1882 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Landw.: Dr.

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Ae 1. Rl. der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Wagner, vom Res. Landw. Bat. Nr. 8, Dr. Kuntze, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 5, Dr. Nie sem ann, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 128, Dr. Lin gnau, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 41, Br. Na ve, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 11. Dr. zemcke, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, ju Assist. Aerzten 1. Q. der Landw., Sander, Marine⸗Assist. Arzt 1. Kl. von der 2. Matrosen⸗Div., zum Marine⸗Stabsarzt, vorläufig ohne Patent, Dr. Krautwurst, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Garde⸗Füs. Regt., beauftr. mit Wahrnehmung der divisionsärztlichen Funktisnen bei der J. Garde⸗Inf. Div., der Charakter als Gen. Arzt 2. Kl., Dr. Gähde, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Garn. Arzt in Magdeburg, Dr. Hahn, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Rgts. Arzt vom Garde ⸗Gren. Regt. Nr. 1, Dr. Horn, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 1. Garde⸗Drag. Regt, Prof. Dr. Fraentzel, Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom 2. Garde⸗Feld⸗Art., der Cha⸗ rakter als Ober⸗Stabgsarzt 1. Kl., verlieben. Br. Fertsch, Ober⸗ Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Feld-Art. Regt. Nr. 25 mit

, r. der divisionsärztl. Funktionen bei der 25 Div. beauftragt.

Gren Regt. Nr. 110, versetzt. und Regts. Arzt vom Inf.

Landw. Regts. Nr. JI5, Dr. Soltsien, Assist Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 64 unter Uebertritt zu den Sanitätsoffizn. der Res. des Res. Landw. Bats. Nr. 86 aus dem aktiven Sanitätscorps aus⸗ geschieden. . . Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 24. März. Ser vé, Zahlmeister der 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 31, zur 1. Abtheilung Feld⸗ Artillerie⸗Regiments Nr. 15, Koitz, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 47, zur 1. Abtheil. Feld- Art. Regts. Nr. 31, Neu⸗ mann, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 47, zum 2. Bat. dess. Regts., versetzt. 25. März. Weide feld, Ober⸗Roßarzt vom Kür. Regt. Nr. 2, zum 1. April d. J. zum Hus. Regt. Nr. 5H versetzt. Vesener, Roßarzt vom Train⸗Bat. Nr. 5, unter i nn zum Kür. Regt. Nr. 2, zum Ober⸗Roßarzt befördert, mit der Wirksamkeit vom 1. April d. J. ernannt. 29. März. Sievers, Zahlmeister vom Ulanen“ Regt. Nr. 6, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 87, Ledat, Zahlmeister

von letzterem , . Jäger⸗Bat. Nr. 11, Freyer, Zahl⸗

meister von diesem Jäger⸗Bat., zum Ulan. Nr. 6 versetzt.

XIII. (stöniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. März. v. Hüners dorff, Major und Bats. Commandeur im Inf. Regt. Nr. 126, der Abschied mit Pens. und mit der Regts. Unif., Zimmermann, Major und efatsmäß. Stabsoffiz. in dems. Regt., der Abschied mit Pens. und der Regts. Unif., bewilligt.

Aichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 5. April. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Wirk⸗ lichen Geheimen Raths von Wilmoweki.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen ent⸗ gegen.

Das Diner nahmen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit den Groß—⸗ herzog lich hessischen Herrschaften und deren Gesolge ein.

Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 21 v. Mis. beschlossen, daß in den für die Verzollung maß⸗ gebenden Tarasätzen die nachstehend ersichtlichen Aende⸗

rungen einzutreten haben:

Tarifsätze.

Tarasãtze.

Art Prozente des

; n Brutto⸗

Umschließung gewicht

bisher künftig Baumwollengarn, jzweidrah⸗KFässer u. Kistenss 18 14 tiges, roh Mehrfach gezwirnter, auch Kisten 16 akkommodirter Nähfaden Desgleichen Ballen 3 Grobe Eisenwaaren, abge⸗Fässer u. Kisten 8 schliffen c., sofern die⸗ selben in Schraubenbolzen, em e, Stiften, ägeln bestehen 3g. Korkstopfen Ballen Unplattirtes Messingblech, Kisten Butter, auch künstliche, Kübel von har⸗ tem Holz und Fässer ö ch, ausgeschlachtetes ꝛc. Ballen

Benennung der Gegenstände

Laufende Nr Nummer des Zolltarift

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8

apiertapeten Listen xeesgleichen Ballen Seide und Floretseide, ge,. Ballen arbt, 2 Feine JZinnwaaren, auch Kiften lackirte ꝛc.

Nach den bei Ausführung von Neu⸗ und Repa⸗ raturbauten auf Forstdien stetablissements vieljach gemachten Erfahrungen zeigen die Unternehmer, denen die Äüusführung im Wege der Submission übertragen war, das Bestreben, bei den oft bedeutenden Abgeboten gegen die Kostenanschläge sich dadurch einen Gewinn zu sichern, daß sie schlechtes und billiges Material verwenden und schlechte Arbeit liefern. Eine dies verhindernde, ausreichende Kontrole ist bei der meist entfernten Lage der Forstetablissements von dem Wohnorte der Kreisbaubeamten oft gar nicht zu er⸗ möglichen. Der Minister für Landwixrthschaft 2c. hat daher den Regierungen 2c. durch Cirkularverfügung vom 18. vor. Mts empfohlen, sich in solchen Fällen, in welchen eine genügende Kontrole der Bauunter⸗ nehmer nicht ausführbar erscheint, die Bauten durch die be⸗ treffenden Revier⸗Oberförster, soweit dieselben dazu die erforder liche Qualifikation und neben ihren sonstigen Dienstobliegen⸗ heiten auch genügende Zeit haben, auf fiskalische Rechnung ausführen zu lassen. Es werde dadurch die Verwendung guten dauerhaften Materials und solide Arbeit sicher gestellt. und durch die größere Dauerhaftigkeit der Gebäude eine Ent⸗ lastung der Baufonds herbeigeführt werden. Die Regie⸗ rungen sind deshalb ermächtigt worden, in allen Fällen, wo sie es für angemessen erachten, Neue und Reparaturbauten auf Forstdienstetablissements ohne Rücksicht auf die Höhe des Kostenbetrages den betreffenden Revier-Oberförstern zur Ausführung auf fiskalische Rechnung zu über⸗ tragen resp. dieserhalb zu berichten. Bei den solcher Art auszuführenden Bauten könnten saämmtliche Lie⸗ ferungen und Ärbeiten freihändig vergeben werden. Selbstver⸗ ständlich werde hierdurch die dem Kreisbaubeamten obliegende Kontrole über die anschlags mäßige Ausführung der Bauten in keiner Weise berührt. Auch seien die Ober-Forstmeister dafür verantwortlich zu machen, daß die erwähnte Ausfüh⸗ rungsart nur gewählt werde, wenn dem betreffenden Ober— förster in jeder Hinsicht die erforderliche Qualifikation bei⸗ wohne.

