Iisossᷣ] Rechte⸗Oder⸗Ufer⸗Eisenbahn⸗8Hesellschaft. ö Die Dividende pro 1881 ist auf o i. e. 34 ς, in Worten: Vier und Fünfzig Mark pro Stück der Stamm⸗ und Prioritãts · Stamm-⸗ Aktien der Rechte Oder · Ufer · Eisenbahn / Sesellschaft festgestellt worden und gelangt gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 1 pro 1881 . vom 20. April d. J. ab a. bei unserer Sauptkasse hierselbst, BVerlinersterße Nr. 6, Vormittags von 9 bis 12 Uhr, b. bei der Dirertion der Dis conto:Gesellschaft in Berlin, Behrenstraße Nr. 43/44, . bei dem Bankhause Jaceb Landau in Berlin, Wilhelmstraße Nr. 70 b., und . bel dem Vanthauf Bz. 21. von Rothschitd & , i g nisnrt g., min * 2 gewöhnlichen Geschäftsstunden, bei den auswärtigen Zahlstellen bis zum 31. Mai d. J. zur uszahlung. , Präsentanten werden ersucht, den Dividendenscheinen ein arithmetisch geordnetes Nummer⸗ Verzeichniß nach den verschiedenen Kategorien getrennt, unter Angabe des Geldwerthes mit Namensunter⸗ schrift versehen, beizufügen, oder die Diridendenscheine mit dem Firmastempel auf der Rückseite abzustempeln. Breslau, den 19. April 1882. Direktion.
Breslau⸗Schweidnitz- Freiburger Eisenbahn.
Die Herren Aktionäre laden wir zu der auf
Mittwoch, den 10. Mai d. J., Nachmittags 4 Uhr,
im Rundbau der Verbindungshalle des hiesigen Empfangsgebäudes anberaumten
jährlichen ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein.
Zur Berathung und Beschlußfassung gelangen die im S. 24 des Gesellschafts⸗Statuts zu 1ů, 2, 3 und 4 verzeichneten Gegenstände. ⸗
Diejenigen Herren Aktionäre, welche der Versammlung beiwohnen wollen, haben nach §. 29 des Statuts ihre Attien bis spätestens den' g. Mai d. 8 Nachmittags 6 Uhr, in dem Büreau der Gesell⸗ schaft (Zimmer Nr. 38) vorzuzeigen oder sonst auf eine dem Direktorium genügende Weise die am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachzuweisen, zugleich aber ein mit der vollen Namens-⸗Unterschrift versehenes Verzeichniß der Litter und Nummern der Aktien (wozu Formulgre in unserem Büreau und bei den auswärtigen bekannten Zinsen⸗ und Dividendenzahlungsstellen in Empfang genommen werden können) in wei Exemplaren zu übergeben, von denen das eine hier bleibt, das andere, mit dem Siegel der Gesell⸗ . und dem Vermerk der Stimmenzahl versehen, zurückgegeben wird und als Einlaßkarte zur Ver⸗ sammlung dient. . .
Der gedruckte Jahresbericht pro 1881 wird vom 5. Mai d. J. ab ausgegeben.
Breslau, den 21. April 1882.
Der Verwaltungsrath.
I1I7767]
(18161 - Erste ordentliche Generalversamm— lung der Aktionäre der
Baltischen Mühlen⸗Gesellschaft in Neumühlen bei Kiel im Comptoir der Gesell⸗ schaft am 24. Mai, Mittags 1 Uhr.
Die Inhaber von Aktien, welche diese General⸗ versammlung besuchen wollen, können vom 21. Mai bis 23. Mai inklusive gegen Deponirung shrer Aktien bei der Norddeutschen Bank in Hamburg oder bei dem Banquier Herrn W. Ahlmann in Kiel oder im Comptoir der Gesellschaft in Neu—
mühlen Eintrittskarten unter Beifügung der ihnen nach 5§. 24 der Statuten zukommenden Stimmen⸗ zabl entgegennehmen. Neumiühlen bei Kiel, 20. April 1882. Johannes Lange, Vorsitzender des Verwaltungsrathes.
17852
Gemälde und Kunstblätter
jeder Art werden aufs Beste und Billigste gereinigt
und restaurirt Weimar. C. Heyne, Harthstr. 19.
lis Prämien-Auleihen des Kantons Freiburg.
