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Die Höhe der Entschädigung anlangend, so habe be⸗ tragen: ; Maximum Maximum der Entschädigung der Entschädigung für die für die Niedrigstversicherten Sõͤchstversicherten in Kapitalzahlung in Kapitalzahlung (oder dem ent- loder dem ent · sprechender Rente) sprechender Rente) 4860 41 . 480 500 540 600 7100 750 900 1000 1125 1200 1500 1890 ; 2000 . dreifacher Jahreslohn Sa. 53 Werke.
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0 dreifacher Jahreslohn Sa. 53 Werke. .
Die höchsie Entschädigung eines nicht haftpflichtigen Unfalls habe sich demnach auf eine Kapitalzahlung von 12 000 9 belaufen, die zu dem heute landesüblichen Zinsfuße von 4 Proz. einer Jahresrente von 480 S6 entsprechen würde. Dieser Betrag hat dem bestbezahlten Beamten als die aus⸗ nahmsweise günstigste Entschädigung eines einzigen Werkes in Aussicht gestellt. .
Redner wiederholt sodann, daß er die Heranziehung der Arbeiter zur Leistung der Versicherungsbeiträge nicht aus finanziellen, sondern aus ethischen Rücksichten gefordert habe, und dieselben auch heute noch für gerechtsertigt halten würde. Er wolle sich aber auf den Boden der gestrigen Beschlüsse des permanenten Ausschusses stellen und deshalb darauf verzichten, für den betreffenden Antrag Springmann zu stimmen.
Hr. Schimmelpfennig befürwortet die Beibehaltung des Reichszuschusses unter Berufung auf die Ausführungen des Vorredners. .
Hr. Kauffmann spricht sich gegen solchen Zuschuß aus, weil derselbe eine ungerechtfertigte Belastung aller derjenigen Industriezweige involvire, welche nicht von den heabsichtigten Bestimmungen über die Unfallversicherung ergriffen würden, wird jedoch für den Antrag Kochhann stimmen.
Hr. Springmann bemerkt, daß die von der Vorlage für den Fall der Wiederverheirathung der Wittwen verunglückter Arbeiter beabsichtigte Entziehung der bewilligten Renten eine Prämiirung der Ehelosigkeit darstellen werde und aus ethischen Gründen bedenklich sei. Eine Prämiirung der Wiederverhei— rathung werde eher gerechtfertigt sein. Aus diesen Erwägun⸗ gen empfehle er die Annahme seines bezüglichen Antrages.
Dieser Antrag wird sodann angenommen, ebenso Nr. 1 und Nr. 2 wie 1 und 2 der Vorlage bezw. des Beschlusses des permanenten Ausschlusses.
Sodann werden die Anträge Mevissen, Kochhann und Springmann abgelehnt — das Alinea 3 angenommen.
Ebenso wird die Bestimmung der Vorlage ed J. bezw. V. über die Zahlung eines Zuschusses Seitens des Reichs zu den zu leistenden Entschädigungen in Höhe von 331, Proz. der⸗ selben mit 88 gegen 13 Stimmen angenommen.
Ebenfalls angenommen werden die Bestimmungen der Beschlüsse des parmanenten Ausschusses, welche an die Stelle der Abschnitte LIV. bis VII. bezw. X. und XI. der Vorlage, Feststellung der Auszahlung der Entschädigungen, Bildung der Gengssenschaften, erste Bildung der Genossenschaften, Mit—⸗ d, , n, den Genossenschaften, Versicherungsbeiträge, ge⸗ treten sind.
Desgleichen wird der Abschnitt VIII., Verwaltung der Genossenschaften, nach den Beschlüssen des permanenten Aus— schusses angenommen. ᷣ
Der Referent Hr. Baare berichtet über den Inhalt einer an den Bundesrath, den Reichstag und das Reichsamt des Innern gerichteten, den Mitgliedern des Volkswirthschaftsraths ebenfalls zugegangenen Petition des Verbandes der deutschen Baugewerk⸗Unfallgenossenschaften, betreffend die Regelung des Unfallversicherungswesens und konstatirt, daß durch die vor⸗ ausgegangenen Veschlüsse die Stellung des Volkswirthschasts⸗ raths zu dieser Petition klar gelegt sei.
Sodann wird der Abschnitt IX. der Vorlage Abänderungen in der Zusammensetzung bestehender Ge⸗ nossenschaften
nach den Beschlüssen des permanenten Ausschusses angenommen.
Hierauf wird die auf S. 11 der Zusammenstellung der Beschlüsse des permanenten Ausschusses abgedruckte Resolution, , , die Aufbringung der Beiträge, zur Diskussion gestellt.
