Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Berlin, 18. April. Kaiser und König empfingen heute de von Madai, nahmen in Gegenwart des Kommandanten militäri Vortrag des General⸗Lie
Beide Kaiserli auf der Ballsestlichkeit d
Ihre Majestät die wird Sich morgen nach Weimar und von do nach Wiesbaden begeben.
— Ihre Kai der Kronprin gestern Vormittag
aus Bem. 299 zu Kap. 113 Tit. 42,
Preußen. Se. Majestät der n Polizei⸗Präsidenten Gouverneurs und des sche Meldungen und demnächst den utenants von Albedyll entgegen.
che Majestäten erschienen gestern es italienischen Botschafters. Kaiserin
ö. aus Bem. 302 zu Kap. 115 Tit. 3,
*
aus Bem. 313 zu Kap. 125 Tit. 12 der dauernden außerordentlichen Ausgaben;
Summe von 3765 M 44 3 aus Bem. 338
rmächtigung hinausgeht, die durch die Zweck⸗
19 Tit. 6 des Extraordinariums geg
349 zu Kap. 12 Tit. 1, 312 035 .
12 der einmali
sodann die
dieselbe über die E bezeichnung des Kap.
von 500 ½ς aus Bem.
aus Bem. 342 zu Kap Ausgaben; von 30 S aus
außeretatsmãßigen ertraordinär
b. Etatsüberschreitungen,
31 097 ½ 88 3 aus B
345 ½ dus Bem. 124;
4h53 M 11 3 aus Bem. 287
2480 M aus Bem. 298 zu K
682 M 19
und Königin
rt am Donnerstag gen und außerordentlichen
Bem. 343 zum Fonds sub VI. der en Ausgaben;
und zwar im Betrage von
em 47 zu Kap. 1 Tit. 17,
u Kap. 11 Tit. 4,
zu Kap. 113 Tit. 24,
ap. 113 Tit. 38, des Ordi⸗
3 aus Bem. 339 zu Kap. 11 des Extraordi—
nachträglich zu genehmigen; III unter AUufrechthaltun Rechnung für das Jahr 18 Königlichen Staatsregierun nung über den Staatshaus die Rechnungen über das Jahr 1. April 1 Bei Schluß des Blattes trat chrift über die Ausführu gl, betreffend die Bewilli zur Hebung der wirthschaftlichen nothleidenden Theilen Oppeln, ein.
— Um den Beamten welche vielfach auf isolirten bürgerliche Erziehung Minister der öffentli 3. d. Mts. die Königlichen Direktio künftig den Söhnen Staats- oder vom St angestellten Beamten schulen aller Art, anstalten (Unive
serlichen und Königlichen Hoheiten z und die Kronprinzefsin' besuchten von 10 bis 11 Uhr die Heraldische Aus—
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz nahm hierauf mili⸗ che Meldungen entgegen und ertheilte dem Landesdirektor Freiherrn von der Goltz, Audienz. n die Höchsten Herrschaften den Bot⸗ von Keudell sowie den Staats-Minister a. D. von nd hierauf den Botschafter Grafen Münster.
Ihre Kaiserlichen Hoheiten mit Ihrer Prinzessin Victoria dem Ball bei dem italienischen Botschafter und der Gräfin Launay bei.
der Provinz Pommern,
Nachmittags empfinge . g des Vorbehalts 1X. zur allgemeinen 73 im Uebrigen die Entlastung der in Beziehung auf die allgemeine Rech—⸗ April 1878/79, sowie en Staatsschatzes für
Abends wohnten 2. ö lt des Jahres 1. Königlichen Hoheit der die Fonds des ehemalig SIS / 19 auszusprechen. das Haus in die Berathung ng des Gesetzes vom 23. Fe⸗
gung von Staatsmitteln
der Denks
— In der am 17. A Ministers von Boettiche Bundesraths nahm die Ve Ernennung und dem Aussch zum Bundesrath. Dem Ent fend die Verwendung gifti Nahrungsmitteln, Genuß wurde in der von den Aus Zustimmung ertheilt. Die Ve Entwurf eines Gesetzes, Wittwen und Waisen von der Kaiserlichen Marine, so den zuständigen Ausschüssen zur
— Die vereinigten Aussch das Landheer und die Festun sowie die vereinigten Ausschüsse f für Justizwesen hielten heute
— In der heuti Abgeordneten, we zahlreichen Kommissarien nächst ohne Debatte in dritter Ber Gesetzes, betreffend die Errichtun schenPackhofsanlage in Be den Entwurf eines Gesetzes, be Uebereignung eines Absch garten in Berlin an das Berathung des Entwurfs eines hebung der Verbote Schäfervorvieh und der besonderen Kin und Umzugstermine Nachdem der lichen Umzugstermin ausgesproche dagegen auf die Unausführbarke war, nahm das Haus das vom Amendement Schäfer und deren Gesinde in Zuk
pril unter dem Vorsitze des Staats gehaltenen Plenarsitzung des rsammlung Kenntniß von der eiden mehrerer Bevollmächtigten wurfe einer Verordnung, ger Farben zur Herstellun mitteln und Geb schüssen beantragten Fassu rsammlung beschloß sodan betreffend die Fürsorge für die Angehörigen des Reichsheeres und rere Eingaben von Privaten orberathung zu überweisen.
üsse des Bundesraths für für Rechnunswesen,
ür Handel und Verkehr und Sitzungen.
en (47.) Sitzung des Hauses der Minister Bitter nebst erledigte das Haus zu⸗ athung den Entwurf eines geiner neuen fiskali⸗ rlin, dann in zweiter Berathung treffend die unentgeltliche nitts vom großen Thier— Reich. Es folgte die zweite Gesetzes, betreffend die Auf⸗ sogenannte ndigungsfristen und deren Gesinde.
