rie Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet., Seitens der daran betheiligten Interessenten unentgeltlich und ohne be- sondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Be⸗ triebes der Bahnen zu gestatten. C. Für die unter Nr. J. 4. 5, 6, 7. 8, 10 und 11 benannten Bahnen muß außerdem von den Inter⸗ essenten zu den Baukosten ein unverzinslicher, nicht rückzahlbarer e geleistet werden, und zwar zum Betrage; a. bei Nr. 4 Jatznick Ueckermünde) von 200 009 MS, b. bei Nr. 5 Eiegnitz⸗ Goldberg) von 88 000 6, e. bei Nr. 6 (Greiffenberg⸗Löoöwenberg und Greiffenberg) von zusammen 128000 S, d. bei Nr. 7 (Ober- röblingen⸗ Querfurt) von 1655 000 M, e. bei Nr. 8 (Wer⸗ nigerode Ilsenburg) von 93 000 S, f. bei Nr. 10 (Osnabrück⸗ Brackwede) von 142 000 Æ, g. bei Nr. 11 (Wabern⸗Wildungen) von 50 000 M
Auch diese Summen wurden in der angegebenen Höhe vhne Debatte genehmigt. ö §. 2, welcher nach der Fassung der Kommission lautet: Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den in §. 1 unter Nr. J. vorgesehenen Bauausführungen erforderlichen Mittel von 47 938 000 M6 die Bestände derjenigen Reserve⸗ und Erneuerungsfonds, welche in Gemäßheit des Gesetzes vom 28. März 1882, betreffend den weiteren Erwerb von Privateisenbahnen für den Staat, zum Betrage von mindestens 27 513 476 MS dem Staate zufallen beziehungesweise zufallen werden, insoweit zu verwenden, als über diese Fonds durch das eben erwähnte Gesetz vom 28. März 1882 nicht anderweit verfügt ist, und als dieselben nach dem Er⸗ messen des Finanz⸗Ministers ohne Nachtheil für die Staatskasse flüssig gemacht werden können.
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag, . desgleichen zur Deckung der für die im §. 1 unter Nr. I., III., IV. und V. vorgesehenen Bauausführungen und Beschaffungen erforderlichen Mittel von höchstens 51 180 000
sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben.
wurde ohne Debatte unverändert angenommen, ebenso die §§. 3 und 4 der Vorlage, welche lauten:
§. 3. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Coursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sfollen (5. 2), bestimmt der Finanzminister.
Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und deposital⸗ mäßige Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vor⸗ schriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Ges. Samml. S. 1197) zur Anwendung. .
§. 4. Jede Verfügung der Staatsregierung über die im §. 1 bezeichneten Eisenbahnen (beziehungsweise Eisenbahntheile) durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtages. . ĩ
Alle dieser Vorschrift entgegen einseitig getroffenen Verfügungen sind rechtsungültig.
Der Abg. Büchtemann hatte noch folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen,
folgenden 5. 5 dem Gesetzentwurf hinzuzufügen:
§. 5. Die der Staatsregierung in §. 1 J., II, III. dieses Ge⸗ setzes eröffneten Kredite erlöschen mit, dem Ablauf des zweiten Kalenderjahres, welches der Betriebseröffnung der einzelnen, 5. 1 bezeichneten Eisenbahnen beziehungsweise Bahnhöfe und zweiten Geleise folgt.
eigentlich in ein Komptabilitätsgesetz gehöre; da aber gerade in der Eisenbahnverwaltung die meisten Mißstände dieser Art vorgekommen seien, empfehle es sich wohl, den Antrag hier anzunehmen.
Der Abg. Hahn meinte dagegen, daß man diese prin— zipielle Frage nicht bei einem Spezialgesetz erledigen könne; zudem lasse sich gar nicht sagen, wann denn der Betrieb auf einer Bahn eröffnet sei; oft befahre man dieselbe, ehe noch die Hochbauten, namentlich die Bahnhofsanlagen, sertig seien. Das liege im Interesse der betreffenden Landestheile. Solle etwa die Eisenbahnverwaltung mit der Betriebseröffnung so lange warten, bis Alles fertig gestellt sei, nur damit der Kredit nicht erlösche?
Der Abg. Richter bemerkte, wenn der Vorredner nur eine Ahnung von der Schwierigkeit der Rechnungsprüfung hätte, dann würde derselbe dem Antrage nicht widersprechen. Von den Anleihen stelle sich die Regierung hin und wieder ein Töpfchen zurück, aus dem sie dann Bauten bestreite, die erst nach 10 oder 15 Jahren sich als nothwendig heraus⸗ stellten; dann solle man prüfen, ob der Bau noch innerhalb der bewilligten Anleihe liege. Grade bei der Eisenbahn⸗ verwaltung habe sich dieser Mißbrauch herausgebildet. Wenn man das Komptabilitätsgesetz nicht bekomme, dann müsse man die Frage bei einem einzelnen Ressort zu regeln suchen.
