deren die geren des Civilversorgungsscheins wegen Invalidität en, sofern seit deren Ausstellung noch nicht drei
Sind für gewisse Dienststellen oder für gewisse Kategorien von Dienststellen besondere Prüfungen (Vorprüfungen) vorgeschrieben, so
erfolgt ist, mitzuth
Jahre verflossen sind.
hat der Militäranwärter auch diese Prüfungen abzulegen. Auch k
uch kann, wenn die Eigenthümlichkeit des Dienstzweiges dies erheischt, die r
er⸗ haupt von einer vorgängigen informatorischen Beschäftigung in dem betreffenden Dienstzweige abhängig gemacht werden, welche in der
lassung zu dieser Prüfung oder die Annahme der Bewerbung ü
Regel nicht über drei Monate auszudehnen ist.
Bei allen von Militäranwärtern abzulegenden Prüfungen dürfen an dieselben keine höheren Anforderungen gestellt werden, als an
andere Anwärter. D Für qualifizirt: befundene Bewerber werden Stellenanwärter.
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ö ö * 2 2 12 . 8. 165. 23 8 ö * *
2 mam ᷓ—
— Ueber die Bewerbungen um noch nicht vakante Stellen legen die Ausstellungs behörden Verzeichnisse nach Anlage F. an, in wesche die Stellenanwärter nach dem Datum des Eingangs der ersten Meldung eingetragen werden. War die Qualifikation noch durch eine Prüfung
Vorprüfung) nachzuweisen, so kann die Eintragung auch nach dem age des Bestehens derselben erfolgen. Die Stellenanwärter haben, so lange sie keine Civilsorgung ge⸗ funden, ihre Meldung jährlich zum 1. Dezember zu widerholen. Die⸗ jenigen Bewerbungen, bezüglich welcher eine solche Wiederholung un— terlassen wird, sind in dem Verzeichnisse zu streichen; sie können dem⸗ nächst, auf erneuertes Ansuchen, mit dem Datum des Eingangs der neuen Meldung, wieder eingetragen werden. leg rr, nn et—ᷣ—QiuůiKNiuVKiN,:,: ,,,, „, „ n,.
6 16. .
E] Stellen, für welche? Stellenanwärter nicht notirt sind, werden im ö. der Vakanz durch eine allwöchentlich herauszugebende Liste Vakanzenliste“ bekannt gemacht.
Die Herausgabe der Vakanzenliste veranlaßt das zuständige Kriegs⸗Ministerium.
Die Aufnahme der Stellen in die Liste vermittelt eine für den Bereich eines oder mehrerer Ersatzbezirke besonders bezeichnete Militär- behörde — Vermittelungsbehörde — welcher zu diesem Zweck Seitens 4 , Nachweisungen nach Anlage G. zuzusen⸗ en sind.
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T Ist innerhalb einer Frist von fünf Wochen nach Absendung der Nachweisung eine Bewerbung bei der Anstellungs behörde nicht ein⸗ gegangen, so hat dieselbe in der Stellenbesetzung freie Dand. 1
/ t — 3 — — — ie, 5. 18. M , a,
f Die Reihenfolge, in welcher die Einberufung der Stellen— anwärter zu erfolgen hat, bestimmt sich nach folgenden Grundsaͤtzen: 1) Bei Einberufungen für den Dienst eines Bundesstaates kann den diesem Staate angehörigen oder aus dem Kontingente desselben hervorgegangenen Stellenanwärtern vor allen übrigen der Vorzug gegeben werden. 2) Bei Einberufungen für den See⸗, Küsten⸗ und Seehafendienst sind Unteroffiziere der Marine vor den Unteroffizieren des Landheeres zu berücksichtigen. 35) Insoweit die Grundsätze unter 1 und 2W keinen Vorzug be— gründen, sind in erster Reihe Unteroffiziere einzuberufen, welche min— destens acht Jahre in dem Heere oder in der Marine aktiv gedient haben. Abweichungen hiervon sind nur in Ausnahmefällen und nur insoweit zulässig, als sie durch ein dringendes dienstliches Interesse bedingt werden.
H Innerhalb der einzelnen Kategorien von Stellenanwärtern ist bei der Einberufung die Reihenfolge in dem Verzeichniß (5. 15) in Betracht zu ziehen.
6) Die Reichs-Post⸗ und Telegraphenverwaltung wird bei ihren Anstellungen vorzugsweise die Stellenanwärter desjenigen; Staates berücksichtigen, in welchem die Vakanz entstanden ist.
&. 19.
Die Anstellung eines einberufenen Stellenanwärters kann zu— nächst auf Probe erfolgen oder von einer Probedienstleistung abhängig gemacht werden.
Einberufungen zur Probedienstleistung werden nur erfolgen, inso⸗ weit Stellen (5. 9 Abs. 2) offen sind; eine Entlassung Einberufener wegen mangelnder Vakanz wird nicht stattfinden.
Die Probezeit soll, vorbehaltlich der Abkürzung bei früher er— wiesener Qualifikation, in der Regel höchstens betragen:
8 3 für den Dienst als Post⸗ oder Telegraphen-Assistent ein ahr,
b. für den Dienst in der Eisenbahnverwaltung mit Ausschluß der im 8. 3 bezeichneten Stellen ein Jahr,
é. für den Dienst bei der Reichsbank ein Jahr,
d. für den Dienst in der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern ein Jahr.
E. für den Dienst in der Straßen? und Wasserbauverwaltung mit Ausschluß der in 5. 3 bezeichneten Stellen ein Jahr,
f. für den nicht unter a. bis e. fallenden Reiche und Staats- dienst sechs Monate.
Spätestens bei Beendigung der Probezeit hat die Anstellungs⸗ behörde darüber Beschluß zu fassen, ob der Stellenanwärter in seiner Stelle zu bestätigen, bezw. in den Civildienst zu übernehmen, oder wieder zu entlassen ist.
§. 20.
Stellenanwärter, welche sich noch im aktiven Militärdienst be— finden, werden auf Veranlassung der Anstellungsbehörde durch die fle Militärbehörde für die Dauer der Probezeit abkomman—⸗ dirt, Eine Verlängerung der letzteren über die im §. 19 bezeichneten Fristen hinaus ist unzulässig.
§. 21.
Den Stellenanwärtern ist während der Anstellung auf Probe das volle Stelleneinkommen, während der Probedienstleistung' (ine fort · laufende Remuneration von nicht weniger als Breiviertbeil des Stelleneinkommens zu gewähren.
