1882 / 77 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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ich balte das Aussprechen der Vorwürfe, die Neumann mit unterschrieben bat, für Agitationen gegen die Staatsregierung. Wenn Sie das bestreiten, so fehlt uns bei dieser Frage der Boden für eine Verständigung. Wird aber zugegeben, daß dergleichen Vor⸗ würfe als Agitation gegen die Regierung zu betrachten sind, so ist die Regierung sehr wohl in der Lage zu sagen: Du hast Dich in Er— in 2. Beamtenpflicht einer Verfehlung schuldig gemacht, Du afbar.

Die Hauptfrage ist damit für mich erledigt. Ich kann aber daran eine zweite Frage knüpfen und ich babe sie geknüpft, die aller⸗ dings wobl längst nicht das allgemeine Interesse, auch vielleicht ein solches für den Hrn. Abg. Rickert nicht, hat, die für mich aber bei meiner Auffassung von Beamtendisziplin und bei meinen bestimmten Grundsätzen darüber ihre Bedeutunng hat. Wenn ich hier nur wiederholen kann, daß ich strenge Disziplin für nothwendig halte, so ist mir doch nichts widerwärtiger und unsympathischer als Alles, was den Charakter einer Rache trägt. Wer in leitender Stellung sich befindet, oder je sich befunden hat, von dem glaube ich, er wird mir nachfühlen, was ich damit sagen will. Hiermit ist durchaus nicht unvereinbar, daß ein Lehrer im Februar bestraft werden kann, weil er im Oktober oder im September ich weiß das Datum nicht mehr genau einen Wahlaufruf in einer vom Standpunkte der Disziplin unzulässigen Weise unterschrieben hat. Aber erwünscht ist ein so spätes Zurückkommen auf einen der Vergangenheit ange⸗ hörenden Gegenstand, guch nicht. Obschon nun die Regierung von mir nicht speziell darauf hingewiesen worden ist, so mag sie doch mein Sentiment über diesen Punkt vielleicht aus meinem Schreiben berausgelesen haben, denn sie hat sich, was mir nur angenehm sein konnte, auch in der gedachten Beziehung näher ausgelassen. Aus den betreffenden Darlegungen der Regierung kann ich nicht umhin, zur vollen Charakterisirung des Falles, für welchen auch die Person des Lehrers Neumann einiges Interesse bietet, Verschiedenes mitzutheilen. Es heißt in dem Berichte unter anderem:

„Ferner ist Neumann durch unsere Verfügung vom 17. Februar nicht, wie der Abg. Rickert hervorhebt, unter weitere Kontrole gestellt worden, obwohl derselbe sowohl in sittlicher, wie politischer Hinsicht ein durchaus unzuverlässiger Mensch ist. Diese traurige Thatsache ist es denn auch, die uns wesentlich mit zu einem so ernsten Vorgehen gegen denselben veranlaßt hat.“

Ich mache wiederholt darauf aufmerksam, daß dies die Regierung mir gegenüber zu ihrer Rechtfertigung wegen der Verhängung einer Geldstrafe für ein in der Vergangenheit ruhendes Faktum anführt, und sie begründet den Vorwurf der politischen Unzuverlässigkeit auch noch näher damit, daß der Lehrer Neumann früher Hr. Rickert ist ja mit den Verhältnissen in Ostpreußen näher vertraut dem Arbeiterverein angehört hat, dann dem Preußenverein, dann wegen Uebertretung des preußischen Vereinsgesetzes bestraft ist, 1862 auch in Disziplinarstrafe genommen. Seitdem ist Neumann all⸗ mählich zu einer sehr liberalen Richtung übergegangen, und nicht mit Unrecht kann man, wenn man seine Entwicklung ansieht, es als noch ungewiß bezeichnen, ob er entschlossen ist, auf der Parteistellung zu bleiben, die er heute einnimmt.

Aber was schwerer wiegt in diesem Falle, und was mir trotz meiner antipathischen Stimmung gegen so verspätete Strafmaßnahmen das Verfahren der Regierung nicht inkorrekt erscheinen läßt; warum ich daher sage, ich erhebe keinen Vorwurf gegen sie, daß sie überhaupt noch mit einer Geldstrafe gegen den Hrn. Neumann vorgegangen ist, und nicht, was mir sonst als das näher liegende hätte erscheinen mögen, ihm eine ernste Eröffnung hat zu Theil werden lassen, das sind Vorkommnisse, die ich dem hohen Hause auch nicht vorent— halten darf.

Ich muß möglichst wortgetreu den Bericht wiedergeben, weil ich sonst beschuldigt zu werden fürchten könnte, ich wollte übertreiben.

Dieser Hr. Neumann hat eine lange Vergangenheit, er wurde im Jahre 1845 wegen Majestätsbeleidigung in Untersuchung ge— zogen, vorläufig freigesprochen, aber in seiner damaligen Stellung wegen achtungswidrigen Verhaltens gegen die militärischen Vor⸗ gesetzten mit vier Wochen Mittelarrest bestraft. Im Jahre 1864 wurde er wegen Unterschlagung in eine Untersuchung verwickelt, welche zur Folge hatte, daß er durch Erkenntniß des Königlichen Appellations—⸗ gerichts zu Königsberg vom 30. März 18654 zu einmonatlichem Ge— fängniß verurtheilt wurde und zum Verlust der bürgerlichen Ehren—2— rechte auf 1 Jahr.

In Folge dieser Verurtheilung mußte er entlassen werden, oder vielmehr die Verurtheilung hatte eo ipso den Verlust des Amtes zur Folge. Nachdem er später wieder angestellt worden war, wurde er im Jahre 1860 von dem Kreisgericht in Bartenstein mit einer Geldbuße von 10 M wegen Medizinalpfuscherei bestraft.

