, über welche die Centralverwaltung zu verfügen hat, überaus gering. Namentlich fehlt es dem Kuratorium an ausreichenden Mitteln, den sehr zahlreich vorhandenen, in hohem Lebensalter stehenden Veteranen— wittwen, die alle völlig erwerbsunfähig sind, eine auch nur einiger— maßen fühlbare regelmäßige Beihülfe zu ihrem Lebensunterhalt ge—⸗ währen zu können. Die Beträge, welche zu diesem Zweck zu verwen— den die Stiftung in der Lage ist, sind so gering, daß der überaus großen Zahl von Empfängerinnen ab und zu kaum mehr als ein Almosen zugewendet werden kann.
Das Kuratorium wendet sich daher an die Mildthätigkeit aller Gönner und Freunde unserer Stiftung mit der dringenden Bitte, dasselbe durch Zuwendung von Geldmitteln in den Stand zu setzen, den in hohem Grade hülfsbedürftigen Veteranenwittwen zur Erleich⸗ terung ihrer Lage eine bessere Unterstützung gewähren zu können. Gaben zu diesem Zweck werden unter der Adresse des Präsidenten des Kuratoriums, General der Infanterie und Gouverneur des In— validenhauses von Ollech in Berlin, erbeten. Mögen zahlreiche Hände sich öffnen, um gern und willig beizutragen zu diesem Liebes⸗ werke.
Invalidenhaus Berlin, im März 1882.
Kuratorium des Nationaldanks für Veteranen. von Ollech.
Die Königin⸗Augusta⸗Stiftung für die Berliner Feuerwehr hielt gestern im Sitzungssaale des Feuerwehrdepotz in der Lindenstraße ihre 14. Generalversammlung ab. Die Stiftung, der auch im abgelaufenen Jahre von Sr. Majestät dem Kaiser 360. 4 und von der Hohen Gönnerin der Stiftung, Ihrer Majestät der Kaiserin, 3000 M überwiesen wurden, hatte, einschließlich der von den städtischen Behörden aus den Zinsen des Strafgelder⸗Fonds der Feuerwehr gewährten Beihülfe von 1500 M und unter fernerer Dinzurechnung von 1665 S6 Bestand aus dem Vor—⸗ jahre, 171688 66 Einnahme. Die Ausgaben beliefen sich auf 16382 6 Davon wurden 8280 0 an 33 ehemalige Ober⸗ Feuermänner und Feuermänner und 7696 6 an 32 Wittwen als Pension gezahlt. Die Verwaltungskosten betrugen 505 S Die Stiftung verfügt z. 3. über 165051 M Vermögen. Die statuten⸗ mäßig ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes, Redacteur Schenk, Stadtrath Halske, Ferd. Reichenheim und Banquier von Kraufe, wurden einstimmig wiedergewählt. Mit dem Inkrafttreten des Pen sions⸗Reglements für die Feuerwehr werden die bisherigen Pensionäre nach wie vor verbleiben, da nach dem Reglement nur diesenigen pensionsberechtigt sind, welche seit der Edirung desselben im Dienst waren.
Die OHeraldische Ausstellung im provisorischen Kunst⸗Aus—= tellungsgebäude am Cantianplatz wird am Sonnabend, den 1. April, ittags 12 Uhr, feierlich eröffnet werden.
Der erste deutsche Kynologenkongreß beschloß im weiteren Verlaufe seiner Verhandlungen, um ein gemeinsames Vorgehen aller kvnologischer Vereine anzubahnen, an die bereits bestebende Delegirten⸗ versammlung den Antrag zu stellen, bei der Geschäftsordnung der Delegirtenversammlung Aenderungen dahin zu treffen, daß Jedem Verein, der einen dahingehenden Antrag stellt, gestattet werde, sich in dieser Versammlung durch Delegirte vertreten zu lassen. Ueber die Aufnahme eines Vereins soll die Delegirtenversammlung nach Ma⸗
jorität entscheiden. Dieselss foll ferner alljährläct windestens einmal
zusammentreten, auf Antrag dreier Weine jedoch auch anßerordent!