§. 2.
Konkurriren bei der etatmäßigen Besetzung einer den Militär anwärtern vorbehaltenen Stelle mehrere bereits einberufene, aber noch nicht etatsmäßig (. 13) angestellte Stellenanwärter, so finden die im 5§. 18 festgestellten Grundsätze sinngemäß Anwendung. Einen Anspruch 8 vorzugeweise Berücksichtigung haben jedoch die ehemaligen, min— destens acht Jahre gedienten Unteroffiziere nicht denjenigen Stellen- anwärtern gegenüber, deren Gesammidienstzeit (aktioe Militärdienst.-
it und Dienstzeit in dem betreffenden Dienstzweige) von längerer uer ist, als die von ihnen selbst zurückgelegte.
Nichtversorgungeberechtigte, welche für eine den Militäranwärtern autschließlich vorbehaltene Stelle einberufen worden sind, weil kein geeigneter Stellenanwärter vorhanden war, sind bezüglich der etate⸗ , gn Anstellung den Stellenanwärtern, welche nicht nach mindestenz achtjaͤbriger aftiver Dienstztit aus dem Heere oder der Marine als y ausgeschieden sind, gleich uachten. Jedoch dürfen die⸗ selben nicht vor solchen qualifizirtrn Stellenanwärtern etatamãßig angestellt werden, welche in demselben Dienstzweige eine gleiche ober längere Dienstzeit zurückgelegt baben. Dasselbe gilt für die in §. 10 Nr. 7 bezeichneten Personen, sofern . die Anstellungefäbigkeit für
— 1 — fen zweig und nicht nur für eine bestimmte Stelle
geboten werde.
S. 23.
Stellen haben die Anstellungsbehörden am Schlusse des Quartals
Nachweisung nach Anlage H. Mittheilung zu machen.
Die , veranlassen eine entsprechende Be⸗ kanntmachung in der Vakanzenliste.
— ,
§. 24.
— 33 ; Zur Kontrole darüber, daß bei der Besetzung der den Militär- anwärtern im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen den vorstehenden Grundsätzen gemäß verfahren wird, ist außer den Ressortchefs der Rechnungshof verpflichtet. Sobald ein Stellenanwärter im Reichsdienst angestellt wird, ist
der ersten Anweisung für die Zahlung des Gehalts oder der Re— . beglaubigte Abschrift des Civilversorgungsscheins beizu⸗ ügen. Nach erfolgter etatsmäßiger Anstellung (5. 13) wird der Civil⸗ versorgungsschein selbst zu den Akten genommen. Ist. die Besetzung einer vorbehaltenen Stelle des Reichsdienstes durch einen Nichtversorgungsberechtigten erfolgt, so ist zu der Rech— nung, aus welcher diese Besetzung zum ersten Male ersichtlich wird, zu bescheinigen und auf Erfordern dem Rechnungshof nachzuweifen, daß bei der Besetzung der Stelle den vorstehenden Grundsätzen ge⸗ nügt worden ist. Die gleiche Verpflichtung, wie den Ressortchefs und dem Rech— nungshofe ist bezüglich der Stellen im Staatsdienst den obersten Verwaltungsbehörden oder nach Anordnung der Landesregierungen den höchsten Rechnungs⸗Revisionsstellen in den einzelnen Bundesstaaten aufzuerlegen. . Erfolgt die Besetzung der Stellen durch eine oberste Staats—⸗ n l bedarf es eines Nachweises vor der Rechnungs⸗Revisions⸗ elle nicht.
— —
§. 325. , . - Im Falle der Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung Jegen einen Militäranwärter ist der Civilversorgungsschein zu den Unter suchungsakten einzufordern. Führt die Untersuchung zu einem rechts— kräftigen Erkenntniß, welches auf die zeitige Unfähigkeit zur Beklei= dung öffentlicher Aemter oder auf eine Strafe lautet, welche die dauernde oder zeitige Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechtswegen zur Folge hat, so ist der Civilversorgungsschein unter Mittheilung der Urtheilsformel derjenigen Militärbehörde zu über senden, welche den Schein ertheilt hat (5. 1]. Andernfalls ist der Civilversorgungsschein derjenigen Behörde zu übersenden, bei welcher der Militäranwärter angestellt oder beschästigt ist, Militäranwärtern aber, welche im Civildienst noch nicht angestellt oder beschäftigt sind, zurückzugeben. J .
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. i.
Der Civilversorgungsschein ist verwirkt, wenn gegen den In— haber rechtskräftig auf eine Strafe erkannt worden ist, welche Die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter von Rechts— wegen zur Folge hat.
Lautet das rechtskräftige Erkenntniß nur auf zeitige Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter oder auf eine Strafe, welche die zeitige Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge hat, so wird der Civilversorgungschein nach Ablauf der Zeit, auf welche sich die Wirkung des Erkenntnisses erstreckt, zurückgegeben, zuvor jedoch von der Militärbehörde (6. 26) mit einem, den wesentlichen Inhalt des Erkenntnisses wiedergebenden Vermerk versehen. Die Änstellung des, Inhabers in, einer den Militäranwärtern vorbehaltenen Stelle ist lediglich dem freien Ermessen der betheiligten Behörden überlassen.
§. 27.
Erfolgt das Ausscheiden aus der Stelle unfreiwillig aus anderen, als den im 5§. 26 bezeichneten Gründen, so sind dieselben in dem Civilversorgungeschein zu vermerken, bevor dessen Rückgabe erfolgt.
Hat die unfreiwillige Entlassung eines Militäranwärters in Folge einer den Mangel an ehrliebender Gesinnung verrathenden Handlung oder wegen fortgesetzt schlech ter Dienstsührung stattgefunden, so sind die Behörden zur Berücksichtigung Les Anstellungegesuchs nicht ver— pflichtet.
5. 28.
= Erfolgt. das Ausscheiden aus der Stelle freiwillig aber ohne Pension, so ist dies gleichfalls in dem Civilversorgungsschein zu ver⸗ merken, beror dessen Rückgabe erfolgt.
§. 29.
dä. Der Civilrmrsorgungeschein erlischt, sobald sein Inhaber aus dem Civildienste ait, Pension (5. 13) in den Ruhestand tritt. Eine Rückgabe des Civilversorgungẽscheins findet in diesem Falle nicht statt.
5. 30.
„Bereits erworbene Ansprüche werden durch vorstehende Grund- sätze nicht berührt.
§. 31.