Durch Verfügung vom 17. September 1862 wurde mit Zustim⸗ mung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten der Lokal⸗ Schulinspektor Pfarrer Bandisch von der Regierung beauftragt, dem Lehrer Neumann die Mißbilligung seiner Vorgesetzen wegen des Schlußpassus einer bei einer öffentlichen Frühjahrsprüfung von ihm abgehaltenen Katechisation auszudrücken. Der c. Neumann huldigte damals einer seiner früheren und seiner jetzigen liberalen politischen Ge⸗ sinnung völlig entgegengesetzten Anschauung und hatte in dem genann— ten Schlußpassus auf die Verfassung und die politischen Wahlen in angehöriger Weise Rüdsicht genommen. Nun beißt es wörtlich weiter im Regierungsberichte:

Nachdem gegen den ꝛc. Neumann bereits im Juli 1863 eine anonyme Denunziation wegen unsittlichen Verhaltens eingegangen war, lief bei uns im Mai 1865 eine von zahlreichen Bewohnern Uderwangens unterzeichnete Anklage des ꝛc. Neumann wegen Ehe⸗ bruchs ein und wurde deshalb gegen ihn das Disziplinarverfahren auf Amtsentsetzung eingeleitet. Neumann wurde gemäß S§5§. 15, 17 des Dieziplinargesetzes vom 21. Juli 1852 mit einer Verwarnung bestraft und in die Kosten des Verfahrens verurtheilt.

Durch Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Bartenstein vom 21. März 1865 wurde derselbe abermals wegen Medizinal⸗ vfuscherei zu 6 Thlr. Geldbuße eventuell 3 Tagen Gefängniß und durch Erkenntniß der Königlichen Gerichtskommission zu Domnau vom 26. Juni 1873 wegen Verkaufs von Arjneien u 5 Thlr. eventuell 3 Tagen Haft rechtskräftig verurtbeilt.

Durch Verfügung vom 30. Oftober 1875 wurde gegen den ꝛe. Neumann eine Geldstrafe von 15 M festgesetzt, weil derselbe nach den Seitens der Königlichen Staatsanwaltschaft in Barten—⸗ stein zur Einsicht uns übersandten Skrutinalverhandlungen sich er⸗ wiesenermaßen unsittliche Angriffe auf sein früheres Dienstmädchen hatte zu Schulden kommen lassen.

Durch Verfügung vom 25. April 1876 wurde er in eine Ordnungestrafe von 6 genommen, weil er in mehreren Fällen angeblich leihweise einen Theil seines Deputatbelzes ohne Geneh⸗ migung des Schulvorstandes und Lokal ⸗Schulinspektors an andere Personen überlassen hatte.

Durch Erkenntniß der Kreisgerichtskommission zu Domnau vom 3. Oktober 1878 wurde er wegen unerlaubten Verkaufs ven Arzneien zu 100 S eventuell 14 Tage Haft verurtheilt, nachdem seine Besttafung wegen einer gleichen Uebertretung am 23. März 1876 mit 75 M eventuell 10 Tagen Hast erfolgt war.

Durch Erkenntniß der Königlichen Kreisgerichtskommission zu Domnau vom 18. Juni 1879 wurde über ihn wegen wiederholten Verkaufs von Arzneiwaaren eine Geldstrafe ven 150 M eventuell 4 Wochen Haft verhängt.

Weil der ꝛc. Reumann unsere, die Ausstellung von Schulent⸗ lassungezeugnissen betreffenden Verordnungen in gewinnsüchtiger Abhsicht übertreten, auch eine amtliche Aufforderung seines vor⸗ gesetzten Lokalschulinspektors völlig unbeachtet gelassen hat, wurde derselbe durch Verfügung vom 7. Februar 1882 in eine Ordnung strafe von 20 M genommen.

Am 21. Februar 1882 wurde eine Ordnungestrafe von 15 4 gegen ibn deshalb festgesetzt, weil er am 23. November 1881 ein ron uns an ihn erlassenes Verbot, unter Zuziehung von Schul⸗ kindern und jungen Lebrern als Mitwirkenden gegen Eintrittsgeld in einem öffentlichen Lokale eine musikalisch⸗dramatische Abend⸗

facher Hinsicht unbeachtet gelassen batte. Für die Höhe der beiden letztgenannten Straffestsetzungen war außer dieser Rücksichtnabme auch der Umstand maßgebend, 1 der Neumann nach den uns zugegangenen Berichten einen außerordentlichen Aufwand treibt, sich eine Equipage und einen gallonirten Kutscher hält.

Meine Herren! Die erste Frage habe ich beantwortet in aller Lovalität auf Grund des Allerhöchsten Erlasses vom 4. Januar. Mögen Sie anderer Meinung sein ich kann von meiner Ansicht nicht zurücktreten. ; . Was die zweite, allerdings nebensächliche Frage betrifft, ob die Regierung berechtigt war, oder wenigstens ein Vorwurf sie nicht treffen konnte, wenn sie für eine schon so weit zurückliegende Ver⸗ letzung der Beamtenpflicht eine Geldstrafe festsetzte, so kann ich nach den mir vorliegenden Beweis mitteln das Vorgehen der Regierung als ein unzuläsfiges nicht erachten.

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Meine Herren! Es ist mir nicht zweifelhaft gewesen, daß der Hr. Abg. Rickert Veranlassung nehmen würde, auf den Fall noch näher einzugehen, da er ihn ja bei der zweiten Lesung als Frage vor— gelegt hatte. Ich möchte ihn aber bitten, daß er bei der Beurthei⸗ lung dieses Falles ein klein wenig gerechter sein wollte. Ich bin, wie ich ausdrücklich gesagt habe, auf die Personalien des Lehrers Neu— mann nur eingegangen bei Gelegenheit der sekundären Frage, die aber für mich nicht unwichtig ist, der Frage der Disziplin. Einen Anlaß hatte ich dazu, denn in der Darstellung, die der Hr. Abg. Rickert in der zweiten Lesung gab, legte er gerade auf das tadellose Verhalten dieses ö in seinem Amte Gewicht. Er sagte beispielsweise einmal: „Es steht fest, daß der Neumann in seiner amtlichen Thätig⸗ keit Vorzügliches leistet,“ dann sagte er ferner: er leistete Befriedigendes“;

dann heißt es wieder an einer anderen Stelle: „daß es einem jeden Staatsbürger ohne Unterschied des Standes und Berufes erlaubt sei, außerhalb seines Amtes, zumal wenn er in demselben tadellos seine Pflicht thut, seine Meinung zu äußern.“