Einundfünfzigste Serienziehung der 2 , von 15 Francs, stattge 296 am . April 1882. e rien:
111 118 329 361 3z2 199 Sea 583 808 sos 1231 1388 1506 1522 1621 1229 1z21e 18241 1913 3016 162 2291 e629 2839 3000 30913 3021 3125 3681 3295 3298 3968 4392 1519 4521 14608 14696 4213 4zez 14265 14826 50271 50272 5135 5199 51gz3 sess 5669 5z66 5222 5960 59275 6034 6052 6065 6126 6137 680909 68354 6812 668 6863 6215 6289 6887 6943 zog9 z151 zes8 7379 z522 7590 z632 z8684 zz958.
Die Ziehung der Prämien⸗Nummern dieser Serien wird am Montag, 15. Mai nächsthin, um 19 Uhr, im Bureau des Finanz⸗Departements Nr. 13, Gebäude der Staatskanzlei, stattfinden. — Die Liste der obgenannten Prämien, welche an diesem Tage publizirt wird, wird außerdem alle bis zu diesem Tage ausgeloosten Serien aufführen.
Die Ziehungslisten sind dem Publikum bei dem Finanz⸗Departement in Freiburg und bei nach⸗ stehenden Bankhäusern zur Verfügung gestellt: H. H. Tschann⸗Zeerleder u. Cie. in Bern. — Tes hoirs
Marcel in Lausanne. — Handelt bank in Basel. — Pury u. Cie. in Neuenburg. — Mazzola u. Sohn in Luzern. — Von Erlanger u. Sohn und der Filiale der Mitteldeutschen Ereditbank in Frank⸗ furt a. M. — Victor von Erlanger in Wien. — LS Gomptoire descomptè in Paris. — Schlesinger, Trier u. Cie. in Berlin. — Merck, Finck u. Cie. in München und bei den General⸗Konsuln und Konfuln der Schweizerischen Eidgenossenschaft in Mailand, Genua, Triest, Venedig, Madrid, St. Petersburg, London und Moskau. — Das Refultat jeder Ziehung wird außerdem im Bund in Bern, Der Frankfurter Zeitung in Frankfurt a. M., dem Staats ⸗Anzeiger in Berlin und der Augsburger Abendzeitung publizirt.
Freiburg, am 15. April 1882.
Die Finanz ⸗Direection des Kontons Freiburg.
Allgemeine Versicherungs⸗Gesellschaft für See⸗ Fluß⸗ und Landtransport . in Dresden.
General⸗Bilanz am 31. Dezember 1881.
Activa. ; Ml 3 J 2/700, 000 - 754,582 75 263,188 90 9, 907 40
2, 128 — 101,927 45 149,7 187 5
gos. 0 g
1) Solawechsel der Actionaire. ö 3) Wechsel im Portefeuille.
w
5) Inventarien ö
,
) Darlehne auf . ö k b. bei Agenten und Rückversich.Gesellsch.
o 645, 37. 48. 2h83. 333. 25.
4,886, 302 Passiva. I Actieneapital .. ö ) Capital⸗Reservefond
e 3 Unerhobene Dividende 1877 und 1838022. . 5) Reserve für schwebende Schäden und laufende Risiko's. JJ . 5 Dividende und Tantisme pro 1881 w 8) Gewinn⸗Vortrag auf neue ö
3, 000,000 — w 600 000 — J 401,555 41 . l, 200 —
70l, 341 890 4.276 46 176,674 40 LI54 92 4,886, 302 99
18204]
HH hes en E.
Subscription auf 5,:00,ᷓ 000 Reichsmark 4 procentiger Pfandbriefe
ausgegeben von der
Deutschen Hypothekenbank
in Meiningen concessionirt durch die landesherrliche Entschließung vom 13. Dezember 1862.
Auf Grund des ihr durch die landesherrliche Concessionsurkunde vom 13. Dezember 1862 ertheilten Privilegs emittirt die
Deutsche Hypothekenbank 5,000, 900 Reichsmark 4 procentige Pfandbriefe
in Stücken zu e 20090, 1000, ½ 509, M 300, 4 109, R 50.
Die Pfandbriefe werden auf den Inhaber, auf Wunsch auch auf Namen ausgestellt und mit 4 Procent jährlich bis zur Rückzahlung verzinst. ᷣ
Die Zinscoupons sind am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbar.
Die Rückzahlung dieser Pfandbriefe erfolgt durch Zahlung des Nennwerthes der in öffentlicher Ausloosung gezogenen Nummern. Jährlich hat mindestens Procent jeder Pfandbriefserie zur Rück⸗ zahlung zu gelangen. Die Ausloosung findet in Gegenwart des Regierungscommiffars statt.