Voerstehende Grundsaätze treten mit dem 1. Oktober 1882, für Elsaß⸗Lothringen mit dem J. Oktober 1884 in Kraft.
(Die Formular · Anlagen A.- II. sind im ‚Central-Blatt für das Deutsche Reich“ abgedruckt.)
Erlãuterungen
zu den Grundsätzen, betreffend die Besetzung der Subalterm und Unterbeamtenstellen bel den Reichz⸗ und Staatsbehsörden mit Militäranwärtern.
J. Zu 5. 1. Der Civilversorgungsschein giebt dem Inhaber kein Recht auf eine bessimmte we fg in
II. Zu §. 2. Gemeindedienststellen fallen nicht unter die Bestim⸗ mungen des Entwurfs. III. Zu S§. 3 ꝛe.
1) Stellen oder Verrichtungen, welche als Nebenamt versehen werden, fallen nicht unter die Bestimmungen des Entwurfs; dieselben sind daher den den Militäranwärtern vorbehalte nen Stellen nicht zuzu zählen.
2) Bei Berechnung der Zahl der den Militäranwärtern vor- zubehaltenden Stellen sind dee, Stellen nicht in Be—⸗ tracht zu ziehen, ge lin welcher den Anstellungebehörden freie Hand gelassen ist.
IV. Zu §. J. Stellen, deren Inhaber — wenn sie auch in Pflichten ee sein . — ibr CGinkommen nicht e. r r aus der Staatekasse beziehen (Privatgebülfen), brauchen in die nach J aänzulegenden Verzeschnisse nicht aufgenoinmen zu werden!
Das dem F. 8 als Anlage D. angehängte Ver
Das Aufrücken in böhere Diensteinna d die Beförde in Stellen höͤberer Klasse erfolgt i m, = fin die ——
Dienstjweige maßgebenden Bestimmungen. Der Besitz des Civil⸗ versorgungsscheins begründet dabei keinen Anspruch auf Bevorzugung. Jene Bestimmungen dürfen jedoch ebensowenig Beschränkungen zu Ungunsten der Militäranwärter enthalten, 2 — ist thunlichst darauf Bedacht zu nehmen, daß denselben Gelegenheit zur Erwer⸗ bung der Oanlifikation für das Aufrücken in höhere Dienststellen
Ist für das Aufrücken in höhere Diensteinnahmen oder für die Beförderung in höhere Diensistellen die Gesammtdienstzeit entschei⸗
dend, so wird Lieselbe für Militäranwärter mindestens von dem Beginn der Probezeit in dem betreffenden Dienstzweige ab berechnet.
Von der Besetzung der den Militäraawärtern vorbehaltenen
den Vermittelungsbehörden ihres Bezirks durch Zusendung einer
VI. Zu * und 109. Die in §. 9 Abs. J enthaltene Negel, daß die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen mit anderen Personen nicht besetzt werden dürfen, sofern befähigte und zur Ueber= nahme der Stellen bereite Militäranwärter vorhanden sind, steht = abgesehen von den Ausnahmen des §. 190 — der Anwendung der Be⸗ stimmungen in §. 22 Abs. 3 und in 8. 30 nicht entgegen. Auch bleibt den Landesregierungen die Befugniß, Versetzungen von Be— amten (Bediensteten im weiteren Sinne) von Stelle zu Stelle vor. unehmen. Eine solche Versetzung in eine den Militäranwärtern vor ehaltene Stelle darf jedoch nur dann erfolgen, wenn dadurch ein? den Militäranwärtern nach Maßgabe dieser Grundsäͤtze zugängliche Stelle frei wird. Auch von solchen Versetzungen ist dem juftändigen Kriegsministerium Kenntniß zu geben.
VII. Zu §. 12. Die Anstellungsbehörden werden durch die Lan— degregierungen bestimmt. Diesen soll unbenommen sein, Central. stellen einzurichten, an welche sämmtliche Bewerbungen augschließlich zu richten sind, welchen die Anstellungsbehörden die zu besetzenden Stellen mitzutheilen haben und welche den Anstellungsbehörden die bei Einberufung der Stellenanwärter in Betracht zu ziehende Reihen— folge bezeichnen.
. VIII. Zu §. 16. Die Vermittelungsbehörden werden von den in den einzelnen Bundesstaaten zuständigen Organen bestimmt.
1X. Zu 5. 18. Als aus, dem Kontingent Elsaß⸗Lothringens hervorgegangen werden alle diejenigen betrachet, welche einem in Elsaß⸗Lothringen garnisonirenden Truppentheil angehört haben.
TX. Zu 5. 30. Es handelt sich hier nicht um erworbene Rechtz— ansprüche, sondern um Anwartschaften; so soll insbesondere ein er— worbener Anspruch dann als vorhanden angenommen werden, wenn für gewisse Dienstzweige die Prüfung bestanden oder der Vorberei, tungsdienst zum größeren Theil absolvirt ist.
Berlin, den 25. März 1882.
Der Reichskanzler. In Vertretung: v. Boetticher.
Personalver änderungen.
