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. Seite 287) und des 5§. 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. jf 1881, betreffend den dauernden Erlaß an Klassen⸗ und klassifizirte r Einkommensteuer (GesetzSamm⸗ lung Seite 126) unter Abänderung der Bekanntmachung vom 21. v. Mts. (GesetzSammt ung Seite 119), daß für die vier Monate Juni, Juli, Aug ust und September 1882 die Monatsraten sammtlicher Stufen der Klassensteuer und der fünf untersten Stufen der klassifizirten Einkommensteuer, und außerdem für den Ronat Mai l882 die Monats⸗ rate der sechs untersten Stufen der Klassenstener unerhoben bleiben. ; Berlin, den 5. April 1882. Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Meinecke.
Ministerjum der geißlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Qberlehrer Dr. Schwarz am Königlichen Gym— nasium zu Hohenstein i. Ostpr. ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Der ordentliche Lehrer Dr. Friedrich Heidenhain am Gymnasium zu Marienwerder ist zum Sberlehrer am Gymnasium zu Strasburg i. Westpr. befördert worden.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Arthur Gronau am Gymnasium zu Strasburg j. Westpr. zum Rektor des Pro⸗ gymnasiums zu Schwetz ist bestätigt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Verfügung des Ministers der öffentlichen Ar— beiten, betreffend Festsetzung des Termines für die Durchführung der durch den Allerhöchsten Er— laß vom 27. März 1882 genehmigten anderweiten Abgrenzung der Eisenbahndirektions-Bezirke
Bromberg und Berlin.
Vom 1. April 1882.
Auf Grund der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 27. März 1882, betreffend anderweite Abgrenzung der Eisen— bahndirektions-Pezirke Bromberg und Berlin, dem unter— zeichneten Minister der öffentlichen Arbeiten ertheilten Er— mächtigung wird der Termin für die Durchführung der Aller— höchst genehmigten Bezirksveränderung hierdurch auf den 1. April 1882 festgesetzt.
Zugleich wird die Verwaltung und Betriebsleitung der hiernach aus dem Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion zu Bromberg ausscheidenden und dem Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin hinzutretenden Strecke Frank⸗ furt 0. d. Oder Cüstrin dem von der letztgenannten Behörde ressortirenden Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamte (Berlin⸗ Sommerfeld) zu Berlin innerhalb der den Königlichen Eifen— bahn Betriebsämtern durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahn⸗ verwaltung zugewiesenen Ressortbefugnisse übertragen.
Berlin, den 1. April 1882. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.
Abgereist: Se Excellenz der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministerlums und Minister des Innern vp r de , J on Puttkamer
e: Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen eiten von G ß nach ber Provinz Sstpreußen . n .
Angekommen; Der General-Auditeur der A 2 Geheime Ober⸗Justizrath Oehlschläger aus i.
Die Nummer 12 der Gesetz-Sammlung, welche v zur ar s gelt. 6 unter ; 5 2 as Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1882 e, 8 1882 3 . unter 3 e n, Nr. die Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend Festsetzung des Termines für j n führung der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 27. März 1882 6 anderweiten Abgrenzung der Eisenbahndirektions— ezirke Bromberg und Berlin. Vom 1. April 1882. Berlin, den 8. April 1882. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Didden.
andelsregister⸗Beilage wird Nr. 14 der
83 der heutigen Zeichenregister⸗Be anntmachungen veröffentlicht.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 8. April. Se. Majestät Kaiser und König nahmen heute den Vortrag 3 Lieutenants von Albedyll entgegen und empfingen den russi— schen Militär⸗Attache, Fürsten Dolgorouhy.
Beide Kaiserliche Majestaten machten zusammen eine Ausfahrt und empfingen den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und Prinzessinnen⸗Töchter.
Nach der Spazierfahrt hörten Se. Masjestät den Vortrag des Unter⸗Staatgzsekretärs im Auswärtigen Amte, Dr. Busch.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ien fiche gn en nt er * 2 bei, worauf im
en Pala ottesdienst für die Königli ili und den Hof stattfand. u mn un . Ihe . ö. 3m und Königin
Akademie der Aufführun ĩ bee rcd o leni fführung des Dratoriums
Angebots an verkäuflichem Vieh gedrückten Viehpreise haben
Doꝛrmerstag Vormi um 10 Uhr Hoheit der ger n hmm, zur mahls in daz Palais zu Ihren Majestäten. Se. Kaiserliche 6 Uhr die liturgische Andacht im Dom. dem Gottesdienst im Dom bei und begab Sich demnächst um lz ulbe zum Gottesdienst zu Ihren Majestäten in das alais. Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Vickoria, Sophie und Margarethe waren ebenfalls bei diesem Gottes dien fie im Palais der Majestäten zugegen. Um 1 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Haheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zum Besuch bei dem Erbprinzen und der Erbprinzeffin von Sachsen⸗ Meiningen und dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm mit den Großherzoglich hessischen Herrschaften nach Potsdam. Die Rückkehr Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin erfolgte um 4 Uhr. Se, Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihren König⸗ lichen Hoheiten den Großherzoglich hessischen Herrschaften kehrten mit dem 5 Uhr⸗Zuge nach Berlin zurück. Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Auffüh⸗ 6 der Passionsmusik „Der Tod Jesu“ in der Sing— kademie.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 21. März d. J. bezüglich der Anmeldung und Besteuerung von , für Unterrichts- und Zierzwecke be—
ossen:
I) Von, der Erhebung der Tabackstener von Taback— pflanzungen in botanischen ünd anderen zu Unterrichtszwecken angelegten Gärten ist Abstand zu nehmen, wenn die Pflanzung für jezes derartige Grundstück nicht mehr als 30 qm Flächen⸗ inhalt umfaßt und Seitens der vorgesetzten Aufsichtsbehörde bescheinigt wird, daß der zu erzeugende Taback nicht zum Konsum, sondern lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken ver⸗ wendet werde. Die obersten Landesfinanzbehörden sind in den vorbezeichneten Fällen befugt, unter Vorbehalt des Wider— rufs von der alljährlichen Anmeldung solcher Pflanzungen ab— sehen zu lassen.
