1882 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

6

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,

Könizsberz, 4 April. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen unverndert. Roggen besser. loeo

121/122 pfd. 2000 Pfd. Zollgewicht 141.25, 112 50, pr. Mai- Juni 115,00. Gerste fan. loco inländischer 122.090, pr. Frübjahr Erl sen pr. 2000 Pfd. Zollgem. 144.59

Wetter: Sehön. Stettin, 4. April. (W. T. B.) Getreidemarkt.

pr. April Mai 222 50, pr. Mai-Juni 229.00.

loco 153.00 bis

152,50. pr. Jnuni-Jnli 15190.

256.60. Rüböl stil!

September Oktober 55,50.

Rübsen pr.

Eosen, 4. April. (F. T. B)

Spiritus loeo ohne Fass W, 80, pr. Aprik Mai 44,7, pr. Juni

45,70. pr. Inli 46.49, pr. Angust 47, 60. Fest. Kreslꝛan, 5. April. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Mai 45, 50,

7.50.

153,00,

Rüböl loco per April-Mai

September - Oktober 55, 25. Cöln, 4. April. (W. T. B.)

Weizen per April-Mai 216,00. Roggen 55.50.

Getreidemarkt. Weizen hiesiger loco 23,50, fremder loco 22,50, pr Mai 21.99, pr. Juli 21, 55, pr. November 20, 45.

loco 19,50, pr. Mai 15.30.

28.90. KBKremen, 4. April. (V. T. B) Petroleum. (Schlussbericht) Rubig. 7.10, pr. Maj 7. 35. Bezember 7.55. Alles Br. Hamburg, 4. April. (W. T. B.) Getreide markt. Roggen loco ruhig, auf Termine matt.

Weizen pr. April-Mai 213.00 Br., 212,00 Gd., pr. Juli- August „05,00 Br., 204,00 Gd. Roggen pr. April Hai 152,00 Br., 151.00 Gd.R, pr. Juli-August 147,0) Br., 146.00 Gd. Gerste flau. Rüböl ruhig, loco 56,00. pr. Mai 56.50.

gtill, pr. April 377 br., August 38) Br., pr. August-Septbr. 399 Br. geringer Umsanz. PFetroleum still,

7, 90 G4. Wetter: Windig. Wien, 4. April. (W. T. B.) Getreidemarkt.

Br. Hafer pr. Frübjahr 800 Gd., 8, 05 Br.

7.57 Gd., 7,42 Br.

Pest, 4. April. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco sich befestigend, auf Ter- mine fest, geschäftslos, pr. Frühjahr 11,87 Gd., 1.90 Br., pr. Herbst 10,55 Br. Hafer Pr. Frübjahr 7, 0 Gd.,

19.350 G4d.,

September 122. Amsterdam, 4. April. (G. T. B.) Getre ilemarkt (Schlussbericht). Roggen pr. Mai 175, pr. Oktober 177. Amsterdam, 4. April. (W. T. B.) Bancazinn 63. Antwerpen, 4. April. (V. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Weizen ruhig. Roggen

124 00. Weisse Spiritus pr. 100 Liter 100 9e loco 43,50, pr. Frübjabr 43, 75, pr. Mai-Juni 44,75.

Weizen flan, loeo 21000 bis 221.00. Roggen matt, 156,00. pr. April-Mai 153,50, pr. Mai- Juni September Oktober 10 Kilogr. pr. April-Mai 55,50. pr.

Spiritus fest, loco 43,00, pr. April- Hai 45 90. pr Juni-Juki 47.20. Petroleum pr. April 7, 30.

Spiritus per 100 Liter 1090 0,υ! per April- do. per Mai- Juni 46.20. do. per August- September

do. per Nai-Juni 154,00, per September Gktober 153,00,

per Mai-Juni, 55. 50. per Zink umsatzlos. Wetter: Schön.

pr. Juli 15,35. pr. November 14,95. Hafer loco 16,50. Rüböl loco 30, 50, pr. Nai 28,90, pr. Oktober

Standard white loco pr. Juni 7,35, pr. Juli 7, 50, pr. August-

Weizen loco fest, auf Termine matt.

pr. Mai-Juni 376 Br., pr. Juli- Kaffee sehr ruhig, Standard 7.30 Br.,, 7.20 Gd., pr. April 7, 30 Gd., pr. August-Dezember

Weizen pr. Frühjahr 12,17 Gd., 12.20 Mais pr. Mai- Juni

Weizen per Mai 312,

PF

Antwerpen, 4. April.

pr. Frühjahr Hafer flau,

Havannazucker Nr. 12 24. Liverpool, 4 April. Baum wolle

Spekulation

ber-Oktober-Lieferung 67e d. Getreidemarkt.

Roheisen. 5 4

per April-Mai

Produkten markt.

Roggen

69, 75, per

pr. Mai-August 67,50.

Hafer still.

Spiritus Waarenbeéerieht.

New-Orleans 12. Petroleum

white loch D. 78 G.

1083 C. Getreidetracht 13.

des Kaffeemarktes: Matt. 7, 85 Br. amerika 18600,

165 000 Sack.

(W. T. B.)

