1882 / 92 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regtg. Nr. 87, der Charakter als Major verliehen. v. Kalitsch, Sec. Lt. von den Garde · Landw. Jägern, Caspar, Sec. Lt. von der Res. des Jäger⸗ Bata. Nr. 2, zu Pr. Ets., Scheuer, Pr. xt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 8, zum Hauptm. Möhring, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, zum Pr. Lt. Kummer, Sec. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 86, zum Pr. Lt., befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 15. April. v. Flöckher, Gen. Lt. und Kommandant von Altona und über die in Hamburg garnisonirenden Truppen, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Hilde⸗ brand, Gen. Major und Commandeur der 8. Inf. Brig., in Ge— nehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Diep. gestellt. v. Plötz, Gen. Major und Commandeur der 25. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. ihr. v. Mirbach, Hauptm. und Comp. Chef vom . Regt, mit Pens. und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Graf v. Schwerin J., Pr. Lt. A la suite des Regts der G de du Corps, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Fend über⸗ getreten. v. Wedell, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 1, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. v. . Maj vom Inf. Regt. Nr. 41, mit Pens. und der Uniform des Gren. Regts. Nr. 12, Plaschke, Haupim. u. Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 41, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Taistrzik, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Mackel dey, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 44, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit ens. und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. v. Schäffer, berst⸗Lt. u. Commandeur des Kür. Regts. Nr. 3, als Oberst mit Pens. u. der Regts. Unif., v. Schul zen, Hauptm. z. D., unter Entbind. von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Batg. Landw. Regts. Nr. 43, als Major mit seiner Pens., der Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Inf. Regts. Nr. 43, der Abschied bewilligt. Weidlich, Hauptm. z. D, zuletzt à la suite des Gren. Regts. Nr. 11 und Platzmajor in Thorn, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des gedachten Regts. ertheilt. v. Kleist, Pr, Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Unif., v. Kott witz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 24 als Major mit Pension und der Regts. Unif., v. Lenski, Sec. Lt. von demselben Regt., der Abschied be⸗ willigt. v. Randow, Major z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherig. Unif., entbunden. Begas, Major vom Inf. Regt. Nr. 52, mit Pens. zur Disp. gestellt. Graf v. Ritt⸗ berg, Major z. D., zuletzt à la suite des Gren. Regts. Nr. 2 und Platzmajor in Spandau, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des gedachten Regts. ertheilt. Bach, . und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 26, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und der Regts. Unifi, v. Karger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, der Abschied bewilligt. v. Petery, Oberst zur Disp., zu⸗ letzt Commandeur des Infanterie⸗ Regiments Nr. 58, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments ertbeilt. v. Tecklen⸗ burg, Hauptm. zur Disp., zuletzt Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 19, mit seiner bisher. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 41, Doebler, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 39, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Ünif., Rautert, Major zur Disp., zuletzt im Füs. Regt. Nr. 39, als Oberst⸗Lt. mit seiner Pens. und der Unif. des gedachten Regts., der Abschied bewilligt. Stennes, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 131, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Regks. übergetreten. v. Gerschow, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 28, als Major mit Pens. und der Regt. Unif., der

Abschied bewilligt. Strackerjan, Oberst-Lt. z. D., von der Stellung.

als Bez. Commandeur des 1. Batz. Landw. Regts. Nr. 91, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform entbunden. Lyons, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. I8, in Genehmigung seines Abschieds⸗ gesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. Gebhard, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 78, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif. der Abschied be⸗ willigt. v. Moel ler, Pr. Lt. A la suite des Inf. Regts. Nr. 79, als halbinvalide mit Penf. ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landw. Inf. übergetreten. Merz, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, mit Pens. und der Regts. Unif, Steig⸗ lehner, Major vom Gren. Negt. Nr. 110, mit Pens. und der Regtz. Unif., der Abschied bewilligt. Tem minger, Major vom Gren. Regt. Nr. 11, mit Pens. zur Disp. gestellt. eyn, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld Art. Regt. Nr. Ul, als Oberst⸗Lt. mit Pens. und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10, Michaelis, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld. Artz Regt. Nr. 18, mit Pens. und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10, Lüh der, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, mit Pens., der Abschied bewilligt. Hammer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld-⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pens. ausgeschieden. Fre yend, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pens. und seiner bisher. Uniform, Sonnenberg, Aberst. Lt. vom Fuß Art. Regt. Nr. 7, mit Penf. nebst Aussicht auf Anstellung im Civlldienst und seiner bisher. Ünif. Erdmann, Major à la suite des Fuß Art. Regts. Nr. 8 und Art. Offiz vom Platz in Wesel, als Oberst-Lt. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Cidildienst und seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Röhmer, Feuerw. Pr. Lt., als Feuerw. Hauptm, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Uni, der Abschied bewilligt. Klefeker, Dien Ful Insp. der 1. Festungs⸗Insp., in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pens— und seiner bisher. Unif. zur Disp. gestellt. Nourney, Sec. Lt. von der 4. Ingen. Insp, der Abschied bewilligt. Bu ser, Rittm. und Comp. Chef vom. Train. Bat. Nr. 14, als Major mit Penf. und seiner bisher. Unif, der Abschied bewilligt. Schmaltz, Ser. Lt. und Feldjäger vom Reit. Feldsäger⸗Corps, ausgeschieden und als Sec. Lt. der Res. zum Inf. Regt. Nr. 5I zurückgetreten.