liche Versammlungen abgehalten werden. Der Kongreß erklärte fich zugleich dahin, daß eine Heeg. des kynologischen ö , . 1 der Basis provinzieller, jelbständiger gleichberechtigter Vereine, welche durch eine gemeinfame Instanz, chen durch die Delegirten. versammlung, 3e gemeinsamen Handeln in allen, wichtigen Fragen verbunden sind, die für die Förderung ber Sache selbst und für die Eigengrt des dautschen Charakters passendste und allein richtige ist. Der Kongreß beschäftigte sich sodann mit der Feseftellung der wesent— lichsten Gesichtspunkte für nationale und internationale Preis- suchen. Da eine. Skala jum Richten, die allen An⸗ forderungen entspricht, z. Z. nicht existirt, empfahl, der ane, die vorhandenen Prüfungssystense abwechsknd zu gebrauchen, um Erfahrungen zu sammeln. Bei den Feldprüfungsfuchen wurde das gleichzeitige Gehen von zwei Hunden empfohlen. Es wurde ferner als wünschenswerth bezeichnet, die Prüfungen in solche für Zuchtzwecke und solche für Jagdzwecke zu theilen. Die Prüfungen für Zuchtzwecke sollen ein Bild des reinsten Gebrauchs des Vorstehhundes bieten, die Prüfungen für Jagdzwecke den Hund in seinen mannigfachen Leistungen zeigen, die der Jäger von ihm verlangt. Es soll ferner darnach gestrebt werden, außer den offenen
Suchen für alle Rassen, auch Rennen für bestimmte Rassen einzu⸗
führen. Das Sekundiren soll als eine sehr hohe Zuchtleistung erachtet werden. Der Kongreß erklärte es ferner für zweckmäßig, die Hunde, welche auf anerkannten Preissuchen drei erste Preise erhalten haben, nur noch in Siegersuchen rennen zu lassen. Jeder Berein soll endlich darnach streben, sich geeignete Preisrichter zu erziehen und bei Herbst— meetings auch Suchen für im Vorjahr geborene Hande stattfinden — Alsdann wurde der Kongreß geschlossen.
Wie uns mitgetheilt wird, ist die kriegsgerichtliche Untersuchung,
welche anläßlich der Tödtung resp. Verwundung von Knaben in
Folge des Gebrauchs der Schußwaffe Seitens der Schildwache an der Invalidensäule am 5. Februar d. J. bei dem hiesigen
Goupernementsgericht geführt worden ist, nunmehr dadurch zum Äb
schluß gelangt, daß die genannte Schildwache, Füsilier Werner der 9. Compagnie des Garde⸗Füsilierregiments, von dem berufenen Kriegs— gericht einstimmig von jeder Schuld freigesprochen und dieses frei⸗— sprechende Erkenntniß rechtskräftig geworden und Publizirt ist.
Straßburg, 28. März. (Els. Luthr. Ztg.) Die „Franke furter Zeitung“ publizirt in ihrer Nr. Z36 von geftern Abend die fol— gende Correspondenz:
Straßburg, 25. März. Im vorigen Herbst wurde auf seiner Hochzeitsreise der Kassier der hiesigen Tabackmanufaktur verhaftet, weil sich in seiner Kasse angeblich ein Manko von 18000 M ergeben habe. Der Mann hat seitdem unter diesem Verdacht in Unter⸗ suchungshaft gesessen, wurde indeß nun bei der gestrigen Verhandlung von der Strafkammer freigesprochen, weil sich herausgestellt hat, daß sich die Buchhaltung der Tabackmauufaktur in einer Konfusion befindet, die einen Nachweis gar nicht zuläßt, ob das Manko überhaupt wirk— lich existirt, da nach dem Wortlaut des Urtheils „dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, daß er das sich ergebende Manko in seinem Interesse verbraucht habe.“ Eines Kommentars bedarf es nicht erst. Das ist das Staatsinstitut, welches uns für die Ein . des Tabackmonopols als verlockendes Muster vorschwe— zen soll!