Regierungsbezirks
der Staatseisenbahnverwaltung, Stationen domizilirt sind, die gute ihrer Kinder zu erleichtern, durch Cirkularerlaß vom nen generell ermächtigt, und Töchtern der bei einer aate verwalteten Eisenbahn
zum Besuch von mit Ausnahme der höhere rsitäten, Gymnasien ꝛc.), tirung von Spezialunterrichtsstunden l stunden c) freie Fahrt in dritter W gen. Dieselbe Vergünstigung darf in der Kinder von Beamten zum Besuch der vo und Unterrichtsstunden außer länger dauernden Aufenthal Schluß der Unt
rauchsgegenst chen Arbeiten
Fortbildungs⸗ n Unterrichts⸗ sowie zur Frequen⸗ Musikstunden, Näh⸗ agenklasse zu bewilli⸗ n Fällen, in welchen rbezeichneten Schulen halb des Domizils ihrer Eltern beim Beginn und Schulferien gewährt
er der Finanz
] t nehmen, beiwohnte J
errichtskurse bezw. der
— Die Anordnun fügungen vom 10. M Ermittelungen der Geri lichen Rechtsstreiti getroffen waren, und des Justiz Etats jahr 1882/83
— Das Aussetzen
ten Hause an einer St Kinde, sobald es schrie, sof bewohner und deren Hülfe einem Urtheil
gen, welche durch die allgemeinen Ver— ärz und 21. Juli 1881 chts kosten einn ahm gkeiten sür das Et sind nach einem Erlaß des sters vom 7. Februar d. zu befolgen.
zum Zwecke der en in bürger⸗ atejahr 188/82 Finanz⸗Ministers J. auch für das
für Schäfer nes Kindes in
e und zu einer Zeit, ort die Aufmerksamkeit der Haus⸗ zu Theil werden mußte des Reichsgerichts, Januar d. J., nicht als Kin des §. 221 Str. G. B. zu best
— Die Bestimmung der Nove vom 23. Juli 1879, wonach bei sog. die Zahlung des Kaufpreises Unterschied zwischen dem Ka Rückkaufspreise als bedungen und die Uebergabe der Sach das Darlehn gilt, findet gerichts, III. Sirasse die von einem gewer händler abgeschlossene aber auf die Rückk Pfandleihgewerb die Stipulation eines Eigenthums in Folge von Kauf Käufer nicht ausgeschlossen, torische Verbindlichkeit zum Falle festgesetzten
n hatte, vom Regierungstisch Absicht hingewiesen Abg. Jacobs zu 5§. 2 ge⸗ ch die Kündigung unft Ende März, der Um— des Monats
stand zur zweiten setzes, betreffend die Aus⸗ nassauischen der nassauischen evan⸗ aisenkasse auf s Konsistorial⸗
ist, nach II. Strafs., vom 27. desaussetzung im Sinne
erfolgen müsse. Berathung der Entwurf eines Ge Wirksam ke Centralkirchenfonds und Pfarr⸗Wittwen hessischen Theile de
Die Kommission beantra das Haus der Ab dem Gesetz,
vierter Stelle lle zur Gewerbeordnung
Rückkaufsgeschäften als Hingabe des Darlehns, der uspreise und dem verabredeten e Vergütung für das Darlehn e als Verpfändung derselben für nach einem Urtheil des Reichs⸗ nats, vom 4. Januar d. J, bsmäßigen Pfandleiher resp. R n Rückkaufegeschäfte Anwendur aufsverträge von Per sonen, „An sich aber Rückkaufsrechts der Ue
dehnung
gel ischen die vormals bezirks Wies gte hierzu:
geordneten wolle beschließen:
Ausdehnung der Wirksamkeit des und der Nassauisch senkasse auf die v Wiesbaden mit dem v e, . Zusatz zu Artikel II. derfelben
n betreffend die Nassauischen Centralkirchenfonds Pfarrwittwen⸗ und Wai des Konsistorialbezirks
en evangelichen ssischen Theile on der Kommission
seine Zustimmung
welche ein würde durch bergang des und Uebergabe auf den sondern für diesen nur die obliga⸗ Rückverkauf unter den im konkreten Bedingungen begründet sein durch den Verkauf der Sache an e tragsrecht verletzt, nicht aber, schlagung erforderlich, in fre worden sein.“
— Bestellt in einem Gastlokal ein Speisen und Getränke, ohne von seiner, ih losigkeit und Zahlungsunfähigkeit dem Ga Personal Mittheilung zu machen, theil des Reichsgerichts, dieses Verhalten zur Bestrafung de Betruges, ohne daß bedarf, aus welchen über seine Zahlungsfähigkeit zu erregen,
— Der Königliche Gesandte am württemb Wirkliche Geheime Legations⸗Rath von Bülo getroffen, um sich wärtigen Angelegen Kaisers und Königs nach Wi rend der Abwesenhe Legatione⸗Rath Graf Führung der Geschäfte betr
— Die Bevollmächtigten zum Unter⸗Staatesekretär Dr. von Staats⸗Minister von Riede * Minister von Nostitz⸗Wallw Fürstenthums Waldeck und Pyr hier angekommen.
— Der Genera burg, General⸗ Königs und Cor
e nicht betreiben.
Nach einer kürzeren Debatte wurde in der Kommissionsankra der Fassung
dessen vom Hause ig abgelehnt und der Gesetzentwurf in der Regierungsvorlage angenommen.
Es folgte die Berathung der Sskammersürd ohne Debatte
und es würde inen Dritten zwar ein Ver— wie zum Begriff der Unter— mdes Eigenthum
Rechnungen der Kasse der as Jahr vom 1. April 1880/81. dem Antrag der Kommission g der allgemeinen Rechnung s Jahres vom 1. April Anlagen, einem Vorberichte, ungskammer und der Re Staatsschatzes für ommission wurden
Ober⸗Rechnun Das Haus beschlo gemäß. Auch die zur Berathun über den Staatshaushalt“ de st den dazu gehörigen ungen der Ober⸗Rechn
eingegriffen
unbekannter Gast m bewußten Mittel⸗ stwirth oder dessen s9g genügt, nach einem Ur— III. Strafs', vom 28.
1878,79 neb den Bemerk nung über die 1. April 1878/79 vom Hause angen
Das Haus der Abgeord
J. a. zu erklären: das Haus der Ab Red nunge amm von Fondsverwechselung daß dagegen für Ausgl Rechnungzoperationen als noth fahren beibehalten wird;
b. die Königliche Staat des nächstjährigen Etat die Publikationen der Königlichen zu lassen, daß die daraus ref macht werden.