In der Gensd'armerie. Berlin, 15. April. Herwarth v. Bitten feld, Hauptm. von der 3. Gensd'armerie⸗Brig., mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗ Unif der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. Berlin, 15. April. Beumel burg, Dauptm. vom 1. Garde Gren. Landw. Regt., mit seiner bis⸗ herigen Unif, Gurlt, Hauptm. vom 2. Garde Gren. Landw. Regt. mit seiner bisherig. Unif., v. Pol eski, Rittm. von der Garde Landw. Kav., als Major mit seiner bisherig. Unif, Urban, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regt. Nr. 1, als Pr. Lt, Simon E, Pr. Lt, von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Unif, v. Oertzen, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regis. Rr. 2, mit der Landw. Armee ⸗Unif., Fuchs, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bates. Landw. Regtg. Nr. 44, mit fene bisherig. Unif., Lieber kühn, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des J. Batz. Landw. Regt. Nr. 2, Jungbluth, Hauptm. von der Landw. Inf. des X Bat. Landw. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armee⸗Unif., Spalding IJ, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bat. Brandt, Hauptin. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr 54, mit seiner bie herigen Uniß, der Abschied bewilligt. Mun scheid, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats. mit der Landw. Armee ⸗Unif, Martini, Sec. Lf. von der Landw. Kap. dez 1. Bate. Landw. Regt. Nr. 8, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗ Untf., Kersten, Ser. Lt. von der Landw. Kav. dess. Batt,., Fuß, Ser Lt. von der Landw. Kav. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, Nebse, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats, Landw. Regts. Ar. 12. von den Brincken, Sauptm. von der Landw. Inf. dez L Batg. Laudw. Regt. Nr. 29, mit seiner bisberig. Unif, Gever, Ser. Lt. von der Landw. Inf. des 27. Batg. Landw. Regie. Nr. 6h, Vülleg 1, Hauptm. ven der Landw. Infant. dez Re. Landw. Regte. Nr. 35, Müller J., Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselb.

Landw. Regt, mit seiner bisherig. Unif,, Ha selbach, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts., mit der Landw. Armee⸗ Unif.,, Gosche, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts. mit der Landw. Armee ⸗Unif. Wolf J., Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts, Nathusiu s, Pr. Lt. von der Landw. Inf des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, mit seiner bisher. Unif, Minder, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 14, v. Hagen, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 24, Seyffarth, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regt. Nr. 71, als Pr. Lt. mit der Landwehr Armee⸗Uniform, Schmitz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., als Pr. Lt., Bredenschey, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif,, v. Jo hnston, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kriger, See. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, als Pr. Lt., Ho che, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, Wippermann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 165, mit der Landw. Armee⸗Unif., v. Mallinckrodt, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 4, v. Lilien, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 16, mit der Landwehr⸗Armee⸗ Uniform, Plümacher, Hauptmann von der Landw. Infanterie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, mit seiner bisher. Unif,, Hoesch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, Seibert, Sec. Et. von der Landw. Inf. desselben Bats., Quack, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats. Suer mond, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats, Becker, Jan sen, See. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 665, Ispert, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Ja cob, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, enkel, See. Lt. von der Landw. Kav. desselben Landw. Regts, Baus, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, mit der Landw. Armee⸗Unif,, Wülfing, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats,. Behrnd, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Rr. 29, Hammer, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats,, mit seiner bisherigen Uniform, Weinreis, Pr. Lt. von der Landw. Inf. der 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Kelzenberg, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 70, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Schmitz, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats.,, Welbrock, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 756, Plump, See. Lt. von der Landw. Infanterie desselben Bats., Helm, See. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. I6, Brauß, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats., Engholm, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 64, Wesener, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif, Kreuser, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee ⸗Unif.,, Ritter, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats als Pr. Lt., v. Pilgrim, Rittm. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, mit seiner bisher. Unif, Sombart, Pr. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 7, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Unif., der Abschied bewilligt. Heitmever, Hauptmann von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, mit seiner bisherigen Uniform, Hohensee, Pr. Lt. von der Landw. Jaf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, als Haupt- mann mit der Landw. Armee⸗Uniform, Fester, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Krug, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Lieb⸗ mann, See. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Coch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. RVegts Nr. 94, Mann, Sec. Lt. von der Ref. des Inf. Regts. Nr. 115, Müller, Kuhn, Pr. Lts. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, v. i ius, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 97, mit der Landw. Armee -Unif, Buschmann, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 96, Metzmacher, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif. Gerstein, Pr. Lt. von der Garde⸗Landw. Feld⸗Art.,, Andree, . Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 77, v. Stramberg, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 7, Hgas, Pr. Lt. von der Landw. Feld ⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 88, Uhlstein, Sec. Lt. von der ,,, des 1. Bataillons Landw. Regts. Nr. 94, Zeitschel, Seconde⸗Lieutenant von der Landw. Feld-⸗Artillerie des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 95, Ne be. Sec. Lt. von der Landw. Feld ⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Rr. 110, Schifferdecker, Sec. Lt. von der Res. des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 14, Herm ann, Pr. Lt, von der Landw. Fuß -⸗Art. des 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 9, mit der Landw. Armee⸗Unif, Franck, Pr. Lt. von der Landw. Fuß Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Unif. Börner, Pr. Lt. von den Tandw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. I6, mit der Landw. Armee⸗Unif., Wiegand, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Scho enwal d, Pr. Lt. von der Landw. des Cisenb. Regts, als Hauptm, mit seiner bisher. Unif.,, Paulig, Sec. Lt. vom Garde⸗Landw. Train, Werner, Pr. Lt. vom Landw. Train des Res. Land. Bats. Nr. 73, der Abschied bewilligt.