Zu dieser Resolution beantragt Hr. von Velsen, nach den Worten „daß der Bedarf“ einzuschalten:
„vorbehaltlich der Bildung eines Reservefonds in solcher Höhe, daß durch Zuhülfenahme desselben plötzlichen hre en Steigerungen der Beiträge vorgebeugt werden ann.“
Hr. Meyissen beantragt unter Bezugnahme auf die Ver⸗ handlungen im Ausschuß die Ablehnung der Resolution unter Annahme der nachstehenden —
„Der Bedarf an Versicherungsbelträgen wird auf den⸗ jenigen Betrag bemessen, welcher erforderlich ist, um sür die im abgelaufenen Halbjahre entstandenen Ent⸗ schädigungsansprüche volle Deckung, d. h. diejenigen Summen zu beschaffen, welche ersorderlich sind, um neben den einmaligen und vorübergehenden Leistungen auch die auf Grund der Entschädigungsansprüche zu leistenden fortlaufenden Renten bis zu ihrem Erlöschen zahlen zu können.“ und führt zur Begründung aus, daß es ihm vollständig un⸗ zulassig erscheine, die Zukunft, wie nach der Tendenz der vom Ausschuß beschlossenen Resolution der Fall sein werde, zu Gunsten der Gegenwart zu belasten. Die nach Ansicht des Redners erforderliche Durchführung des Versicherungsprinzips werde auch darum, wie befürchtet, eine unerträgliche Belastung der Industrie nach sich ziehen. Zunächst sei nach den statistischen Erhebungen der Prozentsatz der Unfälle, welche Tod oder Invalidität nach sich zögen, ein niedriger. Dann komme eg nur darauf an, durch Einzahlung eines entsprechenden Kapitals die Leistung der Renten für den Zeitraum einzuzahlen, fÜr welchen dieselben nach ärztlichem Gutachten oder nach den Grundsätzen der Versicherungstechnik wahrscheinlich würden in
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n n n , , , , ,
Anspruch genommen werden. Werde die Dauer der Renten⸗ zahlung auf durchschnittlich 15 Jahre angenommen, so würden für eine Rente von 1099 6 bei Abzug von Zwischenzinsen etwa 11 500 M6 einzuzahlen sein. Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn nach dem in der Resolution befürworteten System von den zur Entschädigung verpflichteten zunächst nur etwa 10 aufgebracht und das Uebrige der Zukunft überlassen werde. Ueberdies würden nach diesem System big zum Eintritt des Schonungszustandes die Lasten der Industrie sich stetig stei⸗ gern und zeitweilig eine ganz außerordentliche Höhe erreichen. r. Baare führt den Bedenken des Vorredners gegenüber aus, daß er zwar die Kapitaldeckung der Renten an sich y. wünschenewerth erachte, aber als zunächst unausführbar für die Industrie und namentlich für die Kreise der kleineren Unternehmer bezeichnen müsse. Er glaube drei wichtige Mo— mente für die Beibehaltung des in der Resolution befürworteten Systems anführen zu sollen: ᷣ 1) Es werde die Belastung, welche der Industrie aus der Ausdehnung der Entschädigungspflicht auf alle vorkom—⸗ menden Unsälle, während bisher nur für 2Prozent zu entschädigen gewesen sei, erwachse, gerade in den ersten Jahren am drückendsten empfunden werden. Die Bestimmungen des Gesetzes, namentlich die durch dasselbe geforderten Opfer, würden Unternehmer und Arbeiter zu größerer Vorsicht und zu gegenseitiger Kon⸗ trole anspornen, auch verbesserte Schutzeinrichtungen hervorrufen und so eine Verminderung der Unfälle zur Folge haben. Durch diese Verminderung der Unfälle werde gegenüber dem nach dem System der Resolution naturgemäß bis zur Erreichung des Beharrungszustan⸗ des eintretenden Steigen der Entschädigungsbeiträge ein Ausgleich herbeigeführt werden. Tie Beschaffung der erforderlichen großen Deckungs⸗ kapitalien werde im Wege der Anleihe zu erfolgen haben und der Großindustrie nur gegen Zahlung von durchschnittlich 6 Proz. Jahreszinsen, den kleineren Unternehmungen sogar von 7 bis 8 Proz. möglich sein, abgesehen davon, daß viele gar nicht im Stande
wären, die Deckungskapitalien überhaupt aufzubringen.
Falls es für absolut nothwendig erachtet werden sollte, nach dem vom Vorredner befürworteten System die Kapitalisirung der Renten zu veranlassen, so werde zu erwägen sein, ob es sich nicht empfehle, daß die Deckungskapitalien vom Reiche, welches das Geld sür einen erheblich niedrigeren Zinsfuß erhalte, aufgebracht und — soweit das Reich die Kosten der Unfallentschä— digungen nicht definitiv zu tragen habe — vor— geschossen würden.