Petroleum markt 1Schlussbericht). Raffinirtes, loco 17 bez. u. Br.,, pr. Mai 175 Br., pr. Juni 174 Br., pr. September- Dezember 199 Br. Fest.

London, 4. April. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 14 Weizenladungen. Prachtwetter. Ruhig. (W. T. B.) (Schlussbericht). Umsatz So B., davon far und Export 1900 B. nische Nai-Juni-Lieferung 66/9, Juni-Juli-Lieferung 6, Juli- August-Lieferung is / is. Angust-September-Lieferung 6z3. Septem-

Liverpool, 4 April. (W. T. B.)

Weizen

1— 4d. böber. Wetter: Schön. Glasg om, 4. April. (W. T. B.)

Nixed numbers warrants 48 sh. bis 48 sh.

HHanchester, 4. April. (WV. T. B.)

12 Water Armitage 75, 12r Water Taylor 8, Nicholls 94, 30 Water Clayton 108, 33 r Mock Townhend 10, 49 Nuls Mayoll 9t, 40r Medio Wilkinson 11, 36r Warpcops Qua- lität Rowland 103, 40r Double Weston 11, 60r Doubse courante Qual. 145. Printers 16/18 36/39 8p pfd. 945. Fest.

Paris, 4. April. (W. LT. B.)

Weizen ruhig, per April 29.75, per Mai 29.60, per Mai-August 29,090, per Juli-August 28,50). Mehl 9 Marques ruhig, per April 61,75. per Mai 62.25, per Mai- August 62 10, per Juli-August 61,60. Nai 70,00, per MNai-August 71.75, Dezember 73,75. Spiritus steigend per April 59.25. per Mai 59,75, per Mai-Aungust 61,00, per September-Dezember 57, 25.

Paris, 4 April. (W. T. B)

Rohzucker 880 loco behauptet, 58, 25 à 58,50. Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. April 66, 30, pr. Mai 66, 75,

St. Petersburg, 4. April.

Produktenmarkt. Talg loc 70,00, pr. August 70.00. Weizen loco 15,50. Roggen loco 10,40. Hafer loco 5.25. Hanf loeo 34.50. Leinsaat (9 Bud) loco 14.50. Wetter: Kalt,

RNewm- orks, 4. April. (W. T. B.) Baumwolle in New-Vork 12Mα, do. in in New-Vork 783 Gd., do. in Philadelphia 74 Gd., rohes Petroleum 6, do. Pipe line Certisicates Mehl 5 D. 15 C0. Rother Winterweigen loco 1 D. 435 C., do. pr. April 1 D. 423 C., do. pr. Mai 1 D. 42 C. do. pr. Juni 1 D. 374 C., Nais (old mixed) 84 G. Zucker (fair refining Muscovados) 3. Kaffee (Rio-) 9i. do. Fairbanks 11, do. Eohe & Brothers 1I7i6. Speck (ahort clear)

Rio de Janeiro, 3. April, (W. PT. B.) Wechselconrs auf London 21, do., auf Paris 453. Tendenz

Preis für good first 3900 à 4050. Durchschnittliche Tageszufuhr 13 75) Sack. Ausfuhr nach Nord-C

do. nach dem Kanal und Nordeuropa 80MM, Mais pr. Mai-Jjuni 6,97 6Gd., 7, 19 Br. Kohlraps pr. August. do. nach dem Mittelmeer 1000, Vorrath von Kaffee in Rio

e weiss,

Ruhig. Middl. amerika-

bis ult. März 1882 im Ganzen 1105 851 M gegen 676 964 M im

Jahre 1881, mithin mehr gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres 428 887 A

VUsance.

So lange aite und konvertirte Aktien der Berliner Werk-

zeug - Maschinen- Fabrik Aktien- Gesellschaft (vormals L. Sentker) im Börsenverkehr vorkommen, vermitteln die betr. Nakxler Geschäfte in alten und neuen Aktien. Beim Verkauf von alten Aktien verbleibt der Dividendenschein pro 1881/82 an den Stücken.

Wetterberieht vom 5. April 1882.

S Uhr Norgens.

stramm, Hehl ruhig, Mais

Stationey.

Barometer aaf

O Gr. u. q. eeres-

apiegsl roduz. in Millimeter.

Temperatur Wetter. in O Celsing 56 O. = 4 E.

Wind.

20r Water

NMullaghmors Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda. Moskan ..

768 5 bedeckt 772 halb bed. ) 776 wolkenlos 774 wolkenlos 778 heiter

773 wolkenlos 766 wolkenlos

d de de = O O = & d =

ö.

Räböl fest, per April

per September-

Weisser

(x. T. B)

Schmalz (Marke Wilcox) 113,

Ostpreussisohe Südbahn.

Eis embahn-Einnahmenm.

Im März 1882 nach vorläufiger Fesstellung: Im Personenverkehr 64 87 dA, im Güterverkehr 222 580 60. an Extraordinarien 13 900 A, zusammen 30) 447 „, im Monat März 1881 definitiv 251 674 M. mithin mehr gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres 48773 S Vom 1. Januar

Cork, Queens-

town.... Brest... Helder...