XIII. (stöniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Im aktiven Heere. 10. April. v. Finch, . A la 3nite des Feld ⸗Art. Regts. Nr. 29, kommandirt zum Kriegs! Ministerium, der Rang eines Regts. Commandeurts verliehen. v. Befenfelder, Aberst⸗Lt. und Commandeur des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 13, unter Stellun à la suite dieses Bats., behufs Führung des Fuß Art. Regts. Nr. 7 nach Preußen kommandirt. v. Dalbenden, Hauptm. ä In znite des Feld Art. Regts. Nr. 29, kommandirt zur Dienstleist. beim Feld ⸗Art. Regt. Nr. 6, von diesem Kommando enthoben.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. April. Giersberg, See. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, behusg Uebertritts in Königlich Preußische Dienste der Abschied bewilligt.

Im Beurlgubtenstande. 106. April. Knoblauch J., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Batg. Nr. 127, Stimmer, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des J. Bats. Landw. Regts. Nr. 120, Pfeilsti cker, Pr. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 119, Frhr. v. Varnbüler, Pr. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 19, Röm er, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Batz. Landw. Negts. Nr. 119, Seiz, Frhr. v. Trott, Pr. Ltg. der Ref. des Ulan. Regts. Nr. 19, Klum pp, Pr. Lt. der Res. des Inf. Regte. Nr. L0, Pfleiderer, Pr. Lt. der Res. des Drag. Regig. Nr. 26, Dr. De rn. Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127. Muff, Pr. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 126, Wetz el, Pr. Tt. von der Landw. Inf. des 2. Batz. Landw. Regts Nr. 121, Mittler, Ott, Pr. Lt. v. d. Landw. Inf. des . Bafs. Landw. Regts. Nr. 122, Lang, Pr. Lt. von der Lanbw. Kav. des Res. Landw. Batz. Nr. 17, Wetzel, * Lt. von der Landw. Inf. deg 2. Batz. Landw. Regts. Nr. 1185, Hofmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Batg. Landw. Regts. Nr. I2I, Gebhardt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Schöttle, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Balg. Landw. Regtg. Nr. 119, Frhr. v. Leutrum⸗Ertingen, Pr. Et. von der Landw. Kav. des J. Bat. Landw. Regts. Nr. 121, Gsell, Pr Lt. von der Landw. Art. des 2. Batz. Landw. Regts. Nr. 124,

aistner, Knoblauch II., Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Btg. Nr. 127, Leuze, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2; Batz. Landw. Regtg. Nr. 121, Haldenwang, Völter, Neuffer Krabbe, Weisisäcker, Pr. Lit. von der Landwehr. Infanterie des NReserve Landwehr Bafaissong Rr. 127, Hirzel, Pr. Lt. von der Landw. Kav,. des J. Batg. Landw. Regte' Ir, 119, Blessing, Werner, Pr. Ltg. von der Landw. Jaf. dez 2. Batg, Landw. Regt. Nr. 121, Godeffrov, Sec. Vt. don der Landw. Inf. desselben Batg, Stahl. Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Land. Bata. Nr. 127, Neuf fer, Sec. Li. von der Landw. Art. desselben Bates,, Waaser, Sec. Lt. von der Landw.

Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 12. Holbein, v. Musch⸗ gay, Sec. Ltg. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bat. Nr. 127, Schmidt, Sec. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, Schmid, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts Nr. 122, Ne stle, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 125, Merz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des RNes. Landw. Bats. Nr. 127, Dr. Knapp, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Hetzel, Sec. Lt. von . . Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, der Abschied ewilligt.

Im Sanitäts-⸗Corps. 10. April. Dr. Hauff, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 115, z. kind, Assist. Arzt 2. Kl. der Res im 1. Bat. desselb. Landw. Regts., Kappes, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 122, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res., Dr. Beck, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 120, zum Assist. Arzt 1. Kl. der Landw., Keller, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 124, Dr. Willemer, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res. Frueth, Assist. Arzt 2. Kl. im Inf. Regt. Nr. 125, zum Assist. Arzt 1. Kl., befördert.

Kadetten⸗Vertheilung 1882.

F. Unteroff. v. Lindeiner

mann.

Hl. Regt.

eller J. Inf. Regt. Nr. 71 als char. P. F. Gefr. v. Reich en⸗ bach J. Füs. Regt. Nr. 73 als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. Wan⸗ genheim J., als char. P. F. Kad. v. Engelbrech ten. Inf. Regt. Nr. 74 als P. F. Unteroff. v. Feldmann. Inf. Regt. Nr. 73 als char. P. F. Kad. Struben. Inf. Regt. Nr. 76 als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. d. Goltz J. Inf. Regt. Nr. 77 als Sec. Lt. P. U. v. Ro sen. Inf. Regt. Nr. 8 als P. F. Unteroff. v. Kaisen⸗ berg, als char. P. F. Kad. Briese. Inf. Regt. Nr. 79 als Sec. Lt. P. U. v. Borcke J., als char. P. F. Kad. Fleischmann. Füs. Regt. Nr. 89 als Sec. Lt.

v. F. Nad.

