Nach:
Ein- schrei b- gebũuhr.
Pf.
Bemerkungen.
Bemerkungen.
51) Tunis (Hauptstadt n. folg. Hafenorte: Djerba Gurba], Mehdies Naha- dia], Monastir Mistir], Sfax Sfaks] n. Sousse 1 = . Goletta
52) Zanzibar.
53) Britisohe Kolonien.
Franzõsis ohe
54) nien.
Kolo-
Portugiesisohe Kolo- nien.
Spanisohe Kolonien.
Amerika. Argentin. Republik. Bras,ilien.
Canada u. Neu-Fund- land. Chile. Columbien. Honador. Grönland. Ctuatomala. Haxti. Honduras (Republik.) 67) Mexioo. 68) Faraguaꝝy. 69) Peru. 70) Salvador. 71) San Domingo (Repbl.) 72) Uruguay. 73) Tenezuela. 74) Verein. Staaten von Amorika. 75) Britisohe Kolonien. 76) Dänisohe Antillen. 77) Französlsohe Kolo- nien.
78) Niederländisohe Ko- lonien. 79) Spanisohe Kolonien.
Australien. E60) Hawai (Sandwichs Inseln)
5 für je 50 g,
Ge- Schäfts- Pa- piere minde- stens 20, Wang ren- proben minde- stens 10
5 i Veper stanñen Sac? FramrecF.
Veber Italien. Zw. eber Aden. Mauritius nebst Amiranten, Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste, Sene- gambien, Lagos, Sierra-Leona. Senegambien nebst Zubehör, Mayotta nebst Zubeh., Gabun mit Gross-Bassam u. Assinie, RSunion, Ste. Marie de Madagascar. Adjuda, Angola, Azoren, Bissao, Gacheo, Capverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe, Insel St. Thome. Postkarten mit Antwort 20 8. 56) Besitzungen an der Nordküste Afrikas, Anobom, Ganar. Inseln, Corisco, Fernando-Po.
57) Postkarten mit Antwort 20 8.
52) 53)
54)
55)
Postkarten mit Antwort 20 3. Ueber Dänemark.
Postkarten mit Antwort 20 6. Postkarten mit Antwort 20 5.
) Postkarten mit Antwort 20 9. Il Postkarten mit Antwort 2) 5. 72) Postkarten mit Antwort P 3.
T5) Bermudas - Inseln, Falklands- Inseln, Bri-= tisch Guyana, Britisch Honduras, Britisch Westindien. Ste. Croix, St. Jean, St. Thomas. Französ. Guyana, Guadeloupe nebst Zu- behör, Martinique, St. Barthélsemy, Französ. Theil von St. Martin, Miquelon, St. Pierre. 18) Aruba, Bonaire, Curagao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Nartin, St. Kusta- tins, Saba. Postkarten mit Antwort 20 8. 79) Cuba, Portorico. Postkarten m. Antw. 20 3.
76) 75)
81) Neu-Caledonien nebst Zubehör, Marquesas-
II. Vereins- Ausland.,
d. H. Länder, welehe noeh nieht zum Weltpostverein gehören.
Asien.
84) Anam (Qoohinohina) ausschl. der französ. Besitzungen
in Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin.
6) Siam.
AkFri ka.
S6) Asoenslon.
87) Capland u. Kolonie Viotoria.
S8) Natal.
89) St. Helena. 90) Tripolis (ausschl. d. Hauptst).
91) Tunis
(ausschl. der unter Nr. 51 genannten Orte).
Amerika.
92) Bolivien.
93) Costa Rioa. 94) Nioaragua mit Mos quitia.
Australien.
Westaustralien, Südaustra- lien, Viotoria, Neu- Süd- Wales, gusensland u. Nou- Soeland
über Brindisi m. brit. Schiffen. über Triest.
über England.
über die Vereinigten
Staa⸗- ten von Amerika.
über Frankreich.
96) Vandiemensland (Fasmania).
N) Samoa Sohiffer-·) Inseln.
ö
84) nu. 85) Zw. F. Ueber Brindisi mit brit. Schiffen, über Neapel mit französ. Schiffen, über Frank- reich oder Triest. Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Vermerk „voie de Naples et de paquebots frangais“ erforderlich
86) Zw.