Swinemknude. Keufahr wasn.

766 162 764 771 770 772 775 775

halb bed. *) heiter?) bedeckt wolkenlos wolkenl. ) wolkenlos wolkenl. 6) wolkenlos

O S7 ,. D O 0

Dunst.

Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden. München Leipzig.. ,, Wien .... Breslau...

763 764 762 762 763 768 770 765 769

wolkenlos wolkenl. 6) halb bed. bedeckt bedeckt wolken.) molkenlos heiter wolkenl. 8)

CC L D X ,

Ile d.Aix. ,, Triest....

7160 758 760

bedeckt shalt bed. wolkig

C d d O E. do do Odo d e ke, r. d, e, , =

1) Grobe See. * Seegang leicht. 3) Seegang leicht. Thau, 3) Nachts Thau. 6) Mittags Regenschauer. schwacher Reif. Anm er ung. Die Srationen nind in 4 Gruppen zeurdunst: I) Nordeuropa, 3) REuüstenzore von Irland bis Ostprengsen, 3 littel-= suropna südlich dieser Jone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Grappe itzt die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 leiser ug, 3. 3 schwach, 4 wäsgig, 5 frisch, 6 stark. 7 xteit. 8 S sttrnisch, 85 Sturm, 10 atarker Sturm, 11 heftiger Starm, 128 Orkan.

87 - J Prük 8) Früh Reif.

leiebt,

Lebeorsieht dsr Witterung.

Die Luftdrackvertheailung hat sieh seit gestern wenig verändert. Daher dauert über Centraleuropa die schwache bis frische östliche Luftströmung bei trockenem fast wolkenlosen Wetter fort. Das Frostgebiet im Nordosten hat seine Grenzen weiter südwärts aus- gedehnt, so dass bei Fortdauer der östlichen Winde und beiterem

Wetter NKachtfröste zunächst für das östliche Deutschland zu er- warten sind.

. Denta ehe Seewarte.

**

Theater.

Königliche Schauspiele. Opernhaus. Don- nerstag: Achte Sinfonie⸗Soirée der Königlichen Kapelle.

Schauspielhaus. Keine Vorstellung.

Freitag, den J. und Sonnabend, den 8. April, geschlossen. .

Opernbaus. Sonntag: 90. Vorstellung. Don Juan. (Frl. Brandt, Fr. von Voggenhuber, Frl. Tagliana, Hr. Betz, Hr. Fricke, Hr. Ernst, Hr. Salomon, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr.

Wallner-Thenter. Donnerstag: 3. 34. Male: Unsere Frauen.

Victoria-Theater. Sonnabend, 8. Prinz Orlofsly.

April:

Friedrich- Wilhelmstädtisches Theater.

Donnerstag: Zum 78. Male: Der lustige Krieg. Operette in 3 Akten. Musik von J. Strauß. Freitag: Geschlossen. Sonnabend: Der lustige Krieg.

Residenz- Theater. Direktion: G. Neumann. Donnerstag: Zum letzten Male: Odette. Scheu⸗ spiel in 4 Akten von Victorien Sardou.

Freitag: Geschlossen. ;

Sonnabend: Erstes Gastspiel der K. d. Hofschan⸗ spielerin Frl. Friederike Bognar aus Wien: Der letzte Brief.

National-Theater. Deinbergsweg 6 und 7. Donnerstag: Gastspiel des K. K. Hofschauspielers Adolf Klein vom Hofburgtheater in Wien. Das Urbild des Tartüffe. Lustspiel in 3 Akten von Carl Gutzlow. Kasseneröffnung 6 Uhr, Anfang 714 Uhr. .

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Der Fechter von Ravenna.

Germania- Theater. Donnerstag: Ertra-Vor⸗ stellung. Zum 6. Male; Krieg im Frieden. Lustspiel in 5 Akten von G. Braun und G. Hilde⸗ brand. 6

In Vorbereitung: Unsere Weiber. Noxität. Große Posse mit Gesang in 3 Akten von Fr. Mölle. Musik von A. Thomas.

Felle- Nlliance- Thenter. Donnerstag: En⸗ semble · Gastspiel der Mitglieder des Wallner⸗ Theaters. Zum 123. Male: Kyritz Pyritz. Pesse mit Gesang in 3 Akten von H. Wilken und O. Ju⸗ stinug. Musik von G. Michaellg. Anfang 7 Ühr.

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Zum 1. Male: Tie Lachtaube. (Pauline: Frl. Ernesline Wegener als Gast).

Conceri- nus. en des ol. Ni OofMusikdirektors Herrn Bilse.

Familien Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Boelcke mit Hrn. Ober⸗ Landesgerichts ⸗Referendar Walther Ehrhardt (Mahlkau = Danzig). Frl. Hedwig Arijberger mit Hrn. Seconde-Lieufkenant Wilhelm von Massow (Eisenach Berlin).

Verehelicht: Hr. Lieutenant Arthur Freiherr v. Gillern mit Frl. Anna Strobel (Ahlfeld). Hr. Lieutenant Carl v. d. Decken mit Frl. Anna v. Witzleben (Hannover).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Major und Abtheilungs⸗Commandeur v. Nippold (Darm⸗ stadt. Hrn. Bürgermeister a. D. Schmidts dorf (Berlin).