Dem Antrage von Velsen steht Redner sympathisch gegenüber. Derselbe werde vielleicht in der Weise praktisch durchführbar sein, daß für den Reservefonds mäßige Zuschläge, von etwa 5 Proz, zu den behufs Aufbringung der Entschä— digungen erforderlichen Umlagen erhoben würden.
Hr. Leuschner wendet sich gegen den Antrag Mevissen, der unter Umständen praktisch völlig unausführbar sein werde, z. B. beim Eintritt von Massenunfällen, bei welchen vielleicht 100 Personen zu entschädigen seien. Die Grundsätze der Ver⸗ sicherungsgesellschaften müßten für die hier beabsichtigte Rege⸗ lung des Unfallversicherungswesens überhaupt als nicht an⸗ wendbar erscheinen. Daß die Durchführung des sogenannten Versicherungsprinzips nicht erforderlich sei, werde durch die Erfahrungen der Knappschafteékassen zur Genüge erwiesen. Den Antrag von Velsen befürwortet auch dieser Redner.
Der Regierungskommissar Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs— Rath Lohmann bezeichnet die Bildung eines Reservesonds als mit dem in der Resolution befürworteten System des Umlage⸗ verfahrens unvereinbar. Es sei nicht abzusehen, zu welchem Zeitpunkt der Reservefonds in Angriff genommen werden solle. Wenn man annehme, daß die Zahl der Unfälle annähernd in jedem Jahre dieselbe bleibe und etwa ein Aufwand von 1060 000 (6 erwachse, so würden sich in jedem Jahre bis zum Eintritt des Beharrungszustandes die Beiträge entsprechend steigern. Nach dem Eintritt dieses Zustandes würden Steige⸗ rungen von gleicher Höhe aber nicht mehr vorkommen. Es sei deshalb nicht einzusehen, in welchen Momenten eine Be⸗ nutzung des ee n g praktisch sein werde.
Hr. Kochhann erklärt sich für den Antrag Mevissen als den prinzipiell allein richtigen. Das in der Resolution des permanenten Ausschusses acceptirte System bedeute allerdings eine Entlastung der Gegenwart auf Kosten der nn Dieses Moment trete bei den Knappschastskassen weniger hervor, weil diese zumeist alte Institute seien, in denen die Vergangenheit den Bedarf bereits theilweise gezahlt habe, da schon ähnliche Einrichtungen bestanden hätten, wie sie hier als nothwendig bezeichnet seien.
Hr. von Velsen erklärte, daß er den Reservefonds wesent⸗ lich im Interesse einer geordneten Verwaltung beantragt habe, und zwar nicht nur für das Eintreten großer Unglücksfälle, son⸗ dern auch namentlich für Zeiten, in welchen der Beharrungszustand der Versicherungskasse im Allgemeinen zwar eingetreten sei, in denen aber durch die schlechte Lage der Industrie die Zahl der Arbeiter verringert und verschoben, die Beiträge der ein⸗ elnen Arbeitgeber in Folge dessen zum Theil erhöht seien. leber solche Lerhaltniffe n. der beantragte Reservesonds, dessen Höhe eine nicht sehr große zu sein brauche, hinweg⸗ helsen, um beim Eintritt besserer Zeiten wieder ergänzt zu werden.
Gegenüber den Ausführungen des Hrn. Kochhann betonte von Velsen, daß durch das gegenwärtige Gesetz auch den zu gut fundirten Knappschastskassen gehörigen Werken größere Lasten auferlegt würden, deren Kapitalhinterlegung bei der
egenwärtigen Lage der Vergwerkeindustrie geradezu unaus⸗ ah sei. Er müsse vielmehr ausdrücklich erklären, daß er Überhaupt nur unter der Voraussetzung in der Lage sei, für das vorliegende Gesetz zu stimmen, daß dem Bergbau für die neuen Lasten, welche ihm letzteres selbst im Falle der Ge⸗ nehmigung des Reichsbeitrags auferlege, eine anderweitige Ausgleichung Seitens des Staates geboten werde. Der vater⸗ ländische Steinkohlenbergbau, wenigstens in den westlichen Provinzen, sei gegenwärtig in einer 43 gedrückten Lage und bereits mit Steuern — Staatag⸗ wie Kommunalsteuern, letztere sogar als Doppelbesteuerung der Ausbauten — Knapp⸗ schaftsgefällen u. s. w. so ÜüberbÜürdet, daß er weitere Be⸗ lastungen nicht zu tragen vermöge, und daß es daher unab⸗ weisbar sei, demselben für die ihm durch den vorliegenden 6 hervorgerufenen in irgend einer Weise Kompen⸗ sationen — eventuell durch Erlaß eines Theiles der Berg⸗ werkssteuer — zu gewähren.