2) Von der Erhebung der Tabacksteuer ist abzusehen, und es kann die Erfüllung der Vorschriften wegen der An⸗ meldung der betreffenden Grundstücke unterbleiben, wenn auf einem zusammenhängenden, ungetheilten Grundstück nicht mehr als 50 Tabag pflanzen lediglich zu Zierzwecken gepflanzt werden, und diese Bestimmung der Pflanzen aus der Art der Benutzung des Grundstücks, sowie aus dem Verhältniß der mit Taback bepflanzten Fläche zur Gesammtfläche kes Grund— stücks unzweifelhaft hervorgeht.
— Nachdem Se. Masestät der König mittels Allerhöchsten Erlasses vom 9. Januar 1882 zu genehmigen geruht ö daß für die Bearbeitung der auf das niedere Schulwesen sich beziehenden und anderer verwandter Angelegenheiten in dem Ministerium der, geistlichen, Unterrichtz⸗ und Medizinal— angelegenheiten eine besondere Abtheilung in dem Verhältniß der anderen schon vorhandenen Abtheilungen gebildet werde, sind in dem Ministerium zwei Abthesilumgen für die Unterrichtsangelegenheiten eingerichtet und der L. Abtheilung die Angelegenheiten der Universitäten und wissen⸗ schaftlichen Anstalten, des höheren und technischen Unterrichts⸗ wesens, sowie der Kunst und des Kunstgewerbes, der JJ. Ab— theilung die Angelegenheiten des niederen Schulwesens ein— schließlich der Seminare, des Unterrichts der Taubstummen, Blinden und Idioten, des Mädchenschulwesens und des Turn“ unterrichts überwiesen worden Die Direktion der J. Ünter— richtsabtheilung ist in den Händen des bisherigen Direktors der Unterrichtsabtheilung des Ministeriums, Wirklichen Ge— heimen Ober⸗Regierunge⸗-Raths Greiff verblieben, während die Direktion der II. Unterrichtsabtheilung dem zum Ministerial⸗ direktor ernannten bisherigen vortragenden Rath, Wirklichen , Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix übertragen worden ist.
— Auf Vorschlag des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel werden die dortigen fremden Missionen Aerzte nach Varna entsenden, um eine genaue Untersuchung über den Charakter der daselbst unter den Meklkapilgern *) aufgetretenen Krankheitserscheinungen anzustellen, be⸗ züglich deren an Ort und Stelle bekanntlich Meinungsver⸗ schiedenheiten hervorgetreten sind. Seitens der deutschen Bot⸗ schaft ist deren Delegirter im internationalen Gesundheits⸗ rathe, Dr. Mordtmann sür die beabsichtigte Sendung in Aus— sicht genommen.
. Nach, den bei dem landwirthschastlichen Ministerium Ansang April eingegangenen Witterungs- und Saaten⸗ stan ds berichten war die andauernd milde Wittérung im verflossenen Viertel jahre für die Entwickelung der Winter— saaten außerordentlich günstig, und zeigen letzt re, sowle Oel— früchte und Klee, einen vorzüglichen Stand; jedoch wird in einigen Bezirken über Mäuse⸗ und Wurmfraß geklagt. — Der äußerst milde Winter gestattete fast fortdauernd die Vor— nahme von Feldarbeiten, so daß die Frühjahrsbestellung im Vergleich zu früheren Jahren schon bedeuten? vorgeschritten ist; stellen weise ist dieselbe bereits ganz beendigt, und die jungen Saa— ten entwickeln sich günstig. — Die zu Anfang des Winters gehegten Befürchtungen des Eintritts von großem Futtermangel haben sich im Allgemeinen nicht verwirklicht, da das Li vielfach bis in den Dezember hinein auf die Weide getrieben und da⸗ durch die Futtervorräthe geschont werden konnten, auch der Austrieb schon begonnen hat. — Die in Folge des starken
in mehreren Bezirken angefangen, sich wieder zu heben. — Die Weinberge und Obstbäume berechtigen zu den 5 Ernte⸗ hoffnungen. — Wie aus dem Regierungsbezirk Trier berichtet wird, ist es im Weinhandel zur Zeit sehr still, nur in der Bürgermeisterei ZJel ingen soll ein ziemlich lebhafter Vertrieb zu verhältnißmäßig hohen Curisen statigesunden haben. Ebenso sind die Preise für Nutzhol; durchgehends höhere, während die⸗ jenigen für Brandholz wenig befriedigten. — Auch die Loh⸗
preise werden sich voraussichtlich nicht hö Jahre 1881. ? sichtlich nicht höher siellen als im
— Wird wegen einer in einer Zeitung begangenen Be⸗—
„Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheite die Kronprinzlichen . an
leidigung dem Veleidigten die Befugniß zugesprochen, die
mit Ihrer Königlicher Feier des heitigen Abend⸗
heit der Kronprinz besuchte Abends
] Strafgesetzbuches der verfügende Th trag des Beleidigten durch die öffentlichen Blätter bekannt zu machen, und zwar wenn möglich durch dieselbe Zeitung oder
wie der Abdruck der Beleidigung geschehen. In Bezu diese Bestimmung hat das ,,,. II. ie durch Urtheil vom 3. Februar d. J, ausgesprochen, daß die Bestimmung des 8. 2002 Str. G. B. nur eine Anleitung für den Richter enthalte, wie er in der Regel die Art der Bekannt⸗ machung zu bestimmen habe, ohne daß dadurch dem Richter die Befugniß zu einer davon abweichenden Bestimmung der Art und der Stelle der Publikation entzogen sei, falls er im . Falle eine derartige Abweichung für zweckdienlich
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich vo , . id Con mandeu pet . ner-Regiments, hat sich auf einige T = k f ge Tage nach Regens
— Der General Lieutenant des Barres Prä