Die Zahlung von Capital und Zinsen erfolgt in Meiningen, Berlin, Frankfurt a. M., Carlsruhe, Cöln, Dresden, r,, Haunover, Magdeburg, München, Nürnberg und Stuttgart bei den bekannt gemachten Stellen. Aenderungen der Jahlstellen werden rechtzeitig durch die Gesellschaftsblätter veröffentlicht.
Die Pfandbriefe sind gesichert (Art. 31 des Statuts):
1 Durch die unbedingte Haftung der Gesellschaft mit ihrem gesammten Vermögen.
2) Durch die Niederlegung eines den ausgegebenen Pfandbriefen wenigstens gleichen Betrags guter hypothekarischer Forderungen in den Archiven der Gesellschaft unter Controle des Regierungscommissars.
Die Deutsche Hypothekenbank ist auf Grund der landesherrlichen Concessionsurkunde vom 13. Dezember 1862 errichtet mit einem Grundcapital von 24 Millionen Mark, worauf 40 Procent ein⸗ gejahlt sind. Die in deutschen Staatspapieren angelegten statutenmäßigen Reserven betrugen am 31. De⸗ cember 1881 M 919.307 21 3.
Dieselbe ist nach Inhalt der Art. 13 ff. ihres Statuts in ibrer Wirksamkeit lediglich auf das Hvpothekengeschäft mit Ausschluß jeden anderen Geschäftszweiges beschränkt. Das gesammte Actien⸗ capital und die Reserve bilden also einen Garantiefond für die ausgegebenen Pfandbriefe.
Nach der veröffentlichten Bilanz vom 31. Dec. 1881 betrugen die circulirenden Pfandbriefe:
MS 48, 373.335. — 11'' ‚ j 54,523,260. 42 Die Subseription findet statt am ⸗ Montag den 24. April l. J. und Dienstag den 25. April J. J. während der üblichen Geschãftsstunden in Meiningen bei der Dentschen Fnvothetenbant, in Berlin bei der Dentschen Bank, in bei der Mitteldentschen Creditbank, Filiale Berlin,.
in Frankfurt a. M. bei der Mitteldeutschen Creditbank, Filiale Frankfurt a. M., in Cöln bei Herren Deichmann & Co.,
in Hamburg hei Herten M. M. Warburg & Co. in Hannover bei Herren Ephr. Meyer Sohn,
in Leipzig bei Herren Becker C Co.
in Dresden bei Herren Gebr. Arnold,
in Gotha bei Herrn B. M. Strupp,
in Stuttgart bei der Württ. Bankanstalt vorm. Pflaum & Co.,
642 * bel den Herren Bloch & Eos.
in Carlsruhe bei Herrn Veit L. Homburger, in Mannheim bei Herrn Do. Oppenheim,
in b bei Herren Gebr. K er, — * ; * L. Valentin & Co.
in Straßburg bei Herren C. Stä I) Der Subsersptionspreis beträgt 93 Procent zuzüglich 4 Procent Stückzinsen vom
27) Die Zutheilung erfolgt sobald wie möglich nach Schluß der Subscription. Im i. einer Ueberzeichnung wird die eventuelle Reduction dem Ermessen der einzelnen Sub⸗ seribtionsstellen vorbehalten.
3) Bei der Subscription ist eine Caution von 10 Piocent des gezeichneten Nominalbetrags in Baar oder in Werthpapieren, welche nach dem Tagescours berechnet werden, zu hinter= legen. Dieselbe wird bei Abnahme der Stücke zurückgegeben bezw. verrechnet. Im Falle der Reduction wird die überschießende Caution unverzüglich zurückgegeben.
) Die Abnahme der zugetheilten Stücke resp. der dafür ausgestellten Interimsscheine kann vom 3. Mai l. J. ab erfolgen. Jedoch sst der Subseribent verpflichtet,
ein Drittel der Stücke spätestens bis zum 3. Juni, ein weiteres Drittel spätestens bis zum 3. Juli und das letzte Drittel spätestens bis zum 3. August I. J. abzunehmen. Für zugetheilte Neträge unter M 16065 ist keine successive Abnahme ge— stattet und sind solche bis spätestens 26. Mai l. J. zu reguliren. Meiningen, den 18. April 1882.
Deutsche Hypothekenbank.
Kircher. Prey sigacker. Dr. ERraun.
Auszug aus dem Statut der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen.