Der Antrag Mevissen wird sodann mit 35 gegen 16 Stim⸗ men abgelehnt.
Der Antrag von Velsen wird gleichfalls abgelehnt, da⸗ egen die Resolution in der vom permamenten Ausschuß be⸗ e e w Fassung angenommen. Der Abschnitt XII., betreffend besondere Befugnisse der Genossenschaften gegenüber ihren Mitgliedern, wird in der vom Ausschusse beschlossenen Fassung ange⸗ nommen. Zu Abschnitt XIII., betreffend das Unfallmeldewesen, die Untersuchung der Unfälle :6, beantragt Hr. Breithaupt: in dem vom Ausschusse beschlossenen Zusatze die Worte durch sein eigenes grobes Verschulden selbst her⸗ herbeigeführt oder zu streichen.
Der Antragsteller verwirft die Versagung der Entschädi⸗ gung im Falle eigenen groben Verschuldens des Beschädigten um deswillen, weil die Frage, ob ein Verschulden als grobes Verschulden anzusehen sei, im Einzelfalle oft sehr zweifelhaft sein und verschieden beantwortet werden könne. Durchbreche man das Prinzip, daß bei allen Unsällen Entschädigung zu gewähren sei, so würde bei unerwünscht vielen Unfällen die Entschädigung ausbleiben.
Hr. Kade schließt sich dem an und betont, daß auch für die Familien der Beschädigten nur dann gesorgt sei, wenn der Unfall den Tod des Beschädigten zur Folge habe, in anderen Fällen verschuldeter Verletzungen würde auch den Familien der Verletzten die Entschädigung entzogen.
Hr. Baare referirt über die Gründe, welche den Ausschuß zur Annahme dieses Zusatzes bestimmt haben. Es sei noth— wendig, eine Abwehr gegen Leichtsinn und Mißbrauch vor— zusehen, außerdem diene die Bestimmung als Warnung und Mahnung zur Vorsicht.
Letzterer Auffassung tritt Hr. Leuschner bei, während sich die Herren von Landsberg, Kochhann, Spengler, Meyer und Kiepert für die von Hrn. Breithaupt beantragte Streichung aussprechen.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Breithaupt an— genommen.
Der Vorsitzende theilt mit, daß die Herren Leuschner, von Velsen, von Tiele und von Born den Antrag gestellt haben, den Grundzügen für die gesetzliche Regelung der , der Arbeiter noch folgenden Zusatz bei— zufügen:
XIV.
1) Bergwerksbesitzer. Berggewerkschaften, Fabrikhütten⸗ besitzer, welche einem auf Grund der Berggeseẽtze er⸗ richteten Knappschaftsvereine angehören, sind von der Verpflichtung befreit, den vorstehend in Aussicht ge— nommenen Unfallversicherungs-Genossenschaften bei⸗ zutreten, wenn Seitens der Centralbehörde die Leistungs⸗ ö der bezüglichen Knappschaftskassen anerkannt wird.
Die landesgesetzlichen Vorschriften über die Knapp— schaftskassen bleiben für solche Vereine mit der Ma ß— gabe in Kraft, daß die Beitragspflicht zu denselben (die Beihülfe des Reiches eingeschlossen) und die Leistungen der Kassen bei Unfällen den sür die Unfall⸗ versicherung vorgeschriebenen Minimalleistungen ge⸗ nügen, daß dementsprechend binnen Jahresfrist nach Erscheinen des Gesetzes die Statuten abgeändert werden.
Kleinere Knappschaftsvereine, welche nach Entscheidung der Centralbebörde für sich allein nicht die nöthige Sicherheit gewähren, können sich entweder unter ein⸗ ander mit Zustimmung der Aussichtsbehörde zu einem größeren Verbande vereinen oder sich an bereits vor⸗ handene lebensfähige, größere Vereine im Einverständniß mit letzteren anschließen. Anderenfalls sind dieselben für Ausführung des Unfallversicherungsgesetzes nicht weiter in Betracht zu ziehen.
Hr. Leuschner führt zur Begründung des Antrages aus, daß die Erhaltung der obengenannten bestehenden Organi⸗ sationen unbedingt sicher gestellt werden müsse; deshalb empfehle er den obigen Antrag an Stelle der zweiten Reso⸗ lution des permanenten Ausschusses.