II. Die aus folgenden Bemerkungen der Ob kammer hervorgehen
a., außeretatsmäßigen Ausgaben, und zwar von
Bem. 35 zu Kap. I1 Tit. 5 73. aus Bem. 193 zu Kap. 66 Tit.
Fonds des ehemaligen gestellten Anträge der Dieselben lauten:
e s Gastes wegen neten wolle beschließen: f 59 ?
es der Feststellung sonstiger Thatsachen die Absicht des Gastes, einen Irrthum
geordneten ist damit einverstanden, daß die Ober—= hervorgeht
9 der materiellen Ausgleichung olge allgemein Abstand nimmt, die sich aus anderen unrichtigen wendig ergeben, das bisherige Ver⸗
erren cer Anordnun en für die Fo ergischen Hose, w, ist hier ein⸗ behufs des Immediatvortrages in aus— folge Sr. Majestät des esbaden zu begeben. it des Gesandten von Stuttgart ist der Dönhoff mit der interimistischen
regierung aufzufordern, bei heiten im Ge
s eine anderweiti ung in Bezug au archive dahin eintreten ultirenden Einnahmen ersichtlich ge⸗
er · Rechnunge⸗· Bundesraih: Kaiserlicher
Mayr, Königlich bayerischer Königlich sächsischer Staats⸗ itz und Landes⸗-Direktor des mont von Puttkamer sind
2906 Æ — 9 der Einnahme;
193 zu Kap. 66 Tit. 15,
U der Kavallerie Graf von Branden- Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und nmandeur der Garde Kavallerie— von Urlaub aus Muekau hier wieder eingetroffen.
Durch Allerhöchste Kabinete-Ordre ist der General⸗ nt von Schenck von der Armee, zuletzt Comman—
212 zu Kap. 246 zu Kap.
251 zu Kap. 270 ju Kay 271 zu Kap
71 Tit. 2,
101 Tit. 12, Division, ist
— —
111 Mt. g, 1II3 Tit. 3.
deur der 1. Garde⸗Kavallerie⸗BVrigade, zum Commandeur der 14. Division ernannt worden.
— S. M. Kanonenboot Hyänen, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Kapitan⸗-Lieutenant Geiseler, in am 16. April er. von Wilhelmshaven nach Plymouth in See gegangen.
Breslau, L. April. (Schles. Ztg.) Nach einem, für die evangelischen Mitglieder des Provinzial⸗Landtages in der Haupt- und Pfarrkirche zu St. Elisabeth, für die katholischen in der Kathedrale ad St. Joannem abgehaltenen Gottesdienst, fand gestern Mittag 12 Uhr im Ständehause die feierliche Eröffnung des XXIX. Provinzial⸗Landtages statt. Auf Vorschlag des früheren Vorsitzenden, Herzogs von Ratibor, wurde der Königliche Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsident von Seydewitz, durch Se. Durchlaucht den Prinzen Carl zu Hohenlohe⸗Inzelfingen, den Geh. Regierungs⸗ Rath Landrath Olearius und den Bürgermeister Engel in den Sitzungssaal eingeholt. Der Landtags⸗Kommissarius verlas demnächst von der Tribüne aus folgende Eröffnungsrede:
Meine hochgeehrten Herren Mitglieder des Provinzial⸗Landtages! Se. Kaiserliche und Königliche Majestät, haben durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 29. Marz d. J die Einberufung des Provinzial⸗ Landtages der Provinz Schlesien auf den heutigen Tag Allergnädigst zu befehlen geruht.
Nachdem Sie diesem Befehle Folge geleistet, habe ich die Ehre y Herren Mitglieder des Provinzial ⸗Landtages zu be—⸗ grüßen.
Meine hochgeehrten Herren! Die erste Wahlperiode der nach der Provinzial⸗Ordnung vom 29. Juni 1875 gewählten Mitglieder ist mit dem vorigen Jahre abgelaufen, weshalb nach §. 12 der Pro- vinzial⸗Ordnung Neuwahlen von mir angeordnet und uberall von den dazu berufenen Körperschaften vollzogen worden sind. Ihnen liegt demgemäß, dem §. 21 der Provinzial⸗Ordnung zufolge, die Prüfung der Legitimationen der Mitglieder ob, zu deren. Behufe Ihnen die betreffenden Wahlakten zugehen werden.
Wenn Sie, meine Herren, auf die seit der Neugestaltung der Provinzialverwaltung abgelaufenen sechs Jahre zurückblicken, so wer⸗ den Sie Ihre dankbare Anerkennung den bisherigen Mitgliedern des Provinzial-Landtages nicht verfagen wollen. Es war demselben keine leichte Aufgabe gestellt, nicht blos weil es nothwendig war, sich in den veränderten Wirkungskreis einzuarbeiten, sondern auch darum, weil in diesem Zeitraume Ereignisse eingetreten, welche die Hülfe der Provinz in erhöhtem Maße in Anspruch genommen und Cinrich⸗ tungen nothwendig gemacht haben, welche der Wiederkehr solcher Heimsuchungen, wie sie die Provinz betroffen, vorbeugen sollen.
Den bisherigen Mitgliedern des Probinzial-Landtages ist es ge— lungen, in zweckentsprechender Weise die Verwaltung der provinziellen Angelegenheiten zu ordnen und zu einer gedeihlichen Entwickelung zu bringen, in der Zeit der Bedrängniß aber haben sie gern und willig die helfende Hand geboten, so daß unter wesentlicher Mitwirkung der Königlichen Staatsregierung und der übrigen Faktoren der Gesetz= gebung es möglich geworden ist, der Noth zu steuern und Insti⸗ tutionen ins Leben zu rufen und zu einer ersprießlichen Wirksamkeit zu bringen, welche geeignet sind, derselben dauernd Abhülfe zu schaffen.