Der al Litute e 8, es der . Tie, wier n nmnena en nuffan, ist von der vor I Tagen na resden unternommenen Dienstrei i zurückgekehrt. ö
Hessen. Aus dem Großherzogthum Hessen, 5. April. (86 Ztg.) Den Ständen ist ein Gesetzentwurf, 1 . ch . und die Schen kungs steuer betreffend, zugegangen. Durch diesen Entwurf wird einem schon auf drei Landtagen geäußerten Wunsche und der Zusage in der diesmaligen Thronrede ent— sprochen, Hervorzuheben ist, daß, abweichend von dem bis— herigen Grundsatze, wonach in allen Erbschaftsfällen der gleiche Prozentsatz (5 pCt.) ohne Rücksicht auf die Nähe der Verwandt schaft mit dem Erblasser erhoben wurde, nunmehr Prozent⸗ stufen (4pCt. bis 8S pCt.) nach dem Grade der Verwandtschaft eingeführt werden sollen, wie dies in anderen Staaten bereits. besteht. Auch sonst sind sehr erhebliche Aenderungen an dem bisherigen Rechtszustand in Aussicht genommen, indem z. B. auch Schenkungen unter Lebenden, sofern deren Vollzug ganz oder theilweise bis zum Ableben des Schenkers ausgeschoben
ist, besteuert werden sollen, was bisher nicht der Fall war. — 6. April. Im Anschluß an das im vorigen Jahre erlassene Gesetz über die Ausübung und den Schutz der Fischerei verkündigt das heutige Regie⸗ rungsblatt eine für Hessen wie die Nachbarstaaten wichtige Verordnung, welche auf die praktische Durchsührung der in jenem Gesetze niedergelegten Gꝛiundsätze gerichtet ist. Alle offenen Gewässer werden danach einer wöchentlichen 24 stün⸗ digen) und außerdem einer jährlichen Schonzeit unterworfen. Die jährliche ist entweder eine Frühjahrs- oder eine Winter⸗ schonzeit, in beiden Fällen eine zweimonatige (10. April bis 2, Juni, bezw. 15. Sktober bis 165. Dezember); für bestimmte Gewässer ist eine doppelte Schonzeit, unter Beschränkung auf den Fang bestimmter Fischgattungen, feslgesetzt. In den Schonzeiten ist, die in der Verordnung ausdrücklich vorge— sehenen Ausnahmen abgerechnet, der Fischfang untersagt, ständige Jischereivorrichtungen. müssen beseitigt oder abgestellt werden. Außerden enthält die Verordnung eingehende Vor— schristen über die Minimalgröße, unter welcher die einzelnen Fischarten und Krebse nicht gefangen werden dürfen, über die vom Anfange nächsten Jahres zu verwendenden Fanggeräthe, die niedern und höhern Organe des Fischereischutzes sowie insbesondere auch die Ermächtigung des Ministeriums bezüg⸗ lich derjenigen Gewässer, welche theilweise der Hoheit anderer Staaten unterworfen sind, die diesseitigen Schonbestimmungen so lange außer Wirksamkeit zu setzen, als nicht in den be—
treffenden Staaten gleichmäßige Vorschristen eingeführt sind.
Sesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. April. (W. T. Amtlich wird gemeldet: In der Nacht pon. * ö 2. d. 3 wurden in der Nähe des Uebergangs über die Sutjeska bei Igovci 1650 J nsurgenten von 130 Freiwilligen überfallen und mehrere , md niedergemacht; der Rest derselben flüchtete nach Bucevobdro. Am 5. d. M, wurde die Gegend von Dragali und Gradovina nach Lupoglava und Grkoövac hin von Insurgenten gesäubert, wobei ein lethastes Feuer⸗ gefecht bei Dragali stattfand. Unsere Truppen hatten 5 Ver⸗— wundete. . 6 7. April. (B. T. B.) Der „Politischen Correspon— denz“ wird aus St. Petersburg gemeldet, Großfür st Wla⸗ dimir werde in kürzester Zeit nach St. Petersburg zurück— kehren und dürfte zur Rückreise seinen Weg über Berlin nehmen und dort einige Tage verweilen. — 8. April. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht das am L Juli d. J. in Krast tretende Ue herein kom men zwischen Oeßkerreich⸗-Ung arn und England, die wechselseitige Unterstützung hülfsbedürftiger Seeleute betreffend. — Der Kaiser hat der Wiener Künstlergenossenschaft aus Anlaß der Eröffnung der internationalen Kunstausstellung seine Anerkennung ausgesprochen. Prag, 6. April. (W. T. B.) Das Wahlcomitè der kon servativen Großgrundbesitzer hat einen Auf⸗ ruf erlassen, in welchem mitgetheilt wiro, daß das Comité anläßlich der evorstehenden Wahl beschlossen hat, bei der egnerischen Partei für die noch übrige Mandalsdauer des Reichsrathes die Aufrechterhaltung des Kompromisses zu be⸗ antragen, nach welchem bei Nach wahlen der Kandidat derjenigen arte gemeinsam acceptirt werden soll, welche das erledigte Mandat inne hatte. Falls dieser Antrag abgelehnt werden sollte, werde das Comit⸗ einen eigenen Kandidaten ausstellen. Ragusa, 7. April. (W. T. B. Der Correspondent serbischer und russischer Zeitungen, Wesies, ist wegen seines Einverständnisses mit den Krivoscianern und mit panslavistischen Agenten von dem Kriegsgerichte zu einer einmongtlichen Kerkerstrafe verurtheilt worden. — Vei dem nach Esseg abgeführten Archimandriten von Mostar, Ra du⸗ lovies, sind kompromittirende Briese des Metropoliten von
Belgrad, Michael, und von Belgrad importirte aufrühreri Proklamationen mit Beschlag belegt worden. n,,
Schweiz. Bern, 6. April. (W. T. B. Die Kom⸗
mission des Nationalraths beschloß mit 11 gegen 4
Stimmen, die Ratifikation des schweizerischfranzösischen Han⸗
delevertrages sowie der Verträge über Niederlassung, Marken⸗ schutz und Schutz des literarischen Eigenthums zu empfehlen.