F.

*

S

Gren. Regt. Nr. 119 als Sec. Lt. P. n. Müller 3 Negt. Nr. 111

Regiment Nr. In

Inf. Inf.

als char. P. F. Kad. Lindborst. Inf. Regt. Nr. 132 als Sec. Lt. P. U. Hu cke. Garde ⸗Jäger⸗Bat. als Sec. Lt. P. U. Graf

ind v. Tinckenstein L, als char. P. F. Kad. Graf v. Westarp. 5 Garde · Schũtzen. Bat. als Sec. Lt. P. U. v. Helldorff. 4 Bat. Nr. 1 als Sec. Lt. P. U. v. Rofenberg J. Jäger⸗Bat. Rr. 2 als Sec. Lt. P. U. v. Gottberg. Jäger- Bat. Rr. 4 als char. P. F. Kad. Rech lin. Jäger⸗Bat. Nr. 5. z la suite desselben als Sec. Lt. Gefr. Prinz Heinrich XXX. Reuß Durchlaucht, unter Vorbehalt der Patentirung. Jäger Bat. Nr. 8 als char. P. F. Kad. Bertram. Jäger Bat. Nr. 9 als P. F. Unteroff. Kundt. Jäger⸗Bat. Rr. 11 als char. P. F. Kad. Deecke. 2. Garde ⸗Nlan? Regt. als Sec. Et. * U. Graf von der Goltz II. 2. Garde⸗ Drag. Regt. als Sec. It. P. U. Frhr. v. Zedlitz Leipe J. Kür. Regt. Nr. als char. P. F. Gefrt. Rave rr Pappenheim. Brag. Regt. NRr. 3 als Sec. Lt. P. U. v. Frankenberg ⸗Ludwigsdorff ü. Drag. Regt. Nr. 19g als char. P. F. Kad. v. Ho ven J. Drag. Regt. Nr. 13 als P. * Unteroff. v. Raumer J. Drag. Regt. Nr. 16 als Sec. Lt. P. U. v. Hennigs. Huf. Regt. Nr 1 als har. P. F. Kad v. Brandt. J. Hu. Regt. Nr. als char. P. J. Gefr. v. Uechtritz⸗Steinkirch. Hus. Regt. Nr. 15 als char? P. F. Kad. Baron Hoverbeck v. Scho enaich J. Mlan. Regt. Nr. 15 als char. P. F. Kad. v. Rhoeden. Ülan. Regt. Nr. 16 als char. P., F. Kad. v. Bredow 1.

eld⸗Art. Regt. Nr. 1 als Sec. Lt. P. U. v. Wernsdorff. Feld⸗Art. Regt. Nr. 3 als Sec. Lt. P. U. v. Winter feld.

eld? Art. Regt. Nr. 7 als char. P. F. Gefr. v. Gostkowski. . Regt. Nr. 9 als P. F. Unteroff. Steinwach s. Feld—⸗

rt. Regt. Nr. 10 als Sec, Lt. P. U. v. Gillhausen. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 14 als Sec Lt. P. U. v. Grolmann. Feld-Art. Regt. Nr. 16 als Sec. Lt. P. U. v. Wo na. Feld-⸗-Art. Regt. Nr. 20 als P. F. Unteroff. Zwenger. . Regt. Nr. 24 als P. F. Unteroff. Gund lach. Feld⸗ Art. Regt. Nr. 25 als P. F. Unteroff. Bar. v. Richthofen. Feld⸗Art. Regt. Nr. 26 als P. ö Unteroff. v. Storp. Feld⸗Art. Regt. Nr. 27 als char. P. F. Kad. v. Berken III. , Regt. als P. F. Unteroff. The⸗ lemann,. Fuß-Art. Regt. Nr. 1 als char. P. F. Kad. Spilker. Fufr Art. Regt. Nr. 2 als Sec. Lt. P. U. Blief ener. Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 6 als P. F. Unteroff. v. Scheve J. Fuß— Art. Regt. Nr. 8 als char. P. G. Kad. Rei'nbothe. Fuß⸗Ärt. Regt. Nr. 11 als Seg. Lt. P. U. Ja blonsky 1. Ingenieurcorps: als Sec. Lt. P. U. Klotz.

Berlin, den 15. April 1882. Wilhelm.