An Sie, meine hochgeehrten Herren, die Sie gegenwärtig mit der Vertretung der Provinz betraut sind, werden solche Aufgaben voraus⸗ sichtlich nicht herantreten. Die gute Ernte des verflossenen Jahres und die allgemein eekennbare Wiederbeleuung des Verkehrs lassen hoffen, daß für jetzt keine solche ungewöhnlichen Anforderungen werden gemacht werden. Dennoch werden Sie ebenfalls große Auf⸗ gaben zu lösen haben, zumal mit der steigenden Bevölkerung auch die laufenden Bedürfnisse der provinziellen Anstalten steigen und mehr⸗ fache Erweiterungen derselben unvermeidlich sind.
Seitens der Staatsregierung werden' dem Provinzial ⸗Landtage einige Fragen zur Begutachtung vorgelegt werden, welche die neuere Gesetzgebung bezüglich der Organisation der allgemeinen Landesver⸗ waltung betreffen. Es wird Ihnen dadurch Gelegenheit gegeben sein, sich darüber auszusprechen, wie sich nach Ihren in den verschiedensten Wirkungskreisen gemachten Erfahrungen die neue Gesetzgebung prak⸗ tisch bewährt hat und ob, event. nach welcher Richtung hin, sich Aenderungen empfehlen würden. Ihr Gutachten wird der Staats— regierung für die weiteren legislatorischen Erwägungen von besonderem Gewicht sein.
Sie werden ferner über eine anderweitige gesetzliche Regelung der Erbfrage in den Bauernhöfen ein Gutachten abzugeben haben, nach— dem der letzte Landtag, dem diese Frage bereits vorgelegen, die Be— antwortung derselben vertagt und den Provinzial ⸗Ausschuß beauf⸗ tragt hat, bestimmte Vorschläge auszuarbeiten, die Ihnen demnächst zugehen werden.
Außerdem wird dem Provinzial Landtag eine das Wappen der Provinz und deren Farben betreffende Proposition zugehen, und im Weiteren werden denselben verschiedene Neuwahlen und Vorlagen be— schäftigen, welche die provinzielle Selbstverwaltung betreffen und aus denen Ihnen ersichtlich sein wird, daß alle Zweige der umfangreichen Verwaltung der Provinz sich in einer befriedigenden Entwickelung befinden.
Unter der Versicherung, daß ich es als eine mir liebe Verpflich⸗ tung erachten werde, die bevorstehenden Berathungen nach Kräften zu fördern und auch mit Ihnen für das Gedeihen und die Wohl— fahrt der Provinz zu arbelten, spreche ich den Wunsch aus, daß die Beschlüsse auch dieses Provinzial-Landtages der Provinz Schlesien zum Segen gereichen mögen.
Im Allerhöchsten Auftrage erkläre ich hiermit den XXIX. schle— sischen Provinzial ⸗Landtag für eröffnet.
Auf Ersuchen des Landtagskommissarius übernahm nunmehr das alteste Mitglied der Verfammlung, Baron von Kottwitz, den Vorsitz; derselbe forderte die Mitglieder zunächst zu einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König auf, in welches die Versammlung drei Mal begeistert einstimmte. Staats⸗Minister Br Friedenthal be— antragte hierauf, den bisherigen Vorsitzenden, den Herzog von Ratibor, und ebenso den seitherigen stellver⸗ tretenden Vorsitzenden, Ober-Bürgermeister Friedenshurg, mittelst Akklamation wiederun! zu Vorsitzenden zu wählen. Ein Widerspruch gegen diesen Vorschlag wurde nicht erhoben. Beide nahmen die Wahl dankend an' Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden hierauf die Landtags⸗ mitglieder: Landrath von Garnier, Landrath Held, Landrath Dr, von Seydewitz, Landrath Dr. von Wittenburg zu Schrift⸗ führern und zu Stellvertretern derselben Kämmerer von sel⸗ stein und Landrath von Winterfeldt gewählt. Nach Erledigung einiger Urlauhsgesuche vertheilte der Vorsitzen de die Mitglieder in die einzelnen Ausschüsse, wie dieselben seither bestanden haben, und bemerkte noch, daß zur Vorberathung des Gutachtens über die allgemeine Organisation der Landesverwaltung ein besonderer Ausschuß gewählt werden wurde. Nach halbstündiger Pause wurde die Konstituirung der Ausschüsse kundgegeben und dabei dem Organisationgausschuß, dessen Vorsitzende Graf Bethusy⸗
uc und Landrath 9. D. von Roeder sind, die Prüfung der zahlalten überwiesen. Hierauf wurden die Vorlagen der Königlichen Staatsregierung und die sonstigen Eingänge dem Landtage mitgetheilt und an die einzelnen Ausschüsse, bezw. an bestimmte Referenten überwiesen.
Kiel, 17. April. (Kl. Itg.) Die Schiffs jungen⸗ briggs „Musguito“ und „Undine“ gingen heute nach Friedrichsort. Die Einschiffung der Schiffsjungen erfolgt hin, Nachmittag.
Karlsruhe, der heutigen Sitzung der
etitionen einer großen treffend den Bau der Bod gierung zur Kenntnißnahme überwie
Elsaß ⸗ Lothringen. Wie die El saß⸗Lothr der Statthalter,
17. April.
. (W. T. B.) In weiten Kam
mer wurden die hl, der Bodenscegemeinden, be— Gürtelbahn, der Ne—
Die großen Kgvallerie⸗Manöver finden in diesem ahre in zwei Abtheilungen statt: die eiste im Lager von Choälons mit den unabhängigen Divisionen von Melun und erälen Charreyron und de Boerie; zweite, aus zwei Brigaden bestehend, wird zwischen Tours und Blois manövriren. In Folg bei Chalons,
Lyon unter den Gen
e der vorigjährigen Uebungen
Straßburg, hat das Kavallerie⸗
ingische Zei Feldmarschall Frhr.
abermals die Option, beziehungsweise di von 505 Personen als gültig anerkannt.
17. April. (W. T. B.) tung“ meldet, hat von Manteuffel, e Auswanderung
Avor und Tantonville it Comité unter Bestätigung des Kriegs-Ministers ein neues das neue Grundsätze für die Brigade— Dieses Reglement wird in g kommen.