Frankreich. Paris, 5. April. (Fr. Corr.) Das
Budget des Kriegs⸗Ministeriums ür 1883 beläust
) efr. Nr. 79 R. A. de 1882.
sich auf 58 053 799 Fres, das ist um 15 664 501 Ficz. höher als das Budget von 1882. 5
Ueber das Effektiv der
Ver netheilung zu a blizirean, so ist nach 5. 2060 Abs. 2 des eil des Urtheils auf An
Zeitschrist ᷓ ĩ ĩ enen, , n,, ee gafsertige Haben Zeitschrist und in demselben Theile und mi derselben Schrift.,
Armee entnehmen wir diesem Aktenstücke folgende Daten: Es jebt noch drei Marschälle von Frankreich, die Herren Canro⸗ * Mac Mahon und Leboeuf. Man zählt 95 Divisions⸗ neräle der ersten Sektion (also aktiv oder zur Disposition estelln, 10 Divisions- Generäle, die der ersten Sektion beibe— lten werden, aber mit keinem Kommando versehen sind, 1863 Brigade⸗Generäle der ersten Sektion, 13 Dinisions—⸗ Heneräle und, 30 Brigade Generäle der zweiten Sektion sRefserve), 167 Generalstabs⸗Offiziere und 8 aktive General⸗ ntendanten. Das Effektio besteht aus 144 Linien-Infanterie— egimentern zu 4 Bataillonen von je 4 Compagnien nebst h Vepot⸗Compagnien, 390 Jäger⸗Bataillonen, 4 Zuaven⸗Regi⸗ entern, wovon 1 Depot ⸗ Compagnie in Frankreich, 3; Bataillonen ter afrikanischer Infanterie, 5 Straf⸗Compagnien, die Fremdenlegion und 3 Regimentern algerischer Tirailleurs. Die Kavallerie zählt 77 Regimenter, nämlich 12 Kürassier⸗ 26 Dragoner⸗ 20 berittene Jäger⸗, 10 Husaren⸗Regimenter r das Inland und 2 für Algerien, 4 Regimenter afrika⸗ uischer Jäger, 3 Regimenter Spahis; eines der letzteren liefert der Marine eine Abtheilung für die Senegalkolonie. Die Artillerie umfaßt 38 und das Genie 4 Regimenter. Die Hens barmerie ist 23 375 Mann stark, wovon 1025 in Al- erien dienen; die Legion der republikanischen Garde endlich zählt 3170 Mann, K ; zur tunesischen Angelegenheit wird erklärt: Der Ninister⸗Präsident de Freycinet erachtet, daß der beste Weg, für einen Plan zur Reorganisation Tunesiens die Zustimmung her Mächte zu erwirken, darin bestände, eine Verwaltung ein⸗ uführen, welche sich zwar von den französischen Traditionen alen läßt, aber doch auch den Anschauungen und Bedürf— nissen der Unterthanen des Beys die ausgiebigste Genugthuung gewährt. Die französische Regierung möchte ohne Ver⸗ zug zu einer Lbsung. gelangen, welche geeig= nel wäre, alle. Betheiligten zusrieden zu stellen. Es ist leicht möglich, daß der neue Minister⸗Resident, Hr. Fambon, eine Rundreise durch die Regentschaft unternimmt, um genau zu ermitteln, wie die Reformen durchzuführen und je Interessen zu schonen wären. . s Jrtetzfsenzeulhts wären. Heute Vormüttꝰgz fand ein Ministerrath statt. Nach, den Erklärungen hes Ministerpräsidenten de Fxeyecinet ist die jüngste aufständische Bewegung in Südtunis in der Abnahme begriffen. — Der Präsident Grévy, reist nach Schloß Chenonceaux, um daselbst die Osterfeiertage, zu⸗ subringen. Der Botschaster Tissot wird sich heute Abend auf seinen Posten nach London begeben. . Algier, 7. April. (W. T. B.) Eine französische Kolonne stieß im Süden von Figig uf den. Mgrabut Bu-Amena und brachte demselben eine vollständige Nieder lage bei. Sein Convoi und 26 seiner Frauen wurden er— beutet und fast alle Kämpfenden getödtet oder gefangen ge— nommen. Ihm selbst gelang es jedoch, zu entkommen.