Der Regierungskommissar, Ministerial⸗Direktor Schneider bezeichnete den Antrag Büchtemann als nicht verständlich; was solle man unter der Betriebseröffnung eines Bahnhofes ver⸗ stehen? In dem gegenwärtigen Gesetze handle es sich nicht um neue Bahnhöfe, sondern um den Umbau der alten; der Umbau erfolge während des Betriebes; eine Betriebseröffnung finde also nicht statt. Bei den Eisenbahnen lasse sich ein solcher Zeitpunkt allerdings feststellen, aber dann sei der ganze Bau gewöhnlich noch nicht vollendet.
Der Abg. von Benda war mit dem Inhalt des Antrages prinzipiell einverstanden, glaubte aber, daß diese Frage nicht hier, sondern beim Komptabilitätsgesetz zu erledigen sei.
Der Abg. Richter erklärte, das Hel komme aber nicht, deshalb müsse man sich hier anders helfen. Redner führte aus dem Berichte über die Bauausführungen an, daß in letzter Zeit von Krediten, die vor 20 und 15 Jahren bewilligt seien, noch Ausgaben gemacht seien.
Das Haus lehnte den Antrag Büchtemann ab, womit die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Erneuerung, Ver— vollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahn⸗ netzes, beendigt war.
Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.
Der Abg. Lauenstein bat den Präsidenten, die Kreis⸗ ordnung für Hannover so zeitig auf die Tagesordnung zu ehen, daß ihre Erledigung noch in dieser Session möglich werde.
Der Abg. Dr. Windthorst bat dagegen den Präsidenten, die Kreisordnung für Hannover so zu behandeln, daß es nicht mehr möglich sei, sie zu erledigen. Die Zeit dazu sei nicht
vorhanden. Ein Nebeneinandertagen von Reichstag und Landtag sei nicht angängig; denn der Reichstag habe Lebens⸗ fragen des Reiches zu erledigen. Wie sollte es denn auch möglich sein, dieses Gesetz noch im Herrenhause zu erledigen?
Der Staats⸗Minister von Puttkamer entgegnete, die Re⸗ ierung lege auf die Erledigung dieser Vorlage einen hohen
erth und habe einen begründeten Anspruch darauf, diese rechtzeitig eingebrachte Vorlage sachgemäß erledigt zu sehen. Er könne sich daher dem Wunsche des Abg. Lauenstein nur anschließen. .
Der Abg. Richter bemerkte, der Minister hätte darauf hinwirken sollen, daß der Reichstag nicht am 27. April zu⸗ sammenkomme; so könne der Reichstag nicht schnell genug sein ablehnendes Votum über das Tabackmonopol abgeben. Ein Zusammentagen von Reichstag und Landtag sei nicht möglich; er müsse sonst im Reichstage den Antrag stellen, daß derselbe sich so lange vertage, bis der preußische Landtag ge⸗ schlossen sei. Ein so wichtiges Gesetz, in welchem über die Ausübung der Lokalpolizei eine wichtige Entscheidung ge⸗ . werden solle, könne nicht über das Knie gebrochen werden.
Der Abg. Rickert erklärte, er möchte den Präsidenten bitten, mit der Regierung in Verbindung zu treten über die Frage, welche Vorlagen noch erledigt werden sollten. Gewiß habe die Regierung einen Anspruch auf Erledigung ihrer Vorlage; allein es wäre eine Rücksichtslosigkeit gegen die Reichsregierung und die Reichsvertretung, wenn neben dem Reichstage noch ein Einzellandtag sitzen wollte. Wenn die Re— gierung ein so großes Interesse an der Vorlage habe, dann könnte ja der Landtag nach dem Reichtage im Juli nochmals zusammenberufen werden. r
Der Staats⸗Minister von Puttkamer erwiderte, er werde den Vorschlag, den Landtag im Juli zu versammeln, seinen Kollegen unterbreiten. Den Wunsch, die Kreisordnung zu be— rathen, müsse er aufrecht erhalten. Die Ausdehnung der Be⸗ rathung werde keine allzu große sein. ;
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Berufung des Reichstages hätte ruhig unterbleiben können. Wozu solle das 8. übrigens ein Gesetz auf Lager arbeiten, welches erst in
raft treten werde, wenn verschiedene andere Gesetze eingeführt seien, die noch länger dauerten, als mancher in amtlicher Stellung sein werde? Was das Vertagen bis zum Juli an— gehe, so werde es den Ministern dann wohl selbst zu warm sein.
Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, ein längeres Zusammentagen des Landtages mit dem Reichstage sei aus⸗ geschlossen. Was die Kreisordnung für Hannover angehe, so werde bei der Feststellung der Tagesordnung die Mehrheit des 6. zu entscheiden haben, ob sie berathen werden solle, oder nicht.
r Der Abg. Richter erklärte, mit dem Vorredner so ein⸗ verstanden zu sein, daß er auf das Wort verzichte.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4½ Uhr auf Sonn⸗— abend 11 Uhr.
Der Antragsteller sührte aus, daß dieser Paragraph
53 nserate für den Deutschen Reichs⸗ und Fönig *f Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich Preußhischen Ätaata-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. R *
Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen
Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Verkäufe, Ver pachtungen, Submissionen ete.
TVerloosung, u. 8. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger. ö nehmen an: die Annoncen · Eypeditionen 3.
ö. Industrielle Etablisesments, und Grosshandel.
7. Literarische Anzeigen. Amortisation, Zinszahlung
9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. *
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
Fabriken
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗ Ver vollstün digung.
Dühlmeyer aus Verden, Steuer⸗Empfänger, 46 Jahre alt, seit 31 März d. J. flüchtig und wegen Unterschlagung öffentlicher Gelder, im Betrage von etwa 77 000 6 vom Untersuchungsrichter des hiesigen Landgerichts steckbrieflich verfolgt (Reichs und Staats⸗Anzeiger vom 8. April 1882, Zweite Beilage Nr. 15 920), ist im Besitz eines für den Kaufmannn H. H. Junge in Bremen von der Finanz ⸗Direktion in Hannover ausgefertigten Ge⸗ werbescheins sowie des diesem letztern nachgefügten Legitimationsscheins der Königlichen Landdrostei und wird sich vielleicht dieser Scheine und des Namens Junge zu seiner Legitimation bedienen. Derselbe scheint sich zunächst über Cöln nach Frankreich ge— wandt zu haben. ;
Auf Dühlmeyers Festnahme und die Wieder herbeischaffung der veruntreueten Geldsumme ist eine Belohnung von 1000 M gesetzt. II. J. 345/82.)
Verden, den 19. April 1882.
Der Erste Staatsanwalt. Sievers.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
18462 Aufgebot.
Der Kaufmann F. W. Menke zu Hameln hat das Aufgebot der Stammaktien Nr. 10023, Nr. 10024, Nr. 10025 der Hannover⸗Altenbekener Eisenbahn⸗ Gesellschaft à 300 S6 beantragt. Der Inhaber der Aftien wird aufgefordert, spätestens in dem auf
den 22. September 1882, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Domplatz Nr. 9, = Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Aktien er⸗ folgen wird. .
Magdeburg, den 8. April 1382.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung Va.
18311 t Auszug aus dem Ausschlußurtheil. Durch Urtheil vom 17. März er. ist das Doku—⸗ ment über die im Grundbuche des Grundstücks Kiauken Nr. 6 Abtheilung III. Nr. 1 auf Grund⸗ der Schuld und , . vom 14. September 1835 für die Geschwister Wilhelmine und Franz Klein eingetragenen 87 Thaler 14 Sgr. 2 Pf. Muttererbtheil für kraftlos erklärt. Gerdauen, den 27. März 1882. Königliches Amtsgericht.
liJass Nachdem der Knecht Friedrich Christian Jacob Benthin. geb. am 10. Februar 1806, im November 1871 ju of. lesow ohne , einer letzt⸗ willigen Verfügung und bekannter Erben verstorben auf das vom früheren Amtagerichte hierselbst unterm 26. März 1872 erlassene Prioklam Erbansprüche
nicht angemeldet sind, demnächst die zu den Akten ermittelten muthmaßlichen nächsten Verwandten des Erblassers, Geschwister und Geschwisterkinder, zur Geltendmachung ihrer Erbansprüche und Beibrin⸗ gung ihrer Erblegitimationen gerichtswegen auf⸗ gefordert worden, jedoch, weil sie dieser Aufforderung in der ihnen gesetzten Frist nicht genügt, vom Ben⸗ thin'schen Nachlasse als ausgeschlossen anzusehen sind, werden auf desfallsige Verfügung des hohen Justiz- Ministerii durch dies wiederholte Aufgebot alle Die⸗ jenigen, welche Erbansprüche an dem gedachten Ben— thin'schen Nachlasse zu haben meinen, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. Juni d. J.,
Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und gleichzeitig rechtsgenüglich zu bescheinigen unter dem Nachtheile, daß den sich meldenden und legitimiren⸗ den Erben das Erbenzeugniß ausgestellt und der Nachlaß überwiesen werden wird, die etwa später sich meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Verfügungen Derjenigen, welche in die Erbschaft ein⸗ getreten, anzuerkennen schuldig sein sollen, resp. unter dem Nachtheile, daß der Nachlaß für erblos und dem Fiskus verfallen wird, erklärt werden.