S]) Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 3.
S8) Ueber England Einschreibbriefe zulässig. ihn. schreibgebühr 30 98. Ueber Brindisi mit britisch. Schiffen Zw. 4.
S9) wie 87.
90) Zw. 4. Ueber Italien oer Frankreich. PDripolis ¶ Iauptstadt) s. Ir. 50.
91) Zw. F. Ueber Italien oder Frankreich.
92) Zw. F. Ueber England, Hamburg, Italien (Genta), Frankreich, Portugal, Argentinische Republik oder die Verein. Staaten von Amerika. Ueber Italien und die Ver. Staaten Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr über Italien 60 , über df Ver. Staaten 40 8.
3 Zw. . Ueber England, Hamburg, Frankreich.
döõ) a. Eins chreibbriefe zulässig. REinschreibgeb. 20 3. b. Zw. Einschreibbriefe zuläss. Rinschreihgeb. 20 3. e. Lw. Nur nach Neu-Süd-Wales und Nen-Seeland
und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 8.
d. Zw. Nach Neun Süd- Wales, Neu- Seelanl, ueensland und Victoria Einschreibbriefe zulis. sig. Einschreibgebühr 60 3. Nach Westaustra- lien n. Südaustralien Zw. F. Wanrenproben ohne Ermässigung.
e. Einschreibbriefe zulüssig. Doppeltes Porto und 20 Eins chreibgebühr.
96) Ueber Brindisi, mit brit. Schiffen, über PTriest oder Frankreich. Ueber Brindisi und Triest Ein- schreibbriefe zulässig. FEinschreibgebühr 20 3. Ueber Triest Zw., über Frankreich Zw. F.
N) Zw. F. Ueber England, die Ver. Staaten von Ame- rika oder über Brindisi mit brit. Schiffen. Ueber
Vor hemer kl umꝶem.
sonderes Formular (in
dasselbe mit lateinischen Schriftzeichen.
deutscher und
Zu Postanweisnngen nach dem Auslande kommt ein be-—
C. Postanweisungen.
franzssischer Sprache) in Anwendung. Auszufislen ist
Benennung der Länder.
Neisthetrag einer
Postanweisung.
b. die Gebühr für
nach dem Telegraphenamt am A abeorte, d. das Eilbestel ö 2.
Für telegraphis ehe Postanweisnn s Telegramm,
gen ist zu entrichten: a. die Postaneisungsgebbhr, . das Eilbestellgeld von 25 3 fur Besorgung des Telegramm ms wenn sich letzteres nicht geld fur die Besorgung am Bestimmungsort.
im Postgebäude betndet,
Die Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in
Gebühr (vom Absender zu entrichten). Et. kur je
Anf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulũssig
Bemerkungen.
I) Deuts ohland
2) Australien (Britische Kolonien).
3) Belgien M Cap- Kolonie õ) Dãnemark
6) Dänisohe Antillen.
S) Frankreich mit Algerlen (auch nach Tunis und la Goletta bei Tunis)
) Grossbritannien und lrland
10 Helgoland
II) Italien (auch San Marino, Susa (Tunis), Tunis u. la Goletta b. Tunis, Tripolis)
19 Luxemburg wie Nr. l.
13 Niederland.
14) Niederlãndische Be- sltzungen in Ostindien
15) Norwegen
16) Oesterreich- Ungarn 17) Ostindien (Britisoh)
100 A4,
210 4
500 Franken. 210 46 355 Kronen. 360 Kronen h00 Franken.
500 Franken.
210 1
400 4
500 Franken.
235 FI. (Gulden)
Niederländisch.
150 FI. (Gulden)
Niederländisch.
355 Kronen.
100 . 20 Pfund
20 bis 100 A6 30 über 100 — 200.66 40 über 200 S0.
50 20 6 mindestens 100
20 mindestens 40 50 mindestens 100 10 mindestens 40 20 mindestens 40 20 mindestens 40
20 mindestens 49
Mark und Pfennig.