Meine Herren! Das waren sehr bestimmte Aeußerungen, und ich glaube, daß ich doch gar nicht umhin konnte, diese Tadellosigkeit auf das richtige Maß zurückzuführen. Die Untadelhaftigkeit und die Tadellosigkeit war für meine Beurtheilung der Maßnahmen der Re— gierung in Königsberg von ausschlaggebender Bedeutnng in der Rich tung, ob ich ein disziplinarisches Vorgehen für gerechtfertigt halten konnte oder nicht. Damit ist allerdings die Hauptsache, die der Abg. Rickert behauptet hatte, nicht getroffen; aber die Hauptfrage, welche ja eine sehr einfache ist, habe ich vorab so ein⸗— fach und bestimmt beantwortet, wie ich nur vermochte. Ich will sie aber zu. mehrer Klarstellung noch einmal beantworten. Meine Herren! Es ist nicht richtig, wenn der Abg. Rickert sagt, der Lehrer Neumann sei bestraft worden, weil er einen Wahlaufruf der Liberalen unterzeichnet habe. Auf den Gegensatz, den er aufstellt, wenn er jetzt an mich die Frage richtet, ob ich das billige, daß konservative Lehrer für konservative Abgeordnete Wahlaufrufe un⸗ terzeichnen, kommt absolut nichts an. Für mich hat die Sache eine Bedeutung nach der Parteistellung hin durchaus nicht; für mich han⸗ delt es sich lediglich darum, ob die Unterschrift eines konkreten als Wahlaufruf bezeichneten Schriftstückes eine Agitation gegen die Re⸗ gierung enthält oder nicht? Und diese de,. habe ich bejaht. Wenn unter dem Wahlaufrufe nicht der Name Schirrmeister, son⸗ dern mein eigener stände, und wenn konservative Lehrer darunter ständen, 1 würde der Abg. Rickert, wenn er Minister wäre, ganz ebenso handeln müssen. Das ist meine Pflicht als loyaler preu⸗ . Minister, diese Konsequenzen zu ziehen. Die Frage steht nicht o, ob man im vorliegenden Falle sich für einen Liberalen engagirt hat und gegen den Konservativen, und es verschläͤgt nichts, ob man demnächst sich engagiren würde für einen Konservativen und gegen den Liberalen, sondern es kommt nur darauf an, ob gewisse Sätze, die geschrieben und verbreitet sind, gleichgültig, ob für den Namen Schirr— meister oder Goßler gewirkt wird, in dem Verhältniß der Staats⸗ regierung zu ihren untergeordneten Beamten als zulässig zu erachten sind oder nicht. Ich bleibe dabei, und wenn Sie die Güte haben wollen, nochmal unbefangen die Stellen zu lesen, werden Sie sich überzeugen, daß der Gegensatz gegen die Konservativen absolut in den Hintergrund tritt. Wohl aber finden Sie den Satz, daß es von der Wahl abhängen würde, ob unsere Rechte und Freibeiten noch mehr geschmälert werden.

Darin liegt meines Erachtens ganz unmißverständlich die Be— hauptung, daß die Rechte und Freiheiten von der Regierung geschmä⸗— lert sind und die Unterstellung, daß sie entschlossen sei, die Rechte und Freiheiten noch mehr zu schmälern. (Zuruf links. Mögen Sie die Ueberzeugung haben, daß das richtig ist, daran will ich ja gar nicht zweifeln. Aber das werden Sie mir zugeben müssen, daß, wenn ein Lehrer, ein Staatsbeamter überhaupt, das ausspricht, der sich gegen den Schlußpassus des Allerhöchsten Erlasses vom 4. Januar dieses Jahres vergeht, worin ausdrücklich gemißbilligt wird, daß die Be⸗ amten gegen die Regierung agitiren. Eine derartige Agitation liegt hier vor; mögen Sie anderer Meinung sein, ich will es nicht be⸗ zweifeln. Sie können von mir aber nicht verlangen, daß ich etwas Anderes ausspreche, als meine Ueberzeugung ist.

Statistische Machrichten.

Der Handelsverkehr Rußlands mit dem Auslande gestaltete sich, dem „Journal de St. Pétersbourg“ zufolge, im Jabre 1881 folgendermaßen. Es wurde eingeführt an Rohzucker 988 Pud (1880 12901 Pud, 1 Pud 16,381 Lg), raffinirtem Zucker 16 P. 127 P), Thee 626 274 P. (i ids üti P., Kaffee 424 635 H. (500 064 P.), Oel 108766 P. (1452 595 P.), Wein in Eebinden 692 779 P. (1 144 677 P.), Wein in Flaschen 259 891 P. (384 403 P.), Schaumweinen 365 652 P. (1100 359 P.), Sal; 11374067 P. (9 059 770 P.), Häringen 5 133405 P. (4428663 9 anderen Fischen 964 359 P. (640 189 P.), Talg 370 246 P. (785 069 P.), Taback in Blättern 75 915 P. (143 354 P.), geschnittenem Taback und Cigarren 2602 P. (4113 P.), roher Baumwolle 8217 409 P. ( 886 560 P.), gesponnener Baumwolle 380 605 P. (568 419 P.), Indigo 54 S86 P. (36742 P.), flüchtigen Leuchtölen 1199 188 P. (i 445 558 P), Roheisen 14 338 453 P. (14 887296 P.), Eisen in Barren, geformtem und Brucheisen 4 831911 P. (6416 925 P.), Eisenplatten für Kessel, Panzerplatten und GEisenblech 1 863 000 P. (3 007 602 P.), Eisenschienen 47 492 P. (282 538 P.), Bessemer⸗ Stahlschienen 9g39 250 P. (3096971 P.). Blei 19086 604 P. (986 1437 P.), rober und ungefärbter Wolle 335 472 P. (391 402 P.), ungesponnener, gefärbter Wolle 130 378 P. (122 722 P.), Kunstwolle 62583 P. (13 945 P.), gesponnener Wolle und Haaren 25 435 P. (Iz 6865 P.), Selde 25 765 P. (360717 P.), Soda 1738 352 P. (1720 290 P). Koblen 105 301 963 P. (11726478) P.), Lolomo⸗ tiven, Lokomobilen, Maschinentheilen und Zubehr 141794 P. (4015 769 P.). Baumwollgeweben 70 131 P. (91 694 P.). Woll geweben 89 OJ P. (135 199 P), Seidengeweben 5347 P. (i531 P.), Leinengeweben für 1422 939 Rubel (2 066 589 Rubeh).