Der unter Verwaltung des Kantors Hinrichs hier⸗ selbst stehende Nachlaß beträgt nach Abzug der Kosten ca. 180— 200 M
Rehna, den 17. April 1882.
Großherzogl. Mecklenburg ˖ Schwerinsches Amtsgericht.
18321] ö
Durch Urtheil vom 15. April 1882 ist auf Antrag des Großgrundbesitzers Carl Nieden⸗ führ zu Reichenau die Hppothekenurkunde vom
8. Januar 1814 ö ; . ;. D. Sey tem ber 1850 über die auf dem Grundstũc Band J. Nr. 4 Kunzendorf für den Stadtmüller Franz Staude zu Neurode eingetragene, durch Cession vom 9. September 1850 auf den Medico ⸗/ Chirurg Niedenführ zu Kunzendorf übergegangene Post von 1009 Thaler für kraftlos erklärt worden.
Neurode, den 15. April 1882.
Königliches Amtegericht. III.
Verkündet am 15. April 1882.
Winke, Gerichtsschreiber.
Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die auf Gostyn Nr. 202 Abtheilung III. Nr. 1b. und e. eingetragene Post gebildeten Dokuments,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gostyn in der öffentlichen Sitzung vom 14. April 1882 durch den Amtsrichter Lerche für Recht:
Das über die auf Gostyn Nr. 202 Abtheilung III. Nr. 1b. und . für die Victoria, geborene Komo rowlcz, verehelichten Namislowska und die Marianna Komorowicz eingetragene Post von 6 34 Thlr. 3 Sgr. 101565 Pf. nebst 5 /g Zinsen gebildete Hypo ⸗ theken Dokument wird für kraftlos erklärt.
Von Rechts Wegen.
18310
18327
Vereinsbank zu Berlin.
Bilanz⸗Conto pro 1881.
Report⸗Conto. Wechsel⸗Conto Cassa · Conto . Hypotheken · Conto Utensilien⸗Conto Einrichtungs⸗Conto Commanditencapi⸗
tal⸗Conto Aetieneinzahlungs⸗
Conto . Börsen⸗Differenz⸗
Conto pro 1882
An Effecten⸗Conto . 4231 30 68 1612250 —
135 555
1665 155 65,
2 6605 — 1764 — 23 654 55 350 000 —
9 600 — 392735
7d sd dd J Gewinn ⸗ und
1881. Per Actiencapital-Conto Dezbr. . Acceptations⸗Conto
31. „ Contocorrent⸗Conto: Credit 5393 473. Debit 5 211595.
T F. XJ
Conto dubio 41612.
nn,, welcher laut Antrag des Auf⸗ sichtsraths und Beschluß der Generalversammlung wie folgt zur Vertheilung gelangt:
dem Reserve ⸗Conto zu überweisen . 600 000. —
dem Beamten⸗
Pensions⸗Fonds zu überweisen ..
1) Abschreibung a. Utensilien⸗Conto
1703. — ANbschr. a. Einrich⸗ tungs · Cto. 23 653. 55 als Dividende an die Acltionaire zu vertheilen... (29, 25 Æ p. Act. à 121 Vp. rata temp) als Tantième an d. Aufsichtsrath und Vorstand zu verth. auf neue Rechnung vorzutragen.
25 358.55
351 000.—
21062. 50 284 202.43
1324623. 48
Verlust⸗Conto vro 1881.
6 Mπο =-
Tir J
An Porto- Conto 265 AUnkosten⸗, Materialien Gonto⸗
nahmten Gourtagen Insertions · Conto GConto Dubio, Reingewinn.
Salnir!
. Courtage Gonto ncbeischuß der verausgabten über die verein⸗
Abschreibung
T God 7;
13 841 85 Dezbr. 120 550 65 31.
Wechsel ⸗Conto
Provisions · Conto. Agio Conto Interessen⸗Conto . Gonto diverser Ein⸗
5672 9 1 gänge.
61 29952 4161289 1324623 *
18581. sPer Effecten Conto..
103513992 6 40156 437 70215 131811
83 677 20
331537
FT b F
ois, G4, 715, 724.
Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 4. Dezember 1865 ausgegebenen Obligationen der Stadt Lenney im Betrage von 450 0990 6 sind zur Tilqung im laufenden Jahre ausgeloost die Nrn. 119, 154, 330, 349, 382, 402, 518, 537, 561. 18464
die hiesige Stadtkasse am gekündigt. an den 15. April 1882. Die
Dieselben werden hiermit pr gere mn ug 1 0 2 *
Schuldentilgun gs kommission.