Reglement entworfen, und Diyvisions⸗-Manöver einführt. den nächsten Tagen zur Vertheilung — (W. T. B.) Aus Tunis wird unter dem 17. Anläßlich der Ueberreichung des Kardinals⸗ zbischof Allemand-Lavigerie fand keit staͤtt, zu welcher die Konsuln der aus— wärtigen Staaten und zahlreiche Personen von Distinklion ge— laden waren. Der englische Konsul brachte einen Toast auf Alle— mand⸗Lavigerie aus, in welchem er den daß die Vorsehung dem Erzbischof noch schenken möge, damit er das d manität und der Versöhnung fortsetzen kö Lavigerie forderte die Anwesenden auf, des Bey zu trinken,
gemeldet: hutes an den Er
Oesterreich⸗ Ungarn. Oesi ch⸗Ung heute eine Festlich
Das Subcomité des Vierer Delegation hat beschlossen Truppenkost,
Mannschaften geforderten zu empfehlen; der Verireter des Kriegs⸗Minister die nöthigen Aufklärungen gegeben. wird über
Wien, 17. April. Ausschusses der ungaris die zu den Titeln Raturalien— Rüstung und Betten Annahme
verpstes ung Wunsch aussprach, ein langes Leben hätigkeit, der Hu⸗ Allemand⸗ auf die Gesundheit welcher Allen Schutz verleihe und ein Beispiel der Toleranz gebe, indem er Allen oh die freie Ausübung ihrer Relig
Italien.
Der Deputirte Baroß Werk der Mildt
Beschlüsse mündlichen Konferenz schen Handels-Minister Baron Pino Handels⸗Minister Baron Kemeny, sekretär⸗Stell vertreter von nahmen, wurden die bezüglich des allgemein tarifs schwebenden Differenzen berathen; Theil derselben wurde eine Einigung erzielt wird morgen fortgesetzt und dürfe zu einen Abschluß führen.
— Das 14. Jäger⸗Bataillon, welch Mestrovac⸗Planina streifte, einige Bewaffnete, Mestrovac⸗Planina flohen. Haager, welche von einer größeren Streifung obere Kobuna⸗Thal und das Praca⸗ Stellung auf der Romanja—⸗ 12. d. Nachmittags in der Nähe von Jabuka ein Bewaffnete, von denen einer er In den Häusern wurde und Waffen gefunden. elfstündigem Marsche in Praca ein, o stoßen. In den Ortschaften, welche e sämmtliche Einwohner angetroffen.
— Der „Pol. Corr.“ wird aus Gravosa geschrieben: . Gebiet heute ohne Be— Kolonisirung desselben as Gebiet der Kriwoschje Die bisherige geringe Ergiebig⸗ eitung Seitens einer trägen Bevöl— teren nur ihrer Bedürfnißlosigkeit zuzu⸗ bei sorgfältigerer Bearbei⸗ Landstrich werden, weil der gedehntesten und kostspieligsten zu beheben ist. Aber immerhin namentlich auf den
dem österreichi⸗ und dem ungarischen an welcher auch der Staats—
ne Unterschied Matlekovils und Kalch
ionsgebräuche gestatte.
Rom, 17. April. (W. T. B. von Sachsen hat von Como aus die Rückr bis Mailand hatte die Königin denselben begleitet. — Groß fürst Wladimir von Rußland mit seiner Gemahlin in Neapel eingetroffe die Großfür fürst nach
berg theil⸗ en Zoll—⸗ über den größten Die Berathung befriedigenden
). Der König eise nach Dres⸗ den angetreten;
n, von wo aus stin nach Palermo zurückkehrt, während der Groß⸗ St. Petersburg abzureisen gedenlt. — Garibaldi ist auf Caprera angekommen.
Dinßland und (W. T. B.) Wie ein
es am 7. d. gegen die stieß in Ravnagora auf kurzem Gefechte in Die Kolonne
welche nach
durch das Thal in ihre frühere Planina zurückzukehren heftigem Schneegestöber schte dort einige schossen und zwei gefangen n größere Mengen Munition Major Haager rückte am 13. d. hne auf Insurgenten zu r passirte, wurden fast
Polen. St. Petersburg, 18. April. Telegramm des „Golos“ son, vom 17. d, meldet, find in den Srtschaften watoje und Wissunsk im Kreise Cherson am 10. und 11. 8. M. Ausschreitungen gegen die jüdischen vorgekommen, Einwersen gesunden, eingetroffener
aus Cher⸗ Beresnego⸗ und überra Einwohner beschränkten r
Pli Uebergang des Plünderungen schen Staat, erfolgt vom 1. Januar 1882 ab die Verwaltung und der Betrieb der zur Zeit für alleinige Rechnung der Aktien Litt. A. und JLitt. B. der Thüringischen Eisenbahngesellschaft verwalteten Eisenbahnen für Rechnung des Staates; dagegen soll die Verwaltung und der Betrieb der Zweigbahn Gera-Eichicht zwar auch durch den Staat erfolgen, jedoch, wie bisher, für Rechnung der Stammaktien itt. 0. der Thüringischen Eisenbahngesellschaft. Dem Staate ist aber nach §. 8 des Vertrages das Recht vorbehalten, unter Zustimmung der bei der Gera-Eöchichter Bahn betheiligten Territorialregierungen jederzeit auch den Betrieb der Gera— Eichichter Bahn für seine Rechnung zu Übernehmen. Diese Zustimmung ist durch die mit den betr. Territorialregierungen abge⸗
haben nicht statt— Orte weiter Nachrichten sind aber Maßregeln zur Ent— sendung von Truppen getroffen worden.
n n Auch in Dubassu ind am 12. d.
Ruhestörungen vorgekommen, so daß Truppen dorthin entsandt wurden; ein dortiger jüdischer Bewohner ist an den erlittenen Mißhandlungen gestorben.
Praga erhob sich gestern gleichfalls ein Tumult zahlreiche Volksmenge damit begann, Schenken Juden gehörten, Wiederherstellung der Ruhe wurden Truppen aus Eli grad beordert.