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 19. April. Im weiteren Ver— laufe der gestrigen (47.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die Berathung der Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1861, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln ein. Die Denkschrift verbreitet sich im Einzelnen über die Zwecke, für welche in dem Gesetz Mittel gewährt worden sind und bespricht den Stand der Ausführung der einzelnen Bestimmungen. Diese Zwecke sind: 1) die Aus⸗ führung der Ent⸗ und Bewässerungen, 2) die Regulirung von Flußläufen, 3) die Förderungen der Folgeeinrichtungen bei Ge— meinheitstheilungen und Zusammenlegungen, 4) die Förderung einzelner landwirthschaftlicher Kulturzweige, insbesondere des Flachsbaues, sowie Förderung des gewerblichen Unterrichts und der Hausindustrie, 5) die leichtere Befriedigung des Kreditbedürfnisses der kleineren Grundbesitzer, 6) die Begrün⸗ dung neuer Schulstellen und Beihülfen fuͤr Schul⸗Neu⸗ und Erweiterungsbauten, 7) Zuschüsse an die Oberschlesische und die Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahngesellschaft nach Ausführung der Eisenbahnlinien von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik oder Orzesche nach Sohrau, von der Wilhelmsbahn unweit Rybnick nach Loslau und von Kreuzburg über Lublinitz nach Tarno⸗ witz, 8) die theilweise Bestreitung der Grunderwerbskosten für die Eisenbahn von Kreuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz.

Die Kommission, welcher diese Denkschrift überwiesen war, hatte folgenden Antrag gestellt:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

J. Von den in den Positionen 1, 3, 4, 6, 7, 8 der Denkschrift niedergelegten Maßnahmen der Königlichen Staatsregierung zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln, Kenntniß zu nehmen.

. Zu der Positien 3, die Königliche Staatsregierung zu er— Uchen:

Die Regulirung der oberen Oder von Oderberg bis Kosel auf Staatskosten zu beschleunigen.

. Zu der Position 5, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: *

1) Dahin zu wirken, daß event. durch die Revision des Statutes der Provinzialhulfskasse der auf das Staatadarlehen basirte Kredit der Letzteren, den kleinen Grundbesitzern in zweck mäßigerer Weise zugänglich gemacht werde, namentlich dadurch, daß die Darlehen durch Vermittelung von Kreiskreditinstituten ausge—⸗ geben werden;

2). Die Bestrebungen der Schlesischen Landschaft, den Kredit der kleineren Grundbesitzer noch mehr wie bisher zu berücksichtigen, nach Möglichkeit zu fördern. ]

Der Referent Abg. von Haugwitz erkannte im Namen der Lommission an, daß die Regierung das Gesetz mit regem Eifer ausgeführt habe. Allerdings sei seit dem Erlaß desselben erst kurze Zeit ve ofen und deshalb ein erheblicher Erfolg, namentlich der Flußregulirungen und Meliorationen noch nicht zu erkennen. Im Allgemeinen aber könne wan mit der Thöätigleit der Regierung und ihrer Organe durchaus zufrieden sein. Dringend empfehle er die Regulirung der oberen Oder von Oderberg bis Kosel und Modalitäten für die schnellere Beschaffung von Dar—⸗ lehen. Die Provinzialhülfsskasse sei allerdings durch das Gesetz mit Staatsmitteln ausgestattet worden, aber die Formalitäten und der gebundene Geschäftsgang dieser Kasse wirke erschwerend auf die schnelle Erledigung der Geschäfte. Deshalb habe die Kommission einen anderen Modus für die Darlehensgewährung in Nr. III. des Antrages empfohlen. :

Der Abg. Münzer trat für die Regulirung der oberen der ein und wünschte, die Regierung möchte für dieselbe eine größere Summe in Anrechnung bringen, als es nach der Drrshe der Fall sei. In Folge der Oderüberschwemmungen seien in der Vorlage Soh 060 ausgeworfen, davon so0 Co0 S zur Regullrung der Olsa bei ihrer Mündung in die Oder, zu Flußregulirungen in Kreise Pleß, sowie zur Regulirung der rechts seitigen Juflüsse der Oder und 260 000 4 zur 66 der weiteren Uebelstände in der Gegend von Kosel und Rasibor. Weiter habe der Minister bei Gelegenheit ener Interpellation, betreffend die Oderregulirung eine Abhülfe der Nothstände berelwillig zugesagt. Die Betheiligten, speziell die Bewohner der Koseler Gegend, hätten ge— * daß diese Erklärungen nicht blos leere Ver⸗ prechungen wären, um den Unmuth der dortigen Anwohner zu beruhigen. Sie hätten erwartet, daß die Regierung es

nicht bei Worten werde bewenden lassen, sondern wirklich etwas thun werde. Nachdem jetzt ein Jahr ohne Ueber— schwemmung vorüber gegangen sei, nehme die Regierung einen veränderten Stankpunkt ein. In der Denkschrist heiße es, der Kostenaufwand der Regulirung übersteige die in dem Gesetz hierfür bewilligten Mittel, es könne daher weder der Oderdurchstich noch die Fortschaffung des festen Wehres he⸗ werkstelligt werden. Früher seien die Dispositionen der Re⸗ gierung andere gewesen. Damals habe man anerkannt, daß im Ratiborer Kreise 64 Gemeinden mit etwa 10 000 ha und bei Kosel 33 Gemeinden mit 6900 ha der Ueberschwemmung ausgesetzt seien, und daß zur Vermeidung dieser Gefahr der Oderdurchstich hergestellt werden müsse. Was die Fort⸗ schaffung des Wehres betreffe, so fielen die Kosten hierfür jedenfalls in den Rahmen des Nothstandgesetzes. Uebrigens habe auch der Militärfiskus, der das Wehr aus militärischen Gründen errichtet habe, die Verpflich⸗ tung, dasselbe wieder fortzuschaffen. Allein nicht blos der Rechenschaftsbericht, auch der Minister führe eine andere Sprache und desavouire jetzt geradezu die früheren Erklärungen der Regierung. Die Regierung habe der Oder⸗ regulirung seit jeher viel Wohlwollen entgegengebracht. Daß sie noch immer nicht ausgeführt sei, sei zumeist die Schuld der Wasserbautechniker oder Solcher, die es sein wollten. Seit 1849 hätten zahlreiche Reskripte und Erklärungen von Ministern die Sympathien für dieses Projekt ausgedrückt, die That lasse aber noch immer auf sich warten. Möge daher die Regierung nach ihren zahlreichen Versprechungen und bei der stets drohenden Ueberschwemmungsgefahr die Oder⸗-Reguli⸗ rungsschlange aus diesem Hause endlich beseitigen!

Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Bau⸗Rath Wiebe entgegnete, die Resolution zu II. bitte die Regierung abzulehnen. Sie habe schon in der Kommission ausdrücklich ihre Bereit— willigkeit erklärt, die Regulirung der oberen Oder im Landes⸗ kulturinteresse weiter zu verfolgen. Sie möchte sich nur nicht gewaltsam in eine Position gedrängt sehen, von dem Hause 12—15 Millionen zu fordern für Regulirungen, deren Erfolge viel weniger dem allgemeinen Interesse des Staates als dem speziellen Interesse der Adjazenten zu Gute kommen würden. Außerdem sei es erwünscht, diese Regulirung so lange hinauszuschieben, bis das Schiffahrtsinteresse, welches sehr häufig mit dem der Landeskultur kollidire, durch den Bau des Kanals auf der linken Oderseite wahrgenommen sein werde.

Der Abg. Dr. Holtze erklärte, die Frage der Oderreguli⸗ rung hange mit der Frage der Aufhebung des Nothstandes in Oberschlesten eng zusammen, denn gerade die Ueberschwem⸗ mungen hätten das Elend vergrößert und verbreitet. Es handele sich hier darum, wo die Grenze der Verpflichtungen der Adjazenten und der Regierung zur Unterstützung im Kampfe gegen elementare Einflüsse liege, deren verheerende Wirkungen in den letzten 50 Jahren ohne Verschulden der Anwohner so gewachsen seien. Es wäre hart, die letzteren hier im Stiche zu lassen. Aber noch auf einem andern viel wich— tigerem Gebiete stehe die staatliche Unterstützung in Schlesien derjenigen in anderen Provinzen nach. Bei einer Schullast von 1 M6 und 3 MS Steuerfähigkeit pro Kopf gebe der Staat in Ostpreußen 0,63 6 Zuschuß, in Schlesien nur O, 85 66, eine um so bedauernswerthere Härte, als der Kernpunkt der Noth⸗ lage in dem niedrigen Bildungszustand der Bewohner zu suchen sei. Werde der letztere gehoben, werde Oberschlesien völlig germanisirt, dann werde allmählich auch der Nothstand schwinden.

Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten Lucius das Wort:

Ich bitte das hohe Haus, mir noch einige Worte zur Frage der Oderregulirung zu gestatten. Es ist vollkommen richtig, daß die Oderregulirung in ihrer Totalität nicht in den Rahmen des Noth⸗ standsgesetzes gehört, sondern daß ein Zusammenhang mit letzterem nur soweit vorhanden ist, wie das in den damaligen Verhandlungen bereits ausgeführt und präzisirt ist. Die Herren, die ortskundig sind, wissen bereits hinreichend und das haben ja auch die Erklärungen des Kommissars des n. Ministers für die öffentlichen Arbeiten bestätigt daß die Regulirung des oberen, bisher nicht schiffbaren Theiles der Oder Re len im Betrage von ungefähr 12 bis 15 Millionen Mark ver⸗ ursachen würde. Schon diese Zabl allein ergiebt die Unmöglichkeit, daß man bei Ausweisung einer Summe von 800000 M durch das Notbstandsgesetz daran gedacht haben könnte, eine radikale Regulirung der oberen Oder in Aussicht zu nehmen. Trotzdem glaube ich, würde es un⸗ gerechtfertigt sein, wenn daraus geschlossen würde, daß auf Seiten der Königlichen Staatsregierung in irgend einem der betheiligten Ressorts eine Laubeit oder Lässigkeit in der Behandlung der ganzen Frage vor⸗ liege. Ich bitte die Herren ferner, sich zu vergegenwärtigen, daß dieser Flußlauf nicht der einzige verwilderte ist, daß man vielmehr umgekehrt sagen kann, daß die Mehrzahl unserer kleineren Flußläuse, resp. der nicht schiff baren Theile der schiff baren Ströme, sich fast durchweg im verwilderten Zustand befindet. Ich habe bereits bei früheren Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß das landwirthschaftliche Ministerium beschäftigt ist mit einer Aufnahme, die allerdings in der Kürze der Zeit nur ober flächlich sein kann, um die regulirungsbedürftigen Flußläufe in den verschiedenen Provinzen einigermaßen zu konstatiren. Ich will keine Zahlen nennen, möchte aber doch glauben, daß die Summe, die zweckmäßigerweise bierauf verwendet werden kann, sich möglicherweise auf Hunderte von Millionen belaufen dürfte.