M Y5.
Zweite Beilage
Berlin, Sonnabend, den 22. April
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
KUreußischen Staats- Anzeigers: Berlin 8w., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
8 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Fon f Preuß. Staats- Anzeiger und das Central⸗Handelt⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition des Aeutschen Reichs- Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Vutersuchungs-Sachen. 2. Zubhastationen, Aufgebote, u. dergl.
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Vorladungen 3. Terküufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
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J. Literarische Anzeigen.
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Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
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Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte
Aunoncen⸗Bureauxr.
XK
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Samen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Schiffer Adolph Wegner, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen einfachen und schweren Diebstahls und wegen Betruges in den Akten H. R. Ii. 358. 82. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt-Moabit 11/12 abzuliefern. den Alt⸗ Moabit Nr. 1112 (NW.), den 18. Aprit 1882. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land⸗ gerichte JL, Jo hl. Beschreibung: Alter 18 Jahre, geb. 22. 7. 63 zu Bromberg, Größe 1,58 m, Statur untersetzt, Haare dunkelblond, Stirn hoch, Augen= brauen blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn rund, Gesicht voll und rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: An der linken Hand feblt der kleine Finger.
Steckbriefs⸗Erueuerung. Der unter dem 22. Juli 1881 gegen den Schuhmachermeister . Jacob Kinkel, am 14. August 1846 in
ramburg (Pommern) geboren, in den Akten J. IId. 1179 / 80, erlassene Steckbrief wird hiermit er⸗ neuert. Berlin, den 12. April 1882. Königliche Staatsanwaltschaft am Landgericht J.
Steckbriefs Erledigung. Der in Nr. 123 sub Nr. 4706 pro 1878 des Oeffentlichen Anzeigers hinter dem Chemiker August Prause aus Freiberg im Königreich Sachsen wegen Strafvollstreckung er⸗ lassene Steckbrief ist erledigt. Schweidnitz, den 19. April 1882. Der Erste Staatsanwalt.
Offene Strafvollstreckungs⸗Requisition. Die ,, I) der Matrose Carl Ferdinand
ugust Bocgtius, geboren 15. April 1854, 2) der Seefahrer Adolf Alexander Schulze, geboren 3. August 1854, 3) der Seefahrer Johann Ernst Hermann Toeyfer, geboren 23. Oktober 1854, 4) Friedrich Wilhelm Bartels, geboren 19. Februar 1855, 5) der Seefahrer Carl Friedrich Broesicke, geboren 6. Februar 1865, 6) Carl Friedrich Oscar Schulz, geboren 11. Dezember 1855, 7) Rudolf Gustav Emil Thalheim, geboren 1. Augüst 1855, sämmtlich aus Potsdam, sind durch Erkenntniß des ehemaligen Königlichen Kreisgerichts hierselbst vom 11. Januar 1878 wegen Verletzung der Militär⸗ pflicht zu einer Geldstrafe von je 1860 6, Einhun— dert und achtzig Mark, welcher im Unvermögensfalle der Schuldner für je nicht bezahlte 6, sechs Mark, ein Tag Gefängniß substituirt ist, rechtskräftig ver⸗ urtheilt worden. In Erneuerung der Strafvoll⸗ streckungs⸗Requisition des oben gedachten Gerichts vom 16. Februar 1878 wird ersucht, von den ge— dachten, dem Aufenthalte nach unbekannten Verur⸗ theilten, wo sie betroffen werden, die Geldstrafe ein⸗ zuziehen, im Unvermögensfalle die substituirte Frei⸗ heitsstrafe zu vollstrecken, und hierher zu den Akten B. 342. de 1877 Mittheilung zu machen. Potsdam, den 12. April 1882. Königliche Staatsanwaltschaft.
7 FTubbastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
II7S82]1 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Friedrich August Adolph Voigt zu eipzig,
vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Frenkel daselbst, .
klagt gegen die Wirthschafterin Johanna Auguste, verw. Lehrer Geithner, verehel. gewesene Pollmächer, geb. Rudolph in Braunschweig und deren Sohn, den Kaufmann Oscar Pollmächer aus Leipzig, in Stötteritz Wurzen und zuletzt in Kohlgrund bei Fulda wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufent⸗ balts, wegen einer Darlehns⸗ beziehentlich Bürg⸗ schaftsforderung von 1509 M sammt 50½ Zinsen vom 28. Oktober 1375 an gerechnet und auf Kosten⸗ erstattung aus einer Schuldverschreibung und Bürg⸗ schaftsurkunde vom 28. Oktober 1875 und rekognos⸗ zirt am 28. und 29. Oktober 1875 im Urkunden⸗ prozesse mit dem Antrage:
Beklagte und Mitbeklagten solidarisch gegen Rückgabe der Schuldurkunde zur Bezahlung von 15090 Æ sammt 5½ Zinsen vom 28. Oktober 1875 ab gerechnet, sowie zur Erstattung der Kosten zu verurtheilen und das Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagte und Mitbeklagten zur münd—⸗ lichen Vechandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Leipzig, Abtheilung J, Zimmer Nr. 178, auf den 26. Mai 1882, Vormittags 19 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Mitbeklagten Pollmächer wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Leipzig, den 17. April 1882.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: Crackau, Aktuar.