Art. 14. Bei Gewährung von Darlehen sind nachstehende allgemeine Bestimmungen zu befolgen: 1) Das Darlehen muß durch eine Hypothek voll⸗ kommen sichergestellt sein. Eine solche Sicher⸗ stellung ist nur dann vorhanden, wenn das Darlehen den Werth des verpfändeten Grund— kesitzes höchstens bis zu drei Fünftel erschöpft, überhaupt, wenn außerdem noch die Verhäͤlt⸗ nisse neben der Sicherheit auch hinsichtlich der pünktlichen Zahlung von Kapital, Zinsen und resp. Amortisationsrente als gut zu be⸗ trachten sind.
In der Regel, kann nur auf erste Hppo— thek ein Darlehen gegeben werden. Eine Ausnahme hiervon erfordert die Zustimmung des Verwaltungsraths. Jedenfalls darf aber das Darlehen unter Einrechnung der vorher⸗ gehenden Hypothekenschulden den angegebenen Werth von drei Fünftel nicht erschöpfen. Der Werth eines jeden verpfändeten Grund— stückes ist durch verpflichtete Sach verstandige, welche die Direktion unter Berücksichtigung der Verschiedenartigkeit der Objekte ernennt nach Maßgabe eines vom Verwaltungs rathe aufzustellenden Regulatios, zu ermitteln.
Im Allgemeinen ist bei der Werthermitte⸗ lung maßgebend, das die Tare voraussichtlich bei einem Verkaufe selbst unter ungünstigen Umständen völlig erreicht wird.
Bei Ermitelung des Werths von Ge—
bäuden ist insbefondere auf die Gesahr der Werthverminderung und auf eine fort⸗ laufende genügende, dem wahren Werth ent⸗ sprechende Feuerversicherung unter Berück⸗ sichtigung der unverbrennbaren Theile zu achten. Die Befugniß der Deutschen Hypothekenbank in Art. 13 ist auf die deusschen Bundes— staaten beschränkt. Diese Beschränkung ist aber nicht anwendbar, wenn sich die Bank zur Deckung für eine etwa gefährdete Forde⸗ rung Hypothek außerhalb! der deutschen Bundesstaaten bestellen läßt. Nur mit ein⸗ helliger Zustimmung des Verwaltungsrathes dürfen auch außerhalb der deutschen Bundes— staaten Darlehen gegeben werden.
Art. 28. Kein Pfandbrief darf von der Deutschen Svpotbekenbank ausgegeben werden, der nicht zuvor durch autstehende Hypothek ⸗Forderungen vollkommen gedeckt ist, wag auf jedem auszugebenden Pfand⸗ briefe vom Regierungskommissar init seiner Unter⸗ schrift bescheinigt wird. Für beide Arten der aus— zugebenden Pfandbriefe wird über die dafür als
dere Rechnung in der Art geführt, daß für kündbare Pfandbriefe auch nur kündbare oder mit kurzen Verfallzeiten versehene Hypotheken ⸗ Forderungen hinterlegt werden dürfen.
Die Beträge, welche von den hypothekarischen Schuldnern in Folge der Amortisation oder Rück= zahlung an die Deutsche Hypothekenbank abgeführt worden sind, sind entweder zur Amortisation von Pfandbriefen oder zum Erwerb anderer Hypotheken⸗ sorderungen zu verwenden, so daß stets genügende Sicherheit fuͤr die Pfandbriefe in den Hypothrken⸗ forderungen vorhanden ist.
Die Mitglieder der Direktion sind bei ihrer Ver— eidung (Art. 34) auf die Beobachtung der Bestlim= mungen dieses Artikels insbesondere hinzuweisen und der Regierungskommissar hat vorzüglich den Beruf, die Kontrole hierüber zu führen.
Art. 31. Die pünktliche Zahlung an Kapital und Zinsen der Pfandbriefe wird gesichert
I) durch die unbedingte Haftung der Gesell⸗
schaft mit ihrem . . Vermögen,
2) durch die Niederlegung eines den ausgegebenen
Pfandbriefen wenigstens gleichen Betrags uter hypothekarischer Forderungen in den rchiven der Gesellschaft unter Kontrole des
Regierungs kommissars.
Art. 74. Die Deutsche Hypotbekenbank stebt unter der Oberaussicht der Herzoglichen Staafs⸗ regierung. ; f 5 —
„Diese Oberaufsicht übt dieselbe durch einen Re—⸗ gierungskommissar aus.
Sein Beruf besteht in der Kontrole der Geschäftg« behandlung überhaupt, namentlich aber, daß kein Darlehen ohne die vorgeschriebene Sicherftellung Art. 14) zur Auszahlung kommt, und daß bei der
inausgabe der Pfandbriefe die in Art. 28 festge · etzte Grenze genau beachtet wird.