Die Ausfuhr bezifferte sich folgendermaßen: Weizen 8225 8 Tschetwert (1880 6139 297 T., 1 Tschetwert 2099 hl), Roggen 55 853 T. G g67 146 T), Gerste 2353 o? T. (1 715 845 X), Mais 1358 827 T. (1417 059 T.), Erbsen 129 0953 T. (154 183 T., Hafer 6 508 263 T. (. 196 339 T.), Grütze 257 541 T. G16 802 T5, Mebl 191 507 T. (255 018 T.), andere Cerealien 286959 T. 65 422 T.), inegesammt an Cerealien 23 S)5 073 T. (23 832 439 T.);

erner Lein und Hanfkörner 2 4683858 T. (2 682 545 T.), andere ölhaltige Samen 557 614 T. (765 6561 T.), Oelkuchen 1718 672 Pud (1694837 pr Butter 155 765 P. (187 551 P.). Weingeist und

unterhaltung zu veranstalten, wie er beabsichtigt hatte, in mehr⸗

1373 P. 04577 P), raffinirter Zucker 48444 P. (34 639 P.). Rindvieb 23 822 Stück (33 944 St). Hammel und Schafe 650 537 St. (1106 631 St.), Pferde 23 567 St. C22 331 St.), Talg 284785 Püd (426 531 P.), Flachs 12 974 956 P. (9591 600 P.). Flachs⸗ werg 1 So zzz P. Sz os ?7 P). Hanf 1746 285 P. C3836 gh P.), Hanfwerg 280 388 P. (190 342 P.), Leinengarn 3967 P. (14462 P.). anfgarn 298 055 P. (194 675 P.), ungegerbtes Leder 351 594 P. 358 213 P.), gegerbtes Leder und Juchten 19 678 P. (16326 P.) Knochen 113795 P. (51 937 P.), rohe Wolle 1141917 P. (1663 673 P.), Schweine borsten 122 201 P. (130 993 P), Potasche 63 246 P. (36 450 P.), Eisen 187 870 P. (8142 314 P.), Lumpen 8851 151 P. (745 495 P), Seilerwagren 317 382 P. (254 661 P.), grobe Leinewand 6440 166 Arschin (6 286 444 A., 1A. 07112 m), , 180 Rubel (32 906 009 R.), Peljwerk 91 310 Pud 5 P..

Land⸗ und Forstwirthschaft.

(N. A. 3.) Der Stand der Landeskultur wird auch in Berichten aus dem Regierungsbezirk Minden als ein guter bezeichnet; nur wird über Mangel an Viehfutter geklagt, weshalb der Landmann ju einer theilweisen Reduzirung seines Viehbestandes geiwungen worden ist. Aus dem Regierungsbezirk Magdeburg wird besonders hervor— geboben, daß die Wintersaaten überall gut aufgegangen sind und einen dichten Stand zeigen. Ungeziefer findet sich im Allgemeinen wenig; nur über starke Vermehrung der Feldmäuse und Hamster sind viele Klagen laut geworden. Ueber Mäusefraß wird auch im Regierungs—⸗ bezirk Merseburg an vielen Orten geklagt, trotzdem der Vertilgung dieses schädlichen Thieres immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird; der Stand der Wintersaaten ist auch dort ein sehr günstiger. Auffälliger Weise wird aus dem angrenzenden Regierungsbezirk Erfurt mitgetheilt, daß im Allgemeinen bis in den Februar hinein dort von der Mäuseplage wenig zu verspüren gewesen sei. Die Bestellung der Wintersaaten ist auch dort rechtzeitig und gut von Statten gegangen. Dieselben sind in Folge der günstigen Witterung sehr gut aufgegangen und berechtigen nach ihrem Aussehen zu den schönsten Hoffnungen. Im Regierungsbezirk Potsdam sind zwar die Saaten auch regelmäßig und gut aufgegangen und berechtigen im Allgemeinen zu erfreulichen Erwartungen, doch wird aus vielen Theilen des Bezirks über Madenfraß geklagt, der durch den Engerling des Marienkäfers verursacht wird und auf einzelnen Feldern so erheblichen Schaden angerichtet hat, daß dieselben haben umgepflügt werden müssen. Auch haben hier die Feldmäuse in einzelnen Theilen des Bezirks bedenklich überhand genommen. Als Folge der vorjährigen geringen Heu- und Strohernte macht sich ein fühlbarer Mangel an Rauhbfutter geltend, wenn auch die gelinde Witterung gestaͤttet hat, die Schafe noch im Dezember hüten zu lassen. Die Folge davon ist, daß neben der Verfütterung der Kartoffeln zu künstlichen Futter— surrogaten gegriffen werden muß, und daß eine Reduktion der Vieh— bestände nothwendig geworden ist. Eben so groß wie die Futternoth ist vielfach die Streunoth, da die geringen Quantitäten Stroh, welche geerntet wurden, verfüttert werden müssen. Es werden bereits seit i . Februar Moos, Laub u. s. w. zu Streu verwendet, und die Forstverwaltung hat es sich angelegen sein lassen, so⸗— weit angänglich, den Anträgen auf Streuentnahme zu entsprechen. Aus dem Regierungsbezirk Frankfurt a. O. wird gleichfalls der Stand aller Saaten als gut geschildert. Die vorbereitenden Feld⸗ arbeiten für die Frühjahrsbestellung konnten im Winter so weit ge— fördert werden, wie selten in dieser Jahreszeit der Fall gewesen ist. Auch hat die milde Witterung in denjenigen Gegenden, welche nur eine geringe Stroh⸗ und Heuernte gehabt, wesentlich zur Milderung des Futtermangels beigetragen, während der Mangel an Streu— material durch ein verstärktes Andrängen um Ueberlassung von Wald⸗ streu aus den Königlichen Forsten zum Ausdruck kommt.