us kenn Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Essen Nr. 38 724 über 301 M 40 8, ausgefertigt * Fabrikarbeiter Jobann Kracht zu Oberhausen, st angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Eigenthümerg zum Zwecke der neuen Augfertigung amortisirt werden. .
Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf
den 14. Oktober 1382, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 52, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ den und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird. Essen, den 29. März 1882. Königliches Amtsgericht.
14207 Aufgebot.
Civ. Nr. 4943. Rechtsanwalt Dr. Binz hier hat Namens des Georg Speicher und dessen Sohn Hein— rich Speicher von Hartheim das Aufgebot des bad. 35 Guldenlooses Serie 7067 Nr. 353,318 beantragt. Der Inhaber dieses Looses wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 27. Oktober 1882, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termine vor Großh. Amtsgericht Karlsruhe seine Rechte anzu— melden und, das Logs vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen würde.
Karlsruhe, 11. März 1882.
Frank, Gerichtsschreiber.
Aufgebot. Auf Antrag des Vormundes der Figenthümerin wird der Jnhaber des angeblich ver— loren gegangenen, für Johanne Weidner, geb. Teichler, in Kreibau von der hiesigen städtischen Sparkase ausgefertigten Sparkassenbuchs Nr. 19 648 über 10 S6 62 3 aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 4, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Haynau, den 10. März 1882. Königliches Amtsgericht.
471631 Aufgebot.
Auf Antrag der Bauersehefrau Barbara Schleicher, geb. Winkler, in Hengdorf, wird bezüglich des . den Namen Barbara Winkler von Krottenba lautenden und der Antragstellerin vor etwa sechs Jahren abhanden gekommenen, zu 3 o verzinslichen Schuldscheines der Königl. Bank zu Rürnberg Nr. 19547 über 100 Gulden, d. d. Nürnberg, den 24. April 1871, das Aufgebetsverfahren eröffnet.
Hiernach ergeht an den Inhaber der vorbezeichneten Urkunde die Aufforderung, spätestens in dem auf
Freitag, den 6. Oktober 1882 ; orm. 9 Uhr, Sitzungssaal 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei Ge⸗ richt anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls dieselbe für kraftlos erklärt werden würde. Nürnberg, den J. Dezember 1881. K. Amtsgericht Nürnberg, Abth. IV. Der Amtsrichter: (L. S.) Klein. Zur Beglaubigung; Der geschäftsleitende K. Gerichtsschreiber: Hacker.
47201 Aufßebot.
Zur Anmeldung von Ansprüchen an einen unver— zinslichen Nutzantheil zu S Æ 81 3 für den ab— wesenden Georg Josef Strauß von Heugrumbach — eingetragen im Hyp. Buche für diefen Ort auf Grundbesitz der Geschwister Andreas, Sebastian und Michael Strauß von da — bis längstens zum 1. Juli 1882 — bei Meidung der Erlöschungs⸗ erklärung. —
Arnstein, 10. Dezember 1881.
Gerichtsschreiber des k. Amtsgerichts: Kraus.