Amerika.
insurgirt gewesene völkerung dasteht, so liegt der Gedanke der wohl am nächsten. Es ist ein Irrthum, d als ganz unfruchtbar zu betrachten. keit ist der mangelhaften Bearb kerung, die Armuth der Letz Die Kriwoschje w tung niemal? ein besonders fruchtbarer Mangel an Wasser selbst durch die aus Anlagen von Cisternen nur nothdürftig findet sich zwischen dem Felsengebiet, von Dragalj. Ubli, Bunojevie, Kameno, bei der Quelle von Unirina, Popovdo, 3 zahlreichen Dolinen urbarer, ganz guter einer Gesammtfläche, die Bevölkerung von minde nährung zu bieten.
In Nowaja indem eine „Buden und zu demoliren.
ird zwar auch
Wa shington 18. April. (W. Repräsentantenhaus hat die Bill, welche die Einwanderung der Ehinefen für 10 Jahre suspendirt, angenommen.
T. B.) Das mit 201 gegen 37 Stimmen Hochebenen dann bei Ledenize, Knezlaec, vecsava u. s. w., sowie in Boden nebst. Waldungen in hinreichen würde, einer fleißigen arbeit stens 4000 Seelen m Der Kriwoschjaner h Arbeit erhoben; die ganze Sorge der E auf dem Weibe, das wie ein L Kinder die Sch
ehr als genügende Er— at niemals seine Hand zur rnährung und Bebauung ruhte astthier schaffen mußte, während die af⸗ und Ziegenheerden zu hüten hatten. Und doch lohnte der Boden selbst die unvollkommene oberflächliche Arbeit mit der Welchen Dank würde erst eine Bebauung und Bewirthschaftung zu ge— Es liegt nahe, daß man bei der Abficht der Augenmerk zupörderst auf ein mit der übrigen Be— völkerung des Cattareser Bezirkes stamm— Element richtet, um eine allmähliche gegenseitige B Annäherung zu erleichtern.
Seitungsstimmen.
Die „Statistische Correspondenz“ erörtert dem Unter⸗Staatssekretär Herrfurth, unter Mitwirkung des Geh. Regierungs-Raths von den Brincken zur Statistik der Gemeindeabgaben Bedrängniß der und schließt, nachdem
Grund der von
Ueppigkeit des südlichen Klimas. gründlichere, verständigere wärtigen haben! Kolonisirung das
verfaßten Schrift „Beiträge in Preußen“ die Kommunalverbände in Preußen“, aus der genannten Schrift eine Reihe statistischer mitgetheilt hat, ihre Ausf
„Frage der finanziellen
und sprachverwandtes efreundung und Man hofft dieses Element der Koloni— sation in den Gebieten des Velebit und des Kapellagebirges namentlich in der felsigen Licca, wo eine tüchtige,
rung einen viel härteren Kampf mit dem unfruchtb der rauhen Natur auszufechten hat, s unverhältnißmäßig Freilich müßten diese Kolonisten einige in der Hand ihre
ührungen mit folgenden Sätzen: Die vorstehend skizzirte so hohe Belastung der Kommunen scheint aber auch noch im Steigen begriffen; im ganzen Staate (ohne die Gutebezirke) ist seit 1376 eine Steigerung der Gemeindeabgaben um Diese Steigerung trifft mit j5z Mill. f der Bevölkerung auf die Stadtgemein⸗ oder O, ß S pro Kopf auf die Land— 0 stärker als die Steigerung der ungeachtet der durch die Revision der Ge— g veranlaßten extraordinären Erhöhung der
kräftige Bevöl ke⸗ aren Boden und als in der — wenigstens ver— Kriwoschje. Zeit hindurch mit den Waffen Arbeit und ihr Eigenthum gegen räuberische Ueber älle neidischer Nachbarn schützen können.
Großbritannien und Irland. London, 5. April. (Allg. Corr.) Die Königin 'ist mit der Prinzessin Beatrice nach ununterbrochener zweitägiger Fahrt von Mentone Nachmittag im Königlichen Schlosse eingetroffen. Windsor zurück.
17. April. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unter—⸗ Motion, betreffend die Cetewayo aus ungerechter Der Premier Gladstone erklärte; es sei er das Schicksal Cetewayo's Zululantes fein befriedigender eine Entschließung fasse, wayo's oder selbst eine
19 Mill. Mark eingetreten. Mark oder 0, 99 AM pro Kop den und mit 33 Mill. Mark gemeinden; sie ist um rund 800 direkten Staatssteuern, bäudesteuer⸗Veranlagun
gleichsweise —
Nach alledem erscheint es immer dringlicher, daß zur Entlastung der Gemeinden in irgend welcher Weise ausreichende
— Die „S
Mittel beschafft
9! , . — hlesische Ztg.“ berichtet über die Lage der ; . oberschlesischen Montanindust ie:
Die Erzeugnisse der oberschlesischen Montanindustrie, noch vor wenig Jahrzehnten von ungleich geringerer Bedeutung als heut, ge— winnen im Welthandel nach mancher Richtung hin mehr und mehr einen hervorragenden Platz. Betriebszweige die schweren Prüfungen, denen dieselben durch jahre⸗ lange Kalamitäten unterworfen waren, seit längerer Zeit größtentheils glücklich überwunden haben, und namentlich inbezus branche nach ĩ
Prinz Leopold kehrt heute
ha u ses beantragte der Freilassung des Zul u⸗Königs Gefangenschaft. verfrüht, jetzt eine Entscheidung üb zu treffen, da der Zustand des sei. Die Regierung müsse, bevor's erst prüfen, ob eme Freilassung Cete ventuelle Wiedereinsetzung desselben in sein Königreich das Zululand pazifiziren Erklarung Gladstone's seinen Antrag zurück.
Paris, 15. April. wird in den Hauptorten der Departemenis, der ments und der Cantone zu den Wahlen geschritten werden, die bestimmt sind, die Vakanzen in den auszufüllen, wählen haben werden.