Labtau, 26. März. (Königsb. Hart. Stg.) Der vorgestrige Vieh- und Pferdemarkt hat manche Voraussetzungen aus dem Futtermangel über den Haufen geworfen, vielleicht auch deswegen, weil hier in Folge des flauen Winters bedeutende Heuvorräthe für einen billigen Preis feilgehalten werden. Von Rindern war ver⸗ hältnißmäßig wenig und meistens nur geringe Qualität zum Verkauf gestellt. Mit gutem Schlacht und Zugvieh wurde zu recht annehm⸗ baren, verhältnißmäßig böheren Preisen als im vorhergegangenen Markt fast voll ständig aufgeräumt. Der Begehr nach guten Milch⸗ kühen konnte nur in geringem Umfange gedeckt werden, weil das Material fehlte; die geringe Waare fand aber selbst bei niedrigen Preisen wenig Abnehmer Der Pferdemarkt war besonders mit einem guten Arbeitsschlag im besten Futterzustande recht reich beschickt, fand auch regen Absatz, nicht selten zu Preisen über 300 M Luxuspferde waren nicht zu bemerken, dagegen wie ge⸗ wöhnlich Klepper in großer Auswahl, die bei lebhaftem Verkehr durch Kauf und Tausch in andere Hände übergingen. Der Schweine⸗ markt, welcher hier an jedem Sonnabend abgehalten wird, gestaltete sich in letzter Zeit günstiger als je zuvor. Es wurden von auswär— ligen Händlern für junge transportable Thiere ohne Widerrede Preise offerirt, die hier zu Lande kaum vorgekommen sein dürften.

Gewerbe und Handel.

Dortmund, 25. März. (Ess. Ztg.) In der Eisen⸗ in dust rie besteht in allen Branchen ein flotter Betrieb fort und ist die Lage derselben daher als eine befriedigende zu bezeichnen. In der Nachfrage ist zwar eine Pause eingetreten, aber darin liegt vorderhand nichts Beunrubigendes, da solches immer nach einer länger ange—⸗ haltenen Lebhaftigkeit im Geschäftsverkehr zu gescheben pflegt. Zu den einzelnen Zweigen der Eisenindustrie übergehend, so arbeiten sämmtliche im Feuer stehende Hochöfen mit aller Kraft, um die ein⸗ gegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Preise für Rohe isen waren, wie mehrfach hervorgehoben, wäbrend der Aufwärtsbewegung im Eisengeschäst am höchsten gestiegen und gegenüber der Walzwerkfabrikatien zu hoch, um bei Herstellung der letztern einen entsprechenden Nutzen zu lassen. Da eine weitere Preiserhöhung des Walzeisens zur Ausgleichung nicht durchzusetzen war, so hielten die Waljwerke mit neuen Roheisen⸗Abschlüssen zurück und haben damit denn auch erreicht, daß die Hochöfen mit Ausnahme der Luxem burger jetzt mit billigeren Offerten hervortreten. Puddeleisen, dessen böchster Preis 72 M* war, wird schon zu 65 M pro Tonne ange⸗ boten, Bessemereisen ist von 75 Æ auf 72 jurückgegangen und Spiegelcisen von 85 auf 80 4 pro Tonne: Gießereieisen bat zwar die Konventionspreise noch beibehalten, wird aber bei größeren Ab- schlüssen auch wobl billiger abgegeben werden. In Sta beisen hat die Nachfrage zwar auch nachgelassen, aber man erwartet allgemein, daß sich dieselbe wie immer im Frühjahr so auch diesmal bald wieder beleben werde uͤnd bält deshalb an den bisherigen Preisen ziemlich fest, um so mebr, da es nicht an Beschäftigung für die nächste Zeit in diesem Artikel feblt. Schwere Bleche stehen andauernd in regem Verkehr, namentlich bleiben die Schiffswerften und Kesselschmieden Abnebmer derselben. Dagegen bat sich der Verkebr in Siegener Feinblechen mehr und mehr verflaut, und ist darin auch wohl kaum cher eine Besserung zu erwarten, bis die Bausaison in vollem Gange ist und wieder mehr verzinkte Bleche zu Bedachungen verlangt werden. Uebrigens giebt es auch wobl unter den Feinblechwalsiwerken manche, die bis jetzt feine Ursache zur Klage haben, wenigstens hat ein hiesiges, vor jwei Jabren gegründetes, dag ebenfalls Siegener Qua- lität fabrijrt, genug zu thun. Die Kleineisenzeugfahri⸗ ken und Stahlwerke sind fortwährend angestrengt tbätig. um die ihnen zugegangenen Bestellungen ihren Verpflichtungen gemäß ju effektuiren, auch haben dieselben so viele und so umfang. reiche Aufträge in Eisenbahnmaterialien erbalten, 8 sie fast bis ans Ende dieses Jabreg vollen Betrieb aufrecht erhalten önnen. Die Maschinenfabriken und Kesselschmieden fa ebenfalls leb⸗ baft beschäftigt und nicht minder diesenigen Gleßereien, welche Maschinenguß produziren. In nen, ist dagegen weniger zu tbun. In der Kohlenindustrle ist andauernd ein bedeutender

Branntwein 623 488 P. (1495 12 P.) oder in Graden: S2 280 462 (is? 53 i); Tabad 11581 P. GU142 995 P), roher Zucker

Absaß in Industriekohlen zu konstatiren, auch in Koke erhält sich eine ziemlich rege Nachfrage.

den, auf die Unfall verbände einen Theil des Räsitos u' nber—⸗ . und zwar so, daß die Entschädigungen für dan erste

* X72.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 30. März

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ESS2.

Aichtamtliches.

Protokoll

der elften Sitzung des Volkswirthschaftsraths.

Berlin, den 25. März 1882.

Der Vorsitzende, Staats⸗Minister von Boetticher, eröffnet

die Sitzung um 10, Uhr.

Das Protokoll der Sitzung des vom 4 Hl rg es. t us des permanenten Ausschusses

Die Herren Heimendahl und Wegmann haben ihr A bleiben von der heutigen Sitzung ent i K Hr. Ir, , , . ; JJ

ommissarien der Staatsregierun ; der Direktor im Reichsamt des . 7. , n ö ö Hr. Lohmann, der' Geheime Ra r. Bödiker, i egi =. 6 . der Geheime Regierungs⸗-Rath ie Zusammenstellung der Beschlüsse des perman Ausschusses zu den Grundzügen für J gag eltch n, der Unfallversicherung. der Arbeiter wird zu Beginn der Sitzung unter die Mitglieder vertheilt. Es wird sodann in die Tagesordnung: Berathung der Grundzüge für die gesetz⸗ liche Regelung der Unfallversicherung der Arbeiter, eingetreten. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Berathung die Beschlüsse des permanenten Ausschusses zu Grunde zu legen seien. Wo diese nicht Annahme, finden sollten, werde auf die Vorlage der Regierung zurückgegangen werden.