Italien. Rom, 6. April. (2B. T. B.) Das „Jour⸗ nal de Rome“ dementirt formell die Behauptung der „Italie“, daß der Kardinal-Staatssekretär Jacobini zu dimissioniren beabsichtige. .
— J. April. (W. T. B.) Heute Nachmittag um 5 Uhr sand in der Kapelle der deutschen Bosschaft die Todten—⸗ feier sür die verstorbene Fr. von Keudell statt. Außer
dem deutschen Boischafter von KeudelQl und dem Frhrn. von
Patow wohnten der Feierlichkeit bei:; das Personal der deut⸗ schen Botschaft, die Minister, vom Ministerium des Auswär⸗ tigen außerdem der Generalsekretär Baron Blanc und der General Direktor Malvano, die Hofstaaten des Königs und der Königin, die Mitglieder des diplomatischen Corps, die Mitglieder der deutschen Kolonie, mehrere Deputirte und zahl— reiche Damen. Der Sarg war ganz mit Blumen bedeckt. Während der Prediger die Gebete sprach, spielte die Orgel. Die Feier dauerte s, Stunden. Der deutsche Botschafter von Keudell und Frhr. von Patow werden die sterblichen Ueber— reste der Baronin von Keudell nach Berlin begleiten; die Ab⸗ reise erfolgt Abends.
Türkei. Konstantinopel, 6 April. (Pol. Corr.) Der diplomatische Agent Bulgariens hat von seiner Regierung Auftrag erhalten, wegen der Vermehrung der Garnison von Dschuma an der bulgarischen Grenze von 3 Compagnien auf 7 Bataillone und wegen der anscheinend gegen Rillo in Bulgarien gerichteten Bewegung türkischer Truppen Aufklärungen von der Pforte zu verlangen.
— 7. April. (W. T. B.) Auf die Reklamation des bulgarischen Agenten wegen der Truppenverstärkungen in Djuma erwiderte der Minister des Auswärtigen, Assim Pascha, er habe hiervon keine Kenntniß, werde aber Erkundi⸗ gungen einziehen. Bulgarien dürfe indessen nicht darüber erstaunt sein, wenn die Pforte Angesichs der verschiedenen Anzeichen von Agitationen in den angrenzenden Ländern Vorsichtsmaßregeln ergreife.
Bulgarien. Aus Sofia, 6. April, meldet man der „Pol. Corr.“ . .
Der 25. Geburtstag des Fürsten Alexander ist gestern von der Bevölkerung der bulgarischen Hauptstadt in festlicher Weise gefeiert worden. Am Abend wurde ein großer Fackelzug veranstaltet — Der Fürst ist gegenwärtig mit der Frage der Aenderung des bestehenden Steuereinhebungssystemes beschäftigt. Das liberale Kabinet ersetzte bekanntlich das von der russischen Verwaltung im Fürstenthume eingeführte Steuersystem durch das fürkische, indem eö zum Zehent zurückkehrte. Die Einnahmen der Regierung aus dieser Abgabe lassen sich schlechterdings nicht in eine fixe Äffer fassen, so daß das Budget des Fürstenthums bedeutenden Schwankungen aut gesetzt bleibt. So hat der Zehent z. B. im Jahre 1880 16 Millionen Francs, im Jahre 1881 dagegen kaum 8. Millionen ergeben. Ueberdies öffnet dieses Spstem den ver— schiedensten Mißbräuchen der Finanzbeamten, Erpressungen und Ver. untreungen Thür und Thor. Fürst Alexander ist fest entschlossen, den Zehent aufzubeben und durch das in anderen europãischen Län⸗ dern bestehende Grundsteuerspstem zu ersetzen. Er betraute zu diesem Behufe den dem Finanz Ministerium beigegebenen französischen Finanzfachmann Herrn Gruje mit der Aufgabe, den Entwurf (ines Grundsteuersystemes fuͤr Bulgarien auszuarbeiten. Dieser Entwurf sst berelts fertiggestellt und von iner Kommission einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Die Kommission ent⸗ schied sich für die Annahme des Entwurfes im Prinzipe, und dem nächst soll auf Grundlage desselben ein Gesetz ausgearbeitet und dem Staatgrathe zur Prüfung vorgelegt werden. — Neben dieser Angelegen beit widmet der Furst auch folgender Frage besondere Aufmerksam⸗= keit. Es gebricht der Stadt Sofia noch immer an den noth⸗ wendigsten df fentlichen Gebäuden. Weder der Staatsrath, noch die Ministerien, noch die anderen Behörden und Aemter verfügen über eigene Häuser, und die letzteren müssen zum großen Theile in halb zerstörten Baulichkeiten ihr Obdach finden. Nichtsdestoweniger zahlt die Regierung für diese Häufer sährlich einen Mietbjins von nahezu einer Million Francs. Fürst Alexander würde nun wünschen, daß
sich behufs Errichtung öffentlicher Staatsgebäude in Sofia eine Ge⸗ sellschaft von bulgagrischen Finanzmännern mit einem Kapitale von acht bis zehn Millionen Francs bilde. Die Gesellschaft wäre verpflichtet, alle Bauten iagnerhalb einer dreijährigen Frist fertig⸗ zustellen. Kapital und Zinsen der Gesellschaft würden unter Staats⸗ garantie innerhalb acht Jahren amortisirt werden. — Das von den Tonservativen ausgearbeitete und vom Staatsrathe nach eingehender Prüfung genehmigte Gesetz, betreffend die Meetings, hat bereits die Sanktion des Fuͤrsten erhalten. Das Gesetz räumt den bulgarischen Bürgern das Recht ein, sich in geschlossenen oder offenen Räumen unbewaffnet zur Erörterung politischer Fragen zu ver— sammeln, schreibt aber als unerläßliche Bedingung für die Ab⸗ haltung eines Meetings die Bildung eines Bureaus und die Ver⸗ fertigung eines von allen Theilnehmern der Versammlung zu unterzeichnenden Protokolles vor.