Diese Correspondenz ist in allen Hauptpunkten unrichtig. Erstlich wurde der betreffende Beamte nicht „auf feiner Hochzeitsreise“ ver⸗ haftet, sondern nach der Rückkehr hierher von einem Urlaube; zweitens betrug das Manko nicht 180090 , sondern 8703 4 96 3, welche bis auf wenige hundert Mark aus den Mitteln des Ange— schuldigten gedeckt sind; derselbe ist drittens nicht „‚freigesprochen“ worden, sondern das strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt, weil sich nicht nachweisen ließ, daß er die defektirten Gelder im eigenen Interesse verbraucht habe. Gegen die Einstellung dieses Verfahrens hat der Erste Staatsanwalt ohne Zuthun der Manufakturverwaltung Beschwerde erhoben. Bezüglich der civilrechtlichen Haftbarkeit des Betreffenden besteht auf keiner Seite Zweifel.
Im Königlichen Schauspielhause gelangte gestern ein Schauspiel in 5 Akten von Franz Hedberg: „Strohhalm“, nach dem schwedischen Originalmanuskript übersetzt von Emil J. Jonas, zur ersten Aufführung. Das Stück spielt auf schwedischem Grund und Boden. Wir lernen da eine stolze adlige Dame kennen, die mit einem schlauen, intriganten Manne aus dem Volke in geschäftliche Verwickelungen gerathen ist. Beide greifen, um sich so günstig wie möglich aus der schlimmen Lage zu befreien, nach einem letzten schwachen Hülfsmittel, wenn dasselbe auch gleichsam nur als ein „Strohhalm“ erscheint, nach welchem ein Ertrinkender greist. Als der glücklichste und günstigste Strohhalm erscheint zuletzt die Liebe, welche alle Schwierigkeiten und Zwistigkeiten zu einem glücklichen Abschluß gelangen läßt. — Auf einen großen, dramatischen Effekt scheint der Verfasser sein Werk von vornherein nicht berechnet zu haben, da die inneren tiefer gehenden Konflikte fehlen. Den Zweck aber, ein Theaterpublikum für einen Abend zu unterhalten, erreicht der Dichter durch das naturgetreue Spiegelbild der kleinen menschlichen Schwächen, die er uns in mannichfaltigster Abwechselung vorführt, und durch den geschickt geleiteten Gang der Handlung. Die jüngeren Charaktere hat der Verfasser offenbar vernachlässigt, obgleich er einige ihrer Eigenthümlichkeiten mit glücklicher Hand in lleinem Rahmen gezeichnet hat. Mit besonderer Vorliebe und mit Erfolg ist der Autor aber an die Charakteristik der älteren Per⸗ sonen herangetreten. Scharf und klar sind die Figuren des bäue—⸗ rischen, Geld scharrenden Kommissionärs Brun und seiner heuchle— rischen, schlauen Frau herausgearbeitet. Im Gegensatz zu diesen beiden stehen die stolje Frau Generalin und deren Schwägerin Maria, die ganz in dem Gefühl ihrer vornehmen Geburt aufgeht, nur für ihren seligen Bruder Fabian und. dessen ältesten Sohn Hjalmar schwärmt, im Uebrigen aber die Menschen und die Dinge nur von oben herab betrachtet. — Die Darstellung, besonders der Damen rollen, war eine vortreffliche. Hr. Oberländer und Hr. Hellmuth Bräm gaben ihre Rollen mit gewohntem Geschick; die Leistung des rn. Krause (Kommissionär Brun) ist als eine besonders gelungene hervorzuheben; der eckige, starre und doch geschäftskluge Mann aus dem Velke trat in jeder Bewegung überzeugend hervor. Die beiden jugendlichen Liebhaberrollen waren den Herren Müller (Hjalmar) und Vollmer (Grik) zugefallen. Ersterer spielte die undankbare Partie des schönen, leichtfertigen Lieutenanis recht gewandt, und Hr. Vollmer stattete seinen Stubengelehrten mit vielen hübschen Züsen aus. Unter den Damen ist in erster Linie Fr. Frieb⸗Blumauer (Maria von Stjerna) zu nennen, welche die Person der abergläubischen, neugierigen, im Ganzen aber harmlosen alten Jungfer zu einem wahren Kabinetestück gestaltete. Frl. Mever brachte die anmuthige Helga und Frl. Barkany die arme aber stolje Walse Ingeborg vor— züglich zur Geltung. Das Werk wurde im Ganzen belfällig auf genommen,.