Pfund Sterling (4). Sehillinge (3). Pence (c). (10 . — Mꝗp6 204, 50). Franken und Centimen (100 Franken — M S1, 40). Pfund Sterling (). Schillinge (8). Pence (q). Kronen und Oere (100 Kronen — MM 112,75).
Kronen und Oere ö (100 Kronen — S 112.75). Franken und Centimen (100 Franken — ¶ι 81,40).
Franken und Centimen (100 Franken Sp. 81, 40).
20 410 20 . 20 66. 20 4. 20 .
20 410
bis 75 0. über 75 - 150 41 über 150 — 210 .
Pfund Sterling (*), Schillinge es),
Pence (4 (10 E — .
k Mark und Pfennig. mindestens 40
20
; Franken und Centimen mindestens 40
(100 Franken — M 81, 40).
Gulden und Cents (100 FI. Sn, 170).
Gulden und Cents (100 FI. M6 170.
20 mindestens 40
30 mindestens 40
20 Kronen und Oere mindestens 40 (10 Kronen — „M 112,75).
10 Mark und Pfennig. mindestens 40
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
wie Nr. 9.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Batums. wie Nr. 9.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be-
zeichnung des Absenders u. Datums. Angabe des eingezahlten Beträages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Der Name und mindestens der Anfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müss en ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nieht statthaft.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
schriftliche Mittheilungen jeder Art. Angabe des eingezahlten Betrages, Name und Wohnort des Absenders.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
I) Eilbestellgebühr s. Tarif A. No, 1. — Telegraphis che Fostanweisungen zulässig
7) Wie Ir. 9. — Postanweisungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig.
3) Telegraphische Postanweisungen zulässig. Eilbe - stellung der telegraphischen Postanweisungen am Bestimmungsort erfolgt nur auf ausdrüörk- liches Verlangen des Absenders. Das Eilbestell - geld hierfür wird vom Empfänger eingezogen.
Wie Nr. 9. — Postanweisungen sind nach meh- reren grösseren Orten zulässig.
6b) Fostanweisungen nnr nach einigen grösseren Orten zulässig.
7) Eostanweisungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig.
9) Das Postanweisangsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (bz. die Be- zeichnung der Firma . onthalten. Der Absender hat glaighzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den Empfänger von der ers folgten Einzahlung des Betrages dureh besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen.
10 Telegraphische Postanweisungen zulüssig.
12) Lelegraphische Fostanweisungen zulässig.
13) Eilbestellung („durch Eilboten') (buitenge wone bestelling) zulässig. Gebühr 25 , vom Absender zu entrichten.
14 Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk »Viederländis eh Indien“ tragen. Von Seinem Absender darf an denselben Empfanger innerhalb S Tagen nur eine Eostanweisung zum Meistbetrage vou 150 FI. zur Absendung gelangen.
15) Postanweisungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig.
16) Die Umwandlung in die österr. Währ. erfolgt in Jesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener
õ Kolonien. die Ver. Staaten Waarenproben ohne Ermässigung.
w. 98) a. Jw. F. Nur nach den Fidji-Inseln, Norfolk und
den Freundschafts- Inseln Einschreibbriefe an- lüssig. Einschreibgebühr 20 .
b. Zw. 4. Waarenproben ohne Ermässigung.
20
Pfund Sterling (P). mindestens 40
Schillinge (s). Pence (ch). (10 E. — M 204,50).
wie Vr. 9. Tageskurses. — Ein Absender dart im Lanfe
eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisnungen an ein und denselben Empfänger aufsiefern.
1I7) Wie r. 9. — Auf Postanweisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.
Vorder- Indien, einschl. d. nichtbritischen Be- sitzungen u. Birma's, dagegen mit Aus- schluss von Ceylon).
Inseln, Tahiti und die unter französ. Sterling.
Schutz stehenden Inselgruppen. 82) Nordwestl. Theil von Neu-Guinea
Postkarten mit Antwort 20 8. S3) Marianen- Archipel.
98) Die übrig. Ius. Australiens ausschl. d. franz. u. der unt. d. Schutz Frankreichs stehenden. a. üb. Brindisi m. brit. Schiffen. b. über d. Ver. St. v. Amerika.