Der Negierungskommissar macht darauf aufmerksam, daß zu 1 des Antrages nicht erhelle, ob die Ausnahmestellung sich auch auf die Zugehörigkeit zu den Betriebsgefahrenklassen oder nur auf den Unsallversicherungs verband erstrecken solle. Die Ab⸗ sicht des zweiten Satzes sei nicht ausführbar ohne Umlegung neuer Beiträge, zu welchen die Arbeiter nicht 9 , seien, und ohne Anlegung eines neuen Unfallkontos; sei aber eine solche neue Einrichtung neben den bestehenden nothwen⸗ dig, so könne ebensogut der Eintritt in die allgemeinen Ver⸗ bände stattsinden und daneben innerhalb der bisherigen Or⸗ ganisation die alten Zwecke weiter verfolgt werden. — Zu bemerken sei ferner, daß man im Uebrigen in den Ausschuß⸗ beschlüssen es habe vermeiden wollen, daß einzelne leistungs⸗ sähige Unternehmer sich zum Nachtheil der Allgemeinheit ab⸗ sonderten. Die gemachten Vorschläge würden ausweislich der bereits erwähnten Statistik der Knappschaftskassen nur einer sehr kleinen Zahl der größten Betriebe zu statten kommen.
An der ferneren Diskussion betheiligten sich noch die Herren Schöpplenberg, welcher das Interesse der einheitlichen Regelung betont, 24 und Graf Henckel gegen den Antrag Leuschner, die Herren Baare, Schimmelpfennig für den An⸗ trag Leuschner. .
Bei der Abstimmung wird derselbe abgelehnt. .
Von den Resolutionen des permanenten Ausschusses wird die erste ohne Debatte, die zweite nach Ablehnung leines An⸗ trages des Hrn. von Tiele 57
* der letzten Zeile statt möglichst“ zu setzen „un⸗ bedingt“ gleichfalls K angenommen. Die dritte Resolution Gif Henckel), betreffend ausländische Arbeiter, wird eben⸗ falls angenommen. * weitere Resolution, welche Hr. Herz vorge⸗ lagen hat:
sohlas ad 2 hinter der Bestimmung sür die Knappschafts kassen,
erner
t ad 4 mit Bezug auf die Ausführung im Protokoll der 7. Sitzung am 7. März, Seite 758, zweiter Abschnitt, wolle der Volkswirthschaftsrath erklären, daß es ange= messen erscheine, denjenigen Arbeitgebern, welche auf den Durch des Reiches verzichten, die Vefugniß zu ertheilen, bei Privatgesellschaften zu versichern, wenn sie der Aussichtsbehörde die genügende Sicherheit für
die Erfüllung aller zu übernehmenden Verpflichtungen
gewähren, wird abgelehnt.
erren Baare, Bitt⸗ haupt, Brockhoff, Clauditz, Eramer,
buche versehen ist /. genommen, wenn ein
zu setzen:
Glodny, Graf Henckel, Hessel, finden.
Janssen, Kade, Kaͤhding, Kahlcke, Erfolgt die Lösung in beiderseitigem Einver—
Krüger, Kruszinski, von Landt— ständnisse, so ist solches unter dem Lehrvertrage zu
Meyer, Neubauer,
chenck, Schimmelpfennig, Schöpplen⸗ mann, von Tiele, Trieloff, Vaupel, ge, Wesenfeld, Wolff, Zunmermann— n Burghardt, Kalle, Kamien, Koch—
mmungen unterworfenen neben einer lediglich fub⸗ Deshalb lehnen wir die Vor—
lage ab. Hr. Lobeck erklärt:
er habe gegen die Annahme gestimmt, weil er den Reichszuschuß verwerfe, und er würde für die Annahme gestimmt haben, wenn nur die Verwaltungskosten der künftigen Versicherungsanstalten auf das Reich über—
nommen worden wären.
Der Vorsitzende theilt mit, daß Seitens des Hrn. Vorder⸗ Antrag gebracht sei:
. Volkswirthschaftsrath wolle beschließen, die König—
liche Staatsregierung zu ersuchen, den Tit. VII. der Ge—
werbeordnung einer Revision zu unterwerfen,
brügge folgende Resolution in
insbesondere in folgenden Punkten:
1) 5. 196, Alinea 1, hinter Arbeitern ist einzuschalten
„Gesellen, Gehülfen, Lehrlinge“.
2) . 197, erstes Alinea, ist zu streichen Stelle zu setzen: „J
pflichtet, ein Arbeits
— —
Paetsch, Richter, bemerken.
auf der Tagesordnung steht, Reichsamte des Innern zur
Der Vorsitzende schließt wirthschaftsraths, indem er
reier, handlung geschlossen.