Gestorben: Hr. Rechnungs⸗Rath a. D. Carl

Richter (Osterburg).

Verkaufe, Berpvachtun gen, Submissivnen ꝛe.

(15466 Bekanntmachung.

Behufs Verdingung der Erd und Maurerarbeiten, veranschlagt zu 7882 M 50 1, sowie der nachstehend verzeichneten Maurermaterialien, und zwar:

389,0 ehm Kalkbruchsteine,

229 Mille Hintermauerungssteine,

68 Mille klinkerhart gebrannte Verblendsteine,

1096 ebm gelöschten Kalk,

294 ebm scharfen Mauersand,

340,19 4m einfache klinkerbart gebrannte Fliesen von der Qualität der Mettlacher oder Saargemünder Fliesen,

zum Neubau einer Isolirbaracke auf dem an der e fern staebe belegenen Lazarethgrundstũcke Nr. 11 ist au

den 12. April er., Vorm. 9 Uhr,

ein Bietungstermin im Bureau des unterzeichneten Lazareihs anberaumt, woselbst vorher die Bedin⸗ gungen ꝛc. in den Vormittagsstunden von 9—1 Uhr eingesehen werden können.

Berlin, den 28. März 1882.

Königliches 1. Garnison ˖ Lazareth.

Eisenbahn Direktions Bezirk Hannover.

. [ Snbmission auf Ausführung folgender Arbeiten, einschließlich Materiallieferung für die Erweiterung der Werk⸗ stätten auf dem Bahnhöfe Leinhausen, als:

Lors 1. Schmiedeeiserne Dachkonstruktionen und gußeiserne Saulen der Lokomotiv⸗Reparatur und Kupferschmiede (rd. 8000) Eg Schmiedeeisen, 50 0900 Eg Gußeisen),

Loos II. Eindeckungen mit verzinktem Wellblech und Klempnerarbeiten (rd. 300 4m Eindeckungen, 39m Dachrinnen, 120 m Abfallrohre ꝛc.),

Loos III. Gußeiserne Säulen der (rd. 11000 1g Gußeisen)

am Sonnabend, den 15. April 1882, ö Vormittags 11 i. im Büregu des unterzeichneten Abtheilungs ⸗Bau—⸗ meisters, Umfuhr 24, woselbst die Bedingungen und Preisverzeichnisse gegen 1 M. die Zeichnungen gegen 14 M für jedes Loos abgegeben werden können.

Hannover, den 1. April 1882.

Der Abtheilungs⸗Banmeister. Schwering.

rehereien

15542 Vekauntmachung.

Die Eintragung der Zulassung des Rechtsanwaltes, JustizRathes Bethe zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Landgericht ist in Folge Ausscheidens des 2c. Bethe aus dem Justizdienste heut gelöscht.

Görlitz, den J. April 1663. Königliches Landgericht.

llösss! Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des §. 2 des Regulativs vom 18. Juni 1866 (Ges. Samml. S. 405) wird hier⸗ durch zur öffentlichen Üenntniß gebracht, daß weiter an Obligationen der Provinzial⸗Hülfs⸗Kasse für die Provinz Schlesien ausgefertigt worden sind:

zu 4 ½ Zinsen: Ser. VIII. 6 5000 A6 12 Stück Nr. 29 bis incl. Nr. 40 Ser. IX. à 2000 106. 90 Stück Nr. 211 bis incl. Nr. 300 Ser. X. à 1000 M 180 Stück Nr. 421 bis incl. Nr. 600 Ser. XI. à 500 M. 300 Stück Nr. 701 bis inel. Nr. 100). Ser. XII. à 200 120 Stück Nr. 281 bis inel. Nr. 409. Ser. XIII. à 100 60 Stück Nr. 141 bis inel. Nr. 200.

60000

150000 24000 6000

l.

1809000 180000

zusammen. zu 4 * Zinsen: Ser. XIV. à 5000 M n nr ,, Ser. XV. à 2000 S 15 Stück Nr. 676 bis inel. Nr. 690 Ser. XVI. à 1000 M

30 Stück Nr. 1351 bis incl. Nr. 1380. Ser. XVII. à 500 M

50 Stück Nr. 2251 bis incl. Nr. 2300. Ser. XVIII. à 200 M 20 Stück Nr. 901 bis incl. Nr. 920 Ser. XIX. à 100 4 10 Stück Nr. 451 bis incl. Nr. 460

600000

10000 230000 3000 25000 4000 1000

11

.

zulammen .

10000)

l.

Dagegen sind die nach Maßgabe des §. 4 des eingelösten

allegirten Regulatioß im Jahre 1881 Obligationen in folgenden Apoints: 9a. Ser. J. à 109) Thlr. 2 Stück Nr. 106 und 116. Ser. II. à 500 Thlr. 5 Stück Nr. 148 223 240 241 242. Ser. III. à 100 Thlr. 25 Stück Nr. 169 400 4093 404 524 718 719 720 724 728 729 752 845 936 937 939 10959 1077 1209 1332 1729 R,, Ser. IX. à 2000 M Hl Re,, . Ser. X. à 1000 Stück Nr. 58 60 94 1065... ö Ser. XI. à 500 A Stück Nr. 43 44 45 91 138 139 33 ; Ser. XII. a 2066 1 , Ser. XIII. à 100 AM Stück Nr. 45. . .