Der Lauf der Verjährung der Strafverfolgung wegen einfachen Bankerutts, welche in 5 Jahren nach der Strafthat erfolgt, beginnt nach einem Urtheile des Reichs⸗ gerichts, II. Strafsenats, vom 17. Januar d. J., mit dem Tage der Zahlungseinstellung, selbst wenn das zweite zur Strafbarkeit nothwendige Thatmoment: übermäßiger Ver—⸗ brauch oder Unterlassung der Führung von Handelsbüchern oder der Bilanzziehung, länger als 5 Jahre vor der Zah⸗ lungseinstellung begangen worden ist.

Um den Strafausschließungsgrund des §. 46 Ziffer 2 des Str. G. B. (der Versuch bleibt straflos, wenn der Thäter zu einer Zeit, zu welcher die Handlung noch nicht ent⸗ deckt war, den Eintritt des zur Vollendung des Verhrechens gehörigen Erfolgs durch eigene Thätigkeit abgewendet hat) zu beseitigen und die Handlung als bereits „entdeckt“ anzusehen, ist es, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 11. Janunr d. J., nicht erforderlich, daß That und Thäter und die Modalitäten der Ausführung bis zur vollen Evidenz aufgedeckt find. Unter Umständen wird selbst der Verdacht genügen, um den Thäter in die Lage zu versetzen, daß er sesne sirafbare Handlung als entdeckt erachten muß und die Möglichkeit freiwilligen Rücktritts für ihn be⸗ seitigt ist. Auf der anderen Seite erscheint aber ebenso ge— wiß, daß nicht jeder Verdacht, nicht jedes entfernte und all— gemeine Mißtrauen bezüglich eines vielleicht verübten Delikts ausreichen kann, um von „Entdecktsein“ der That sprechen zu können. Welches Maß von Verwdächtigkeit gefordert werden soll, welchen Grad von Stärke derartige Zweifel und Muth⸗ maßungen haben müssen, um objektiv darauf hin die Hand⸗ lung als „entdeckt“ zu bezeichnen, ist aber wesentlich eine nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu beurtheilende Ir fr Abstrakte Rechtsnormen lassen sich hierfür nicht ausstellen.“

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Senator der Freien

und Hansestadt Bremen, Dr. Meier, ist von Berlin wieder abgereist.

An Stelle des als Hülfsarbeiter in das Königliche Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ein⸗ berufenen Regierungs-⸗Assessors hr. Herm es ist der bisher bei dem Kollegium der Königlichen Generalkommission zu Cassel beschäftigte Regierungs⸗Assessor Delius als Spezialkommissa⸗ rius in Marburg bestellt.

Bayern. München, 4 April. (W. T. B) Die Abgeordneten⸗-Kammer erledigte heute den Etat des Kultusministeriums nach den Anträgen des Ausschusses. Der Abg. Schels bedauerte, daß in Bayern für die Kunst nicht mehr soviel geschehe wie früher. Der Kultus⸗Minister von Lutz erwiderte: die Nachwelt werde staunen über das, was unter der Regierung des Königs für das Kunstgewerbe ge⸗ schehen sei. Der Antrag des Ausschusses, 100 000 4 für den Bau des Gymnasiums in Würzburg zu bewilligen, wurde von beiden Seiten des Hauses abgelehnt. Sodann vertagte sich die Kammer bis zum 12. April.

Der hiesige Manistrat ist nach einer stürmischen De⸗ baite mit 20 gegen 7 Stimmen dem Antrage der Gemeinde⸗

bevollmächtigten auf Aufhebung der Simultanschulen beigetreten.

Sach sen⸗Meiningen⸗Sildburghausen. Meiningen, 3. April. (Hann. Cour.) Nach sechswöchentlicher Dauer der Session ist der Landtag auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 4. April. (W. T. B.) Wie der „Neuen freien Presse“ aus Pest gemeldet wird, haben sich die beiderseitigen Regierungen dahin geeinigt, den ganzen außerordentlichen Bedarf für 1682 in An⸗ spruch zu nehmen, dagegen vorläufig keine Forderung für In⸗ vestitionen zu stellen. Die für die . der Truppen erforderlichen Bauten und die Befestigungen sollen nur einen passageren Charakter erhalten und aus den sür das laufende Jahr zu bewilligenden Mitteln bestritten werden. Für den neu kreirten Posten eines Militar⸗Attachés bei der Ge⸗ sandtschafst in Belgrad ist nach dem „Armee⸗Verordnunga⸗ blatt“ der Generalstabe⸗Major Pinter ernannt worden.

5. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die zur Verfolgung der auf dem rechten Ufer der Tara zurückgebliebenen Insurgenten am 1. d. entsendeten Truppen brachten in Erfahrung, daß sich die Insurgenten gegen Mestrovac Planina hinzogen und dehnten deshalb ihre Streifung

am 2. d. bis dahin aus. Die Insurgenten, welche zum Theil ihre Familien bei sich hatten, flohen darauf über die Grenze des Sandschaks gegen Bobovo, Ogradjenica und Slatina. Die Ver⸗ treibung der Banden beruhigte die Bewohner, von denen einige nach Celebie, Vakub und Jecmista zurückkehrten. Ge⸗ legentlich einer Streiung der Truppen am 1. d. auf dem rechten und linken Ufer der Drina bei Vuksabrdo und Bastaci wurden 1 Insurgent getödtet und 2 verwundet. Viele Mu⸗ nition wurde aufgefunden.

Zarg, 5. April. Nach einer Meldung des „Narodni Listy“ aus Cattaro ist der Aufstand in der Krivoscie als beendet zu betrachten, nur einzelne Hauptführer setzen die Bewegung fort. In Folge dessen wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen, darunter die angesehener Einwohner von Risano, wie Popovics, Seferovics und Vi⸗ dovics. Popovics hatte einen Paß für Smyrna und Ruß—⸗ land. In der Herzegowina nehmen die reichen Türken nicht mehr am Aufstande Theil und verkaufen ihr Besitzthum um jeden Preis.

Großbritannien und Irland. London, 3. April. (Allg. Corr.) Der Prozeß gegen Roderick Maclean wegen des von demselben verübten Attentats auf die Königin Victoria wird am 18. d. M. vor dem Schwurgericht in Reading seinen Anfang nehmen. Der Lord-Oberrichter wird bei den Verhandlungen präsidiren.

In Irland ist es während der letzten Tage wieder sehr unruhig hergegangen und haben in verschiedenen Orten des Landes bedauernswerthe Ausschreitungen stattgefunden. Miß Mary Power O'Connor, Schwester des Abg. O'Connor, wurde dieser Tage vom Kriminalgericht in Athlone zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt, weil sie in einem Meeting die anwesenden Pächter aufgewiegelt hatte, keinen Pachtzins zu bezahlen.

Aus der Kapstadt wird gemeldet: Das Kap⸗Parla⸗ ment hat einstimmig beschlossen, die holländische Sprache im Parlament zuzulassen.

4. April. (W. T. B.) In der heutigen Unterhaus—⸗ sitzung erwiderte auf eine Anfrage Wolffs der Premier Gladstone: der Schriftwechsel mit der amerika— nischen Regierung wegen der in Irland gefangen ge⸗ haltenen verdächtigen amerikanischen Burger, deren Zahl sich auf etwa 6 belaufe, dauere noch fort. Die amerikanische Regierung habe noch nicht auf die im Juni 1881 in Betreff der aufreizenden Sprache gewisser Blätter gemachten Vor— stellungen geantwortet. Gladstone beantragte sodann, das Haus mit Schluß der heutigen Sitzung bis zum 17. April zu vertagen. Gorst lenkte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die jüngsten Vor-gänge bei den Assisen in Irland, welche ein Beweis für die Zunahme der Agrarverbrechen und den Zusammenbruch der Justizverwaltung seien. Er wünsche zu wissen, was die Regierung in dieser Beziehung zu thun gedenke. Gladstone erwiderte: die Lage sei sehr ernst, es handele sich aber nicht um eine politische, sondern um eine soziale Revo⸗ lution. Schon Wellington habe gesagt, gegenüber einer Revo⸗ lution gegen die Zehnten und die Pacht seien die Hülfsquellen der Regierung eines freien Landes unvermögend. Er, Glad⸗ stone, sei überzeugt, daß hinter den Agrarverbrechen höhere Ein⸗ flüsse zu suchen seien; die Mitglieder der Landliga möchten doch einen klaren Beweis dafür liefern, daß ihre Gelder nicht zu solchen Zwecken gedient haben. Die Wahl des Zeitpunktes, weitere Maßregeln anzukündigen, müsse dem eigenen Ermessen der Regierung anheim gestellt bleiben. Northcote bezeichnete die Erklärungen Gladstone's als unbefriedigend und alarmirend und sprach sein Bedauern darüber aus, daß die Regierung noch nicht seine Politik acceptirt habe. Das Unterhaus nahm den Antrag Gladstone's, das Haus mit Schluß der heutigen Sitzung bis zum 17. d. zu vertagen, an.

5. April. (W. T. B.) Auf Anordnung des Handels⸗ amts ist der Bau des Kanaltunnels sistirt worden, bis die vom Parlament niedergesetzte Militärkommission ihr Gutachten über das Projekt abgegeben hat.

Spanien. Barcelona, 4. April. (W. T. B.) Ar⸗ beiter bewegen sich truppweise in den Straßen. Neue Aus— schreitungen sind indeß nicht vorgekommen. Die Garnison ist verstärkt.

Italien. Rom, 4. April. (WB. T. B.) Der König, die Königin, die Minister, die Mitglieder des diplomatischen Corps und eine große Anzahl hiesiger Bürger haben dem deutschen Botschafter von Keudell anläßlich des Ablebens seiner Gemahlin ihr Beileid zu erkennen gegeben. Die ge⸗ sammte Presse beklagt den Tod der Frau von Keudell auf das Tiefste und widmet derselben sympathische Nachrufe.

Die „Voce della Veritä“ erklärt die Nachricht von der Demission des Kardinal-Staatssekretärs Jacobini auf das Entschiedenste für unbegründet. Der Kardinal stattete heute Nachmittag dem Großfürsten Wladimir, welcher ehen mit seiner Gemahlin nach Neapel abreist, einen Be⸗ uch ab.

Rußland und Polen. Odessa, 4. April. (B. T. B.) Das Gericht über die Mörder des Generals Strelnikoff, welche sich Kosso⸗

orsky und Stepanoff nannten, wurde am 1. d. bei ver⸗ chlossenen Thüren gehalten. Das Todesurtheil wurde am 2. d. durch den General⸗Gouverneur bestätigt und am 3. d., Morgens um 5 Uhr, im Gefängnißhofe, in Gegenwart des Stadthauptmanns, des Kommandanten, des Polizeimeisterg und von 19 Bürgern, unter denen sich der Bürgermeister be⸗ fand, mittelst Stranges vollzogen. Die Leichen wurden nach dem Quarantäne⸗Kirchhof gebracht; das Henkersamt verrichtete ein wegen Mordes zu Zwangsarbeit verurtheilter Sträfling.