Genossenschaften dürften etwa gestalten sein:
der Fall ist. 2) Zuzulassen A. Genossensch
und an dessen
nur beschäftigt werden, wenn er mit einem Arbeits—
3) 5§. 126 ist hinzuzufügen: „Ein Lehrverhältniß im Sinne der nachfolgenden Paragraphen wird' nur? dann an- affen. 16 Die Deckungskapitalien werden an diejenige staatliche Behörde
abgeführt, welcher die Auszahlung der
obliegt. Am Schlusse jeden Jahres fen
Auszug ihrer Rechnung. Ergeben die periodischen Revisionen durch
Versicherungstechni ker (alle 5 Jahre vorzunehmen ?7),, daß die vor⸗
handenen Deckungs kapital ien größer beziehungsweise kleiner sind als
die schwebenden Verpflichtungen, so findet Rückzahlung des Ueber⸗ schusses an bejiehungsweise Nachjahlung des Defizits durch die Ge⸗
tritt der Lehrzeit geschlossen worden ist.“ 4 85. 131 und 132 sind zu streichen und an deren Stelle
Die Lösung eines bestehenden Lehrverhältnisses kann nur nach beiderseitiger vollständiger Erfüllung der durch den Lehrvertrag begründeten Verpflichtungen oder im Falle beiderseitigen Einverständnisfes statt⸗
Da indessen die Berathung dieser Resolution heute nicht
auf Befragen damit einverstanden, daß : über diese Resolution Abstand genommen und Diefelbe dem ) Die Feststellung der Thatsache, deb ge Erwerbsunfähigkeit esetzes
Berücksichtigung uüͤberwiesen werde. über
wärmsten Dank der Königlichen Staatsregierung für die ein— gehende Berathung der gemachten Vorlagen ausspricht und hervorhebt, daß die freie Meinungsäußerung, deren sich die Mitglieder auch in dieser Sessionsperiode befleißigt, der In⸗ stitution des Volkswirthschaftsraths einen wahren und bleiben⸗ den Werth zu sichern verspreche.
Hoffnung auf weiteres förderliches
. : wirter Stelle der fü ᷣ i. Heile des Vaterlandes und nochmaligem Danke wird die Ver⸗ 8 . 6 ,, Unfallkom⸗
zum Protokoll vom 25. März 1882. Die Normativbestimmungen für freie Unfallversicherungs⸗
1) Freie Genossenschaften müssen Versicherten mindestens die im Gesetze vorgesehenen Unterstützungen gewähren und zwar ohne die— selben stärker zu den Prämienbeiträgen heranzuziehen, als dies dort Ber
Ich erkläre, daß ich mich nur desh Grundzüge über die Unfall versicherungsvorlage gegen den Reichszuschuß bin und dagegen die Uebernahme der Ver= waltungskosten Seitens des Reiches wünsche. der gleichen motivirten Ansicht des Hrn. Komm
den Erfahrungen bei
schriftlicher Lehrvertrag bei An⸗
nossenschaft statt.
erklärt sich Hr. Vorderbrügge
von der Verhandlung Nachschusses (Nr, 3.
gl sn⸗ ⸗ Folge eines Unfalles im Siane ißnahme und geeigneten durch die auf Grund des
darauf die Session des Volks— von Unfãllen vom Gewerberath den Mitgliedern desselben den an, ,,
schlüsse der letzteren sind endgültig.
Mit dem Ausdruck der Zusammenwirken zum
f
Anlage — zu bilden.
nach folgenden Gesichtspunkten zu
raths eingegangen:
Angelegenheiten mich behinderten,
Tabackmonopols abgegeben hätte.
tabellen berechnet (soweit es sich um J
—
des
Gesetzes
Lokalkommission. Letztere besteht aus je k ,, als vorgenannten Entscheidungen steht sowohl den zu Unterstützenden, wi der Genossenschaft die Berufung an die staatliche Centralinstanz . das Unfall versicherungswesen (oder der Rechtsw
XB. Für einzelne Kategorien von Geno genannten — wird man das Rech
erechne ü nvalidenunterstũtzungen handelt. werden die üblichen 3 jedenfalls eine Korrektur, entsprechend riegs⸗, Eisenbahn⸗ und Bergbauinvaliden zu⸗
Renten an die Beschädigten
det letztere der Genossenschaft
. Die Mitglieder der Genossenschaft (d. s. die Arbeitgeber haften solidarisch für die Erfüllung der Verpflichtungen der ö ie Versicherung läuft von Kalenderjahr zu Kalenderjahr, der
aus der Genossenschaft austretende Arbeitgeber haftet dieser gegenüber für die Aufbringung der nach der Abrechnung des Vorjahres auf den betreffenden Betrieb fallenden Prämienbetrag wie für den auf ihn fallenden Theil des bei der nächsten Revision sich etwa ergebenden
ist, erfolgt die Anzeige
aufzunehmenden Protokolle,
Entschädigung durch die 2 (1 7) Arbeitgebern und Vorsitzenden. Gegen die
eg?! zu. Die Be⸗
ssenschaften — die sub A. t einräumen können, an ossenschaften wie für die
missionen aus Arbeitern und Arbeitgebern der eigenen Ge⸗ nossenschaft — aber auch unter Vorsitz des Gewerberaths
6) Die Genossenschaften haben das Recht der Zurückweisung von Anmeldungen zum Eintritt, des Ausschlusses einzelner Mitglieder und innerhalb gewisser Grenzen der Individuumsbehandlung jedes Risikos.
le. Nach Schluß der Verhandlungen sind noch . ö stehenden Erklärungen von Mitgliedern des Volkwirthsschafts⸗
lin, den 25. März 1882. alb gegen die Annahme der erklärt habe, weil ich
Ich schließe mich alfo erzien⸗ Raths Lobeck an. Sartori.