Der Referent Hr. Baare berichtet kurz über den Verlauf der Verhandlungen im permanenten Ausschuß beziehungsweise der von demselben eingesetzten Subkommisston und befürwortet die Beschlüsse des permanenten Ausschusses mit dem Vemerken daß auf Grund der unter Betheiligung der Vertreter der Staatsregierung gefaßten Kommissionabeschlüsse gewisser⸗ maßen eine neue Vorlage geschaffen fei, welche sich als ein Kompromiß der im Lauf, der ersten Berathung im Plenum ,,,, grundsätzlich von einander abweichenden Auf⸗ assungen darstelle. Auf diesem Wege sei man dahin gelangt, einerseits das Risiko der Unfall versicherung durch Bildung von das gesammte Reichsgebiet umfassenden Betriebsgefahrenklassen in thunlichst weite Kreise zu legen gleichzeitig aber die Verwaltung dadurch möglichst zu loka⸗ lisiren, daß geographisch begrenzte Unfallverbände ge⸗ bildet werden, innerhalb derer die zu zahlenden Ent⸗ schädigungen zunächst vorläufig von lokalen Ausschüssen und sodann definitiv unter Vorbehalt der Berufung an eine Reichs⸗Centralinstanz von den Vertretungen der Unfallversiche⸗ rungsverbände festzuslellen seien. Andererseits fei die Möglich⸗ keit vorgesehen worden, unter gewissen Verhältnissen freie Genossenschaften neben den Unfallverbänden zu organisiren.

Es wird sodann Abschnitt J. der Vorlage Genossenschaft⸗ prinzip nach den Beschlüssen des permamenten Ausschusses unter einstweiliger Ausscheidung der Frage der Beitragleistung des Reichs zu den Entschädigungen zur Diskussion gestellt.

Hr. Leuschner hebt hervor, daß die finanzielle Seite der Unfall versicherung. in Folge der eintretenden 13 wöchigen Karenzzeit für die Industrie sehr wesentlich an Bedeutung verliere. In Konsequenz dieser Bestimmung würde in Zukunft nur noch für 4 Proz. aller Unfälle Seitens der Unfallversiche⸗ rungs verbände zu entschädigen sein. Dagegen würden die Lasten der Krankenkassen ganz erheblich steigen. Redner führt an einem Beispiel aus, daß eine der im Mansfelder Bezirk bestehen den Kran kenkasse, welche pro 18831 für 13 877 Per⸗ sonen für 150 000 Krankentage 89 689 SM Krankengeld gezahlt habe, nach den Bestimmungen der Vorlage bei Annahme eines Krankengeldes von 50 Proz, des Lohnes 156 900 S zu zahlen rern ee, e. 1 nf der Ansicht, daß die Be⸗ es permanenten Ausschusses vorbehaltli ĩ Modifikationen wohl acceptabel il . Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Dber⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Lohmann bemerkt, aus der Betheiligung der Ver— treter der Staatsregierung an der Formulirung der Beschlüsse der Subkommission dürfe nicht gefolgert werden, daß die ersteren die in der Vorlage ursprünglich entwickelten Grund— züge aufgegeben haben. Die Betheiligung der Staatz regierung stelle sich lediglich als eine Verarbeitung der aus dem Schooße der Kommission entgegengetragenen Gedanken dar, bei wel⸗ chen die Entschließung darüber durchaus vorbehalten sei, ob etwa die Grundzüge der Vorlage durch die Vorschläge der Kommission zu ersetzen seien. Der Unterschied zwischen der Vorlage der Staatsregierung und den Beschlüssen bes per⸗ manenten Auzschusses charakterisire sich im . wie folgt: die Staatsregierung habe als die Regel geographisch begrenzte Unfallgenossenschasten in Aussicht genommen, welche . jedem Fall das ganze Risilo zu tragen haben würden. ur für gewisse Zweige der Industrie sei als Ausnahme die Bildung von weitere Kreise umfassenden Genossenschaften vor⸗ esehen worden. Die Vorlage sei aber von der Auf⸗ assung ausgegangen, daß eine fehl der verschiedenen In⸗ Dustriezweige die Lasten der Unsa versicherung ohne besondere chwierigkeit tragen würden. In den Verhandlungen des Vollswirihschastraths sei dagegen das VBestreben hervorgetreten, das Risiko der Versicherung auf breitere Schultern, die Ver⸗ wendung dagegen in möglichst enge Kreise zu legen. Auf dieser Vasig bewege sich der von? dem Hrn. Heimendahl in die Diskussion gezogene Antrag. Diesem gegenüber sei in den Verhandlungen der Subkommission die Befürchtung laut eworden, daß es zu Unträglichkeiten sühren könnte, wenn ie Verwaltung der Unfall verbände, wie es bei der Uebernahme des gesammten Risisos auf die das ganze Reich umfassenden Gefahrenklassen der Fall ware, ein weit geringeres Interesse an der Regelung der Entschãbigunga falle haben würde, als bei Tragung des Risikos innerhalb . 6. Verbände. Man habe deshalb nach einem Modus gefucht, die Unsall⸗ verbände ganz direlt zu interessiren und ben Ausweg 1

ahr nach Begründung des Entschädigüungsanspruchs von den

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ner gegenüber den Ausführungen des Hrn. Leuschn i finanzielle Belastung der Industrie durch die e nr e hun auch nicht zu niedrig veranschlagt werden dürfe. Wenn auch in 95 Prozent der Unfälle demnächst die Entschädigungen von den Krankenkassen zu tragen sein würden, so erwüchsen doch durch die übrigen 5 Prozent gerade die bedeutendsten Lasten welche dasjenige, was die Krankenkassen zu tragen haben wür⸗ den, wohl um das 5⸗ bis 6fache übersteigen würden.