Er ist auch berechtigt, allen Sitzungen des Ver—⸗ waltungtzratheg und den Generalversammlungen bei⸗ juwohnen und im Bureau der Hypothekenbank Ein- sicht von den Büchern und Schriftstuͤcken zu nehmen. ingleichen Kassenvisitation, jedoch ohne wesentliche Behinderung des Geschäftsverkehrs der Bank und ohne . der Bücher aus dem Banklokale, mit Zuziehung eines Mitgliedes der Direktion und des nöthigen Baker vorzunehmen. Auf sein Verlangen muß der Verwaltungsrath oder die Gene⸗ ralversammlung berufen werden. Er lann Ein- sprache erbeben gegen die Ausführung von Beschlüssen, welche er als statutenwidrig erachtet, und wenn keine Einigung erreicht wird, o entscheidet hierüber die Herzogliche Staatgregierung. Big zum Eintreffen dieser Entscheidung ist die Ausführung deg be⸗
unter nachfolgenden . l. Januar 1882 big zum Tage der Abnabme.
Garantie dienenden Dvpotheken · Forderungen beson⸗ treffenden Beschlusses zu beanstanden.
zum Deutschen Reichs⸗An
M 94.
—— —
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 21. April
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Ie z.
Krenßischrn Staats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
*
Inf erate für den Deutschen Reichs- und Conn f
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central-Handels⸗
register nimmt an: die stönigliche Expedition des Aeutschen Reichs ⸗ Anzeigers und Röniglich
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
— — — — — ö.
U. 8. Ww. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
3. Terkänfe. Verpachtungen, Submissionen ete.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
J. Literarische Anzeigen.
8. Theater- Anaeigen. In der Börsen-
J. Familien · Nachrichten. beilage.
6
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank Rudolf Mosse, Haasenstein &K Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Annoneen⸗Bureaux.
— *
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sochen. 18035 Steckbrief.
Der hierselbst wegen betrügerischen Bankeruts in Untersuchung befindliche Uhrmacher Moritz Gitt⸗ ler von hier, in Zarki, rufsisch Polen, geboren, ist am 16, dieses Monats aus der Untersuchungshaft im diesseitigen Gerichtsgefängniß entsprungen Es wird deshalb ersucht, denselben im Betretungsfalle zu ver⸗ haften und in das Amtsgerichtsgefängniß hierselbst abzuliefern. Kattowitz, den 17. April 1882. Kö⸗ nigliches Amtsgericht. Der Untersuchungsrichter. Veschreibung: Alter 32 Jahre, Größe“ mittel, Statur schwaͤchlich, Haare dunkelblond, wollig, Augen dunkelgrau, Stirn frei, Zähne fehlerhaft, trägt einen mangelhaften Vollbart und spricht
. und polnisch, das Gesicht von erdfahler
Farbe. — Das Deutsch desselben ist ausgeprägt das den polnischen Juden eigenthümliche Jagon.
18070 Steckbriefs / Erneuerung.
Der hinter den Kaufmann Louis Guttmann, z3 Jahre alt, zuletzt hier, Leipzigerstraße 43 wohn— haft, unter dem 18. Juni 1881 erlassene Steckbrief wird erneuert. Berlin, den 14. April 1882. König- liche Staatsanwaltschaft am Landgericht J.
18058
i. unterm 17. September 1881 hinter den Schneidermstr. Albert Langner erlassene Steck⸗ brlef wird hiermit erneuert. Zossen, den 15. April 1882. Königliches Amtsgericht.
18071]
l Der unterm 4. Februar d. Is. hinter dem Arbei—
ter Friedrich Boldt aus Malchow erlassene Steck⸗
brief ist erledigt. Ratzebuhr, den 14. April 1882. Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche Ladung. Nachbenannte Personen: I. der Handlungslehrling Louis Cohen aus Gamen, geboren daselbst am 5. Mai 1859, 2) der Heinrich Metzmacher aus Hamm,. geboren daselbst am 77. Mai 1859, 3) der Josef Mimzeck aus Unna, geboren Nselbst am 9. November 1859, 4) der Johann Friedrich Leeser aus Obermaßen, geboren dafelbft am 11. März 1859, 5 der Felir Aronheim aus Camen, geboren daselbst am 9. Mai 1881, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohñe Erlaubniß das Bundesgeblet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben. Vergehen gegen §. 140 Abs. J Nr. 1 Str. G. B. Dieselben verden auf den 14. Juni 1882, Vormittags II Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Land⸗ . Kaiserstraße hier, zur Hauptverhand— ung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 5§. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landraths— Amt zu. Hamm über die, der Anklage ju Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land erichts zu Dortmund vom 29. März 1882 auf rund des 5§. 140 Straf⸗Gesetz⸗Buchs und des 26 der Strafprozeß⸗Ordnung das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen der Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Be⸗ merken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen derselben über das Vermögen der Staatskafse gegenüber nichtig sind. (M. 67. / 82.) Dortmund, den 4. April 1882. Königliche Staatsanwaltschaft.