82) Niederländisohe Ko- lonie. S3) Spanisohe Kolonien.“
(Papua).
18) Portugal (nur Lissa-
bon und Oporto) r.. 90 Milreis. 20
mindestens 40 20 mindestens 40 20 mindestens 40
20 mindestens 40 22) Türkel (nur Konstan- 10
tinopel). mindestens 40 23) Vereinigte Staaten von Amerika 50 Dollars. 20 mindestens 40
Milreis und Reis (1 Milreis — Mn 4,55). Franken und CGentimen (100 Eranken = M 81, 40. Kronen und Oere (1090 Kronen — νς 112.765). FEranken und Centimen (100 Franken — 4 Sl. 40). türkischer Goldwährung (türki- schen Efunden, Piaster und Para) (16tz Fiaster Gold — ½ 3.00. Dollars und Cents. (100 Doll. — M 425.)
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Batums. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
19 Bumãnien 20) Sohweden 21) Sohwelz
500 Franken.
355 Kronen.
9) Postanweisnungen sind nach mehreren grösseren Orten zulässig.
H. Briefe mit vr ert
Werthangabs dürfen (ausgenommen in Deutsch-! Dänemark, Griechenland, Montenegro und der Fürkei)
Vor hem erk nnmgerm. Die Briefe mit land und im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn, nur Werth papiere enthalten.
Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein. Die Aufschrift ist mit lateinischen Schriftze0sschen zu schreiben. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Briefes an den Empfänger, so hat er dies anf dem Briefe durch den Vermerk „gegen Rückschein“ auszudrücken, Bie Gebühr dafür betrügt 20 .
Zwischen den einzelnen, zur Erankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwisehen— raum gelgssen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nieht bedecken.
Filbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien, Dänemark, Luxemburg, Niederland und
Seh weden. Dergleichen Briefe müssen den Vermerk „durch Eilboten tragen (Ausnahmen: . Belgien, Däne- mark, Niederland). Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. Bei der Eilbestellung von Geld-
briefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das REilbestellgeld nach den in der Tabelle unter ID gegebenen Vorschriften, jedoeh nach Abzug des vom Absender beresis gezahlten Betrages berechnet.
500 Franken. 400
schriftliche Mittheilnngen jeder Art. 21) Telegraphische Fostanweisungen sind bis zum
Betrage von 200 Franken zulũssig.
23) Die Eostanweisung muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens lie Antangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn mög; lich, anch des Kreises (eonnty) hiuanzufügen.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
der Name n. lie Adresse des Absenders müssen, der auszuzahlende Betrag und der Tag der Einzahlung kön- nen angegeben sein. Weitere An- gaben sind nieht zulässig.
Vom Absender ist zn entrichten
betrag Ein-
ö Porto ö
gebühr Tungs. ar 8 gebühr für
Vom Absender ist un entrichten . ; r . ö sehreib- runge-
ebühr 22 gebühr für
den Brief. je 160 . .
Meist - betrag der Werth⸗ angabe.
Meist -
Benennung der Länder.
Porto Versiche- für je 15 9
4
Benennung
der Werth- angabe.
Bemerkungen. Ee merkungen.
ler MH. Eostausfträge zur Einziehung von CGelidbetrügen. je 16 8 aer iet j 160 4 Zu Eostauftrügen kommt ein besonderes, bei den Postanstalten käufliches Formular zur ostaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.
Verwendung. Dasselbe ist, dem Vordrnek entsprechend ausgefüllt, mit den anlagen (Rechnung, Schriftliche Mittheilungen auf dem Postauftrag, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst J Qnittung, Wechsel n. s. w.) in versehlossenem Umschlage unter Einschreibung an die PFostanstalt abzu- beziehen, sind ebenfalls unzulässig.