Königlich Preußische Armer. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 30. März. Engelhard. Oberst⸗Lt. a. D., juletz! Major und Ab⸗ theil. Commandeur im Feld-Art. Regt. Nr. 27, unter Ertheil. der Erlauhbniß zum ferneren Tragen der Unif. des gedachten Regts., zur Dispos. gestellt. — 1. April. Pfeiffer, Zeug⸗Lt. von der Art. Werkstatt zu Spandau, mit seiner bisher. Uniform der Abschied be⸗
willigt. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriumz. 28. März. Trhr. v. Tröltsch, Sec. Lt. des 12. Inf. Regts. kom- mandirt zur Intend. J. Armee⸗Corps, zu seinem Truppentheil mit der Wirksamkeit vom 9. April d. J. zurückbeordert. Baumeister, Hauptm. des Ingen. Corps, bei der Festungs-Ingen. Direktion Ger' mersheim eingetheilt. Mülholtzer v. Mälboltz, Pr. Lt., in seiner Eintheilung bei der Eisenb. Comp. belassen. Croissant, Sec. Lt. vom 1. Pion. Bat., zur Eisenb. Comp. versetzt. Endres, Zeug-Pr. Lt. vom Art. Depot Germersheim, Martin, Zeug⸗Lt. von der Geschoßfabrik, gegenseitig versetzt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. März. Pescheck, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 194, zum Hauptm. und Comp. Chef, Möller, Sec. Li. von dems. Regt, zum Pr. Lt. beförgert, v. Holleben, Sec. Ct. vom Schützen⸗Füs. Regt. Nr. 108, der Charakter als Pr. Tt. ver— liehen, v. Seydlitz, Pr. Lt. vom Fuß⸗Art. Nr. 12, zum Feld⸗ Art. Regt. Nr. 12, Ackermann, Pr. Lt. vom letztgen. Regt, zum Fuß / Art. Regt. Nr. 12 versetzt. ; Im Beuxrxlaubtenstande. 24. März. Kreller, Sec. Lt. der Res. vom Hus. Regt. Nr. 18, Aufschläger, See. Lt. der Ref. vom Pion, Bat. Nr. 12, zu Pr. Lts. der Ref. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 24. März. Bornemann, Sec. Lt. vom Jäger⸗Bat. Nr. 13, aus der aktiven Armee ausgeschieden und zu den Offizn. der Res. seines Bats. über— getreten. Richter, Oberst und Commandeur des Train-Bats. Nr. 12, Edler von der Planitz, Rittm. und Egcadr. Chef vom Ulanen⸗Regt. Nr. 18, in Genehmigung ihrer Abschiedsgefuche mit der gesetzl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen ihrer bisher. resp. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeichen zur Bisp. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 24. März. Schubert, Pr. Lt. der Res. vom Gren. Regt. Nr. 100, Rach, Pr. Tt. der Res. vom Inf. Regt. Nr. 193, v. Kirch bach, Pr. Lt. der Res. vom Schützen— Füs. Regt. Nr. 108, Teichmann, Pr. Lt. der Landw. Inf, Reu⸗ mann, Sec. Lt, der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 104, sämmtlich mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Unif,, Reichel, Pr. Lt. der Ref. vom Inf. Regt. Nr. 102, Däweritz, Pr. Lt. der Res. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 235, Ru? dolph,. Pr. Lt. der Res. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 17, v. Schön= berg-⸗Pötting, Pr. Lt. der Res. vom Train⸗Bat. Nr. 12, Row land, Brussig, Pr. Lts. der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 1023, Koldewey, Pr. Lt. der Tandw. Inf. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 106, Kühne, Pr. Lt. von der Landw. Inf. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 1G, Stock, v. Zimmermann, Sec. Lts. der Landw. Inf vom J. Bat. Landw. Regts. Nr. 1086, Wolf, Ser. Lt. der Landiv. Kav. vom 2. Bgt. Landw. Regts. Nr. 105, Herrmann, Pr. Lt. der Landw. Feld-Art. vom Ref. Landw. Bat. Nr. 108, Flemming, Sec. Lt. der Landw. Feld-⸗Art. vom 1. Bat. Landw. Regt. Nr. 10, v. Buttlar, Sec. Lt. der Landw. Kav. letztgen. Bats., der Letztere unter gleichzeit. Verleih. des Charaklerz als Pr. Lt. der Landw. Kav. auf geschehenes Ansuchen der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts⸗CGorpa. Den 24 März 1882. Dr. Gold⸗ schmidt, Stabsarzt der Landw. des 1. Bats. Landw. Regt. Rr. 106, auf geschehenes Ansuchen der Abschied bewilligt. Dr. Wach ⸗ mu th, Assist. Arzt 2. Kl. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, Dr. Reu- mann, Assist. Arjt 2. Kl. vom Schützen⸗Füs. Regt. Nr. 108, aus dem aktiven Sanitätseerps ausgeschieden und zu den Aerjten der Res. des Res. Landw. Bat. Nr. 108 übergetrefen, 1c. Dr. Wacht⸗ muth unter gleichzeit. Besörder. zum Assist. Arzt 1. Kl. der Ref, CFreuzinger, Assist. Arst 2. Kl. vom Inf. Regt. Rr. 165, zum Assist. Arjt 1. Kl., kefördert. Kallie fe, Stabz. und Abtkeil. Arzt von der 3. Abtheil. Feld- Art. Regts. Nr 12, zum Inf. Regt. Nr. 106. Dr. Rabenhorst, Stabs. und Balg. Arjt rom Letztgen. Reg. jur 3. Abtheil. Feld- Art. Regt. Nr. 12, Dr. Machgte, Assist. Arzt 1 Kl. vom Inf. Regt. Nr. 107, zum Inf. Regt. Nr. 133, Dr. Schaffrath, Assist. Arzt 1. Tl. vom Inf. Regt. Nr. 104. jum Gren. Regt. Nr. 100, Fröbtlich, Assist. Arm 1. Kl. vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, zum Inf. Regt. Nr. 101, Dr. Räther, Assist. Arzt 2. Al. vom Gren. Regt. Nr. j, zum Inf. Regt. Nr. 195, Dr. Se dmavyr, Assist. Arjt 2. KRI. vom Gren. Regt. Nr. 101 jum Fuß ⸗Art. Regt. Nr. 12, Dr. Becker, mt Arzt * * vom Feld ⸗Art. Regt. Nr. 28, zum Inf. Regt. Nr 133 versetzt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee ⸗Corps. Grnennungen, Beförderungen und Verfetzungen. 2 aktiven Heere. 30. März. Frhr. Pergler v. Perglas, berst à Ja Suite det Inf. Regts. Nr. 122, ö mit der Führung der 54. Inf. Brig. jum Commandeunr bieser Brig.
ernannnt. In der Kaiserlichen Marine. Ernennu ngen, Beförderungen, een gen 2c. Berlin, 1. April. Frhr. v. Hollen, Mensing 1, Rorw. Tavplfäng, ju Kapitäns zur Ser besordert, Graf v. Reichenbach,
V. Zu 8. 8. zeichniß der Stellen im Reschsdtenst präjudisirt den von d des. regierungen auffustellenden Verzeichni * 56 von den Landei
Korvo. Kapltän, der Gharafter als Kapitän zur Ser verlieben.
Deutsches Reich.