Amerika. Washington, 4. April. (W. T. B.) Der Präsident hat gegen die Chinesen-Ausschluß⸗ Bill sein Veto eingelegt.

Zeitungastimmen.

Eine vom 31. März er. datirte Correspondenz der „Leipziger Zeitung“ aus Thüringen bespricht die ten⸗ denziöse Art, in welcher die dortige Fortschrittspartei der sozia⸗ len Politik des Reichskanzlers und seinen Zoll- und Siteuer— vorlagen Widerstand leiste.

Ganz ähnlich beißt es dann verfährt man mit dem Taback⸗ monopol, indem man den Schaden, welcher den verschiedenen beim Tabactgeschäft betbeiligten Kreisen zugefügt werden soll, gam unverhältnißmäßig übertreibt, die Entschädigung der Bet bei⸗ ligten für Nichts achtet und ganz verschweigt, daß der Staat künftig dieselben Produzenten und dieselben Arbeiter für daß

Tabackmonopol brauchen wird, welche bisher bei dem Anbau und bei der Bearbeitung der Pflanze thätig gewesen sind, nur mit dem sehr wesentlichen Unterschlede, daß der Staat beide, den Pro⸗ duzenten wie den Arbeiter, über die schwankenden Verhältnisse der Spekulation und des Lohnes hinweghebt, und ihnen zu einem sichern Autkommen hilft. Es erhellt hieraus unzweifelhaft, daß die Fort⸗ schrittspartei ihre Argumente nur für die Wählerschaft und für die faͤnftigen Wahlen zugespitzt hat, ohne die Zuverlässigkeit und Wahr— heit ihrer Berechnungen zuerst zu berücksichtigen.

Der „Deutschen Reich s⸗Post“ wird von der niederhessischen Grenze, 27. Marz, geschrieben:

Ein Leser dieser Blätter, der lange Zeit in der badischen Pfalz gewohnt und sich mit den Tabackbauern gründlich bekannt machte, auch jetzt noch mit denselben in Verbindung steht, kann über die dortige Stimmung dem einzufübrenden Tabackmonopol gegenüber genaue Auskunft geben. Die Stimmung bei den Tabackpflanzern ist im Allgemeinen für das Monopol, das kann Einsender mit der größten Bestimmtheit versichern, nur die Tabackhändler und Unter— händler sind gegen das Monopol. Das hat seine Gründe, denen wir im Folgenden näher treten: die meisten großen Tabackmanufak— turen und Cigarrenfabriken der Pfalz finden sich in den größeren Städten Mannheim, Heidelberg, Speyer, Frankenthal, Ludwigshafen. In den kleineren Orten Nußbach, Leimen, Wiesloch, Haslach, Oggers= heim u. A. befinden sich Kommanditen, welche von den alten Pfälzer Fir= men errichtet sind, und sich besonders mit Cigarrenmachen abgeben. ..... Wenn nun im August und Septemher die Tabackernte bereits im Gange ist, finden sich alsbald die Geschäftsreisenden oder auch die Geschäftsführer selber ein und, verlassen den Ort nicht eher wieder, als bis er ausgekauft ist, dabei entstehen aber nicht etwa Konkurrenzen, sondern die Sache liegt vielmehr also: die einzelnen Orte sind durch stillschweigenden Vertrag den einzelnen Firmen übergeben und werden ohne jegliche Konkurrenz ausgebeutet, und die betreffende Firma übt Alleinherrschaft. Die Geschäftsführer und Reisenden prüfen mit Kennermiene die grünen oder halbgetrockneten Blätter, loben sie in der Regel und schließen den Kauf ab, indem sie meist sehr annehmbare Preise zusagen. Der Tabackpflanzer wird mit dem wahrscheinlichen Gewicht des Gesammtertrags oder nach der Zahl der Büschel ins Notizbuch eingetragen. Ist das nicht schon eine Art von Monopol, und zwar viel schlimmer, als das soeben projektirte, weil auf reiner Willkür beruhend. Es kommt nun mit dem Spät— herbst nach der Trocknung der Blätter die Zeit der Abfuhr. Der Bauer sehnt sich nach dem sauer verdienten Gelde, denn er hat schon zur Anschaffung der Wintervorräthe darauf geliehen. Endlich erscheint der wohlbekannte Geschäftsführer oder Unterkäufer. Die Wagen, die be— laden werden sollen, halten schon vor dem Tabackschoppen. Aber bei genauerer Besichtigung entspricht die Waare den gehegten Er— wartungen durchaus nicht, die Trocknung ist angeblich nicht befrie⸗ digend, es jeigen sich Rostflecken und Löcher; wenig gute Deck— blätter. So viel vor 2 bis 3 Monaten des Lobes war, so viel nun des Tadels! Oder es wird des Weiteren an— geführt: der Taback sei aller Orten gut gerathen, aus Holland, Bremen und selbst, aus Nordamerika würden niedrigere Preise avisirt ꝛc. Darum könnten die im August verheißenen Preise unmög— lich eingehalten werden, sie würden der bittere Schaden, am Ende der Ruin des Fabrikherrn sein ꝛc. Genug! es werden Spottpreise be—

willigt und bereits blinken sparsame Gold⸗ und Silber-⸗Markstücke

auf dem Tische! Was will der Bauer machen? Es ist seit Monaten auf den Erlös gerechnet, es sind darauf hin Schulden kontrahirt, es stehen längst unbezahlte Rechnungen bei dem Kauf— mann, bei dem Spezereihändler, bei dem Doktor, dem Apotheker, in wenigen Stunden könnte der Gerichtsvollzieher eintreten, eine Aussicht zu besserem Verkaufe ist nicht vorhanden! Der be— drängte Bauer sagt mit blutendem Herzen zu; er sieht nun seine Waare, auf der seine Schweißtropfen glaͤnzen, Büschel um Büschel aufladen und wegführen! Mit der Waare ist auch bald darauf der geringe Erlös dabin und bereits um Weihnachten klopft bitterer Mangel an der Stubenthür an. Und das ist nicht etwa nur ein— mal vorgekommen! Das wiederholt sich Jahr um Jahr.