Depunirte Gorst eine der betreffenden
auf die Eisen⸗ arten Kämpfen neu gekräftigt dem Ziele zustreben, die mühsam errungene vortheilhafte Position zu behaupten, berechtigt die augenblickliche Sachlage mit einiger Zuversicht zu der Annahme, daß die befriedigenden Verhältnisse, unter welchen die montan - industriellen Etablissements Oberschlesiens mit nur wenigen Ausnahmen wärtig bei lohnenden Preisen voll beschäftigt sind, Dauer sein werden.
werde oder nicht. zog nach dieser
auch von weiterer Frankreich. (Fr. Corr.) Arrondisse⸗
Gemeinderäthen da diese am nächsten Sonntag ihre Maires In vierzehn Tagen aber wird dann has wichtige Gesetz betreffs der Meistbesteuerten Zum ersten Male seit 64 Jahren wird es in den eisten Gemeinden dem gewählten Rathe gestattet sein, das Bemeindebudget ohne Beistand der
derselben Anzahl wie die Gemeinder Theil nahmen, votiren zu können, ordentliche Ressourcen handelt.
Meistbesteuerten von Rech tswegen ö . — (Cöln. Itg.) Bei Wiederau nahme der Session wird Regierung der Kammer eine Reihe von Gesetz⸗ Der erste betrifft die Einrichtung der weite die Ober-Bürgermeisterei von Paris, orderung in der Armee, der vierte die Ein⸗ richtung einer Spezialarmee für Afrika, der sünste die der sechste die Revision des Gesetzes von r die finanziellen Gesellschaften, der siebente die ; er achte die Errichtung einer
Landtags⸗Angelegenbeiten.
Erläuterungen des Nachtrages zum Staats haushalts- Etat für das Jahr vom 1. April 1882.33. (Fortsetzung.)
Zu den Etats der einzelnen Bahnen bleibt noch das Folgende zu bemerken:
Meistbesteuerten, die in äthe an der Berathung wenn es sich um außer⸗ In diesem Falle wurden die zugezogen.
Bergisch⸗Märkische Eisenbahn. om 7. Dezember 1881, betreffend den enbahnunternehmens auf den die Verwaltung und der Be⸗ Von demselben 2 des Vertrages auf den Staat die ge— asten des Vermögeng der Bergisch⸗Maär⸗ Insbesondere fließt der gesammte Unterhaltungè ⸗ und Betriebskosten, lanmäßigen Verzinsung und Tilgung der Anleihen der ärkischen Eisenbahngesellschaft erforderlichen Beträge ver— Reinertrag dem Staate uss übernimmt der Staat die ordnungsmäßige Ünterh
Nach 8. 1 des Vertrages v Uebergang des Bergisch Märkis Staat, erfolgt vom J. Januar 1882 ab trieb des Unternehmens für Rechnung Zeitpunkte ab gehen nach 8. lammten Nutzungen und L kischen Eisenb
entwürfen vorlegen. Kreis räthe, der der dritte die Be
des Staats.
ahngesellschaft über. nach Abzug der Verwaltungs
Festunggartillerie, sowie der zur p
Börsengeschäste auf Zeit und d
auẽschließlich landwirthschaftlichen Kreditkasse.
Gleichzeitig altung und Er
neuerung der Bahn, der Bahnanlagen und Betriebsmittel, sowie auch die Dedkung aller für die Verwaltung und den Betrieß bes Unter= nehmens erferderlichen außerordentlichen Ausgaben. Hiernach treten die auf die Verwendung und Verwaltung der Reserve⸗ und Erneue⸗ rungsfonds bezüglichen statutarischen Bestimmungen mit dem 1. Ja⸗ nuar 1882 außer Anwendung und es sind deshalb im Spezialetat die wirklichen Kosten der Erneuerung ꝛc. veranschlagt.
Die an die Herzoglich braunschweigische Regierung abzufũhrende
Quote der Eisenbahnabgabe wird aus den bei dem Ausgabetitel 11 des Spezialetats Steuern 2c. vorgefehenen Mitteln bestritten werden.
Der sich nach dem Spezialetat ergebende Betriebsüberschuß von
im Ganzen 11089 096,58 1 ist im Nachtragsetat unter Kapitel 19 Titel 1 in Zugang gebracht.
Was die Verlegung des Rechnungsfjahres betrifft, so ergeben sich
nur, aus den Bestimmungen für die Amortisation der Prioritäts⸗ obligationen III. Serie, iII. Ser. Litt. B. und III. Serie Litt. C. Bedenken. Zur Amortisation dieser für die Ruhr⸗Sieg⸗Eisenbahn bezw. die Zweigbahn Finnentrop⸗Rothemühle emittirten 3 prozentigen Obligationen soll nach dem Inhalte der betreffenden Privilegien außer den ersparten Zinsen bereits amortisirter Obligationen ein Betrag bis zu einem halben Prozent der bezüglichen Kapitalien ver— wendet werden, soweit die Betriebsüberschüffe der Ruhr⸗Sieg ⸗Eisen⸗ bahn, bezw. der Zweigbahn Finnentrop Rothemühle die Mittel dazu bieten. Diese Bestimmungen haben das Kalenderjahr zur Voraus⸗ setzung und würden daher auch die Aufstellung von Betriebsabschlüssen nach dem Kalenderjahr erforderlich machen. Die hieraus resultiren⸗ den Unzuträglichkeiten lassen sich aber vollständig beseitig'n, wenn, wie es bereits hinsichtlich der Prioritätsankeihen IV. Emission Litt. A und B. der Cöln⸗Mindener EFisenbahn geschieht, ohne Rücksicht auf den Betriebsabschluß alljährlich die Maximalquote des Amorti⸗ sationsbetrages verwendet wird.
Eine irgendwie erhebliche Mehrbelastung der Staatskasse darf
hieraus umsoweniger befürchtet werden, als bereits in den Vorjahren nach Maßgabe der Betriebsergebnisse die Maximalquote von einhalb Prozent für die Prioritätsobligationen ji1J. Serie und III. Serie itt. B. zu verwenden war und in Zukunft auch die Prioritätsobliga⸗ . III. Serie Litt. C. mindestens theilweise zu amortisiren sein würden.
Die nach 5. 5 des Vertrages vom 7. Dezember 1881 auf die
Stammaktien der BergischMärkischen Eisenbahngesellschaft zum Nominalbetrage von 210 566 056 „ für das Jahr 1882 zu zahlende Rente von 5 5so ist im Nachtragsetat unter Kapitel 31 Titel 2a. mit 10 500 000 ½ vorgesehen.