senden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Ler von der Postanstalt eingezogene Betrag wird Postauftrüge müssen frankirt werden. 20 8 abzüglich der Postanweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittejs Postanweisung übersendet. kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. Benennung Aeistbetrag der eines Länder. RPostanftrags. ohĩhr. Pt. . 1) Dis Aufschrift hat zu lanten: Postauftrag — nach Wechselproteste werden durch die 5) Luxemburg.. 400 20 . Post vermittelt. fur je 15 8 mittelt. 27) Die Aufschrift hat zu lauten: „Ordre de 6) Wie Nr. 5. Formular in dentscher recon rrement. — Recommande — „Burean de 6) Niederland. . 150 dulden! 20 mit lateinigehen Buchstaben auszufüllen. poste à Wechselproteste werden vermit- für je 159 7) Auttrüge nur nach grösseren Orten zulũssig. telt, wenn der Vermerk „Protéèt“ oder „Protèt Jö Franken 20 Eormnlar in dentscher Sprache mit lateinischen immediat« auf dem Auftrage sich betindet. für je 15 9g Buchstaben auszufüllen. Aufschrift wie r. 2. 3 Im Falle der Annahme werden von dem ein- 8) Meistgewieht 250 g. Nach den Ran- gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 , höchstens 8) Schwei Jö Franken 20 lonen Appenzell, Inner -Rhoden, Graubünden, aber 40 Ef. in Abzug gebracht. Aunfechrift wie fur je 15 g Schwyz, Si. Gallen (mit Ausnahme der Stadt St. No. 2. Weehselproteste werden nicht besorgt. Gallen), Taurgan, Unter walden, Uri und Zug sind 4) Postanftrüge mit dem Vermerk „Sofort zum Aufträge mit dem Vermerk „Zum Protest“ oder 1
Frotest' sind unzulässig. „Sofort zum Protest“ unzulässig. KE. Packetsendungen.
I. Packete ohne angegebenen Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutsehen Reichs- Postgebiets. Württembers und Oesterreich-Ungarn.
Für unfrankirte Packete bis 5 Kilsogramm einschl. wird ein Lortozuschlag von 10 8 erhoben. Portopflichtige bDienatsen- dungen unterliegen diesem Zuschlag nicht.
Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der Portozuschlag und die Versicherungagebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Packete, welche in irgend einer Zone 1 Zone 2 Zone J Zone 4 Zone 5 one 6 Ausdehnung 1 Meter überschreiten; oder welche in ciner Ans-
1 P. PFS. dehnung 1 Meter, in einer anderen 4 Meter überschreiten und F 5 D * N TF dabei weniger als 19 Kilogramm wiegen, oder welche bei der 1 Verladung einen unverhältnissmässig grossen Raum, ba, eine be' 2) Versicherung gebühr gleichmässig 8 fur je
. 1 v 40 — 30 sonders sorgsame Behandlung erfordern, 2. B. lebende Thiere, oder einen Theil von 300 AÆ, mindestens jedoch i 4.
II. Frankirte Pnekete ohne Werthangabe bis 3 bn. 5 Kilosramm nach dem Ansliande ni Vorbomerkungen: Die Taxen sind nur insoweit angegeben, als oinholstliohe Portosdtzéè negro, Niederland. Norwegen, Rumänien, Schweden, Serbien und der Turkei durfen in keiner 60M Centimęter überschreiten. Der Umfang derseikhen ist ausserdem auf 25 Gubihdecimeten degrenæi. Die Vorausbozahlung bildet die Regel. Packete nach Griechenland, Grossbritannien und Irland,
Soweit der nachstehende Tarif die erforderlichen Angaben nicht enthält, go wie bezüg- Helgoland. Luxemburg und GQesterreich- iinguarn können jedoch auch unfrankirt abgesandt werden. lieh derjenigen Packete naeh dem Ansl(and., welehe den Bedi ngangen unter PFackete im Gewicht bis 3 kg nach Bulgarien, Egypten, Frankreich und Corsika, Italien, Monte nieht entaprechen, ertheilen die Fostanetalten nähere Ausknnfer.
Länder.
Für die Rücksendung unausführbarer Pestaufträge 5 8 für je
300 0 oder einen Theil von 300 , min-
I) Deutsohland bis 10
geogr. Meilen 36 3. über 10 Meilen
40 5, destens bis zum 10 9. Gewicht von 250 g
26
unbe- schränkt
S000 (10000 Franken) 00 p 20 G000 Gul- (im Grenz- den oder bezirk 10) 10000 I) Deutschland. 600 M. Franken) . unbe- 20 ⸗ ) Belgien . .. . 750 Franken schrünkt wie Dentschland dM) O0 it 20 (10090 Franken) 4000 4 5000 Franken)
Unfraukirte Briefe zulässig, 20 10 3 Zuschlag. Fil- bestellgebühr s. Tarif A.