8701 Die Ehefrau des Kaufmanns Carl Voigt, Jo⸗ hanne, geb. Loß, zu Nienburg, als Erbin der Wil—⸗ helmine Luise Friederike Kraatz, der Major a. D. 8 Hoellandt und der Holihändler Otto everin bieselbst haben das Aufgebot folgender ge⸗ richtlicher Obligationen vom a. 6. Juli 1871, Inhalts welcher der Landwirth Friedrich Ludwig Voigt gegen Verpfändung der Abfindungepläne Nr. 1066 XV. im Altselde, Nr. 175 VI. und 153 VIII. am Kröppelberge und Nr. 240 auf dem Tröppelberge der unver⸗ ehelichten Wilhelmine Louise Friederike Kraatz 500 Thlr. nebst 4 Procent Zinsen schuldet,
4. Juli 1872 und Cession vom 31. März 1879, Inhalts welcher der Photograph Carl Adolf Fischer dem Kammermusikus Theodor August Beddies, jetzt dem Major H. Hollandt 5000 Thlr. nebst 5 Procent Zinsen gegen Verpfändung des Nr. 1192 am Neuenwege gelegenen Hauses und Hofes sammt Zubehör schuldet,
13. Dejember 1877 und 10. Januar 1878, auch Cession vom 26. August 1878, Inhalts welcher der Maurer und Bauunternehmer Heinrich Ererliag gegen Verpfändung der von dem vor dem Augustthore im Krähenfelde gelegenen Ab⸗ sindungaplänen Nr. 1514 — 159 abgetrennte, 3 a 92 m haltende Parzelle sammt darauf errich⸗ tetem Wohnhause und übrigem Zubebör 3009 und 9000 M nebst 5 Procent Jinsen dem Hol ⸗ händler Otto Severin schuldet,
beantragt. ;
Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert,
spätesteng in dem auf
den 31. Augnst d. Is., Morgens 11 Uhr,
vor unterzeichnetem Gerichte, Zimmer A, anbe—⸗ raumten Termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls diese Urkunden für wirkungslos erklart werden.
Braunschweig. 14. Februar 1882.
Derjogliches Amtsgericht. IE. L. Rabert.
18262
erlassen.
beschriebenen Hypotheken ein Monaten, spaͤtestens aber an dem auf
Das Kgl. Amttgericht Regen h , 5 Gesuch des R B
gl. Amtsgeri egen hat unterm Heutigen auf Gesuch des Rechtsanwaltes Baier dahier Namens der unterzeichneten en, ,. ? . ufgebot
ö In den nachyverzeichneten Hypothekenbüchern des hiesigen Kgl. Amtsgerichts sind auf den An⸗ wesen nachgenannter Besitzer an den angeführten Stellen für die bezeichneten Personen zu den angegebenen Zeiten die nachbeschriebenen Ansprüche und Forderungen als Hypotheken eingetragen worden.
. Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern dieser Hypotheken fruchtlos geblieben sind und von dem Tage der letzten auf diese Hypotheken sich beziehenden Handlung dreißig Jahre ver⸗ strichen sind, so werden auf Antrag der nachgẽnannten Anwesensbesitzer Diejenigen, welche auf die nach⸗ Recht zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs
Samstag, den 25. November 1882, J - Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale festgesetzten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Hypotheken für erloschen erklärt und in den Hypothekenbüchern gelöscht werden würden.
Besitzer
Des Hypothekenbuches der ö Hypothekenobjekte.
Name. Band. Seite.
Zeit des Eintrags Bezeichnung des Gläubigers und dessen Forderung.
Tag. Monat.
Kreuzer, Christof u. Anna, Bauersehe⸗ leute von Rinch⸗ nachmündt.
Rinchnach⸗ III. 74 mündt.
Kroiß, Paul u. Anna, Weberseheleute von Fahrnbach.
3. Pfeffer. Johann u. Thekla, Wirths⸗ eheleute v. Weißen⸗ stein.
Hochdorf.
Eggenried.
Ertl, Monika, Bau⸗ erswittwe von Kas⸗ berg.
Göstl, Georg u. Fran⸗ ziska, Söldners⸗ eheleute von Kreuj⸗ saige.
Kasberg.
Bodenmais.
Bodenmais.
Regen, am 17. April 1882.
1 Juni Rankl, Josef, Bauerssohn von Poschetsried, 160 Fl. unver⸗ zinsliches, im Bedarfsfalle zahlbares Elterngut, dann
Anspruch auf Bleiben ohne
Werthsanschlag.
1831 Kroiß, Jakob, Gütlerssohn von
. 100 Fl. Eltern⸗
gut.
1826 Eiglmaier, Franziska, Austräg ⸗
lerin, 100 Fl. Zehrpfennigö⸗
rest; 76 Fl. 40 Kr. jährlicher
Anschlag Des Augtrages;
Eiglmaier, Josef u. Susana,
Vorbesitzer, 450 Fl. Kauf⸗
schillingorest.
Ertl, Josef. Bauerssohn von Kasberg, Anspruch auf Blei⸗ ben und Gutsvortheile ohne Werthsanschlag.
Stern, Michael u. Magdalena, Gütlerskinder von Kreuzsaige; Anspruch auf Bleiben 3 Werthsanschlag.
Stern, Johann u. Anng, Aus= trägler von dort, 200 . Zehrpfennig; 50 ö jãhr⸗ licher Anschlag der Nahrung.
Novbr.
Juni
Gerichtsschreiberei am Kgl. Amtsgerichte Regen: Eichinger, Kgl. Sekretär.