Sr. Kalle ist der Ansicht, daß die Ideen, welche der Hr. kö; in der Sitzung des Reichstages vom 8. Januar 1882 in Bezug auf die Bildung korporativer Verbände ange⸗ regt habe, durch die Vorlage selbst in der durch die Ausschuß⸗ beschlüsse modifizirten Faffung nur unvollkommen zur Aus⸗ führung gebracht würden, und bezweifelt, daß sich die verfolgten Ziele auf dem Wege der Einrichtung von Zwangs—⸗ genossenschaften überhaupt würden erreichen lassen. Seines Erachtens würde jedenfalls die Bildung von freien Genossen⸗ schaften die Regel zu bilden haben und würden Zwangsgenossenschaften nur fubsidiär in Aussicht zu nehmen sein. Dadurch, daß die Unfall versicherungs⸗ verbände ein Jahr lang die Entschädigungen aus eigenen Mittel leisten sollten, werde ein ausreichendes Interesse dieser Zwangsgenossenschaften an der Verwaltung noch nicht be— gründet und die korporgtive Hrganisation der Gewerbe noch nicht gehindert. Mit Rücksicht darauf, daß vielfach behauptet werde, es sei nicht möglich, für die Organisation freier Ge⸗ nossenschaften Normativbestimmungen zu treffen, durch welche die Interessen der Entschädigungsberechtigten ausreichend sichergestellt würden, überreicht Redner einen von ihm for⸗ mulirten Entwurf derartiger Bestimmungen mit dem Be⸗ merken, daß er, im gegenwärtigen Stadium der Verhand⸗ lungen eine Diskussion derselben nicht veranlassen wolle jedoch bitte, dieselben mit dem heutigen Protokolle zu verb el⸗ sältigen, damit sie eventuell bei späterer Bearbeitung der Vorlage Berücksichtigung finden könnten. Das überreichte Schriftstück ist dem Protokolle angelegt. Redner bittet, die Vorlage der Staatsregierung abzulehnen und glaubt, daß durch ein ablehnendes Votum des Volkswirthschaftsraths die wünschenswerthe Erledigung der Frage der Unfall versicherung nicht werde verzögert, sondern vielmehr beschleunigt werden. Ein auf dem Boden der zur Berathung stehenden Grundzüge stehender Gesetzentwurf werde Aussicht auf Annahme im Reichstage nicht haben, durch denselben werde also nur Zeit versäumt werden. Deshalb werde es förderlich sein, wenn der Volkswirthschaftsrath durch sein Votum die Staatsregie⸗ rung veranlasse, eine anderweitige Vorlage auszuarbeiten, die en Aussicht habe, die Zustimmung des Reichstages zu Hr. Wolff ist der Ansicht, daß die heutige Vorlage Staarsregierrung von dem im Wr hreb ,, . Heer entwurf nicht so erheblich abweiche, wie man gewöhnlich an— nehme. Auch nach dem früheren Gesetzentwurf, welcher die Reichs versicherungsanstalt an die Spitze gestellt habe, würde man schließlich auf genossenschaftliche Organisation hinaus⸗ gekommen sein. In der gegenwärtigen sei dagegen die Bil⸗ dung der Genossenschaften in den Vordergrund gestellt.

Hr. Kochhann erklärt sich mit den Ausführungen des Hrn. Kalle im Ganzen einverstanden, hebt jedoch ausdrücklich hervor, daß er die Regelung der Angelegenheit im Wege des Versicherungszwanges für unbedingt nothwendig halte. Nachdem Hr. Paetsch sich für die Vorlage ausgesprochen, indem er ausführt, daß zwar schon gegenwärtig die Mehrzahl der Arbeiter bei den bestehenden Privat versicherunggesellschaf⸗ ten versichert seien, daß diese aber wegen der Möglichkeil bes Bankerotts nicht ausreichende Sicherheit bieten, bemerlt Hr. Barre, er habe seine Aeußerung, daß die Versicherungs⸗ gesellschast „Prometheus“ bankerott gemacht habe, auf Rekla⸗ mation dieser Gesellschaft dahin zu berichtigen, daß der Konkurs der Gesellschaft nicht eingetreten sei. Dagegen sei es richtig, 2 n n nf , . . 6e eine sehr schwierige

Jen sei, so daß sie ganz bedeutende Prämi ü ö . ganz Prämienbeträge habe Ergänzend weist Hr. Paetsch auf Fälle hin, in denen die Privatversicherungsgesellschasten geringe en unh an den angeschriebenen Firmen Seitens der Versicherer zum Anlaß . hätten, die Zahlung der Versicherungsbeträge zu ver⸗ Der Abschnitt J. Alinea 1 in der Fassung des perma— nenten Ausschusses wird sodann unter . unn. der Worte „unter Beihülfe des Reichs“, und demnächst das Alinea 2 unverändert wie in der Vorlage angenommen.

Ad Abschnitt II. Versicherungspflicht

Hr. Breithaupt, den Eingang wie folgt zu sassen: „Zu versichern sind alle Arbeiter und Betriebsbeamte, soweit dieselben einer Krankenkasse angehören, welche beschãftigt werden in“ u. s. w., wie in der Vorlage. Der Vorsitzende theilt mit, daß der Abdruck der Beschlüsse des permanenten Ausschusses ad Ji. nicht ganz vollsianbig fei. Der vom permanenten Ausschuß angenommene Antrag des Hrn. Dietze: ; Für den Fall der Annahme des Reichszuschusses 2 I.) aub II. hinter Nr. 2 als elch ö gen:

„in land- und forsiwirthschaftlichen Betrieben“ und ferner die auf Antrag des Hrn. Grafen Henckel von Don— nersmarck beschlossene Resolution 1. Nr. 5) seien nach⸗ träglich in das Verjeichniß der Beschlüsse des permanenten Ausschusses aufzunehmen und demnächst init zur Abstimmung e , wee „Hr. Breithaupt hält die Beschränkung der Versicherunge⸗ pflicht auf Arbeiter, welche einen geringeren ne, als 20090 SW haben, namentlich deshalb a bedenklich, weil der Verdienst innerhalb des Jahres wechsele und zu Zeiten mehr, zu Zeiten weniger als 2000 6 betragen fönne. NMedner zieht jedoch seinen obigen Antrag zurück, nachdem der Negie⸗ rungskommissar Hr. Geheimer ber ꝛegierungs · Jiath Loh⸗

beantragt

tags eine Fassung des Gesetzes dahin in Aussicht gesienft hat,

allverbänden zu tragen seien. Uebrigeng bemerkt Red—

mann unter e. auf entsprechende Beschlusse des Reicht⸗ daß alle Arbeiter ohne Rücksicht auf die Lohngrenze zu ver⸗

se

vo

Bestimmungen der Vorlage.