Statistische Nachrichten.
posteinrichtungen im allgemeinen Post verein. (Stat. Corr.) Die neueste, das Jahr 1889 betreffende internationale Poststatistik erstreckt sich über 42 selbständige Staaten oder mit eigenem Postwesen auggestattete Kolonien, ist indessen nicht vollständig, indem manche dem allgemeinen Postverein angehörige, geschweige die demselben fremden Staaten keinen Nachweis an das internationale ostbureau ju Bern eingeschickt haben. So fehlen 3. B. die dem . benachbarten Länder, Algerien, Cuba, Brasilien u. s. w. Hennoch ist die Menge der berichtenden Reichs und Postverwaltungen roß genug, daß vielfache Vergleichungen angestellt werden können. ir beschränken uns hier auf einige Hauptzahlen und verweisen für Details auf Nr. 3 der „Union postale. Nach den offiziellen Angaben der Postverwaltungen waren zu Ende 1880: ö die Fläche die Bevöl- Post!' *in. der st⸗ Brief ⸗ Beam⸗ 9m kerung anstalten kasten ten 539 353 45198 401 9460 57 782 66 680 Desterreich . 300234 221307065 4025 8013 13977 k 335 077 16700000 2301 3263 5549 Rufsisches Reich. 22 938 86 95 90 909 44568 7957 15255 Schweden. . 442 818 4578901 1785 2700 3 369 Norwegen.. 318 195 1929000 924 362 136 Dänemark... 39 635 1980675 560 3382 2 7127 Britannien . 316 829 34 505 043 14549 27709 35589 Niederland... 33 840 4060578 1316 3047 3973 Luxemburg. 2587 209 570 66 337 269 Belgien . ; 29 45 5536 654 . 166 4 214 ,,, 41 418 2831 787 2852 5270 5657 Frankreich... 528 401 36 905788 5942 57 960 43 308 ö 50M7 036 16731 570 264 9 406 7 399 ortugal (kontin.) 92 829 4745 124 56 1530 kö 296 323 28437091 11 550 15 813 Griechenland .. 59 211 1879 775 385 276 Rumänien. 160 150 5010000 ersien. 1651000 7090009 . . 382 450 35 925 313 eg rn, ;
ochinchina .. 59 458 1592202 Niederl. Indien. 1577842 23499871
anf, . 512 281 249 . ö 2351 740 191 047 379 . 63 976 2604140 Seychelle. .. 142 14035 Röéunion ... 2600 180 295 Nossi⸗ B66... 293 8 155 Egypten 560 000 526099 Senegal ... . 194 255 St. Pierre u. M. 235 5121 Verein. Staaten. 10360 178 50152 866 42989 18460 Mexico. 1921240 10984 202 9 ; Honduras (Rep.) 70 357 380 000 20 Brit. Honduras . 19 585 24710 3 3 Guadeloupe. 1848 177945 4 ö 1130 42 447 6 Surinam. H 9321 52 466 20 Cayenne 115200 26116 15 Argentina... 4195 529) 24000900 371 200 , 6. 25 825 5 29 8
Ueber die Flächenzahlen, welche bei mehreren Staaten sowohl von den anderweit, als auch von den in der Poststatistik früher ver⸗ öffentlichten abweichen, ist Folgendes anzuführen. Beim Deutschen Reiche fehlen 5l5ß 4km Gewässer der Haffe u. dgl.; in Oesterreich, Rußland, Schweden (hier 36 997 qkm), Norwegen, Frankreich, dem kontinentalen Theile Portugals, Japan, Nordamerika, Honduras und der Argentinischen Republik sind sie mitgezählt, in Dänemark, Nie⸗ derland und Guadeloupe wieder nicht. Fläche und Bevölkerung des britischen Indiens sind ohne Schutz und Lehnstaaten, Egyptens ohne Nubien und Kordofan verstanden, wogegen die Postanstalten Nu⸗ biens und des Sudans aus den Nachweisungen nicht ausgeschlossen wurden. ⸗ ; ö ;
Bezüglich des Zeitraumes, für welchen die Poststatistik auf⸗ genommen ist, bemerken wir, daß das letzte Rechnungsjahr für das ranzösische Gebiet am Senegal mit Ende 1879, für Portugal und die Vereinigten Staaten mit 30. Juli 1880 und für britisch Indien mit 31. März 1880 endigte. . U
Die Bevölkerung soll im Deutschen Reiche, Desterreich Ungarn, Niederland, Luxemburg, der Schweiz, Japan, den Vereinigten Staaten und Surinam dem Ergebnisse der Volks zahlung von 1880 entsprechen, im Archipel der Seychelles demjenigen von 1881, in Schweden, Belgien und Guadeloupe dem von 18 9, in St. Pierre nebst Miquelon und Tahiti dem von 1877, in Spanien dem 187 zer, in britisch Honduras dem 1371er und in der Argentinischen Republik dem 1869er. Für Italien ist die Bevölkerung auf Ende 1879 berechnet, für Cochinchina axproximativ angegeben. Man findet in anderen Quellen stark abweichende Zahlen z. B. in der Anlage zur Statistik des österreichischen Postwesens 15 695 184 Bewohner des ungarischen Staatsgebietes von 224 095 qkm Fläche. ;
Unter den Postanstalten aller Art befinden sich in Belgien 19 ambulante und. 7 Anhängsel (bureaux annexes), nicht aber in britisch Indien 770 Distriktspostanstalten mit 1683 Briefkasten. An. Wagen und Schiffen befindliche Brieffasten sind in Oesterreich, Britannien und Nordamerika außerdem die der Postanstalten in beiden letzteren Ländern nicht mitgezählt, wohl aber in Spanien die den Gemeinden gehörigen. .