Amerika. Washington, 6. April. (W. T. B.) Der Präsident Arthur hat den Senator Teller zun Staatssekretär des Innern, William Chandler zum Staatssekretär der Marine und Hunt zum Gesandten in St. Petersburg ernannt. Der Gesetzentwurf, welcher die chinesische Ein— wanderung verbietet, hat im Senat nicht die Zweidrittel⸗ Majorität erhalten, die erforderlich ist, um das Veto des Präsidenten zu beseitigen. Es ist eine weitere Bill einge— bracht worden, durch welche die Dauer des Einwanderungs- verbots für die Chinesen auf 16 Jahre sestgesetzt werden soll. — 7. April. (W. T. B.) Der Senat hat die Er⸗ nennung des Senators Teller zum Staatssekretär des Innern genehmigt. Die Bill, betreffend die Modifikation der Stimmen⸗ zählung bei der Präsidentenwahl, wurde angenommen.
Zeitun gsstimnmen.
Wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ meldet, ist dem Reichs— kanzler aus Luchen-Speyerdorf J. d. Rheinpfalz folgende, mit zahlreichen Unterschriften versehene Adresse zugegangen:
Seit der Entwurf zum Tabackmonopol in aller Händen ist, dämmert es in uns auf, auf welcher Seite der um den Tabackbau Streitenden die Wahrheit liegt und das Recht. Man hat uns glauben machen, bei dem Monopol ist es um den Kleinbauer, der nur Aeckerchen sein nennt, geschehen, nur der Großbauer, der über breite Aecker gebietet, dürfe Tahack bauen. So etwas finden wir zu unserer Freude in dem veröffentlichten Entwurfe nicht. Man hat uns vor— gespiegelt und vorgeschwindelt, das Monopol drücke die Preise herab, daß das zu Taback geeignete Land ein anderes wohlfeileres Produkt sich von da an aussuchen müsse. Auch das finden wir im Entwurf nicht, im Gegentheil, da ist dem Bauer ein Schweiß und Arbeit lohnender Preis in Aussicht gestellt.
Und weil wir bisher in der Presse und in Versammlungen über das Ziel und den Werth des Tabackmonopols beharrlich getäuscht und betrogen worden sind, so drängt es uns, an Sie heranzutreten mit der Bitte, daß Sie uns das bisherige Mißtrauen, mit dem wir Ihnen begegnet sind, wollen gütigst zugute halten und uns darob nicht böse sein. Wir haben es nicht besser verstanden.
Unter Ihren Gegnern sind drei Viertel von Volksverführern Betäuschte und Betrogene. Wir gehörten bis auf diesen Tag größ⸗ tentheils zu diesen Verführten. Nun, da uns die Augen geöffnet sind, nahen wir Ihnen mit der Bitte: geben Sie uns bald das Tabackmonopol.
Wir wollen lieber auf die Güte der Landesregierung bauen, als uns zu thun machen mit den harten Herzen der Großhändler Wir wollen lieber den uns Tabackpflanzern vorgesetzten Unterbeamten unterthan, als den Chikanen dteses Heeres von Agenten und Maklern wie bisher preisgegeben sein. Wir sehen es lieber, daß die Pflanze, die wir im Schweiße unseres Angesichts pflegen, eine reiche Einnahmequelle für die Staats— kasse werde, als daß sich mit den Erträgen die Säcke derer bis oben— an füllen, welchen sie im halben Müßiggange bisher in den Schooß gefallen sind. . .
Wenn unsere Wünsche sich erfüllen, daß Gott Ihnen ein langes Leben zum Wohle Deutschlands geben wolle, so werden Sie es ganz gewiß erleben, daß die Reihen Ihrer Gegner sich auffallend lichten werden.
In Süddeutschland weichen die Wolken von Zerfahrenheit und Unklarheit bezüglich Ihrer Bestrebungen dem mehr und mehr auf— gehenden Lichte, in welchem Sie als Der erscheinen, der Sie sind, vor Allem als der Freund und Vater des vielfach über die Achsel an—⸗ gesehenen Bauernstandes.
— Weiter entnehmen wir einem „Zur Monopolfrage. Gedanken eines Konsumenten. Aus Süddeutschland, Ende März“ überschriebenen Artikel derselben Zeitung folgende Stellen:
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß bei der Monopolfrage die Interessen der Konsumenten in erster Linie stehen Die Interessen der Konsumenten sind daher vorzugsweise zu berücksichtigen, denn sie stehen viel höher, als die der Fabrikanten und Händler. In erster Linie handelt es sich für die Konsumenten darum, ob durch das Monopol der Taback vertheuert wird oder nicht. Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten, wenn man sie exakt stellt, nämlich ob bei gleicher Güte der Fabrikate und bei gleichem Erträgnisse für den Staat Monopol oder freie Fabrikation den Konsumenten größere oder geringere oder gleiche Lasten auflegt. Hier zeigt sich nun sogleich, daß unter dieser Bedingung das Monopol für den Konsumenten un⸗ gleich vortheilhafter ist, als der Freihandel und die Freifabrikation. Denn das Monopol kennt nur das Interesse des Staates, d. h. der Steuerzahler und das Interesse der Konsumenten, während die Händ⸗ ler und Fabrikanten nur ihr Interesse kennen und das Geld der Konsumenten in ihre Taschen ableiten, unbekümmert darum, wie Staat und Konsumenten dabei fahren mögen .... .