Thüringische Eisenbahn. . Nach 5§. 2 des Vertrages vom 29. Oktober 1881, betreffend den Thüringischen Eisenbahnunternehmens auf den preußi⸗
schlossenen Staatsverträge bereits gegeben. Da auch die von den an
der Gera⸗Eichichter Bahn betheiligten Regierungen für das Anlage⸗
kapital dieser Bahn übernommene Zinsgarantie auf den preußischen Staat übergegangen ist, so wird beabsichtigt, den Betrieb dieser Bahn sofort für Rechnung des Staates zu übernehmen.
Als Aequivalent hat der Staat für das Stammunternehmen sowie für die Zweigbahn Gera⸗Eichicht den betreffenden Aktionären eine feste Rente von 85 bezw. 48119 zu gewähren, während für die Gotha⸗Leinefelder Bahn im §. 7 Alinea ? des Vertrages eine bestimmte Pachtsumme von 494 109 6 zu zahlen ist. Letztere Vertragsbestimmung ist aus dem Grunde gewählt, weil das Anlagekapital der Goth⸗ Leinefelder Bahn theils aus garantirten, theils ungarantirten Aktien besteht, mithin als Pachtfumme nur die den minderwerthigen Aktien zuzubilligende Rente stipulirt werden konnte. Nachdem jedoch inzwischen durch die mit den Stadtgemeinden Mühlhausen und Langensalza, sowie mit dem Kreise Langensalza und der Gesellschaft abgeschlossenen Verträge sämmtliche nicht garantirten Aktien in die Hand des Staates übergegangen sind, kommen nur noch die garantirten Aktien der Gotha⸗Leinefelder Bahn (itt. B. Ser. A. der Thürin⸗ gischen Eisenbahngesellschaft) in Betracht; für die Rente dieser Aktien ist aber nicht die jetzt mit der Gesellschaft vereinbarte Pachtsumme, sondern die höhere, bereits früher gewährte Zinsgarantie von 40, welche im §. 7 Alinea 3 ausdrücklich aufrecht erhahsen ist, maßgebend. Dabei ist zu bemerken, daß auch die Zinsgarantieverpflichtung des Herzogthums Sachsen⸗Coburg⸗Gotha auf den preußischen Staat über⸗ gegangen ist.
Den obigen Ausführungen gemäß war es thunlich, den Spezial⸗ etat der Thüringischen Eisenbahn für die sämmtlichen Bahnabthei— lungen, ohne Rücksicht auf die jetzt allein dem preußifchen Staate obliegenden Zinsgarantieverpflichtungen für die Eisenbahnen Gotha⸗ Leinefelde und Gera⸗Eichicht aufzustellen.
Rücklagen in die sämmtlichen Reserve⸗, Grneuerungs⸗ und Selbst⸗ versicherungsfonds sind in Gemäßheit des §. 2 Alinea 7, und des 8 8 Alineg 3 des Vertrages vom 29. Oktober 1881, da der Üeber⸗ gang der Verwaltung auf den Staat am 1. Mai d. J. stattfinden wird, nur bis zu diesem Zeitpunkte in Ansatz gebracht, während für den übrigen Theil des Etatjahres die dem voraussichtlichen wirklichen Bedürfniß entsprechenden Beträge veranschlagt worden sind.
Da die an der Eisenbahnabgabe von der Thüringer Eisenbahn betheiligten fremden Regierungen, mit Ausnahme des Königreichs Sachsen, ihren Anspruch auf diese Abgabe an den preußischen Staat abgetreten haben, so war nur die an das Königreich Sachsen zu ent= richtende Quote an der Abgabe und jwar beim Ausgabetitel 11 „Steuern ze.“ mit zu veranschlagen.
Der sich nach dem Spezialetat ergebende Betriebtüberschuß von im Ganzen 5 385 668,37 M½ ist im Nachtragsetat unter Kapitel 19 Titel 2 in Zugang gebracht.
Die Bestimmung des 8. 5 des Vertrages vom 29. Oktober 1881, daß eine Verlegung des Ctatsjahres für die Stammaflien itt. C' nur unter entsprechender Abänderung des unter dem 22. September 1868 (Gesetz⸗Samml. S. 85) Allerhöchst genehmigten Siatutnach—= trages erfolgen könne, wird dadurch bedeutungslos, daß der Staat den Betrieb der Zweigbahn Gera⸗-Cichicht für feine Rechnung fosort über⸗ nehmen wird und deshalb nach 5. 8 des Vertrages nicht mehr ver · pflichtet ist, für die Zweigbahn eine besondere Betriebsrechnung auf⸗ zustellen. .
Die nach 7 des Vertrages vom 29. Oktober 1881 auf die Stammaktien Litt. A. der Thüringischen Eisenbahngesellschaft für das Jahr 1882 zu zablende Rente von SY ist für die im Privat⸗ besitze befindlichen Stammaktien itt. A. zum Nominalbetrage geile B. und für die Preußische Staatsaktie Litt. A. zum No— ;
malknnleee , zusammen von 40 012 209 16
im Nachtrageetat unter Kapitel 31 Titel 2b. mit 3 405 587 vorgesehen. * ;
Dagegen waren die im Staatshaushalt, Etat für 1. April 1882383 zur Bestreitung der vom preußischen Staate für das Jahr 1882 nach den früheren Verhältnissen zu leistenden Zuschüsse für die Gotha -Leinefelder und Gera-Eichichter Eisenbahn unter Kapitel 32 Titel und 4 vorgesehenen Beträge von 174 200 M bezw. 4 G00 M im Nachtragsetat wieder abzusetzen. ö .
Ebenso war in letzterem Etat die im Staatshaushalt Etat für L. Avril 1882.83 unter Kapitel 33 Titel 6 vorgesebene Stelle eines Eisenbahnkommissariug in Erfurt als künftig wegfallend zu bezeichnen, weil die Funktienen dieses Beamten mit der Uebernahme der Ver waltung der Thüringischen Eisenbahn Seitens des Staates aufhören.