Zu den Postbeamten mußten die Telegraphenbeamten des Deut ; schen Reiche postgebiets, Rumäniens und des niederländischen Indiens hin. zugezählt werden, weil die beiden Verwaltungezweige daselbst ganz mit einander verbunden sind. Ebenso geschah es in Frankreich, wo 6122 Verwaltungs ⸗ und Bureaubeamte dem Post ⸗ und Telegraphenverkebr emeinsam obliegen. In Cochinchina stehen außer den Beamten 300 . als Curiere im Postdienste. ; ĩ
Wird nach der österreichischen Zusammenzählung Bulgarien mit s62 021 Km, 1998 060 Bewohnern, 41 Postanstalten und 116 Post— beamten in die Statistik einbezogen und das russische Asien bei Europa belassen, so beträgt die Summe der verzeichneten Zahlen für die Staaten in
den Erdtheilen
(unvollstandig)
in den Ländern:
Bevolkerung n Beamte 228 251
330 180009 56 134 2619 090990 9447 427458 565 000 5655000 201 687 16 804 600 63 350 000 44350 62 162 Polvnesien ... 1175 25 825 H 8 jusam men J 530 900 S661 160000 ; 110 137 333 856 In der Regel werden die Postanstalten mit der Bexslkerung verglichen, und da stellt sich denn heraus, daß die Schweiz schen für Noz, die Vereinigten Staaten für 1167, die einer flottanten Fischer⸗ bevölkerung alg Sammelstelle dienenden Inseln St; Pierre und Miquelon für 12865, das französische Guvana für 1632, Norwegen ür M8 und Britannien für 2377 Ginwohner eine Postanstalt be— en Deutschland mit 778 steht hiernach nicht alljuwcit vor dem allgemelnen Durchschnitte von 6003. Diese Art der Bere hnung lebt von der Versorgung des Briefcerkehrg aber eine unrichtige Vor= ellung; es leuchtet ein, daß Guvana und Norwegen nicht reichlicher als etwa Schweden oder Niederland versehen sein werden, denen sie scheinbar vorangehen. Eine mit Räumlichkeiten und Beamten wobl ausgerüstete Postanstalt kann den Briefverfebr eines stark bevölkerten . besser ältigen, als mehrere eg fr; über eine weite i f ** ö. * Verkehr —— gleich 4 Bevõlkerung erselben von Beamten ju regeln vermögen. Richtiger, obschon gleichfalla nicht völlig 862 ist die Ver⸗ ichung der Anstaltenjahl mit der Fläche. allgemeinen Durch ·
qkm Fläche
26 072 280 6087000
schnitt kommt auf 450 ahm eine Postanstalt, im russischen Reiche auf 4944 und in Nordamerika auf 241. Von den europäischen Staaten sind am dichtesten mit Postanstalten versehen: die Schwei; bei 14,65, Großbritannien und Irland bei 21.8, Niederland bei 25, Belgien bei 372, Luxemburg bei 39.2, das Deutsche Reich bei 57 Dänemark bei 0,8, Oesterreich diesseit der Leitha bei 74,7, Frankreich bei 88,9 und Italien bei 89 4km für eine Postanstalt, während Japan eine solche bereits auf 82 qkm besitzt.
Wollte man die Zahl der Postbeamten zum Ausgangspunkte der Vergleichung machen, so würde das Deutsche Reich noch Luxemburg, Belgien, Niederland und Britannien überflügeln und sogleich der Schweiz folgen, woselbst ein Postbeamter durchschnittlich den Verkehr von nur 5090 Personen vermittelt.
— Das kürzlich ausgegebene 2. Heft des 22. Bandes der Bei⸗
träge zur Statistik des Großherzogthums Hessen?, heraus-
gegeben von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landesstatistik,
hat folgenden Inhalt: J. Uebersicht der Geschäfte der ordent⸗
lichen streitigen Gerichtsbarkeit bei dem Großherzoglichen
Ober⸗Landesgerichte zu Darmstadt und bei den Gerichten und Staats⸗
anwaltschaften im Bezirke desselben während des Geschäftsjahres 1880.
II. Beiträge zur Medizinalstatistik des Greßherzogthums Fesn im
Jahre 1879. Vom Großherzoglichen Ober -⸗Medizinal⸗Rath Dr.
Pfeiffer. — Wir entnehmen der erstgenannten Uebersicht
folgende Angaben: Bei den Amtsgerichten sind im Jahre 1849 an⸗
hängig geworden: Sühnesachen 2039 (darunter Ehesachen 219
Mahnsachen 99 410; gewöhnliche Prozesse 21 3713; . Urkunden prozesse
1697 (darunter . 1368); Entmündigungssachen 211
Aufgebotsverfahren 90; Arreste und einstweilige Verfügungen 1963;
Anträge außerhalb eines bei dem Gexichte anhängigen Rechts—
streites 472; Vertheilungsverfahren (betr. bewegliches Vermögen) 61;
Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens
Jö96; andere Anträge betr. Zwangsvollstreckung 3268. Die Zahl der
mündlichen Verhandlungen in Sachen, welche anhängig geworden sind:
a. in früheren Jahren belief sich auf 5552, b. im laufenden Jahre 23 446, zusammen 28 998 (darunter kontradiktorische Verhandlungen 14929. Konkursverfahren waren anhängig: überjährige 154, dies⸗ jährige 233, zusammen 387. Davon sind beendet 193, blieben dem⸗ nach unbeendet 194. Von den 193 beendeten Konkursverfahren sind beendet: a. durch Zurückweisung des Antrags auf Konkurseröffnung 35, b. durch Schlußvertheilung 32, . durch Zwangsvergleich 57, d. auf andere Art 69. — Die Zahl der Strafsachen betrug im Gan⸗ zen 132593. Ordentliche Sitzungen der Schöffengerichte wurden 1626 abgehalten, gußerordentliche Sitzungen 62. Hauptverhandlungen fanden statt: a, vor den Schöffen⸗ gerichten 7900, b. vor den Amtszrichtern 13 285. Urtheile wurden gefällt a. von den Schöffengerichten 7015, von, den Amts gerichten 12 877. Von diesen Urtheilen ergingen: in Forst⸗ und Feld⸗ rügesachen 2214, in Privatklagesachen 102, wegen anderer Vergehen Z38569, wegen anderer Uebertretungen 13137. Durch die ergangenen Urtheile erster Instanz sind Personen a. verurtheilt 19 811 (darunter durch die Schoͤffen gerichte 6897), h. freigesprochen 2388 (darunter durch Urtheile der Schöffengerichte 1568). An Rechtshülfesachen sind i. J. 1880 vorgekommen: a. Ersuchen an das Amtsgericht 13 890, b. Ersuchen an die Gerichtsschreiberei 3331. — Bei den Landgerichten sind im Jahre 1880 1) in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten in erster Instanz anhängig geworden, und zwar vor den Civilkammern: ge— wöhnliche Prozesse 2798, Urkundenprozesse 127, Arreste und einst— weilige Verfügungen 125, Prozesse in Ehesachen 116. Prozesse in Ent— mündigungssachen 2. Vor den Kammern für Handelssachen sind an, hängig geworden: gewöhnliche Prozesse 780, Urkundenproz sse 757 (darunter Wechselprozesse 742), Arreste und, einstweilige Verfügungen 50. In der Berufungsinstanz sind anhängig geworden: gewöhnliche Prozesse 5öoß, Urkundenprozesse 4. Die Zahl der Beschwerden belief sich: a. in bürgerlichen Rechtestreitigkeiten 266, im Konkurs⸗ verfahren 25. Die Zahl der mündlichen Verhandlungen in erster Instanz betrug: 1) vor den Civilkammern 5810 Cdar⸗ unter kontradiktorische Verhandlungen 2984, 2) vor den Kammern für Handelssachen 1848 (darunter kontradiktorische Verhandlungen 568. Die Zatl der mündlichen Verhandlungen in der Berufungsinstannz war 654 (darunter kontradiktorische Ver⸗ handlungen 515). — Vor den Schwurgerichten fanden statt: 1) Hauptverhandlungen 86, 2) Urtheile 84. 