Der „Düsseldorfer Anzeiger“ schreibt:

Ein klassisches Zeugniß ein Zeugniß, welches um so bedeut— samer ist, als es von der Direktion eines unserer hervorragendsten Bankinstitute, von der Deutschen Bank herrührt, deren Verwaltungs⸗ rath bekanntlich aus ersten Banquiers, Kaufleuten und Industriellen des Reiches sich zusammensetzt, und unter denen sich auch Viele be⸗ finden wir nennen von diesen nur z. B. Dr. Friedrich Kapp in Berlin —, die sich in ihrem politischen Leben keineswegs als Anhänger der wirthschaftlichen Reformen kennzeichnen, ist neuerdings für die der Wirthschaftspolitik des Fürsten Bismarck zu verdan—⸗ kende Besserung unserer finanziellen und wirthschaftlichen Zustände ausgesprochen. In dem soeben erschienenen zwölften Jahresberichte . Deutschen Bank für das Jahr 1881 wird in dieser Beziehung gesagt:

„Der Unternehmungsgeist hat sich von den Wunden, welche die Jahre 1873 bis 1878 ihm geschlagen, erholt und die Entwickelung unserer Industrie hat auf mehreren Gebieten Fortschritte gemacht.

Allerdings bedurfte Deutschland eines starken Imports von Nahrungsmitteln. Dieser Mehrimport bildete aber auch zugleich die Veranlassung für einen stärkeren Ezport von Fabrikaten und letztere dienten als ausreichende Rimessen ür die Forderungen, welche das Ausland an uns erwarb. Die vielfachen Konvertirungen und die Verstaatlichung der Eisenbahnen unterstützten ein weiteres Sinken des Zinsfußes für gute Effekten im Inlande. Trotz des dadurch ver⸗ anlaßten theilweisen Einströmens von fremden, höher verzinslichen 1 blieben die Wechselcourse während der größeren Zeit des Jahres normale .. ..“

Des Ferneren wird hinsichtlich des überseeischen Geschäfts kon= statirt, daß sich bei den Filialen des genannten Instituts in Bremen, Hamburg und London ein bemerkenswerther Fortschritt gezeigt habe und da sich allein bei der Centrale der Deutschen Bank in Berlin der e, n, des Jahres 1881 gegen denjenigen von 1880 um die Summe von nahezu zwei Tausend Millionen Mark, bei den Filialen um fast fünfhundert Millionen Mart gesteigert hat, so verschwindet vor solchem Erfolge bei einem Bankinstitut allein alles das, was von der Manchesterpartei gegen die Bismardschen Reformen an—⸗ ö wird, wie Dunst und Nebel. Die Herren möchten solchen prechenden Zahlen gegenüber gern mit ibren Reden niederschreien, daß, so lange sie am Ruder waren, Mißerfolg von Mißerfolg auf jedem gewerblichen Gebiete abgelöst wurde.

Der „Berliner Börsen-⸗-Courier“ bringt in seiner Abendnummer vom 4. d. M. einen Artikel über die Berliner 6 und das Berliner Geschäftsleben, dem wir folgende Stellen entnehmen:

Die meisten Berliner industriellen Gesellschaften, nicht minder ein er heblicher Theil der Privatindustrie der Stadt Berlin kann mit Denugthuung auf die geschäftlichen Erfolge des abgelaufenen Jahres zurückblicken. Gewiß hat die Zollgesetzgebung manchem Industriezweige die Lebensader die Ewportfahigkeit unterbunden, gewiß hat die theil⸗ weise Erhöhung der russischen Eingangszölle manchem Artikel den Ein—⸗ ang nach Rußland erschwert und weitere Seitens Rußlands in Aus⸗ icht gestellte, wie nicht minder die in Oesterreich beschlossenen Zoll- erhöhungen werden den Vertrieb vieler unserer Erzeugnisse nach bei⸗ den Ländern noch mehr erschweren, aber unsere . (wie es eben in der Natur aller Steuer und Zollgesetzgebungen liegt, daß sie nie Licht und Schatten gleich vertheilen) hat dagegen viel⸗ fach den Absatz von Berliner Industrie⸗Artikeln im engeren und wei⸗ teren Vaterlande wesentlich erleichtert und durch Steigerung der Um⸗ sätze bei sich fast gleichbleibenden Generalunkosten die Mana n eboten, nach dem Auslande zu billigeren Preisen abzugeben als rüber. Wir sehen daher auch bei sehr vielen in unserer Stadt wirkenden industriellen Unternehmungen die Zahl der beschäftigten Arbeiter wachsen, die Lohnarbeit in ein den Lebensmittelpreisen ent- sprechendes Verhältniß treten und das System der Akkord⸗ arbeit, welches den Arbeiter ju Fleiß und guter tüch⸗ tiger Leistung anspornt, sich immer mehr autbreiten

Zieht man die Gesammtsumme, so zeigt sich ein glãnzender Auf schwung der Berliner wirthschaftlichen Verhältnisse, innerlich glänzen⸗ der als jene Scheinblüthe in den Gründerjahren .