des Reiches werde soviel heißen, wie, daß be iche ganze Last allein tragen ae gude der rbeitzg b

internationalen Markt konkurrenzfähig zu bleiben, gezwungen

sein werde, die ihr auferlegten Laste ü des Arbeits lohnes un eln. Cen durch Garden mn

treffend, daß die

Versicherung der Arbeiter auch nur annähernd Gleiches leiste wie ihr nach der Vorlage zugemuthet werde. Es möge richtig

sichern seien, Betriebs beamte dage

Auf die Anfrage des Hrn. Paetsch, ob bei Bere des Arbeits verdienstes Ueber⸗ und g rsd ehe mit unh chlegʒ zu bringen sein würden, erwidert der Regierungs⸗ er,. daß diese Frage nach seiner vorhergehenden Er⸗ klärung an dieser Stelle nicht weiter von Belang sei, dagegen ing Betracht kamme bei der Frage der Bemessuͤng der Ver— sicherungsbeiträge. Hier fei davon auszugehen, daß der wirk⸗ liche . ö ö maßgebend sei. egen die Annahme des oben mitgetheilten, auf den An⸗ trag des Hrn. Dietz beruhenden Beschlusses des , Aus schusses bezüglich der Heranziehung der in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Arbeiter, spricht sich Hr. Kenne⸗ mann unter Berufung auf seine früheren Ausführungen ausg. i fr . 3 , ,, auf seine wiederholten l in betreffs seiner able e ĩ . hnenden Haltung gegenüber Ein Antrag des Hrn. Meyer (Celle): ad II. ö. ‚— am 90 die Car „und in den zu diesen Gewerben gehörigen Eis . und Schiffahrtsbetrieben“ . ö wird sodann angenommen.

„Ebenso wird der Beschluß des permanenten Aus bezüglich der eventuellen Ausdehnung der , , e. auf die in der Land⸗ und Forstwirthschaft beschästigten Arbeiter angenommen und demnächst mit den sich hieraus ergebenden Modifikationen der Abschnitt II. der Vorlage.

Ad Abschnitt III. Art und Höhe der den Versicherten zu uach elt e , Leistungen eschlüssen des permane beantragt Hr. Springmann: ö ad Nr. ] folgenden Satz hinzuzufügen: „Bei Wiederverheirathung der eine Rente beziehen⸗ k . ö. Arbeiters erhält die⸗ ussteuer den dreif i , eifachen Betrag dieser Gleichzeitig wird die Frage der Beitragsleistung des

Reichs zu den Entschädigungen ; ; 1 sion gestellt. chädigung Abschnitt I., mit zur Diskuf⸗

Hr. Kochhann erklärt sich grundsätzlich gegen einen des Reiches und hält höchstens die ,, der . Verwaltung auf dasselbe für gerechtfertigt.

Hr. Leuschner befürwortet die Bestimmungen der Vor⸗ lage, beziehungsweise die Beschlüsse des permanenten Aus—= schusses bezüglich des vom Reiche zu tragenden Juschusses indem er hervorhebt, daß jedenfalls einzelne Industrieʒweigẽ außer Stande seien, allein Lie Lasten zu tragen, welche durch die Unfall⸗ beziehungsweise Krankenversicherung erwachsen würden, und daß ein Zuschuß aus Reichsmitteln schon dadurch gerechtfertigt werde, daß die Steuerzahler durch die eintretende Verminderung der Armenlasten erleichtert würden.

Hr. von Landsberg erklärt sich grundsätzlich gegen die

Zahlung von Zuschüssen aus Reichsmitteln unter Beri

auf die früher entwickelten Gründe, ist jedoch bereit, eu ng tretern der gegentheiligen Auffassung entgegenzukommen, und geneigt, für die Uebernahme der Verwaltungskosten auf das Reich zu stimmen, wird auch aus der Annahme der Bestim⸗ mungen der Vorlage über den Reichszuschuß keine Veran⸗— lassung nehmen, gegen die ganze Vorlage zu votiren.

2 er gh nunmehr ad 1. die Worte „unter Beihülfe des Reichs“ n, M we. 21 [e Schlusse zu se * 3. „die Kosten der Verwaltung trägt das Reich“. dr . wr 1, en Beitrag des Reichs statt auf 3315 Proz. 20 Proz. zu bemessen. , 2 Hr. , . beantragt: al Die Worte „dagegen werden Beiträge zur Un⸗ salls versicherung von den Versicherten ah enn nicht erhoben zu streichen, und statt dessen zu sagen: n n zahlen 109 Proz. der Versicherungs⸗

Hr. Herz hält den in der Vorlage in Aussicht ge⸗

nommenen Zuschuß des Reiches von dem Gesi

für gerechtfertigt, daß die r . schädigungen auch in solchen denen ein Verschulden nicht begründet ist.

33 zur Leistung von Ent⸗ Fällen verpflichtet werden soll, in

Hr. Paetsch befürwortet eine Beschränkung des Reichtz⸗

zuschusses nach dem Antrage Kochhann mit Rücksicht darauf daß auch gegenwärtig die Industrie die Kosten 8 n l versicherung allein zu tragen habe und allein trage.

Hr. Hessel befürwortet dringend die Beibehaltung der Die Versagung der Zuschüsse

da die Industrie, um auf dem

Hr. Baare bezeichnet nochmals die Auffassung als unzu⸗ ndustrie gegenwärtig durch die freiwillige

in, daß die Arbeiter zum großen Theile von den Arbei

gebern versichert seien, aber es sel jedenfalls nur in dur wen,, Maße der Fall. z u

edner beruft sich hierfür die Ergebnisse der von dem Verein deutscher Hen *

Stahlindustrieller aufgestellten Unfall statistit, aus ; genbes an aht fgest nfallstatistik, aus der er Fol

Von 352 Werken seien versichert gewesen:

nur gegen gar nicht,

gegen haft. bezw. du alle Kane pflichtige 2 Unfälle versicherung n 154 Hüttenwerken . 39 67 48 128 Maschinenbauanstalten W 11 17

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