3) Es sind nach diesen Urtheilen: a. verurtheilt 69, b. freigesprochen 35. Vor der Straf— kammer in erster Instanz kamen vor:; 1) Hauptverhandlungen 849, 2) Urtheile 728. 3) Es sind nach diesen Urfheilen in erster Instanz: a verurtheilt 913, b. freigesprochen 139, 4) von den Urtheilen ergin⸗ gen in Sachen, in denen das Hauptverfahren eröffnet worden ist: wegen Verbrechen 365, wegen Vergehen 363. Vor den Straf⸗ kammern in der Berufunginstanz sind anhängig gewesen: 1) Hauptverhandlungen 492, 2) Urtheile 456, 9) von diesen Urtheilen ergingen nach der Verhandlung: vor fünf Richtern 24, vor drei Richtern 242, 4) die nach der Verhandlung vor drei Richtern ergan— genen Urtheile vertheilen sich auf folgende Sachen: a. Privatllage⸗ sachen 72, b. andere Sachen 170, 5) von den ergangenen Urtheilen lauten; auf (vollständige oder theilweise) Aufhebung des ersten Ur: theils 225, auf Gollständige) Verwerfung der Berufung 231. Bei dem Ober ⸗Landesgericht betrug bei den bürgerlichen Rechtestreitigkeiten in der Berufungsinstanz die Zahl der Sachen 506, die Zahl der mündlichen Verhandlungen 458 (darunter kontradiktorische Ver⸗ handlungen 412), die Zabl der im Jahre 1889 anhängig gewordenen Beschwerden in bürgerlichen Rechtestreitigkeiten und in Konkursverfahren 88, und zwar: a in Angelegenheiten, in welchen das Amtegericht in erster Instanz entschieden hat? 25; . in Angelegen—⸗ heiten, in welchen das Landgericht in erster Instanz entschieden hat: 65. — Bei den Strafsachen belief sich die Zahl der Sachen, und zwar: 1) Revisionen gegen Urtheile der Berufungeinstanz, betr. Privat klagesachen, auf 3 (davon sind erledigt 1), andere Vergehen und Ueber · tretungen 17 (davon erledigt 15); 2) Beschwerden in Strafsachen, in erste Instanz gehörend: vor das Amts oder Schöffengericht 7 (davon erledigt 6), vor die Strafkammer 9 (lämmtlich erledigt); 3) Be— rufungen in Rheinschiffahrtssachen: 1. Bei den Revisionen gegen Ur= theile der Berufungeinstanz sind vorgewesen: a. Dauxtverhandlungen 14, b. Urtheile 11, darunter auf Aufhebung des Berufungsurtheils 4, auf Verwerfung der Revision 10.
Gewerbe und Sandel.
Der 5sterreichisch ⸗ ungarische nnen, im ahre 1881 stellt sich nach den amtlichen Augweisen in seinen nr n, gz, 4 6 Es betrug nämlich im Vergleiche zu den 59 vorangegangenen Jahren: z Jab Einfuhr Ausfuhr Mebrausfubr
Werth in Millionen Gulden
. . 595,2 60,9
k 666 6 111,
11 . 654,7 102,6
1 675, 123,7
188690. . . 6134 679,6 66,2
issl.. . 618 fis, 3 Es hat demnach seit 1876 die Einfubr um 113, die Ausfuhr aber um 120,5 Millionen zugenommen. Gegen das Vorjahr ist die Ein- fuhr um 335, die Ausfuhr um 6,2 Millionen gestiegen und hat sich die Handelsbilanz um 25. Millionen günstiger gestaltet. Gegen das Jahr 1879 dagegen hat die Einfuhr um 96,5 Millionen, die Ausfubr aber nur um 59.3 Millionen zugenommen und wird die günstige Bilan des Jahres 1879 der reichlichen 1878er Ernte ee. Was den Getreidebandel betrifft, so war die Einfubr in Weizen, wenn auch nicht so erheblich wie im Vorjahre, überwiegend, doch wurde die Differenz durch den Mehl⸗Exvort ausgeglichen. In Roggen war bei Temlich gleicher Ausfuhr die Einsuhr in Folge der beferen Ernte wesentlich geringer. In Gerste ist der Export um 4749027 — — Gentner zurückgeblieben, in Hafer dagegen um 578 662 metrische Gentner gestiegen. Die Mebreinfubr in Malg ist bereite nor · malen Erscheinung geworden, da mit Augnahme der Jahre 1875 und 1576 der Bedarf steig durch den Import gedeckt werden mußte. Be
merkenswerth ist noch der bedeutende Export in Rap. Dem Werthe nach betrug die Einfuhr in Getreide 54.1, Mehl 7,6, anderen Feld⸗ früchten 15,3 Millionen Gulden; die Ausfuhr dagegen betrug in Ge⸗ treide 85.3, Mehl 22,8, anderen Feldfrüchten 30,3 Millionen Gulden, und ergiebt sich somit ein Exportüberschuß von 61,5 Millionen Gulden. Von anderen Verbrauchsartiteln ist die Einfuhr gestiegen in Kaffee von 331206 auf 369 602, in Gewürzen von 18375 auf 20 723, in Südfrüchten von 279 154 auf 311794, in Petroleum von 11541590 auf 1414799 metrische Centner, was auf einen stärkeren Konsumbedarf schließen läßt. Die Ausfuhr in Zucker ist gestiegen von 2466 680 auf 2 785 885, Eiern von 281 602 auf 315 789, Bier von 306 858 auf 313240 und in Spiritus von 204 663 auf 206 802 metrische Centner. Dagegen ergiebt sich bei der Ausfuhr in Wein ein Rückgang, und zwar von 905 841 auf 449 193 metrische Centner. Der Holzexport ist von 15,7 auf 17,9 Millionen metrische Centner ge— stiegen. In Steinkohlen hat die Einfuhr von 21,96 Millionen auf 21 64 Millionen ab⸗, die Ausfuhr dagegen von 5, 35 Millionen auf 6,72 Millionen metrische Centner zugenommen, während der Export in Braunkohlen nur 28,8 Millionen gegen 31,5 Millionen metrische Centner im Vorjahre erreichte. — Der Viehhandel zeigt eine mäßige Besserung, doch hat die Einfuhr mehr als die Ausfuhr zugenommen, was auf einen stärkeren Verbrauch im Inlande schließen läßt. Bei dem Handel in Borstenvieh ergiebt sich, daß die Einfuhr von 209 1338 auf 339 650, die Ausfuhr von 242 394 auf 355 341 Stück gestiegen ist. — Der Verkehr in Edelmetallen und Münzen gestaltete sich folgendermaßen: .