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 13. Inhalt: Allgemeine Verwaltungẽesachen: Grundsätze für die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen bei den Reichs⸗ und Staats⸗ behörden mit Militäranwärtern. Militärwesen: Aenderungen der Landwehr⸗Bezirkseintheilung; Ermächtigung zur Ausstellung ärzt⸗ licher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Rußland. Statistik: Nachtrag zum Verzeichniß der Massengüter, auf welche §. 11 Ziffer 3 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waaren⸗ verkehrs, Anwendung findet. Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll und Steuerstellen. Marine und Schiffahrt: Ernennung eines Stellvertreters des Vor⸗ sitzenden eines Seeamts. Eisenbahnwesen: Abänderung und Er— gänzung des Betriebs reglements für die Eisenbahnen Deutschlands. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Armee ⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 7. Inhalt: General⸗ stabs⸗Uebungsreisen bei den Armee-Corps im Jahre 1882. Er— richtung einer Bgu⸗Abtheilung beim Kriegs⸗-Ministerium. Abänderung des . 195 des Exerzier⸗Reglements für die Feld⸗Artillerie Tischgeld für Assistenzärzte, Zulage für die Unteroffiziere c. der Besatzungstruppen von Elsaß⸗Lothringen, Friedens⸗Verpflegungs⸗Etats. Verzeichniß der Veränderungen der Garnison⸗Baudistrikte im Bezirke des 1X. Armee⸗Corps, welche am 1. April 1882 einzutreten haben. Uebungen der Arbeitssoldaten des Beurlaubtenstandes für das Etats jahr 1882ñ833. Frachtberechnung für Militär-Fahrzeuge. Er— gänzungen und Abänderungen der Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Rapport⸗ und Berichterstattung vom 15. Februar 1873. Eröffnung einer neuen Eisenbahn. Kompetenz an Kochholz, sofern nach Beendignng der Herbstübungen nur die Mittagsmahlzest abgekocht wird. Wegfall der Reserve⸗-Auszieher bei den Schuß— waffen H /7I. Anderweitige Benennung des Remonte⸗Depots im Großherzogthum Hessen. Anstellung der unteren Beamten-Kate⸗ gorien der Allgemeinen Bauverwaltung. Wohlthätigkeiten. Extra⸗ ordinäre Verpflegungs⸗Zuschüsse pro 2. Quartal 18832.

Armee Verordnungs⸗Blatt. Nr. 8. Inhalt: Er⸗ höhung des Durchschnittskostensatzes für die in den Militärlazarethen verabreichte Tagesbeköstigung der Lazareth-Rechnungsführer, der zur polizeilichen Aufsicht kommandirten Unteroffiziere und bezw. der Civilkrankenwärter. Bestimmungen über den Umfang der Uebungen im Ein‘ und Ausladen der Truppen und des Armeematerials auf den Eisenbahnen. Abänderung des §. 42 des Geldverpflegungs Reglements für das preußische Heer im Frieden. Ausstellung der Eisenbahn⸗Requisitionsscheine. Gebührnisse der einjährig⸗-freiwilligen Aerzte beim Verlassen der Garnison.

Marineverordnungsblatt. Nr. 6. Inhalt: Werft— dienstordnung. Beschaffungen. Bibliothek der Marineakademie. Zulagen. Verpflegungszuschuß. Reisetouren. Gehalts— zahlung an Beamte. Deutsche Wehrordnung. Proviantlieferungs—⸗ kontrakte. Reisekostenliquidationen. Stempel. Schiffsbücher⸗ kisten. Schraubenreeps. Personalveränderungen. Benach⸗ richtigungen.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 20. Inhalt: Verfügungen: vom 29. März 1882. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Altdamm. Greifenberg (Pommern) für den allgemeinen Verkehr.

Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 6. Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Gotthardstraße und die Gotthardpost Die deutsche Abtheilung der Pariser Elektrizitätsgusstellung im Jahre 1881. Das Kaiserreich Japan. Kleine Mittheilungen: Das elektrische Licht auf Eisenbahnen. Flaschenpost. Zeitschriften⸗ überschau.

Ju stiz ·Ministerial⸗Blatt Nr. 13. Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 21. März 1882, betreffend die Cigenschaft der Ge⸗ meindekirchenräthe und -der Kirchenvorstände, sowie der Verwaltungen der städtischen und der Kreissparkassen als öffentliche Behörden. Erlaß an den Königlichen Ober-Prasidenten Hrn. N. zu N., die den städtischen resp. Kreissparkassen⸗Verwaltungen beiwohnende Eigen⸗ schaft öffentlicher Behörden betreffend, vom 26. April 18809. Eirkular an sämmtliche Königliche Regierungen und Landdrosteien, die Befugniß der kirchlichen Gemeindeorgane zum Wiederincourssetzen der von ihnen außer Cours gesetzten Inhaberpapiere betreffend, vom 1I. September 1880. Allgemeine Verfügung vom 24. März 1882, betreffend die Zwangsvollstreckungen wegen Geldforderungen gegen den Fiskus, Kommunal verbände und Korporationen, deren Vermögen von Staatsbehörden verwaltet wird, im Geltungsgebiete der allgemeinen Gerichtsordnung.

Central⸗Blatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 7. Inhalt: Anzeige der in der Gesetz Sammlung erschienenen Gesetze und Ver⸗ ordnungen. Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll⸗ und Steuerstellen. Indi⸗ rekte Steuern: Tarifirung von hölzernen mit leichtem Ornamentguß ver⸗ sehenen Waaren. Tarifirungwollener Watten, Hutfache und Hutstum⸗ pen. Abfertigung von nach Oesterreich⸗Ungarn bestimmten Tabacksen⸗ dungen. Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus⸗ gehenden Biers Ausführung des Gesetzes wegen Erhebung der Reichsstempelabgaben. Statistik: Statistische Gebühr von saurem, schwefelsaurem Natron. Personalnachrichten.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 13. Inhalt: Amtliches: Personal⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Der Kanal von Dortmund nach der unteren Ems. Die Ausgrabungen in Perga⸗ mon. Gymnasium in Berlin⸗Moabit. Die Zerstörung der Habra⸗ Thalsperre in Algerien. Konkurrenz zu einem Geschäfts⸗ und Wohn bause des Freiherrn von Faber in Berlin. Flußrequlirungen und Nutzbarmachung von Wasserkräften in Bayern und Württemberg. Vermischtes: Verkehr auf der Berliner Stadtbahn. Heizunge⸗ und Ventilationsanlage der Börse in Berlin. Das neue Geschäfts⸗ gebäude für das Land und Amtèegericht in Oppeln. Errichtung eines Denkmales im St. Stephane dome in Wien. Parlamente gebäude in Budapest. Die Baugewerkschule des Berliner Handwerkervereins. Die Beleuchtung antiker Gebäude. Verwendung des Elektrizitäte⸗ sammlers für Straßenbabnbetrieb Untertunnelung der Straße von Messina. Die Ursachen der Ueberdeckung alter Bauwerke mit Erde. Technische Hochschule in Braunschweig Bücherschau.