No. .
Luxemburg Eilbestellung zulässig. Ge-
bühr 50 .
Meiatbetrag Taxe. eines
Postauftrags.
Benennung der Länder.
Taxe.
Feste lebũhr. 4
Niederland 20 Eilbestellung (hbnitengewone Porto. emerkungen. Feste Bemerkungen. bestelling) zulässig. Gebühr 26 9.
Porto.
o) Die Aufechrift Fat zu ie
2 ö Postauftrag- „Einschreiben“
An die Fostanstalt in Wechselproteste werden nicht ver-
Norwegen
für je 15 9 Sprache
120 1
Qesterreloh- Ungarn. Fortugal
(einschl. Madeira und der Azoren.) Fortugleslsohe Kolo-
Die Eintihrung ausländischer Lotterieloos ist verboten. Unfrankirte Briefe zulässig.
2) S000 M0 ib hd lim renz. Franken) bezirk 10) unbe- 20 sehrünkt (im Grenz-
bezirk 10)
20 20 20 20
Eilbestellung ( remettre par 2 21 exprès) zulssig. Gebühr 25.5. ) Rumänien
3) Dinemark 20
Eilbestellung (, at hesörges pr. Expres“) nach Postorten zu-
lüssig. Gebühr 25 5.
3) Frankreich n.
Algerien... 500 Franken 20 (Santiago, San Thomè, Loanda.)
Ruminlon
4) Dänische Kolonlen: a. in Westindien. b. Island n. Farder. e. Grönland
20 fur je 15 g
8000 (10000 Franken)
unbe- schränkt
3 Helgoland.. 600 M0
unbe- sechrinkt
Briefe mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren Orten zulüssig.
Die Einfuhrung ausländischer (aneh nach den chinesi- Lotterieloose ist ven boten. sehen Orten Urga, Ral-
an, Peking und Tien-
sin über Russland)
sowie nach Ray ern,
A. Das Faoketporto beträgt fur Packete:
auf Entfernungen (in geogr. Meilen): über über über über
10 20 50 100 über
bis bis bis bis 150
66 50 166 id
. Körbe mit Pflanzen und Gestränechen, Untsehachteln oder Carton ) Frankroloh mit Algerien in Holagestell, Möbel, Korbgellechte n. dergl.
Für die Begleitadresse zu Facketen wird besonderes Porto nieht in Ansatz gebracht. Gehren mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so wird fur jedes einzelne Sthck das Porto be- rechnet.
Die Packetsendnnegen sind thanliohst zu frankiren.
B. Für PFaohete mit Werthangabo wird erhoben:
L) das fur Packete entfallende Facketporto (3. unter A)
nnbe- 20
schrünkt
unbe- sehrünkt
Eilbestellung zulassig. bis
7) Franzdelsohe Kolonlen im Gewichte 19
¶ Gnadelonpe, Marti - nique, Guyana, Sene- bien, Rennion, Pon- ehery, Gochinehina).
3) Helg
) Itallen Cgrdöaseren Orten)
20 (im Grenn- beairk 10)
20 20
bis d Kg eĩnschsiesssscñ̃ für jedes weitere Kilo- gramm mehr...
Spanlen (einsehl. der 20 20 21) Briefe mit Woerthan gabe * Balearen n. Canari- dind nur nach grösseren
sehen Inseln) Franken) Orten zulüssig. Der Tarif fur Briefe mit Werthangabe nach Grisohenland, Montenegro and der Tarkel iet bei den Postanstalten an erfragen. Nach Grosabritannien (mit Irland) sind Briefe mit Werthangabe nieht zulüsgig.
Brie fumaehlige mit farbigem l Rande oder ans Papier mit Linienvordrnek durfen nicht verwendet werden.
Ausdehnung
bestehen.