Beim Monopol hat der Konsument die Annehmlichkeit, daß er eine Bezugsquelle hat, durch die er stets die nämliche konvenirende Sorte und zu demselben Preise erhält, was bei freier Fabrikation nicht der Fall ist, da man die Erfahrung machen muß, daß man bei neuen Sendungen Sorten erhält, die man nicht will. Beim Taback gilt nicht der Satz: varietas deleectat, sondern wenn und eine Sorte schmeckt und gut bekommt, dann bleiben wir bei ihr. Dies ist beim Monopol der Fall, wie man z. B. bei den Verkaufestellen der öster⸗ reichischen Regietabacke stets die gleiche Sorte, und zwar nicht blos dem Namen, sondern auch dem Gehalt mach, zum igleichen Preise erhält. :
— Der, El saß⸗Lothring Ztg.“ wird, Von der Lauter“, 30. März, geschrieben:
Eine elsässische Stimme zum Tabadkmonopol. Unsere Taback⸗ vflanzer, welche der demnächstigen Einführung des Monopols mit Sehnsucht entgegensahen, sind nun von der Nachricht der Volks. wirthschastsrath habe das Mongrolgesetz abgelehnt.! peinlich berührt worden. Die größte Zahl unserer Pflanzer, welche aus früheren Jahren die Wirkungen des Monopols kennen und, in der jüngsten Zeit die Nach⸗ theile des Freihandels zu erwägen die Gelegenheit hatten, daher Leute, welche aus Erfahrung sprechen, behaupten, das Monopol müsse so wie so, früher oder später, eingeführt werden. Außer den finanziellen Gründen, die dafür sprechen, dürfte noch in Erwägung gezogen wer den, die Unmöglichteit Tabeck zu pflanzen, wenn die Preise nicht vor⸗ tbellhafter für die Produzenten werden, daß die Auslagen für die Pro- duktion sehr hoch stehen, sowie die mit jedem Jahre zunehmende drückende Lage der Landwirthe, welche den k — preisgegeben ind, und die in stetem Wachsen begriffene Verarmung unserer Land-
evölkerung. Wenn wir unsererseits der Stoffe gedenken, die, ohne
Taback zu sein, dennoch als solcher verarbeitet und an die Konsu⸗
menten verkauft werden, so können wir nur, nach dem Sprichworte Taufgeschoben ist nicht aufgehoben“ mit unsern Pflanzern der Ein- führung de? Monopols entgegenhoffen.
— Die „Kölnische Zeitung“ nennt die Fortsetzung der Verstaatlichung der Eisenbahnen eine „gesunde und er⸗ freuliche“ und fährt dann fort:
Nur in der Hand des Staats kann das Eisenbahnwesen seine volle Entwicklung erreichen, ebenso wie Post und Telegraphie. 24 erst wird das noch fehlende Netz der Sekundärbahnen ein so wünschenswerthes rasches Wachsthum gewinnen können. Niemals werden wir zu der kleinmäthigen Auffassung jener Fortschrittler uns bekehren, welche den Staat lieber schwach sehen möchten, aus Angst, daß derselbe seine Macht mißbrauchen könnte
— In der „National Zeitung“ lesen wir:
Der Norden Berlins, namentlich der Wedding, schöpft nach langen Klagen etwas mehr Hoffnung bezüglich seiner Entwickelung. In den großen Maschinenwerkstätten herrscht regeres Leben, in einigen Branchen sind sogar Arbeiter nicht so stark vertreten, wie sie ver⸗ langt werden. Die Faconschmiede kann ihre Aufträge kaum aus⸗ führen, die noch unbebauten Terrains derselben sind für ein größeres Etablissement in Aussicht genommen. Die Stadtbahnstation frägt dazu bei, den Stadttheil in größere Verbindung auch mit ferner ge—⸗ legenen Gegenden zu bringen.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 14. — Inhalt: Zoll- und Steuerwesen: Abänderungen von Tarasätzen. — Transportkontrole über Taback und Kaffee im deutsch⸗niederländischen Grenzbezirke — Veränderung in der Kompetenz e ner Zollstelle. — Maaß und Gewichtswesen: Ergänzungen und Abänderungen des Ver⸗ zeichnisses der Aichungs-Aufsichtsbehörden und der Aichämter. — Justizwesen: Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts im Jahre 1881. — Konsulatwesen: Ernennung. — Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 3. — Inhalt: Erlaß, Beurkundung der Sterbefälle, welche sich auf Seeschiffen während der Fahrt ereignen, betreffend, vom 13. Januar 1882. — Nachtrag zu dem Regulative für den Geschäftsgang bei dem Ober⸗Verwaltungsgerichte vorn 20. Januar / 2. April 1878, be⸗ treffend die Zustellungen im Verwaltungsstreitverfahren, vom 22. Sep⸗ tember 1881. — Verfügung, Gewährung von Reisekosten an Beamte, welche eine Pauschsumme für Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks beziehen, bei Reisen über die Amtsbezirksgrenze hinaus, betreffend, vom 11. Januar 1882. — Cirkular, die Organisation der Provinzial⸗ Schulkollegien betreffend, vom 19. Januar 1882. — Eirkular, die Vermeidung von