Einfuhr Einfuhr Ausfuhr
e n Gold. . 19798000 2192 350 22207 200 3200700 Silber . 13 034 447 269 836 7 123 342 15 404 804 Die Einfuhr ist in Gold um 24 Millionen zurückgeblieben, während die Einfuhr an Silber um 5, Millionen gestiegen ist. — An Zöllen und Nebengebühren sind eingegangen in Gold 9 294 424, in Silber 24126 935, in Bankoaluta 165 389, zusammen 33 585 848 Gulden. Im Jahre 1880 sind eingeflossen in Gold 7767 175, in Silber 22 363 336, in Bankvaluta 181 310, zusammen 30211 821 Gulden. Mit Berücksichtigung des Goldcourses ergiebt sich ein Mehrertrag von 3,7 Millionen Gulden.
Lite rarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Der Arbeiterfreund. Erstes Heft. — Inhalt:; Abhandlungen. Grundbedingungen einer Lösung der Arbeiterfrage, Von Dr, Victor Böhmert. — Der Arbeiterstand Berlins und seine Vergnügungen. Von Johannes Berndt. — Die soziale Bedeutung von Volks kaffee⸗ häusern. Von A. Lammers. — Der deutsche Arbeitsmarkt in den Jahren 18890 und 1881. JI. — Die Jahresberichte der deutschen
abrikinspektoren. — Monatschronik über die Monate Januar und kö 1882.
Milch⸗-Zeitung. Nr. 13. — Inhalt: Zur Veranstaltung von landwirthschaftlichen Thier-Ausstellungen. Von C. Petersen. — Ver- schiedene Mittheilungen. Deutschland. Berlin. Einfuhr-⸗Verbet von amerikanischem Fleisch. — Breslau. Maschinen⸗Prüfung. — Mäuse⸗ Kalamität. — Ansteckende Hausthier-Krankheiten. Deutschland. Rin⸗ derpest. Grenzsperre. — Ausstellungen. Oesterreich Ungarn. Mastvieh⸗ Ausstellung in Wien. — Allgemeine Berichte. Bullen⸗Stationen in der Provinz Sachsen. — Eine Vieh Auktion in den oldenburgischen Wesermarschen und das Wesermarsch⸗Herdbuch. — Erfahrungen in der Praxis. Zeichnen von Herdbuch⸗ und Stammzucht⸗Register-Thieren. — Torfstreu. — Bösartige Pferde⸗Seuche in Schleswig ⸗Holstein. — Voll- oder Halbmast bei englischen Fleischschafen? — Neue Erfindung im Hufbeschlage der Pferde. — Beschäfts⸗Abschuß der Mol kerei⸗ Genossenschaft zu Stuhm e. G. am 31. Dezember 1881. — Geräthe, Maschinen⸗ und Baukunde. Torfzerreißungs⸗Maschinen. — Die Klein⸗ motoren und der deutsche Molkereibetrieb. Von Hagedorn. (Schluß.) — Literatur. Der Ausbruch der Rinderpest in Schlesien im Dezember 1881. — Ferments et maladies (Die Fermente und die Krankheiten). — Sprechsaal. Getrocknetes Fleisch, Fleischpulver. — Deutsche Butter in Blechdosen. — Markt- und Ausstellungs⸗Kalender. — An⸗ und Verkäufe von Zuchtvieh. Marktberichte. — Anzeigen.
Das Schiff. Nr. 1096. — Inhalt: Ueber moderne Schlepp— dampfer. — Der Güterverkehr der bedeutenderen Rheinhäfen. — Das Rhein⸗Weser⸗Elbkanalprojekt. — Kettenschiffahrt . d. Main. — Die Regulirung der preußischen Elbe. — Die Oder Geschwindigleit der Oder. — Uferordnung in Rosawitz. — Der Schiffahrts betrieb auf der Weichsel. — Die neue Donau⸗Konvention. — Stationen der Donau⸗Dampfschiffahrtsgesellschafst. — Zur Warnung bei Fracht⸗ abschlüssen. — Schiffbau. — Wasserbau. — Schiffsbetrieb. — Flößerei. — Unfälle. — Polizei und Gericht. — Personalien. — Frachtenmarkt. — Versicherung. — Vereine. — Geschftsbericht. — Vermischtes. — Wasserstände. — Course. — Briefkasten. * aar,, gem, e, ne, dnn, e=, 8 2 — . .
Journal für Landwirthschaft. XXX. Band. Heft 1. — Inhalt: Originalabhandlungen. Ueber die Bestimmung der sog. halblöslichen Poaꝛsphorsäure in Phosphaten von Dr. A. Grupe und Professor Dr. B. Tollens. — Notiz über das Verhalten von Phos⸗ phaten zu Citronensäurelösungen. Von H. v. Ollech und Professor B. Tollens. — Ueber Prüfung der Reinheit von phosphorsaurem Magnesium. Von Professor De. B. Tollen. — Untersuchungen auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen Betriebslehre. I) Preisbestim⸗ mung der in der Wirthschaft erzeugten und wieder verbrauchten Pro- dukte mit Aueschluß des Düngers. Von G. Drechsler. — Ueber die von Rodbertus vorgeschlagene Organisgtion des landwirthschaftlichen Kredites. Von Dr. O. V. Leo. — Düngungsversuche auf unfrucht barem Haidesandboden. Von Prof. Dr. Ad. Mayer. — Literatur: Haubner, Die Gesundheitspflege der landwirlhschaftlichen Daussäuge⸗ thiere. — Wilckens, Grundzüge der Naturgeschichte der Dausthiere. — Liebscher, Untersuchungen über die Lupinen⸗Krankheit der Schafe. — Arnold und Lemke, Beitrag zur Klarstellung der Ursache der Lupinose. — Semler, Bedeutung der nordamerikanischen Konkurrenz. — Ver schiedenes: Zur Untersuchung der Phosphorsäure ⸗Dünger.
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