Ttatistische Nachrichten.

Der Weinbau im Regierungsbezirk Wiesbaden im Jahre 1881 (Stat. Corr.) Es ist ein schwieriges mübsames Geschäft der Weinbau am Rbein. Auf steilen Gebirgswänden erhebt sich oft eine künstliche Terrasse über die andere, und mit kost⸗ spieligem Mauerwerk und Steinmauern wird den Weinbergen eine Lage gegeben, daß die Sonnenstrahlen ihre volle Wirkung äußern können. Dabei erheischt jeder Weinsteck fast das ganze Jahr hindurch die sorgfältigste Pflege und Arbeit. Während es sich in südlichen Klimafen nur um einen größeren oder geringeren Ertrag handelt, hängt es am Rhein von den mannigfachsten Witterungseinflüssen ab, ob eine Weinernte überhaupt geräth.

Der klassische Sitz des Weinbaues ist der eigentliche Rheingau, das rechte Rheinufer von Niederwalluf bis Rüdesbeim. Die Höhen des Taunus, die mit dichtem Walde gekrönt sind und dadurch gegen Sturm und rauhe Nordwinde Schutz gewähren, fallen gegen Süden nach dem Rbeine ab, nur wenig von Seitenthälern durchbrochen. Auf dieser Abdachung des Gebirges sind allenthalben Weinberge angelegt. Ueber den Umfang und den Ertrag derselben, soweit sie im Gebiete des vormaligen Herzogtbums Nassau liegen, werden alljährlich sta—⸗ tistische Erbebungen vorgenommen. Wir entnehmen denselben, daß im Jahre 1881 das gesammte mit Weinreben bestockte Areal 3585 27 ba umfaßte, von denen 2880 0 ha im Ertrage standen, 64, 65 ha weniger als im Vorjahre, aber 77,86 ba mehr als 1875.

Der größte Theil dieser Fläche war mit 6 nur 10.31 ha mit rothen Reben bepflanzt. Der Anbau. der letzteren ist stark zurück gegangen, da im Jahre 1875 mit solchen noch 158,903 ha bebaut waren.

Von den weißen Reben ist die Rieslingsrebe, mit der im Jahre 1881 1598,53 ha bepflanzt waren, die beliebteste; hieran schließen sich die Kleinberger Rebe mit 569,77 ha, die österreichische Nebe mit 367.34, die gemischten Traubensorten mit 297 23, die Traminer mit 25.82 und die Orleangtraube mit 10,92 ha. Von den Gemarkungen, auf denen die rothe Traube kultivirt wird, entfallen 66,12 ha auf Klebroth und 3419 ha auf Frühburgunder.

Nach den über den Ertrag vorliegenden Erhebungen lieferte die Herbstung des verflossenen Jahres zwar nach der Quantität ein er- heblich günstigeres Resultat als die Crescenz des Jahres 1880, 67 691 hl gegen 14451 hl; doch wurden bezüglich der Qualität die großen Hoffnungen, zu denen die vorgeschrittene Entwicklung der Weintrauben bereits im Juli des Vorjahres berechtigte, in Folge der später eintretenden ungünstigen Witterung nicht erfüllt. Nur wenige Gemarkungen berichten von einer gualitativ guten, die meisten da⸗ gegen von einer mittleren oder noch geringeren Crescenz.

Wie erheblich der Hektarertrag schwankt, lassen nachstehende Zahlen erkennen. Es wurden durchschnittlich vom Hektar geherbstet:

1875 1378 1880 1881 M 12.7 4,9 23,6 , 3 9,0 3,65 W.

hen nnn, 12,6 4,9 3335 Der Quantität nach übersteigt der Hektarertrag des einen Jahres

1881 denjenigen der drei Vorjahre zusammen. Innerhalb der sieben letzten Jahre gestaltete sich die Herbstung der einzelnen Rebsorten, wie folgt. Es wurden gekeltert: Hektoliter. 1875 1879 1881 1875 —– 81 a. von weißen Trauben (höchste) (kleinste) (mittlere) Riesling 57 015,860 6216,09 40 494,60 28 391,74 Orleans 840,00 72,00 528,00 438,51 Traminer 1867,60 55, 44 311,50 507,75 Desterreicher.. 14 937, 90 (80) 832,80 5516, 9 7 255,23 Kleinberger .... 26 270,80 694,24 10 524,40 9622,93 gemischte 25 946,40 2738,88 8274,40 9296,24 Zusammen . . 136 877,659 15 566,16 65 649,809 55 511,51

b. von rothen Trauben

Klebroth 2525,50 211,04 1052,09 1168, 32 Frühburgunder .. 1684,60 151,44 988, 80 673, 12 zusammen .. 4210,20 362,43 2041,60 1 841,44 überhaupt . . 131 087,809 15 928,64 67 691,460 57 352,95

Die „Times“ veröffentlicht eine aus amtlichen Quellen zu—⸗ sammengestellte Statistik über den Konsum berauschen der Getränke im Vereinigten Königreiche Großbritannien und Irland wahrend des abgelaufenen Jahres. Darnach wurden im J. 1881 nicht weniger als 970 788 564 Gallons Bier verbraucht, welche Quantität, den Gallon zu 1 Sh. 6 Pence berechnet, einen Gesammt⸗ werth von 72 807 142 Pfd. Sterl, gegen 67 881 673 Pfd. Sterl. in 1880 darstellt. Der Konsum britischer Weine und Spirituosen betrug 28 739 719 Gallons im Werthe von 28 730719 Pfd. Sterl. gegen 28 457 486 Pfd. Sterl. in 1880. An fremden Spirituosen wurden 8 295 265 Gallons im Werthbetrage von 9 9564318 Pfd. Sterl. gegen 16173 914 in 1880, und an fremden Weinen 15 644 757 Gallons im Werthe von 14080 281 Pfd. Sterl. gegen 14267 192 Pfd. Sterl. in 1880 konsumirt, während der Konsum britischer Weine auf 15 000000 Gallons im Werthbetrage von 1500 000 Pfd. Sterl, veranschlagt ist. Die Gesammtzeche für 1881

eziffert sich auf 127 074 460 Pfd. Sterl. gegen 122279 275 Pfd.