6000

7500

1090

0

jusammen.

35000

* 48 0. Ser. IV. à 1000 Thlr. 5 Stück Nr. 372 373 432 433 435 -. Ser. V. à 500 Thlr. 8 Stück Nr. 23 588 854 861 862 863 3 Ser. VI. à 100 Thlr. 37 Stück Nr. 157 189 780 781 1062 2177 2274 2968 2990 2991 2992 3010 3011 3012 3013 3431 3432 3433 3434 3444 3445 3446 3447 3448 3419 3450 3451 3452 3453 3454 3455 3456 3457 3616 3631 3632 3691... Ser. VII. 16 Stück Nr. i05s S2 S876 877 878 879 880 881 943 944 ö e, 2490 Ser. XIV. à 5000 M , Ser. XV. à 2000 . 5 Stück Nr. 670 671 672 673 674. Ser. XVI. à 1000 . Æ 12 Stück Nr. 864 1329 1330 1331 332 1333 1334 1335 1336 1337 ,, Ser. XVII. A 500 A ck Nr. 194 341 342 343 344 345 1 432 433 434 439 440 441 486 87 917 1262 1266 1415

15000 4

10000 10000

wd 4 11000 Ser. XVIII. à 200 M Stück Nr. 140 141 236 496 497 498 ü 6665 Ser. XIX. à 100 , 2 Stück Nr. 40 41 4

; 200

. ö jusammen . S550) 1 nebst den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zins⸗ coupons und Talons am 16. d. Mts. durch Feuer vernichtet worden.

Breslau, den 27. März 1882.

Direktion der Provinzial⸗Hülfs⸗asse für Schlesien. v. Uthmann.

ri, Kundmachung.

In Folge der Bestimmungen des Vertrages zwischen der österreichischen Staatsverwaltung und der Kralan-Oberschlesischen Eisenbahn ⸗Gesell⸗ schaft vom 30. April 1850 wird am 15. April L. J. die 32. Verloosung der gegen Stammaktien der Kralau Oberschlesischen Eisenbahn hinausgegebe⸗ nen Obligationen und die 33. Verloosung der Prio⸗ ritäts⸗Altien dieser Bahn in Wien in dem dazu be—⸗ stimmten Saale im Bancogebäude Singerstraße stattfinden.

Wien, am 31. März 1882. Tt. . Direction der Staatsschuld.

Die mit einem jährlichen Gehalte von 600 Æ verbundene KreligwGundarztstelle des Kreises Mogilno ist sofort zu beseßen. Geeignete Bewer⸗ her fordern wir auf, sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Lebenslaufes binnen 6 Wochen bei uns zu melden. Bromberg, den 31. März 1582. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

ö.

oͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Ahounement betrgt 4 M 50 3 sür das Nierteljahr.

M 83.

Berlin, Donnerstag,

. . Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; ; 85 für Gerlin außer den Nost - Anstalten auch die Expe-= h Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 * . 6. 9j

den 6. April, Abends.

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. 1

1882.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Professor Dr. philos. Geisler zu Rawitsch, den Rechnungs⸗Räthen Tegtmener zu Colberg, bisher zu Königs⸗ berg i. Pr., und Hage meister zu Stralsund, ferner dem Rentier und Stadtverordneten Solf zu Berlin und dem Sparkassen-Controleur und städtischen Rechnungs-Revisor Hensoldt zu Torgau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem General⸗Landschafts⸗Direktor, Regierungs. Vize⸗Präsidenten a. D. und Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Willen bücher zu Posen den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern; dem Ober⸗-Landesgerichts-Senats⸗Präsidenten, Ge⸗ heimen Ober⸗-Justiz⸗ Rath Dr. Do hm zu Hamm und dem Geheimen Ober⸗Postrath Sachse, vortragenden Rath im Reichs⸗Postamte, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; sowie dem Geheimen Regierungs-Rath Busse, Direktor der Reichsdruckerei, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten ersonen die Erlaubniß zur An⸗

legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-In⸗

signien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich

sachsen - ernestinischen Haus-Ordens und der

Ritter-Insignien erster Klasse des Herzoglich

anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Forstmeister von Kujawa zu Merseburg;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich

sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens: dem Oberförster Mechow zu Jäwenitz; der Ritter⸗Insignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrechts des Bären:

dem Obersörster Bekuhrs zu Planken im Kreise Neu⸗ haldene leben.

Deutsches Reich.

Der bisherige Zeug⸗Lieutenant Pfeiffer von der Ar— tillerie Werkstatt in Spandau ist zum Geheimen reyvidirenden Kalkulator bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs er⸗ nannt worden.