182561 Bekanntmachung. Aufgebot.
Der Austrägler Josef Anton Fuchs von Breiten⸗ furt hat dahier den Antrag gestellt, seinen am 9. De⸗ zember 1812 geborenen und seit 1846 unwissend wo abwesenden Bruder Ambrosius Fuchs, Papiermacher von Rögling, für welchen auf dem Anwesen des Maurers Franz Anton Fuchs in Breitenfurt eine Vermögenskaution von 56 Fl. — 627 66 42 3 hypothekarisch eingetragen, für todt zu erklären.
Es ergeht demgemäß die Aufforderung:
a. an Ambros Fuchs, spätestens im Aufgebots⸗ termin persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde;
an die erbberechtigten Verwandten des Ambros
Fuchs, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;
an alle Diejenigen, welche über das Leben des
Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei hiesigem Gericht zu machen.
Als Aufgebotstermin wird der dritte Dienstag im Monat April 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
Monheim, den 15. Ayril 1882.
Königliches Amtsgericht. gez. Freudling. Zur Beglaubigung:
(Unterschrift) K. Sekretär.
a, n. Aufgebot.
Der Viertelhöfner Jürgen Christoph Backeberg, Eigenthümer der Höfe Hausnummern 3 und 4 in Holthusen, Amts Oldenstadt, hat die zu diesen Höfen gehörigen Handkoppeln im Mannhorn, Grund- steuermutterrolle für Holthusen. Art. 3 Karten blatt 5 Parjelle 21 und Art. 4 Kartenblatt 5 Par⸗ zelle 27, zusammen 3 Hektar 7 Ar 74 Quadr.⸗Mtr. roß, durch Kaufeontract vom heutigen 2 an die önigliche Klosterkammer in Hannover verkauft. Auf Antrag der letzteren werden Alle, welche an den Verkaufgobsekten Gigenthumz⸗, Näber⸗, lehn⸗ rechtliche, fideikommissarische, Pfand oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten oder Realberechtigun gen zu haben vermeinen, bierdurch geladen, solche Rechte spätestens in dem auf Freitag, 16. Juni d. J., Morgens 109 Uhr, vor unterjeichnetem Amtsgericht angesetzten Termine anzumelden, widrigenfalls dergleichen Rechte im Ver . . zum af für erloschen erklärt werden ollen. Uelzen, 15. Axril 1882. Königliches Amtegericht. I. v. d. Beck.
iss. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß I) die Anleihe⸗Scheine der Stadt Berlin Litt. O. Nr. 6948 über 100 M und Litt. N. Nr. 6941 über 200 M, 2) die Berliner 43 prozentigen Stadtobligationen: Litt. E. Nr. 13028 über 100 Thaler,
Litt. F. Nr. 16304 über je 50 Thaler,
und Nr. 16305 ä, über je 23 Thaler,
Litt. G. Nr. 33252 und Nr. . 1 * 36 über je 100 Thaler, durch Urtel des hiesigen Königl. Amtsgerichts J. vom 17. April 1882 für kraftlos erklärt worden sind. Berlin, den 17. April 1882. 889 ftmenn. Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts J. Abtheilung 55.
82 ien! Bekanntmachung.
Im Grundbuche von Tautschken Nr. 8 stehen Abthl. II. Nr. 6 88 Thlr. 22 Sgr. nebst 6 Jo Zinsen von 80 Thlr. seit dem 1. Oftober 1869 für den Mühlenbesißer Ferdinand Skowronski in Schwedrich⸗Mühle eingetragen; diese Post ist von dem Gläubiger löschungs fähig quittirt, das darüber gebildete Dokument jedoch verloren gegangen.
Die unbekannten Inhaber desselben werden auf . des Eigenthümers des verhafteten Grund⸗ stücks hiermit aufgefordert, sich unter Vorlegung des gedachten Dokuments mit ihren etwaigen Ansprüchen an dasselbe spätestens im Termin
den 9. Dezember 1882 12 Uhr Vormittags,
vor dem unterjeichneten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls das Dokument für kraftlos erklärt und die gedachte rene, auf. Antrag des Eigenthümerg des verhafteten Grundstücks zur Löschung gebracht werden wird.
Soldan, den 8. Arril 1882.
Königliches Amtegericht. II. (Unterschrist.)
18312 Velanntmachung. Durch Augschlußurtheil vom 17. die auf die Namen des früberen faktorg, sräteren Buchbalters Carl Rzehulka und * Ghefrau Hermine, geborenen von Schlutter-⸗ ach, aus Chwostek am 5. Mai 1850 auggestellten Rezeptiongscheine Nr. 132, 133 des Koschentin er Sterbekassenvereing für kraftlos erklärt worden. Lnblinitz den 17. April 1882
Königliches Amtegericht.
ril 1882 sind ichen ulm