— Vielseitig ausgesprochenen Wünschen entgegenkommend, und um Frl. Ernestine Wegner ein paar Tage der Erholung zu gewähren, wird im Belle⸗ Alliance ⸗ Theater am Sonnabend, Sonnta und Montag die Posse „Kyritz ⸗Ppritz' wieder in das Repertoire 6 genammen werden. Am Dienstag geht dann wieder „Der Mann im Monde“ mit Frl. Wegner in Scene.
Redacteur: Riedel. Berlin! ere ers. .
Verlag der Grpeditlon (Cesseh. Druch W. Elgner. Fünf Beilagen (keinscbließlich Börsen · Beila 9.
M 77.
Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 30. März
HSS2.
Königreich Preußen.
Privileg i um wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Kreises Meseritz bis zum Betrage von 315000 Æ Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Ständen des Meseritzer Kreises unterm 7. März 1881 und 27. Januar 1882 beschlossen worden ist, zur Einlösung der auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Juni 1858, 13. März 1862, 15. August 1865 und 25. November 1867 ausgegebenen und noch im Umlauf befindlichen Kreisanleihescheine ein Darlehn von 315 000 4 aus dem Reichs-Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ver⸗ sehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, alfo höchstens im Betrage von 315 000 M ausstellen zu dürfen, ⸗
— da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des
Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des 5. des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anlelhescheinen zum Betrage von höchstens 315 099 „, in Buch—= staben: ‚„Dreihundert und fünfzehn Tausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten von 20600. 10900, 50 und 200 M nach der Be⸗ stimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Looß zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine, also frühestens vom Etatsjabr. 1882 / 83 ab bis inkl. 1884/85 mit 67 ο und demnächst bis 1909/10 mit 116 0/o des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen, zu tilgen sind, wobei jedoch dem Kreise Meseritz das Recht, den Tilgungsfonds um höchstens Fog des Nennwerthes des ursprünglichen Kapitalbetrages zu verstärken, vorbehalten wird, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. ,
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20. März 1882.
(L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. Bitter.
Regierungsbezirk Posen. Anleiheschein des Kreises Meseritz. 5. Ausgabe. Buchstabe .. Nr. ... über Mark Reichswährung. . Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 20. März 1882 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen vom .. ten 16 Nr Seite .. . . und Gesetz⸗ Sammlung für 18 .. Nr Seite.... laufende Nr. ..)
genehmigten Beschlüsse 7. Marz 1881 und
Pro vinz Posen.
Die alls dem Tilgungsstock zu. . ᷓ t Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise 200 46 abgerundet. 66 r
Die Folgerung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das Loos bestimmt. .
7! Ausloosung erfolgt vom Jahre 18. . ab im Monat August jedes Jahres, die Auszablung des. Nennwerthes der autgeloosten Stücke an dem auf die Autloosung folgenden 1. April. .
Die ausgeloosten Anleihrscheine werden unter Bejeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termint, an welchem die Rücksahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt, spätestens sechs, drei, iwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Denutschen Reichs- und stöniglich Preussfischen Staats-Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in je einem in Posen und Meseritz erscheinenden öffentlichen Blatte. Sollte eines dieser Blätter eingeben, so wird von dem Kreise Meseritz mit Genehmigung der Königlichen Regierung ju Posen ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs! und Königlich Preußischen Staats, Anzeiger bekannt gemacht. Durch die vorbezeichneten Blätter er⸗ solgen auch die sonstigen diese Anleibe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bejeichnung der Einlösestellen für die Zinescheine und die ausgeloosten Anleihescheine. ;
Bis ju dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent- richten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am J. Oltober und 1. April, von 1a. an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst. . 1 s
63. Hine n der ausgeloosten Anleihescheine endigt an dem für die Cinlösung bestimmten Tage. —
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals rel n bloße Rückgabe der autgegebenen Zinsscheine ben. dieses Anleihescheines in Meseritz bei der Rteselommungstass und in Berlin und in Posen bei den in den vorbejeichneten Blättern belannt, gemachten Einlöse⸗ stellen, und jwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits.