Die verbündeten Regierungen haben in den Sitzungen des Bundesraihs vom 7. und 21. März d. J. den nach⸗ stehenden, an die Vorschristen in den 88. 58. 75 und 77 des Gesetzes vom 27. Juni 1871, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine ꝛc. (Reichs-Gesetzbl. S. 275), sowie in §. 10 des Gesetzes vom 4. April 1874, betreffend einige Ab⸗ änderungen und Ergänzungen zu dem Gesetze vom 27. Juni 1871 (Reichs⸗-Gesetzbl. 1874 S. 25), sich anschließenden Grund⸗ sätzen für die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamten⸗ stellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäran⸗ wärtern, nebst Anlagen und Erläuterungen, ihre Zustimmung ertheilt.

Grund sätze für die Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamten⸗ stellen bei den Reichs und Staatsbehörden mit Militãranwärtern. 1

Militäranwärter im Sinne der nachstehenden Grundsätze ist jeder Inhaber des Civilversorgungescheins. ;

Der Civilversorgungeschein wird denjenigen Personen, welchen ein Anspruch auf denselben nach den Bestimmungen des Militär— pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 (Reiché⸗Gesetzbl. S. Ah) und der Novelle vom 4. April 1874 (Reiche ⸗Gesetzbl. S. 26) zusteht *), gemäß der Anlage A. ertheilt.

2 Militärpensionsgesetz vom 27. Juni 1871.

§. 58. Die zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen gehörenden Personen des Soldatenstandes haben Anspruch auf Invalidenver. sorgung, wenn sie durch Dienstbeschädigung oder nach einer Dienstzeit von mindestens acht Jahren invalide geworden sind. .

Haben dieselben achtzebn Jahre oder länger aktiv gedient, so ist zur Begründung ibres Versorgungsanspruchs der Nachweis der Invalidität nicht erforderlich. ;

§ 75. Die alt versorgungsberechtigt anerkannten Invaliden er⸗ halten, wenn sie sich gut rr haben, einen Civilversorgungẽschein. Die Ganzinvaliden erbalten diesen Schein neben der Pension, den Halbinvaliden wird derselbe nach ibrer Wahl an Stelle der Pension verliehen, jedoch nur dann, wenn sie mindestens jwölf Jahre gedient

haben. Novelle vom 4. April 1874.

§. 10. Unteroffisere, welche nicht als Invaliden versergunge berechtigt sind, erlangen durch zwölffährigen aktiven Dienst bei fort⸗ gesetzter guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungeschein (55. 583 und 75 des Gesetzes vom 27. Juni 187).

Unterofsiztere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes erwer⸗ ben Anfpruch auf Invalidenversorgung nicht auf Grund der Dienst⸗ zeit, sondern nur durch eine im Militärdienste erlittene Dienstbeschäͤ⸗ digung.

Außerdem kann der Civilversorgunggschein solchen ehemaligen Unteroffizieren ertheilt werden, welche nach mindestens neunjährigem, aktiven Dienst im Heere oder in der Marine in militärisch organifirte Gensd'armerien (Landjäger⸗ Corps) oder Schutzmannschaften einge— treten und dort als Invaliden ausgeschieden sind oder unter Einrech— nung der im Heere oder in der Marine zugebrachten Dienstzeit eine gesammte aktive Dienstzeit von zwölf Jahren zurückgelegt haben. Der Civilversorgungsschein ist in diesen Fällen nach Anlage B. auszu⸗ stellen und hat nur Gültigkeit für den Reichsdienst und den Civil⸗ dienst des betreffenden Staates.

Sind in eine militärisch organisirte Gensd'armerie (Landjäger⸗ Corps) oder Schutzmannschaft in Ermangelung geeigneter Unter⸗ offiziere von mindestens neunjähriger aktiver Misitärdienstzeit, Unter⸗ offiziere von geringerer, aber mindestens sechsjähriger aktiver Militär⸗ dienstzeit aufgenommen worden, so darf denselben der Civilversorgungs⸗ schein nach Anlage ., verliehen werden, wenn sie entweder eine gesammte aktive Dienstzeit von fünfzehn Jahren zurückgelegt haben oder nach ihrem Uebertritt in die Gensd'armerie oder Schutzmann⸗ schaft durch Dienstbeschädigung oder nach einer gesammten aktiven Dienstzeit von acht Jahren invalide geworden sind. Dieser Schein hat nur Gültigkeit für den Civildienst des betreffenden Staates.

Die Ertheilung des Civilversorgungsscheines erfolgt in allen Fällen durch diejenige Militärbehörde, welche über den Anspruch auf diese et wn zu entscheiden hat.

Die auf Grund der bisher geltenden Vorschriften ertheilten Civilanstellungsscheine sind fortan innerhalb ihres bisherigen Gültig⸗ keitsbereiches den Civilversorgungsscheinen gleich zu achten.