—
TDubhastatiun n, Aufgebote, Von⸗ ladungen u. dergl.
M'! Oeffentliche Zustellung.
Die Ziegeleidirektorsehefrau Ernestine Wilhelmine Polster in Ulterschütz, vertreten durch den Rechts anwalt Jentsch in Potschappel, klagt gegen den Pro⸗ duktenhändler Johann Bergmann aus Niederpester— witz, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus einem am 3. Februar 1880 über das Haus und Gartengrund⸗ stück, Fol. 31 des Gr. u. Syp. Buchs für Nieder⸗ pesterwitz, geschlossenen Kaufrvertrage, mit dem An—= trage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklag— ten zur Zahlung von 300 M nebst Zinsen zu 5 6 vom 1. März 1880 ab und das ergehende Urtheil ür vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den
ellagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts. streits vor das Königliche Amtsgericht zu Döhlen auf
den 2. Juni 1882, Vormittags 11 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt.
Döhlen, am 18 April 1882.
Illing, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
l83s9]) Deffentliche Zustellung. . Die verehelichte Schuhmacher Schaefer, Rosalie, geb. Wronker zu Buer in Westphalen, vertreten durch den Rechtsanwalt Meißner hierselbst, klagt gegen hren Chemann, den Schuhmacher Eduard Schaeser, früher zu Zehdenick wohnhaft, jetzt unbelannten Lufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 13. Juli 1882, Vormittags 9) Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Prenzlau, den 11. April 1882.
Milbach, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(180996 Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Westphal zu Berlin, Potsdamer⸗ straße 4 wohnhaft, klagt gegen den Schneidermeister . Eßlinger, früher in Neu-Weißenfee bei
erlin, jetzt in Amerika, wegen Rechtsanwalts gebühren im Betrage von 114149 und 5aoso Zinsen seit Rechtskraft des Urtheils für die Vertretung des Beklagten in der Prozeßfache Holfeld wider Eßlinger beim Amtsgericht Jüterbogk, mit dem Antrage, Beklagten zur Zahlung von 1141 6 nebst 56 Zinsen seit Rechtskraft des Urtheils zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er— klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht IJ. zu Berlin, Zimmerstr. 25, J. Tr., Zimmer 18, auf
den 29. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Garlipp, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II. Abtheilung VI.
(18095 Oeffentliche Zustellung.
Mit Klage vom 8. d. Mts. hat der K. Rechtsanwalt Hofmann von Würzburg, Namens des Müllermeisters Kaspar Erb von da, gegen den Bäcker Aloys Pötsch von Kitzingen, nun unbekannten Aufenthaltes, wegen Forderung, den Antrag gestellt, den Beklagten schul⸗ dig zu erkennen, 223 6 58 3 Hauptsache an den Kläger zu bezahlen und sämmtliche Kosten zu tragen, sowie das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er—⸗ klären.
Auf Gesuch des klägerischen Anwaltes wurde mit diesgerichtlichem Beschlusse vom Heutigen die öffent⸗ liche Zustellung der Ladung an den Beklagten zum Verhandlungstermine bewilligt und zu letzterem die öffentliche Sitzung vom
Dienstag, den 6. Juni l. Is., früh 8 Uhr, bestimmt.
Aloys Pötsch wird demgemäß zu diesem Termine unter dem Bemerken vorgeladen, daß die betreff enden Aktenstücke auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei hinterlegt sind.
stitzingen, den 18. April 1882.
Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: Unger, K. Sekretär. 18092 Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Carl Schwarz zu Stolpmünde klagt gegen den Steinlieferanten David Zaddach zu Carzin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen rückständigen Lohns für die für den Beklagten auf der Chaussee⸗ strecke von Lübzow nach Schmolsin mit dem Fuhr⸗ werk des Beklagten geleisteten Fuhren, mit dem An— trage den Beklagten kostenlästig zu verurtheilen, an Kläger 16,50 M zu zahlen, das Urtheil auch für vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Stolp auf
den 10. Juni 18382, Vormittags 11 uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stolp, den 13. April 1882.