Daß da die Stgateregierung nicht mit einer einzelnen Vorlage für einen bestimmten Flußtheil bervortritt, obne hinreichende technische Unterlagen, ohne vollständige Durcharbeitung der Projekte, ohne Vor⸗ schläge, wle man sich technisch und sanan iel die Durchführung denkt, das, meine Herren, ist doch kein Vorwurf für die Staatsregierung, sondern vielmehr umgekehrt, ist es ihre Pflicht und Schuldigkeit, nicht mit unreifen Projekten an die Landesvertretung beranzutreten. Ich bin auch gewiß, wenn eine solche Vorlage ungenügend vorbereitet hierher ge⸗ langte, sie würde der berbsten Kritik ausgesetzt sein, auch gerade Seitens der Herren, deren Kreise die späteren Benefizien davon ziehen ollten. Ich verweise bei dieser Gelegenheit nicht nur auf andere

rovinzen, wo ebenfalls eine ganze Reihe von Flüssen vor⸗ anden sind, bei denen auch das Regulirungsbedürfniß bar ist sondern auf die große Zahl der in Schlesien ö ich will nur J. B. die Malapane nennen. Die Oderregulirung, soweit sie mit der Notbstands vorlage zusammenhängt und darin fest präjtsirt war, ist, soweit die Vorlage die Mittel dazu autwarf, soweit ich unterrichtet bin, wahr scheinlich schon jetzt ziemlich vollständig ausgefübrt. Es galt damals, den dringendsten Nothständen abzuhelfen, die sich auf die Ginmün—⸗ dungtstelle der Olsa in die Oder bejogen, es galt, den Annaberger Deich zu erhöhen und andere kleinere Regulirungäarbeiten vorzu- nehmen, die auch inzwischen wahrscheinlich durchweg ausgeführt worden ind. Ich würde mich aber dagegen verwahren, daß aus den früheren Erklärungen der Königlichen Staatsregierung oder der Kommissare die Folgerung gezogen werden könne, daß nun dieser ganze obere Theil der Oder lediglich auf Staatsfosten regulirt werden sollte, und in dieser Beziehung meine ich dringend vor der unver⸗ änderten Annahme des Antrags der Kommission meinerseits warnen ju sollen. Es entspricht auch in der That nicht der Praxis dieses hoben Hauseg, sich ohne Weiteres zu engagiren für eine Ausgabe von vielen Nillionen und auszusprechen, daß eine solche Regulirung, die sich

offen ·

65 auf Staats kosten, wie es hier der Kommissionsantrag will, zu erfolgen abe. Kommunen, Großgrundbesißer, Interessentenverbände in der Lage sein werden, die Kosten zum Theil oder auch ganz zu tragen. Ueber alle diese Fragen auch jetzt nur eine bindende Zusage zu machen, würde ich mich meinerseits völlig außer Stande erklären, und ich würde deshalb meinerseits dem Kommissionsvorschläge Ihrerseits abzulehnen, wogegen ich meinerseits jusichere, daß nach Maßzabe der technischen Vorarbeiten, nach Maß⸗

Es ist doch vorber zu erwägen, inwieweit die Adjazenten, die

ohen Hause dringend empfehlen, den zweiten Theil der

gabe der Mittel, die für diese Zwecke bereit zu stellen sein werden,

sicher unausgesetzt daran gearbeitet werden wird, nicht nur die obere Oder, sondern auch eine ganze Reihe von Flußläufen in den ver⸗ schiedenen Provinzen einer Regulirung im Landeskulturinteresse unter⸗ zogen werden wird, und ich werde mich meinerseits freuen, wenn wir

bei diesen Bestrebungen die Unterstützung der Häuser des Landtages finden werden.

Der Abg. Zaruba (Natibor) konstatirte, daß die Adja⸗

zenten der oberen Oder doch mit der von dem Nothstand so

hart betroffenen oberschlesischen Bevölkerung identisch, und also auf lange Zeit außer Stande seien, zu den Regulirungskosten das Mindeste beizutragen. Wenn diese Lebensfrage der ober⸗ schlesischen Kreise nicht hald entschieden werde, so falle auf die Staatsregierung eine sehr schwere Verantworiung.

Der Abg. von Benda erklärte, der Nothstand in Ober⸗ schlesien und dessen Abhülfe liege der nationalliberalen Partei gewiß am Herzen und seine Partei werde darum der Nr. J. und III. des Kommissionsantrages zustimmen. Dagegen ent⸗ halte Nr. II. in der vorliegenden Fassung für den Staat ein Engagement, ohne daß, wie die Ausführung selbst angebe, die Frage, ob und inwieweit der Staat die Kosten der Ausführung tragen müsse, materiell geprüft sei. Er beamrage deshalb in Nr. II. die Worte „auf Staatskosten“ zu streichen.