72 Die Subaltern⸗ und Unter⸗Beamtenstellen bei den Reichs⸗ und Staatsbehörden jedoch ausschließlich des Forstdienstes sind, unbeschadet der in den einzelnen Bundesstaaten bezüglich der Versor⸗ n der Militäranwärter im Civildienste erlassenen weitergehenden estimmungen, nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze vorzugs⸗ weise mit Militãranwãrtern 3

, 65. ö ;

Ausschließlich mit Militäranwärtern sind zu besetzen:

1) in allen Dienstzweigen und bei allen. Behörden, außer bei der Reichskanzlei, dem Auswärtigen Amt, den Ministerien der Auswärtigen , den Chiffrirbureaus, den Gesandtschaften und Kon⸗ ulaten:

die Stellen im Kanzleidienst, einschließlich derjenigen der Lohn⸗ schreiber, soweit deren Inhabern lediglich die Besorgung des Schreibwerks (Abschreiben, Mundiren, Kollationiren ꝛc.) und . mit demselben zusammenhängenden Dienstverrichtungen obliegt;

2) in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei den Gesandtschaften und Konsulaten: ; ;

sämmtliche Stellen, deren Obliegenheiten im wesentlichen in mechanischen Dienstleistungen bestehen und keine technischen Kenntnisse erfordern. ö

5. 4.

Mindestens zur Hälfte mit Militäranwärtern sind zu besetzen: in allen Dienstzweigen und bei allen Behörden, außer bei den Mini⸗ sterien und sonstigen Centralbehörden, sowie bei den Gesandtschaften und Konsulgten:

die Stellen der Subalternbeamten im Bureaudienst (Journal, Registratur, Expeditions⸗, Kalkulatur⸗, Kassendienst u. dergl.) mit Ausschluß derjenigen, für welche eine besondere wissen⸗ schaftliche oder technische Vorbildung erfordert wird. ;

Bei Annahme von Bureaudiätarien ist nach gleichen Grundsätzen zu verfahren. 88

26

In welchem Umfange die nicht unter die S§. 3 und 4 fallenden Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern zu be- setzen sind, ist unter Berücksichtigung der Anforderungen des Dienstes zu bestimmen. 86

Insoweit in Ausführung der §8§. 4 und einzelne Klassen von Subaltern und Unterbeamtenstellen für die Militäranwärter nicht mindestens zur Hälfte vorbehalten werden können, hat nach Möglich keit ein Ausgleich in der Weise stattzufinden, daß andere derartige Stellen desselben Geschäftsbereichs in entsprechender Zahl und Doti⸗ rung vorbehalten werden. 82

Ueber die gegenwärtig vorhandenen Subaltern⸗ und Unter. beamtenstellen des Reichs und Staatedienstes, welche nach S§.́ 3 bis 6 für die Militäranwärter vorzubehalten sind, werden Verzeichnisse angelegt.

M ichartige Stellen, welche in Zukunft errichtet werden, unter⸗ liegen denselben Bestimmungen.

§. 8. ;

Die Anlage D. enthält das Verzeichniß der den Militäranwärtern zur * im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen.

ie Verzeichnisse bezüglich des Staatsdienstes werden von den einzelnen Bundegreglerungen aufgestellt und dem Reichskanzler mit- getheilt. Letzterer wird von etwaigen Auestellungen gegen diese Ver— zeichnisse den betheiligten Bundesregierungen Kenntniß 28

Die Verzeichnisse, sowie etwaige Nachträge zu denselben, werden durch das „Central -⸗Blatt für das Deutsche Reich“ veröffentlicht.

§. 9.

Die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen dürfen mit anderen Personen nicht besetzt werden, sofern sich Militäranwärter finden, welche zu deren Uebernahme befähigt und bereit sind.

Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Stellen dauernd oder nur zeitweise besteben, ob mit denselben ein etatsmäßiges Gehalt oder nur eine diätarische oder andere Remuneration verbunden ist ob die Anstellung auf Lebenszeit, auf Kündigung oder sonst auf Widerruf geschieht.

3u n. Beschäftigung als 6 oder Ver treter können jedoch auch ee . sberechtigte angenommen werden, falls qualifüjirte Militäranwärter nicht vorhanden sind, deren Eintritt obne unverbältnißmäßigen Zeitverlust oder Kostenaufwand herbeigeführt werden kann.

S. 10.

Insoweit Vorschriften bestehen oder erlassen werden, nach welchen ö. i n erledigter Stellen erfolgen kann, oder vorzugsweise zu erfolgen hat,

1 mit Beamten, welche einstweilig in den Ruhestand versetzt sind und Wartegeld oder dem gleich zu erachtende Einnahmen beziehen, oder ;

2) mit solchen Militärpersonen im Ofstzierrange, welchen die Aus⸗ sicht auf Anstellung im Civildienste verliehen ist, .

finden jene Vorschriften auch auf die Besetzung der den Militär⸗ anwärtern vorbehaltenen Stellen Anwendung.