Saleske bei Pustamin, den 24. März 1882. Mit lebhaftem Bedauern, daß J
unabweisliche geschäftliche
h an den Arbeiten des Volksz⸗— wirthschaftsraths während der letzten Session theilzunehmen, —
erkläre ich hiermit, daß ich meine Stimme für Einführung des
von Below⸗Saleske, Mitalied des Volkswirthschaftsraths.
— — ———
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central · Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Nrutschen Reichs -⸗Anzeigers und Königlich
K Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Fenin. *
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
r. f
*
Industrielle Etablisesments, Fabriken und Grosshandel.
*
Inserate nehmen an: die Annoneen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein
Gebãudesteuerrolle Nr. 9 verjeichneten Gebäuden ver⸗
Preußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
*
u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation Zinszahlung
ü. 8. w. von öffentlichen Papieren.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
Literarische Anzeigen.
Theater- Anzeigen. In der Börsen- 1 beilage. 23
Familien-Nachrichten.
VTNerschiedene Bekanntmachungen.
& Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Zwangs verkauf
und
Aufgebot.
In Zwangs vollstreckungẽsachen des Häuslings und Kutschers Friedrich Wittkohl in Wichtringhausen, Gläubigers, gegen den Anbauer und Bergmann Bernhard Hesse, daselbst, Schuldner,
wegen Forderung,
soll die Anbauerstelle des . Haus Nr. 25 in Wichtringhausen, in dem au
Dienstag, den 23. Mai 1882,
Vormittags 10 Uhr, im Alten'schen Gasthause in Wichtringhausen an— stehenden Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.
Das Kaufobjekt besteht aug dem Wohnhaus Nr. 25 in Wichtringhausen, aus Fachwerk unter
iegeldach erbaut, eine Wohnung enthaltend, ver⸗ ichert zu 1290 6, einem Obst« und Gemüsegarten neben dem Wohnhause, etwa 4 Morgen groß, und einem daran stoßenden Ackergrundstück von etwa t Morgen Flächeninhalt.
Die Kaufbedingungen werden im Termine be— kannt gemacht und können eine Woche vorher auf der Gerichteschreiberei eingesehen werden.
Zugleich werden Alle, welche an dem Kauf— objekt Eigenthums , Näher, lehnrechtliche, Pfand, sideikemmissarische oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberechtigungen . haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, die ˖ elben spätestens in dem anstehenden Termlne so gw anzumelden, als für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zu dem neuen Erwerber das Recht verloren gehen wird.
Wennigsen, den 18. März 1882.
Königliches Amtsgericht. J. Wagemann.
gwangsberkaufsproklam
und Verkaufsanzeige.
[14550 Erste 1 —
Wenn auf Antrag des Brennereibesitzers S. F. J. Braasch in Neumünster wegen einer demselben zu⸗ tehenden vollstreckbaren Forderung von 5M 4 w. d. a. durch Beschluß des unterzeichneten Amts gerichtg vom 23. d. Miz. der Zwangtverkauf deg dem Hotelbesitzer . Ibsen bierselbst gebörenden Veweseg „Hotel Stadf Hamburg“, verzeichnet im Schuld und landete mn. der Altstadt Plön in Tom. IJ. Fol. 8. in der Grundsteuermutterrolle der Hemarkung Plön unter Art. Jö, bestebend auz den Aarzellen 121 und 122 des 11. und e l des „ Kartenblatts nebst den bierju gehörigen, in der
(14549
fügt worden ist, so werden hierdurch, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubiger, Alle und Jede, welche an das gedachte Grundstück dingliche Rechte zu haben vermelnen oder sonstige Ansprüche auf Befriedigung aus dieser Masse glauben erheben zu können, insbesondere die Steuereinnebmer und Hebungz⸗ beamten wegen rückständiger Steuern, aufgefordert, solche ihre Ansprüche bei Strafe des Ausschlusses von dieser Masse spätestens in dem auf Donnerstag, den 29. Juni 1882, Vormittags 10 ühr, anstehenden Aufgebotstermine bei dem unterjeichneten Gerichte rechts behörig anzumelder Zugleich wird Termin zum Venhauf des vorbezeich⸗ neten Grundstücks auf Freitag, den 6. Juli d. J., Vormittags 19 Uhr, im Lokale des unterzeichneten Amtegerichts bestimmt. Die Kaufbedingungen werden vom 1. Mai an auf der Gerichtsschreiherei hierselbst sowie in dem Hotel zum Prinzen in Plön außliegen und können Ab— schriften derselben, gegen die Gebühr, von der hiesigen Gerichtsschreiberei bezogen werden. Königliches Amtsgericht Plön, den 23. März 1882. Unterschrift.)