ing folgenden Zeit. ; term gif 86 * Empfangnahme des Kapitals eingereichten An- lelbescheine sind' auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeiistermine zurückmuliefern. Für die fehlenden Zinescheine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die durch Ausloosung zur Rüc⸗
zablung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig. Jahren nach dem Rückjahlungstermine nicht exhoben werden, sowie die inner⸗ balb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises eseritz.
ö 5 Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §8§. 838 und ff. der K für das Deutsche Reich vom 30. Ja—⸗ nuar 1877 — R. G. Bl. S. 833 — bezw., nach 5. 20 des Aus⸗= führungsgesetzes zur Deutschen Civil Prozeßordnung vom 24. März 15.5 G. S. S. 251.— .
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklart werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt, werden.
Mit diesem Anleihescheine sind zehn halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des ausgegeben, die ferneren Zinz— scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe Lon Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zintscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An— weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den . ö. Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ge—⸗
ehen ist.
Zur Sicherheit der bierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Meseritz mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünf— tigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft,
Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Meseritz, den .. ten .
(Siegel des Landraths) Die kreisständische Finanz ⸗Kommission des Kreises Meseritz. ö . Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.
ro vinz Posen. Regierungsbezirk Posen. . ö. Erster (bis ...) , (Lte) Reihe zu dem Anleiheschein des Meseritzer Kreises.
5. Ausgabe, Buchstabe . 6 NM, über..... Mark Reichs⸗ währung zu vier Prozent Zinsen über Mark ... Pfennige.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen defsen Rückgabe am .. ten . späterhin . inen des vorbenannten Anleihescheines für das Halbjahr vom .. ten bis mit ö ö. 3 99 der Kreiskommunalkasse zu Meseritz und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Posen.
dteferiß, dn Die kreisständische Finanz⸗Kommission des Kreises Meseritz. .
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.
Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namenkunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden. n
Regierungsbezirk Posen. Anweisung ; zum Anleiheschein des Meseritzer Kreises. 5. Ausgabe, Buchstabe .. Nr . Mark Reichswährung.
Provinz Posen.
Der Inbaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein des n n, . Kreises Buchstabe .. Nr, über Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die ... te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom . . ten.. ... — 1 18. . bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Meseritz und bei den mit der Zinienzahlung betrauten Stellen in Berlin und Posen, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhaber des Anleihescheines kein Widerspruch erhoben ist.
Meseritz, den.. ten 16 .
Die kreisständische Finanz⸗Kommission des Kreises Meseritz.
Anmerkung. I) Die Namengunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ ehen sein. fe 2 Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt ⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken.
ter Zinsschein. ter Zinsschein.
Anweisung.
Aichtamtlich es.