Auch können die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen verliehen werden:

3) solchen Beamten, welche für ihren Dienst unbrauchbar oder entbehrlich geworden sind und einstweilig oder dauernd in den Ruhestand versetzt werden müßten, wenn ihnen nicht eine den Militäranwärtern vorbehaltene Stelle verliehen würde. Von olchen Verleihungen ist dem zuständigen Kriegs⸗Ministerium

enntniß zu geben; . . den ö. des Forstversorgun ,, gegen Rück⸗ gabe dieses Scheines, sofern eine Reichsbehörde oder eine Be— hörde des betreffenden Staates von der Anstellung eines mit diesem Schein Beliehenen einen besonderen Vortheil für den Reichs⸗ oder Staatsdienst erwartet; solchen ehemaligen Militäranwärtern, welche sich in einer auf Grund ihrer Versorgungsansprüche erworbenen etats⸗ mäßigen Anstellung (5. 13) befinden oder in Folge eingetretener , . in den Ruhestand versetzt worden sind; solchen ehemaligen Militärpersonen, welchen der Civilversor⸗ gungsschein lediglich um deswillen versagt worden ist, weil sie sich nicht ö t qut geführt haben und welche von der zu⸗ ständigen Militärbehsrde (5. I) eine Bescheinigung nach An⸗ lage E. erhalten haben; e sonstigen Personen, welchen, sofern es sich um den Reichsdienst oder den Dienst der a , , , von Elsaß Lothringen handelt, durch Erlaß des Katsers, in anderen Fällen durch Erlaß des Landesherrn bezw. Senats, ausnahmsweise die Be⸗ rechtigung zu einer Anstellung verliehen worden ist. Der⸗ gleichen Verleihungen sollen jedoch nur für eine bestimmte Stelle oder für einen bestimmten Dienstzweig und auch nur dann beantragt werden, wenn ein besonderes dienstliches

Interesse dafür geltend zu machen ist. Die Anträge sind, wenn die Anstellung im Reichsdienst oder im Dienst der Landesverwaltung von Elsaß Lothringen erfolgen soll, unter Mit⸗ wirkung des Königlich preußischen Kriegs-Ministeriums, wenn die Anstellung im Dienst eines Bundesstaats mit eigener Militärverwaltung oder in der Militärverwaltung desselben erfolgen soll, unter Mitwirkung des zuständigen Kriegs⸗ Ministeriums zu stellen. In den übrigen Bundesstaaten hat den Anträgen eine Mittheilung an die oberste Militärbehörde desjenigen Ersatzbezirkes, innerhalb welches die Stelle 26 werden soll, voranzugehen. Auch ist dieser Militärbehörde von den ergehenden Entscheidungen, sowie von etwaigen ohne Antrag erfolgten Verleihungen der Anstellungsberechtigung Kenntniß zu geben. 58u

Stellen, welche den Militäranwärtern nur theilweise (zur Hälfte, zu einem Drittheil ꝛc.) vorbehalten sind, werden bei eintretenden Vakanzen in einer dem Antheilsverhältniß entsprechenden Reihenfolge mit Militäranwärtern oder Civilanwärtern besetzt, und zwar ohne Rücksicht auf die Zahl der zur Zeit der Besetzung thatsaͤchlich mit der einen oder anderen Klasse von Anwärtern besetzten Stellen.

Wird die Reihenfolge auf Grund des §. 19 unterbrochen, so ist eine Ausgleichung herbeizuführen. Dabei sind Personen, deren An⸗ stellung auf Grund des §. 10 Nr. 1, 3 und 7 erfolgt, als Civil⸗ anwärter, Personen, deren Anstellung auf Grund des 5. 19 Nr. 2, 4, 5 und 6 erfolgt, als Militäranwärter in Anrechnung zu bringen.

§. 12.

Die Militäranwärter haben sich um die von ihnen begehrten Stellen zu bewerben.

Die Bewerbungen sind an die . die Anstellung zuständigen . oder Staatsbehörden Anstellungsbehörden zu richten und zwar:

a. Seitens der noch im aktiven Militärdienst befindlichen Mi⸗ litäranwärter durch Vermittelung der vorgesetzten Militärbehörde;

b. Seitens der Angehörigen einer inilitärisch organisirten Gentd'armerie oder Sch e e et durch Vermittelung der vor⸗ gesetzten Dienstbehörde; ;

e. Seitens der übrigen Militäranwärter entweder unmittelbar oder durch Vermittelung des heimathlichen , mandos, welches jede eingehende Bewerbung sofort der zuständigen Anstellungsbehörde mittheilt.

) Der Forstversorgungeschein kann an gelernte Jäger bei fort gesetzt und nach Bestehen der erforderlichen Fach⸗ prüfungen unter folgenden Bedingungen verlieben werden:

I) nach Äblauf der 12 ährigen Militärdienstzeit, wenn dieselbe mit 4 (bei Ginjäbrig Freiwilligen ) Jahren im aktiven Dienst, im übrigen aber in der Reserve abgeleistet ist;

2) nach 9 jähriger aktiver Militaͤrdienfftreit, worunter jedoch min destens 5 Jahre in der Unteroffüjlercharge abgeleistet sein müssen;

3) vor Ablauf der 12. bezw. n Militãrdienstzeit, unter der Bedinqung der Brauchbarkeit zur Ausübung dez Forstschutzdienstes, wenn die KVen eee entweder im aktiven Dienst oder im Reserve⸗ verhältniß durch unmittelbare D, bei Angriff oder Wider setlichkeit von Holt oder Wildfrevlern ganzinvalide ge⸗ worden sind;

Ablauf einer * J

(Schluß folgt)

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