Der Abg. Konrad (Pleß) bemerkte, in der Vorlage sei eine Million Mark für Schulangelegenheiten ausgeworfen, zugleich sei bestimmt, daß die Kreise, denen geholfen werden solle, die Summe von 300 000 S für dieselben Zwecke auf⸗ zubringen hätten. Nun seien das gerade die Kreise, die vor Kurzem erst in dem Zustand des Verhungerns gewesen seien, die als Darlehen von der Regierung eine Schuld von 2 221 000 c hätten aufnehmen müssen, die binnen 3 Jahren zurückzuzahlen seien, und welche überdies mit Abgaben überlastet seien, wie keine anderen Kreise des Landes. Er frage, ob es billig sei, nun auch noch diese 300 000 6 von denselben zu verlangen. Auch die Kreditverhältnisse, für deren Besserung eine Million aus⸗ geworfen sei, seien ungünstig geblieben, weil in Folge un⸗ günstiger Bestimmungen des Statuts die Güter nur ganz niedrig hätten beliehen werden können. Auch mit Eisenbahnbauten sei man gerade den Nothstandsbezirken gegenüber sehr karg ge⸗ wesen. Diese Bezirke hätten 11 km erhalten, die jetzt vielleicht sich zu 22 km vermehren würden, während benachbarte Kreise 77 km erhalten hätten. Wünschenswerth wäre es auch, wenn die beiden Sackbahnen der Kreise Anschluß erhalten würden. Mit der Germanisirung sollte man nicht zu rasch und gewalt⸗ sam vorgehen.

Der Regierungskommissar Geh. Reg. Rath Dr. Micke kon⸗ statirte dem Vorredner gegenüber hinsichtlich der mangelnden Eisen⸗ bahnen, daß nach der Denkschrift die Konzessionen für die Linien Rybnik⸗-Loslau und Creuzburg-Lublinitz-Tarnowitz der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, respektive der Rechten Oderuferbahn bereits im August vorigen Jahres ertheilt seien, und daß man mit der Ausführung der Arbeiten auch schon Ende vorigen Jahres begonnen habe.

Nachdem noch der Abg. Frhr. von Minnigerode den An⸗ trag des Abg. von Benda unterstützt hatte, wurde die Dis⸗ kussion geschlossen.

Die Vorschläge der Kommission sub JI. und III. wurden genehmigt, ebenso Nr. II. nach dem Antrage des Abg. von Benda.

Hiermit war die Tagesordnung erledigt.

. vertagte sich das Haus um 3 Uhr auf Mittwoch 11 Uhr.

Landtags ⸗Anugelegenheiten.

Erläuterungen

des Nachtrages zum Staatshaushalts-⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1882 / 83.

(Schluß.)

Berlin ⸗Görlitzer Eisenbahn.

Nach §. 2 des Vertrages vom 14. November 1881, betr. den Uebergang des Berlin ⸗Görlitzer Eisenbahnunternehmens auf den Staat, soll die Verwaltung und der Betrieb der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn bis zum Eigenthumserwerbe des Unternehmens, welcher nach §. 71. e. nicht vor dem 1. Januar 1883 erfolgen darf, lediglich für Rech= nung der Aktionäre stattfinden. Die Bahn tritt somit zunächst in dasselbe Verhältniß zum Staate, wie es bezüglich der übrigen Privat⸗ eisenbahnen, welche vom Staate für Rechnung der Gesellschaften ver⸗ waltet werden, besteht. Der Erneuerungs⸗ und der Reservefonds der Bahn ist in bisheriger Weise zu dotiren und besonders zu verwalten, auch muß die Eisenbahnabgabe weiter gezahlt werden.

Die Uebernahme der Verwaltung Seitens des Staates würde hiernach an sich ohne Einfluß auf die Gestaltung des Nachtragsetats sein, wenn nicht der Staat nach 8e 6 des Vertrages die Verpflichtung übernommen hätte, spätestens sechs Monate nach der Uebernabme der Verwaltung den Inhabern der Aktien der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesellschaft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. b. gegen Ein⸗ lieferung ihrer Aktien Staatsschuldverschreibungen der 4 prozentigen konsolidirten Anleihe anzubieten, und zwar:

für je acht Stammaktien à 300 S neunhundert Mark,

für je eine Stammprioritätsaktie à 600 * sechshundert Mark Nominalkapital. Bei dem Umtausche sind die Dividendenscheine für das Jahr 1882 und für die folgenden Jahre mit einzuliefern, wogegen die Staatsschuldverschreibungen für die Stamm⸗Prioritätsaktien vom 1. Januar 1882, für die Stammaktien vom I. Juli 1882 ab zu verzinsen sind. .

In der Annahme, daß von dem Umtausche im vollen Umfange Gebrauch gemacht wird, sind daher zur Verjzinsung der auszugebenden Staatsschuldverschreibungen im Nachtragtetat unter Kapitel 35 Titel 3 in Zugang gebracht: .

für 6 187 509 4 Staateschuldverschreibungen der 4 ro- zentigen konsolidirten Anleihe zum Um⸗ tausch der Stammaktien, Zinsen vom J. Juli bis ult. Dezember 1882 mit 123 750 Staats schuldverschreibungen der prozentigen konsolidir ten Anleibe zum Umtausch der Stammprioritãtsaktien, Zinsen vem 1. Januar bis lt. Dejember 1882 mit GGG. zusammen ir Ti D . Nominelkavital, an Zinc; Mrd T

Der Staat wird in Höhe der konvertirten Aktien zunächst

Aktionär der Berlin⸗Görlitzer Eisenbabnagesellschaft und bat die auf

165000099 .

technisch und sinanziell noch nicht übersehen läßt, ohne Weiteres einzig und

die in seinen Besitz gelangenden Aktien für das Jabr 1881 * Dividende zu bejiehen. Da bei der Veranschlagung der Zinsen an⸗