Preußen. Berlin, 30. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (44. Sitzung setzte das Haus der Ab⸗ eordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ keen betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten mit der Diskussion des 8. 21 fort. 5. l lautet in der Fassung der nission: ĩ . hi Vorschriften: I) der s§. 10 und 12 des dänischen Pen. sionsgesezes vom 24. Februar 1858, 2 des dritten Theiles des kurhessischen ia ntchlenfigese et vem 8. März 1831, 3) der Se. 28 ff. des Staatsdieneredikts für das Fürstentbum Hohenzollern ⸗Sigma-⸗ ringen vom 20. August 1831 und der S§§. 26 ff. der Dienst⸗ pragmatst für das Fürstenthum Hobenzollern ⸗ Hechingen vom 1I. Q jober 1843, treten für die Hinterbliebenen derjenigen Beamten, welche auf Grund des §5. 2 Absatz 1 dieses Gesetzes aus der Landes ⸗ anstalt, der sie seitber angehörten, ausscheiden, mit der Maßgabe außer Kraft, daß das denselben zu bewllligende Wittwen ⸗ oder Wasfengeld nicht hinter demjenigen Betrage zurückbleiben darf, welcher ihnen nach den vorstebend bezeichneten Vorschriften aus der Staats kasse hätte bewilligt werden müssen. ̃ Die Regierungsvorlage wollte für die Worte von „Hinter⸗ bliebenen“ bis „ausscheiden“ folgende Fassung; . Zum Fi rn ö diesem Gesetze bestimmten Wittwen und Waisengeldes Berechtigten. ̃ Ver d Regierungekommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath
Germar erklärte, der jetzige Gesetzentwurf wolle allen Beamten⸗
relikten in ganz Preußen eine nach dem bezogenen Einkommen gleichmäßig bemessene Pension gewähren, jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß die Beamten dazu 3 Proz. von ihrem Gehalte bei ihren Lebzeiten beitragen müßten. Nun bezögen in Kurhessen und Schleswig⸗Holstein die Beamtenrelikten ohne je liche Gegen⸗ leistung schon eine Staatspension, welche allerdings geringer gewesen sei, als die jetzt von der Regierung normirte. Nun wolle die Kommissionsvorlage den Relikten, welche schon früher vom Staate ein Einkommen bezogen hätten, dieses erhalten, dabei aber ihnen auch die hier vorgeschlagene Pension nicht entziehen. Dies würde nach der Meinung der Regierung zu den unnatürlichsten Unbequemlichkeiten und Weiterungen führen. Die Regierung glaube, daß der Gerechtigkeit genügt würde, wenn man allen Beamtenrelikten nach Maßgabe des Gehaltes der Beamten eine gleiche Pension gewähre, zumal diese bedeutend größer sei, als die kurhessischen und schleswig—⸗ schen Beamten früher bezogen hätten.
Der Finanz⸗Minister Bitter sprach ebenfalls gegen den Kommissionsvorschlag. Derselbe sei unannehmbar, zumal eine ganze Reihe kurhessischer Beamten in den Dienst des Reiches getreten sei. Das Aufgeben der Ansprüche auf die früheren Leistungen des Staates sei durchaus eine naturgemäße Folge der Annahme der neuen höheren Pensionen und Wittwen⸗ elder. ;
; Der Abg. Dr. Oetker trat für den Kommissionsbeschluß ein; es sei ein Eingriff in alte erworbene Rechte der Beamten, wenn man ihnen ein Einkommen entziehen wolle, das sie bereits genossen hätten. Ob sie Ansprüche auf ein neues Einkommen erhielten, oder nicht, das komme hierbei gar nicht in Betracht. . . ‚.
Der Abg. Krah stimmte den Kommissionsbeschlüssen zu, wenigstens erfordere es die Gerechtigkeit, daß die Beamten selbst zwischen ihrer alten und der neuen Pension wählen dürften, zumal die alte bisweilen höher sei, als die neue.
Der Finanz⸗Minister Bitter betonte nochmals, daß nur Billigkeit und der Wunsch nach Gleichmäßigkeit in der Be⸗ handlung aller Beamtenkategorien die Regierung bewogen habe, den Standpunkt einzunehmen, den sie inne habe, Die Pensionen, welche kurhessische Beamten bezögen, seien überdies keineswegs größer, als die von der Regierung vorgeschlagenen neuen. I
Der Abg. Dr. Grimm erklärte, er sowohl, wie sein Kollege Oetker hätte ein persönliches Interesse in dieser An⸗ gelegenheit gar nicht, nur das Gexechtigkeitsgefühl bewege sie, gegen den Regierungsentwurf zu stimmen. .
Der Regierungskommissar Geheime Qber⸗Finanz⸗Rath Germar glaubte, gerade das Gerechtigkeitsgefühl hätte den Vorredner zu Gunsten der Negierungsvorlage stimmen sollen. . : .