14375) Urtheilsauszug.
Dag Königliche Amtagericht zu Recklinghausen hat durch Urtbeil vom 17. März 1882 in der Aufgebots⸗ sache Hestermann die Kraftloserklärung der Spar—⸗ kassenbücher der städischen Sparkasse zu Bochum
a. Nr. 87, ausgefertigt für den Anstreicher Hubert HDestermann zu Recklinghausen und lautend am L. Januar 1880 über 3592 4M,
b. Nr. 1114, ausgefertigt für den Bergmann Franz Hestermann zu Recklingbausen und lau⸗ tend am 1. Januar 1880 über 748 Æ 4 3,
auagesprochen. RNecklinghausen, den 17. März 1882. J Schorlemmer,
Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
14566
Durch rechtskräftiges Urtheil des Königl. Land- gerichts, I. Civillammer, ju Cöln, vom 17. Januar 1882, wurde die 4 den Eheleuten Bernhard Bachmann, Bür tenmacher, und Julie, geborene Döschler, ohne Geschäft, Beide in Coin wohnend, bestandene ebeliche Gutergemeinschaft für aufgelöst erklãrt, an deren Stelle völlige Gütertrennung aus— gesprochen und die Parteien zur Auseinanderfetzung und Liquidation vor den Königl. Notar Hilgers zu Göln verwiesen.
Verbeeck,
Gerichte schrelber des Königlichen Landgerichts.
14569
Bekanntmachung. Durch Urtel vom 21. März 1882 ist das Hypo⸗ theken⸗Instrument über 346 Thaler 11 Sgr. 8 Pf.
haftend auf Nr. 11 und 31 Strien, Wohlauer Kreises, für kraftlos erklärt worden. Winzig, den 27. Mär; 1882. Königliches Amtsgericht.
14710 Pommersch
e Hypotheken ⸗Actien⸗ Bank.
Bilanz vom 31. Dezember 1881.
Lombard ⸗ Conto
Hypotheken⸗Conto A. . Grundstück ⸗Conto A.. Grundstũck⸗Conto B.. Hyvpotheken⸗Conto B. .
Saus · Contro... Hale Hypothekenzinsen.
Voll eingezahltes Grundkapital.
Greditoren und Depositen. Reservefonds .
Vortrag auf neue Rechnung.
— —
Nassenbestand und Guthaben auf Giro-Conto der Reichsbank. Bestand an Effekten gemäß 8. 44 der Statuten.... Wechsel⸗Bestände, abzüglich noch nicht verdienter Zinsen .
Mobilien ⸗ und Materialien onto ö
ebitoren und Guthaben bei Bankhäusern.
Passiva. Conto der ausgegebenen unkündbaren Hrpotherenbriefe . Noch nicht abgehobene Zinsen 4 , und 5 0 Hypothekenbriefe. Rest⸗Dipidende pro 1877 und 1878... .. Gesperrte Dividende pro 1879, 1880 und iss1 ..
Ausgelooste, noch nicht eingelõsie Hrypothekenbriefe mit Ausloosun s- Zuschlag
Gewinn und Verlust⸗Conto.
A Ctiva. 16 627,215 76 2,041,799 75 680, 845 09 493, 764 34 19,337,549 25 4,391,090 — 1,945,510 — 16,426 27 S O00 — 136, 000 — 458, 16299 210,741 75
Vr is v
3,000 009 — 23, 449, 350 — 551,064 04 4,632 — 270000 — 83 460 20
Amortisations Conto der vvpotheken· Schuldner 35 ö . . . . 278, 889 —
155 606 — 2,528, 235 — 13 gs .
An Geschãftsunkosten .
„Depositen⸗3insen
Svpotlhekenbrief Zinsen Verloosungs⸗Conto pro iss] Abschreibung vom Haus- Conto
Nettogewinn.
Saldo · Vortrag.
Per Saldo vom 31. Dezember 1880.
Zinsen · Conto w x Four gewinn und Provisionen HSpotbeken⸗
Cöslin, im März 1882.
Abschreibung vom Mobilien⸗ und Materialien Eonio ; Abschreibung auf Svpotheken. Zinsen und KRoslen? x
Hiervon 20 an die Aktionãre
Zinsen und Verwaltungs kosten. Beitrãge ö deren n e hu w
PDebet.
53535 2.
A 6 71. 96 60 009. —
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