Fabian, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
18099 Oeffentliche Zustellung.
Der Handelsmann Abraham Dreyfuß in Ros heim klagt gegen den Aloys Maetz, gewerblos, früher zu Griesheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, aus baarem Darlehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 240 mit Zinsen von 5 Jahren, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Oberehnheim auf
den 22. Juni 1882, Vormittags 8 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rodenkirchen,
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
18091 Oeffentliche nne.
In Sachen der Frau Kaufmann Auguste Schmidt, geb. Amende, früheren Wittwe Geise, zu Uecker münde, vertreten durch den Rechtsanwalt Engelke zu Stettin, Klägerin, gegen den früheren Kaufmann Emil Schmidt, zuletzt in Ueckerwünde wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ en ist zur mündlichen Verhandlung ein neuer
ermin auf den 23. Mai 1882, Bormittags 111 uhr, vor der ersten Civilkammer des Königlichen Land— gerichts hierselbst (Zimmer Nr. 27) bestimmt.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.
Stettin, den 14. April 1882.
Baar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
zwischen den Partei trennen und den Be Theil zu erachten, u lichen Verhandlung kammer des Köni
18075
Verkaufs⸗Anzeige und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Mühlenbesitzers Hermann Krull zu Sunde, Gläubigers, wider den Anbauer Hinrich Bammann zu Hagenah, Schuldner, soll die dem Schuldner gehörige, in Hagenah am . g. Ueberschusse unter der Haus⸗Nummer 36 be—⸗ legene Anbauerstelle, bestehend aus:
1) einem Wohnhause,
2) 56 a 79 qm Weide im hohen Moor, Karten blatt 6, Parzelle 27,
3) 1 he 10 a 765 4m Acker daselbst, Kartenblatt 6,
arzelle 28, .
4) Ta O2 4m Hausgarten daselbst, Kartenblatt 6, Parzelle 29,
5) 10 a 79 qm Hausgarten daselbst, Kartenblatt 6, Parzelle 30,
in dem am Donnerstag, den 22. Junius d. J.,
Nachmittags 3 Uhr, im Abel schen Gafthause zu
Hagenah anstehenden Termine öffentlich versteigert
werden, zu welchem Käufer mit dem Bemerken ein—=
geladen werden, daß bei annehmbarem Gebote sofort
der Zuschlag ertheilt werden soll. .
Alle, welche an der zu versteigernden Stelle Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissa⸗ rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, ins— besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche in dem obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Rechts⸗ nachtheile, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber der Stelle das Recht verloren geht.
Stade, den 14. April 1882.
Königliches Amtsgericht. I. v. Zwehl.
18098 Oeffentliche Zustellung. ; .
Der Johann Bavtist Heißler, Ackerer, in Bies⸗ heim, in seiner Eigenschaft als Vater und Vormund seiner minderjährigen, mit Catharina Fischer erzeug⸗ ten Tochter Catharina Fischer, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Helbig, klagt gegen: 1) den Louis Fischer, Bäcker, ohne bekannten Wohn. und Aufenthaltsort; 2 Josef Kritter, Ackerer, in Wolfganzen, in seiner Eigenschaft als Gegenvormund der Minderjährigen Josephine und Henriette Fischer, im Waisenhause zu Colmar; 3) Sebastian Fischer, Bäcker, ohne bekann⸗ ten Wohn. und Aufenthaltsort; 4) Magdalena Fischer, Gehülfin, ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort; mit dem Antrage auf Auseinandersetzung und Theilung des Nachlasses des am 18. Avril 188 verstorbenen Michael Fischer, sowie Versteigerung der zum Nachlasse gehörigen Immobilien, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Abtheilung J. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 39. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;
Zum Zwecke der Gffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Jansen.
1809 Oeffentliche Zustellung. 2
Der Großhändler Oscar Freiberr ven Feilitzsch dahier, vertreten durch den Rechtsanwalt Kirmreu⸗ ther, stellt auf Grund eines Buchsauszuges, wonach ihm der Spezereihändler Nikol Rogler von dof, nun unbekannten Aufenthalts, für bezogene Spiri⸗ tuosen 679 Æ 20 4 schuldig geworden, wegen dieser
orderung, sowie auf Herausgabe von 4 Faͤssern im
Verthe von 73 6 gegen denselben Klage mit dem
Antrage, zu erkennen: Der Beklagte sei schuldig, an ihn 679 * 20 43 nebst 6 9/0 Verzugszinsen vom Tage der Vlage⸗ justellung zu bejablen, die fraglichen 4 Fäsfer herauszugeben oder deren Werth mit 73 M zu ersetzen und die Kosten des Proresses zu tragen. ugleich wird beantragt, das Urtheil für vorläufig
vollstreckbar zu erklären.