Hierauf wurden die 85. 21,23 mit großer Majorität in der Kommissionsfassung angenommen. .
§. 24 der Regierungsvorlage will die Lehrer mit Aus⸗ nahme derjenigen an technischen Hochschulen von den Be⸗ stimmungen des Gesetzes ausschließen und sich die Fürsorge für deren Relikten vorbehalten.
Dieser Fassung war auch das Plenum des Herrenhauses, entgegen seiner Kommission, beigetreten, dagegen beantragte die Kommission des Abgeordnetenhauses den ganzen 5. 24 zu streichen, also den Lehrern im Staatsdienste gleichfalls die Wohlthaten des Gesetzes zu Gute kommen zu lassen.
Der Abg. Huyßen befürwortete die Streichung des Para⸗ graphen, indem derselbe ausführte, daß die Ausschließung der Lehrer eine Ungerechtigkeit gegen dieselben sein würde, die sich aus finanziellen Rücksichten keineswegs rechtfertigen lasse.
Der Finanz-Minister Bitter führte aus, §. 24 habe nicht die Bestimmung, die Lehrer von den Wohlthaten auszu⸗ schließen, sondern bezwecke vielmehr, die Lehrer an Staats⸗ und Kommunalanstalten gleichmäßig behandeln zu können. Innerhalb eines . würden sich die Vorarbeiten für ein diesbezügliches Gesetz wohl erledigen lassen, und es würde zu großen Inkonsequenzen führen, wenn man nach einem so kurzen Zeitraum wieder neue Bestimmungen würde einführen müssen. Auch seien die finanziellen Motive keineswegs zu unter⸗ schätzen, da die Einschließung der Lehrer einen nicht unerheblich höheren Staatszuschuß erfordern wurde. .
Das Haus trat dem Kommissionsbeschluß bei, den 5. 24
u streichen. ; ; 26 25 setzte den Termin für das Inkrasttreten des Gesetzes auf den 1. Juli 1882 fest. 1
Hierzu beantragte der Abg. Günther (Fraustadt):
Daz Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
Den 5§. 25 wie folgt zu 3
. 25.
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft, jedoch soll die Entrichtung der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge, sowie die Zahlung des Wittwen n und Waisengeldes nach Maßgabe dieses Gesetzes erst vom 1. Juli 1882 ab ibren Anfang nehmen.
Der Abg. Günther befürwortete seinen Antrag. Das ganze Beamtenthum werde nach Annahme dieses Gesetzes froh aufathmen, von einer drückenden Sorge für Alter und Hinter⸗ bliebene befreit zu sein; noch größer würde die Freude sein, wenn dieses de bereits srüüher als am 1. Juli in Kraft treten würde. Er könne keine Schwierigkeit finden, die sich der Inkrafttretung gleich am Tage der Verkündigung entgegen⸗ srellen würde, und bitte daher, seinen Antrag anzunehmen.
Der Abg. Dr. Windthorst wies auf die überaus traurige Lage einer großen Anzahl derjenigen Wittwen hin, deren Männer bereit seit längerer Zeit verstorben seien und die somit nicht von den Begünstigungen des neuen Gesetzes ge⸗ troffen würden.
lerauf ergriff der Finam⸗Minister Bitter das Wart: 37 N itte um die Erlaubniß, dem Hrn. Abg.
Pr. Windthorft auf seine vorber gemachten Bemerkungen erwidern zu können, daß der Staatgregierung. wenigstens der Central verwal⸗ tung, von einem Sturm von Petitionen in Bezug auf die Wittwen im Lande biber nichts belannt geworden ist. Ich werde aber natür- lich bereit sein, mich zu erkundigen, ob und wie weit die Verhält- nisse, die der Hr. Abg. Dr. Windtborst angeregt hat, tbatsächlich vorbanden sind, und es wird dann ven den vorhandenen Fonds, bei denen bieber niemals eine Ersparniß stattgefunden bat, abbängen,
inwieweit nach den jedesmaligen Verhältnissen Abhäülfe geschafft