Anfragen bei dem Justiz⸗Minister in Belgien Sei⸗ tens der Behörden anderer Staaten über Gesetzmäßigkeit von Urkunden z. privatrechtlichen Inhalts betreffend, vom 28. Februar 1882. — Cirkular, die Verrechnung der in das folgende Rechnungs⸗ jahr fallenden Gnadenquartalsbeträge betreffend, vom 16. Februar 1882. — Verfügung, die Vereidigung der Bezirkshebammen betreffend, vom 23. Februar 1882. — Cirkular, Vollständigkeit der den Apothekerlehrlingen zu ertheilenden Lehrzeugnisse betreffend, vom 24. Februar 1882. — Verfügung, die Uebernahme von Nebenämtern Seitens der Magistratsheamten betreffend, vom 21. Januar 1882. — Auszug aus dem Erlasse, das Ausscheiden der Stadt Nordhausen aus dem bisherigen Kreisverbande betreffend, vom 10. März 1882. — Zusatzprotokoll vom 21. Dezember 1881 zu dem am 27. April 1876 zu Bern unterzeichneten Niederlassungsvertrage zwischen dem Deutschen Reich und der schweizerischen Eidgenossenschaft. — Verfügung, die Befugniß zurAusweisung unlegitimirter aut ländischer Personen betreffend, vom 31. Januar 1882. — Cirkular, die Ein⸗ reichung von Straßenverzeichnissen betreffend, vom 15. Februar 1882. — Verfügung, die Gewährung von Beihülfen an Leuchtthurm⸗ und Dünenbeamte in Krankheitsfällen betreffend, vom 18. Februar 1882. — Cirkular, die Benutzung fiskalischer Fahrzeuge der Bauverwal⸗ tung, auch die Verwendung von Unterbeamten oder Arbeitern der Bau⸗ verwaltung zu Privatzwecken ꝛc. betreffend, vom 18. Februar 1882. — Cirkular, die bauliche Unterhaltung der Dienstetablissements der Staatsforstverwaltung betreffend, vom 20. Februar 1882.
Das Märzheft (Nr. 3) des Centralblatts für die ge⸗ sammte Unterrichts ⸗Verwaltung in Preußen hat folgenden Inbalt: I) Die unterrichtliche Versorgung der Schulkinder im preußischen Staate. 2) Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten in den preußischen Landschulen im Dezember 1880.
Eisenkahn-Verordnungs⸗Blatt. Nr. 5. — Inhalt. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 13. März 1882, betr. Gültigkeit von Routenvorschriften auf Frachtbr iefen bei Angabe bestimmter Zollabfertigungsstellen; vom 14 März 1882, betr, akade⸗ mische Exkursionen, Schulfahrten und Freifahrtscheine; vom 16, März 1882, betr. Abonnementskarten für Schulkinder; vom 27. März 1882, betr. Verhältniß der Haftbarkeit der Amtskautionen für Haupt⸗ und Nebenämter; vom N. März 1882, betr. das Normal- Buchungsformu⸗ lar für Eisenbahn⸗Neubauten. — Nachrichten. — Nachtrag III. zu der Zusammenstellung der von den Landespolizeibehörden auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betreffend die Maßregeln gegen die Rinderpest, in veterinärrolizeilichem Interesse getroffenen, zur Zeit noch gelten den Anordnungen, soweit solche den Eisenbahnverkehr berühren.
Statistische Nachrichten.
Das Februarheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amte heraus⸗ gegebenen Statistik des Deutschen Reichs veröffentlicht das vor läufige Ergebniß der montanstatistischen Erhebungen im Jabre 1881. Den Nachweisungen, welche auf Menge und Werth der erzeugten Montanprodukte unter Vergleichung mit der entsprechenden Produktion des Vorjahres sich erstrecken, ist die Be⸗ merkung vorausgeschickt, daß sie lediglich einen provisorischen Charakter haben, da über den Betrieb mehrerer montanistischen Werke Berichte aussteben; doch ist die Produktion der Bergwerke und Salinen schon ziemlich vollständig angegeben. Bei den meisten Produkten ist die Menge der Produktign gegen das Vorjahr 1880 erheblich ge stie gen, während die Durchschnittwerthe derselben im Verhältniß jum Vorjahr großentheils zurückgegangen sind.
Im Einzelnen stellte sich:
Mor Gef ; der Durchschnitis P ) 1 1
Der Gesammtproduktion preid einer Tonne
Menge Werth Gu 1M ke
in Mill. Kg in Mill. 4 in Mark. 1881 188 1881 1880 1881 1880 bei Steinkoblen. 8 6h58 46 972 2. 212 ** 373 Braunkohlen 12 843 12136 379 36 293 392 Steinsalz. .. 3 2 2 2 29 1,8 . . Vocal. 12 421 15 114 4 6e. irren,, ,, , , it , n. 2 in erzen . . . 23 Y. 8 . * — i , 613 16 6 k n, Kupfererzen.. 52 d 3. 241 166 24.9 . w 7584 2 . 156,1 156, 56,09 39] 1
Zink-... i363 88 zs 37 369897 34 1 Disc., , i zig n m, , . Kupfer is ill io z is i] 1515 55 za az
— Nach Mittheilung des Statistischen Bureauß der Stadt Berlin d bei den biesigen Standesämtern in der Woche vom 25. Mär bis inkl, J. April er. zur Anmeldung gekommen: 346 Gheschließn ngen, 82) Lebendgeborne, 32 Todtgeborene, 568
Sterbefaͤllc.