Zur mündlichen Verhandlung über die Klage vor der Kammer für Handelssachen des K. Landgerichts Hof ist auf
Dienstag, den 27. Jun 1882, achmittags 3 Uhr, Termin bestimmt, wozu der Beklagte unter der Auf⸗
ford erung,
Landgerichts Hof. ekretär: Sofleiß.
18074
Verkaufsanzeige und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Schffers Nuß⸗ bohm, rect. Nusbaum, in Wedel, zur Jeit in Dollern, Klägers, wider den Anbauer Lütje Brandt in Wedel, Beklagten, wegen Forderung, foll die dem Beklagten gehörige, in Wedel unter der Haus-Nr. 6 belegene Anbauerstelle, bestehend aus
einem Wohnhause,
einer Scheune,
3) 1 ha 20 a 16 4m Acker im Stüh, Karten blatt 3, Parzelle 9,
1 ha 58 a 34 4m Weide im Zuschlage, Karten⸗ blatt 4 Parzelle 11,
5) 1 ha 08 a 88 am Acker daselbst, blatt 4, Parzelle 12,
6) 37 a O5 am Acker daselbst, Kartenblatt 4, Parzelle 13,
I) 12 a 49 am Hofraum auf der Braak, Karten⸗ blatt 4, Parzelle 40,
8) . . am Acker daselbst, Kartenblatt 4, Par⸗ zelle 41,
in dem am Sonnabend, den 17. Junius d. 33
Nachmittags 3 Uhr, in dem ohnhause des
Beklagten in Wedel anstehenden Termin öffentlich
versteigert werden, zu welchem Käufer mit dem
Bemerken eingeladen werden, daß bei annehmbarem
Gebote sofort der Zuschlag ertheilt werden soll.
Alle, welche an der zu versteigernden Stelle Eigen⸗ thums-⸗, Näher⸗=, lehnrechtliche, fideicomm issarische, Pfand. und andere dingliche Rechte, ins besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Ür—⸗ kunden vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, daß für den sich nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen Erwerber der Stelle das Recht verloren geht.
Stade, den 14. April 1882.
Königliches Amtsgericht. II. v. 5
Karten⸗
18078 Bekanntmachung.
Die Ehefrau Severin Nicolas, Caroline, geb. Cuny, zu Mittelbronn, vertreten durch Rechtsanwalt etter in Zabern, klagt gegen ihren Ehemann den ckerer Seherin Nicolas zu Mittelbronn wegen ein— getretener Ueberschuldung mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemeinschaft.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der Civilkammer des Kasserlichen Landgerichts zu Zabern vom 5. Juli 1882, Bor mittags 10 Uhr, bestimmt.
Höcken s, Landg. Sekretär, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
(18076
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung des dem Rentier Wilhelms zu Rostock gehörigen Wohnhauses Nr. 144A. hierselbst mit Zubehör Termine ]
1) zum Verkaufe nach juvoriger endlicher Reguli⸗
rung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 20. September 1882, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 16. Oktober 1882, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben gebörenden Gegenstände am
Mittwoch, den 20. September 1882, Vormittags 111 Uhr, 1 Zimmer Nr. 3 des hiesigen Amtsgerichts gebäudes tatt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 5. Sep tember 1882 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Rentier Struck bier⸗ selbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgãngiger An · meldung die Besichtigung des Grundstüͤcks mit Zu⸗ behör gestatten wird.
Schwaan, den 17. April 1882. s Großherzoglich Mecklenburg · Schwerinsches Amtsgericht.
Zur Beglaubigung: Der int. Gerichts schreiber Schutte, A. G. Diatar.
18111] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 15. März 1882 ist das aus der Ausfertigung der Erbrejesse vom 12. Mai 1851 und 23. September 1854, sowie aus dem Hppothekenbriefe der ehe⸗ maligen Kreisgerichtskommission zu Storkow vom 1. Dezember 185 gebildete Hypothekendokument über die im Grund buche von Dabmedorf Band II. Blatt Nr. 23 Abtheilung III. Ne 1, für die ver- ebelichte Schaefer Beetz, Marie Dorothee, geborene Schrobback zu . eingetragenen 10) Thlr. — 30M M Erbgelder = für kraftlos erklärt.
Storkom den 16. März 1882.
Königliches Amtsgericht.