Sterl,. was im Vergleich mit 1880 eine Zunahme von 4795185 Pfd. Sterl. oder 3,9 Go bedeutet. Der Konsum von Bier weist eine Zunahme von 3 Yo und der hritischer Spirituosen eine solche von G, 96 o auf, während fremde Spirituosen eine Abnahme von 2,10, und fremde Weine eine solche von 1,B3 o ergeben.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Handbuch der Deutschen Reichsgesetzgebung, be— treffend die Seeunfälle, deren Untersuchung und Verhütung. Mit Ergänzungen und Erläuterungen aus den Materialien, den Aus⸗ führungsbestimmungen und den Entscheidungen der Sereämter und des Ober⸗Seeamts. Herausgegeben von Julius Caesar, Staats⸗ anwalt. Bremen. C. Schünemanns Verlag. 1882. Preis 4 6 Unter den neueren deurschen Reichsgesetzen, welche dem Ge⸗ biete des Seeschiffahrtswesens angehören, hat das Gesetz vom 27. Juli 1877, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen eine hervorragende Bedeutung. In den Seeämtern und dem Ober⸗Seeamte sind durch jenes Gesetz wichtige Organe der Seeschiffahrts⸗Polizei ge⸗ schaffen worden. Diese Behörden üben durch ihre Sprüche nicht nur eine wirksame Kontrole aus über die richtige Ausführung der das Seeschiffahrtswesen regelnden Reichs⸗ und Landesvorschriften, der Bestimmungen über das Seestraßenrecht und das Signalwesen, über Seezeichen, Lootsenwesen und Rettungsan⸗ stalten, über Schiffsbau und Schiffsvermessung, sondern sie finden bei ihren Untersuchungen der einzelnen Seeunfälle auch vielfach Gelegen⸗ heit, auf Mängel in den bestehenden Einrichtungen, zuweilen auch auf Lücken in der Gesetzgebung hinzuweisen, die Regeln der Nautik von neuen praktischen Gesichtspunkten aus zu beleuchten und die Kenntniß heimischer und fremder Gewässer zu bereichern und zu erweitern. Indem ferner die Seeämter bei der Untersuchung eines jeden Secunfalls die Frage ju prüfen und zu beantworten haben, ob der Schiffer, Steuermann oder Maschinist durch Handlungen oder Unterlassungen den Unfall oder dessen Folgen verschuldet hat, wirken sie als Censurbehörden und Wächter über die Tüchtigkeit und Gewissenhaftigleit dieser Klassen von Schiffsbediensteten und sind zu⸗ gleich in der Lage, ihrer Censur durch Entziebung der Gewerbe⸗ befunniß praktischen Nachdruck zu verleihen. Bisher hat, unseres Wissens, das Gesetz über die Untersuchung von Seeunfällen eine ein—⸗ gehende Bearbeitung unter Benutzung der Materialien, der Aus führungsbestimmungen und der Entscheidungen der Serämter und des Ober ⸗Seeamts nicht gefunden. Faßt man das praktische Be⸗ dürfniß der Seeämter ins Auge, so wird demselben durch einen Kommentar zu dem Seeunfalls⸗Gesetze vom 27. Juli 1877 allein nicht genügt. Vielmehr müssen die Seeämter auch fort während die zu dem Gesetze erlassenen Ausführungsbestimmungen, so⸗ wie ferner diejenigen Verordnungen zur Hand haben, welche dag See⸗ straßenrecht regeln, insbesondere die Verordnungen vom 7. Januar 1886 und vom 15. August 1876, sowie die Noth und Lootsen⸗Signal⸗ ordnung vom 14. August 1876. Daneben sind, wenn es sich um die Patententziehung handelt, die reichegesetzlichen Vorschriften über die Befähigung der Seeschiffer, Seesteuerseute und Maschinisten auf See⸗ dampfschiffen vielfach zu berücksichtigen. Ferner kom]mmen die im rn, und den neueren Seegesetzen enthaltenen Regeln für die Führung des Schiffsjournals oftmals jur Sprache. Auch die Strandungeordrunz vom 17. Mai 1874 und die dam er⸗ gangene Instruftion des Bundegrafhs erfordert bei den Unter⸗ suchungen der Seeunfälle nicht selten Beachtung. Endlich müssen diejenigen Abschnitte des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Straf. prozeßordnung, welche für das seeamtliche Verfahren Geltung haben, dem Seeamte stetß vorliegen. Alle vorgenannten Gesetze, Verord⸗ nungen. Bekanntmachungen, Vorschriften und Instruktionen finden sich zerstreut in einer stattlichen Reihe von Jahrgängen des Reichs. Gesckblattes und Reichs Centralblattes und sind daher nur mühsam aufzusuchen. Ihre Zusammenstellung in einem handlichen Buche erscheint daher gewiß wünschenewerth Sie reihen als eine natürliche Ergänzung an dag Seeunfallegesetz und die zu dessen Ausfübrung. ergangenen. Bestimmungen an. Nach diesen Gesichte punkten ist der Verfasser mit gutem Erfolge bemüht gewesen, ein brauchbares Handbuch zu liefern, das, zwar vornehmlich t den vraktischen Gebrauch bei den Sceämtern geeignet, doch auch über den Kreis der kei den seeamtlichen Untersuchungen ünmittelbar betbeiligten Personen binaus, den sonstigen SeeschiffahrtsInteressenten, 4